1934 / 12 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Jan 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 12 vom 15. Januar 1934. S. 2.

NMilchversorgungsverband Saalgau:

als Beauftragter Landwirt von Werder⸗Sagisdorf (Saal⸗

kreis),

als Geschäftsführer Dr. Erwin Dahm mit dem Sitz in

Halle, Viktoriastr. 18, Milchversorgungs verband Elbniederung: als Beauftragter Bauer Willi Probsthain⸗Globig, als Geschäftsführer Diplomlandwirt Buandt⸗ Berlin mit dem Sitz in Torgau,

Milchversorgungs verband Thüringen⸗Nord:

als Beauftragter Bauer Arthur Röder⸗Großschwabhausen, als Geschäftsführer Diplomlandwirt Dr. Goercki⸗Jena mit dem Sitz in Jena, Dornburger Straße,

Milchversorgungsverband Thüringen⸗Süd:

als Beauftragter Landwirt Karl Koch⸗Meiningen (Gut Landsberg),

als Geschäftsführer Diplomlandwirt Dr. mit dem Sitz in Meiningen,

Milch versorgungsverband Thüringen⸗Ost:

als Beauftragter Landwirt Dr. Hans Sidow⸗Dreitzsch bei Neustadt a. d. Orla, als Geschäftsführer Diplomlandwirt Huber⸗Großstöhnitz bei Schmölln mit dem Sitz in Dera, Haus der Landwirte. § 10.

Die obengenannten Milchversorgungsverbände werden zum rechtsfähigen Milchwirtschaftsverband Mitteldeutschland mit dem Sitz in Halle (Saale), Viktoriastr. 13, zusammengeschlossen, für dessen organisatorischen Aufbau von mir nähere Bestimmungen noch getroffen werden. Die Milchversorgungsverbände sind bei ihren Maßnahmen an die Weisungen des Milchwirtschaftsver⸗ bandes Mitteldeutschland gebunden.

Bis zur ordnungsmäßigen Bestellung er Organe des Milch⸗ wirtschaftsverbandes Mitteldeutschland nach den Vorschriften der von mir zu erlassenden Satzungen wird mit der vorläufigen Wahr⸗ nehmung der Aufgaben des Milchwirtschaftsverbandes bestellt der Bauer Arthur Röder, Großschwabhausen, Thüringen, dem als Ge⸗ schäftsführer der Diplomlandwirt Dr. Curt Jansen, Halle, bei⸗ gegeben wird.

§ 11.

Die bisher auf Grund des 8 38 des Milchgesetzes vom 31. Juli 1950 im Verbandsgebiet gebildeten Zwangszusammenschlüsse und Zusammenschlüsse auf freiwilliger Grundlage werden hiermit auf⸗— ö Die Rechte und Pflichten aller aufgelösten Milchver⸗ orgungsverbände gehen auf die zuständigen . Sver⸗ bände über. Entstehen Zweifel oder Meinungsverschiedenheiten über den Uebergang von Rechten und Pflichten, so entscheidet der Milchwirtschaftsberband.

Die von den aufgelösten Zwangszusammenschlüssen und Zu⸗ sammenschlüssen auf freiwilliger Grundlage getroffenen Anord⸗

Rohmer⸗Jena

nungen bleiben einschließlich der in den Satzungen enthaltenen Vorschriften vorerst so lange in e als sie nicht mit dieser An⸗ ordnung oder den zum Vollzug dieser Anordnung erlassenen Be⸗ stimmungen im Widerspruch stehen.

§ 12.

Diese Anordnung tritt drei Tage nach ihrer Veröffentlichung im Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 13. Hartung 1934. Der Reichskommissar für die Milchwirtschaft. Freiherr von Kanne.

Die Indexziffer der Großhandelspreise vom 19. Januar 1934. 1913 100

1934 3. Januar 10. Januar

Ver⸗ änderung in vh

Indergruppen

I. Agrarstoffe. . Pflanzliche Nahrungsmittel. 2. Schlachtvieh 9 5 9 3. Vieherzeugnisse .... 6. guttermittec̃ᷣ̃ᷣ·

Agrarstoffe zusammen .. 6 Rn salwarn. II. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. 82 . Eisenrohstoffe und Eisen. Metalle (außer Eisen) .. ,

10. Häute und Leder...

11. Ghemtifallen ).

12. Künstliche Düngemittel.

13. Technische Oele und Fette

14. Kautschuk

6 1 albwaren und Papier.

191,4 71,4 197,4 248 93,2 72,7

1901, 713 168,3 545 95.5 728

9 o o o o d 9 9 9 9 0 8 —— * O de d & —ꝘοO = 2 X OO O

C O —— O D

Halbwaren zusammen .. III. Industrielle Fertigwaren. 17. Produktionsmittel. ..... 18. o nn,, Industrielle Fertigwaren zu⸗

am neee Gesamtindex ö

w

de do d D.

)Monatsdurchschnitt Dezember.

Die für den 10. Januar berechnete Großhandelsindex— siffe hat sich gegenüber der Vorwoche um (, vH erhöht. In dieser Steigerung sind die Indexziffern aller Haupt- gruppen beteiligt. An den land wirtschaftlichen Märkten waren die Preise für Schlachtvieh im Durchschnitt höher als in der Vorwoche; im einzelnen war, insbesondere bei den Schweinen, die Preisbewegung jedoch nicht einheitlich. In der Index— file für Vieherzeugnisse wirkte sich ein male, der Preise ür Eier aus. Von den Futtermitteln haben Sojaschrot und Oelkuchen überwiegend im Preis nachgegeben. In der Indezziffer für Kolonialwaren wurden

für Margarineöle nahezu ausgeglichen.

An den Märkten der in dustriellen Rohstoffe und Halbwaren haben sich die Preise für Schrott, Blei, Wolle, Baumwolle, Baumwollgarn, Flachs, Leinengarn, Jute, Jutegarn, Rindshäute, ö und Kautschuk befestigt; k sind für Kupfer, Zinn und die hieraus her— gestellten Halbfabrikate getreten. In der Indexziffer für künstliche Düngemittel wirkte sich die jetzt für das laufende Düngejahr bekannt— egebene Herabsetzung der Preise für Stickstoffdüngemittel (um 67 7J vy) aus.

Unter den in dust riellen Fertigwaren wurden Preiserhöhungen für Konsumgüter gemeldet.

Berlin, den 13. Januar 1934.

Statistisches Reichsamt. . ** Platzer.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Sypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmarh lauten (RGI. 1 6. S365. Der Londoner Goldpreis beträgt am 15. Januar 1934 6 eine Unze Feingold. .. 128 sb 6 d, n deutsche Währung nach dem Berliner Mittel

kurs für ein englisches Plfund vom 15. Jaͤ⸗ nuar 1934 m ic hn umgerechnet RM 87,0588,

ür ein Gkämm Feingold demnach... pence 49 5764, n deutsche Währung umgerechnet... RM 2.79900.

Berlin, den 15. Januar 1934. Statistische Abteilung der Reichsbank.

Dr. Döring.

Nachweijung über Branntweinerzeugung und Branntweinabsatz im 1. Viertel des Vetriebsjahrs 1933/84.

JJ ö da

5p 7

16 1 k

Im 1. Vierteljahr

sind hergestellt entfallen auf

ablieferungsfreien, an die Reichs⸗

monopolverwaltung abgelieferten Branntwein

(Ges. S 6 Abs. 2)

in in abliefe⸗

zu⸗ tungs⸗ pflichtigen

Eigen · Monopol.

bren⸗ sammen

bren⸗

Von der in Spalte 1 angegebenen Menge

sonstigen ablieferungsfreien Branntwein 3. h

Von dem ablieferungspflichtigen Branntwein (Spalte ) sind hergestellt in

landwirtschaftlichen Brennereien

Luft⸗

hee Melasse⸗

bren⸗

sonstigen

Bren⸗

Brannt⸗ a) wein im ganzen

nereien

nereien Erzeugung von Stoff⸗

besitzern

b) da von a) im ganzen

aus bren⸗

b) davon aus nereien nereien Erzeugung von Stoff⸗Kartoffeln

besitzern

anderen nereien

Stoffen

Reichs monopol⸗ verwaltung an unverarbeitetem

Bestände der Zugang

an sonstigem Branntwein

Branntwein , aus dem

am Beginne J, eie, Ausland 3. j nereien 36.

Vierteljahrs nereien geführt

aus aus

Mme Gesamt⸗

zugang

Eigen⸗ beschlag⸗ nahmt

Hektoliter Weingeist

121 117 L ogh zan l

933 775

791 577 b b26 72 095 57 963 6 515

y 1510058

936 227 ] 121117 80 1067 424

ö

Abgang

Bestände der

Abgefetzt gegen Entrichtung

a davon für:

regel der a) 6) 4)

Preis⸗ im Trink⸗ i ganzen brannt· wein⸗ hersteller

mäßigen Verkaus⸗ preises

Riech⸗ n. Schönheits. mittel

des hesonderen ermäßigten Verkauspreises fur: des

) Heilmittel Riech⸗ Essig· vorwieg. und im

zum Schön⸗ äußerl. heits⸗ Gebrauche mittel

voll · digen Ver.

sonstige Zwecke

ur l

, . reitung)

preises

ver⸗ gãllt

ganzen

branntwein

des allgemeinen ermäßigten Verkaufpreises

zur unvollstän⸗

brannt⸗ ständig gällung (außer

und Holzgeist⸗

Reichs⸗ monopol⸗ Am Schlusse verwaltung des an unver⸗ Viertel jahrs arbeitetem waren in Branntwein Eigenlagern

1 . luft vorhanden

Viertel jahrs

Gesamkt⸗ abgang

für des Treib. im Ausfuhr⸗ stoff · ganzen preises zwecke

Hektoliter Weingeist

121 009 23796 144 8oꝓ 137 6 6 08h 25

23) Berichti te Angabe: 1932 / 33 zurückzuführen. ; ;

Berlin, den 13. Januar 1934.

1020 242 84h

28 18 108 874 88 566

7263 8 09s

.

34 374 1733 108 27703

466 688 663 118 2365

Der Unterschied gegen die Angabe (Spalte 2 im 4. Viertel des Vorjahres ist auf Abschrelbung des Transport-, Lagerungs⸗ und Reinigungsschwundes für das Betrlebsiahr

Reichsmonopolamt. Nebelung.

Bekanntmachung.

Die am 13. Januar 1934 ausgegebene Nummer 4 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: . Mahn hne er . 1 Aenderung der Verordnung über laßnahmen auf dem Gebiete der Rechtspfle nd vom 12. Januar 1934; JJ das Gesetz über die Anpassung der Vermögensteuer, Erb⸗ schaftsteuer und Grunderwerbsteuer an die seit gen 1. Januar 1931 eingetretenen Wertrückgänge, vom 13. Januar 1934; die Verordnung über die Hinausschiebung der nächsten Haupt⸗ feststellung für die Einheitswerte des Betriebsvermögens, vom 4. Januar 1934; ; die Verordnung über die Einfuhr von Waren au ei vom 12. Januar 15934. unh n , Umfang:; „* Bogen. Verkaufspreis: 15 RM fang: gen. aufs ö Postver⸗ sendungsgebühren: 3 RM für ein Stück bei . Berlin NW 40, den 15. Januar 1934.

Reichsverlagsamt. Scholz.

Preußen. Ministerium des Innern.

Der stellvertretende Polizeipräsident Eugen Dor in Elbing ist zum Polizeipräsidenten daselbst n, n., .

en g. 5 ö. ttme anwaltschaft des Landgerichts daselbst, Priese in Inster⸗ burg daselbst. ö J

präsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 habe ich folgende Bücher und Druckschriften . Ge⸗ fährdung von

Eva⸗rivat⸗ Bücherei II, Eva⸗Verlag, Leipzig C 1;

Herausgegeben von Herbert Gerwig, Fritz Elst . d erwig, Fritz Elste Verlag,

London, Martin Secker.

Preußisches Justizministerium. Zu Oberstaatsanwälten sind ernannt: die Staatsanwalt⸗ er in Berlin bei der Staats⸗

Bekanntmachung. Auf Grund des ]? der Verordnung des Herrn Reichs⸗

itte und Anstand beschlagnahmt: Prostitution und Verbrechen“ von Weka,

„Imp, Mannesschwäche, Sichere Heilung.“

„ady Chatterleys Lover“ von D. H. Lawrence,

Berlin, den 11. Januar 1934. Der Polizeipräsident in Berlin. Abtlg. IV. J. A.: Vor werk.

Michtamtliches.

Aus der Preußischen Verwaltung.

650 alte Justizverordnungen beseitigt. Der Preußische Justizminister Kerrl, der seit seiner Amts⸗ übernahme bereits mehrere grundlegende gesetzliche Neuerungen im Sinne des Nationalsozialismus gar uh? hat darüber hin⸗ aus auch der Vereinfachung der Justiz einen wesentlichen Dienst durch die Ausmerzung überalterter , geleister. Insgesamt sind in der verhältnismäßig kurzen Zeit, seit Ueber— nahme der Geschäfte durch Minister 6 nicht weniger als 650 veraltete Bestimmungen aufgehoben und durch wenige große neue Vorschriften ersetzt worden. So hat z. B. eine einzige Verfügun über die Bekämpfung unzüchtiger , . leich 18 bisher . diesem Gebiete bestandene Vors 1 i if gemacht und die neue n über das preußische Strafvoll⸗ streckungs⸗ und Gnadenrecht gestattete rar die Beseitigung von rd. 150 veralteten Einzelverfügungen. Die Neuregelung der Vor⸗ schriften über die . und Geschworenen hat 60 Einzelbestim⸗ mungen der Vergangenheit überflüssig gemacht und die Verfügung über die Zulassung zur a er r gif f 35 ö Anord⸗ nungen. Die systematische Bereinigung der K. tungsvor⸗ schriften, die zur Uebersichtlichkeit und Vereinfachung der Justiz k Voraussetzung ist, soll fortgesetzt werden. Im Februar soll im Verlag Spaeth und Linde in Berlin ein Werk zu erscheinen

Preiserhöhungen für Kaffee und Kakao durch Preisrückgänge

sowie für Palmöl und Talg ein⸗

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 12 vom 15. Januar 1934. g. 3.

beginnen, das unter dem Titel „Die Preußische Justizverwaltung“ alle geltenden Justizverwaltungsbestimmungen wiedergibt. Als Herausgeber wird der Staatssekretär im Preußischen Justizministe⸗ rium Staatsrat Dr. Freisler zeichnen. Außerdem sind alle maß⸗ gebend. beteiligten . im Preußischen Justizministerium als Mitarbeiter vorgesehen.

Kein Rechtsmittel gegen die Schutzhaft.

Die Verhängung der Schutzhaft, die durch die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat ihre gesetz⸗ mäßige Grundlage gefunden hat, spielte in den vergangenen Monaten und spielt auch jetzt noch eine nicht unbedeutende Rolle, Wie das V. D. Z3⸗Büro meldet, setzt in der „Deutschen Justiz“ Dr. Werner Spohr auseinander, daß Rechtsmittel gegen die Ver⸗ hängung von Schutzhaft nicht ergriffen werden könnten, Das ordentliche Gericht könne nicht angerufen werden, weil die Ber— hängung der Schutzhaft eine rein Polizeiliche Maßnahme sei. Auch auf dem Umweg über eine Schadenersatzklage könne die erfolgte Verhängung von Schutzhaft nicht der Prüfung des ordentlichen Richters unterstellt werden. Als Maßnahme der politischen Polizei könne die Verhängung der Schutzhaft aber auch nicht vom

Verwaltungsrichter nachgeprüft werden. Dieser Standpunkt könne

allerdings nicht durch das geschriebene Recht begründet werden. Aber dem geschriebenen fed sei hinsichtlich der Schutzhaft auch die Anwendung zu versagen, denn es regle nur das allgemeine Polizeirecht, nicht auch das Sonderrecht der politischen Polizei. Von maßgebender Stelle sei auch dargelegt, daß im national⸗ sozialistischen Staat Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz nicht gegeneinander standen, so daß also die Justiz nicht politische Hand⸗ fungen des Staates vom Grundgedanken einer anderen Be⸗ trachtungsweise aus verneinen könne.

Als einziger Rechtsbehelf e, die Verhängung der Schutz⸗

haft sei die formlose Dienstaufsichtsbeschwerde gegeben, was aus dem allgemeinen Charakter der Verhängung von Schutzhaft als Verwaltungsmaßnahme zu folgern sei. Was das nenne

. anlange, so sei, auch unter Bezugnahme auf die bereits vor⸗ iegende Rechtsprechung, festzustellen, daß Schutzhaft sowohl ein Grund 9 ,,, wie auch zur fristlosen Entlassung dar⸗ stelle. Die Verhängüsig der Schutzhaft sei ein „wichtiger Grund“ im Sinne der zur fristlosen Entlassung berechtigenden Gesetzes⸗ Forschriften. Dem wegen verhängter Schutzhaft fristlos entlassenen Arbeitnehmer stehe kein Einspruchsrecht zu.

Staatssekretär Dr. Freisler in der Verwaltungsakademie.

An der Verwaltungsakademie in Berlin hält innerhalb des laufenden Wintersemesters der Stagtssekretär des Preußischen Justizminsteriums, Herr Staatsrat Dr. Freisler, einen öffent⸗ lichen Vortrag über „Gedanken ö nationalsozialistischen Straf⸗ recht“. Der Vortrag findet am Dienstag, dem 16. Januar 1934, von 181 bis 20 Uhr, in der Universität, Hauptgebäude, Unter den Linden, Hörsaal 33, statt. Eintrittskarten zu 0,60 RM sind vor dem Hörfaal und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsakademie, Berlin RW 7, Dorotheenstraße 4, Fernsprecher: A6 (Merkur) 211, 212, erhältlich.

Verkehrswesen.

Alle Stände im Reichsverkehrsrat vertreten.

Der Reichsberkehrsminister hat in Beantwortung von Bedenken, die ihm aus Wirtschaftskreisen vorgetragen worden sind, mitgeteilt, daß die Bildung des Reichsverkehrsrats die KJ h! aller Verkehrsmittel unter einer Leitung zum Ziele habe und eine einheitliche Verkehrspolitik erleichtern solle. Er beabsichtige nicht, das Verkehrswesen von Industrie und Handel zu isolieren, werde vielmehr die notwendige Verbindung des Verkehrs mit den übrigen Ständen durch Berufung je eines Vertreters dieser Stände in den Reichsverkehrsrat herstellen. Der berufsständische Aufbau sei hiervon unabhängig. Besorgnisse, daß der Reichsver⸗ kehrsrat den berufsständischen Aufbau vorwegnehmen könnte, seien unbegründet.

Bildung einer Sendergruppe Ost?

Nach dem neuen Luzerner Wellenplan können die Sende⸗ Energien verschiedener deutscher Sender verstärkt werden. Wie aus Breslau berichtet wird, besteht die Absicht, im Frühjahr oder Sommer dieses Jahres einen Gleichwellenbetrieb für die Groß⸗ Sender Berlin-Tegel, Heilsberg und Breslau einzurichten; das würde also die Bildung einer Sendergruppe Ost nach dem Vor⸗ bild der schon bestehenden Sendergruppe West bedeuten. Bei dieser Gelegenheit soll die Sende Energie von Brslau auf 196 kW verstärkt werden. Auch Gleiwitz soll mit größerer Energie senden. Heilsberg wird schon vom 15. Januar an mit 100 statt bisher 75 kW arbeiten.

Berliner PBörsenbericht vom 15. Januar 1934.

l Stiller Wochenschluß

Am Sonnabend hielt die Geschäftsstille an der Berliner Börse weiter an, auf allen Märkten war die Umsatztätigkeit nur gering. Auch am Rentenmarkt hielt sich das Geschäft in engen Grenzen. Bei Eröffnung der Börse war die Kursgestaltung nicht einheit⸗ lich, doch gestaltete sich die Grundstimmung wieder feen glich Be⸗

achtung fanden die vom Reichskabinett am Freitag verabschiedeten

Gesetze. Im Verlauf blieb das Geschäft weiter ruhig, es traten kleine Kursschwankungen ein. die Ümfatztätigkeit noch mehr zusanimen, die Kurse konnten ssich überwiegend behaupten. ö

Am Montanaktienmarkt waren die Kursveränderungen nur unwesentlich. Braunkohlenwerte lagen im Angebot; Rhein. Braun setzten um 2 vH niedriger ein, Niederlausitzer Kohle er⸗ if fn sogar mit einem Verlust von 377 vH. Kaliaktien lagen geschäftslos, eine Notiz kam nicht zustande. Von den chemischen Werken wiesen J. G. Farben bei geringem Umsatz einen kleinen Gewinn ö. Chemische Heyden und Kokswerke gaben nach. Am Elektromarkt war die Tendenz nicht einheitlich. Von den sonstigen e n ,. konnten sich Metallgesellschaft, Berger, Tietz, Charlotte Wasser befestigen, Deutsche Kabel, Aku, Bemberg, Stöhr, Süddeutsche Zucker und Dortmunder Union gaben dagegen nach. Schiffahrtsaktien waren kaum verändert. Bankwerte waren gefragt; Reichsbank zogen um vH an, Braubank plus 1 vH.

Der Kassamarkt wies eine geteilte Haltung auf. Renten konnten sich im allgemeinen nur knapp behaupten. Die in Reichs⸗ markschuldverschreibungen ß Dollarbonds gaben nach. Kommunalobligationen lagen etwas befestigt, Pfandbriefe lonnten sich überwiegend behaupten, Stadtanleihen lagen unein⸗ heitlich, ebenso die Staatsanleihen, die Kursveränderungen waren jedoch minimal. Neubesitzanleihe fand im Verlauf der Börse Interesse und stieg infolgedessen etwas an. Abtbesitz lag wider⸗ fande schig. Für die Flüssigkeit des Geldmarktes war die Auf— egung einer neüen Serie von Reichsschatzanweisungen per 15. 3. 1935 6 bezeichnend. Die Serie . 15. 2. 1935 ist sehr schnell ausberkauf worden. Der Diskontfatz für die neue Serie stellt sich auf 437 v3. Tagesgeld notierte wieder 25 vo böw. 4,12 v5, vereinzelt auch 1 d5. Am internationalen Devisen⸗ markt gab der Dollar nach, auch das ö. schwächte sich ab. Auszahlung New York notierte in Berlin 265 E69), Aus⸗ zahlung London wurde mit 13,B60 (18,69 festgesetzt.

t und seine . mit der Schutz⸗

faul, dann ist auch die Kompanie feige und faul.

Gegen Börsenschluß schrumpfte

ö

Handelsteil.

Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit.

Von Dr. Robert Ley, Führer der Deutschen Arbeitsfront.

Mit der Annahme dieses Gesetzes ist ein sichtbares Zeichen . die nationalsozialistische Revolution ö . der Abkehr vom Alten und in der Aufrichtung neuer Richtlinien und Zielpunkte derartig n n. wie kaum ein anderes Gesetz im ersten Jahre der nationalsozialistischen Macht. Der libe— ralistische Staat und seine Nachgeburt, der Marxismus, glaubten der Gemeinschaft e, und das Individuum allein in den Mittelpunkt des Geschehens stellen zu können. Ihr Staat war eine nackte Konstruktion von Paragraphen und Gesetzen, Ver⸗ fassungen und Geschäftsordnungen, in dem der einzelne Mensch ohne jede Bindung leben konnte und höchstens zur Erreichung materieller Vorteile sich zu Interessenverbänden zusammenschloß.

Forderungen und Versprechungen lösten sich ab. Das Wort opfern und geben war nicht mehr vorhanden. Es wurde die Ge— meinschaft des Geldbeutels, der Dividenden und der Lohntüte aufgerichtet. Die lebendige Gemeinschaft eines blutswarmen Volkes war nicht mehr vorhanden. Es war selbstverständlich, daß alle Bande reißen mußten und statt einer Nation, statt eines gemein⸗ . Volkes lediglich ein führerloser Haufen von Menschen vor—

anden war.

So wurde denn auch die Wirtschaft, jeder einzelne Betrieh, . Fabrikgemeinschaft ö gespalten und aufgelöst. Feil⸗ chende Parteien, die zudem noch ihre materiellen Vorteile mit 6 en Mitteln zu erreichen suchten, standen gegeneinander.

egriffe wie Ehre, Anständigkeit, Gemeinschaftssinn kannte keiner mehr, Sie wurden verlacht und verhöhnt, und nur allein die Maschen von Tarifverträgen und Gesetzen sollten in der Lage sein, diese Begriffe zu ersetzen. Ja, man könnte sagen, man baute das ganze Leben des Volkes, insonderheit auch seine Wirtschaftsform und seine Sozialordnung, auf der Unanständigkeit auf, man sah von vornherein in jedem Partner einen notorischen Schweinehund, den man möglichst mit vielen Verträgen festnageln müsse.

Nicht etwa, als ob wir Nationalsozialisten die Vertretung jeglicher Interessen an sich verwerfen. Es gehört zu dem ge— sunden Wollen eines Menschen, daß er verlangt, seine Arbeit, seine Leistung gerecht entlohnt und bezahlt zu bekommen. Und es ist ebenso menschlich, gesund und klar, wenn sich die Schwächeren zusammenschließen, um dem Stärkeren im Wirtschaftsleben ge— wachsen zu sein. Nein, wir verwerfen nicht etwa die Verbände an sich, sondern wir verwerfen jenen unanständigen Geist, jene poli— tische Vergiftung der Verbände, jenes zerreißende Mißtrauen, das von vornherein jede Gemeinschaft ausschließt, mit einem Wort, jenes zersetzende Gift, das letzten Endes nur noch das eigene Ich und nur die materiellen Interessen sieht und damit jede Ge⸗

meinschaft auflöst und vernichtet. So ist denn auch dieses neue Ge—

setãz zur Ordnung der nationalen Arbeit von drei grundlegenden Erkenntnissen ausgegangen:

Erstens: Führertum und Verantwortung gehören zusammen.

Zweitens: Gefolgschaft und Führer, Belegschaft und Unternehmer sind auf Gedeih und Verderb verbunden.

Und drittens: Alle Abmachungen, Verträge und Anordnungen haben nur dann einen Sinn, wenn sie im 6 der Anständigkeit und der Ehrbarkeit abgeschlossen ind.

Erstens Führertum und Verantwortung:

Wir wollen in den Betrieben wiederum, daß der Unter⸗ nehmer zum wahren Wirtschaftsführer wird. Daß er nicht allein sein Werk, sein Geschäft nach kaufmännischen Grundsätzen sauber leitet und führt, sondern darüber hinaus wollen wir, daß er tatsächlich in allen Dingen der Führer seiner . sei. Die Kompanie ist immer so wie der Hauptmann ist. Ist der Hauptmann feige und So auch hier. Wir wünschen und wollen, daß der Unternehmer in allen Dingen richtunggebend, vorbildlich und kahn der Belegschaft vorangeht. Dafür trägt er der Gemeinschaft des Volkes gegenüber die Ver⸗ antwortung. Das ist im Gesetz klar und eindeutig verankert. Er wird sich nicht mehr entschuldigen können, daß ihm irgendwelche Arbeitgeberverbände in den Arm gefallen sind. Er wird sich nicht . Verträge verstecken können. Wenn gerade aus Arbeitgeber⸗ reisen großer Widerstand gegen die Annahme dieses Gesetzes kam, so nur deshalb, weil die Herren Angst vor dem Wasser hatten, Sie wollten nicht mehr hineinspringen und schwimmen. Das frühere System der Leipart und Imbusch war ihnen so außer⸗

ordentlich bequem.

Zweitens: Unternehmer und. Belegschaft ge⸗ ören zusam men: sie bilden eine Schicksalsgemeinschaft. So ist denn alles getan worden und wird in den Ausführungsbestim⸗ mungen, in Tarif⸗ und Sozialordnungen noch besonders zum Ausdruck kommen, daß die Arbeitskraft des Menschen nicht eine käufliche Ware ist, sondern die Arbeit, die Wirtschaft, eine Mission

Die Gffertivverzinsungssätze am Renten⸗ und Aktienmarkt.

Im Anschluß an die ungewöhnlichen Kurssteigerungen am Rentenmarkt beschäftigt sich der neue Bericht des Bankhauses Gebr. Arnhold, Dresden⸗Berlin, mit der Frage wie weit sich nun⸗ mehr die Effekltivverzinsungssätze bereits auf die Voraussicht der kommenden organischen Zinsfenkung eingestellt haben. Zu diesem Zwecke werden zunächst für die verschiedenen 6 Aigen Anleihen, die der Konvertierung unterliegen dürften, die Kursentwicklung

des letzten Jahres sowie die gegenwärtigen Effektivverzinsungs⸗ sätze , n,. und

weiterhin werden dieselben Ziffern für Anleihen niit niedrigerer Nominalverzinsung und Anleihen ohne laufende Verzinsung, d. h. die voraussichtlich nicht von der Konvertierung erfaßbaren Werte aufgeführt. Es zeigt sich, daß jetzt, nachdem die Kurse der führenden Rentenwerte bereits hart an die Parigrenze rn gl sind, die durchschnittlichen Effektiv⸗ ur r fr. auf ungefähr 5M bis höchstens etwa 7, bei kutzfristigen Schatzanweisungen auch noch auf einen nennenswert niedrigeren Stand zurückgegangen sind, daß hier also bereits ein wichtiger Schritt auf dem Wege der Zinskonvertierung erzielt ist. Trotzdem geht aus der Aufstellung hervor, daß vorläufig die nichftonvertierbaren Renten noch imnier etiwa das gleiche Zins niveau aufweisen, so daß hier noch die Möglichkeit besteht, sich Renditen in der erwähnten Höhe auf verhältnismäßig lange Zeit zu sichern. Weiterhin zeigt aber eine gleichartige Auf tellung ür verschiedene Attien mit stabiler Dividendenentwicklung, da

jetzt auch eine Rücktehr zum gesunden Vorkriegsverhältnis zwischen Aktien- und Rentenverzinsung erreicht ist, daß nämlich im Durch⸗ schnitt die Rendite der ,. Aktien nennenswert höher liegt als die . ung der führenden Renten; selbst bei Tarif⸗ werten, Reichsbankanteilen oder einigen Versicherungsaktien gehen die Renditen um bis zu ca. 2 * über das Durchschnittsniveau der Rentenverzinsung hinaus, was gleichzeitig beweist, daß die Auf⸗ wärtsbewegung des letzten Jahres anders etwa als die später vorwiegend spekulative Hauffe welle des Jahres 1926 nicht die Anlehnung an vernüuftige Rentabilitätsgrundlagen verloren hat.

im Volk ist, ein sittlicher Wert im Volk, und daß eben die Wirt⸗ schaft, die Fabrik, das Werk über den bürgerlichen Eigentums- begriff inaus der Gesamtheit unseres Volkes gehören und dieser Gesamtheit zu dienen haben. Die Maschine, der Arbeitsplatz gehören dem Arbeiter, der daran schafft, genau so wie dem Unter⸗ nehmer, der einen bürgerlichen Rechtstitel darauf hat. Dieses Zusammengehörigkeitsge 6j ö in dem Gesetz klar verankert, und es sind Einrichtungen geschaffen, wo die einzelnen Menschen, Unternehmer und Arbeiter, beweisen können, daß sie von dem , Ernst ihrer Mission erfüllt sind. Es ist nicht etwa das, durch dieses Gesetz immer und überall der Staat eingreifen wolle oder müsse, daß etwa die Wirtschaft von der Amme Staat gehoben, geleitet und getragen werden solle. Das Gesctz ist so elastisch und gibt der Auswirkung der wirtschaftenden Menschen, Unternehmer und Arbeiter, im besten Sinne Spielraum, ihre Sorgen und Belange selbst zu ordnen. Das Gesetz geht von dem gesunden. Grundsatz aus: Was die Wixtschaft selbéer ordnen kann, soll sie ordnen. Der Stgat und seine Treuhänder haben erst dann inn fen, wenn Böswilligkeit, Profitgier oder Verhetzung die handelnden Menschen beherrschen.

Dröittens: Hierfür sieht allerdings dann der Staat und damit die nationalsozialistische Gemeinschaft neue Wertmesser vor: die Anständigkeit und Ehrbarkeit. Die Menschen werden nicht ge⸗ messen nach Paragraphen, Verträgen, Verordnungen und Ver⸗ fügungen, nicht danach, ob sie dieses oder jenes Gesetz übertreten haben und sich damit mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch in Konflikt setzen, sondern das neue Gesetz führt Ehrengerichte ein, die von den Menschen, die in der Wirtschaft selbst stehen, besetzt sind und deren Ehrenrichter allein von der nationalsozialistischen Ge⸗ sinnung der Anständigkeit und Ehrenhaftigkeit beseelt sind. Ob jemand gerade noch die Grenzen der Gesetze beachtet hat und nach früheren Begriffen straffrei ausgehen würde, ist für diese Männer belanglos. Sie urteilen nicht nach der fein ausgefädelten Tat, sondern sie urteilen allein nach der Gesinnung, aus der heraus die Tat geschch. Damit stößt die ses Gesetz über die Ordnung der nationalen Arbeit Tore auf, die in der deutschen Rechtspflege bisher noch nicht geöffnet waren, und es beschreitet neue Wege, die sich grundsätzlich schon in der Tat von dem römischen Rechtsempfinden entfernen und an ö Stelle das germanische Rechtsempfinden etz en.

Gewiß, wir wissen, daß damit noch lange nicht die Wirtschaft geordnet ist, daß es noch langer und mühseliger Arbeit bedarf, ehe wir all das Unrecht, das eine schamlose Vergangenheit an den schaffenden Menschen verbrochen bet wieder gutgemacht haben. Wir wissen, daß es noch einer ungeheuren Arbeit bedarf, um jenes Idealgebäude wirtschaftlicher und sozialer Ordnung aufzurichten, das der Nationalsozialismus will. Jedoch wissen wir auch, daß wir mit diesem Gesetz richtunggebend vorgestoßen sind, vollkommen neue Wege gehen, uns völlig abkehren von den marxistischen Methoden der Vergangenheit, aber auch weiter , über das korporative System Ita⸗

ien s. In weiser Vorsicht haben wir das Gesetz elastisch ge⸗ halten, damit auf diesem neuen Gebiet nicht schon jetzt starre Formen erwachsen, damit wir genügend Gelegenheit haben, die Entwicklung zu beobachten, auftretende Fehler auszumerzen, neue Erkenntnisse einzubauen, mit einem Wort, das Gesetz ist dem handelnden Menschen die gegebene Waffe, das Hohe und Edle im Gemeinschaftsleben des Volkes zum Leitgedanken unseres Denkens und Handels zu machen, und hier komme ich wieder zurück auf die nationalsozialistische Erziehung des Volkes.

Gelingt es uns nicht, die Menschen mit der nationalsoziglisti⸗ schen Weltanschauung zu erfüllen, sie über den Alltag zu erheben und ihnen den wahren sozialistischen Sinn der Gemeinschaft zu geben, so hat natürlich auch dieses Gesetz trotz all seiner hohen Werte für das Volk keinen Sinn und keine Bedeutung. Nicht die Gesetze, nicht die toten Buchstaben machen das Glück des Volkes, sondern allein der Geist und die Auffassung von der Welt, die der Mensch hat, formt sein Glück und formt seinen Wohlstand und gibt ihm den Segen. Sozialismus ist Erziehung, ist Formung des Geistes und der Seele und ist nicht gleichzusetzen mit Kon⸗ struktionen und Organisationen.

In langen schweren Verhandlungen haben wir dieses Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit geschaffen. In unermüdlicher Zähigkeit werden wir in der Parter in der Deutschen Arbeitz⸗ front, in dem Werke „Kraft durch Freude“ die Menschen dafür formen. Dieses Gesetz soll diesen Menschen, dem Nationalsozialis⸗ mus ein Instrument sein, den unanständigen Zeitgenossen mit un⸗ erbittlicher Schärfe zu treffen und dem anständigen Menschen die Möglichkeit zur Gemeinschaft und zum Leben geben und damit den nationalsozialistischen Grundsätzen „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ und „Dem Verdienst die Krone“ zum Durchbruch zu verhelfen.

t

Hundert Jahre Deutscher Zollverein.

Gedenkfeier des Reichs und der Länder im Preußischen Finanz⸗ ministerium.

Aus Anlaß der Hundertjahrfeier des Deutschen Zollvereins hatten der Reichsminister der Finanzen Graf Schwerin von Krosick und der Preußische Finanzminister Professor Dr. Popitz u einer Feier der Reichs und Staatsbehörden in das Preußische Finanzministerium eingeladen. Für die Feier war das Haus des Preußischen Finanzministeriums gewählt, weil von diesem Hause die Verhandlungen ausgegangen sind, die am 1. Januar 1834 durch die Gründung des Zollvereins ihren Abschluß gefunden haben, und weil der wesentlichste Anteil an diesem Werke, das für die Einigung der deutschen Länder von so entscheidender Bedeutun war, von preußischer Seite den Finanzministern von Motz un Maaßen gebührt, die in diesem Hause gewirkt haben.

Zu der Feier waren die Reichsminister und die preußischen Staatsminister, an ihrer Spitze der Preußische Ministerpräsident und Reichsminister Göring, die Finanzminister der Länder, die Staatssekretäre von Reich ünd Preußen, Vertreter des Reichsrats, ferner Führer der nationalsozialistischen Bewegung, Vertreter der obersten Reichs- und Staatsbehörden, insbesondere der Zollver⸗ waltung, der Stadt Berlin, der Spitzenorganisationen der deut⸗ 6 irtschaft und die Rektoren der Berliner Hochschulen er⸗ chienen.

Nach einer musikalischen Einleitung durch die Kammermusik⸗ vereinigung der Staatsoper eröffnete Finanzminister Professor Dr. Popitz die Gedenkfeier. Nach weiteren Reden von 'Brof. Dr. Sncken und Staatsminister a. D. Dr. h. e. Saemisch und des Bayerischen Ministerpräsidenten Siebert schloß Reichsfinanz- minister Graf Schwerin von Krosigk die Feier mit einem Siegheil auf Deutschland, den Reichspräsidenten und den Volkskanzler Adolf Hitler.