1934 / 82 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Apr 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs⸗ und

Staatsanzeiger Nr. ST vom 9. April 1934. S. 4

dte Ufer der Hafenbecken 1

der nn, . 16

dafenbeckens ; . 22 .

das . Pi f. und das Ostufer des Hafenbeckens Ill, sobald

ĩ schlagsbetriebe dort niederlassen. .

19 Ee Gen ch n gung der Zollstelle dürfen nech 8e 8 an⸗

gemeldete Schiffe ihre Flätze nicht verlassen oder n,,

(3) Als Anlegeplatz für die im Hafen verkehrenden Personen⸗

moto rboote ist das Ostufer des Hafenbeckens 1 unmittelbar unter⸗ halb der Brücke beim Elektrizitätswerk bestimmt.

Anmeldung bei der Zollstelle.

§ 8. ö

(1) Nach dem Festmachen am Landungsplatz hat den 2 ührer oder sein Vertreter sein Fahrzeug alsbald ö. a . wenn i. Hafen anzumelden, gleichviel, ob es beladen oder leer ist,

er i hntbaesaden vder nur beigeladen werden;

oder ob Güter ausgeladen ode we 6 . (S) Außer sämtlichen die Ladung betreffenden 6 . 1g

uch das Verschlußbuch vorzulegen. Die Ladung ist nach 5 22 de zereinszollgesetzes zu deklarieren.

Löschen und Laden der Schiffe. § 9. (1) Das Löschen und Laden der Schiffe erfolgt unter zoll⸗

und II in ihrer ganzen Länge sowie inbauamts Offenburg am Westufer

icher Aufsicht. ö Mit . Löschen und Laden darf erst begonnen werden, wenn die Zollstelle die schriftliche Genehmigung erteilt hat. . dürfen weder Luken geöffnet, noch vorhandene Deck lasten ent⸗ ernt werden. Waren dürfen erst nach Entrichtung oder Sicher⸗ a,. des Zolles und sonstiger Abgaben abgeführt werden. ö

(3) Wird das Löschen und Laden tagsüber für längere Zei und abends nach Einstellung der Arbeit unterbrochen, so werden die Schiffsräume (Laderäume) zollamtlich verschlossen, falls nicht

amtliche Bewachung stattfindet. . . (8 Zollgüter, die unmittelbar vom Schiff auf andere Beförde⸗

. ; ee, , , ; n e. rungsmikttel überschlagen werden, sind jeweils bei Beginn Eiern zur Zollabfertigung zu. stellen und dürfen nur mit Ge⸗ nehmigung der Zollstelle weggeführt werden.

Verkehrsbeschränkungen. 8 10. (i) Unbefugten ist das Betreten der Zollschiffe und der zoll⸗ amtlichen Liege⸗, Lösch⸗ und Tadeplätze untersagt. (23) Das Änbieten und der Verkauf von Waren im Hafengebiet unterliegen der allgemeinen Zollüberwachung. Ausfahrterlaubnis. 3 11.

Sind alle zollamtlichen Verpflichtungen erfüllt, so erteilt die

zollfä d' lt Halen den Schisfsfühter anf de; Mind eschfmni—

ung den nach z 18 (H der Hasenpolizeiordnung für die Erteilung er Ausfahrterlaubnis erforderlichen Abfertigungsvermerk.

Inkrafttreten. § 12. Diese Zollordnung tritt am 156. April 1934 in Kraft. Karlsruhe, den 4. April 1934. Der Präsident des Landesfinanzamts. Dr. Weidemann.

Verordnung,

betreffend die Zollordnung für den Hafen in Karlsruhe im

Bezirk des Landesfinanzamts Karlsruhe.

Auf Grund der Vexordnung des Reichsministers der Finanzen vom 26. Oktober 1929 Reichsministerialblatt 8. 656) wird gemäß § 167 Abs. 2 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 Bundesgesetzblatt S. 317) hiermit

verordnet: Geltungsbereich. 8 1

(1) Den Bes

„Schiffe des Zollverkehrs“ .

Glerunter fallen, hne Rücksicht auf ihre Gattung und Ver—

wendungsart alle Wasserfahrzeuge,

a) die talwärts eintreffen, gleichviel, ob sie von Kehl oder Straßburg oder von einem anderen Ort oberhalb der Zollinie, Au⸗Lauterberg kommen und einerlei, ob sie leer

oder beladen sind;

b) die zollpflichtige oder zollüberwachungspflichtige Waren

(Zollgüter) befördern.

(2) Der Hafen umfaßt die Hafenbecken und das in 3 1 der Hafenpolizeiordnung für den Hafen in Karlsruhe umschriebene

Hafengebiet.

3. Als Zollhafen und Zollkai im engeren Sinne gilt die

nördliche Hälfte des Mittelbeckens. Grundlegende Bestimmungen. 8 2.

(i) Für den Schiffszollverkehr gelten folgende Bestimmungen:

A die Rheinschiffahrtsakte vom 17. Oktober 1868;

p) die deutschen Reichsgesetze und Aussührungsverord⸗ nungen insbesondere das Vereinszollgesetz mit

seinen Ordnungen ; e) diese Sonderordnung.

(3 Neben diesen Vrschriften ist die Polizeiordnung für den Hafen in Karlsruhe vom 29. September 1935 (Badisches Gesetz⸗

und Verordnungsblatt S. 209) zu beachten. Zuständige Zollstelle. 83.

(2) Der Ansageposten hat den Schiffsverkehr des Varlsruher Für den Schiffsver⸗

mit dem Ansageposten am Hafeneingang. kehr mit dem Oberrhein ist das Zollamt Hafen Grenzzollamt.

(2) Der Ansagepnsten hat den Schiffsverkehr des Karlsruher Hafens mit dem Oberrhein in Ein— und Ausgang zu überwachen.

Dienststunden, Amtsstellen und Gebührenpflicht. § 4.

(I) Die zollamtlichen Abfertigungen und Bewachungen beim Löschen und Laden der Schiffe sind gebührenfrei, wenn sie inner⸗ halb der ordentlichen Dienststunden und an den Amtsstellen er⸗ solgen. Die ordentlichen Dienststunden und die e, , .

etzt und an den Amtstafeln des

werdem von der Zollbehörde festge Zollamts und des Ansagepostens allgemein bekannt gegeben.

(2) Außerhalb dieser Dienststunden und Amtsstellen sind für die zollamtlichen Abfertigungen und Ueberwachungen die geord⸗

neten Gebühren nach der Zollgebühvenordnung zu entrichten.

Ueberwachung des Schiffsverkehrs. 5.

Alle ein- und auslaufenden Schiffe haben sich dem Ansage⸗ posten so zu nähern und die Fahrt zu verlangsamen, daß eine

Ein Schiff darf

Zollbeamten möglich ist. Ein Schiff. windigkeit wieder

n oder die volle Geschwind mte die Erlaubnis erteilt hat.

Verständigung mit den Fahrt erst fortsetze hmen, wenn der Zollbe na Sondervorschriften für die Schiffe des Oberrheinverkehrs.

a) Eingang.

Besetzung der Kauffahrteischiffe mit Kapitänen und zieren (Schiffsbesetzungsordnung), vom 25. März 1934

Richtung Au Lauterburg in den sich auf Hörweite durch ein Zeichen mit der Dampfpfeife posten am Hafeneingang zu melden. ie zu stoppen und den Be⸗

(ö) Die talwärts aus der Hafeneinlaufenden Schiffe haben

1d darauf folgendes kurzes oder Hupe dem Ansage Verlangen des amten mit dem Land zu bringen.

(3 Diese Schiffe müsse ahrtunterbrechung in den Zollhaf ai anzulegen; außerhalb der orden amts wird ihr vorläufiger Liegeplatz Ausnahmen bedürfen der vorherigen, ahrt durch Vermittlung des des Vorstehers des Zollamts Hafen. die Schleppschifführer.

de und in den Hafen ein⸗ auch Sportfahrzeuge und eförderung dienen⸗ ort an Ort und

Ansagepostens haben j u Nachen an Bord zu holen und ebenso w

n die Zollstelle einhalten und ohne en fahren. Sie haben am Zoll⸗ tlichen Dienststunden des Zoll⸗ vom ständigen Zollposten spätestens bei der Ansagepostens einzuholenden Ge⸗ nehmigung Für die Ein⸗ haltung dieser Vorschrift haften auch (3) Aus dem Oberrhein kommen fahrende unbeladene und leere Schiffe, Schleppboote sowie die lediglich der Personenb chon vom Ansageposten sof in den freien Verkehr gesetzt werden.

über den Freibord der , CX m 6 5 J J i m E 2 s 2 34 2 den Schiffe, können s Irischen Freistaat und Beitritt Jugo) awiens), vom pri j Stelle abgefertigt und

b) Ausgang.

8 7. (1) Für sämtliche in das Ausland fahvenden Schiffe sind neben den zollamtlich erforderlichen Ausfuhrpapieren Ladelisten über die Gesamtladung abzugeben. (2) Schiffe, die nachweisbar unmittelbar nach Kehl fa egleitscheinverkehr auf das Hauptzo

auf der Strecke Karls⸗ inanzamts

können auf Antrag im

Kehl überwiesen werden. (3) Für den Zwischenauslandsverkehr ruhe Kehl gelten die vom Prästdenten des Landesf

Bekanntmachung. Die am 7. April 1934 ausgegebene Nummer 18 des

Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:

die Verordnung zur Aenderung der , ,. über die

hhiffsoffi⸗

die Verordnung über die vorläufige Anwendung des dDeutsch=

ungarischen Abkommens über die Zahlungen aus dem Waren⸗ verkehr, vom 28. März 1934,

die Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Ver—

einbarung über die Verlängerung der Geltungsdauer. der deutsch⸗ italienischen Vereinbarung wegen Einfuhr italienischer Kunst⸗ seide, vom 3. April 1934

die Verordnung über die vorläufige Anwendung eines

deutsch⸗estnischen Abkommens über den gegenseitigem Warenver⸗ kehr, bom 5. April 1934

die Bekanntmachung über die Ratifikation des Inter natio⸗

nalen Uebereinkommens zum Schutze des menschlichen Lebens auf Ser ESchiffssicherheits vertrag. London 1929) durch den Irischen Freistaat, vom 28. März 1934;

bie Bekanntmachung zu der dem Internationalen Ueberein⸗

kommen über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr bei⸗ gefügten Liste, vom 28. März 1934;

die Bekanntmachung zum Internationalen Uebereinkommen Ron sahrd leich fffe (Ratifikation durch den

die Bekanntmachung zu der zweiten, dritten und vierten Zu⸗

satzvereinbarung zum deuisch⸗schweizerischen Abkommen über den gegenseitigen Warenverkehr, vom 4. April 1934;

dis Bekanntmachung über den Schutz von ,

Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 6. Apri 1934.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: h,. 5 RM. Postver⸗

sendungsgeblihren: G01 Rwe. für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW, den 9. April 1954. Reichsberlagsamt. Scholz.

Karlsruhe erlassenen Sondervorschriften. Nach beendigter Ausgangsabferti ollgüter geladen haben, bis zur

ung bleiben die Schiffe, usfahrt unter Zollüber⸗

Anmeldung beim Zollamt.

chen hat der Führer eines Zollschiffes lsbald beim Zollamt anzumelden, gleich⸗ der leer ist, oder ob Güter ausgeladen oder

en die Ladung betreffenden Zollpapieren r talwärts aus der Richtung e außerdem das Manifest über adung ist nach 5 22 des Ver⸗

Kehl Straßburg vom Oberrhein fe werden einer vollständigen Beschau unter digung weder mit dem Land, noch mit enommen werden darf. die aus Richtung Mann⸗

(1) Nach dem Festma persönlich sein Fahrze viel, ob es beladen o nur beigeladen werden. (EE) Außer sämtlich ist auch das Verschlußbuch und Au Lauterburg eingetroffene Schi die Gesamtladung vorzulegen; die einszollgesetzes zu deklarieren. Die aus Richtung kommenden Schif worfen, vor deren Been benachbarten Schiffen Verkehr auf Beschränkung gilt nicht für Zollschiffe, heim Maxau vom Zollinland eintreffen.

Löschen und Laden der Schiffe.

rundsätzlich am Zollkai zu löschen und zu en der Genehmigung des Vorstehers zollamtliche Genehmigung dürfen die plätze nicht verlassen oder verändert werden. chen und Laden der Schiffe erfolgt unter zollamt⸗ Mit dem Löschen und Laden darf erst begonnen das Zollamt die schriftliche Genehmigung erteilt eöffnet, noch vorhandene en erst nach Entrichtung lles und sonstiger Abgaben abgeführt

(I) Zollgüter sind Ausnahmen bedürf des Zollamts Hafen. Lösch⸗, Lade⸗ un (?) Das Lös licher Aufsicht. werden, wenn Vorher dürfen weder die Lucken Decklasten entfernt werden. oder Sicherstellung des Zo

(G3) Wird das Lös und abends nach Einstellen de die Schiffsräume (Laderäume) amtliche Bewachung stattfin (4) Zollgüter, die unmi derungsmittel überschlagen werde Beladung zur Zollabfertigung zu nehmigung des Zollamts weggeführt werden.

Verkehrsbeschränkungen.

Waren

chen und Laden tagsüber für längere Zeit r Arbeit unterbrochen, so werden zollamtlich verschlossen, falls nicht

ttelbar vom Schiff auf andere Beför⸗ n, sind jeweils bei Beginn der stellen und dürfen nur mit Ge⸗

timmungen dieser Zollordnung unterliegen soweit nicht Sonderbestimmungen auch auf Wasser fahrzeuge des freien Verkehrs Anwemdung finden alle „Zollschiffe“ der

(i) Unbefugten ist das Betreten der Zollschiffe und der zoll⸗ amtlichen Liege⸗, Lösch⸗ und Ladeplätze s Anbieten und der Verkau liegen der allgemeinen Zollüberwachung.

Ausfahrterlaubnis.

a. f von Waren im Hafen⸗ gebiet unter

ollamtlichen Verpflichtungen erfüllt, so erteilt en dem Schiffsführer bescheinigung den nach 3 20 ( der Hafenpol Ausfahrterlaubnis

auch für Schiffe des freien Ver⸗ ollausland (Oberrhein) fahren.

(1) Sind alle

das Zollamt eiordnung für die

Erteilung der en Abfertigungs⸗

(2) Diese Bestimmung gilt kehrs, die unmittelbar in das 3 Inkrafttreten.

Diese Zollordnung tritt am 15. April 1934 in Kraft. Karlsruhe, den 4. April 1934. Der Präsident des Landesfinanzamts. Dr. Weidemann.

Bekanntmachung. Die am J. April 1934 ausgegebene Nummer 38 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: die Vierundzwanzigste Verordnun tändigkeiten auf den Reichsfinanzhof, die Verordnung zur Durchführun fahren im Osthilfegebiet (Neunte Osthil nung), vom 29. März 1934 die dritte Verordnung zur Durchf Vermahlung von Inlandsweizen, vom 29. die Verordnung über die Regelung von r Speisezwiebeln, vom 29. tte Verordnung zur Au vom 3. April 1934. Berichtigungen. g: * Bogen. ; ühren: 0,3 RM. für ein Berlin NW ao, den 9. April 1934. Reichsverlagsamt. Scholz.

zur Uebertragun vom 29. Mär der Entschu fedurchführungsverord⸗

dungsver⸗

ührung des Gesetzes über die

Preisen und Preis⸗ für Schriftleitung (Amtlicher u. n n Bet Teil), März 1934; ! sführung des Milchgesetzes, Direktor Dr. Baron von Dazur in B

spannen für den übrigen redaktionellen Teil, den Handelsteil und ü

Verkaufspreis: 6,15 RM. Postver⸗ sendungsgeb

Preußen. Preußisches Justizministerium. Landgerichtspräsident Dr. Mül“ser in Torgau ist zum

Senatspraͤsidenten in Naumburg a. S. ernannt.

Erbhofgerichtsrat und Oberlandesgerichtsrat Starcke in Celle ift zum Senatspräsidenten bei dem Landes erbhof⸗ gericht und zugleich bei dem Oberlandesgericht in Celle er— nannt.

Oberstaatsanwalt Spieler aus Schweidnitz ist zum Kommandanten des Gemeinschaftslagers Hanns Kerrl in Jüterbog ernannt.

Bekanntmachung. Die heute ausgegebene Nummer 20 der Preußischen Gesetzsamnilung enthält unter Nr. 14 120 das Gesetz über das Landjahr, vom 29. März 193. Umfang: „. Bogen. Verkaufspreis: 020 RM, zuzüglich einer Versandgebühr von 5 Rpf

Zu beziehen durch: R. Berlin Wg, Linkstr. 35, und durch den Buchhande

Berlin, den 9. März 1934. Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.

Nichtamtliches. Aus der Preußischen Verwaltung.

Nur sparsame Staats⸗Zuschüsse für Schulbauten in Preußen.

verbessert werden sollen. Von der Aufnahme solcher

e werden sollen, ist im allgemeinen abzusehen. A schü

Ergänzungs⸗Zuschu

ie Nächweisung aufzunehmen, bei denen die Kosten ganz o zum überwiegenden Teil aus werden müßten.

schafft worden sind.

Schulgeld⸗Höchstsatz in Preußen 240 Reichsmark.

in Preußen für das Rechnungsja

daher, wie das VdZ⸗Büro meldet, für dieses Jahr 240 R übersteigen. An den vom Stagt unterhaltenen und vom 8 verwalteten , Schulen ist vom 1. April 1934 ab die

Betrag zu erheben.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich: und für den Verlag; parlamentarische Nachrichten:

Berlin. Wilhelmstraße 32. Acht Beilagen

von Decker's ,. (G. Schench,

A ¶Väu—mC idñEꝛᷣ——

Um einen Ueberblick zu erhalten über die Bauten für Volkẽ⸗ schulzwecke in Schulverbänden mit acht und mehr Schulstellen, so⸗ weit diese Bauten im Rechnungsjahr 1934 dringend erforderlich erscheinen und nur mit Hilfe staatlicher Zuschü sse durchgeführt werden können, hat der preußische Kultusminister von den Regie rungspräsidenten eine achweisung eingefordert. Er hat dabei hervorgehoben, daß bei Art und Umfang der Bauten Und ihrer Ausführung der heute gebotenen Sparsamkeit Rechnung zu tragen 1 mie Linie sind nur Bauten in die Nachweisung aufzu⸗ nehmen, durch die neue Schulräume ire fen oder ,

0 i,

durch die neue Lehrerwohnungen, Wirtschafts gebäude . H. uch be

orschlägen über die Höhe der zu, bewilligenden stagtlichen Ju

ft 4 größte Zurückhaltung geübt werden. Im Etat kon

Mittel zu Schulbau⸗Unterstützungen nicht zur Verfügung geste

werden, und es läßt sich noch nicht übersehen, in welcher Höhe

mittel für Bauzwecke im Zentralfonds ab⸗

ezweigt werden können. Es ist auch zwecklos, Schulbauten)

taatlichen Zuschußmitteln gedeckt Vei Um- und Erweiterungsbauten, Ergänzung, krbeiten ußv. soll begründet werden, warum dig erforder ich! Mittel nicht im Rahmen des Arbeitsbeschaffungs⸗ Programms e

d nittliche Kostensatz für jeden höheren. Schüler ö Der durchsch ch stenj i n! auf, 36 RM festgeseh worben.* Das Schulgeld an den öffentlichen Höheren , j

Stant ser

·

Anzeigenlil

erlin⸗ Wilmersdorf

Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Lichtenberg. ͤ Stück bei Voreinsendung. Druck der BPreußischen Drucke zeig und Verlags Attĩey aesellsth

leinschließl. Börsenbeilage und zwei a al handels registerbelihyn

Erste Beilage

Berlin, Montag, den 9. April

zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 82 .

Kunst und Wissenschaft.

BVon den Staatlichen Museen.

Besucherzahl fast verdoppelt.

Seit der mit der Machtübernahme durch den Nationalsozialis⸗ mus begonnenen Neugestaltung des Museumswesens hat die Befucherzahl in den Staatlichen Museen ganz erheblich zuge⸗ nommen. . .

Vom 1. Januar bis zum 31. März 1934 wurden in den Staatl., Museen zu Berlin 446 616 Besuücher gezählt egenüber Rg 565 Besuchern im entsprechenden Zeitabschnitt des Vorjahres. Das bedeutet eine Steigerung von 91 v5. Dabei ist besonders bemerkenswert, daß die außerordentlich hohe Besucherzahl in diesem Jahr zu einer Zeit erzielt wurde, in der das Zeughaus teilweise eschloffen und keine über den üblichen Rahmen der Abteilungen e ur gehende Ausstellung angesetzt war.

Staatliche Sammlung für deutsche Volkskunde.

Die Staatliche Sammlung für deutsche Volkskunde, Kloster⸗ straße 36, ist wegen Vorbereitung des Umzuges nach dem Schloß Bellevue ab 15. April bis auf weiteres .

Die Wiedereröffnung wird seinerzeit bekanntgegeben.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Dienstag, den 10. April 1934. Staatsoper: Carmen. Dirigent: Blech. Beginn: 191 bis nach Uhr. Schauspielhaus: Fau st 1, Beginn: 197 bis nach 23½ Uhr.

Verkehrswesen.

Eröffnung des Fernsprechschnellverkehrs mit Herzfelde (Kreis Niederbarnim).

Am 19. April um 3 Uhr vormittags wird der Fernsprech⸗ schnellverkehr zwischen Berlin und Herzfelde (Kreis Nieder⸗ barnim) aufgenommen. Von diesem Zeitpunkt an sind Gespräche von Berlin nach Herzfelde nicht mehr beim Ferngmt Berlin an⸗ zumelden. Die an eine Vermittlungsstelle mit Handbetrieb an⸗ eschlofssenen Berliner Teilnehmer melden Gespräche nach Herz⸗ elde bei ihrer Vermittlun sstelle an. Die Berliner Selbst⸗ anschlußteilnehmer erhalten Verbindung mit Herzfelde durch das Schnellamt Berlin, das sie durch Wählen von K)? erreichen. Die Gebühr für ein Gespräch von drei Minuten Dauer nach Herz⸗ felde beträgt während der Zeit von 8 bis 19 Uhr (8 Uhr vor⸗ mittags bis 7 Ühr abends) 0,40 RM, in, der übrigen Zeit 027 RM. Auf die Vorbemerkungen im amtlichen Fernsprechbuch . (Ausgabe April 195 auf Seite XIII wird hin⸗ gewiesen.

Beurlaubung von Beamten, Angestellten und Arbeitern der Deutschen Reichspost zur Teilnahme an Schulungslehrgängen der nationalen Verbände usw.

Die Beurlaubung von Beamten, Angestellten und Arbeitern der Deutschen Reichspost für Zwecke der NSDAP, und zwar unter Beachtung der Richtlinien, die zwischen den Reichs⸗ ministerien, der Reichsleitung der NSDAP und der obersten SA⸗Führung vereinbart worden sind, hat der e nin , bis auf weiteres den Reichspostdirektionen übertragen. Be⸗ urlaubungen zu J großen Ausmaßes, wie z. B. zu dem Reichsparteitag usw., bleiben auch künftig dem Reichspost⸗ minister vorbehalten. Der Urlaub soll grundsätzlich nur gewährt werden, wenn die Dienstverhältnisse es gestatten und die Dienst⸗ geschäfte des Beurlaubten möglichst übertragen werden können, Die Richtlinien bestimmen ferner, wie weit während des Urlaubs Dienstbezüge fortfallen oder weiterzuzahlen sind, in welchem Umfange der Urlaub u. U. auf den Erholungsurlaub angerechnet werden kann, und welche besoldungsrechtlichen Folgen die Be⸗ urlaubung . den Beamten, den Angestellten oder den Arbeiter hat. Den Angestellten und Arbeitern werden während der Be— urlaubung ihre Dienstplätze bei der Deutschen Reichspost offen⸗ gehalten, so daß sie nach der Beendigung des Urlaubs wieder in ihre Stelle einrücken können.

HHandelsteil.

Berliner Börsenbericht vom 9. April. Nicht ganz einheitliche Kurse. Rückgang der Farbenaktie.

Die gegenwärtigen Baseler Transfer⸗Besprechungen äußern sich an der Berliner Börse in steigender 3 ö war die Grundstimmung zum? ochenbeginn nicht unfreundlich, . die weitere Verflüssigung des Geldmarktes, das großzügige beitsbeschaffungsprogramm der Reichsbahn und Reichspost so⸗ . derschiedene andere günstige Wirtschaftsmeldungen stimu⸗ ö. wirkten. Wenn sich diese Momente nicht in größerem . kursmäßig ausdrücken konnten, so lag das zum Teil an dem starken Rückgang der Farben Aktie. Die . war im Vergleich zum Sonnabend nicht ganz einheitlich. Nach Erledi⸗ Hr der ein etre enen Orders von Publikumsseite wurde das eschäft im ö recht ruhig, ohne daß jedoch hiervon die Stinimung wesentlich beeinflußt wurde. y Montanpapiere wiesen zumeist behauptete Tendenz auf; so . man Stahlverein 43, Phönix 51, Harpener 92, Mannes⸗ Inn 66ry5. Nur Gelsenkirchen bröckelten ab (minus „S5 vY). 6 Braunkohlenwerte bestand teilweise Nachfrage; dabei ge⸗ annen Eintracht 11 vH und Bubiag A vH, gut gehalten lagen hein. Braun. J konnten ihre Aufwärtsbewegung im y Umfange fortsetzen, etwas stärker begehrt waren Kali 9 emie (plus 15 v6), während in den übrigen Kalipapieren aum Umsätze zustande kamen. Das Hauptinteresse zogen wieder . Farben auf sich. Die Beibehaltung der Dividende von ö. hat in k wo man verschiedentlich doch noch mit . kleinen Erhöhung gerechnet hatte, Verstimmung ausgelöst 9 führte zu stärkeren Abgaben sminus M voh). Im Zu⸗ km menhang hiermit lagen auch die meisten übrigen Chemie⸗ ö. schwächer, so gingen Kokswerke an 97 und EChemische . en auf S2½ zurück. Am Elektromarkt litten Gesfürel unter u g n ne n , (minus 1 vH), auch Chade lag . niedriger, sonst hörte man Siemens mit 14116, A. E. G. . 28 6 und Licht und Kraft mit 106 eher etwas fester. 9. . Tarifwerten gaben B. K. L. R. W. E. und Schles. Gas bis 1. vH her; von Maschinenaktien waren Orenstein (minus . v) etwas stärker angeboten. Bankaktien bröckelten zumeist un Bruchteile eines Prozentes ab, während Schiffahrtswerte eicht erholt waren.

Am Kassamarkt überwogen bei kleinem Geschäft eher Rück⸗ gänge. Von den unnotierten Werten verloren Dic 37 9 im Zusammenhang mit den Meldungen über stark rückgängtge Kohlenförderung. Am Rentemmarkt war das Geschäft ziemlich klein und die Tendenz eher etwas schwächer. Altbesitz verloren v Ch, Neubesitz waren mit 23½ knapp gehalten. Schuldbücher und umgestellte Dollarobligationen verloren bis V H, Pfand⸗

—— x

Das voraussichtliche Ergebnis der zweiten Arbeits schlacht

41934

briefe und Kommunalobligationen bis ½ , nur Stadtanleihen waren gut gehalten, Dolla rbonds wenig verändert. Am Geld⸗ markt setzten sich die Rückflüsse in größerem Umfange fort; Tages⸗ geld erfuhr erneut eine Erleichterung um ils go auf isa bis 55 und auf 494 für erste Adressen. Für Reichsschatzwechfel und un= herzinsliche Reichsschatzanweisungen hielt das Interesse an. In Privatdiskonten überwog bei ruhigem Geschäft Kaufneigung.

ö

Die Verminderung der Arbeitslosigkeit im erften Halbjahr 1934 auf 15, Millionen geschätzt.

In den letzten Tagen sind aus allen Zweigen der Wirtschaft auf Grund von Umfragen die Ziffern über die tatsächliche Ver⸗ minderung der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten sowie über die voraussichtliche weitere Verminderung im zweiten Vierteljahr 1934 veröffentlicht worden. Nachzutragen sind diesen Mitteilungen aus Industrie, Handel, den Gemeindeverbänden, der Reichsbahn und Reichspost noch die Ergebnisse von Unter⸗ suchungen im Handwerk und in der Landwirtschaft. Aus diesen beiden Wirtschaftszweigen konkretes Ziffernmaterial zu erhalten, war nicht möglich. Hier muß man sich mit Schätzungen begnügen. Was das Handwerk anbetrifft, so darf man die Zahl der Mehr⸗ beschäftigten Ende 1934 gegenüber dem 1. Oktober 1933 auf etwa 255 000 Mann schätzen. Dieser Rückgang der Arbeitslosig⸗ keit im Handwerk war in erster Linie das Ergebnis der Reichs⸗ zuschüsse für Instandsetzungsarbeiten. Auf Grund früherer Statistiken glaubt man, bis zur Vollbeschäftigung des Hand⸗ werks noch weitere 300 000 handwerkliche Arbeiter unterbringen zu können. In der Landwirtschaft verbieten schon die saison⸗ mäßig bedingten Verhältnisse, einen Ueberblick für kürzere Zeit⸗ räume zu geben. Man muß hier das Ergebnis eines ganzen Jahres zusammenfassen, um ein richtiges Bild zu erhalten. Statistisch festgestellt ist, daß in der Landwirtschaft der Arbeits⸗ losenrückgang in der Zeit von Ende Februar 1933 bis Ende

Februar 1934 65,2 vH betrug. In landwirtschaftlichen Kreisen befürchtet man bereits, daß für die kommenden Saisonarbeiten ein großer Mangel an geschulten landwirtschaftlichen Kräften ein— treten wird. Es wird darum an die übrigen Wirtschaftskreise, insbesondere an die industriellen Unternehmungen, appelliert, dort etwa vorhandene landwirtschaftlich geschulte Kräfte der Landwirtschaft freizugeben und sie durch andere erwerbslose Kräfte zu ersetzen. Faßt man das Ergebnis der Untersuchungen in allen Wirtschaftskreisen zusammen, so darf man unter Be⸗ rücksichtigung der Auswirkung weiterer Arbeitsbeschaffungs⸗ maßnahmen der Reichsregierung, die in den bisherigen Unter— suchungen noch nicht einbezogen waren, für die Zeit vom März bis Ende Juni d. J. mit Neueinstellungen von etwa 800 000 Arbeitskräften rechnen. Rechnet man hierzu die bereits im ersten Vierteljahr 1934 eingetretene Verminderung der Arbeits⸗ losigkeit um 700 000 Mann, so kommt man auf die Ziffer von 195 Millionen, um die sich im ersten Halbjahr 1934 die Arbeits- losigkeit voraussichtlich vermindern wird. Von dem Arbeitslosen⸗ heer, das die nationalsozialistische Regierung bei ihrem Antritt hat übernehmen müssen, dürften demnach in dem kurzen Zeit raum von nicht ganz 1 Jahren nahezu zwei Drittel wieder in Arbeit und Brot gekommen sein.

e /

Verstärkte Belebung der Gesamtwirtschast im März 1934

Die Anzeichen einer starken Belebung der Gesamtwirtschaft, die im Februar erkennbar waren, haben sich, wie in den „Wirt— schafts-Nachrichten“ auf Grund von Berichten der deutschen Industrie⸗ und Handelskammern, Handwerkskammern und Wirt⸗ schaftsverbände festgestellt wird, im Monat März überall verstärkt. Die verhältnismäßig milde Witterung, die Arbeitsbeschaffungs⸗ maßnahmen der Reichsregierung, die Steigerung des Bedarfs

durch geschickte Propagandamaßnahmen lassen zusammen mit der natürlichen Neigung des Menschen, mit dem beginnenden Früh⸗

jahr neue Hoffnungen zu schöpfen, ein erfreuliches Bild des Berichtsmonats entstehen. Er hat Produzenten und Konsumenten, Käufern und Verkäufern im allgemeinen gehalten, was er ver⸗ sprach. Wäre das Auslandsgeschäft nicht so stark abgeflaut, so könnte von einer Belebung der Wirtschaft gesprochen werden, wie sie in den letzten Jahren vor der Machtergreifung unvor— stellbar war.

Im einzelnen ergibt sich, kurz skizziert, folgendes Bild: Mit der fortschreitenden Jahreszeit hat der Kohlenbergbau ein weiteres saisonbedingtes Nachlassen zu verzeichnen. Trotzdem macht

sich der Rückgang im Gesamtabsatz nicht in der Stärke bemerkbar wie in den Vorjahren. Die Lage der Großeisenindustrie hat sich insbesondere durch die von der Reichsregierung ergriffenen Maß⸗ nahmen weiterhin gebessert. Dasselbe gilt von der Maschinen⸗ industrie, insbesondere bei der Landmaschinenherstellung. Der volle Erfolg der Automobilausstellung hat auf die eisen⸗ und metall⸗ verarbeitende Industrie sehr belebend gewirkt. Die Leipziger Messe hat vor allem dem Inlandsmarkt neue Anregungen gegeben. Sehr große Umsätze konnte die Textilindustrie mancher⸗ orts tätigen. Sie behauptete ihre günstige Stellung. Die Kon⸗ fektion ist weiterhin voll beschäftigt. Angeregt durch die Re⸗ gierungsmaßnahmen nimmt an der Belebung der Gesamtwirtschaft seit einiger Zeit auch der Holzmarkt teil, dem die auf allen Ge⸗ bieten eingeleiteten Instandsetzungsarbeien zugute kommen. Der

Baumarkt hat sich aus diesem Grunde ebenfalls günstig entwickelt.

Keine wesentlichen Veränderungen gegenüber den Vormonaten weist die Nahrungsmittelindustrie auf. Der Verkehr nahm überall zu, besonders auf den Wasserwegen, nachdem die Wasserstände

besser geworden waren.

Eine lebhafte Geschäftstätigkeit entwickelte sich am Aktienmarkt bei ansehnlicher Hebung des Kursniveaus. Zum Monatsbginn war auf dem Rentenmarkt nur ein geringes Geschäft zu ver⸗ zeichnen. Der Geldmarkt zeigt normale Gntwicklung. Die Reichs⸗ bank erlitt in den ersten beiden Märzwochen ennenswerte Ver⸗ luste an Deckungsmittel. Ihre Investitionstätigkeit auf dem

Rentenmarkt tra nur in geringem Umfange in Erscheinung.

Der Abschluß der J. G.⸗Farbenindustrie. Wieder 7 v5 Dividende.

. Dem Aufsichtsrat der J. G- Farbenindustrigs AG. wurde in seiner Sitzung am 7. April in Frankfurt a. Main der Jahres⸗ abschluß für 1933 vorgelegt. Es wurde beschlossen, der General⸗ versammlung, die auf den 28. April, 11 Uhr vormittags, in das Verwaltungsgebäude in Frankfurt a. Main einberufen werden soll, eine iwidende von wieder 7 vH vorzuschlagen. Das Ge⸗ schäftsjahr 1933 hat für die J. G.-⸗Farbenindustrie eine merkliche Besserung des Inlandsabsatzes mit sich gebracht. Dagegen hatte die J. G-⸗Farbenindustrie bei der Ausfuhr mit neuen Schwierig⸗ keiten zu kämpfen. Die Entwicklung im ersten Vierteljahr 1934 rechtfertigt die Hoffnung, im weiteren Verlaufe des neuen Ge— schäftssahres in größerem Umfange Neueinstellungen vornehmen 1 ; w durch Ein⸗ ziehung von eigenen und Vorratsaktien um 190 Mill. RM auf insgesamt 800 Mill. R M herabgesetzt werden. Diese Maßnahme ist dadurch möglich geworden, daß auf Grund neuerer gesetzlicher Bestimmungen durch eine bedingte m n diejenigen Umtauschaktien beschafft werden können, die im Hinblick auf die Interessengemeinschaftsverträge und die mit einem Umtauschrecht

zu können. Das Grundkapital der Gesellschaft

verbundenen Teilschuldverschreibungen von 1928 in Zukunft ge⸗ braucht werden. Demgemäß soll das Kapital um 176 868 600 . bedingt erhöht werden.

Um die Inangriffnahme der Steinkohlenbenzinierung im Ruhr⸗ kohlenbergbau.

Der Ruhrbergbau beschäftigt sich bekanntlich schon seit längerem mit der Frage einer Benzinsynthese auf der Grundlage der Steinkohle, nachdem die J. G. Farbenindustrie A.⸗G. im Leunawerk das von ihr ausgearbeitete Verfahren nach und nach soweit vervollkommnet hat, daß unter Anwendung des gleichen Druckhydrierungsverfahrens nach der Braunkohle nunmehr auch die Steinkohle mit Erfolg. benziniert werden kann. Da das J. G.⸗ Verfahren z. Zt. das einzige praktisch erprobte ist, darf wohl an⸗ genommen werden, daß bei der in absehbarer Zeit erfolgenden Aufnahme der synthetischen Erzeugung von Benzin aus Stein⸗ kohle im Ruhrbergbau zunächst das J. G- Verfahren zugrunde⸗ ge gg wird, und daß entsprechende Lizenzabmachungen zwischen«

uhrzechen und der J. G. Farbenindustrie alsbald getroffen werden. Andererseits hat auch der Ruhrbergbau inzwischen ein⸗ gehende Forschungen unternommen, deren Ergebnis bei der Er⸗ richtung der Benzinierungsanlagen und der Aufnahme der Benzinierung selbstverständlich berücksichtigt werden dürften, Sehr beachtenswerte Ergebnisse sind im übrigen bei langjährigen Laboratoriumsverfuchen im Mülheimer Kohleforschungsinstitut erzielt worden. Unter Leitung von Geh-Rat F. Fischer ist hier ein besonderes Verfahren ausgearbeitet worden, das eine Treib⸗ stoffgewinnung aus Koks-Wassergas ermöglicht, das also seinen Ausgangspunkt nicht von der Kohle oder vom Kohlenteeröl nimmt, sondern vom Koks, so daß es für den Ruhrbergban in Anbetracht der großen Kokshaldenbestände und der stark ausge⸗ dehnten Nebenproduktengewinnung ganz besonderes Interesse gegenüber anderen Verfahren hat. Das Fischersche Verfahren, bas von Jahr zu Jahr verbessert worden ist, befindet sich nech im Zustand der Laboratoriumsversuche, die fürs erste noch nickt ab⸗ geschlossen sind, so daß die Errichtung einer Großversuchsanlage z. Zt. noch nicht in Betracht kommt. Allerdings ist die Hoffnung auf eine baldige Anwendung des vielversprechenden Verfahrens im praktischen Großversuche nicht unberechtigt, wenn sich weitere Verbesserungen ergeben, die man mit Sicherheit erhofft. Für die Aufnahme einer regelrechten, für den Marktbedarf zugeschnittenen Erzeugung von synthetischem Benzin aus der Steinkohle kommen aber zunächst nur Anlagen in Betracht, die sich des J. G-Ver⸗ fahrens bedienen werden. Voraussichtlich werden diese Anlagen in Anlehnung an die bestehenden Stickstoffabriken bei der Ruhr⸗ chemie A.-G. und der Hibernia A.-G. (Zeche Scholven) errichtet werden, weil man sich die nicht ausgenützten Druckhydrierungs= kapazitäten dieser Werke zunutze machen will.

Die Zusammenfassung der gemeinnützigen Wohnungsunterneh⸗ mungen.

Der Hauptverband Deutscher Baugenossenschaften und Gesell⸗ schaften e. V. Berlin, teilt mit: Durch das Gesetz über Ver fan- tigung und Anerkennung gemeinnütziger Wohnungs unternehmen vom 2s. März dieses Jahres hat die Reichsregierung die Grund⸗ lage für eine Neuorganisation, des baugenossenschaftlichen Ver⸗ bandswesens und gleichzeitig für eine völlige Eingliederung der emeinntzigen Wohnungsunternehmen in den nationalsozialisti⸗ 5 Staat geschaffen.“ Die gemeinnützigen Wohn ungsunter⸗ nehmen sind im Hauptverband. Deutscher Baugenossenschaften und cgesellschaften zusammengefaßt und verwalten ein Vermögen von r. 6 Milliarden Reichsmark. Sie stellen demnach einen bedeut⸗ samen Teil der Volkswirtschaft und insbesondere der Wohnungs⸗ wirtschaft dar, innerhalb deren sie das vorwärtsdrängende Element sind. Die bisherige Gliederung der Revisionsverbände in terri⸗ Ioriale und überterritoriale Revisionsverbände hatte zu verwal⸗ tungstechnischen Schwierigkeiten geführt und wird jetzt durch eine klare Abgrenzung der Revisionsbezirke ersetzt werden. Ihre Zu— sammenfassung in einen Gesamtverband, dem ein starker Einfluß auf die Ausgestaltung der genossenschaftlichen Revision eingeräumt ist und dessen Aufgbe in der Förderung der praktischen Woh⸗ nungs- und Siedlungstätigkeit der Wohnungsunternehmen be⸗ steht, wird die Gewähr dafür bieten, daß diese auch in Zukunft an der Behebung der Wohnungsnot und der Verbindung von Mensch und Boden im Sinne der nationalen Regierung tatkräftig mit⸗ arbeiten.

Fortsetzung des Handelsteils in der Zweiten Beilage.