Zweite Zentralhandelsregisterbeilage zum Nei
chõ⸗ und Etaatsauzeiger Nr. 45 vom 22. Februar 1934. S. Z.
*
Sa,
führung, Gesch. Nr. 103, Flächenerzeng: nis, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 20. Jannar 1934, vorm. 11,A95 Uhr,
Nr. 6033. Firma Jacob Mönch, Offenbach a. M., versiegelter Umschlag, enthaltend: a) in Lichtbild dargestellt: Damentaschenbügel mit Verschluß, Gesch. Nrn. 6 o/ i874, 65, 670 6015, 649 A964, 569, 646 / 4897, 675/4945, 661/4900, 570, 653/4926, 641/4875, 51, 562 639 4871, 56 t, 675 / 27, 644641892, 6öl / oz, 67114917, 650/4905, 567, 652/4923, 667/1910, 566, 655/4360. 638 / 65, 666 / 909, 635/ 1857, 674149354, 669/4913, 66d / 16g 7, 6684912, 4838, 653714361, 662/1901, 663/4906, 4889, 648 /[MoB, 6i* i383, 665 / cos, 6 45 1896, 657/4890, 617/4902, 66414907, Bügelform und Verschluß, Gesch. Nrn. 668 / 93, 561, 672/420, 6594594, b) im Original Schieber für Portemonnaieschloß, Gesch. Nrn. 30608, 30610, plastische Er⸗ zeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, ange⸗ meldet 23. Januar 1931, nachm. 3,45 Uhr.
Nr. 6034. Firma Illert & Ewald, G. m. b. H., Groß Steinheim, versie⸗ gelter Umschlag, enthaltend Limonade⸗ etiketten, Gesch. Nrn. 114 —109, Bon⸗ bonetiketten, Gesch. Nrn. 3576, 3565, Nährmitteletiketten, Gesch. Nrn. 2868t, 68600, Lacketikett, Gesch. Nr. 28 656, Fischetiketten, Gesch.⸗ Nrn. 28647, Bös7, Wurstetiketten, Gesch⸗Nrn.
28665, 28691, Gemüsekonservenetiketten, Gesch. Nrn. W686, W626, 28620, 28692, Schokolade! und Zuckerwarenetiketten, Gesch⸗Nrn. 3569 bis 3572, 3575, 28693 bis 28693, 3635, 5375, 3624, Flächen⸗ erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, ange—⸗ meldet 24. Januar 1934, vorm. 9 Uhr.
Nr. 6035. Firma Ludwig Krumm Akt. Ges. Vereinigte Lederwarenfabri⸗ ken, Ludwig Krumm — Gebr. Lang— hardt. Offenbach a. M., versiegelter Umschlag, enthaltend in Skizzen dar⸗ gestellt Damentaschen aus Leder in be⸗ sonderer Ausführung in Verbindung mit unedlem Metall, Fabr. Nrn. B 727418, B 7278120, E 332/20, E 3317118, E 3314 /s16—E 3311/16, E 3510 /t, E 331421, E 331821, E 3306s26, E 3305122, E 3304127, RE 3301 24, E 303 / 20, E 3297/20, E 3298 / 26, F 3295/18 33595 1/18. E 3294,39, E 3292124, E 3293120 -F 3293 * / 20, E 3288/23 —-E 323881 / 23—- E 32884 / 8, 18683, 12, 186451, E 39] 22 - 3291/22, E 3296/16, E 35307 / 23, E 3287/16, E 3321/20, E 5281/28, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, ange⸗ meldet 24. Januar 1931, mittags 12 Uhr.
Nr. 6036. Dieselbe Firma, versie⸗ gelter Umschlag, enthaltend a) in Zeichnungen dargestellt / Damentaschen aus Leder in besonderer Ausführung in Verbindung mit unedlem Metall, Fabr⸗Nrn. B 725224. B 723020, B 275/20, B 7168/22, B 7241/20, B 726 / 25, R 72eis / 27, B T3568 so, B 72702, B 7187, B 7267/16, B 7189/24, B 718422, B 7196/22, B 7182/24, B 7194, B 7188 / 24. B 720123, B 76st, B Tos / a4. B 20h 8, B 7215/24, B sei7 / 5, B; Told / 25, B 222 566, B 7T2ei ss, B 722380, z 7229s24, B 722622, b) in Original 1 Stück Leder mit einer neuen Pressung Wellenpressung), plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 24. Ja⸗ nuar 1954, mittags 12 Uhr.
Nr. 6037. Firma M. & S. Gottlob, Offenbach a. M., verklebter Umschlag, enthaltend Pressung auf Leder in be⸗ sonderer Form (Wello), Gesch.⸗Nr, 1003, Flächenerzeugnis, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet 24. Januar 193, nachm. 4 Uhr.
Nr. 6038. Firma Gebr. Krauß, Offenbach a. M., versiegeltes Paket, enthaltend Muster von Geldtäschchen, sogen. Bügel- und Zipptresors, Näh⸗ und Schreibetuis, Gesch.⸗Nrn. 3389, 336 / 5. 201 7 /i, 195, if, ig5 it, 199 in, 17110, 24655, 251/56, 153,10, 14610, 185 11, 21313, 33/6, 204s11, 333710, 207 11, 21G /iG, 136/16, 1423/4, 331/10, I83 9, 177/10, vs /h y, ios s, 16 /10, at, 284/12, 349, 346, 317, 346, 318, 456, 159/16, 466/975, 455/95, plastische Er⸗ zeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, ange⸗ meldet 25. Januar 1934, nachm. 3, 15 hr,
Nr. 6039. Firma Mayer & Brand, G. m. b. H., Offenbach a. M, versie⸗ gelter Umschlag, enthaltend in Lichtbild dargestellt Damentaschen in besonderen Formen und Ausführungen, Fabr⸗ Nrn. 11561s20s24, 1638/23, 1659/22, 1652j24, plastische Erzeugnisse, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet 25. Januar 19354, vorm. 10,30 Uhr.
Nr. 6040. Firma Ludwig Krumm Akt. Ges. Vereinigte Lederwarenfabriken, Ludwig Krumm-Gebr. Langhardt, Of⸗ fenbach a. M., Versiegelter Umschlag, enthaltend: a) in Zeichnungen dargestellt Damentaschen aus Leder in besonderer Ausführung in Verbindung mit un⸗ edlem Metall, Fabr. Nr. B 7295/20, B 7251122, B 7256/24— 63 725512,
7268 / 2ß, 7259! 28, B 7282 / 39, P 7296/28, B 7254/28 3 7261/24, B 7266 / 22, 726420, 3 7284.20,
7250 siß, 312s22, B 723636, 3 7245s286, B 7214628, B 72167,
7289/50, B 7290/18,
7753/28, B 729228,
E 3319/22 —-E 3320/22,
227 — B 3336/22, E 3324/21,
E 3277 / 16, E 3325 / is, plastische Er⸗ zeugnisse, b) im Original 1 Stück Rindleder mit Korkrinde-Maserung
1
Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 26. Ja⸗ nuar 1931, vorn. 9, 45 Uhr. t
Nr. 6041. Firma Heinrich Greb & Co., Mühlheim a. M. versiegelterllmschlag, ent⸗ haltend in Lichtbils dargestellt Damen⸗ handtas Gesch. Nr. 768 / 22, 70M7M2ad, I6l / 22, 756 / is, 7817/22, 70 fed, 116,26,
? 764124, 727/18, 775ösac, 7671204, 733 22, 779/22, 76552, 72131, 705soh, 77335, 753 59, 780 22, 32638, 721136, 735 / 24, 766s232, 739), ib seg, 753 /ig, 765 /b, 76/22. Tä15sêtz, 784122, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 2 Jahre, angemeldet 26. Januar 1934, vorm. 190,45 Uhr.
Nr. 6642. Firma D. Heymann, GmbH., Offenbach a. M., versiegelter Umschlag, enthaltend in Abbildungen dargestellt Damenhandtaschen in be⸗ sonderer Form und Ausführung, Gesch.— Rr. 2351. 2521, 2537, 3547, 2564, 2574, 25s, 25 79, 2556, 2585, 2593, 2596, 2598s, 2603, 2605, 2635, 2653, 2662. 2567s, plastische Erzeugnisse, Schuntzfrist 3 Jahre, angemeldet 26. Januar 1934, vorm. 11,95 Uhr.
Nr. 6643. Firma Theo Rendl, Offen⸗ bach a. M., versiegeltes Paket, enthal⸗ tend in Zeichnungen dargestellt Damen⸗ taschen, Gesch. Nr. 780 f, 780 / II, 786, S28f, 8315 bis S356, plastische Erzeug⸗ nisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 26. Januar 134, vorm. 11,35 Ühr.
Nr. 6044. Firma Weintraud & Co., Gmbs., Offenbach a. M., verklebter Umschlag, enthaltend in Zeichnungen dargestellt: a 1 Puderdose, Gesch.⸗Nr. 980, b) 35 Motive für Puderdosen und sonstige Behälter, Gesch. Nr. 8359 / 287, Sgbb0 / 38, S536 288, gö 19265, — 267, = sebß, S338 257, — 256, — 1366, S320 253, — 255, — 254, 8700 /243, — 268, = rs, is, —=ssér7. — 78, — fh, 386, 87G /ig, 215, — 248, — 5b, — 1249, — 293, — 294, 8500 u. 8501 / 196, — 6205, — /207, S500, Sol, S502. u. S503 / 296, ünd Siöß / ay), egz, S5 hi,! plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 25. Januar 1934, nachm.
3,35 Uhr.
Nr. 6045. Firma Illert & Ewald, GmbH., Groß⸗Steinheim, versiegelter Umschlag, enthaltend Früchte⸗ und Ge⸗ müse⸗Konserven⸗Etiketten, Gesch.⸗Nr. 25225 bis 32, 25288 bis 91, 24314 bis 19, 25293, 25126, 25121 bis 23, 25190 bis Il, 25266 bis oi, 25293, 25297, 2535, 25124, 25125, Schokolade ⸗Umschläge Gesch. Nr. 5101, 5302, 5093, 5094, 50M, 5078, 5087, Würstchen⸗Etiketten, Gesch. Nr, 25173, 25296, Flächenerzeug⸗ nisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet 29. Januar 1934, vorm. 9, 20 Uhr.
Hess. Amtsgericht Offenbach a. M. I ad ehberg- I 50371
In das Masterregister ist eingetra⸗ gen worden:
Nr. 320. Sächsische Glasfabrik Augnst Walther L Söhne, Aktiengesellschaft in Ottendorf⸗Okrilla, 3 Blatt. Musterzeich⸗ nungen für gepreßte, durch Druck her⸗ gestellte Glasschalen „Orient“ und „Splendid“, versiegelt, Fabriknummern 1871, 1872, 1873, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 25. Januar 1934, mittags 12 Uhr. Nr. 321. Vereinigte Kokosteppich⸗ fabriken Wagenknecht C Voegler in Radeberg, 23 Gewebemuster zu Kokos—= läufern „Excelsior gem. Perlmutan“, „Extra gem.“, „Prima gem.“ und „K. P. gem.“, versiegelt, Fabriknum⸗ mern 1135, 1136, 76, 81, 491, Wos, 3004, 3005, 3006, 3607, 3008, 1719, 1730, 17231, 1722, 17233, 1723, M, 1734, 4735, 4736, 4737, 4738s, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, ange⸗ meldet am 30. Januar 1934, vorm. 9 Uhr 45 Min.
Nr. 3223. Vexeinigte Kokosteppich⸗ fabriken Wagenknecht C Voegler in Radeberg. 15 Gewebemuster für Kokos⸗ läufer „Prima gemustert“, „Extra ge⸗ mustert“ und „Perlmutan“, versiegelt, Fabriknummern 1731, 1732, 1733, 134, 1735, 1736, 173M; 3020, 3021, 302, 3623. 3025, 3025, 3026; C 14, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 5. Februar 1934, nachm. 3 Uhr. Radeberg, am 15. Februar 1934. Das Amtsgericht. Schmölln, Thiir. 75038
In unser Musterregister ist unter Nr. 4343 bei der Firma Schimmel, Schmieder C Co., Schmölln, eingetragen worden: 1 verschlossenes Paket mit sechs Modellen für Knöpfe mit Metallteilen, plastische Erzeugnisse, Fabriknummern 16— 21, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 14. Februar 1934, 16,45 Uhr.
Schmölln, den 16. Februar 1931.
Thür. Amtsgericht.
J. Ronlurse, Bernleichssachen. Enlschuldungs verfahren zur 6ihulhenregelung lundwirt⸗ schastlicher Petriehe und Verteilungsherfahren.
1 assel. Konkursverfahren. 5241]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hans Wild, des Inhabers der Firma Oskar Rocholl Nachf. in Kassel, Moltke⸗ straße 5, ist am 19. Februar 1934,
(Korkrindleder), Flächenerzeugnis,
13 Ühr, das Konkursverfahren eröffnet.
Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Flöther in Kassel. Erste Gläubiger⸗ versammlung am 19. März 1934, 10 Uhr, allgemeiner Prüfungstermin am 5. april 1951, 10 Uhr vor dem Amtsgericht in Kassel, Zimmer 9510. Anmeldefrist, offener Ärrest und Anzeigepflicht bis 17. März 1934. ö Amtsgericht, Abt. 7, Kassel.
Leipzig. Iõꝰ la
Ueber den Nachlaß des am 14. Ja⸗ nuar 1934 verstorbenen Architekten Friedrich Julius Max Fricke, letzte Woh—⸗ nung in Leipzig 83, Kaiser⸗ zilhelm⸗ Str. 47, all. Inhabers eines Ingenieur⸗ und Architekturbüros unter der handels⸗ gerichtlich eingetragenen Firma „Max Fricke“ in Leipzig 8 3, Kaiserin—⸗ AÄugusta⸗Str. 23, wird heute, am 17. Fe⸗ bruar 1934, vormittags 113 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Rechtsznwalt Dr. Bruno Zinkeisen in Leipzig, Peterssteinweg 13. Anmeldefrist bis zum 14. März 1934. Wahl ⸗ und Prüfungstermin am 26. März 1934, vormittags 9 Uhr. Offe⸗ ner Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 5. März 1934.
Amtsgericht Leipzig, Abt. II A 1,
den 17. Februar 1934.
T5243]
* * 6
Abolda. 75244 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Obst- und Gemüsehändlers Max Rechenbach in Apolda wird auf— gehoben, nachdem der Schlußtermin stattgefunden hat. Apolda, den 13. Februar 1934. Thüringisches Amtsgericht.
Had Landeck. 75255 In dem Konkursverfahren über das Vermögen der verw. Frau Auguste Harbig in Seitenberg ist infolge eines von der Gemeinschuldnerin gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleich Vergleichstermin auf den 17. März 19341, vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Landeck, Zimmer Nr. 4, anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubige raus⸗ schusses sind auf der e fe rel des Konkursgerichts zur Einsicht der Betei⸗ ligten niedergelegt. Amtsgericht Landeck, den 16. Febr. 1934. Berlin- Charlottenburg. 752 45) Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns James Askanas, Inhabers der nicht eingetragenen Firma Tabakwaren-Versandhaus „Asho“, Ber⸗ lin N 24, Oranienburger Straße 50, Wohnung ebenda, ist insolge Schlußver⸗ teilüng nach Abhaltung des Schluß⸗ temnins aufgehoben worden. Charlottenburg, den 16. Februar 1934. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 251.
KRBerlin- Charlottenburg. II5246 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen: 1. des Kaufmanns Theodor Herse, 2, der Ehefrau Marxtha Herse, Inhaberin einer Mehlhandlung, beide wohnhaft Berlin-Neukölln, Rosegger⸗ straße 18, ist nach Bestätigung des Zwangsvergleichs aufgehoben. Berlin-Charlottenburg, 19. 2. 1934. Geschäftsstelle des Amtsgericht.
Delitzsch. Konkursverfahren. Konkursverfahren über den Nachlaß des am 11. Januar 1933 ver⸗ storbenen Kaufmanns Karl Schimpf aus Delitzsch wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Delitzsch, den 17. Februar 1934.
Amtsgericht. ö
N
Das
Dortmund. 75248 Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Fabrikanten Otto Linnen⸗
kamp in Dortmund, Winterfeldstraße s,
ist nach Abhaltung des Schlußtermins
aufgehoben.
Amtsgericht Dortmund, 19. Febr. 1931.
Falkenstein, Voßtl. 75249
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Damenwäschefabrikanten Paul Gustav Lindner in Ellefeld i. V., Hauptstr. 90 B, Inhabers der Firma Paul G. Lindner in Ellefeld i. V., wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermin vom 30. März 1933 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 30. März 1933 bestätigt worden ist.
Amtsgericht Falkenstein i. V., den 19. Februar 1934.
Finsterwalde, N. L. 75250
In der Konkurssache über das Ver⸗ mögen des Fabrikanten Hans Hartwich, Inhabers der Firma Hartwich K Petrak,
Fahrradfabrik in Finsterwalde (Nd.
Lausitzn, wird eine Glänbigerversamm⸗ lung zur Anhörung über die Einstellung des Verfahrens wegen Mangels an Masse auf den 23. März 1934, 10 uhr, Zimmer 14, anberaumt. Finsterwalde (Nd. Lausitz), 16.2. 1934. Das Amtsgericht. Halle, Saale. 7õꝛõll Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Albert Fritsche, Inhabers der Firma Alb. . Fritsche, Schuhfabrik in Halle a. S., wird, nach⸗ dem der in dem Vergleichstermin vom 12. Dezember 1933 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 12. Dezember 1933 be⸗ stätigt ist, hierdurch aufgehoben.
Halle a. S., den 19. Februar 1934. Das Amtsgericht. Abt. 7. JIJohanngeorgenstadt. II5252 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Korbmachers Richard Hecker in Breitenbrunn ist zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußver⸗ zeichnis und zur Beschlußfassung der Gläubiger über nicht verwendbare Massegegenstände Schlußtermin auf Freitag, den 16. März 1934, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amts⸗
gericht anberaumt worden. Amtsgericht Johanngeorgenstadt, den 16. Februar 1634. HEiel. Konkursverfahren. J562561 Im Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Holzhändlers Waldemar Retzlaff in Hamburg-⸗Fuhlsbüttel, Etze⸗ straße 40, Inhabers der Firma G. Retz⸗ laff C Sohn in Kiel, ist durch heutigen Beschluß das Verfahren eingestellt, da sich ergeben hat, daß eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht mehr vorhanden ist. (22 X. 7/26.) Kiel, den 20. Februar 1934. Amtsgericht. Abt. 25 a.
HRäöln. Konkursverfahren. 75254 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen der Firma Dempewolf Maschi⸗ nen und Zahnräderfabrik A⸗G. in Köln-Ehrenfeld, Lichtstraße 28, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Köln, den 17. Februar 1934. Amtsgericht. Abt. 78.
Ludwigsburg. 75256 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Friedrich Leix sen, Schrei⸗ nermeisters in Beihingen 4. N., wurde am 17. Febr. 1931 gem. 8 204 K.⸗O. wegen Massemangels eingestellt. Amtsgericht Ludwigsburg. Vaumhburg, Sana ale. 75257 Konkursverfahren. Das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen des Kaufmanns Gerhard Juch in Naum— burg a. S., alleinigen Inhabers der Firma Palm C Co, Naumburg a. S., wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Naumburg a. S., 15. Februar 1934. Amtsgericht. PFoOrzheim. 75258 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schneide rmeisters Hermann Dietz in Pforzheim wurde nach rechts⸗ kräftiger Bestätigung des Zwangsver⸗ gleichs aufgehoben.
Pforzheim, den 16. Februar 1934. Amtsgericht. AIV. Sonneberg, Thür. 73736 In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Gummiwerk Sonneberg A. G. in Sonneberg soll de Nachtragsverteilung erfolgen. Da⸗ zu sind 2978,39 RM verfügbar. Zu be⸗ rücksichtigen sind Forderungen von 661 947,i1l RM, so daß eine Quote von O,45 3, zur Verteilung gelangt. Das Nachtragsverzeichnis liegt auf der Ge⸗ chf ef f des Amtgerichts Sonne⸗
berg, Abt. V, zur Einsicht offen. Der Konkursverwalter: Dr. Prehn.
Verden, Aller. 72461 In dem Konkurse über den Nachlaß des verstorbenen Maurermeisters Heinrich Lankenau aus Intschede soll die Schlußverteilung erfolgen. Dazu sind 805,38 RM verfügbar. Zu berück⸗ sichtigen sind Forderungen im Be⸗ trage von 19 6053,95 RM, darunter keine bevorrechtigten mehr. Das Schlußverzeichnis liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Verden aus. Verden, den 6. Februar 1934. Der Konkursverwalter: Dolle, Rechtsanwalt.
Erlangen. 75259
Das Amtsgericht Erlangen hat am 19. Februar 1934, vormittags 11 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen 1. der offenen Handelsgesell⸗ schaft in Firma Michael Gegner in Er⸗ langen, Friedrichstr. 40, 2. deren In⸗ haber: a) Gegner, Thomas, Kaufmann in Erlangen, Nürnberger Str. 28, p) Gegner, Michael, Bäckermeister in Erlangen, Friedrichstr. 40, eröffnet. Als Vertrauensperson wurde Diplom⸗ kaufmann Ludwig Aßländer in Er⸗ langen, Bankstr. 5, und ein Gläubiger⸗ ausschüß, bestehend aus den Herren: 1. Tanscher, Fridolin, Nürnberg⸗O.,
Obere Si re nr 7, 2. Marschalt, Joseß RNürnberg⸗A., Jakobstr. 52 3 eeger, Christian, Nürnberg⸗N, Maxtorgraben 33, 4. Mähler, Roberh⸗ Nürnberg, Gostenhofer Hauptstr. 2, letzterer als Ersatzmann, bestellt. Ter⸗ mln zur Verhandlung über den Ver— gleichsvorschlag (Stimmrecht der Forde⸗ tungen der am Verfahren betiligten Gläubiger) wurde bestimmt auf Freitag, den 16. März 1934, nachm. 3 Uhr, im Sitzungssaal des Amtsgerichts Er⸗ langen. 31 diesem Termin werden alle am Verfahren beteiligten Gläu⸗ biger, die Schuldner und die Ver⸗ trauensperson geladen. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Ge⸗ schäftsstelle des Amtsgerichts Erlangen zur . durch die Beteiligten niedergelegt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Erlangen.
Orrenbach, Main. 752691
Ueber das Vermögen des Franz Zahn, Samen⸗ K Vogelfutter Hand fung in Sffenbach a. Main, Geleits« straße 20, ist am 14. Februar 1934, 10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Kanka in Offenbach a. M., Kaiserstraße, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs- vorschlag ist auf Dienstag, den 6. März 1934, gu Uhr, dor dem Amtsgericht in Offenbach a. Main, Zimnier Nr. 70, anberaumt. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Verfahrens nebft seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Betei— ligten niedergelegt.
Offenbach 4. Main, 14. Februar 1934. Hessisches Amtsgericht. Walsrade. 75261]
Ueber den Nachlaß des am J. No⸗ vember 1933 verstorbenen Kaufmanns Albert Peters in Klein Harl wird heute, am 14. Februar 1934, 9 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensperson: Dipl.-Kaufmann Erwin Schultz in Uelzen, Brückenstr. 3. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichsborschlag findet am Montag, den 5. März 1934, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Walsrode, Zimmer 1, statt. Der Antrag auf Er—= Fffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen und der Stellungnahme der Induftrie und Handelskammer zu Verden ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Walsrode zur Einsicht⸗ nahme niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 14. Febr. 1934.
Herlin-Clilarlottenburꝶ. I. 5262 Das Vergleichsverfahren zur Abwen dung des Konkurses über das Ver mögen der offenen Handelsgesellschaft M. Lammfromm & Vogel, Spezialhaus für Linoleum, id fe ref und Teppiche,. Berlin W g., Potsdamer Straße 127 ist am 16. Februar 1934 nach rechts= kräftiger Bestätigung des Vergleichs
aufgehoben worden. Verlin⸗-Charlottenburg, 16. 2. 1934. Amtsgericht Berlin⸗Charlottenburg. Abteilung 253. .
Brieg, Br. Breslau. Jö2 63 In dem Vergleichsverfahren, be— treffend die Brieger Geschäfts—⸗ bücherfabrik W. Loewenthal A.-G. in Brieg, wird der Vergleichstermin vom 5. März 1934 auf den 3. März 1934, 10 Üühr, vorverlegt, da die Leipziger Messe am 4. März beginnt. Das Mitglied des Gläubigerausschusses, Handelskammersyndikus Dr. Grimm, hat sein Amt mangels Genehmigung seiner vorgesetzten Behörde nicht ange; treten. Ter Gläubigerausschuß besteht jetzt nur noch aus 4 Mitgliedern. Ob⸗ mann ist Herr Andersen. Weitere Ver—= fügungsbeschränkungen werden nicht an— geordnet. 6 V. X 2 / 83.) Brieg, den 19. Februar 193. Amtsgericht. Väcr d lingen. Bekanntmachung. . Das Amtsgericht Nördlingen hat mit 3 vom 15. Februar 1931 das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Buchhändlers und Buchdruckereibesitzers Hugo Sommer in Nördlingen nach Be—⸗ stätigung des Vergleichs aufgehoben. Nördlingen, den 19. Febrüʒar 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
7526
Offenbach, Main. Bekanntmachung.
Das Vergleichsverfahren, über, das Vermögen des Rudolf Marx, Möbeln handlung in Sffenbach a. Main, Frank furter Str. 25, wird infolge der Be⸗ stätigung des Vergleichs aufgehoben.
Offenhach 9. Main, 15. Februar 1934.
Hessisches Amtsgericht. Wann e- Eick el. IIß26b
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Gewerbebank Wanne Eickel, e. G. m. b. H. in Wanne-Eickel ist nach gerichtlicher Bestätigung des angenommenen Verglejchs aufgehoben worden. Das Amtsgericht Wanne-Eickel.
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Preußischer Staatsanzeiger.
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r. 46.
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. sc ö.
Erlöschen einer Exequaturerteilung.
Gesetz zur Aenderung der Verordnung über die Devisenbewirt— schaftung vom 16. Februar 1934 und Begründung.
Bekanntmachung des Reichsministers des Innern gemäß 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. Jult 1983.
Bekanntmachung über das teilweise Außerkrafttreten der in Nr. 35 vom 10. Februar 1934 veröffentlichten Bekannt⸗ n betreffend Uebernahme von im Zollinland erzeugten Eiern.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Bekanntmachung über Lohndreschereien und Lohnpflügereien als landwirtschaftliche Betriebe. .
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Rummer 19 des Reichsgesetzblatts, Teil J.
Preußen.
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Düsseldorf, be⸗ treffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen.
Reichsbankgirokonto.
Q2Liit liches. Deutsches Reich.
Der Direktor des Hauptversorgungsamts Niedersachsen⸗
Nordmark, Geheimer Regierungsrat Dr. Paul Mentze 1 it
in den dauernden Ruhestand getreten.
Der Ministerialdirektor im Reichsministerium des In⸗ nern Gottheiner ist einstweilig in den Ruhestand versetzt worden.
Das dem Generalkonsul der Dominikanischen Republik in Hamburg, Noel Henriqu ez, namens des Reichs unter dem 6. November 1933 erteilte Exequatur ist erloschen.
. Gesetz zur Änderung der Verordnung über die
Devisenbewirtschaftung. Vom 16. Februar 1934. (Veröffentl. im RG6Bl. 1934, T. I, S. 92.)
Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: k rtite .
Die Verordnung über die kö . vom 23. Mai 1932 (RGBl. 1 S. 231) wird wie folgt geändert: 1. 5 12 erhält folgenden Absatz 2: ⸗ „E) Zuwiderhandlungen gelten als Bannbruch im Sinne des Vereinszollgefetzes, und zwar auch dann, wenn die Handlung fahrlässig begangen ist.“ 2. Satz 1 des 5 365 Abs. 5 erhält folgende Fang; „Neben der Strafe können die Werte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, auch wenn sie dem Täter oder einem Teilnehmer nicht gehören, sowie die Werte, die durch die strafbare Handlung gewonnen sind, zugunsten des Reichs eingezogen werden.“ 36 Abs. 6 erhält folgende Fassung: „(6) Kann keine bestimmte Person verfolgt oder ver⸗ urteilt werden, so kann auf Antrag der Staatsanwalt⸗ schaft die Einziehung selbständig durch Beschluß des Ge⸗ richt ausgesprochen werden. Gegen den Beschluß findet die sofortige Beschwerde statt. Macht ein anderer als der Beschuldigte an einem der Einziehung unterliegenden Werte ein Recht geltend oder liegen Tatsachen vor, aus denen zu schließen ist, daß einem anderen als dem Be⸗ schuldigten ein Recht an dem der Einziehung unterliegen⸗ den Werte zusteht, fo erhält der andere die Stellung eines Beteiligten nach den S5 23 bis 25 der Vierten Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Devisen— bhewirtschaftung vom 9. Mai 1932 (RGBl. 1 S. 278). In den Fällen des 51 der Fünften Verordnung zur Durch⸗ führung der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung pom 25. Juli 1933 (RGBl. IL S. 531) erfolgt die Ein⸗ iehung durch das Hauptzollamt; auf das Verfahren 6. die Bestimmungen der Reichsabgabenordnung An⸗ wendung.“ ; . . 4. In 5 36 wird hinter Abs. folgender Abs. 8 angefügt: „( Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen § 12 finden auf die Einziehung der zun Begehung der Tat benützten Beförderungsmittel die Vorschriften des Ver⸗ einszollgesetzes mit der Maßgabe Anwendung, daß die Einziehung zugunsten des Reiches erfolgt. Im übrigen bestimmen sich Strafe, Einziehung und die Haftung der
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Anzeigenyreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und 5 mm breiten Zeile 1,ů10 GK, einer dreigespaltenen 3 mm hohen und 92 mm breiten Berlin 8M. 485, Wilhelmstraße 32. seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck leinmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
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Berlin, Freitag, den 23. Februar, abends.
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Vertretenen im Sinne des 5 46 der Reichsabgaben⸗ ordnung ausschließlich nach den Vorschriften dieser Ver⸗ ordnung.“
d. in 8 39 Abs. 1 ist hinter den Worten „nach 5 36“ einzu⸗ ügen:
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ß. Hinter 5 41 werden folgende 85 41a bis d eingefügt: „S 4a.
(I) Erhebt die Staatsanwaltschaft wegen einer Zu⸗ widerhandlung gegen die Vorschriften dieser Verordnung oder einer Durchführungsverordnung (Devisenzuwider⸗ handlung) die öffentliche Klage, so hat die für den Ge⸗ richtsbezirk zuständige Stelle für Devisenbewirtschaftung die Rechte eines Nebenklägers. Als Devisenzuwider— , gilt auch eine dem Täter oder Teilnehmer ge⸗ währte Begünstigung.
(2) Das Urteil und andere Entscheidungen sind der Stelle für Devisenbewirtschaftung zuzustellen, auch wenn ; bei der Verkündung vertreten gewesen ist. Die Fristen ür die Einlegung von Rechtsmitteln beginnen für die Stelle für Devisenbewirtschaftung mit der Zustellung. ir gen n, tz und für Erklärungen auf solche at sie einen Monat Frist. Berufungsanträge, Revisions⸗ anträge und Anträge auf Wiederaufnahme des Ver— fahrens kann sie schriftlich selbst stellen.
G3) Die Stelle für Devisenbewirtschaftung kann die Befugnisse, die ihr in gerichtlichen Verfahren zustehen, anderen Behbrden oder bestimmten Beamten übertragen.
41.
(1) Wenn der cu ige eine Devisenzuwiderhand⸗ kenenchhzbe sflsizu äßlichmtt. Kane e'. sich der in, eine eine gerichtliche Entscheidung sofort unterwerfen. Die Unterwerfung steht einer rechtskräftigen Verurteilung
leich.
; (“) Ein n , , ist auch gegen
Nebenbeteiligte zulässig. Nebenbeteiligter ist, .
1. wem ein Reh an Gegenständen zusteht, die der Einziehung . oder wem ein Anspruch auf solche Gegenstände zusteht, ö ;
2. wer für die Geldstrafe und für die Kosten haftet, die dem Täter oder einem Teilnehmer auferlegt werden.
§ 41e.
(1) Die Unterwerfung ist zulässig, wenn die Devisen⸗ zuwiderhandlung nur mit Geldstrafe und Einziehung sder einer diefer Strafen bedroht ist, oder wenn die Voraussetzungen des 53 2776 des Reichsstrafgesetzbuches vorliegen. Sie ist ausgeschlossen, wenn ein und dieselbe Handlung zugleich als Devisenzuwiderhandlung und nach einem anderen Strafgesetz strafbar ist. Die Vor⸗ chrift des Satz 2 findet in den Fällen des 8 36 Abs. 8 eine Anwendung.
(2) Auf das er sahben finden die 55 2 bis 4 und 7 bis 9 der Verordnung über die Unterwerfung im Strafverfahren gemäß 5 410 der Reichsabgabenordnung vom 1. November 1921 (RGBl. S. 1328) sinn⸗ gemäß Anwendung; an die Stelle des Finanzamts tritt die Stelle für Devisenbewirtschaftung. .
(37 Die Stelle für Devisenbewirtschaftung kann die Behörden und Beamten der Reichsfinanzverwaltung mit der Aufnahme von Unterwerfungsverhandlungen beauftragen.
(4) Bei Zuwiderhandlungen gegen 8 12 der Verord⸗ nung über die Devisenbewirtschaftung, gegen Artikel III der Vierten Verordnung zur Durchführung der Ver⸗ ordnung über die Devisenbewirtschaftung oder gegen 5 1 der Fünften Verordnung zur Durchführung über die Devisenbewirtschaftung sind die Hauptzollämter ein⸗ chließlich ihrer Hilfsstellen und ihrer nachgeordneten
eamten zur Aufnahme der Niederschrift über die Unterwerfung auch ohne Auftrag der Stelle für De⸗ visenbewirtschaftung befugt. Die Genehmigung der Unterwerfung stehl in diefem Falle dem Vorsteher des Hauptzollamtes, feinem Vertreter oder einem mit der Genehmigung der Straffestsetzung allgemein beauf⸗ tragten Beamten zu. § 414.
(1) Geldstrafen und Gegenstände, deren Einziehung ausgesprochen ist, fallen dem Reiche zu, wenn die Be⸗ . im Unterwerfungsverfahren ausgesprochen wird.
(2) Die Vorschriften der 8§ 459 und 470 Reichs⸗ abgabenordnung finden sinngemäß Anwendung.“
Artikel II.
Der Reichswirtschaftsminister wird ermächtigt, die Vor⸗ schriften über die Devisenbewirtschaftung, wie sie sich im Zeit⸗ punkt der Bekanntmachung aus der Verordnung über die De⸗ visenbewirtschaftung, den zu ihrer Aenderung oder Durchführung erlassenen Gefetzen und Verordnungen, dem Gesetz über die Schaffung einer Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung vom 18. Dezember 1933 (RGBl. 1 S. 1079) und der Ausführungs⸗ verordnung hierzu vom 19. Dezember 1933 (RGBl. 1 S. 1088) sowie diesem Gesetz ergeben, als Gesetz über die Devisenbewirt⸗ schaftung und als Durchführungsverordnung hierzu unter fort⸗ laufender Paragraphenfolge und unter dem Daum des Tages der Bekanntmachung neu bekanntzumachen. Der Reichswirt⸗ schaftsminister kann dabei Bestimmungen über Ausnahmen von
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den Vorschriften der Verordnung über die Devisenbewirtschaf⸗ tung oder einer Durchführungsverordnung weglassen; solche Aus- nahmen können in den Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung erneut vorgesehen werden. Der Reichswirtschaftsminister kann ferner gegenstandslos gewordene Vorschriften weglassen und den Wortlaut ändern, soweit der Inhalt dadurch nicht berührt wird.
Berlin, den 16. Februar 1934. Der Reichskanzler. Adolf Hitler. Der Reichswirtschaftsminister. Dr. Schmitt. Der Reichsminister der Finanzen. Graf Schwerin von Krosigk. Der Reichsminister der Justiz. Dr. Gärtner.
Begründung. . Zu Artikel J.
Die Erfahrungen, die bei der strafrechtlichen Verfolgung von Devisenvergehen in der Praxis gemacht worden sind, . die Notwendigkeit ergeben, gewisse Lücken des materiellen Devisen⸗ strafrechts zu beseitigen und das Verfahren in Strafsachen wegen Devisenvergehen zu vereinfachen und wirksarner zu gestalten.
Zu Ziffer 1.
Gemäß § 12 der Devisenvergrdnung, ist die Versendung oder Ueberbringung von Zahlungsmitteln, Wertpapieren, Gold und Edelmetallen ins Ausland genehmigungsbedürftig. Eine verbots⸗ widrige Versendung oder Ueberbringung stellt nicht nur ein Ver⸗ e Deren zs ese, oni ruch) dar. Tiese Rechtsauffassung, der zahlreiche Gerichte seit Einführung der Devisengesetzgebung gefolgt sind, soll nunmehr in einer gesetzlichen Vorschrift ihren der, finden.
Zu Ziffer 2.
Nach der bisherigen Fassung des 5 386 Abs. 5 der Devisen⸗ verordnung konnten bei Tevisenvergehen neben der Strafe die Werte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, auch wenn sie dem Täter oder einem Teilnehmer nicht gehörten, . des Reiches eingezogen werden. Dagegen war es nicht möglich, aus einem Devisenvergehen gezogene Gewinne, beispielsweise Provisionen aus einem gesetzwidrigen Wertpapiergeschäft, zu er⸗ fassen. Die in Art. Ziff. 2 vorgesehene Maßnahme soll diese Lücke in Anlehnung an die Bestimmungen der Wuchergerichts⸗ verordnung schließen.
Zu Ziffer 3.
Die durch die Neufassung des 5 36 Abs. 6 der Devisenverord⸗ nung herbeigeführte Aenderung des objektiven Einziehungsver⸗ fahrens dient zur Entlastung der Gerichte und zur Ersparung unnötigen Kostenaufwandes. Sofern keine bestimmte Person verfolgt oder ermittelt werden kann, soll es bei der Einziehung beschlagnahmter Werte nicht mehr, wie bisher, einer Hauptver⸗ handlung bedürfen. Die Einziehung soll vielmehr in diesen Fällen in Zukunft durch Gerichtsbeschluß erfolgen.
Da insbesondere seit Einführung der Postkontrolle durch Artikel IIl der Vierten Durchführungsverordnung vom 9. Mai 1933 und seit dem Erlaß des Verbots der Versendung von Reichs⸗ marknoten in gewöhnlichen Postsendungen nach dem Ausland durch die Fünfte Durchführungsverordnung vom 20. Juli 12333 die Gerichte mit geringfügigen Zuwiderhandlungen gegen die De⸗ visenverordnung in steigendem Maße überhäuft werden, soll die Einziehung von in Auslandsbriefen vorgefundenen Geldbeträgen in Zukunft nicht durch das Gericht, sondern durch das Hauptzoll—
amt erfolgen. Zu Ziffer 4.
Da nech Artikel 1 Ziffer 1 des Gesetzes Vergehen gegen 5 12 der Devisenverordnung als Bannbruch anzusehen sind, bedarf es einer Bestimmung darüber, ob in diesen Fällen die Straf⸗ bestimmungen der Devisenverordnung oder diejenigen des Ver⸗ einszollgesetzes Anwendung finden sollen. Das Gesetz bestimmt, daß die für den Bannbruch in 5 134 Abs. 2 des Vereinszollgesetzes vorgesehene Einziehung der zur Tat benützten Beförderungsmittel auch in diesem Falle Anwendung findet, während sich im übrigen die Strafe, die Einziehung und die Haftung der Vertretenen ge⸗ mäß § 38 der Devisenverordnung in Verbindung mit z 416 der Reichsabgabenordnung ausschließlich nach den Vorschriften der Devisenverordnung bestimmen.
Zu Ziffer 5.
Nech 8 39 der Devisenverordnung kann gegen den Inhaber oder Leiter eines Unternehmens, in dessen Betrieb eine nach 8 36 der Devisenverordnung strafbare Handlung begangen wird, un⸗ beschadet seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit, eine Ordnungs⸗ strafe bis zu 300 000, — RM festgesetzt werden, sofern er nicht nachweist, daß er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zur Ver⸗ hütung der strafbaren Handlung angewandt hat.
Die Ordnungsstrafe wird cuf Antrag einer Stelle für Devisenbewirtschaftung vom Reichswirtschaftsgericht festgesetzt. Von dieser Möglichkeit wird in leichteren Fällen, vor allem dann Gebrauch gemacht, wenn durch die Einleitung eines gerichtlichen Strafverfahrens eine zur begangenen Straftat in keinem Ver⸗ hältnis stehende Schädigung des betreffenden Unternehmens zu erwarten ist. Es ist deshalb erforderlich, nicht nur, wie bisher, bei Zuwiderhandlungen gegen 8 36, sondern gerade auch bei den leichteren Verstößen nach 8 37 der Devisenverordnung die Ein⸗ leitung eines Ordnungsstrafverfehrens bei dem Reichswirtschafts⸗