Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 75 vom 29. März 1934. S. 2.
Nachtragsanordnung,
betreffend die Bildung des Milchversorgungsverbandes der Niederlausitz.
Im Nachgang zu meinen Anordnungen vom 11. Augüst' 1933 und vom 26. Christmond (Dezember) 1933 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 6 für 1934), betreffend Bildung des Milch⸗ versorgungsverbandes der Niederlausitz, bestimme ich hiermit folgendes: .
§ I.
Die Rechte und Pflichten des bereits durch meine Anordnung vom 11. August 1933 aufgelösten Verbandes der an der Milch⸗ belieferung der Niederlausitz beteiligten Milcherzeuger, Milchbe⸗ und Verarbeitungsbetriebe und Milchhändler (Milchversorgungs⸗ verband der Niederlausitz e. V.) gehen auf den durch meine An⸗ ordnung vom 11. August 1933 errichteten „Milchversorgungs⸗ verband der Niederlausitz“ als Gesamtrechtsnachfolger über.
§ 2.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 21. März 1934. Der Reichskommissar für die Milchwirtschaft. Freiherr von Kanne.
Begründung
zum Gesetz über eine vorübergehende Aenderung der Verord⸗ nung über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 26. März 1934 (RGBl. 1 S. 245).
(Veröffentlicht vom Reichsarbeitsministerium) Allgemeines.
Die Verordnung über die Arbeitszeit in den Bäckereien und Konditoreien in der bisherigen Fassung setzt das Nacht⸗ backverbot auf die Zeit von 19. Uhr abends bis 6 Uhr morgens fest (6 3). Die Landesbehörden können eine Verschiebung dieser Zeit um höchstens eine Stunde genehmigen G 5). Von der Ermächtigung des 5 5 haben die Landesbehörden in weitestem Umfang Gebrauch gemacht, so daß die Betriebs⸗ ruhe jetzt in der Regel die Zeit zwischen 9 Uhr abends und 5 Uhr morgens umfaßt. Die Abgabe (Verkauf) von Backwaren aus offenen Verkaufsstellen ist auf Grund der gesetzlichen Vorschriften über den Ladenschluß in weiten Teilen Deutsch⸗ lands, insbesondere in ganz Preußen, schon von 6* Uhr
morgens ab, die Belieferung von offenen Verkaufsstellen
(Z3weiggeschäften, Wiederverkaufsstellen) aus dem Bäckerei⸗ betrieb schon von 6½ Uhr morgens ab gestattet.
Hiernach liegt zwischen dem Arbeitsbeginn um 5 Uhr
morgens und dem Verkauf der Backwaren von 6n½ Uhr mor⸗ gens an nur noch ein Zeitraum von anderhalb Stunden, während im allgemeinen zur Herstellung eines guten und bekömmlichen Weizengebäcks ein Zeitraum von mindestens zwei Stunden erforderlich ist. Aus der Verkürzung dieses Zeitraums auf anderthalb Stunden ergab sich daher ein Anreiz zu einem Arbeitsbeginn schon vor 5 Uhr morgens, der zu zahlreichen Uebertretungen des Nachtbackperbots und zu dauernder Beunruhigung des Gewerbes und Inanspruch⸗ nahme der Behörden führte. Infolgedessen wird schon seit längerer Zeit sowohl von Meistern und Gehilfen des Bäcker⸗ gewerbes als auch von behördlicher Seite mit immer stär⸗
kerem Nachdruck die Wiederherstellung eines mindeftens zwei⸗
stündigen Zeitraums zwischen Arbeitsbeginn und Verkaufs⸗ beginn auf reichsgesetzlichem Wege gefordert. In Anbetracht des starken Bedürfnisses der Bevölkerung nach frühzeitigem Verkauf von frischem Gebäck am Morgen und in Anbetracht der eingetretenen Gewöhnung an den Verkauf mindestens von 6½ Uhr morgens ab ist nur aus einer entsprechenden Vorverlegung des Arbeitsbeginns zu erwarten, daß der gegen⸗ wärtige ungesetzliche Zustand, der auf die Dauer aus Gründen der Staatsautorität nicht geduldet werden kann, beseitigt wird. Dadurch, daß die zweistündige Spanne zwischen Arbeitsbeginn und Verkaufsbeginn durch Vorverlegung des Arbeitsbeginns. wieder hergestellt wird, entfällt das Interesse an einem vor⸗ zeitigen Arbeitsbeginn, weil die frisch hergestellten Backwaren doch nicht vor Ablauf des für die Herstellung zugelassenen und ausreichenden zweistündigen Zeitraums verkauft werden können.
Hätte hiernach eine Vorverlegung des Arbeitsbeginns um eine halbe Stunde genügt, so sind neuerdings ernährungs⸗ wirtschaftliche Erwägungen in den Vordergrund getreten, die eine noch weitergehende Vorverlegung erforderlich machen. Die bisherige Regelung zwang einen sehr großen Teil der deut⸗ schen Arbeiterschaft, auf den Verzehr von Weizengebäck (Sem⸗ meln, Brötchen) zu verzichten. Denn er muß den Weg zur Arbeitsstätte meist bereits zu einer Zeit antreten, zu der das Gebäck noch nicht zur Verfügung stehen konnte. Durch die Vor⸗ verlegung des Arbeitsbeginns um eine ganze Stunde auf 4 Uhr und des Verkaufsbeginns um eine halbe Stunde auf 6 Uhr morgens wird dieser Zustand wirksam geändert. Die Neu⸗ regelung gibt auch diesen Kreisen, der erwerbstätigen Bevölkerung wieder die Möglichkeit, in ihrer Woh⸗ nung zum Morgenkaffee Weizengebäck zu essen und auch solches Gebäck als Frühstück mitzunehmen. Aber auch andere Kreise werden zu einem erhöhten Verzehr von Weizengebäck angeregt werden, denn die Auflockerung des Nachtbackverbots ermöglicht den Bäckern, ein Gebäck von ein⸗ wandfreier Beschaffenheit herzustellen. .
Der Mehrverbrauch an inländischem Weizen, der hier⸗ durch bewirkt werden wird, kann für den Rest des laufenden Getreidewirtschaftsjahres 1933334 auf rund 100 900 t veran⸗ schlagt werden. Wie bekannt, sind in diesem Getreidewirt⸗ schaftsjahr infolge des hervorragenden Ernteausfalls nicht un⸗ erhebliche Ueberschüsse an Weizen vorhanden. Die vorliegende Maßnahme ist daher von großer getreidewirtschaftlicher und damit auch allgemeinvolkswirtschaftlicher Bedeutung. Denn sie stellt eine zusätzliche Verwertungsmöglichkeit von großem Umfange dar und wird zusammen mit den bereits auf dem Getreidegebiet getroffenen Maßnahmen zu einer weiteren Ent⸗ lastung und Festigung des Weizenmarktes beitragen.
Gegenüber dieser ernährungswirtschaftlichen Notwendig⸗ keit muß eine gewisse, wenn auch in Anbetracht des jetzt schon vorhandenen tatsächlichen Zustandes nicht zu überschätzende Mehrbelastung der Arbeiterschaft durch den früheren Arbeits⸗ beginn in Kauf genommen werden, zumal die Zahl der Ar⸗ belter, die von der Neuregelung betroffen werden, weniger als 2 vH der gesamten deutschen Arbeitnehmerschaft beträgt. Da aber die gegenwärtige Lage des Getreidemarktes kein Dauerzustand ist und erst die weitere Entwicklung sowie auch die Bewährung der Neuregelung abgewartet werden muß, ist diese nur als vorübergehende Maßnahme anzusehen und
auf die Zeit vom 1. April bis 30. September 1934, also bis zur neuen Ernte, befristet.
Im einzelnen.
Die Festlegung der Betriebsruhe auf die Zeit zwischen 9 Uhr abends und 41½ Uhr morgens, statt der bisher im §3 der Bäckereiverordnung festgesetzten Zeit zwischen 19 Uhr abends und 6 Uhr morgens und der nach § 5 der Bäckerei⸗ verordnung zulässigen Zeit zwischen 9 Uhr abends und 5 Uhr morgens, bedeutet die Verkürzung der Betriebsruhe um eine halbe Stunde, nämlich für die Zeit von 41½ bis 5 Uhr mor⸗ gens. Darüber hinaus dürfen gewisse für den vollen Betrieb unerläßliche Vorarbeiten schon von 4 Uhr morgens ab vor⸗ genommen werden. Diese Vorarbeiten bestehen in dem An⸗ heizen der Backöfen sowie in Arbeiten zur Teigbereitung bis zum Abwiegen des Teiges einschließlich; das Formen der Ge⸗ bäckstücke selbst, das sogenannte Teilen des Teiges, rechnet nicht mehr zu den Vorarbeiten und ist daher erst von 4½ Uhr morgens ab zulässig. Da die genannten Vorarbeiten in jedem Falle notwendig sind, bevor der volle Betrieb einsetzen kann, bedeutet ihre Zulassung praktisch auch in größeren Betrieben nicht viel weniger als den Gewinn einer weiteren halben Stunde für die Ausnützung der Betriebe. Auf der anderen Seite hat die Beschränkung der Zulassung auf die Vorarbeiten in der Zeit von 4 Uhr bis 4M Uhr morgens den Vorteil, daß in Betrieben mit einer Mehrheit von Arbeitern jeweils nur ein geringer Teil der Arbeiterschaft zu dem Arbeitsbeginn um 4 Uhr morgens herangezogen zu werden braucht und mit der Früharbeit während der ersten halben Stunde gewechselt wer⸗ den kann. Naturgemäß ist die Belastung des einzelnen Ar⸗ beiters durch diese Früharbeit um so größer, je kleiner die Zahl der Arbeiter ist, und am größten, wenn nur ein einzelner Arbeiter beschäftigt wird.
Jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren dürfen z. 3. in Bäckereien und Konditoreien ohne Unterschied der
Betriebsgröße vom zulässigen Arbeitsbeginn ab, alse in der Regel von 5 hr morgens ab, beschäftigt werden. Um in der Beschäftigung der Jugendlichen keine Verschlechterung eintreten zu lassen, war es notwendig, die Jugendlichen von dem nunmehr zugelassenen früheren Betriebsbeginn auszuschließen. Das erschwert andererseits die berufliche Ausbildung der jugendlichen Arbeiter, da die Teil— nahme gerade an den bei Betriebsbeginn vorzunehmenden Arbeiten für die Ausbildung erforderlich ist. Da aber die Lehrzeit im Bäcker⸗ und Konditorgewerbe in der Regel min⸗ destens 3 Jahre dauert, haben die jugendlichen Arbeiter im dritten Lehrjahr noch Gelegenheit, auch an diesen Arbeiten teilzunehmen.
Um die zweistündige Spanne zwischen Arbeitsbeginn und Verkaufsbeginn zu sichern, wird nunmehr der Beginn des Verkaufs von Bäcker- und Konditorwaren aus offenen Ver⸗ kaufsstellen einheitlich durch Reichsgesetz auf frühestens 6 Uhr morgens festgesetzt, d. i. eine halbe Stunde früher, als es bisher schon weitgehend üblich war. Dem Verkauf aus offenen Verkaufsstellen ist das Austragen unmittelbar an den Ver⸗ braucher gleichgestellt. Dagegen ist die Versorgung von offenen Verkaufsstellen mit Backwaren, die in der Regel durch Aus⸗ fahren, in seltenen Fällen durch Austragen, erfolgt, schon von 53, Uhr morgens an zugelassen, um die vom Bäckereibetrieb räumlich getrennten Verkaufsstellen möglichst in die Lage zu versetzen, mit dem Verkauf gleichfalls schon um 6 Uhr zu
beginnen.
Die Gleichstellung anderer gewerblicher Betriebe, in denen Bäcker⸗ und Konditorwaren hergestellt werden, mit den reinen Bäckerei- und Konditoreibetrieben hinsichtlich des Nacht— backverbots ist schon in der bisherigen Bäckereiverordnung ge⸗ geben. Die Gleichstellung erstreckt sich nunmehr auf das Nacht⸗ backverbot in seiner abgeänderten Form, also auch auf den früheren Betriebsbeginn und auf die Verkaufsregelung.
Nichtamtliches.
Aus der Preußischen Verwaltung.
Erläuterungen zum preußischen Gesetz über dringende Finanzmaßnahmen.
Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit:
Der Prxeußische Minister des Innern und der Preußische Finanzminister haben in einem gemeinsamen Runderlaß vom 2. März 1934 die Vorschriften, des Gesetzes über dringende Finanzmaßnahmen vom 17. März 1934, soweit sie für die Gemeinden und Gemeindeverbände von Bedeutung sind, erläutert und die notwendigen Ausführungsbestimmungen hierzu erlassen. In dem Runderlaß wird festgestellt, daß das Gesetz vom 17. März 1934 die bisherigen Vorschriften des innerpreußischen Finanz— ausgleichs grundsätzlich unverändert für das Rechnungsjahr 1934 übernommen hat, daß auch an den Grundzügen des Kommunal⸗ abgabenrechts nichts geändert worden ist und daß sich die im Gesetz enthaltenen Aenderungen nur auf Einzelvorschriften beziehen.
Die Reichssteuerüberweisungen werden sich bei der Ein⸗ kommensteuer ungefähr auf der Höhe der Schätzungen des Vor⸗ jahres halten, bei der Körperschaftssteuer auf das Doppelte steigen und bei der Kraftfahrzeugsteuer nicht unerheblich sinken. Ein bedeutungsbolles Anzeichen für die Belebung der Wirtschaft
ist das auf Grund der bisherigen Feststellung erwartete Steigen des Umsatzsteueraufkommens, das zu einer
ꝛ Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer führt. Der Mehrbetrag wird nicht- schlüsselmäßig verteilt, sondern fließt in den staatlichen Ausgleichsfonds und soll in erster Linie dazu beitragen, den not—
leidenden Gemeinden die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegen-
über dem Umschuldungsverband Deutscher Gemeinden zu ermög⸗ lichen. Dem gleichen Zweck dient die Bestimmung, daß 47 vH des seinerzeit gebildeten Umschuldungsfonds, der inzwischen in⸗ folge anderweiter Regelung der Umschuldung gegenstandslos ge⸗ worden ist, dem Ausgleichsfonds zugeführt werden. Die Tatsache, daß dem Staat jetzt die von den Gemeinden bis zum 22. September 1933 zurückgehaltenen Staatssteuern auf Grund der Umschuldung in Gestalt von Umschuldungsbriefen zu— fließen, ermöglicht es dem Staat, die von ihm seinerzeit zurück⸗ gehaltenen Steuerüberweisungen ebenfalls in Umschuldungs⸗ briefen nachträglich den Gemeinden zuzuführen, eine Maßnahme, die insbesondere von den Gemeinden, die Staatssteuern nicht zurückgehalten haben, und von den Gemeindeverbänden lebhaft begrüßt werden wird. .
In den Landkreisen Norderdithmarschen, Süderdithmarschen und Husum tritt eine wichtige Aenderung der Rechtsstellung von Bauerschaften (Dorfschaften) und Kirchspiellandgemeinden ein. Den
Kunst und Wissenschaft. . Aus den Staatlichen Museen. In der Woche nach Ostern finden in den Staatlichen Museen
folgende
einleiten. ; Donnerstag, den 5. April. 12 Uhr, im Kaiser⸗Friedrich⸗Museum, Führungsvortrag im Münzkabinett;. 11 Uhr Treffpunkt Bildnisse; 11.15 Uhr Treffpunkt Eingang Kaiser⸗Friedrich⸗Museum, Das holländische Sittenbild; 12 Uhr Treffpunkt Altarsaal, Pergamonmuseum.
⸗ Freitag, den 6. April. 20 Uhr im Vortragssaal des Pergamon⸗Museums, Direktor Andrae: Was bedeutet Vorderasiatische Kunst für unsere Zeit? (Mit Lichtbildern); 20.30 Uhr im Schloßmuseum: Die Festräume des Schloß— museums (bei Beleuchtung) Prof. Schnorr von Carolsfeld; 11 Uhr im Deutschen Museum, Prof. Schottmüller: Hauptwerke deutscher Malerei. Sonnabend, den 7. April. 11 Uhr Vorderasiatische Abt.:. Rundgang. 11 Uhr Treffpunkt Deutsches Museum, Schlütersaal: Malerei; 12 Uhr Treffpunkt Altarsaal, Pergamon⸗Museum; 12 Uhr Islamische Abteilung, Rundgang; 11 Uhr Museum für Völkerkunde, Direktor Preuß: Amerika.
Spielplan der Berliner Staatstheater.
Freitag, den 30. März. Parsifal. Beginn 185 Uhr.
Kleiber. (Gut⸗
gültig.) Schauspielhaus: Faust J. Beginn 19 Uhr.
; Sonnabend, den 31. März. Palestrin a. Beginn 19 Uhr.
Heger. Schauspielhaus: 100 Tage. Beginn 20 Uhr.
Führungen statt, die das neue Führungshalbjahr
Deutsches Museum Schlütersaal, Deutsche
Deutsche
Rundgang
Staatsoper: Dirigent:
und Umtauschscheine un⸗
Staatsoper: Dirigent:
Vorschriften des neuen Gemeindeverfassungsrechts wird von jetzt ab auch hinsichtlich des Finanzausgleichs und des Steuerrechts eine klare Trennung zwischen Bauerschaften (Dorf⸗ schafteny als Gemeinden und Kirchspiellandgemeinden als engeren Gemeindeverbänden herbeigeführt.
Die Abstellung der Umlagen der Gemeindeverbände hinsichtlich der Realsteuern auf das Soll nach dem Stande vom 1. Januar vor Beginn des laufenden Rechnungsjahres hat für die Betei⸗ ligten den Vorteil, daß nunmehr schon bei Beginn des Rechnungs⸗ jahres insoweit die Höhe des Umlagesolls endgültig feststeht.
Für 1934 in Fortfall geraten sind die Vorschriften des Gesetzes über einen Sonderfinanzausgleich zugunsten preußischer Randgemeinden vom 8. Juli 1927, aufrecht erhalten dagegen sind die Sonderbestimmungen für das westfälische Industriegebiet ge⸗ mäß Gesetz vom 22. März 1928.
Durch die Beseitigung der Wegevorausleistungsverordnung vom 25. November 19233 wird die Wirtschaft, und zwar ins⸗ besondere die Landwirtschaft, von einer als ungerecht empfundenen, mit den Grundsätzen des nationalsozialistischen Staates nicht vereinbarten Belastung befreit. . . —
Im wesentlichen eine Lastenverschiebung zwischen Gemeinden
und engeren Gemeindeperbänden bedeuten die Aenderungen der Vorschriften der H Ausführungsverordnung zur Für⸗ sorgepflichtverordnung. In Zukunft werden danach auch in den Bezirken mit engeren Gemeindeverbänden nicht diese, sondern die einzelnen Gemeinden den sogenannten 30 prozentigen Fürsorge⸗ anteil zu tragen haben. . ;
In den Gemeinden, die nach der sogenannten Anpassungs⸗ verordnung vom 23. Dezember 1931 dem Neuhausbesitz Erleich—⸗ terungen hinsichtlich der Gemeindegrundsteuer gewähren müssen, werden diese Vergünstigungen für 1934 auch hinsichtlich der Wohngebäude aus den Jahren 192411925 in vollem Umfange und nicht, wie das bisher vorgeschrieben war, nur zur Hälfte auf⸗ rechterhalten werden. Die durch das Gesetz vom 17. März 1934 herbeigeführte Aenderung des Grundvermögensteuergesetzes be⸗ deutet also sowohl hinsichtlich der Staatssteuern als auch hin⸗ sichtlich der Gemeindegrundsteuer eine weitere Entlastung des notleidenden Neuhausbesitzes.
Die im Gesetz weiter vorgesehenen Erleichterungen hinsichtlich der Festsetzung des Wertes des Betriebsvermögens und hinsichtlich der Anrechnung der Dauerschulden bei der Veranlagung der Gewerbesteuer bedeuten ebenfalls eine Entlastung der Wirtschaft.
Verkehrs wesen.
Luftpostverkehr. Luftpost am zweiten Osterfeiertag.
Wegen Einstellung des Flugdienstes am zweiten Osterfeiertag ruht auch der Luftpostverkehr an diesem Tage mit einigen Aus⸗ nahmen, über die die Postanstalten Auskunft erteilen. Die Reichs⸗ postflüge (Nachtflüge Berlin — Hannover — Böln — London und zu rück, der Reichspostflug Berlin — Athen und die Nachtflüge Berlin — Königsberg Pr.) und zu⸗ rück werden planmäßig ausgeführt. .
Reichs postflüge.
Vom 3. April an werden im Anschluß an die Reichspostflüge (Nachtflüge! Berlin — Hannover — Köln — London gleichartige Flüge auf den Linien göln — Frankfurt Main) und Köln — Brüssel — Paris eingerichtet. Der Verkehr auf den drei Linien vollzieht sich so, daß die in den angeschlossenen Luftpostorten ,, Abendpost in allen andern Orten des Netzes in der Regel schon bei der ersten, spä⸗ testens aber bei der zweiten Zustellung des nächsten Tages ab⸗ getragen wird. Denselben Vorteil haben auch die Postversender in den nicht an das Netz angeschlossenen Orten, die mit den Luft⸗ postorten durch günstige Verkehrsgelegenheiten anderer Art ver⸗ bunden sind. Nähere Auskunft bei den Postanstalten.
— —
Ueberseefunktelegrammverkehr der Deutschen Reichspost.
Nach Uebernahme der Transradio A.⸗G. für drahtlosen Ueber⸗ seeverkehr durch die Deutsche Reichspost wurde die Werbung für den Ueberseefunktelegrammverkehr via Transradio der Deutschen Reichspostreklame in Berlin übertragen. Vom 1. April ab geht diese Werbung auf die TDeutsche Reichspost über und wird auf den Ueberseetelegrammverkehr über alle deutschen Funk- und Kabellinien ausgedehnt werden.
entsprechend
ländische Einfuhr
Reichs. und Staatz anzeiger Nr. 785 vom 29. März 18934. 8g. 3.
— —
Die Arbeiten der Deutschen Reichspost am Nundfuntsendernetz.
Im Rechnungsjahr 1933 ist das deutsche Rundfunksendernetz wesentlich umgestaltet und verbessert worden. Weitere Maß⸗ nahmen sind für das neue Rechnungsjahr vorgesehen. Die Haupt— nun,, 3 nge n tung ind: 1. Errichtung neuer Großrundfunksender, Leistungserhöhun für die bereits bestehenden Großsender und . ger mn. n, ,.
2. Errichtung neuartiger Antennenanlagen 3 Verri der Schwunderscheinungen, n din nn nm
3. Einrichtung von Gleichwellennetzen und
4 Exweiterung der Anlage für den deutschen Kurzwellensender.
Berlin und Hamburg haben neue 1606 W-⸗Großsender er— halten. Beide Großstädte verfügten vorher nur über Sender mit einer Leistung von 15 kw, so daß die erzielte Verbesserung hier sehr exheblich ist. Daneben sind die Großrundfunksender Mühl⸗ acker und München (hisher 60 kw) auf 1065 kw verstärkt worden. Die Verstärtung der Großsender Langenberg, Breslau und Heils— berg (z. Z. 60 kw) auf 100 Kw ist gleichfalls im Gange. Sämt— liche deutschen Großsender im Hauptrundfunkband werden daher über die höchstzulässige Leistung verfügen. Diese Leistungsver⸗ besserung der Hauptsender macht es möglich, einfache Empfangs— apparate nach Art des Volksempfängers in weit größerem Um⸗ fange als bisher zum Empfang der Großsender zu benutzen. Für den Deutschlandsender (bisher 60 kw) ist die Errichtung eines 150 KW starken Senders eingeleitet worden. .
Neu errichtet wurde ein Rundfunkzwischensender in Trier, erneuert und verstärkt wurden die Sender in Kassel, Hannover, Bremen und Freiburg (Breisgau). Die Arbeiten zur Leistungs— erhöhung der Sender Stettin und Königsberg und zur Errichtung eines neuen Zwischensenders in Koblenz sind ebenfalls in Angriff genommen worden. .
Bei allen diesen technischen Neu⸗ und Erweiterungsbauten ist stets der neueste Entwicklungsstand der Sendertechnik berücksichtigt worden. Das gilt besonders für die grundsätzliche Umgestaltung der Antennenanlagen mit dem Ziel der Verringerung der Schwunderscheinungen. Nach umfangreichen Versuchen, die die Deutsche Reichspost gemeinsam mit der Funkindustrie in den letzten Jahren durchgeführt hat, wurde die Einturmantenne entwickelt, eine Einrichtung, die den Durchmesser des schwundfrei versorgten Empfangsgebiets um etwa 30 vH. und damit das Gesamtver⸗ sorgungsgebiet um den Sender herum um etwa 70 vH. vergrößert. Als weiterer Vorteil der neuen Antennenform ergibt sich eine Er⸗ höhung der Empfangsfeldstärke im Bereich der Bodenwellen um etwa 20 vH. Derartige schwundvermindernde Antennen sind in Breslau, Berlin und Hamburg im Betrieb und für die übrigen Großsender im Bau. Auch der neue Deutschlandsender soll eine schwundvermindernde Antenne erhalten.
Eine Verbesserung der Empfangsmöglichkeiten ist auch durch die erweiterte Einführung des inzwischen auf einen hohen tech— nischen Stand gebrachten Gleichwellensendebetriebs erzielt worden. Die zahlreichen deutschen Zwischensender für die Versorgung der Enipfangs gebiete zwischen den Großsendern mußten früher ihre Wellen mit Sendern anderer europäischer Länder teilen und hatten daher nicht selten unter Ueberlagerungserscheinungen zu leiden. Der Gleichwellenbetrieb auf eigenen deutschen Wellen beseitigt diese Schwierigkeit. Außerdem konnte nunmehr auch die Leistung der einzelnen Zwischensender erhöht werden, was vorher nicht möglich war. Die Mehrzahl der Zwischensender ist ebenfalls mit schwundvermindernden Antennen ausgestattet worden. Im Laufe des Jahres 1933 sind auf dieser Grundlage drei Gleichwellennetze — das norddeutsche, südwestdeutsche und süddeutsche — eingerichtet worden. Zum norddeutschen Gleichwellennetz gehören die Sender Hannover, Bremen, Flensburg, Stettin und Magdeburg, von denen die ersten drei bereits erneuert und verstärkt wurden; für Stettin sind 26 Arbeiten noch im Gange. Ein zweites Gleich⸗ wellennetz umfaßt die Sender: Fraukfurt (Main), Kassel, Trier, Freiburg (Breisgau) und Kaiserslautern. Der im Bau begriffene
neue Sender in Koblenz wird nach seiner Fertigstellung ebenfalls
an dieses südwestdeutsche Gleichwellennetz angeschlossen. Das dritte, süddeutsche Gleichwellennetz umfaßt die Sender Augsburg und Nürnberg.
So wie im Lande selbst ist auch für die Verbesserung der Empfangsmöglichkeiten in Uebersee gesorgt worden. Neben dem im Jahre 1939 eröffneten Kurzwellenfender in Zeesen (bei Königs Wusterhausen) ist ein zweiter Kurzwellensender in Betrieb ge⸗ nommen worden. Während in den ersten Jahren des Weltrund⸗ funks zur Sammlung von Betriebserfahrungen nur mit Rund⸗ strahlantennen gearbeitet wurde, die nach allen Seiten gleichmäßig strahlten, sind jetzt Richtstrahlantennen nach Nordamerika, nach Afrika, Ostasien und Südamerika, jeweils für mehrere Kurz⸗ wellen, im Betrieb. Die beiden vorhandenen Sender können wahlweise auf eine dieser Richtstrahlantennen geschaltet werden.
1
Von der Weltwirtschaft zur Nationalwirtschast. Immer zahlreicher werden die Länder, die ihre Wirtschaft nach nationalwirtschaftlichen Grundsätzen organisieren. Die not⸗ wendige Folge davon ist, daß die Bedeutung des Weltmarktes mehr und mehr zurückgeht. In dem letzten Jahr ist dies bei Ge⸗ treide, Vieh und tierischen Erzeugnissen besonders deutlich ge—⸗ worden. Das Institut für Konjunkturforschung bringt in seinem neuesten Bericht aufschlußreiche Angaben über diese Ent⸗ wicklung. Die ehemals wichtigsten Zuschußländer für Getreide, vor allem für Weizen (Großbritannien, Deutschland, Italien, Frankreich und Belgien), haben mit Erfolg versucht, die aus— durch heimische Mehrerzeugung zu ersetzen. Dank der hohen Ernten der Getreidezuschußländer in den letzten beiden Jahren gestaltete sich ihre Versorgungslage so günstig, daß neben Deutschland auch Frankreich und Italien ihren Brot⸗ getreidebedarf für 193334 im Inlande decken konnten. Nach Schätzungen des Internationalen Landwirtschaftlichen Instituts in Rom dürfte sich der europäische Zuschüßbedarf an Weizen gegenüber dem Vorjahr um 25 vH vermindern. Außerhalb Europa kommen als Abnehmer für Weizen Brasilien und Japan, zeitweise in gewissem Unifange auch Ehina in Betracht. In diesen Ländern schwankt aber der Bedarf außerordentlich stark, zunial Japan und Brasilien sich vom Weltmarkt unabhängig zu machen versuchen. Mengenumsätze am Weltgetreidemarkt, wie sie zur Zeit der letzten Hochkonjunktur, also im Jahr 192829, erzielt wurden, sind bei den e d ultge zur Selbstversorgung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Jedoch geht aus der Ent⸗ wicklung der Änbauflächen, der Ernten und der Vorräte eine Tatsache klar hervor: Die fortschreitende . dierung und damit die Gesundung der Welt⸗ getreide märkte in dem neuen, verkleinerten Rahmen. . Mit der geringeren Bedeutung des Weltmarktes, verlieren naturgemäß auch die , an Bedeutung für die Be⸗ urteilüng der gesamten Getreidelage. Bei dem kleineren Umfang des Weltgetreidegeschäfts beziehen sich diese Preise im Gegensatvz zu früher auf sehr viel geringere Mengen Die in den National— wirtschaften selbft umgesetzten Getreidemengen sind demgegen⸗ über verhältnismäßig sehr viel größer und können bei der Beur— teilung der Gesamtlage nicht außer Acht gelassen werden. Bemerkenswert ist, daß sich auf Grund der schlechten Ab— lagzmöglichkeiten und der steigenden Weltgetreidevorräte die Er⸗
Weitere Richtstrahlantennen nach den bisher noch nicht bestens erfaßten Ueberseegebieten und die Errichtung neuer Kurzwellen— sender größerer Leistung sind vorgesehen. Durch diese Maßnahmen werden die technischen Einrichtungen für den Weltrundfunk weiterhin so verbessert, daß Deutschland im Rundfunk überall in der Ueberseewelt gut gehört werden kann.
Nach dem Volksempfänger nun auch der Volks lautsprecher.
. Der Reichsverband der Deutschen Rundfunlindustrie teilt mit: Nachdem der Volksempfänger in der deutschen ,, , keit eine große Volkstümlichkeit erlangt hat, haben sich zwecks einer weiteren Popularisierung des Rundfunkempfangs die deut— schen Lautsprecherfabriken zur Schaffung eines Volkslautsprechers zusammengefunden. Dieser Volkslautsprecher, der den Namen LV34 erhält, wird in Gemeinschaftsarbeit von allen Lautsprecher— spezialfabriten hergestellt. Er dient neben seinen praktischen Vor— teilen für den Rundfunkhörer auch der Ankurbelung der Laut⸗ sprecherindustrie, deren Umsätze durch den von der Empfänger— industrie hergestellten kombinierten Empfangsapparat wesentlich beeinträchtigt wurden. Um die Schaffung und den Massenvertrieb des Volkslautsprechers zu ermöglichen, hat sich die Apparate⸗ industvie zum Sozialismus der Tat bekannt, indem sie sich bereit erklärte, auch einen großen Teil der für Konbinationsgeräte erforderlichen Lautsprecher an die Lautsprecherfabriken zu vergeben. Der neue Volkslautsprecher ist besonders für zusätzlichen Rundfunk— empfang gedacht. In den nächsten Wochen und Monaten, da die Hörer im Freien, auf jeden Fall in einem luftigeren Raum als dem, in dem das Empfangsgerät steht, Rundfunk hören möchten, wird der Volkslautsprecher jedem Rundfunkteilnehmer für einen erweiterten, von einem bestimmten Raum unabhängigen Rundfunkempfang willkommen sein. Der Volkslautsprecher be⸗ steht aus einem Bekelite⸗Gehäuse mit einem Freischwinger-Chassis für zwei Röhrenarten. Das Gehäuse ist gegen alle Witterungs— bzw. Feuchtigkeitseinflüsse geschützt. Der Lautsprecher selbst ver— mittelt einen plastischen, tonreinen Empfang von Musik und Wort. Um allen Volkskreisen die Anschaffung des Volkslautsprechers zu ermöglichen, beträgt sein Bruttopreis nur 25 RM. Gleichzeitig mit dem Volkslautsprecher bringen die Lautsprecherfabriken ein volkstümliches Freischwinger-Chassis auf den Markt, das wegen seines geringen Anschaffungspreises gerade den Funkbastlern sehr gelegen kommen wird (Preis 144 RM. Sowohl der Volkslaut⸗ sprecher wie das Freischwinger⸗-Chassis unterstanden bei der Kon⸗ struktion der Aufsicht des Heinrich-Hertz⸗Institutes. Beide Erzeug- nisse stellen die Qualitätsarbeit der deutschen Lautsprecherfabriken unter Beweis und tragen dazu bei, den Rundfunkhörern den Empfang auf jede nur erdenkliche Weise zu erleichtern.
— —
Fernsehversuchssendungen.
Die Fernsehversuchssendungen, die der Ultrakurzwellensender in Witzleben auf Welle 5,985 m (42 950 kHla) verbxeitet, werden Anfang April vom 90 zeiligen Bild auf das 180 zeilige umgestellt werden. Gleichzeitig werden die Sendungen werktags zu fol— genden Zeiten durchgeführt werden: Montags und Mittwochs 3 —11 und 15—16 Uhr, Dienstags und Donnerstags 9— 141 und 2030-22 Uhr sowie Sonnabends 9141 Uhr. Dem Reichspost⸗ zentralamt Berlin-Tempelhof ist es sehr erwünscht, daß ihm alle diejenigen, die sich an der Aufnahme der Bildsendungen be— teiligen, Mitteilungen über den Empfang zugehen lassen, damit festgestellt werden kann, in welchem Umkreis vom Sender die Bilder noch gut aufgenommen werden.
Neue Freimarkenhe ichen. aer ar,
Die Deutsche Reichspost gibt in nächster Zeit neue Frei⸗
markenheftchen zum Preise von 2 RM heraus, die 3 Marken zu 1 Rpf, 3 Marken zu 3, 6 Marken zu 5, 9 Marken zu 6, 4 Marken zu 8 und 6 Marken zu 12 Rpf enthalten. Mit dem Verkauf der neuen Heftchen wird nach Aufbrauch der alten Heftchen begonnen.
Die Versandstellen für Sammlermarken vertreiben wieder Markenbogen, die zur Herstellung der neuen Heftchen gedruckt worden sind. Es enthält der erste Bogen 30 Marken zu 1 Rpf, 30 Marken zu 3 und 20 Marken zu 5 Rpf, der zweite je 40 Marken zu 5 und 8 Rpf, der dritte Bogen 80 Marken zu 5 Rpf und der vierte Bogen 10 Marken zu 6 und 60 Marken zu 12 Rpf. Die Preise der Bogen betragen: 2,20 RM, 5,20 RM, 4,80 RM und 7,85 RM.
Sander steis.
zeugung allmählich den geringeren Absatzmöglichkeiten anzupassen beginnt. Dies hat bereits dazu geführt, daß in den Vereinigten Staaten und Kanada die für die Ausfuhr verfügbaren Welt— vorräte im Laufe des Wirtschaftsjahres von 18,8 auf etwa 15,) Mill. t zurückgehen dürften. Trotz dieses Lagerabbaues dürfen aber keine übertriebenen Erwartungen auf günstige Ab⸗ satzmöglichkeiten gesetzt werden, da die fr nch sieffihi i ft des Weltmarktes erheblich geringer geworden ist.
Der deutsche Getreidemarkt konnte. mit Hilfe der Fest⸗ preise von der katastrophalen Entwicklung abgehängt werden. Durch diese Maßnahme wurde die sonst kaum vermeidbare Preiskatastrophe verhindert. Die umfassenden Maßnahmen auf dem Gebiete der Getreidewirtschaft gewährleisten eine, zweck— mäßige Unterbringung der Ernten. Beunruhigungen über die Verwertung der zum Teil noch großen vorhandenen Vorräte sind bei der Landwirtschaft ebenso unbegründet wie beim Handel.
Vom Weltmarkt i Vieh und tierische Er⸗ zeugnisse liegen nicht so eingehende Angaben vor wie für Getreide. Es läßt sich aber feststellen, daß sich auch hier das An— gebot mehr und mehr an die verminderte Aufnahmefähigkeit der Zuschußländer anpaßt. Allerdings ist der Rückgang der mengen⸗ mäßigen Umsätze im Welthandel mit Veredelungsprdukten im ganzen betrachtet, nicht so stark wie beim Getreide. Für Deutsch⸗ land ist festzustellen, daß die Märkte für Schlachtvieh und tierische Erzeugnisse fester denn je in der Hand der Regierung sind. Die Preise sind praktisch stabil, selbst die Saisonschwankungen konnten weitgehend ausgeschaltet werden.
Dieser Ueberblick zeigt erneut, daß die Anhänger einer orga— nischen Binnenwirtschaft recht haben, wenn sie sagen: Der Weltmarkt ist entthront, die Nationalwirt⸗ schaft hat gesiegt.
Neueste Zahlenergebnisse aus der Invalidenversicherung.
Die Beitragseinnahmen der Träger der Invalidenversicherung im Januar 1954 betrugen nach den zum Teil geschätzten An— gaben der Versicherungsträger 58,350 Millionen Reichsmark. An reichsgesetzlichen Leistungen aus der Invalidenversicherung ein schließlich des Reichszuschusses und des Reichsbeitrages hat die ,, auf Anweisung der Versicherungsträger im Januar 80,719 Millionen verauslagt. Die Reichsknappschaft schätzt ihre Selbstzahlungen im Monat auf 6,7148 Millionen Reichsmark.
Berliner Börsenbericht vom 29. März.
Spezialwerte stärker befestigt.
Das Geschäft an der letzten Börse vor den Feiertagen war nicht so ruhig, wie man allgemein erwartet hatte, sondern in Spezialpapieren sogar ziemlich lebhaft. Der hinsichtlich der wei⸗ teren Wirtschaftsentwicklung hoffnungsvoll gehaltene Bericht der Gemeinschaftsgruppe und der Bericht des Instituts für Kon⸗ junkturforschung, der ein Fortschreiten in der Wirtschaftsbelebung feststellt, haben dem Verkehr Anregung gegeben und zu Käufen der Privatkundschaft namentlich in Papieren mit guten Divi⸗ dendenaussichten geführt. Hiervon ausgehend, konnten bei kleinen Käufen der Kulisse auch die übrigen Werte fast ausnahmslos an⸗ ziehen. Wenn auch das Geschäft im Verlaufe ruhiger wurde, so blieb doch der freundliche Grundton erhalten.
Unter Montanpapieren waren Hoesch (4 2) und Mannsfeld ( 1M) bevorzugt, Harpener stiegen auf 95, Gelsenkirchen auf 6774½ und Mannesmann auf 691. Publikumskäufe zeigten sich unter Braunkohlenwerten in Bubiag (4 3) und in Niederlausitzer Braunkohlen (44 2). Bei ruhigem Geschäft gingen Kalipapierz bis um 114 vH nach oben. Sehr stark begehrt waren J. G. Farben (4 3M), da man die Dividendenaussichten für dieses Papier jetzt wieder günstiger beurteilt. Chemische Heyden ge⸗ wannen 1 vH, Rütgerswerke in Nachwirkung auf die voraus⸗ sichtliche Ausschüttung einer Dividende nicht weniger als 3M vH. In Elektrowerten war das Geschäft ruhig, bei zumeist leicht⸗ gebesserten Kursen. Accumulatoren waren weiter um 2 vH erholt. Sonst hörte man Siemens mit 1432315, A. E. G. mit 302. Unter den sonstigen Industriewerten fielen Julius Berger durch feste Haltung auf (4 2), Bemberg waren um 1 v erholt. Maschinenwerte und Schiffahrtspapiere sowie Brauereiaktien lagen gut erhalten. In Reichsbank zeigten sich Rückkäufe der Kulisse (4 2).
Am Kassamarkt war die Tendenz bei ruhigem Geschäft freund⸗ lich. Unter Rentenpapieren lagen bei lebhaftem Geschäft späte Schuldbücher bis zu *, höher, da sich hier in größerem Umfange Anlagekäufe des Publikums zeigten. Pfandbriefe bei ruhigem Ge⸗ schäft nicht ganz einheitlich. Die umgestellten Obligationen lagen bis n, „H höher. Dollarbonds waren ruhig. Die Tendenz der Stadtanleihen freundlich. Altbesitz lagen mit 96675 kaum verändert. Der Geldmarkt war im Hinblick auf den heutigen Ultimo weiter⸗ hin recht stark. Tagesgeld auf einige Tage über Ultimo stellte sich auf 47M, bis 5y 75. Das Angebot in Reichsschatzwechseln und Privatdiskonten ist weiterhin ziemlich stark, jedoch nicht mehr ganz so groß wie am Mittwoch.
—
Jebe Veränderung in den Organisationen der gewerb⸗ lichen Wirtschaft bis zum 30. April 1934 untersagt.
Der Führer der Wirtschaft, Philipp Keßler, gibt bekannt:
Zur Sicherung der reibungslosen Durchführung der auf Grund des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. Februar 1934 in Angriff zu nehmenden organisatorischen Neuordnung ordne ich für das Gesamtgebiet der gewerblichen Wirtschaft einen organisatorischen Ruhezustand bis vorläufig zum 30. April 1934 an. Bis zu diesem Zeitpunkte ist jede Veränderung in den Organisationen der gewerblichen Wirtschaft untersagt. Soweit in dringenden Aus⸗ nahefällen organisatorische Veränderungen nicht hinausgeschoben werden können, bedarf jede derartige Maßnahme meiner vorher einzuholenden Zustimmung. Gegenüber den in den letzten Tagen in der Tagespresse erschienenen, Verlaütbarungen über organifa⸗ torische Veränderungen auf dem Gebiete der Energieversorgung und der Branereien betone ich, daß es sich bei diesen Aus⸗ führungen lediglich um Vorschläge und Pläne handelt. Die end⸗ gültige Regelung bleibt mir im Einvernehmen mit dem Herrn Reichswirtschaftsminister vorbehalten.
Der deutsch ⸗finnische Handels vvmrtrag.
Der am 24. März in Berlin unterzeichnete Handelsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Finnland ist im Reichsgesetzblatt Teil II vom 27. März zum Abdruck gelangt. Der Vertrag muß noch ratifiziert werden, doch wird er bereits ab 1. April 1934 vorläufig angewendet. Das gesamte Vertragswerk besteht aus drei Teilen, dem eigentlichen Handelsvertrag, einem Schlußprotokoll und einem Zeichnungsprotokoll. Im Handels⸗ vertrag selbst wird zunächst die personelle und sachliche Meist⸗ begünstigung geregelt. In einem Tarif A werden diejenigen Zollpositionen des deutschen Zolltarifes aufgeführt, bei denen Deutschland Finnland ermäßigte Zollsätze gewährt. Es sind im wesentlichen solche Artikel, an deren Ausfuhr Finnland ein be⸗ sonderes Interesse hat und Spezialartikel Finnlands. Weit⸗— gehende Wünsche Finnlands in bezug auf Zollherabsetzungen bei Pappen und Druckpapier wurden auf dem Wege der Ver⸗ ständigung dadurch befriedigt, daß die Einfuhr kontingentiert wurde. Die Kontingentsmengen, für die die niedrigen Vertrags⸗ zölle gelten, sind außerordentlich gering. Sie betragen z. B. bei Pappen teilweise nur 5 und 10 vH derjenigen Mengen, die Finn⸗ land im Jahre 1933 eingeführt hat. Im Tarif B werden die⸗ jenigen Artikel aufgeführt, für die Finnland Deutschland niedri⸗— gere Vertragszölle gewährt. Hier handelt es sich in der Haupt— sache um Fertigwaren der Textilindustrie, der Holz⸗, Papier⸗, Eisen verarbeitenden und elektrotechnischen Industrien sowie um einige chemische Erzeugnisse.
Das Schlußprotokoll enthält besondexe Vorbehalte und Aus⸗ nahmen von der Meistbegünstigung. So bestehen z. B. bei ein⸗ zelnen Artikeln, bei denen Deutschland Finnland Vertragszölle gewährt, noch niedrigere Vertragszölle mit anderen Ländern, die im Verkehr mit Finnland nicht zur Anwendung kommen. Auf der anderen Seite muß Deutschland Ausnahmen von der Meist⸗ begünstigung in bezug auf den finnisch⸗englischen Handelsvertrag zugestehen.
Im Zeichnungsprotokoll schließlich verfahren im einzelnen geregelt.
wird das Kontingent⸗
Das deutsch⸗russische Wirtschaftsablom men.
Moskau, 28. März. Wie verlautet, beabsichtigt die Sowjel⸗ regierung sofort nach Inkrafttreten des deutsch⸗russischen Wirt⸗ schaftsabkommens mit den Bestellungen in Deutschland zu be⸗ ginnen. Es wird erwartet, daß auch die russische Ausfuhr nach Deutschland zunehmen werde. Die Sowjetregierung ist der Auf⸗ fassung, daß das Protokoll eine Erleichterung für den deutsch⸗ russischen Handel bringen werde, daß aber eine bedeutet ese Be⸗ lebung vorläufig noch nicht zu erwarten sei.