1934 / 56 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Mar 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 56 vom 7. März 1934.

S. 2.

Bekanntmachung.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) werden hiermit folgende Gegenstände zugunsten des Landes Preußen eingezogen:

Durch Verfügung des Regierungs⸗ präsidenten in Königsberg, Pr., vom

Bisheriger

Lfd. ; t Eigentümer

Nr.

Gegenstand

5.3. 1933 .

2 Jagdflinten, 12,00 Hans Leß, Königs⸗ berg, Schnürling⸗ straße 21

Karl Lange, Königs⸗ berg, Pionierstr. 3

Kaufmann Rolef Dangilowski, Königsberg, Kaiserstraße 31

Julius Motulsky, Königsberg, Jensenstraße 4

5.3. 1933 1 5. 3. 1933 .

1 Waltherpistole, Kal. 7,565 mm

1Waltherpistole, Kal. 7,65 mm

5. 3. 1933 .

1Waltherpistole, Kal. 6, MFH mm und 35 Schuß Muni⸗ tion

1 Ristole, Fabrikat Dreyse, Kal. 6, 35 mm, mit Tasche

1 Abzugapparat

24. 1. 1933 .

Josef Schilibotzky, Königsberg, Pr., Kaiserstraße 482

I5. 1. 1934 ö

Gewerkschaftssekre⸗ tär Karl Jäckel, Königsberg, Neue Dammgasse 28

Zönigsberg, den 5. März 1934. Der Regierungspräsident. J. A Ddr Z ente.

Verbot einer periodischen Druchschrift.

Die im Verlage A. Georg Kenstler, Hannover, Masch⸗ straße 8, Il, erscheinende Monatsschrift „Blut und Boden“ habe ich auf Grund der 14 und 41 des Polizei⸗ verwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. 1 S. 83) mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres verboten.

Hannover, den 3. März 1934.

Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. Graf von Wartensleben.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 11 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter ANr. 14090 das Gesetz zur Aenderung der Verordnung über die Neugliederung von Landkreisen, vom 28. Februar 1934;

Nr. 14091 das Gesetz zur Aenderung des Schutzpolizeibeamten⸗ gesetzes und des Polizeibeamtengesetzes, vom 2. März 1934; Wr. 14092 das Gesetz zur Aenderung des Gesetzes, betreffend die Dienststellung des Kreisarztes und die Bildung von Gesund⸗ heitskommissionen, vom 16. September 1899 (Gesetzsamml. S. 172, vom 5. März 1934

Nr. 146093 die Bekanntmachung über die Ratifikation des Staatsvertrags zwischen dem Freistaate Preußen und dem Frei⸗ staat Anhalt, vom 27 Februar 1934

Nr. 14094 die Bekanntmachung über den Bezugspreis der Preußischen Gesetzsammlung, vom 2. März 1934,

Nr. 14095 die Zweite Durchführungsverordnung zu dem Gesetze zur Beseitigung der Mißstände im Versteigerungsgewerbe vom 7. August 1933 (RGBl. 1 Seite 578) vom 28. Februar 1934.

Umfang; Bogen. Verkaufspreis (, 20 RM, zuzüglich einer Versandgebühr von 4 Rpf.

Zu beziehen durch: R. von Decker's Verlag (G. Schench, Berlin Wg, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel. Berlin, den 7. März 1934. Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Monatsaus weis

über die Einnahmen und Ausgaben des Reichs im Monat Januar 1934 des Rechnungsjahres 1933.

(Beträge in Millionen Reichsmark.)

A. Ordentlicher Haushalt. 1. Zu Beginn des Rechnungsjahres 1933 waren die zur Deckung restlicher Verpflichtungen aus dem Rechnungsjahre 1932 zurückgestellten Restbestände ver⸗ an, , Zur Deckung des Fehlbetrages am Schlusse des Rechnungsjahres 1932 sind erforderlich .. .... 1880, 0 . Mithin Bestand 1554, 6 Diervon ab: Zur Deckung der Fehlbeträge früherer Jahre v. Apris 1933 b. Januar 1934 10 30 8,33 rd. 83,3

Bleibt Bestand 1571,R3

Ist. Einnahme oder Ist Ausgabe

Jahres oll

sreste

Nech⸗ chl

soll) der Vorjahr

Darunter Soll (Rechnungs⸗ seit Beginn des Dezember 1933

nungsjahres bis einf

l. Einnahmen.

1. Steuern, Zölle u. Abgaben

e hib. Davon ab: Länderanteil . .

164.

Bleibt Reichsanteil

2. Verzinsung aus den Vor— zugsaktien der Deutschen Reichsbahn ⸗Gesellschaft .

452,

Jahres oll

Rechnungs⸗ soll) der Vorjahrsreste

seit Beginn des Rech⸗

l nungs jahres bis einschl

Darunter Soll

Dezember 1933

oder

im

Ja⸗

Ist. Einnahme Ist · Ausgabe

zu⸗ sam⸗ men

3.

4.

5. 6.

7.

8.

1. 2.

3.

4. h. 6.

6. 8.

2. 10. 11. 12. 13.

14.

15.

16. M

. I8.

Aus dem Verkauf von Vor⸗ zugsaktien der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft .. Ueberschüsse der Post und der Reichsdruckerei: ) hot. b) Reichs druckerei... Aus der Müänzprägung . Anteil des Reichs am Rein⸗ gewinn der Reichsbank .. Beitrag der Deutschen Reichs bahn⸗Gesellschaft zu den Reparationszahlungen Sonstige Verwaltungs⸗ einnahmen: Reichsarbeitsministerium Reichswehrministerium . Reichs justizministerium Reichsministerium für Ernährung und Land⸗ wier, Reichsverkehrs⸗ ministerium Reichs finanzministerium UebrigeReichsverwaltung

D O0 =

30, 0

193 58,3 36,8

Einnahmen insgesamt ..

II. Ausgaben.

Steuerüberweisungen an die Länder (s. auch 11). Bezüge der Beamten und Angestellten (ausschl. Ruhe⸗ ü ersorgung und Ruhe⸗ gelder einschließl. der Kriegsbeschädigtenrenten. Innere Kriegslasten ... Aeußere Kriegslasten ... Erwerb von Vorzugsaktien der Dresdner Bank ... Sozialversicherung .. Erleichterung der knapp⸗ chaftlichen Pensionsver⸗ icherung und Erhaltung ihrer Leistungsfähigkeit .. Kleinrentnerfürsorge ... Fettverbilligung. .... Wohnungswesen .... Vorstädtische Kleinsiedlung usw. für Erwerbslose . Arbeitslosenhilfe und Ar⸗ beitsbeschaffung ..... Reichsschuld: Verzinsung und Tilgung Anleiheablösung ... Rückkauf von Schuldver⸗ schreibungen. .... Schutzpolizei... ... ünzprägung ..... Zur Deckung der Fehlbe⸗ träge früherer Jahre .. Sonstige Ausgaben: Reichstag . 562 Auswärtiges Amt ... Reichsministerium des Sime Reichswirtschafts⸗ ministerium ... Reichsarbeitsministerium Reichswehrministerium: Heer.. m, Reichs ministerium für Ernährung und Land⸗ wirtschaft Reichsverkehrsministerium Reichsfinanzministerium. Reichsluftfahrt⸗ ministerium ... Allg. Finanzverwaltung . Uebrige Reichsverwaltung

2 1. 2 2 * *

Ausgaben insgesamt

der

106,9 b37, 8

939, 5 184,5 139,3

102,5 303,

77.2 19,8 59,0 90,8

16, 46h, 5

147,8 161,2

. 7,2 151,8 6,3

7h, 0

3,5 12,57

6b, 0

32,9 26,9

180,5 1662

165, 73,7 b2, 9

21,4 51,3 1

o O S8

2

do . 2 2 2822

88

597,

1 042,4 198,5 152,7

102,5 337,

84,2 24,0

57.8 1117

177 thö66,l

189,7 266,4

742 1675 76 83,3

41 142

S6,

36,4 30,

197,2 1105

174 153 583

246 Sh, 125

Mithin Mehrausgabe

Mehreinnahme

4364,8

85038456

1679

E. Außerordentlicher Saushalt.

Ueberträge aus den Vorjahren: Bestand am Schlusse des Rechnungsjahres 1832 ... 37,

102

Jahressoll

Darunter Soll (Rechnungs⸗ soll) der Vorjahrsreste

Dezember 1933

seit Beginn des Rech⸗

nungs jahres bis einschl

im Ja⸗ nuar 1934

Ist⸗Einnahme oder Ist Ausgabe

zu⸗ sam⸗ men

14,3

klärun

l. Einnahmen. Insgesamt

II. Ausgaben.

1. Wohnungs⸗ und Siedlungẽ⸗

wesen

5. Verkehr swesen Ausbau der

3

Wasserstraßen usw.) .

Innere Kriegslasten .. 4. Uebrige

Reichs verwaltung Ausgaben insgesamt.

Mithin Mehrausgabe .. Mehreinnahme

Abschtuß für das Rechnungsjahr 1933.

A. Ordentlicher Haushalt. Die Einnahmen betragen in den Monaten April 1933 bis ; w / Die Ausgaben betragen in den Monaten April 1933 bis j Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats (Januar 1934) , 2282

KEK. Außerordentlicher Haushalt. Die Einnahmen betragen in den Monaten April 1933 bis , Die Ausgaben betragen in den Monaten April 1933 bis z Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats J

In diesen Zahlen sind die aus dem Vorlahr übernommenen Fehlbeträge und Bestände nicht enthalten. ö. tand

1. Die Kassenlage des Reichs.

Der Kassensollbestand r am 31. Januar 1934: in Mill. RM 1. aus der Begebung von Reichswechseln .... 400 2. aus der Begebung unverzinsl. Schatzanweisungen 1442 3. aus der Aufnahme kurzfristiger Darlehen 26 4. aus der Inanspruchnahme des Betriebskredits ie,, - 37 5. aus dem Bestand des außerordentlichen Haushalts 37 zusammen .. 1942

Davon ab: Schatzanweisungen, für die ein Gegenwert der Reichskasse nicht

zugeflossen ist .... .

Ergibt einen Kassensollbestand von

Dieser Betrag ist wie folgt verwendet worden:

1. Zur vorläufigen Deckung des aus dem Voriahr übernommenen, bis Ende Januar 1934 noch nicht getilgten Ist⸗Fehlbetrages im ordentlichen k 15715

Davon ab: die Mehreinnahme gegenüber den Ausgaben des ordent⸗ lichen Haushalts für April 1933 bis ,,,

2. Zur Deckung der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts für April 1933 bis Januar 1934 ..

8. Für sonstige, noch nicht ab⸗ gerechnete Auszahlungen (Ge⸗ halts⸗ und Rentenzahlungen für

1 1934, Vorschüsse, Ultimo⸗ edarf) unter Gegenrechnung der Hinterlegungn

zusammen ..

4. Der Kassenbestand bei der Reichs⸗ hauptkasse und den Außenkassen hen, 31

2. Der Stand der schwebenden Schuld am 31. Januar 1934 ist besonders veröffentlicht worden.

) Nach Abzug eines Globalabstrichs von 50 Mill. RM für den Gesamthaushalt zwecks Verminderung der Personal⸗ und Sach⸗ ausgaben durch Sparmaßnahmen.

102 rd. 16561

rd. 17

1868

) Die Ausgaben für August, September, Oktober und zum

größten Teil auch für November 1953 sind aus, Ueberschüssen der , für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenvpersicherung ge— eckt worden.

Aus der Preußischen Verwaltung.

Die Durchführung des neuen Gemeindeverfassungsgesetzes.

Gleichzeitig mit einer 2. Durchführungsverordnung hat der preußische Innenminister eine umfangreiche Ausführungs⸗ 36 zum Gemeindeverfassungsgesetz erlassen. Danach glie⸗ dert sich das preußische Kommunafwesen in Zukunft im wesent— lichen in Bauerndörfer, Landgemeinden und Städte. Bauern— dörfer sind diejenigen Gemeinden, in denen der überwiegende Teil der Volksgenossen dem Reichsnährstand angehört. Der preu⸗ ßische Innenminister wird, wie das VD3.⸗Büro meldet, die Ge⸗ meinden, die Bauerndörfer sind, demnächst benennen. Zur Vor— bereitung sollen die Regierungspräsidenten bis zum 1. Juni ent⸗ sprechende Vorschläge einreichen. Wenn wegen einsetzender industrieller Entwicklung oder ähnlicher Besonderheiten die Er⸗ zum Bauerndorf im Einzelfall ungngebrachr . steht nichts im Wege, solchen Gemeinden die Eigenschaft als Land—⸗ gemeinden oder Städte zu belassen. Auch diejenigen Gemeinden, die die Bezeichnung Stadt endgültig führen dürfen, werden neu stimmt werden. Auch hierüber sollen die Regierungspräsidenten bis zum 1. Juni Vorschläge machen.

Nach den neuen Bestimmungen verleiht der Stant auch das Wappenrecht an die Gemeinden. Die Wappen der Gemeinden dürfen nicht gegen solche Regeln der Wappenkunde verstoßen, die auf historischen, künstlerischen und praktischen Gesichtspunkten be⸗ ruhen. Das schließt nicht aus, daß an Stelle alter Symbole auch , Formen und Bilder verwandt werden, die der mode ien

mwelt entlehnt, dem Volke gemeinverständlich und für die be— treffende Körperschaft charakteristisch sind. Unzulässig ist die Lluf⸗ nahme des Wappens des Reiches, des Landes und der Provinzen in ein Gemeindewappen, ebenso die Aufnahme sonstiger Hoheits⸗ zeichen, wie des Hakenkreuzes. Für das Siegel der Gemeinden elten die gleichen Bestimmungen wie für die Verleihung von

appen.

Die Leiter der Landgemeinden heißen vom 1. April ab Ge⸗ meindeschulzen. Für Gemeinden, die voraussichtlich demnächst zu Bauerndörfern erklärt werden, wird angeordnet, daß in ihnen die bisherige Bezeichnung für den Leiter der Gemeinde noch über den 1. April hinaus weiter geführt wird, bis die Erklärung zum Baunerndorf erfolgt ist.

Die 8 n,, . geht weiter auf die Bestimmun⸗ gen über das Bürgerrecht ein, die nur Uebergangscharakter bis zum Erlaß eines Reichsgesetzes über das dee se Staatsbürger⸗ recht haben. Das Bürgerrecht der Gemeinden besitzen vorläufig alle Männer und Frauen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, seit dem 1. Juli 1933 oder bei späterer Wohnsitzbegrün⸗ dung ein Jahr lang ununterbrochen in der Gemeinde wohnen und über 25 Jahre alt sind. Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche in einer Anstalt untergebracht werden, ferner Straf⸗ und Untersuchungsgefangene verlieren das Bürgerrecht. Der preußische Innenminister macht den Gemeinden zur beson⸗ deren Pflicht, von der Befugnis, Ehrenbürgerrechte zu verleihen, nur in ganz besonderen Fällen Gebrauch zu machen. Wesentlicher Inhalt des Bürgerrechts ist, daß nur der Bürger in ein gemeind⸗ liches Ehrenamt berufen werden kann und daß er verpflichtet ist, ein derartiges Amt anzunehmen. Das Ehrenamt ist, wie der Minister betont, kein Tummelplatz für Geschäftemacher und Stellenjäger, sondern uneigennütziger Dienst an der Gemeinschaft. Ehrenbeamter kann deshalb in Zukunft nur sein, wer die un— bedingte Gewähr für eine solche Haltung bietet. Der Ehren—

5048,83 506386

10,

Falle sind als Gemein . 17,3

31. Jan. 1934

Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 56 vom 7. März 1934. 2. 3.

beamte soll aus seiner . keinen persönlichen Gewinn ziehen. Dies gilt ganz besonders für die Vergebung gemeindlicher Auf⸗ träge.

Der grundlegende Wandel des Gemeindeverfassungsrechts tritt besonders in der , Durchführung der Führerver⸗ anwortlichkeit hervor, In Zukunft trägt der Leiter der Gemeinde die volle und ausschließliche Verantwortung für die Verwaltung der Gemeinde. Zur Beratung stehen ihm Gemeinderäte zur Seite. Neben der Pexrsönlichkeit des Leiters der Gemeinde ist die richtige Auslese der Gemeinderäte von entscheidender Bedeutung. Sie führen in Bauerndörfern die Bezeichnung Dorfälteste, in Land— gemeinden ,,, und in Städten Ratsherren. In jedem si deräte der oberste örtliche Leiter der NSDAP. und der rangälteste Führer der Sturmabteilungen oder der Schutzstaffeln der NSDelP. zu berufen, darüber hinaus andere Persönlichkeiten, die über besondere Erfahrungen und Verdienste

verfügen. Die unbedingte positive Einstellung dieser Persönlich⸗

keiten zum nationalsozialistischen Staat muß über jeden c. erhaben sein, ihre Mitgliedschaft bei der Partei, Sal oder —=— * nicht Voraussetzung ihrer Berufung. Die Berufsstände, die der

Gemeinde ihr Gepräge geben, sind angemessen zu Lerücksichtigen.

Die Art der zu berufenden Gemeinderäte wird auch im Stadt— brief bzw. Gemeindebrief festgelegt, der das Verfassungsrecht der Gemeinde enthält. Stadt- und Gemeindebrief können entzogen werden, wenn eine Gemeinde ihre Pflichten nicht erfüllt oder wenn Mißstände zutage treten. Mit der Entziehung des Stadt⸗ briefes wird in geeigneten Fällen zugleich die Umwandlung der Stadt in eing Landgemeinde verfügt werden. Auch den Anord⸗ nungen des Ministers ist entscheidender Wert darauf zu legen, daß die Stadtbriefe den tatsächlichen beÿonderen Serhältnifsen jeder Stadt gerecht werden. Jede Schematisierung soll vermieden werden. Vorschläge für die Stadtbriefe sollen bis zum 1. August dem Minister vorgelegt werden. Anträge auf Jerleihung von Gemeindebriefen sollen dagegen noch zurückgestellt werden.

In weiteren Bestimmungen wird die Staatsau,. - behan⸗ delt. Die Aufsichtsbehörden sollen keineswegs in alle Einzel⸗ heiten der Gemeinden hineinregieren. Die Erledigung der Selbstverwaltungangelegenheiten soll nach wie vor bei der Ge⸗

meinde liegen, jeder Eingriff muß durch ein besonderes Staats—

interesse gerechtfertigt sein. Schließlich wird angekündigt, daß über die Regelung der verfassungsrechtlichen Verhältniffé der Hauptstadt Berlin noch besondere estimmungen ergehen werden.

Verkehrswesen.

Tagung des Weltrundfunkvereins in Genf.

In Genf hat vom 26. Februar bis 2. März der Weltrund⸗ funkverein, der private Zusammenschluß der europäischen Rund n , e gt Bei der Tagung sind unter anderen Fragen auch die Auswirkungen des Luzerner Wellenplans er⸗ örtert worden. Die Ansicht aller vertretenen Länder ging da⸗ hin, daß die neue Wellenverteilung im Bereich der mittleren Bellen ö. Während die Hauptsender in diesem Wellenbande die technischen Bedingungen durchgeführt haben, die die Grundlage für den Luzerner Plam bilden, bestehen für eine Anzahl kleinerer Sender im unteren Teil dieses Wellen⸗ bandes noch gewisse Schwierigkeiten. Die Meinung der tech⸗ nischen Sachverständigen aller Länder ist, daß auch diese Schwie⸗ rigkeiten in Kürze verschwinden würden, wenn alle Länder die technischen Grundlagen des Luzerner Planes auch für diese klei⸗ neren Sender durchgeführt haben werden. Zur Beseitigung der noch bestehenden Schwierigkeiten im Langwellenband sind ver⸗ schiedene Vorschläge gemacht worden, über deren Durchführbar⸗ keit erst noch Verhandlungen zwischen den beteiligten Verwal⸗ tungen stattfinden müssen, so daß ein bestimmter Zeitpunkt für die etwaige Aenderung des gegenwärtigen Zustandes im Lang— wellenband noch nicht angegeben werden kann. Für den Deutsch—⸗ landsender bleibt die bisherige Welle 191 KH (1571 m) mit W kla Abstand zu den Nachbarsendern bestehen. Der englische Langwellensender Daventry behält seine Welle 200 kfz (1560 m) bei. Für die Welle 182 kHz (1648, m) ist Radio Paris vor⸗ ie so daß die Nachbarsender des Deutschlandsenders die⸗ elben bleiben würden, wie es lange Jahre hindurch vor der Einführung des Luzerner Planes der Fall war.

Verwaltungsbericht der Reichsbank für 1933.

Neue Bankpolitit im nationalsozialiftischen Staat.

Aus dem umfassenden Bericht der Reichsbank über das Geschäftsjahr 1933 ergibt sich, daß starke Initiative und Aktivität dank der hinter ihr stehenden Staatsautorität und dem Ver⸗ trauen der Wirtschaft die Kennzeichen der neuen Politik der Reichsbank geworden sind. Die Leistungen des Jahres 1933 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Die Reichsbank ist heute wieder ein deutsches behördliches Institut. Die bisherigen Beschränkungen der Souveränität des Staates gegenüber der Leitung der Reichsbank sind gefallen. Der Generalrat ist endgültig aufgehoben. Die Stabilität der deutschen Währung ist inmitten eines internationalen Währungs⸗ chaos aufrechterhalten worden. Der durch die ausländischen Hilfskredite seit der Friedenszeit über die deutsche Devisenlage gebreitete Schleier wurde durch Rückzahlung dieser kostspieligen, zur Bilanzverschönerung seinerzeit aufgenommenen Kredite ent⸗ fernt. Anderseits wurde der Kampf um die Erhaltung der Gold⸗ und Devisenbestände der Reichsbank durch die Transfergesetz⸗ gebung und das Volksverratsgesetz aufgenommen. Der Umtausch. von Dollarbonds in Reichsmarkanleihen lag in der gleichen Richtung. Damit im Zusammenhang geschah das möglichste für die Aufrechterhaltung und Förderung des deutschen Exports durch das Instrument der Scrips, durch die Regelung von Bonds⸗ käufen und die Zusammenfassung des Handels in Sperrmark bei der Golddiskontbank. Daneben diente der verstärkte Ankauf von Kurssicherungstratten, durch die die Reichsbank das Risiko der Währungsverluste dem Exporteur abnahm, wobei sie erheb⸗ liche Opfer gebracht hat den Interessen der deutschen Ausfuhr. Devisenabkommen mit verschiedenen Ländern teils regie⸗ rungsseitig, teils zwischen den Notenbanken abgeschlossen suchten dem Devisenverkehr und Warenaustausch zu dienen. Was die Wechselanlagen der Reichsbank betrifft, haben sich die aus der Zahlungskrise herrührenden Stützungskredite stark verrin— gert, die auf regulären Warenumsätzen beruhenden Kredite ver⸗ mehrt. Dadurch ist die Reichsbank liquider geworden. .

Die großzügigen Arbeitsbeschaffungsaktionen der Reichs⸗ regierung wurden durch die Gewährung von Zwischenkrediten

von der Reichsbank aufs wirksamste unterstützt, wobei vorhan⸗

dene Geldmarktmittel mit eingespannt wurden. Die Rediskont⸗ zusage der Reichsbank macht die Arbeitsbeschaffungswechsel, die aus laufenden Etatmitteln einzulösen sind, zu einem liquiden und daher bevorzugten Anlagepapier der deutschen Banken, so daß die Reichsbank am Jahresschluß mit weniger als einer halben Milliarde Reichsmark nur rd. ein Drittel des Gesamt⸗ umlaufs solcher Wechsel im Bestande hatte; der Rest war über⸗ wiegend bei Banken untergebracht. Es war möglich, eine nam⸗ hafte Senkung des Landeszinsnivegus zum Durchbruch zu bringen. Die Rentenkurse hoben sich binnen Jahresfrist um 13 vH. Dies gelang besonders durch die Auflockerung des Kapitalmarktes, die im Gefolge der aktiven Offen⸗Markt⸗Politik der Reichsbank gemäß Bankgesetznovelle vom 27. Oktober 1933 herbeigeführt wurden. Die Aufnahme von einer Viertel Mil⸗ liarde RM Steuergutscheinen gab den Banken und dem ge⸗ samten Geld⸗ und Kapitalmarkt neuen Impuls. Der Unter⸗ stützung des Kapitalmarktes dienten ferner erleichterte Bestim⸗ mungen für das Lombardgeschäft der Reichsbank. Die von der Reichsbank geförderte kommunale Umschuldung wirkte sich speziell auf dem Gebiet der öffentlichen Werte aus. Die Arbeiten des Untersuchungsausschusses für das Bankwesen, der zur Wieder⸗ herstellung eines geordneten Bank⸗ und Kreditapparates ein⸗ berufen wurde, stehen vor dem Abschluß; sie zielen auf eine nationalsozialistische Bankenreform auf neuer Staats⸗ und Wirtschaftsgesinnung hin. Die Ergebnisse der Enquete in Ge⸗ ö. von Vorschlägen an die Reichsregierung werden in Kürze orliegen. . Die Entwicklung findet in der Ertragsrechnung der Reichs⸗ bank ihren Niederschlag: Die Einnahmen ermäßigten sich von 185,8 auf 129,4 Mill. RKM. Infolge des gegen 1532 ermäßigten Zinsniveaus ging der Gewinn aus Wechseln und Schecks und aus Lombardgeschäften von 170 auf 106,7 Mill. RM zurück. Er⸗ eblich gesteigert wurde nur der Gewinn auf Wertpapiere, er tieg von 1,3 auf 11,1 Mill. RM. Die Steigerung der Verwal⸗ tungskosten von 85,5 auf S6, Mill. RM hängt in erster Linie

Vewegung der Unternehmen im Februar.

. Nach Mitteilung des Statistischen Reichsamts wurde im Februar 1934 eine Aktiengesellschaft mit 0,ꝛ Mill. RM Nominal⸗ lapital gegründet. Ferner wurden 23 Kapitalerhöhungen um em men 39 Mill. RM vorgenommen und 67 Kapitalherab⸗ (tzungen um zusammwen 63 Mill. RM. C Aktiengesellschaften mit einem Nominalkapital von 29 Mill. RM wurden aufgelöst, dar⸗

mit der Dividendenbewirtschaftung und Stillhaltung (Errichtung der Konversionskasse) und der sich hieraus ergebenden Erhöhung des Personalbestandes von 12 401 auf 13 903 Beamte, Angestellte und Arbeiter zusammen. Die Steigerung der Verwaltungskosten entfällt allein auf die personellen Kosten, die um 2,27 Mill. RM zugenommen haben, während die sachlichen Kosten um O03 Mill. RM ahnahmen. Es wurden auf Wartegeld gesetzte Beamte wieder beschäftigt, auch die Unterstützungsgelder und Beihilfen waren etwas er als im Vorjahr. Unter den Ausgaben figu⸗ riert noch ein Posten von 3,2 Mill. RM als Verlust aus Valori⸗ sierung von Vorkriegsverbindlichkeiten, so daß die Ausgaben ins⸗ gesamt 89, Mill. RM betragen gegenüber 14533 Mill. RM im Vorjahr (neben den Verwaltungskosten von 83,9 Mill. RM 3.09 Mill. RM Notensteuernachzahlung für 1931 und 55 Mill. RM Ueberweisung an den Delkrederefonds). Es ergibt sich ein Rein⸗ gewinn von 49,1 (490) Mill. RM. Dem gesetzlichen Reservefonds werden 4 Mill. RM (wie im Vorjahr) überwicsen. Von dem Rest erhalten zunächst die . 8 vH Dividende auf 150 Mill. RM Anteilskapitgl 12 Mill. RM. Der alsdann verbleibende Restbetrag von 24975 437 RM wird mit R an das Reich, mit an die Anteilseigner verteilt. Das Reich erhält somit 18 056577 RM, die Anteilseigner insgesamt 18 Mill. RM 12 vH, wovon 6 vH bereits als Abschlagsdividende am 1. No⸗ vember 1933 gezahlt worden sind. Der Rest von 18 859 RM wird in Spezialreservefonds für künftige Dividendenzahlung zuge⸗ ührt.

In einer Pressebesprechung wurde vom Reichsbankpräsidenten zu der Dividendenzahlung ausgeführt: Die Reichsbank habe immer auf dem Standpunkt gestgnden, daß die Reichsbankanteile ein in seiner Rendite stabiles Papier sein müssen, zumal die Anteile vielfach in kleinem 46 befindlich sind. Wenn jedoch die all⸗ gemeine Zinsxrendite gesenkt sei, müsse man auch mit einer etwas geringeren Dividende entsprechend der Zinssenkung rechnen. Der Gewinnanteil des Reichs müsse sich dann allerdings auch ent⸗ sprechend senken. Weiter wies der Reichsbankpräsident darauf hin, daß die direkte Kreditgewährung der Reichsbank zum ersten Male seit 1931 wieder zugenommen habe. Die Reichsbank habe damit auch den kleinen Kreditnehmern geholfen. Die Zahl der Rückwechsel ist zurückgegangen. Die Banknoten werden nunmehr im Stahldruckverfahren hergestellt und sind darum weitmöglichst gegen Fälschung geschützt. Die Zehnernoten sind wegen der Ver⸗ mehrung der Scheidemünzen nur noch in kleinem Umfang in Um⸗ lauf. Von den neuen Zwanzigernoten ist bereits ein erheblicher Betrag in Umlauf, die Fünfzigernoten werden noch vor Ostern in den Verkehr kommen, die Hunderter und Tausender später. Der Giroverkehr mit dem Ausland hat erhebliche Ausdehnung genommen. An Ueberweisungen aus dem Ausland stehen Ruß⸗ land, Holland und die Tschechoslowakei an der Spitze, im Aus⸗ gangsverkehr die Vereinigten Staaten, Holland, Schweiz und Großbritannien.

Die Belanzziffern sind zum größten Teil bereits aus dem Reichsbankausweis vom 30. Dezember 1933 bekangzt. Unter den damals ausgewiesenen Wechseln und Schecks von 3177 Mill. be⸗ fanden sich 193 Mill. RM Auslandswechsel und Schecks. Die verschiedenen Aktiva und Passiva sind noch weitergehend als ag spezialisiert worden, um den Nachweis zu liefern, daß 46

ierunter keine verheimlichten Aktiva oder Passiva befinden. Die

. aus der Auseinandersetzung mit dem Reiche gingen von 99 auf 98 Mill. RM zurück. Die Forderungen, deren Ein⸗ gang ungewiß ist, von 21 auf 18,8 Mill. RM. Grundstücke und Gebäude stehen unverändert mit 80 Mill. RM zu Buche. Zu dem in Angriff genommenen Neubau der Reichshauptbank heißt es im Bericht, daß die Bauzeit 3 bis 4 Jahre in Anspruch nehmen werde; die Kosten sind auf 40 Mill. R veranschlagt. Von den Rücklagen für Notenneudruck wurden 2,33 Mill. verwendet die Rücklage beträgt jetzt 297 (22, Mill. RM von der Rücklage für Neubauten 2,1 Mill. Diese Rücklage beträgt jetzt noch 22,6 (24,B,7) Mill. RM.

Die Gesamtumsätze sind von 677 938,4 Mill. RM im Vorjahr auf 644 332, Mill. RM zurückgegangen, davon entfallen auf die Reichshauptbank 338 310,3 (361 5375) Mill. RM und auf die Zweiganstalten 245 617 (254 323,5) Mill. RM.

unter 4 wegen Konkurseröffnung. Der Kurswert der gegen Bar⸗

hlung im Monat Februar ausgegebenen Aktien betrug 18 Mill. RM. Weiter wurden im Februar 251 Gesellschaften mbH, 939 Einzelfirmen und Personalgesellschaften und 400 Ge⸗ nossenschaften gegründet. Aufgelöst wurden 347 Gesellschaften mbH (darunter 55 von Amts wegen gelöscht), 1089 Einzelfirmen und Personalgesellschaften (darunter 133 von Amts wegen ge⸗ löscht und 178 Genossenschaften.

Berliner Vörsenbericht vom 71 März.

Ruhigeres Geschäft. Grundton bleibt freundlich.

9 Das Geschäft an der Berliner Börse ist ruhiger geworden.

as Interesse des Publikums hat etwas nachgelassen, und die Kulisse schreitet nunmehr in stärkerem Umfange zu Positions⸗ lösungen. Trotzdem bleibt der Grundton freundlich, Einmal regten die Ausführungen Dr. Carl Friedrich von Siemens in a Ti mens - nere lberamnrlung an, außerdem befriedigte der Abschluß der Reichsbank und der Seehandlung, ebenso wie die weiter aus Leipzig kommenden Meldungen über' den Verlauf der dortigen Messe, sodaß anfangs die Kursbesserungen überwogen. Als jedoch späterhin weitere Aufträge der Privatkundschaft in nennenswertem Umfange nicht mehr eintrafen, zeigten sich bei Abgaben der Kulisse zumeist kleine Rückgänge. ;

Unter Montanpapieren waren Gelsenkirchen mit 66 leicht gebessert, rückgängig dagegen lagen Mannesmann und Hoesch je minus 1 vH), während Phönix und Stahlverein mit 35 bzw. 45 wenig verändert waren. Braunkohlenpapiere lagen vollkommen vernachlässigt; der unveränderte Dibidendenvorschlag bei der Ilse permochte nicht anzuregen. Auch in Kaliwerten waren die Um— sätze bei nahezu unveränderten Kursen wieder recht klein. In J. G. Farben, die um Bruchteile eines Prozentes höher lagen war die Umsatztätigkeit etwas lebhafter. Unter Elektrowerten waren Gesfürel gefragt spilus 19 vH), auch Licht und Kraft konnten etwas anziehen, dagegen waren Siemens anfangs 1 v5 niedriger, konnten jedoch später auf die Ausführungen in der Generalversammlung ebenso wie Schuckert je 2 v5 gewinnen. Chade gingen auf 168 herauf. Auch in Daimler konnte der an— fängliche Kursverlust später wieder eingeholt werden. Unter Tarifwerten verloren B. K. L. 1M vH. Fest dagegen lagen Brauereiwerte, besonders Engelhardt (plus 2 vS), während Maschinenaktien, mit Ausnahme Berlin-Karlsruher (minus 1 vᷓH), gut gehalten waren. Kunstseidepapiere litten unter Glattstellungen und gingen bis zu 11 vH zurück. Unter Banken setzten B. E. W. ca. 3 vH niedriger ein, konnten jedoch im Verlauf den Verlust größtenteils wieder einholen. Sonst waren Bankaktien wenig verändert, desgleichen Schiffahrts papiere.

Am Kassamarkt zeigten sich zumeist kleine Rückgänge; unter unnotierten Werten lagen Petroleumpapiere etwas schwächer. Lebhaftes Geschäft konnten Neubesitz verzeichnen, die bis auf 201 heraufgingen, auch Altbesitz lagen mit 566 4. n und Reichsbahnvor⸗ zugsaktien mit 113 fest. Dagegen waren die eigentlichen Renten ruhig, Pfandbriefe tendierten eher etwas fester, ebenso Stadt⸗ anleihen. Kommunalobligationen lagen nicht ganz einheitlich, die übrigen Renten unverändert. Unter Auslandrenten waren Türken teilweise angeboten. Am Geldmarkt war Tagesgeld un⸗ verändert mit 4 bis 56 vH, für erste Adressen mit 4 vH. Die eingetretene Erleichterung findet besonders ihren Ausdruck in steigender Nachfrage nach erstklassigen Anlagen, wie Reichschatz“r anweisungen und Reichsschatzwechsel. In Privatdiskonten über— wiegt die Nachfrage.

Vörsenrichtzahlen für die Woche vom 26. Februar bis 3. März.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenrichtzahlen stellen sich in der letzten Woche (vom 26. Februar bis 3. März 1934) im Vergleich zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt vom 26.2. vom 18. 2. bis 3. 3. bis 24. 2. Attienkurse (Inder 1924

bis 1926 150) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie .. Handel und Verkehr Gesamt Kursniveau der 6 95 igen

festverzinslichen Wert⸗ papiere Pfandbriefe der Hyp.⸗Akt.⸗ Banken Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen Reichsanleihen . Sonstige öffentl. Anleihen . Industrieobligationen ... Durchschnitt

Monats⸗ durchschnitt Februar

80, 89 69, 11 78, 96 74,76

79, 96 68, 10 78, 35 73, 88

82,57 71,00 S0, Sz 76, 52

e

Der weitere Verlauf der Leipziger Frühjahrsmesse.

Auf der Leipziger Frühjahrsmesse stand am Dienstag der Besuch des Führers im Mittelpunkt des Interesses, der eine Reihe von Plätzen in der Stadt und auf der Technischen Messe eingehend besichtigte. In vielen Geschäftszweigen sind wieder beträcht⸗ liche Umsätze erzielt worden, an denen auch das Ausland maß- eblich beteiligt war. Selbstverständlich sind die Vertreter von sol⸗ . ausländischen Firmen bei der Aufnahme deutscher Waren am großzügigsten, die nicht durch zoll oder währungspolitische Maß⸗ nahmen ihrer Regierungen gehemmt sind. Zufriedenstellende Umsätze hat die Lederwarenindustrie erzielt, bei der vor allem Damentaschen gefragt waren; bereits jetzt dürfte den Unterneh⸗ mungen dieser Branche ,,, , , für längere Zeit ver⸗ mittelt worden sein. Hervorzuheben ist, daß an diesem Markte sehr rege nach der Schweiz und Holland verkauft wurde; dänische Einkäufer legten sich eine gewisse Zurückhaltung auf, da sie Kon⸗ . fürchten. Auf der Messe für Kristall und Porzellan find gute Umsätze in Gebrauchskristall und ge⸗ schmackvollen Mustern gemacht worden. Steingut hat weiterhin mit zufriedenstellenden Abschlüssen gearbeitet. Bei Textilwaren hielt die Nachfrage weiter an. Nach wie vor stehen hier Dinge, die für den häuslichen Gebrauch nötig sind, im Mittelpunkt des Interesses. Auch das Strumpfgeschäft hat sich im ganzen gut gehalten. Interessant ist die Aeußerung eines sächsischen Fabri⸗ kanten auf der Textilmesse, der offen erklärte, er habe so viel Auf⸗ träge, daß er sie bis Ostern nicht alle erledigen könne, obgleich er jetzt bereits Doppelschichten eingelegt habe. Bestimmend für den Auftrieb des gesamten Marktes sind dte verschiedenen Maß⸗ nahmen der Reichsregierung. Die Verpackungs- und Reklame⸗ messen haben gute Geschäfte gemacht. Ein reger Besuch war bei der großen Sachsenschau im Messepalast „Städtisches Kaufhaus“ festzustellen, die nicht Vermittlungs-, sondern Anschauungs- und ö f dieb. g! wecken dient. Es ist dort zusammengetragen, was die sächsische Here en der Welt , e hat; vor allem ist das Erzgebirge mit seinen kunstgewerblichen Gegenständen ver⸗ treten. Außerordentlich stark ist das Interesse für die Bugra— Messe, da es eine Reihe von Buchdruckereien im Reich und im Auslande gibt, die durch Auffrischung ihres Maschinenparks ihre Leistungsfähigkeit steigern möchten. Man glaubt, daß die ange⸗— bahnten Beziehungen gegenüber dem Auslande trotz der be⸗ kannten Exportschwierigkeiten zu Abschlüssen führen werden.