1934 / 90 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Apr 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 90 vom 18. April 1934. S. 2

b) wenn die Aushändigung oder Umlegung in Aus⸗ führung eines durch eine Devisenbank vorgenom⸗ menen Verkaufsgeschäfts erfolgt und die Devisen⸗ bank den unwiderruflichen Auftrag erhalten het die Papiere in das Ausland zu verkaufen, den Gegenwert für den Veräußerer im Inland entgegen⸗ zunehmen und die etwa als Gegenwert erworbenen ausländischen Zahlungsmittel der Reichsbank zur Verfügung zu stellen; entsprechendes gilt für Wert⸗ papiere, die eine Devisenbank für eigene Rechnung im Ausland verkauft;

c) wenn die Aushändigung oder Umlegung in Aus⸗ führung eines genehmigungsfreien oder genehmigten Tauschgeschäfts (Nr. 198 erfolgt;

d) für Wertpapiere eines Auswanderers, die nach seiner Auswanderung in das Depot eingelegt worden sind.

Berlin, den 17. April 1934. Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung. Waldeck.

Verbot der öffentlichen Vorführung eines Bildstreifens. Die öffentliche Vorführung des Schmalfilms: „Westfront 1933“, 5 Akte 443 m, Antragsteller und Hersteller: Walter Hotz, Worms am Rhein, ist am 27. März 1934 unter Nr. 35 984 verboten worden. Berlin, den 17. April 1934. Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann.

J ///

Preußen.

Der kommissarische Kreisverwalter, Bürgermeister Dr. Burghof in Baumholder ist zum Kreisverwalter er⸗ nannt worden. .

Der stellv. Polizeipräsident Fritz Schleßmann in Bochum ist zum Polizeipräsidenten daselbst ernannt worden.

Zu Landräten sind ernannt worden: der kommissarische Landrat Bollmann in Moers; der kommiffarische Landrat Bürgermeister Buttlar in Siegburg; der kommissarische Landrat Dr. Hanholz in Schwelm; der kommissarische Landrat Heukeshoven in Neisse; der Regierungsassessor Klosterkemper in Unna; der Regierungsrat Krieger in Aurich; der kommissarische Landrat Lommel in Usingen; der kommissarische Landrat Lorch in Westerburg; der kommissarische Landrat, Gewerbeassessor und Diplom⸗ Ingenieur Otto in Neumarkt; der Regierungsrat von Rumohr in Berleburg; der kommissarische Landrat Slawik in Oppeln; der kommissarische Landrat Suesmann in Freystadt; der Regierungsassessor Dr. von Thaer in Bad Freienwalde (Oder) und der kommissarische Landrat von Werder in Belzig.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung. Auf Grund des 5 7 des Viehseuchengesetzes vom 26. 6. 1909 (RGBl. S. 519) wird hierdurch mit Genehmigung des Preußischen Landwirtschaftsministers folgendes bestimmt:

5 . Der 5 1 meiner viehseuchenpolizeilichen Anordnung, betr. Verbote der Ein- und Durchfuhr aus der Tschechoslowakei, Oester⸗ reich, Ungarn, Jugoslawien, Rumänien, Bulgarien und den übrigen Balkanstaaten sowie über diese Länder, vom 7. Juni 1927 (Reg. Amtsbl. S. 213) erhält folgende Ergänzung:

„8. Die Ein- und Durchfuhr von unbearbeiteten Federn ist verboten.“

§ 8.

Der §5 3 meiner oben bezeichneten viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 7. Juni 1927 (Amtsblatt S. 214) erhält folgende Fassung:

Die Ein- und Durchfuhrverbote gegenüber der Tschecho⸗ slowakei, Oesterreich, Ungarn, Jugoslawien, Rumänien, Bul⸗ garien und den übrigen Balkanstaaten gelten insoweit nicht, als das Reich mit den genannten Stagten entgegenstehende veterinär⸗ polizeiliche Vereinbarungen getroffen hat.

Im übrigen bedürfen Ausnahmen von den Verboten der Genehmigung des Preußischen Landwirtschaftsministers oder der von ihm ermächtigten Stellen.

83. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung unterliegen den Strafbestimmungen der 74ff. des Viehseuchengesetzes. § . Die Anordnung tritt am 1. April 1934 in Kraft. Oppeln, den 24. März 1934. Der Regierungspräsident.

.

J. V. Wehrmeister.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Auf Grund des § 7 des Viehseuchengesetzes vom 26. 6. 19090 (RGBl. S. 519) sowie auf Grund des Gesetzes, Maß⸗ regeln gegen die Rinderpest betreffend, vom 7. 4. 1869 (RGBl. S. 105) und der zu diesem Gesetz ergangenen revi⸗ dierten Instruktion vom 9. 6. 1873 (RGBl. S. 147) wird hierdurch mit Genehmigung des Preußischen Landwirtschafts⸗ ministers folgendes bestimmt:

§1.

Der 5 1 meiner viehseuchenpolizeilichen Anordnung, betr. Verbote der Ein- und Durchfuhr aus Rußland, Finnland, Est⸗— land, Lettland, Litauen, Memelgebiet, Polen, Danzig sowie über diese Länder vom 7. 6. 1927 (Reg. ⸗Amtsblatt S. 214) erhält fol⸗ gende Ergänzung:

„S8. Die Ein- und Durchfuhr von unbearbeiteten Federn ist verboten.“

2. Der § 3 meiner oben bezeichneten viehseuchenpolizeilichen An⸗ ordnung vom 7. 6. 1927 (Reg. Amtsbl. S. 215) erhält folgende Fassung: Die Ein- und Duxchfuhrverbote gegenüber Rußland, Finnland“ Estland, Lettland, Litauen, Memelgebiet, Polen, Danzig gelten in⸗

soweit nicht, als das Reich mit den genannten Staaten entgegen⸗ stehende veterinärpolizeiliche Vereinbarungen getroffen hat.

Im übrigen bedürfen Ausnahmen von den Verboten der Ge⸗ nehmigung des Preußischen Landwirtschaftsministers oder der von ihm ermächtigten Stellen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung unterliegen den Strafbestimmungen der 85 74 ff. des Viehseuchengesetzes, des § 328 des Reichsstrafgesetzbuches und der 8 ff. des Reichsgesetzes, betr. Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest er⸗ lassenen Vieheinfuhrverbote vom 21. 5. 1878 (RGBl. S. 96).

§ 4. Die Anordnung tritt am 1. 4. 1934 in Kraft. Oppeln, den 24. März 1934. Der Regierungspräsident. J. V: Wehrmeister.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. I. Stand der schwebenden Schuld des Reichs.

Am Am 28. Febr. 31. März 1934 1934 in Millionen RM 1ña. Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung unberzinslicher Schatzanweisungen mit Gegen⸗ wert 1 1 2 2 1 1 1 1 9 2 1 14 1 1 1 1 1 9) 1 358,7 ö 1 362,8 1b. Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung unverzinslicher Schatzanweisungen ohne e, h1 6 460 2. Umlauf an Reichswechsein ... 400,9 394,2 3. Kurifristige Darlehen 26,2 260 4. Betriebskredit bei der Reichsbank. .... 60,3 34,3 Summe der Zahlungsverpflichtungen. . 1 896, 1 863,3 5. Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicher⸗ heiigleistungen u w...... 346,7 324,7 Summe der schwebenden Schuld.. 22434 2188,0 ) Die Umrechnung der auf L. S. A-Dollar lautenden Verpflichtungen (amerikanische Tranche des Lee, Higginson⸗-Kredits) ist zum Mittelkurs für telegraphische Auszahlung New JYork vom Stichtag erfolgt. Die dem Tilgungsfonds zur Rückzahlung des Ueberbrückungskredits aus dem Jahre 1930, der bereits in voller Höhe der noch zu tilgenden Summe in dem Betrage der Schatzanweisungen unter Ifd. Nr. 12 ent⸗ halten ist, zugeführten unverzinslichen Schatz⸗ anweisungen belaufen sich aufs... 341,6 341,6 II. Betrag der ausgegebenen Stener⸗ gutscheine. ö 1. Im Umlauf befindlich. ..... 1326,ñ 1 368,8 2. Für Zwecke der öffentlichen Arbeits⸗ beschaffung der Reichsbank als Sicher⸗ heit überlassen... . 600,0 600,0

Verkehrs wesen.

Ermäßigte Luftpostzuschläge für Sendungen nach dem europäischen Ausland.

Im Luftpostverkehr nach dem europäischen Ausland tritt vom 1. Mai an eine Ermäßigung des En fh für Brief⸗ sendungen aller Art ein. Die Zuschlagsgebühr wird neben der Auslandsbriefgebühr nach europäischen Ländern (mit Ausnahme der Sozialistischen Union der Sowjet-Republiken) statt bisher 20 Rpf. nur noch 15 Rpf. für je 20 g betragen. Auch für der, , , nach der Sozialistischen Union der Sowjet⸗Republiken ist der Zuschlag herabgesetzt worden, und zwar bei Beförderung mit . bis Moskau von 20 Rpf. auf 15 Rpf. und bei Beförderung über Moskau hinaus von 40 Rpf. auf 30 Rpf. für je 20 g. Im Verkehr mit dem Saargebiet, der Freien Stadt Danzig, 2 einschl. Memelgebiet und Oester⸗ reich gelten auch weiterhin die Luftpostzuschläge des inner— deutschen Verkehrs (z. B. 10 Rpf. für Briefe bis 20 9.

Umfang des Postscheckverkehrs im März. Die Zahl der Postscheckkonten ist im März um 3225 Konten auf 1035 6900 gestiegen. Auf. diesen Konten wurden bei

63,9 Millionen Buchungen 9373 Millionen RM umgesetzt; davon

sind 7633 Millionen RM oder 81,4 vp bargeldlos beglichen worden. Das Guthaben auf den Postscheckkonten betrug am Monatsende 534.4 Millionen RM, im Monatsdurchschnitt 498,9 Millionen RM.

Hochschulwesen.

Erste praktische Folgen der Einschränkung des Hochschulstudiums.

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Hochschulstudiums haben, wie das Statistische Reichsamt feststellt, bereits im Sommer 19335 zu einem bemerkenswerten weiteren Rückgang der Zahl der Studenten an den wissenschaftlichen Hochschulen im Deutschen Reich geführt. Die Gesamtzahl der eingeschriebenen Studenten, die Vorlesungen belegt hatten, betrug im Sommer 1933 nur noch 115 727 gegenüber 122 517 im Winter 1932333 und 129 606 im Sommer? zz. Für die künftige Entwicklung des Hochschul— studiums sei besonders bedeutsam die Zahl der erstmalig ein⸗ eschriebenen Studenten. Die ersten Semester der reichsdeutschen n, umfaßten im Sommer 1933 nur 14092. Gegenüber dem Sommer 19352 hat sich diese Zahl um 5494 oder um 28,1 v́h verringert. Dieser scharfe Rückgang ist um so beachtlicher, als die Zaͤhl der Abiturienten der höheren Lehranstalten sich vom Schuljahr 19315332 zum Schuljahr 1932/33 noch von B 214 auf 3 559 erhöhte. Die Zahl der neu eingeschriebenen Studenten, die Ostern 1933 die Reifeprüfung bestanden. und im Sommer das Studium aufnahmen, einschließlich derer, die erst im Herbst 1933 das Studium begannen, blieb noch unter der Höchstzahl von 15 000, die von den Oster-Abiturienten 19834 zum Hochschulstudium zu⸗ gelassen werden. Von den 1933 neu eingeschriebenen Studierenden waren 2882 Studentinnen. Die Zahl der Studentinnen im ersten Hochschulsemester verringerte sich damit gef ih dem Sommer 1932 um 24 v5. Der Rückgang war also hier , m. als bei der Gesamtzahl der Studenten im ersten Hochschu semester.

Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater. . Donnerstag, den 19. April. Staatsoper: La Traviata. Musikalische Leitung: Beginn: 20 Uhr. ö Schauspielhaus: Der König. von Boetticher. Beginn: 26 Uhr.

Aus der Preußischen Verwaltung.

Anträge auf nachträgliche Verleihung von Kriegsauszeichnungen zwecklos.

Der Preußischen Staatsregierung gehen noch immer zahl⸗ reiche Anträge auf nachträgliche Verleihung, von Eisernen Kreuzen zu. Die Preußische Staatsregierung sieht sich zu ihrem Bedauern außerstande, den ihr vorgelegten Anträgen zu ent⸗ sprechen oder sie an andere Dienststellen weiterzuleiten, da die Wiederaufnahme der Verleihung Eiserner Kreuze schon wegen der Unmöglichkeit, geltend gemächte Verdienste heute noch zu verlässig festzustellen, außer Betracht bleiben muß. Die Ein⸗ reichung von Anträgen auf Verleihung Eiserner Kreuze an preußische Dienststellen ist also zwecklos.

Bei dieser Gelegenheit wird weiter mitgeteilt, daß auch andere Orden und Ehrenzeichen der vergangenen Zeit jetzt nicht mehr verliehen werden. Das gilt sowohl für alle Orden und Ehrenzeichen für Kriegs- oder' Friedensverdienst, deren Ver⸗ leihung früher dem König zustand und zwar ohne Rücksicht darauf, ob seinerzeit ein Verleihungsvorschlag schon eingereicht war oder nicht als auch von der Verleihung von Abzeichen ehemaliger Freikorps, Grenzschutzverbände usw.

Es wird deshalb gebeten, von weiteren Anträgen auf Ver⸗ leihung von Orden und Ehrenzeichen der früheren Art oder von Abzeichen der letzterwähnten Art abzusehen.

Die grüne Uniform der Landespolizei.

Zur grünmelierten Uniform der Landespolizei können nach einem neuen Erlaß des preußischen Ministerpräsidenten Göring außer der langen schwarzen Tuchhose auch schwarze. Stiefel⸗ oder Reithosen getragen werden. Alle anderen Zusammenstellungen von grünen, blauen und schwarzen Bekleidungsstücken sind ver⸗ boten. Von Uniformherstellern werden vielfach Stoffe ange⸗ boten, die im Farbton den eingeführten grünmelierten Tuchen nicht entsprechen, sondern mehr grau gefärbt sind. Derartige Abweichungen sind verboten. Um die Besteller vor unnötigen Ausgaben zu schützen, wird genauer Vergleich der angebotenen Ware mit den dienstlichen Mustern empfohlen.

Aenderung der preußischen Verwaltungsgebührenordnung. Namenswechsel kostet bis zu 2000 RM.

Die preußische Verwaltungsgebührenordnung ist durch eine Verordnung des preußischen Staatsministeriums in einigen Punkten geändert worden. Von Interesse sind insbesondere die Gebühren für die Genehmigung zur Aenderung des Familien⸗ namens, die künftig fünf bis zweitausend RM betragen, und für die Aenderung eines Vornamens mit fünf bis fünfhundert RM'. Für polizeiliche Verwarnungen ist jedesmal eine Reichsmark zu zahlen. Geändert sind u. a. auch die Gebühren für ee mn enf! Die Bescheinigung über die Berechtigung zur Führung der Be⸗ rufsbezeichnung „Baumeister“ tostet 509 RM. Bei Ablehnung dieser Bescheinigung sind 25 RM zu zahlen. Die auf Grund des neuen Jagdgesetzes eingeführten Gebühren sind nun gleichfalls in die Gebührenordnung aufgenommen worden.

Einführung der Rückstrahler für alle Fahrzeuge. Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat der Preußische Mimister des Innern zur Einführung der Rückstrchler für alle Fahrzeuge durch die Straßenverkehrsordnung vom

20. März 1934 an die Behörden der inneren und der allgemeinen Verwaltung einen Runderlaß gerichtet, in dem es u. a. heißt:

Nach der neuen Straßenverkehrsordnung müssen sämtliche Fahrzeuge mit einem Schlußlicht oder . ausgerüstet sein.' Selbstverständlich dürfen nur solche Rückstrahler Verwen— dung finden, die durch die zuständigen Stellen geprüft und mit dem Prüfzeichen versehen sind. as bedeutet bis zur Ein⸗ führung und Prüfung' besonderer Rückstrahler für Fuhrwerke und Händwagen, daß nur die bisher für Fahrräder und Klein— krafträder zur Verwendung kommenden Rückstrahler angebracht werden dürfen. ö

Die ,, nur mit dem Prüfzeichen versehene Rückstrahler zu verwenden, gilt bis zu einer anderweitigen reichs—⸗ rechtlichen Regelung nicht' für die vorgeschriebene Sicherung marschierender Kolonnen.

Verbot impfgegnerischer Propaganda.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, hat der Preußische Minister des Innern durch Runderlaß an das Ge⸗ eime Staatspolizeiamt und alle Polizeibehörden in Abänderung eines Erlasses vom 20. Dezember 1933 angeordnet, .. den Vereinen die Wiederaufnahme ihrer Vereinstätigkeit gestattet wird. Auch sind ihnen das beschlagnahmte Vermögen, die Ver— einseinrichtungen, Druckschriften, Lichtbilder und das sonstige Material herauszugeben. Dagegen bleibt . öffentliche Pro⸗ paganda gegen die Impfung ebenso wie die Ausstellung ärztlicher Impfbefreiungszeugnisse ohne ärztliche Untersuchung verboten.

Scharfe Prüfung der Aufstellung von Spielapparaten. Seit der Novelle zur Gewerbeordnung vom Dezember 1933 bedarf die öffentliche Aufstellung von Glücks- und Jeschicklichkeits⸗ Spielapparaten der vorherigen Genehmigung durch die Orts= polizeibehörde. Eine genauere reichsrechtliche Regelung ist. nach Mitteilung des Reichswirtschaftsministeriums erst in einiger Zeit zu erwarten. Für Preußen ist deshalb eine vorläufige Regelung erfolgt, nach der die Genehmigung nur solchen Per⸗ sonen erteilt werden darf, die als zuverläfsig anzusehen sind. Die Genehmigung ist insbesondere solchen k zu versagen, die in den letzten fünf Jahren wegen Diebstahls, Unterschlagung, Betruges, verbotenen Glücksspiels oder wegen sonstiger strafbarer Handlungen, die auf Eigennutz a , sind, rechtskräftig vorbestraft sind. . ; Die Oertlichkeiten, an denen die Spielapparate aufgestellt werden dürfen, sind in dem Genehmi smn , enau zu be, zeichnen; ihre Beleuchtung usw. muß unbe . sein. Für Gast- und Schankwirtschaften ist die Erlaubnis einem Antrage des Reichseinheitsverbandes des Deutschen Gaststättengewerbes entsprechend nur anläßlich von Voltsbelustigungen von vorüber⸗ gehender Dauer, nicht aber ohne solche besonderen Veranlassungen zu erteilen. . Allgemein dürfen nur Spielapparate zugelassen werden, die von dem Landeskriminalpolizeiamt Berlin als unbedenklich. be⸗ zeichnet worden sind und für die eine Typenbescheinigung dieses Amtes vorgelegt wird. . : it Die Erlaubnis ist auf bestimmte Zeit zu erteilen, aher, mi dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs. Von Zeit zu Zeit il zu prüfen, ob die Aufstellung noch den vor eschriebenen ed n; ungen entspricht. Für die Genehmigung ist je nach Lage 8e alles eine Verwaltungsgebühr von 56 bis 100 RM zu erheben.

Preuß. Schauspiel von Sermann

Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 90 vom 18. April 1934. S. 3

Berliner Vörsenbericht vom 18. April.

Tendenz wieder schwächer. Rückschlag in Neubesitz.

Mit dem Fehlen der Orders von Publikumsseite bewegt sich das Geschäft an der Berliner Börse nach wie vor in sehr engen Grenzen. Die Umsatztätigkeit bleibt minimal und infolge der Zurückhaltung des Publikums und der in nehm rer f nur zu ermäßigtem Kursniveau zeigten sich trotz kleinstem Angebot bereits Kursrückgänge von durchschnittlich 1 bis 2 v5. Die Ku⸗ lisse ging weiter aus ihren Engagements heraus, vereinzelt hatte auch das Privatpublikum Verkaufsorders erteilt. Das Fehlen von Anregungen einerseits und der scharfe Rückschlag der Neubesitz⸗ anleihe andererseits brachten Verstimmung in den Verkehr. Trotz vorübergehender leichter Erholung blieb die Grundstimmung auch im Verlauf lustlos und das Geschäft recht klein.

Am Montanaktienmarkt waren Gelsenkirchen stärker rück— gängig sminus 16 vn), das Angebot in Hoesch war ebenfalls verhältnismäßig gering (minus 11 vH). Sonst verloren Phönix 1 vH, Mannesmann 1 vH. Unter Braunkohlenwerten büßten Ilse 155 vH ein. Am Kalimarkt waren besonders Nebenwerte stärker gedrückt, wie beispielsweise Westeregeln (minus 4 vH) und Aschersleben (minus 2M vH). Die in der ö Zeit favorisierten chemischen Werte litten ebenfalls unter Abgaben, dabei gingen J. G. Farben auf 1387, Chemische Heyden auf 76½ und Koks⸗ werke auf 943 zurück. Mit Ausnahme von Chade splus 1 RM) wiesen Elektrowerte Rückgänge bis zu vH auf. Siemens hörte man 137, bei A. E. G. einen neuen Tiefkurs von 243. Auf die Dividendenerhöhung hin lagen B. M. W. wenig verändert, andererseits Daimler 115 vH niedriger. Den Tarifwerten schenkt man wieder mehr Interesse, bevorzugt waren dabei B. K. L. (plus M vH). Stärker angeboten waren noch Kunstseidenwerte, Bem⸗ berg minus 2½, Aku minus 1 vH. Sonst hörte man Berlin⸗ Karlsruher 145 vH, Julius Berger 2 vH niedriger; andererseits waren Schiffahrtswecte bei Rückkäufen bis um 1 vH höher. Unter Bankaktien verloren Dresdner und Deutsche Bank je 13 vH.

Bei ruhigem Geschäft war die Tendenz auch am Kassamarkt schwach. Stärkeres Interesse als an den Vortagen fand der Rentenmarkt, hier verstimmte besonders der scharfe Rückschlag der Neubesitzanleihe (von 22,95 auf 20,65). Im Zusammenhang damit waren auch die übrigen festverzinslichen Werte angeboten. Pfand⸗ briefe, Kommunalobligationen und Stadtanleihen waren bis 1 vH, die umgestellten Dollarobligationen bis 165 vH niedriger, ledig⸗ lich einige Schuldbuch-Serien lagen bis 38 vH höher. Geld bleibt flüssig; der Tagesgeldsatz war unverändert 4M bis 5 bzw. 4 vH. Größeres Interesse zeigte sich für die neue Serie der verzinslichen Schatzanweisungen.

Handelsteil.

Vörsenrichtzahlen für die Woche vom 9. bis 14. April.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenrichtzahlen stellen sich in der letzten Woche (9. 4. bis 14. 4.) im Vergleich zur Vorwoche wie folgt:

Wochendurchschnitt Monats⸗ 8 ö. ö. 2. 4. durchschnitt is 14. 4. is 7. 4. Mär

Attienkurse (Inder 1924 j

bis 1926 160) Bergbau und Schwerindustrie 81,76 82,7 83,09 Verarbeitende Industriee. . 70,22 70, 69 71,45 Handel und Verkehr ... 79,37 79, d 80,97 w 6 0 7b, 8 76, 9s Kursniveau der 6 99 igen

festverzinslichen Wert⸗

papiere Pfandbriefe der Hyp.⸗Akt.⸗

. 8865631 92,51 92,67 Pfandbriefe der öffentlich⸗

rechtlichen Kredit⸗Anstalten 90,72 90, 97 90,91 Kommunalobligationen .. 88,87 89, 34 S9, 52 eich mile 69e. 98, 08 98, 45 Sonstige öffentl. Anleihen. 88,14 88, 657 88, 86 Industrieobligationen .. 87,62 87,77 87, 12 Dur hn, 91,79 91,90

Generalversammlung der Deuischen Rentenbank. Satzungs nderungen beschlossen.

Die Generalversammlung der Deutschen Rentenbank hat einer Satzungsvereinfachung zugestimmt. Wie der Zeitungsdienst des Reichsnährstandes mitteilt, ist die neue Satzung in ihren ent⸗ scheidenden Punkten, der engen Zusammengehörigkeit der beiden Institute entsprechend, der Satzung der Rentenbank⸗Kreditanstalt angeglichen. Danach fällt künfig der Aufsichsrat fort. Der Ver⸗ waltungsrat wird etwas vergrößert und kann, ähnlich wie bei der Rentenbank⸗-Kreditanstalt, Finanzberater hinzuwählen. Der Ver⸗ waltungsrat wird in Zukunft aus elf von der Generalversammlung gewähllen Mitgliedern, aus fünf von der Reichsregierung er⸗ nannten Mitgliedern, aus dem Präsidenten und aus höchstens drei Kreditsachverständigen zusammengesetzt werden. Die General⸗ versammlung wird künftig anstatt aus 10 aus 55 vom Reichs⸗ nährstand benannten Mitgliedern bestehen. Die Ausschüsse werden in Zukunft nicht mehr gewählt, sondern vom Präsidenten berufen.

Marktbericht der Eisenverbände.

Die Nordwestliche Gruppe des Vereins Deutscher Eisen- und Stahlindustrieller veröffentlicht im Einvernehmen mit dem Stahl⸗ werksverband, dem Röhrenverband, den Deutscher Drahtwalz⸗ werken und dem Drahtverband folgenden gemeinsamen Bericht der Verbände über die derzeitige Marktlage. Halbzeug: Sowohl im Inlande als auch im Auslande war eine stärkere Nachfrage festzustellen. Allerdings trat sie nicht so stark wie bei Formeisen und Stabeisen in Erscheinung. Formeisen: Im Formeisengeschäft hat der März gegenüber dem Vormonat eine weitere Besserung des Inlandsabfatzes gebracht. Die Werke sahen sich durch den flotten Abruf seitens der Händler und Verbraucher veranlaßt, die Lieferfristen zu verlängern. Die zuversichtliche Auffassung von einer weiteren guten Absatzmöglichkeit zeigte sich in dem zunehmen⸗ den Anteil der Lagerabrufe. Auch das Auslandsgeschäft weist eine wohl durch die Jahreszeit bedingte Belebung auf. Nachdem es möglich war, eine Verständigung mit den ausländischen Werken wegen des Absatzes der Breitflanschträger herbeizuführen, konnten die Auslandspreise für Normalträger um durchschnittlich 2sß Gold⸗sh heraufgesetzt werden. Schwere und leichte Ober⸗ baustoffe: Der Beschäftigungsgrad der Werke bewegt sich seit Januar in langsam ansteigender Linie. Der Mehrabsatz ist auf den Bedarf von Kleinbahnen und Privatkunden zurückzuführen; die Abrufe des Reichsbahnzentralamts haben sich in gleicher Höhe gehalten. Die Lieferungen von leichten Oberbaustoffen haben gegenüber dem gleichen Zeitabschnitt des Vorjahres verhältnis⸗ mäßig stark zugenommen. Auch die Auslandslieferungen haben eine erfreuliche Steigerung erfahren. Ebenso konnten aus dem Ausland wieder einige größere Aufträge für schwere Schienen im Kampf gegen außenstehende Länder hereingenommen werden. Stabeisen: Die Besserung auf dem Stabeiseninlandmarkt hat sich auch im abgelaufenen Monat fortgesetzt. Aus den vorgeschriebenen kurzen Lieferfristen geht hervor, daß es sich im allgemeinen um dringenden Bedarf handelt. Die Liefertermine der Werke mußten ausgedehnt werden. Das Auslandsgeschäft hält sich in dem bis⸗ herigen Rahmen. Eine Frühjahrsbelebung, wie sie in den zurück— liegenden Fahren um diese Zeit wahrzunehmen war, hat sich nicht eingestellt. Grobbleche: Das Inlandsgeschäft in Grob⸗ blechen war weiterhin günstig. Der Auftragseingang hat sich gegen den Vormonat wiederum gebessert, und zwar sowohl in Schiffs— blechen wie auch in anderen Blechen. Der Eingang an Auf⸗ trägen aus dem Ausland ist gegenüber dem Februar schwächer ge⸗ worden, da vor allem nur geringe Mengen an Schiffsblechauf⸗ trägen hereingekommen sind. Mittelbleche: Das Geschäft in Mittelblechen war ebenso wie in den Vormonaten schwach, wenn auch der Eingang an Aufträgen sich ein wenig gebessert hat. Universaleisen: Das Geschäft in Universaleisen hat sowohl im Inland wie im Ausland eine geringe Besserung erfahren. Band⸗ eisen: Der vergangene Monat brachte aus dem Inlande einen sehr starken Auftragseingang, der auf eine flotte Beschäftigung der Verfeinerung für den Frühjahrsbedarf schließen läßt. Da es sich durchweg um dringenden Bedarf handelte, gingen die im März von den Walzwerken herausgebrachten Mengen nicht un⸗ erheblich über den bisherigen Kahmen hinaus. Auch im April sind die Anforderungen bislang unvermindert stark. Die Auslands⸗ märkte zeigten in der Berichtszeit eine gute Aufnahmefähigkeit. Von den insgesamt hereingenommenen beträchtlichen Mengen lonnte die deutsche Gruppe ihren Anteil gut sichern. Feinbleche: Auf dem Feinblechmarkt hat sich die Aufwärtsbewegung im Be— richtsmonat weiter fortgesetzt. Insbesondere erfuhr der Auftrags⸗ eingang in Elektroblechen eine erhebliche Steigerung. Röhren: Im Inland nimmt das Röhrengeschäft eine befriedigende Entwick⸗ lung. Der Auftragseingang hat eine weitere erfreuliche Zunahme erfahren. Die Absatzverhältnisse auf den kontinentalen und über⸗ seeischen Märkten haben sich gegenüber dem Vormonat nicht nennenswert verändert. Walzdraht: Das Inlandsgeschäft hat iich im ganzen noch etwas günstiger gestaltet, als es in der ersten Hhonats hälfte den Anschein hatte. Der tasächliche Versand war im März höher als in den beiden Monaten vorher. Auch die bis⸗

herigen Auftragseingänge im April lassen keinerlei Nachlassen des Inlandsbedarfes erkennen. Das n , n,, sich da⸗ gegen in den bisherigen Grenzen. Drahterzeugnässe; Die Ab- schlußtätigkeit und die Abrufe waren im Inlandsgeschäft ziemlich lebhaft, jedoch nicht für alle Drahterzeugnisse leich befriedigend. Die Ausfuhr ist in der Berichtszeit gegenüber dem vorausgeggn— genen Zeitabschnitt weiter etwas zurückgegangen. Es wurden Klagen darüber geführt, daß ausländische Importeure bei der Zuteilung von Devisen oder Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Erzeugnisse deutschen Ursprungs von ihren Regierungen be⸗ nachteiligt werden, dagegen diese Erschwerungen bei der Einfuhr von Fabrikaten aus Konkurrenzländern fortfallen. Die kontinen⸗ talen Drahterzeuger haben gemeinsame Versuche unternommen, auf einzelnen Märkten Preisbefestigungen durch Vereinbarungen mit den überlegenen Konkurrenzländern herbeizuführen. Be⸗ sondere Aufmerksamkeit wird den ostasiatischen Absatzgebieten zu⸗ gewandt, die ein Lebensinteresse für den Export bedeuten, aber unter den Einwirkungen der japanischen Konkurrenz schlechte Aus⸗ sichten bieten.

Die Schulden der Gemeinden am 30. September 1933.

Am 30. September 1933 betrugen die Schulden der halb— jährlich berichtenden gemeindlichen Körperschaften (Gemeinden über 10 060 Einwohner und Gemeindeverbände) laut Wirtschaft und Statistik“ 9439,? Mill. RM; außerdem waren 594,9 Mill. Reichsmark rückständige Zahlungsverpflichtungen vorhanden. Gegenüber dem 31. März 1833 hat sich die Summe der Schulden nur um 44,44 Mill. RM oder 6,5 25 erhöht, und zwar lediglich durch das Ansteigen der Schulden aus öffentlichen Mitteln (4 1145 Mill. RM), während die Kreditmarktschulden weiter zurückgingen 70,2 Mill. RM). Die Zahlungsrückstände sind dagegen noch um 124,9 Mill. RM. oder 26 gestiegen. Es zeigte sich also auch im Berichtshalbjahr die seit dem Ausbruch der' Kreditkrife in der gemeindlichen Schuldenwirtschaft zu beob⸗ achtende Erscheinung, daß die eigentlichen Schulden in ihrer Gefamtheit nahezu unverändert bleiben, die aus der Not er⸗ wachsenen Zwangskreditmaßnahmen (ESteuereinbehaltungen, Zahlungsverzug beim Schuldendienst und bei der Begleichung Jon Lieferantenrechnungen) aber an Umfang ständig zunehmen. Dem Anschwellen der Zahlungsrückstände ist inzwischeu durch das Gemeindeumschuldungsgesetz vom 21. September 1933 begegnet worden, dessen Auswirkungen jedoch erst nach, Ablauf der Be⸗ richtsperiode zahlenmäßig sichtbar werden. Die Zahl der. Ge⸗ meinden und Gemeindeverbände, die in der Zeit von April bis September 1933 eine Erhöhung ihrer Schuldverpflichtungen zu verzeichnen haben, hat sich gegeüber dem vorhergegangenen Halbjahr leicht erhöht won 391 auf 411), es überwiegen jedoch immer noch diejenigen gemeindlichen Körperschaften, deren

Schuldenstand sich verringert hat oder auf unveränderter Höhe

hält (154 bzw. 337). Die Reinzunahme der Schulden in Höhe von 44,4 Mill. RM von April bis September 1933 ist das Er⸗ ebnis von 421,9 Mill. RM Neuaufnahmen (einschließlich Schuldumwandlungen) und 3775 Mill. RM Tilgungen (ein⸗ schließlich Schuldumwandlungen).

Saisonmäßiger Anstieg der Milchanlieferung hält an. Zunahme des Frischmilchabsatzes. Erhöhte Butter⸗ und Käseproduktion.

Wie das Preußische Statistische Landesamt mitteilt, ist die Milchanlieferung der Landwirte an die Molkereien im Monat Februar 1934 gegenüber Januar 1934 um 5,3 vH gestiegen Januar / Februar 1933 4 3.5 vH). Der Frischmilchabsatz hat gegenüber Januar eine tei erung um 7, vH erfahren (Januar Februar 4 4.) v5). An Butter wurden um 2,5 vH, an Weichkäse um 8,0 vH, an Hartkäse um 7,9 vH mehr erzeugt als im Monat Januar.

Generalversammlungsłkalender für die Woche vom 23. bis 28. April.

Montag, 23. April.

Berlin: Allgemeine Lokalbahn⸗ und Kraftwerke⸗A. G., Köthener Str. 40, 119, Uhr, o. G.-⸗V.

Berlin: Deutsche Centralbodenkredit⸗A. G., Berlin, Linden 50, 11 Uhr, o. G.⸗V.

Berlin: Deutsche Gartenbau⸗Kredit A. G., Berlin, Kronprinzen⸗

uufer 27, 16 Uhr, o. G. ⸗V.

Berlin: Th. Flöther, Maschinenbau A. G., Gassen, Bln., Dresdner Bank, Behrenstr. 35, 11 Uhr, ao. G.⸗V.

Berlin: Niederlausitzer Kohlenwerke, Berlin, DD⸗Bank, 11 Uhr,

Berlin,

Unter den

o. G.⸗V. Dresden: Sächsische Bodenereditanstalt, Dresden, Ringstr. 50,

119§ Uhr, o8. G.⸗V.

Frankfurt a. M.: Frankfurter Hypothekenbank, Frankfurt a. M., Mainzer Landstr. 10, 1195 Uhr, o. G.-V. Köln: Westdeutsche Bodenkreditanstalt, Köln,

Ring 17, 119 Uhr, o. G.⸗V. Leipzig: Hermann Köhler A. G., Altenburg, Lpzg., Adca, 12 Uhr, o. G.⸗V. Uhr,

Norden: Doornkaat A. G., o. G.⸗V.

Rostock: A. G. Neptun Schiffswerft und Maschinenfabrik, Rostock, Geschäftslokal, 124, Uhr, ao. G.⸗V.

Schwerin: Mecklenburgische Hypotheken- und Wechselbank, Schwerin, Arsenalstr. 20, 1194 Uhr, o. G⸗V.

Weimar: Deutsche Hzpothekenbank in Meiningen, Meiningen⸗ Weimar, Weimar, Coudraystr. 13, 117 Uhr, o. G.⸗V.

Dienstag, 24. April.

Berlin: Hannoversche Bodenkredit⸗-Bank, Hildesheim, Bln., Bank der Deutschen Arbeit, Märkisches Ufer 32, 15 Uhr, o. G.-⸗V.

Breslau: Schlesische Mühlenwerke A. G., Schottwitz, Breslau, E. Heimann, Ring 33, 15 Uhr, o. G.⸗V.

Hamburg: New York Hamburger Gummi⸗Waaren Compagnie, Hamburg, Hufnerstr. 30, 11 Uhr, o. G.⸗V.

Köln: Adler⸗ und Hirsch⸗Brauerei A. G., Köln, J. H. Laurenzplatz 3, 11 Uhr, o. G.⸗

Kaiser⸗Wilhelm⸗

Norden, Geschäftslokal, 10 1

Stein,

V.

Pforzheim: Allgemeine Gold⸗ und Silberscheideanstalt, Pforzheim, „Kaiserhofs, 11 Uhr, o. G. V. .

Weida i. Thür: Weidaer Jute⸗-Spinnerei und Weberei, Weida i. Th., Geschäftslokal, 11 Uhr, o. G.⸗V.

Mittwoch, 25. April.

Berlin: A. G. Lignose, Berlin, Moltkestr. 149 Uhr, o. G.⸗V.

Berlin: Iduna Holding A. G., Berlin, Schöneberger Ufer 44, 16 Uhr, ao. G.⸗V.

Dessau: Schorch⸗Werke A. G., Rheydt, Dessau, Kavalierstr. 29, 13 Uhr, o. G.⸗V.

Frankfurt a. M.: Frankfurter Bank, Frankfurt a. M., Neue Mainzer Str. 69, 117 Uhr, o. G.-V. .

Halle a. S.: Hallesche Maschinenfabrik und Eisengießerei, Halle, Geschäftslokal, 12 Uhr, o. G.⸗V. .

Herrenwyk: Hochofenwerk Lübeck A. G., Herrenwyk, Geschäftslokal. 12 Uhr, ao. G.⸗V. .

Mainz: Mainzer Aktien⸗Bierbrauerei, Mainz, Geschäftslokal, 11 Uhr, o. GV. .

Mainz: Ver. Kapselfabriken Nackenheim-Beyerbach Nachf. A. G., Nackenheim, Mainz, Dr. Kirstein, Rheinstr. 46, 16 Uhr, o. G.⸗V.

München: Kunstmühle Tivoli. München, Notar. II, Neuhauser Straße 6, 10y½ Uhr, o. G.⸗V.

Donnerstag, 26. April. Berlin: Deutsche Bank u. Disconto⸗-Ges., Berlin, Geschäftslokal, 11 Uhr, o. G.⸗V. ; Aachen: Deutsche Libbey⸗Owens⸗Gesellschaft f. maschinelle Glas⸗ herstellung A. G. (DEL OG,), Gelsenkirchen, „Quellenhof“. 11 Uhr, o. G.⸗V. .

Bochum: Eisenindustrie zu Menden und Schwerte A. G. Schwerte, Bochum, Boch. Verein, Alleestr. 67 a, 10 Uhr, o. G.⸗V.

Bremen: Norddeutsche Kreditbank A. G., Bremen, Obernstr. 2, 12 Uhr, o. G. V. ö Düsseldorf: Friedr. Remy Nachfolger A. G., Neuwied, Düsseldorf, Commerzbank, 173 Uhr, o. G. V. Glauchau: Färberei Glauchau A. G., „Glauchauer Hof“, 16 Uhr, o. G.⸗V. Ludwigshafen: Pfälzische Hypothekenbank,

Brückenaufgang 8, 11 Uhr, o. G.-V. . . Plauen i. V.: Flauener Bank A. G., Plauen i. V., Geschäftslokal. 109, Uhr, o. G⸗V. . Plauen i. V.: Tüllfabrik Mehltheuer A. G., Oberpirk, Plauen.

Commerzbank, 11 Uhr, o. G.⸗V.

Freitag, 27. April. Bremen: Kaffee⸗Handels⸗A. G., Bremen, Bremen⸗Amerika Bank. Wachtstr. 22, 12 Uhr, o. G.⸗V. . Dresden: Aktien⸗Färberei Münchberg vorm. Knab K Linhardt, Münchberg, Dresden, Commerzbank, 11 Uhr, o. G⸗X. Dresden: Vereinigte Strohstoff⸗Fabriken, Dresden, Dresdner

Bank, 119, Uhr, o. G. V. . ; Essen? * Miatioreal-⸗ant A. G, Essen, „Kaiserhof“, 15 Uhr. o. G.⸗V

Glauchau i. Sa.,

Ludwigshafen, Am

Frankfurt a. M.: Frankfurter Hof A. G., Frankfurt a. M., Ge⸗ schäftslokal, 11 Uhr, o. G.-V. ö :

Gronau i. W.: Westfälische Baumwollspinnerei, schäftslokal, 107 Uhr, o. G.-⸗V. Husum: Schleswig⸗Holsteinische Bank,

15 Uhrg o. G.⸗V. 2 Hamburg: Transport⸗-A. G. worm J. Hevecke), Samburg, Zippel⸗ haus 10, 15 Uhr, o. G. V. ö ö. München: Gesellschaft für Linde's Eismaschinen A. G., Wies⸗

baden, Nymphenburger Str. 76, 11 Uhr o. . Offenbach: Schramm Lack- und Farbenfabriken A. G., Offenbach,

Bankhaus S. Merzbach, 16 Uhr, o. G.⸗V.

Sonnabend, 28. April. . Berlin! Duxer Kohlenverein i. L., Berlin, Bln. ⸗Schöneberg, Martin-⸗Luther⸗Str. 61, 18 Uhr o. G. V. Berlin: F. A. Günther C Sohn A. G., Berlin, Schöneberger 6 9, 14 Uhr, o. G.⸗V. w Berlin: Norddeutsche Kabelwerke A. G., Berlin, Dorotheenstr. 36, 12 Uhr, o. G ⸗V. ; Berlin: Phönix A. G. für Braunkohlenverwertung, Berlin, DD⸗ Bank, 11 Ühr, o. G- V. : . . Berlin: Ver. Smhrna⸗Teppich⸗Fabrilen A. G., Cottbus, Berlin, Dresdner Bank, Behrenstr. 85, 12 und 13 Uhr, o. G. V. 2 Bremen: H. Schacht C Co. A. G. Bremen, „Mordischer Hof“, 11 Uhr, o. G.-V. ö ö Düsseldorf: Jota⸗Werk Gebr. Funke A. G., Düsseldorf, DD⸗Bank, 10 Uhr, o. G.-V. und ao. G.⸗V. . J Frankfurt a. M.: J. G. Farbenindustrie A. G., Frankfurt a. M., Grüneburgplatz, 11 Uhr, o. G.⸗V.

Hamburg: Alfred Gutmann A. G. für Maschinenbau, Hamburg, Commerzbank, 11 Uhr, o. G.⸗V. : . Velten: Veltag Veltener Sfen⸗ und Keramik A. G. Velten, Ge⸗

schäftslokal, 11 Uhr, o. G.-V.

Gronau, Ge⸗

Husum, Thoma's Hotel,