1933 / 290 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Dec 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 289 vom 11. Dezember 1933. S. 4.

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eingetragene Genossenschaft m. b. S.: Der Reichsbeauftragte für Zweckspar⸗ unternehmen hat angeordnet: 1. Der Unternehmung wird der Geschäfts⸗ betrieb mit der Wirkung untersagt, daß neue Zwecksparverträge nicht mehr ab⸗ eschloffen werden dürfen und bei be⸗ tehenden Verträgen die Vertragssumme nicht erhöht oder die Laufzeit eines Ver⸗ trags nicht verlängert werden darf. Die Untersagung des Geschäftsbetriebs wirkt wie ein Auflösungsbeschluß. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 88. Berlin- Charlottenburk. 588619] In das Genossenschaftsregister ist ein- getragen worden: Am 2. Dezember 1933 die bisher beim Amtsgericht Cottbus geführte, durch Statut vom 21. Juni 1924, geändert am J. März 1925 6 1 Begenstand, 8 2, Mitgliedschaft, 3 ?, Vorstand, z 13, Vorstand, 5. 19, Auf⸗ sichts ratz §8 39, , ,. 81 Reservefonds, 3 13, Rücklage, Kündigung, 5 56, Ausschluß, Bekanntmachungen), am 19. tember 1985 F§z 6, Vorstand, Vorstand, 5 19, Aufsichtsrat, Aufsichtsrat, 5 32, Generalversamm⸗ lung, 5 28, Generalversammlung, 8 54, Kündigung, z 59, Bekanntmachungen), am 21. Dezember 1925 G 3, Rechte und Pflichten der Genossen, 25, Auf⸗ ichtsrat, am 21. September 1926 6 1, Firma, 5 2, Mitgliedschaft, 3 85, Auf⸗ ichtsrat, am 15. Dezember 1927 G 20 Aufsichtsrat, §5 25 Aufsichtsrat, 8 32 Generalversammlung, 53 38, General⸗ versammlung, 8 42, Reservefonds, 8 43, Rücklagen, 51, Bilanz, z 58, Auf⸗ löfungz, am 29. Februar 1928 G 13, Vorstand), am 10. Oktober 1929 G 2, Mitgliedschaft, 8 3, Rechte und Pflichten der Genossen, 8 13, Vorstand, 3 20, Aufsichtsrat, 3 42, Reservefonds, z 43, Rücklage, 3 44, Anleihen, z 52, Revi⸗ sion, 5 58, Auflösung, 5 55, Bekannt⸗ machung), am 19. März 1931 6 19, Auffichtsrath, am 23. April 1931 G 39, Geschäftsanteil, 8 59, Bekannt machun⸗ en), am 10. Dezember 1931 (G 59, Be⸗ anntmachungen), am 15. Dezember 1932 (8 19, Auffichtsrat), am 14. Sep⸗ tember 1933 6 1, Sitz nach Berlin ver⸗ legt, 5 30, Generalversammlung), er⸗ richtete Genossenschaft Landwirtschaft⸗ liche Kredit und Sparbank, e. G. m. b. H. Der Sitz ist von Cottbus nach Berlin verlegt. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist der Betrieb eines Bank⸗ geschäfts zur Befriedigung des Kredit⸗ Bedürfnisses und zur Regelung des Geld⸗ ausgleichs der Mitglieder. Aufgelöst durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 14. September 1933. Amts⸗ gericht Charlottenburg. Abt. 88. Brandenburg, Havel. S820 In das Genossenschaftsregister ist am 23. November 1933 unter Nr. & bei der Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Neuendorf bei Brandenhurg, eingetragen:; Durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlungen vom 24. und 31, Ok⸗ tober 1933 ist das Statut hinsichtlich §z 1 (Firma und Sitz der Genossenschaft und Tagungsort der Generalversamm⸗ fungen) geändert. Die Genossenschaft heißt jetzö: Spar⸗ und Darlehn skasse Neuendorf / Brandenburg a. H., ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Berlin. Generalveriammlungen finden nur in Neuendorf / Brandenburg a. Sstatt. Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlungen vom 24. und 31. Oktober 1933 auf⸗ gelöst. (J. Gn.R. a. 82.) Brandenburg (Havel), Amtsgericht.

randenburg, Havel. S211

In das Genossenschaftsregister ist am 4. Dezember 1953 unter Nr. 72 bei der Spar- und Darlehnskasse, eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Brielow, eingetragen: Gegen⸗ stand des Unternehmens ist 4. die Ver⸗ mittlung von Versicherungsgeschäften.

Brandenburg (Havel), Amtsgericht. Irtardorf, Hann. Sd 2

In unser Genossenschaftsregister Nr. 64 der Gemeinnützigen Bau⸗ genossenschaft Sehnde e. G. m. b. H. in Sehnde ist heute folgendes einge⸗ tragen worden:

Der Bau und die Betreuung von Kleinwohnungen im eigenen Namen. Der Gegenstand des Unternehmens ist auf den Geschäftsbetrieb innerhalb des Bezirks der Gemeinde Sehnde und Um⸗ gebung beschränkt.

Amtsgericht Burgdorf i. Hann., den 5. Dezember 1933.

Hutz hach. 58823 Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen:

Das Statut vom 21. August 1933 der „Milchabsatzgenossenschaft eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht!“ mit dem Sitz zu Butzbach. Gegenstand des Unternehmens: Gemein⸗ schaftliche Verwertung der Milch.

Butzbach, den 25. November 1933.

Hessisches Amtsgericht. Ponnueschingen. 58824

In das Genossenschaftsregister Bd. II O.-3. 37 wurde heute zur Firma „Landwirtschaftliche Ein⸗ und BVer⸗ kaufsgenossenschaft Schönenbach, Amt Donaueschingen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“ eingetragen: Die Genossen⸗

schaft ist durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 8. Oktober 1933 auf⸗ gelöst.

Amtsgericht Donaueschingen, B. 11. 1983.

Donaueschingen. h882ꝛ ß In das ,,, Bd. IV O. 3. 4 wurde heute eingetragen: Mol⸗ kereigenossenschaft Pfohren, Amt Donaueschingen, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Pfohren. Gegenstand des Unternehmens: Milchverwertun auf gemeinschaftliche Rechnung und 6 i. Haftsumme 100 RM. Höchste Zahl der Geschäftsanteile: 10. Statut vom 27. Ok⸗ tober 1933. Amtsgericht Donaueschingen, 22. 11. 1933.

EœCleartsberga. 58826 Unter Nr. 5 des. Genossenschafts⸗ registers ist bei dem Bibrger Bankverein e. G. m. b. H. in Bad Bibra folgendes eingetragen worden: . Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 14. Ok⸗ tober 1933 aufgelöst. ö Die bisherigen Vorstandsmitglieder Schäfer und Kathe sind die Liquidatoren. Eckartsberga, den 30. November 1933. Das Amtsgericht.

Eppingen. 8827 Genossenschaftsregister. Gemein⸗ nützige Baugenossenschaft e. 6. m. b. H. in Eppingen: Durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 3. Juli 1933 wurden die bisher geltenden Satzungen aufgehoben und an ihrer Stelle die vom Bad. Verband gemeinnütziger Bauver⸗ einigungen e. V. in Karlsruhe heraus— gegebenen Satzungen für die Genossen⸗ schaft als bindend anerkannt. Eppingen, den 2. Dezember 1933. Amtsgericht.

Ir kelenx. 588d In das Genossenschaftsregister ist unter Nr. 52 die Genossenschaft unter der Firma „Wassergenossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“ in Katzem einge⸗ tragen worden. Die Satzung ist am 17. Juni 1933 festgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung der Genossen mit Wasser auf gemein⸗ same Rechnung.

Erkelenz, den 28. Oktober 1833.

Amtsgericht.

Ettenheim. 8829

Genossenschaftsregistereintrang Bd. 1 O- 3. 1. Firma Ländl. Kreditverein Grasenhausen Amt Lahr eGmuH. ge⸗ ändert in: „Spar- und Darlehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht zu Grafenhausen, Amt Lahr“. Das neue Statut ist vom 9. Juli 1933.

Ettenheim, den 13. November 1933.

Bad. Amtsgericht.

Forst, Lausit, õdd In das Genossenschaftsregister ist bei Nr. 67, ElektrizitätsVerwertungs⸗ genossenschaft e. G. m. b. H. Datten ein⸗ getragen: Durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 29. Oktober 1835 und 5. November 1933 ist die Genossen⸗ schaft aufgelöst. Zu Liquidatoren sind bestellt Landwirt Franz Gröhe und Landwirt Paul Schieritz, beide in Datten. Amtsgericht Forst (Lausitz),

1. Dezember 1933. Fürth, Odenwald.

Bekannt machung.

In unser Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen das Statut vom 19. Juli 1833 der „Milchabsatz⸗ genossenschaft eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz zu Linnenbach. Gegenstand des Unternehmens ist gemeinschaftliche Verwertung der Milch.

Fürth i. Odw. 10. November 1933.

Hessisches Amtsgericht. Fürth, Odenwald. 58832 Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsręgister werde heute eingetragen das Statut vom 21. Juli 1933 der Milchabsatz⸗ genossenschaft., eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, mit dem Sitz zu Bonsweiher.

Gegenstand des Unternehmens; Ge—⸗ meinschaftliche Verwertung der Milch.

Fürth i. dw. 16. November 1933.

Hessisches Amtsgericht.

CIoOogan. 58833 In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 244 die Elektrizitäts⸗ Genossenschaft eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz Leschkowitz⸗ Kreis Glogau, eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist Bezug und Abgabe elektrischer Ener⸗ gie sowie Beschaffung und Unter⸗ haltung der hierfür erforderlichen An⸗ lagen. Statut vom 10. 11. 133. Amtsgericht Glogau, 2. Novbr. 1933.

Hulberstadt. 58834

Bei der im Genossenschaftsregister unter Nr. 16 eingetragenen Genossen⸗ schaft Ländliche Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Ströbeck e. G. m. b. H. in Ströbeck ist am 4. Dezember 1933 als weiterer Gegenstand des Unternehmens der ge⸗ meinsame Bezug landwirtschaftlicher Be⸗ darfsartikel für die Mitglieder sowie der gemeinschaftliche Absatz der land⸗ wirtschaftlichen Erzeugnisse derselben eingetragen.

Amtsgericht Halberstadt.

Hamburg. 58835

Eintragungen in das Genossenschafts⸗ register, 5. Dezember 1933.

Siedlungsverein „Aufbau“ einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht: In der Generalver⸗ sammlung vom 2. November 1933 ist die Aenderung bzw. Neufassung des Statuts beschlossen worden. Gegenstand des Unternehmens ist der Zusammen⸗ schluß von deutschen Volsgenossen, die Interesse am Erwerb eines Eigenheimes haben, Eigengeld sbesitzen oder sich eignen für emeinschaftsarbeit auf Gegenseitigkeit, um dadurch einen Teil des jeweils benötigten Eigengeldes zu schaffen sowie die kostenlose Vermittlung günstiger Bauplätze für diesen Zweck bzw. Uebernahme von Pachtparzellen, die später als Kaufparzellen erworben werden sollen.

Großeinkauf des Vereins der Kolonialwarenhändler von 1872, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht: In der Gene⸗ ralversammlung vom 253. Novemher 1933 ist die Aenderung des Statuts be— schlossen worden, und zwar des z 1 (Firma). Die Firma der Genossenschaft lautet nunmehr: Großeinkauf Edeka Hamburg eingetragene Genofssen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht.

Werkmeisterhaus eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Samburg: Die Genossenschaft ist aufgelöst worden.

Amtsgericht in Hamburg. Herrnstadt. 58836 Bekanntmachung. .

In unser Genossenschaftsregister ist hente unter Nr. 36 die durch Statut vom 30. August 1933 errichtete Milch⸗ liefer⸗Genossenschaft Wehrse und Um⸗ gegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz zu Wehrse, Kreis Guhrau, eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinsame Verwertung der Milch auf eigene Rechnung und Gernhr.

Herrnstadt, den 13. November 1933.

Amtsgericht.

Landsberg, Warthe. öõðS3 8 Genossenschaftsregistereintragung bei Gn. R. 40, Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Heinersdorf: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 21. November 1933 ist u. a. der 5 2 des Statuts (Gegenstand des Unternehmens) geändert und erweitert nämlich Betrieb zum Zweck; 1. und. 2. unverändert, 3. des gemeinsamen Ein⸗ kaufs ländlicher Bedarfsartikel und des Verkaufs landwirtschaftlicher Produkte, 4. der Vermittlung des Absatzes von Eiern und Vieh, 5. der Vermittlung von Versicherungsgeschäften. Landsberg (Warthe), 9. Novbr. 1933. Das Amtsgericht.

Lauenstein, Sachsen, (ödssòd

Auf Blatt 8 des Reichsgenossen⸗ schaftsregisters, betr. die Gemeinnützige Baugenossenschaft Glashütte, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschrankter Haftpflicht in Glashütte, a heute ein⸗ getragen worden: Die nossenschaft hat sich am 22. Mai 1933 eine neue Satzung gegeben. Gegenstand, des Unternehmens ist der Bau und die Be⸗ treuung von Kleinwohnungen im eige⸗ nen Namen. Der Geschäftsbetrieb ist auf den Verwaltungsbezirk der Amts hauptmannschaft ,. diswalde (nach deren Auflösung auf den Verwaltungs⸗ bezirk derjenigen Amtshauptmannschaft, der die Stadigemeinde Glashütte ange⸗ hört) unter Einschluß der in diesem Bezirk liegenden Städte.

Der Zweck des Unternehmens ist aus⸗ schließlich darauf gerichtet, den Mitglie⸗ dern zu angemessenen Preisen gesunde und zweckmäßig eingerichtete Klein⸗ wohnungen im Sinne der Gemein⸗ . und ihrer Aus⸗ führungsbestimmungen zu verschaffen. Das Unternehmen darf nur die in 56 der Gemeinnützigkeitsverordnung und in den Ausführungsbestimmungen be⸗ zeichneten Geschäfte betreiben.

Amtsgericht Lauenstein (Sa., am 27. November 1933. M. - Ja dbaeh. hdd o Genossenschaftsregistereintragung.

Am 30. 11. 1933: Gn.⸗R. 78, Gemein⸗ schaft des Mittelstandes eingetragene Genossenschgft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in M-⸗Gladbach. Die Genossen⸗ schaft ist aufaelöst. Die Firma ist er⸗ loschen.

Amtsgericht M.⸗Gladbach.

Osterode, Harxꝶ. 638841 In das Genossenschaftsregister Nr. 27 ist zu „Landwirtschaftlicher Konsumver⸗ ein, e. G. m. b. H.“ in Schwiegers⸗ hausen, am 5. 12. 1933 eingetragen: Die Firma lautet jetz. Landwirtschaft⸗ liche Bezugs und , l mit beschränkter Haftpflicht zu Schwie⸗ gershausen, Schwiegershausen. Amtsgericht Osterode (Harz).

Potsdam. õ S842 S Gn.-R. 13 Spar⸗ und Darlehns⸗

kasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Ser ann Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 15. November 1933 ist 82 Ziffer 3 der Satzung dahin geändert, daß der Gegenstand des Unternehmens! auch der gemeinsame Bezug landwirt⸗ schaftlicher Bedarfsstoffe und der ge⸗

meinsame Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist. Potsdam, den 1. Dezember 1933. Amtsgericht. Abteilung 8.

Schwerin, Meckel b. 88483 Genossenschaftsregistereintrag vom 30. November 1933 zur Elektrizitäts⸗ Genossenschaft Dambeck, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ plicht⸗ Dambeck: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversamm⸗ ng vom 22. JT. 1933 aufgelöst. 1mtsgericht Schwerin Mecklb..

Schwerin, Mecklb. 58844) Genossenschaftsregistereintrag vom 2. 11. 1953 zur Firma Görrieser Spar⸗ u. Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft= pflicht, Görries: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 30. 9. 1933 aufgelöst. Amtsgericht Schwerin (Mecklb..

steinbach-Hullenberg. 58845

In das Genossenschaftsvegister ist am 24. November 1933 bei Nr. 15 der Ein⸗ kaufsgenossenschaft selbständiger Bäcker⸗ meister und Konditoren im Amts⸗ gerichtsbezirk Steinbach - Hallenberg, e. G. m. b. H. zu Steinbach⸗Hallenberg, eingetragen:

Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 11. 8. 1932 aufgelöst. Die bisherigen Vor⸗ standsmitglieder sind die Liquidatoren.

Amtsgericht Steinbach⸗Hallenberg.

Weiden. 58846

In das Genossenschaftsregister wurde eingetragen: „Vereinigung bayerischer Glasschleifs und Polierwerksbesitzer, e G. m. b. H.“, Sitz Weiden i. d. O. Pf.: Das Statut ist errichtet am 11. Novem⸗ ber 19368.

Gegenstand des Unternehmens: Die Genossenschaft strebt an die Förderung ihrer Mitglieder: a) durch den gemein— samen Einkauf der für den Betrieb der Arbeitsstätten wichtigen Materialien; b) durch die gemeinsame Verwertung des bearbeiteten Glases (sowohl plan⸗ geschliffen und poliert als auch weiter⸗ bearbeitet) zu angemessenen Preisen; e) Gewährung von geldlichen Vor⸗ schüssen oder Vorausleistung von Ma—⸗ terialien an die Genossen.

Weiden i. d. O.⸗Pf., 6. Dezbr. 1933.

Amtsgericht.

Weissensee, Thür. 58847

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 26 bei der Eierverwer⸗ tungsgenossenschaft Günstedt und Um— gegend e. G. m. b. H. folgendes ein getragen worden: ;

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 21. Februar 1933 ist der 82 (Gegenstand des Unternehmens) des Statuts geändert.

Weißensee i. Thür., 6. Dezbr. 1933.

Preuß. Amtsgericht. Wipperfürth. 58848 Bekanntmachung.

In unserem Genossenschaftsregister ist bei der Landwirtschaftlichen Bezugs⸗ und Absatzgenossenschaft, eingetra⸗ gene Genoffenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht zu Olpe, Nr. 25 des Re⸗ gisters, folgendes eingetragen worden: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 30. Oktober 1933 aufgelöst.

Wipperfürth, den 5. Dezember 1933.

Amtsgericht.

Würzbur. 58849 Spar⸗ und Darlehenskassenverein Vol⸗ kers, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Sitz Volkers. Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 297. Novem⸗ ber 1933 aufgelöst. Würzburg, den 4. Dezember 1833. Amtsgericht Registergericht.

Würzburg. 58850 Spar⸗ und Darlehenskassenverein Sil⸗ berhof, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Sitz Silber⸗ hof: Die Genossenschaft ist durch Be⸗ schluß der Generalversammluna vom 8. November 1933 aufgelöst. Würzburg, den 4. Dezember 1933. Amtsgericht Registergericht.

5. Musterregister.

(Die ausländischen Muster werden unter Leipzia veröffentlicht.)

Apolda. õdõdd 83 unser Musterregister *. heute unter Nr. 809 eingetragen worden: Fa. Ehn. Zimmermann & Sohn, Apolda, ein versiegeltes Paket mit 1 Muster Schalcapes aus verschiedenem Material, ein- oder mehrfarbig, von Bologne⸗

chel oder Kettenmaschine gearbeitet, rik⸗Nr. 96 371, ächenerzeugnis, Schutzfrist 3 Jahre,

angemeldet am Dezember 1635, 11 Uhr 30 Min. vorm. Apolda, den 1 Dezember 1933. Thüringisches Amtsgericht. II.

Marienberg, Sachsen, 5bögd

In das Ke fee e lter ist eingetragen n:

Nr. 501. Karl Albin Gärtner, Spiel⸗

warenverfertiger in Lauta, 2 Muster

von aus Pappe geprägten Kinderspiel⸗

plastische Erzeugnisse, Schutz frist dre Jahre, angemeldet am 30. November 19353, vorm. 141 Uhr. 1 A Reg. 41/33 Amtsgericht Marienberg, Sa., 36. 11. 33.

München. õdõhßd Musterregister. In das Musterregister wurde einge—

.

nter Nr. 33810. Indanthren⸗Haus München Gesellschaft mit beschränktey Haftung in München, Muster von Klei⸗ derstoffen, und zwar Dessin Laku 9 h und ssin 347126, versiegelt, Muster für Flächenerzeugnisse, Schutzfrist dret Jahre, angemeldet am J. November 1933, vorm. 9 Uhr 5 Min.

Unter Nr. 3811. Dr. Ludwig Gre⸗ ger, Geschäftsinhaber in München, ein Muster einer Drientierungsplan⸗Re⸗ klametafel in dolß oder Metallausfüh⸗ rung, dadurch gekennzeichnet, daß auf Sperrholz Reklametafel in Verbindung mit Lichkbildern urter Glas eingesetzt werden und diese auswechselbar auf dem vorhandenen Orts⸗ bzw. Umgebungs⸗ plan gekennzeichnet werden, Gesch.⸗Nr. 1091, 5 kuster für Flächenerzeug⸗ nisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am J. November 1935, vorm. 10 Uhr 20 Min.

Unter Nr. 3812. Vereinigte Zwie⸗ seler C Pirnaer Farbenglaswerke Aktiengesellschaft in München, Garnitur Nr. 550 (topas) Sol, und zwar: Größe 2 Weißwein, Größe 4 Südwein, Größe z Likörkelch, Größe 10 Bierbecher, Größe 9g60 Sektkelch, ferner Garnitur 520 mit Schliff 807: Größe 2 Weiß⸗ wein, Größe 4 Südwein, Größe 6 Likör⸗ kelch, Größe 19 Bierbecher, Größe 900 Sektkelch, die Ausschankrömer Nr. 633 in Weiß / Grün, und ziwar Kopf weiß, Fuß massivgrün, in den Größen esao, dz, 1sao, Sszo Ltr., Ausschankrömer Nr. 633 in Weiß / Bernstein, also Kopf weiß, Fuß bernstein, in den Größen kseo, /o, alas, s/seo Ltr., versiegelt, Muster für blasti⸗ sche Erzeugnisse, . drei Jahre, angemeldei an 16. November 1933, vorm. 9 Uhr 39 Min.

Unter Nr. 3813. Rotti-⸗-Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Mün— chen, I Muster eines Standglases, Gesch. Nr. 32, versiegelt, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 16 November 19353, vorm. 11 Uhr 19 Min.

Unter Nr. 3814. Allgemeiner Deut⸗ scher Automobil Club eingetragener Verein in München, 2 Muster von Ver— einszeichen, Gesch. Nrn. 13 und (1c, offen, Muster für Flächenerzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 18. November 1933, vorm. 12 Uhr.

Unter Nr. 38815. Josef Friedrich Schmidt, Firma in München 1 Muster

ö und zwar 1 Ochse und 1 Pferd

eines Deckelbildes (ein Kinderpostamt

mit einem Schalter darstellend, Deck und Aufklebeblattes für Verpackungen und Spielpläne Gesch⸗Nr. 42/1933, versiegelt, Muster für Flächenerzeug⸗ nisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 28. November 1933, vorm. 11 Uhr 15 Min.

Unter Nr. 3816. Josef Friedrich Schmidt, Firma in München, 1 Muster eines Deckelbildes (ein Gesellschaftsspiel für Kinder „Lustiges J,, dar⸗ tellend) = Beck. Und Aufklebeblatt für Verpackungen und Spielpläne Gesch=⸗ Nr. 431533, versiegelt, Muster für Flächenerzeugnisse. Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 2. November 193, vorm. 11 Uhr 15 Min.

Unter Nr. 3817. Der Deutsche Automobil⸗Club eingetragener Verein (D. D. A. C) in München, 2 Muster von Vereinszeichen, Gesch. Nrn. 15 und 18, offen, Muster für Flächenerzeugnisse, Schutzfrift drei Jahre, angemeldet am 29. November 1953, mittags 12 Uhr.

Unter Nr. 33818. Indanthren⸗Haus München Gesellschaft mit beschränkter Haftung in München, Muster von Klei. derstoffen, und zwar Dessins 1993/1 3 - H IJ -= 6 - 1 - 9 - 110 -] 11— 12 (Kleiderstoffe), versiegelt, Muster für Flächenerzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 30. November 1933, vorm. 10 Uhr. me, n . 6 , n,.

iesbach, Schloß Harzberg, uster von , Hesch r 5 bis 9, versiegelt, Muster für plastische Erzengnisse, Schutzfvist drei Jahre, an⸗ gemeldet am 27. Oktober 1933, vorm. 11 Uhr 55 Min.

Unter Band ill Nr. 32572. Bayeri—⸗ sche Berg-, Sütten⸗ und Salzwerke Aktiengesellschaft in München hat für das eingetragene Muster eines neuen,

uußeisernen, hygienischen Trintwasser= runnens die Verlängerung der Schutz⸗ frist bis auf weitere 7 Jahre ange— mn er ich den 1. Dezember 163 ünchen, den 1. mber . Amtsgericht.

Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher und Nicht amtlicher Teit * Anzeigen teil. und füt den Verlag: Birektor Pfeiffer in Berlin⸗Charlottenburg; für den übrigen redaktionellen Teil, den Handelsteil und für parlamentarischt Nachrichten: Rusolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenherg. Druck der Preußischen Druckerei⸗ und wer, Aktiengesellschaft, Berlin, ilhelmstraße 32.

Hierzu eine Beilage.

O Erscheint an jedem Wochentag abends.

für Selbstabholer die Geschäftsstelle

Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 MαM einschließlich , 48 MRM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Geschäftsstelle 1,30 Gr monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin SVW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 n, einzelne Beilagen 10 Hy. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: Fh Bergmann 76573.

O Nr. 290. Reichsbantgirokonto.

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Ernennungen ꝛe.

Exequaturerteilung.

Erlöschen einer Exequaturerteilung.

Verordnung zur Abkürzung der Wartezeit in der Arbeitslosen⸗ versicherung. Vom 11. Dezember 1933.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Fegründung zum Gesetz über die Umwandlung kurzfristiger Inlandsschulden der Gemeinden (Gemeindeumschuldungs⸗ gesetz vom 21. September 1933.

Preuszen.

Bekanntmachung, betreffend die 5, (5 0) landschaftlichen Central⸗Goldpfandbriefe Liquidatlonspfandb rief f Zeitungsverbote.

i

Amtliches. Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat an Stelle des in den Ruhestand getretenen bisherigen Präsidenten mit Wirkung voni 1. Januar 1934 ab den Landgerichtspräsidenten Leh⸗ mann in Köslin zum Präsidenten der Reichsdisziplinar⸗ Hamme r in Köslin ernannt. ĩ .

Dem Argentinischen Konsul in Leipzig, Isaae T. Mendieta, ist namens des Reichs unter dem 6. De⸗ zember 1933 das Exequatur erteilt worden.

Das dem bisherigen Argentinischen Konsul in Leipzig, Alejandro del Earril, am 24. März 1931 erteilte Exequatur ist erloschen.

Verordnung zur Abkürzung der Wartezeit in der Arbeits losenversicherung. ; Vom 11. Dezember 1933.

Auf Grund der Notverordnungen, vom 14. Juni 1932, Vierter Teil Kapitel 1 Abs. 2 (RGB. 1 S. 273, 283) und vom 18. März 1933, Kapitel lx 51 (RISBl. 18. 109, 119) wird hiermit verordnet:

Art iel.

Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenver⸗ sicherung wird wie folgt geändert: 1. 5 1106 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „() Regelmäßig dauert die Wartezeit: 1. 14 Tage bei Arbeitslosen ohne zuschlagsberechtigte Angehörige, 2.7 Tage bei Arbeitslosen mit einem, zwei oder drei zuschlagsberechtigten Angehörigen, 3. 3 Tage bei Arbeitslosen mit vier oder mehr zu⸗ schlagsberechtigten Angehörigen.“

2. In § 110 Abs. 3 treten an die Stelle der Worte „weniger als sechs zusammenhängende Wochen“ die Worte „nicht länger als 13 zusammenhängende Wochen“.

3. Hinter 5 1105 werden folgende ss 10e und 1104 eingefügt:

㤠1100.

(1) Wird die Arbeitslosmeldung im unmittelbaren Anschluß an eine mindestens sechsmonatige Beschäftigung im freiwilligen Arbeitsdienst (6 139 a) erstattet, so ist eine Wartezeit nicht zurückzulegen. Das gleiche gilt, wenn sich an die Beendigung eines mindestens sechsmonatigen Arbeitsdienstes eine Beschäftigung von nicht mehr als 13 Wochen unmittelbar anschließt und die Arbeitslos⸗ meldung im unmittelbaren Anschluß daran erstattet wird.

(2) Krankheitszeiten, die den Arbeitsdienst unter⸗ brechen, sind bis zur Dauer von insgesamt tz Wochen einer Beschäftigung im Arbeitsdienst im Sinne des Abs. 1 zu— zurechnen.

§ 1104.

Der Präsident der Reichsanstalt kann mit Zustimmung des Reichsarbeitsministers und des Reichsministers der Finanzen anordnen oder zulassen, daß die Wartezeit auch in, anberen als den in 5 1106. Abs. 2 und 3 bezeichneten Fällen gekürzt wird oder fortfällt oder dh sie in diesen Fällen über das dort vorgesehene Maß hinaus gekürzt wird oder fortfällt.“

Rrytilel 8. (1) Diese Verordnung tritt am 18. Dezember 1983 in Kraft. (2j Eine Wartezeit, die nach den bisherigen Vorschriften am 18. Dezember 1953 läuft, ist beendet, wenn sie die in Ar— tikel 1 Nr. 1 und 3 vorgesehene Zeit gedauert hat; dabei bleibt ; 110 Abs. ? des Gesetzes über Rrbeithbbermittlung und Arbeits⸗ osenversicherung unberührt. Hat die Wartezeit vor dem 18. De—

0 0

Anzeigenyreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1, 10 R, einer dreigespaltenen Einheitszeile 1655 Heschüftz telle Berlin 3H. 18. Wilheimstraße 33. . auf einseitig beschriebenem Papier völli nsbesondere ist darin auch anzugeben, welche druck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Ver⸗

Befristete Anzeigen müssen 3

Anzeigen nimmt an die

Alle Druckauftrãge druckreif einzusenden, orte etwa durch Fett⸗

merk am Rande) enn. werden sollen. e üße age vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

Berlin, Dienstag, den 12. Dezember, abends.

6 Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1 933

iber 1933 bereits länger gedauert, als in Artikel 1 Nr. 1 und ? ieser Verordnung bestimmt, ist, so endet sie mit dem Ablauf des 17. Dezember. Für die Fälle des Artikels 1 Nr. 3 gilt Ent⸗

sprechendes. Berlin, den 11. Dezember 1933. Der Reichsarbeitsminister. JV De Krohn,

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemä Verordnung vom 10. Oktober . z u rung der Wertberechnung von Hy und sonstigen ,,, die auf (Goldmarh lauten (RGBl. 1 S. Der Londoner Goldpreis beträgt am 12. Dezember 1 fuͤr eine Unze Feingcald! .. 3 126 in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel kurs für ein englisches Pfund vom 12. De⸗ zember 1953 mit RM 15, J0õ umgerechnet - RM S6 59355, ür ein Gramm Feingold demnach... Pence 45, 7566, in deutsche Währung umgerechnet. ... RM 2.78420. Berlin, den 12. Dezember 1933. Statistische Abteilung der Reichsbank.

Dr. Döring.

. Begründung

6 Gesetz über die Um wandlung kurz— ristiger mm ,,, der Gemeinden (Gemeindeumschuldungsgesetz ) vom 21. September 1933 (RGBl. J S. 647). (Veröffentlicht vom Reichsfinanzministerium.) 1

Die Verschuldung der Gemeinden, insbesondere die etwa 2. Milliarden Reichsmark betragende kurzfristige, bildet seit längerer Zeit ein Problem, das für die Finanzgebarung der öffentlichen Körperschaften ernste Gefahren in sich birgt und den Geld⸗ und Kapitalmarkt immer wieder beunruhigt.

Eine Ordnung der Gemeindefinanzen ist auf die Dauer nicht möglich, wenn nicht der Schuldendienst unter gleich⸗ zeitiger durchgreifender Sanierung der Haushaltsgebarung auf eine tragbare Grundlage zurückgeführt und die Kredit⸗ fähigkeit der Gemeinden wiederhergestellt wird. Auf der anderen Seite muß darauf geachtet werden, daß Eingriffe in die Rechte der Gläubiger nach Möglichkeit vermieden oder wenigstens auf ein tragbares Maß beschränkt werden.

Ünter Berücksichtigung dieser grundsätzlichen Gesichts⸗ punkte will die Reichsregierung mit dem Gemeindeumschul⸗ dungsgesetz die bestehenden Schwierigkeiten durch eine mög⸗ . umfassende Regelung der kurzfristigen Gemeindeschulden ösen.

Alle deutschen Gemeinden, die bei ihren kurzfristigen Schulden Zahlungsschwierigkeiten gegenüberstehen, sind er⸗ mächtigt, mit Genehmigung der obersten Landesbehörde einem Umschuldungsverband als Mitglied beizutreten. Für die Ge⸗ nehmigung stellt der Reichsminister der Finanzen Grundsätze 36 Gedacht ist daran, diese Genehmigung nur solchen Gemeinden zu erteilen, die ohne eine solche Umschuldung ihren Schuldendienst nicht erfüllen könnten. Da der Gläubiger im Falle der Umschuldung die Sicherheit der Erfüllung des herab⸗ gesetzten Schuldendienstes mit dem Opfer niedrigerer Zinsen erkaufen muß, sollen nur solche Gemeinden ein derartiges Opfer in Anspruch nehmen dürfen, deren schwierige Finanz= lage von der obersten Landesbehörde anerkannt worden ist. Mit der Genehmigung erhalten sie das Recht, jedem inländi⸗ schen Gläubiger einer zur Zeit des Inkrafttretens des Ge⸗ meindeumschuldungsgesetzes destehenden kurzfristigen Forde⸗ rung die Umwandlung in Schuldverschreibungen anzubieten. Hierbei sind als kurzfristige Forderungen solche Kapital⸗ sorderungen anzusehen, die bereits fällig geworden sind oder die bis zum 31. März 1935 fällig werden. Lieferantenforde⸗ rungen, zu denen auch die Forderungen der Handwerker ge⸗ hören, sind ausdrücklich ausgenommen.

Für die kurzfristigen ausländischen Schulden bedarf es keiner besonderen Regelung, weil sie unter das Kreditabkom— men für die deutschen öffentlichen Schuldner fallen.

Die Schuldverschreibungen werden von dem Umschul— dungsverband ausgegeben, mit 4 vd verzinst und vom 1. Ok= tober 1936 ab mit J v8v jährlich zuzüglich ersparter Zinsen etilgt. Der Umschuldungsgläubiger kann die Schuldver— , . zum Nennwert bilanzieren. Für den Zinsen⸗ und Tilgungsdienst haften die Verbandsmitglieder. Um aber dem Gläubiger und Juhaber der Anleihe unter allen Um—

Veröfsentlicht in Nr. 251 des Reichsanzeigers und Preußi—

schen Staatsanzeigers vom 30. Vktober 19383.

ständen zu gewährleisten, daß er Zinsen und Tilgungs— beträge rechtzeitig erhält, überweist der Reichsminister der Finanzen die etwa rückständigen Beträge einschließlich von Verzugszuschlägen dem Umschuldungsverband und zieht sie von den Steuerüberweisungen ab. Der Gläubiger der Schuld⸗ verschreibungen hat also die Sicherheit, daß er dasjenige, was ihm durch die Schuldverschreibungen verbrieft ist, auf jeden Fall erhält, während er ohne diese Umschuldung teilweise ah mehr die Gewähr der Erfüllung des Schuldendienstes ätte. Der Gläubiger ist nicht gezwungen, diese Schuldverschrei⸗ bungen zu nehmen; er kann es auch bei dem bisherigen Zu⸗ stand bewenden lassen. In diesem Fall allerdings darf er innerhalb der nächsten fünf Jahre seine Ansprüche nicht geltend machen. Er erhält in dieser Zeit auch keine Zinsen aus⸗ gezahlt. Diese werden vielmehr in bisheriger Höhe dem Kapital zugeschlagen. ;

Auch den Ländern ist die Möglichkeit des Beitritts zum Umschuldungsverband gegeben. Die Gemeindeverbände sind den Gemeinden gleichgestellt.

II.

Im einzelnen ist folgendes zu bemerken:

Im Interesse der Kostenersparnis wird für den Um⸗ schuldungsverband keine neue Organisation geschaffen. Der Umschuldungsverband soll sich vielmehr der Einrichtungen der Preußischen Staatsbank bedienen. Die Aufsicht und das An⸗ weisungsrecht ist in die Hände des Reichsministers der Fi⸗ nanzen gelegt, dem überhaupt ein maßgebender Einfluß auf die Gemeindeumschuldung eingeräumt wird.

Jedes Verbandsmitglied, das seinem Gläubiger ein An⸗ gebot auf Umwandlung machen will, hat dies bei denjenigen Forderungen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes schon fällig sind, oder innerhalb eines Monats danach fällig werden, un⸗ verzüglich zu tun. Bei später fällig werdenden Forderungen muß das Angebot frühestens ate, spätestens aber einen Monat vor Fälligkeit erfolgen. Der Gläubiger hat sich inner⸗ halb eines Monats vom Zugang des Angebots an über die Annahme oder Ablehnung zu erklären. Erklärt er sich nicht, gilt das Angebot als angenommen. Besondere Vor⸗ schriften erschienen für den Fall notwendig, daß für die Forde⸗ rung Wechsel hingegeben worden sind, sei es lediglich zum Zweck der Geldbeschaffung oder zur Besicherung der Forde⸗ rung.

Wenn nun der Schuldendienst der Gemeinden auf diese

Weise in Ordnung gebracht wird, darf eine Neuverschuldung der Gemeinden nur noch te Um dies durchzusetzen und um eine ordnungmäßige führung der Umschuldung zu gewährleisten, wird es den G meinden bis zum 31. März 1935 untersagt, neue Darlehe aufzunehmen. Ausnahmen von diesem Verbot bedürfen der Genehmigung der Aufsichts behörde, die sie nur im Einver—⸗ nehmen mit dem Reichsminister der Finanzen f Darlehensverlängerungen und Kassenkredite sind von dem Verbot ausgenommen, ebenso Darlehen, die auf Grund von Reichs⸗ oder Landesgesetzen bereitgestellt worden sind oder werden, z. B. für Zwecke der Arbeitsbeschaffung. Der Erlaß des Gesetzes hat die Aufhebung gewisser Vor⸗ schriften des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen sowie die Aufhebung der früheren Bestimmungen über die Umschuldung erforderlich gemacht. ö

Preußen. Bekanntmachung. Der Geldwert für die am 2. Januar 184 fälligen Zinsscheine zu 5** X (5 *) landschaftlichen Central Gold- pfandbriefen (Liquidationspfandbriefen) und für die zum 2. Januar 1934 gekündigten 5* * (6 *) landschaftlichen Central⸗Goldpfandbriefe (Liquidationspfandbriefe) wird de⸗ rechnet: 1 Goldmark 1 Reichsmark. Berlin, den 12. Dezember 1933. Central -Landschafts Direktion für die Preußischen von Winterfeld.

27 * Stanten.

Verbot.

Auf Grund des z 9 Abs. L Ziffer 5 und 7 der Verordunn

en Volkes

4. Februar 19388 (RGBl. 1 8. ich die in Biel

erscheinende Zeitung „Westfalische Reue ste Rach

vichten“ auf die Dauer von 3 Tagen. d mit Mittwoch, dem 13. Dezember, und dem 15. Dezember 1883, einschließlich.

auch die in demselben Verlage erscheinend

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