Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. S vom 10. Januar 1934. S. 2.
Allgemeines.
1. Der Gewinnplan der Lotterie mit seinen Bestimmungen ist für das Rechtsverhältnis zwischen den Spielern und der Preußisch⸗ Süddeutschen Staatslotterie, einer rechtsfähigen Anstalt mit dem Sitz
in Berlin, maßgebend.
II. Vereinbarungen zwischen Spielern und Einnehmern, die vom Sewinnplan und seinen Bestimmungen abweichen, verpflichten die Preußisch⸗Süddeutsche Staatslotterie nicht.
III. Der jeweils geltende Gewinnplan liegt bei den Lotterie einnehmern zur unentgeltlichen Einsicht für die Spieler offen aus, auch kann er von den Einnehmern gegen Bezahlung ihrer Auslagen be— zogen werden, soweit der Vorrat reicht.
§ 1. Beschaffenheit der Lose: Die Lose lauten auf den Inhaber. Sie werden in zwei Abteilungen ¶ und U) von je 1400 900, zusammen 800 000 Losen ausgegeben. Jedes Los trägt die Abteilungebezeichnung Loder II und eine der Nummern von 1 bis 400 000. Ganze Lose gleicher Nummer aus den Abteilungen J und JI gelten als ‚Doppellose'. Eingeteilt sind die Lose in ganze, Viertel— und Achtellose. Die ganzen Lose sind nur mit der Abteilung I oder II und mit der Nummer des Stückes bezeichnet, die Viertel außerdem mit 4. B. CG. D. und die Achtel mit a. b. C. d. e. f. g. h. Jedes Los trägt die gedruckte Namensunterschrift des Präsidenten der General-Direktion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie und die eigenhändige gedruckte oder gestempelte Namensunterschrift des zu⸗ ständigen Einnehmers, dem das Los zum Verkauf kberwiesen sst. Erst durch diese Unterschrift erhält das Los seine Gültigkeit; Lose, bei denen die Namensunterschrift des Einnehmers auch nur teilweise fehlt. sind ungültig und begründen keinen Anspruch auf Erneuerung G 6) oder Gewinnzahlung (G6 19.
Die Einnehmer der Freien Stadt Danzig sind ermächtigt, an Stelle der zu ihren Vertrieben gehörigen Lose, die bei der General⸗ Wtter ie⸗ Direktion hinterlegt sind, Faufscheine auszugeben. Jeder Kaufschein muß die gedruckte oder gestempelte Namensunterschrift des
Danziger Emnehmers tragen. Lospreis (Einsatz einschl. Schreib⸗
S 2. Lospreis: I. Der gebühr und Lotteriesteuer) beträgt a) für Klassenloßse in jeder Klasse Los 24] Reichsmark je Viertellos 5 Los 12 (RM) Achtellos 3 b) für Kauflose (5 8) der 2. Klasse der 3. Klasse der 4. Klasse der 5. Klasse ganzes Los 48 RM 72 RM 96 RM 120 RM halbes A. . . ö Viertellos 12 , 18 1 69 Achtellos 6 . . a .
Für „Doppellose“ ist das Doppelte der Beträge für ganze Lose zu zahlen.
IH. Der Preis ist Zug um Zug gegen Aushändigung des Loses bar zu entrichten. Der Lospreis ist der Losvorderseite aufgedruckt, ein Verkauf der Lose über oder unter diesem Preis ist den Ein⸗ nehmern veiboten.
583. Verkauf der Lose: Die Lose werden durch die Ein— nehmer verkauft. Diese dürfen nur nach der Vorschrift des S I aus⸗ gefertigte Lose ausgeben, auch weder Zusicherungen auf Loganteile machen, noch Mit⸗ oder Anteilspieler auf den Lofen vermerken. Von Namens⸗ oder Anteilsvermerken auf den Losen sowie von einem Gesellschafts⸗ spiel nimmt die General⸗Lotterie⸗Direktion keine Kenntnis.
S4. Vorauszahlung und Verwahrung: JI. Eine Vor⸗
auszahlung der Einsätze fär eine oder mehrere Klassen ist dem SEpieler gestattet; der Einnehmer ist ver flichtet, die vorausgezahlten
Cinsätz zur, General⸗Lotterieka fe abzuführen. Bie Vorauszahlung
ist indessen für die Lotterieverwaltung nur infoweit wirksam, als der
Cinnehmgr darüber eine mit dem Stempe] der General Lotterie⸗ Direktion versehene Quittung auf rotem Papier ausgestellt hat. Von
n , Vorauszahlung nicht.
I. Um der Verpflichtung zur Vorlegung des Vorkla enloses enthoben zu sein, kann es der Spieler gegen einen mit dem Stemvel der General, Lotterie⸗ Direktion versehenen Gewahrsamschein auf weißem Papier im Gewahrsam deg Einnehmers lassen, der dadurch bei planmäßiger Entrichtung der Einsätze durch den Spieler zur Erneuerung der Lose und zur Einziehung der Gewinne, im Gewinn fall J. bis 4. Klasse auch zum Erwerb eines Kaufloses (3§5 7 und 8) für die neue Klasse ermächtigt wird. Werden für solche Gewahrsam⸗ lose Einsätze für spätere' Kiaffen vorausgezahlt (5 4 Ziffer I), so werden Quittung und Gewahrsamschein gemeinsam auf rotem Papier ausgesertigt. Zur Vermeidung des Verlustes eines Gewinnan spruchs hat der Hinterleger die Bestimmung des § 14 Ziffer III zu beachten. Gegen Rückgabe des Gewahrjamscheins lann der Hinterleger, der Lose gegen Äusstellung eines Gewahrsamscheins in Verwahrung des Einnehmers belassen hat, jederzeit die Aushändigung der verwahrten Lose verlangen.
S5. Ziehungen: J. Es werden 2 Ziehungsräder benutzt, das Nummernrad und das Gewinnrad. Vor Beginn der y . der 1. Klasse werden für die ganze Lotterie die Losnummerröllchen mit den auf⸗ gedruckten Nummern 1 bis 400 000, welche die Lose dieser Lotterie in den heiden Abteilungen (L und II) tragen, in das Nummernrad ein⸗ geschüttet. Vor Beginn der Ziehung jeder Klaffe werden die Gewinn röllchen mit den aufgedruckten Gewinnbeträgen, die der Gewinnplan aujweist, in, das Gewinnrad eingeschüttet, mit Ausnahme des Röllchens mit dem Hauptgewinn bon“ j 550 600 Reichsmark, an dessen Stelle am letzten Ziehungstage der Schlußklasfe vor Ziehungs⸗ beginn ein zusätzliches Röllchen mit einem Gewinn von 368 Reichs⸗ mark (s ID in das Gewinnrad geworfen wird. Das Finschüͤtten und Mischen der Nibllchen sowie die Ziehungen geschehen öffentlich im Ziehungs gal der General⸗Lotterie⸗Direktion in Berlin. II. Vie Ziehung vollzieht sich wie folgt: Aus dem Nummernrad wird ein Röllchen ent⸗ nomnien und die aufgedruckte Nummer verlesen. Gleichzeitig wird aus dem Gewinnrad ein Röllchen entnommen und der aufgedruckte Ge⸗ winn verlesen. Auf jede gezogene Nummer entfällt in den Ab⸗ teilungen L und II derjenige gleich hohe Gewinn, der dem gleich⸗ zeitig aus, dem Gewinnrad entnommenen Röllchen aufgedruckt ist. In jeder Klaffe werden so viele Nummern und Gewinne ge⸗ zogen, als planmäßig in dieser Klasse Gewinne auf jede der beiden Losabteilungen (I und 1) entfallen, und demgemä Gewinnröllchen in das Gewinnrad eingeschüttet wurden. Im . an die Gewinn⸗ ziehung werden an jedem Ziehungstage der Vorklassen und der Schlußklasse zum Zwecke der Ziehung der Tagesprämien nacheinander weitere 10 Röllchen dem Nummernrade entnommen, die aufgedruckte Nummer auf den Röllchen nach jeder Entnahme verlesen und dabei verkündet, daß die Nummer in jeder der Abteilungen L und I mit ghet, nespräme von 1000 Reichsmark gezogen sei (6 9 1h Sie amn Schlusse der 5. Klasse im Nummernrad? zur ickblerben den Nummern sind Nieten. III. Ueber die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Ziehung entscheidet mit Ausschluß des Rechtswegs der Präsident der General Direktion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatgsotterie und auf Be⸗ schwerde gegen seinen Entscheid endgültig der Preußische Finanzminisser.
556. Erneuerung der Klassenlose: J. Jedes Klassenlos gewährt Ansyruch auf Teilnahme an! der Ziehung und auf Hewinn nur für die Klasse, auf die es lautet. Wird es in dieser Klasse nicht gezogen, so gewährt es Anspruch auf ein Los gleicher Nummer der neuen Glasse Neulos) gegen Zahlung des Einsatzes (Klassenlospreis . o. 5 2 La) für die neue Klasse. ür ein nicht gezogenes Klassenlbs hat der Spieler daher zur? 3. Hh 6. Klasse bei dem zu ständigen Einnehmer (6 h spätestens am (Letzten Erneuerungstgg bis 18 uhr unter Vorlegung des von dem Einnehmer durch teil, weise Abtrennung feiner Namensunterschrift zu. entwerten den Loses und Entxichtung des
Reichs mart (RM)
ie ganzes je halbes
dem amtlich Spieler die Erfordernisse ni das Neulos. Kauflose (5 8) Spieler infolge
nummer wieder der verwechselten die tatsächlich in sind verpflichtet,
der Einnehmer b vornehmen.
so, muß er dazu Einnehmern noch
§ 8. Kauf worben werden,
zogener Lose vom zu beteiligen, gelt
zu je 1000 000) R teilung L und II,
Ziehungstage der
ganzen 40 Tagesp
§ 10.
aus. 7 Tage nach
die Gewinnliste
werden. F§ 16) können sie
winnlisten, nicht
§ 11. Ge Loses sichert d
ständigen Einneh übergeben werden,
wenn erhebliche Bed sie alle Rechte gelt
durch eine
nehmer verpflichtet,
oder bis dem Einneh
mark und darüber
zusammen mit dem
mitteln lassen.
. die Prämien
Direktion vom 28.
Einsicht vorzulegen. § 13.
Sprache anzuzeigen.
nicht geschehen, so gegen seine Berecht ausgehändigt, wenn nächsten Ziehung richtet hat. Für § 14 II. LV. W
zuhändigen, falls d
und wird dadurch Spielvertrag völlig
Einsatzes ein Neulos zu beziehen. Der je weil; letzte Srneuerungstag ist auf den ö
eines Monats nach Der Einnehmer wi
für die neue Klasse irrtümlich ein Los mit einer anderen Nummer als der der Vorklasse,
Solange der Umtausch nicht stattgefunden
Einnehmer zurückzureichen.
Ist eine von gesogen, so erhält der ursprüngliche Inhaber dieses Loses ein neues Los zum Klassenpreis (8 9. zur Verabfolgung von Reuiosen sowie zur Aufbewahrung von Losen hört auf, wenn der Spieler in einen Staat verzogen ist, in dem der Vertrieb von Losen Strafe bedroht ist. das Gegenteil nachzuweifen. §5 7. Ausscheiden gezogener Lose: Jedes in der 1. bis 4 Klasse gezogene Los scheidet für diese Lotterie aus dem Spiel aus. Wünscht der Spieler an der Ziehung der neuen Klasse teilzunehmen,
nachgezahlt werden (siehe 8 2).
§ 9. Prämien: J. Die beiden
dem eisten Gewinn von 300 Reichsmark gezogen wird. demnach das Los, das am letzten Ziehungstage der Schlußklasse mit dem ersten Gewinn von 300 Reichsmark gezogen wird, in jeder der Abteilungen ] und l anstatt des Gewinns von 359 Reichsmark einen der 2 Hauptgewinne von 1 000 000 Reichsmark (§5 I. II. An jedem
an die Gewinnziehung
der Schlußklasse gezogen (5 51.
, Amtliche Gewinnlisten: die General-Lotterie-⸗Direktson mit druckten Namensunterschrift des Präsidenten der General-Direktkon der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie versehene Gewinnlisten Die Gewinnlisten Beendigung der Ziehun
Beendigung der Ziehung dieser Klasse. nach dieser Zeit bei den Lotterieeinnehmern unentgeltlich eingesehen Bei Bezahlung des Bezugspreises und der Auslagen lsiehe
solange deren Vorrat reicht.
meldungen und sonstigen Mitteilungen über das Ziehungsergebnis, übernimmt die General -Lotterie⸗Direftion die Gewähr.
den Gewinn auszuzahlen. des Inhabers des Lofes ist pflichtet, Sie ist aber befugt, die Gewinnzahlung einstweilen auszusetzen,
über das Los berechtigt ift. Der
des Loses gegen den Inhaber zuftehen. JJI. oder eine deutsche Verwaltungsbehörde die Auszahlung an den Inhaber ʒ vorschristsmäßig Zahlungssperre oder sonstige Entscheidung verboten,
fügung, Zahlungssperre oder Entscheidung von dem Gericht oder der Verwaltungsbehörde wieder aufgehoben oder sonst hinfällig geworden
rechtskräftige Entscheidung diejenige Person bezeichnet worden ist, an die Zahlung geleistet werden soll. ö ö Ablauf von zwei Wochen (Abf. IN) einen Gewinn von 1000 Reichs—
haber des Loses darüber eine Bes
einreichen. Die planmäßigen Gewinne darüber zahlt ausschließlich die General⸗FBirektion aus. die Auszahlung keine Bedenken bestehen, wird die General- Lotiere= Direktion dem Losinhaber den Gewinn durch die General ⸗Lotterie⸗Kaffe auszahlen oder auf
, , ind unter Abzug von ar zahlbar. nehmer ist verpflichtet, dem 8
hiernach gemäß der gestempelten
Auszahlung eine Berechnung zuzustellen und die Gewinntabelle zur
Abhanden kommen eines Loses hat der Spieler, Aufgebotsverfahren herbeiführen will, dem zuständigen Einn ungesäumt unter genauer Be . Loses f
oder der auf das vermißte Tos gefallene Gewinn bereits verfallen oder dem Inhaber des Loses ausgehändigt, III. Andernfalls kommt es darauf an, ob das als vermißt angezeigte Los zur Erneuerung oder zur
vorgesehenen Fristen (65 6 und 14) borgelegt und übergeben wird. Ist dies
die Gewinnzahlung
L. ird dagegen das vermi Bescheinigung übergeben, den Tag der Vorlegung und Uehergabe sowie, wenn möglsch, auch Vor— namen, Zunamen, Stanz und Wohnort des Cigenbefitzers Les Loscg— zu deren Angabe dieser ebenso wie zur Uebergahe des Loses zur Vermei⸗ dung des Verlustes seines Anspruchs verpflichtet ist — unter Einschreibung unverzüglich anzuzeigen. Das Reulos ist dem Vorleger sofort aut
und. nicht der Nachweis geführt ist 6 11 III), daß er zur Verf über das Los nicht berechtigt ist. Die Genera · Lotterie. Wire frißn ist in einem solchen Fall auch zur Augzahlung des Gewinnt an ihn berechtigt
von jeder Verbindlichkeit aus dem Los und dem
en Gewinnplan vermerkt. rist oder erfüllt er eines der
sofort anderweit verkauft werden. II. Erhält ein Verwechslung der Nummern durch den Einnehmer
so wird ihm seine ursprünglich gespielte Los— zugeteilt werden, sobald der Umfausch möglich sst. hat, haben die Inhaber Nummern nur Anspruch auf den Gewinn, der auf ihrem Besitz befindlichen Lose entfällt. Die Spieler die verwechselten Losnummern zum Umtausch an den Spätestens in der folgenden Klasse wird ei Erneuerung der Lose den Umtausch von fich aus den verwechselten Losnummern bereits
III. Die Verpflichtung des Einnehmers
der Preußisch⸗Süddeutschen Klassenlotterle mit Auf Verlangen des Einnehmers hat der Spieler
ein Kauflos (§ 8) erwerben, soweit solche bei den verfügbar sind. ose; Für Lose, die erst zur 2. bis 5. Klasse er⸗ muß der amtliche Lospreis für die früheren Klassen Auch Ersatzlose, die an Stelle ge— Spieler erworben werden, um sich am Spiel weiter en als Kauflose im Sinne dieser Bestimmung. Hauptgewinne der Schlußklasse eichsmark fallen auf die Nummer des Lofes der Ab— die am letzten Ziehungstage der , . ö 58 erhä
Vorklassen und der Schlußklasse werden im Anschluß ung 20 Tagesprämien zu je 1000 Reichsmark, im rämien in jeder Vorklasse und 600 Tagesprämien in
Nach jeder Ziehung gibt ihrem Stempel und mit der ge—
der 1. bis 4. Klasse erscheinen etwa jeder dieser Klassen, und Klasse erscheint etwa 10 Tage nach
Die Gewinnlisten können
der 5
auch von den Lotterieeinnehmern bezogen werden, ht. Für die Richtigkeit der amtlichen Ge— aber für die privaten Gewinnlisten, Zeitungs⸗
* *
lautet, Anspruch auf die
Gewinnliste (5 IG) zugrunde
Direktion ist nur ga Uebergabe
pflichtet. Das Gewinnlos muß
14 bestimmten Frist
mer 6 I) zur. Einlösun vorgelegt und Ein anderer Einnehmer ist nicht berechtigt, II. Zu einer Prüfung der Berechtigung die General⸗Lotterie⸗Birektion nicht ver-
dem zu⸗
enken dagegen bestehen, daß der Inhaber zur Verfügung r Gewinn forderung gegenüber fann end machen, die dem Einnehmer aus dem Verkauf Hat ein deutsches Gericht
zugestellte einstweilige Verfügung, so ist der Ein⸗
die Zahlung so lange auszufetzen, bis die Ver—
mer von den Beteiligten oder vnn dem Gericht durch V. Vermag der Einnehmer nach
nicht sogleich zu sablen, so kann sich der In⸗
ͤ un gung erteilen lassen und sie Gewinnlos selbst an die Generas⸗Lotterse⸗Direktion zu 10000 Reichsmark und Wenn gegen
seine Gefahr und Kosten durch die Post über⸗
Die Gewinne und ᷣ Der Ein⸗ vieler auf Verlangen über den ihm Gewinntabelle
der General⸗Lotterie⸗ Dezember 1933 zustehenden
Gewinnbetrag bei der
I. Das Abhanden⸗ wenn er nicht das gerichtliche
; . 61 riftlich in deutscher ingang der Anzeige das Neulos
gekommene Lose:
II. Ist beim so behält es dabei sein Bewenden.
Gewinnzahlung bis zum Ablauf der hierfür wird dem Verlustanmelder — vorausgefeßt. daß igung, keine Bedenken bestehen — das Neulos er spätestens eine Kalenderwoche vor Beginn der bis 15 Uhr den planmäßigen Betrag ent⸗ elten die Bestimmungen des te Los vorgelegt und gegen so hat der Einnehmer dem Verlustanmelder
keser die planmäßigen Bedingungen (z 6) erfüllt erfügung
befreit, jedoch ist sie nicht verpflichtet, vor Ablauf
Versäumt der
bezeichneten tz. so verliert er seinen Anspruch auf Nicht planmäßig erneuerte Klassenlofe können als
1
einbehalten, so pe der Verlustanmelder während dieser Frist gegen den Eigenbesitzer im Aufgebotsverfahren die einstweillige Verfügung oder die endgültige Entscheidung eines deutschen Gerichks über die Zahlung erwirken und zustellen laffen kann. V. Haben mehrere Personen ein Los als vermißt angezeigt und, bevor es von anderer Seite rechtzeitig vorgelegt ist, das Neufos oder den Gewinn planmäßig abgefordert, so werden diese von der General ⸗Lotterie⸗Dirertion o lange einbehalten, bis ihr von den Verlustanmeldern oder vom Ge— richt durch Entscheidung diejenige Person bezeichnet worden ist, an die geleistet werden soll, und auch dann nur an' diese Person ausge⸗ händigt, wenn keine Bedenken dagegen bestehen, daß einer der Verlust⸗ anmelder tatsächlich empfangsberechtigt ift. VI. Uebrigens haftet die Preußisch-Süddeutsche Staatslotterie den Anmeldern vermißter Lose nicht für Nachteile, die ihnen bei Außerachtlassung vorstehender Bestimmungen durch die Einnehmer entstehen.
. Verfallzeit der Gewinne: J. Der Gewinnanspruch erlischt mit dem Ablauf von 4 Monaten nach dem letzten Ziehungs⸗ tag der Klasse, in der das Los gezogen worden ist. IJ. Wird bis zum Verfalltag ein Gewinnlos als vermißt angezeigt (5 13), so er⸗ lischt der Anspruch des Verlustanmelders erst dann, wenn er den Ge⸗ winn nicht gegen Quittung innerhalb der Frist von einem weiteren Monat abgefordert hat, die mit dem erften Tag nach Ablauf der Verfallzeit beginnt. Bei mehreren Verlustanmeldern muß inner⸗ halb des weiteren Monats bei Meidung des Verlustes jedes Anspruchs guch die Bezeichnung der zum Empfang des Gewinns ermächtigten Person bewirkt und dem Einnehmer zugestellt fein. III. War das Los gemäß § 4 Ziffer II gegen Ausstellung eines Gewahrsamscheins im Gewahrsam des Einnehmers gelassen, so erlischt gegenüber der General⸗Lotterie⸗Direktion der Anspruch aus dem Schein mit dem Ablauf von vier Monaten nach dem letzten Ziehungstag der Lotterie, über die der Schein lautet.
§15. Ein Anspruch auf Verabfolgung von Losen bestimmter Nummern zur J. Klafse einer Lotterie besteht nicht.
Die General⸗Lotterie⸗Direktion behält sich vor, zur Anvassung des Loseverkaufs an den Bedarf einzelne Losabschnitte aller Los⸗ nummern, soweit sie nicht als ganze oder Doppellofe aufgelegt sind,
vom Verkauf auszuschließen.
§ 16. Postgebühren: Im Geschäftsperkehr mit dem Ein— nehmer hat der Spieler alle Postgebühren zu tragen. Ebenso trägt der Spieler alle Postgebühren, die bei Auszahlung der Gewinne durch die General⸗Direktion entstehen.
Wird die Zusendung der Lose und Gewinnlisten (8 10 durch die Post gewünscht, jo haben die Spieler ohne Rücksicht auf die Zahl der in der Einnahme gespielten Lose für jede Klasse einen Pauschal⸗ betrag von 025 RM eim Ortsverkehr und 36 RM im Fernverkehr zu entrichten, durch den der Kaufpreis für die Gewinnlisten und die Postgebühren im gewöhnlichen Geschästsverkehr mit dem Spieler ab⸗ gegolten werden.
Die Postgebühren für Einschreib, und Nachnahmesendungen, die t , ,, Wunsch der Spieler erfolgen, haben diese besonders zu tragen.
Berlin W 35, den 28. Dezember 1933.
General⸗Direktion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie. Dr. Schlange.
an /// / Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Finnische Gesandte Aarne Wu ori man hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationz⸗ sekretär Ni skan en die Geschäfte der Gesandtschaft.
RNassenforschung.
Die Neberalterung des deutschen Volles.
Im Archiy für Soziale Hygiene und Demographie berichtet Koller über le lerne fürs Preußen: ö ö Von 19056— 1928 hat in Deutschland die Sterblichkeit an Kreislaufstörungen um etwa 40 vH, jene an Krebs um fast 60 v zugendgmmen. Der Anteil an der Gesamtsterblichkeit ist bei den Kreislauferkrankungen auf e als das Doppelte und beim Krebs auf mehr als das Zweieinhalbfache gestiegen. In Preußen stieg die Sterblichkeit an Kreislauferkrankungen um 50 vH, während die Sterblichkeit an Gehirnschlag bei den Männern eiwas sank und bei den Frauen gleich blieb. Die Sterbeziffer an Krebs nahm— um etwa 70 vH in Ungefähr 40 vH dieser Zunahme bei der Todesursgche bei Männern und 30 vn bei den Frauen beruht auf der Ueberalterung des Volkes. Die Differenz wird auf die Kriegsberluste zurückgeführt. Dazu ist zu bemerken, daß die Ueber⸗ alterung des deutschen Volkes noch nicht entfernt ihren Höhepunkt erreicht hat. So wird 6 B. bei Erhalten der Geburtenzahl auf den Höhe von 1927, eine Schätzung, die wahrscheinlich zu günstig ist, der Anteil der über 60jährigen in Deutschland bis zum Jahrs 1960 von 9,2 vH auf etwa 15,5 v steigen, wodurch wiederum ein erheblicher Anstieg der Todesfälle an Kreislauferkrankungen und Krebs zu erwarten ist. Die Sterblichkeit an Kreislaufstörungen hat in den ersten Lebensjahren stärker abgenommen, hingegen in den hohen Lebensaltern, ebenso wie beim Krebs, stark zugenommen. Eine Rolle spielt bei dieser Zunahme auch die Ver esserung der 3 der Todesutsachen. Der Verfasser steht auf dem Standpunkt, 33 die Zunahme der Häufigkeit an Krebs‘ und Kreislauftodesfällen von 19065 bis 1928, abgefehen von der Ver— schiebung der Altersverteilung, in den hohen Altersklassen durch . 6 der Diagnosengenauigkeit ausreichend zu er⸗ ären ist.
Neue Aufgaben der Rasseforschung.
Sowohl das abgelaufene Jahr wie das kommende Jahr haben bereits eine große Anzahl neuer Aufgaben der Rasseforschung ge⸗ zeigt. Die zahlreichen Neuers einungen lassen allerdings hler und da Bedenken aufkommen, daß guf Kosten ber Wissenschaft eine Konjunktur ausgenutzt werden soll.
Soweit es sich um die Befriedung wirklich vorhandener Intck⸗ essen handelt, ist natürlich gegen geeignete Darstellungen gar nichts zu sagen. Nur muß davor gewarnt werden, daß im Interesse der Rasseforschung selbst nicht Arbeiten veröffentlicht werden, die der ernsthaften Forschung nur schaden können. Seit dem Jahre 1928 ist mit Unterstützung der Notgemeinschaft der Deutschen . die am,, . Erschließung des deutschen Volkes, die Erforschung der ererbung und die dafür besonders aufschluß⸗ reiche Zwillingsforschung im Zusammenhang mit Begabten⸗ und Minderwertigkeitsforschung unternommen, wobei die Gewinnung haltbarer wissenschaftlicher Grundlagen für eine eugenische Auf⸗ bauarbeit als Ziel gelten muß. So jedenfalls hat die Notgemein⸗ schaft der Deutschen Wissenschaft das Ziel formuliert.
Min einzelnen ist die anthropologische Erhebung der deutschen Bevölkerung fortgeführt worden. Geblete mit bodenständiger Be⸗ völkerung sind besonders durchforscht worden. Neben anthropolo⸗ . Aufnahme der Bevölkerung hat die zahlenmäßige Fest⸗ stellung des Anteils an Geisteskranken, an körperlich Kranken, insbesondere an Erbkranken, stattgefunden. Später ist diese Auf⸗ nahme wiederholt worden zur Gewinnung von Einblicken in
der Vorlegung und Uebergabe des Loses zu zahlen. rd daher in der Regel bis dahin den Gewinn
die lirsachen und Folgen der Binnenwanderungen und in eine unter Umständen eingetretene Degeneration oder Regeneration.
5. Klasse
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. S vom 109. Januar 1934. S. 3.
m
Weiter sind unternommen worden Untersuchungen zum Zu⸗ sammenhang von genialer Begabung und geistiger Abnormität. Veben kriminalbiologischen Untersuchungen haben dann noch Forschungen zur empirischen Erbprognose stattgefunden. ö Beiträge , , nnn, haben auch die ethnologischen Forschungsreisen führender Gelehrter gegeben, z. B. die For⸗
Arbeitsbeschaffung.
Neueinstellungen durch Reichszuschüsse.
Bei der örtlichen Nachprüfung der Verwaltung und Verx⸗ wendung der vom Reich zur Gewährung von Reichszuschüssen für Instandsetzungen und Umbauten bexeitgestellten Mitte! wurde festgestellt daß in den Mittel⸗ und Kleinstädten, namentlich aber auf dem Lande, eine Neueinstellung von Arbeitskräften oft nicht oder kaum erkennbar ist. Man kann daher vermuten. daß im Einzelfall Handwerker durch erhöhte persönliche Arbeit oder durch vermehrte Arbeitsleistung ihrer Familienmitglieder und der vor⸗ handenen Arbeitskräfte die an sich erforderlich werdende Neu⸗ einstéllung von Arbeitskräften zu vermeiden suchen. In einem Schreiben an den Reichsstand des Deutschen Handwerks weist der Reichsarbeitsminister deshalb darauf hin, daß das Reich die er— heblichen von ihm gewährten Mittel für die genannten Arbeiten in erster Linie deshalb bereitgestellt hat, um eine Entlastung der Arbeitslage und der Arbeitslosenhilfe zu erreichen. Der Reichs⸗ arbeitsminister bittet daher den Reichsstand, auf die Gewerbe⸗ treibenden und Handwerksmeister mit allem Nachdruck dahin ein⸗ uwirken, hierbei die Reichsregierung mit aller Kraft zu unter— i , und, wo nur irgendeine Möglichkeit besteht, die Arbeits—⸗ losigkeit durch Einstellung von arbeitslosen Handwerkern usw. zu vermindern. ; ö ;
In einem Erlaß an die Sozialministerien der Länder weist der, Reichsarbeitsminister ebenfalls auf den Zweck der erwähnten Reichszuschüsse hin. Er betont, daß zur Erreichung des an⸗ gegebenen Zweckes es sich, empfiehlt, daß die Handwerksbetriebe, soweit sie Arbeiter beschäftigen, insbesondere von den Polizei⸗ behörden und den Gewerbeaufsichtsbeamten auf die Innehaltung der gesetzlichen Vorschriften über die Dauer der Arbeitszeit kon⸗ trolliert werden. In Anbetracht der großen Zahl der Hand⸗ werksbetriebe und der Belastung der in,. Frage kommenden Be— hörden mit anderen Aufgaben kann es sich naturgemäß nur um eine stichprobenweise Nachprüfung handeln. Trotzdem verspricht sich der Reichsarbeitsminister von solchen Besichtigungen, ing— besondere der größeren Handwerksbetriebe, in denen die Nach⸗ Prüfung der Arbeitszeit durch. Führung, von Lohnlisten erleichtert wird, einen gewissen Erfolg. Auch örtliche Hinweise auf die Ungesetzlichkeit und Unzweckmäßigkeit längerer Arbeitszeiten in der Presse dürften zweckmäßig sein. Der Reichsarbeitsminister bittet daher die Länder, die in Frage kommenden behördlichen Stellen entsprechend anzuweisen.
Richtlinien für die Grundförderung des Straßenbaus.
Der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung teilt mit, daß der Begriff der Zusätzlich⸗ keit bei der Förderung von Straßenbauarbeiten mit Mitteln der Grundförderung im Laufe der letzten Jahre eine ausdehnende Aus⸗ legung erfahren habe. Um die in den einzelnen Bezirken oft ver⸗
chieden gehandhabte Praxis möglichst in Uebereinstimmung zu ringen, habe er sich entschlossen, im Benehmen mit dem General⸗ instektor für das Deutsche Straßenwesen für die Zukunft gewisse Richtlinien für die i ng der Grundförderung bei Straßen⸗ bauten gufzitstellen. Da für die Arheitsbeschaffungsmitte! bereits eine erschöpfende Regelung erfolgt fi beschränkten sich diese Richt⸗ linien auf die Sträßenbaumaßnahmen, deren Restfinanzierung außerhalb der Arbeitsbeschaffungsprogramme erfolge. g Nach den Richtlinien kann die Grundförderung bis zu 3 RM je Tagewerk gewährt werden für den Um⸗ und Ausbau von Straßen, für den Neubau von Straßen sowie für alle Instandsetzungs⸗ arheiten. Sie könne aber nicht bewilligt werden für Unterhaltungs⸗ arbeiten der Träger. Im einzelnen gehörten z. B. zu den mit Grundförderung zu fördernden Maßnahmen: Der Neubau von Straßen, Fahrbahnverbreiterungen durch Schaffung eines neuen Grundbaues nebst Steinschlag an Ort und Stelle, Bau von Um⸗ gehungsstraßen, Ausbau von Kurven, Bau mittelschwerer und
ungsreise in Indien, die Dr. von Eickstädt unternommen hat. . oh ann über das Grenz⸗ und Auslanddeutschtum in den verschiedenen Deutschtumsgebieten stehen mit der Rasse⸗ forschung in engem Zusammenhang. Bei der Angabe von Ver⸗ Hire ln gur den muß auch der deutschen Rassenkunde, die Eugen Fischer herausgegeben hat, gedacht werden.
pflasterungen und Unterhaltungsarbeiten an der Fahrbahn und den Zubehörungen. In Zweifelsfällen sollen die nachgeordneten Behörden der Reichsanstalt sich mit den Straßenhaudegernenten der Länder, in Preußen mit den Landesbauräten der Provinzen für das Straßenbauwesen, in Verbindung setzen.
Auch Radfahrwege als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. .
Die Zentralstelle für Radfahrwege und verschiedene Vereine für Radfahrwege hatten sch an den Generalinspektor für das Deutsche Straßenwesen mit der Bitte gewandt, ihnen beim Bau von Radfahrwegen behilflich zu sein. Die Angelegenheit wurde eingehend besprochen. Der Generalinspektor teilt nun den Ländern das Ergebnis mit. Nach Ansicht des Genexalinspektors muß die Finanzierung von solchen Radfahrwegen, die der Entlastung von Landstraßen dienen, in Zukunft Sache der Wegeunterhaltungs⸗ pflichtigen für die durch den Bau der Radfahrwege entlasteten Landstraßen sein, zumal in vielen Fällen durch den Bau eines be⸗ sonderen Radfahrweges eine Verbreiterung der Landstraße erspart werden könne. Es werde infolgedessen im Rahmen der in den nächsten Jahren auszuführenden Arbeiten angestrebt werden, einen besonderen Betrag 6 den Bau solcher Radfahrwege, die Ent⸗ bat . für vorhandene Straßen darstellen, auszuwerfen.
Die Planung der Radfahrwege müsse nach wie vor Sache der Interessenten sein, insbesondere der Vereine für Radfahr wege. Anträge der örtlichen Stellen seien der Zentralstelle für Vadfahr⸗ wege einzureichen, die das Material an die zuständige Straßen⸗ baubehörde überweist. Diese werde eine Nachprüfung des Projelts in technischer und verkehrspolitischer Hinsicht durchführen und die zu befürwortenden Anträge mit einer gutachtlichen Aeußerung dem Generglinspektor für das deutsche Straßenwesen einreichen.
Die Gewährung von Zuschüssen für Radfahrwege, die dem Ausflugsverkehr dienen und keine Entlastung einer öffentlichen Straße mit sich bringen, sei grundsätzlich ausgeschlossen. Für den Bau dieser Wege seien vielmehr die Vereine für Radfahrwege auf den Weg der Selbsthilfe angewiesen. e
Es sei in Aussicht genommen, im Rahmen des Winter— programms l. Teil einen wenn auch, geringen Betrag bereit⸗ zustellen, so 6 noch im Laufe dieses Winters, auch aus Gründen der Arbeitsbeschaffung, der Bau von Radfahrwegen in Angriff ge— nommen werden könne. Entsprechende Anträge sind auf dem vor— stehend erwähnten Wege einzureichen. . . ;
u dießer Stellungnahme des Generalinspektors ist noch ein Erlaß des Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung an die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter hervorzuheben. Danach kann für den Bau von Rad⸗ 1 auch die Grundförderung nach Tagewerken bewilligt werden.
Stand des Freiwilligen Arbeitsdienstes.
Nach den Berichten der Reichsleitung des Freiwilligen Arbeits⸗ dienstes waren am 39. November insgesamt 226 522 Arbeitsdienst⸗ willige im Fal D. heschäftigt. Entsprechend der Jahreszeit ist die Zahl der Arbeitsdienstwi jan etwas zurückgegangen. Die Zahl der Maßnahmen hat ebenfalls abgenommen und beträgt noch ing⸗ gesamt 3172. Nach wie vor ist die Mehrzahl der Arbeitsdienst⸗ willigen (197 319) bei Bodenverhesserungsarbeiten beschäftigt. Am 30. f n kamen auf je 100 Arbeitslose 6,1 Arbeitsdienst⸗
willige.
Die wertschaffende Arbeitslosenfürsorge.
Nach dem Stande vom 30. November 193 waren bei den Maßnahmen der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge insgesamt 100 846 Beschäftigte vorhanden. Davon stammten 181 414 aus der öffentlichen Fürsorge und 156260 aus der Krisenfürsorge. Am Stichtage liefen noch insgesamt 1 176 Maßnahmen der wert⸗
chwerer Decken, wassergebundene Schüttungen. Nicht mit Grund⸗ erderung? zu fördern seien z. B.! Oberflächenbehandlungen, Um⸗
and ei stet.
Die Börsenindices in der ersten Januarwoche 1934.
Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenindiees stellen sich in der ersten Januarwoche 1934 (1. 1. bis 6. 1. 34) im Vergleich zur Vorwoche und zum Monatsdurchschnitt De⸗
Berlinerr Börsenbericht vom 9. Januar 1934. Bei ruhigem Geschäft uneinheitlicher Börsenverlauf.
Die Berliner Börse zeigte bei der Eröffnung am Dienstag wieder eine freundliche Grundstimmung. Bei ruhigem Geschaft wiesen die Aktienkurse eine nach oben gerichtete Tendenz auf. Im Verlauf war die Haltung jedoch uneinheitlich. Gegen Börsenschluß traten hier keine wesentlichen Veränderungen ein. Das Renten⸗ interesse hielt dagegen wöiter an; die Nivellierung des Kurs⸗ niveaus machte weitere Fortschritte. Bevorzugt wurden vor allem die Werte, die mit ihrem Kurs noch etwas zurückgeblieben sind, dagegen erfolgten einige Abgaben in den Werten, deren Kurse dem Paristand sehr nahe gekommen sind. . Gewinn⸗ mitnahmen änderten aber nichts an der recht freundlichen Grund⸗ stimmung des festverzinslichen Marktes. g waren vor allem Goldpfandbriefe, hier traten überwiegend Abschwächun⸗ gen ein. Die Nachfrage nach Kommunalobligationén hielt, da⸗ gegen an, Stadtanleihen lagen meist fester, auch die in Reichs⸗ markschuldverschreibungen umgetauschten Dollarbonds hatten bei lebhaftem Geschäft wieder anziehende Kurse. Recht fest tendierte auch Neubesitzanleihe, Altbesitzanleihe konnte ihren Höchststand nicht voll behaupten. Staatsanleihen lagen nicht ganz einheitlich.
Montanaktien neigten zur Schwäche. Von Braunkohlen⸗ aktien lagen Ilse im Agebot (minus 2 vH). Rhein.⸗Braun und Eintracht wiesen Befestigungen auf. Kaliwerte hatten geringes Geschäft. Chemische Werte hatten Nachfrage; Hehden gewannen 6 vH, Goldschmidt „ vH, J. G. Farben n vo. Am Elektro— markt wurden Accu beachtet, auch Elektrizitäts⸗Lieferungs⸗Gesell⸗ schaft, Elektrizitätzwerke. Schlesien, R. W. E., Siemens und A. E. G. gefragt. Die Kursbesserungen konnten sich im Verlauf jedoch hier nicht voll behaupten. Pon den sonstigen Industrie⸗ werten gaben Conti Gummi auf Gewinnmitnahmen um 3 v5 nach, Zellstoff Waldhof minus 1 vH, dagegen befestigten i; Berger, Deutsche Kabel, Holzmann, Engelhardt und Süddeutsche Zucker. Schiffahrtsaktien wiesen geringe Abschwächungen auf. Banken tendierten uneinheitlich; Reichsbank nachgebend, dagegen B. E. W. und Braubank anziehend. ;
Der Kassamarkt zeigte eine überwiegend feste Haltung. — Der Geldmarkt war weiter flüssig; Tagesgeld war zu 435 bzw. 4,12 vH erhältlich. Im internationalen Deyisenverkehr konnten sich Pfund und Dollar gut behaupten. Auszahlung London notierte in Berlin 13,70 (13,705), Auszahlung New York un⸗
verändert 2, 695.
schaffenden Arbeitslosenfürsorge.
zember 1933 wie folgt: Aktienkurse (1924j26 — 100) insgesamt 69,'83 gegen 68,18 bzw. 67, ß. Die einzelnen Gruppen weisen folgende Steigerung auf: Bergbau und Schwerindustrie 5,84 gegen 73,95 bzw. 72,32, verarbeitende Industrie 64 08 gegen 62, 55 bzw. 61,81, Handel und Verkehr 74,29 gegen 72,66 bzw. 2,2.
Das Kursniveau der 6Rigen festverzinslichen Wertpapiere ist im Durchschnitt in der Berichtswoche auf 91,61 angestiegen gegen Sh, 5d in der Vorwoche und 89,55 im Monatsdurchschnitt De⸗ zember 1933.
Eine Besprechung der Reichsbank mit den Vertretern der ö . und langfristigen Schulden.
Da im Dezember dem Gläubigerkomitee igen, worden war, ihm vor Neuabschluß eines besonderen Zahlungsabkommens mit der Schweiz und Holland Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und die Regierungen der beiden genannten Länder nunmehr an die deutsche Regierung zwecks Abschlusses eines besonderen Zah⸗ lungsabkommens herangetreten sind, hat die Reichsbank die Vertreter der Gläubiger zu einer Sitzung am 22. Januar in Berlin eingeladen. Es handelt sich also hier nicht um eine neue Trans ferkonferenz.
Vom Leipziger Rauchwarenmarkt.
Das Geschäft am Leipziger Rauchwarenmarkt kann noch immer nicht als befriedigend bezeichnet werden. Die allgemeinen Exportschwierigkeiten werden noch verschärft durch die teilweise noch immer anhaltende jüdische Boykottbewegung, insbesondere in den angelsächsischen Ländern. Verschiedentlich will man dazu über ehen, neue Verxkaufsstellen in einigen Ländern zu . — ö nächste russische ? ,, n, ,, wird im März in Leningrad stattfinden. an erwartet infolge der Anerken⸗ nung Rußlands durch die USA. einen stärkeren gmerikanischen Besuch. Entgegen anderslautenden Nachrichten sei festgestellt, daß die Russen auch für 1934 ihre Lieferungsverträge mit den ausländischen Kommissionären größtenteils verlängert haben oder
ziger Russenvertrag, nämlich derjenige mit der r, me. Lagerhaus A.-G. (für 1933 19 Mill. Reichsmark) noch nicht unter Dach und Fach, doch dürfte dessen Abschluß nur mehr eine For⸗ malität sein. Was das Geschäft im einzelnen anbelangt, 31 ist das Interesse für den zwar immer noch guten Marktartitel Per⸗ sianer etwas abgeflaut, und auch die Preise haben sich darin etwas gesenkt. Große Materialknappheit besteht in Bisam. Damen⸗ jacken werden gegenüber Mänteln bevorzugt. Die hierfür begehr⸗ testen Artikel sind Lammfelle, Fohlen, Kalbfelle usw. Für , pelze hat das . gegenüber früheren Jahren nachgelassen, Für Besatzzwecke stehen Whitecoats, Nutria, Skunks usw, ö. Vordergrund. Dem Artiekl Kanin, der sich bereits in Amer * einer steigenden Konjunktur erfreut, prophezeit n,, Zukunft. Die Anlieferungen roher Wildwaren frischer ö haben eine gute Aufnahme gefunden. In Anbetracht des früh⸗ zeitigen kalten Winterwetters ist mit guten Qualitäten zu rechnen.
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Das beutsche Vankgewerbe und die Gleichberechtigung.
Bankier Louis Wirth, Mitglied des Vorstandes der Berliner Börse, hielt im Rundfunk einen Vortrag über das Thema as deutsche Bankgewerbe und die Gleichberechtigung“. Einleitend stellte der Redner fest, es sei zu begrüßen, daß der Reichsbund e deutsche Sicherheit bei seiner Aufklärungsarbeit über die Frage der Gleichberechtigung nicht nur zu politischen. sond een auch zu wirtschaftlichen Betrachtungen aufgefordert, habe. Die Frage der Gleichberechtigung nicht nur zu politischen, sondern don ebenso großer wirtschaftlicher Bedeutung für das deutsche Volk. Die Frage der Gleichberechtigung sei für das gesamte Bank⸗ und Bankiergewerbe von großer Bedeutung, da es eine gewisse Zentralstellung im Wirtschaftsleben einnehme, Das Bankgewerbe stehe geschlossen hinter dem mutvollen Führer des deutschen Volkes im Kampf um die Erlangung Der Gleich⸗ berechtigung. Die Vorkriegszeit gebe ein beredtes Zeugnis für die fruchtbare Entwicklung, die das kulturelle und wirtschaftliche Leben der Völker nehmen könne, wenn gegenseitiges Vertrauen und gegenseitige Achtung die Träger zwischenstaatlicher Ver⸗ bindungen und Beziehungen seien. Wenn ein arbeitsames großes Volk als Außenseiter behandelt und von der Gleich⸗ berechtigung ausgeschlossen werde, müsse die Weltwirtschaft zugrunde gehen. Wäre das Prinzip der Gleichberechtigung der Völker aufrechterhalten geblieben, dann hätten viele Konferenzen ein anderes Ergebnis gezeitigt. Finanzielle Hilfsmaßnahmen allein seien nicht imstande, die wirtschastliche Prosperität der Welt wieder herzustellen, wenn nicht die gu Sbstruktion , Politik eine gründliche Aenderung erfahre und der Welthandel, von, dem der Fortschritt jeglicher Zivilisation abhänge, seine natürliche Entwicklung wieder aufnehmen könne. Die Bank für interngtionalen Zahlungsausgleich, in die man bei ihrer Grün⸗ dung so große Hoffnungen gesetzt hatte, habe infolge der politisch bedingten Einflüsse versagt. Die Skeptiker hätten Recht behalten, wenn sie behaupteten, daß die Reparationsfrage logischerweise auch das Schicksal der Bank beeinflussen werde. Die Politik wirke nur dann segensreich, wenn sie dem Wohl aller Völker diene und nicht, wenn sie selbstischen Zwecken dienbar gemacht werde. Das deutsche Bank⸗ und Bankiergewerbe habe in den letzten Jahren eine Belastungsprobe bestanden, die in der Wirtschafts⸗ geschichte der Welt ohne Beispiel dastehe. Trotzdem sei es gelungen, daß Deutschland rund 14 Milliarden RM in fremder Währung in den vergangenen drei Jahren an Hinsen und Rückzahlungen an das Ausland gezahlt habe. Die Siegerstagten seien nicht in der Lage gewesen, den Verpflichtungen ihren Gläubigern gegen⸗ über in gleicher Weise nachzukommen. Jeder unvoreingenommene Beobachter , zugeben, daß eine Bereinigung der inter⸗ nationalen Verschuldung nur dann erfolgen könne, wenn alle , fallen, die die Sieger den Besiegten auferlegt haben. azu gehöre vor allem freie Entfaltung des deutschen Handels. Der Gläubiger dürfe nicht gegen den Schuldner kämpfen und dadurch dessen wirtschaftliche Möglichkeiten verschlechtern; Gläu⸗ biger und Schuldner müßten sich vielmehr Schulter an Schulter zur Anbahnung einer besseren wirtschaftlichen Entwicklung usammenfinden. Ein neuer Ausgangspunkt für Wirtschaft und een, sei die Zusammenarbeit zwischen Gläubiger und Schuldner in voller Gleichberechtigung. So wie im Privatleben Gläubiger und Schuldner nur zu ihrem Rechte kommen könnten, wenn sie sich wie gleichberechtigte Partner über die zu ergreifenden Schritte aussprächen, so dürfe es unter Nationen auch nur gleichberechtigte Völker geben, wenn die Weltwirtschaft wieder aufblühen solle.
Völliges Rabattverbot nicht möglich.
Der Hilfsarbeiter im Preußischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Gerichtsassessor Dr. Rasch veröffentlicht eine Betrach— tung über das neue Rabattgesetz. Einleitend weist er darauf hin, daß in der Vergangenheit der Wettbewerb der Rabatt gewähren⸗ den Firmen häufig so ausartete, daß man von einem gesunden Zustand nicht mehr sprechen konnte und daß schließlich die Ge⸗ fahr einer Bedrohung der Wirtschaftlichkeit vor allem auch der kleineren und mittleren Betriebe entstand. Die Neuregelung sei daher erforderlich geworden. An ein völliges Verbot der Rabatt⸗ gewährung habe man allerdingz ernstlich nicht denken können. Die Zubilligung eines Preisnachlasses als Gegenleistung für besondere Leistungen des Käufers wie sofortige Bezahlung und Verzicht auf n r fen oder Abnahme einer w ,, usw., sei an sich wirtschaftlich durchaus gesund und nicht zu beanstanden. Auch sei es nicht zweckmäßig gewesen, die immerhin nicht unbe⸗ deutende Organisation der sogen. Rabatt⸗Spawereine zu zer⸗ schlagen. Endlich durfte nicht übersehen werden, daß der Brauch, einem Käufer unter bestimmten Voraussetzungen Nachlässe zu ge⸗ währen, sich geschichtlich aus dem Kampf des mittelständischen Einzelhandels gegen Konsumvereine, Warenhäuser usw. entwickelt hatte, und daß eine gesetzliche Beseitigung des Rabattes eben diesen Unternehmungen zugute gekommen wäre.
Bremens Seeschiffs verkehr. Rekordausfuhr im Dezember.
Der Seeschiffsverkehr für bremische Rechnung übertraf im Dezember mit 597 Schiffen und 707 631 RT den November um 44 Fahrzeuge oder 8 vH und um 94024 MRI oder 15 v5. Im Vergleich zum Dezember v. J. ging die Zahl der Schiffe um 33 oder 5 vH zurück, weil der Küstenverkehr damals durch Eis nicht behindert wurde. Die Tonnage erreichte im Berichtsmonat aber 70 878 ART oder 11 vy mehr. Die Ursache der Steigerung ist zunächst das vermehrte Anlaufen der Weserhäfen infolge der Frostsperre des Rheins; eine Reihe von Transporten, die sonst auf dem Wasserweg nach den westlichen Häfen gingen, wurde in⸗ folgedessen mit der Bahn nach Bremen und den anderen Unter— weserhäfen befördert. Dazu kam außerdem eine Steigerung der normalen Ausfuhr. Im Jahre 1933 trafen insgesamt 7224 Schiffe, mit 7640 62. MR ein gegen 6507 Schiffe mit 7740 346 NRT im Vorjahre. Die Zahl der Schiffe hat damit durch vermehrte Fahrten von Küstenseglern um 717 oder 11 vᷣ zugenommen, während der Rückgang der Tonnage infolge der bekannten Einschränkungen im Dampferverkehr im ganzen Jahre E33 nur noch 1, vH betrug gegenüber 6 vn im ersten Halbjahr. So hat sich die Belebung in den Herbstmongten und besonders im Dezember nun auch im Verkehr der größeren Schiffe aus⸗ gewirkt.
zu verlängern beabsichtigen. Allerdings ist der bedeutendste Leip⸗