1933 / 302 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Dec 1933 18:00:01 GMT) scan diff

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(RGBl. 1 S. 383) und der Verordnung vom 18. September 1933 (RGBl. 8 S. 696) wird der 2. Absatz der Ziffer 19 gestrichen.

§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1934 in Kraft. Berlin, den 27. Dezember 1933. Der Reichswirtschaftsminister. J. A: Sarnow.

Geschäftsordnung der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft. Die nachstehende „Geschäftsordnung der Deutschen Reichs⸗ bahn Gesellschaft vom 28. November 1933 wird, hiermit be⸗ kanntgegeben. Sie tritt am 13 Januar 1934 in Kraft. Die bisherige Geschäftsordnung vom 14. Juni 1930 wird gleichzeitig aufgehoben. Berlin, den 23. Dezember 1933. Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft, Der Generaldirektor: Do rpmüller.

Geschäftsordnung

der Deutschen Reichsbahn⸗esellschaft (vgl. 5 18 Abs. 2 der Gesellschaftssatzung).

1. Allgemeine Bestimmungen.

1. Die Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft (abgekürzt; Deutsche Reichsbahn) betreibt die Reichseisenbahnen für das Reich nach dem Gesetz über die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft vom 309. August 1924 (in der Fassung des Gesetzes vom 13. März 1930, ber dazu gehörigen Gesellschaftssatzung und dieser Geschäftsord⸗ nung. Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin. Ihre Firma ist nicht in das Handelsrvegister eingetragen.

2 Die Stellen der Gefellschaft sind keine Reichsbehörden oder amtlsche Stellen des Reiches. Sie behalten jedoch die öffentlich⸗ rechtlichen Befugnisse und die damit verbundenen Pflichten in demselben Umfange, wie sie bis zum 11. Oktober 1924 dem Unter- nehmen „Deutsche Reichsbahn“ zustanden. Die Stellen der Gesell⸗ schaft führen das Dienstsiegel mit dem Reichsadler weiter G6 17 des Gesetzes).

1. Die Organe der Gesellschaft. 3. Die Organe der Gesellschaft sind der Verwaltungsrat und der Vorstand G 18 des Gesetzes). . , J. Der Verwaltungsrat setzt die Geschäftsordnung für sich, für den Arbeitsausschuß und für die weiteren Ausschüsse fest. 5. Der Vorftand besteht aus dem Generaldireltor und den Direktoren (6 17 Abs. 2 der Gesellschaftssatzung) Die Zahl der Direktoren bestimmt der Generaldirektor im Einvernehmen mit dent Verwaltungsrat. Die Direktoren sind in der Regel in der Hauptverwaltung tätig; aus besonderen Gründen können auch andere leitende Beamte zu Mitgliedern des Vorstandes (Direk⸗ toren) ernannt werden, . kz. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft unter der Aufsicht des Verwaltungsrats G 17 Abf. 1 der Gesellschaftssatzung). 7. Der Verwaltungsrat kann einen ständigen Stellvertreter des Generaldirektors beftellen, dem dieser einen Teil seiner Ge⸗ schäfte übertragen kann, und der bei Behinderung des General⸗ direktors ihn ganz vertritt. Für den Fall, daß Generaldirektor und ständiger Vertreter zugleich behindert sind, bestimmt der Generaldirektor mit Zustim⸗ mung des Verwaltungsrats gus der Zahl der Direktoren einen ersten und einen zweiten Stellvertreter. . 8 Der Generaldirektor und die Direktoren haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes wahrzunehmen und haften bei Verletzung ihrer Obliegenheiten der Gesellschaft gegenüber (( 18 Abe 3 der Gesellschaftssatzung). 9 Der Generaldirektor und die Direktoren dürfen eine andere Erwerbstätigkeit oder eine Nebenbeschäftigung nur mit Genehmi⸗

ung des Verwaltungsrats ausüben (65 18 Abs. 5 der Gesellschafts⸗ .

III. Die Geschäftsstellen der Gesellschaft

und ihr Geschäftskreis.

10. Die oberste Leitung der Gesellschaft führt die Hauptverwal⸗ tung am Sitze der Gesellschaft.

11. An der Spitze der Hauptverwaltung steht der General⸗ direktor. Er ist für die gesamte Geschäftsführung der Gesellschaft verantwortlich. Er hat die endgültige alleinige Entscheidung in allen Fragen, die ihm nach der Geschäftsanweisung für die Haupt⸗ verwaltung vorbehalten sind oder die er im Einzelfalle selbst zu behandeln wünscht. Der Generaldirektor hat ein durchgreifendes Anordnungsrecht.

12. Die Gliederung der Hauptverwaltung in Abteilungen und die Bestellung ihrer Leiter unterliegt der Genehmigung des Ver⸗ waltungsrats. Den in der Hauptverwaltung tätigen Direktoren der Gesellschaft ist im allgemeinen die Leitung je einer Abteilung zu übertragen.

Die Leiter der Abteilungen

antwortlich. . j Die Gliederung der Hauptverwaltung innerhalb der Abtei⸗

lungen, die Zuteilung der Geschäfte und die Geschäftserledigung regelt der Generaldirektor. 13. Zum Geschäftskreis der Hauptverwaltung gehören be⸗ sonders: Die Regelung der allgemeinen Verkehrs⸗, Finanz⸗ und Personalpolitik, kaufmännische und technische Maßnahmen von grundlegender Bedeutung, pornehmlich grundlegende Fragen der Beschaffung und Konstruktion, die Verteilung der Mittel, die Fest⸗ setzung allgemeiner Dienstvorschriften für die Bediensteten, für das Kassen⸗ und Rechnungswesen und für die Dienstzweige des Be⸗ triebs, Verkehrs und Baues, die Vertretung der Gesellschaft gegen⸗ über dem Verwaltungsrat, auch die Vorbergtung aller Vorlagen an diesen und die Vertretung der Gesellschaft gegenüber der Auf⸗ sichtsbehörde. 14. Die Leitung der Geschäfte in den Bezirken, vor allem die Betriebs- und Verkehrsabwicklung, liegt den Reichsbahndirektionen ob, soweit nicht zusammenfassend zu behandelnde Geschäfte den Reichsbahnzentralämtern, den Oberbetriebsleitungen oder ge⸗ schäftsführenden Reichsbahndirektionen übertragen sind. Diese Stellen erledigen alle Geschäfte, die nicht der Haupt⸗ verwaltung vorbehalten sind, selbständig. 15. Die Reichsbahndirektionen werden von Präsidenten ge⸗ leitet, die für die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und für die Verkehr sbedienung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten innerhalb ihrer Bezirke verantwortlich sind. 16. Die Ausführung des örtlichen Dienstes liegt den Dienst⸗ stellen der verschiedenen Dienstzweige ob. Zu ihrer Uberwachung sind Aemter eingerichtet. Für den Werkstättendienst bestehen Ausbesserungswerke. 17. Den Geschäftskreis der Reichsbahndirektionen, der Reichs⸗ bahnzentralämter, der Oberbetriebsleitungen und der unter ihnen arbeitenden Stellen bestimmt der Generaldirektor. 18. Der Generaldirektor hat zu wichtigen organisatorischen Aenderungen, besonders in der Gliederung der Abteilungen der Hauptverwaltung (Ziffer 13 und im Geschäftskreis der haupt⸗ sächllchsten Geschäftsstellen der Betriebsverwaltung (Ziffer 17, die Zustimmung des Verwaltungsrats einzuholen.

IV. Art der Geschäftserledigung

sind dem Generaldirektor ver⸗

Reichs⸗ 1

nd Staatsanzeiger Nr. 302 vom 28. Dezember 1933. S. 4.

a) für den Gesamtbereich der Gesellschaft (Hauptverwaltung): der Generaldirektor, die Mitglieder des Vorstands, etwaige andere Abteilungsleiter, die Leiter von Unterabteilungen und Gruppen, ferner die Mitglieder, denen die Zeichnungsbefugnis besonders beigelegt ist; b) für die Reichsbahndirektionen und die Reichsbahnzentral⸗ ämter je für ihren Geschäßtsbereich: H die Präfidenten und übrigen Leiter der Geschäftsstellen, die Abteilungsleiter, die Mitglieder sowie die Hilfsarbeiter und Bürovorstände, diese beiden insoweit, als ihnen die Vertretungs⸗ befugnis durch allgemein bestehende Anordnungen übertragen ist; ; c) für den Bereich der Aemter und Ausbesserungswerke, d) für die Dienststellen (ausgenommen Nebendienststellem): die Leiter und ihre Vertreter. Den SOberbetriebsleitungen steht Gesellschaft sind je

der Gesellschaft nach außen zu. 20. Zur gerichtlichen Vertretung der innerhalb ihres Geschäftsbereichs die Hauptverwaltung, die Reichsbahndirektionen und die Reichsbahn-Zentralämter berufen, die Hauptverwaltung jedoch nur infoweit, als ihr die erste Ent⸗ scheidung zusteht. . 21. Der Umfang der Vertretungsbefugnis bestimmt sich nach den Vorschriften über die Zuständigkeit der einzelnen Geschäfts⸗ stellen und Beamten. . 22. Alle zur rechtswirksamen Vertretung der Gesellschaft be⸗ fugten Bediensteten zeichnen die Firma der Gesellschaft allein, In= vifeweit der Unterschrift ein Zusatz (In Vertretung usw.) beizu⸗ fügen ist, bestimmen die Geschäftsanweisungen für die einzelnen Stellen. 25. Bei der Geschäftserledigung ist entsprechend den im kauf⸗ männischen Verkehr üblichen Grundsätzen auf äußerste Verein⸗ fachung und Beschleunigung zu achten. Soweit nicht die Haupt⸗ berwaltung hierüber besondere Richtlinien aufstellt, haben die Reichsbahndirektionen und die Reichsbahn-Zentralämter selb⸗ ständig das Nötige anzuordnen. ; Bei allen Maßnahmen von finanzieller Tragweite haben die zur Wahrung der finanziellen Interessen bestellten Beamten oder Stellen mitzuwirken. Berlin, den 28. November 193. Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft. Der Generaldirektor: Dorpmüller.

Die vorstehende Geschäftsordnung, die am 1. Januar 1934 in Kraft tritt, hat der Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn⸗ Gesellschaft' in seiner Sitzung vom B. November 1933 genehmigt. Der Präsident des Verwaltungsrats:

C. F. von Siemens.

keine Vertretung

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß §1 der Verordnung vom 10. OFtober 1951 zur Aende⸗ rung der Wertberech nung von 5 und ö Ansprüchen, die auf e ing old (Gol marh lauten (RGBl. 1 S. 569. Der Londoner Goldpreis beträgt am 28. Dezember 1933 für eine Unze Feingold 126 sch 3 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗

kurs für ein englisches Pfund vom 28. De⸗ zember 1933 mit RM 13 726 umgerechnet RM 86 6321,

für ein Gramm Feingold demnach pence 48 7084, in deutsche Währung umgerechnet.... RM 2785651.

Berlin, den 28. Dezember 1933. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Bekanntmachung. Die am 23. Dezember 1933 ausgegebene Nummer 146 des Keichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: die Verordnung über die vorläufige Regelung der Flaggen⸗

führung auf Kauffahrteischiffen, vom 20. Dezember 1933; die Verordnung über kassenärztliche Vergütung, vom 19. De⸗

zember 1933; . die Verordnung über die Regelung des Eiermarktes, vom

21. Dezember 1933; die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den

Verkehr mit Eiern, vom 21. Dezember 1933 die Verordnung über den Verkehr mit Milcherzeugnissen, vom

21. Dezember 1933; die Siebente Verordnung zur Durchführung der Verordnung

über die Devisenbewirtschaftung, vom 23. Dezember 1933. Umfang: 11 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postver⸗

sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 27. Dezember 1933.

Reichsverlagsamt. Scholz.

Bekanntmachung. Die am 23. Dezember 1933 ausgegebene Nummer 147 des Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält: die Verordnung über Zolländerungen, vom 21. Dezember 1933, die Zweite Verordnung über Verwendung inländischen neu⸗ tralen Schweineschmalzes bei der Herftellung von Margarine⸗ und Kunstspeisefett, vom 22. Dezember 1933 die Verordnung zur Ergänzung der Aufteilungsverordnung, vom 22. Dezember 1933; . die Bekanntmachung über Aufwertung von Schuldverschrei⸗ bungen, vom 22. Dezember 1933. Umfang: z Bogen. Verkaufspreis; o, 15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: , o5 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 2. Dezember 1933. Reichsverlagsamt. Scholz.

N QL ex e ax

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Botschafter der Union der Sozialistischen Sowjet⸗ Republiken Leo Chintschuk ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen.

Kunst und Wissenschaft. Von den Staatlichen Museen.

und Firmazeichnung. 19. Zur außergerichtlichen Vertretung der Gesellschaft sind befugt:

Die Generalverwaltung der Staatlichen Museen hat das Ver⸗ zeichnis der amtlichen Führungen und Vorträge für die Zeit vom

sich gegenüber der Ver doppelt. entsprechend, Gruppe dar.

stellen di

Den volksbildnerischen Abs

Im Druck, in der übersichtlichen in den Angaben über die Besuchszeiten der . Verzeichnis bedeutende Verbesserungen gegenübe auf; es ist zum Preise von 5 Rpf. zu beziehen durch di verwaltung der Staatlichen Museen, Berlin C 2. Am Lustgarten.

——— *

gleichszeit des Vorjahres mehr als ver⸗

ichten der Staatlichen Museen

e deutschen Themen die weitaus größte

Anordnung der Themen und Museen weist das neue r den früheren

e General⸗

anfchauung angepaßt.

Er bleibt während der überlassen, andererseits stoff etwa schulmäßig dungsabschnitten wird triebes und der Mensch

antwortliche

sind daher so gehalten, Fachwissens künftig

als Vorbild dienen.

Format von Briefen,

eigneter Weise betätigen; wird diese Zeit nicht dienen.

Willens- und Entschlußkraft und tungsbewußtsein in den Vordergrund tr künftigen leitenden Beamten der Deutsch verlangt werden, daß sie keiten find, die ihren Mitarbeitern am gro

Die Internationale Handel ausschuß, in dem die deutsche Gruppe d waltungsrats der Deutschen Reichspost Kom München vertreten war, beschlossen, des Weltpostvereins in Kairo im Februar Forderungen zur Annahme zu empfehlen. Forderungen erstreben eine Vereinheitlichu Paketgebühren im internationalen Postver Niveau sowie die Aufstellung ein Postverpackung und Postverbote, Es 60 Einzelvorschläge für die Revisi Weltpostvertrages gemgcht, die sich u.

Postdienst.

eren technischen Dien

Post⸗, Funk⸗ und Verkehrswesen. Neue Ausbildungsvorschriften für den höheren technischen

Die Deutsche Reichspost . die Ausbildungsvorschriften für die als Referendare in den ; st

Diplomingenieure den Grundsätzen der nationalsozia istischen Welt⸗ Während der zweijährigen V zeit wird sich der Referendar künftig das für seine spätere Stell ung erforderliche Wissen grundsätzlich aus eigenem Antriebe aneignen.

t eintretenden

Vorbereitungs⸗

Ausbildungszeit natürlich nicht sich selbst wird aber vermieden, ihm den Ausbildungs⸗

nahezubingen.

In den einzelnen

Aus il⸗

der Referendar alle Bedürfnisse des Be⸗ en, deren berufener Führer er werden soll, Daher wird in dieser Zeit

aus eigener Anschauung kennenlernen. d e rößter Wert auf praktische Tätigkeit ,,. Auch ist zum Erweise einer dienstlichen Brauchbarkeit im Beschäftigung des Während des Gemeinschaftslebens am S werden sich die Refer . unter Durchführung des Führergedankens spoꝛtlich und der unmittelbaren Prüfungsvorbereitung Die neuen Ausbildungsvorschriszten

endare auf kamerad

usbildungsplan die voll ver— Referendars neu vorgesehen. chluß der Ausbildungszeit schaftlicher Grundlage

in sonst ge⸗

daß neben der Aneignung des hinreichenden

die Charakterbildung, die Erziehung zum eten werden, ; en Reichspost wird also r und Führerpersönlich⸗ ßen gemeinsamen Wert

aufrechte Männe

sion der v

die Förderung der

Verantwor⸗ Von den

Internationale Vereinheitlichung der Postgebühren erstrebt. skammer hat durch ihren Post—

urch das Mitglied des Ver—

für den

merzienrat Haumann⸗ nächsten Kongreß 1934 eine Reihe von Die wichtigsten dieser ng der Briefspost, und kehr auf angemessenem heitlicher Bestimmungen für die

werden noch mehr als

erschiedenen Artikel des

a. auch auf Gewicht und Päckchen, Druckfachen, Paketen, Einsch veibe⸗

briefen sowie auf die Luftpost beziehen.

Statiftik und Volkswirtschaft. Nachweisung der Einnahme an Kapitalverkehrsteuer. 2

Gegenstand der Besteuerung

November 1933

RM 123

April 1933

bis Novbr. 1933 RM *

April 1932

bis Novbr. 1932 RM 4

Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaf auf Aktien Gesellichaften mit beschr ter Haftung

Personen

Verzinsliche inländisch

schreibungen, scheine und

Darle hns⸗ schulden

schreibungen u. Zwis scheine

und Zwischenscheine

ste ue r. Anschaff ungsgeschäfte

Zusammen

I. Gesellscha ft ste u er.

Bergrechtliche Gewerkschaften Andere Kapitalgesellschasten Andere Erwerbsgesellschaften und die übrigen juristischen

II. Wertpapiersteuer.

Schuld⸗ und Rentenper⸗

Zwischen⸗ Schualdver⸗ schreibungen über zinsbare oder Renten⸗

Verzinsliche ausländische Schuld und Rentenper⸗

Für ausländische Aktien und andere Anteile sowie für ausländische Genußscheine

III. Bör senumsatz⸗

Aktien und andere Anteile sowie verzinsliche Werte

ten

änk⸗ 07 687 94181 6019

l 329

e

chen⸗

über 721 684

220 765060

5 718 bh

4634 486 164 31! 41 887

ö44 263

49 372

262 422

314 844

18 7758326

817 60! 718 3a8

186 7797 6 16660

412 477

L iii 44

223 109

157 282

5617734

1717 1654

7oll9 488 47

Berlin, den N. Dezember 1933.

Statistisches Reichsamt.

Dr. Reich ardt, Ministerialdirektor.

7 028 305

Rudolf

Januar bis März 1934 ausgegeben. Die Zahl der Vorträge hat

für den übrigen redaktionell parlamentar

Verantwortlich:

für Schriftleitung (Amtlicher u Nicht

und für den

erlag:

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

amtlicher Teih, Anzeigente

Direktor Pfeiffer in Berlin-Charlottenburg.

en Teil, den Handelsteil und fit che Nachrichten;

i Lantzs ö in Berlin⸗Lichtenberg.

Sieben Beilagen

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellscha Berlin. Wilhelmstraße 32.

(einschl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilage

zum Deutschen Reichsan

Nr. 302.

neee

SErste Beilage

Berlin, Donnerstag, den 28. Dezember

zeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1933

Statistik und Volkswirtschaft. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

ö Getreidepreise an deutschen Sroßmärkten in der Woche vom 18. bis 23. Dezember 1933 für 1000 18 in Reichsmark.

) Notie⸗ rungen für Brot⸗ getreide

Marktorte *) Roggen

Weizen

Gerste

Winter⸗ dafer

q zeilig 2 zeilig

Sommer⸗

Brau⸗ Industrie⸗

Aachen. Berlin

. 163,0 Breslau. z

150,02) 158,0 150,0 158,0 157,5 162,0 169.0 172,5 148,0 159 0 160,5 168, 8 160,5 156,0 165,5 151,5 188,5 54,5 70,0 168,3 159,0

17,0 155,0 153,9 167,5 159,5

Chemnitz Dresden.

Ernurt k ö Frankfurt a. M. Gleiwitz . 0 696 Halle a. S. .. Hamburg... he, Kassel Kiel Köln . Königsberg i. Pr. . z ö, Mainz

Mannheim

München

Nürnberg

Würzburg

ö. 183,8

190,5 181,0 18459 185,5

195 0 195.5 182.0

1893 1335 189.

1940 1516.1 182.0

196,5 199, 5h 185,5 188, 0 10) 189,0 1

1815 1329 6

142,

1360 145,5 1420 135,0 160,0 146,5 135,0 143,5 155,2 145,0 142,5 140.0 1460 41,6 7,5 1430

. 46,0 172,5

173. 5 y

17205) 135.9 181.05 156 6 1875 151 0 78. MM) 196609 18309 155.

168,9 176,3 1604 185, 0 163 9 180,5 186,0 17009 164 6

176 059 173 6 173.

161.0 176,5 1686 161.0

* 8 82

D 8

113111111 22 21 2

*

83

8 .

D S853 82

146,3 146,3 124,0 126,0

35 130,0 142,9 135,0 133,0

158, 158,59

160 16 0

1 111111 11

. . . ; Für Brotgetreide sind in die vorstehende Uebersicht nur die sogenannten Handelspreise (nicht dagegen die gesetzlichen Erzeugerpreise)

aufgenommen worden.

) Aueführliche Handelsbedingungen und Angaben über die ; n ; I 3. . * . er di 9 t 2 ö ö der 3 . ö , vom 11. Dezember 1933. Erläuterung ) Gute; en , . ger., Angaben vorlagen, sind, gus diesen Durchschnitte gebildet worden. “*) Handelspreis für das Gebiet R]II JJ e ö 3 Jwelze lig bis v rah von FGosel. Dderhafen nach Gleiwitz beträgt rund 4 RM; die Fracht von Oppeln nach Gleiwi ö 5 ö zeilig bis vierzeilig. ) Sechsjeilig. 1) Sommerweizen. i) Fränkischer; Sommerweizen 196,0. JJ

Preise für ausländisches Getreide,

cif Hamhurg: Roggen (La Plata) 44,0; Weizen: Manitoba 1 75.6,

Manitoba 11 73,9, Rosafs 57,4, Barusso 57,4; Gerste: La Plata 46,2, Donau⸗Russ. 46,6.

Berlin, den 28. Dezember 1933.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Krause.

Kartoffelpreise an deutschen GSroßmärkten tin der Woche vom 18. bis 23. Dezember 1933 für 50 kg in Reichsmark.

Notie⸗

Speise kartoffeln

Fabrik⸗

Marktortey rungen?) gelbfleischig

kartoffeln

weißfleischig Preis

Hauptsächlich

am gehandelte Sorten Preis

Sonstige Sorten

je 1 kg Stärke, fr. Fabrik

Schalen⸗

Preis Sorten

Berlin. 21. ö 2, 03 Bonn . Obländ. Ind. 2.1085)

Breslau 1 . 3 Hamburg . fr. 21. Industrie 2,20

38 . ö In. . 33 Rheini 245 ab St. 21. . ö. 6. t

Nürnberg . 24 3. . .

Mlanen r.

Julinieren

0, M73 5)

0.099 0, 08 6)

2.28 2.00 - 2, 20

2 . weiß n .

) Ausführliche Handelsbedingungen in Nr. 289 vom 11. De q

. ih ; Dezember 1933. Erläuterung d ĩ Stati

8 fr. sfrachtfig Station des Marktortc. ) Wo mehrere Angaben vorlagen, 363 de T m , inc ür . ö gefährer Preis. Zur Stärkefabrikation. 7 Im freien Verkehr. 9 Brennereitkartoffeln. e gebildet worden.

Berlin, den 28. Dezember 1933.

1

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Krause.

Handel, Gewerbe und öffentliche Finanzen. Berlin, den 28. Dezember 19353.

Die künftigen Aufgaben des Deutschen Ausstellungs⸗ und Messeamts. ö m Zuge der Durchführung der gesetzlichen Bestimm ungen über die Arbeiten des Werbergtes der Deutschen Wirtschaft 6 nunmehr auch Beratungen beim Werberat darüber stattgefunden, in welchen eine Form ür die künftige Zusammenarbeit der auf dem Gebiete des Ausstellungs⸗ und Messewesens bisher schon mit Erfolg arbeitenden Organifationen miteinander und mit dem , , ist. ist als eine Anerkennung der in jahrzehntelanger Arbeit . Arbeitsweise des Deutschen Ausstellungs⸗ und esseamtes anzusehen, daß dieses unter Wahrung seiner bisherigen Selbständigkeit in die Durchführung den Aufsichts- und Genehmi⸗ gungsaufgaben für Ausstellungen und Messen, die dem Werberat obliegen, eingeschaldet werden wird. Die Trägerorganisationen des Teutschen Ausstellungs- und Messeamtes haben die Zusammen⸗ 3 ung der verschiedenen Interessentengruppen, einschl. der Aus⸗ tellungsunternehmer in einer Kopforganisation (Reichs ausschuß für Ausstellungs- und Messe⸗Wesen) begrüßt und sich an ihrer Gründung maßgeblich beteiligt. Zu Beginn des kommenden Jahres wird das Deutsche Ausstellungs⸗ und . Beschlüsse darüber fassen, inwieweit seine Satzung im Hinblick auf diese Neuordnung eine Ueberprüfung erfahren muß und welchen Namen es künftig zum Zwecke einer klaren Abgrenzung gegenüber den verschiedenen auf diesem Arbeitsgebiet tätigen Stellen tragen soll.

Gebühren⸗ und Stempelfreiheit gemeinnütziger Wohnungs⸗ unternehmungen. Die einzelnen Wohnungsunternehmungen in Preußen ge⸗ lilli te Gebühren- und Stempelfreiheit erlischt mit Ablauf 6 JI. Dezember 8. J. Wie das VDZ. Büro meldet, genießen daher

vom 1. Januar 1934 ab Gebühren⸗ und Stempelste i * 2 * ** * ö. uerbe

nur noch die als gemeinnützig anerkannten e , ,, 4 men. Ihnen ist, wie der preußische Fustizminister in einer gemeinen Verfügung anordnet, bei Vorlegung der mit der Be⸗ scheinigung der Rechtskraft versehenen Entscheidung der Aner⸗ kennungs⸗ oder Spruchbehörde, durch die die Gemeinnützigkeit zu⸗ erkannt worden ist, ohne weiteres Gebühren- und Stempelfreiheit zu gewähren. Der Minister weist jedoch darauf hin, daß die als gemeinnützig anerkannten Wohnungzsunternehmen, die hr! Sitz 9 einem anderen deutschen Land haben, an dieser Gebühren⸗ und tempelfreiheit in Preußen nur teilnehmen, wenn mit diesem Land eine Gegenseitigkeitsvereinbarung getroffen ist. Sieht ein Land die Befreiung der Wohnungsunternehmen von Steuern und Gebühren überhaupt nicht vor, so kann auch die Anerkennung des Unternehmens als gemeinnützig eine solche Befreiung nicht herhei⸗ führen. Gemeinden und ähnliche Körperschaften des öffentlichen Rechts genießen Steuer⸗ und Gebührenbefreiungen in Angelegen⸗ ö. des Wohnungsbaues, wenn es sich um die Schaffung ge⸗ under Kleinwohnungen für Minderbemittelte handelt. Schließ⸗ lich weist der preußische Justizminister darauf hin, daß die von der Reichsregierung oder von der obersten Landeshehörde mit Zu⸗ stimmung der Reichsregierung als „Organe der staatlichen Woh⸗ ö ö ,, ohne weiteres als ge⸗ nnützig gelten; sie genießen daher Befrei ichts⸗ gebühren und ö ; /

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts Ruhrrevier: Am 27. Dezember 1933 Gestellt 22 590 . 9

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für

deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung

des „W. T. B.“ am 28. Dezember au * is s fön ob re, , ̈co M (am 27. Dezember

In Berlin festgestellte Notierun ü i ellte gen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und

Telegraphische Auszahlung.

28. Dezember

Geld Brief O, 635 0, 639 2, 687 2.693 1973 J. 95? O,. 827 0,829

14 085 14,125 3.705 13 745 2697 2698 928 1,399 1,401

168. 82 2, 400

58, 29 2,492

8168 6071 21,99 5,576 41,54 61,31

1249 69.02 16,44 12,44

27. Dezember

Geld Brief O. 635 O0, 639 2682 2688 1,973 1,982 0 824 0826

1405 1409 367 371 2667 2673 0.226 0228 1399 1.401

163 38 168 72 2,396 2,400

58. 31 2.492

Buenos Aires. 1 Pap. Pes. Canata . Istanbul. . 1 türk. Pfund Japan ..... 19 l gen,. New York ... Rio de Janeiro ge gua ; Amsterdam⸗

Rotterdam . 100 Guld Aud ulden

100 Drachm. Brüssel u. Ant⸗ 33 werpen ... 100 Be Bucarest .. .. 100 ö Budapest ... 1090 Pengö Danzig .... 160 Gulden Delsingfors .. 100 Fmk. Italien 100 Lire Jugoslawien. . 100 Dinar Kaunas, Kowno 100 Litas Kopenhagen.. 100 Kr. Lissabon und Oporto ... 5 ö . ö Reykjavik (Ißdland) .

1 Milreis 1 Goldpeso

168. 48 2, 396

ö8 17 2/488

58, 19 2488

81,52 6 054 21.95 5 664 41,46 61,09

1244 68,78 1640 12, 42

61, 94

80, 02

80.92 3047

34,32 70,53

75,47 48, 05

8168 6 066 21.99 5676 4154 61 21

1246 68 92 1644 12,44

62,06 S0, 18

81,52 6,059 21.95 5664 4146 61,19

1247 68 88 1640 1242

62,04

80.02

81,02 3047

100 Eseudos 100 Kr.

100 Frs.

100

00 isl. Kr. 100 Latts 100 Frs. 100 Lewa S loo Peseten 34.42 und . othenburg. 100 Kr. 7 Tallinn Hꝛeval, ö 100 estn. Kr. 6. 100 Schilling

6216

80,18

81,18 3053

34,48 70,82

Estland) . ..

ö z 75,68 Wien 6,6

jh 95 18,05

Ausländische Geld sorten und Banknoten.

28. Dezember Geld Brief 20,8 20,46 16,16 16,22

4, 135 4,205

2,645 2, 665 2,545 2,665 O, oh O0, G25

253 2,86 135 665 13.735 13. 555 13, 565

L,. 1.96 8 5. 58 26

so 93 617 365 Gl

h. Jyg5 6, oz 16.356 164 18 5 los 7 2133 2191 313563 213

543 5.17

27. Dezember Geld Brief 20,5 20,46

16,16 16,22 4,185 4,205

262 264 2462 264 O,. 605 O. 625

2,625 2, 645 13,63 13,69 13,63 13,69

L88 1,90 58,03 658, 27

so 83 6 ) si 37 6165

5, Jy9 6G. 03 16 336 16.4 16,55 168.61 21353 21,9] 21,83 21.931 b, 52

32 anMI8 ss st es sz

Sovereigns .. Gold⸗Dollars . Amerikanische:

1000—5 Doll. 15

he. . il. 9

rgen ini 5 ap. Peso Brasilignische. e re Canadische ... 5 . große 1L Z u. darunter Türkische . ... Belgische;: ... Bulgarische .. Dänische . ... y,, Estnijche .... Finnische . . .. drann ofssche . DVolländische .. Italienische: gr. 100 gire u. dar. Jugoflawischen. dettländische . xitauische . Vorwegische .. Oesterreich.: gr. 100Sch.u. dar. Ruminische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische . Schweizer: gr. 100 Frs. u. dar. Spanische ). Tschecho slow. 5000 u. 1000. 500 Kr. u. dar. 100 Ke Ungarische . . . 100 Peng

) nun abgestemvelte Stöcke.

100 Lewa 100 Kr.

100 Gulden 100 estn. Kr. 100 Fmk. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Lats

100 Litas 100 Kr.

100 Schilling 100 Schilling

11,48 o. Ig

41,32 h8 , 7J

100 Lei

100 Lei

100 Kr.

100 Irs. 100 Frs. 100 Peseten

100 Ke

O stdevisen. Auszahlungen. 47, 0259 47, 225 17, 025 47,220 47 025 47 225 Notennotierungen. lo 3. 1 6. 8280 47. 225 ] 46. 820

Warschau .. Kattowitz... Posen

100 31. 10031. 10031.

47,025 47025 47.025

Poimnische

. en, e Landespfandbriefanstalt Berlin. zer Arbeitsausschuß des Verw srats Preußi Landespfandbriefanstalt . am . 5 1 hene n fen nn ö. 2. Bericht des Voͤrstans rn erlauf des Beschäftsjahres 1933 en— ö. Nach diesem Bericht ist das a, n e n res Ja . 26 . durchaus zufriedenstellend zu bezeichnen 9 . 9 zanses hige se mf Sa he hnsbeßand , . (obember 1933 35764 Mill. GM. Der Deckungs⸗ and verteilt sich mit 272,87 Mill. GM in 23 658 Einzel post auf Hypothekendarlehen und mit 84,77 Mill Grü in 376 6 ö. gölten auf Kommunaldarlghen. Dem Deckungsbestand . ö . 1983 ein Wertpapierum lan? von 347, 86 6 5 gegenüber, Von dem Gesamtumlauf en allen 267 51 ö . S0, 37 Mill. GM au, Kommunal⸗ gen. Wertpapierverkauf t 8⸗ gestaltung haben sich in den 666 . .

günstig entwickelt. 1932 di 86 . ck st nd e für die Zinstermine vom 15. 12 32 11. 1933 belaufen sich zur Zeit auf 5, 28 vH des FJahres⸗

solss . h M h V 5 4 solls von rd. 28 Mill. Re. Javon entfallen 3.54 v auf Hypo⸗

thekendarlehen und 10,99 v5 auf Kommunaldarleben—