1933 / 285 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Dec 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 285 vom G. Dezember 1933. S. 2. Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 285 vom 6. Dezember 1923. S. 3.

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Bezirke

Gemeinden Gemeinden

II. Ausgaben. Wohnungs⸗ und Siedlungs⸗ wesen * Verkehrswesen (Ausbau der Wasserstraßen usw.) .. ; 0, „Innere Kriegslasten .. ? 12. Uebrige Reichs verwaltung 1

Ausgaben insgesamt! * 25,6

Taufende Nummer Gemeinden Gemeinden Gemeinden

Gemeinden Gehöfte Gehöste

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Gehöfte

Gemeinden Gemeinden Gemeinden

Gemeinden Gemeinden Gemeinden

Gehöfte

—Kreise

Gemeinden

Gehöfte Gehöfte

Kreise

3 Gemeinden

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. Gehöfte

3 Gemeinden

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* 2 . 6. . 7 2 J . 4 99 Deze ar 33 9 * lauen⸗ leistung bereits einen bemerkenswerten Erfolg dar. In einer 16. November 1933. Berichtigung. Betrifft: Milchgesetz. Glatz 1, 1. Habelschwerdt 1, 1, Namslau 1,ů 1. 20: Celle 1, 1. 38: J. Krsbez. 1. 7: Guben 1, 1 (1ů I, Landsberg a. W. 1, 1. 8: Randow Saargebiet am 1. Dezember 1933. 29 8 i kunft (Ratifikati 1. 13: Kreuzburg O. S. 1, 1. 15: Wittenberg Stadt 1, 1 (1, 15. i Gehöft (neu), Saarbrücken Land 3, 3 Bestand am Schlusse des Rechnungsiahres 1932 ... 37.1 zirken. minder befriedigende Ergebnisse vorliegen, muß und wird chäftigung der Frauen vor und nach der Niederkunft (Ratifikation . . ö. Her di ů n. . ! j : 1: Braunsberg 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 5: 2. Kreistier⸗- 41: Ehemnitz l, 1 (1, I. 46: Reutlingen 15, 1, Urach 1, 1 (, ID. Geflügelcholera (Cholera avium): Gemeinden, 1934 in Kraft tretenden Aenderungen der Zivil⸗ gung des Preußischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit. lf agg ist zu wünschen, daß auch die Parteien selbst alles blatt. Preußen. Hausgewerbetreibenbe und Zwischenmeister. = über den Stand der Rindervest, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindyutehs, Po4ctenseuche der Schafe, Rotz, Beschälseuche der Pferde, Schweinepest, Milzbrand, Tollwut im teien ihren Prozeßbevollmächtigten, insbesondere ihren Anwälten, . Gesetze, Verordnungen, Erla Verordnung über die . 4 . . 2 2 * 2 m w y; . 2 54 Nors nv d Fürsor e Gy ( P der Schafe Ber 1933 hierbei der Gefahr schwerer Nachteile sei es Zurüͤckweisung ver⸗ Mitteln der Reichsanstalt. V. Versorgung und ge. Ce Pestis lentopugu 1 sonstige Verzögerungen zu erzielen, darf sich niemand mehr rung. Teil II. Nichtamtlicher Teil. Vom Wesen d gut wie möglich zu unterrichten. mittlung und Arbeitslosenversicherung über den Stand de Aufstellung der Gemeindeverzeichnisse für die Anlegung der Fltern und Kindern. Von Dr. Werner Spohr. Zur Wa. die e n der Erbhöferolle mit, der Aufstellung der Ge⸗ losen in Großbritannien. Bücherbesprechungen und Bücher, ;

N 1 5 5. 9aok J. 12116 1 * 1 . 1 4 in ootis- 14 . zrücken 84 8 5 * . n , n. Haushalt. Reihe von Oberlandesgerichtsbezirken beträgt der Hundertsatz der III. Arbeitsschutz. , , ,, Linn Jurlh 2, 3 neu). 1, 1 61. B. 16: Schwerin a. B. I, 4. IE: Militsch l, I, Baldenburg seuche (àphthas epiacotice: Sactbri ten n , , eberträge aus den Vorjahren: Ver en bereits iger 20 75. Wo noch in einzelnen Be⸗ machung zum internationalen Uebereinkommen über die Be— 1 . . . ee ler. , ne. ,,,, . . . gen n,, n, (chene, setetr g 17. sinnchergsl. 3 0; Hagen igtk é. Fer Los Cemten j, i. Dit ler is, 2, fis, r, St. Wende omburg 1, 1 1, 15. ich bei weiterer Auswirkung r getroffenen Maßnahmen ent⸗ durch Uruguay und Kolumbien). Vom 16. November 1986. = 41 3e Jahressoll Ist⸗ Einnahme prechender Fortschritt bald erzielen lassen. Die am 1. Ja nu ar Bekanntmachung. Bekanntmachung, betr. Ausnahmegenehmi— arztbegirt , 1 bann neu , , 5. arcbes eh, C rsber', dat Wem mini lci, . oder . ite re ĩ J etr. Ausnahmege ĩ des Deutschen Auf— Ist · Ausgabe Arozeßordnung werden der weiteren Beschleunigung des Bekanntmachung, betr. Ausnahmegenehmigung ö t A kiel n es in gidlisa en besonders fördernd zustatten kommen. zugsausschusses. Bekanntmachung, betr. Kohlenstaubmerk— Tabelltarische uebersicht ihrerseit⸗ ĩ ellere ö it⸗ üringe äß § 35 des Hausarbeitgesetzes. ĩ tun, um auch ihrerseits zu einem schnelleren Verfahren mit⸗ Thüringen. Bekanntmachung gemäß 5 35 Har tges w zu⸗ zuwirken. 66 r f he ef darüber geklagt, daß die Par⸗ Thüringen. Bekanntmachung. JV. Wohnungs- und Siedlunge— Geflügelchol z r sam⸗ ie erforderliche Information nicht rechtzeitig oder nicht vollständig Bilanzierung von gemeinnützigen W ohnungsaktiengesellschaften ; Lungenseuche ] Beschã seuche 2 . ö Hen e n 9 Parteien une wissen, daß sie sich selbst Vom 7. isbember isöz. Forderung des Cigenhe nihaües u Rinderpest Maul und Klauenseuche des Rindyiehs a n n Rotz der Pferde Schweineyest Milzbrand Tollwut Geflũgelcholera späteten Vorbringens, sei es Belastung mit Kosten aussetzen. setze, Verordnungen, Erlgsse: Maßnahmen der . gęndbor Aphthae epizooticae monia bovum Variola Malleus coitale Pestis suum Anthrax Rabies Cholera avium Hoffnungen, durch faumselige Inforination Vertagungen oder zur Verbilligung der Speisefette für die minderbemittelte Bevöll ontagioss orm r , : 8 ei j ttei, die sich eine es. V zr Dr. Bruno Rauecker, Frankfurt a. N. I. Einnahmen. machen. Das eigene Interesse muß jeder Partei, die sich eines Standes. Von Professor Dr. . Frankfurt g. Insgesamt ee eu fn sifs len bedient, gebieten, diesen so schnell und so Ginnheim. Tie Erhebung der Reichsanstalt für Arbeitsber, Arbeitslosigkeit am 16. Juni 1953. Von Regierungsrat Dr. Richm Luyken, Reichsanstalt. Das Beschäftigungsverhältnis zwische Erbhöferolle nach dem Reichserbhofgesetz. engung des eurxopäischen Wirtschaftsrgums. (Schluß) Soz In Preußen beginnen in diesen Tagen die Vorarbeiten für politisches aus dem Auslande: Die Bildungsarbeit an Arbeite ĩ ichniss ü c h is zei Hier ie Beilage: Arbeitsmarkt im Deutschen meindeverzeichnisse. Da für den größten Teil des r n, anzeigen. Hierzu die Beisage: Der ; Staarsgeblets ü ein auf Grund des Bäuerlichen Erbhofrechts Reich. Teil V. Reichsversorgungsblatt. Ver

Mithin Mehrausgabe 2 12,6 06 Mehreinnahmen.

Abschluß für das Rechnungsjahr 1933.

A. Ordentlicher Haushalt. Einnahmen betragen in den Monaten April bis

3 476,5 JJ

Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats

(Oktober 1933) J . 172,9

B. Außerordentlicher Haushalt.

Einnahmen betragen in den Monaten April bis Oktober 1933. k .../ 3 Ausgaben betragen in den Monaten April bis

Oktober 1933 1 * 1 2. 1 2 2 e 1 2 2 6 2 13,2

Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats

(Oktober 1933) e . 18,2

In diesen Zahlen sind die aus dem Voriahr übernommenen Fehlbeträge und Bestände nicht enthalten.

1. Die Kasfenlage des Reicht r,, Der Kassensollbestand betrug am 31. Oktober 1933: in Mill. RM 1. aus der Begebung von Reichswechseln .... 400 2. aus der Begebung unverzinsl. Schatzanweisungen 1155 3. aus der Aufnahme kurzfristiger Darlehen.. 27 4. aus der Inanspruchnahme des Betriebskredits

hei der NMeichs ß enn . 73 G. aus dem Bestand des außerordentlichen Haushalts 37

zusammen . 1692

Davon ab: Schatzanweisungen, für die ein Gegenwert der Reichshauptkasse nicht zugeflossen ist. ....

Ergibt einen Kassensollbestand von 1657

Dieser Betrag ist wie folgt verwendet worden:

1. Zur vorläufigen Deckung des aus dem Vorjahr übernommenen, bis Ende Oktober 1933 noch nicht getilgten Ist-Fehlbetrages im ordentlichen . 1696, Davon ab die Mehreinnahme gegenüber den Ausgaben des ordent⸗ lichen Haushalts für April bis ö 172,9 rd. 1 423

. Zur Deckung der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts für April bis Oktober 1933 ... rd. 13

Fär sonstige., noch nicht rechnungs⸗ märig gebuchte Auszahlungen (Ge— halt und Rentenzahlungen für kodemb Voꝛrschüsse. Ultimo⸗ kedart; unter Gegenrechnung der legungen . 199

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zusammen .. 1635

Der Kassenbestand bei der Reichs— bauptkasse und den Außenkassen 22

2. Der Stand der schwebenden Schuld am 31. Oktober 1933 ist besonders veröffentlicht worden.

U) In dem Jahressollbetrage ist eine Einnahme bon 85 Millionen Reichsmark aus der Bewirtschaftung von Oelfrüchten, Oelsämereien, Mais, Dari usw. enthalten. Einnahmen Fieraus fließen in größerem Umfange erst in den späteren Monaten des Rechnungs jahres.

) Die Ausgaben für August, September und Oktober 1933 sind aus Ueberschüssen der Neichanstalt far Arbeitsvermiftlung und Arbeits losenversicherung gedeckt worden.

Nach Abzug eines Globalabstrichs von 50 Mill. RM für den Gesamthaushalt zwecks Verminderung der Personal, und Sach⸗ ausgaben durch Sparmaßnahmen.

Aus der Preuszischen Verwaltung.

Auswirkung der preußischen Maßnahmen zur Beschleunigung der Zivilprozesse. . Die vom Preußischen Justizminister am 25. September dieses Jahres und seitdem durch eine Reihe weiterer Anordnungen getroffenen Maßnahmen zur Beschleunigung der Zivil⸗ pro zesse beginnen, wie die ersten vorliegenden Zahlenergeb⸗ nisse zeigen, sich bereits erfolgreich auszuwirken. Dis Zählungen haben sich vornehmlich auf die Vertagungen als die Haupt⸗ ursache der bisherigen Prozeßverschleppüng erstreckt und werden e ert werden. Der Prozentsatz der Vertagungen in ganz Preußen, gemessen an der Zahl der Verhandlungstermine, betrug bei den Oberlandesgerichten etwa 23 b, bei den Landgerichten etwa 28 3 und bei den Amtsgerichten eitba 24355. Gegenüber bem was man früher bei den Gerichten an Vertagungen gewöhnt war weit mehr als die Hälfte aller Termine verfielen durch⸗ schnittlich der Vertagung stellen diese Ergebnisse als Anfangs⸗

Preußens vom 15. Mai 1933 Gemeindeverzeichnisse aufgestellt und den Anerbengerichten eingereicht waren, hat der Prenßische Justizminister Kerrl in einer in der Deutschen Justiz“ vom 1. Dezemher 1933 abgedruckten, Allgemeinen Verfügung ange⸗ ordnet, daß überall dort, wo die Gemeindevorsteher schon Ver⸗ zeichnisse hergestellt haben, diese der Anlegung der Erhöferolle zugrunde zu legen sind. Es müssen aber daneben noch er⸗ gänzende Gemeindeverzeichnisse von den Gemeinde⸗ vdorstehern aufgestellt und den Landräten zur Weitergabe an die Anerbengerichte bis zum 1. Januar 1934 eingereicht werden. In diese Ergänzungsverzeichnisse müssen alle Hofe von 7, ha bis zu 135 ha Größe eingetragen werden, die in den früher ein⸗ gereichten Gemeindeverzeichnissen nicht enthalten waren, weil sie nach preußischem Bäuerlichen Erbhofrecht nicht Erhhöfe werden lonnten, die aber nach dem Reichserbhofgesetz auch Erbhöfe sind. Dabei handelt es sich hauptsächlich um die im Miteigentum von Ehegatten stehenden Höfe sowie um Wein-, Obst⸗ und Gemüsebaubetriebe. Den Gemeindevorstehern stehen die früher eingereichten Gemeindeverzeichnisse zur Einsicht bei den Anerben⸗ gerichten zur Verfügung; der Justizminister hat auch angeordnet, daß die Vorsitzenden der Anerbengerichte die Gemeindevorsteher bei allen auftauchenden Zweifelsfragen beraten sollen. .

Im westdeutschen Zersplitterungsgebiet, das die Regiexungsbezirke Agchen, Koblenz, Köln (mit Äusnahme des Kreises Wipperfürth), Trier, Wiesbaben (mit Ausnahme des Kreises Biedenkopf) und die Kreise Gelnhausen und Hanau um— faßt, waren Gemeindeverzeichnisse bisher noch nicht aufgestellt worden. In diesem Gebiet müssen die Gemeindevorsteher deshalb die Verzeichnisse jetzt neu anlegen. Hierbei sind sämtliche in der Gemeinde vorhandenen Besitzungen, die als Erbhöfe in Betracht kommen, zu verzeichnen, also auch die im Miteigentum von Ehe⸗ gatten stehenden land⸗ oder forstwirtschaftlich genutzten Grund⸗ stücke einschließlich der Wein⸗, Obst⸗ und Gemüsebauhetriebe. Voraussetzung ist immer, die Besitzung nicht größer als 125 ha ist, aber minde . die Größe e, n e nag n hat. Das wird für die Aufftelllhng der Gemeindeverzeichnisse immer dann angenommen, wenn das Grundstück min estens 7 ha roß ist. Auch wenn das Grundstück trotz dieser Größe im Einzel- . J Exnährung einer bäuerlichen Familie nicht hinreicht, alss keine Ackernahrung nach dem Geseß bildet, muß ber Ge- meindevorsteher es in das Verzeichnis aufnehmen. Seine Zweifel an der Eignung der Besitzung zum Erbhof hat er in diesen Fällen besonders zu vermerken. Ueber die endgültige Auf⸗ nahme in die Erbhöferolle entscheidet sodann das Anerbengericht in einem besonderen Verfahren, in dem allen Beteiligten Ge⸗ legenheit zur Geltendmachung ihrer Ansicht gegeben wird.

Post⸗, Funk⸗ und Verkehrswesen.

Rundfunk als Mittler der Freizeitgestaltung—

Das große Programm der Deutschen Arbeitsfront für die Neugestaltung der Freizeit will alle Kulturinstitute in den Dienst seiner Sache stellen. Wie das Vbg.⸗Büro meldet, tritt nun Dr. Springer von der Zentralstelle für geistigen Aktivismus dafür ein, daß auch der Rundfunk weitgehendst in den Dienst dieser Idee eingespannt werde. Ein Raum, und sei es die größte Halle Deutschlands, könne nur eine bestimmte Zahl von Menschen auf⸗ nehmen. Für die, die keinen Platz mehr fanden, könne die gleiche subjektive Gestaltung nicht i wiederholt werden. Bei einem Programm für eine Freizeit z. B. für einen Sonntagnachmittag ständen nur wenige Stunden zur Verfügung, die mit Freude erfüllt werden sollen. Da müßten durch den Rundfunk die gRläumẽ geweitet, werden. Das gesprochene Wort solle nicht mehr in den vier Wänden verhallen, sondern die Mauern durchdringen und seinen Weg zu allen Shren finden. An manchen Feierstunden werde ganz Deutschland ein einziger großer Festsaal sein. In Italien seien ähnliche Bestrebungen schon längere Zeit in die Praxis umgesetzt worden. Die Dopolavoro⸗Verbände, das italie⸗ nische Nationalwerk für die Freizeitgestaltung, das jeden Flecken besuche, führe fast stets Rundfunkgeräte mit sich, die dazu dienten, gemeinsame Abhörstunden zu veranstalten. Die aus ezeichneten Erfahrungen, die in Italien mit dem Rundfunk auf diesem Ge⸗ biete gemacht wurden, könnten für die neuen Pläne Deutschlands eine wertvolle Arbeitsgrundlage werden. Diese Aufgaben würden sich auch ganz den Plänen einfügen, die Ministerialrat Horst Dreßler⸗Andreß, der Leiter des deutschen Rundfunks, kürzlich ver⸗ kündete: Das Mikrophon soll sich immermehr von der Enge der Rundfunkhäuser lösen und seinen Weg ins Leben des Volkes nehmen.“

Verkauf von Briefverschlußmarken für das Winterhilfswerk der NS.⸗Volkswohlfahrt bei den Postanstalten.

Am 10. Dezember beginnt an den Schaltern der Postanstalten der Verkauf der vom , der NS.⸗Volkswohlfahrt zur. Förderung der Winterp ennigsammlung herausgegebenen Briefverschlußmarken. Sie werden in Mengen, die durch 10 teil⸗ bar sind, abgegeben. Je 10 Marken sind in einem kleinen Um— schlag je 10 solcher Päckchen in einem größeren Umschlag verpackt. Die Griefversch ußmarken für das Winterhilfswerk können auf der Rückseite der gewöhnlichen und eingeschriebenen Brie . aufgekleht werden. Auf der Aufschriftseite der Brie endungen dürfen sie dagegen nicht angebracht werden.

Nummer 34 des Reichsarbeitsblattes vom 5. De⸗ zember 1933 hat folgenden Inhalt; Teil 1. Amtlicher Teil. L. Arbeitsvermittlung und i ,,, Gesetze, Ver⸗ ordnungen, Exrlasse: Arbeitszeit bei den rbeitsbeschaffungsmaß⸗ nahmen auf Grund des Gesetzes vom 1. Juni 19353. Bekannt⸗ machung zum internationalen Uebereinkommen über die Arbeits—⸗

losigkeit (Ratifikation durch Chile, Uruguay und Kolumbien). Vom

orgungsrecht. 72. Heilbehandlung. J. Zweite Durchführunge— ,, Verordnung über die Entschädigung der Beisthze aus den Versorgungsberechtigten bei den Spruchbehörden der Reichsversorgung vom 31. März 19353. —= 74. 6 der Ver. orgungs bezüge. Soziale Fürsorge. 65. Veränderungen in Reichsausschuß der Kriegsbeschädigten⸗ und Kriegshinterbliehenen. fürsorge. JI6. Vergünstigung für Schwerkriegsbeschädigte bet Benutzung der Kraftposten. Versorgungsbehörden. Aufbau und Dienstbetrieb der Versorgungsbehörden: 77. Aenderung der Ve zirke der Orthopädischen Versorgungsstellen Freiburg i. Br. und Karlsruhe. Mitteilungen. 78. Beamtenveränderung. 79. Er, nennung. Teil VI. Bekanntmachungen übe Tarifverträge und über Genehmigungs⸗ und Festsetzung; beschlüsse der Fachausschüsse für Hausarbeit.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrunge⸗ maßregeln.

Tiersenchenstand am 1. Dezember 1933. (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs⸗ usn Bezirke und Kreise (Amts⸗ usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinder pest, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des Nindviehs, Pollen seuche der Schafe, Rotz, Beschälseuche der Pferde, Schweinepest, Mil

brand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nach den ein

gegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werder

lonnte. ; Die Zahlen der in der Berichtszeit neu verseuchten Gemeinde

und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten Ge

meinden und Gehöfte mitenthalten.

Betroffene Kreise u sw. ).

Maul⸗ und Klauenseuche (Aphthae epizooticge):

7: Calau 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 18: Grafschaft Diepholz ?, (davon neu 1,ů 6), Grafschaft Hoya 1, 2 (1, 2). 20: Lüneburg l, C 55. 21: Osterholz 1, 3 (— 2), Stade 1, 1. 22: Aschendot⸗ Hümmling 1, 1 (1, ), Grafschaft Bentheim 3, 4, Osnabrück 1, 23: Leer, 5, 5 (4, 4). 24: Ahaus 3, 9 (1, 8), Beckum 2, 3 (1, 9 Borken 1, 1 (1, ), Recklinghausen 1, 1 (1, 1. 28: Oberlahnkreis 1, (1, 1). 309: Cleve 5, 8 (1, 3), Dinslaken 2, 2, Düsseldorf Stadt 1, (1, 1). Essen Stadt 1, 1 (1, 15, Geldern 7, 11 (2, 3, München⸗Glad bach Stadt 1, 1 (1, 15, Grevenbroich 2, 5 (1, 4), Kempen⸗Krefeld 5. (2, 2), Mörs 8, 15 (6, 19, Rees 1, 1 (1, I), Solingen Stabt 1, 1 (1, Rhein⸗Wupyperkreis 1,6 (—, I. 31: Bergheim 1,1 (—, D, Köln 1, (l, I), Siegkreis 1, 1 (1, 1). 33: Aachen 2, 2 (1, D, Düren 3, 3 (3,3 Erkelenz 4, 7 (1, 4), Geilenkirchen 6, 6 (5, 5), Jülich 3, 4 (2, 3), Mon schau 1, 1. 40: Neuburg a. d. Donau 1, 1. 42: Meißen 1, 2 (1, ) 58: Rostock 1, 1.

No tz ( alleus).

3: Lyck 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 26: Brilon 2, 2 (neu). 27: Rte des Eisenbergs 1, 1 (1, D.

Schweinepest (Pestis suum);

1: Braunsberg 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Königsberg i. Pr. 3, Wehlau , z (davon neu 2, 2. 2: Riederung ü. 1 (1, I, Tilsit Stadt in 3: Lyck 3, 3, Neidenburg 2, 2, Osterode i. Sstpr. 1, 1. 4: Marien burg i. Westpr. 1, 1, Rosenberg i. Westpr. 6, 7 (6, 7). 5: 2. Krein tierarztbezirk 1. 1, 3. Krsbez. 1 Geh. (1), 4. Krsbez. 2 (i), 6. Krsbez,! 9. Krsbez. 1. G: Ruppin 1, 1. 7: Guben 1,ů 1 (1, 1), Lebus 3, 3 (2, Soldin 1,ů 1. 8: Anklam 1, 1, Demmin 15, 1, Greifenberg 4, , Ranboß LL II Saatzig 3, 4, Greifswald 1,ů 1. 11: Frankenstein 1, 1, Glatz Hi (2, 2), Militsch 2, 2 (1, 1), Namslau 1,ů 1, Neumarkt 1, 1, Oels 4h Strehlen 1, 1 (1, 1). 13: Bunzlau 3, 3 (2, 2), Hoyerswerda ! (4, 4). 13: Beuthen i. O. S. 1, 1 (1, I, Beuthen⸗Tarnowitz 2, Hindenburg Q⸗S. Stadt 1, 1, Neisse 1, 1, Neustadt O. S. 3, 3 (2.3) Tost⸗Gleiwitz 3, 3. 15: Delitzsch 1, 1 (1, 1), Mansfelber Seekreis il! Querfurt 2, 2 (l, I), Schweinitz 1, 1, Torgau 2, 2. 17: Pinneberg? (1, 2). 19: Osterode a. H. 1,ů 1. 51 Verden 1, 1 (1,1). 24: Reckling⸗ hausen 1. 1 (, I. 26: Herne Stadt 1, 1 (1, 1). 27: Marburg l' (L Iz. 30: München⸗Gladbach Stadt 3, 3 (1, 1), Mörs 1, 1 (1, h 33: Aachen 1,ů 1 (1, I). 35: Altötting 1,ů 1. 36: Nabburg i, 1 (19 Riedenburg 1, . 40: Donauwörth 3, 2. 51: Pforzheim 1, 1. 5; Mannheim 6, 12 (—, H.

Milzbrand (Anthrax).

3: Johannisburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Neidenburg 1,ů 1 (neun 7: Arnswalde 1, 1 (i, h. 15: Mansfelder Gebirgskreis 1, 1 (1, I, Merseburg 1, 1 1, I), Torgau 1, 1 (1, I. 21: Bsterholz 1, 1 (1, j 22: Bersenhrüch 1. 1 (1, 15. 24: Ahaus 1,1 (1, 1). 30: Kempen, Krefeld 1,1 (1, M, Rees i. 1 (1, II. 35: Aibling 1, 1 (i, ih, Lichach I.! 1 Iz. 38: Hof i. Bay. 1, 1. 42: Dippoldiswalde 1, 1, Pirna 1, 44: Zwickau 1,1 (1, 15. 48: Wangen 1,ů (1, 1). J2: Wiesloch I, (l, I). 53: Sondershausen 1,ů 1. 54: Erbach 1, i (, I. G65: Lem 16, ) zolliwus (Rabiec).

Johannisburg 3 Gemeinden, 3 Gehöfte, Lyck 2, 2, Sensbur

3, 3. 11: Brieg 1, 1 (neu), Glatz l, 1. 13: Rosenberg B. S. I, l

Tollwut verdacht (Rabies). 2: Angerburg 2 Gemeinben, 2 Gehöfte, Darkehmen 2, 2. Il ) An Stelle der Namen der Regierungs- usw. Bezirke ist die entsprechende laufende Nummer aus der nachstehenden Tabell— aufgeführt.

Preußen. Königsberg Gumbinnen Allenstein . Westpreußen Berlin .. Potsdam. Frankfurt. Stettin .. w, Schneidemühl Breslau .. Liegnitz... Oppeln .. Magdeburg Merseburg . Fre,, Schleswig . Hannover. Hildesheim Lüneburg. Stade Osnabrück.

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