Erste Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Rr. 292 vom 14. Dezember 1933. S. 4.
4532, 453. 4534, 45835, 4536, 45837, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist z Jahre, angemeldet am 27. 11. 1933, 16 Uhr. Unter Nr. 2887: Fa. Heinr. Hülter fr., Iserlohn, ein versiegeltes Paket, an⸗ geblich enthaltend Muster für Schlüssel F/Il, plastisches Erzeugnis, Schutzfrist Jahre, angemeldet am 30. 11. 1933, 16 Uhr. Iserlohn, Dezember 1933. Das Amtsgericht.
Mülheim, Ieunr. 59404
In das Musterschutzregister Nr. 184 wurde heute für die Firma „Ludwig Schulten“ in Mülheim Ruhr eingetra⸗ gen; 1 Etikett, Geschäftsnummer W. Sch. 1933, angemeldet am 4. Dezember 1933, vorm. 1015 Uhr, Flächenerzeugnis, Schutzfrist 3 Jahre.
Amtsgericht Mülheim⸗Ruhr, den 6. Dezember 1933.
Mülheim., Runr. 59405
In das Musterschutzregister Nr. 185 wurde heute für die Firma „Hamburger Kaffee⸗Import⸗Geschäft Emil Tengel⸗ mann“ zu Mülheim-Ruhr eingetragen: Verkaufsständer, Geschäfts nummern 6007 u. 6008, angemeldet am 30. No⸗ vember 1933, vormittags 1013 Uhr, plastische Erzeugnisse. Schutzfrist 3 Jahre.
Amtsgericht Mülheim⸗Ruhr, den 6. Dezember 1933.
Thal-Heiligenstein. öh los
In unser Musterregister ist heute unter Nr. 48 bei dem für die Firma Thiel & Schuchardt Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft in Ruhla eingetrage⸗ nen Muster eines Zugpendels, Nr. 1318, eingetragen worden: Die Schutzfrist ist um 6 Jahre verlängert.
Thal-Heiligenstein, 8. Dezbr. 1933.
Thüringisches Amtsgericht.
J. Nbonlurse, Vergleichs sachen. Enlschuldungsherfahren zur kihllldenregelung land wirt⸗ schasllicher betriehe lll Verleilungs erfahren.
HBæer lin- Charlottenburg. 59727) Ueber das Vermögen der Kommandit— gesellschaft in Firma David u. Co. in Berlin sW 19, Niederwallstr. 13/14, Lersönlich haftender Gesellschafter Ernst Frank, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, ist am 9. Dezember 1933, 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. — 256. N. 66. 33. — Verwalter: Kauf⸗ mann Dr. Haupt in Berlin Nw 40, Hindersinstr. 1. Frist zur Anmeldung der Konkursforderüngen bis ts. Januar 1934 Erste Gläubigerversammlung: 8. Januar 19834. 10 Ühr. Prüfungs—⸗ termin am 12. Februar 1934, 16 Uhr, im Gerichtsgebäude, Charlottenburg, Tegeler Weg 17— 20, Erdgeschoß, Zim— mer 44. Offener Arrest mit Änzeige— frist bis 6. Januar 1934. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 256. EBerlin- Charlottenburg. 59728 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Paul Frohne in Berlin-Südende, Krumme Str. 2, ist am 9. Dezember 1633, 12 Uhr, das Konkursverfahren eroffnet worden. — 256. N. 53. 33. — Verwalter: Kaufmann August Belter in Berlin W 30, Haberlandstr. 3. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis g. Januar 1934. Erste Gläubiger⸗ versammlung: 9. Januar 1934, 10 Ühr. Prüfungstermin am 14. Februar 1934, 10,30 Uhr, im Gerichtsgebäude, Char— lottenburg. Tegeler Weg 17 — 20, Erd geschoß, Zimmer 44. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 6. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 256.
Berlin- Chnurlottenburg. 59729 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Walter Quack in Berlin-Dahlem, Ehren— bergstr. 19, ist am 9g. Dezember 1933, 1230 Uhr, das Konkursverfahren er— offnet worden. — 256. N. 52. 33. Verwalter: Kaufmann August Belter in Berlin W 30, Haberlandstr. 3. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis z. Januar 1934. Erste Gläubiger— versammlung: 9. Januar 1934, 11 Uhr. Prüfungstermin am 14. Februar 1954. 11 Uhr, im Gerichtsgebäude, Char⸗ lottenburg. Tegeler Weg 17 —20, Erd⸗ geschoß. Zimmer 44. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 6. Januar 1934.
Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 256.
Dresden. 50730 Beschlüsse in dem Vergleichs, und Konkursverfahren über das Vermögen der Geschäftsinhaberin Elisabeth led. Blumenschein als alleinige Inhaberin der hangelsgerichtlich eingetragenen Firmg „Werlich“ Elektxische Bedarfs⸗ artikel u. Lichtreklame Elifabeth Blumen- schein in Dresden- A. Uhlandftr. 40:
I. Das Vergleichsverfahren wird eingestellt. Ueber das Vermögen der bezeichneten Schuldnerin wird das Kon⸗ kursverfahren eröffnet. Konkurs verwalter: Herr Kaufmann Alfred Canzler in Dresden. Pirnaische Str. 33. Offener Arrest ist erlassen.
Amtsgericht Dresden, Abt. Il, den 8. Dezember 1933.
II. Der Beschluß vom S8. Dezember 1933. durch den das Konkursverfahren über das Vermögen der bezeichneten
Gemeinschuldnerin eröffnet worden ist, ist durch den am 9. Dezember 1933, vor⸗ mittags 10,39 Uhr, an Gerichtsstelle er— klärten Rechtsmittelverzicht rechtskräftig und damit wirksam geworden. An⸗ meldefrist bis zum 6. Januar 1931. Wahltermin am 9g. Januar 1934, vor⸗ mittags 8,0 Uhr. Prüfungstermin am 23. Januar 1951, vormittags 8, 30 Uhr. Anzeigepflicht bis zum 6. Januar 1954. Amtsgericht Dresden, Abt. II, den 9. Dezember 1933.
Hamburg. 59731
Ueber das Vermögen der Gesellschaft in Firma Baugesellschaft „Nordmark“ mit beschränkter Haftung, Hamburg, Brekelbaumspark 29 11 b. Frickel, Ueber⸗ nahme von Bauausführungen, ist heute, 12,25 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: Rechtsanwalt Dr. Hans Harten, Ham— burg, Mönckebergstraße 31. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 6. Ja⸗ nuar n. J. einschließlich. An melde nit bis zum 11. Februar n. J. einschließlich. Erste Gläubigerversammlung: Diens⸗ tag, 9. Januar n. J. 10½ Uhr.. Allge⸗ meiner Prüfungstermin: Dienstag, 6. März n. J., 16½ Uhr.
Hamburg, 11. Dezember 1983.
Das Amtsgericht.
Pillkallem. Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen der Frau Selma Gottschalk in Schirwindt wird heute, am 9g. Dezember 19833, 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da sie ihre Zahlungseinstellung dargetan und die Eröffnung des Verfahrens begntragt hat. Der Kaufmann Hermann Kramer in Pillkallen wird zum Konkursver— walter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 2. Januar 1934 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Be⸗ schlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintre⸗ tendenfalls über die in z 132 der Kon⸗ kursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Mittwoch, den 17. Ja⸗ nuar 1931, 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 20, Termin anberaumt.
Das Amtsgericht in Pillkallen. Rott halmiinster.
59734] Bekanntmachung. 1. Das Amtsgericht Rotthalmünster hat mit Beschluß vom 11. Dezember 1933, 11 Uhr , das Konkurs⸗ verfahren über den Nachlaß des am 4. Juli 1931 verstorbenen Schuhmachers Hermann Höchtl von Pocking eröffnet. 2X Zum Konkursverwalter wird Just.⸗ Obersekr. Albert Holzhauser in Rotthal⸗ münster ernannt. 3. Der offene Arvest wird erlassen und die Anzeigefrist in dieser Richtung wird bis zum 50. De⸗ zember 19533 einschließlich festgesetzt. 4. Termin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalkers, über die Bestellung eines Gläubigeraus— schusses über die in 55 182, 154, 187 K.⸗O. bezeichneten Fragen in Verbin⸗ dung mit dem allgemeinen Prüfungs⸗ termin wird bestimmt auf Mittwoch, den 10. Janugr 1934, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal des Amtsgerichts. ,,, des Amtsgerichts Rotthalmünster.
Arnstadt. 59735 Konkursverfahren Carl Becker, Arn⸗ stadt: Das Konkursverfahren wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
un sen, den 12 Dezember 1933.
Thüringisches Amtsgericht. 7.
Januar 1934. Eęrlin-Charlottenburęg. 59736
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Artur Hendel in Berlin C 2, Rosenstr. 8 (Fabri⸗ kation und Engroshandel von Hosen⸗ trägern und Hüftgürteln), ist infolge Bestätigung des Zwangsvergleichs auf⸗ gehoben worden. Berlin⸗Charlottenburg, 6. Dez. 1933. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 255. FPærlin- Charlottenburg. 597587 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Paul Mehr in Berlin-Lankwitz, Mühlenstr. 58, persön— iich haftenden Gesellschafters der offenen Handel sgesellschaft Joh. Dirks in Berlin We S8, Charlottenstraße 55, ist wach Ab—⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben wonden.
Berlin⸗Charlottenburg, 6. Dez. 19 Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 253. KEęrlin-Charlottenhur, 50738) In dem Konkursverfahren Über das Vermögen des Ingenieurs Emil von Keitz in Berlin-Pankow Dusekestr. 3, wird der allgemeine Prüfungstermin vom 22. Dezember 1933 aufgehoben, da das Konkursverfahren mangels Masse eingestellt ist.
kr te tzurg, 9. Dezember 1933. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 256. KEialla, Ostpr. Beschluß. 59739
Das gor n B gab das 8 nö des Kaufmanns Johann Grigo in Bialla, Inhaber eines Eisen⸗, Kurz⸗ waren, Glas-, Porzellan und Haus—⸗ artikelgeschäfts, wird aufgehoben, nach⸗ dem er im Vergleichstermin vom 5. August 1933 angenommene Zwangs⸗
vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 12. August 1933 bestätigt und der Schlußtermin abgehalten ist. Bialla, den 29. November 1933. Amtsgericht.
KEIlankenburg, Har. 59740
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Ferdinand Ton⸗ dera von hier ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Amtsgericht Blankenburg a4. H.
HEochium. Bekanntmachung. 59741]
Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Kaufmanns Julius Spiegel, alleinigen Inhabers der eingetragenen Firma Wolfsdorf, R., Nachf. in Bochum, wird aufgehoben.
Bochum, den 6. Tejember 1933.
Das Amtsgericht.
Dülken. Beschluß. 597 42
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Pappen- und Papier— fabrik H. Lehnen G. m. b. H. in Süchteln wird wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Revisionsberichts die Gläubigerversammlung vom 21. Dezem⸗ ber 1933 mit gleicher Tagesordnung auf den 26. Januar 1934, 16 . verlegt.
Dülken, den 11. Dezember 1933. Das Amtsgericht. Frohhurg. 59743 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen der offenen Handelsgesellschaft C. Krause in Frohburg (Schlofserei u. Schraubenfabrik, Fahrzeughandel). Ge⸗ sellschafter: Schlossermeister Karl Krause, Wolftitz. Kaufmann Friedrich Krause, Frohburg, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermin vom 21. September 1933 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 21. September 1933 be⸗
stätigt worden ist. Amtsgericht Frohburg, 11. Dezbr. 1933.
Fürstenberg, Meckl. 59744 Das Konkursverfahren über das Ver—
mögen des Zimmermeisters Carl Rein—
hardt in Fürstenberg i. Meckl. wird,
nachdem der Zwangsvergleich vom
9. November 19833 rechtskräftig ge—
worden ist, hiermit aufgehoben. Fürstenberg i. Meckl. 9g. Dezbr. 1933.
Amtsgericht.
Geseke. 59745 In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Zementwerke „Komet“ G. m. b. H. in Geseke ist weiterer Prüfungs- und zugleich Schluß⸗ termin auf den 16. Januar 1934, 9 Uhr, bestimmt. Amtsgericht Geseke, 11. Dezember 1933.
Gi ess em. 59746
Betreffend: Konkurs über das Ver— mögen des Chr. Spies, Sattlermeister in Gießen.
Beschluß. Des Konkursverfahren wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist.
Gießen, den 25. November 1933.
Hessisches Amtsgericht.
Hannover. 59747 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen der Großhändlerin Witwe Jo— hanne Gruner geb. Finke mit der Firma J. C. Gruner, Getreide, Futter? und Düngemittel, in Hannover, Calenberger Straße 46, wird infolge des Schluß⸗ termins aufgehoben.
Amtsgericht Hannover, 8. Dezbr. 1933.
HKänigsberg, Er. 59748 Das Konkursverfahren über den Nachlaß der am 18. Juni 1931 ver— storbenen Frau Margarete Albinus geb. Laudien in Waldhausen ist nach 'er— folgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Amtsgericht Königsberg i. Pr., den 7. Dezember 1933. Lauenhurg, Pomm. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über den Nachlaß der am 30. 10. 1932 in Lauen— burg, Pxmm. verstorbenen Witwe Meta Bieske geb. Radam wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Lauenburg i. Pomm., 9. Dez. 1933. Das Amtsgericht.
oo? 49)
München. 59750
Bekanntmachung. Am 6. Dezember 1933 wurde das unterm 8. Februar 1913 über das Ver⸗ mögen des Komponisten Erich Lieber⸗ mann in München, genannt Lieber⸗ mann⸗Roßwiese, eröffnete Konkursver⸗ , als durch Zwangsvergleich be⸗ endet aufgehoben.
Amtsgericht München, Geschäftsstelle des Konkursgerichts. Neustrelitz. 59751 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Tischlers H. Hagemann in Neustrelitz wird nach erfolgter Abhal⸗ tung des Schlußtermins und Aus— schüttung der Masse aufgehoben.
Neustrelitz, den J. Degember 1933.
Amtsgericht. Abt. 3.
PIforzheim. . 5975 Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen der Christian Käser Wwe,
Dingelstädter
Alleininhaberin der Firma Christian
Käser, Baugeschäft in Pforzheim,
wurde nach Abhaltung des Schluß⸗
termins aufgehoben.
Pforzheim, den 7. Dezember 1933. Amtsgericht. A IV.
Quedlinburg. 59754] Konkurs über das Vermögen der Firma Emil Vogler, Etuis- und Fein⸗ kartonagenfabrik, und ihres Inhabers, Buchbindermeisters Emil Vogler in Thale a. H., nach S ö aufgehoben. Amtsgericht Quedlinburg, 5. 12. 1933.
59752 It antzau b. Barmstedt, Holst. Das Konkursverfahren über das Ver—⸗ mögen des Kaufmanns Oskar Schuͤ⸗ mann in Westerhorn wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Rantzau, den 8. Dezember 1983. Das Amtsgericht. Rent lingen. õ9g7 55] Das Konkursverfahren über den Nach—= laß des verstorbenen Schneidermeisters
haltung des Schlußtermins und Vollzug der Schlußverteilung am 8. Dezember 1933 aufgehoben worden.
Amtsgericht Reutlingen.
Ie heine, Westf. 59756
mögen des Kaufmanns Johannes Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Amtsgericht Rheine, 11. Dezember 1933.
Schlawe, Pomm. 59757 Das Konkursverfahren Viehhändler Otto Müller in Schlawe ist nach erfolg⸗ ter Abhaltung des Schlußtermins am 9. Dezember 1933 aufgehoben. Amts⸗ gericht Schlawe. Schleswig. Beschluß. 59758 Das Konkursverfahren über den Nach laß des am 135. 10. 1932 verstovbenen Kaufmanns Ernst Schlüter aus Groß Rheide wird nach erfolgter Abhaltung des Schl ußtermins aufgehoben. Schleswig, den 8. Tezember 1933. Amtsgericht. Abt. III.
Wan she. 59759) Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Bernhard Frick, Wellingsbüttel, ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Wandsbek, den 7. Dezember 1933. Das Amtsgericht.
Wesel. 59760]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma J. J. E. Bösken, G. m. b. H., Wesel, . zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderun⸗ gen und zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß— verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen ( der Schlußtermins auf den 9. Januar 1934. 19 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Ritterstraße 1, Zimmer 1b, be—⸗ stimmt. Wesel, den 5. Dezember 1933. Das Amtsgericht. 6 N 12532.
59761 Wittenberge, Bz. Potsdam. Das Konkursverfahren der Firma Gebr. Krüger, Vereinigte Werkftätten für Porzellankunst, Inhaber Kaufmann Ludwig Krüger in Wittenberge, wird eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist. Wittenberge, den 8. De⸗ zember 1933. Das Amtsgericht.
Tehdenick. Berichtigung. 59874 In der Nr. 280 des Reichsanzeigers vom 30. 11. 1933 2 es in der Be⸗ kanntmachung, betr. onkursverfahren der Märkischen Ziegeleibetriebs⸗ Gesellschaft in Mildenberg e. G. m. b. S, richtig heißen: Anmeldefrist bis zum 20. Dezember 1933 statt 20. No⸗ vember. (3 N. 3. 33 a.)
Amtsgericht Zehdenick.
Bad Oeynhausen. 59 762] Ueber das Vermögen der Firma HS. Brinkmann Nachf., Inh. Hermann Priester in Bad Oeynhausen, Kloster⸗ straße 11, wird heute, am 9g. Dezember 1933, 13 Uhr, das ergleichsder fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Huch zermeyer in Bad Oeynhausen wird zur Vertrauens⸗ person ernannt. Die Bestellung eines Gläubigerausschusses bleibt vorbehalten. Termin zur Verhandlung über den Ver⸗ gleichsvorschlag wird auf den 9. Ja⸗ nuar 1934, 11 Uhr, Zimmer Nr. 34, vor dem ö Bad Oeynhausen anberaumt. Der Antrag auf Er⸗ öffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind in der Ge⸗ schäftsstelle, Zimmer Nr. 32 des Amts⸗ gerichts, zür Einsicht niedergelegt.
Bad Oeynhausen, 9. Dezember 1933. Der Urkundsbegmte der Geschäͤftsstelle des Amtsgerichts.
Dingelstü dt, Eichsfeld. 59763)
Ueber das Bermbgen der Firma r Maschinenfabrik. Wege⸗ rich & Co. in Dingelstädt, E., ist heute
um 12 Uhr 43 Minuten das Vergleichs⸗
Hans Walz in Reutlingen ist nach Abe
Das Konkursverfahren über das Ver⸗
Eickens in Rheine wird nach erfolgter
verfahren zur Abwendung des Konku eröffnet worden. Keine Vertraue person. Kein Gläubigerausschuß. min zur Verhandlung über den gleichsvorschlag am 3. Janugr 1939 i0 Uhr an Gerichtsstelle. Der Ang nebst Anlagen liegt auf der Geschaj stelle aus.
Dingelstädt, Eichsfeld, 9. Dezbr. 1
Das Amtsgericht.
Rottweil. 59] Das Vergleichsverfahren zur Abn dung des Konkurses über das mögen der Firma Jakob Palm Lom mandit⸗Gesellschaft, Uhrenfabrit Fabrik für Feinmechanik in Schne ningen a. N., wurde am g. Dezem 1933, 16 Uhr, eröffnet. Vertrauen erson: Rechtsanwalt Dr. Schilpp Rottweil. Gläubigerausschußmitgliey Firma Johann Jäckle in Schwenn gen bzw. deren Inhaber, der Inhrt der Firma Jauch K Schmid in Schw ningen, die Deutsche Bank und R conto⸗Gesellschaft, Zweigestelle Schwe ningen. Vergleichstermin vor Amtsgericht Rottweil Montag, 8. Januar 1934, 15 Uhr. Der Antn auf Eröffnung des Verfahrens ng . Anlagen ist auf der Geschäf telle des Amtsgerichts zur Einsicht Beteiligten niedergelegt. Württ. Amtsgericht Rottweil a.
Bęærlin-Charlottenburg,. 59h Das Vermittlungsverfahren über g des Landwirts Herma Senß, Berlin⸗Marjenfelde, Berlin Straße 101, wird eingestellt. Der J schluß hat die Rechtskraft erlangt. Berlin⸗Charlottenburg, 5. Dez. 16 Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Chemnitæ. 569
Das Vergleichsverfahren zur Abm dung des Konkurses über das An mögen der offenen Handel sgesellscht in Firma Bruno Brückner, ö Schreibwarengroßhandlung in Chemn Aue 3a, ist infolge der Bestätigu des im Vergleichstermin vom 23. J vember 1933 angenommenen Vergleig durch Beschluß vom 9. Dezember 19 aufgehoben worden.
Vermögen
Amtsgericht Chemnitz, 12. Dezbr. 19
Leipzig. 59 i Das am 26. Oktober 1933 eröffne Vergleichsverfahren zwecks Abwendu des Konkurses über den Nachlaß de am 24. Juli 1933 verstorbenen, Leipzig C 1, Gustaf⸗-Adolf-Straße? . gewesenen Kaufmanns Jose Ziege, ehem. Alleininhabers der ham delsgerichtlich eingetragenen Firn „Josef Ziege“ Damen- ünd Herrenhu sowie Pelzwarenhandlung in Leipzf C 1, Brühl 18, ist infolge der Bestät gung des im Vergleichstermin von 7. Dezember 1933 angenommenen Ven gleichs durch Beschluß vom gleiche Tage aufgehoben worden. Amtsgericht Leipzig, 11. Dezember 19
Dortmund. Hörde. (ö Mb] Ueber das Vermögen des Gärtnern besitzers Ernst Stüpermann zu Dort mund⸗Aplerbeck, Sölder Kirchweg 5s ist am 11. Dezember 1933, 11 Uhr, da ntschuldungsberfahren eröffnet. Al Entschulbungsstelle wird die Deutsch Gartenbaukredit Aktiengesellschaft Berlin NW. 40, Kronprinzenstraße A bestimmt. Die Gläuiger werden unte Hinweis auf die Rechtsnachteile de S 11 Absatz 2 des Entschuldungsgesetze aufgefordert, ihre Ansprüche in doppel ter Form bis zum 10. Januar 19 bei dem unterzeichneten erich anzů melden und die in ihren Händen be findlichen Schuldurkunden dem Gerich einzureichen. Die Unterlagen für di Eröffnung des Verfahrens können au der Geschäftsstelle, Zimmer 10, einge sehen werden.. . Amtsgericht in Dortmund-⸗Hörde. NHNildesheim. 5976] trieb der Eheleute Anbauer Karl Höfer und Minna geb. Matthies in Glei— dingen — eingetragen im Grundbuche von Gleidingen Band I1 Blatt Nr. 5 und Band 1 Blatt Nr. 38 — ist heute um 19 Uhr das Entschuldungsverfahren nach Maßgabe des Gesetzes vom 1. Jun 1933 eröffnet worden. Als EntschulK dungsstelle ist die Hannoversche Landes— kreditanstalt in Hannover ernannt. Alle dinglichen und persönlichen Gläu— biger werden aufgefordert, ihre An⸗ sprüche bis einschließlich i5. Januar 1934 anzumelden, und zwar 1. bei dem unterzeichneten Gericht unter Bei— figung der ihrer , zugrunde⸗ iegenden Schuldurkunden und sonstigen Nachweise, 2. bei vorstehender Ent— schuldungsstelle. Amtsgericht Hildesheim, 8. Dez. 193.
mn
Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher und Nicht= ,, . Teil) Anzeigenteil und füt den Verlag: Direktor Pfeiffer in Berlin⸗Charlottenburg; für den übrigen redaktionellen Teil, den Handelsteil und für parlamentarische Nachrichten; Rudolf Lantzfch in Berlin⸗Lichtenberg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags- Aktiengesellschaft, Berlin,
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Ueber den landwirtschaftlichen Be h
Deutscher Reichsanzeiger Freußischer
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für Selbstabholer die Geschäftsstelle
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2, 30 ec einschließlich 0, 48 eM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Geschäftsstelle 1,330 M monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin SVW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 y, einzelne Beilagen 10 Ma. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: FE5 Bergmann 7573.
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ee fe Berlin 8). 48, Wilhelmstraße 32. sind auf einseitig beschriebenem Papier völli insbesondere ist darin auch anzugeben, . orte etwa durch Fett druck (einmal unterstrichen) oder durch Sperr
Befristete Anzeigen müssen 3
Anzeigen nimmt an die lle Druckauftrãge druckreif einzusenden,
druck (besonderer Ver⸗
merk am Rande) ,, . werden sollen. age vor dem Einrückungstermin
bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
6 6
O Nr. 293. Reichsbankgirokonto. 8 — *
Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich.
Verordnung über Ortslöhne und Jahresarbeitsverdienste in der Reichsversicherung. Vom 14. Dezember 1933.
Bekanntmachung des Reichsbank⸗Direktoriums, deutsche Forderungen an ausländische Staaten.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Begründung zum Gesetz über die zweite Aenderung der Reichs⸗ haushaltsordnung und die zehnte Aenderung des Besoldungs—⸗ gesetzes vom 13. Dezember 1933.
Beschluß des Frachtenausschusses Stettin.
Preuszen.
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Hannover, be⸗ treffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des
Landes Preußen.
betreffend
Deutsches Reich.
R r g n n u n g
über Ortslöhne und Jahresarbeitsver—⸗ dienste in der Reichsversicherung.
, nn, 14 Dezember 1933
Auf Grund des 5 151 der Reichsversicherungsordnung und der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und . und zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 6. Oktober 1931 Dritter Teil . III §5 2 Abs. 2 (RGBl. 1 S. 537, 545) wird folgendes verordnet:
ordnung) und die durchschnittlichen Jahresarbeits—⸗ e e ge in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung §z 932 der Reichsversicherungsordnung) werden — vorbehaltlich etwa notwendiger Zwischenfestsetzungen — erst mit Wirkung vom 1. Januar 1935 neu festgesetzt.
Im übrigen bleiben die Verordnung über Fest⸗ setzung der Ortslöhne in der Reichsversicherung vom 5. November 1929 (RGBl. 1 S. 203) und die Vor—⸗ schriften der 85 932 bis 940 der Reichsversicherungs—⸗ ordnung unberührt.
Berlin, den 14. Dezember 1933. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Krohn.
Bekanntmachung.
Um einen Ueberblick über die Höhe der deutschen Forderungen an nachstehend aufgeführte Länder, pelche eine Devisenzwangswirtschaft haben, zu gewinnen, ordern wir hiermit die Firmen! und Personen, die in Deutschland . Ausnahme des Saargebiets) ihren Wohnsitz aben auf, ihre am
30. No vem ber 1933 hestehenden Forderungen gegenüber Bulgarien Tschechoslowakei Dänemark Türkei Estland Ungarn Griechenland Argentinien Jugoslawien Bolivien Lettland Brasilien Oesterreich Chile . Rumänien bis zum 30. Dezember d. J. anzumelden.
Diese Anmeldung gilt nicht als Angebot an die Reichs⸗ bank im Sinne des 5 1 der Durchführungsverordnung zur Lerordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 23. Mai he, sondern erfolgt zu statistischen Zwecken. Die Aufstellung iner amtlichen ih Lr fthl über die deutschen Forderungen hat ich für etivaige Verhandlungen mit den obengenannten
den gegenseitigen Zahlungsausgleich als not—
Columbien Costa⸗Rica Ecuador Nicaragua Paraguay Uruguay Venezuela
ländern über sendig herausgestellt.
Die Anmeldungen sind der Devisen⸗-Abteilung der Reichs— hauptbank, Ablieferungskontrolle, Berlin 8SsWw itt, Breite—⸗ hraße 8/9, un mittelbar oder durch Vermittlung einer Reichs⸗ kankanstalt einzureichen. Vordrucke sind daselbst erhältlich.
Berlin, den 15. Dezember 1933. Reichsbank⸗Direktorium. Dr. Hjalmar Schacht, Dreyse.
Die Ortslöhne (5 149 der Reichsversicherungs-⸗
Berlin, Freitag, den 15. Dezember, abends.
Bekanntmachung
über den Londoner Goldpreis gemäß Verordnung vom 10. Oktober 1851 zur rung der Wertberechmnung von Hy und sonstigen . die auf Fei Goldmarh lauten (RBl. 1 S. 569. Der Londoner Goldpreis beträgt am 15. Dezember 1933 r eins nnr Feng eil 5 ch 7 d, n deutsche Währung nach dem Berliner Mittel kurs für ein englisches Pfund vom 15. De—⸗ zember 1933 mit RM 13, 9 umgerechnet — RM 86,6463, . ein Gramm Feingold demnach ... — pence 485. 8369, n deutsche Währung umgerechnet. ... — RM 2,7753574. Berlin, den 15. Dezember 1933.
Statistische Abteilung der Reichsbank. r. Dör ing.
Begründung
zum Gesetz über die zweite Aenderung der eichshaushaltsordnung und die zehnte Aenderung des Besoldungsgesetzes vom 13. Dezember 1933 (RGBl. I1 S. 1007. (Veröffentlicht vom Reichsministerium der Finanzen) l. Allgemeines.
Der Gesetzentwurf enthält eine größere Zahl von Aenderungen der Rei shaushaltsordnung und als wesent⸗ lichste Neuregelung die Vorschriften über den Rechnungshof.
Die einzelnen Aenderungen bedürfen zum Teik mit Rücksicht auf . Inhalt keiner näheren Begründung. Teils sichern sie durch Klarstellung der Vor 6. bereits seit langem geübte Staatspraxis, keils dienen ie lediglich der. Beseikigung von Unebenheiten und Un— stimmigkeiten in dem zur Zeit geltenden Wortlaut. Be— deutungsvoller sind zwei weitere Gruppen der in dem Ent— wurf enthaltenen Aenderungen. Die Aufnahme diefer Vor— 6 findet ihre Erklärung darin, daß in Preußen die
bsicht besteht, die hien er gh nn für die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes mit möglichst geringen Abweichungen für entsprechend anwend— bar zu erklären. Um dieses Bestreben, das von Reichs wegen nur begrüßt werden kann, nach Möglichkeit zu unterstützen und dem ande Preußen sowie anderen, seinem Beispiel folgenden Ländern die Durchführung zu erleichtern, soll einmal eine Reihe schon bestehender Vorschriften der Reichs— haushaltsordnung ausgebaut und sollen neue Vorschriften in den Entwurf eingestellt werden, deren Aufnahme für das Reich zur Zeit nicht unbedingt dringlich, für die Länder, insbesondere für Preußen aber angesichts der Besonderheiten der Landesverwaltung unentbehrlich sind.
Durch die Entschließung Preußens, die Vorschriften der Reichshaushaltsordnung für sich zu übernehmen, würde auf einem der wichtigsten Gebiete des öffentlichen Rechts zwischen Reich und Land Rechtsgemeinschaft und damit in der Sache Rechtseinheit herbeigeführt. Um diese so vollständig und wirksam wie möglich zu machen, ist die Vorschrift des Art. IV F 1 aufgenommen worden, nach der die übernommenen reichs⸗ rechtlichen Vorschriften im Lande dieselbe Kraft haben wie im Reich.
Das Kernstück der Vorlage bilden die neuen Vorschriften über den Rechnungshof (Abschn. V der Reichshaushalts⸗ ordnung).
Die Tätigkeit des Rechnungshofs, dem die Ueberwachung der gesamten Reichshaushaltsführung obliegt, gewinnt in einer Zeit besondere Bedeutung, in der die Not zu äußerster Anspannung aller staatswirtschaftlichen Kräfte Und darum zu sorgsamster Verwendung der Mittel zwingt. Höchste Ilnfordc ungen müssen an die Prüfung, aber auch an die Auswertung der Prüfungsergebnisse für die Reformarbeiten der nächsten Zukunft gestellt werden. Schnelle und doch eindringende Arbeit in möglichst einfachem Arbeitsgang ist geboten, zugleich eine Arbeit, die straff geführt und von' der Verantwortung der Einzelpersönlichkeit getragen ist. Einem solchen Verfahren will der vorliegende Entwurf die gesetz⸗ lichen Grundlagen geben. ö
Das Verfahren des Rechnungshofs beruht noch heute in weitem Umfang auf der Instruktion vom 5. März 1875. Eine Anpassung an die bestehenden Bedürfnisse konnte bisher nicht erreicht werden, da sie nur durch eine grundlegende Aenderung der Geschäftsordnung möglich gewesen wäre und nach dem geltenden Recht jede Aenderung der Geschäfts⸗ ordnung von einem Beschlusse der Vollversammlung des Rechnungshofs abhängig ist. Die Zuweisung aller wesent⸗ lichen Entscheidungen an die Vollversammlung des Rech⸗ nungshofs beeinträchtigt auch sonst die Schlagkraft der gerade in bewegten Zeiten unerläßlichen laufenden und abschließen⸗ den Kontrolle der öffentlichen Haushaltsführung. Eine wirk— same Vereinfachung und eine Beschleunigung des Prüfungs⸗
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verfahrens wird schließlich dadurch erschwert, daß dem Prä— identen jedes unmittelbare Eingreifen zum Zwecke einer Förderung der Prüfungsarbeiten, ihrer Ausdehnung auf be⸗ stimmte Gebiete oder Vorfälle oder zum Zwecke der Siche— rung von Prüfungsergebnissen durch besondere Erhebungen versagt ist. Inmitten eines Kampfes des Gesamtvolkes um seine Erhaltung und Wiederaufrichtung gilt es, die Bereit⸗ schaft des Rechnungshofs zum Handeln, zu strengster Ueber- wachung der Einzelmaßnahmen der Verwaltung soweit irgend möglich zu erhöhen und dadurch den in letzter Linie Verantwortlichen die notwendigen Grundlagen der Ent— schließung im Kampf gegen Mißstände der Verwaltung zu geben, die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Haushaltsführung gefährden. Es hätte nahegelegen, den Grundsatz kollegialer Entschließung für den Rechnungshof vollständig aufzugeben und den Weg zu gehen, den die eng— lische und amerikanische Staatsübung weist. Hier wie dort ist die Verantwortung für die Rechnungsprüfung einer ab⸗ schließend entscheidenden Persönlichkeit übertragen, die im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über den erforderlichen Prüfungsapparat nach pflichtgemäßem Ermessen verfügt. Insbesondere ist in dem amerikanischen Budget and Accoun⸗ ting Act 1921 — dem großen, das Haushaltsrecht umgestal⸗ tenden Reformwerk der Vereinigten Staaten — die Ver⸗ antwortung für Leitung und Durchführung der 2 voll dem Präsidenten (Comptroller General of the Unite States) zugewiesen, der seinerseits berechtigt ist, dem Assistant Comptroller General (Vizepräsidenten) einen Teil seiner Auf⸗ aben zu übertragen. Eine starke wr, , zur Verein⸗ , . des Verfahrens und damit zu seiner Beschleunigung eigt sich auch in der jüngsten Gesetzgebung Italiens über en . dei Conti“. Nachdem bererts durch ein Gesezes⸗ dekret vom 5. Februar 1930 Nr. 21 eine Reform eingeleitet war, sell jetzt, wie amtlich berichtet wird, beabsichtigt sein, die Kollegialentscheidungen auch bei den richterlichen Aufgaben des Rechnungshofs möglichst einzuschränken.
Von entsprechenden Gedankengängen ausgehend, strebt der vorliegende Entwurf das Ziel einer Vereinfachung, Be⸗ schleunigung und strafferen Gestaltung des Prüfungsver— fahrens durch zweierlei Maßnahmen an. Er behält es zwar mit Rücksicht auf die oberstrichterliche Natur der Entschei⸗ dungen des Rechnungshofs bei der kollegialen Entschließung, führt aber Formen der kollegialen Beschlußfassung ein, die den Bedürfnissen besser angepaßt sind; der Entwurf stärkt ferner die verantwortliche Führung des Prüfungsgeschäftes durch den Präsidenten.
Für die Formen der kollegialen Beschlußfassung knüpft der Entwurf an die bereits bestehende Möglichkeit an, Senate zu errichten. Diese Senate sollen über alle Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung entscheiden, soweit sie nicht durch Uebereinstimmung des zuständigen Ministerialrats und des Direktors gegebenenfalls mit Zustimmung des Präsidenten abschließend entschieden werden können. Nur soweit die Zu⸗ ständigkeit mehrerer Senate berührt wird oder soweit der Präsident es im einzelnen Falle für sachgemäß erachtet, soll ein größeres Kollegium das letzte Wort sprechen. Als solches kommt aber nicht mehr die Vollversammlung in Betracht. Wie auch sonst auf dem Gebiete der obersten Gerichtsbarkeit, z B. bei dem Reichsfinanzhof, soll künftig an die Stelle der Vollversammlung ein Großer Senat treten, dessen Mitglieder⸗ zahl beschränkt ist, dessen Zusammensetzung aber doch die Geltendmachung aller in Betracht kommenden grundsätzlichen Gesichtspunkte, zugleich aber auch die Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles gewährleistet.
Die Stärkung der Stellung und damit der Verantwor— tung des Präsidenten ist insbesondere dadurch versucht, daß dem Präsidenten weitgehende Weisungsbefugnisse vgl. S 126) eingeräumt werden, die es ihm künftig gestatten, auf Be⸗ schleunigung und Vertiefung des Verfahrens hinzuwirken, insbesondere Prüfungen anzuordnen und zu erweitern, wo ihm das geboten erscheint, und die Prüfungen durch Bestim— mung von Form und Zeit des Eingreifens beschleunigt durch—⸗ führen zu lassen. Dadurch wird in weitem Umfange für das Gebiet des Verfahrens der Beschluß von Kollegien durch den Entschluß der verantwortlich leitenden Persönlichkeit ersetzt. Die Weisungsbefugnis des Präsidenten soll ihm insbesondere die Möglichkeit geben, auf Form und Inhalt der Zwischenver⸗ fügungen, insbesondere im Sinne weitergehender Aufklärung, Einfluß zu nehmen. Dagegen ist eine Anweisung der zur Beschlußfassung berufenen Beamten, die die sachliche Ent⸗ scheidung selbst betrifft, nach wie vor ausgeschlossen. Einem bereits gefaßten Beschluß kann der Präsident mit dem gleich⸗ falls verstärkten Beanstandungsrecht gegenübertreten, dessen Anwendung die letzte persönliche Verantwortung des Prä⸗ sidenten einsetzt und grundsätzlich die Wirkung hat, daß die Ausführung des Beschlusses unterbleibt. Für die Bean⸗ standung von Erinnerungen und Bemerkungen gilt gemäß §S 1266 Abs. 2 Besonderes. Dagegen ist zwecks Aufrecht⸗ erhaltung einer unabhängigen Rechnungsprüfung die Auf⸗