1934 / 90 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Apr 1934 18:00:01 GMT) scan diff

geutrastauvels registerveilage zus Reichs. uud Staatsanzeiger Mr.

S9 vom 17. April 1934. S. 8

ö

LEwickau, Sachsen. 3425 In das Musterregister ist heute ein

getragen worden: Nr. 444, Firma Förster CL Borries in Zwickau, 1 ver siegelter Umschlag mit 1 Muster für einen Kalender⸗Tagesabreißblock, Flä chenerzeugnis, Geschäftsnummer Föbo Ultra J 1480, Jahre Schutzfrist, an gemeldet am 6. April 1934, vormittags 11 Uhr 50 Minuten.

Amtsgericht Zwickau, 11. April 1934.

7. Konkurse und Vergleichs achen.

Aachen. Konkurseröffnung. 3638 Ueber das Vermögen 1. der Witwe Wilhelm Goeke, Katharina geb. Funken, in Aachen, Johanniterstr. 16, 2. des Kaufmanns Karl Funken in Aachen, Maria⸗Theresia⸗Allee 17, ist am 14. April 1934, mittags 12 Uhr, das Konkursver fahren eröffnet worden. Verwalter ist der Rechtsanwalt Dr. Vaassen in Aachen. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 5. Juni 1934. Ablauf der An⸗ meldefrist an demselben Tage. Erste Gläubigerversammlung am 3. Mai 1934, vormittags 190 Uhr, und allgemeiner Prüfungstermin am 28. Juni 1934, vorm. 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle. Aachen, den 14. April 1934. Amtsgericht. Abteilung 4. KRaut zen. 3639 Der Antrag der früheren Inhaberin eines Papierwarengeschäfts Elfriede Lindner in Bautzen, Kaiserstraße 2, über ihr Vermögen das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses zu eröff— nen, wird abgelehnt. Zugleich wird ge⸗ mäß § 24 der Vergleichsordnung heute, am 13. April 1934, nachmittags 4,30 Uhr, das Konkursverfahren über das Vermögen der Antragstellerin eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Herrmann II in Bautzen. Anmeldefrist bis zum 11. Mai 1934. Wahltermin am 11. Mai 1934, nachmittags 3 Uhr, Prüfungstermin am 25. Mai 1934, nachmittags 315 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 11. Mai 1934. Amtsgericht Bautzen, 13. April 1934.

REocholt. 13640

Ueber das Vermögen der Weberei⸗ gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Bocholt ist heute, am 13. April 1934, 17 Uhr, der Konkurs eröffnet. Konkurs⸗ verwalter ist der Rechtsanwalt Dr. Isert in Bocholt. Offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht und Anmeldefrist bis zum 8. Mai 1934. Erste Gläubigerversamm⸗ lung am 11. Mai 1934, 11 Uhr, im hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 6. Prüfungstermin am 25. Mai 1934, 11 Uhr, daselbst.

Bocholt, den 13. April 1934.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Eocholt. 1636411

Ueber das Vermögen der Komman⸗ ditgesellschaft in Firma Jos. Wiethold in Bocholt ist heute, am 15. April 1934, 17 Uhr, der Könkurs eröffnet. Konkurs⸗ verwalter ist der Rechtsanwalt Dr. Isert in Bocholt. Offener Arrest mit Anzeigepflicht und Anmeldefrist bis zum 8. Mai 1934. Erste Gläubigerver⸗ fammlung am 11. Mai 1934, 1073 Uhr, im hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 6. Prüfungstermin am 25. Mai 1934, 1014 Uhr, daselbst.

Bocholt, den 13. April 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Demmin. 3642

Konkursverfahren. . Ueber den Nachlaß des am 23. März

1934 in Demmin verstorbenen, zuletzt in Demmin wohnhaft gewesenen Bäcker⸗ meifsters Friedrich Kruse wird heute, am 14. April 1934, vormittags 9, 45 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Bücherrevisor Wiedemann in Demmin, Adolf⸗Hitler⸗Str. 14a, wird zum Kon⸗ kursverwalter ernannt. Konkursforde⸗ rungen sind bis zum 4. Mai 1934 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines an deren Verwalters sowie über die Be stellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im 5 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegen⸗ stände und zur Prüfung der angemel deten Forderungen auf den 11. Mai 1934, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 8, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Kon⸗ kursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An⸗ spruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 4. Mai 1934 Anzeige zu machen.

Demmin, den 14. April 1934.

Das Amtsgericht.

Tallersleben,. 36453

Ueber den Nachlaß des verstorbenen Rechtsanwalts und Notars Wilhelm Ar⸗ nemann in Fallersleben wird heute, am 9. April 1934, 9,40 Uhr, Konkurs er öffnet, da der Nachlaß des Verstorbenen überschuldet ist. Konkursverwalter:

Rechtsanwalt Grimme in Fallersleben.

Konkursforderungen sind bis zum 14. Mai 1934 beim Gericht anzumelden. Termin zur Beschlußfassung über Bei⸗ behaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters, Wahl eines Gläubigerausschusses und eintretenden falls über die in 58 132, 134 und 137 der Konkursordnung bezeichneten Ge⸗ genstände und Termin zur Prüfung an⸗ gemeldeter Forderungen am 31. Mai 1934, 19 Uhr, vor dem Amtsgericht in Fallersleben, Hindenburgplatz Nr. 4, J. Stockwerk, Zimmer Nr. 5. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache besitzt oder zur Konkursmasse etwas schuldet, darf nichts an die Erben des Schuld⸗ ners verabfolgen oder leisten und muß den Besitz der Sache und die Forderun⸗ gen, für die er aus der Sache abge⸗ sonderte Befriedigung verlangt, dem Verwalter bis zum 14. Mai 1934 anzeigen.

Amtsgericht Fallersleben, 7. April 1934.

Forst, Lausitz. 3644 Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Fabrik⸗

besitzers Max Hohlfeld in Forst

(Lausitz) ist heute, am 14. April 1934, vorm. 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter ist Kauf⸗ mann Ernst Wendt in Forst i. L. Kon⸗ kursforderungen sind bis zum 9. Mai 1934 anzumelden. Erste Gläubigerver⸗ sammlung am 11. Mai 1934, vorm. 1115 Uhr, und allgemeiner Prüfungs⸗ termin am 1. Juni 1934, vorm. 111 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Bahnhof⸗ straße Nr. 54, Zimmer Nr. 10. Offener Arrest mit Anmeldefrist bis 9. Mai 1934. Amtsgericht Forst (Lausitz), den 14. April 1934.

Franke furt, Main. 3645

Ueber den Nachlaß des am 22. Juni 1930 zu Frankfurt a. M.⸗Seckbach ver⸗ storbenen, dortselbst zuletzt Wilhelms⸗

höher Str. 206 wohnhaft gewesenen Kaufmanns Konrad Franz Lutz ist

heute, am 9. April 1934, vorm. 9, 45 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Fritz Pape in Frankfurt a. M., Bieber⸗ gasse 9, ist zum Konkursverwalter er⸗ nannt worden. Arrest mit Anzeige⸗ frist bis 11. Mai 1934. Frist zur An⸗ meldung der Forderungen bis zum 15. Mai 1934. Bei Anmeldung Vor⸗ lage in doppelter Ausfertigung drin⸗ end erforderlich. Erste Gläubigerver⸗ ö 11. Mai 1934, 10 Uhr. All⸗ gemeiner Prüfungstermin 29. Mai 1934, 10 Uhr, hier, Zeil 42, II. Stock, Zimmer Nr. 48.

Frankfurt a. M., den 9. April 1934.

Amtsgericht. Abt. 42.

Guttentag. 3646 Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Schuh⸗ machermeisters Anton Kniejski in Guttentag wird heute, am 15. April 1934, nachmittags 18 Uhr, das Kon⸗ kursberfahren eröffnet. Konkursver⸗ walter: Kaufmann Bruno Klaschka in Groß Strehlitz. Konkursforderungen sind bis zum 8. Mai 1934 bei dem Ge⸗ richt anzumelden. Erste Gläubigerver⸗ sammlung am 2. Mai 1934, vorm. 10 Uhr; Prüfungstermin am 19. Mai 1934, vorm. 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 8. Mai 1934. Amtsgericht Guttentag, den 13. April 1934.

HKönigsberg, Er. 3647

Ueber das Vermögen a) der Firma Otto Preuß Nachf., Kommanditgesell⸗ schaft in Königsberg, Pr., Sattler⸗ gasse 36, b) der Frau Gertrud Hund⸗ hammer geb. Kaminski in Königsberg, Pr., Kaiserstr. 46, ist am 9. April 1934, 123350 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Dipl.⸗Kfm. Dr. Riederer, Königsberg, Pr., Trag⸗ heimer Kirchenstr. 56. Anmeldefrist bis 15. Mai 1934. Erste Gläubigerver⸗ sammlung am Montag, den 30. April 1934, 10 Uhr, Zimmer 240. Allgem. Prüfungstermin am Mittwoch, den 30. Mai 1934, 9 ½ Uhr, Zimmer 240. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 27. April 1931.

Amtsgericht Königsberg, Pr. HKänigsberg, Pr. 3648

Ueber das Vermögen des Schneider— meisters Fritz Grohnert in Königsberg, Pr., Schloßstr. 1, ist am 10. April 19341, 13,ↄs5 Uhr, das Konkursverfahren er⸗

öff net. Konkursberwalter: Kaufmann Walter Schwikal, Königsberg, Pr.,

Mendelssohnstr. 8. Anmeldefrist bis 8. Mai 1934. Erste Gläubigerversamm⸗ lung am Freitag, den 4. Mai 1934, 10 Uhr, Zimmer 240. Allgem. Prüfungs⸗ termin am Donnerstag, den 24. Mai 1934, 9 Uhr, Zimmer 240. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 30. April 1934. Amtsgericht Königsberg, Pr.

Miinchen. Bekanntmachung. 3649

Ueber den Nachlaß des am 19. Ok⸗ tober 1933 in München verstorbenen Architekten Freytag, Hans, München, Bürkleinstraße 92, wurde am 13. April 1934, vormittags 10 Uhr, der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsan⸗ walt Ludwig Hofmann, München, Herzog⸗Wilhelm⸗Str. 4. Offener Arrest nach Konk.⸗-Ordg. 5 118 mit Anzeige⸗ frist bis 7. Mai 1934 ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen

im Zinmer Jil MIV, Prinz⸗Ludwig⸗Str. 9,

bis 4. Mai 1934. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters, eines Gläubiger⸗ ausschusses und wegen der in Konk.⸗ Ordg. 132, 134 und 137 bezeichneten Angelegenheiten und allgemeiner Prü⸗ fungstermin: Samstag, den 12. Mai 1934, vormittags 9 Uhr, Zimmer 722 II, Prinz⸗Ludwig⸗Str. 9, in München. Amtsgericht München, Geschäftsstelle des Konkursgerichts.

Oehringen. 3650 Konkurseröffnung über den Nachlaß der Rosine Vogelmann geb. Möhrle in Unterheimbach am 15. April 1934, 11 Uhr. Konkursverwalter: Bezirks⸗ notar Joos in Maienfels. Konkurs⸗ forderungen sind bis 2. Mai 1934 beim Amtsgericht Oehringen anzumelden. Erste Gläubigerversammlung (Wahl⸗ termin) und Beschlußfassung gemäß 132, 134. K.⸗-O. und Prüfungstermin am Samstag, 12. Mai 1934, 40 Uhr, vor dem Amtsgericht Oehringen. Offe⸗ ner Arrest mit Anzeigepflicht an den Konkursverwalter bis 2. Mai 1934. Württ. Amtsgericht Oehringen.

Oettingen, Rayern. 3651

Das Amtsgericht Oettingen (Bay.) hat über den Nachlaß des am 6. Januar 1934 in Oettingen verstorbenen Kauf⸗ manns Emanuel, Louis, am 14. April 1934, vormittags 10 Uhr, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Rechts⸗ anwalt Müller in Oettingen. Offener Arrest ist erlassen. Anzeigefrist in dieser Richtung: 15. Mai 1934 einschließlich. Frist zur Anmeldung der Konkurs⸗ forderungen bis 23. Mai 1934 einschließ⸗ lich bestimmt. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters und Bestellung eines Gläubigerausschusses, dann über die in 182, 134, 187 der Konkurs⸗ ordnung bezeichneten Fragen ist auf Freitag, den 18. Mai 1934, 3 Uhr nach⸗ mittags, anberaumt. Der allgemeine Prüfungstermin ist auf Montag, den 28. Mai 1934, vorm. 10 Uhr, festgesetzt.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Oettingen (Bay.)

Saalfeld, Ost pr. 3652

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Otto Grade in Saalfeld, Ostpr., wird heute, am 11. April 1934, mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Emil Dieser in Saalfeld, Ostpr. An⸗ meldefrist für Konkursforderungen und offener Arrest mit Anzeigefrist bis 4. Mai 1934. Erste Gläubigerversamm⸗ lung und allgemeiner , ih 7. Mai 1934, vormittags 91

T.

Amtsgericht Saalfeld, Ostpr.

Arnstadt. Schlußtermin. [3653

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Arnstädter Brief⸗ umschlagfabrik Paul Winkler G. m. b. H. in Arnstadt wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forde⸗ rungen, zur Abnahme der Schlußrech⸗ nung des Verwalters und zur Erhe⸗ bung von Einwendungen gegen das Schkußverzeichnis auf den 12. Mai 1934, 9 Uhr, Termin vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 12, anbe⸗ raumt.

Thüringisches Amtsgericht Arnstadt. Deutsch Eylau. 3654 Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns und Gastwirts

Alfons Liebenthal in Gr. Peterwitz wird nach erfolgter Abhaltung des

Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Deutsch Eylau, den 28. März 1934. Amtsgericht.

Driesen. 3655 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Otto Pahl in Driesen, Holmstr. 1, wird nach erfolg— ter Abhaltung des Schlußtermins hier⸗ mit aufgehoben. Driesen, 12. April 1934. Amtsgericht.

Fritzlar. 3656

In dem Konkursverfahren über das Vermögen a) der Firma Joheyh Mark Nachfolger in Frihlar, b des Kauf⸗ manns Julius Joseph, jetzt in Frank⸗ furt a. M., c) des Kaufmanns Moritz Joseph, jetzt Gemünden a. d. Wohra, ist die Vornahme der Schlußverteilung genehmigt und gemäß 5 162 K.⸗O. zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, zur Erhebung von Ein—= wendungen gegen das Schlußverzeichnis und nach Anhörung der Gläubiger zur Festsetzung der Vergütung und Aus⸗ lagen des Gläubigerausschusses Schluß⸗ termin bestimmt auf Dienstag, den 8. Mai 1934, 10 Uhr.

Fritzlar, den 6. April 1934.

Das Amtsgericht.

Grossschänau, Sachsen. 3658

Das Kontkursderfahren über das Ver⸗ der Firma C. G. Fährmann, Fabrikation von Kleiderstoffen und Frottierwaren in Großschönau, und deren alleinigen Inhabers, des Kauf⸗ manns Carl Gustav Fährmann daselbst, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Großschönau, den 12. April 1934.

Das Amtsgericht.

mögen

Halle, Saale. 3657

In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des am 25. 11. 1931 in Halle a. S. verstorbenen Kaufmanns und Diplomingenieurs Dr⸗Ing. Ludwig Weiß in Halle a. S., Reilstr. 82 a, ist der Schlußtermin auf den 18. Mai 1934, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Adolf⸗Hitler⸗Ring Nr. 13, Erd⸗ gEschoß, Zimmer Nr. 42, bestimmt. Der Termin dient zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke so⸗ wie zur Anhörung der Gläubiger über die Erftattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses.

Halle a. S., den 13. April 1934.

Das Amtsgericht. Abt. 7.

Karlsruhe, Raden. 3659 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Alfred Schloß, Hoch⸗ und Tiefbauten in Karlsruhe, wurde nach Abhaltung des Schlußtermins aufge⸗ hoben. Karlsruhe, den 12. April 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. A 7.

Königsherg, Pr. 3660

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Ingenieurs Franz Lemke, Königsberg, Pr., Mittelanger 16, ist nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben.

Amtsgericht Königsberg, Pr., den 6. April 1934.

Lauban. 3661

Das Konkursverfahren über das Ver— mögen der Bleich⸗ und Appretur-An⸗ stalten A. G. in Lauban wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Lauben, den 10. April 1934.

Das Amtsgericht.

Mannheim. 3662

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Jungbusch⸗Garage G. m. b. H. in Mannheim wurde man⸗ gels Masse eingestellt. Mannheim, den 10. April 1934. Amtsgericht. B.⸗G. 5.

Meissen. 3663 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Frau Emma Lina verw. Lehmann geb. Reichmuth in Meißen, alleinige Inhaberin der eingetragenen Firma E. L. Lehmann K Sohn in Meißen, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Meißen, 13. April 1934.

Viirn berg. 3664 Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 12. April 1934 das Kon⸗ kursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Karl Zanzinger in Nürn⸗ berg, Untere Baustr. Za, Allein inhabers der Firma Kemmather & Zanzinger, n,. in Nürnberg, ö straße 37, mangels Masse eingestellt. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Oberhausen, Reheinl. 3665 Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Emil Lieber⸗ mann in Oberhausen, Rhld., Markt⸗ straße 74, wird nach erfolgter Abhal⸗ . e Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben.

Amtsgericht Oberhausen (Rhld.).

Offenburg, Raden. 1869 Bekanntmachung.

Im Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Carl Kahn 1, Offenburg, Inhabers eines Manufaktur⸗ warengeschäfts in Offenburg, Lange Straße 31, jetzt Mülhausen i. Els., soll mit Genehmigung des Konkursgerichts die Schlußverteilung vorgenommen werden. Verfügbar sind 4406,82 RM. Die bevorrechtigten Forderungen sind bereits befriedigt. Zu berücksichtigen sind nur noch die nichtbevorrechtigten For⸗ derungen in Höhe von 6969,94 RM. Das Schlußverzeichnis ist in der Ge⸗ schäftsstelle des Amtsgerichts 1, Offen⸗ burg, niedergelegt.

Offenburg, den 7. April 1934.

Der Konkursverwalter: Dipl.⸗Kfm. Wilh. Hugger.

Pforzheim. 3666 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Bruno Reichel, Schuhvertretungen in Pforzheim, Zäh⸗ ringer Allee 124, ist am 4. April 1934 nach § 204 K.-O. eingestellt worden. Pforzheim, den 11. April 1934. Amtsgericht. A IV. Rastenburg, Ostpr. 3667 Das Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Rechtsan⸗ walts Dr. Maximilian Trützschler von Falkenstein aus Rastenburg wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch ö Amtsgericht Rastenburg, 11. April 1934. Ratibor. Beschluß. 3668 Das Konkursverfahren über das Ver—

mögen: 1. der offenen Handelsgesell⸗ schaft Sollich und Co. Zuckerwaren—

fabrih in Ratibor, X deren Inhaber, die Kaufleute Fritz Sollich und Franz

Duda in Niedane, Kreis Ratibor, wird

nach erfolgter Abhaltung des J

termins hierdurch aufgehoben. a.

Amtsgericht Ratibor, den 12. April 1934. 3 N da / B83.

Reutlingen. 3669

wurde das Konkursverfahren über das Vermögen des Eugen Beck, Konfek— tionärs, früher in Reutlingen, nach Abhaltung des Schlußtermins aufge— hoben. Amtsgericht Reutlingen.

I uhland. Konkursverfahren. 3670 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Max Voigt in Ruhland ist der Schlußtermin auf den 11. Mai 1934 9 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Zimmer Nr. 4, be⸗ stimmt. Der Termin dient zur Ab— nahme der Schlußrechnung des Ver— walters, zur Erhebung von Einwen— dungen gegen das Schluß verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigen⸗ den Forderungen und zur Beschluß— fassung der Gläubiger über die nicht verwertharen Vermögensstücke sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen ünd die Ge⸗ währung einer Vergütung an die Mit—⸗ glieder des Gläubigerausschusses. Amtsgericht Ruhland, 5. April 1934.

Stuttgart. 3671

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Rapid⸗Druckerei G. m. b. H. in Stuttgart, Rotebühl⸗ strgaße 41, Hths., wurde am 10. April 1934 nach Abhaltung des Schlußter⸗ mins aufgehoben.

Württ. Amtsgericht Stuttgart JI.

Valbert, Rheinl. 3672 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Tiefbauunternehmers Karl Ko P in Velbert wird nach er⸗ lter Abhaltung des Schlußtermins ierdurch aufgehoben.

Velbert, den 2. März 1934.

Das Amtsgericht.

Weilheim. Bekanntmachung. [3673 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der ehem. Strandkaffeepächterin * Haaser in Bernried wurde nach , des Schlußtermins aufge⸗ ben. / Weilheim, den 12. April 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Weilheim (Obb.).

Aachen. 367 4 Ueber das . der Firma Rheinische Möbelfabrik Kirfel & Kai⸗ ser in Aachen, Kommanditgesellschaft, wurde am 13. 4. 1934 gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet. Ver⸗ trauensperson: Rechtsanwalt Dr. Vogel in Aachen. Vergleichstermin: 11. 5. 1934, 19 Uhr, Zimmer 512. An⸗ trag auf , des Vergleichsver⸗ ahrens nebst Anlagen und Ergebnis er Ermittlungen des Gerichts stehen auf der al gen rei des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten. Aachen, Amtsgericht, Abt. 4.

Annaberg, ErzsSeb. 3675 Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Firma C. A. Sie⸗ ert Nachf.,, Kommanditgesellschaft Fabrikation von Strümpfen und Po⸗ samenten Buchholz in Sa. und deren persönlich haftenden Gesellschafter, Kaufmann Georg Rudolf Vogler in Buchholz i. Sa., Karlsbader Str. 103, wird heute, am 11. April 1934, vor⸗ mittag 8 Uhr, das gerichtliche Ver⸗ ö 5 . Fperson; Herr eschäftsführer Fri Schxeck, hier. Vergleichstermin am * 1934, vormittags 9 Uhr. Die Unter⸗ lagen liegen guf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Annaberg, 11. April 1934.

Freiburg, EBreisgai. 3676

Ueber das Vermögen des Otto Dien⸗ ger, vorm. Gastwirt der Inselgast⸗ stätte „Feierling“ in Freiburg i Br., wurde heute vormittag 11 Uhr das Vergleichsverfahren zur Abwen— dung des n n, eröffnet. Ver⸗ trauensperson ist Dr. Wolfgang Stu⸗ der in Freiburg i. Br., Belfortftr. l Vergleichstermin . am Montag, den 30. April 1934, vorm. 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, J. Stock, Zim⸗ mer 143, Saal II.

Freiburg i. Br., den 1A. April 1934.

Amtsgericht. A 1.

Hameln. 3677

Ueber das Vermögen der Firma Josef Koch und deren Inhabers, Kauf⸗ mann Josef Koch in Hameln, Deister⸗ straße 68, . 13. April 1934, 18 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses eröffnet worden. Der Kaufmann August. Albert in Hameln, 6 38, ist zur Ver⸗ trauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag ist auf Sonnabend, den 5. Mai 1934, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Hameln, Zimmer Nr. 26, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst 6 Anlagen und das Ergebnis der weite⸗ ren Ermittlungen in auf der Ge⸗ schäftsstelle zur Einsicht der Beteilig⸗ ten niedergelegt.

Hameln, 13. April 1934.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

er

*

Durch Beschluß vom 3. April .

*

83

6

atsanzeiger.

Deutscher Reichs anzeiger Freußischer

2 Wa n,

;

9

für Selbstabholer die Geschäftsstelle 8 48, Wilhelmstraße

einschließlich des Portos abgegeben.

Erscheint an jedem Wochentag abend. Bezugspreis durch die Post monatlich 2. 30 MπνV einschließlich 0, 18 QM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Geschäftsstelle 1,90 MM monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin

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eile 1,85 Rar. Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle

ch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal

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Reich sbantkgirotonto

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tr. 90

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Achte Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung. Vom 17. April 1934.

Vierte Verordnung zur Deyvisenbewirtschaftung (Aenderung der (,, für die Devisenbewirtschaftung). Vom 17. April 1934.

Verbot der öffentlichen Vorführung eines Bildstreifens.

Preuszen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. ö. Viehseuchenpolizeiliche Anordnungen des Regierungspräsidenten

in Oppeln.

Im Nichtamtlichen Teil ist eine Aufstellung über den Stand der schwebenden Schuld des Deutschen Reichs am 28. Februar 1934 und am 31. März 1934 und der Betrag der ausgegebenen Steuergutscheine veröffentlicht.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark lauten (RGBl. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 18. April 1934 für eine Unze i, . 2 4 136 ah 4 d. in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel. kurs für ein englisches Pfund vom 18. April 1934 mit RM 12,85 ümgerechnet .. RM 8c, 9öl6, 6 ein Gramm Feingold demnach... . 52, 2128, n deutsche Währung umgerechnet.... RM 2795566. Berlin, den 18. April 1934. Statistische Abteilung der Reichsbank.

Speer.

Achte Verordnung

zur Durchführung der Verordnung über die Devisenbewirt⸗ schaftung.

Vom 17. April 1934.

Auf Grund von 5 42 der Verordnung über die Devisen⸗ bewirtschaftung vom 23. Mai 1932 (RGBl. 1 S. 231) in der Fassung des Gesetzes zur Aenderung der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 16. Februar 1934 (RGBl. J S. 92) wird verordnet:

Artike ? J. 5

(I) Die Freigrenze von. 200 Reichsmark für einen Kalender⸗ monat (5 21 der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung) wird auf 50 Reichsmark herabgesetzt.

(2) Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung kann allgemein zulassen, daß im Reiseverkehr natürliche Personen, die aan nenn lich im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, näher zu bestimmende Zahlungsmittel bis zum Gegenwert von weiteren 150 Reichsmark innerhalb eines Kalendermonats ohne Genehmigung ins Ausland oder Saargebiet überbringen oder sich nachsenden lassen.

8 Z.

(I) Die Freigrenze (5 21 der Verordnung über die Devisen⸗ bewirtschaftung; J 1 dieser Verordnung) gilt nicht für die Ver⸗ sendung oder Ueberbringung von Reichsmarknoten (Reichsbank⸗ noten, Rentenbankscheine, Privatbanknoten) oder inländischen Goldmünzen ins Ausland, ins Saargebiet oder aus dem Inland in die badischen Zollausschlußgebiete. Die Vorschrift des 8 1 Abs. 2 der Fünften Durchführungsverordnung vom 20. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 531) tritt insoweit außer Kraft.

(E) Die . gilt ferner nicht für die nach 88 5 bis 9 und 15 bis 17 der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung genehmigungsbedürftigen Handlungen. .

8 3.

F521 Abs. 3 der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung

gilt für den Erwerb ausländischer Zahlungsmittel durch minder—

jährige Personen entsprechend, wenn diese einen amtlichen Reise⸗

paß besitzen oder in dem amtlichen Reisepaß eines Elternteils eingetragen sind.

§ 4.

Die Vorschrift des 5 36 Abs. 6 Satz 4 der Verordnung über

Verlin, Mittwoch, den 18. April, abends

Anwendung, in denen eine Freigrenze nicht besteht oder der versandte Betrag die Freigrenze ahr renn

Artikel II. § 5. Nur mit Genehmigung darf ein Inländer Wertpapiere, die unter seinem Namen für ihn oder zugunsten eines anderen Inländers oder zugunsten einer natürlichen Person, die nach dem 3. August 1931 Ausländer oder Saarländer geworden ist (Auswanderer), in einem Depot im Ausland ruhen, im Ausland aushändigen ober in ein anderes Depot umlegen lassen. . §5 6. z

Liefert eine Person, die nicht Devisenbank ist, Wertpapiere im Inland bei einer Person an, die gewerbsmäßig Wertpapiere verwahrt oder den Handel mit Wertpapieren betreibt oder ver⸗ mittelt, ö bedarf die Aushändigung oder Umlegung der Wert⸗ papiere sowie eine im Zusammenhang mit der Anlieferung der Wertpapiere erfolgende Leistung der Genehmigung. Das Er⸗ fordernis der Genehmigung entfällt, wenn die Reichsbank auf Grund einer nach F 31 der Verordnung über die Devisenbewirt⸗ schaftung oder nach 5 7 dieser Verordnung erstatteten Anzeige eine Unbedenklichkeitserklärung abgegeben hat.

8 7 Die in 5 31 der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vorgeschriebene Anzeige kann statt an die Stelle g. Devisen⸗ bewirtschaftung an die Reichsbank oder eine von dieser bestimmte andere Stelle erstattet werden. Die Anzeige ist schriftlich zu erstatten. 83

Für die Vorschrift des 5 2 der Vierten Durchführungsver⸗ ordnung vom 9. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 28) stehen Reichs⸗ schuldbuchforderungen Wertpapieren gleich.

§ 9.

(I) In den Fällen der 58 5 und 6 36 Verordnung gilt 5 29 der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung entsprechend.

(2) Die in S5 36, 38, 39 der Verordnung über die Devisen⸗ bewirtschaftung angedrohten Strafen und sonstigen Maßnahmen finden auch auf Zuwiderhandlungen gegen S5§ 5, 6 dieser Verord- nung Anwendung.

Artikel Ill.

g 10.

Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung und die Stellen für Devisenbewirtschaftung können mit bindender Wirkung fest⸗ stellen, ob eine Person für die Devisenbewirtschaftung Inländer, Ausländer oder Saarländer ist.

reti l ln. 8 11.

Ein Inländer, dem von einer Stelle für Devisenbewirtschaf⸗ tung schriftlich mitgeteilt worden ist, daß ihm für ein bestimmtes Geschäft oder für bestimmte Arten von Geschäften devisenrechtliche Genehmigungen nicht erteilt werden können, oder dem eine allge⸗ meine Genehmigung zur Leistung von Zahlungen oder z Vornahme sonstiger genehmigungsbedürftiger Handlungen für bestimmte Arten von Geschäften entzogen worden ist, darf für dieses Geschäft oder für solche Arten von Geschäften Verpflich⸗ tungen, deren Erfüllung einer devisenrechtlichen Genehmigung bedarf, nicht eingehen. gi

(i) In den Fällen des z 11 gilt 5 29 der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung entsprechend. .

(2) Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift des §5 11 finden die in 8 37 bis 39 der Verordnung über die Devisenbewirt⸗ schaftung angedrohten Strafen und sonstigen Maßnahmen An— wendung. .

5 13.

Artikel J der Durchführungsverordnung vom 25. Mai 1932 (RGBl. 1 S. 238) in der Fassung der Vierten Durchführungs⸗ verordnung wird wie folgt geändert:

1. In §1 Abs. 2 wird folgendes angefügt:

e) Forderungen in inländischer Währun

oder Saarländer sowie für solche gegebene Wechsel und Schecks, . .

h inländische auf Reichsmark, Goldmark oder einen Sach⸗ wert lautende Wertpapiere, die der Pflichtige unent⸗ geltlich von einem Ausländer erwirbt.

2. In § 1 Abs. 3 ist an Stelle der Worte im Rahmen der

Freigrenze“ zu setzen: „auf Grund der Bestimmungen über

die Freigrenze (6 2 der Verordnung über die Devisen⸗

bewirtschaftung)“. 8. In § 2 Abs. 1 ist im ersten Halbsatz hinter z 1 Abs. ?“

einzufügen: „a bis e“.

4. 5 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

8 ich Werden der Reichsbank auf Grund der 1. 2

Werte angeboten, die noch nicht fällig sind, so kann sie von dem Verlangen der sofortigen Uebertragung zu⸗ nächst absehen und von dem Pflichtigen verlangen, daß er die Werte zu dem erstmöglichen Zeitpunkt fällig macht. Der Pflichtige hat in diesem Fall den bei Fällig⸗ keit in ausländischer Währung eingehenden Erlös der

gegen Ausländer orderungen etwa

O Postscheckkonto: Berlin 41821 1 934

Währung ein, so ist dies der Reichsbank binnen drei Tagen anzuzeigen, wenn nicht eine Mitteilung nach § 19 zu erstatten ist.

5. In § 3 Abs. 2 sind die Worte „in ausländischer Währung“ zu streichen; an Stelle des Wortes „bestens“ sind die Worte „im Ausland“ zu setzen.

§ 14.

Forderungen in inländischer Währung gegen Ausländer oder Saarländer, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ver⸗ ordnung bestehen, sind der örtlich zuständigen Reichsbankanstalt (unmittelbar oder durch Vermittlung einer Devisenbank) bis zum 15. Mai 1934 anzubieten und auf Verlangen zu verkaufen und u übertragen. Die Bestimmungen des Artikels 1 der Durch⸗ J vom 23. Mal 1932 in der Fassung des 5 13 dieser Verordnung, insbesondere auch die Strafbestimmungen, finden entsprechende Anwendung.

Berlin, den 17. April 1934.

Der Reichswirtschaftsminister. Dr. Schmitt. Der Reichsminister der Finanzen. Graf Schwerin von Krosigk.

Vierte Verordnung

zur Devisenbewirtschaftung (Aenderung der Richtlinien für Devisenbewirtschaftung). Vom 17. April 1934. Auf Grund von 5 35 Abs. J der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 23. Mai 1932 (RGBl. LS. 231) in Verbindung mit der Verordnung über die Schaffung einer Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung vom 19. De⸗ zember 1933 (RGBl. 1 S. 1088) werden im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen und dem Reichsministet für Ernährung und Landwirtschaft die Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung vom 23. Juni 1932 (RGGBl. 1 S. 317) in der Fassung der Zweiten und Dritten Verordnung zur Devisenbewirtschaftung vom 9. Juni und 7. Dezember 1933 (RGBl. 1 S. 363 und 1045) wie folgt geändert: 1. In Abschnitt 1 Nr. 18 ist an Stelle von „20 000 Reichsmark“ zu setzen: „l0 000 Reichsmark“. 2. Abschnitt II Nr. 24 erhält folgende Fassung:

24. Eine Genehmigung zur Versendung oder Unter⸗ bringung von Reichsmarknoten oder inländischen Gold⸗ münzen ins Ausland, ins Saargebiet oder in die badi⸗ schen Zollausschußgebiete darf nicht erteilt werden.

Genehmigungen zur Ueberweisung eines Betrages ins Ausland oder ins Saargebiet berechtigen nicht zur Versendung oder Ueberbringung von Reichsmarknoten oder inländischen Goldmünzen.

3. In Abschnitt II Nr. 40 Abs. 1 wird folgender Satz 3 an⸗

gefügt: . K Die Vorschrift des Satz 2 gilt nicht für die Um⸗ legung von Auswandererguthaben; eine Genehmigung zur Umlegung solcher Guthaben zu der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden oder zu der Deutschen Golddiskontbank kann erteilt werden, wenn eine Unbe⸗ denklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts beigebracht wird, aus der hervorgeht, daß Steuerrück⸗

stände des Auswanderers nicht bestehen.

4. Abschnitt II Nr. 44 Satz 2 erhält folgende Fassung:

Die Gutschrift darf nur auf gesperrtem Konto er folgen, es sei denn, daß nach den sonst geltenden Vor⸗ chriften für derartige Leistungen eine Gutschrift auf 4 Konto oder eine Zahlung an die Konversionskasse . deutsche Auslandsschulden vorgesehen ist. Soweit ie Gutschrift nur auf gesperrtem Konto erfolgen darf, gilt die Vorschrift der Nr. 58 Satz 2 nicht; eine Ge⸗ nehmigung zur Umlegung solcher Guthaben zu der Kon⸗ versionskasse für deutsche Auslandsschulden oder zu der Deutschen Golddiskontbank kann erteilt werden, wenn es 166 nicht um Guthaben nach s 18 der Verordnung über ie Devisenbewirtschaftung handelt.

5. Abschnitt II Nr. 62 zu b) und Nr. 64 fallen weg.

6. In Abschnitt II Nr. 74 Abs. 3 wird am Ende folgendes angefügt: . . n für die Anlieferung von Wertpapieren der in 588 5, 6

der Devisenverordnung genannten Art.

J. Abschnitt IJ Nr. 76 fällt weg. Statt dessen wird folgendes eingefügt:

Zu S6 der Achten Durchführungs verordnung:

76. Eine Genehmigung nach 8 6 der Achten Durch- führungsverordnung ist nicht erforderlich in den Fällen der Nr. 74. .

8. Hinter Abschnitt II Nr. 78 wird folgendes eingefügt: Zu z 5 der Achten Durchführungsverordnung:

79. Eine Genehmigung nach 55 der Achten Durch⸗ führungsverordnung ist nicht erforderlich,

a) wenn die Wertpapiere zugunsten desselben Berech⸗ tigten in das Depot einer Devisenbank umgelegt

Reichsbank anzubieten und auf Verlangen zu verkaufen

die Devisenbewirtschaftung (in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 3 des Gesetzes vom 16. Februar 1934) findet auch in den Fällen

und zu übertragen. Geht der Erlös in inländischer

werden;