1934 / 58 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Mar 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Zentralhandelsregister beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr.

57 vom 8. März 1934. S8. 2.

das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Alfred Canzler in Dresden, Pirnaische Str. 33. Anmeldefrist bis zum 26. März 1934. Wahltermin: 4. April 1934, vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin. 18. April 1934, vormittags 8 Uhr. Offen er Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 26. März ĩ. 2

794.

Amtsgericht Dresden,

Uhr,

Abteilung II.

Dresden. ; IS 154 Ueber den Nachlaß der am 17. Januar 1931 verstorbenen, in Dres⸗ den, Fürstenstraße 74, wohnhaft ge⸗ wesenen Kleinreninerin Aurelie Marie verw. Müller geb. Dittrich wird heute, am 5. März 1934, nachmittags 14,45 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Könkursverwalter:; Kaufmann. Ja— hannes Laemmerhirt in Dresden A.¶ Gerichtsstraße 20. Anmeldefrist bis zum 26. März 1934. Wahltermin sowie Prü⸗ fungstermin: 4. April 1934, vormittags „36 Uhr. Offener Arxest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum 26. März 1934. Amtsgericht Dresden, Abteilung 1.

Dresden. 8455 Ueber den Nachlaß der am 26. De⸗ zember 1933 verstorbenen, in Dresden Dospitalstraße 18, wohnhaft, gewesenen Privata Johanna ledige Richter wird heute, am 5. März 1934, vormittags i045 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Otto Kleemann in Dresden, Gerichts⸗ straß 16. Anmeldefrist bis zum 3. März 1934. Wahltermin sowie Prü⸗ fungstermin; 4. April 1934, vormittags R uhr. Offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum 26. März 1934. Amtsgericht Dresden, Abteilung n. C x evenhbriücle. 78 I56] Bekanntmachung. Ueber das Nachlaßvermögen doe Landwirts Ferdinand Habbel in Lenhausen, verstorben am JT. Mai 1933, ist heute, 12. Uhr mittags, der Konkurs eröffnet. Kon⸗ kursverwalter ist der Rechtsanwalt Steinhoff in Grevenbrück. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 25. März 1934. Anmeldefrist bis zum 29. März 1934. Erste Gläubigerver⸗ sammlung am 6. April 1934, mittags 12 Uhr, im hiesigen Gericht, Zimmer Nr. 3. Prüfungstermin am 6. April 1931 daselbst. . Grevenbrück, den 1. März 1934. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Ingolstadt. 78 457 Das Amtsgericht Ingolstadt hat unterm 3. März 1931, 1230 Uhr, über den Nachlaß des am 17. Februar 1934 verstorbenen Rechts: anwälts Hans Friedrich in Ingolstadt das Konkursverfahren eröffnet. Kon⸗ kursverwalter ist Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Schwab in Ingolstadt, Ludwig⸗ straße. Offener Arrest ist erlassen. Es wird allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben, oder zür Konkursmasse etwas schuldig sind, aufgegeben, nichts an die Erben des Erblassers zu verabfolgen oder zu leisten. Anzeigefrist und An⸗ meldefrist ist bis Dienstag, den 27. März 19341 einschlie yl ich, be⸗ stimmt. Termin zur Wahl eines ande—⸗ ren Verwalters, Bestellung eines Gläu⸗ bigerausschusses. sowie zur Beschluß⸗ fassung über die in 132, 131, 137 K. O. bezeichneten Fragen und allge⸗ meiner Prüfungstermin ist festgesetzt auf: Mittwoch, den 4. April, nach⸗ mittags 2 Uhr, Zimmer G. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

des

Hiln. Konkurseröffnung. I8158) Ueber das Vermögen des Kaufmanns Richard Sons, Alleininhabers der im Handelsregister eingetragenen Firma Richard Sons & Co., Zuckerwarenfabrik, Köln-Lindenthal, Bachemer Str. 29531, ist am 5. März 1934, 11,30 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Ver⸗ walter ist der Rechtsanwalt Sollors in Köln, Hansaring 121 Fernruf: 72536 Offener Arrest mit Anzeige⸗ frist bis zum 27. März 1934. Ablauf der Anmeldefrist an demselben Tage. Erste Gläubigerversammlung am 5. April 19834, 19 Uhr, und allgemeiner Prüfungstermin am 17. April 1934, 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Justizgebäude am Reichenspergerplatz, Zimmer 223. Köln, den 5. März 1931. Amtsgericht. Abt. 80.

LaRMbHan. 78459 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Fritz Eichler, Eisenwarenhandlung, in . Richterstr. J, wird am 3. März 1934, 113 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Bücherrevisor Max Lorenz in Lauban, Viktoriastr. 1. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einschließlich den 10. April 1934. Erste Gläubigerversammlung am 27. März 19341, 10 Uhr, und Prüfungs⸗ termin am 24. April 1934, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Poststraße 1 b, Zimmer Nr. 12 im 1. Stock. Sffener Arrest mit Anzeigepflicht bis 20. März 1931 einschließlich. Lanban, den 3. März 1934. . Amtsgericht. Linidan, Haldensee. Bekanntmachung. Das Amtsgericht Lindan, Bodensee, hat über das Vermögen des Gastwirts

.

8 it

nachmittags

Stüttgart N.,

und Biehhändlers Georg Wilhelm in Hergensweiler, am 3. März 1981, nach⸗ mitiags 1 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Nechtsan; walt Dr. Stock in Lindau. Offener Arrest ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 26. März 1931. Termin zur Wahl eines Verwalters und Bestellung eines. Gläubigeraus⸗ schusses sowie allgemeiner Prüfungs⸗ termin am Samstag, den 7. April 1934, vormittags 10 Uhr, im Zim— mer Nr. 1 des Amtsgerichts Lindau. Lindau, den 5. März 19894. Geschäftsftelle des Amtsgerichts Lindan. Meidl eb chi. 78461] Bekanntmachung. Ueber das Vermögen der Firma B. Steßmann n. Sohn, offene Handelsge⸗ sellschaft in Hallenberg, ist heute, 10 Uhr vormittags, der Konkurs eröffnet. Kon⸗ kursverwalter ist der Nechtsanwalt Schäfer in Medebach. Offener Arrest mit Anzeigepflicht und Anmeldefrist bis zum 23. März 1934. Erste Gläubiger⸗ versammlung und Prüfungstermin am 28. März 1931, vormittags 16 Uhr, im hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 15. Medebach, den 3. März 19363. Amtsgericht. Mittweida. 78462 Ueber das Vermögen des Schuh⸗ e n,, und Schuhwarenhänd⸗ lers Paul Friedrich in Mittweida, Freiberger Straße 6, wird heute, am 5. März 1934, vormittags 8 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Kon⸗ kursverwalter: Herr Rechtsanwalt Dr. Greif, hier. Anmeldefrist bis zum 39. März 1934. Wahltermin am 2ß. März' 1931, vormittags 11 Uhr. Prüfungstermin am 16. April 193, vormittags 11. Uhr. Offener Axrest mit Anzeigepflicht bis zum 17. März 1934. Mittweida, den 5. März 1934. Das Amtsgericht.

Va gold. 78463 Konkurseröffnung über das Ver⸗ mögen des Otto Klein, Inhabers einer Möbelwerkstätte in Altensteig, am 3. März 1934, 12 Uhr. Konkursver⸗ walter: Bezirksnotar Zürn in Alten⸗ steig. Offener Arrest mit An eigepflicht sowie Anmeldefrist bis 20. März 1934. Erste Gläubigerversammlung mit Tagesordnung gem. S8 110, 132. 13 K- O. und Prüfungstermin am Diens⸗ tag, den 3. April 1934, vormitt. 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Nagold.

Amtsgericht Nagold.

T7864

Veubrandenburg, Meck Bb. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Werner Stuhr in Neubrandenburg ist heute, am 5. März 1931, mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Otto Becker in Neubrandenburg. Offener Arrest und Anzeigepflicht: 21. März 1931. Erste Gläubigerversammlung: 4. April 1934, vormittags 10 Uhr. Prü⸗ fungstermin: 14. April 1934, vormit⸗ tags 11 Uhr. Anmeldefrist: 31. März

1984. Amtsgericht Neubrandenburg.

Osterode, Harn. I7IðSi65] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Bernhard Schimpf in Osterode (Harz) ist am 6. März 1934, 11,45 Uhr, vor dem Amtsgericht Osterode a. H. das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Dr., Pfau in Osterode a. H. Anmeldefrist bis zum April 1934. Erste Gläubigerver⸗ fammlung am 5. April 1934. 11 Uhr. Prüfungstermin am 11. Mai 19g, 11 Uhr, im Gerichtsgebäude, Zimmer 4. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 25. April 1934. : Amtsgericht Osterode (Harz).

25.

78466

der Lebens⸗ Lie selotte in Plauen,

PIauen, Vogt. Ueber das Vermögen und Genußmittelhändlerin Gertrud Gardelegen J Lützowstraße 1, Ecke Bahnhofstraße (Wohnung: Johannstraße 65), wird heute, am 6. März 193, vormittags ii,35 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Herr Oxrts⸗ richter Einsiedel, hier. Anmeldefrist bis zum 5. April 1934. Wahltermin am 5. April 1934, vormittags 9 Uhr. Prüfungstermin am 26. April 1934, vormittags 9 Uhr. Offener Arxest mit Anzeigepflicht bis zum 5. April 1934. 156664 . Amtsgericht Plauen, den 6. März 1834.

It a d&. 78167

Ueber das Vermögen des Bäckers Kurt Knöfel in Leppersdorf wird heute, am 5. März 19354, nachmittags Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Herr Lokal⸗ richter Müller, hier. Anmeldefrist bis zum 7. April 1933. Wahltermin am J. April 1934, vormittags 10 Uhr. Prü⸗ fungstermin am 28. April 1934, vor⸗ mittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 7. April 1934. Amtsgericht Radeberg, 5. März 1934. Stuttgart.

Ueber das Raum⸗ &

Is a68 Vermögen der Firma Heim-Ausban K Ansstat⸗

3. März 1931, vorm. 11 Uhr, das Kon⸗

kursverfahren eröffnet nach Einstel⸗

tungs⸗Genossenschaft e. G. m. b. H. in. Tronprinzstr. 2t, ist seit

Vergleichsverfahrens Konkursver⸗ Dr. Faber in

6. Offener Arrest

1Inng des 5 75 Ziff. 1 Vgl.⸗O. walter: pe e en Stuttgart N., Poststr. e mit Anzeigepflicht bis 22. März 1934 Ablauf der , 21. April 1951. Erste Gläubigerversammlung am Freitag, 6. April 1534, vorm. 87 Uhr, allgemeiner Prüfungstermin am Frei⸗ tag, 4. Mai 1931, vorm. 817 Uhr, ze Anitsgerichtsgebäude, Archivstr. 1511, Saal 208.

Württ. Amtsgericht Stuttgart J.

nęetzend ort. . IS 460] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Sattlermeisters Wilhelm Busse in Groß Apenburg wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Beetzendorf, den 5. März 1938. Amtsgericht.

Berlin- Charlottenburg,. 8410] In dem Konkursverfahren, über das Vermögen der handelsgerichtlich einge⸗ tragenen offenen Handelsgesellschaft Bibo K Jackler in Berlin WS, Kronen⸗ straße 3851490 (Fabrikation von Damen⸗ und Mädchenmänteln) ist Gläubiger⸗ versammlung auf den 16. April 1934, 19,30 uhr, vor dem Amts⸗ gericht Charlottenburg, Tegeler Weg Rr. 17/20, Erbse hoß, Zimmer 42, an⸗= beraumt. Tagesordnung: Beschluß. assung über die Vorwegbefriedigung der Gläubiger aus dem früheren außer⸗ gerichtlichen Vergleichsverfahren der Firnig Bibo & Jackier in Höhe der restlichen 2 3,6 ⸗Quote zur Vermeidung der Wiederauflebung der alten Forde⸗ rungen. . Berlin⸗-Charlotenburg, 6. März 1931. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 255. Berlin- Charlottenburg, SUI] Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Kaufmanns Herzel Reiß, Berlin N 54, Lothringer Str. 62 . in⸗ folge Schlußverteilung nach Abha tung des Schlußtermins aufgehoben worden. Berlin⸗Eharlottenburg, 28. Febr. 193. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 250.

Bielereld. Veschluß. IIS8672]

Das Konkursverfahren über das Ver= mögen der Firmg Lisbeth Bernhardt, Alleininhaberin Frau Lina Stork in Bielefeld, Textilwarenhandlung, Bahn⸗ hofstraße Nre 37, wird geinäß 3 20 K. O. eingestellt, dg eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Ma nicht vorhanden ist. Termin zur nahme der Ei lu n ch n en, § 162 K. S. wird auf den 14. April 1934, 19 Uhr, bestimmt.

Bielefeld, den 3. März 1934.

Amtsgericht.

3 . Dannenberg, EIbe. 78473)

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Gutspächterß Hans Schnei— der in Collase wirt ngestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechende Konkursmasse Klcht vorhanden ift. Dannenberg, den A. 2. 1936. Amts⸗ gericht.

18474

DLeutsch Eylan. Be

s z.

Das Konkursverfahren über das Pexn⸗ mögen der Bootshausausbaugẽnosseh⸗ schaft m. b. S., Di, Eylau, in Ligus= dation wird näch Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben.

Deutsch Eylau, den 28. Februar 1934. Das Amtsgericht. Dresden. J 78475

Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Kaufnianns Ludwig Adoff Männel in Dresden-A. 24, Eisenstuck⸗ straße 5ß, der in Dresden-A. 24, Reichs⸗ straße 2, unter der eingetragenen Firma C. 2. Männel den Einzelhandel mit Herrenwäsche betrieben hat, wird 1 Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben, J . Amtsgericht Dresden, 5. März 1936. HEisennech. ö . 78476

Das Konkursverfahren über oas Vex⸗ mögen des Kaufmanns Oslar Schejbe in Eifenach ist gemäß 5 201 K.-O. ein⸗ gestellt worden.

Eisenach, den 2. März 1934.

Thür. Amtsgericht.

Errurt. 78477 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Alfred Langer in Erfurt, Johannesstraße Nr. A 192 (Schnhwarenhandlung), ist nach erfolg⸗ ter Abhaltung des Schlußtermins hier— durch aufgehoben. Erfurt, den 3. März 1936. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 16. LFreisinx. 78178 Das Amtsgericht Freising hat mit Beschluß vom 20. Februar 19834 das Konkursverfahren über das Vermögen des Verkehrsunternehmers Josef Mayer in Freising-Neustift mangels einer den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechenden Masse eingestellt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Freising.

ic ssen. Konkursverfahren. ISI IG) Das Könkürsverfahren über das Ver—= mögen der Firma Keppler und Faber

in Gießen wird nach erfolgter Abhal

tung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben. Gießen, den 26. Februar 1933. Hessisches Amtsgericht.

Golda. Konkursvvmerfahren. IS 180 In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Karl Mareck in Goldap ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu be⸗ rücksichtigenden Forderungen und zur ch nr ge der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke so⸗ wie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung Liner Vergütung an die Mitglieder. des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf Freitag, den 23. März 1934, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst, Zim⸗ mer Nr. 8, bestimmt. Die Vergütung einschl. der Auslagen des Konkursver⸗ walters sind auf 3500 RM und die der einzelnen Gläubigergusschußmitglieder auf je 300 RM festgesetzt. N. 531. Goldap, den 1. März 1934 Amtsgericht. Hamborn. 78481) Dem Konkursverwalter, Rechtsanwalt Dr. Baßfeld in Hamborn, wird in der Konkursfache über das Vermögen der Firma S. Kaufmann u. Co., Inhaber Moritz Kleczewski, Hamborn, als Ver⸗ gütung für seine Tätigkeit und als Er⸗ satz gehabter barer Auslagen, insgesamt der Betrag von 4351,74 RM bewilligt. Hamborn, 2. März 1934. Amtsgericht. (5 XN. 13/33.)

Hamm, West. . 78482] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Karl Lange (Gerrenkleidung in Hamm ist heute mangels Masse eingestellt. Amtsgericht Hamm, 5. März 1934.

Leipzig. 78483 Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß der am 14.15. Juni 1931 in Leip⸗ zig, ihren letzten Wohnort, verstorbenen Camilla Alice Antonie Cleff geb. Schlick in Leipzig, Fockestr. 2, wird nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Leipzig, 26. Februar 1936.

Mindelheim. 78484 Bekanntmachung.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Otto. Zinsmaier Nachfolger, Kommanditgesellschaft in Mindelheim wurde nach , der Schlußverteilung mit Gexichtsbe⸗ schluß vom 3. März 1934 aufgehoben.

Mindelheim, den 3. März 1934.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mindelheim.

Mäns. 77943

In der Konkurssache über das Ver— mögen des Bauunternehmers Heinxich Gräef in Mörs Termin zur Abnahme der Schlußrechnung und ,,. der nachträglich angemeldeten Forderungen am 23. März 1934, 10 Uhr, im Amtsgericht, Zimmer 22.

Mörs, den 26. Februar 1934. Rosenheim. 78 485]

Bekanntmachung.

Durch Beschluß des Ämtsgerichts Rosenheim voni 25, Februar 1931 wurde daz Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmäsins Hans Rieger, Alleininhaber der . Hans Rieger, Wollwaren in Rosenheim, nach Abhal⸗ tung des Schlußtermins als durch Schlußverteilung beendet, aufgehoben.

Geschäftsstelle . des Amtsgerichts Rosenheim.

Stollberz, Erzgehbh. 78486 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns und Strumpffa⸗ brilanten Guido Theodor Siegel in Niederwürschnit, jetzt in Crottendorf J. E, wird nach Abhaltung des Schluß termins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Stollberg i. E., 5. 3. 1934.

Weimar. I7Si87] Nachlaßkonkurs Arno Neefe in Wei⸗ mar. Das Verfahren wird aufgehoben. Schlusge teil mg hat stattgefunden. Thür. Anttsgericht Weimar. Wu ns ie d el. ; 78 88s Das Amtsgericht Wunsiedel hat mit Beschluß voni 3. März 1934 das Kon⸗ kursberfahren über den Nachlaß des Gastwirtes Robert. Oberländer von Wunfiedel nach Abhaltung des Schluß⸗ termines aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wunsiedel.

Heelitr, Maurle. Beschlust. 781589

leber das Vermögen der J. Meh⸗ lich, Aktiengesellschaft in Berlin, jetzt in Bork, wird hente, um 14 Uhr das Vergleichsverfahren zur Abwendeng des Konkursfes eröffnet. Zur Ver⸗ tranensperson wird Tr. jur. Max Mül⸗ ler, Berlin C 2, An der Stechbahn 364,

hestellt. Gegen die Schuldnerin ist ein

allgemeines Veräußernngsverbot er⸗ lassen. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 4. April 1934, vorm. 9 Uhr, vor dem

T mn.

und das Ergebnis der Ermittlungen

rsind in der Geschäftsstelle des Anits=

gerichts zur Einsicht niedergelegt. Beelitz, den 5. März 1934. Das Amtsgericht.

Hohenstein-Ernsttllnal. IIS490]

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmannz Ger⸗ hard Stiegler, alleiniger Inhaber der handelsgerichtlich eingetragenen Firma Theodor Stiegler, Strumpffabrik in Hohenstein⸗Ernstthal, wird heute, am . 1934, mittags 12 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet. Vertrauensperson: Herr Diplomkauf— mann Dr. Hermann Esenwein in Chemnitz, Kronenstraße 2. Vergleichs⸗ termin am 21. 3. 1934, nachmittags 2. Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Betei— ligten aus.

Amtsgericht Hohenstein⸗Ernstthal,

den 24. Februar 1934. Neheim. Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen der Chemisch— technischen Fabrik G. m. b. H. in Ne⸗ heim ist am 28. Februar 1934, 17 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses eröffnet. Der Rechtsanwalt Hilger in Neheim ist zur

170491

Verhandlung über den Vergleichsvor— schlag wird auf Donnerstag, den 15. März 1934, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Neheim, Zimmer 2, an= beraumt. des Verfahrens nebst seinen Unterlagen

der Beteiligten niedergelegt. 3 Neheim, den 28. Februar 1934. Das Amtsgericht.

Eulsnitz, Sachsen. ( 78492

Trepte in Pulsnitz, Adolf⸗Hitler⸗Str. 16, wird heute, am 5. März 1934, vor⸗ mittags 9 Uhr, das gerichtliche Ver— gleichsverfahren 5 Vertrauens⸗ person: Herr Rechtsvertreter

Gnauck, Pulsnitz, M. S. Vergleichs⸗

9 Uhr.

ligten aus.

F eichenbach, Vogt. 78193

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Bãcke ymeisters Arno Fuchs in e n i. V., Plauensche Straße 9, wird heute, am 3. März 1931, nachmittags 25, Ühr, das gerichtliche Vergleichsverfahren , ensperson: Herr Lokalrichter Kurt termin am 31. März 1934, vormittags 11 Uhr. Die Unterlagen liegen auf. der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteilig⸗ ten aus. den 28. Februar 1934.

AII9na, Elbe. 78494

Däs über das Vermögen: 1. der offenen Handelsgesellschaft in Firma J. Steindler K Co., Altona⸗Ottensen,

a) des Kaufmanns Maximilian Steind⸗

b) des Kaufmanns Siegmund Steind— ler, Hamburg 26, Kasper⸗Voght⸗Str. 5, eröffnete Vergleichsverfahren ist nach

aufgehoben. (la V. N. 9.3.) Altona, den 2. . 1934. Amtsgericht, Vergleichsgericht.

Cosel., O. S. 78 95 Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Felix Lepiorz

gleichs vom 1. März 1934 aufgehoben. Cosel O. S., den 1. März 1934. Das Amtsgericht.

Leipzig. 78166

Kaufmanns Theodor David Wertheimer

habers der handelsgerichtlich eingetra— enen Firma „Te⸗We⸗Ha Hut Moden . Theodor uthandlung in

stätignng des im Vergleichstermine vom 2. März 1934 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben worden.

Amtsgericht Leipzig, 3.

Beschluß.

Tärz 1931. Liühec le. Id s9] Das Vergleichsverfahren über daz Vermögen des Gaftwirts Helmuth Brinckmann in Lübeck, früherer Pächter des „Hindenburghauses“, Lübeck, wird nach erfolgter Bestätigung des heute angenommenen Vergleichs aufgehoben. Lübeck, den 2. März 1934. Das Amtsgericht. Abtlg. 2.

Walsrode. . 4 Ig 6 Das Vergleichsverfahren über den

storbenen Kaufmanns Albert Peters

Vergleichs vom 5. März 1931 auf⸗ gehoben. . März 1931.

Amtägericht, Sitzungssaal, bestimmüt. Der Äntrag auf Eröffnung dis Ver⸗

gleichsverfahrens nebst seinen Anlagen

Vertrauensperson ernannt. Termin zur

Der Antrag auf Eröffnung ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Bäckermeisters Erich

Arno termin am 27. März 1834, vormittags MU Die Unterlagen liegen aufder Geschäftsstelle zur Einsicht der Bekei⸗

Amtsgericht Pulsnitz, 5. März 19834.

Vertrau⸗

Anton in Netzschkau i. V. Vergleichs⸗

Amtsgericht Reichenbach i. V.,

Holstentwiete 84/92, 2. deren Inhaber: . ler, Hamburg 20, Lenhartzstraße 15,

gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs

in Cosel ist nach Bestätigung des Ver⸗

Das am 27. Januar 1934 eröffnete Vergleichsverfahren zwecks Abwendung. des Konkurses über das Vermögen des, in Leipzig 9 1, Liviastr. 2, all. In= Wertheimer“, Damen

Leipzig C 1, Markt 1. (Galerie Königsbauf ist infolge der Be⸗

sachlaß des am 9. Nöbembher 1933 ber

in Klein- Harl ist nach Bestätigung des

——

Dentscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Ml Mer,

monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in für Selbstabholer die Geschäftsstelle

einschließlich des Portos abgegeben.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post 7 9 monatlich 2, 30 6 einschließlich 0, 8 Re-. Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Geschäftsstelle 1, )0 N.M

SVW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 M, einzelne Beilagen 10 Ge. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages Fernsprecher: Fh Bergmann 7573.

Berlin

O Nr. 58. Reichsbankgirokonto.

9 6

Anzeigenyreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und h mm hreiten . l, 0 GA, einer dreigespaltenen 3 mm 2383 und , e n g n

erlin 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein⸗ seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehohen werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

eile l,5 RM. Anzeigen nimmt an die Geschaͤftsstelle

orte etwa durch Fettdruck (einmal

Berlin, Freitag, den 9. März, abends.

6 Postscheckkonto: Berlin 41821. 1 934

d

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

weite Verordnung zur Durchführung des Lichtspielgesetzes. . . . 1934. ö ö ; Ihbiel ße et ritte Verordnung zur Durchführung des Lichtspielgesetzes. Gebührenordnung. Vom 8. März 1934. hiipielßeset Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Protokolls zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Polen. Verordnung über die Aufhebung des Obertarifs gegenüber Polen. Vom 8. März 1934. Bekanntmachung der Wirtschaftlichen Vereinigung der Roggen— und Weizenmühlen vom 5. März 1934. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Bekanntmachung, betreffend den Dienstschluß der Reichsbank am 31. März 1934. Bekanntmachungen des Reichsaufsichtsamts für Privatversiche⸗ rungen. Bekanntmachungen, betreffend die Ausgabe der Nummer 26 des Reichsgesetzblatts, Teil l, und der Nummer 11 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil II. Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen, Bekanntmachung des Polizeipräsidenten in Berlin, Abteilung IV,

betreffend Beschlagnahme von Büchern und Druckschriften in Preußen.

Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Köln, betreffend

die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen.

Im Nichtamtlichen Teil wird

der Monatsausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen im Monat Januar des Rechnungs— jahres 1933 und der Stand der schwebenden Schulden Ende Januar 1934 veröffentlicht.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Zweite Verordnung zur Durchführung des Lichtspielgesetzes. Vom 8. März 1934.

Auf Grund des 32 des Lichtspielgesetzes vom 16. Fe⸗ bruar 1934 (RGBl. J S. 95) wird folgendes verordnet:

A. Allgemeines.

1. Filme im Sinne des Lichtspielgesetzes sind alle Bildstreifen, die, mittels eines Gerätes zur Vorführung von Bildstreifen Sildwerfer) öffentlich vorgeführt oder zuin Zweck der öffentlichen Vorführung in den Verkehr gebracht werden, nicht also Diaposi⸗ tive, Bildbänder und ähnliche Einzelbilder.

2. Für die Prüfpflicht eines Films ist es unerheblich, ob er selbständig oder in Zusammenhang mit anderen Darstellungen oder als deren . z. B. Theateraufführung, Sketch, Filmoper usw., vorgeführt wird.

3. Filme, die bei dienstlichen Veranstaltungen des Reichs⸗ heeres und der Reichsmarine vorgeführt werden, sind nicht prüf⸗ pflichtig 6 4 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes).

4. Kinder unter sechs Jahren dürfen Filmvorführungen nur in Begleitung der Erziehungsberechtigten oder desjenigen besuchen, dem die Sorge für die Person oder die Obhut obliegt.

B. Antrag.

1. Der Antrag auf Zulassung eines Films ist schriftlich zu kehren. Er . Antragsberechtigten, die Ursprungsfirma, , Sitz, den Titel des Films, die Länge und die Anzahl der . enthalten. Dem Antrag ist ein Verzeichnis des verbindenden oder begleitenden Textes (3wischentitel), nach Akten geordnet, sowie eine Inhaltsangabe, beides in vierfacher Ausfertigung, und bei nländ; chen Spielfilmn das Gutachten, des Reichsfilm⸗ damaturgen beizufügen. In dem Verzeichnis des verbindenden Dertes müssen in dem Film erscheinende Schriftstücke, Briefe, nn, usw. und bei Sprech- und Tonfilmen der ge⸗ amte Sprechtext (Dialog) sowie etwaige Gesangstexte ent⸗ halten sein. . Bei ausländischen Filmen, die in der Ursprungsfassung vor⸗ 9 egt werden, muß dem Antrag der gesamte fremdsprachige Text dwie eine wortgekreue Uebersetzung, beides in vierfacher Aus⸗ ertigung, beigefügt werden. . Vorträge, die zu einem Film gehalten werden sollen oder p lernen. Ablauf abzugebende Erklärungen sind, sofern ihre Prüf⸗ icht nach 5 13 des Gesetzes gegeben ist, dem Antrag in vier— acher Ausfertigung beizufügen. Abj 3. In dem Antrag ist anzugeben, ob die im Falle des 8. 11 Ab 1 des Gesetzes erforderliche Zustimmung zur Zulassung des Films mit Ausschnitten erteilt werd. u 4. Dem Antrag auf Prüfung der Reklame ist die Reklame im ufang des 5 13 Abs. 2 des Gesetzes in dreifacher Ausfertigung,

ee f. h. n. ö erst vorgenommen werden, ifel über die Zulassung des Fil i 8 = titels nicht bestehen. . HJ Der Haupttitel ist der Handelsname des Films. Wahlweise Verwendung von Untertiteln als Haupttitel ift beim Film wie bei der Reklame unzulässig. 5. Wesentliche Aenderungen eines zugelassenen Films bedürfen eines neuen gebührenpflichtigen Antrags. Kürzungen zugelassener ö , fn behandeln. . Für unwesentliche Aenderungen ist die Zustimmung der Prüf⸗

stelle schriftlich einzuholen. . du ö.

Verschiedene Fassungen desselben Films dürfen nur in ganz

besonders begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden. 6. Der Antrag kann nur bis zum Beginn der Verhandlung und nicht mehr nach Beginn der Vorführung des Films zurück— genommen werden. E Antragsberechtigt für inländische Filme ist der Hersteller oder derjenige, der von dem Hersteller zur Antragstellung ermäch⸗ tigt ist; für ausländische Filme ist der Verleiher antragsberechtigt. Im Zweifelsfalle gilt als Hersteller der Eigentümer des Negativs. Im Inland hergestellte Filme werden zur Prüfung nur zuge⸗ lassen, wenn mit dem Antrag eine Bescheinigung des Reichs⸗ ministers für Volksaufklärung und Propaganda oder der von ihm bestimmten Stelle vorgelegt wird, wonach sie als deutsche Filme anerkannt sind. Im Ausland hergestellte Filme werden zur Prü⸗ fung nur zugelgssen, wenn mit dem Antrag eine Bescheinigung des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda oder der von ihm bestimmten Stelle vorgelegt wird, daß gegen die Vorführung des Films nach seiner . durch die Prüfstelle der g, . 6 5 es Gesetzes ist nur auf ganze Filme, nicht auch au einzelne Teile (Akte) ö . . 9. Im Falle des § 156 des Gesetzes ist das Datum und das Aktenzeichen der über den wiederworgelegten Film bereits ge⸗ troffenen Entscheidung der Prufstelle oder der Oberprüfstelle anzugeben.

JO. 8 6 des Gesetzes gilt auch für Schmalfilme. Ein besonderer Prüfantrag ist nur dann entbehrlich, wenn zugleich mit den Prüf⸗ unterlagen für den Normalfilm die Schmalfilmkopie eingereicht wird. Weicht die n e, nz nach Hersteller, Antragsteller, Haupttitel, Bildfolgen ö. entitel oder verbin⸗ dendem Text von der rn en fe und ab, so ist ein besonderer Prüfantrag erforderlich.

C. Prüfstelle.

1. Die Filmprüfstelle Berlin führt die Amtsbezeichnung „Filmprüfstelle“ ohne Angabe ihres Sitzes.

2. Der Leiter der Prüfstelle oder seine beamteten Vertreter bilden mit den von ihnen zur Prüfung von Spielfilmen nach § 17 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zuzuziehenden Beisitzern die Prüfkammer.

3. Die Leiter der Prüfstelle und der J, sind ge⸗ halten, dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda bei Inkrafttreten des Lichtspielgesetzes und ferner zu Beginn jedes Kalenderjahres die Zahl der Beisitzer anzugeben, die aus den Kreisen des Lichtspielgewerbes, der Kunst und des Schrifttums sowie aus dem Bereich der übrigen Kammern der Reichskultur— nne, zur Aufrechterhaltung eines glatten Prüfgangs erforder⸗ ich sind.

4. U&eber die Heranziehung der Beisitzer zum Sitzungsdienst und über die Beteiligung von Sachverständigen entscheidet der Vor⸗ sitzende der Prüfkammer.

5. Die den Beisitzern gemätz 3 18 Abs. 3 des Gesetzes zu ge⸗ währende Entschädigung setzt der Reichsminister für Volksaufklä⸗ rung und Propaganda im Benehmen mit dem Reichsminister für Finanzen fest.

D. Prüfverfahren.

1. Ueber die Zulassung von Spielfilmen kann der Vorsitzende der Prüfkammer gemäß § 17 Abs. 1 535 1 des Gesetzes nur unter Zuziehung von Beisitzern entscheiden. Andere Filme, soweit sie nicht nach 8 14 des Gesetzes auch von anderen Stellen geprüft werden können, sind von den Beamten der Prüfstellen ohne Zu⸗ ziehung von Beisitzern zu prüfen.

§ 17 Abs. 2 des Gesetzes ist auf die Prüfung ohne Beisitzer anwendbar.

2. Zur Verhandlung vor der Prüfkammer sowie zu Prüfungen, zu denen Sachverständige herangezogen werden, ist der Antragsteller oder ein von ihm bestellter, durch schriftliche Vollmacht aus⸗ gewiesener Vertreter zu laden. Die Ladung kann formlos, auch mündlich oder durch Fernsprecher erfolgen.

3. Die nach z 17 des Gesetzes zur Prüfung von Spielfilmen im Zweifelsfalle heranzuziehenden Sachverständigen bestimmt der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. Bei ihm ist auch die Benennung von Sachverständigen für die Prüfung anderer als Spielfilme zu beantragen, wenn Zweifel gegen ihre Zulassun auf einem der Fachgebiete dieses Ministeriums, insbesondere 6

über den Ablehnungsantrag. Bei Ablehnung sämtlicher Bei⸗ sitzer der Prüfstelle entscheidet der Leiter der Oberprüfstelle. Eing Ablehnung des beamteten Vorsitzenden ist nicht zulässig.

6. Das Verfahren vor der Prüfstelle und der Oberprüfstelle ist nicht öffentlich. Der Vorsitzende kann jedoch Einzelpersonen, deren Namen in der Niederschrift (Ziffer 7) festzustellen ist, dis Teilnahme an der Verhandlung gestatten. Die Aussprache mit dem Vorsitzenden über die zu treffende Entscheidung 6 17 Abs. 1 Satz 3) erfolgt in Abwesenheit des Antragstellers, seiner Ver⸗ treter, der Sachverständigen sowie aller sonst an der Verhandlung Beteiligten. Ueber den Inhalt dieser Aussprache ist Stillschweigen zu bewahren.

J. Ueber den Gang der Verhandlung ist eine kurze Nieder⸗ schrift aufzunehmen. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen. Dem Antragsteller ist auf Antrag eine Abschrift der Niederschrift, soweit sie den. Gang der Verhandlung außer⸗— halb der Beratung wiedergibt (Ziffer 4, gegen Erstattung der Kosten zu erteilen.

8. Die nach 5 22 des Gesetzes zu erteilende Ausfertigung der Entscheidung ist dem Antragsteller mit Zustellungsurkunde zuzustellen.

9. In Ausnahmefällen, z. B. zur Ermöglichung einer Ur⸗ aufführung, kann eine vorläufige Prüfbescheinigung ausgestellt werden.

Bei Schmalfilmpvorführungen kann von der Form der ge⸗— druckten Zulassungskarte abgesehen werden, wenn nur eine Zu⸗ lassungsbescheinigung benötigt wird.

16. In besonders dringlichen Fällen kann in die Prüfung eines Films eingetreten werden, bevor die nach B]? vorzulegende Anerkennung oder Bescheinigung vorliegt. Die Zulassung und die nach 8 8 des Gesetzes zu treffenden Feststellungen dürfen jedoch erst verkündet werden, wenn die fehlenden Nachweise zur Stelle sind.

11. Die gemäß § 9 des Gesetzes ausgeschnittenen und der Prüfstelle übergebenen Filmteile bleiben im Gewahrsam der Prüfstelle.

12. Die Prüfstelle hat je ein Stück der zugelassenen und zwet Stücke der verbotenen Reklame zurückzubehalten. Wird die Re⸗ klame im Entwurf vorgelegt und zugelassen, so ist als Beleg eine photographische Abbildung der genehmigten Reklame zurück⸗ zubehalten, die vom Antragsteller zu liefern ist.

E. Filmwertung.

1. Die Prüfung eines Films auf das Vorhandensein der im 5 8 des Gesetzes erwähnten Eigenschaften (Filmwertung) hat gleichzeitig mit der Zulassung und, soweit es sich um einen Spiel film handelt, nach Anhörung der Beisitzer zu erfolgen. Das Er⸗ gebnis ist mit der Entscheidung über die Zulassung zu verkünden.

2. Die Vorsitzenden der Prüfkammern sind gehalten, bei der Wertung von Spielfilmen vorwiegend Beisitzer zu berücksichtigen, die auf Vorschlag des Präsidenten der Reichsfilmkammer der dieser Kammer angegliederten Kulturfilmstelle entnommen sind. 3. Die Heranziehung besonderer Sachverständiger für die Filmwertung ist zulässig. S 17 Abs. 2 findet Anwendung.

4. Falls das k einer oder mehrerer der im g 8 des Gesetzes erwähnten Eigenschaften anerkannt wird, ist dies auf der Zulassungskarte zu vermerken. Ebenso ist in diesem Fall auf der Zulassungskarte anzugeben, ob der Film eine fortlaufende Spielhandlung hat oder nicht.

5. Die Anerkennung gilt in der Regel drei Jahre, bei Wochenschauen ein Jahr; diese Fristen rechnen vom Ablauf des Jahres, in dem die Anerkennung ausgesprochen worden ist. Die Frist kann im Einzelfalle verlängert oder abgekürzt werden.

F. Rechtsmittel. 1. Die Einlegung der Beschwerde gemäß § 19 des Gesetzes hat bei der Prüfstelle zu erfolgen. Tiese hat die Beschwerde unverzüglich dem Leiter der Oberprüfstelle vorzulegen. 2. Bis zur endgültigen Entscheidung über das eingelegte Rechtsmittel bleibt der Film oder die Reklame in Verwahrung der Prüfstelle.

3. Die Beschwerde kann zurückgenommen werden. Die Zurücknahme hat schriftlich oder zu Protokoll der Prüfstelle zu erfolgen. In der Verhandlung vor der Oberprüfstelle ist sie nur bis zur Verkündung der Entscheidung zulässig. Ein Rechts⸗ mittel, das nicht in der vorgeschriebenen Form und innerhalb der in 5 19 Abs. 1 gesetzten Frist eingelegt worden ist, ist als unzulässig zu verwerfen.

G. Film⸗Oberprüfstelle. 1. Die Bestimmungen über die Prüfstelle und das Verfahren vor ihr finden auf die Oberprüfstelle sinngemäße Anwendung.

(Handelsteil in der Ersten Beilage.)

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in politischer und staatspolitischer Hinsicht, obwalten. Die Heranziehung von Sachverständigen anderer Ressorts wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

4. Der Vorsitzende leitet die Verhandlung. Er erteilt das Wort an die Beteiligten und an die Beisitzer zur Fragestellung im Verlauf einer Beweisaufnahme G 17 Abs. 2). Eine Abstim⸗ mung findet nicht statt. Die nach §17 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes von dem Vorsitzenden zu treffende Feststellung ist in die Niederschrift über die Verhandlung (D Ziffer 7) aufzunehmen; sie darf je⸗ doch bei Ausfertigung der Niederschrift für den Antragsteller oder andere nichtbehördliche Stellen nicht mitgeteilt werden.

5. Beisitzer, die sich im Einzelfall als befangen erachten, haben dies dem Vorsitzenden zu erklären und dürfen an der Ver⸗ handlung nicht mitwirken. Wird ein Beisitzer von dem Antrag⸗

betßusiszen. In dem Antrag ist der Titel des Films (Haupttitel id etwaiger Untertitel) anzugeben, zu dem die Reklame gehört.

teller wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, so ent⸗ cheidet nach Anhörung des abgelehnten Beisitzers der Vorsitzende

Im heutigen Handelsteil:

Adolf Hitler auf der Auto⸗Schau

Dr. Schacht in der G.⸗V. der Reichsbank

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