gieichs, und Staatsanzeiger Nr. 66 vom 19. März 1934. S. 2.
Preisrückgänge wurden gemeldet für Rohseide, Jute, Leinen⸗ garn, Rindshdute und Sberleder. . Die Preise der industriellen Fertigwaren haben sich im Durchschnitt nicht verändert. Berlin, den 17. März 1934. Statistisches Reichsam« J. V:: Dr. Platzer.
Bekanntmachung der Film⸗Prüfftelle Berlin, betreffend Zulassungskarten. Folgende Zulassungskarten sind ungültig:
1. Nr. 35 695 vom 12. 2. 1934: „Vorspann: Der Fremdenführer von Paris.“ (GBVerfalltag 7. 3. 1934.) (Gültig nur Nr. 35 779 vom 21. 2. 1984)
Nr. 55 269 vom 15. 12. 1933: „Der Jäger aus Kurpfalz.“ (Verfalltag 8. 3. 1934) Gültig nur mit Ausfertigungsdatum vom 23. 2. 1934.
Nr. 35 406 vom 3. 1. 1934: „Kampf gegen die Unter⸗ welt.“ (Verfalltag 12. 3. 1934). Gültig nur mit Ausfertigungsdatum vom 26. 2. 1934. .
Nr. 35 749 vom 17. 2. 1934: „Vorspann:; Kampf egen die Unterwelt (Revolution der Jugend). (Ver⸗ fer 12. 3. 1934) Gültig nur mit Ausfertigungs⸗ datum vom 26. 2. 1934. .
Nr. 35 832 vom 28. 2. 1934: „Emelka⸗Bavaria⸗Ton⸗ woche Nr. 10 — 1934 (Verfalltag 15. 3. 1934.) Gültig nur Nr. 35 843 vom 1. 3. 1234.
„Nr. 55 833 vom 28. 2. 1934: „Fog Tönende Wochen⸗ schau Nr. VIII, 10.“ (Verfalltag 15. 3. 1934) Gültig nur Nr. 35 845 vom 1. 3. 1934.
Nr. 32 573 vom 21. 11. 1932: „Lappland.“ (Ver⸗ falltag 17. 3. 1934) Gültig nur Nr. 35 850 vom 3. 3. 1934.
Nr. 35 075 vom 23. 11. 1933: „Wasser hat Balken.“ (Verfalltag 19. 3. 1934) Gültig nur Nr. 35 863 vom 5. 3. 1934.
Nr. 35 787 vom 22. 2. 1934: „Die Freundin eines großen Mannes.“ ,, 3. 1934.) Gültig nur Nr. 35 862 vom 6. 3. 1934.
Nr. 35 280 vom 15. 12. 1933: „Blick in eine Angora⸗ Kaninchen⸗Zucht.“ (Verfalltag 22. 3. 1934) Gültig nur Nr. 35 876 vom 8. 3. 1934. J
Nr. 35 281 vom 15. 12. 1933: „Singende Sonnen⸗ strahlen.“ (Verfalltag 22. 3. 1934) Gültig nur Nr. 35 877 vom 8. 3. 1934.
Nr. 35 173 vom 4. 12. 1933: „Kodak Werbefilm Cins⸗ Kodak Spezial.“ (Verfalltag 24. 3. 1934) Gültig nur Nr. 35 922 vom 10. 3. 1934.
Nr. 34782 vom 21. 10. 1933: „Die Insel Malta.“ (Verfalltag 22. 3. 1934) Gültig nur Nr. 35 885 vom
8. 3. 1934.
Rr. 35 675 Das Autoliebchen.“ Gültig nur Nr. 35 846 vom Haupttitel: „Die Reise ins
* m 10. 2
1924.
33: „Rückwärts geh'n — 1g n, . Berlin, Den . 14 34 Der Leiter der Filmprüfstelle. Zim mermann.
Verbot der Vorführung eines Bildstreifens. Die öffentliche Vorführung des Films: „Das Piratenschiff“ . 2rt 160 m, Antragsteller: Deutsche Fox Film A.⸗G., Berlin, Hersteller: Fox Film Corporation, New York, ist am 13. März 1934 unter Nr. 35 925 verboten worden.
Berlin, den 17. März 1934. Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann.
Preußen.
Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat den ordentlichen Professor in der Medizinischen Fakultät der Uni⸗ versität Berlin Dr. Robert Rößle und den Honorar⸗ fen in der Philosophischen Fakultät der Universität
erlin und Direktor des Kaiser⸗Wilhelm⸗Instituts für Bio⸗ logie in Dahlem Dr. Max Hartmann zu ordentlichen Mitgliedern ihrer physikalisch⸗mathematischen Klasse gewählt, und das Preußische Staatsministerium hat die Wahlen am 15. März d. J. bestätigt.
4
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung . mm unistischen Vermögens vom 26. Mai 1935 [K GBl. LS. 293) in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. Nr. 39) und dem Gesetze über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. J S. 479) wird das gesamte Vermögen
ö Turnerschaft e. V., Drebkau, Kreis Calau,
der Freien Turn- und Sportvereinigung Wormlage,
des Arbeiter Radfahrer⸗Verein e ide Neu
Petershain,
des Fr. Schützenverein, Pleiskehammer, Kreis Crossen,
des Radfahrer-⸗Verein „Solidarität“, Alt Rehfeldt,
der Arbeiter⸗Sportverein Germersdorf, Kreis Guben, des Arbeiter Samariter⸗Bundes, Cottbus 180,59 RM) en zugunsten des Staates Preußen, vertreten durch den Herrn Preuß. Minister des Innern in Berlin, eingezogen.
Gemäß 8 3 des Gesetzes vom 26. Mai 1935 erlöschen alle an dem Eigentum bestehenden Rechte.
Diese Veröffentlichung tritt an Stelle der Zustellung nach 5 6 des Gesetzes vom 26. Mai 1935.
. Aeber die beschlagnahmten und eingezogenen Gegen⸗ stände liegt eine spezifizierte Liste im Zimmer Rr. 91 der Re⸗ gierung, Frankfurt (Oder), aus.
Frankfurt (Oder), den 17. März 1934. Der Regierungspräsident. J. A.: Möbus.
R
Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit der Verordnung des Herrn Preußischen Ministers des Innern zur . des vorgenannten Gesetzes vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. Nr. 39) sowie des 5 1 der Verordnung zum Schutze von Volk und Staat vom 28. März 1933 (RGGBl. 1 S. 83) wird folgen⸗ der Gegenstand zugunsten des Landes Preußen enteignet, da er der Förderung kommunistischer Bestrebungen gedient hat: 1èẽRadioapparat mit Lautsprecher, Fabrikmarke Philipps Nr. 39124. Eigentümer: August Lach in Hutten, Kreis Schlüchtern.
Kassel, den 13. März 1934.
Der Regierungspräsident. R U Körher.
Nichtamtliches.
Verkehrswesen.
Zur Aufhebung von fünf Oberpostdirektionen am 1. April.
Nach dem Gesetz zur Vereinfachung und Verbilligung der Ver⸗ waltung vom 27. Februar d. J. werden am 1. April die Ober⸗ postdirektionen in Darmstadt, Halle (Saale), Konstanz, Liegnitz und Minden (Westf) ih , Zur Sicherstellung des Ge⸗ schäfts⸗ und Kassenbetriebs werden die aufgehobenen Oberpost⸗ direktionen zunächst ungeteilt in ihrer Gesamtheit einer benach⸗ barten Oberpostdirektion angegliedert, und zwar Darmstadt an Frankfurt (Main), Halle (Saale) an Leipzig, Konstanz an Kgrls⸗ ruhe (Baden), Liegnitz an Breslau und Minden (Westf.) an Mün⸗ ster (Westf.). Die endgültige Abgrenzung der neuen Oberpost⸗ direktionsbezirke wird später vorgenommen und bekannt gegeben werden. Am Orte der aufgehobenen Oberpostdirektion wird bis auf weiteres eine Abteilung der neu zuständigen Oberpostdirek⸗ tion eingerichtet, z. B. Abteilung Teen , der Oberpostdirektion Frankfurt (Main). Sie bearbeitet vorläufig die örtlich zu regeln⸗ den Einzelfragen in den laufenden Angelegenheiten des Betriebs, Personals, Baus usw. für den Bezirk der aufgehobenen Oberpost⸗ direktion weiter. Die Behandlung der allgemeinen und grund⸗
sätzlichen Verwaltungsangelegenheiten geht sogleich auf die neue Eh che d er en über. Fi Geschäfte der einzelnen Arbeits⸗ und
— b
Sachgebiete sollen im übrigen schrittweise und allmählich auf die neue Qberpostdirektion übergehen.
Wie schon früher mitgeteilt, wird durch die Neuregelung eine Schädigung der Verkehrsinteressen der Bevölkerung und der Wirtschaft in keiner Weise eintreten. Alle örtlichen und bezirk⸗ lichen Verkehrseinrichtungen bleiben unverändert in Tätigkeit. Auch hinsichtlich der Vergebung von Aufträgen der Deutschen Reichspost wird die Aufhebung der Oberpostdirektionen keine Be— nachteiligung der Gewerbetreibenden der betroffenen Orte und Bezirke zur Folge haben. Sie werden vielmehr an den Lieferun— e . die Deutsche Reichspost auch künftig in derselben Weise
teiligt werden wie bisher.
Luftpostsendungen nach Venezuela.
Luftpostsendungen nach Venezuela, bei denen bisher nur eine Beförderung mit den Luflpostlinien der Vereinigten Staaten von Amerika bis zu den Küstenorten Maracaibo, La Guaira und Ca— ripito möglich war, können künftig auch auf den innervenezola⸗ nischen Luftpostlinien befördert werden. Die Luftposten verkehren auf der Strecke Margeay—=-Maracaibo jeden k rungsdauer etwa 4 Stunden und auf der Strecke Maracay— — Ciudad Bolivar —-Tumeremo jeden Donnerstag, Beförderungs⸗ dauer etwa 8 Stunden.
Sendungen, die außer mit den nordamerikanischen Luftposten auch mit ken lügen befördert werden sollen, müssen den Ver⸗ merk „Mit Luftpost ab Ne wyork und in Venezuela“ tragen. Der außer den gewöhnlichen Gebühren zu entrichtende Luftpostzuschlag ist auf 0,86 RM für je 5g festgesetzt.
Sendeplan der Deutschen Kurzwellensender P für April. Im Monat April werden die Deutschen Kurzwellensender folgenden Sendeplan durchführen: Asien: 6.35 — 8.15 Uhr Sender djb — 19,74 m 12.45 — 15. 45 6 mn . is. 30-22. 00 e , h Südamerika: 23.00 — 2.00
dja — 31,38 Nordamerika: 3.00 - 5.30 did = 25, 5] Die dazwischen liegenden Zeiten, also von 8.15 — 12.45, von
„säje = 49, 83 15 45— 18.50, von 22.003.900 und von 2.00 — 3.090 Uhr, sind für den Internationalen Programmaustausch vorgesehen.
Afrika:
Aus der Preußischen Verwaltung.
Durchführungs verordnung zum Gesetz über die Geheime Staatspolizei.
Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat der Preußische Ministerpräsident Göring eine Verordnung zur Durch⸗ führung des Gesetzes über die Geheime Staatspolizei vom 30. Nobember I933 erlassen, durch die u. a. folgendes bestimmt wird:
Die Aufgaben der Geheimen Staatspolizei werden wahr⸗ genommen:
— —— *
me m Berlin für das ge⸗
ihm unmittelbar
don Minister⸗
sind die Staats⸗
dem Polizei⸗
pra sibenten, dnter t. . nmittelbarer Geschäfts⸗
berbindung ien. Die Leitung der Siaglspolizeistellen wird on
Beamten geführt, die der Ministerpräsident bestimmt. An Orten,
die nicht Sitz einer Staatspolizeistelle sind, können auf Vorschlag
des Inspekteurs Außendienststellen der Staatspolizeistelle er⸗ richtet werden.
Die Staatspolizeistellen sind zuständig
a) für Angelegenheiten, die in ihren Auswirkungen auf den Landespolizeibezirk begrenzt sind,
b) für die ihnen vom Inspekteur der Geheimen Staats⸗ polizei übertragenen Aufgaben ohne Rücksicht auf die Grenzen der Landespolizeibezirke.
Die orts⸗ bezw. kreispolizeilichen Angelegenheiten auf dem Gebiete der Geheimen Staatspolizei werden am Sitze der Staats⸗ polizeistelle von dieser, an Orten mit Außendienststellen der Staatspolizeistelle von dieser, im übrigen von den Orts⸗ und Kreispolizeibehörden als Hilfsorganen der Geheimen Staats⸗ polizei, wahrgenomen.
Die Einnahmen und Ausgaben der Geheimen Staatspolizei werden im Haushalt des Ministers des Innern gesondert ver⸗ anschlagt. Die Haushaltsvorbereitungen und die Verfügung über diese Mittel stehen dem Ministerpräsidenten zu.
Die Beamten der Geheimen Staatspolizei sind Beamte der allgemeinen oder inneren Verwaltung. Sie werden der Geheimen Staatspolizei auf Anforderung des Ministerpräsidenten von dem Minister des Innern zur . gestellt. Die Ernennung der höheren Verwaltungsbeamten der Geheimen Staatspolizei und der oberen Kriminalbeamten vom Kriminalkommissar an auf⸗ wärts erfolgt durch den Ministerpräsidenten, die der übrigen Beamten durch den Inspekteur. Ueber die Beamten der Geheimen Staatspolizei steht dem Inspekteur die Dienststrafgewalt nach Maßgabe der Beamtendienststrafordnung vom 27. Januar 1932 zu.
Für das Verbot periodischer Druckschriften, für die Anord⸗ nung von Beschränkungen des Eigentums, der persönlichen Frei⸗ heit und des Vereins- und Versammlungsrechts sowie von Ein⸗ griffen in das Brief⸗,Post⸗ Telegraphen⸗ und Fernsprechgeheimnis ist neben dem Polizeipräsidenten in Berlin als Landes⸗ und Kreispolizeibehörde auch das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin
zuständig.
Ebenso wird die bisherige Regelung der Zuständigkeit der Landes- und Kreispolizeibehörden dahin abgeändert, daß für die Anordnung von Beschraänkungen der persönlichen Freiheit und des Vereins- ünd Versammlungsrechts sowie von Eingriffen in das Brief⸗ Post⸗ und Telegraphengeheimnis auch die Behörden der Geheimen Staatspolizei jeweils für ihren Amtsbereich, von Ein⸗ griffen in das Fernsprechgeheimnis nur diese zuständig sind.
Ergänzend wird hierzu folgendes mitgeteilt: Der e he Ministerpräsident betrachtet die Geheime Staatspolizei als eine ihn r Rerfügung stähende Behörde, die losgelöst
Mi einen besonderen
Preußischen Utintsterium des
Derbe
uajam men rn? 83
vwd wird.
nung dadn
Er⸗ nennung sämtlicher höheren Verwaltungsbeamten der Geheimen Staatspolizei und der oberen Kriminalbeamten selbst vorbehalten.
Im Zuge der allgemeinen politischen Beruhigung ist auch die bisher mit dem Geheimen Staatspolizeiamt als Zentralbehörde vereinigte Staatspolizeistelle in Berlin an den Polizei⸗ präsidenten in Berlin übertragen worden und damit eine klare Trennung zwischen erster und zweiter ,,, Dem Geheimen Staatspolizeiamt steht jedoch das Recht zu, in beson⸗ deren Fällen auch unmittelbar einzugreifen.
Der Preußische Ministerpräsident hat durch seinen kürzlichen Erlaß betreffend die Anordnung von Schutzhaftmaßnahmen vom 11. 3. 1934 bereits die Zahl der Dienststellen, die Verhaftungen vorzunehmen befugt sind, stark beschränkt. Dieser Gesichtspunkt kommt auch in dieser Verordnung insofern zum Ausdruck, als für Eingriffe in das Fernsprechgeheimnis nur noch Behörden der Geheimen Staatspolizei, nicht aber — wie bisher — auch Kreis⸗ polizeibehörden zuständig sind.
Kunst und Wissenschaft.
Von der Preußischen Akademie der Künste.
Auf vielfachen Wunsch kunstinteressierter Kreise bleibt das für die Universität Greifswald als Ehrenmal für die Gefallenen des Weltkrieges bestimmte Glasgemälde „Der deutsche Soldat“ von Professor Dr. Ludwig Dettmann noch bis einschließlich Freitag, den 23. März, täglich von 10— 4 Uhr in der Preußischen Akademie der Künste am Pariser Platz ausgestellt. Der Eintritt ist frei.
Spielplan der Berliner Staatstheater. Dienstag, den 20. März. Der Freischütz. Beginn 19,⁊ Uhr. Dirigent: Furtwängler. Schauspielhaus: 100 Tage. Schauspiel von Mussolini und Forzano. Beginn 20 Uhr.
Staatsoper:
Marktverkehr mit Vieh vom 4. bis 109. März 1934. (Nach Angaben der 40 bedeutendsten Vieh⸗ und Schlacht hofverwaltungen.)
Lebende Tiere
— *
Zufuhren Zu⸗ () bzw.
Auftrieb davon auf dem zum Viehmarkt
unmittelbar dem Schlacht⸗ Schlachthof hof zugeführt
Tiergattungen
Abnahme =)
ir . bm. ben iber
davon Abnahme ( =) aus dem insgesamt gegenüber
Ausland!) der , mn
von geschlachteten ieren zum Fleisch⸗ markt?)
24106 4291 4992
10 479 5 662 3 924 2628
420 286
29 305 26 069
107971 88 371
13 638 12 082
) Darunter auf Seegrenzschlachthöfe: 57 Ochsen, 2 Bullen, umgerechnet, in den Zahlen mitenthalten.
Berlin, den 19. März 1934.
Rinder zusammen ....
16327 day: Ich sen
3300 4451
Jol Kühe. —
1024 26 924 183 1752 50 5373 76 12202 — 1114 — 183 , — 31 544 ꝗ 54 134 115 868 * 7. — 165 571 11,
Y) Halbe und viertel Tiere sind, in ganze Tiere
1857
—
Ces de -= do
—
—
* & Ser
—
—
.
De =
Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Burg dörfer.
Agenten — nur noch von solchen Maklern, die
Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 66 vom 19. März 1934. S. 3.
Verliner Vörsenbericht vom 19. März.
Lebhaft und fest. — Petsche⸗Werte in Front.
Der Beginn der neuen Woche brachte der Berliner Börse eine recht feste und lebhafte Tendenz. Die gebesserte Geschäftslage in der deutschen , . und das sehr günstige Ergebnis der Berliner Auto⸗Ausstellung haben zu neuen Käufen nicht unbe— trächtlichen Umfang Anlaß gegeben. Davon profitierten nament— lich wieder Montanwerte. Ausgehend von Braunkohlenaktien, die teilweise mit dem Plus⸗Plus⸗Zeichen erschienen, war die Tendenz im Verlauf weiterhin recht fest und das Geschäft an einzelnen Märkten u rr gen dn. Neben der Privatkundschaft war vor allem auch die Kulisse, nachdem ö sich in der Vorwoche teil⸗ weise aus ihren Engagements ö atte, in e,, . Umfange Käufer. Die durchschnittlichen Kursgewinne stellten sich auf 1 bis 2 vH, vereinzelt wurden Steigerungen bis zu 8 vH erzielt.
Die Ueberraschung der Börse war die Kurssteigerung der Braunkohlenwerte, von denen Rhein. Braun um 215 vH und Bubiag um 2 vH höher einsetzte. Die Meldung über eine unver— änderte Dividendenausschüttung bei der Eintracht und der Nieder— lausitzer Braunkohle führte zu sprunghaften Kurssteigerungen in beiden Papieren lum 8 bzw. 715 vH). In beiden Werten erschien an der Maklertafel das Plus⸗Plus-Zeichen. Hierdurch angeregt, ng auch Ilse im Verlauf um 37 vH nach oben. In größeren 6 wurden . ö aus 9 Markt genom⸗ men; dabei gewannen besonders Harpener 2 vH. önixz stiegen auf 516, Stahlverein auf 4675 und Gelsenkirchen . ö . den oberschlesischen Montanpapieren setzten dagegen Laura mit dem Minus⸗Minus-Zeichen ein in Verfolg der Meldung, daß die Verwaltung die Geschäftsaufsicht beantragt habe. Kasiwerte waren bei ruhigem Geschäft bis zu 1 vH höher. J. G. Farben waren mit 14535 knaph ö dagegen stiegen Kokswerke er⸗ neut um 1 vH, hen ch eyden sogar um 25 vH. Das Inter⸗ esse für Petroleumwerte ist estiegen; Rütgerswerke lagen 3 v und Deutsche Erdöl 1 vH 6. Bei Rückkäufen erholten 6; Siemens um 215 vH, A. E. G. dagegen blieben weiter unter Ab⸗— gabedruck (minus 6 vH). Sonst bestand noch Interesse für Tarif⸗ werte (B. K. C. plus 14 vH, Schles. Gas plus 13 vH, R. W. E. plus 1 vH). Von Deckungen der Kulisse profitierten Orenstein . 18) und Berliner Maschinen (plus 15 eg In Stöhr
ammgarn splus 3 v5) bemerkte man Käufe für Rechnung der Privatkundschaft. Reichsbank litten unter neuem Angebot (minus 2M vH), Berliner Handels bröckelten ab, 38 gingen er⸗ neut nach oben (plus S v9).
Der Kassamarkt zeigte ebenfalls J, feste Tendenz bei allerdings ruhigem Geschäft. — Auch Renten lagen ruhig. Neu⸗ besitz ging auf 22, Altbesitz auf 95 355 zurück. Pfandbriefe und Kommunalobligationen sowie Stadtanleihen lagen bis zu 5 vo schwächer, auch in umgestellten Dollarbonds bestand etwas An⸗ gebot, die nichtumgestellten Dollarobligationen lagen bis zu 1 vH niedriger. Schuldbuchforderungen waren knapp gehalten. — Der Geldmarkt ist etwas steifer; man hörte Tagesgeld mit 44 bis 5 vH, für erste Adressen mit 4r v§. Ein sehr starkes Anlage⸗ bedürfnis bestand für Reichsschatzwechsel, in denen sich größere Materxialknappheit bemerkbar machte. Für Privatdiskonte bestand vorwiegend Nachfrage.
Ein Sondergesetz für die Provinzbörsen. Der Sachreferent für die Börsenfragen im preuß. Ministerium 6 Wirtschaft und Arbeit, Reg.⸗Rat . g ren ni, of im inisterialblatt für Rirtschaft und Arbeit darauf hin, daß mit dem Reichsgesetz vom 5. März erstmalig ein ie iche Eingriff in das Börsenwesen erfolgt sei. Die Tatsache, daß in diesen; Gesetz die Reform der Provinzbörse noch nicht erfolgt ist, sei aner zu erklären, daß eine umfassende Neugestaltung der Provinzbörsen 6 Vorbereitung bedürfe. Sie könne leider nicht ohne ingriffe in den Bestand der Börsen durchgeführt werden, wenn man 1 und leistungsfähige Provinzbörsen erhalten und eine 3. itterung des Wertpapiermarktes vermeiden wolle. Die endenz der erfolgten Aenderung des , gere, sei, den Börsenvorstand von der Kleinarbeit der täglichen Kursfeststellung zu entlasten und diese Funktionen an die Kursmakler zu über⸗ , , Die besondere Verantwortung, die dem Kursmarkler in ukunft obliege, mache erhöhte Anforderungen hinsichtlich . Eignung notwendig, Die Aufsicht der Makler über die Kurs⸗ makler werde verstärkt werden, damit jede Gewähr für treue Pflichterfüllung gegeben ist.
Fortschreitende Bereinigung im Versicherungsmakler⸗Gewerbe.
Im Verlauf einer Aussprache zwischen Vertretern der Feuervereinigung und der eichsvereinigung deutscher Ver⸗ sicherungsmakler wurde insbesondere die Notwendigkeit erörtert, daß die Versicherungsgesellschaften in Zukunft Geschäfte nicht mehr von irgendwelchen Gelegenheitsvermittlern oder sonstigen Personen, die sich zu Unrecht als Makler bezeichnen, entgegen⸗ nehmen sollen, sondern — außer von den . angestellten
ente itglied einer derjenigen Maklerorganisationen sind, die sich zur Reichsvereini⸗ ng deutscher Versicherungsmakler re n,, ,, haben.
ls Makler im Sinne der , ist derjenige anzu⸗ sehen, der kaufmännisch und technisch vorgebildeter n, Vollkaufmann des Versicherungsgewerbes ist, der gewerbsmäßig, ohne in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Versicherer zu stehen, ‚. . Personen die Vermittlung von Versicherungsverträgen übernimmt.
Regelung des Anschlagswesens der Gemeinden.
Der Werbexat der deutschen Wirtschaft beabsichtigt, eine Be— kanntmachung über die . von Anschlagflächen durch. die Gemeinden zu erlassen. Der Deutsche Gemeindetag empfiehlt 36. den Gemeinden, vorläufig keine neuen Verträge abzu⸗
hließen.
Bei der Neuregelung wird nach Meinung des Gemeindetages u berücksichtigen sein, daß die bisherigen Verträge sehr vielge⸗ . sind, weil die örtlichen Verhältnisse ganz verschieden sind.
lan kann z. B. eine Industriegemeinde Oberschlesiens nicht mit !
einem Badeort im Westen Deutschlands gleichstellen. Die Kauf⸗ kraft der Bevölkerung ist grundverschieden. Ebenso muß auf die Bauweise Rücksicht genomnien werden. In einem Orte, der eng bebaut ist, werden weniger Anschlagstellen notwendig sein als in einem Ort, der weit auseinandergezogen ist. Bei der noch immer überaus schwierigen . der Gemeinden wird, so meint der Gemeindetag, insbesondere darauf zu achten sein, daß keine ungerechtfertigte Beeinträchtigung der Einnahmen der Gemeinden eintritt.
Im übrigen hat der Deutsche Gemeindetag weit über 100 solcher Verpachtungsverträge durchgeprüft und hierbei festge⸗ tellt, daß einzelne dieser Verträge für die Gemeinden recht ungün⸗ tig sind; er hat die wesentlichsten Gesichtspunkte den Gemeinden in einem Rundschreiben mitgeteilt.
Die Einheitskondition der Bekleidungsindustrie.
Die zwischen dem Reichsverband der Deutschen Bekleidungs⸗ industrie und dem Reichsbund des Textil⸗Einzelhandels ge⸗ führten Verhandlungen über die Einführung einer Einheits⸗ kondition der deutschen Bekleidungsindustrie sollen, wie „Der Konfektivnär“ meldet, am 22. März in Berlin fortgesetzt und vor⸗ aussichtlich zum Abschluß gebracht werden, damit die neuen Kon⸗ ditionen am 1. April in Kraft gesetzt werden können.
Sand ersteii.
Keine neue Preiserhöhung für Gisenguß. Eine Erklärung des Vereins deutscher Eisengießereien.
Der Perein deutscher Eisengießereien teilt dem D5D mit, daß eine heute in verschiedenen Zeitungen veröffentlichte Nach⸗ richt über eine angeblich am 15. März in Kraft tretende Preis⸗ erhöhung unbegründet und völlig irreführend sei. Der Verein habe überhaupt keine allgemeine Preiserhöhung für Gußwaren beschlossen, sondern lediglich in seiner letzten Hauptversanimlung am 6. Februar 1934 in Eisenach eine neue . für Gußwaren herausgegeben, worüber seinerzeit in der Presse be— richtet wurde. Diese Mindestpreisliste setze für die einzelnen Guß⸗ waren Durchschnitts⸗ oder Staffelpreise ö die einmal auf Grund der Selbstkosten, andererseits aber auch der tatsächlich gezahlten Preise ermittelt wurden. Die Preisliste bedeute also für einen großen Teil der Maschinengußverbraucher lediglich eine Bestäti⸗ gung der bisher gezahlten Preise, viele Gießereien haben sogar bisher höhere Preise erhalten. Nur ö. einen Teil der Ver⸗ braucher, denen es gelungen war, bei Ausschreibung ihrer Guß⸗ warenaufträge die Preise besonders stark zu drücken, ergeben sich aus der Durchführung der Minde tie erelsf mehr oder weniger große Preiserhöhungen. In den seit Eisenach verflossenen sechs Wochen ist in allen Teilen Deutschlands zwischen Hersteller und Verbraucher über die Gußwarenpreise verhandelt, und in sehr vielen Fällen seien die Preisangleichungen reibungslos durch⸗ eführt worden. Nur in einem Teile des Wirtschaftsgebietes Ost aben sich eine Anzahl Gießereien bei der Bekanntgabe der neuen reislisten an ihre, Kundschaft zurückgehalten. Die Geschäfts⸗ stelle Ost hat nun diese Gießereien durch ein Rundschreiben auf⸗ gefordert, nunmehr sofort die neuen Preislisten herauszugeben mit der Maßgabe, daß etwaige Preisunterschiede bis zu 5 vy so⸗ i anzugleichen seien ö für darüber hinausgehende reisunterschiede die Anglei ung in drei Stufen jeweils zum 15. März. 15. Mai und zum 1. Juli vorgenommen werden sollen. Es sei bedauerlich, daß aus dieser Maßnahme solche irreführenden Mitteilungen über . Preiserhöhungen für Gußwaren in die Oeffentlichkeit gebracht worden feien, die nur geeignet seien, Unruhe auf dem Gußwarenmarkt hervorzurufen.
Die internationalen Eisenverbände tagen.
Luxemburg, 17. März. In dieser Woche werden in Luxem⸗ burg wichtige. internationale Eisenverhandlungen stattfinden, und zwar zunächst am 21. März eine Sitzung der im Rahmen der Interngtionglen Rohstahl-Exportgemeinschaft gebildeten Exportverbände, deren künftige Preispolitik Gegenstand ein⸗ i Erörterungen sein wird. Ob man Preiserhöhungen
eschließen wird, ist noch ungewiß, jedenfalls aber nicht ausge⸗ . Einen weiteren Beratungsgegenstand wird die Organi⸗ ation der Händlerschaft in einzelnen Ländern bilden,
Am 22. März soll dann das Internationale Schienenkartell (Irma) zu der üblichen Vierteljahrssitzung zusammentreten. Wie bereits angekündigt, sind Preisänderungen nicht zu erwarten, vielmehr wird sich die bevorstehende n. im wesentlichen mit der Erledigung laufender Angelegenheiten (Abrechnungen usw.) befassen. *
Am 23. März wird das Direktionskomitee der Internatio⸗ nalen hl, nern, ne, zusgmmentreten. Dieser Sitzung ist aus dem Grunde erhöhte Bedeutung beizumessen, weil man sich bei dieser Gelegenheit mit der Frage des Tonnage⸗ programms für das zweite Vierteljahr 1934 beschäftigen wird. Es ist wahrscheinlich, daß die bisherige Monatstonnage für die Gesamtausfuhr aller beteiligten Länder von 500 909 t etwas erhöht werden wird, zumal die Umfragen seit . 5 Jahres in dem Sinne beantwortet werden konnten. aß die Äbsatzmöglichkeiten auf den Ausfuhrmärkten sich bessern. In den letzten Monaten konnte, in Anpassung an die gebesserte Ab⸗ satzlage, die Erzeugung in allen Ländern nicht unwesentlich ge⸗
steigert werden. Es würde nun dieser Entwicklung entsprechen, wenn das (an sich nur als Richtlinie gedachte und nicht verbind⸗ liche Tonnageprogramm nunmehr erhöht wird.
In der letzten Luxemburger Sitzung der Handelskommission der internationalen Verkaufsverbände vom 17. d. M. ist im übrigen schon 6 worden, für den innerenglischen und den inneramerikanischen Markt die Preisnotierungen nicht mehr in Gold, sondern in Papierwährung festzusetzen, im übrigen aber die Grundpreise für diese Gebiete unverändert zu lassen. Für die Lieferungen nach Aegypten wurde die , ,. Preisstellung in französischen Franken aufgehoben und durch das englische oder ägyptische Golbpfund ersetzt. Für die Lieferungen nach Mand⸗ schukuJ wurden die Preise durchweg um etwa 5 Schilling je Tonne herabgesetzt, um sie den japanischen Angeboten anzu⸗ passen. Es wurde schließlich noch beschlossen, für verschiedene schwer zu beliefernde Gebiete die , ,,, verlängern bzw. den Absatz durch bisher nicht gestattete Krediteinräumungen zu fördern.
Massenkundgebung des Berliner Einzelhandels.
Das vor kurzem gegründete Berliner Einzelhandelsamt ver⸗ anstaltete gemeinsam mit der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin eine Massenversammlung des Berliner Einzelhandels, der ahlreiche Vertreter von Reichs- Staats- und städtischen Behörden, . Partei, der Industrie und des Handels beiwohnten. Pg. Krüger⸗Stadtfleth wies in seiner Begrüßungsansprache darauf hin, daß endlich der Wunsch der k „Minder⸗ kaufleute“ nach einer öffentlich⸗rechtlichen Vertretung, wie sie die Vollkaufleute in der Industrie⸗ und Handelskammer besäßen, er⸗ füllt sei. Das Einzelhandelsamt, geschaffen auf Grund des Ge⸗3 setzes zur Aenderung des Gesetzes über Industrie⸗ und Handels- kammern sei nunmehr das größte Organ der Kammer. An⸗ schließend sprach das geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Industrie⸗ und Handelstages Dr. Hälland über die Arbeitsschlacht der Regierung. Das Einzelhandelsamt stelle den deutschen Einzelhändler als Gleichberechtigten neben die Indu⸗ strie⸗ und Handelsorganisationen. Die Industrie⸗ und 6 kammer werde in Zukunft als Sa pl aufgghe den Ausgleich der Interessen der gesamten Wirtschaft zu vollziehen haben. Durch das neue Amt werde aller Zwist im Einzelhandel endgültig bei⸗ elegt, indem es alle unlauteren Elemente aus seinen eihen ent⸗ 6 Dr. Hilland forderte die . auf, auch dann neue Arbeitskräfte einzustellen, wenn die Bezahlung. auf den ersten Blick auch schwierig erscheine. Vor allen Dingen müsse der Einzel⸗ handel mit seinen Aufträgen an die Lieferanten großzügiger sein, denn gerade Wagemut zeichne den „königlichen Kaufmann aus.
Ueber die Bedeutung' des Einzelhaͤndelsgmtes sprach Der Syndikus der Industrie⸗ und Handelskammer Dr; Kopsch. Das Gesetz gebe dem Einzelhandel die seit langem ersehnte öffentlich⸗ i gh Vertretung und sei der erste Schritt auf dem . zum ständischen Aufbau. Zunächst solle eine . auf⸗ estelll werden, nach deren Prüfung den Eingetragenen eine Ei han fe rte ausgehändigt werde. Sie sei in erster Linie ein Ausweis dafür, daß sich der Inhaber entsprechend dem Gesetz abe eintragen laffen. In Zukunft werde sie aber vielleicht ein Kae e er ee, sein. Das Einzelhandelsamt umfasse den gan⸗ zen Regierungsbezirk Potsdam und werde in acht Bezirksgruppen aufgetellt. Die Berliner Gruppe, die etwa 30 O00 Einzelhändler zusammenschliete, werde wiederum in zehn Kreise gegliedert, die sihrerseits in einzelne Ortsgru pen zerfallen. Neben der bezirk⸗ lichen Gliederung würden die Mitglieder noch in Fachgruppen zu⸗ sammengefaßt werden, deren Leiter einen Beirat für das Einzel= handelsamt bilden sollen. Die Aufgaben des Amtes lägen haupt⸗ sächlich auf dem Gebiet der Beratung und Vertretung in allen Steuer- und Gerichtssachen. Außerdem werde sich das Amt die Schaffung eines kaufmännischen Ehrengrichts angelegen sein lassen und sich der Förderung der Berufsausbildung widmen.
— — — —
Wirtschaft des Auslandes.
Der wirtschaftliche Teil des Römischen Paktes.
Wien, 17. März. Der in Rom abgeschlossene Pakt zwischen Italien, Ungarn und Desterxreich besteht nach hiesigen Presse⸗ meldungen aus einer politischen Einleitung und zwei wirtschaft⸗ lichen Abkommen. In dem einen Abkommen wird in Form einer allgemeinen Zollvereinbarung der Vorzugszoll zwischen den drei Staaten geregelt. Der zweite Teil behandelt die Freihafenzone von Triest für Oesterreich und von Fiume für Ungarn, den öster⸗ reichischen Transilverkehr, die Gewährung ermäßigter Preis- frachtsätze und die italienische Garantie für den 66 eines Teils des österreichischen und ungarischen Ausfuhrüberschusses. Ferner soll das Abkommen den Absatz der österreichischen Holz- und Industrieerzeugnisse, den italienischen Absatz von Wein und 2 und den ungarischen Absatz von Weizen⸗ und Viehüberschüssen regeln.
Die ungarische Industrie beurteilt die wirtschaftlichen Beschlüsse in Rom ungünstig.
Budapest, 17. März. In Budapester industriellen Kreisen haben die wirtschaftlichen Beschlüsse der römischen Konferenz eine gedrückte Stimmung ausgelöst, da das Ergebnis der Ver⸗ handlungen in Rom nach dortiger Beurteilung im wesentlichen auf Kosten der ungarischen Industrie erfolgt sei. Als Haupt⸗ nutznießer der römischen . wird die österreichische Indu⸗ strie beurteilt. Die Budapester Börse hat bereits auf dig Er⸗ gebnisse der römischen Konferenz dahin reagiert, daß eine Reihe don Industrieaktien, die noch vor wenigen Tagen stark gefragt waren, jetzt angeboten werden.
—
Nückgang der Arbeitslosigkeit in Italien.
Rom, 185. März. Nach stgtistischen Angaben betrug die Zahl der Arbeitslosen in Italien Ende ö 1103550; gegenüber Ende Januar hat sie um rund 55 000 abgenommen. Unter den Arbeitslosen befanden sich 881 000 Männer und rund 223 000 Frauen. Das günstige Wetter im Februar gewährte besonders den r ee n große Entlastungsmöglichkeiten. Daneben bildeten die öffentlichen Arbeiten, die zum 21. April, dem Ge⸗ burtstag Roms, fertiggestellt sein müssen, einen weiteren Anlaß zur Arbeitsmarktentlastung.
Unterzeichnung eines französisch⸗griechischen Wirtschafts⸗
abkommens.
Paris, 17. März. Das Außenministerium teilt die Unter— zeichnung eines französisch⸗griechischen Wirtschaftsabkommens mit, das die Einfuhr griechischer Seide nach Frankreich regelt und anz allgemeine Richtlinien für den Wirtschaftsaustausch beider e! nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit aufstellt. Das Abkommen wurde am Freitag von Außenminister Barthou und dem griechischen Wirktschaftsminister Pesmazoglu in Paris unterzeichnet.
Die Vorlage über den 100⸗Millionen⸗Kredit für Sowjetrußland dem schwedischen Reichstag zugeleitet. .
Stockholm, 17. März. Die Regierung hat dem Reichstag am Sonnabend as mit der Sowjetregierung abgeschlossene Kredit= abkommen zugeleitet. Nach diesem Vertrag gewährt . der Sowjetunlon einen Kredit von 109 Mill. Kronen zum Ein kauf schwedischer Waren. Die Sowjetregiernng verpflichtet sich dagegen, bis zum 1. Mai 1935 schwedische Waren im gleichen Werte zu bestellen. Davon sollen bis 30 Mill. Kronen vor Ende Fuli, bis 60 Millionen vor Ende Oktober 1934 und bis 80 Mil⸗ lionen vor Ende Januar 1935 bestellt sein. Unter den im ersten Zeitraum gekauften Waren sollen sich für 15 Mill. Kronen land⸗ Dirtschaftliche Erzeugnisse befinden. Vorbedingung für die russischen Käufe ist daß die schwedischen Verkãufer normale Preise verlangen. Das Abkommen soll am 1. Mai d. J. in Kraft treten, die Kreditfrist 14 Monate später ihren Anfang nehmen, Der Zinsfuß beträgt 5r 93. In einem beigefügten Protokoll erklär die Sowjetregierung, sie werde sich bemühen, auch nach Ablauf der im Vertrage sestgesetzten Fristen ihre Ein käuße in Schweden in etwa demselben Ausmaße wie während der Jahre vor dem Zustandekommen des Vertrages fortzusetzen.
Japan kündigt internationale Handelsabkommen.
London, 17. März. Wie aus Tokio gemeldet wird, wird die japanische Regierung dem Völkerbund demnächst mitteilen. daß dem Genfer Einfuhr⸗ und Ausfuhrabkommen
3 * Londoner Zollwaffenstillstand des
Generalversammlung der Deutschen Handels⸗ tammer in der Schweiz.
Bern, 17. März. In der Generalversammlung der Deutschen Handelskammer in der Schweiz berichtete der Geschäftsführer der Kammer,. Dr. Napolsti, über die Entwicklung der deutsch⸗ schweizerischen Handelsbeziehungen. Er erinnerte dabei an die 1 die während des vergangenen Jahres geführt wurden, um für den Handel eine erträgliche Regelung des Güter⸗ austausches zu finden. Zwar konnten die zwischen den beiden Ländern abgeschlossenen Verträge nicht alle ünsche des Handels erfüllen; immerhin verkenne die Deutsche Handelskammer in der Schweiz nicht, daß das zur Zeit in Kraft befindliche Wirtschafts abkommen mit seinen Zusätzen bei sinngemäßer Handhabung und späterer Erweiterung eine geeignete Grundlage zu einem küns= tigen Wiederaufbau normaler deutsch-schweizerischer Birtschafts⸗ beziehungen bilden könnte. Der deutsche Gesandte in Bern, Frei⸗ herr von Weizäcker, benutzte diesen Anlaß, um der Deutschen Handelskammer in der Schweiz die Versicherung abzugeben, daß die deutschen Reichsstellen den Wert eines guten Einvernehmens zwischen Deutschland und der Schweiz hoch zu schätzen wüßten und daß deutscherseits alles geschehen werde, um den bisherigen Weg der Verträge und der Verständigung weiter zu gehen.