Reichs und Staatsanzeiger Nr. 64 vom 16. März 1934. S. 2.
Gegenstand
Hersteller
Herstellungsort
Entscheidende Behörde
ra.
Tag und Zeichen der Entscheidung
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Ballonlaternen (Lampions) mit dem Bildnis des Reichskanzlers, Hakenkreuz und Eisernes Kreuz Rote Schärpven von Stoff mit Hakenkreuz
Ansteckartikel für Wohltätigkeitssammlungen (runde Scheibe, Mar⸗ guerite und Edelweiß, sämtl. mit dem Hakenkreuz) Webbilder des Reichskanzlers Adolf Hitler
Geldtäschchen aus Leder mit aufgepr. Hakenkreuz bzw. aufgepr. Hoheitsabzeichen der NSDAP. und lederne Brieftaschen mit aufgepr. Hoheitsabzeichen der NSDAP.
Kalender „TDtsch. Jahresweiser 1934, auf dessen Titelbl. und Ka⸗ senderbl. Persönlichkeiten der dtsch. Geschichte, der dtsch. Staaten und der nationalen Erhebung dargestellt sind
Driginalgesangsterzetts f. Damen „Dtsch. Hitlermädel“ mit 3 jungen Mädchen in der Tracht d. B. d. M. und dem Hakenkreuzwimpel
„Gedenkblätter i. 3. Reich“, darstellend ein Landschaftsbild mit Sä⸗ mann, Eiche, Adler und der Nachbildung eines Siegels sowie Textes in der Mitte des Blattes
Emailleschilder m. schw. Hakenkreuz in rotem Kreis und der Auf⸗ schrift „Grüße deutsch! Heil Hitler!“
Erschienene Lieder: Deutschland ist erwacht; SA. zum Kampfe stets bereit: SSt, die schwarze Garde; Hitlerfugend marschiert; Jung— volk in Wehr; Die Arbeit hat uns frei gemacht
Damenhandtäschchen aus schwarzem Stoff mit aufgenähter Haken⸗ kreuzstickerei bzw. mit einem schwarz⸗weiß⸗roten Seidenband
Schlafdecken mit Hakenkreuz
SS und SA. Mützen aus Pappe sowie Bälle zur Aufnahme von Waren, insbesondere Zuckerwerk
Postkarte mit Gedicht „Heil Dir Du Volkskanzler“ und Kopfbild des Reichskanzlers
Leuchter aus Holz in Form eines Hakenkreuzes
SA.-Männer aus Pappe und am Fuß mit Wortaufdruck versehen
Geburtstags- und Glückwunschkarten mit der Abbildung von Kindern, von denen eines ein Hakenkreuzfähnchen und eines ein Herz mit schwarzem Hakenkreuz auf weißem Grund trägt
Holzkreisel in schwarz⸗weiß⸗roter Farbe und Hakenkreuz
Sparbüchsen aus Steingut mit dem Hoheitsabzeichen der NSDAP., eine SA.⸗Mütze darstellend
Grünseidene Zierbänder für Lauten und Mandolinen mit dem Bild des Herrn Reichskanzlers i. dkl. Druck und der gestickten Ueber⸗ schrift „Heil unserem Führer“. Auf dem anderen Band ist ein gestickter Reichsadler, der in seinen Klauen einen weißen Kranz hält. Der Kranz umrahmt ein schw. Hakenkreuz. Darüber ist die Inschrift gestickt „Heil Dir SA.“
Unler Nr. 760719: Eichenlaubplakate mit dem Aufdruck „Heil Hitler“ und „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ mit dem Bildnis des Reichskanzlers
Unter 1750 19: Hakenkreuzplakat mit dem Aufdruck „Dtsch. Arb. d. Stirn und der Faust, wir grüßen Dich“ und mit Hakenkreuz
Unter Nr. 1806, 19: Eichenlaubplakate „Deutschland über alles“ und „Front Heil“ mit Stahlhelm
Schwarz⸗weiß⸗rote Fahnen mit dem Hakenkreuz
Mit Hakenkreuz und Ordenssternen versehene Dosen und Vasen von Porzellan . 9 Trinkbecher in roter Farbe mit Hakenkreuz, Teller aus Emaille, teils in roter Farbe, teils in Reichsfarbe versehen
Brillenfutterale mit einem Knopf, auf dem das Bildnis des Reichs— kanzlers Hitler oder ein Hakenkreuz aufgeprägt ist
Stirnband, Rosetten und Flatterscheiben für Pferdegeschirre mit dem Hakenkreuz versehen
Türschoner aus Emaille mit der Aufschrift „Heil Hitler“ und dem Hakenkreuz versehen
Krawattenhalter Fabr.⸗-Nr. 185/28, 443/11 u. 165/28, 4431/11, Fähn⸗ chen als Anstecknadeln Nr. 15/4105ñ6 — 18999 —, Anhänger mit Hakenkreuz Nr. II 1490/11 4431
Schwarz-weiß-rote Fahnen und Spitzwimpel aus Papier mit dem Hakenkreuz (Nr. 56 / 1' H. K., O/660/33 HK, 0/6 HK
Ebensolche Fahnen v. Schirting m. d. Hakenkreuz sowie m. d. Bildnis des Reichspräsidenten v. Hindenburg und d. Reichskanzler Hitler
Gestickte Fähnchen schwarz⸗weiß⸗rot mit Hakenkreuz
Stocknägel mit Bildnis des Reichskanzlers Adolf Hitler und Haken⸗ kreuz a) Blechfähnchen schwarz-weiß⸗rot oder mit Hakenkreuz
b) Knopfschachtel aus hellem Metall mit Hakenkreuz auf dem Deckel ej Zigarettenschachtel aus Metall, schwarz lackiert mit roten Streifen
und Hakenkreuz .
d) Notizblocks mit Hakenkreuz auf Metalldeckel
e Zigarettenkästen, rot mit schwarzem Hakenkreuz in weißem rundem Feld auf dem Deckel
Papiermützen aus Krepp (sogen. Bockbiermützen):
J. Dreikeilig in den Farben Schwarz⸗Weiß⸗Rot;
2. aus schwarz-weiß⸗rot gestreiftem Papier mit Bändern und Hakenkreuz;
3. braunem Papier (Nachahmung einer SA.⸗Mütze) mit schwarzem Schirm, Eichenlaub und Hakenkreuz auf weißem Grund mit rotem Rand
Posttarten mit Photographie des Reichskanzlers Adolf Hitler. Die
Falten in der Kleidung des Führers (rechte Seite des Braunhemds
unmittelbar neben dem Koppelschloß und rechtes Hosenbein) können
als Fratzen erscheinen
Emaillierte Anstecknadel mit schwarzem Hakenkreuz auf weißem Grund und roter Umrandung mit der Aufschrift „Nun erst recht“
Metallene Anstecknadel, darstellend ein von einem Eichenlaubkranz umrandetes schwarzes Hakenkreuz
Metallene Anstecknadel, darstellend ein schwarzes Hakenkreuz auf weißem Grund mit roter Umrandung
Metallene ovale Anstecknadel, darstellend das Bild des Führers, mit der Aufschrift „Heil Hitler“
Kuchenteller, Malerei: drei SA.⸗Männer mit wehender Hakenkreuz sahne
Werbezettel, in denen zum Bezug von Nougatwaffeln aufgefordert wird, die oben in der Mitte mit einem schwarzen Hakenkreuz ver⸗ sehen sind
Schuhputzdosen mit der Aufschrift „National“, die auf dem Deckel eine schwarz⸗weiß⸗rote Fahne zeigen
Postkarte mit der Ansicht der Befreiungshalle, dahinter das aufgehende Hakenkreuz im Strahlenkranz
Schilssel, Teller, Eierbecher, Trinkbecher, sämtliche Gegenstände aus Porzellan mit schwarz⸗weiß rotem Rand und schwarzem Hakenkreuz auf weißem Grund mit roter Umrandung
Zuckerwaren (sog. Nationalrocks) mit den Aufschriften SA., SS., HJ. und Heil
Silberner Ning mit aufgelegter feuervergoldeter Platte, auf der ein Hakenkreuz eingraviert ist
Schwarz-weiß ⸗roter Buchumschlag zu Köhlers Taschen⸗Liederbuch mit dem Hakenkreuz in dem roten Felde
Unzulässig. H. Weißing A.⸗G.
65 F. G. Schulze A. Berlepsch
V. Ilechsia
Fa. C. G. Röder
Verlag Paul Göres
ö. ,,. Inh.: Hellm. Musikverlag Carl Rühle
Fa. Seifert & Schindler
Emil Lothe
Fa. Richard Schreiter
Frieda Glinka
Fa. Hecht E Co.
Friedrich Herold
Fa. Reinhard Rothe Inh. Herm. Rühlbach
Fa. O. Paul Kaden Töpferei Kohlmann
Fa. Ch. A. Kolbe durch Herrn Georg Wal⸗ ther, Taschenfabrik
Fa. S. Weißing A..
* 99
Fa. Porzellanfabr. Friebrich Kaestner GmbH.
Gebr. Böttger
Fa. Reinhold Kühn
Fa. Annaberger Metall⸗Stanz⸗Werke Gmb.
Fa. Eri⸗Reklame Schilder⸗Ritzel
Fa. J. E. Hammer und Söhne
Fa. H. Weißing A.⸗G. *
Fritz Fischer, Fabrikation von Besatzartikeln
Fa. Wächtler E Lange
Fa. H. Weißing A⸗G.
Dr. Trenkler⸗Postkarte Gmbh.
Fa. Julius Bauer Söhne 2 *.
75 Porzellanfabrik Tielsch
G. Kunath, Dresden⸗A. 16, Blasewitzer Straße 561
Fa. Graba⸗ C Schreger⸗Werte in Meißen Photograph Kettner
Fa. Illinger E Co.
Fa. Wilhelm Bader in Aalen Fa. Jakob Kling Wilhelm Köhler⸗Verlag in Minden (Westf.)
Hohenstein⸗Ernstthal Leipzig
Dres den⸗A. Leipzig 5
Rochlitz Leipzig O 5
Annaberg
Dederan
Annaberg i. Erzgeb. Olbersdorf
Buch holz
Meißen
Neuhausem Machern Adorf (Batl.)
0
**
Sehma Grimma Annaberg Chemnitz
Geringawalde
Grimma
n
Eibenstock in Sachsen
Mittweida i. Sa.
Grimma (Sachsen)
Leipzig
Zella⸗Mehlis
1 21
Waldenburg ⸗Altwasser
Dresden
Meißen
Kelheim (Nobay.)
Krummennaab (Opf.)
Aalen Mannheim
Minden ((Westf.)
Oberhohndorf bei Zwicker
Sächs. Ministerium des Innern, Dres den
Regierungzpvasident Merseburg
Kreishauptmannschaft Leipzig
Thür. Polizeicmt Zella⸗Mehlis 4 1
2
Re gierungspräsident Breslau
Kreishauptmannschaft Dresden, Bautzen
Regierung von Niederbayern u. der Oberpfalz, Kammer des Innern, Regensburg
Württ. Landes gewerbeamt, Stuttgart Bad. Landeskommissär Mannheim
Landrat Minden
14. Dezember 1933 33307 f/ 142
14. Dezember 1933 33307 f / 142
14. Dezember 1933 33307 f / 142
15. Februar 1934 33307 f/ 144
15. November 1933 33307 f/ 178
14. Dezember 1933 33307 f/ 207
17. Januar 1934 33307 f / 273 20. Januar 1934 33307 f / 41
Januar 1934 33307 f / 327 Januar 1934 33307 f / 45
8. Januar 1934 33307 F / 365 20. Januar 1934 33307 f / 379 20. Januar 1934 33307 f / 386 21. Februar 1934 33307 f / (80
5. Januar 1934 33307 f / 3658
5. Januar 1934 33307 f / 362 10. Februar 1934 33307 f / 54
2. Dezember 1933 33307 f / 286
21. Dezember 1933 33307 f / 295
5. Januar 1934 33307 f / 18
14. Dezember 1933 33307 f / 142
14. Dezember 1933 33307 f/ 142 14. Dezember 1933 33307 t / 142 14. Dezember 1933 33307 F/ 142
30. Januar 1934
33307 f / z)
30. Oktober 1933 33307 f / 211
19. Dezember 1933 33307 F/ 232
19. Dezember 1933 33307 f / 233
28. November 1933 33307 f / 133
21. Dezember 1933 33307 f / 135
14. Dezember 1933 z3 507 f/ 142
14. f 1933 33307 fl
20. November 1933 F. Fol Fel Wfls 166
27. Januar 1934 P: G 566 / 3
19. Dezember 1933 P: W 81 / 33
P: W 81 / 33
P: W 82 / 33
P: W g9gö / 33
17. Januar 1934 P: W 84 / 83
13. Januar 1934 P.: T 42/33
10. Februar 1934 IV B G1
10. Februar 1934 e
10. März 1934 R
10. März 1934 IV B GI
1I. Dezember 1933 5 18 6 1K
31. Januar 1934 W. M: II Allg. 67/34 Februar 1934 W. M: II Allg. 66 / 84
25. Januar 1934 Nr. 342 00 37
24. Januar 1934 Nr. 342 00 35
10. Februar 1934 Nr. 546
29. Januar 1934 Nr. 1397
5. Januar 1934
P 30 L. A.
Reichs, und Staatzanzeiger Nr. 64 vom 16. März 1934. 8. J.
Gegenstand
— * ä 8 —
Hersteller
m .
Herstellungsort
. ( Tag und Zeichen Entscheidende Behörde der Entsche bung
2
3 *
5 6
gehende Sonne und schwarzes Hakenkreuz
ö
Wappen und Hakenkreuz Führer“
Brustseite das Hakenkreuz trägt
des Führers Berlin, den 12. März 1934.
Sofakissen, Untergrund: schwarz⸗weiß⸗rot, in weißem Felde auf⸗ Etikette für Zigarrenpackungen (Marke „Sturmfest“, welche neben] Fa. einem Kopsbild eines Reichswehrangehörigen mit Stahlhelm und schwarz⸗weiß⸗rotem Wappen schwarz⸗weiß⸗rote Querstreifen mit Hakenkreuz auf weißem Grund mit roter Umrandung tragen Schokoladenpackungen „Berger Neue Zeit“ mit schwarz⸗weiß⸗rotem Papierringe für Zigarren mit Hakenkreuz und dem Aufdruck „Unser Fa. Kinderschürze, welche, aus braunem Stoff hergestellt, auf der linken
Postkarte mit der Hakenkreuzfahne und mit verschiedenen Aussprüchen
Unzullässig. Fa. Becker u. Hotopp Kassel Hermann Schött A.⸗G., Rheydt Rheydt (Rhld.) Fa. Emil Gerasch G. m. b. 6. Leipzig H. Carl Brüning G. m. b. H. . Fa. F. W. Röger jun.
Wilhelm Winter Erkner
Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda.
Benneckenstein (Südharz), Krs. Grafschaft Hohenstein
3. Februar 1934 IV J. 7005 Polizeipräsident M. Gladbach⸗Rheydt 2. Februar 1934 v. 3. 4206
Polizeipräsident Kassel
9. November 1933 33307 f/216
21. Februar 1934 33307 f 421
10. Januar 1934 100/34 1 P
30. Januar 1934 1121463
Sächs. Ministerium des Innern, Dresden
2 Regierungspräsident Erfurt
Landrat des Kreises Niederbarnim in Berlin
J. A.: Haegert.
Bekanntmachung.
Die am 15. März 1934 ausgegebene Nummer 14 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:
die Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Zweiten Zusatzvereinbarung zu dem deutschungarischen Handelsvertrag vom I4. März 1934.
Umfang 169 Bogen. Verkaufspreis O, 15 RM.
Postversendungsgebühren: G03 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 16. März 1934.
Reichs verlagsamt. Scholz.
Preußen.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über Reinigung und Entseuchung von Kraftwagen zur Be⸗ förderung von Klauenvieh und Geflügel.
Auf Grund des 5 17 Nr. 11, der s 78. 79 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes vom 25. Juni 1969 (RGBl. S. 519) wird für das preußische Staatsgebiet hiermit folgendes an— geordnet:
1. Nutz⸗ Viehverwertungs-⸗Genossenschaften,
und Schlachtviehhändler sowie Kommissionäre,
Großschlächter und Unter⸗ nehmer, die lebendes Klauenvieh oder Geflügel gewerbsmäßig mit Kraftwagen befördern wollen, haben dies der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
2. Die Böden der Kraft- und Anhängewagen müssen dicht gefugt und so beschaffen sein, daß möglichste Undurchlässigkeit ge—⸗ währleistet ist. Die Wagenwände vön Kraft- und Anhänge⸗ wagen, in denen * befördert werden soll, müssen wenig- stens bis zu einer Höhe von 1,K59 m und, sofern die Wagen nur für die Beförderung von Kleinvieh verwandt werden, wenigstens bis zu einer Höhe bon 60 em dicht gefugt sein. 6.
Kraft- und Anhängewagen sollen möglichst breit und ihre Wände so hoch sein, daß die Tiere bei QGuerstellen im Wagen nicht mit dem Kopf darüber hinwegkommen können. In Zeiten besonderer Seuchengefahr kann die Beförderung von Klauen⸗ vieh und Geflügel in Wagen, die diesen Anforderungen nicht voll entsprechen, verboten werden. . .
Die Böden müssen mit einer gut aufsaugenden Einstren Torfmehl, Sägemehl usw.) versehen sein,
̃ haltbaren und leicht zu
Die Innenwände sind mit einem reinigenden Anstrich zu versehen.
3. Kraft- und Anhängewagen, auf denen Klauenvieh nach Vieh oder Schlachthöfen verbracht worden ist, dürfen diese An⸗ lage' nicht verlassen, bevor sie vorschriftsmaßig gereinigt und entseucht worden sind. Verkehren die Wagen mehrmals am Tage auf Vieh oder Schlachthöfen, so braucht die Reinigung und Entseuchung nur einmal am Tage im Anschluß an die letzt— ausgeführte Hin beförderung ausgeführt werden. ö.
Sofern auf Kraft- und Anhängemag en gemäß Ziffer 1 Klauenvieh befördert wird, das nicht für Vieh⸗ oder Schlachthöfe bestimmt ist, müssen die Wagen an besonderen, von der zu ständigen Polizeibehörde im Benehmen mit dem beamteten Tier— arzt zugelassenen Stellen nach jedesmaligem Gebrauch gereinigt und entseucht werden. Kraft⸗ und Anhängewagen, die der Ge⸗ flügelbeförderung dienen, sind nach jedes maligem Gebrauch zu reinigen und zu entseuchen. Ausnahmen hiervon können von den Regierungspräsidenten lin Berlin vom Polizeipräsidenten) im Einvernehmen mit dem beamteten Tierarzt zugelassen werden.
Kraft- und Anhängewagen, die zur Beförderung von Ferkeln und Geflügel beim Handel im Ümherziehen benutzt werden, müssen an jedem Benutzungstage gereinigt und mindestens einmal wöchentlich entseucht werden. .
4. Die Reinigung und Entseuchung hat alsbald, spätestens 24 Stunden nach der , ,,, erfolgen. .
Die für die Vornahme der Reinigung und Entseuchung be⸗ stimmten Oertlichkeiten müssen undurchlässige Fußböden und gute Abflußmöglichkeiten besitzen, um das bei der Reinigung abfließende Schmutzwasser zur Unschädlichmachung in einer Grube sammeln oder unschädlich ableiten zu können.
5. Für die Entseuchung der Kraft⸗ und Anhängewagen und der dazu gehörigen Geräte ist eine 3Zprozentige Natronlauge Kalk milchlöfung zu verwenden. Im übrigen gelten sinngemäß die Vorschriften der Anweisung ür das ezinsektionaverfahren bei Viehseuchen (Anlage A zum Viehseuchengesetz).
8. Alle Wagenführer haben stets ein Ausweisbuch nach bei⸗ solgendem Muster mit sich zu führen, das von der zuständigen Polizeibehörde ausgestellt sein und mit sortlaufenden Nummern versehene Seiten enthalten muß; aus diesem muß der die Nach prüfung ausführende Beamte sederzeit ersehen können, ob und wann die vorgeschriebene Reinigung und Entseuchung der zur Beförderung von lebendem Klauenvieh und Geflügel benutzten Kraft- und Anhängewagen durchgeführt worden ist. .
7 Soweit die Entseuchung in Vieh⸗ oder Schlachthöfen vor⸗ genommen wird, kann die Aufsicht und die Eintragung in. das Üusweisbuch einem Beamten des Vieh- oder Schlachthofes über tragen werden. Erfolgt die Entseuchung an anderer Stelle, so sind im Benehmen mit dem zuständigen beamteten Tierarzt von der zuständigen Polizeibehörde Beamte mit der Aufsicht zu betrauen, die auch die Eintragung in das Ausweisbuch vor zunehmen haben. . . ö
Die zuständige Polizeibehörde und der beamtete Tierarzt sind jederzeit befugt, sich über die Entseuchungsarbeiten zu unterrichten.
38. Der Wagenhalter haftet für die Ausführung der Reinigung und Entseuchung und trägt deren Kosten.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen
unterliegen
den Strafvorschriften in 5 74 ff des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519). 9. Die Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Verordnung vom 15. September 1928 wird hiermit auf gehoben. Berlin, den 9. März 1934. Der Preußische Landwirtschaftsminister. J. V.: Müssemeier. Muster.
Ausweisbuch. Name und Anschrist des Besitzers des Kraftwagens: Beschreibung des ann,, , Polizeiliches Kennzeichen des Kraftwagens:;.. 2
1 9 9 9 9 9 9 4
Angabe, wo die Ent⸗ seuchung statt⸗ gefunden
hat
Wohin wurden die Tiere der Ent⸗ befördert seuchung und wohin des Kraft⸗ abge⸗ wagens liefert?
Herkunft der Tiere aus Be⸗ stand von Märkten usw.
Datum Zahl der u. Art
Trans- der porte bheför⸗ der derten Tiere Tiere
Bemer⸗ kungen d. kontrollie⸗
renden Beamten
Datum
1 2 3 1 6
—
Bekanntmachung.
Auf Grund des 5] der Verordnung des Herrn Reichs⸗ präsidenten zum Schutz des deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 habe ich folgende Bücher und Druckschriften in Preußen wegen Gefährdung von Sitte und Anstand beschlagnahmt:
1. „Ethik der Ehe“ von Alice B. Stockham, Verlag: Die neue Zeit, Lauf bei Nürnberg und Bern,
„Unzucht! Unzucht! Herr Staäatsanwalt!!“ von Dr. Max
Hodann, Greifenberlag zu Rudolstadt;
„Paris Magazine“ Nr. 31 von März 1934
„La Vie Parisienne“ Nr. 9 vom 3 März 1934;
. Mit Pinsel und Schexe“, 7 Materialstationen von
George Grosz, Der Malik⸗Verlag, Berlin; .
„ Hilse, ich bin verheiratet,“ Ein Ratgeber für schwierige Ehen, 1. Sonderheft, Berlin, Ende 1931. Sasam Verlag,
Berlin; 2.
„Nackt das ganze Jahr.“ Der erste Freikörperkultur⸗
kalender von Conrad Conradus 1931, Sonnenland Ver⸗
lag, Berlin E. V.
„Sei schön durch Nacktkultur.“ Ein. Bilderbuch der
natürlichen Kosmetik von Ch. Straesser, Sonnenland
Verlag, Berlin; Verdorbene Jugend.“ Eine
A. Talus; . „Die Schlange“, Jahrgänge 1930 und 1931 t Die sseben Liebesnächte der Sulgmith« von Alexander Kuprin, Renaissance Verlag, Berlin⸗Wien-⸗Leipzig; „La Vie Parisienne“ Nr. 10, März 1934, Paris. Berlin, den 13. März 1934.
Der Polizeipräsident in Berlin. Abteilung IV. J. A:: Vorwerk.
Zeitungsverbot. Ich habe die „Ostpreußische Zeitung“ in Königsberg auf
Grund des 8 9 Ziffer 7 der Verordnung des Herrn Reichs⸗ präsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 933 (RGBl. 1 S. 335) auf die Dauer von 14 Tagen, und zwar vom 17. März bis 30. März 1934 einschließlich verboten. Königsberg, Pr., den 14. März 1934. Der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen. Koch.
a ᷣ “ ““ C —
Nichtamtliches.
Nr. 11 des Ministerial⸗KBlatts für die Preußische innere Ver⸗ waltung (herausgegeben im Preußischen Ministerium des Innern) vom 14. März 1934 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 2. 3. 34/365. 16. 33, „Völkischer Beob⸗ achter“. — VG. 5. 3. 34, Erweiterung d. Befugnisse d. Ober Präs. — RdErl. 6. 3.21. 2. 3c, Entfernung v. Grenzsteingu,.— RdErl. 6. 3. 34, Deutscher Gruß im Schriftverkehr. — RdErl.
erotische Plauderei von
1.
— RdErl. 8. 3. 34, Dienstsiegel usw. d. Kommunalverbände. RdErl. RdErl. 6. 3. 34,
8. 3. 34, Vertrauensräte. Kreisverwalt.⸗Gerichte. — 28. 2.10. 3. 34, Steuerverteilungen f. 1933 Märzrate d. Reichswohlfahrtshilfe. — RdErl. J Bürgersteuer v. ledigen Angehörigen d. Wehrmacht u. d. Schutz⸗ pol. — RdErl. 12. 3. 34, Realsteuersperre 1934 Gemeinde⸗ bestand⸗ u. Ortsnamen-Aenderungen. — Polizeiverwal⸗— tung. RdErl. 2. 3. 34, Ausf. Best Gaststättenges. — RdErl. 9. 3. 34, Schulterriemen. — RdErl. 9. 3. 34, Filmvorführungen am Karfreitag. — RdErl. 5. 3. 34, Hilfskassenanschlag d. Pol. u. Gendarmerie f. 1934. — RdErl. 98. 3. 34, Entbehrl Gegenstände bei d. Pol.⸗Dienststellen. — Anordn 26. 1. 34, Anrede zwischen ZA. -Führern u. Pol-Offz. — RoErl. 7. 3.26. 1. 3, Bürger⸗ steuer v, ledigen Angehörigen d. Wehrmacht u. d. Schutzpol. — RdErl. 2. 3 34, Ausgetragene Bekleid⸗Stücke d. Schutzpol. — RdErl. 5. 3. I4, Bek. d. MfWetuV, aus dem Unterrichtszentral⸗ blatt. — RdErl. 8. 3. 34, Pflege der Dienstpferde. — Wohl — fahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 28. 2. 23. Geldlotterie d. St., Lorenz Kirche in Nürnberg. — Ge stü verwaltung. RdErl. 7. 3. 34, Provinzialsiegerehrenpreise. Personenstandsangelegenheiten. RdErl. 8. 3. Standesamtl. Urkunden. — Verkehrswesen. VO. 4. 1. Regelung d. Kraftfahrzeugverkehrs. — RoErl, 21. 11. 2. 34, nutzung abgemeldeter Kraftfahrzeuge durch die NS. Volkswoh fahrt. — RoErl. 2. 3. 34. Zusammenschluß v, Verbänden d. Kraft⸗ fahrlehrer. — RdErl. 2. 3. 34, Fahrrad Anschlußautomaten. — Medizinalangelegenheiten ; 71 inn
— *— — 1 —
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Rodler, . 3 gesetz — Gemeingefährl. Krankheiten im Februar 1934. — Ueber⸗ tragbare Krankheiten d. 6. Woche. — Nenerscheinungen. — Zu beziehen durch alle Postanstalten, Carl Heymanns Verlag, Berlin WS, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 1,75 RM für Aus⸗ gabe A Gweiseitig bedruckt) und 2,30 RM für Ausgabe B (ein⸗ seitig bedruckt). .
—
Kunst und Wissenschaft.
Aus den Staatlichen Museen. Die Staatlichen Museen veranstalten in der folgenden Woche die folgenden Führungen und Vorträge: Sonntag, den 18. März.
Uhr im Zeughaus, Dr. Lünsmann: Der Weltkrieg; ⸗ Uhr im Pergamon-Vortragssaal, Prof. von Massow: Die
Burg von Pergamon mit Lichtbildern); Uhr im Kupferstichkabinett: Meisterwerke der
Dr. Rosenberg; ; Uhr in der Ostas. Kunstabt.,
Plastik. Mittwoch, den 21. März.
Uhr im Deutschen Museum: Von deutscher Kunst:
Uhr im Pergamon-Vortragssaal, Dr. Blümel: Griechisch⸗ römische Bildwerke (Erwerbungen der letzten Jahre, mit Lichtbildern)
Donnerstag, den 22. im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum: italienischer Malerei; im Pergamon⸗Museum⸗Vortragssgal, Direktor Demmler: Deutsche Bildhauer, 17: Paul Egell (mit Lichtbildern); im Neuen Museum, Treffpunkt am Eingang: Griechische Vasenmalerei; „Treffpunkt Schlütersaal im Deutschen Museum: Deutsches Volksleben in der Kunst des Mittelalters; Treffpunkt Altarsaal: Pergamon-Museum.
Freitag, den 23. März. im Kaiser-Friedrich⸗Mufeum: Führungsvortrag im Münz— kabinett.
Buchmalerei,
Dr. Reidemeister: Chinesische
März.
Die neueröffneten Säle
Sonnabend, den 24. März. win der Vorderas. Abt.:. Rundgang; Sin der Islamischen Abt.: Rundgang; „Treffpunkt Eingang Kaiser-Friedrich
brandt und die holländische Malerei; Treffpunkt Schlütersaal im Deutschen Museum: Deutsche Kunst im späten Mittelalter; Uhr: Pergamon-Museum, Treffpunkt Altarsaal.
Spielplan der Berliner Staatstheater.
Sonnabend, den 17. März. Staatsoper: Der Barbier von Sevilla. Beginn 20 Uhr. Schauspielhaus: Die Heimkehr des Matthias Bruck. von Sigmund Graff. Beginn 20 Uhr.
Museum: Rem⸗
Dirigent: Kleiber.
Schauspiel
Volkswirtschaft und Statistik.
Brandschadenstatistik.
Die bei der „Arbeitsgemeinschaft privater Feuerversicherungs— Gesellschaften in Deutschland“ im Monat Februar 1934 ange⸗ fallenen Schäden aus dem Deutschen Reich betragen insgesamt 421 0938 RM gegenüber 4181 995 RM im Vormonat. Die Schadenkurve scheint hiernach auch in diesem Jahre den gleichen Verlauf zu nehmen wie in den früheren Jahren, wo die Schadens⸗ ergebnisse der ersten Monate sich ebenfalls im Durchschnitt auf gleicher Höhe hielten.
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