1934 / 60 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Mar 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 60 vom 12. März 1934. S. 3.

Sffentlicher Anzeiger.

1. Untersuchungs, und Strafsachen, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 2. Zwangsversteigerungen, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

3. Aufgebote, 10. Gesellschaften m. . H.

4. Oeffentliche Zustellungen, 11. Genossenschaften,

5. Verlust⸗ und Fundsachen, 12. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren, 13. Bankausweise

7. Aktiengesellschaften, 14. Verschiedene Bekanntmachungen.

Erste wengge zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 60 vom 12. März 1934. S. 2.

8 See⸗

te au

3 4 GSG - - GCM —=

0

Markt⸗

ühlt, sow 2), Köln (17), Lübeck 2189

—— D Did M W

p. I) mittel ührt zugeführt

( 5

S ugef sch und gek

3

5

ri

Kosten beschlagnahmt. gekommen ist, beantragt. Der Inhaber hörende Sache in Besitz haben oder zur Browarezyt, früher in Roßwein, jetzt Es ergeht hiermit an alle natürlichen der Urkunde wird aufgefordert, spätestens Nachlaßmasse etwas schulden oder an den unbekannten Aufenthalts, auf Grund von

5

8 8

4. ; U 5 fahren entstandenen und entstehenden dessen Unterschriftsvollziehung abhanden sonen, die eine zur Nachlaßmasse ge⸗ Freiberg, klagt gegen den Arbeiter Leo 323 * SS 8 1 nte U Ung 9 11 I .

8

1

davon: 4055 4z f Hamburg (

(46

ührt) getrieben

zl⸗

ge, schlachtet

Un⸗

mittelbar zugeführt gef

ortes Sp. I) zugeführt

rten

863

Siatistisces Reichsaut. Dr. Reichardt, Ministerialdirektor

et —, Hamburg (125), Kiel 168 (, Lübeck 333 (23.

Essen (223), Frankfurt a. M.

geführt

aus

nach einem orte der

509 7462 S806 8974

497

(geschlacht

auf dem

getrieben

Inland und 6091 dz Fleisch aus dem Ausland

orf (165)

9

402 067

2 J *

dem Fleisch⸗ zu

2

markt

2991 369 403

5

14 468 465 941 2

16681 12 669 392 635

sch aus dem (=), Düsseld Berlin 467

1

i

1

hrt geführt

*

elbar ü

dem hrt zugef

Markt⸗ ortes (Sp. I) mitt

5 *

2

8993 9384 9099 12968

95 829 90 830 88 863 (=), Dresden 3

107 298

zugefü

an⸗ deren

Orten

nach

) Davon lebend nach

ausgeführt

nach einem

der Markt⸗

Sr.

orte der

auf

dem Vieh⸗ markt

auf⸗

sch aus dem Inland. 25 153 4z Fle

ei

120 676 103 934

) getrieben

2

dem markt des ortes ge⸗ zu⸗

163 1h 822 Davon aus dem Ausland

6 883 6 146 108144

6321 7 1221 101912

B zlachtet

Fleisch⸗ gesamt

Markt⸗ geführt

p. 1) Rinder Sp. I) ins⸗

(

;

lin 337 (geschlachtet —, Bremen 680

7

10 472 58553 3 347

E29), Hamburg I), Karlsruhe (2)

gerechnet. - Y 9g45 4z Fl

(uauulgjp )

arktortes

(

762 161 10 894

S09g 132

7171 192 g986 193

8 V

8

8 649 17711 337 1571

5904 5021 4932

unmittelbar zugeführt

chlachthof de

ganze Tiere um 8) Davon lebend nach Ber

2 1539 148 2847

*

5

——

1392 1318 2111

dem

8

. 80 2 e * 2 s 83 1 S S c S a0 O S 8 w 3 * . 2 8 8 2 8 85 * * 3 S 8 W S 283 = ·· à 23 23 S 86 D 2 D 2 * S 261 O 1 86 8 8 * & 32 S = 821 . D * 653 c

dem

Schlacht⸗ hof de Markt⸗

zugeführt

l

2

96 222

65 004 1470 1696 6397 2

78 459 1867 68

70 080

57 dõd

5

233 (geschlachtet —, Frankfurt a. M

/ nach 9

Orten

Rinder leinschl. Jungrinder)

ausgeführt

Rinder

(uauujqjpʒꝭ)

29 2349

5 *

.

2 2

Y Halbe und viertel Tiere sind in

977 42 99 642

erdem 798 dz Fleisch in Stücken aus dem Inland

Davon lebend nach Berlin

2127 112 604

ö f

7

39 923 16837 15341 94432

45 724 221

auf dem Viehmarkt aufgetrieben

549

20 809 22 450 51 747 20 910 1796 11769

i 717 19 559 41 717 17 065 1385. 16 Oi6 15 218 42 50 i5 7371915

30532 19 16821 19317

2

chweig

Marktorte

Augsburg....

Berlin

Aachen Braun

itz 2 2 * 1 ö ran furt a. M. amburg g i. Pr. .

Essen

. z Magdeburg

Karlsruhe... Koblenz... Köln

Rönigsber

Krefeld

Mainz

Kiel

Hanover 1

Düsseldorv. ...

Dortm Dresden. Husum

Berlin, den 9 März 1934.

) Schlachtvieh, gegebenenfalls auch Nutzvieb.

335.

*

Elberfeld .

Barmen Würzburg....

Summe Februar 1934 Dagegen: Januar 1934 November 1933. Februar 1935 Summe Februar 1934 Dagegen: Januar 1934 Dezember 1933. November 1933. Februar 19335

Dezember 19 grenzschlachthöfen 2036 dz Frischfleisch. 5) Au

30, München 39 (—, Oldenburg (32).

Mannheim Memmingen . München Nürnberg .... Oldenburg i. Old. . Plauen i. V. Regensburg Stettin. Stuttgart .... Wiesbaden. Wuppertal⸗ HN

und Strafsachen.

9458 Ste uersteckb rief

und Vermögensbeschlagnahme.

Der Kaufmann Ernst Löwenstein (geb. am 28. 6. 1889 in Levern, Kreis Lübbecke) und seine Ehefrau Hedwig seb. Marcus (geb. am II. 10. 1896 in

urgsteinfurt), zuletzt wohnhaft in Münster, Moltkestr. 10, zur Zeit in Scheveningen (Hollands, Gevers Dey⸗ nootsweg 26, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 46919 RM, die am 29. August 1933 fällig gewesen ist, nebst einem Zuschlag von 5 vH für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.

Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutze des inneren Friedens (siebenter Teil, Kapitel III, Erster Abschnitt, 5 9 Ziff. 2 ff) vom 8. Dezember 19831 (Reichsgesetzbl. 1 S. 699) wird Hiermit das inländische Vermögen der Steuer⸗—⸗ pflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen auf die gemäß § 9 Ziffer 1 der genann— ten Verordnung festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfah⸗ ren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ seitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeich⸗ neten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen , Forde⸗ vungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung 989 Zwecke der Er⸗ n an die Steuerpflichtigen eine zeistung bewirkt, ist nach 5 16 Abs. 1 der ,, Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und . ihn auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine ung gern gh vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach z 10 Abs. 5 der genannten Verordnung, hirn nicht der Tatbestand der Steuer⸗ hinterziehung oder der Steuergefähr⸗ dung (68 396, 402 der Reichsabgaben⸗ ordnung) erfüllt ist, wegen Steuerord⸗ nungswidrigkeit (6 413 der Reichsab⸗ gabenordnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der genannten Ver⸗ ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ außendienstes und des Zollfahndungs⸗ dienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfs⸗ beamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, wenn sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen.

Es ergeht . die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 der genannten Verord⸗ nung unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die. Festnahme er⸗ folgt, vorzuführen.

Münster, den 2. März 1934.

Finanzamt Münster⸗Stadt. Jesse.

79459 Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme.

Der Kaufmann Karl Löwenstein (geb. am 16. 4. 1879 in Levern, Kreis Lüb⸗ becke) und seine Ehefrau Grete geb. Würzburger (geb. am 22. 10. 1887 in Bochum), sulegt wohnhaft in Münster, Warendorfer 6 11, zur Zeit in Scheveningen (Holland), Gevers Dey⸗ nootsweg 26, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 48 669 RM, die am 29. August 1933 fällig gewesen ist, nehst einem Zuschlag von 5 5 für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgen⸗ den angefangenen halben ö

Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und bum Schutze des inneren Friedens (Sieben⸗ ter Teil, Kapitel III, Erster Abschnitt, 8§8 9 Ziff. 333 vom 8. Dezember 1931 RGBl. 1 S. 699) wird hiermit das in⸗ ländische Vermögen der Steuerpflich⸗ tigen zur Sicherung der Ansprüche 1 rs her, nebst Zuschlägen, au die gemäß § 9 Ziffer 1 der genannten Verordnung scstzufetzende Geldstrafe

Kassel, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Willgerodt in Kassel, hat als Akzeptant das Aufgebot des vom 18. Januar 1934 datierten, am 27. April 1934 in Kassel bei der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Filiale Kassel in Kassel zahlbaren Atzepts über laß ist seitens des Amtsgerichts Ziegen— 1452,75 RM, das auf dem Wege zum Aussteller, der Firma Ernst Beckmann in schaft angeordnet und der Unterzeichnet

und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unter— zeichneten Finanzamt Anzeige über die

rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗

füllung an die Steuerpflichtigen eine

Leistung bewirkt, ist nach 5 15 Abf. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der

Leistung keine Kennknis don der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn

auch kein Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich.

Wer seine ö vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach 5 10 Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern nicht der Tatbestand der Steuer hinterziehung oder der Steuergefähr⸗ dung (68 396, 4029 der Reichsabgaben— ordnung) erfüllt ist, wegen Steuerord— nungswidrigkeit (3 413 der Reichsab⸗ gabengrdnung) bestraft.

Nach § 11 Abs. 1 der genannten Ver— ordnung ist jeder Beamte des Polizei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer— gußendienstes und des Zollfahndungs— dienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfs⸗ beamten der Staatsanpaltschaft bestellt

den Steuerpflichtigen zustehenden Forde⸗

in dem auf den 17. Otto ber 1934, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 40, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die H der Urkunde erfolgen wird. Kassel, den 8. März 1934. Amtsgericht, Abt. 1.

79323). Sammelaufgebot.

l. Frau Lisbeth Marks, geb. Pfäffli, in Insterburg, Bleiche 5, vertreten durch die Rechtsanwälte Seegatz und Dr. Ge⸗ ginat, Insterburg, hat bezüglich des Hy⸗ pothekenbriefes über die im Grundbuch von Insterburg Blatt 456 bezw. 817 in Abt. III Nr. 25 bezw. 11 eingetragene Post von 2800, RM, 2. Kaufmann Karl Will in Aue, Niederschlemaer Weg 265, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Kahsnitz, Insterburg, hat bezüglich des Hypothekenbriefes über die im Grund⸗ buch von Uderballen Bl. 47 und 74 in Abt. III unter Nr. 16 bezw. 8 für die Witwe Wilhelmine Will eingetragene Post von 1600, GM, 3. Irmgard Großmann, in Sensburg, Göringstraße 10, bezüglich des Sparkassenbuchs Nr. 66555 der Kreissparkasse in Insterburg, 4. Alt⸗ sitzer Ewald Grigat, in Schillgallen, Post Pelleningken, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Krause, Faltin und Zuppke, Insterburg, zwecks Todeserklärung der am 4. November 1895 in Schillgallen geborenen, zuletzt in Insterburg wohn⸗ haft gewesenen, seit Ende 1922 verscholle⸗ nen Martha Meta Grigat, 5. Witwe Ida Krug, geb. Schmidt, in Königsberg, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Klutke

ist, verpflichtet, die Steuerpflichtigen, in Stallupönen, zwecks Todeserklärung

wenn e im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen. Es ergeht . die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen unb sie gemäß § 11 Absatz 2 der genannten Verord⸗ nung unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme er⸗ folg vorzuführen. ünstet, den 3 März 1934. Finanzamt Münster-Stadt. Jesse.

79321]. Beschluß.

In der Strafsache gegen den früheren Geschäfts führer der Landbedarf G. m. b. H. in Gleiwitz, Dr. Ehrlich, zur Zeit in L Honor de cos (Tam et Garonne) bei Liebert, wegen Devisenvergehens, wird die Beschlagnahme des Vermögens des Beschuldigten auf Antrag der Staats⸗ anwaltschaft angeordnet. 5 J. 260 / 34.

Gleiwitz, den 7. März 1934.

Amtsgericht. Dr. Buchwald.

79320. Widerruf der Einbürgerung

des Isidor Levy aus Redingen.

Die vom Bezirksamt Polizeidirertion in Karlsruhe am 16. März 1923 ver⸗ fügte Einbürgerung des Isidor Levy, geb. am 31. Dezember 1883 in Redingen (Lothringen) und der damals mitein⸗ gebürgerten Angehörigen, nämlich seiner Ehefrau Emilie geborene Seligmann und seiner Kinder Irma und Kurt Jakob Levy wird gemäß 51 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und Ab⸗ erkennung der deutschen Staatsangehörig⸗ keit vom 14. Juli 1933 (RGBl. S. 486) hiermit widerrufen. Durch den Wider⸗ ruf verlieren alle Personen die deutsche Staatsangehörigkeit, die sie ohne die Ein⸗ bürgerung nicht erworben hätten. Karlsruhe, den 3. März 1934.

Der Polizeipräsident.

3. Aufgebote.

79322 Das Aufgebot der Schuldverschrei⸗ bung der ÄUnleiheablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925 Nr. 1660 418 über 160 RM und des Aus⸗ losungsscheins zu dieser Anleihe Gr. 11 Nr. I6 498 über 12,550 RM ist ein⸗ gestellt und die Zahlungssperre auf⸗ gehoben worden (455/215 F. S876. 33). Berlin, den 8. März 1934. Amtsgericht Berlin.

79324. Aufgebot. Die Sigurd Gesellschaft m. b. H. in

des am 25. September 1876 in Stallu⸗ pönen geborenen, zuletzt in Insterburg wohnhaft gewesenen, seit September 1914 verschollenen Kaufmannslehrling Carl

Ernst Otto Krug, 6. des minderjährigen

Werner Rösel, vertreten durch das Be⸗

zirksjugendamt Neukölln, dieses vertreten

durch den Stadtvormund Carl Mühlberg,

Berlin⸗Neukölln, Rathaus, zwecks Todes⸗=

erklärung der am 24. Juni 1896 zu Glaus⸗ nitz i. Rsgb., geborenen Frieda Rösel, zuletzt wohnhaft in Didlacken bei Inster⸗ burg, das Aufgebot beantragt. Die In⸗ haber der Urkunden zu U bis 3, die Vermißten zu 4 bis 6 werden aufgefordert, sich spä⸗ testens in dem auf Freitag, den 21. September 1934, 10 ühr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 3, anberaumten Termin zu melden, die Urkundeninhaber unter Vorlegung der Urkunden, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden, bezw. die Todes⸗ erklärung der Vermißten erfolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen erteilen können, ergeht die Aufforderung, spätestens in dem Termin dem Gericht Anzeige zu machen.

Insterburg, den 26. Februar 1934.

Amtsgericht.

79325. Aufgebot.

Der Arbeiter Heinrich Schwieters zu Bevergern hat das Aufgebot zur Aus⸗ schließzung der Eigentümer an dem in den Grundbüchern Bevergern Band 2 Blatt 48 und Band 2 Blatt 49 einge⸗ tragenen Grundstück Bevergern Flur 5 Nr. 1161, Wiese 20,70 a, gemäß § 927 B. G.⸗B. beantragt. Die Eigentümer Bernhard Plagemann, Hopsten, und die Erben und Rechtsnachfolger der Eheleute Fleischer Hermann Wilken und Anna, Maria Theresia geb. Thiemann, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. Juni 1934, 11 Uhr, vor dem an⸗ beraumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Aus⸗ schließung erfolgen wird.

Rheine i. Westf., den 8. März 1934.

Das Amtsgericht.

79327]. Aufgebot.

Oskar Studinger, Landwirt in Oberhof, hat beantragt, den verschollenen Fridolin Studinger, zuletzt wohnhaft in Oberhof, für tot zu erklären. Der Genannte wird aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termin am Dienstag, den 25. Senh⸗ tember 1934, vormittags 10 n *, vor dem Amtsgericht Säckingen, II. Stock, Zimmer Nr. 22, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen geben können, werden auf⸗ gefordert, dies spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht anzuzeigen.

Säckingen, den 21. Februar 1934.

Amtsgericht, JI.

77,969 Am 10. Februar 1934 ist der Eisen—⸗ bahnsekretär i. R., Julius Neumann in

und alle im Steuer- und Strafper⸗

Ziegenhals, verstorben. Für den Nach⸗

hals (Gesch. Nr.; 3 VI 6 / ) die Pfleg⸗

Hannover, Adolf⸗Hitler⸗Straße 9, vor zum Pfleger bestellt worden. Alle Per⸗

aufgefordert, bis zum 1. April 1934 den Besitz der Sache oder ihre Forde⸗ rung bei dem unterzeichneten Nachlaß⸗ pfleger anzuzeigen und soweit sie zum Nachlaß etwas schulden an den unterzeichneten Nachlaßpfleger zu zahlen. Ziegenhals, den 1. März 1934. Robert Rosenberger, Ziegenhals (Schles.), Ring 8.

79329

Das Amtsgericht München, Streit⸗

kraftlos werden erklärt: 1. TVI E gg /82: Landwirtswitwe in Dürnberg Nr. 10,

lamitz i. Fichtelgebirge: a) die 4 95. Liquidationspfandbriefe der süddeutsch. Bodenkreditbank Ser. 1 A 187912 à 50 GM, Ser. II B 3165 123 zu 100 GM, b) die 6 95 Goldhypothekenpfand⸗ briefe der Bayer. Handelsbank: Lit. NLNr. 25 606 über 71,684 580 Gramm Feingold (200 GM), Lit. HLW Nr. 19307 über 28,673 8332 Gramm Feingold (80 GM); 2. XVI E 151/33: Auf An⸗ trag des Ludwig Kiermeier in Ober⸗ lindach:. Der 715 9, Goldhypotheken⸗ pfandbrief der Bayer. Handelsbank, Bodenkreditanstalt, in München, Reihe II Lit. M Nr. 10 T0 über 35, 842 290 Gramm Feingold (100 GM); 3. XVI E 161/33: Auf Antrag der Fa Schuh⸗ fabrik Ferdinand Rinne A. G. in Hessisch⸗Oldendorf, vertr. durch R.⸗A. Luhn in Hameln: Der Versicherungs⸗ schein Nr. O 38 26 153 756 mit! Gewinnanteil der „Bayern“, öffent⸗ liche Anstalt für Volks- und Lebens⸗ versicherung, auf Lorenz Schrödel, Schuhmachermeister in Bayreuth vom 27. August 1927. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen, und zwar, soweit ausscheidbar, na Maßgabe ihrer Beteiligung, im übrigen nach Kopfteilen. Amtsgericht München, Geschäftsstelle für Aufgebote.

79328].

Durch Ausschlußurteil vom 3. März 1934 ist der von der Firma August Linder in Wuppertal⸗Elberfeld ausgestellte, von dem Dr. Albert John in Bad Sülze, Meckl., angenommene Wechsel vom 30. 8. 1932, fällig am 1. 9. 1933, über 2560, RM (Zweihundertfünfzig Reichsmark) für kraftlos erklärt.

Bad Sülze, den 3. März 1934.

Das Amtsgericht.

79330]. Beschluß. Der am 12. April 1927 von dem unter⸗ zeichneten Nachlaßgericht der Witwe Paul Müllges in Rheydt erteilte Erbschein nach dem am 22. Januar 1922 hier verstorbenen Kaufmann Paul Müllges wird für kraft⸗ los erklärt, da er unrichtig ist. Rheydt, den 6. März 1934. Amtsgericht Rheydt.

(79326). Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil vom 8. März 1934 ist der am 10. Juli 1866 in Moers⸗ Asberg geborene Rentner Fritz Heimberg für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 13. August 1919 festgestellt.

Moers, den 8. März 1934.

Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen.

79331]. Deffentliche Zustellung. Die Ehefrau Elly Ottilie Katz, geb. Larsen, in Lokstedt bei Hamburg, Hinden⸗ burgstraße 49, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Walter Schüler in Lok⸗ stedt, klagt gegen ihren Ehemann, den Feinmechaniker Carl Friedrich Katz, früher in Altona⸗Blankenese wohnhaft, wegen Ehescheidung mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 6. Zivilkammer des Landgerichts in Altona auf den 9. Mai 1934, 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Altona, den 5. März 1934.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

79332]. Deffentliche Zustellung. Frau Marie Browarezyk geb. Zofel in Dresden⸗N., Königsbrücker Straße 117, Prozeßbevollmächtigte: die Rechtsanwälte

gericht, hat am 3. März 1634 folgendes Ausschlußurteil erlassen: JI. Für

Auf Antrag der Katharina Leupold,

vertr. durch R.⸗A. Dr. Koch in Kirchen⸗

Hübler, Dr. Fuß und Dr. Schulze in

Nachlaß Forderungen haben, werden 5 1567 B. G.⸗B. mit dem Antrag auf

Ehescheidung. Die Klägerm ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts zu Freiberg auf den 9. Mai 1934, vormittags 5 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Freiberg, den 7. März 1934.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

bei dem Landgericht.

79333). Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Minna Guinebert in Hamburg, Grindelhof 83, Haus 3 1, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Uster in Olden⸗ burg i. O., klagt gegen ihren Ehemann, Peter Guinebert, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Damme i. O., mit dem Antrag: 1. Die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären; 2. dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Dritte Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Oldenburg auf Freitag, den 6. Juli 1934, vor⸗ mittags 16 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zu gelassenen Anwalt zu bestellen. Dldenburg, den 5. März 1934.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

79334). Deffentliche Zustellung. Die Ehefrau Margarethe Hiller geb. Grothmann in Delmenhorst, Schanzen⸗ straße 74, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Siedenburg in Delmenhorst, klagt

gegen ihren Ehemann, den Berufsmusiker

Bruno Hiller, früher in Delmenhorst,

z. Zt. unbekannten Aufenthalts, mit dem

Antrag: 1. die am 15. Juni 1925 vor dem Standesamt in Delmenhorst ge⸗ schlossene Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für alleinschuldig an der Scheidung zu erklären, 2. dem Be⸗ klagten die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Dritte Zivilkammer des Landgerichts in Oldenburg auf Frei⸗ tag, den 8. Juni 1934, vormittags 1090 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Oldenburg, den 2. März 1934. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

79048]. Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Edith Margot Wen⸗ disch in Dresden, vertreten durch den Amtsvormund, Rat zu Dresden, Jugend⸗ amt, Prozeßbevollmächtigte: Verw. Insp. Martin Frenzel und Verw. Insp. Emil Rockstroh, jeder für sich, beide in Dresden, Jugendamt, Stadthaus, Theaterstraße 11, Zimmer 507, Klägerin, klagt gegen den Heizer Emil Burock, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Anspruchs aus außerehelichem Beischlafe mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, der Klägerin vom 1. April 1926 ab bis einschl. 27. Juni 1940 zum Unterhalte eine Jahresrente von 360, Reichsmark, und zwar die rückständige so⸗ fort, abzüglich Guthabens von 2,70 RM, die künftig fällig werdende in vierteljähr— lichen, am 28. Juni, 28. September, 28. Dezember und am 28. März jeden Jahres fälligen Vorauszahlungen von je 90 Reichsmark zu gewähren und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklä⸗ ren. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Dresden, Lothringer Straße Nr. 1, Il, auf den 23. Mai 1934, vorm. 9 Uhr, Saal 215, geladen. 36 6g 69 / 46

Amtsgericht Dresden, 28. Febr. 1934.

79339) Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Anneliese Sappok in Breslau, vertr. durch das städt. Jugendamt daselbst, klagt gegen den Kutscher Paul Kontetzki, zuletzt wohn⸗ haft in Gronau (Hann.), auf Zahlung einer rückständigen Unterhaltsrente von 2804,07 RM für die Zeit vom 12. 2. 1925 bis 11. 2. 1934. Termin zur mündlichen Verhandlung am 24. April 1934, 93 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 3. Elze (Sann.), den 2. März 1934. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Die minderjährige Hannelore Runk in Rüstringen, vertreten durch das Jugendamt Rüstringen, dieses ver⸗ treten durch den Verwaltungsober⸗ inspektor Stötekamß in Rüstringen, klagt gegen den ehemaligen Ober⸗