1933 / 283 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Dec 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 283 vom 4. Dezember 1933. S. 2.

Bekanntmachung.

Die am 2. Dezember 1933 ausgegebene Nummer 136 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält

die Verordnung über die Vereidigung der Beamten und der Soldaten der Wehrmacht, vom 2. Dezember 1933.

Umfang: n. Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 0, 63 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW, den 4. Dezember 1933.

Reichsverlagsamt. Scholz.

Preußen. Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Der Dipl-Ingenieur Carl Plock in Kiel ist unter Berufung in das Beamtenverhältnis zum Institutsdirektor und Professor an der Versuchs- und Forschungsanstalt für Milchwirtschaft in Kiel ernannt worden.

Aufhebung eines Verbots.

Hiermit hebe ich mit Wirkung vom 4 Dezember 1933 das mit Verfügung vom 24. November 1933 ausgesprochene Verbot der Tageszeitung „Niederrheinische Volks⸗ zeitung, Neue Tageszeitung für M.⸗Glad⸗ bach, Rheydt und Ümgebung auf.

Düsseldorf, den 2. Dezember 1933.

Der Regierungspräsident. Schmid.

Bela nnt na tctn kg.

Auf Grund des 81 des Gesetzes über die Ein züiehu ö kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 193 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetze über die Einziehung staats- und volksfeindlichen Vermögens vom J. Juli 1933 (RG6Bl. 1 S. 479 und der Preußischen Aus⸗ führungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207) werden die nachstehend aufgeführten Vermögensgegenstände zugunsten des Preußischen Staates eingezogen. .

2 Hausgrundstücke mit Nebengebäuden in Wennigsen

Rr. 357 und 275 der Treuhandverwaltung des Verbandes der Fabrikarbeiter Deutschlands G. m. b. H. in Hannover.

Hannover, den 30. November 1933.

Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. Graf von Wartensleben.

Be tannt machung.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung staats- und volksfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 379) werden die beschlagnahmten Mußskinstrumente nehst Zubehör des Arbeiter-⸗Musikchors der

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Manen, Des Arbeiter Wesangoereinse „Freie Sanger inn

Traben-Trarbach, sowie des Johann Hermes in Langenlons⸗ heim, des Josef Blattau, Willi u. Jakob Baum, Peter u. Wilhelm Dostatin, August Frank und Heinrich Fuhr in Sobernheim, Wilhelm Fischer in Neuwied, zugunsten des Preußischen Staates eingezogen.

Ein Verzeichnis der eingezogenen Gegenstände ist in der Eingangshalle des Regierungsgebäudes zu Koblenz in der Zeit vom 11. bis 24. Dezember 1933 ausgehängt.

Koblenz, den 1. Dezember 1933.

Der Regierungspräsident. J. V. Mand.

Berra nnt machung.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung vol ks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) in Verbindung mit §1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 265. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) und der Preußischen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Preuß. Gesetz⸗ sammlung S. 207) wird das gesamte Vermögen

der Sozialdemokratischen Partei Deutsch⸗

lands, Ortsgruppen Bad Homburg v. d. H., Fried⸗ richsdorf, Oberursel, Wehrheim, Pfaffenwiesbach, Cransberg, Gonzenheim, Falkenstein, Mammolshain, Anspach, Oberhöchstadt, Rod a. d. Weil, Weißkirchen, Stierstadt, Qberstedten, Zinhain, Erbach i. Rhg., Flörsheim a. M., Eddersheim, Kelkheim, Hor nau, Sulz⸗ bach, Bad Soden, Eppstein, Naurod, Niedernhausen, Vockenhausen, Marxheim, Haiger, Holzhausen b. Gl., Biedenkopf, Schupbach, Villmar, Weyer, Blessenbach, Elkerhausen, Eschbach, Weilmünster, Emmershausen, Altenkirchen (Oberlahnkreiss; Mehrenberg, Löhnberg, Odersbach, Holzhausen ü. Aar, Geilnau (Unterlahn), Kirberg, Ohren, Neesbach, Heringen, Elz Greis Limburg a. d. L.), Kreisleitung der S. P. D. Weilburg a. d. L., Wahlverein Kalbach, Sozialdemokratische Arbeiterjugend Oberscheld, Sozialdemokratische Ar⸗ beiterjugend Anspach, ͤ es Reichsbanners „Schwarz⸗Rot⸗Gold“, Drtsgruppen Bad Homburg v. d. H., Bad Soden, Münster i. Ts., Dillenburg, Diez, Blessenbach, Villmar, Grävenech, Herborn, Weilburg a. d. L., Schupbach, le Tee ele ri , . MN(· 1 ) e Pb J v. d. Höhe, ; des Deutschen Arbeiter-Sängerbundes Nhein⸗Mainga wu. Volkschor„Frohsinn“ Anspach Arbeiter-Gesangverein Frankfurt a. M. Bonames, Arbeiter⸗Gesangverein „Konkordia“ Frankfurt a. M. , , . Volkschor „Bruderkette“ Frankfurt a. M.⸗ zockenheim, Arbeiter⸗Gesangverein „Maienlust“ Stein⸗ fischbach (Kreis Usingenßz, Arbeiter⸗Gesangverein „Vorwärts“ Wolfenhausen (Oberlahn), des Arbeiter⸗ Radfahrer-Vercins Solidarität Sulzbach, der Freien Turn- und Sang Vereinigung Sulzbach, Arbeiter Turn- u. Sportverein Bad Soden, Arbeiter Radfahr⸗

Verein „Solidarität“ Hattersheim, Arbeiter Radfahrer⸗

Verein „Frischauf“ Solidarität Breithardt, Arbeiter Rad⸗ und Kraftfahrerbund „Solidarität“ Ortsgruppen: Frankfurt a. M. Griesheim, Frankfurt a. M. Bonames, Frank⸗ . a. M. Nied, Frankfurt a. M.Sindlingen, Frank⸗

urt a. M-⸗Schwanheim, .

Schützen-Verein Steeden, Schützenverein Odersbach,

Arbeiter⸗Schützen-Verein Frankfurt a. M-Rödels⸗ heim, Spiel- und Sportverein Niedertiefenbach, —ͤ

Freie Turnerschaft Frankfurt a. M⸗Bonames, Freie

Turnerschaft Frankfurt a. M⸗Hausen, Freie Turner⸗ schaft Frankfurt a. M-⸗Ginnheim, Freie Turnerschaft Frankfurt a. M.-Nied, Freie Turn- und Sport⸗Ver⸗ einigung „Fichte“ Frankfurt a. M, Freie Turn- und Sport⸗ Vereinigung Frankfurt a. M.⸗-Rödelheim, Arbeiter Turnverein „Jahn“ in Blessenbach (Oberlahn), Humoristischer Musikverein „Lyra“ Frankfurt a. M.⸗ Rödelheim, Arbeiter-Zitherverein Frankfurt a. M. und das Vermögen der Geschäftsstelle der „Volksstimme Frankfurt a. M.“ in Limburg a. d. L. hiermit zugunsten des Staates Preußen, vertreten durch den Herrn Preußischen Minister des Innern in Berlin, einge⸗ ogen. ö Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) und der Preußischen Ausführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Pr. Gesetzsamml. S. 207) wird der bei dem W. Studinsky in Frankfurt a. M. beschlagnahmte Vervielfälti⸗ gungsapparat Marke „Greif⸗Rapi“ Nr. 6197 und die bei Reutlinger in Frankfurt a. M., Schmückstraße 49, beschlag⸗ nahmten zwei Vervielfältigungsapparate Marke „Greif“ und „Raubel“ hiermit zugunsten des Staates Preußen, vertreten durch den Herrn Preußischen Minister des Innern in Berlin, eingezogen.

Gemäß § 3 des Gesetzes vom 26. 5. 1933 erlöschen die an dem Eigentum bestehenden Rechte.

Die Verfügung wird mit der öffentlichen Bekannt⸗ machung wirksam. Gegen diese Verfügung ist ein Rechts⸗ mittel nicht gegeben.

Ueber die beschlagnahmten und eingezogenen Gegenstände wird bei dem für den Beschlagnahmeort zuständigen Land⸗ ratsamt bzw. Polizeipräsidenten eine , n. Liste ausgelegt.

Wiesbaden, den 29. November 1933.

Der Regierungs⸗Präsident. J. V.: Dr. Misch ke.

Nichtamtliches.

Aus der Preuszischen Verwaltung. Neuorganisierung der Geheimen Staatspolizei.

Das Preußische Staatsministerium hat ein Gesetz über die Geheime Staatsvolizei beschlossen durch das folgendes bestimmt

ministerium vertreten. Der Inspekteur der Geheimen Staats⸗ polizei ist zugleich Leiter des Geheimen Staatspolizeiamts. Zum Aufgabengebiet der Geheimen Staatspolizei gehören die von den Behörden der allgemeinen und der inneren Ge en tung wahrzunehmenden Geschäfte der politischen Polizei. Welche Geschäfte im einzelnen auf die Geheime Staatspolizei übergehen, wird durch den Ministerpräsidenten als Chef der Geheimen Staatspolizei bestimmt.

Die bisher von dem Ministerium des Innern wahrgenomme⸗ nen Geschäfte der politischen Polizei gehen mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes auf das Geheime Staatspolizeiamt über. Die Landes-, Kreis- und QOrtspolizeibehörden haben in den Angelegen⸗ heiten der Geheimen Staatspolizei den Weisungen des Geheimen Staatspolizeiamts Folge zu leisten.

Das Gesetz tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Gleichzeitig hat der Preußische , ,, Göring an alle Beamten, Hilfsarbeiter und Angestellten des Geheimen Staatspolizeiamts und der sämtlichen Staatspolizeistellen ; des Rundschreiben gerichtet:

„Mit den Wahlen vom 12. November 1933 hat für die Ge⸗ heime Staatspolizei eine Epoche ihrer Arbeit einen vorläufigen Abschluß gefunden. Das Ergebnis der Wahlen war der sichtbare Ausdruck dafür, daß es in Rreußen und Deutschland eine erheb⸗ liche Zahl von Staatsfeinden und Gegnern der nationalsozia⸗ listischen ö nicht mehr gibt. Von dem verderblichen Ein— fluß volksverhetzender Führer befreit, haben sich die bisher der nationalsozialistischen Idee feindlich gegenüberstehenden Massen zu der nationalsozialistischen Regierung und zu den Zielen des Führers bekannt. Ein erheblicher Anteil an diesem großen ge⸗ schichtlichen Erfolge ist der Arbeit der Geheimen Staatspolizei zu verdanken.

Bei der Gründung der Geheimen Staatspolizei habe ich be⸗ sonders zuverlässige und bewährte Beamte, Angestellte und Angehörige der nationalsozialistischen Kampfverbände mit der ehrenvollen Aufgabe betraut, die nationalsozialistische Revolution in ihren Zielen Ordnung des Staates zu gewährleisten. Die Arbeit der Geheimen Staatspolizei hat mich nicht enttäuscht. Zusammen mit der SA.

olgen⸗

und SS. hat sich jeder Beamte, Hilfsbeamte und ,, unter ö 2A gr,,

Einsatz seiner ganzen Kraft und in altpreußischem Pf ichtbewußt⸗ sein der Durchführung meiner Weisungen gewidmet.

euch dafür auch namens des Führers meinen Dank aus.

Wenn auch die sichtbaren Organisationen der Staatsfeinde

zerschlagen sind, so wird euch doch das Ergebnis der Reichstags⸗ wahl nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, ; brecherische und staatsfeindliche Tätigkeit noch nicht aufgehört hat.

Zwar sind die Anhänger kommunistischer und marxistischer Ideen

mit anderen unsichtbaren, aber deshalb nicht ungefährlicheren Methoden mit Unterstützung landflüchtiger Hochverräter ihre Treibereien fortsetzen.

Die Umstellung der unterirdischen Arbeit der Polizeigegner bedingt auch eine Umstellung in den Methoden der Verfolgung. Ich gedenke nunmehr, die Organisation der Geheimen Staats- polizei den veränderten Verhältnissen anzupassen. Ich habe daher von heute ab die Führung der Geheimen Staatspolizei selbst über⸗ nommen. Den bisherigen Leiter des Geheimen Staatspolizeiamts, Ministerialrat Diels, habe ich zum Inspekteur der Geheimen Staatspolizei ernannt, Ich habe ihn beguftragt, diese Umorggni⸗ sation durchzuführen. Ich belasse Herrn Ministerialrat Diels einst⸗ weilen in seiner Stellung als Polizeivizepräsident in Berlin, um in dieser Stellung die für die Umorganisation der Berliner politischen Polizei notwendigen Erfahrungen zu sammeln und die Umorgani— sation vorzubereiten.

Schluß weist er auf den Vexein „Arbeitsdank“ hin, dessen Auf

zu fördern und nach ihrer Durchführung die . 15 den a 2 Ffüh rung in die Volkswirtschaft,

Ich spreche

daß die rechts⸗

be lch ung zu einem geringen Häuflein zusammengeschrumpft, aber es be⸗ ö ö inden sich noch einige Volksverführer in Freiheit, die nunmehr

Ich erwarte, daß sich alle Beamten und Angestellten der polt⸗ tischen Polizei auch für die Zukunft der ehrenvollen Aufgabe, vor die ich sie gestellt habe, bewußt sind und weiter im Dienst des Vaterlandes ihre Pflicht tun.“ .

Der Ministerpräsident hat den Polizeipräsidenten Hinkler von seiner vorübergehenden Tätigkeit im Geheimen Stagtspolizeiamt entbunden und ihm seinen Dank für die von ihm geleisteten Dienste ausgesprochen. Polizeipräsident Hinkler hat sein Amt als Polizei. präsident in Altona wieder übernommen. Ministerialdirigent Fischer scheidet infolge der Umorganisation der Geheimen Staats⸗ polizei aus seiner bisherigen Tätigkeit in der Polzeiabteilung dez Preußischen Ministeriums des Innern aus und wird dienstlich anderweit verwendet.

Staatsrat Spaniol von seinem Amt als Preußischer Staatsrat entbunden.

Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit:

Der Preußische Ministerpräsident Göring hat den Staats— rat Spaniol mit Rücksicht auf die Verordnung der Regierungs— kommission des Sagargebiets vom 29. 11. d. J. wonach Beamte des Deutschen Reichs oder der Länder im Saargebiet keinerlei Funktionen ausüben dürfen, auf eigenen Antrag bis zur Wieder— vereinigung des Saargebiets mit dem Vaterlande von sei ner Tätigkeit als Preußischer Staatsrat entbunden. In Anerkennung der hervorragenden und opferbereiten Arbeit, die Staatsrat Spaniol für die deutsche Saarheimat geleistet hat, ist ihm jedoch der Titel eines Preußischen Staatsrats vom Ministerpräsidenten weiter belassen worden.

Schatzfunde auf staatlichem Boden.

Der Preußische Landwirtschaftsminister hat verfügt, daß im Interesse der kulturgeschichtlichen Wissenschaft und Forschung künftig bei der Veräußerung von fiskalischen Grundstücken aus der Domänen oder Forstberwaltung dafür zu sorgen sei, daß der Staat auch nach Auflasfung des Grundstücks allgemein das Recht behalte, sich Altertumsfunde, sogen. Schatzfunde, auf den veräußerten Flächen anzueignen. Eine entsprechende Bestimmung. muß in die Kaufverträge aufgenommen werden. Auch ist diese Berechtigung des Fiskus im Grundbuch einzutragen. Der Preußische Kultus⸗ minister, der den Erlaß mit unterzeichnet hat. stellt die Vertrauens⸗ männer für kulturgeschichtliche Bodenaltertümer den Organen der Domänen und Forstverwaltung zur Feststellung der etwa vor⸗ handenen kulturgeschichtlichen Bodendenkmäler jederzeit zur Ver⸗ ügung.

Arbeitsheschaffung.

Die Zukunft des Arbeitsdienstes. . In der Zeitschrift der Vereinigung der Deutslchen Arbeit⸗ geberverbände „Der Ärbeitgeber“ veröffentlicht der Staatssekretär ür den Arbeitsdienst Hierk einen Aufsatz über „Die Zukunft des Irbeitsdienstes“. Er umreißt darin zunächst die jetzige Aufgabe des Arbeitsdienstes, insbesondere den deut chen Boden zu ver⸗ bessern, wodurch Arbeitsmöglichkeit für eine halbe Million junger Menschen auf 29. Jahre geschaffen werde, und die Aufgabe,

den jungen Deutschen arbeiten und dienen zu lehren. J Daraus ergibt sich in erster Linie die Folgerung, daß an dem Ziele der Einführung der allgemeinen gleichen Arbeitsdienst⸗ Pflicht für alle arbeitsfähigen jungen Deutschen von Staats⸗ fir hr Hierl unbeirrbar e n, wird. Wie er ankündigt, werden in nächster Zeit eigene Meldeämter ür den freiwilligen „e Frs, wmorkomn die dor GEinftellung Entlassnna

dtler arb enstpflichtigen eines Jahrganges bilden lan

Der Artitel betont dann weiter, daß heute die Jede durch— greifende Führung lähmende Vielheit von Vereinen überwunden und an ihrer Stelle nur mehr der eine nationalsozialistische Arbeitsdienstverein vorhanden sei; in der Reichsleitung des . und den 29 Arbeitsgauleitungen habe der frei⸗ willige Arbeitsdienst eine feste staatliche Oberleitung erhalten. Damit sei zunächst eine brauchbare Grundlage für die weitere Ausgestaltung geschaffen. Die nächste Aufgabe elte der inneren Festigung und Läuterung. Die infolge der istorischen Ent⸗= wicklung des freiwilligen Arbeitsdienstes nichts weniger als ein⸗ heitliche Führerschaft des Arbeitsdienstes müsse unter Ein⸗ schmelzung aller wertvollen und brauchbaren s estandteile und rücksichtslosem Ausscheiden der ungeeigneten Elemente einen ein⸗ heitlichen Charakter erhalten. In nächster Zeit werde auf der Reichsschule und auf 18 Bezirksschulen mit angegliederten Lehr⸗ abteilungen die gründliche Ausbildung und Erziehung und die damit verbndene Siebung der Führerschaft des Arbeitsdienstet einsetzen.

. zer freiwillige Arbeitsdienst ist zur Zeit eine ,. Einrichtung. Um ihn zu einer Einrichtung von vor ildlicher Zucht und Ordnung, Sparsamkeit und Sauberkeit zu gestalten wie dies in Hierls Absicht liegt muß eine Fortbildung zur staatlichen Einrichtung auch bei vorläufig freiwilligem Eintritt erfolgen. Ferner ist auch für den freiwi igen Arbeitsdienst not= wendig, daß die Führer Dienststrafgewalt erhalten und daß Ent⸗ laufen' aus dem Dienst vor der vereinbarten Frist gesetzlich he— straft wird, wie dies z. B. vor dem Kriege in Bayern beim Dienst⸗ entlaufen der bäuerlichen Dienstboten der Fall war. . die Beschaffung der dem Arbeitsdienst zufallenden öffentlichen Arbeiten, insbesondere der Landeskulturarbeiten, vermißt; er hosst⸗ daß es ihm schließlich ,, . wird, die Unterstützung de dafür zuftändigen anderen Reichsbehörden zu gewinnen. Zum

u derhelfen. Er erklärt, die spezielle Berufsschulung sei nich lushẽbᷣ des Arbeitsdienstes, sondern Aufgabe von Folgeeinrich

der berufsständischen Organisationen sein müßten.

Der Steuer⸗Billigkeitserlaß für die Arbeitsbeschaffung. Der Wortlgut des Runderlasses des Reichsfingnzministen über die Flüssigmachung von e,, , , für Arheits wird jetzt bekannt. Danach muß der Steuerpflichtige Antrag auf Billigkeitserlaß nur bis zum 31. Deze mbe 1853 beim Finanzamt stellen kann, in dem Antrag eindeuti dar tellen, in welcher Weise er den für einen Erlaß maßge enden ,, entsprechen wolle. Er muß in dem Antrag int besondere angeben die Art, Höhe und Fälligteits tage der aus de Zeit vor dem 1. Januar 1933 rückständigen Reichssteuern und de dafür entstandenen Zinsen und etwaigen Verzugszuschläge, di er erlassen zu haben wünscht. Ferner muß er den Gegenstan der beabsichtigten Ersatzbeschaffung, Instandsetzung, Ergänzun Wohnungsteilung, des Umbaues oder Ausbaues sowie den Pre oder Vorgnschlag hierfür bezeichnen. Schließlich muß angegebe werden, für welchen Zeitpunkt die Beendigung der Arbeit i Aussicht genommen ist. Der Steuerpflichtige muß versichern, d er wegen des gleichen Gegenstandes 2, , . auf Eile weder bei einem anderen Finanzamt noch bei der Steuerbehöh eines Landes oder einer Gemeinde gestellt hat. Die Finanzamt sind angewiesen, diese Anträge beschleunigt zu bearbeiten und in besondere gegebenenfalls unverzüglich einen Vorbescheid zu et teilen.

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 283 vom 4. De zember 1933. 2. 3.

Statistik und Volkswirtschaft.

Schlachtviehpreise an deutschen Märkten in der Woche vom 27. November bis 2. Dezember 1933. Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewicht in RM.

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Ochsen, vollfleischige (9) .. Kühe, bah ff i 9 22 Kälber, mittlere (6) ... Schweine, 100 120 Kg (c)

. 16 . 14 . 11 = 15

) Die Buchstaben in der Vorspalte

Berlin, den 2. Dezember 1933.

entsprechen dem neuen Notierungs . = übersicht in Nr. 263 vom 9. November 1933. 1) Auch beste juͤngere , i , .de vi e n n , , nr,

9 Angaben nach Schlachtgewicht. Statistisches Reichsamt. Js. V. Dr. Platzer.

Marktverkehr mit Vieh vom 19. bis 25. November 1933.

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BViehmarti Schlach ho of zugesührt

TMachthofverwaltungen.)

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10 847 1746

) Darunter auf Seegrenzschlachthöfe: 10 Ochsen, 1 Bulle, 193 Kühe.

den Zahlen mitenthalten.

Berlin, den 2. Dezember 1933.

26968

5 959 4773 11363 5 349 442

26 482 103 694 14413

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9) Halbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere umgerechnet,

Statistisches Reichtamt. J. V.: Dr. Burgdörfer.

Am

Kunst und Wissenschaft. Von den Staatlichen Museen. reitag, den 8. Dezember, abends 8 Uhr, spricht im Hör⸗

gal der Staatlichen Kunstbibliothek, Prinz⸗Albrecht-⸗Str. 7a. Hof,

'brof. Dr.

Ing. Hermann Phleps aus Danzig über das Thema:

Kunst und Handwerk“. Veranstalter des Vortrags sind die Fach⸗ ibteilung für Kunsterziehung im Nationalsozialistischen Lehrer⸗ ; . bund in Verbindung mit der Ausstellung „Deutsches Heimatwerk“ Schmerzlich hat Staatssekretär Hierl eine dent rg en füsund der Freundeskreis der Staatlichen Kunstbiblioöthek.

Anschließend Hausmusik von Peter Harlan.

Eintritt frei.

*

Sonderveranstaltung des Kampfbundes für Deutsche Kultur.

en Am Mittwoch, den 6. Dezember 1933, abends 20 Uhr, gabe es ist, dem aus dem Arbeitsdienst Entlassenen zur Eingliedespricht Alfred Rosenberg in Aner Sonderveranstaltung des

und zwar an der richtigen Stelle kampfbundes für Deutsche Kultur im Lichthof des ehemaligen

Eunstgewerbemusenms, Prinzz Albrecht⸗Str. 7.

Anschließend wind der Oberpräsident und Gauleiter von Ost⸗ preußen, Staatsrat Erich Koch, über „Ostpreußen als Eckpfeiler heutscher Kultur“ sprechen.

Zum

Schluß führen Hans Kaiser und Erich Ziegert durch die

Ausstellung „Deutsches Heimatwerk“. Der Eintritt zu der Veranstaltung kostet 50 RM.

Post⸗, Funk⸗ und Verkehrswesen. Störungen des Rundfunksenders Heilsberg.

Der Rundfunksender Heilsberg wird in letzter Zeit abends zurch einen fremden Sender überlagert. Als störender Sender ist unmehr der Sender Minsk festgestellt worden, der neben seiner

entlichen, Welle 271,5 kla G6 klHig (276,z m) ausstrahlt.

rte, m) eine Oberwelle Die Telegraphenverwaltung

er UdSSR. ist veranlaßt worden, diesen Fehler des Rundfunk enders Minsk zu beseitigen.

Weihnachts⸗ und Neujahrsverkehr bei der Post. Die Deutsche Reichspost bittet, zur Vermeidung von Anhäu—

ngen

und

Verzögerungen Weihnachtssendungen (Postpakete,

postgüter und Päckchen), möglichst frühzeitig einzuliesern, sie gut ü verpacken, die Aufschrift haltbar anzubringen und den Bestim⸗—

nungsort

besonders groß und kräftig niederzuschreiben. Auf den

Sendungen muß die vollständige Anschrift des Absenders an⸗ gegeben werden. In Pakete und Postgüter muß ein Doppel der Aufschrift gelegt werden, auch für Päckchen empfiehlt sich dies. Hohlräume sind mit Holzwolle usw. auszufüllen, damit die Sen⸗ dungen bei der Beförderung in Säcken und beim Stapeln nicht eingedrückt werden. Päckchen müssen deutlich als „Briefpäckchen“ oder Päckchen“ gekennzeichnet sein.

Während des Weihnachtsverkehrs einschl. 24. Dezember nehmen die Postanstalten nach Möglichkeit auch außerhalb der regelmäßigen Schalterstunden Pakete und Postgüter ohne die be⸗ sondere Einlieferungsgebühr von 20 Rpf. an. Am Sonntag, dem 24. Dezember, wird der Post⸗ Telegraphen⸗ und Fernsprechdienst bei den Postanstalten dem Verkehrsbedürfnis angepaßt und die Regelung des Schalter⸗, Briefkastenleerungs⸗ und Zustelldienstes durch Schaltergushang bekanntgegeben.

Auch am Jahreswechsel wickelt sich der Postverkehr glatter ab, wenn die Neujahrsbriefsendungen frühzeitig eingeliefert und mit genauer Anschrift des Empfängers (Straße, Hausnummer, Ge bäudeteil, Stockwerk, Postbezirk und Zustellpostanstalt) versehen werden. Durch die Angabe der Zustelspostanstalt auf den Brief⸗ sendungen nach Berlin und anderen Großstädten wärd die Aus⸗ händigung wesentlich beschleunigt. Dringend empfohlen wird auch, die Freimarken für Neujahrsbriefsendungen nicht erst am 30 und 31. Dezember, sondern früher einzukanfen, damit im Schalter⸗ verkehr keine Stockungen eintreten.

Werbetelegramme.

Das Werbetelegram m“, das die Post eingeführt hat, um der Wirtschast die Benutzung des zugkräftigen Telegramms gegen geringe Gebühren zu ausgedehnter geschäftlicher Werbung zu grnhhellchen. hat sich sehr gut eingeführt. Werbetelegramme werden viel benutzt und, wie wir hören, auch mit gutem Erfolg. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen sind die Bestimmungen mit Wirkung vom 1. Dezember an weiter vereinfacht worden: Im Urschriststelegramm braucht der Absender die Empfänger nicht mehr einzeln mit ihrer Anschrift aufzuführen, es genügt die n, hl, getrennt nach Empfängern im Aufgabeort selbst und in anderen Orten. In den Einzelausfertigungen kann die Anschrift beliebig ausführlich sein. Die Anschriftswörter werden nicht mehr gezählt. Die Wortzahl wird nur noch für Text und Unterschrift des Urschriftstelegramms ermittelt, wobei jedes wirkliche Wort ohne Rücksicht auf die Zahl seiner Buchstaben als ein Gebührenwort gilt und 5 , kostet. Außer dieser Wort⸗ gebühr werden für seden Empfänger im Aufgabeort 25 Me und

Epanische ) ..

für jeden Empfänger in anderen Orten 30 h berechnet. Jeder⸗ mann kann sich also die Gebühren für ein Werbetelegramm mit i, . , . leicht ausrechnen.

eber alle Einzelheiten der Einrichtung geben die Tele⸗ graphenanstalten Auskunft. ;

- BVerbilligte Weihnachts⸗ und Neujahrsglückwunschtelegramme läßt die Post wie schon seit mehreren Jahren auch zum bevor⸗ stehenden Fest wieder zu. Die Bedingungen sind die gleichen wia bisher. Die Telegramme werden vom 14. Dezember bis 6 Ja⸗— nugr angenommen und frühestens zum Fest zugestellt. Sie sind außer im innerdeutschen Verkehr und mit deutschen und Danziger Schiffen in See auch im Verkehr mit den meisten fremden Ländern zugelassen. Feste Texte werden wieder angeboten, zum Teil auch für Auslandstelegramme und in fremder Sprache. Schmuckblattausfertigung ist erlaubt im deutschen Verkehr allge⸗ mein, im Auslandsverkehr, soweit das Bestimmungsland Schmuck⸗ blattelegramme eingeführt hat. Die Gebühren betragen im inneren deutschen Verkehr für jedes Ortstelegramm 50 e und für das Ferntelegramm 75 Y, wofür 10 Gebührenwörter ge⸗ stattet sind. Jedes weitere Wort kostet 5 „Pe. Im Verkehr mit Schiffen in See werden die Wortgebühren ohne Mindestsatz für ein Telegramm erhoben. Der Wortsatz ist 40 RM. Im Auslands⸗ verkehr sind die Gebühren für die einzelnen Verkehrsbeziehungen verschieden, sie betragen die Hälfte bis ein Drittel der vollen Sätze.

Ueber die Einzelheiten geben die Telegrammannahmestellen Auskunft. . .

Handel, Gewerbe und öffentliche Finanzen. Berlin, den 4. Dezember 1933.

In Berlin festgeftellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, aus ländische Geldsorten und Banknoten.

Telegraphische Auszahlung.

2. Dezember Geld Brief 0, 87 0, S877 723 7 1

4. Dezember Geld Brief O, Ss3 O0, 867 77 7738 18 1977 O, 824 0 826 14 24 428

Buenos ⸗Aires. Canada .... Istanbul .... Japan 229 1

1Pap.⸗Pes. - r. türk. Pfund ] Nen aͤgypt. Pfd. 12 15 1 Milreis 1 Goldpeso

1090 Gulden 100 Drachm.

100 Belga 100 Lei

100 Pengõ 100 Gulden 100 FImk. 100 Lire 100 Dinar 100 Litas 100 Kr.

100 Eseudos 100 Kr.

100 Frs. 100

100 isl. Kr. ** 722 *** 100 Frs. 100 gewa M0 Peseten

100 Kr.

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4. Dezember Geld Brief 20, 33 20 46 16, 18 16, 22

4.205

2. 665 2.665 070

2.695 13,89 13,88

1491 58.32

61.82 ol, 7

Notiz für 1 Stück

20 Fres.⸗ Stücke Gold Dollars. Amerikanische: 1000–5 Doll. 1 2 und 1 Doll. 1 Argentinische . 1 Brasilianische . .

1

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Canadische ... En lie: große Lu. darunter Türkische .... . ö

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ürk. Pfund 100 Belga 100 Lewa 100 Kr.

100 Gulden 100 esin. Kr. 100 Fmk. 100 FIrs.

100 Gulden 100 Lire

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100 Schilling 100 Schilling

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Estnische .. ö ö grand ische Dollandische. Italienische: gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawische . Lettländische .. Litauische ... Norwegische .. Desterreich.: gr. 100Sch. u. dar. Rumãänische: 1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei unter 500 Lei 100 Lei Schwedische .. 100 Kr. Schweizer: gr. 100 Frs. 100 Frs. u. dar. 100 Frs.

. 100 Peseten Tschecho · Iow.

oO MꝘDu. 1000 R. 100 &

00 Kr. u. dar. 100 Ke Ungarische .. 100 Peng

) nur abgestemvelte Stücke.

Warschau Tattowitz Posen ..

Notennotierungen.

Polnische 1 46835 472765 1