Dritte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 64 vom 16. März 1934. S. 2.
B. Ausgaben. Nachschußversicherungsbeitrag. .. Entschädigungen:
a) aus dem Vorjahr gezahlt. . « b) aus dem Geschäftsjahr: a) gezahlt . . 5) Schadenrücklage .. ö uUeberträge auf das nächste Geschäftsjahr: n r nn,, b) Rücklage für Vermittlergebühren an Vertreter. Schadenermittlungskosten JJ Zuwendungen an die Hauptrücklage nach Artikel 59 der Satzung: a) Zinsen des Kapitalbestandes von 1251 755,35 RM 36 5 , b) 309 des 1529 851,40 RM e e) verfallene Forderungen und Aufrundungsbeträge d) 1005 Beitragszuschlag zur Hauptrücklage Abschreibungen auf: a) Grundbesitz b) Forderungen Verwaltungskosten: a) Vermittlergebühren und sonstige Bezüge der Generalagenten und Agenten w b) sonstige Verwaltungskosten .
Steuern, öffentliche Abgaben und ähnliche Auflagen 9g. Sonstige Reserven und Rücklagen: an die Sonder⸗ ,,,, Sonstige Ausgaben: a) Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken.... b) Erstattungen... c) Grundstücksunterhaltungskosten 1 111 d) rn zu Ruhegehältern, Witwen⸗ und Waisen⸗ gelben
2
1 d 96
. *
abzüglich Niets⸗
Gesamtausgaben
1
1672 11
150 .
68 45
153
1 62
226 216
6
23
RM
Fri5 —
9 09 Bo 948 19 694 0]
9000 — 000 —
S46 54 S95 54 518 97 510 60
269 54
2142 183 5
537 03 255 45
347 24
40120
RM
1684 234
154 000 56 608
268 77166
63 269 4
42 308 10 o zo 22
ͤ
87 o37 70
30 540 92
.
TSM sss 33
Bilanz der Hagelversicherungsabteilung für den Schluß des Geschäfts⸗
ja hrs 1933.
A. Akftiva. Forderungen: 2) Rn ckstande er Lerche b) Ausstände bei Generalagenten und Agenten e) Guthaben beim Postscheckamt . d Gier anne, e) Zinsen des Folgejahres, soweit sie anteilig auf das Geschaftesah ll t Gh, eie g) BeitragswechseilJ. . 2. Kassenbestand . . . Kapitalanlagen: wert n, b) Schuldscheinforderungen gegen öffentliche Körper⸗ schaften Grundbesitzanteil ... 57. Inventar . d . Sonstige Altia =.
* 9 9 69 2
Gesamtbetrag
B. Passiva. „ Ueberträge auf das nächste Jahr: a) Schadenrücklagen. p) Rücklage sür Ausfälle w e) Rücklage für Vermittlergebühren an Vertreter. 2. Sonstige Passiva: Guthaben von Mitgliedern .. 3. Hauytrücklage: — Bestand am 1. Januar 1933 (bei Beginn des Rechnungsjahrs) w Zuwachs im Rechnungsjahr . zusammen davon sind verwendet: zur Deckung der Ausgaben nach Artikel 60 der Satzung Sonderrücklage für Kursversufte: B . , Zuwachs im Rechnungsjahr
2 * . 8 9 .
1 8 2 * o 9 690
Gesamtbetrag
B
—
im einzelnen
264 923 57 66 355 34 3930 944
9750 70 9749: 109164
955 672
2 36613
etrag
384 16
in RM im ganzen
127 7952 11 8746
989 039 03 9 250 -
1 — 143994
1139 399 90
110941 150 000
333 363
87037
70
165 094 104
1187 163
29
87 037 70
33 399 gh
Gewinn⸗ und Verlustrechnung der Feuerversicherungs abteilung (einschl. Einbruchdiebstahlversicherung) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 1933.
A. Einnahmen.
J. Ueberträge aus dem Vorjahre:
1. Beitragsüberträge:
K, b) Einbruchdiebstahlversicherung . Schadenrücklage JJ Rücklage für Ausfälle Rücklage für schwebende Steuern. Beitragseinnahme abzüglich der Rückbuchungen: 1. Feuerversicherung . J
2. Einbruchdiebstahlversicherung .
Nebenleistungen der Versicherungsnehmer: J. Versicherungsscheingebühren: a) Feuerversicherung .. b) Einbruchdiebstahbersicherung 2. Veitragszuschlag zur Hauptrücklage .. J,, Gewinn aus Kapitalanlagen: Kursgewinn . Sonstige Einnahmen: 1. verfallene Forderungen, nach Artikel 59 Satzung der Hauptrücklage zu überwiesen .. 2. nachträgliche Eingänge auf abgeschriebene For⸗ derungen . erstattete Steuern. aus dem Konkurs gesellsch t; 5. Mehrwert der Grundschuldforderungen durch Rangänderung —
2
3.
4. II.
2
J
einer Rückversicherungs⸗
Gesamteinnahmen
B. Ausgaben.
Schäden aus den Vorjahren, einschl. der 7437,95 Reichsmark betragenden Schadenermittlungskosten, abzüglich des Anteils der Rückversicherer:
Feuerversicherung: 1. geleistet. WJ ö
Schäden im Geschäftsjahr, einschl. der 25 768, 41
Reichsmark betragenden Schadenermittlungs⸗ kosten, abzügl. des Anteils der Rückversichexer: Fenerper cherung geteilt. 2. zurüchgestelltt. Schäden im Geschästsjahr einschl. der 346,50 RM betragenden Schadenermittlungskosten: Einbruchdiebstahlversicherung, geleistet ... Rückversicherungsbeitrag: ö ,, p) Einbruchdiebstahlversicherungs. .
RM
—
445 164 06 716410 105 949 84 30 000 — 1000 —
1677 gag so 24 028 20
12 584 gos = 16õ 73 70
119239 3 232 67
7 Sas 96 S0 os —
89 j
584 60
19 90
RM
589 278
1ẽ701 9747
179 313 30 37 336 36 31 496 26
62 989 9:
2602 3886:
549 594
8 O58 57
768 o30 as
83 21 520 50
X. Ueberschuß: 49 830,57 RM
Bilanz der Feuerversicherungsabteilung (ein
IV. Verwaltungskosten, abzüglich des Anteils der Rück⸗
RM versicherer:
Feuerversicherung:
Vermittlergebühren und sonstige Bezüge der
Generalagenten und Agenten
Sonstige Verwaltungskosten - 3. Steuern und öffentliche Abgaben Einbruchdiebstahlversicherung:
Vermittlergebühren . J 5. Sonstige Verwaltun gskosten——— Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken, insbe⸗ sondere für das Feuerlöschwesen: a) auf gesetzlicher Vorschrift beruhende. h) freiwillige. Abschreibungen auf: 1. Grundbesitz 2. Forderungen:
ern n,, .
b) Einbruchdiebstahlversicherung ...... Beitragsüberträge, abzüglich des Anteils der Rück⸗ versicherer:
1 en, nn,, 2. Einbruchdiebstahlversicherungg ...
Sonstige Reserven und Rücklagen: an die Sonderrücklage für Kursverluste Sonstige Ausgaben: 1. an die Hauptrücklage nach Art. 59 der Satzung: a) Zinsen des Kapitalbestandes . b) verfallene Tordernngen e) Mehrwert der Grundschuldforderungen . 3 ,, Erstattungen . Zinsen: a) Zinsen für Feuerentschädigungen b) Zinsen für Sicherheitsdevots GJ Zuschuß zu Ruhegehältern, Witwen- u. Waisen⸗ nn,, 5. Grundstückunterhaltungskosten (abzügl. Miets⸗ rn ,,,, n, e,, Rücklage für Vermittlergebühren an Vertreter Rien , Fr ze tn stnan
106 307 212 517 7 754:
2530 57
3236
6 863 09 8 82778
d .
3000
17 18203 978
—
427 9436: 8 025
20 071 72 1990
50 999 — 165 733 70 2 8 2 1 1 1 16 1 12 1 2 2 1 3 2309 36 . 14 .
24 356 33
1041 ä 15 000 — 4000 10000
Verwendung: an die Hauptrücklage: a) 59, nach Artikel 59 der Satzung. b) außerordentliche Zuwendung
2491 47000 339 0
309 3876
332 346 36
15 690
435 968 7
31 496 26
49 830 57
Vortrag auf das Jahr 1934.
Gesamtausgaben
2 602 388 sehl. Einbruch diebstahl⸗
33
versichernng) für den Schluß des Geschäftsiahrs 1933.
E. Ohme, öffentlich bestellter Wirtschaftsprüfer,
Geschäftsführender Sekretär der Gesell—⸗ schaft deutscher Naturforscher und Aerzte.
14
—
(5 Erlöschen einer Ermächtigung zur Ausstellung von Orderlagerscheinen. Die der Firma Lagerhaus Giengen, 1 Brz., G. Dr.
Wirtschaftsministeriums vom 29. Sep⸗ tember 1933 Nr. B. V. 9988 erteilte Er⸗ mächtigung zur Ausstellung von Order⸗ lagerscheinen, übertragen Verzicht der Firma erloschen. Stuttgart, den 26. Februar 1934. 5 Württ. Wirtschafteministerium.
Hypotheken und Grundschuldforderungen
. Hauytrücklage:
J. Rückstellungen:
J. Beitragsüberträge:
Betrag in
A. Attiva. . im einzelnen
Grund hesitz
—
—
2 1 Wertpapier Guthaben:
1. bei Bankhäusern, Sparfkassern usw.
2. bei anderen Versicherun gsm ernehmungen aus
dem laufenden Rückversicherungsverkehr . ..
. Rückständige Zinsen und Miete.... ö .Außenstände bei Generalagenten und Agenten: 1. aus dem Geschäftsjahr 2. aus früheren Jahren Rückstände bei Versicherungsnehmern. .... Kassenbestand einschließlich Postscheckgzuthaben . Inventar und Drucksachen . Sonstige Aktiva
—
. . J
11117980
286 532 4 689
. m, , ,
Gesamtbetrag B. Passiva.
364 940 30 2365 824 32
1. Bestand am 2. Zuwachs im
Schlusse des Vorjahrs .... Ge sch ft nl 15 000 — 4000 — 10 000 —
J. Rücklage für 2. Rücklage für 3. Rücklage für
Ausfälle .. . Vermittlergebühren an Vertreter ,,
. 427 943 62 8 02510
. , b) der Einbruchdiebstahlversicherung s... Schadenrücklage .. Sonstige Reserven un Sonderrücklage für Kursverluste .. . Guthaben anderer Versicherungsunternehmungen aus dem laufenden Rückversicherungsverkehr. .. Dtn, Sonstige Passiva, und zwar: 1. nicht abgehobene, rückgewährte Beiträge. .. 2. Anteil der Rückversicherer an festgesetzten, noch nicht bezahlten Entschädigungen 3 Gin n mitgnnee, 4. Sicherheitsdepo ts der Rückversicherungsgesell⸗ hn tei Ueber nß. . ,
Gesamtbetrag Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung entsprechen die R
124 45
13 638 — 31634
41103788
Schwedt (Oder), den 20. Februar 1934. öffentlich angestellter
1750 647 72
RM
im ganzen 27 750
51 M —
79 638 05
111163850
3750
291 22213
45 034 42 19 347 83
1— 24 97829
1750 647 72
601 764 6
29 000
425 116 67
28306
echnungs⸗
abschlüsse der Hagel⸗ und Feuerversicherungs⸗-Abteilung der Schwedter Hagel und Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft auf Gegenseitigkeit in Schwedt (Oder), die zugrunde liegende Buchführung und der Jagresbericht des Vorstands den gesetzlichen Vorschriften.
beeidigter
Bücherrevisor im Bezirk der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin.
80550 Versammlung der Gesell⸗
Zu der auf Mittwoch, den
B. Rassow, anberaumten
mit eingeladen. gemäß 5 18 der Satzung 3. April 1934 einzufordern. Tagesordnung:
irn C. Söhne in Giengen,
durch Verfügung des Württ.
2. Bexicht des Vorstands k 1933.
3. Genehmigung der
die durch Indossament Aung
4
' ) nung 1933. werden können, ist durch
Erteilung der Entlastung sichtsrat und Vorstand. Wahlen zum Aufsichtsrat.
1 ä 80513 Die 93. schaft Deutscher Naturforscher und Aerzte findet vom 16. bis 20. Sep⸗ tember 1934 in Hannover statt.
Bremer Spiegelglas⸗-Versicherungs⸗ Gesellschaft a. G., Bremen.
4. April
1934, 17 Uhr, im Hause der Gesell⸗ schaft, Contrescarpe Nr. 45, hierselbst, Generalversammlung werden die Gesellschaftsmitglieder hier—⸗ Eintrittskarten
sind
bis zum
Aenderung der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. (Herabsetzung der Bezüge des Aufsichtsrats.)
über
das
Jahresabrech⸗
für Auf⸗
Bremen, den 15. März 1934. Der Vorstand. Massolle.
80514 I. Nachtrag zur Satzung der Kaufmännischen Krankenkasse Halle (Saale), Ersan kaffe B. B. a. SG., vom 1. J. nuar 1934. ö * 41 Ziff. 1 ändert sich wie solgt— „Der Aufsichtsrat besteht aus 8 Pen, sonen, von welchen mindestens 5 Mi, glieder der Kasse sein müssen. Ta Vorsitzende sowie dessen Stellvertrete und die weiteren 6 Beisitzer werden ebenso wie 4 Ersatzmänner, von de
ordentlichen Generalversammlung e. die Dauer von zwei. Jahren gewählt Wiederwahl, ist zulässig. Tie Ersah, männer treten bei etwaigem Ausscheide, eines Mitgliedes während der Wahlen in, den Aüfsichtsrat ein, und zwar z nächst derjenige Ersatzmann, welcher j größere Stimmenzahl erhalten hat, hej gleicher Stimmenzahl der an Jahr ältere, mit der Maßgabe, daß für ein auswärtiges Mitglied ein auswärtiger Ersatzmann an dessen Stelle tritt.“
S§ 41 Ziff. 3 wird gestrichen, Ziffer! wird Ziffer 3.
§z 47 Ziff. 1 Satz 1 wird wie ahn geändert: Die Generalversammlun, besteht aus 40 Abgeordneten, welche von den wahlberechtigten Mitgliedern un die Dauer von zwei Jahren gemi §z 48 zu wählen sind.“ .
z 48 Ziff. 1 Satz 1 wird wie folg geändert: „Sind Abgeordnete der Ge neralversammlung zu wählen, so win auf Grund des Mitgliederbestandes,? am 31. Dezemher des vor der General— versammlung liegenden Kalenderjahre festgestellt ist, errechnet, auf wieviel Mitglieder ein Abgeordneter entfällt?
§z 49 Ziff. 1 Satz 1 wird gestrichen und dafür gesetzt: Die Einladung z der ordentlichen Generalversamml muß mindestens 8 Wochen vor sammentritt unter Angabe von Ott, Zeit und Zweck der Versammlung be— kanntgemacht werden. Sind nach 8 g in Verbindung mit § 55 Neuwahlen vorzunehmen, erhalten die Bezirksver— waltungen durch Rundschreiben Hauptvorstand Anweisung für die At— haltung der Mitgliederversammlungen“ S 50 ist zu streichen und lautet wi folgt: „Anträge, welche zur Verhamd— lung in, der Generalversammlung be— stinmmt sind, müssen durch die Mehrheit der Mitgliederversammlung nach 8 5 beschlossen werden. Sie sind spätestens drei Wochen vor der Generalversammn— lung schriftlich dem Hauptvorstand ein— zureichen. Eingegangene Anträge sind den Bezirksverwaltungen zur Kenntnis— und Stellungnahme rechtzeitig mit— zuteilen.“ .
S ö wird wie folgt geändert: „Die Bezirksverwaltungen haben bei Bedarf und auf schriftlichen Antrag von zn Zehntel der Mitglieder einer Geschäfts— stelle oder, wenn es der Hauyptvorstand der Kasse anordnet, eine außerordent⸗ liche Mitgliederversammlung einz,u— berufen.“
In § 55 wird Ziff. 1 gestrichen und wie folgt gefaßt: „Ordentliche Mit— gliederversammlungen werden Durch den Hauptvorstand zur Neuwahl der Abgeordneten der Generalversammlung und deren Stellvertreter einberufen,
Ung 29 Ill
In den. Mitgliederversammlungen sol Mitgliedern Geschäftsbericht über das vergangene Jahr gegeben werden
den
Die ordentlichen Mitgliederversamm— lungen sind nach 5 49 Ziff. 1 Satz? bekanntzumachen und mindesten? 14 Tage vor Abhaltung im „Völkischen Beobachter“ zu veröffentlichen.
Diese Mitgliederversammlungen haben das Recht, Anträge und Beschwerden in Angelegenheiten der Kasse an die Generalversammlung zu richten § 50.“ .
§z 56 Ziff. 2 wird gestrichen. In 5 59 Ziff. 1 wird der 4. Satz ge— strichen und erhält folgende Fassung: „Ergibt diese einen Ueberschuß, so wird derselbe dem schuß Berlin Weg, Tirpitzufer 7, zur gemeinnützigen Verwendung kulosebekämpfung usw.) überwiesen“
Die Aenderungen treten mit
Genehmigt 8. März 1934. Das Reichsaufsichtsamt für Privat— versiche rung. 8 Fritz Stempel des Reichsaufsichtsamtes. Tgb.⸗Nr. IV. EK. 2136 / 24.
durch Verfügung vom
80515 II. Nachtrag
zur Satzung der Kaufmännischen
Krankenkasse Halle (Saale), Ersatz⸗
kafse V. V. a. G., vom 1. nuar 1934.
In f n, nn, 4. Zeile die Worte „Halle (Saale)“ ge— strichen und dafür gesetzt „Berlin“.
In 5 1 Iiff. 5 werden auf 4. Zeile die Worte „Halle (Saale)“ ge—
strichen und dafür gesetzt „Berlin“.
Die Aenderungen treten mit Wir— kung vom 1. April 1934 in Kraft. Genehmigt durch Verfügung
8. März 1934. Das Reichsaufsichtsamt für Privat⸗ versicherung. . Stempel des Reichsaufsichtsamtes. Tgb.⸗Nr. IV. EK, 2136 / 24.
78302
Als Liquidator des Deutschen Selbst⸗ schutzverbandes E. V. mache ich die Auflösung des Vereins bekannt und fordere etwaige Gläubiger zur Anme dung ihrer evtl. Ansprüche auf. ö
Berlin, Rankestraße 28, den 5. März 1934. Baschke.
vom
vn
Reichstuberkulose⸗Aus⸗ Tuber
Kin
kung vom 17. Februar 1934 in Kraft. ö
Ja⸗ der
vom
Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.
** r
— Erscheint an jedem Wochentag abends.
Bezugspreis durch die Post monatlich 2, 30 MM einschließlich 0,48 e Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeid; für Selbstabholer bei der Geschäftsstelle 1,00 r monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstelle 8 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 80 , einzelne Beilagen 10 G. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Posrtos abgegeben. Fernsprecher: F5 Bergmann 7573.
9 O
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und Fh rum breiten Zeile 1,10 QM, einer dreigespaltenen 3 l Hz mm breiten Jeile 1ů85 RM. Anzeigen nimmt an die Geschãaftsstelle Berlin SM. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind seitig 1 Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin au
unterstrichen) oder durch Sperr druck sbesonderer Vermerk am hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin
3 mm hohen und
sind auf ein⸗
(einmal
welche Worte etwa durch Fettdruck Rande)
anzugeben,
bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Reichs bantgirokonto.
tr. 65.
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich. Ernennungen 2e.
Erlöschen einer Exequaturerteilung.
Verordnung über den Schutz der Sonn⸗ und Feiertage. 16. März 1934.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Preuszen.
Bekanntmachung, betreffend den Geldwert für die am 1. April 1934 fälligen Zinsscheine zu Kur- und Neumärkischen Ritter⸗ schaftlichen Goldpfandbriefen. .
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Minden, be⸗ treffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen.
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 13 der Preußischen Gesetzsammlung.
Im Nichtamtlichen Teil wird eine Statistik der Boden⸗ und Kommunalkreditinstitute (Umlauf an Schuldverschreibungen und Bestand an Hypotheken, Kommunaldarlehen und sonstigen Darlehen) nach dem Stande Ende Januar 1934 veröffentlicht.
Vom
1
Amtliches. Deutsches Reich.
Der Herr Reichspräsident hat die nachstehend aufge⸗ ührten Reichsdisziplinarrichter, deren Amtszeit im 1. Halb⸗ ahr 1934 ihr Ende erreicht, wiederernannt: .
den stellv. Präsidenten der Reichsdisziplinarkammer in Darmstadt Oberlandesgerichtsrat Küchler in Darmstadt, . . stellvn. Mitglied der Reichsdisziplinarkammer in Dortmund Amtsgerichtsrat Wintgen in Dort⸗ mund, ö stellv. Präsidenten der Reichsdisziplinarkammer in Erfurt Amtsgerichtsdirektor Donath in Erfurt, stellv. Mitglied der Reichsdisziplinarkammer in Hannover Land⸗ und Amtsgerichtsrat Dr. Ru pp in Hannover, . den stellv. Präsidenten der Reichsdisziplinarkammer in Köln Amtsgerichtsrat Dr. Mitt weg in. Köln, die Mitglieder der Reichsdisziplinarkammer in Köln Oberlandesgerichtsrat Schommer und Landge⸗ richtsrat Baumann in Köln, . stellv. Mitglieder der Reichsdisziplinarkammer in Köln' Land- und Amtsgerichtsräte Mann und Soehnge in Köhn, . ö ö der Reichsdisziplinarkammer in Lübeck
andgerichtsdirektor Popken in Lübeck, . Mitglied der Reichsdisziplinarkammer in Lübeck Richter Heise in Lübeck, . stellv. Präsidenten der Reichsdisziplinarkammer in München Senatspräsident Karl Zeiß in München, Mitglied der Reichsdisziplinarkammer in Oppeln Land? und Amtsgerichtsrat Dr. Janissek in Opeln, . . stellv. Mitglied der Reichsdisziplinarkammer in Schleswig TVandgerichtsdirektor Wichmann in Kiel.
erner hat der Herr Reichspräsident an. Stelle des aus— hen *r en Präsidenten der Reichsdisziplingrkammer in Berlin den Kammergerichtsrat Geiger beim Kammer⸗ gericht in Berlin zum stellv. Präsidenten der Reichsdisziplinar⸗ kammer in Berlin ernannt.
das
den
das
die
den das den
das
das
Es treten mit Ablauf des Monats März in den Ruhe⸗ stand der Ministerialdirektor beim Reichspostministerium Klauke, die Präsidenten einer Oberpostdirektion Bau er⸗ horst in Dresden, Herzog in Hannover, Zwirner in Königsberg (Pr..
in Bremen, Rafael
Das von Ecuador Das Jem. Konsul unter dem 18. Februar
Pinoy Roea, namens des Reichs [932 erteilte Exequatur ist erloschen.
Verordnung . über den Schutz der Sonn⸗ und Feiertage. Vom 16. März 1934. .
Auf Grund des 8 7 des Gesetzes über die Feiertage om
27. ine, 1934 (RGBl. 1 S. 129 wird verordnet: .
Die in dem G über die Feiertage anerkannten Feiertage
und , ie über * ö des Schutzes nichts
2
Berlin, Sonnabend, den 121. März, abends.
18934
anderes bestimmt ist, von Mitternacht zu Mitternacht nach Maß⸗ gabe folgender Vorschriften geschützt.
82.
Verboten sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten, die ge⸗ eignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, sofern ihre Ausführung nicht nach Reichsrecht besonders zugelassen ist. Weitergehende reichsrechtliche Verbote werden hiervon nicht berührt.
5 3.
Das Verbot des 5 2 Satz 1 gilt nicht:
1. für den Betrieb der Deutschen Reichspost. und der Deut⸗ schen Reichsbahn sowie sonstiger Eisenbahnunter⸗ nehmungen; . . ö. J
für unaufschiebbare Arbeiten, die zur Befriedigung häus⸗ licher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse, zur Abwen⸗
dung eines erheblichen Schadens an Gesundheit oder Eigentum, im Intexesse öffentlicher Einrichtungen oder Anstalten, zur Verhütung eines Notstandes oder zur Vorbereitung der am folgenden Tage stattfindenden Märkte erforderlich sind; ö .
für leichtere Arbeiten in Hausgärten oder diesen gleich⸗ zuachtenden Gärten, die von den Besitzern selbst oder
ihren Angehörigen vorgenommen werden. § 4
8 . (i) Während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes sind verboten: 1. Offentliche Versammlungen, sofern hierdurch der Gottes⸗ dienst unmittelbar gestört wird; ö 2. Alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veran⸗ staltungen, sofern nicht ein. höheres Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung oder ein politisches Interesse vorliegt; —ͤ J ; Auf⸗ und Umzüge, sportliche und turnerische Veranstal⸗ tungen sowie Hetz⸗ und Treibjagden auf Wild, sofern hierdurch der Gottesdienst unmittelbar gestört wird. (29) Die Reichsminister des Innern und für Volksaufklärung und Propaganda sowie die obersten Landesbehörden können aus wichtigen Gründen Ausnahmen zulassen.
§ 5. Am Karfreitag und am Bußtag sind, abgesehen von den Vor⸗ schriften der 85 2 bis 4, verboten:
1. sportliche und turnerische Veranstaltungen gewerblicher Art und ähnliche Darbietungen sowie sportliche und turnerische Veranstaltungen nicht gewerblicher Art, so⸗ fern sie mit Auf⸗ oder Umzügen, mit Unterhaltungs⸗ musik oder Festveranstaltungen verbunden sind; in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen j 6 . ö ; . . der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.
§ 6. Am Heldengedenktag sind, abgesehen von den Vorschriften der 85 2 bis 4, verboten: J 1. In Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbie⸗
ngen jeder Art; ö 2. ö , der Unterhaltung dienenden n ,,
Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage . ernste Charakter gewahrt ist.
81 n Vorabend des Oster⸗ und Weihna— tsfestes, am ersten , am ersten Weihnachtstag sind ö fentliche Tanzlust⸗
i verboten. . bart wennn fentliche Tanzlustbarkeiten gelten nicht Veranstal⸗ tungen, bei . ausschließlich deutsche Volkstänze getanzt
en. wer 88.
1) Zum Schutze staatlich nicht anerkannter kirchlicher Feier⸗ . . Landesbehörden für Gemeinden mit überwiegend evangelischer Bevölkerung Bestimmungen für ö, elische kirchliche Feiertage, für Gemeinden mit überwiegen atholischer Bevölkexung Bestimmungen . latholische kirchliche eiertage erlassen. Die . haben sich im Rahmen der §z 2 bis 4, für kirchliche otengedenktage außerdem im Rahmen
s 35 halten. ᷣ . ö 3 kit Ge mit überwiegend evangelischer oder katholischer
ö (sten die Gemeinden, in denen nach, der letzten der , 5 evangelische oder katholische Bevölkerung mehr als die Hälfte der Bevölkerung zählt.
§8 9.
jese Verordnung tritt mit dem Tage e Verkündung in . it diesem Zeitpunkt treten entgegen tehende landesrecht⸗ liche Vorschriften über den Schutz der Sonn⸗ und Feiertage
außer Kraft. Berlin, den 16. März 1934. Der Reichsminister des Innern. Frick.
Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. Dr. Goebbels.
— —
Postscheckkonto: Berlin 41821.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur
Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und
sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Soldmarkc l
auten (RGBl. 1 S. 569).
Der Londoner Goldpreis beträgt am 17. März
69 eine Unze Feingold VJ
n deutsche Währung nach dem Berliner Mittel
kurt für ein englisches Pfund vom 17. März
1934 mit RM 12,578 umgerechnet ..
6 ein Gramm Feingold demnach ...
n deutsche Währung umgerechnet... Berlin, den 17. März 1934.
Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
1934 — 136 sh 6 d,
RM 87,2235, pence 52 6629, RM 280430.
—
Preußen.
Bekanntmachung. . Der Geldwert für die am 1. April 1934 fälligen Zins⸗ scheine zu Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlichen Gold- pfandbriefen, welcher auch für die am 1. März 1934 fällig gewesenen Jahreszahlungen der bei dem Kur⸗ und Neumãärki⸗ schen Ritterschaftlichen und Neuen Brandenburgischen Kredit⸗ Institut bestehenden Goldpfandbriefsdarlehen maßgebend ist⸗ wird berechnet: . 1 Goldmark — 1 Reichsmark. Berlin, den 15. März 1934. Kur- und Neumärkische Haupt⸗Ritterschafts⸗-Direktion. von Winterfeld.
Bekanntmachung.
Auf Grund des g 1 des Gesetzes über die Einz ie hun kom ö ni st i sch . Ver ö. ö gens vom 26. Mai 193. (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit 51 der Durchführungs⸗ verordnung des Preuß. Ministers des Innern vom 31. Mai 1933 (Gesetzlamml. S. 207) und dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens dom 14. Juli 1953 (RGGBl. 1 S. 49) werden die von. der Ortspolizeibe⸗ hörde in Brackwede beschlagnahmten 8 Flöten des aufgelösten Trommler- und Pfeiferkorps der freien Turnerschaft in Brackwede hiermit zugunsten des Staates eingezogen.
Minden, den 10. März 1934.
Der Regierungspräsident. J. A.: von Winterfeld.
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 13 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter .
Nr. 14098 die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Geheime Staatspolizei vom 30. November 1933 (Gesetz⸗ samml. S. 413), vom 8. März 1934. .
Umfang; 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,20 RM, zuzüglich einer Versandgebühr von 4 Rpf. .
Zu beziehen durch: R. von Decker's Verlag (G. Schench, Berlin ch Linkstr. 35, und durch den Buchhandel.
Berlin, den 17. März 1934.
Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung. a ᷣ —
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
,, Gesandte Zivosin Ba⸗ lugdzié hat Berlin ver assen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Rasié ie Geschäfte der Gesandtschaft.
Der Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika William E. Dodd hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Botschaftsrat Whlte die Geschäfte der Botschaft.
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