Reichs., und Staatsanzeiger Rr. 78 vom 2. März 19834. S. 2.
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 72 vom 26. März 1934. S. 3.
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J. x . e . Antrag auf nebernahmeschein B. a6 * im Gewerbe tätig bet 61 ; ö ; ; . 1 Für Därme, Magen, Blasen (Nr. 157 des Zolltarifs) Velanntmachung über den Londoner Goldpreis . duc. 2 ö. , . beräumen Heck, . f 36 Bestimmungen über die raten ist. Die Bu he floß bisher in voller Höhe in öffentliche ¶ xz ugnissen. lagen Spe un. ESchman , an,, (Ursprungsland). gemäß § 1 der Verordnung vom 16. Ottober 1931 zur Regelung der Heimarbeitsverhältnisse unter Zu 2 n Entgeltverzeichnisse und die Führung der Kassen. 3 9 ermöglich! es dem Treuhänder, von, der Ein— die Cierpreise waren zum Teil befestigt, In der Gruppe (Für jeden einzelnen Kgufabschluß und für jede Sorte ist ein Wenderung der Wertberechnung von Sypotheken und auskömmlicher Entgelte wird zudem it Zugrundelegung Entgeltbelege wurden im Hinblick auf die Erfahrungen in ziehung in Höhe des geschuldeten Teilbetrags abzusehen, wenn Futtermittel sind vor allem die Preise für Kraftfuttermittel er. Antrag in doppelter Ausfertigung einzureichen. sonstigen Ansprüchen, die auf geing? l') CGalbmurh die vish ö 9. en ird * em . Heimarbeit, q xis mit neuen Einzelvorschriften ausgestattet. So m Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibenden der Minder⸗ gegenüber der Vorwoche etwas urückgegangen. K . , lauten (RXGBlI. & 569). kurrenz 6 re er, mn, . be . Kon⸗ vine Ausweisung der Preise für mitzuliefernde betrag nachgezahlt ist. Diese Bestimmung bietet für den An den Märkten der i m ff Rohstoffe und alb⸗ Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse, Der Londoner Goldpreis beträgt am 268. Marz 1934 bringen ete, zum Verschwinden ilfsstoffe vorgeschrieben, weiterhin, daß Tarif⸗ 336 einen starken Anreiz zur umgehenden Nachzahlung waren haben sich unter den Textilien die Preise für Wolle 8 5 ben ö eine Unze. Feingold ö . . 136 sh 5 4, r . i ö des Minderbetrags; sie ist nur zugunsten des minderbezahlten und Leinengarn befestigt; für Baumwolle, Bauniwollgarn. . ⸗ n deutsche Währung nach dem Berliner Mittel- 3. Der persönliche Geltungsbereich des Gesetzes (85 1 bis 3 Heimarbeiters oder Hausgewerbetreibenden gedacht, der da⸗ Rohseide und Jute waren Preisrückgänge zu verzeichnen,; , 11 kurs für ein englisches Pfund vom 36. März Das Hausarbeitgesetz ging beim Schutz der Heimarb ; g i durch schnellstens zu seinem tarifordnungsmäßigen Entgelt Ferner haben die Preise für Zinn, i hut und Palmöl . 6 isi. . 1954 mit RM 13,79 umgerechnet.. — RM 872335. von den Werkstätten aus, in denen Heimarbeit gelen g kommen soll. Um dieses Ziel. i erreichen, wird der Treu⸗ nachgegeben. 1 ... 77... ..... Kg Reingewicht 3 ein Gramm Feingold demnach... — Penee sz 6s, wurde, und ftellte für sie und damit unmittelbar für di händer der Arbeit von der Möglichkeit des 29 Abs; 1 weit= Berlin, den 24. März 1934 2 ...... ...... kg Rohgewicht nn deutsche Wahrung umgerechnet.... . RM 2.50478. schen, bie in ihnen beschäftigt . J arbeit mi gehend Gebrauch zu machen haben. Neun ist auch die Ein- — Statistisches Reichsamt lin Worten: ...... ...... .... K Reingewicht Berlin, den 26. März 1934. Das neue 64 befaßt 3 mit den Schu'tzbe i er er, Einführun führung eines Bußschutzes für die Betriebsarbeiter der, Haus J. Ar. Dr. Rr aus 3
e n ,,. Rg R icht . ᷣ — ʒ ; e, e, ö , ,,,. a ee. ge, be, tee zecharenr ö , . G,,
(genaue Bezeichnung der Sorte) Dr. Döring. aus der Eigengrt der Heimarbeit erwachsen. . G6 I. ; j ĩ i 5
zur zollamtäben klkferüle m freies, Hertehr inn ollinland Das Gesetz giht den mißverständlichen Begriff des . , n , n, , , ,,, . .
ll d beantragt die Ausstell ines Uebernahme⸗ t arbeiters, der nie in den Sprachschatz des Volkes üb seststellen G 6G. ezahlung der von ihm beschäftigten Betriebsarheiter führt. Begründung
8 82 eantragi die Ausstellung ei . war, auf und nimmt eine re r 6 ö ö. 5. Arbeitszei 9 bis i Ist aber der Entgelt des Hansgewerbetreibenden durch Tarif⸗= zu dem Bierten Gesetz zur Aenderung des Gesetzes zur Wieder⸗
Fe, menge wurde getanst ami. K Begründung r , , ,, 6. Ar eitsz itichutz G8 ö 8 r ordnung se gelen und are. i, Huth . . herstenlung des Berufsbeamtentunis vom 22. März 1934. Ein Airbeitz it chu ist in der Heimarbeit nur dadurch scheint es berechtigt, auch den Betriebsarbeiter dor e (GBeröffentlicht vom Reichsministerium des Innern)
Verkäufer: ... ...... ö , 2 . . treibende vor. Da aber, um den vom Gesetz erfaßten Per⸗ n ; ; ; j j it Vermittler: . ...... ...... , zum Gesetz über die Heimarbeit vom 23. März 1934. sonenkreis abzugrenzen, eine Grenzlinie . . 81 durchzuführen, daß die Arbeitsmenge, die auf einen Entgelt- ö . e, 3 Bei einigen Verwaltungen hat sich die Unmöglichkeit er=
11 k (Veröffentlicht vom Reichsarbeitsministerium) arbeitern und Hausgewerbetreibenden einerseits, den selb beleg ausgegeben wird, beschränkt wird. Die Bestimmungen il di ᷣ ben, die Maßnahm i ü ö ; ; rbeit s . ʒ ; . nahmen na 5 und 6 bis zum 31. März Lieferungsbedingungen: ..... ..... , , , ständigen 5 andererseits . werden 36 der een i zum Hausarbeitgesetz vom 8. Juni 1933 über die Entgelte auch ö unentbehrlich, weil die Vorschriften 3 h . . . . 5 6
Liefertermin: ...... ...... ö — . 1. Die bisherige Gesetzgebung 6 ; ; . 29 . ] Arbeitsmengenbeschränkung wurden daher über Sie des A8G. über die oziale Ehrengerichtsbarkeit, die von dem ; ꝛ 6 . 3 lei un, un ben Rintranfteil ; erige . ren auch Begriffsbestimmungen für den Heimarbeiter 166 9 g. übernommen. Sie ̃ . di V n bis zum 30. September 1934 ist daher a der gleichen Warengattung sind durch den Antragsteller Die Gesetzgcbumg hat sich in Deu tschland mit der Heim- den Hausener detheibenden zu . 5 und erfahren eine Anderung, indem nunmehr entsprechend den n , . 3 . ö e,. . is z p
im Kalenderjahr 1831 ...... ...... .. kg Rohgewicht arbeit nur sehr zögernd befaßt. Bescheidene Ansätze in Das Gesetz zieht unmittelbar jn seinen Berei ; , des AOG der Treuhänder der Arheit au, Stelle ; — j ͤ —ᷓ ; ne Absatz 3 des 57 BBG. soll Zweifel beseitigen, ö ö 9 ann ., , m , g ö. gelegentlichen Schutzmaßnahmen gehen zwar bis in die sieb⸗ Heimarbeiter gan den ,,, . der 9 i des Fachausschusses zuständig wird. Diese Zuständigkeit er⸗ hatt einer Berriebegememschaft nicht anwendbar sein ob oe. 86, . gi⸗ 4 . . gi ziger Jahre zurück, aber die über n her Gedankengänge, Regel allein oder mit seinen Familienangehörigen oder mit kt sich daraiis, daß der Treuhänder guch die sonstigen Ar— ] 4 bis 36 oder genuͤlbert werden können. Die Vorschrift gilt nur zu lelche die Hand des Staates vom Heim des Arbeiters und nicht mehr als zwei fremden Hilfskräften arbeiteß (82 Abs. h. eitsbedingungen der Heimarbeitz. durch zariferdnungen 8. Strafvorschriften Cs di bis zor nsten von Beamten. Durch Artikel 2 wird sichergestellt, von einer Äufsicht über die im Seim ausgeübte Tätigkeit Das wesentlich Neue liegt hierbei darin, daß der Haus— regelt. Für Ausnahmen don der Arhests niengenbeschränkung Der Wirrwarr der Strafvorschriften des Hausarbeit= kr nach dieser Richtung bereitz ausgesprochene Berichtigungs⸗ sernhielten, waren zu stark. Es bedurfte langer Auftlärüng, gewerbetreiben de, der noch zwei fremde Hilfskräfte (Betriebs= bleibt der Gewerbegufsichtsbeamte zuständig, da es ihm am gesetzes wird beseitigt. Die Straftatbestände werden unter verfüguntgen ken nan sind. bis eine breitere Oeffentlichkeit über die Mißstände in der a , beschäftigt, als Hausgewerbetreibender kleinsten schnellsten mö lich sein dürfte, Unterlagen für die Beurteilung inhaltlichem Hinweis auf die einzelnen Vorschriften des Ge⸗ Die durch das Aendern sen vom 22. September 1933 Heimarbeit so unterrichtet war, daß der Ruf nach Abhilfe das Ausmaßes dem allein oder nur mit Familienangehörigen bon Einzelfälken zu gewinnen. Cine zlustiahme von der Ar. setzes aufgezählt. Eine Wertung der Norschriften wsd hierbei festgesetz!e Frist bes 3 14 Alf. 1. letzter Satz erweist sich im Car rFe mit (an9) erste Echo in der He setg bung finden konne. So kam es zu arbeitenden Hausgewerhetreibenden ohne weiteres gleich beitsmengenbeschränkung ist nunmehr auch beim Vorliegen insofern vorgenommen, als ein Verstoß gegen die erste Gruppe. Hinblick auf das geltende Dienststrafrecht in verschiedenen unter der Bedingun dem Hausarbeitgesetz vom 25. Dezember 1911. Aber auch steht. Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende in diesem persönlicher Verhältnisse des in der Heimarbeit Beschäßftigten (8 34 als Uebertretung, gegen die zweite C3 35) als Vergehen Fällen als unzureichend. Sie soll daher bis 30. September t,·, diefes Gesetz war noch keine Waffe im Kampf gegen die Not Umfang. bilden den Personenkreis der ersten Gruppe der in mõglich. ,, ,. wird. Die bedeutungsvolle Borschrift des 8 35 über 934 verlängert werden. einer im Zollinland ansässigen Firma g der Heimarbeit. Es ließ sich zwar den Betriebs- und Gesund⸗ der Heimarbeit Beschäftigten, für den das Gesetz ohne 6. Gefahrenschutz (63 12 bis 18 das Verbot der Ansgabe von Heimarbeit wegen wisderhelten den 95. heitsschuz angelegen sein, war jedoch völlig ungeeignet, die weiteres gilt. Die genarie Abgrenzung zwischen Heimarbeiter . ,, Verstoes gegen Verschriften dieses 466 wurde bereits im ünterjchri undurchsähtigen Lohnherhältnifse in der Heimarbeil irgend. und Hausgewerkbetreibenden ät für die Anwendung diese⸗ Die Bestimmungen des Hausarheltergz etz iber den zweiten Abschnitt der Begründüng hesptochen. ,, (nterschrift) wie zu beeinflussen. Darum konnte der gu reg Lohnschutz Gesetzes in der Praxis nicht erforderlich, da, wer nicht als Hefahrenschuß maren fehr, mniher icht lich Sie wart ins e, , . Die am 24. März 1934 ausgegebene Nummer 32 des in der Heimarbelt nicht verstummen. Zwei Uenderungen des Heimarheiter anzusehen ist, zum mindesten, als allein sondere niit dielen selbstberständlichen Einzelheiten überlastet 8. Schluß und nebergangsvorschristen (63 N bis 49) Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: Berlin Ww s, Daus arbeitgeseßes und zwar vom 27. Juni 1923 und vom arbeitender Hausgewerbetreibender ein bezogen ist. Im Ge⸗ mid durch fortge sczte Ge rwei ungen und. cfughnahnhe n m e. Die Aufficht über die Durchführung des Haus arhzitgesczes den Erlaß des Reichspräsidenten über die Ausübung des Kochstr. 6 F§. Juni 1933, waren das nächste Ergebnis. Daß diese Aende⸗ . sind Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende im Sinne setzes tet außerordentlich ver wistelt . Die Mensafsung oblag den Gewerbeauffichtsbeamten und den Polizeibehörden. Niederschlagungs rechts vom 231. März 1334 uebernahmeschein B. rungen wesentliche soßziale Fortschritte brachten, steht außer des 8 2 Abs. 1 deshalb ein Sammelbegriff; sie werden stet sorgt hier für weitgehende Vereinfachung. Sie umreißt die all. In diesem Gesetz ist der Treuhänder der Arheit weitgehend bath Gesetz ber den Verkehr mit industrtellen Rohstoffen und wi, ,.... , Das Gesck (vom 7. Juni 1573 führte die Fach, völliz gleich behandelt. Rein begrifflich fehl der Heimarbeiter n Grundsütze des Betriebsschüttzzss und, den öffent, ngeschaitet. Soweit ihm . nicht übertragen find, Halbfahrilgien, vom 33. März 1234 . . w .... ..... Ausschüsse als besondere Organe der Entgeltfestsetzung für die mitunter in einem Arbeitsvertragsverhältnis, andererseits ist lichen Gesundheitsschutzes und gibt damit den großen Rahmen verbleibt die Aufsicht bei den Gewerbeaufsichtsbeamten und das Gesetz zur Aufhebung des e,. 8. 3 D,, . d= ,,, d', ' T' :. Feimar heit ein und sicherte zie Cntgeltfestsetznng durch Bußen; ker, Lie ess lrbeitszerirgsperhsltnis hic zwingende Bor der durch die Vergrdunmen ee: Reichs arbeite ministet und Polizeibehörden 8 sh. er ger g e e g , m n e , , w,, Der Inhaber dieses Uebernahmescheins ist berechtigt, bis zum . das Gesetz vom 8. Juni 1933 brachte zur Erweiterung des aussetzung für den C f des Heimarbeiters. Die Verhält⸗ Anordnungen des Gewer beau sichts beamten und der Po lizei⸗ Da im § 2 der Kreis der in der Heimarbeit Beschäftigten 9 ge . e , ,, . 36 . Nenge: . 1g ziotgewicht Lohnschutzes verschiedene verfahrengrechtliche Verbesserungen. nisse in der Heimarbeit sind hier unendlich mannigfaltig. behörden ausgefüllt wird. Der Betriehs schutz und . öffent · neu abgegrenzt ist, war es k die Vorschriften des das Gesetz zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwal⸗ g V Aber beide Aenderungen mußten Flickwerk bleiben, weil sie Sie zeigen, daß der Gruppe der Heimarbeiter z. B. auch Per⸗ liche Gesundheitsschut beruhen einmal au , 5 des Arbeitsgerichtsgesetzes mit dieser Aenderung in Ein- tungen und Vet en vom 23. März 1934 . das in seinem Aufbau veraltete, 6 unübersichtliche Haus⸗ 4 zugerechnet werden müssen, die, ohne in einem echten Anordnungen für einzelne Gewerbezweige oder bestimmte lang ju bringen . 07. Durch die, Neufassung des 8 5 das Gesetz über den Verkehr mit Tieren und tierischen Er⸗
lin Worten: ...... ...... kg Rohgewicht ⸗ ĩ ) . 3 ꝛ: j 3 ö ö . ö . ; rbeit vom 20. n in h Arten von Betriebsstätten (5 13, zum anderen auf der 2 ten Personenkreis er⸗ dom 23 März 1934 ; kg Reingewicht) arbeitgesetz vom 20. Dezember 1911 mit Gedankengängen rbeitsvertragsverhältnis zum Auftraggeber zu stehen, für Einzelanordnung, 3 durch die befonderen Verhältnisse der . gi ger n, 3. ve rene . vor n, . . Durchführung des Gesetzes über die
1 ausweiteten, die diesem Gesetz an sich fremd waren, und weil diesen ganz oder überwiegend arbeiten, in die Gruppe de ; ; 3 ; ñ ᷣ : . ö . zur zollamtlichen Abfertigung zum freien Verkehr im Zollinland zu die Fachausschüsse durch gi Bindung an ein demiokratisches w 6 infolge des fa r 2 einzelnen Betriebsstätte bedingt wird (G8 15 und 16. Die den Arbeitsgerichtsbehörden geltend zu, machen, Daß die Heimarbeit, vom 25 März 1934 seü über den
. ö 2 ĩ j . ; iten : Betri öffentli ; j j die Erste Durchführungsverordnung zum Ge keis wues emen hen den bebeenchnie, ma mw,, ,, , n , , ,,, . JJ , ,,, ,,, . Die Katsache, daß in den. Fachausschüssen vielfach us. den Merkmalen der Arbeit im Uuftrgg uhnd für Rechnung . ,, , , n in den S5 und 31 ASG. maßgebend ist, bedarf kaum einer bierkberorhnung zur Durchführung des Geleges, bh den Zz. here nie e T, n, nem , reeugnijf. e n. Kleinarbeit zugunsten der n der Heimarbeit Be- von Gewerbetreibenden durch has 2. der eigenen ⸗ 964 it e n d,, 6 319 beson derten Hervorhebung. 6 und'tierfschen Eröegnissen, vam 24 Nähnh chäftigten geleistet wurde, ändert nichts daran, daß diese Arbeit am Stück umrissen. Auch hier ist die Grenzlinie zin teich Gefundheit beten . Mit dem 4. Mai 1934 . an, 6 9 3. e,, 2x, Bogen. Verkaufspreis:; 9.45 RM. Postver⸗ süinterschtifienj beiden Gesetzesänderungen nur zu einem Teilergebnis führten. genüber ö,, Unternehmern vielfa iir en 7. Entgelt 19 bis 83. arbeit an . Stelle 35 e e. eitgesetze . . 2 sendungsgebühren: För RM für ein Stück bei Voreinsendung. ö k Die Notwendigkeit, den Schutz der Heimarbeit umfaässend Jedenfalls kann es fich bei Hausgewerbetreibenden immer Entgeltschut C8 19 bis 35) des Hausarbeitgesetzes Ver9rdnungen in genere e. Berlin Nw 40, den 26. März 1934.
e. Berechtigte hat nicht voll ausgenutzte Abfertigung neu zu regeln, ergibt fich heute zwingend dargus, daß dag, Ge⸗ nur um Gewerbetreibende handeln, die in der Regel nicht Das Kernstück einer gesetzlichen . der Heimarbeit von nachgeordneten . erlassen — sind ö. r Reichsverlags amt. Sch o lz. ,,,, und Ab⸗ etz zur Ordnung der nationalen Arbeit (UOG. in s 67 die unmittelbar für den Absatzmarkt arbeiten und bei denen das liegt im Entgeltverhältnis, In der 1 der . 6 . . 3 . , di 12 3 , schreibungen achausschüß . die Heimarbeit durch Aufhebüng der ss 18 kleine Ausmaß ihres Gewerbebetriehs besondere wirtschaft= verhältnisse in der Heimgrbeil hatte das Hesez rsnrdnnng Lene 96 ss ul ln ichs arbeit nin ster ihre Rach= Ach. ab 1. Mai 1934 beseitigt und die n liche Abhängigkeit und Schutzbedürftigkeit in Erscheinung der nationalen Arbeit ((OG. bereits diesem , e in Kraft zu la . ü Bekanntmachung.
Die Zollstelle hat von ihr einbehaltene K ö. Kerbe e weir f in der Heimarbest ausschließlich dem treten läßt griffen, indem es unter Aufhebung der Fachausschüsse ah prüfenng, zu überl . 15 des , e ö. 1534 die Entgeltregelung den Treuhändern der rbeit Mit dem Erlaß des Gefetzes über die Heimarbeit erledigt Die am 24. März 1934 ausgegebene Nummer e
nats der Reichsstelle für Tiere und tierische Treuhänder der Arbeit überantwortet. Damit wird das alte Die besonhere Schutzbedürftigkeit ist auch Voraussetzung 1 ö 3 . ãchti ichsgesetzblatts, Teil II, enthält: Erzeugnisse zu übersenden. Fausarheitsgesetz nur mehr ein Torso; an seine Stelle soll das für die Anivendbarkeit Ses Gescbes, duf die zweite U. kberg a bh orlete. Saß nehmen e ges gind Gl ch e 16 2. n ba z . . k . . wer bin . des vorläufigen Reichswirt- Gesetz über die Heimarbeit treten. es § 2, die der ersten ö durch Verwaltungsakt gleich⸗ . , der . der en, . * das Hausarbeitgeset 9 ⸗ schaffefat⸗ än , Marz 1h;
— . 18 ; 663 ; essen Voraussetzun r eine Tarifordnung ie Fest⸗ — . . . . j
Antrag auf Uebernahmeschein G ; 2. Zur Frage des Verbots der Heimarbeit (3 14, 8 36). i ,, 3 . , , , m, r, setzung von , , zwingend geboten sein muß, ĩ ; . ,, . für im Inland gewonnene Därme, Magen, Blasen. Die gelegentlich erhobene Forderung nach einem allge—⸗ ich ⸗ 9 ö. ö wird in g 20 wiederholt; jedoch bestimmt 5 21 ausdrücklich, Di derziffer der Großhhandeis preije einbarung ,,,, Zur jede Sorte ist ein beson derer Antrag in doppelter Ausfertigung meinen Verbot der Heimarbeit ist sozial und wirtschaftlich in e r e he her . 1 6 für die Heimarbeit diese Voraussetzung bereits dann er⸗ 8 * 21. März 1934 fern ich e e , über zwei deussch⸗flanzösifche Noten⸗ zu stellen; die Drittschrift ö. 2 ist für den Antragsteller . tell rag, wei , den arbeit nehmerahnliche Personen. Hinsichtlich der Zwischen⸗ 6 . , , rn, e, . e. ö r . ö 8 ; peng . J, e , . . * estimmt. enosse ie ni ie geringste Mäglichkei j eil 156 a e,. enbar un 1 z ) . em Saag . ; j 4 J . 5 zäfligung besteht, in * . ein . ö ö, . a,. , Reg mn . ist die Gewähr ö — daß die Mindestentgeltfest zungen, K as 4; int Handels die Reichsstelle für Tiere und tierische nenen ö auch karges Brot finden. Sie ist wirtschaftlich abwegig, wen e, ,,, , ö , ö. ö . i e die bisher in gro em Umfange durch die en nn 1 Indergruppen 1934 5367 39 e e ,. fa. Sula foeenn . an. 223 e,, , ,,,, , — — ** * 6 n = e, ,,, , , ee den Ich / Wir b fen ir in der Zeit bom wenn der Preis der Ware durch den Mehraufwand . r . r n e e ff . ausschüsse, die innerhalb eines e , ,. n , ö , 6 1016 Muffin e, an . Ausstellung, vom 15. ar e ,, ; ; , , , o Sie ko llen, v inders AOG., soweit die Pflanzliche Nahrungsmitte ; ; ᷣ
Hen get, , , ,, ,, d, Stück ö . ,,,, , . bestimmung des Zwischenmeisters (ö 65 Abs. 8) nunmehr . e n,. wr ö . n en . k 3. töölt (aanntnachmug. Aber den Schug, von Crfügdungen k arbeit beruht nicht eh, ö. auf einem Verkennen . 2 , m ö 8 33 6 übernommen werden können, ist, die ö J,, . ö . Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 16 Märä
91 U 1 ö! ö ' . ̃ * d . * 6 . . Fu d 2 2 9 . 9 * . n, . 323 . en ne . ne, ne, und Hausgewerbetreibende weitergibt. Nur in e g dnn, n. . nach Sonderregelung 8 e e ere nisrmmen 583 . . vera wn nag sah; ne er s woluishe Erklärung vom
ö . ö. . h n. — i i un si it wi icher ängigkeit , n. ; . . Kolonialwaren ] Mã ]
(genaue Bezeichnung der Sorte) den einzelnen Berufszweigen, der örtlichen Lage und den . . ö Die S5 22 bis 30 befassen sich mit der Art der Entgelt⸗ 1. Industrie lle Rohstoffe . 26. . . 3 ir i tatign der
in den Verkehr zu bringen und beantrage. die Ausstellung eines br fig Lebensbedingungen außerordentlich verschieden. ⸗
Uebernahmescheins C.
Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse.
(Stempel)
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ö usatzakte zum 9 t regelung, der Entgeltsichrung und der Entgeltübzrwachnng, und Halbwaren. ternastonalen Uebereinkommen über den ge e e b. er men, m, ,,, en, d, w ,n, n nn,, , e ,,, . lu, s Cghie 1 . , iedsbetr ; torisch durchd d ba ätigkei er Zwischenmeister, wie es in manchen Heimindustrien der kunftspflicht erleichtert, die es ermöglicht, auf Kalkulations. 7. CGisenrohftoffe und Eisen. 102,5 bi? Vekanntmächung zu der in Rom revidierten Berner Ueber⸗ . ni, . us re , ind Marne, i * 2 , 3 . 3 el it 3th . . . 1 . . neue 1 i e n n, 25). Neu und weittragend, durch S3. Metalle (außer Eisen) . 3 eint ift i g hee. *. Werten ber Literatur und Kunst (ln⸗ 5 . ird gleichzeitig 22 . n i. k ie eine Doppelstellung schafft. Es ist dann zu prüfen, o . , , j ; jst die i 23 vor⸗ g. Textilien: 3, dland), vom 20. März 19834. ,, . e, d w, e, ,, e erer. an die Rei ten ar Ti 'ner . ; e : die es den ʒ, Abs. 1 3i unter das Gesetz fällt oder zum mindesten no ein Entgelt zahlt, das zur Zahlung der tari ordnungsmäßigen Ghem igen... — endung? gebühren: ö RM für ein Stück bei Voreinsendung. n die Reichsstelle für Tiete und tierische Erzeugnisse gezahlt werden Kleinbauern oder Siedlern, ermöglicht, zusammen mit dem s 8 Abf. 3 als sonstiger Sausgewerbetreibender gleichgestell 9 h zur Zahlung ö. nicht aus⸗ ö Künstliche Düngemittel . 71,6 1 J,. Wer e, den 23. Mär; 1934. 14 15 16
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ü . 1 ; . ⸗ ? * ö 9 E ĩ i 9 w 1934. an sich zur Lebenshaltung nicht zureichenden Ertrag ihrer werden kann. Im übrigen wird das 6 unnötiger , ge g . ö , . U. Der und Fette 1 . . .
. Scholle und ihrer Vieh- oder Kleinviehzucht bescheiden zu Zwischenglieder ; . ; ᷣ 9. . mi . 2 ; . ; ; gließber in der Heimarbeit, wie es Jwischenmeister de ben? dem Zwischenmeister. 10613 (Unterschrift n. 6. . . , es 3 die . R. U. sein können, durch die Bestimmungen des 3 25 (Mithaß 8 2 Zwis ö Schutz, 165. ö ö ö . ; heeiche stele fr 4 6. ie 4 Werkstatt⸗ oder F rikar ö. ihre . tung des Auftraggebers für das Entgelt des eimarbeiter's der k , , , ge rien zei hsiaffe än Tiere und tierische Erzeugnisse n,, ,,, ,,,, , n, deimarheit) nunmehr die Vorschrift den Auftraggeber züir besonderen Vorsicht in der Haibrya ren ulammen an. i Preußen. Herümn M s, Loch se, ö . , , . 2 Wahl der Jwischenmeister veranlassen und dazu . . 7 ü 2 R. 23 * 2 . e z . ; 2 3 3 a 3 7 ö PVroduttionsm 9 28 . eee. , . e nen D,, e e. k ,, , , n, , e,. w für im Inland gewonnene Därme, Magen und Blasen. erhobenen Forderung nach einem allgemeinen Verbot der Die allgemeinen Schutzvorschriften, die . letzten Endes rbet J 86 Fertigwaren zu⸗ 0 . 38 . Eee, 5 86 X hen ,, war im Feimarbeit⸗ Gesamtinde dögd 9 Reichs anzeiger und Preußischen Staals anzeiger vom
Heimarbeit sedenfallgs für die nächsten Jahre nicht statigegeben auch als Entgeltschutzrorschriften guswisten regeln die den en dne n uus e g wer. ; . . 6 ; . 366 Das Kernstück der , ., , — 21 e , , e,, . e nn,, ,, , . erfahren beizubehrlten, Tit. Ter ener, Merz bere hure Srüshantels nder fer dk inge ft gg = mr, idr rde das im Hrinthuch n
Heimarbeit nur in Ausnahmefällen zu. Heimarbeit kann enlegung der Entgeltverzeichnisse (8 und die gesetz das Bußverfahren. Dieses il bee ö ; z ; j f f j ö pricht dem einmüätigen Wunsch aller Beteiligten. Hatte ist gegenüber der Vorwoche weni verändert = 0,1 vH). Von A Band zag, Blati Nr. S951, unter lfd. Nr. 1, Flurbuch: verboten werden, wenn sie mit Ihe liche Gefahren für Führung von Entgeltbelegen (8 S. Tu die ten nn . . dnrch hwerfählige Ver ee, . e ge ien n hergnsfern fil Agigr offe und g . . rg.
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— 1. 6 a , ,. 26 . ter ußverfahren trotz — ᷣ = Beben, Hesarnöheit oder Sittlichteil der Heschäftigten ober olf, klargestellt warden,. wer e inighzbei guggiht , . fahbensborschriften die Entgeltficherung der Heimarheiten und Kolonialwaren leicht . während die Indezziffern. Bebäudesteuerrolle 264, eingetragene bebaute. Grund stück:
ür die öffentliche Gesundheit verb i 14. i i w i imarbeil tätig sind. Dia n , ⸗ ali ore ; 6 6. . . i. 3 3. n , , nn, . Han e, . e n, er ie e, e, nhl in der Hans gemerbetreibenden n erhebli chm , . ö für mad ute e le ere n enn, g . . verändert Taten: größe s 1s qm, der Freien Preste Berhegs G. m. b. H. in . bot kommt ein Verbot der Ausgabe und Weitergabe von Heimarbeit Beschäftigten über die ihnen zustehenden Entgelte gibt es jetzt, wo es in die Hand des Treuhänder h ö ist, 1 M einzelnen wirlte sich in der Inder iffer fir plans Aachen, Rehmplatz 1, zligunsten des Landes Preußen einge⸗ 1 e , ,,, „ Heimarbeit für Personen, die wiederholt wegen Verstoßes für die einzelnen Stücke genau zu unterrichten. Die Ausgabe n r, allen ,, , 4. e,, , . . * 2 e. 6 Konzentratlons A. G. in Berlin SW 68, Linden⸗ . . gegen die Vorschriften des Gesetzes beftraft oder mit Buße von Entgeltbelegen, welche die Art und den Umfang, den eine besonder ; h, Free n, n, ; es, straße 8, übereignet. ' w
ö eser le, me vischen uebernahmne, mn Kabel . . ö 9 3 ,, 39 é. e , w enen, . e , e 1 RM für Stur dhe gungsprozeß der Heimindustrien von fragwürdigen Persön- Arbeit sowie die gezahlten En elte aufweisen müssen, so länger ̃ der feit in nahnte des Minderentgelts ö wlend di eie für tälber und Schafe ( ĩ n n, . d ist bezahlt. sichkeiten beschleunigen, die si I * ; ] 3 j ti a gerung des Zeitraums, der seit An ; . urückgegangen, während die Preise ) Verbindung mit dem Gesetz über die Ein iehung volks⸗ un Wen, ben . ine, wer ,, ,, ,,,, k ,,, . , / Die Reichsstelle für Tiere und tierische schmälern. Sie richtet sich gegen jeden Auftraggeber eines über dem bisherigen Recht weiter ausgebaut, indem die Ver⸗ ,, . 2 233 . eber mit einem Teil des an diesem Grundstück bestehenden Rechte, 4 im . Erzcugnisse. Heimarbeiters, alss ebenso' gegen? den Unternehmer wie pflichtung zur Listenführung auch auf die Zwischen meister 5 k it inf age . in Verzug ge⸗ ÜMonatsdurchschnitt Februar. stehenden näher bezeichnet sind, hiermit für erloschen erklärt: zen den Zwischenmeister, und ermöglicht, diese zu zwingen, ausgedehnt wurde (G 4 Abf. IH. Der nhalt der Listen wurde ) ge
ie Vergebung von Heimarbeit aufzugeben und, wenn sie l erweitert 6 4 Abs. 2 und eine Aushängepflicht in den Aus⸗
(Stempel.) ; (Unterschriften.)