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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 89 vom 11. Dezember 1933. S. 4.
Getreidepreise an deutschen GSroßmärkten . im Monatsdurchschnitt November 1933 für 1909 kg in Reichsmark.
*
NM ovember 1932
8 en . — — 2 6 Roggen Weizen Gerste delsbedingun rungen dafer Marktorte Dande gung für Brot⸗ 6 kg Sommer⸗ . Winter Futter. Industrie⸗ getreide je hl RM je hl RM Brau⸗ 4 ] 4 zilig 2 zeilig Aachen J / d 72 164,4 — * ö 1Ib,h . 25 1565 . Bamberg w Großhandelseinkaufspreise ab fränkische Station.. . — J — . , . a6 ö 4 — 26 Berlin k . 8. märkischer, ab Station 1) . 25 ali 1480 ) Jof 2. 663 . 2 . e . ;. k ,, ö ö ö — — 165 h 356 * 7 . . . 9 . k . 5 6 5 8 155.7 76 / n 190,0 . ĩ . . ö ö K kischer, frei Berlin... 25 72173 , , ö 2 . Braunschweig 2 i ,. Station. 8 9 9 0 28 ö , . 158,8 , . 186 o 176 0 lob 0 6. 2 2. me 3 ret raunlchw d J z 4 . — 158,8 Breslau.. . . frachtfrei Breslau in Wagenladungen von . . w 2. . ö 36. . 3 . ö — lol. 3 ö. Chemnitz * rachtlage Chemnitz in. Ladungen von 1 9-1 t . 5 71 166, 8) 75,5 186,6 188.6 lbl d . ö . 4 Dortmund? ? . Großhandelsverfausspreise waggonfrei Dortmund in Ladungen Shin üistz 16g, sons; 16 0 . 116, ö . . 62 i) Dresen J WJ ö 66656 Brus b nrg ⸗ ‚. xrei Waggon Duisburg J 2 lõb ch) g. . J . . ö. 3. 633 . , . ab thüring. Vollbahnftation bei mindestens 15 6t. 2 713 . c, az f) 100 , 16 1685 — . Effen . . frei Cssen in Wagenladungen zu 11t . 1 73. . 6, . 163636 , . . 1065 Frankfurt a. D. Frachtlage Frankfurt a. MHafen ohne Sack és. 8 . . . ö . . . . 6. 1633 d 6 une, , , ns iso ne e ien, egen, ode, , Kö , ö 69 * . . in ee, wälen is?: ::: 6 2 6 6 . ,,, i 2 2 9 9 . ; J — Kd Karlsruhe? ? Waggonpreife Frachtlage Karlsruhe ohne Sack. 14 9 1 6 . . . . . 446 Rassel .. . Sroßhandelspreise waggonfrei Kassel ohne Sack = . 4 7273 ö ö ö 1673 Fa 164,6 a 1663 . ni 4 a k u hr hoͤlslein. Station bei waggonweisem Bezug z ö. 66 y ö. 16239 ö. 1. ö. ö. 36. . dö w 6 J 1 ! . ö. . . 131,2 2 . Pr. ö . 2 25 bzw. 23 * 150,0 ö. 184,0 161, 115 5 ö. 3. . ö. 9 Krefeld — — ab rheinische Station... 2 22 ; ; ; 4 75 167 89) 76 192,9 ö . . K ö . . . geivig. k , . , . netto, ab Station des Magdeburger Bezirks bei geschlossenen 8 7273 162 lis 5 6 ) J 5. . ö 0. wagen ladungeenr — J. . 1933 1863 . 2 ö. 170,6 139,6 nie , i;; . ; —— . 36 3 ö . . 1683 ö. 11 Mannheim . netto waggonfrei Mannheim bei Waggonbezug ohne Sack... ) u . ) . 6 133 . 2 16 160] .. 8 München. . waggonfrei Erzeugergebiet. . 2 . . ö. l i. 63 . . . , r . * 9 , d 2 . n. . h7, 22 Nürnberg. . Großhandelseinkaufspreise ab Station im Erzeugergebiet ... · 3 71 16 ö. 1800 6h o 2. . 166,3 ; . 29,5 Plauen .. . Großhandelsverkausspreise waggonfrei Plauen. ö 7 . 677 185.4 1746 2 2 169, 143,7 Stettin.. . waggonfrei Stettin ohne Sack 23 72573 6 . 3 6 2 2 ichs . 16335 8 lütt gart . frei verladen Vollbahnstation ... ö 3 1 l . 6 h . . 155, . 6 . 5 . bahnfrei nee,, w . eie . 5660 162, 285, Berg? :. : Fl ln' el gaütbrelse wazgönwelse ab frunkischsBeriadessaslon! “ I Un ns lisst . ĩ . 141,0 2 d ge C 2 159,ů3 6 69 ,, 146 Pit teldeutschland e i / .././) . 5 9** ö 14 . 1564 175. 17435 146.3 Wert deuischland ... 14 2 *** 665 3935 13 1665 131.1 Süd⸗ und Südwestdeutschland. .. 9 2 2 . ⸗ . . . F J 5 1618 i. — k ee t,, th r. 6 . 136. für A
N r Ei Le. ür au 814m di] Manitee H 7, Mosass 65, . Baruff
1 9 29 8.
In der vorstehenden Uebersicht sind September hinsichtlich der ꝰ — Notierungen „ab Station“ nicht ohne weiteres vergleichbar sind,
1) Gerste, ab märkische Station. 9) k 159,A§. — . ,,,, 26) Kosel⸗Oppeln; die Fracht von Kosel⸗Oderhafen nach. Gleiwitz bet ringere (Sortier⸗ Gerste. — 3 ö ank 9h ĩ 8 tänkische JI, 8; schwäbische 171,‚7. — 86) Oberpfälzer und oberfränkische. mittel⸗ und unterfränkische j c Hleapfsfer bnd .
bis
183
fränkische; schwwäbische, 2. Monatshälfte 153,5. —
Frachtlage und Handelsstufe verglei — ) Rheinisch 1) Westfälischer. — 16) Rheinifcher; süddeutscher 167,ů8.
) Braugerfte 1753, v;. — 27) Sechs zeilig. — *
Berlin, den 9. Dezember 1933.
ist hier abgesehen er. — 3) Handelsprei in) Ostfriesischer, süddeutscher 159,2. — ü) Obere Preisgrenze. —
W
Ges et zeide. s Hann Körber ngen ö dh Ggersse La Plata 15,9, Donau / Russ. 4ũ,2.
bei den Brotgetreidepreisen . 3.
worden.
eißer. — 20)
6 bladung
s für das Gebiet g. 16 Sa
r h zo) Süddeut 1 .
sa) Ober⸗ und niederbayerischer. — ; e o) Gute; mittlere 170,0). — 0) Württembergischer. —
— 5) Fränkischer. — Statistisches Reichsamt.
lim Verschiffungshafen!
66.
er. k 18 1. ishälfte. — 1) Gute male g . ht von Opp
Gute. 16 Sächsische;
sachsi 1875
ben — soweit nicht Notierungen frei Empfangsstgtion neu auf . der , der gesetzlichen Festpreise (99l. Reichsanzeiger
— 5) Feinste. — sche Sonimergerste 1700. — — ) Ohne nähere Bezeichnung. — *) eln nach Gleiwitz rund 6 scher. — 31) Pfälzer 187, v. — 35) Feinste, oberbayerisch
genommen wurden — enthalten, Nr. 228 vom 29. Septemher 1933),
8 ittlee. — ) 65 kg je hl. — 9) . 1 2. Monatshälfte. —
RM je t. — *) Zwei⸗ . 8a) Git? ober- und niederbayerische; oberpfälzer e; oberpfälzer 178,9. — al) Rheinhessische; Ried
J. V.: Dr. Platz er.
ͤ 2 im laufenden Monath: Roggen (La Plata) 46,„ Weizen: Manitoba 76,4
die mit den Notierungen
die mit den früheren
68 / 69 kg je hl. — 16) Süddeutsche,
Rheinischer; süddeutscher 166.9.
bis vierzeilig. — 26)
Ge⸗
36) Mittel⸗ und unter⸗ 173,8; Pfälzer 188,8
— Kartoffelpreise an deutschen Großmãrkten im Monats durchschnitt November 1933 für 50 kg in Reichsmark. ö ö ö ö . ⸗ Speisekartoffeln . Zahl 2 ßfleischi abrik⸗ Marktorte ) Handels bedingung M* gelbfleischig ere, . Marktorte , * ö . auptsächlich i is Sorten Preis rungen . nrelle Sorten Preis Sonstige Sorten . Pre farbe i 1,B82 — ĩ ĩ a ĩ 4 22 1,92 27 . 4 29 weiß 3 . Bamberg . .. Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station.. 5 ; . ch . . Berlin Erzeugerpreise waggonfrei märk. Station.. 9 w 1.58 Odenwälder Blaue . . roi lz ora Bonn. . Erzeugerpreise ab Verladestation; .. 8 Oberländer Ind. 2, 065 — . naß 3 35 ; . 9 ö rot — . Breslau ff. Erzeugerpreise ab Erzeugerstation n.. 9 3 * ö 1,57 ; 38 * 6 di, Frankfurt a. M. ff Großhandelsverkaufspr. Frachtl. Frankfurt a. M. b. Waggonbezug 14 Industrie 2, 41 — ö ᷣ— . . weiß 3. . Gleiwitzst . . . rachtfrei Gleiwitz... 8 Industrie 1, 7b . . na 1 . 5 bezw. 2 Industrie 1, ? Glückstädter 2157) — 2 ee ö. Oamburg ct frachtfrei Groß⸗Hamburger Bahnhöfe bei waggonw. Bezug ˖ ö si . Julin ieren 9 ä k 9 ö. 3 Karlsruhe * waggonweise Frachtlage Karlbruhe w . j gngustlie ö 23 Bun sfefige ho 2 ö * 2 Kiel . Erzeugerpreise ab holstein. Station bei waggonw. Bezug . 2 Lange 26659) a , , e 2 2 2 . , ,, ,, t i Köln. * Ih bezw. 8 ] Industrte 1 II. ; ordd. ; 6e. . u . 2. zr nner enn ern wr s , , n, ,, , 4 einische , . 3 . i i 9 69 1,55 . . Magdeburg * . . Erzeugerpreise frei Waggon nahegeleg. Station ohne Sack. 8 , .. 13 ö 18 Reh. ban. 1. 6b. pf. w. L. 3 / . J München waggonfrei Erzeugergebitt .. w 8 Sberbayerische 25656 . . DOberbayerische . 33 51 Nürnberg Großhandelseinkaufspreise ab Station im Erzeugergebiet , 5 w zl . 9. . ö ww r, Dor, zo . Plauen Großhandelsverkaufspreise waggonfrei Plauen... 4 . ö ö wůß ; ö Stettin. Erzeugerpreise frei Waggon Reichsbahnstation «.* 3 J . , . kJ rot 3 ö Worms. ab rheinhessische und pfälzische Stations... 4 Industrie 13 w 21 . ,. I . Würzburg Erzeugerpreife frei Bahnstation ... 8 . .
kg Stärke, frei Fabrik. —
1) An den mit bezeichneten Märkten amtliche Notierungen der G Magistrats; an den übrigen Märkten nichtamtliche Preisfeststellungen (Notierungen ode ) Zur Stärkefabrikation je kg Stärke, frei Fabrik. —
bayerische umd oberpfälzische Feldkartoffeln. — ) Obeipfälzische Feldkartoffeln.
Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), t für den Handelsteil und für parlamentarische Nachrichten: Rudolf e m in Berlin⸗Lichtenberg.
Marlin
den 9. Dezember 1933.
— 2)
roßmärkte; an den mit Ff bezeichneten 1 durch Umfrage). 5) Brennereikartoffeln,
Zur Stärke⸗
Märkten amtliche Notierungen der Landwirtsch und Walzmehlfabrikation je 4 kg Stärke, je kg Stärke, frei Fabrik. — 9) 2. Monatshälfte. —
Statistisches Reichsamt.
aftskammer, der
brik. — 3 35 . Monatshälfte. —
ane stzm mern ö. ö. en Verkehr, Im freien Der n
J. V. Dr. Platzer.
—
Sechs Beilagen (einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).
.
*
— 8.
ruck der Preu
Anzeigenteil und für den Verlag: Direktor . in Berlin⸗Charlottenburg; für den übrigen re
ischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin,
daktionellen Teil, Wilhelmstraße 32.
Nr. 289.
Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Berlin, Montag, den 11. Dezember
19533
.
Sffentlicher Anzeiger.
ae 2 32 . 1. Untersuchungt⸗ und Strafsachen, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 2. Zwangs versteigerungen, g. Deutsche Kolonialgesellschaften, 3. Aufgebot, 19. Hesellschaften m. k H. 4. Oeffentliche Zustellungen, 11. Genossenschaften, h. Verlust⸗ und Fundsachen, 12. Unfall⸗ und Invaliden versicherungen, s. Auslosung usw. von Wertpapieren. 13. Bankausweise 1 7. Aktiengesellschaften, 14. Verschiedene Bekanntmachungen. . 12
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.
sõoo6s]. Steuersteckbrief und Vermögens beschlagnahme.
Der Dr. Siegfried Thalheimer, Schriftleiter, geb. am 10. 1. 1899 in Düsseldorf, zuletzt wohnhaft in Düssel⸗ dorf, Cranachstraße 3, z. Zt. in Saar⸗ brücken, August⸗Klein⸗Straße 17, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von RM 24 250, —, die am 1. April 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag bon 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.
Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel IN, erster Abschnitt, 5 9 Ziffer 2ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzblatt 1 S. 699) wird hiermit das inländische Ver⸗ mögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß §9 Ziff. 1 der genannten Verordnung festzusetzende Geld⸗ strafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanz⸗ amt Anzeige über die dem Steuerpflich⸗ tigen zustehenden Forderungen oder sonsti⸗ gen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistungebewirkt, ist nach 5 10 Abs. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er z. Zt. der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Ver⸗ schulden steht das Verschulden eines Ver⸗ treters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder sahrlässig nicht erfüllt, wird nach 5 10 Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinter⸗ ziehung oder der Steuergefährdung (565396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (5413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach §5 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steueraußen⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes so⸗ wie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den oben genannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß §5 11 Abs. 2 der genannten Verordnung un⸗ verzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor⸗ zuführen. .
Düsseldorf, den 4. Dezember 1933.
Finanzamt Düsseldorf⸗Nord.
õp0s9]. Steuersteckbrief und Vermögens beschlagnahme.
Die Ehefrau Dr. Siegfried Thal⸗ heimer, Gertrub geb. Stern, geb. am 24. 10. 02 in M.⸗Gladbach, zuletzt wohn⸗ haft in Düsseldorf, Cranachstraße 3, z. Zt. in Saarbrücken, August⸗Klein⸗Straße 17, schuldet dem Reich als Gesamtschuldnerin mit ihrem Ehemann eine Reichsfluchtsteuer von RM 24 250, —, die am J. April 1933
fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag
von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.
Gemäß der Vierlen Verordnung des Neichspräsidenten zur Sicherung von Birtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel III, erster Abschnitt, 9 Ziffer 2ff. ) vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzblatt 1 S. 600) wird hiermit das inländische Ver⸗ mögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß 5 9 Ziffer 1 der genannten Verordnung festzuseßende
verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuerpflichtige zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Fi⸗ nanzamt Anzeige über die der Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nach 510 Abs. 1 dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder ahrlässig nicht erfüllt, wird nach 5 16 Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinter⸗ ziehung oder Steuergefährdung (55 396, 102 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (5 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steueraußen⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen.
Es erheht hiermit die Aufforderung,
falls er im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und ihn gemäß 5 11 Abs. 2 der genannten Verordnung un⸗ verzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vor⸗ zuführen.
Düsseldorf, den 6. Dezember 1933.
Finanzamt Düsseldorf⸗Nord.
69060]. Steuersteckbrief und Vermögens beschlagnahme.
Die Wwe. Isaae Thalheimer Jo⸗ hanna geb. Strauß, geboren am 23. 12. 1868 in Frankfurt a. M., zuletzt wohn⸗ haft in Düsseldorf, Cranachstr. 3, bzw. Oststr. 119ñ121, bzw. Fahnenburgstr. 41, zur Zeit wahrscheinlich in Saarbrücken, August⸗Klein⸗Straße 17, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 79 450, — Reichsmark, die am 1. Juli 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat. Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel UI, erster Abschnitt, 59 Ziffer 2 ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzbl. 1 S. 699) wird hiermit das inländische Ver⸗ mögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß z 9 Ziffer 1 der genannten Verordnung festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt. Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuerpflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Fi⸗ nanzamt Anzeige über die dem Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Abs. 1 der nannten Verordnung hierdurch dem eich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme
habt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ ö en an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 5 10 Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinter⸗ ziehung oder der Steuergefährdung (55396,
den oben genannten Stent ch snchtigen, do.
anzumelden,
wegen Steuerordnungswidrigkeit (5 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach z 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheits dienstes, des Steueraußen⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen und ihn gemäß 5 11 Abs. 2 der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.
Düsseldorf, den 4. Dezember 1933.
Finanzamt Düsseldorf⸗Nord.
3. Aufgebote.
59062. Aufgebot.
Die Kreissparkasse Geilenkirchen in Geilenkirchen hat das Aufgebot des Spar⸗ buchs Nr. 2971 über 1948,84 RM, lautend auf den Namen der Witwe Lambert Geradts, Hoengen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. Januar 1934, vormittags 8 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.
Geilenkirchen, den 1. Dezember 1933.
Amtsgericht.
. Axnrgebet. .
Die Sparkasse des Kreises Wittlich in Wittlich hat das Aufgebot des Sparkassen⸗ buches Nr. 24686, ausgestellt auf den Namen des Jakob Raskob, Ackergehilfe in Großlittgen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Juli 1934, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Wittlich, den 2. Dezember 1933. Amtsgericht.
59061. Auf gebote. Beschlusß.
I. In Sachen 14. F. 73/33 wird der Text des Aufgebots vom 9. November 1933 dahin berichtigt, daß der zweite Wechsel per 15. 7. 1932 nicht über den Betrag von 367,50 RM, sondern über 357,60 RM lautet. Unter Aufhebung des in dem Aufgebot angegebenen Termins vom 6. Juni 1934 wird neuer Termin auf den 27. Juni 1934, vormittags 11 Uhr, an der in dem Aufgebot an⸗ gegebenen Stelle ne,
II. Die Klara Zapp in Düsseldorf, Jahn⸗ straße 42, hat das Aufgebot der angeblich gestohlenen Wechsel, akzeptiert von Frau Elfriede Müllers, Düsseldorf, ausgestellt von Klara Zapp in Düsseldorf, in Höhe folgender Beträge: über 20, — RM, fällig am 10. 8. 1933; über 20, — RM, fällig am 10. 9. 1933; über 15, — RM, fällig am 10. 10. 1933; über 15, — RM, fällig am 10. 11. 1933; über 20, — RM, fällig am 10. 12. 1933 beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem zu 1 II auf den 27. Juni 1934, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Düssel⸗ dorf, Mühlenstraße 34, Zimmer 69, an⸗ beraumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Düsseldorf, den 6. Dezember 1933.
Amtsgericht Düsseldorf. Abt. 14.
õͤg 063]. Aufgebot.
Die Witwe Klara Taege geb. Thelitz in Glindow, Hauptstraße, vertreten durch den Rechtsanwalt Slany in Belzig, hat das Aufgebot zur Ausschließung des Eigen- tümers des Grundstücks Nr. 1 Glindow Band IV Blatt 185, eines Hofraumes auf dem Rietz, der 2 a 70 qm groß ist, gemäß 5 927 B. G.⸗B. beantragt. Der Büdner Carl Fiedler, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, wirb auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 1. Februar 1834, ge, Uhr, vor dem
24
bezeichneten Gericht, Zimmer Nr. 5, an⸗
beraumten Aufgebotstermin seine Rechte widrigenfalls seine Aus⸗ schließung erfolgen wird.
Werder (Havel), den 1. Dezember
Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗
402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist,
1933. Das Amtsgericht.
590651]. Aufgebot.
Der Werkmeister außer Dienst, Thomas Ermann von Nürnberg, untere Baustraße Nr. 5, hat als Abwesenheitspfleger des am 14. 3. 1853 in Ansbach geborenen Johann Konrad Ernst Thomas Grosser beantragt, Johann Konrad Ernst Thomas Grosser, geb. am 14. 3. 1853 in Ansbach, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Samstag, den 23. Juni 1934, vormittags 8 Uhr, Sitzungs⸗ saal 58, des Amtsgerichts Bayreuth anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen geben können, ergeht die Aufforderung spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu erstatten.
Bayrenth, den 7. Dezember 1933.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bayreuth.
59066]. Aufgebot.
Der Polizeiwachtmeister Max Awe in Stolzenhagen⸗Kratzwiek hat beantragt, den verschollenen Schmied August Röpke (Röbke) zuletzt wohnhaft in Demmin für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 2. Juli 1934, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Demmin, den 1. Dezember 1933.
Amtsgericht.
59068]. Aufgebot. Die am 18. Februar 1861 in Gotha eboræne Anna Minna Sophie Acker⸗
gere eres,
mann, . It. nnberan ten , senthalts,
Wetzel in Arnstadt / Thür. aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am Dienstag, den 19. Juni 1934, vorm. 19 Uhr, im Thüringischen Amts⸗ gericht, Abt. 3, in Ohrdruf zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgt. Alle, die Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, werden aufgefordert, spätestens im ge⸗ nannten Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. Ohrdruf, den 20. November 1933. Thür. Amtsgericht, Abt. 3.
59071. Aufgebot.
Der Photograph Max Berthold Gustav Bauermeister in Berlin⸗Steglitz, Schützen⸗ straße 25, hat beantragt, den verschollenen Musiklehrer Josef Karl Wilhelm Hage⸗ mann, anscheinend zuletzt in Worbis wohnhaft gewesen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf den 26. Juli 1934, 11 utzr, vor dem Amts⸗ gericht Worbis, Zimmer Nr. 9, anberaum⸗ ten Aufgebotstermin zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche über Leben und Tod des Verschollenen Auskunft zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spä⸗ testens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Worbis, den 1. Dezember 1933. Amtsgericht.
õb0o69]. Aufgebot.
Der Rechtsanwalt und Notar Otto Neitzke aus Rinteln hat als Nachlaßverwal⸗ ter des Nachlasses des am 27. Oktober 1933 in Rinteln verstorbenen Justizrats Otto Heermann das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nach⸗ laßgläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des ver⸗ storbenen Justizrats Otto Heermann spätestens in dem auf den 28. März 1934, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die An⸗ meldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberfluß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten,
Vermächtnissen und Auflagen sowie für
wird auf Antrag des Pflegers Hermann
die Gläubiger, denen die Erben unbe⸗ schränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß eder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. = F. 6/303 — Amtsgericht Rinteln, 28. 11. 1933.
590701. Aufgebot.
Der Grundstücksmakler Karl Schoemann in Werder (Havel, Unter den Linden 9, hat als Nachlaßpfleger des am 20. Oktober 1932 in Glindow verstorbenen Rentiers Ede Broers das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaß⸗ gläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Rentiers Ede Broers spä⸗ testens in dem auf den 1. 2. 1934, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der For⸗ derung zu enthalten. Urkundliche Beweis⸗ stücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläu⸗ biger aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen sowie für die Gläu⸗ biger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nach⸗ e für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden ,.
Werder (Havel, Sen T. SF Is. Amtsgericht.
50072
Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom heutigen Tag sind die nachstehenden Urkunden für kraft⸗ los erklärt: 1. der Gutschein zum 5 , Aufwertungsgoldgrundrentenbrief von 1927 der Grundrenten⸗ und Hypotheken⸗ anstalt der Stadt Dresden, Reihe 3 Buchstabe C Nr. 7I404 über 120 GM, 50 SR Bil / 2; 2. die 4 * Vorkriegs⸗ pfandbriefe der Sächsischen Bodeneredit⸗ anstalt in Dresden, Serie 1V Lit. B Nr. 03782 183 über je 200 Mark, Serie IV Rt. D Nr. 15 409 über 5600 Mark, 50 SR 2381/32; 3. der 4 R Pfandbrief der Grundrenten⸗ und Hy⸗ pothekenanstalt der Stadt Dresden, Reihe VII Buchstabe D Nr. 16927 über 500 Mank, M SR 76/33; 4 der 1 * landw. Kreditbrief des landwirtschaft⸗ lichen Kreditvereins Sachsen in Dres⸗ den, Serie 35 Lit. A Nr. 2856 über 200 Mark, 50 SR 440/33, 5. der von der Firma Wachsindustrie Naumburg Hermann Seeber K Co. in Naumburg 4. S. am 11. September 1930 ausge⸗ stellte, auf W. M. Hautzinger in Dres⸗ den⸗A. 16, Marschnerstr. R, gezogene, von diesem akzeptierte, am 109. Dezember 1930 fällig und in Dresden beim Be⸗ zogenen zahlbar gewesene Wechsel über 206,690 RM, der von der Ausstellerin an die Deutsche Bank und Disconto⸗ gesellschaft giriert worden ist, 50 SR 446/33; 6. die 735 verlosbaren Gold⸗ pfandbriefe des Landwirtschaftlichen Kreditvereins Sachsen in Dresden, Reihe 7 Buchst. B Nr. 513/14 über je 1006 GM, Reihe 7 Buchst. C Nr. 498.99 über je Sb GM, 55 SR 357/33.
Dre sden⸗A., den 7. Dezbr 1933.
Amtsgericht.
59073. Durch Ausschlußurtei em . Dezember 1933 sind die Sparbücher der Kreisspar⸗ kasse in Zell /Mosel Nr. 2859, lautend auf den Namen der Ehefrau Franz Jacob Lenz, geb. Busch zu Pünderich / Molel, und Nr. 6581, lautend auf den Namen des Franz Jacob Lenz zu Pünderich, für kraftlos erklärt. Zell / Mosel, den 2. Dezember 1933. Preuß. Amtsgericht.
59067]. Bekanntmachung.
Am 21. September 1918 ist von dem unterzeichneten Nachlaßgericht unter den Aktenzeichen VI 95 und 96 / 18 nach der am 13. März 1913 zu Großoberholz ver⸗ storbenen Maria Josefa Schmitz und nach dem am 26. Mai 1915 zu Großoberholz
verstorbenen Ackerer Johann Schmitz je
Ee ren Berbindlichteit haftet.