1934 / 43 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Feb 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 493 vom 20. Februar 1934.

S. 2.

Entsprechend der Uebertragung der Kulturfilmprüfung

auf die Reichsfilmprüfstelle (8 8) muß die gegen das Verbot eines Films gegebene Beschwerde auch gegen die Versagung der Anerkennung eines Films als Kulturfilm gegeben werden, und zwar auch dann, wenn der Film als solcher zugelassen worden ist G 19). Für die Zusammensetzung der Oberprüf⸗ stelle gilt das oben für die Prüfstelle Gesagte. Für eine wirksame Kontrolle der Lichtspieltheater ist es unerläßlich, daß den mit der Ueberwachung betrauten Amts— personen des öffentlichen Sicherheitsdienstes gegenüber jeder⸗ zeit der Nachweis der Genehmigung des vorgeprüften Films und seiner Reklame geführt werden kann G6 21 Abf. 9.

S8 25 bis 360 enthalten die erforderlichen Straf⸗ bestimmungen.

Bekanntmachung.

2

Die am 19. Februar 1934 ausgegebene Nummer 17 des Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält:

das Erste Gesetz zur Ueberleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16. Februar 1934

das Gesetz zur Aenderung der Verordnung über die Devisen⸗ bewirtschaftung, vom 16. Februar 1934;

das Gesetz über Kassenvereinigungen in der Krankenversiche—⸗ rung, vom 16. Februar 193:

das Lichtspielgesetz, von

die Vierte Verordnun über Voraussetzung, Art ums 10. Februar 1934;

die Verordnung zur De führung des Gesetzes über die Ver— mittlung von Musikaufführungsrechten, vom 15. Februar 1934,

die Dritte Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes, vom 16. Februar 1934.

Umfang:; 15 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 004 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 20. Februar 1934.

Reichsverlagsamt. Scholz.

5. Februar 1934; 1 Aenderung der Reichsgrundsätze Naß der öffentlichen Fürsorge, vom

Bekanntmachung. Die am 19. Februar 1934 ausgegebene Nummer 18 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält: . das Gesetz über die Realsteuersperre 1934, vom 16. Februar 934, die Bekanntmachung des Realsteuersperrgesetzes 1934, vom 16. Februgr 19343 die Durchführungsbestimmungen zum Realsteuersperrgesetz 1934, vom 16. Februar 1934. Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis 0,5 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,9 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 20. Februar 1934. Reichs verlagsamt. Scholz.

Preußen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 5] der Verordnung des Herrn Reichs⸗— präsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 habe ich folgende Bücher und Druckschriften in Preußen wegen Gefährdung von Sitte und Anstand beschlagnahmt:

. „Lina Frido“. Verf. Don Brennus Alsra, Select—

Bibliothéque Sceaux (Seine), 1927;

. „Ames Sauvages“, Verf. und Verleger wie zu 1. 1912

„„Fridoline Sauvages“, Verf. und Verleger wie zu 1. 1926;

„Sur la Galéere“, Verfasser: Max de Vignons, Ver⸗— leger Amateur⸗Bibls, Paris, 1926

„Brins de Verges“, Aneedotes intimes sur la Flagel⸗ lation, Office central de librairie, Paris, 1908

. „Au Rouge Vif“, Aneedotes intimisseur la Flagel⸗ lation (deuziéme Série), Office central de librairie, Paris;

. Petites Flagellations“, Verfasser Jean du Villiot, Verleger Charles Carrington, Paris;

„Sexus“ Nr. 1, 1933, Internationale Viertelsjahres⸗ zeitung, Herausgeber: Institut für Sexzualwissenschaft, Berlin;

. Liebe, Geschlechtsbeziehungen und Geschlechtspolitik“, Verfasser Fritz Brupbacher, Neuer Deutscher Verlag, Berlin;

. „Jugend und Sexualreform“, Verfasser Preißer, Deuko-Verlag, Berlin-Friedenau; „Wiener Magazin“ Nr 2, 1934, Verlag Alexander K Co., Wien l, soweit sich auf den Seiten 30, 38, 39, 58, 59, 62 und 63 Nacktdarstellungen befinden;

2. „Le Sourire“ Nr. 873 vom 25. Januar 1934 und

Nr. 874 vom 1. Februar 1934, Paris;

„Paris Plaisirs“, Nr. 139 (Februar 1934), Heraus⸗ geber: Levallois-Paris;

„Paris Plastique“ Nr. 12, Dans l'ile de Lesbos, Herausgeber: Levallois⸗Paris;

5. „Beauté⸗Magazine“ Nr. 36, Februar 1934, sixisme année, Herausgeber: Levallois⸗Paris.

Berlin, den 13. Februar 1934.

Der Polizeipräsident in Berlin. Abtlg. IV. J. A.:; Vorwerk.

Oswald

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 193! (RGBl. 1 S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14 Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) und der Preußischen Aus⸗ führungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml S. 207) wurden die von dem Polizeipräsidenten in Waldenburg, Schles., bei dem Sprachlehrer Willibert Kühler in Walden⸗ burg, Schles., Gartenstr 3 a, der sich z. Zt. in Hradec Kralowe, C. S. R., Klumparowa ul 567 u. pi Habove, aufhält, be⸗ schlagnahmten Vermögensgegenstände zugunsten des Landes

.

Belanntmachung.

Auf Grund des 81 des Gesetzes über die Ein kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 193 (RGBl. 1 Seite 293) in Verbindung mit § 1 der Durchfüh⸗ rungsverordnung des Preußischen Ministers des Innern vom sl. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207) und dem Besetze über Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) ist der Betrag von 137 RM der aufgelösten Arbeiterwohlfahrt in Bielefeld zugunsten des Preußischen Staates, vertreten durch den Herrn Preußischen Minister des Innern, eingezogen worden.

Minden, den 16. Februar 1934.

Der Regierungspräsident. J A.: Schwemann.

1

Nichtamtliches. Aus der Preußhischen Verwaltung.

Aenderung von Familien⸗ und Vornamen.

Der Preußische Minister des Innern hat an die unter⸗ geordneten Behörden einen Runderlaß, betr. Aenderung von Familien- und Vornamen, gerichtet. In diesem Erlaß heißt es:

Mit Wirkung vom J. Februar 1934 ist die Staatsangehörig⸗ keit in den deutschen Ländern fortgefallen; es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit Reichsangehörigkeit.

Soweit es nach geltenden Gesetzen rechtserheblich ist, welche deutsche Landesangehörigkeit ein Reichsangehöriger besitzt, ist fortan maßgebend, in welchem Lande der Reichsangehörige seine Niederlassung hat. Das hat u. a. zur Folge, daß preußische Be⸗ hörden nunmehr zur Bearbeitung und Entscheidung aller Anträge auf Aenderung von Familien- und Vornamen zuständig sind, die von Reichsangehörigen gestellt werden, die fich in Preußen niedergelassen haben. Umgekehrt ist die Zuständigkeit der preußi⸗ schen Behörden weggefallen, soweit Reichsangehörige in Frage

iehun

kommen, die ihre Niederlassung außerhalb Preußens im Reichs⸗

Bewährt sich der Luzerner Wellenplan?

Um die Frage zu beantworten, ob der Luzerner Wellenplan, der vor einem Monat eingeführt wurde, etwas taugt, muß man feststellen, ob er auch in allen Teilen beachtet wird. Der Luzerner Wellenplan zerfällt in z Teile: das Langwellenband, das Haupt⸗ rundfunkband und ein zwischen beiden liegendes Wellenband? Tas letztere kann bei der Betrachtung ausscheiden, weil in ihm nur weniger bedeutende Rundfunksender untergebracht sind, deren Empfang für Deutschland im allgemeinen nicht in Frage kommt.

In dem Hauptrundfunkband 550 bis 1500 KH (545 bis 209m) haben die Sender, von wenigen unbedeutenden ab⸗ gesehen, ihre Wellen nach dem Luzerner Plan eingenommen. Wie sich gezeigt hat, ist er in diesem Teil gut brauchbar. Die deutschen Rundfunksender werden störungsfrei empfangen. Auch der Empfang von ausländischen Sendern in diesem Wellenbereich innerhalb Deutschlands ist, soweit es sich um „Einzelwellen“ handelt, günstig Natürlich sind jetzt die Auslandssender, deren Aufnahme in Dentschland in Betracht kommt, auf der Abstimm⸗ kala des Empfängers an anderen Stellen als bisher zu fuchen, so daß eine gewisse Zeit nötig war, um sich an die neue Ein stellung zu gewöhnen. Neben Einzelwellen enthält der Luzerner Wellenplan in diesem Teil nun noch „mehrfach belegte Wellen“ oder „Gemeinschaftswellen“. Die auf solchen Wellen arbeitenden Sender können naturgemäß infolge der auftretenden Pfeiftöne in Deutschland nur schlecht empfangen werden. Da es sich hierbei aber um wenige unbedeutende Sender handelt, die auch früher in Deutschland nicht aufgenommen worden sind, ist dies belang— los. Daß der Luzerner Plan für das Hauptrundfunkband auch in anderen Ländern günstig beurteilt wird, geht aus verschiedenen ausländischen Fachzeitschriften hervor. Hierzu einige Beispiele:

Die voreilige Kritik der englischen Tagespresse, daß die Um— stellung ein Fehlschlag sei, wird von der Zeitschrift „Wireleß World“ als Unsinn hingestellt. Ueber den Empfang der deutschen Sender in England wird berichtet: Langenberg war gut, München hervorragend, Leipzig stark und klar, Hamburg zeigte allerdings Ueberlagerungserscheinungen, Breslau ebenfalls, Frankfurt voll— kommen klar. Zusammenfassend heißt es, daß der Luzerner Plan sich gut eingeführt habe und die Lage sich von Nacht zu Nacht bessert.

! Nach „Amateur Wireleß“ sind die englischen Ingenieure mit den Ergebnissen des Luzerner Planes zufrieden. Alle britischen Regional- und Nationalsender sind nunmehr störungsfrei, und der Plan ist als ein Triumph für die technische Zusammenarbeit anzusehen.

„L'Antenne“ (Frankreich) äußert sich in folgendem Sinne: „Im allgemeinen kann man sagen, daß die Verteilung der Groß— sender zufriedenstellend ist.“

„Haut⸗-Parleur“, gleichfalls eine französische Zeitschrift, schreibt, daß die Techniker über das Ergebnis des großen Wellen- wechsels entzückt seien.

Im Langwellenband (160 bis 271 kHz 1875 bis 1107 m) liegen die Verhältnisse für den Empfang von ausländischen Sendern in Deutschland jetzt zum Teil weniger günstig als früher. Die Schuld für diese Schwierigkeiten dem Luzerner Wellenplan zuzuschreiben, ist jedoch nicht gerechtfertigt. Schon in Luzern haben Litauen, Holland, Finnland, Polen und Schweden erklärt, daß sie diesen Teil des Luzerner Wellenplanes nicht annehmen und ihre alten Wellen beibehalten würden. Es war daher von vornherein anzunehmen, daß sich für den Langwellenteil Schwierig—

keiten ergeben würden. Um diese zu vermeiden, hatte man in

mm ann, .

seen haben, Soweit die Antragsteller im Ausland ohnen, itt ür die Zuständigkeit der Reihe nach maßgebend:

4. Die bisherige Landesangehörigkeit;

2. die letzte Niederlassung im Inland;

3. die bisherige Landesangehörigkeit der Vorfahren;

1. die letzte Niederlassung der Vorfahren im Inland. Im Zweifel entscheidet der Reichsminister des Innern.

Die widersprechenden Vorschriften des Runderlasses vom c 11. 1932 werden aufgehoben. Alle zur Zeit im Geschäftsgang befindlichen Anträge von im Inland kia Reichsange⸗ hörigen, die in Preußen keine Niederlassung haben, sind unver— züglich ohne weitere Bearbeitung an die für den Ort der Nieder⸗ lassung zuständige Behörde ab ugeben. Ebenso ist mit etwa neueingehenden Anträgen zu ö ,

Bei der Bearbeitüng von Anträgen ist in Zukunft lediglich zu, prüfen, ob der Antragsteller die Reichsangehörigkeit befitzt. Wird diese nicht anderweit nachgewiesen, so genügt bis auf weiteres, wenn zu diesem Zwecke ein früher ausgestellter Staats⸗

angehörigkeitsausweis eines der deutschen Länder vorliegt.

Gebührenfreie Ausfertigung standesamtlicher Urkunden.

Zur Frage der gebührenfreien Ausfertigung standesamtlicher Urkunden ninmt der Preußische Minister des Innern in einem Runderlaß an die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden Stellung. In dem Erlaß heißt es:

Ein amtliches Interesse, das die kostenfreie Ausfertigung standesamtlicher Urkunden zum Zwecke des Nachweises der arischen Abstammung gegenüber der Szl. der NSDAP. rechtfertigt, ist abgesehen von besonders begründeten Einzelfällen? —— nüt dann als vorliegend anzusehen, wenn die Antragsteller Führer vom Range. eines Sturmführers an aufwärts sind oder die Dienststelle des Führers eines Sturmes oder einer größeren Gliederung inne⸗ haben. Alle übrigen Antragsteller müsfsen' die tarifmäßigen Ge— bühren entrichten, wenn sie dazu in der Lage sind. Bei geltend gemachtem Unvermögen ist von einer Nachprüfung abzusehen, es sei denn, daß bestimmte Tatsachen die Angaben hierüber als offen⸗ sichtlich unglaubhaft erscheinen lassen.

Für welche Amtswalter der N- TAP. im amtlichen Interesse leichfalls die gebührenfreie Ausfertigung dieser Urkunden er— . kann, bleibt besonderer Bestimmung vorbehalten.

Ver kehrswesen.

Luzern die Möglichkeit einer Zwischenlösung, die sich darauf auf— bante, daß einige der im Langwellenteil des Planes verzeichneten Sender vorerst noch nicht im Betrieb sind, offen gelassen. Die Versuche, eine solche Zwischenlösung einzuführen, die man „Modus vivendi“ nannte, sind aber gescheitert. Der wesentliche Grund liegt darin, daß die Sowjetuͤnion nicht die Zwischenlösung an— nahm, sondern daran festhielt, den Luzerner Plan auch im Lang— wellenteil durchzuführen, und daß die Franzosen die bisherige Langwelle des Eiffelturms, die ihnen nach dem Luzerner Plan nicht mehr zustand, weiterbenutzten und dadurch den Empfang des englischen Senders Daventry auf der Welle des „Modus Kvendi'-Plans (203 kl) in England völlig unmöglich machten. Die Engländer waren daher gezwungen, dem Eiffelturm auszu— weichen und sind im Einvernehmen mit eutschland auf die ihnen nach dem Luzerner Plan zugeteilte Welle von 200 kii— (1500 m) gegangen. Auch Deutschland hat darguf die im Luzerner Plan für den Deutschlandsender vorgesehene Welle von 191 6, (1571 m) geschaltet, um den nötigen Frequenzabstand von Daventry zu erhalten. Der Empfang des Deutschlandsenders ist auch auf seiner

neuen Welle gut. .

Die Verhältnisse im Langwellenteil liegen mithin so, daß ein Teil der Länder den Luzerner Plan befolgt, ein Teil jedoch auf seinen alten Wellen beharrt. Dadurch kommt es, das Brasov Rumänien) die Welle 160 kHz (1875 m) mit Huizen, und Paris mit Lahti die Welle 167 kllz (17965 m) gemeinfam benutzen. In Deutschlan? sind diese Sender daher abgesehen vielleicht von Huizen, dessen Empfang zeitweilig brauchbar ist kaum auf⸗ nehmbar. Bei Paris fällt das nicht so sehr ins Gewicht, weil es auch schon vor der Umstellung wegen seiner Nähe zur Wellen—⸗ länge des Deutschlandsenders meist nicht zu empfangen war. Die Aufnahme des Senders Daventry auf Welle 200 kfz (1500 m), die den ordnungsmäßigen Abstand vom Deutschlandsender hat, bar von jeher in. Deutschland nur mit besonders trennscharfen Empfängern möglich. Hier ist also eine Aenderung nicht ein⸗ getreten. Der Sender Warschau, der seine alte Welle 212,5 k (1412 m) beibehalten hat, wird einerseits durch Minsk (208 kHz 1442 m), anderseits durch den Eiffelturm beeinträchtigt, der etzt die Welle 216 KRlla (1389 m) verwendet. Trotzdem ist Warschau in Deutschland zeitweise brauchbar zu empfangen. Der Eiffel— turm macht sich aber auch für den Empfang von Motala, der seine alte Welle 22,5 kllz (13418 m) beibehalten hat, störend be⸗ merkbar. Motala wird z. T. auch von Charkow gestört, der die Luzerner Welle 223 ke (1315 m) verwendet. Da Warschau die ihm im Luzerner Plan zugewiesene Welle 230 Kliz (1304m'! nicht benutzt hat, hat sie unberechtigterweise Luxemburg belegt. Dieser Sender beeinträchtigt nun nicht nur Motala, sondern auch Kalund— borg auf Welle 238 kllz (1361 m), wenn! auch Kalundborg im allgemeinen brauchbar empfangen werden kann. Der Sender Oslo, der seine neue Welle 253 Kli 1186 m) nach dem Luzerner Plan angenähert eingenommen hat, wird nicht durch andere Rundfunksender gestört.

Wie die Empfangsverhältnisse für die ausländischen Rund— funksender im Langwellenteil im eigenen Lande sind, läßt sich nach den in Deutschland zu beobachtenden Schwierigkeiten nicht beurteilen. Ein, Einspruchsrecht Deutschlands gegen die be— stehenden Verhältnisse würde nur gegeben sein, wenn deutsche Funkdienste gestört würden. Da dies jedoch nicht der Fall ist, kann von deutscher Seite nichts zur Abstellung der Mängel ver⸗ anlaßt werden. Die nötigen Schritte müßten vielmehr von den— senigen Ländern eingeleitet werden, deren Empfang auf dem Langwellenbande im eigenen Lande gestört wird.

—— Marktverkehr mit Vieh vom 4. bis 10. Februar 1934. (Nach Angaben der 40 bedeutendsten Vieh und Schlachthofverwaltungen.)

Lebende

Tier e Zu uhren Zu⸗ () biw.

unmittelbar dem Schlacht hof zugeführt

Auftrieb auf dem Viehmarkt

davon zum

Schlachthof

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gegenüber z 5 zum Fleisch . Vorwoche der Vorwoche P markt! in v

davon aus dem Ausland!)

insgesamt

24 563 4573 4686

10613 4322

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16624 3 441 3962 5 794 3138

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228

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12090 4496

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1684

O . 00 ie -= 2

1

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 43 vom 20. Februar 1934. S. 3.

Zeitabschnitt

Betrieb der Zucker“, Stärkezucker und Rübensaftfabriken im Monat Januar 1934.

A. Zuckerfabr

iken.

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L. Es sind verarbeitet worden:

II Es sind gewonnen worden:

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hiervon wurden entzuckert im nner, . des anzen . tianver⸗ fahrens

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Im Januar 1934 In d. Vormonasen Vom 1. Sept. 1933

Vom J. Sept. 1932

Im Januar 1934 In d. Vormonaten Vom 1. Sept. 1933

Vom 1. Sept. 1932

Im Januar 1934 In d. Vormonaten

bis 31. Jan. 1934

bis 31. Jan. 19332)

bis 31. Jan. 1934

bis 31. Jan. 193352)

Vom 1. Sept. 1935 bis 31. Jan. 1934 Vom 1. Sept. 1932 bis 31. Jan. 19332)

10 6507 272 dæ.

82 844 956 82 844 g9h6ß

67 804 196

82 844 956

67 804 196

Gesamte Herstellung in Rohzus Bes dieser Berechnung sind die unter 1

255 938 1387 5235

643 461

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3 822 106

3599 040 464 291 5614 001 276 5465567

5113388 zuckerwert berechnet im Januar 1934: 32

195 26 153

26 348

103 764

2325 89 878 92 203

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242703

181271 66953. 9 122 06583 153 288 30

301 337

g, 5751

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15 485 15 485 g 140 1953 220 247

207 21097 4

33 8758 6 886 4282 543 o11

, 7 939 113 77 318 19

2536 195 903 285206 86295

246 764 11

267 578 1 593 920 25

529 744 10 684

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9 *

364 131 1016 363115 6348

S885 422

1 461 246 764 13

895 257 29

269 260 10731 678 837 3. 8 n n,, 77982 1181 77819 181761 33 337 301 684 16388 285 296 9 128 3673 683 032

269 858 598

379 616 16 501 363 151 9 146 54314 017 569 1 142 0221 43

6 887 5o mz 221 848 1 o92 6321 37 509 dz, vom 1. September Abzug gebracht und d

278 616 9 356 269 260

angegebenen Einwurfzucker in

6 e r b dg n

9

196 088 5745 5

247 2

559 263 629

un d Melasseentzuckerungsanstalten. 105 09 52 851 202056 J 191 655 510771

3 889

825 6168

487 1791 ö. 137 8a 10 057 285 021 190433

352 847 200 203

6 (l un 7).

157 293 5 126 271

5 375 200 14.

12 101

679 3 889 600 6609

179

2 19 2 9

10498

13307 616476 204 241

313

ie Verbrauchszucker

E. Stärkezuckerfabriken.

927 199

585 yt 112 520

567 9 b8z dog 241 3311 ol 620 1737 454

ͤ ö; 532 . 196 453 1 282 951 2 017 660

1153 431 1796329

933 bis 31. Januar 1934: 13 909 584 dz, dagegen vom 1. ö 1 im Verhältnis von 9: 10 umgerechnet.

75 68 593

65 1 226 683

589 240 1 295276

35 8357

211613

69371 J 722 384

4 14 435 280 2061 1730

74 691

/ 50 292

K 90 403

771 50 608 209289

5495917

5 724 489 1771 50 603 2 169 692 3 169 4760 636 705 o8 408 1 847 189

86 648 179 720

182

901

1104711 9831 2495 099114 762

1083 266 3658

ta 293! 10

3 599 810116 745

3 50s 3 431910 230 952

1983 189 177951

827 I6 533 51 509 2 259 009

5956

6 783 9 18 516 51 691 2436 060 6 ö 8 192 546 15 ooo 69 486 2 o78 141 September 1932 bis 31. Januar 1333.

Zeitabschnitt

I. Es sind

verarbeitet worden:

II. Es sind gewonnen worden:

Kartoffelstärke

in den Betrieben erzeugte

euchte trockene

angek feuchte

Maisstäãrke aufte

feuchte

trockene

trockene

Andere zucker⸗ haltige

zucker

Form

Stãärke⸗

in fester

Stärke⸗ zucker⸗ ablãufe

Stãärke⸗ Zucker⸗ zuckersirup) farbe

5 7

17 36 605

Im Januar 1934 ... In den Vormonaten . Vom 1. September

1h33 bis 31. Januar 19534.

Vom J. September 1932 bis 31. Januar 19332)

19055 77051 96 106 90750

21 88 76 520 98 402 72765

C. Rübensaftfabriken ).

13 114 50 886 64 000 55 o76

Zeitablichnitt .

Verarbeitet

Gewonnen

Getrocknete

Zuckerrüben⸗ schnitzel und andere Stoffe

von mehr von

Rohe Rüben ; als 95 vo

95 vo

Rübensäfte mit einem Reinheitsgrade

von weniger

70 bis e als 70 vd

Im Januar 1934

In den Vormonaten

Vom 1. Septem

ber

3.

1933 bis . Januar 1934. Vom 1. September 1932 bis 31. Januar 19533 ..

198 594 617 871 062 3941

1069 656 4568

1026 249

32 559 38 306

317

186 759

150 154

ie i ĩ ĩ ) ittelbar m) Die in den Zuckerfabriken nicht auf Zucker, londern unmi ar zu Rübensaft verarbeiteten Rüben sind unter O nachgewiesen.

I Berichtigte Ergebnisse.

Berlin, den 19. Februar 1934. Statistisches Reichsamt.

J

V.: Dr. Platz er.

Landes⸗

Laufende Nr.

bezirke

finanzamts⸗

In den freien Verkehr übergeführter versteuerter Zucker)

brauchs⸗ zucker)

Rübenzuckerabläufe, Anderer R kristalli⸗

sierter Zucker (Ver

Rübenzuckerlösungen und Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem

Verfsteuerte und steuerfrei

Auf die Erzeugnisse der Spal

entfallen an Zuckersteuer

934.

Steuerfrei abgelassene Zuckermengen?)

übensäfte, andere

Fester Stärke. zucker

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9 zucker r

Rübenzuckerabläuse, Rübensäfte, andere Rübenzuckerlösungen und Mischungen dieser

Stärke⸗

eugnisse mit einem zucker

Reinheitsgrad

Nein heitsgrad sirup Epalten

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kristallisierter Zucker

(Verbrauchs zucker) 3

p

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Rübenzuckerlösungen und Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad

Rübenzuckerabläufe, erer

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von von mehr J70 - 95 vo als 95 vn

Stãrkezuck

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Berlin . Brandenburg. Breslau... Darmstadt . Dresden. Düsseldorf Hannover Karlsruhe Kassel .

Köln . Königsberg Leipzig ; Magdeburg Mecklenburg⸗ München Münster Nürnberg. . Oberschlesien . Oldenburg

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Stuttgart . Thüringen. Unterelbe . Unterweser . Würzburg .

Schleswig⸗Holstein Stettin...

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12 66

169

52

12 184 74 285 4846 5 727 52 826 116010 13 863 51 30510 31 362

393 262 16995 1 10628 16971

49907

1093 259 002 1560970 101 759 120 780 1110704 2437 523 291 131 1701 640 703 658 600 110 8 262 345 356 898 25 2 3

213 8539

216540 821 825 660 204 707 541 43 125 1796 1051 601

10 3892

.

0 149

*

1918 27 710

1565128

2456 750

1093 369 646

101942 135 944 141 021

291 131 1701 671945 658 600 7893 3490 012 369 861 25

225 693 356 449 213 839 216540 843 020 660 204 707 541 246 115 9060 1051601

20 620 754

352069 k 8 326 3366 27 26

Im Januar 1934

Vom 1. September 1933 bis 31. Januar 19349)

Dagegen:

Im Januar 1933 ..

. 990 189

h 892 1065

1950

h 447 852

9gh6 141 29 143

68 730

704 212

3668 20 099 670

34 h6ß6] 114527913

29 461 2

10 bh 90h] 14829 220

2426

14378

2 268

' 02 2 114 883 955 95. 91

S8 270 433 126

690 00 117 469 313

15 175 326

21 087 6 440 1023

4667

253 129

93616 36 011 216479

44995 1373 26

ö ö . 115 502 620 9127 1657 (. 844 4 J

305 3

27643 109981 14576

24 330 90 884 12 886

29 511 119771 16263

Kälber . ö Schweine 2 370719 .

Schafe..

) Darunter auf Seegrenzschlachthöfe: 47 Ochsen, 16 Bullen, 602 Kühe, ganze Tiere umgerechnet, in den Zahlen mitenthalten.

Berlin, den 19. Februar 1934.

Preußen eingezogen. J ; Eine Liste über die eingezogenen Vermögensgegenstände soi Jo liegt zur Einsichtnahme bei dem Polizeipräsidenten in Wal⸗ denburg, Schles., aus. Breslau, den 15. Der

**

V.

141 010 31 222 113001995 1468 199

350 1 . it itischen Zahlen nachgewiesen. TDi. nan Bedarf für deutsche Schiffe. 9)

9790 1887

1H HKI K*

Vom 1. September 1932

bis 31. Januar 1933) 5 368 248 N 988 25190

70713 1953 4 ö Ausland eingeführte versteuerte Zudter Freihäfen gebrachte Mengen

12 886 7332 1) Der aus dem di ĩ ibezi d ferner auf Niederlagen, in. Freibezirke, un e,, . 4 Berichtigte Ergebnisse. Berlin, den 19. Februar 1934.

ĩ

* 4, S 12 O O O O0

9 9

Ziffern mitentbalten. Ausgefübrte Zuckermengen. Damburg 171 42 Verbrauchszucker und 8d da fester

*. . Die Mengen sind in den darüberstehenden 3 n i nach dem Freihasen H

ö 195 Schweine. Halbe und viertel Tiere sind, in

Regierungspräsident. Ar Vr. M ülter.

M 8 . J 29 Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

Statistisches Reichamt. J. V.: Dr. Burgdsrfer.

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2