Reichs und
Staatsanzeiger Nr. 72 vom 26. März 1934. S. 4
296 1
5. Zweite Abteilung obigen Grundbuches:
Lfd. Nr. der Ein⸗
tragung
der be⸗
Grund⸗ stücke
Lfd. Nr.
lasteten
Lasten und Beschränkungen
1
2
3
14
1
unter
Ein Nießbrauchsrecht nach Maßgabe und
Bezugnahme auf die Bewilligung
vom 31. März 1933 für die Firma Bau⸗ hütte Köln, Baugesellschaft mit beschränkter Haftung in Köln⸗Bickendorf, eingetragen in gleichem Range mit der Hypothek Abt. III Nr. 14 am 24. April 1933
Dritte Abteilung obigen Grundbuches:
Lfd. Nr. der Ein⸗ tragung
Lfd. Nr. der be⸗ lasteten Grund⸗ stücke
Betrag
RM
Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden
1
2
3
4
14
1
5000 Goldmark
Fünftausend Goldmark, mindestens gleich fünftausend Reichsmark, Darlehen, verzinslich mit min⸗ destens 5 und höchstens 1090, fürs Jahr, sofort vollstreckbar gegen den jeweiligen Eigen⸗ tümer. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 31. März 1933 für die Firma: „Bauhütte Köln, Baugesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung zu Köln⸗ Bickendorf, mit Brief, eingetragen am 24. April 1933 in gleichem Range wie das Nießbrauchsrecht
Abt. H Nr. 4
Aachen, den 23. März 1934. Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. Nockemann.
Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. J S. 293) in
.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten nn Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. 1 S. 85) und des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen
werden die auf den Grundstücken ö , n Band 10 Blatt 254 und
Klein
chönebeck (Niederbarnim
Band 17 Blatt 461
in der Dritten Abteilung für den Rechtsanwalt und Notar Sally Cheim in Berlin eingetragenen 17 700, — RM und die für Dr. Hermann Duncker eingetragenen 10 000, — RM
hiermit für erloschen erklärt.
Potsdam, den 24. März 1934. Der Regierungspräsident.
Auf Grund der Ermächtigung, die durch das neue Luftver⸗ kehrsgesetz vom 15. Dezember 1933 dem Reichsminister der Luft⸗ fahrt erteilt worden st, hat Minister Göring die bisherige Ver⸗
J B
. D.
Honig.
Nichtamtliches. Verkehrs wesen.
Zuständigleit des Luftfahrtministers für den Luftverkehr. Haftpflichtversicherung des Flugzeughalters obligatorisch.
ordnung über Luftverkehr in einigen wesentlichen Punkten ge⸗
ändert.
Zunächst wird die ruständigkeit des Reichsverkehrsministers in den Fragen des Luftverkehrs nunmehr allgemein vom Reichs⸗
luftfahrtminister übernommen. Dieser erläßt au Prüfvorschriften für die er , Ninister kann sich für die Aufstellung
vl die Bau⸗ und erheit der Lu i . Der dieser Vorschriften des
Deutschen Luftfahrzeugausschusses bedienen, dessen Zusammen— setzung und Geschäftsführung gleichzeitig neu geregelt wird. Der Reichsluftfahrtminister prüft weiterhin auch die Verkehrssicher⸗ heit der Flugzeuge und läßt sie zum Luftverkehr zu. Dabei wird
betont, daß das Flugzeug nur zu den
wecken Verwendung finden
darf, für die es zugelassen ist. Besonders wichtig ist die Neue⸗ rung, daß künftig der Nachweis geführt werden muß, daß die
Haftpflicht des Hinterlegung
alters des Flugzeugs durch Versicherung oder edeckt ist.
Geändert sind auch die Bestimmungen für die Kennzeichen der
i ff Als Hoheitszeichen führen die deutschen Flugzeuge rr , Flagge un
und Lu
lschiffe danach die Hakenkreuz⸗Flagge entsprechend der Luft
die ahrtflaggen⸗Verordnung
sowie den Buchstaben 5; als Eintragungszeichen führen sie vier weitere Buchstaben, die von dem D durch einen Bindestrich ge—⸗ trennt sind. Für Luftschiffe kann der Luftfahrtminister ab⸗
weichende Eintragungszeichen zulassen.
Bei Flugzeugen werden
die Eintragungszeichen am Rumpf bei der erstmaligen Inbe⸗ triebnahme von der Polizei abgestempelt. Die Hakenkreuzflagge
wird von Flugzeugen auf der linken, die
schwarz⸗weiß⸗rote
Flagge auf der rechten Fläche der Seitenflosse geführt. Die neuen Eintragungszeichen müssen an den vor dem J. April 1534 zu— gelassenen und in die Luftfahrzeugrolle eingetragenen Luftfahr⸗— zeugen bis zum 31. Dezember 1934 angebracht werden.
Der Deutsche Luftfahrzeugausschuß besteht aus 21 ordent⸗ lichen Mitgliedern und ebenfoviel Stellvertretern, die sämtlich vom Luftfahrtminister berufen werden. Sie bleiben solange im Amt, bis ihre Berufung zurückgenommen wird. Sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und erhalten vom Ausschuß weder Reisekosten noch Tagegelder.
Die neue Verordnung über Luftverkehr tritt am 1. April 1934 in Kraft.
Gleiche Dollar⸗ und Pfundfahrpreise im Nordatlantikverkehr.
mn n, 24. März. ie ssagepre
66 auf
Pa
in Beseitigung der 19 „igen Zusatz⸗ ise im
ordatlantikverkehr erfährt der
D. von unterrichteter Seite, daß die bisher in England für Fahrten ab England und Frland gültigen Fahrpreise aller Linien guf einem Kurs von 5 Dollar per Pfund Sterling zuzüglich 10 vp
basiert waren. in Fortfall, d. h.
Diese letzteren 10 alle England und Irland anlaufenden Dampfer sämtlicher Linien ] also, Dollar⸗ und Pfund⸗
kommen ab 26. Mär für
hrpreise sind gleich.
erbin⸗ mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staats⸗ ichen Vermögens vom 14. Juli 1935 (RGBl. 1 S. 479)
3 * *
Alus der Preußischen Verwaltung ; Polizeiverordnung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Wie der Amtliche Preußische e t mitteilt, hat der Preußische Minister des Innern auf Grund des Polizeiverwal⸗
ng ag e, mit Wirkung für das ganze Land Preußen fol⸗ Po
n. assen:; . —
Wer Personen, von denen er weiß oder wissen muß, ö. sie Erwerbslosenunterstützung beziehen, Mesen Entgelt beschäftigt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 RM, in besonders schweren Fällen mit Haft bis zu zwei Wochen bestraft.
Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer Ver⸗ öffentlichung in Kraft und am 1. April 1936 außer Kraft.
izeiverordnung zur. Bekämpfung der Schwarzarbeit er⸗
Kunst und Wissenschaft.
Von den Staatlichen Museen. Ihm Zuge des Arbeitsbeschaffungsprogramms hat der Preußi⸗ sche Finanzminister Mittel zur Wiederherstellung der Säulenhallen in der Umgebung der Nationalgalerie zur Verfügung gestellt. Während des Herbstes wurde bereits der an der Spree gelegene
, e, n,.
.
werden noch vor Ostern instandgesetzt; gleichzeitig werden d Arkaden gor dem Neuen Musenmnm. n! * 4 ö gedeckter Zugang zu den Samntlungen borhanden ö
9 — = r nrer,· , , . * / err. 2
— — ; n
; Abschnitt zugänglich gemacht. Die Sagen anz der Dau seumeszrcse .
Spielplan der Bertiner Staatstheater.
Staats oper:
Schauspielhaus:
be vg. Be⸗ Mussolini und
Die Meistersing er von Nürn ginn 19 Uhr. — 100 Tage. Schauspiel von Forzano. Beginn 20 Uhr. — Osterprogramm des Staatlichen Schauspielhauses. j Am Karfreitag und 1. Osterfeiertag „Faust I“ in der In⸗ 6 von , Müthel. Faust: Werner Krauß, Mephsstof ustaf Gründgens, Gretchen: Emmy Sonnemann. Anfang stets 19 (7) Uhr. . Ostersonnabend und 2. Osterfeiertag: Mussolini⸗Forzanos Napoleondrama „Hundert Tage“. Napoleon: . . Fouché: Gustaf Gründgens. Anfang 20 (8) Uhr. Die Intendanz weist besonders darauf hin, daß am Oster— montag der Kartenverkauf in vollem Um fange stattfindet,
Sand eisteiĩ.
Berliner Börsenbericht vom 26. März. Ruhiger Wochenbeginn. — Altien abgeschwächt.
Auch zu Beginn der neuen Woche scheinen noch nicht alle Unklarheiten über die Voraussetzungen fa die Bildung und über die Berechnung der Höhe eines Anleihestocks bei den Aktiengesell⸗ schaften beseitigt he sein. Jedenfalls zeigte sich aus diesem Grunde trotz der verschiedenen , Meldungen aus der Wirtschaft an den einzelnen Aktienmärkten wieder einiges Angebot, das infolge mangelnder Aufnahmefähi ö sich die Privatkundschaft meist vom Markte fernhält, eitet die Kulisse zu Positions⸗ lösungen. Ausgehend von einigen guten Dividendenwerten, die unter stärkerem Abgabedruck lagen, war die Tendenz auch im Ver⸗ lauf an den Aktienmärkten schwächer. Renten tendierten nicht ganz einheitlich. :
Unter Montanpapieren waren Mannesmann auf die an⸗ . , Nachrichten vom Röhrenmarkt mit 69 gut ge⸗
keit zu Kurseinbußen führte. er Banken im Augenblick zu⸗
alten, desgleichen lagen Buderus und Vereinigte Stahl be⸗ auptet, während dagegen in Gelsenkirchen und Harpener (ie minus 14 vH) und in kleinem Umfange auch in Phönix sminus * vH) Material herauskam. Abgesehen von Bubiag (minus 1 vo) lagen Braunkohlenwerte fest. Eintracht stiegen um 131 vH, Niederlausitz und Rhein. Braun je um Bruchteile eines Prozentes. Unter einigem Angebot litten Salzdetfurth und Aschersleben sje minus 1 vSH) sowie Westeregeln (minus 155 v5). Stärker gedrückt waren teilweise Chemische Werte. Ohne daß sachliche Gründe vorliegen, waren J. G. Farben ea. 3 vH rück⸗ ängig, im Zusammenhang damit auch Kokswerke 24 vH und hemische Heyden 118 vꝗH , , . Auch in Siemens war der Kursrückgang beachtlich ('minus 3 vH); hiervon ausgehend lagen auch die . Elektrowerte . A. E. G. gingen uf 30*6 und Gesfürel auf 98 zurück. Die am Sonnabend schon stärker edrückten Aceu gaben bei nur kleinem Angebot erneut 3½ vH ö Von den Nebenwerten verloren BM. W. 37 vH, Tarifwerte agen einigermaßen gehalten; Berger, die von Rückkäufen profi⸗ tierten, lagen sogar 2 vH höher. Unter Maschinenwerten waren Orenstein u. Koppel 2 v5, Berlin⸗Karlsruher 2M vH niedriger. , gaben 1 vh nach, die übrigen Bankwerte waren knapp gehalten. ; ,,
Am Kassgmarkt zeigten sich überwiegend Abschwächungen; von unnotierten Werten hörte man Deutsche Gasolin ea. 465 höher. Am Rentenmarkt waren Neu⸗ und Altbesitzanleihe sowie Reichs⸗ ,. nahezu unverändert. Kommunalobligationen, n, die Reihen der Gemeinschaftsgruppe, tendierten etwas ester, er g, die mittleren Fälligkeiten bis zi vH höher, In um⸗ gestellten Vollarobligationen hörte man zumeist schwächere Kurse, nur Bewag und Bau und Boden je v vH höher. Stadtanleihen waren gehalten, Dollarbonds geschäftslos. Am Geldmarkt macht sich der Vierteljahresultimo jetzt stärker bemerkbar; Tagesgeld stieg um * vH auf 45 bis 55y vH, für erste Adressen auf 47 v5. Das Angebot an Privatdiskonten hat zugenommen; Reichsschatzwechsel und ⸗anweisungen lagen ruhig. . .
—
Arbeitslosenzahl im gebruat noch günstiger.
Die Zahl der bei den Arbeitsäotern, geueldeten Arbeitslosen war im Monat Februar um rund 400 9600 zurückgegangen. Diese günstige Entwicklung wird, wie das VWDg.⸗Büro meldet, durch die vorläufigen Ergebnisse der Krankenkassenmitglieder⸗Statistik für den Monat Februar nicht nur bastätigt, die . der Be⸗ schäftigten geht soger noch über die von der Reichsanstalt fest⸗ gestellte Abnahme der Arbeitslosigkeit hinaus. Die Beschäftigten⸗ zahl hat nämlich um 449 153, also. um rund 450 60 oder 33 vH , Ende Januar zugenommen. Die Zahl der ebschäftigten
rbeitnehmer, soweit sie bei den Krankenkassen gemeldet sind, be⸗ trug Ende Februar nahezu 14 Millionen. Gegenüber dem Tief⸗ stand Ende Januar 1933 beträgt die Zunahme der Beschäftigten 2,43 Millionen oder 21,6 vH, gegenüber Ende Februar 1933 be⸗ trägt sie 2,43 Millionen oder 21,185. .
Grwerbslosigkeit der Angejtellten um über 21 vH gesunten. 3 Auch Eheschließungen haben eine Entlastung gebracht. Eine weiter fortschreitende Besserung der Arbeitsmöglichkeiten
6 Angestellte wird, wie das Vdz⸗-Büro meldet, der Reichsanstalt
ür Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung über⸗ einstimmend aus allen Bezirken des Reiches berichtet. Während im April 1933 insgesamt 612 743 arbeitsuchende Angestellte ge⸗ ählt wurden und im Oktober 1933 noch 519g 0sg, waren es im ö 1934, der letzten vorliegenden Berichtszeit für dieses Ge⸗ biet nur noch 481 306. Der Rückgang beträgt also 21,4 v5. Bei den Frauen, die im April 1933 noch 200 059 arbeitsuchende An⸗ geste te aufwiesen, im Janugr 1934 aber nur noch 149 163, war er Rückgang sogar 265,4 vß 367. und damit kräftiger als bei den Männern, für die nur ein eng mn 20,9 3 zu verzeichnen ist. Die größere Entlastung für die Frauen beruht aber, 3 wird ausdrücklich aus dem Zahlenmaterial festgestellt, nicht auf einer ,. Arbeitsaufnahme als bei den Männern, sondern auf usscheiden zum Zwecke der Verheiratung oder Aus dem der Ehemann Arbeit gefunden die Zahl der Arbeitslosen unter den
eiden, nach⸗ ate, eine Erscheinun e ngestellten nach Melnung
3 lagen uneinheitlich, Schuldbuchforderungen
der Reichsanstalt überhaupt schneller stärker herabsetzen dürfte all unter den Arbeitern, wo o Mit⸗ und Weiterarbeit der Fran doch immer noch verbreiteter seien
Die gemeldeten Zahlen der verfügbaren Arbeitsuchenden unten den Angestellten sind im ,,, im Januar 1934 gegen End⸗ Oktober 1933 insgesamt um 37783 oder 7,3 18 urüͤckgegangen. Es ergibt sich auch daraus, daß die Arbeitss 6 eine end Aufwärtsentwicklung für bie deutschen Angestellten ebenso wie für die Arbeiter zur Folge hat. Bei den Angestellten kommt noch hinzu, daß bei er die sogenannte unsichtbare Arbeitslosigkein . war als bei den , Berufen, und daß dennoch ie Zahl der Arbeitsuchenden ständig geringer wird.
Alushebung des vorlãusigen Reichs wirtschastzrates.
Aus dem k wird mitgeteilt: Durch das Reichsgesetz vom 23. März 1934 wird der vorläufige Reichs⸗ wirtschaftsrat aufgehoben. Nachdem zwar das 86 vom 5. April 1933 die rechtlichen Grundlagen für eine Umgestaltung des vor⸗ läufigen Reichswirtschaftsrats als ü. Ie Zwischenlösung ge⸗ . en hatte, von dieser Möglichkeit jedoch durch Berufung neuer itglieder für diese Körperschaft kein Gebrauch gemacht worden war, ist die behördliche , des vorläufigen Reichswirt⸗ schafts rats entbehrlich geworden. Es besteht kein Bedürfnis, sie noch bis zu ihrer Ablösung durch die etwaige spätere Krönung des ständischen Aufbaues zu erhalten. Vierne r oll aus Ersparnis⸗ n . die ö Abwicklung der Behörde mit dem eginn des Rechnungsjahres durchgeführt werden, wozu das neue Gesetz die Handhabe bietet. . 1
Jeder unterstützte Hilfsbedürftige muß Arbeit leisten. Um den Umbau des Unterstützungswesens.
Im Rahmen einer , ,, des Sachverständigen · beirats für Volksgesundheit J. wie das Vdz.⸗Büro meldet, ein Vertreter des Amtes für Volkswohlfahrt aus, daß Wesen, Auf— gaben und Ziel der nationalsozialistischen Wohl ahrtspflege in dem Grundgedanken des deutschen Sozialismus begründet seien, der aus Opferwilligkeit und Hingabe lebe und wirke. Es 8 nichi die Frage entscheidend; „Was erhalte ich von der Gemein haft? n dern die Frage: „Was leiste ich für die Gemeinschaft?“ Der Nationalsozialismus lehne den Wohlfahrtsstaat ab, weil er das Volk verweichliche, Ansprüche erwecke und das Verantwortungs⸗ efühl ,, An seiner Stelle fordere der national⸗
r nn, Erziehungsstagt von allen Volksgenossen den Einsatz ihrer Kräfte ohne Rücksicht auf Stand, 583 ünd Vermögen. Das Unterstützungswesen sei un gn da e. unterstützte Hilfsbedürstige aüch Arbeit zu ki e ha deshalb würden Betteln und ungeordnetes Wandern mit allem Vachdruck bekämpft. 9 Vordergrund stehe die Erziehung zur Selbsthilfe und die blösung von der . Jede Art der Wo lahr te leg im Dritten Reiche . sich von den Forderungen der Gesund⸗ eitsführung und der Vorsorge leiten lassen. Zu diesen Forde⸗ rungen gehörten die ö. der positiven Bevölkerungs⸗ polilit und der Arbeitsbeschaffung. Nationassozialistische Volks wohlfahrtspflege wende sich in 66. Linie an die Familie, nicht an den Einzelmenschen. Auf dem Gebiete der Ju endhilfe würden die zu erfüllenden Aufgaben gewissermaßen im Auftrage des Staates geleistet. Die A r rng gegen die Reichs jugend⸗ führung sei so erfolgt 6 ufgaben der Jugendpflege und Jugend führung und Erzie ung grundsätzlich bei der eichs⸗ ag eidführung liegen, während alle irgendwie fürsorgerischen Maßnahmen zu den Aufgaben der Volkswohlfahrt gehörten. Der Entwurf für ein neues Reichsiugendwohlfahrtsgesetz sei aus earbeitet und dem Reichsinnenministerium übergeben worden.
Die NS⸗Polkswohlfahrt wirke gleichzeitig mit an der Vorberei⸗ tung eines Wanderfürsorge⸗ und, Bewahrungsgesetzes. Bei der ö „Mutter und Kind“ solle in erster Linie der erb⸗
iologisch wertvolle Teil des Volkes erfaßt werden unter, Be⸗
treunng auch der , geschiedenen und ledigen ütter. Der Reichsarzt der lier Bien führte u. a. aus, daß die
in der Hitler⸗Jugend geleistete Erziehungsarbeit mit militäri= chem Drill nichts gemeinsam haben dürfe. Die Jugend solle nur in sportlichem Sinne erzogen werden, während die militärische Er⸗ iehung Aufgabe der Reichswehr sei. Von den übxigen Mittei⸗ . des Reichsarztes ist noch e esent daß die len . end auch Ausbildung als Sanitätshelfer bekommt, unt be nfällen ufiv. helfen zu können. In 30 in Deutschland be⸗
Feldscher Schulen würden diese Jungens zu
stehenden ausgebildet.
„Sanitätern
Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage. 1 Q
Verantwortlich:; für Schriftleitung (Amtlicher u. i r ier Teil), . und für den Verlag; ; Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin⸗Wilmersdorf für den übrigen redaktionellen Teil, den Handelsteil und fül parlamentarische Nachrichten: Rudolf gantz sch in Berlin⸗Lichtenberg. Druck der kteu hingen Drucke rei- und Verlags⸗Aktie ngeses haft. . rlin. Wilhelmstraße 32.
ö Acht Beilagen leinschließl. Rorsenbeilage und wei Zentralhandelg registerbeilagend⸗
Anzeigenteil
Dienstag, den 27. Märgßr. —
Erste Beilage Nr. 72
mia rere, m.
Berl
a,
Am Deutschen Reichs anzeiger mn Preuß ischen Staatsanzeige
wieder ein
1234
Einheitliche Stellungnahme der Internationalen Handelskammer zum Währungsproblem.
Der r, n,. der Internationalen Handelskammer e. in einer l abgehaltenen Sitzung auf Vorschlag des
ährungsausschusses n Und vorbehaltlos durch fämtliche Fandesgruppen folgende grundsätzlich bedeutsame Entschließung efaßt, die insbesondere im Hinblick auf die nach Ostern beginnen⸗ en internationalen Schuldenverhandlungen von besonderer Wichtigkeit sein dürfte: Die J H. K. z er Ansicht, daß das Problem der ,,, n sowohl in Ursache wie in Wirkung eng verknüpft ist mit all den anderen s wie: ollmanipulationen, Kontingent⸗Systeme, Devisen beschränkungen, charfe 8 ausländischer Anleihen und Schuldenmoratorien, ie den Welthandel in seinem une in den letzten Jahren so sehr beeinflußt haben, und daß diese Hall hre? nicht ernstlich und mit Erfolg angefaßt werden können, ohne das Problem der Währungsstabilität k lösen. Die J. H. K. ist der Ansicht, daß der Augenblick günstig ist, entscheidende Schritte zu tun. Die Zeit, in der man wetteiferte, die Währungen zu verschlechtern, die eine entschiedene Steigerung der ö (im weitesten
höchstwahrscheinlich nachstehende Folgen haben würde ein neues derabsetzen der Goldpreise. Die Kammer glaubt, daß im Hinbiid auf die Wiederbelebung des Welthandels nichts verhängnisvoller sein würde als eine neue Währungsverschlechterung, da sie wahr— scheinlich eine neue Aera von „anti⸗-dumping“ , neue Kontingent -Regulierungen, kurz, eine Hhicß bil len des wirtschaftlichen Sich-Abschließens nach sich ziehen würde, eine . für den Wiederaufbau, auf den alle Nationen der Welt hoffen. Ganz abgesehen von den zu fürchtenden direkten olgen auf den Außenhandel, glaubt die Kammer, daß solche Ergebnisse katastrophal auf die allgemeine Stimmung wirken würden. Die J. H. K. glaubt, daß ö, . entschiedenes und mutiges Vorgehen auf dem Gebiet der Währungsreform gleicher⸗ weise Staatsmänner und Geschäftswelt belohnen würden: Das Vertrauen würde wachsen und damit eine natürliche und gerecht— fertigte Hebung des Preisniveaus und Welthandels erzielen.
Das große Hindernis des Wiederaufbaus war die Furcht vor der Zukunft: und das größte und wichtigste Uebel für die Geschäfts—= welt ist n,, Währungsorganisation. Die Zeit für einen weiteren Schritt vorwärts ist gekommen: ein Schritt, der nicht nur eine durch Nichthandeln hervorgerufene Verschlechterung der gegenwärtigen Lage verhindern, sondern eine feste Grundlage für eine Enn n. Besserung in Zukunft bringen würde. Die J. H. K. ist daher der festen Ueberzeugung, daß für die Regie⸗ rungen der Welt die Zeit gekommen t, das Problem der Währungsstabilität ernstlich in Erwägung zu 5. Die J. H. K. gibt 3 einmal ihrer festen Ueberzeugung Ausdruck, daß die Erkenntnis zweier Grundprinzipien Vorbedingung für ein erfolg⸗ reiches Arbeiten an einer stabilen internationalen k ist: daß gewisse Länder der Welt noch nicht in der Lage sind, ihren Lebensstandard zu heben, ohne die finanzielle Hilfe älterer, weiter vorgeschrittener Länder, daß langfristige Anleihen an Stelle der kurzfristigen, die charakteristisch für die Hausse und die beiden 3 Krisenjahre 333 treten müssen, sollen nicht Bankiers und Aktionäre katastrophale Verluste erleiden und weiter die Zukunft in erneute Unsicherheit fallen. Die erste Bedingung einer wahren Erkenntnis dieser Notwendigkeiten muß die Einsicht sein, daß Zinsen und Kapitalabzahlungen nur wirksam in Gütern und Dien stleistungen liquidiert werden können.
Im ganzen sollte kein Zweifel über einen Hauptpunkt dstghen, daß im Interesse der Geschäftswelt, womit die Kammer sich in erster Linie befaßt, die durch die , Lage günstige Ge⸗ legenheit nicht versäumt werden ö; te. Ein vorläufiges Gleich ewicht ist hergestellt, und es ist Sache der Regierungen, unverzüg⸗ ich darauf zu sehen, daß durch Währungsstabilität eine feste Basis für den Wiederaufbau der Weltwirtschaft geschaffen wird.
rufen durch die Aufgabe des e, . eines wichtigen Landes,
Sinne des Wortes) zur Folge hatten, hat im Augenblick ihr Ende erreicht. Man kann mit einiger Zuversicht . daß sich ein ewisses , Gleichgewicht von selbst geschaffen hat, wodurch rzeuger⸗ und Verbraucherpreis in den Ländern, in benen sie vorher in keinem Verhältnis zueinander standen, proportionaler denn je seit Beginn der ö geworden sind. Es wäre sinnlos, u egen en. ö. die Lage der Weltwirtschaft so stabil geworden . daß jegliche Furcht neuer Komplikationen endgültig beseitigt ei. Die gien im Außenhandel einzelner Länder mit aufgege⸗ benem Goldstandard ist lediglich erreicht durch die stillschweigende Einwilligung der Länder mit i Goldstandard. Wäre aber das Aufrechterhalten ,. Geschäftsbeziehungen mehr erschwert worden, sei es durch den Druck der öffentlichen Meinung in den in Frage kommenden Ländern, sei es durch ihre angenommenen oder tatsächlichen Budgetnöte, so fürchtet die Kammer ernstlich für die Möglichkeit des Eintretens solcher Fälle. Sie hält die Aufrecht⸗ erhaltung einer solchen de fakto Lage in den Ländern mit stabiler Goldwährung für diese selbst für ebenso wichtig wie für die Länder mit Papierwährung und ist daher der festen Ueberzeugung, daß es im wirtschaftlichen Interesse der letzteren liegt, so schnell als irgend möglich eine definitive Regulierung des Wertes ihrer Währungen anzustreben. In Anbetracht der Bedeutung der in Frage kommenden Ergebnisse a es die J. H. K. für richtig, die Folgen zu zeigen, die entstehen würden, wenn noch mehr Länder ihren Goldstandard aufgäben. Es liegt der J. H. K. völlig fern, Ereignisse vorguszusehen oder den Augenblick schwärzer zu malen, als er tatsächlich ist. Im Gegenteil, die Kammer ist der festen Ueberzeugung, daß die iich in bestimmten Beziehungen vielversprechender ist denn je seit 1929. Trotzdem ist die Tatsache nicht zu übersehen, daß eine neue Währungsstabilität, hervorge⸗
1 ä /// 77 ;;; ,; ; ;;
Die Effektivverzinsung der Altbefitzanleihe nach der Aenderung bes Auslosungsverfahrens.
Der neue Bericht des Bankhauses Gebr. Arnhold, Dresden⸗ Berlin, untersucht, welche Aenderungen sich für den Markt der Altbesitzanleihe des Reichs durch die soeben 3 Aenderung des Auslosungsverfahrens, nämlich a statt einmalige Ziehung im Fahr, ergeben. Es wird darau hingewiesen, daß rechnungsmäßig die Aenderung zunächst nicht allzu bedeutsam er⸗ cheint. Sowelt die Hälfte des bisher zum 31. Dezember eines
ahres auszulosenden Betrags nunmehr am 390. September aus⸗ gezahlt wird, erfolgt eine Ermäßigung der Zinsvergütung um e vH der Jahresnominalverzinsung von 45 vH, d h. um 11 während bei den Stücken, die in Zukunft zum 31. März eines Jahres ausgelost werden, eine entsprechende Erhöhung der Zinsvergütung um 15 vH eintritt. Da die g , n n, Altbesitzanleihe auch weiterhin über der Nominalverzinsung iegt, bedeutet diese fer en, allerdings einen kleinen Zinseszins⸗ gewinn, der aber mit knapp 0, 10 vo pro Jahr zu errechnen ist. Trotzdein bedeutet die Maßnahnie eine wichtige Stütze des Marktes. desfen Bedeutung für den gesamten Rentenmarkt aus dem immer noch sehr hohen Umlaufbetrag von 3.5 Milliarden RM hervor⸗ eht. Ter Bericht verweist darauf, daß sich bisher in der Kurs⸗ 3 der Altbesitzanleihe deutliche Wellenlinien erkennen lassen, in der Regel ein Ansteigen des Interesses im Sommer und Herbst bis zur Erreichung des Höchststandes kurz vor der Ziehung. während zumeist nach Abgang des Auslosungsrechts eine über⸗ steigerte ÄAbschwächung und dann eine monatelange Vernachlãässi⸗ e des Markte? 27 verzeichnen war. Durch die zeitliche Ber⸗ teilung der Auslosung ist entsprechend ein stärkerer Ausgleich zu e arten, der die allgemeinen Bestrebungen zur organischen Senkung der Kapitalmarktzinsen erleichtern muß. Eine Auf⸗ stellung ergibt, 6 z. Zt. die Ältbesitzanleihe des Reichs nach der Neuordnung noch eine Rendite von etwas mehr gls 6n½ PES er- bringt, wobei zu berücksichtigen ist, daß diese Anleihen infolge der niedrigen Nominalcerzinsung und der besonderen Konstruktion kaum von der sonst geplanten organischen Zinssenkung berührt werden dürften. Zum Vergleich sind auch die Renditen der meist⸗ gehandelten anderen Altbesitzanleihen angefügt, für die allerdings eine Aenderung des Auslosungsverfahrens bisher nicht be chlossen ist. Wie stets, liegen die Effektinverzinsungssätze dieser kleineren Anleihen über der Rendite der Altbesitzanleihe des Reichs, wobei teilweise Sätze bis zu fast 73 v erreicht werden.
—————
Yrganijatorische Neugestaltung des deutschen Vraugewerbes.
Der vom Herrn Reichswirtschaftsminister zum Führer der e g lsruhd F hann , fig, der deutschen . e. ernannte Brauereidlreitor Schüler, Dertmund, ha gleichzeitig mit ZJustimmung des Herrn Reichsernährungs⸗
uinisters die Führüng des deutschen Brgugewerbes ühernommen. Die zuständigen Ministerien haben als alleinige ,, tretung des Braugewerbes den Deutschen Brauer⸗Bund, E. V., Berlin, anerkannt.
Der neue Führer des deutschen Brau ewerbes hat Herrn Brauereibesitzer Dr. inn Röhm, Bad eichenhall, zu 6 Stellvertreter bestellt. ie bisherigen Organe des Deu schen Brauer⸗Bundes werden ersetzt durch folgende ;
1. Beirat des Führers, bestehend aus den Herren. 1. ba, .
direktor J. m men dorf, Köln, 2. i, ,
J. Heß, Biegnitz, 3. Brauereidirektor W. Janke, Berlin,
4. Brauereidirektor E. Na gel München.
Versammlung der Gauvor itzenden. ¶Mitgliederve 56
h für Fragen des Gaststättengewerbes, g) für das e,, raugewerbe. . 5. Ehrenrat des deutschen Braugewerbes, in welchen 87 Persön⸗ lichkeiten der Industrie berufen wurden. Die Mitglieder führen die Bezeichnung „Senatoren des deutschen Brau⸗ gewerbes“. Den Vorsitz in den Versammlungen des Ehren⸗
Bundes, Herr Rudolf Funke, Berlin.
standesgerichte und beim Deutschen Brauer⸗Bund als Berufungs⸗ instanz ein Bundesstandesgericht gebildet. Den Vorsitz des Bundesstandesgerichts führt Herr Präsident Funke, Berlin. Zur Di gen, einer gesunden Grundlage für die spätere endgültige Gestaltung der Wettbewerbsverhältnisse nach dem Leistungsprinzip wurde mit sofortiger Wirkung ein absoluter Kundenschutz 69 sämtliche Abfatzstellen der deutschen Brauereien bis zum 36. Juni d. J. verfügt. Verstöße werden von den Standesgerichten geahndet. Weitere grundsaͤtzliche Bestimmungen regeln die Wettbewerbsbeziehungen der Brauereien nach Ablauf des absoluten Kundenschutzes. Den Gauen bleibt vorbehaltlich der Zustimmung des Führers des deutschen Braugewerbes eine weitere Ausgestaltung dieser Wettbewerbsgrundsätze überlassen.
Guter Auftrieb am Weißblechmarkt.
Die deutsche Weißblechindustrie kann seit Anfang vorigen ahres 3. eine besonders günstige Aufwärtsbewegung zurück= licken, so daß die Weißblechwerke seit Monaten voll beschäftigt sind. Aber nicht nur der Inlandsabsatz hob sich aholg⸗ belang⸗ reicher Anforderungen der Automobilindustrie und der Konserven⸗ dosenhersteller in . beträchtlichem Umfang, sondern auch der Export weist bis in die allerletzten Monate eine ständige Zunahme auf. Die folgende Uebersicht gibt Aufschluß über die deutsche r , n, . in den beiden letzten Jahren a im Januar und Februar dieses Jahres und verzeichnet außerdem die Höhe
des Exports und der Einfuhr: Erzeugung 141076 t 207 277 t
Jan. 1934... 18002 t Febr. 1934... 20 272 6 14062 6 2035 t
Die monatliche Durchschnittserzeugun . sich im Jahre 1953 auf 11 700t und im Jahre 1533 auf 17250 t. Im Februar d. J. ist somit gegenüber dem Vorjahr eine 18 prozentige und gegenüber 1952 eine 13 prozentige Steigerung eingetreten. = Sodann beweist die Entwick ug der Ausfuhrziffern, daß sich die deutschen Weißbleche auf dem Weltmarkt ungeachtet der englischen weiter gut einführen. Von den im verflossenen ahr ausgeführten 128 4916 t entfallen u. a.: auf Japan 27 500 t. Holland . Argentinien 10 500 t, die Schweiz 7400 t, Brasilien sz00 t und Italien Bo0 t. Im Februar d. J. stand ebenfalls Japan mit einer Be , von 00 t an vorderster Stelle. Alsdann folgen 2 and mit 1960 t, die Schweiz mit 1620 t,
Ausfuhr 81 759 t 128 491 t 10 8656 t
Einfuhr 16494 t 19741 t
1463 6
19832... 19833. .
Konkurrenz
und Brasilien mit 626 t.
Bevorftehende Verlängerung des Vauelfa⸗ Ceitungsdraht⸗Verbandes.
beschlossen, der Verlängerung . ; bandes, der das Syndikat mit den vier Großfirmen mann, Brown, Boberi C Cie. und SSW. zusammenschließt. auf unveränderter Grundlage für weitere drei Jahn d. h. bis zum 31. März 1937, zuzustimmen. Da an dem Einverständnis der Großfirmen mit dieser Verlängerung nach den Vowerhandlungen nicht mehr zu zweifeln ist, kommt der für den 21. März 1934 vor⸗ gesehenen , , n , m, nur noch formelle Bedeutung zu.
Ständige Fachausschüsse, und zwar: a) für Presse und Propaganda. b) für Sozialpolitik. c) für Agrarfragen. d) für Steuerfragen, e) für Versand ünd Export.
Zur Sicherung der Grundsätze eines loyalen und anständigen Wettbewerbs unter den Brauereien werden bei den Gauen Gau⸗
rates führt der bisherige Präsident des Deutschen Brauer⸗
Die Vauelfg“ Vereinigte Leitungsdraht-Fabriken Gmbop., Berlin (Vauelfa· Syndikah, hat in ihrer Mitgliederversammlung
des Vauelfa⸗Leitungsdraht⸗Ver⸗ EG., Berg⸗
Ärgentinien mit 120 t, Italien mit 846 t, Schweden mit 7601
gegen die
Zum Gesetz über die Bildun
um Gese gesellschaften 1
zunächst ne
bei Kapitalgesellschaften.
eines Anleihestocks
über die Bildung eines Anleihestocks bei Kapital⸗ tiv festzustellen, daß dieses y
a weder dividendenfeindlich, 3 kapitalfeindlich, noch aktienfeindli
ist.
Der Sinn dieses Gesetzes ist, die deutschen Unternehmungen
in einer bestimmten Phase an ihre soziale und nationale Verant⸗
wortung zu erinner
ne ist.
n und sie
n u veranlassen, eine Haltung einzu⸗ . die gerade in diesem Augenblick und bei denjenigen Unter- mungen, die davon betroffen werden, mehr als selbstverständlich Das Gesetz wird im wesentlichen angewandt auf Unterneh⸗
mungen, die gerade durch die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der
Reichs regierun . Das 36
etz will au
die ersten Nutznießer im großen Stile geworden bei diesen Unternehmungen und Ge⸗
ellschaften durchaus nicht Erträgnisse beschneiden oder Erträgnisse
chaften in Erinnerung bringen, . ie sie durch die Arbeitsschlacht un nahmen der Reichsregierung zu verzeichnen habe gleich eitig itte fließen, mit für die W dessen ersten Erfolgen sie Nutzen stimmt im einzelnen, daß Kapita schäftsjahr in der Zeit vom 1.
. den Staat in Anspruch nehmen.
beweisen und indem sie die
eine gewisse
ger fn haben.
Dan kess die ihnen im besonders reichen Maße zu⸗ eiterführung des Kampfes bereitstellen, aus
Es will nur diesen Gesell⸗ sie nach den ersten Erfolgen, die Arbeitsbeschaffungsmaß⸗ n, Besonnenheit
chuld
abtragen,
Das Gesetz be⸗
gesellschaften, die für das Ge⸗ ktober 1933 bis 31. Dezember 1934
im Verhältnis zum Grundkapital einen höheren Gewinn als im Vorjahr ausschütten, und zwar mehr als 6 v5 vom Stammkapital,
in
lage hat.
der angegebenen Höhe öffentliche Anleihen des Reiches, der Gemeinden und Gemeindeverbände zu kaufen haben. rene, daß dieser Anleihestock den Charakter einer Rück⸗
Durch die Vorschriften soll es den Gesellschaften nicht
Es ist nicht
etwa unmöglich gemacht werden, den Gewinn in derselben Höhe,
wie er erzielt worden ist, auszuschütten.
Das Gesetz soll nicht
3 wenn in den letzten drei Jahren eine stärkere Reduzierung
es Aktienkapitals
vorgenommen ist.
Der Anleihestock, der zu
bilden ist, muß unmittelbar nach dem Beschluß der Generalver⸗ sammlung oder der Gesellschafterversammlung, in der die Gewinn⸗
ausschüttung beschlossen wird, gebildet werden. ern, dem Gesetz rückwirkende Kraft zu verleihen.
Es ist nicht beab⸗
Die Gesell⸗
chaften haben den Anleihestock in ihrer Jahresbilanz gesondert
unter den Aktiven auszuweisen. 26. über den Anleihestock nicht rechtsgeschäftlich verfügt werden.
Bis zum 31. März 1936 darf
Die
Mittel, die hier eingesetzt werden, müssen eine gewisse Zeit ge⸗ bunden sein und dürfen nicht durch eine freiwillige Verfügung des
Unternehmens rückgängig gemacht werden.
Damit ist jedoch nicht
beabsichtigt worden, diese Vermögensbestandteile dem Zugriff von Gläubigern zu . denn im Falle von Zwangsvollstreckung
oder Konkurs ist
ie Inanspruchnahme von diesem Vermögens⸗
bestandteile nicht ausgeschlossen. Betroffen werden von diesem
Gesetz Gesellschaften, deren Stammkapital 109 900 RM übersteigt. Ausgenommen sind Unternehmungen und Gesellschaften, bei denen andere gesetzliche Vorschriften bereits die Anlegung von Vermögen in öffentlichen Anleihen vorschreiben, wie dies z. B. bei öffentlich⸗ rechtlichen Kreditanstalten und Versicherungsunternehmungen der etz bedeutet ö einen Appell an die Unter⸗
Fall ist. Das Ges nehmungen, die Mi
ttel, die der er
olgreich vorangetragene Kampf
Arbeitslosigkeit eingebracht hat, wieder für' die Zwecke
er allgemeinen Wirtschaft und Kreditpolitik nutzbar zu machen.
Sie werden schwächt, die
lbst.
ierdurch in keiner Weise in ihrer Kapitalkraft ge⸗ euregelung entspricht vielmehr dem wirklichen In⸗ teresse der Anteilseigner ge
Brandschäden im Februar 1934. eststellung des Verbandes öffentlicher Feuerver⸗
Nach der
icherun m, . in Deutschland betrugen die Leistungen für
randschäden bei
kö Sozietäten ruar 1934 3 709 243 RM. gegenüber 4
1934. Die Anzahl Februar 1934 6055 bruar 1933.
den öffentlichen
der Schäden gegenüber 80
— —
Fe uerversicherungsanstalten Brandkassen im Fe⸗ 632 981 RM im Januar Schadenshäufigkeit) betrug im
im Januar 1934 und 6676 im
Wochenũbersicht der Reichsbank
vom 23. März 1934
(in Klammern Zu und Abnahme gegen die Vorwoche):
Aktiva.
1. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗
ländische Goldmünzen, das Pfund fein
1392 Reichsmark
und zwar:
Goldkassenbestand
Golddepot lunbelasteth bei (
u
berechnet ö
1 2 1 1 . 2
RM 182179 000
ausländischen Zentralnoten⸗
62 812 000
banken . . 2. Bestand an deckungsfähigen Devisen....
g. a) . b). =
Reich
sschatzwechseln ....
sonstigen Wechseln und Schecks... deutschen Scheidemünzen.. ... Noten anderer Banken...
Lombardforderungen·· (darunter Darlehen 5 Reichsschatz⸗·
wechsel RM 35 900
ö deckungsfähigen Wertpapieren... 9 sonstigen Wertpapieren..
. sonstigen Aktiven
Grundkapital Reservefonds:
a) gesetzlicher Reservesondd .. b) Spezialteservefonds für künftige Dividenden⸗
zahlung
* *
9 sonstige Rücklagen ;
8. Betrag der umla 4. Sonstige täglich b. Sonstige Passiva
ufenden Noten... fällige Verbindlichfeiten
RM
244 991 000 db 7g och
17 264 000 ( 3 552 6060) 6 Sab Oo ( 3 Nö 600) 2 7660 807 06 I3ʒ 6i5 m: 256 155 O0 ( 17 976 00) 11 35 666 (4 421 600) 79 157 6606 (4 15855 0600)
347 727 00 255 000) z3 1 204 6000 (4 Ibs 0)
zl hol O66 ( I6 185 600)
150 000 000 (unverändern
67 262 000 (unverdnderr)
40 Z54 000 (unverändern⸗ 365 281 000 (unverändert) 3 293 041 000 ( 63 575 000) 540 810 009 (*
141 029090
5 ho obs ( 5 Tzd 6bh