1934 / 2 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jan 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Handelsteil.

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Kein Raum mehr für entbehrliche Regiebetriebe. Der Reichswirtschaftsminister hat sich zur Frage der Regie⸗ triebe der öffentlichen Hand nochmals grundsätzlich in einem Rundschreiben geäußert, das an die Landesregierungen gerichtet Der Minister kommt in seinen Darlegungen zu einer

wu rde. . ; Schlußfolgerung, die besonders beim mit lebhaft begrüßt werden dürfte.

Im einzelnen erklärt der Minister u. a., es sei ihm mitgeteilt worden, daß in jüngster Zeit Regiebetriebe der öffentlichen Hand mehrfach Verträge, wie Anstellungs⸗, Lieferungs⸗ und Mietverträge, die für den Bestand des Unternehmens von besonderer Bedeutung

sind, auf lange Zeit verlängert haben. schehen, um einen Abbau solcher Untern

oder gar unmöglich zu machen. Ein derartiges Verhalten stehe im Willen der Reichsregierung, die gerade zur Erreichung eines Abbaus aller entbehrlichen Regiebetriebe die Vor⸗ schriften über die Revision der Regiebetriebe erlassen und darüber hinaus wiederholt ausdrücklich erklärt habe, daß bei, der Neu⸗ gestaltung des ftaatlichen und wirtschaftlichen Lebens für entbehr—

Widerspruch zu dem

liche Regiebetriebe grundsätzlich kein Rau

Verfuche, so schließt der Minister, auf dem angegebenen Wege

den Abbau öffentlicher Regiebetriebe zu

möglich zu machen, „stellen daher einen offenbaren Widerstand

gen den eindeutigen Willen der Rei

gente bittet die Landesregierungen, mit aller Entschiedenheit gegen derartige Obstruktionsversuche einzuschreiten.

Der Preußische Wirtschaftsminister gegen Preiserhöhungen. Arbeitsbeschaffungsprogramms Bekämpfung eines starlen, un— begründeten Steigens der Preise von großer Wichtigkeit; denn die mit den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen erstrebte Belebung Preiserhöhungen, sondern nur durch vermehrten Absatz erreicht werden. Der Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit hat daher die Behörden erneut angewiesen, gegen unberechtigte Preissteige⸗

Um eine Schmälerung des des Reiches zu verhüten, ist die

der Wirtschaft kann nicht durch

rungen auf dem Baumarkt energi

Feststellung unberechtigter Preisforderungen auf dem Baumarkte

Reichs und Staatsanzeiger Nr. S vom 3. Januar 1934. S. 4.

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ting hat sich eäußert, dies

telständlerischen Gewerbe e Bearbeitung

Dies seit offenbar ge⸗ ehmungen zu erschweren nur ; lichen Gericht

Kammern un anmeldungen

m mehr sei. erschweren oder gar un⸗

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werden.

einzuschreiten. Zur

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sollen neben den staatlichen Hochbauä ßischen provinziellen Heimstätten (Treuhandstellen nungs⸗ und Kleinsiedlungswesen) mit herangezogen werden.

. derartige Preissteigerungen unver⸗

Die Heimstätten ha : r ffenden Firmen anzuzeigen, damit

üglich unter Angabe der betre n ke erforderlichen Maßnahmen getroffen werden können.

brauchsmustern und Warenzeichen. Erfindungen oder den ; Markenartikel in der Wirtschaft kennt ! Reichspatentamts ohne weiteres erfassen können. 1 weist U. a. darauf hin, daß ein einmal eingetragenes Gebrauchs⸗ Anstrengen einer Löschungsklage vor den ordent⸗ Das neue, demnächst ser Löschungs⸗

muster nur durch zu erwartende Patentgesetz sehe die Behandlung die klagen durch besondere, beim Reichspatentamt zu Der jährliche Eingang von betrage zur Zeit etwa 60 900; vor einigen

ein Jahreseingang von Warenzeichenanmeldungen.

dem die Umtauschangebote für

Versicherten dieses Umtaus

Rund 60 000 Patentanmeldungen im Jahre. Der kommissarische Präsident des Reichspatentamts Dr. Har⸗ li rc fn Aufbau des Reichspatentamts die zuständig ist für die

ausführlich über den er wichtigen Einrichtung, der

en vernichtet werden könne.

d Senate vor.

sei er auf 8 900 gestiegen. Es scheine, als ob sich die gegenwärtig geltende Zahl nicht weiter verringern wende. e etwa 61 000 Gebrauchsmuster- und 22 900 Die gewaltige Arbeit, die mit der efer Aufträge verbunden sei, mache die Beschäftigung onen im Reichspatentamt erforderlich. Im Jahre 1932 lieferte die Reichsdruckerei in 25 000 Auflagen

s 1500 Pers. Millionen deutsche Patentvorschriften.

Umstellung von Dollarversicherungen. Basis 3 RM je Dollar.

Wie die Frankfurter Zeitung erfährt, kommt nunmehr, nach⸗ ollarbonds auf Grundlage von 3 RM je Dollar im Bange sind, die Umstellung der auf effektive Dollarwährung gestellten Lebensversicherungen in der Lebensver⸗ Eine große Gesellschaft hat ihren Dollar⸗ changebot gemacht, und zwar auf der⸗ selben Grundlage, auf der vorwiegend die Dollarbonds umgestellt Daß keine andere Grundlage gewählt wird, hat seine

Gang.

Ursache in dem Prinzip der kongruenten Deckung. sicherungsgesellschaften waren für Dollarversicherungen gezwungen, die Anlagewerte in Dollar zu beschaffen, und sie können nunmehr,

Smentticher 2A

—-——

mtern künftig auch die preu⸗ ; für das Woh⸗

Anträge auf Eintragung von Patenten, Jeder, der den Wert von Wert eines eingeführten Namens für einen wird die Bedeutung des Dr. H

Hierzu komme

selbst zu wählen, ob ex weiter tragen will.

rungen durchweg nur zu

Dollarwerte 66 Do

arting

errichtende 6 Jahren Diese sieht eine beträcht

standsmaßnahme der

gestaltet.

und Polen schwebenden

hat sich

Die Ver⸗ bis auf weiteres .

wenden.

nzeiger.

besser find, als sie zur g waren. Die Zahl der gemeldeten als zur gleichen Zeit des Vorjahres.

nachdem sie ihre Bestände in Dollarbonds auf Grundlage von 3 RM j. Dollar in Reichsmarkobligationen zu tauschen in der Lage sind, diesen Wert auch für die ö oder 6 versicherung anbieten, die an Stelle der effektiven . rung treten soll. Der Umtausch ist fakultativ, der Versicherte hat ihn vornehmen oder ob er das Vollarrisiko Bei den Dollarbasisversicherungen konnte be⸗ kanntlich eine günstige ö. für die Versicherten auf Reichs⸗ mark oder Feingold (ganz oder ne V deswe angeboten und durchgeführt werden, weil die Dollarbasisversiche⸗ einem unbedeutenden Teil durch reine edeckt waren, in der Hauptsache vielmehr durch Feingoldhypotheken oder entsprechende Obligationen.

Dollarver

ast ohne Wertverlust) deswegen

Günstige Aussichten für die Leipziger Frühjahrsmesse 1934. ;

Wie das Leipziger Meßamt mitteilt, kann, heute schon gesag werden, daß die Aussichten für die Leipziger Frühjahrsmesse 1834 leichen Zeit der Frühjahrsmesse 1933

Aussteller ist heute bereits höher

Notstandsmaßnahme der Reichsbahn für oberschlesische Kohle. Mit dem 1. Januar 1934 ist die Notstandsmaßnahme der

Reichsbahn für den , ,, Bergbau in Kraft getreten.

iche Frachtermäßigung für die ober⸗

schlesische Kohle vom Zentralrevier nach dem Durchschnittlich stellt sich die ö auf 20 v5. Mit der Not⸗ eichsbahn wir die

billigung gewährt, die man von dem im Bau befindli schlesischen Industriekanal erwartet. ; s Kohlentransporte Berlin Stettin wird damit erheblich rentabel

derhafen Kosel vor.

im übrigen die .

en ober⸗ Der Bahn⸗Wasserweg für

Das deutsch⸗polnische Zollprovisorium ernent verlängert. Das vor einiger Zeit für die Dauer der zwischen Deutschland

irtschaftsverhandlungen abgeschlossene

deutsch⸗polnische Zollprovisorium ist heute in. Warschau erneut bis zum 15. Januar verlängert worden. In dieser e nu die polnische Regierung, wie erinnerlich, bereit erklärt, die nach Polen ausgeführten deutschen Waren die niedrigere Spalte Il des neuen polnischen Zolltarifs anzu⸗

ereinbavung

1. Untersuchungs. und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,.

3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen,

b. 6. ⁊.

Verlust⸗ und Fundsachen, Altiengesellschaften.

Tuslofung usw. von Wertpapieren.

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,

160. 11. Genossenschaften, 12. Unfall⸗ und 1 13. Bankausweise

14. Verschiedene Belanntmachungen .

9. Deutsche ,

Gesellschaften m. nvalidenversicherungen,

.

l. Untersuchungs⸗ und Straffachen.

63490].

Der Herr Minister des Innern hat unterm 58. 10. 1933 die vom Bezirksamt in Tauberbischofsheim am 28. Mai 1920 verfügte Einbürgerung des Israel Hobel, geboren am 25. November 1889 in Ober⸗ altertheim (Bayern) gemäß §5 1 des Ge⸗ setzes über den Widerruf von Einbürge⸗ rungen und Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. S. 480 widerrufen.

Bad. Bezirksamt Tauberbischofsheim.

. iderruf der Einbürgerung.

An Fräulein Priwa Thau, Kranken⸗ schwester, früher in Würzburg, nun unbe⸗ kannten Aufenthalts.

Ihre mit Urkunde der Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer des Innern, vom 17. Februar 1923 Nr. 4593 a 27 vollzogene Einbürgerung in Bayern wird auf Grund des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsange⸗ hörigkeit vom 14. 7. 1933 R.⸗G.⸗Bl. S. 4830 hiermit widerrufen.

Der Widerruf bewirkt auch den Verlust einer etwa inzwischen durch Aufnahme hinzu worbenen deutschen Staatsange⸗ hörigkẽit.

Der Widerruf wird wirksam mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Reichs⸗ anzeiger und kann nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden.

Würzburg, 28. Dezember 1933. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer des Innern. J. V.: Heußler.

63595. Widerruf der Einbürgerung. An Herrn Jakob Last, Kaufmann, früher in Würzburg, nun unbekannten Aufenthalts. Ihre mit Urkunde der Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer des Innern, vom 20. Dezember 1929 Nr. 4593 a 307 vollzogene Einbürgerung in in Bayern wird auf Grund des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. 7. 1933 R.⸗G.⸗Bl. 18. 480 hiermit widerrufen. Der Widerruf bewirkt auch den Verlust einer etwa inzwischen durch Aufnahme hinzuerworbenen deutschen Staatsange⸗ hörigkeit.

Der Widerruf wird wirksam mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Reichs⸗ anzeiger und kann nicht mit Rechtsmitteln

efochten werden.

ürzburg, 28. Dezember 1933. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer des Innern. J. V.: Heußler.

an h

Piers, wohnhaft in Boven, Langewyn⸗

635961. Beschlusß. In der Strafsache gegen den Pieter

scheweg 29, Holland, wegen Verbrechens nach 5 18 Abs. 1, 5 36 Abs. 1 3. 3, § 36 Abs. 1 der Devisenverordnung vom 23. 5. 1932 (R.⸗-G.⸗Bl. S. 231 ff.), wird die durch Beschluß des Amtsgerichts Bremen vom 11. Dezember 1933 ange⸗ ordnete Beschlagnahme des Vermögens des Beschuldigten Piers aufgehoben.

Bremen, den 30. Dezember 1933.

Das Amtsgericht.

63597]. Beschluß.

In der Strafsache gegen den Kaufmann Max Weitzel, wohnhaft Bremen, Rem⸗ bertistraße 73, wegen Verbrechens nach 18 Abs. 1, 36 Abs. 1 3. 3, 36 Abs. J der De visenverordnung vom 23. Mai 1932, wird die durch Beschluß des Amtsgerichts vom II. Dezember 1933 angeordnete Be⸗ schlagnahme des Vermögens des Beschul⸗ digten Weitzel aufgehoben.

Bremen, den 30. Dezember 1933.

Das Amtsgericht.

63598]. Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Der Kaufmann Abraham Kargauer, geb. am 6. 9. 1893 in Chikago, zuletzt wohnhaft in Hamburg, Odenfelderstr. 17, zur Zeit in Paris, schuldet dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 37 301,75 RM, die am 27. 8. 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat. Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel III, Erster Abschnitt, 8 9 Ziffer 2 ff). vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetz⸗ bl. J S. 699) wird hiermit das inländische Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtsteuer nebst Zuschlägen auf die ge⸗ mäß §5 9 Ziffer 1 der genannten Verord⸗ nung festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfahren entstan⸗ denen und entstehenden Kosten beschlag⸗ nahmt. Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuer⸗ pflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an den Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 5 10 Abs. der ge—⸗ nannten Verordnung hierdurch dem Reiche gegenüber nur dann befreit, wenn er

Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschul⸗ den steht das Verschulden eines Vertreters

gleich.

fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 5 10 Abs. 5 der genannten Verordnung, soweit nicht der Tatbestand der Steuerhinter⸗ ziehung oder der Steuergefährdung (§§ 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist 6 413 der Reichsabgabenordnung) be⸗ straft.

ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und

stes und des Zollfahndungsdienstes sowie

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder

wegen Steuerordnungswidrigkeit

Nach § 11 Abs. 1J der genannten Ver⸗ Sicherheitsdienstes, des Steueraußendien⸗

jeder andere Beamte der Reichsfinanz⸗ verwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staats anwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Inland betroffen wird, vorläufig fest⸗ zunehmen und ihn gemäß 5 11 Abs. 2 der der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Hamburg, den 15. Dezember 1933. Finanzamt Reustadt. (Unterschrift. )

635991]. Steuersteckbrief und

Vermögensbeschlagnahme.

Der Kaufmann Hugo Bach, geboren am 18. Februar 1888 zu Laupheim, und seine Ehefrau Selma geborene Stiefel, geboren am 2. Januar 1889, zuletzt wohnhaft in Laupheim, Kapellenstraße 37, z. Zt. in Paris 16, 36 R. Georg Sand, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 43 125 Reichsmark, die am 1. April 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.

Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirt⸗ schaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel III, Erster Abschnitt, 59 Ziffer 2 ff. vom 8. Dezember 1931 (Reichsgesetzblatt 1 S. 699) und der Verordnung vom 23. Dezember 1932 (Reichsgesetzblatt 1 S. 571) wird hiermit das inländische Ver⸗ mögen der Steuerpflichtigen zur Siche⸗ rung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß 59 Ziffer 1 der genannten Verordnung festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Straf⸗ verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Inland einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuer⸗

mit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach 8 10 Abf. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver⸗ schulden an der Unkenntnis trifft. Eige⸗ nem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder

Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinter⸗ ziehung oder der Steuergefährdung (Sz 396, 4029 der Reichs abgabenordnung). erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig⸗ keit (5 413 der Reichs abgabenordnung) be⸗ straft. Nach § 11 Abs. I der genannten Verord⸗ nung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steueraußen⸗ dienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichs⸗ finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, ver⸗ pflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen. 422

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß 5 11 Abs. 2 der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Laupheim, den 13. Dezember 1933.

Finanzamt Laupheim. Gesch. Zeich.: 128. Beglaubigt: (Unterschrift.) Steuerinspektor.

63600]. .

1. Das Vermögen des Kaufmanns Max Weingärtner von Bretten, geb. 24.2. 1907 zu Bretten, ist durch Urteil des Schöffengerichts bei dem Amtsgericht Landau i. d. Pf. vom 20. Dezember 1933 auf Grund des 5 36 Abs.7 der Dev.⸗V.⸗O. v. 23. Mai 1932 zur Sicherung einer Geld⸗ strafe von dreitausend Reichsmark be⸗ schlagnahmt.

2. Das Vermögen der Kaufmanns⸗ witwe Berta Voi von Bretten, geb. 4. 6. 1879 zu Bretten, ist durch Urteil des Schöffengerichts bei dem Amtsgericht Landau i. d. Pf. vom 20. Dezember 1933 auf Grund des 5 36 Abs. 7 der Dev.⸗V.⸗O. v. 23. Mai 1932 zur Sicherung einer Geld⸗ strafe von viertausend Reichsmark be⸗ schlagnahmt.

Landan i. d. Pf., den 28. 12. 1933.

fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 5 10

63601].

3. Aufgebote.

Aufgebot. . Der Kohlenhändler Jakob Schneppen⸗

heim in Düren hat das Aufgebot der an⸗ geblich verlorengegangenen, von Heinrich Jakobs in Mechernich ausgestellten Wechsel von 200, RM . 290, RM per 28. 12. 1933, die auf Arnold Nöthen, Landwirt in Harzheim, gezogen und von ihm angenommen sind, beantragt. z

wird aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gerichte auf den 12. Juli 19534, 9 Uhr, anberaumten Termin seine Rechte geltend zu machen und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls Kraftloserklärung erfolgen wird.

per 28. 12. 1933 und

Der Inhaber der Urkunden

Gemünd⸗Eifel, 5. Dezember 1933. Das Amtsgericht. Abtl. 2.

Der Oberstaatsanwalt bei dem Land⸗

beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine

pflichtigen zu bewirken; sie werden hier⸗

gericht Landau i. d. Pf.

.

63383. Aufgebot. . Die Witwe Stefan Becker, Katharina geb. Ellinghaus zu Beckum, Lippweg, dertreten durch Geh. Justizrat Bernhard Bomke 2 zu Beckum, hat das Aufgebot des in Beckum⸗Stadt belegenen, bisher nicht zum Grundbuch übernommenen Grund⸗ stücks Flur 5 Nr. 1318/0. 54, Loenkerweg, 6,9 a groß, zum Zwecke der Anlegung eines Grundbuchblattes beantragt. Alle Personen, welche ohne sich im Besitze des Grundstücks zu befinden das Eigentum an dem Grundstück für sich in Anspruch nehmen, werden daher auf⸗ efordert, spätestens in dem auf den 1. Februar 1934, vorm. 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 8, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihrem Rechte er⸗ folgen wird. Beckum, den 28. Dezember 1933. Das Amtsgericht.

636051. Aufgebot.

Der Johannes Kränzler als Abwesen⸗ heitspfleger des Daniel Wurster in Det⸗ tingen, O.⸗A. Urach, hat beantragt, den derschollenen Daniel Wurster, geboren am 22. September 1866, Sohn des verstorbenen Johann Georg Wurster, Taglöhners, und der Anna Maria geb. Handel, zuletzt wohnhaft in Dettingen / Erms, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 20. September 1934, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, wibrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, er⸗ geht die Aufforderung, spätestens im Auf⸗ gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Urach, den 27. Dezember 1933. Amtsgericht.

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3 4

Nr. 2.

Erste Anzeigenbeilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Mittwoch, den 3. Januar

e.

1534

3. Aufgebote.

636041.

Der Bäckermeister Otto Zimmermann in Herford, Diebrocker Straße Nr. 23, hat den verschollenen Rentner Konrad Ferdinand Zimmermann, ge⸗ boren am 13. April 1862 in Herford, zu⸗ letzt wohnhaft in Herford, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 14. Juli 1934, mittags 13 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er— teilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗

beantragt,

wird.

rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Herford, den 27. Dezember 1933. Das Amtsgericht.

fd d sf In der Aufgebotssache zum Zwecke der Ausschließung von Erben des Arbeiters Aloysius Dumalski wird der auf den 4. März 1934 angesetzte Termin verlegt auf den 11. Juli 1934, vormittags 10 uhr. III. F. 12. / 33. 28. Dezember 1933. Amtsgericht Delmenhorst.

633891. Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Albert Koch in Bonn, Meckenheimer Str. 41, als Nachlaß⸗ pfleger für den Nachlaß der am 19. August 1931 in Bonn, ihrem letzten Wohnsitz, verstorbenen Eheleute Otto Kahn und Martha geb. Waller sowie der am gleichen Tag in Bonn verstorbenen Witwe Erna Waller geb. Sonneberg hat das Aufge⸗ botsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern bean⸗ tragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Eheleute Otto Kahn und Martha geb. Waller sowie der Wwe. Erna Waller geb. Sonneberg spätestens in dem auf den 22. März 1923, vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Wilhelmstr. 20, Zim⸗ mer 17, anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die An⸗ meldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten. Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß- gläubiger, die sich nicht melden, können unbeschadet des Rechts vor den Verbind⸗ lichkeiten und Bflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Nachlaßpfleger bzw. dem Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe etwa unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Sind mehrere Erben vorhanden, so haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeiten. 5a VI 799 / 31.

Bonn, den 24. Dezember 1933.

Amtsgericht. Abt. 5a.

[163606]. Aufruf. Der Unterzeichnete ist zum Testaments⸗ vollstrecker über den Nachlaß der am 12. Dezember 1933 zu Königsberg, Pr., Hufenallee 78, verstorbenen, verwitweten Frau Dora Stern bestellt worden. Sämtliche Personen, welche Forderungen gegen den Nachlaß zu haben glauben oder welche der Verstorbenen etwas geschuldet haben, werden aufgefordert, sich bis zum 15. Januar 1934 bei dem Unterzeich⸗ . n i,. * 4 nigsberg r. aiserstraße 17 29. Dezember hs] / ö Gustav Thiel.

lõ3484J]. Aufgebot.

Die Kreissparkasse Hildburghausen in Hildburghausen hat das Aufgebot fol⸗ gender von ihr ausgestellter Sparbücher beantragt: Nr. 5722 für Otto Krannich, Masserberg; Nr. 10 630 für Fa. F. W. Gadow C Sohn, Hildburghausen; Nr. 678 für Frau Agnes Fischer, Schönau; Nr. 3998 für Minna Seel, Veilsdorf; Nr. 5578 für Kriegerverein Heubach. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 11. Juli 1934, vorm. 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 22, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, sonst werden sie für kraftlos erklärt.

Hildburghausen, den 23. Dez. 1933.

Das Thüring. Amtsgericht.

633901]. Im Namen des Volkes!

In der Aufgebotssache der Firma „Monimos“ Textilwerke Akt. Ges. in Demmin hat das Amtsgericht in demmin durch den Amtsgerichtsrat Schwing für Recht erkannt: Der Wechsel über 419,39 Reichsmark, zahlbar am 25. Oktober 1931, ausgestellt von Alma Grube in Loitz, ange⸗ nommen von dem Domänenypächter Fried⸗ 6 , in Treuen, wird für kraftlos erklärt.

63607].

Durch Ausschlußurteil vom 22. 12. 1933 ist der auf Paul Wöhner in Quohren, Post Dresden⸗Land, gezogene, von diesem akzeptierte, am 1. 7. 1932 fällig und bei Paul Wöhner in Quohren zahlbar gewesene, an eigene Order ausgestellte Prima⸗ Blankowechsel (ohne Datum und Unter⸗ schrift des Ausstellers) über 100, RM (einhundert Reichsmark) für kraftlos er⸗ klärt worden.

Amtsgericht Dippoldiswalde, den 28. Dezember 1933.

aus Erfurt, jetzt unbekannten Aufenthalts, lichen Verhandlung auf den 14. März

3. Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt, Zimmer Nr. 99, bestimmt, zu dem der Beklagte geladen wird mit der Aufforde⸗

zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Erfurt, den 27. Dezember 1933. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

6338561.

Durch Ausschlußurteil vom 19. Dezem⸗ ber 1933 wurden für kraftlos erklärt:

1. Der Wechsel über 1050, (eintau⸗ sendfünfzig) Reichsmark, ausgestellt am 19. März 1931. Aussteller: der Kaufmann Walter Röse, Berlin⸗Karlshorst, Ander⸗ nacher Straße 3, fällig am 19. Juni 1931. Akzeptant: Alfons Knäpper, Berlin⸗Neu⸗ kölln, Hasenheide 74. 25. F. J. 33

2. Der Hypothekenbrief über die im Grundbuche des Amtsgerichts Neukölln von Berlin⸗Rudow, Band 69, Blatt 1758 in Abteilung III unter Nr. 7 für den Inspektor Paul Oppel, Berlin⸗Neukölln, Sanderstraße 16 eingetragene Hypothek von 12 009, (zwölftausend) Goldmark.

25. F. 8. 393 n ,

3. Der Wechsel über 50, (fünfzig) [63610]. Deffentliche Zustellung. Reichsmark, fällig am 18. November 193. In dem . 3 ö. Jo⸗ Aussteller ist die Firma Hecht K Reiwitz, hann Friedrich Alwin Dittmar in Klein— Möbel en gros, Berlin, Münzstraße 22, bernsdorf bei Münchenbernsdorf, ver⸗ Alzeptant:; Wilhelm Peuker, Berlin- treten durch den Rechtsanwalt Dr. Brehme Buckow, Storchenweg 5, Giranten sind: in. Gera, gegen seine Frau, Wanda Firma Sell, Möbeltischlerei, Luckenwalde, Dittmar verw. gew. AUmende geb. Mühlenweg 1; Firma Ernst Borsdorf, Ludwig, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, Bronzewarenfabrik, Luckenwalde, Anhalt⸗ wegen Ehescheidung, ladet der Kläger straße; Firma Max Pahnke, Metall⸗ die Verklagte zur mündlichen Verhand⸗ gießerei, Luckenwalde, Friedrichstr. 12/14. lung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil⸗ 25. E. 17. 33 - kammer des Thüringischen Landgerichts Das Amtsgericht Neukölln. Abt. 25.

63465. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Göttingen vom 18. Dezember 1933 ist der Hypothekenbrief über die in Abt. III unter Nr. 1 im Grundbuch von Weende, Band 14, Artikel 577 (Eigentümer: Bahn⸗ schaffner Clüber in Weende), für die Kreissparkasse Göttingen zu Göttingen eingetragene Aufwertungshypothek von GM 2245,56 für kraftlos erklärt worden.

Kielmeyer in Bremen, vertreten durch

Amtsgericht Göttingen. Rechtsanwalt Utsch, gegen ven Arbeiter [63603]. Beschluß. Johann Reimer, Maria Koch in In der Nachlaßsache des am 23. August Köln, vertreten durch Rechtsanwalt von 1924 in Hamburg verstorbenen Stto Danwitz, gegen den Installateur Hermann Wittelsbach wird das am 30. August Koch, 3. Ehefrau Josefine Teipel geb. 1924 dem Kaufmann Jürgen Friedrich Keulen in Köln, vertreten durch Rechts⸗ Georg Gustav Schaper erteilte Testa⸗ anwalt Heinrichs, gegen Franz Teipel, . für kraftlos er⸗ 4. Ehefrau Maria Gassert geb. Blockzyl, ärt. ö 36, 27. Dezember 1933. as Amtsgericht.

1

Dr.

mittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Gera, den 29. Dezember 1933. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Thüring. Landgerichts.

63611].

Es klagen mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung, zu 10 auf Herstellung der häus⸗ lichen Gemeinschaft: 1. Sofie Maria

gegen Artur alf, 5. Theodora Peters geb. Paffrath in Köln, vertreten N, ,, ö gegen den Kaufmann Fran mil Andreas —ᷣ von Fohanna Gertrud Wagner geb. Peters, 6. der Gh fer Friedrich Wil⸗ üller in Leipzig ihrem Ehemann Joösef helm Müller in Siegburg, vertreten durch Wagner, früher in Leipzig, jetzt unbe⸗ Rechtsanwalt Busch, gegen die Katharina kannten Aufenthalts, mit notariell be⸗ Müller, geb. Struth, 7. Agnes Poppels⸗ glaubigter Urkunde vom 2. . 1933 erteilte dorf geb. Burgunder in Köln, berkreten Ie ell vonmacht wird hiermit für kraftlos durch Jiechtsauwalt. Lenz, gegen den . Oberstallmeister Friedrich Gottfried Fran Leipzig, den 29. Dezember 1933. Poppels dorf, 8. Emilie 5 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle Kratz in Köln, vertreten Furch Rechts- bei dem Amtsgericht. anwalt Schmick, gegen den Bahnassistenten

Georg Friedrich, 9. Helene Stratmann geb. Böckler in Mülheim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Sauer, gegen den Ver⸗ treter Ewald Stratmann, 10. Katharina Schmitz geb. Bollig in Köln, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Pleßner, gegen Friedrich Schmitz, 11. Billgen, Friedrich, Schiffer in Köln, bertreten durch Rechts“ anwalt Dr. Nieolini, gegen Eüisakem Billgen geb. Buschhard, 12. Johann Schmitz, Eisenlackierer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rolef, gegen Karoline Schmitz geb. Lützenkirchen, 13. Amalie Brinkmann geb. Zütt in Köln, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Pribilla, gegen Heinrich Brinkmann. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Landgericht Köln, und zwar zu 1 vor die 1. Zivilkammer auf 22. 2. 1934, 10 uhr, Jimmer 249, zu 2 vor die 1. Zivilkammer auf 27. 2. r Nieswandt 1934, 10 uhr, Zimmer 249, zu 3 vor in Braunsberg, klagt gegen den Arbeiter die 4. Zivillammeér auf 3. 5.5 1934, Walter Dahlmann, früher in Viese, y ihr, Zimmer 256, zu 4 vor die guf Grund des s 1568 B. G.-B. mit dem 4. Zivilkammer auf 1. 3. 1534, 10 u yr, Antrage auf Ehescheidung aus Alleinver⸗ Zimmer 250, zu 5 vor die 7. Zibistammer schulden des, Beklagten, hilfsweise auf auf 27. 2. i554, 16 uhr, Jimmer z66, Wie derherstellung der häuslichen Gemein zu 6 vor die 7. Zivilkammer auf 6. 3. schaft mit der Klägerin. Die Klägerin 1934, 19 uhr, Zimmer 265, zu 7 ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- dor die J. Zioillammer auf 1. 3. 1534, handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗- 10 Uhr, Zimmer 263, zu 8 vor die kammer des Landgerichts in Braunsberg 3. Zivilkammer auf 9. 3. 1534, 10 uhr, auf, Mittwoch, den 28. Februar Zinmmer äh, zu O vor die 8. Zibiltammer 1934, y Uhr, mit der Aufforderung, auf 1. 3. 134, 10 uhr, immer 251, sich durch inen bei diesem Gericht zu⸗ zu jo 3 vor die 10. Jibilkammer auf gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ 28. 3. 1934, 10 Uhr, Zimmer 2651, mächtigten vertreten zu lassen. mit der Aufforderung, sich durch einen . Ostpr., den 29. De⸗ bei 6 Gericht zugelassenen Rechts⸗ j . anwalt als ächti .

Die ceschäftetelle des Landgerichts, ät, ain ssraeßbevoll nächtigen ver

63619]. Köln, den 29. Dezember 1933.

Der ä In Sachen der Marie Magdalena Eli⸗ , sabeth Berendt geb. Roitzheim in Netzschkau or r , mn, 4 V. Mylauer Straße 1, Klägerin, Prozeß⸗ [63402. bevollmächtigter: Rechtsanwalt Stto Frau Hedwig Amalie Jaskulla geb. Mül⸗ Schmidt in Erfurt, gegen ihren Ehemann, ler in Leipzig, Prozeßbevollmächtigter:

63668.

63387. Durch Ausschlußurteil vom 22. Dezem⸗ ber 1933 ist der am 15. Mai 1898 in Natter⸗ heide geborene Füsilier Erich Stach für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 10. Januar 1920 festgestellt. Berlin⸗Weißensee, 22. Dez. 1933.

Das Amtsgericht Weißensee.

8 F. 8. 33.

4. Oeffentliche Zustellungen.

[163609]. Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterfrau Marie Dahlmann geb. Amling in Wiese, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr.

den Kaufmann Harry Richard Berendt Rechtsanwalt Dr. Schümichen in Leipzia,

1934, vormittags 11 Uhr, vor der unbekannten Aufenthalts, mit dem An—

in Gera auf den 6. März 1934, vor⸗

vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Esfer,

63489]. Deffentliche Zustellung.

Ursula Gertrud Schmedemann, vertreten durch das Jugendamt Lübeck als Amts— vormund, klagt gegen den Arbeiter Adolf Prieß, hausen 11, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Feststellung und Unterhalts, mit dem Antrag: 1. festzustellen, daß der Be⸗ a. N., klagte der Vater der am 16. Januar 1929 außerehelich geborenen Ursula Gertrud Schmedemann ist, 2. den Beklagten zu verurteilen, zu Händen des Vormunds der Klägerin a) vom Tage ihrer Geburt, dem 16. Januar 1929, bis zum 30. 6. 1932 eine vierteliährliche Unterhaltsrente von

klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter RM 90, sofort zu zahlen, H) vom 1. Juli

Beklagten, ist neuer Termin zur münd⸗ Fritz Reinhold Jastulla, früher in 1932 bis zur Vollendung des 16. Lebens

LFeipzig 0 25, Lange Reihe 40, I In., jetzt jahrs der Klägerin eine vierteljährliche Unterhaltsrente von RM sI, zahlbar trage auf Scheidung der Ehe aus Ver⸗ im voraus, die rückständigen Beträge aber schulden des Beklagten. Die Klägerin sofort, zu zahlen, 3. dem Beklagten die ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen,

rung, sich durch einen bei diesem Gericht handlung des Rechtsstreits vor die 14. Zivil⸗ 4. das Urteil für vorläufig vollstreckbWar

zu erklären. Zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ vor das Amtsgericht in Bad Schwartau rung, sich durch einen bei diesem Gerichte auf den 13. Februar 1934, vormit⸗ zugelassenen Rechtsanwalt als tags 9 Uhr, Zimmer 17, geladen.

Bad Schwartau, den 18. Dez. 1933. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Amtsgerichts.

kammer des Landgerichts zu Leipzig, Harkortstr. 9, auf den 3. März 1934,

LTeipzig, den 29. Dezember 1933. ö Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht Leipzig. 63618]. Deffentliche Zustellung. e, ,, . Die minderjährige Ingeborg Marniok in Oppeln, vertreten durch das städt. Jugendamt in Oppeln, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: städt. Fürsorgeamt in Breslau, klagt gegen den Reisenden Kurt Wolff, r früher in Breslau, Gräbschener Straße 7, gegen ihren Ehemann, den Molkerei⸗ jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der gehilfen Willy Erdmann Heinrich Tittel⸗ Behauptung, daß der Beklagte sich wei⸗ fitz, früher in Celle, jetzt unbekannten gert, die ihm gesetzlich obliegenden Pflich- Aufenthalts, mit dem Antrage: die am ten als Vater zu erfüllen, mit dem Antrag, 233. 5. 19228 in Swinemünde geschlossene den Beklagten zu verurteilen: 1. der Klä⸗ Ehe der Parteien aus Verschulden und auf gerin 2132. RM rückständige Unterhalts-⸗ Kosten des Beklagten zu scheiden. Die rente für die Zeit vom 28. Januar 1928 bis Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ 31. Dezember 1933 zu zahlen; 2. die Kosten lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil für die 2. Zivilkammer des Landgerichts in vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur Lüneburg auf den 21. März 1934, mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ry Uhr, mit der Aufforderung, sich durch wird der Beklagte vor das Amtsgericht in einen bei diesem Gerichte zugelassenen Breslau, Schweidnitzer Stadtgraben 4, Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten Zimmer 293, auf den 27. Februar 1934, vertreten zu lassen. vormittags 9 Uhr, geladen. Lüneburg, den 27. Dezember 1933. Breslau, den 28. Dezember 1933. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[163403]. Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Ida Emma Tittelfitz geb. Klose in Chemnitz, Wittenberger Straße 10, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwältin Eva Lietz in Lüneburg, klagt

63472]. Deffentliche Zustellung.

Die Frau Philomena Braun, geb. Metzler, in Krumbach, Klägerin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Finck in Krumbach, klagt gegen ihren Ehemann, den Schachtmeister Georg Braun, früher in Krumbach, nun unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der Zivilkammer des Landgerichts Memmingen auf Don⸗ nerstag, den 1. März 1934, nach⸗ mittags 3 Uhr, Zimmer Nr. 5, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht.

Memmingen, Bayern, den 29. De⸗ zember 1933.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

63617]. Deffentliche Zustellung.

Der minderjährige Günter Pohl in Krasch⸗ nitz, vertreten durch das städt. Fürsorge⸗ amt Jugendamt in Breslau, Urfuliner⸗ straße 22,26, klagt gegen den Landarbeiter Willi Ströming, früher in Breslau, Scheitniger Straße 30 bei Schwarzer, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sich weigert, die ihm gesetzlich obliegenden Pflichten als Vater zu erfüllen, mit dem Antrage, 1. der Beklagte wird verurteilt, a) der Kinde an rückständiger Unterhaltsrente für die Zeit vom 15. 4. 1924 bis 14. 1. 1934 3821, RM zu zahlen, b) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Breslau, Schweidnitzer Stadtgraben 4, Zimmer 293, auf den 27. Februar 1934, vormittags 9 Uhr, geladen.

63613). Oeffentliche Zustellung. Breslau, den 28. Dezember 1933.

Die Frau Johanna Bobrowski! geb. Der Urkundsbeamte der Geschäftastelle

Pollmann in Hamminckeln, Post Blumen⸗ des Amtsgerichts. kamp, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: —— Rechtsanwalt Düwel, Gadebusch, klagt 63397. Deffentliche Zustellung. gegen ihren Ehemann, den Melker Fritz Kluge der Ingeborg Irmgard giitsch, Bobrowski, früher in Klostergut Him- außerehelich in Hoyerswerda, gesetzt. melstück Nr. 64, Post Hildesheim, auf vertreten durch den vom Kreisjugendamt Grund des F 1568 B. G. B. mit dem An⸗ Hoyerswerda mit der Ausübung der vor⸗ trage auf Ehescheidung. Die. Klägerin mundschaftl. Obliegenheiten betrauten ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ Kreiswohlfahrtsobersekretär Lesche in handlung des Rechtsstreits vor die II. Zi⸗ Hoyerswerda, gegen den Kaufmann Theo⸗ villammer des Mecklb⸗Schwerinschen dor Helmke, zuletzt wohnhaft gewesen in Landgerichts in Schwerin auf den 21. Fe⸗ Cham i. Bahern, jetzt unbekannten Auf⸗ bruar 1934, vormittags 9 Uhr, enthalts, mit Antrag: Zahlung von mit der Aufforderung, sich durch einen 1544,45 RM rückständige Unterhaltsrente bei diesem Gericht zugelassenen Rechts für die Zeit vom 1.3. 1925 bis 31. 12. 1933 anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ und Kosten. Vorläufige Vollstreckbarkeit treten zu lassen. des Urteils. Der Beklagte wird zur münd⸗

Schwerin, den 23. Dezember 1933. lichen Verhandlung vor das Amtsgericht

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle Cham auf Dienstag, den 20. Februar

des Landgerichts. 1934, vorm. 9 Uhr, geladen. Cham, am 28. Dezember 1933. 63612]. Deffentliche Zustellung. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. * Ehefrau y. . geb. Tasch⸗ K

in ong in ütz (Meckl., Prozeß⸗ 63398). Bekanntmachung. bern gtihler. Rechtsanwalt Dr. Wendt, Fürsicht, Gertraud, * 9. 12. 1926, Grevesmühlen i. M., klagt gegen ihren uneheliches Kind, vertreten durch den Ehemann, den Klaviertechniker Kurt Georg Amtsvormund, Rechtsanwalt Dr. Bern⸗ Ehwaldt, früher in Wittenburg i. M., hard Wimmer, München⸗Land, Maria⸗ auf Grund der 5 1567 Abs. 2 Ziffer 2, hilfplatz 17a, klagt gegen Heckenstaller, 1668 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Hans, zuletzt in Lauterbach b. Dachau, Ehescheidung. Die Klägerin ladet den nunmehr unbekannten Aufenthalts, auf Beklagten zur mündlichen Verhandlung Zahlung einer rücktändigen Unterhalts- des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer forderung. Es ist beantragt zu erkennen: des Mecklb. Schwerinschen Landgerichts 1. der Beklagte ist schuldig, an die Klä⸗ in Schwerin auf den 21. Februar gerin 2940, RM zu bezahlen. 2. Der 1934, vormittags 9 Uhr, mit der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits Aufforderung, sich durch einen bei diesem zu tragen. 3. Das Urteil wird für vor⸗ Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als läufig vollstreckbar erklärt. Gütetermin ist Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. bestimmt auf: Donnerstag, den 8. Fe⸗

Schwerin (Meckl., den 30. Dez. 1833. bruar 1833, vormittag? 5 Uhr, vor Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle dem Amtsgerichte Dachau, immer Ar. 2 0.

des Landgerichts. Die öffentliche Zustellung der Klage ist be⸗ willigt. Der Beklagte wird hiermit zu obigem Termin geladen.

Dach au, den 28. Dezember 1933. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dachau.

63468]. Deffentliche Zustellung. Maximilian Hauser, geboren am 27. März 1926 in Epfendorf, unter Vor⸗ mundschaft des Jugendamts Oberndorf : Prozeßbevollmächtigter: Stadt⸗ jugendamt . i. Br., klagt gegen den Malergehilfen Albert Herbst, zuletzt in Freiburg i. Br., jetzt an unbekanntem Ort abwesend, aus ͤnterhalt mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen, an das klagende Kind für die Zeit vom 27. Mai 1926 bis 26. Januar 19354 monat-

Die am 16. Januar ig2g9 geborene

früher in Rensefeld, Fünf⸗