1934 / 42 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Feb 1934 18:00:01 GMT) scan diff

A

Reichs und Staatsanzeiger Ur. 48 vom 19. Februar 1934. G. 4.

lange des Gemeinwohls und aller Zweige der Zementwirtschaft

u berücksichtigen unid Preisermäßigungen anzustreben. ußenseitern 9 Aeußevung zu geben

(38) Die Preise und Lieferbedingungen sind mir vor dem In⸗

krafttreten zur Genehmigung vorzulegen. (I) Die Einhaltung der Preise und Lieferbedingungen sowi

die Wahrung eines lauteren Wettbewerbs einschließlich der Be⸗

w,, des im 5 4 Abs. 3 ausgesprochenen Verbots werden ehren gerichtli § 4.

(1) Vor dem 1. März 1934 ee gesene Verträge über die

Lifferung von Zement treten außer Kraft, (2) Abs. 1 9 nicht, soweit die Auflösun namentlich mit d

des Vertrages

würde. Verträge, die hiernach sind mir unter Angabe der für die lichen Gründe bis zum 15. März 1934 mitzuteilen.

kann.

3) Angebote für das Jahr 1935 dürfen vor dem 1. Dezember

1934 nicht gemacht werden. 8 5.

Versandrechte dürfen nur noch mit meiner Einwilligung über⸗ tragen werden. Nach dem 1. Januar 1934 erfolgte Ueber⸗ tragungen werden unwirksam, falls sie nicht binnen eines Monats nach Inkrafttreten dieser Anordnung meine Einwilligung ge— funden haben.

§ 6.

Bis zum 31. Dezember 1934 dürfen ohne meine Einwilligung neue Zementwerke nicht errichtet werden; die Herstellung von Zement darf nicht neu aufgenommen, die Leistungsfähigkeit be—⸗ . Unternehmen für die Zementherstellung nicht erweitert werden.

5 1

. Unter Zement im Sinne dieser Anordnung sind zu verstehen: Portlandzement, Eisenportlandzement, Hochofenzement, Schlacken⸗ sement, Natur⸗ und Mischzement, n n. Zemente und zement⸗ ähnliche Bindemittel, die in einer Mischung von 1: 3 bei Wasser⸗ lagerung 1 Teil Bindemittel: 3 Teilen Normalsand) nach 28 Tagen eine Druckfestigkeit von mehr als 140 kg haben.

88.

Wer einer Vorschrift dieser Anordnung zuwiderhandelt, kann durch polizeilichen Zwang nach Maßgabe der Landesgesetze zur Beachtung der Vorschriften angehalten werden. Er wird vom , Ordnungsstrafe bestraft, wenn ich es zeantrage. Die Ordnungsstrafe wird in Geld festgesetzt; i Höhe ist unbegrenzt. 6 .

§ 9.

Kosten, die durch etwa notwendig werdende Aufsichtsmaß⸗ nahmen entstehen, haben die Beteiligten zu tragen. . . Höhe der Kosten und darüber, wer sie zu tragen hat, bestimme ich endgültig. Trotz Aufforderung nicht erstattete Kosten können wie öffentliche Abgaben eingezogen werden.

§ 10.

Diese Anordnung tritt am 1. März 1934 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1934 außer Kraft, . sie von mir nicht borher aufgehoben wird.

Berlin, den 17. Februar 1934. Der Reichswirtschaftsminister. Schmitt.

Die Inderziffer der Sroßhandelspreise vom 14. Februar 1934. 1913 100

1934 J. Febr. 14. Febr.

Ver⸗ änderung

Indergruppen

ist vor der Festsetzung angemessen Gelegenheit zur

ch überwacht. Nähere Bestimmungen behalte ich mir vor.

tücksicht auf eine bereits rechtsverbindlich ge⸗ troffene Verfügung über die Ware, eine unbillige Härte bedeuten aufrechterhalten bleiben sollen, ufrechterhaltung maßgeb⸗ Ueber die Aufrechterhaltung entscheidet eine von mir zu bezeichnende Schieds⸗ stelle gegen deren Bescheid binnen einer Frist von zwei Wochen die Entscheidung des Reichswirtschaftsgerichts angerufen werden

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e

1

Beschlüsse des Frachtenausschusses Breslau.

Der schlesischer r, n, hat auf Grund nung des Herrn

schlossen: wird die Grundfracht Cosel⸗Hafen / Stettin mit

festgesetzt. Die Abfertigungsgebühr innerhalb dieser Fracht beträgt 26 Pfg. Je Tonne. 2. Mit Wirkung für Grubengusgänge ab 28. . 1934 wird die Grundfracht Cosel⸗Hafen / Berlin⸗O 56 mit RM 5,90 je To. festgesetzt. Die Abfertigungsgebühr innerhalb dieser Fracht beträgt 29 i. je Tonne.

3. Mit Wirkung für Grubenausgänge ab 28. Januar 1934

wird die Grundfracht e daf, Gr. , . mit

50 Je To.

festgesetzt Die Abfertigungsgebühr innerhalb dieser Fracht beträgt 20 Pfg. Je Tonne. 4. Mit Wirkung für Grubengusgänge ab 258. Januar 1934 wird die Grundfracht Eee ser ear er, mit RM 5,55 je To.

festgesetzt.

t

Die ö innerhalb dieser Fracht beträgt 23 Pfg. je Tonne.

Ferner 1. Für den Fall der Regelung der Stettiner Fracht nach dem Beschluß vom 22. Januar 1934 wird die Fracht Cosel⸗ Hafen / Greifenhagen mit Wirkung für , n. Aus⸗ gänge vom 28. Januar 1934 auf 20 Pfg. je To. über neue Stettiner Grundfracht, also auf RM 4,10 4 RM 0,20 RM 4õ30 je To.

festgesetzt.

Im Frachtentarif werden die Relationen „Klein-Keglitz“ (weil zum Stettiner Hafengebiet gehörig)

un . inkl. Dampf“ (weil durch die vorangehende ofition „Itzehoe bei freiem Schleppen“ unnötig) gestrichen. Vorstehender Beschluß wird mit der Maßgabe bestätigt, daß als Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht der 28. Januar diefes Jahres, sondern der Tag des Wiederbeginns der Ver⸗ ladungen gilt. Dieser Tag wird vom Frachtenausschuß Bres⸗ lau bekanntgegeben. Breslau, den 16. Februar 1934. Der Oberpräsident der Provinz Niederschlesien, Chef der J i. V.! Fran zius.

Bekanntmachung.

Auf Grund der zweiten Verordnung des Herrn Reichs⸗ verkehrsministers vom 21. Juni 1933 zur Durchführung des 3 vom 16. Juni 1933 zur Bekämpfung der Notlage der Binnenschiffahrt RGBl. II S. 317 hat der Frachtenausschuß Stettin am 14. d. M. folgendes beschlossen: ür in Stettin frisch gewaschene, zur Verladung nach Berlin⸗unterhalb kommende Anthrazitkohle wird ein uf bla auf die für Kohle festgesetzte Anteilfracht von 10 Rpf. je 10600 kg bis auf weiteres gewährt.

Dieser Beschluß ist von Aufsichts wegen bestätigt. Stettin, den 17. Februar 1934.

Der Oberpräsident Wasserbaudirektion. J. B.; Wulle.

L. Agrarstoffe. Wlanzliche Nahrungsmittel Schlachtvieh

= 101,0 Vieherzeugnisse ... z =

760, 16063 942 9235 73,2

101, 690 1654 943 913 733

Futtermittel

Agrarstoffe zusammen . Kolonialwaren .. ö II. Industrielle Rohstoffe

und Halbwaren. Kohle 116,2 102,0 48,6 74, 1 60,2 9 70,65 101,3 10,5 101,3 107,0

90,6

113) 147

116,2 102,

Eisenrohstoffe und Eisen .. Metalle (außer Eisen) ... 3. Textilien K Häute und Leder..

*

144 O —— de ds, do de S

Chemifalien ).... 2. Künstliche Düngemittel Technische Oele und Fette.. . Kautschut J ; . und Papier. Baustoffe . Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen III. Industrielle Fertigwaren. . Produktions mittel 18. Konsumgüter Industrielle Fertigwaren zu⸗ n,, 114,4 GesamtindeꝛFxy .. 96,4

Die für den 14. Februar berechnete Großhandelsindex⸗ ziffer ist gegenüber der Vorwoche um 0.2 vH . Dies ist hauptsächlich auf ein jahreszeitlich bedingtes Nach⸗ geben der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Vieh und Vieherzeugnisse) zurückzuführen. Daneben ist die Index⸗ ziffer für industrielle Rohstoffe und Halbwaren ebenfalls leicht zurückgegangen. Die Preise der industriellen Fertig⸗ waren weisen im Durchschnitt keine Veränderung auf—

. Im einzelnen lagen an den landwirtschaftlichen Märkten die Preise fuͤr Schweine, Rinder, Kälber, Eier und Rinder⸗ talg niedriger als in der Vorwoche.

In der Indexziffer für Kolonialwaren wurden Preis⸗ erhöhungen für Kaffee und Kakao durch Preisrückgänge für Margarineöle ausgeglichen.

. AUnter den industriellen Rohstoffen und Halbwaren haben sich die Preise für Schrott, Gußbruch, Baumwollgarn, Roh⸗ seide, Flachs, Leinengarn und Jute befestigt, während für ö , ., Blei, Zinn), Häute und Felle

ie für Kautscht einöl Preisrückgä y,. schuk und Leinöl Preisrückgänge gemeldet

Berlin, den 17. Februar 1934. Statistisches Reichsamt. J. BG , Feger. ) Monatsdurchschnitt Januar.

11 0 l

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.

de =

Preußen.

Der Preußische Ministerpräsident. Landesforstverwaltung.

Die Forstmeisterstellen Schwerin a. d. Warthe, Reg.⸗Bez. Grenzmark Posen⸗Westpreußen, und Kirchen im Reg.Bez. Koblenz sind zum 1. April 1934 zu besetzen. Be⸗ werbungen müssen bis zum 1. März 1934 eingehen.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗

samml. S. 357) sind bekanntgemacht:

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 21. Dezember 1933 über die Verleihung des Enteig⸗ nungsrechts an die Ruhrgas⸗Aktiengesellschaft in Essen zum Bau einer Anschlußleitung von der bestehenden Gasfernleitung zu dem Fabrikgebäude der Firma W. F. Klingelnberg Söhne in Remscheid durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Nr. 1 S. 1, ausgegeben am 6. Januar 1934;

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 23. Dezember 1933 über die Genehmigung eines Nach⸗ trags zur Satzung der Kur⸗ und Neumärkischen Ritter⸗ schaftlichen Darlehnskasse durch das Amtsblatt der Regierung in Potsdam Nr. 3 S. 9, ausgegeben am 20. . 1934;

der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 23. Dezember 1933 über die Genehmigung einer Aenderung der 6 der Schleswig⸗Holsteinischen Landschaft durch das Amtsblatt der Regierung in Schleswig Nr. 3 S. 9, ausgegeben am 20. Ja⸗ nuar 1934;

. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 10. Januar 1934 über die Verleihung des Enteig⸗ nungsrechts an die Braunschweigischen Kohlenberg⸗ werke Helmstedt in Helmstedt für den Bau einer elek⸗ trischen Schmalspurbahn zur Kohlen- und Aschen⸗ beförderung zwischen dem Damvfkraftwerke Harbke und den Braunkohletagebauen bei Wulfersdorf durch das Amtsblatt der Regierung in Magdeburg Nr. 5 S. 13, ausgegeben am 3. Februar 1934, der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 12. Januar 1934 über die Genehmigung eines Nach⸗ trags zur Safe der Schlesischen Landschaft über die Ausgabe fünfprozentiger Schlesischer Landschaft⸗

licher Goldpfandbriefe (Liquidationspfandbriefe) durch das Amtsblatt der Regierung in Breslau Nr. 5 S. 265,

Frachtenausschuß Breslau, 6 1ẽ6Ober⸗

er Verord⸗ ö eichsverkehrsministers zur Errichtung von Fachtenausschüssen vom 23. März 1932 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. I4 S. 2) am 22. Januar 1934 folgendes be⸗

1. Mit Wirkung für Grubenausgänge ab 28. Januar 1934 RM 4,0 je To.

Deutsches Reich.

Nichtamtliches.

I. Stand der schwebenden Schuld des Reichs.

Am 30. Dez. 1933

ö. 31. Jan. 1934

in Millionen RM

12. Zahlungsberpflichtungen aus der Begebung wennn Schatz anweisungen mit Henn! wer ö ;

1b. Zahlungeverpflichtungen aus der Begebung unverzinslicher Schatzanweisungen ohne

Gegenwert J 2. Umlauf an Reichswechseln

3. Kurzfristige Darlehen JJ 4. Betriebsktedit bei der Reichsbank. ...

1 1646

422 406 263 I6 z

13140

43 40609 26,3 367

Summe der Zahlungzverpflichtungen.. b. Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicher⸗ heitsleistungen usw.

. 1 . 1 . 1 0 1 . 0

1 5657 369

18204 3467

Summe der schwebenden Schuld ..

) Die Umrechnung der auf L. S. A.⸗-Dollar lautenden Veipflichtungen (amerikanische Tranche des Lee, Higginson-Kredits) ist zum Mittelkurs für telegraphische Auszahlung New York vom Stichtag erfolgt.

Die dem Tilgungsfonds zur Rüchiahlung des Ueberbrückungskredits aus dem Jahre 1930, der bereits in voller Höhe der noch zu tilgenden Summe in dem Betrage der Schatzanweisungen unter lfd. Nr. La ent⸗ halten ist, zugeführten unverzinslichen Schatz⸗ anweisungen belaufen sich aufs. .

D

363,5

2 16717

EI. Betrag der ausgegebenen Stener⸗ gutscheine.

1. Im Umlauf befindlich; . 3

2. Für Zwecke der öffentlichen Arbeits⸗

beschaffung der Reichsbank als Sicher⸗

m,,

12152

Verkehrswese

verschwinden.

„Kommunales Verkehrswesen“.

erfüllen zu können. Die Wege u Ie , , nl, ;

nternehmungen sein, die dem Reich

gehende

; ; betrachten. seien bei den Eisenbahnen zu

Verwaltung

und Beaufsichtigung möglichst trennen.

arbeit ein h nz von Nutzen für die Bevölk

5. jeder unwirtscha

den Zweck des Unternehmens, den Dienst a beeinträchtigen. Dazu

ventionierung wesensfremder Ste

——

Konten auf i 031 208 gestiegen. 63, Millionen Buchungen g440 Mill. R

Guthaben au

den Postscheckkonten betru 471,4 Mill. R 3. 1

Bremen⸗Stadt, Bremerhaven

sind 200 t oder 10 vH weniger als im Vorm

3l vc kleineren Einfuhrmenge. lich die Zufuhren von Getreide, Stück

künfte von

5. jeden tliche Wettbewerb der einzelnen öffentlichen Verkehrs untereinander sei unbedingt zu vermeiden und durch das Eingreifen der Staatsautorität zu verhindern; 5. zwecks Gesundung der schwer notleidenden öffentlichen Ver⸗ kehrseinrichtungen und Erreichung der Senkung der Tarife habe die unverzügliche Entlastung von allen ö, zu erfolgen, die 58, der ; n Volk und Wirtschaft,

ü ͤ ehöre insbesondere die Befreiung von allen finanziellen Verpflichtungen ,, . Steuern und Sub⸗ : en), die sich aus Zweck und

Art des Unternehmens nicht rechtfertigen ließen.

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n.

erung

Neue Wege des deutschen Verkehrs

Einzelunternehmer sollen aus dem öffentlichen Verkehr

Der Direktor des Reichsverbandes Deutscher Verkehrsver⸗ waltungen Tr. K. A. Müller⸗Berlin nimmt in dem ger , der NSDAP. für Gemeindepolitik Stellung zu dem Thema imur Er legt ausführlich die Not⸗ wendigkeit der Abgrenzung zu den anderen Verkehrszweigen und der Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Verkehrswirtschaft dar und beton, daß Fern- und Nahverkehr sich nicht gegenseitig ab⸗ schließen oder gar bekämpfen dürften, sondern daß fie sich in die Hand arbeiten müßten, um ihren Dienst an Volk und Wirtschaft

diesem Ziele ließen sich folgendermaßen zu⸗ Träger des öffentlichen Verkehrs sollten i- J eich, den Ländern, den kommu⸗ nalen Körperschaften oder den seit Jahrzehnten bestehenden be⸗ währten und finanziell gesicherten Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit gehören. Einzelunternehmer (kleine Gewerbe⸗ treibende) sollten int öffentlichen (fahrplan und tarifgebundenen) Verkehr nicht inehr zugelassen werden; 2. in der Gesetzgebung sei eine . Zentralisation, in der Verwaltung aber eine weit ezentralisation durchzuführen; 3. das heute mechanisch zusammenhängende deutsche Schienennetz sei im Interesse der Be⸗ völkerung und der verfrachtenden Wirtschaft künftig als eine erganische Transporteinheit hi be n. Gebrochene Tarife J ̃ beseitigen; die Durchtarifierung sei

bei der Beförderung von Personen und Sachen nere e e, zu verwirklichen und möglichst auch auf anstoßende Kraftfahrlinien auszudehnen; 4 Fern⸗ und Nahverkehr seien in Betriebsführung, ufsi voneinander Wohl aber erscheine es zwecks Vermeidung ungesunder Verkehrsverlagerungen und zwecks Herbeiführung einheitlicher, möglichst billiger Tarife erstrebenswert, daß sich F verkehrsmittel über Linienführung, Fahrpläne, Tarife, Ueber⸗ gangsmöglichkeiten usw. e n en um aus ihrer Zusammen⸗

zu

ern⸗ und Nah⸗

erzielen;

6. räger des

Umfang des Poftscheckverkehrs im Januar 1934.

Die ql der Postscheckkonten ist im Januar um 1934

Auf diesen Konten wurden bei umgesetzt; davon sind 7709 Mill. RAM oder 81,7, vH bargeldlos beglichen worden.

Das

am Monatsende

onat.

im Monatsdurchschnitt 522,0 Mill. RM.

Bremens Seeverkehr im Januar 1934.

Der seewärtige Güterverkehr der fünf , d,. Weserhä fen x. Bre Nordenham, Brake und Weser⸗ münde betrug in Einfuhr und Ausfuhr zusammen 529 * ö. .

r Ruci⸗ ang hat seine Ursache in der mit 215 5090 t um 58 8o0 t oder Es verminderten sich hauptsäch⸗ i t, Baumwolle und Holz. Tran fehlte ganz. Demgegenüber erhöhten sich allerdings die An— . mportkohlen, Oelfrüchten, Reis und Mineralöl; doch war dies Mehr viel zu klein, um die starken Ausfälle ausgleichen

zu können. Die Ausfuhr, die schon im Dezember größer war als

Mit 313 009 t erreichte sie 2600 t oder 1 ang, den ke ee . bei anderen Gütern mehr als au egenüber dem Januar v. Is. verzeichnete der

Ausfuhr. 5 vH vor.

ausgegeben am 3. Februar 1934.

glichen

die Einfuhr, übertraf sie abermals, und zwar um fast 1090 09099 t. . ste. e mehr. Ein Rück⸗ tückgüter und Eisen aufwiesen, konnte durch

werden.

üterverkehr eine

Steigexung von 16 800 t oder 28 v5. Sie entfällt allein auf die In der Einfuhr lag ein Rückgang von 11 700 t oder

Rr. T2.

3 weite Beilage zun Deutschen Reichsan

Berlin, Montag, den 19. Februar

zeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1934

Aus der Preußischen Verwaltung.

Ab 1. April Stiftung Preußenhaus.

Der preußische Ministerpräsident hat, als Zeitpunkt, des Inkrafttretens des Gesetzes über die Errichtung der Stiftung „Preußenhaus“ jetzt den 1. April 1934 bestimmt. Das Gesetz über die Stiftung. Preußenhaus datiert vom 26. Oktober 1935 und war rn. nicht in Kraft gesetzt worden. Nach dem Gesetz wird zur Pflege des Reichsgedankens auf, der Grundlage der nationalsozialistischen Weltanschauung als sichtbares Zeichen der auf die Verwirklichung des einigen Deutschland gerichteten ge— schichtlichen Sendung Preußens und als bleibendes Denkmal seiner großen Vergangenheit unter dem Namen „Preußenhaus“ eine Stiftung errichtet, in die die Grundstücke des bisherigen Preußi⸗ schen Landtages und des ehemaligen Herrenhauses eingebracht werden. Die Gebäude sollen zu Veranstaltungen, Tagungen und ähnlichen Zwecken des Reiches, öffentlich-rechtlicher Körperschaften und von Organisationen der NSDAP. bereitgehalten werden. Der Staat übernimmt die Verpflichtung, die auf dem Grundstück er— richteten Baulichkeiten dauernd zu unterhalten und die Kosten der Verwaltung zur Verfügung zu stellen. Vorstand der Stiftung ist der preußische Ministerpräsident, der die Amtsbezeichnung „Präsident der Stiftung Preußenhaus“ führt.

Aenderung des Gesetzes über den Provinzialrat.

Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit: Das Preußische Staatsministerium hat in seiner letzten Sitzung ein Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über den Provinzialrat vom 17.7. 1933 beschlossen, das die bisherigen Bestimmungen über die Zusammen⸗ setzung der Provinzialräte u, a. in folgenden Punkten abändert:

Dem Provinzialrat gehören kraft Amtes neben dem Oben— präsidenten, den in der Prövinz wohnhaften, vom Ministerpräsi⸗ benten ernannten Staatsräten, den Regierungspräsidenten der Provinz und dem Landeshauptmann künftig auch der Vizepräsident des Oberpräsidiums an.

Bei der Zusammensetzung des Provinzialrats soll dem wirt⸗ schaftlichen Aufbaue der Provinz und den Besonderheiten der Ge⸗ schäfte des Provinzialverbandes Rechnung getragen werden; dem⸗ zufolge ist bei Auswahl geeigneter Fachleute und leitender Be— amten der Gemeinden sowie der Landkreise Bedacht zu nehmen.

Der Oberpräsident, der Vizepräsident des Oberpräsidiums, die Regierungspräsidenten, die Staatsräte und der Landeshaupt⸗ mann sowie die auf Grund ihres Amtes in der nationalsozialisti⸗ schen Bewegung berufenen Provinzialräte gehören dem Pro— vinzialrat für die Dauer ihres Amtes an. Die übrigen Provinzial⸗ räte werden anstatt, wie bisher, auf Lebenszeit auf die Dauer von sechs Jahren berufen. Von diesen scheidet alle zwe— Jahre ein Drittel aus. Wiederberufung ist zulässig. Scheidet ein Provinzialrat vor Ablauf der Amtszeit aus, so wird für deren Rest ein Ewnsatzmann berufen. Die Zugehörigkeit der auf 6 Jahre berufenen Provinzialräte zum Prxovinzialrat erlischt, wenn der Minssterpräsident feststellt, daß die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, auf Grund deren sie ernannt sind.

Die Mitgliedschaft erlischt ferner, wenn der Ministerpräsident einem Provinzialrate das Anerkenntnis unverletzter . leit oder eines der Würde des Provinzialrates entsprechenden Lebenwandels oder Verhaltens versagt.

Vorftehendes Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über den Provinzialrgt ist vom n Ministerpräsidenten in Nr. 6 der , . Gesetzsammlung erstmals mit den Worten ver⸗ kündet worden: Im Namen des Reiches verkünde ich für den Reichskanzler das ö Gesetz, dem die Reichsregierung ihre Zustimmung erteilt hat.

Staatsdomänen als Siedlungsland.

neber 100 000 Morgen Domänenland zur Siedlung freigegeben.

Seit dem Inkrafttreten des Reichssiedlungsgesetzes im Jahre 1919 ist aus dem Domänenbesitz des Preußischen Staates bald in größerem, bald in kleinerem Umfange ständig Land zur Sied⸗ lung hergegeben worden. ;

Durch das Versailler Diktat verlor Preußen M seiner ge⸗ samten Staatsdomänen. In den Jahren 1919 bis 1932 wurden bann weitere 28 000 Morgen der Siedlung zugeführt. Auf⸗ gesiedelt wurden in diesen Jahren hauptsächlich geschlossene Do⸗

mänenvorwerke. Diese 144 Domänenvorwerke umfassen etwa js de Nachkriegsdomänenbesitzes des Preußischen Staates. Im Jahre 1933 wurden weitere 9 Domänen mit einer Fläche von rd. 20 600 Morgen zur Siedlung abgegeben (einschl. 2806 Morgen Hochmoorfläche). Von Oktober 1933 bis . wurden rd. 100 bis 105 000 Morgen Domänenland zur Schaffung neuen Bauerntums zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, daß trotz der starken Schwierigkeiten, die infolge der pachtvertraglichen Bestimmungen einer schnellen Aufsiedlung der Staatsdomänen entgegenstehen, unter der nationalsozialistischen Staatsführung das Fünffache der bislang seit 19g jährlich zur Besiedlung kommenden Fläche an Domänen land 66 Schaf⸗ fung neuen Bauerntums bereitgestelüotl i st.

Es darf trotz dieser hohen Ziffer nicht verkannt werden, daß die Auswirkungsmöglicheiten . Maßnahmen im Verhältnis zum Umfange der Gesamtaufgabe des deutschen Siedlungspro⸗ gramms nur beschränkt sind; denn der gesamte Dom änen⸗ befitz des Preußischen Staates würde kaum aus⸗ reichen, um auch nur das Siedlung sprogramm eines Jahres zu erfüllen. Aus dieser beschränkten Be⸗ deutung des Staatsbesitzes an Domänen im Rahmen der Gesamt⸗ aufgabe der Schaffung neuen Bauerntumz ergibt sich demnach, daß jeder, in dessen Hand größere Mengen Landbesitzes liegen, sich der Verantwortung bewußt sein muß, die dieser Besitz im Hinblick auf die gestellte Aufgabe der beschleunigten Bildung neuen lebens⸗ fähigen deutschen Bauerntums von ihm fordert.

Ueber 165 Millionen ha land⸗ und forstwirtschaft⸗ liches Eigentum der preußischen Gemeinden.

Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit: ;

Im Hinblick auf die im neuen Preußischen Gemeindever⸗ fassungsgefetz und Gemeindefinanzgesetz, beide vom 15. Dezember 1933, enthaltenen Bestimmungen über die Verwaltung der Ge⸗ meindebetriebe und des Gemeindevermögens (iinschließlich des Vermögens gemeindeartiger Körperschaften) gewinnen die in der Statistischen Korrespondenz Nr. 7 vom 15. Februar 1934 ver⸗ öffentlichten Angaben über das. land⸗ und forstwirtschaftliche Eigentum der preußischen Gemeinden besonderen Wert. Nach diefen Angaben beträgt die Gesamtfläche des Gemeindeeigentums an land⸗ und forstwirtschaftlich benutzten Ländereien in Preußen 1523 143 ha, also rund 6,5 . der gesamten land⸗ und forstwirt⸗ schaftlich benutzten Fläche in Preußen, d. h. auf 100 Berufszuge⸗ hörige der Landwirtschaft entfallen in Preußen 18,ů ha Gemeinde⸗ eigentum an land⸗ und forstwirtschaftlich benutzten Ländereien. Innerhalb des Staates ist der Umfang dieses Gemeindeeigen⸗ tums sehr unterschiedlich. Weitaus am größten ist er im wald⸗ reichen Westen des Staates (die Stadt, Berlin, deren gesamte land⸗ und forstwirtschaftlich benutzte Fläche mit 53 000 ha fast ausschließlich Gemeindeeigentum ist, nimmt eine besondere Stellung ein). An der Spitze der Regierungsbezirke steht, wie die Uebersicht zeigt, der Regierungsbezirk Wiesbaden mit 263 584 ha, an der Spitze der Kreise der Stadtkreis Görlitz mit 34 671 ba, im übrigen kreten aber fast nur westliche Kreise stark hervor. Da nach den Bestimmungen des neuen Preußischen Ge⸗ meindefinanzgesetzes in Zukunft Gemeindesondervermögen. (an dem nur bestimmte Gemeindemitglieder Nutzungsrechte besitzen), bei einer Umwandlung grundsätzlich nur zu Vermögen der politi⸗ schen Gemeinde werden kann, . die Nachweisung der „zu gemein⸗ samer Nutzung bestimmten“ Wald⸗ und Weideflächen (Waldall⸗ mende, Weideallmende) ebenfalls von besonderer Bedeutung. An derartigen Flächen gibt es in Preußen noch 359 304 ha (Wald⸗ flächen allein 301 290 ha), und zwar wieder vorwiegend im Westen bes Staates, sonst nur in wenigen Teilen des Staatsgebietes (Kreis Görlitz mit 32 550 ha Wald). ö auf die neuen Bestimmungen über Errichtung und. Führung. wirtschaftlicher Ünternehmungen der Gemeinden ist die Tatsache , . daß es in Preußen 7331 selbständige landwirtschaftliche, forstwigt⸗ schaftliche und gärtnerische Betriehe mit einer Durchschnittsgröße von 121 ha gibt, davon 1848 allein in der Rheinprobinz, 49 in Hannover, 881 in Hessen⸗Nassau, Die Stadt Berlin bewirtschaftet fast ihr gesamtes Land⸗ und . Eigentum in ihren 47 Betrieben, deren Durchschnittsgröße mit 1044 ha weit über dem Staatsdurchschnitt liegt.

Sandes ein.

Verliner Vörsenbericht vom 19. Februar 1934.

Ueberwiegend fester.

An der Berliner Börse trat zum Wochenbeginn einiges An⸗ gebot zutage, das aber keineswegs drängend war und nur zwecks Hlattstellungen herauskam. Das Privatpublikum dagegen zeigte besonders für gute Anlagewerte weiterhin beachtliches Interesse. Wenn auch die Kursgestaltung anfangs nicht ganz einheitlich war, so überwogen doch bald bei lebhafterem Geschäft neue Kurssteige⸗ rungen. Ran verweist immer wieder auf die 4us der Wirtschaft komhtenden günstigen Nachrichten. Die Verflüssigung des Geld= marktes rh. ebenfalls Anregung, und auch der Quartalsbericht der J. G. Farbenindustrie wirkte ebenso wie der Abschluß des Stillhalteablommens in günstigem Sinne nach. Das Geschäft wurde im Verlauf bei verstärkten Kauforders der Privatkund⸗ schaft ziemlich lebhaft, und die eingetretenen Kursbesserungen . sich fast ausnahmslos bis gegen Schluß des Verkehrs alten. . Montanpapiere lagen nicht einheitlich; Stahlverein und Gelsenkirchen waren knapp behauptet, dagegen zeigten sich An⸗ lagekäufe in Harpener splus . vH), stärkere Beachtung fanden im Verlauf wieder Hoes plus 1 v6). Die K zraun⸗ kohlenwerte 9. gestiegen. Bubiag zogen um 2 vH, intraeht um 1 vH und Niederlausitzer . um 255 an, In Kali⸗ , war bei ruhigem Geschäft die Tendenz zielich lustlos;

schersleben und Tee en, wurden zu 116 umgesetzt. In Farbe fonte man wieder Pubkikumskäufe bemerken shlus z, bo), des⸗ gleichen in Ehemische Heyden (splus 1 v5). Rütgerswerle waren mit 57M knapp gehalten. Unter Elektrowerten fanden Siemens splus I vp) besondere Begchtung, während ACG. mit 303 wen: derändert Jagen. Eine kleine Abschwächung zeigte Ich in Gesfürel, die den Parikurs wieder unterschritten sowie in, icht und Kraf minus v). Stärker erholt waren wieder Julius Berger (hlus 3 vH), auch in Engelhardt konnte man größere Rückkäufe bemerken n. 2M vH), während , . mit M wenig verändert lagen. Kaufluft von Seiten des Publikums 6 im Zusammenhang mit den Meldungen über günstige A satzent wicklung bei den Strom- und Gasunternehmungen für. BKL. splus 155 vp) und RW. (plus 1 v5). Von den Maschinenwerten gingen Berlin Karlsruher zu 1095 und Orenstein und Koppel zu 70*so um, Die Kulisse nahln von den Schiffahrtspapieren Hapag Golus vy)

und Lloyd (plus 1 vSH) aus dem Markt. Banken waren wenig ver ändert, Reichsbank hörte man 167, Berliner Handels ⸗Gesellschaft 96 nu, Commerzbank 52.

Der Kassamarkt zeigte feste Tendenz bei Kursbesserungen bis zu 2 vH. Am Rentenmarkt überwogen eher kleine Ab schwächungen; Goldpfandbriefe sowie die übrigen Pfandbriefe zum Teil abbröckelnd, auch in Stadtanleihen lagen ebenso wie in Provinzanleihen die Kurse zumeist etwas niedriger, Dagegen waren Schuldbuchforderungen bei kleinem Geschäft bis zu * v́õ und Industrieobligationen durchschnittlich 6. vH höher. Von

den Kuslandsrenten waren Oesterreicher und Ungarn begehrt. Der Geldmarkt ist wieder flüssig; Tagesgeld unverändert 4* bis 5e vo., v5 für erste Adressen. Am Diskontmarkt hat die Nachfrage nach Privatdiskonten zugenommen.

Vor dem Abschluß der Preußenanleihe.

Die neuen 46 vH Preußischen Schatzanweisungen sind die erste Anleihe, die zu einem bedeutend niedrigeren Nominalzinssatz und zu einer niedrigeren Gesamtverzinsung als dies bisher der Fall war, aufgelegt wird. Dieser neuartige Anleihetyp, der von der preußischen Finanzverwaltung im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen und dem Reichswirtschaftsminister gewählt wurde, stellt soͤmit grundsätzlich einen wichtigen Schritt auf dem Wege zur organischen Zinssenkung dar. Es ist daher von besonderer Bedeutung, daß die Preußische Staatsbank vor einigen Tagen mitteilen konnte, daß diese Anleihe lebhaftes Interesse findet und der Zeichnungseingang gut ist. Die Zeich⸗ nungsfrist läuft noch bis zum 22. Februar. Der Erfolg der Emission, der nach Information des D5D. auf Grund des bis⸗ herigen Zeichnungsergebnisses mit Sicherheit zu erwarten ist, wird wegbereitend für die weitere Gestaltung des Kapitalmarktes sein und mithelfen, den Markt für festverzinsliche Wertpapiere auf die im Interesse der Wirtschaftsgesundung notwendige frei⸗

willige Konversion vorzubereiten.

Versicherungsaktien als Kapitalanlage.

Im ,, mit der verhältnismäßig günstigen Ge—= schäftsentwicklung im Versicherungsgewerbe beschäftigt sich ein Bericht des Bankhauses S. Bleichröder mit der Frage, inwieweit Versicherungsaktien auf Grund ihrer gegenwärtigen Kurse und Rentabilität als Kapitalanlage in Frage kommen. Der Bericht verweist darauf, daß gerade Versicherungsgesellschaften zu den wenigen Gruppen von Üünternehmungen gehören, die überwiegend auch in der Krise Dividenden ausschütten konnten; so sind für 1932 nur 3 von insgesamt 27 an der Berliner Börse amtlich ge⸗ handelten Versicherungsaktien dividendenlos geblieben. Mit Rücksicht auf die erwähnte Besserung des laufenden Geschäfts, insbesondere durch Rückgang der Stornis bei gleichzeitigem An⸗ wachsen des Neuzugangs im Lebensversicherungsgeschäft und durch befriedigende Schadensentwicklung im Sachversicherungs⸗ geschäft erscheinen auch die Dividendenaussichten zunächst für 1933 günstig. Hinzu komme, daß die großen Kurssteigerungen an den Rentenmärkten zu einer erheblichen Auffüllung der Reserven ge⸗ führt haben müssen, zumal die Wertpapierbestände im Verhältnis zu dem eingezahlten Grundkapital der Unternehmungen meist recht erheblich seien. Diese Entwicklung biete auch ein Gegen⸗ ewicht gegen etwaige Auswirkungen der geplanten organischen , auf die laufende Ertragsrechnung. Die Rendite liegt, wie im Bericht ziffernmäßig dargelegt wird, gegenwärtie auch bei vollgezahlten Aktien, beispielsweise Victoria, vielfach 3. einem Niveau von 759½ bis 38 v5. Selbst bei einigen führenden Aktien, z. B. der beiden Gesellschaften des Allianz⸗Konzerns, seien unter Berücksichtigung der letztjährigen Gratiseinzahlung auf die Aktien Rentabilikätsfätze von zirka sr vH bis gi vH festzu⸗ stellen. Dies zeige, daß bei Versicherungsaktien das Rentabilitäts⸗ niveau jetzt nicht nur wie es in Rückkehr zu Vorkriegsbegriffen für die Mehrzahl der dividendentragenden Aktienwerte zutrifft über den durchschnittlichen Effektivverzinsungssätzen für Renten⸗ werte liegen, sondern daß es auch höher sei als bei den meisten Industrieaktien von ungefähr gleicher Dividendenstabilität.

In Ausnahmefällen auch nach Ende März Arbeits- beschaffung aus Steuerrückständen.

Wie wiederholt festgestellt, finden die Bestimmungen über die Flüssigmachung von Steuerrückständen für Arbeitsbeschaffung nur Amwendung für den Betrag, den der Antragsteller in der Zeit vom 1. 12. 1933 bis 31. 3. 1534 aufwendet. Der Reichsstand des Deutschen Handwerks hatte nun den Reichsfinanzminister darauf hingewiesen, daß die Wirksamkeit dieser Maßnahme da⸗ durch beeinträchtigt werden würde, daß z. B. in den ostlichen Provinzen Außenarbeiten erst später begonnen werden könnten. Der Reichsstand hatte infolgedessen beantzagt, unter Berücksichti⸗ gung der verschiedenen klimatischen Verhältnisse in den einzelnen Teilen des Reiches die gestellte Frist für die Flüssigmachung von Steuerrückständen zur Arbeitsbeschaffung angemessen hinaus zu⸗

ieben.

. Der Reichsfinanzminister hat hierauf erwidert, er habe die Finanzämter mit Weisungen versehen, um in begründeten Einzel fällen den erwähnten Schwierigkeiten abzuhelfen. Er stelle an⸗ eim, die in Frage kommenden Steuerpflichtigen an das zuständige Finanzamt zu verweisen. In den Fällen, in denen der Steuer⸗ pflichtige einen Antrag auf Gewährung eines Reichs zuschusses für Instandfetzungen usw. gestellt habe, müsse er dem Finanzamt nach⸗ weisen, daß die für die Entscheidung über den Zuschußantrag zu⸗ ständigen Stellen Fristverlängerung bewilligt haben.

Freizügigkeit im Messe⸗ und Ausstellungswesen. Aufhebung der Sperrbeschlüsse.

Der Werberat der deutschen Wirtschaft gibt bekannt: Nach dem Gesetz über Wirtschaftswerbung hat der Werberat der deut⸗ schen Wirtschaft die Aufsicht über das gesamte öffentliche und private Ausstellungs und Messewesen. Die zweite Bekannt⸗ machung des Werberates der deutschen Wirtschaft bestimmt, daß Messen und Ausstellungen nur mit Genehmigung des Werberats stattfinden können. Dem Aufsichtsrecht würde es widersprechen, wenn einzelnen Messe⸗ und Ausstellungsorganisgtionen erlaubt würde, Vereinbarungen oder Verträge mit Wirtschaftsverbänden der einzelnen Firmen abzuschließen, die sich gegen andere Messen und Ausstellungen ungünstig auswirken könnten. Der Werberat der deutschen Wirtschaft hat daher sämtliche Messe⸗ und Aus⸗ stellungsorganisationen angewiesen, gegebenen falls bestehende Verträge dieser Art mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Danach ist es unstatthaft, daß eine Messe oder. Ausstellungsorganisation einem Reichsverband für seine Mitglieder oder einęr ausstellen⸗ den Firma für die alleinige Beschickung ihrer Veranstaltung günstigere Bedingungen gewährt als solchen Teilnehmern, die auch andere Veranstaltungen beschicken. Sollten auf der anderen Seite Beschlüsse von Verbänden bestehen, die den Verbandsmit⸗ gliedern einerseits die Beteiligung an bestimmten Messen und Ausstellungen vorschreiben, andererseits die Teilnahme an anderen Veranstalttingen verbieten, werden zur Beseitigung, derartiger Beschlüsse gleichfalls entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Zwei Milliarden Mark Jahresumsatz des ambulanten Gewerbes.

Vom Reichsstand des deutschen Handels wird auf die große Bedeutung des kleinen und lleinsten selbständigen Unternehmens für die deutsche Volkswirtschaft hingewiesen. Noch immer sei das ambulante Gewerbe, das vielen Tausenden Arbeit und Brot in selbständiger Tätigkeit gebe, zu wenig bekannt. Dabei gebe es in Deutschland etwa 300 000 ambulante Gewerbetreibende, deren Jahresumsatz sich um die zwei Milliarden Mark bewege. Tas im ambulanten Gewerbe investierte Volksvermögen werde von infgt— mierter Seite auf rund 200 Millionen Reichsmark geschätzt. In letzter Zeit habe der sehr vielseitige ambulante Handel sich be⸗ sonders mit dem sogenannten Neuheitenverkauf beschäftigt, womit er zu einem Faktor für verschiedene Industriegruppen wurde.

Brandschäden im Sanuar 1934.

Nach der Feststellung des Verbandes öffentlicher Feuerver⸗ sicherungsanstalten in Deutschland betrugen die Leistungen für Brandschäden bei den öffentlichen Feuerversicherungsanstalten (Brandversicherungsanstalten, Sozietäten, Brandkassen) im Januar 1934 46323 931 RM gegenüber 4993 642 RM im Dezember 1933.

Die Anzahl der Schäden (Schadenshäufigkeit) betrug im Januar 1934 8023 gegenüber 9221 im Dezember 1933 und FMii0 im Januar 1933.