1934 / 79 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Apr 1934 18:00:01 GMT) scan diff

gentralhandels registerbeilage zum R

eichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 78 vom 4. April 1934. S. 6

Reppen. . j 3 Genossenschaftsregistereintragung Nr. 52. Viehverwertungsgenossenschaft. Vest Sternberg, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Sitz Reppen. Statut vom 22. Februar 19834. Gegen⸗ stand des Unternehmens: Die Ver⸗ wertung von Vieh.

Reppen, den 26. März 1934.

Amtsgericht. Schi velbeim. Bekanntmachung. .

In das Genossenschaftsregister ist heute bei dem Raiffeisen'schen Ein⸗ und Verkaufsverein, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Schivelbein, eingetragen:

Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 16. Fe⸗ bruar 1934 aufgelöst.

Schivelbein, den 2. März 1834.

Das Amtsgericht. Sigmaringen.

FIn Gen.⸗Reg. Nr. 17 wurde heute bei Mindersdorf⸗Deutwanger Spar⸗ und Darlehenskassenverein e. G. m. u. H. in Mindersdorf eingetragen: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 29. Oktober 1933 ist 8 45 des Statuts geändert worden. Sigmaringen, I6. März 19834. Das Amtsgericht.

Weida. l26 In das Genossenschaftsregister ist bei Nr. 30, Bauverein Weida e. G. m. b. H. in Weida, eingetragen worden; Auf Grund des 5 81 des Genossenschafts⸗ gesetzes ist die Genossenschaft am 6. März 1934 aufgelöst worden. Durch Ver⸗ fügung des Thür. Amtsgerichts Weida vom 17. März 1934 sind zu Liquidatoren bestellt worden: Rechtsanwalt Seidel in Weida und Bücherrevisor Willy Walter in Weida. Weida, den 26. März 1834. Thüring. Amtsgericht.

24

2

Wesselburen. 27 Genossenschaftsregister Nr. 23. Meiereigenossenschaft, eingetragene

Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗

pflicht in Wesselburen. Durch Beschluß

der Generalversammlung vom 19. 2.

1934 ist der 3 37 des Statuts geändert. Wesselburen, den 25. März 1934.

Das Amtsgericht

Vas

5. Musterregister.

281 In unser Musterregister ist am 24. März 1934 unter Nr. 108 folgen⸗ des eingetragen: Friedrich Kölling, Goh⸗ feld i. W,. 2 Abbildungen von Mo— dellen für Kücheneinrichtungen Irmgard und Grete, offen, Geschäftsnummern 24 und 25, plastische Erzeugnisse, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet am 21. März 1934, 8, 10 Uhr.

Amtsgericht Bad Oeynhausen.

Col dit. 3881

In das Mustexregister ist heute fol— gendes für die Firma Steingutfabrik Colditz A.-G. in Colditz eingetragen worden, je mit einer Schutzfrist von 3 Jahren, angemeldet am 12. März 1934, mittags 12 Uhr 15 Min.:

Nr. 39. 1 Muster 1 drehbare Torten⸗ oder Aufschnittplatte, Fabriknummern 18119, plastisches Erzeugnis.

Nr. 40. 1 Muster 1 Teller Colditz glatt, geschweifte Form, Fabrikbezeich⸗ nung „Colditz glatt“, plastisches Er

zeugnis.

Nr. 41. 1 Muster Teller Colditz mit reliefiertem Band, Fabrikbezeichnung reliefiert“, plastisches Er⸗

„Colditz Amtsgericht Colditz, am 26. März 1934.

eugnis. Dillenburg. 3891 In das Musterregister ist einge⸗ tragen; Frank'sche Eisenwerke Aktien⸗ gesellschaft in Adolfshütte Niederscheld Dillkreis, Oranier Braunkohlen⸗ brikett⸗Dauerbrandofen Nr. 1010 und Oranier Gasherdbeschlag E, versiegelt, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 15 Jahre, angemeldet am 25. März 1934, 9 Uhr. illenburg, den 26. März 1934. Das Amtsgericht.

Rad Oeynhausen.

Hanau.

Musterregister. 29 , i

J Fa. E. G. Zimmer⸗ mann in Hanau, 4 Abbildungen von Marmorwaren in versiegeltem Um⸗ schlag, Fabrik⸗-Nrn. 4634 = 4637 plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, An⸗ meldung vom 3. Februar 1934, vorm. 10 Uhr 30 Minuten. 2. Nr. 3117. Fa. Deutsche Gummi Compagnie A. G. in Hanau, 2 Modelle Laufflächendessins in ver⸗ siegeltem Umschlag, Fabrik⸗Nrn. 159 u. 166. plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, Anmeldung vom 2. 2. 19341 vorm. 11 Uhr. . . 3 Nr. 3118. Fa. G. A. Korff in Hanau, 50 Abbildungen von Hals⸗ oder Armketten in versiegeltem Umschlag Fabrik Nrn. 1222, 1315, 1921, 1445, 193 2, 141974. 1471/8, 1230, 1315, 1218, 1217, 1223, 1507, 1508, 1482, 1286 157. 1279, 1275, 1504, 1460, 1418,ů 11209, 1422, 1596, 1405, 11407, 1403, 1161 1451, 17165, 1375, 1418, 1415, 3600/2, 15062. 1414, 15993, 1515/9, 2665, 16/5, 1461, 238, 239, 1265, 1266, 1306. 1269. 1297, 1219, plastische Erzeugnisse, Schutz⸗ frist 3 Jahre, Anmeldung vom 5. 2. 1934, vorm. 11 Uhr 30 Minuten.

Dunlop

r und Schnäp⸗ chlag, Fabrik⸗ t —4 und 7.

per, Griff⸗

halterverzi Schlau⸗ ; z Brücken,

dung vom 10 rn en .

6. Nr. 3121. Fa. Deutsche Dunlop Guinmi., Compagnie A. G. in Hanau, 2 Modelle Laufflächendessins in ver⸗ siegeltem Umschlug, Fabrik- Nrn. 161 bis 163, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, Anmeldung vom B. 2. 1934, vorm. 11 Uhr.

7. Nr. 2691. Fa. Deutsche Dunlop Gummi Compagnie A. G. in Hanau, die Schutzfrist vom 18. 3. 1931 ist um sieben Jahre verlängert.

Amtsgericht, Abt. IV, Hanau.

Heiligenbeil. 301

In das Musterregister ist bei der Firma Heiligenbeiler Zeitung, Druckerei und Verlagsanstalt G. m. b. H, in Heiligenbeil (Nr. 1 des Registers) am 22. März 1934 folgendes eingetragen worden:

Die Verlängerung der Schutzfrist ist am 7. Februar 1934, vormittags 190 Uhr, auf weitere drei Jahre an⸗ gemeldet.

Amtsgericht Heiligenbeil, 22. 3. 1934.

31 Bekanntmachung.

In unser Musterregister ist heute eingetragen: Nr. 13. Werbe- und Pro⸗ pagandafachmann Erich Funk in Schulzendorf, Akazienweg 134, 1 ver⸗ schlossenes Paket mit 4 Mustern für Wandschmuckkunstblätter und Post⸗ karten, Flächenerzeugnisse, Geschäfts⸗ nummer 134, Schutzfrist 3 Jahre, an⸗ gemeldet am 10. März 1984, 9 Uhr 30 Minuten.

Königswusterhausen, 23. März 1934.

Amtsgericht. Lahr, Raden. 32

Musterregister Sahr Bd. UL Seite 32. Firma Schad K Blank in Lahr, ange⸗ meldet am 12. März 1934, vorm. 11,45 Uhr, ein unverschlossener Um⸗ schlag, enthaltend Abbildungen von vier Stuhlmodellen, Fabrik⸗Nrn, 885, 896, gz und 955, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre.

Lahr, den 12. März 1934.

Amtsgericht.

K nigswusterhausen.

Ver hst. 16864 Unter Nr. 86 des Musterregisters ist eingetragen: Zerbster Celluloidwaren⸗ fabrik G. m. b. Hf, Zerbst, 1 Modell für einen Zahnbürstenständer, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet am 23. März 1934, 16,25 Ühr. Amtsgericht Zerbst, den 24. März 1934.

7. Konkurse und Vergleichssachen.

Wuppertal-Barmen. 581] Ueber das Vermögen des Goldwaren⸗ händlers Ernst Zuschlag in W.⸗Barmen, Alleininhabers der Firma Dieckmann E Zuschlag in W.⸗Barmen, Freudenberg⸗ straße 65, wird heute, am 26. März 1934, nachmittags 18 Uhr 12 Minuten, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursver⸗ walter: Rechtsanwalt Riehl in W.⸗Bar⸗ men, Wittener Straße 10. Konkurs⸗ forderungen sind bis zum 21. April 1934 bei dem Gericht anzumelden. Ter⸗ min zur Beschlußfassung über Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters, Wahl eines Gläubigeraus⸗ schusses und die im § 132 K.⸗O. bezeich⸗ neten Gegenstände: 21. April 1934, vormittags 16 Uhr, und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen: 5. Mai 1934, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Sedanstraße, Zimmer 15. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache besitzt oder zur Konkurs⸗ masse etwas schuldet, darf nichts an den Gemeinschuldner verabfolgen oder leisten und muß den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Masse abgesonderte Befriedigung fordert, dem Verwalter bis zum 21. April 1934 an= zeigen. Amtsgericht, Abteilung 2, W.⸗Barmen.

Wuppertal-Barmen. 582]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns August Gehring aus W.⸗Ronsdorf, Mittel⸗ straße 2, wird heute, am 28. März 1934,

vormittags 11 Uhr 15 Min., das Konkurs⸗

verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Luckhaus in W.⸗Bar⸗ men, Unterdörner Straße 133. Konkurs⸗ forderungen sind bis zum 21. April 1934 bei dem Gericht anzumelden. Termin zum Beschluß über Beibehaltung des er⸗

nannten oder Wahl eines neuen Ver⸗ walters, Wahl eines Gläubigerausschusses

und die im § 132 K. -O. bezeichneten Gegenstände: 21. April 1934, vormittags 10 Ühr 15 Min., und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen: ö. Mai 1934, vormittags 10 Uhr 15 Min., vor dem unterzeichneten Gericht, Sedan⸗ straße, Zimmer 156. Wer eine zut Konkurs⸗ masse gehörige Sache in Besitz hat oder zur Konkursmasse etwas schuldet, darf nichts an den Gemeinschuldner verab⸗ folgen oder leisten und muß den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Masse abgesonderte Befriedi⸗ gung fordert, dem Verwalter bis zum 21. April 1934 anzeigen.

Amtsgericht, Abteilung 2, W.-⸗Barmen.

Altdori b. Nürnberg. p83 Das Amtsgericht Altdorf b. Nürn⸗ berg hat mit Beschluß vom 26. Mãärz 1934 das Konkursverfahren über das Vermögen des Maurermeisters Johann Volkert in -Ochenbruck nach Abhaltung des Schlußtermins und Vornahme der Schlußverteilung aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Ansbach. s84] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Gast⸗ und Landwirts Georg Zeilinger in Gebersdorf, Hs. Nr. 4 wurde durch Beschluß des Amtsgerichts Ansbach vom 28. März 1934 als durch Schluß⸗ verteilung beendet aufgehoben. Ansbach, den 28. März 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ansbach.

Augsburg. õðdõ] Das Amtsgericht Augsburg hat mit Beschluß vom 28. März 1534 das Konkurs⸗ verfahren über das Vermögen der Bayer. Mieterbaugenossenschaft e. G. m. b. H. i. L. in Augsburg, Zollernstraße 1, auf Grund Zustimmung aller Konkursgläubiger ge⸗ mäß 5 202 K. O. eingestellt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Braunschweig. 586 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Ehefrau Ella Haskiel geb. Wipprecht, hier, Münzstraße 10, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Braunschweig, den 27. März 1934. Das Amtsgericht. 4.

Breslau. S587]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Johann Mittel— staedt (Großhandel mit Motorrädern, Fahrrädern, Nähmaschinen und Sprech apparaten) in Breslau, Neudorfstraße 39, wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist (G 204 K.⸗O.). 42 N. 164/31.

Breslau, den 24. März 1934.

Amtsgericht.

Chemnitz. 588] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Strumpfwarenfabrikanten Wal⸗ ter Schirmer in Chemnitz, Kurfürsten⸗ straße 8, all. Inh. d. Fa. Walter Schirmer, daselbst, Zschopauer Straße 56, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Chemnitz, den 28. März 1934.

Deutsch Krone. 89] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Bauunternehmers Bruno Weber in Dt. Krone wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Deutsch Krone, den 28. März 1934. Amtsgericht.

Gleiv ĩtꝝæ. õ9o0] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Geschäftsinhaberin Appolonia Wollek geb. Grzesik, Gleiwitz⸗Sosnitza, Sosnitzaer Straße 70, wird nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben. Gleiwitz, den 24. März 1934. Amtsgericht. 20. N. 63 / 32.

Görlitz. Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Paul Hechler in Görlitz, Augustastraße 18, Inhabers der Firma Paul Hechler in Görlitz, ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. 14. N. 30 / 30.

Görlitz, den 28. März 1934.

Das Amtsgericht.

Sol]

Grossschönau, Sachsen. 592] Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen der Firma Richard Byhain in

Großschönau und deren alleinigen In—

habers, des Fabrikanten Richard Byhain

in Großschönau, wird nach Abhaltung

des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Großschönau, den 26. März 1934.

Das Amtsgericht.

Herne. 593

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Louis Frank, Herne⸗Sodingen, Mont⸗Cenis⸗Straße 261, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben.

Herne, den 24. März 1934.

Das Amtsgericht.

Hildesheim. 594

Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß der Witwe Auguste Steffen geb. Schramm in Bad Salzdetfurth wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Hildesheim, den 9. März 1934.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 8 des Amtsgerichts.

Hildesheim. (5965

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Uhrmachers Fritz Heß in Hildesheim, Friesenstieg Nr. 6, ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden.

Hildesheim, den 10. März 1934.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 8 des Amtsgerichts.

Königsbrück. JI596 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schlossers Paul Rudolf Hummel in Königsbrück, Inhaber der nicht eingetragenen Firma „August Hum⸗ mel CK Sohn, Inh. Rudolf Hummel“, wird als Termin zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbare Vermögensmasse, sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen anderweit Mittwoch, der 25. April 1934, vormittags 11 Uhr, bestimmt. Das Amtsgericht Königsbrück. Kons tanz. 1597] Bekanntmachung.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Textil⸗Industrie G. m. b. S. in Konstanz wurde nach Abhaltung

des Schlußtermins aufgehoben.

Konstanz, den 29. März 1934.

Amtsgericht A II.

Leipzig. Iõ98] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Hammer E Thamm“ in Leipzig 6 1, Mittelstraße 7, Herstellung wissen⸗ schaftlicher Apparate (persönlich haftende Gesellschafter: Betriebsingenieur Johan⸗ nes Hammer und Kaufmann Paul Thamm, beide in Leipzig), wird hierdurch auf— gehoben, nachdem der im Vergleichs⸗ termin vom 10. Februar 1934 angenom⸗ mene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß von demselben Tage bestätigt worden ist. Amtsgericht Leipzig, am 27. März 1934.

Leipzig. 599]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Eisen⸗ und Stahlgroßhandels⸗ gesellschaft mit beschränkter Haftung Wer⸗ ner Lösser C Co. in Leipzig, Lagerhof⸗ straße 4 (Geschäftsführer: die Kaufleute Werner Lösser in Halle a. S., Reinhold Heydel in Leipzig), wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Das Amtsgericht zu Leipzig, Abt. Ul, A. 1.

Magdeburg. 600 Konkursaufhebung.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Witwe Alma Kumpf geb. Lüdecke in Magdeburg, Hundisburger Straße 3, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht A. Magdeburg, 23. März 1934.

Mannheim. 601

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Arthur Brunnehild E Co. Mannheim, Goethestraße 6 und des persönlich haftenden Gesellschafters Fosef Grünhut, daselbst, wurde nach Abhaltung des Schlußtermins und Vornahme der Schlußverteilung aufgehoben. Mannheim, den 24. März 1934. Amtsgericht BG. 12.

Marktheidenfeld. 602]

Das Amtsgericht Marktheidenfeld hat mit Beschluß v. 27. 3. 1934 das unterm 7. 1. 1952 über das Vermögen des Müllers Georg Weierich in Homburg 4. M. er⸗ öffnete Konkursverfahren nach Abhaltung des Schlußtermins als beendet aufgehoben.

Marktheidenfeld, den 28. März 1934.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts. AMlIünchen. 1603 Bekanntmachung.

Am 29. März 1934 wurde das unterm 10. August 1927 über das Vermögen des Restaurateurs Karl, gen. Charles Müller, Pächter des Weinrestaurants Schleich u. Odeon⸗Bar in München, Besitzer des Strandfamilienbades Schliersee, eröffnete Konkursverfahren als durch Schlußver⸗ teilung beendet aufgehoben.

Amtsgericht München,

Geschäftsstelle des Konkursgerichts.

Neuen haus, Hann. 604

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Bäckermeisters Gustav Nie⸗ derste⸗Hollenberg in Nordhorn ist nach

erfolgter Abhaltung des Schlußtermins

aufgehoben. Amtsgericht Neuenhaus, 12. März 1934.

Neumünster. Beschluß. 6065

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Allgemeinen Kraftfahrzeug⸗ betriebs G. m. b. H. in Neumünster wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 23. Januar 1934 angenommene Zwangs- vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 30. Januar 1834 bestäͤtigt ist, hier⸗ durch aufgehoben. 7 N 20/82

Neumünster, den 27. März 1934.

Das Amtsgericht. Abt. IV.

Papenburg. 606 Bekanntmachung.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Geflügelzucht und Eier- verkaufsgenossenschaft e. G. m. b. H. in Ahlen wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Papenburg, 23. März 1034.

Piorzheim. 1607 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Alfred Guinand, Allein⸗ inhabers der Firma E. Guinand, Taschen-⸗ uhrenfabrik in Pforzheim, wurde nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. forzheim, den 27. März 1934. Amtsgericht. A IV.

Rudolstadt. 608 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Klempnermeisters Walter Truppel in Rudolstadt⸗Lumbach wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Rudolstadt, den 22. März 1934. Thüringisches Amtsgericht.

Scheinfeld. 6091

Das Amtsgericht Scheinfeld hat mit Beschluß vom 27. März 1934 das Kon⸗ kursverfahren über das Vermögen des Lagerhausbesitzers Leonhard Röder in Burghaslach nach Abhaltung des Schluß⸗ termins und Vollzug der Schlußverteilung aufgehoben.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Schäönau, Schwarzwald. (6101

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Zeller⸗Anstalten (Ev. Ge⸗ meindepflege) in Zell i. W. wurde nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Schönau im Schwarzw., den 26. März 1934. Amtsgericht.

Vilshofen. 16111

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Hans Walk u. Co., Großhandlung in Vilshofen, wurde nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins mit Beschluß vom 16. März 1934 auf— gehoben.

Vilshofen, den 29. März 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Waltershausen. (6121

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Hoteliers Kurt Veyer und seiner Frau Helene geb. Fischer in Rödichen⸗Schnepfenthal, jetzt in Berlin, wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. .

Waltershausen, den 20. März 1934.

Thüringisches Amtsgericht. Wismar. Ktontursverfahren. 613]

Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des am 12. 1. 1932 in Wismar ver⸗ storbenen Kraftwagenhändlers Albert Kruse wird nach Abhaltung des Schluß termins aufgehoben. Amtsgericht Wismar, 26. März 1934. Wöllstein, Hessen.

Bekanntmachung.

Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen des Kaufmanns Christian Baatsch

1614

in Gau-⸗Bickelheim wird nach erfolgter

Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Wöllstein, den 27. März 1934.

Hess. Amtsgericht.

Zeitz. Kontursverfahren. 6151

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Ehefrau Liska Herzog, In⸗ haberin der nicht eingetragenen Firma Max Herzog in Zeitz, Schützenstr. 2 und Hospitalstr. 32, Tabakwaren⸗Groß⸗ u. Kleinhandel, ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er— stattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergütung an den Kon— kursverwalter und an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin sowie Termin zur Prüfung der nachträg⸗ lich angemeldeten Forderungen auf den 4. Mai 1934, vormittags 109 Uhr, vor dem Amtsgericht, hierselbst, Zimmer 8, bestimmt.

Zeitz, den 26. März 1934.

Das Amtsgericht.

Breslau. 616 Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Bank für Haus⸗ und Grundbesitz in Breslau e. G. m. b. H. Breslau V, Neue Graupenstwaße 2, ist nach Bestätigung des angenommenen Vergleichs durch Beschluß von heute ,, worden. . R. 9 / 33.) veslau, den 23. März 1934. Amtsgericht.

Mannheim. 617 Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Schmitt & Kauf⸗— mann, Garn⸗, Kurz⸗ Weiß⸗ und Woll waren en gros, Inhaber Ludwig Kauf⸗ an gin an 96 n. . 33 9 na estätigung des Vengleichs aufsge⸗ hoben. e n den 2. März 1954. Amtsgericht. B.⸗G. 10. Nürnberg. 618 Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 29. März 1984 das Ver. gleichsverfahven zur kee n mn des Konturses über das Vermögen der r,, Handel gesellschaft in Firma Maschinen· u. Separatoren⸗Industrie ulius , . in Nürnber lser Straße 114 nach Bestätigung angenommenen rgleichs aufgehoben Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Deutscher Reichs anzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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Alle Druckaufträge sind auf ein⸗

Berlin, Donnerstag, den 5. April, abends Postschecktonto: Berlin A1821

1934

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Begründung zum Gesetz zur Erhaltung und Hebung der Kauf— kraft vom 24. März 1934.

. zur Militärrichterdienststrafoordnung vom 14. März

Bekanntmachung des Oldenburgischen Ministers des Innern, betreffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Freistaates Oldenburg.

Preusen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnungen des Regierungspräsidenten in Aachen.

Verbot einer periodischen Druckschrift.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur

Aenderung der Wertberechnung von Sypotheken und

sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RG Bl. 1 S. 569).

Der Londoner Goldpreis beträgt am 5. April 1934 ür eine Unze Feingold ; . in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel. kurs für ein englisches Pfund vom 5. April 1934 mit RM Iz, 5 umgerechnet.. RM 87,1563, ür ein Gramm Feingold demnach... Pence bl 9716, in deutsche Währung umgerechnet. ... RM 2, S024.

Berlin, den 5. April 1934. Statistische Abteilung der Reichsbank. Speer.

Begründung

zum Gesetz zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft vom 24. März 1934 (RGBl. Teil 1 S. 235).

(Veröffentlicht durch das Reichsfinanzministerium)

Allgemeines.

Die Beiträge und Umlagen, die von k Körperschaften des öffentlichen Rechts und von ver chiedenen Verbänden und Organisationen, die nicht Personen des öffentlichen Rechts sind, erhoben werden, sind teilweise viel zu hoch. Das Zuhoch ist insbesondere auf mangelhafte Bewirtschaftung der Mittel, auf zu teuere Verwaltung oder auf den Drang nach Kapital⸗ ansamm lung zurückzuführen. Auf der einen Seite wird dem Volksgenossen von seinem Lohn, Gehalt oder sonstigen Einkommen ein zu hoher Betrag abverlangt, und auf der an⸗ deren Seite werden Teile des Volkseinkommens in Kanäle gelenkt, in denen sie nicht zu dem volkswirtschaftlichen Nutzen führen, der erzielt würde, wenn dem einzelnen Volksgenossen das Zuhoch des Beitrags zur Bestreitung seiner Lebensbedürfnisse zur Verfügung stünde. Je größer die Beiträge sind, die der Gehalts- und Lohnempfänger an Berufsverbände und sonstige Organisationen leisten muß, um so kleiner ist das ihm verbleibende Reineinkommen und damit derjenige Betrag, der ihm zur Bestreitung seiner Lebens⸗ bedürfnisse zur Verfügung steht. Je kleiner aber der zur Be⸗ streitung der Lebensbedürfnisse zur Verfügung stehende Be⸗ tag, um so geringer der Verbrauch. Und je geringer der Ver⸗ brauch, um so kleiner die Nachfrage nach Gütern und nach Arbeit. sr. Entwicklung wirkt sich auf die Höhe der volks⸗ wirtschaftlichen Umsätze, des Volkseinkommens und des Steuerauftkommens vermindernd und auf die Arbeitslosen⸗ ziffer und den Finanzbedarf der Arbeitslosenhilfe erhöhend aus. Diese Entwicklung steht also in Widerspruch mit den all⸗ gemeinen Interessen des Volksganzen. Es besteht in olgedessen ein öffentliches Interesse daran, daß dieser Entwicklung ent⸗ gegengewirkt wird. Dem dient Abschnitt 1 des vorliegenden Entwurfs. .

Es gibt Fälle, in denen der Beitrag nicht von allen Mit⸗ gliedern der Organisation in gleicher Höhe erhoben wird, sondern nach der Höhe des Einkommens gestaffelt ist. In dem Fall stellt der Betrag einne Art Einkommensteuer dar. Die Erhebung von Steuern ist jedoch ausschließlich Sache des Reichs, der Länder und der Gemeinden. Es kann unter keinen Umständen zugelassen werden, daß Verbände und Or⸗ ganisationen mit dem Staat in Steuerwett bewerb treten und die Steuerkraft der einzelnen Volksgenossen zum Schaden der Volksganzheit schwächen.

Was von den Beiträgen und Umlagen der Verbände und Organisationen gilt, das gilt auch von mancher Spende, die erhoben worden ist oder erhoben wird. Ausgenommen sind diejenigen Spenden, deren Erhebung durch, die allgemeinen Interessen des Volksganzen begründet ist, insbesondere also

freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit und

die Winterhilfe. Die freiwillige Spende zur Förderung der des

helle, Ge hestehl ie lgebess wach töne, m, nn eutschen Arbeiterpartei im Einvernehmen mit dem Reichs

natonalen Arbeit war von vornherein bis zum 31. März 1934

1934 nicht mehr. Die Winterhilfe hat mit Ablauf des Winters ebenfalls ihr Ende erreicht. Um nicht die Erhebung von Spenden in Widerspruch mit den allgemeinen Interessen des Volksganzen kommen zu lassen, wird durch Abschnitt II des vorliegenden Entwurfs für die Erhebung und Forterhebung von Spenden die staatliche Genehmigung vor— geschrieben.

Der Gedanke der Erhaltung und Hebung der Kaufkraft der Massen unseres Volkes bedingt nicht nur eine Begrenzung der Beiträge für Verbände und Organisationen und eine Be⸗ grenzung der Spenden auf die allgemeinen Interessen des Volksganzen, sondern auch eine Senkung der Steuern und öffentlichen Abgaben. Die letztere ist nur mög⸗ lich, soweit die Erfüllung der finanziellen Aufgaben, die durch die allgemeinen Intexessen des Volksganzen bedingt sind, das . Eine solche Senkung der Steuern und öffentlichen

asten wird durch Abschnitt III des Entwurfs eingeleitet. Die Senkung der Abgabe zur Arbeitslosenhil fe, die hier vorgesehen ist, bedeutet eine Erhöhung des Reineinkom⸗ mens der Gesamtheit der Lohn⸗ und Gehaltsempfänger um rund 300 Millionen Reichsmark gegenüber bisher. Die Folge wird eine entsprechende Behebung des Verbrauchs sein. Um die Wirkung dieser n fag möglichst groß

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Gehaltsempfänger mit drei und mehr Kindern sind ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Gehalts abga befrei. Lohn- und Gehaltsempfänger mit einem un d zwei Kindern sind, wenn ihr Arbeitslohn 5o0 Reichsmark im Monat nicht übersteigt, a bgabefrei. Die kinderlos Verheirateten und die Unverheirateten sind abgabefrei, wenn ihr Arbeitslohn den Betrag von 100 Reichsmark monatlich nicht übersteig t. Verheiratete mit einem Kind und mit zwei Kindern werden, wenn ihr Arbeitslohn 590 Reichsmark im Monat übersteigt und sie infolgedessen nicht vollkommen ab⸗ gabefrei sind, ab 1. April 1934 mit einem niedrigeren Satz erfaßt als bisher. ;

Der Grundgedanke des vorliegenden Entwurfs in allen seinen Abschnitten ist: Verm in derung der Spanne zwischen dem rohen Arbeitslohn und dem einen Arbeitslohn und dadurch Erhöhung der Kaufkraft und Belebung des Ver⸗ gn ch; der volkswirtschaftlichen Umsätze, des Volkseinkommens und des Steuerauf⸗

kommens. Zu Abschnitt I.

Dieser Absatz erstreckt sich auf die Höhe der Beiträge nicht nur unmittelbar, sondern auch mittelbar, und zwar durch Ueberwachung der wirtschaftlichen Finanzgebarung der Körperschaften, Verbände und Organisationen. Die Körperschaften, Verbände und Organisationen haben ü ber⸗ sichtliche und ausführliche Haushaltspläne zur Genehmigung vorzulegen, vorschrifts⸗ mäßig Rechnung zu legen usw.

Der Abschnittentwurf lehnt sich eng an den 5 des Ge⸗ setzes über den Deutschen Gemeindetag vom 15. Dezember 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1065) an. Das dort für eine ein⸗ zelne Körperschaft des öffentlichen Reichsrechts vorgeschriebene Zusammenwirken des zuständigen Reichsministers mit dem Reichsminister der Finanzen sichert, da die Reichsaufsicht über juristische Personen des öffentlichen Rechts verschiedenen Fachministern zusteht, die gebotene Gleichmäßigkeit in der Be⸗ handlung der finanziell wichtigen Fragen.

§ 7 Absatz 1 des Abschnittentwurfs sieht Ausnahmen vor, und zwar unter Ziffern 1, 2 und 4 für solche Körperschaften des öffentlichen Rechts, die hinsichtlich der Verwaltung ihres Vermögens einer staatlichen Aufsicht durch einschlägige Ge⸗

. bereits seit langem unterliegen, und unter Ziffer 3 für

ie K Deutsche Arbeiterpartei auf, Grund ihrer besonderen Stellung im Leben des nationalsozialistischen

Staates. Als Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei im

Sinn des Entwurfs gilt nur die Partei als solche. Verbände und Organisationen, die sich in der einen oder anderen Weise an die Partei anlehnen, jedoch nicht die Partei als solche ver= körpern, fallen unter die Befreiungsvorschrift des 87 Absatz 1 nicht.

8 8 Absatz 1 läßt die Uebertragung der Aufsichtsbefugnis auf andere Behörden zu.

3 ; § 8 Absatz? erfaßt unmittelbar die juristischen Personen

des öffentlichen Rechts, die auf Landesrecht beruhen. g sieht vor, juristische Personen und Verbände, die aus irgendwelchem Grund des öffentlich rechtlichen Charakters er⸗

mangeln, der gleichen Aufsicht zu unterwerfen, wenn an ihrer Finanzgebarung und an der Erhebung von Beiträgen und Umlagen durch sie ein öffentliches Interesse besteht.

Zu Abschnitt II. Cd: * * * 1 . Die Erhebung von Spenden soll der Genehmigung Stellvertreters des Führers der Nationalsozialistischen

minister der Finanzen bedürfen. Es erscheint zweckmäßig, hier den Stellvertreter des Führers einzuschalten, weil er im Ein⸗ zelfall am besten wird beurteilen können, ob und inwieweit die Erhebung der Spende mit den allgemeinen Interessen des Volksganzen in Einklang zu bringen ist. Der Reichsminister der Finanzen wird eingeschaltet, weil durch die Erhebung von Spenden die Kaufkraft und die Steuerkraft der Bevölkerung mehr oder weniger beeinträchtigt werden kann, und weil er Abschnitt J gemäß an der Beaufsichtigung der Finanzgebarung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts usw. ent— scheidend beteiligt ist.

Zu Abschnitt III.

Durch die Zweite Notverordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 5. Juni 1931 war mit Wirkung ab 1. Juli 1931 die Krisensteuer eingeführt worden. Diese zerfiel in Krisensteuer der Veranlagten und Krisensteuer der Lohn- und Gehaltsemp⸗ fänger. Die letztere wurde als Krisenlohnsteuer bezeichnet. Diese betrug 1 bis 5 vom Hundert des rohen Ar⸗ beitslohns. Der niedrigste Satz von 1 vom Hundert galt, wenn der Arbeitslohn für volle Monate den Betrag von 300 Reichs⸗ mark nicht überstieg. Der Höchstsatz von 5 vom Hundert galt, wenn der Arbeitslohn für volle Monate den Betrag von 3000 Reichsmark überstieg. Das Aufkommen an Krisensteuer meindit drug when dz de. az, risenlobnstengr floß dem allge⸗ der für die Krisenfürsorge vorgesehenen Mittel,. .

In der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 14. Juni 1932 ist die Krifenlohnsteuer mit Wirkung ab 1. Juli 1932 abgelöst worden durch die „Abgabe zur Ar⸗ ö . .

Die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe wird zu einem höheren Tarif erhoben als die abgelöste Krisenlohnsteuer. Der Tarif beginnt nicht mit 1, sondern mit 1,5 vom Hundert und reicht nicht bis 5, sondern bis H,5 vom Hundert. Dahinzu kommt, daß der niedrigste Satz bei der Krisenlohnsteuer für Arbeits⸗ lohn von nicht mehr als 300 Reichsmark monatlich galt und bei der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe für Arbeitslöhne von nicht mehr als 125 Reichsmark monatlich gilt. Bei der Krisen⸗ lohnsteuer galt für Arbeitslöhne, von nicht mehr als 300 Reichsmark einheitlich der niedrigste Satz von 1 vom Hundert. Demgegenüber beträgt die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe 15 vom Hundert bei Arbeitslöhnen von nicht mehr als 125 Reichsmark monatlich und 2,5 vom Hundert bei Arbeits⸗ löhnen von mehr als 125 und nicht mehr als 309 Reichsmark monatlich. Wer 300 Reichsmark Monatslohn bezieht, hatte bis 30. Juni 1932 1 vom Hundert Krisenlohnsteuer zu ent⸗ richten und hat seit 1. Juli 1932 2, vom Hundert Abgabe zu Arbeitslosenhilfe zu entrichten. .

Die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe wird auch von den Beamten und Angestellten der öffentlichen Betriebe, deren Bezüge unter die Vorschriften der ver⸗ schiedenen Gehaltskürzungsmaßnahmen fallen, erhoben, und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des Gehalts zum einheit— lichen Satz von 1,5 vom Hundert.

Das Aufkommen an Abgabe nicht durch den Reichshaushalt, elbar i Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversi⸗ cherung. Die Einziehung der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe er⸗ folgt der Notverordnung vom 14. Juni 1932 gemäß zum großen Teil nicht durch die Finanzämter, sondern durch die Krankenkassen.

Durch die Notverordnung vom 14. Juni 1932 war die Erhebung der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe zunächst bis zum 31. März 1933 geregelt worden. Diese Regelung war durch die Einkommensteuerverordnung vom 18. März 1933 bis zum 31. März 1934 verlängert worden. ;

Der vorliegende Entwurf enthält die Bestimmungen, nach denen die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe mit Wirkung ab 1. April 1934 erhoben werden soll. Das wesentliche Merk⸗ mal dieser Neuregelung besteht in der wesentlichen Erweite⸗ rung des Kreises derjenigen Lohn⸗ und Gehaltsempfänger, die von der Abgabe zur Arbeitslofenhilfe freigestellt sind.

Dem vorliegenden Entwurf gemäß sind von der Abgabe zur Arbeit slosenhilfe voll⸗ ständig freigestellt: t ̃

1. Steuerpflichtige mit drei

Kindern, ohne Rücksicht auf ihres Arbeitslohns.

Steuerpflichtige mit einem Kind oder

zwei Kindern, wenn der Arbeitslohn 500 Reichsmark monatlich nicht über⸗ ste igt.

zur Arbeitslosenhilfe fließt sondern unmittelbar an die

mehr Höhe

oder die