Erste Zentralhandelsregisterbeilage
zum Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 1 vom 2. Januar 1934. S. 4.
bezeichneten Aufgabe zweckdienlich er= 1 Die Firma ist geändert in⸗ ürnberger Säge werkks⸗ und Schreinergenossenschaft eingetragene Genossenschaft mit bschänkter Saft⸗ pflicht. 6. Fränkische Instandsetzungs⸗ genossenschaft eingetragene Genossen⸗ elt mit beschränkter Haftpflicht in ürnberg, G. R. . 52. Das Statut ist errichtet am 6. Dezember 1935. Ge⸗ genstand des Unternehmens ist. mittels emeinschaftlichen Geschäftsbetriebes die e, e von Instandsetzungs⸗ und Ergänzungsarbeiten, die Förderung der Teilung von Wohnungen und die För⸗ derung von Umbauten insbesondere durch Vermittlung und Verteilung von Aufträgen und Beschaffung der dazu etwa erforderlichen Geldmittel. Nürnberg, den 22. Dezember 1933. Amtsgericht — Registergericht. Singen. 62947 Genossenschaftsregister. Genossenschaftsvegistereintrag B. IV O. 3. 377 bei der Firma Samariter⸗ Werk e. G. m. b. H. in Volkertshausen: Beschluß der Generalversammlung vom IJ7 Dezember 1933: Auflösung der Ge⸗ nossenschaft. Singen a. S. den 21. Dezember 1988 Bad. Amtsgericht. II
Stra lsum d. 629181
G. R. 15. Stralsunder landw. Ein⸗ und Verkaufsverein — e. ;. m b. S. — in Stralsund. Nach Generalvers.⸗Be⸗ schluß vom 30. 11. 1933 ist jetzt Gegen⸗ stand des Unternehmens: . Gemein chaftlicher Einkauf, von Verbrauchs- toffen und Gegenständen des andwert schaftlichen Betriebes; 2 gemeinschaft⸗ licher Verkauf landwirtschaftlicher Er⸗ eugnisse. Verboten ist die Annahme von Ger ener legen.
Stralsund, 2X. 12. 33. Amtsgericht.
5. Musterregister.
¶ Os lar. (62949
In das hiesige Musterregister ist heute unter Nr. 32 bei der Firma Greif⸗Werke, Aktiengesellschaft, Goslar, eingetragen worden: Die Verlängerung der Schutz⸗ frist ist am 13. Dezember 1933, vor⸗ mittags 11,K50 Uhr, auf weitere sieben Jahre angemeldet.
Amtsgericht Goslar, 27. Dez. 1833.
Langenberg, eheinl. 62950
In das Mustervegister ist unter Nr. 135 eingetragen worden; Firma Münker C Co., Langenberg, Rhlde, ein versiegelter Briefumschlag nit 2 Textil⸗ muftern, Fabr.⸗Nrn. 4451 in 4 Fark⸗ tellungen, 4452 in 5 Farbstellungen, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 23. Dezember 1963, vorm. 10,28 Uhr.
Langenberg, Rhld., den 23. Dezember 1933. Amtsgericht.
. KAonlurse, Vergleich suchen, Cntschulhungsberflhren zur 6chuldenregelung land wirt⸗
schaftlicher betriebe Ind Vertellungs erfahren.
Lochum. Bekanntmachung. 653305 Ueber das Vermögen der Firma Kraftfahrzeughandelsgesellschaft Ger⸗ thenrich K Freudiger m. b. H. in Bochum, Vidumestraße 19, ist heute, 11 Uhr, der Konkurs eröffnet. Konkurs⸗ verwalter ist der Rechtsanwalt Vogel⸗ bruch in Bochum⸗Linden. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. Januar 1934. Anmeldefrist bis zum 20. Januar 1934. Erste Gläubigerversammlung am 20. Januar 1934, 10 Uhr, im hiesigen Amtsgericht, Viktoriastraße 14, Zimmer Nr. 45. Prüfungstermin am 31. Ja⸗ nuar 1934, 10½½, Uhr, daselbst. Bochum, den 23. Dezember 1933. Das Amtsgericht.
Forchheim, Bayern. 63306
Das Amtsgericht Forchheim hat über das Vermögen des Franz Löhr, In⸗ habers der Firma David Löhr, Walzen⸗ mühle in Forchheim, am 27. Dezember 1933, nachm. 5, 45 Uhr, den Konkurs er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Rechtsan⸗ walt Wambsganz in Forchheim. Offener Arrest ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 15. Januar 1934. Termin zur Wahl eines anderen
Verwalters und Bestellung eines Glän⸗ bigerausschusses sowie allgemeiner Prü⸗ fungstermin am 26. Januar 1934, vor⸗ mittags 9 Uhr.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Freiberg, Sachsen. 163307
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Emil Erwin Trillenberg in Mulden⸗ hütten bei Freiberg Nr. 625 (Fabri⸗ kation von Kleineisenwaren) wird heute, am 2. Dezember 1933, nachmittags 5,45 Uhr, das Konkursverfahren eröff⸗ net. Konkursverwalter: Herr Bücher⸗ revisor Hermann Otto, hier. Anmelde⸗ frist bis zum 10. Februar 1934. Wahl⸗ termin am 14. Februar 1934, vormit⸗
28. Februar 1934, vormittags 3 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 5. Februar 1934.
Amtsgericht Freiberg, 27. Dezbr. 1933.
Gotha. Konkursverfahren. 633081 eber das Vermögen der Witwe Al⸗ wine Schuchardt geb. Grobe in Gotha, Mohrenberg 7 alleinigen Inhaberin der Firma Paul Schuchardt in Gotha, wird heute, am 28. Dezember 1933, mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter der Rechtsanwalt Hillmann in Gotha., Konkursforde⸗ rungen sind bis zum 27. Januar 1934 bei dem Gericht anzumelden. Erste Gläubigerversammlung am 19. Januar 1934, vorm. 11 Uhr, und Prüfungs⸗ termin am 16. Februar 1934, vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 46.
Gotha, den 28. Dezember 1933.
Thür. Amtsgericht.
Hęt. 685091 Das Amtsgericht Hof hat über den Nachlaß des am 9. September 1933 verst. Kaufmanns Georg Kaiser von Hof, Hindenburgstr. 20, am 28. Dezember 1933, nachm. 3 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Ruckdeschel in Hof. Offener Arrest ist erlassen mit 2 Wochen Anzeigefrist. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 20. Januar 1934. Zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus⸗ schusses und über die in den s§ 132, 134, 1537 K. -O. bezeichneten Angelegenheiten, ferner zur Prüfung der angemeldeten Forderungen Termin am 31. Januar 1934, nachmittags 3 Uhr, im diesgericht⸗ lichen Zivilsitzungssaal, Zimmer Nr. 3. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
verfahren eröffnet worden.
verwalter: Bücherrevisor Wilhelm Bruchof in Koblenz, Kurfürstenstraße Nr. 986. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin am 13. Januar 1934, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Saal 6. Anmeldefrift und offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 5. Januar 1934. Koblenz, den A. Dezember 1985. Preuß. Amtsgericht. — 7 N 34 / 35.
München. 633111
net. Konkursverwalter: Rechtsanwalt F. Piloty, München, Dachauer Straße Nr. 14. Offener Arrest nach Konk.⸗ Ordg. S 118 mit Anzeigefrist bis 20. Ja⸗ nuar 1934 ist erlassen. Frist zur An⸗ meldung der Konkursforderungen im Zimmer 741 1IV., Prinz⸗Ludwig⸗Str. 9, dis 16. Januar i934. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters, eines Gläu⸗ bigerausschusses und wegen der in Koöͤnk.⸗Ordg. S8§ 182, 184 und 137 be⸗ zeichneten Angelegenheiten und allge⸗ meiner Prüfungstermin: Dienstag, 2. Januar 1934, vorm. 83 Uhr, Zim⸗ mer 727/11, Prinz⸗Ludwig⸗Str. 9, in München.
Amtsgericht München. Geschäftsstelle des Konkursgerichts. München. (633121
Bekanntmachung.
Ueber das Vermögen des ehemal. Cafetiers Max Eigner, früherer Be⸗ sitzer des Cafss am Platzl in München, Wohnung Luisenstraße 13111, Geschäfts⸗ räume früher am Patzl Nr. 1, wurde am 27. Dezember 1933 um 16 Uhr der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Heinrich Burger, Mün⸗ chen, Ritter⸗von⸗ Epp⸗-Platz J. Offener Arrest nach Konk.-Ordg. 8 118 mit An⸗ zeigefrist bis 25. Januar 1934 ist er⸗ lassen. Frist zur Anmeldung der Kon⸗ kursforderungen im Zimmer 4 /IV, Prinz⸗Ludwig⸗Str. 9, bis 25. Januar 1994. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters, eines Glä ubigerausschusses und wegen der in Konk.⸗Ordg. 88 132, 134 und 137 bezeichneten Angelegen⸗ heiten: Freitag, 24. Januar 1934, vorm. 5 Uhr, Zimmer J2IMII, Prinz⸗Ludwig⸗ Straße 9; allgemeiner Prüfungstermin: Freitag, 16. Februar 1934, vorm. 9g Uhr, Zimmer 72111, Prinz⸗Ludwig⸗Str. 9
in München. Amtsgericht Geschäftsstelle des
München. Konkursgerichts.
LTettnanꝶ. 633131 Konkurseröffnung über das Vermö⸗ gen des Andreas Schöller, Kaufmanns in Langenargen, am 27. Dezember 1933, 17 Uhr. Konkursverwalter; Bezirks⸗ notar Häussermann, Friedrichshafen. Offener Arrest mit Anzeigepflicht und Anmeldefrist bis 23. Januar 1932. Erste Gläubigerversammlung mit Tagesord⸗ nung gem. 55 110, 132, 134 K.⸗O. und Prüfungstermin: 1. Februar 1934, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Tettnang. Amtsgericht Tettnang. Wupper tal-KEBar men. 63314
Nachdem durch Beschluß vom 9. 12.
tags 9,15 Uhr. Prüfungstermin am
1933 das Vergleichsverfahren über
das Vermögen des August Pflitsch zu W. Barmen. Wolfstr. 41, Alleininhabers der Firma C. W. Schön & Co. zu W.⸗ Barmen, Wolfstr. 41, eingestellt wurde, ist am gleichen Tage, 11 Uhr 15 Min. vorm., das Konkursverfahren über das Vermögen des Genannten erõff⸗ net worden. Konkursverwalter ist Rechtsanwalt Hackstein in W-Barmen, Adolf⸗Hitler⸗Straße 629. Konkursforde⸗ rungen sind bis zum 13. Januar 19581 beim Gericht anzumelden. Termin zum Beschluß über Beibehaltung des ernann—⸗ ten der Wahl eines neuen Verwalters, Wahl eines Gläubigerausschusses und die im 8 132 der Konkursordnung be⸗ zeichneten Gegenstände: Samstag, den 13. Januar 18354, vorm. 19 Uhr. Im gleichen Termin soll die Gläubigerver⸗ * = *
sammlung gehört werden über den An⸗ trag des Konkursverwalters auf Ein⸗ stellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse. Termin zur Prüfung der ange⸗ meldeten Forderungen: 217. Januar 1934, vorm. 1015 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Sedanstraße, Zim⸗ mer 15. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache besitzt oder zur Konkurs⸗ masse etwas schuldet, darf nichts an den Schuldner verabfolgen oder leisten und muß den Besitz der Sache und die For⸗ derungen, für die er aus der Masse ab⸗ gesonderte Befriedigung sordert, dem Verwalter bis zum 27. Januar 1934 anzeiger.
Amtsgericht, Abt. 2, W.⸗Barmen.
Berlin- Charlottenburg. 633161
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Witwe Margarete Hartwig geb. Bartels in Berlin N 39, Boyen⸗ straße A, wird nach erfolgter Abhal⸗ tung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben.
Charlottenburg, 20. Dezember 1933. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 258.
Bonn. Beschluß. 63317
Das Konkursverfahren über das Ver— mögen der Ehefrau Emmy Bayard, In— haberin eines Sportgeschäfts in Bad Godesberg, wird mangels Masse gemäß §5 204 K. O. eingestellt.
Bonn, den 20. Dezember 1935. Amtsgericht. Abt. 8. Braunsberg; Ostpr. 622091
In dem Konkursverfahren des Rechtsanwalts Dr. Julius Levinsohn⸗ Braunsberg, z. Zt. in Petach⸗Tikwah Palästina) soll die Schlußverteilung erfolgen. Hierzu sind verfügbar unge⸗ fahr 700 RM. Es betragen die festge⸗ stellten bevorrechtigten Konkursforde⸗ rungen 80g. 36 RM, die gewöhnlichen 6626,32 RM. Das Verzeichnis der Forderungen liegt auf der Geschäfts—⸗ stelle des Amtsgerichts Braunsberg zur Einsichtnahme aus.
Schlegel, Konkursverwalter.
Rremen. 63318
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Elektromeisters Karl Walter Ludwig Heinrich in Bremen ist am 19. Dezember 1933 nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben worden.
Bremen, den 20. Dezember 1936.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Buttstũ dt. Beschluß. 63319
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Arthur Quaas in Rastenberg als alleinigen Inhabers der Firma Anton Quaas daselbst wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben.
Buttstädt, den 19. Dezember 1933.
Thür. Amtsgericht. Darmstadt. 63320 Bekanntmachung.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Max Walbinger als allei⸗ nnigen Inhabers der . Ober Ramstädter Haarschmuck⸗ und Cellutoid⸗ warenfabrik Max Walbinger in Oher Ramstadt wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.
Darmstadt, den 6. Dezember 1933.
Hessisches Amtsgericht.
Elbing. 63321 Tas Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kolonialwarenhändlers und Restaurateurs Arnold Budzinski in El⸗ bing wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben, Amtsgericht Elbing, 23. Dezbr. 1933.
Frankfurt, Main. 63322
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Frau Margarete Sauerwein, Inhaberin der nicht eingetragenen Firma Schreinerei Karl Sauerwein zu Frankfurt a. Main, Neue Rothofstraße Nr. 7, wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins und Schlußverteilung auf⸗ gehoben.
Frankfurt am Main, 18. Dez. 1935.
Amtsgericht. Abteilung 42.
Franlefurt, Main. 63324
Tas Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Rud. Bangel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Kunsthandlung und Auktionshaus) in Frankfurt a. M., Junghofstr. 19, mit Zweigniederlassung in Berlin wird mangels Masse gemäß § 204 K.-O. eingestellt.
Frankfurt am Main, 20. Dez. 1933. Amtsgericht. Abteilung 48.
Franlefurt, Main. 63325
Tas Konkursrerfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Wilhelm Schmitt, Frankfurt am Main, Grüne⸗ burgweg 153, als alleiniger Inhaber der Firma Jos. Schmitt C Sohn,
Frankfurt a. Main, Hohenstaufenstraße h
Nr. 15, wird eingestellt, weil eine den Kosten des e enz entsprechende . nicht vorhanden und ein zur Deckung der im 5 58 Nr. 1,2 K. O. be⸗ zeichneten , ,, ausreichender Geldbetrag nicht vorgeschossen wor⸗ den ist.
Frankfurt am Main, 20. Dez. 1935. Amtsgericht. Abt. 43. Freiburg, Breisganm., 633261 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Musikinstrumentenmachers Paul Zöller in Freiburg i. Br. wurde nach Abhaltung des Schlußtermins auf⸗
gehoben. — A 5 3.-K. 5/33. Freiburg i. Br., 23. Dezember 1933. Bad. Amtsgericht. A 5.
Gre x. . 63327 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Herbert Seifert, all. Inh. der eingetragenen Firma Gebr. Seifert, Kleiderstoffe, in Greiz, wird aufgehoben, nachdem der im Ver⸗ gleichstermin vom 590. November 1933 angenommene Zwangsvergleich rechts⸗ kräftig geworden 4 Greiz, den 23. Dezember 1935. Ehůringisches Amtsgericht.
Grimma. . 63328 Das Konkursverfahren, über den Nachlaß des am 31. Mai 1927 in Bors⸗ dorf b. Leipzig verstorbenen Geschãäfts⸗ führers Arthur Adolf Seeger wird nach Abhaltung des Schlußtermins hie ydurch aufgehoben. — K 2Ass2. Amtsgericht Grimma, 20. Dezbr. 1933.
Halle, Saale. . 63329 In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Oel⸗ und Fett Chemie Hefellschaft mit beschränkter Haftung in Halle a. S. ist der Schlußtermin au! den 8. Februar 1934, 19 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Adolf Hitler⸗ Ring Nr. 13, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 42, bestimmt. Ter Termin dient zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwen⸗ dungen gegen das Sch ußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwert⸗ baren Vermögensstücke sowie zur An⸗ hörung der Gläubiger über die Erstat⸗ tung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung . die Mitglieder des Gläubigerausschusses. 5 a. ö 28. Dezember 1933. Das Amtsgericht. Abt. 7.
63330 Hohenwestedt, Holstein. Beschlusz. = Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 22. Mai 1933 verstor⸗ benen Rentners Adolf Möhlmann in Hohenwestedt wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. 1 21. Dezember 1933. Das Amtsgericht. Kempten, Allgän. Bekanntmachung. . Das Amtsgericht Kempten — Kon⸗ kursgericht — hat in dem Konkursver— fahren über den Nachlaß des Andreas Heim, Mühlenbesitzers von. Greiffen⸗ mühle, Gde. Petersthal, mit Beschluß vom N. Dezember 19335 zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis und zur Be⸗ schlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände sowie zur Anhörung der Gläubigerversamm⸗ lung über die Festsetzung der Aus⸗ lagen und über die Vergütung der Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses und des Konkursverwallers Termin be⸗ stimmt auf Montag, den 29. Januar 1934, vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 15 des Amtsgerichts Kempten. Die Schlußrechnung mit Belegen sowie Schlußverzeichnis sind auf der Ge⸗ schäftsstelle des Amtsgerichts Kempten, Zimmer Nr. 12, zur Ein icht der Be⸗ teiligten niedergelegt, Kempten, den 28. Dezember 1835. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Mir om. Beschluß. ls 365 Das Konkursverfahren über das Per— mögen des Kaufmanns Friedrich Witt⸗ hol in Mirow wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Mirow, den 27. Dezember 19353. Das Amtsgericht.
63331
Miünchem. ᷣ 63334 Bekanntmachung.
Am 22. Dezember 1833 wurde das unterm Zi. Januar 1933 über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Martin Hackl, Inh. einer Schuhfabrik, in Planegg, Margarethenstr. i, Geschäfts räume: Bahnhofstr. 15, eröffnete Konkursver⸗ fahren als durch Zwangsvergleich be⸗ endet aufgehoben.
Amtsgericht München,
Geschäftsstelle des Konkursgerichts.
13498
.
Nied erlahnstein. 63335 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ ie. der Firma Baugesellschaft Ge⸗ brüder Leikert m. b. H. in Oberlahn⸗ stein wird nach erfolgter Abhaltung . Schlußtermins hierdurch aufge⸗ oben. Amtsgericht Niederlahnstein, 2. 12. 33.
Prenzlau. ; 61332 In der Konkurssache der Frau FRlei⸗ schereibesitzerin Martha Fertig geb. Zeitel in Prenzlau, Wilhelmstr. J0 — 3. N. 3 / 33 des Amtsgerichts Prenzlau — soll die Schlußverteilung stattfinden. Es sind zu berücksichtigen in der ersten Rangklasse 413,21 RM, in der zweiten Rangklaffe 213,17 RM, in der ser ten Rangklasse 4688,42 RM. Zur Ver⸗ fügung steht nichts. Schlußverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle niedergelegt. Prenzlau, den 18. Dezember 1933. Der Konkursverwalter: Kluge, Rechtsanwalt.
H ati bor. Beschluß. 633361 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Alexander Polloczek in Ratibor, Lange Str. 10, zugleich als Inhaber der Firma Alex⸗ ander Polloczek in Ratibor, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch K. — 3 N IJ a / 83. Amtsgericht Ratibor, 28. Dezbr. 1933. Ta uberbischofsheim. 6X37 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Textilwarengesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung Lauda in Lauda wurde nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlutztermins und Ver⸗ nahme der Schlußverteilung aufgehoben. Tauberbischofsheim, 22. Dezbr. 1933. Amtsgericht. Wolkenstein. 63 381 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Fabrikbesitzers Rudolf Göbel, alleinigen Inhabers der Firma Rudolf Göbel, Strumpf⸗ und . fabrik in Wolkenstein, wird nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. (K 6 / 86.) Anitsgericht Wolkenstein, 28. 12. 19365.
Ewenkean. 63339 Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen der offenen Handelsgesellschaft
in Firma Emil Hoyer, Zwenkau, wird
nach Abhaltung des Schlußtermins auf⸗
gehoben.
Amtsgericht Zwenkau, 20. Oktober 1933.
rnit. ; 63340
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma C. Hermann Nösel, Strumps⸗ fabrik in Thalheim i. E., wird hier⸗ durch aufgehoben, nachdem der im Ver⸗ gleichstermin vom 9. Mai 1933 ange⸗
kräftigen Beschluß vom g. Mai 1833 bestätigt worden ist. Amtsgericht Zwönitz, 23. Dezbr. 1933.
Frankfurt, Main. 163341 Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der offenen Han⸗ delsgesellschaft in Firma Weinberger C Eb. Frankfurt a. Main, Roßmarkt 1, Inhaber: Kaufleute Moritz Weinberger, Frankfurt a. M., Eyseneckstraße 33, und Mar Herz, Frankfurt a. M., Wolf⸗ gangstraße 335: 1. Der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 16. Dezember 1933 angenommene Vergleich wird hierdurch beslätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren auf⸗ gehoben. ; Frankfurt am Main, 21. Dez. 1933. Amtsgericht. Abt. 43. Hannover. - . 63342 Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Louis Wein—⸗ berg in Hannover, Gr. Packhofstraße 34, Konfektionsgeschäft, ist nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben. Amtsgericht Hannover, 22. 12. 1933. 633431
Käös lim. ; .
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesell⸗ . Alfred Engel in Zanow, Gesell⸗ schafter: Witwe Hedwig Engel; geb. Heymann und Kaufmann Hans Engel, beide in Zanow, ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 21. Dezember 1933 aufgehoben.
Amtsgericht Köslin, 23. Tezember 1933. Villingen, Badem, ö 63344
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Sigmund Stock⸗ burger, Uhrenfabrit in St. Georgen, Schw., ist nach Ve sta ti gun des abge⸗ schlossenen Vergleichs am 16. Dezember 1533 aufgehoben worden.
Villingen, den 20. Dezember 1933.
l Amtsgericht. II.
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Druck der Preußischen Druckerei⸗
und Senn, wn, ,, Berlin, ilhelmstraße 32.
* 2823
Der Londoner Goldpreis beträgt am 3. Januar 1934
nommene Zwangsvergleich durch rechts-
Deutscher Reichsanzeiger
Preußischer Giaat
Sanzeig
—
0 Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2.30 Mu einschließlich 0, 8 eM. Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld:; für Selbstabholer bei der Geschäftostelle 1,50 Gαν. monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstelle Sw 48. Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 Gul, einzelne Beilagen 10 Gh. Sie werden nur gegen Barjahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F Bergmann 76573.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgesyaltenen Petitzeile 1, 10 Mo, einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,ů85
e , ** ind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbefondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fett- druck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Ver⸗
Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Eintückungstermin
Räd. Anzeigen nimmt an die
zelle Berlin Sir. 45, Wilbelmstraße 32. Alle Druckaufträge
merk am Rande) hervorgehoben werden sollen.
bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Reichsbankgirokonto.
Tee, ne.
Nr. 2.
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich. Ernennungen 2c.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Begründung zum Gesetz über die Einkommensbesteuerung für 1933 vom 21. Dezember 1933.
Preußen. gekanntmachung des Regierungspräsidenten in Liegnitz, be— treffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen.
ü ;
Amtliches. Deutsches Reich.
Der Senatspräsident Geheimer Rat Dr. Richard Kloß ist zum Präsidenten des Reichsfinanzhofs in München er⸗ nannt worden.
Vekanntmachung über den Londoner Goldpreis
emäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur
ö der Wertberechnung von Hypotheken und
nstigen Ansprüchen, die auf e , ( Goldmarh lauten (RGBl. 1 S. 569).
für eine Unze Feingold..... — 127 ch 8 a,
in deutsche Wahrung nach dem Berliner Mittels⸗ kurs für ein englisches Pfund vom 3. Ja⸗ nuar 1934 mit RM 13,60 umgerechnet — RM S6, 7000,
für ein Gramm Feingold demnach ... — penes 49 1906, in deutsche Währung umgerechnet.. — RM 2.78747. Berlin, den 3. Januar 1934.
Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
Begrüůndung
zum Gesetz über die Einkommensbesteuerung für 1933 vom 21. Dezember 1933 (RGBl. 1 1934 S. I.
Veröffentlicht vom Reichsfinanzministerum.
A. Allgemeines.
Auf dem Gebiet der Einkommensbesteuerung ist im Rahmen der ö eine grundlegende Umgestaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Tarifvorschriften, geplant. Das kommende Einkommensteuergesetz kann bei ver⸗ anlagten Steuerpflichtigen auf Steuerabschnitte, die im Ka⸗ lenderjahr 1933 enden, noch keine Anwendung finden, weil die Lohnsteuer 1933 bereits nach den geltenden alten Tarif⸗ en erhoben worden ist. Es muß daher für 1933 eine besondere ö, ge e, werden. Diesem Zweck dient das heute im Reichsgesetzblatt Teil 1 Seite 1 veröffentlichte Gesetz vom 21. Dezember 1933. Beim Inkrafttreten des kom⸗ menden Einkommensteuergesetzes wird zu prüfen sein, ob und inwieweit das Ziel der Steuerreform, eine allgemeine Steuer⸗ entlastung herbeizuführen, bei den veranlagten Steuerpflich⸗ tigen durch Senkung der Einkommensteuervorauszahlungen bereits im Laufe des Jahres 1934 verwirklicht werden kann.
Die für 1933 vorgesehene Regelung schließt sich in ihren Grundzügen an die sogenannte Einkommensteuerverordnung 1932 an (Kapitel IV der Verordnung des Reichspräsidenten ier . 1 . 8, Finanzen, der Wirt⸗
aft und der Rechtspflege vom 18. März 1933, 65h 3 ., pfleg 3 RGBl. J Das Gesetz sieht für Steuerabschnitte, die im Kalender⸗ jahr 1933 enden, die ,,, der Krisen⸗ steuer der Veranlagten und der Zuschläge a Einkommensteuer vor. Die Finanzlage des
teichs erlaubt es nicht, schon für 1933 von der Erhebung dieser Nebensteuern abzusehen.
Außer den Fragen, die unmittelbar die Einkommensteuer für 1935 betreffen (Abschnitt 1 des Gesetzes), sind im Gesetz noch geregelt: Sonderfragen der Ehestandshilfe der Ver— anlagten für 1933 (Abschnitt II des . und Finanz⸗ ausgleichsfragen, die sich hinsichtlich der Verteilung des Ge⸗ samtaufkommens an Einkommensteuer im Rechnungsjahr 1934 ergeben (Abschnitt III des Gesetzes).
B. Im einzelnen. Abschnitt l.
—
Berlin, Mittwoch, den 3. Januar, abends.
Geltungsdauer der Krisensteuer der Veranlagten ist noch nicht verlängert worden. 5 1 Absatz 1 dieses Gesetzes sieht vor, daß die Krisensteuer der Veranlagten auch von dem Einkommen erhoben wird, das zur Ein⸗ kommensteuer für Steuerabschnitte veran⸗ lagt wird, die im Kalenderjahr 193 enden. Zu beachten ist dabei, daß — im Gegensatz zur Verordnung vom 5. Juni 1931 — aus Vereinfachungsgründen die Er⸗ hebung der Krisensteuer nicht mehr auf ein Rechnungsjahr, sondern auf den Steuerabschnitt, der im Kalenderjahr 1933 endet, ahgestellt ist. In den Einkommensteuervorauszahlungen, die auf Grund des F 8 der Einkommensteuerverordnung 1932 zurzeit erhoben werden, sind die Beträge an Krisensteuer bereits mitenthalten.
Der Zu schlag zur Einkommensteuer fürdie Einkommen von mehr als 8000 Reichsmark ist erstmalig auf Grund der Verordnung des Reichpräsidenten
Rechnungsjahr 1930 erhoben worden. Die Geltung dieser Vorschriften ist mit einigen Aenderungen durch die Verord⸗ nung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 (RGGBl. 1 S. 517, 53 D, durch die Anpassungsverordnung vom 23. Dezember 1931 (RGBl. 1 S. 779) und durch 5 1 der Einkommensteuerverord⸗ nung 1932 vom 18. März 1933 (RGBl. 1 S. 113) auf die Rechnungsjahre 1931, 1932 und 1933 ausgedehnt worden. Da der Zuschlag für die Einkommen von mehr als 8000 Reichs⸗
mittelbar vorangegangenen Stenerghschnitt erhoben wird, war ber Zuschlag zur Einkommensteuee 1929 im Rechnungsjahr 1930, der Zuschlag zur Einkommensteuer 1930 im Rechnungz⸗ jahr 1931, der Zuschlag zur Einkommensteuer 1931 im Rech= nungsjahr 1932 und der Zuschlag zur Einkommensteuer 1932 im Rechnungsjahr 1933 zu erheben. 5 1 Absatz 1 des . stellt die Weitererhebung des Z3u⸗ schlags zur Einkommensteuer 1933 für die kommen von mehr als 8000 Reichsmark t auf das Rechnungsjahr ab, sonde rn auf Steuerabschnitt und sieht dem gemäßdie ebung des Zuschlags für Steuerab⸗ itte vor, die im Kalenderjahr 193 enden.
Der Zuschlag zur veranlagten Einkom⸗— mensteuer der Ledigen entspricht im Aufbau dem Zuschlag zur Einkommensteuer für die Einkommen von mehr als 8000 Reichsmark. Auch dieser Zuschlag zur veranlagten Einkommensteuer der Ledigen ist nach den Verordnungen des Reichspräsidenten vom 26. Juli 1930 (RGBl. 1 S. 311, 312), vom 1. Dezember 1930 (RGBl. 1 8. 517, 527), vom 23. Dezember 1931 (RGGBl. J S. 779) und vom 18. März 19533 (RGBl. 1 S. 109, 113) zur Einkommen⸗ steuer des unmittelbar vorangegangenen Steuerabschnitts erhoben worden, also zur Einkommensteuer für 1929 im Rechnungsjahr 1930, zur Einkommensteuer für 1930 im Rechnungsjahr 1931, zur Einkommensteuer für 1931 im Rechnungssahr 1932 und zur Einkommensteuer für 1932 im Rechnungsjahr 1933. Durch 5 20 des Gesetzes zur Förde⸗ rung der Eheschließungen (Gesetz zur Verminderung der Ar⸗ beitslosigkeit vom 1. Juni 1933 Abschnitt V, RGBl. 1 S. 323, 326) ist der Zuschlag zur, Cinkom men⸗ steuer der Ledigen ab I. Fuli 1933 wegge⸗ fallen. § 1 Absatz ? des Gesetzes sieht daher vor, daß der Zuschlag der Ledigen für Steuerabschnitte, die im Kalender⸗ jahr 1933 enden, in Höhe der Hälfte des Jahresbetrages erhoben wird. Diese Regelung steht mit 5 18 Absatz ? des Gesetzes zur Förderung der Eheschließungen in Einklang, nach dem die Ehestandshilfe der Veranlagten für die im Kalenderjahr 1933 endenden Steuerabschnitte nur in Höhe von 50 vH erhoben wird.
Zu 8§ 2 bis?:
Die 5§§ 2 bis 7 des Gesetzes unterscheiden sich nur in Einzelheiten, zum Teil auch nur in der Fassung, von den entsprechenden Vorschriften der Einkommensteuerverordnung 1932. Geblieben ist die grundlegende Vorschrift: die Zu⸗ sammenfassung der Beträge an Einkom⸗ mensteuer, Krisensteuer und Zuschlägen zu einer Einheit in einer Tabelle, aus der die Steuer für die einzelnen Einkommen⸗ steuerstufen, je nach dem Familienstand, abgelesen werden kann. Diese Tabelle ist für die Berechnung des Steuerbetrags allein maßgebend. Die Tarif⸗ vorschriften des Einkommensteuergesetzes und der Zuschlags⸗
zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Not⸗ stände vom 26. Juli 1930 (RGBl. 1 S. 311, 312) für das
mark zur Einkommensteuer des Steuerpflichtigen für den un⸗
65 Postscheckkonto: Berlin 41821. 1 93 4
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die Zuschläge zur Einkommensteuer einschließt, zu errechnen, vom Gesamtbetrag der Einnahmen nur noch die Werbungs⸗ kosten, die Sonderleistungen und gegebenenfalls der steuer⸗ freie Einkommensteil abgezogen zu werden.
Die Anwendung der Tabelle für die Fa⸗ millenermäßigungen ist im 5 3 des Gesetzes in der gleichen Weise geregelt wie im 5 4 der Einkommensteuer⸗ verordnung für 1932. Die dort getroffene Regelung hat sich bewährt.
Durch das Gesetz zur Ueberführung weib⸗
licher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft vom 1. Zuni 1933 (RGBl. 1 S. 323, 326) ist in das Eintommen⸗ steuergesetz als 5 56a eine Vorschrift des Inhalts aufge⸗ nommen worden, daß mit Wirkung ab 1. Jul i 1933 die Kinderermäßigungen auch für Haus⸗ gehilfinnmen zu gewähren sind. Um eine möglichst ein⸗ fache Anwendung des Gesetzes für die im Kalenderjahr 1933 endenden Steuerabschnitte zu ermöglichen, erscheint es zweck⸗ mäßig, den Arbeitgeber für jeden vollen nach dem 30. Juni 1933 beginnenden Kalendermonat, in dem eine Hausge⸗ hilfin bei ihm angestellt war, bei Berechnung seines Ein⸗ kommens einen Betrag von 50 RM abziehen zu lassen. Die entsprechende Bestimmung ist im 3 4 dieses Gesetzes enthalten. Die Ermäßigung darf für höchstens drei bei einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigte Hausgehilfinnen ge⸗ währt werden, alfo in Summe von höchstens 150 RM monatlich. — Durch diese Regelung wird dem Arbeitgeber ein Betrag zum Abzug zugelassen, der, auf das Jahr ge⸗ rechnet, dem nach 5 53 des Einkommensteuergesetzes (in der eng des Artikels IL Ziffer 3 des Gesetzes über die Sen⸗ ung der Lohnsteuer vom 19. Dezember 19256, Rodl. 1 S. 469) zuläsfigen Höchstbetrag der Kinderermäßigung (600 RM für das Jahr) entspricht. Die Beschränkung des Abzugs auf die Monate der tatsächlichen Bes in, . verhindert, daß ein Arbeitgeber auch Ermäßigung für Zeiträume gewährt erhält, in denen die Hausgehilfin noch nicht oder nicht mehr bei ihm beschäftigt gewesen ist.
Die Einkommensteuertabelle ist nicht anwendbar in den Fällen des 5 90 des Ein⸗ kom mensteuergesetze s. Nach § 5 dieses Gesetzes ist, wenn das Einkommen eines Steuerpflichtigen 8000 RM nicht übersteigt und nicht nur aus steuerabzugspflichtigen Einkünften, sondern auch aus sonstigem Einkommen besteht, nur das sonstige Einkommen zu veran⸗ lagen, und dieses auch nur dann, wenn es 2090 RM übersteigt. Die Steuersätze, nach denen dieses sonstige Einkommen besteuert wird, ergeben sich aus §z 90 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes in Ver⸗ bindung mit § 2 Absatz 5 dieses Gesetzes. Die Veranlagung des sonstigen Einkommens im Sinn des 5 5 und des 3 2 Absatz 5. dieses Gesetzes entspricht der Regelung in der Ein⸗ kommensteuerverordnung 1932. Eine Aenderung besteht darin, daß bei Steuerpflichtigen, die dem Ledigenzuschlag unterliegen, die Steuer sich nicht wie in der Einkommen⸗ ö 1932 um 1 vH, sondern nur um * vH erhöht.
Abschnitt II.
Zu ss.
§z 5 des Gesetzes zur Förderung der Eheschließungen Abschnitt V des Gesetzes zur Verminderung 96 2 losigkeit vom 1. Juni 1933, RGBl. 1 S. 323, 326) bestimmt, wer im Sinn der Vorschriften über die Ehestandshilfe als ledig gilt und welche Personen trotz ihrer Eigen⸗ schaft als Ledige von der Ehestandshilfe befreit sind. Die Vorschriften lassen Zweifel offen, ins⸗ besondere hinsichtlich der Frage, zu welchem Zeitpunkt ge⸗ wisse Voraussetzungen gegeben sein müssen, um eine Be⸗ freiung von der Ehestandshilfe herbeizuführen. Für die Ehe⸗ stands hilfe der Lohn⸗ und Gehaltsempfänger sind diese Zweifelsfragen in den sö 2 und 8 der Durchführungsbe⸗ stimmungen über die Ehestandshilfe der Lohn⸗ und Gehalts⸗ empfänger vom 10. Juni 1933 (Reichsministerialbl. S. 331, Reichssteuerbl. S. 567) geregelt. Für die Ehestandshilfe der Veranlagten ist die Regelung im 5 8 dieses Gesetzes vorge⸗ sehen. Die Regelung schließt sich an den 8 3 des Gesetzes an.
Abschnitt III. Zu sg.
Hier wird die Verrechnung mit den Ländern geregelt. Das Aufkommen an Krisensteuer und an
verordnungen dürfen also nur insoweit angewendet werden, als es sich um materielles Recht handelt oder in diesem
Gesetz die Anwendung besonders vorgeschrieben ist. In der
Zu 5 1:
Die Krisensteuer der Veranlagten ist durch die Zweite Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 5. Juni 1931 für die Rechnungsjahre 1931 und 1932 eingeführt worden. Die
Tabelle sind die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes iber den Abschlag, die Familienermäßigungen und den Därteausgleich in Grenzfällen berücksichtigt. Es brauchen lso, um nach der neuen Einkommensteuertabelle die neue Einkommensteuer, die die Krisensteuer der Veranlagten und!
Dit G ld gen fließt ausschließlich dem Reich zu. Die Einkommensteuer ist jedoch 8 2 Absatz 1 des Gesetzes emäß mit der Krisensteuer und den Zuschlägen zu einer Einheit zusammengefaßt worden. Deshalb müůssen vor der Verteilung des Steueraufkommens an Reich und Länder aus dem n nnn die Beträge ausgeschieden wer⸗ den, die ausschließlich dem Reich zufließen. Bas Statistische Reichsamt ist durch den 5 12 Absatz 2 der Einkommensteuer⸗ verordnung 1932 angewiesen worden, bei Aufstellung der