1934 / 98 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Apr 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 98 vom 27. April 1934. S. 2 Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 98 vom 27. April 1934. S. 3

rachtsätze für Holz. 5 dungen der Spruchsengte 4767. J. Statistische Angaben.

Frachten für Ro hzucer. Neueste Zahlenergebnisse aus der Invalidenversicherung.

Vreslau / tet..

Hamburg

Magdeburg 9 9 ge 9 w , **.

Tangermünde . Abschläge: Zusch age:

Von Maltsch . RM 0,10 per t Von Ohlau .. RM

Steinau. , 0.20 , v6 ö

Glogau. O80 , 8 Oppeln ⸗⸗

. 1 Cosel / S. . r

Frachten für Weißzuder.

Breslau, Stettin , e Berlin , 6 249 . Hamburg Magdeburg r 2 Tangermünde .

Abschläge: ; Zuschläge: Von Maltsch . RM o, lo per t Von Ohlau .. RM Steinamn Go9g , * DD

Frachtsätze in RM je Festmeter und Raummeter nach Berlin unterhalb. . en . ischen Finanzminister, hiermit eingezogen. techniker hei dem Reiche versicherungsamt: Euntscheißungen 27. 23. Zuschlag in RM emä 3 des angegebenen Gesetzes vom 26. Mai 1933 Bescheide 24. C. Unfallversicherung. Bekanntmachung zum II. Nichtamtlicher Teil. Die Krisenjahre der ungarischen Sozial⸗ Abgangs sttelle nach für Drage Abschlag erlöschen die an dem eingezogenen Gut bestehenden Rechte e,, , . Uebereinkommen über die Entschädigung aus versicherung. Von Dr. Johann Szeibert, Budapest. Zeit⸗

2 ö gin usch e nn go, .. 536 ge; Fi ö * , , n,, , n i, e, Vom. schriftenschau. Bücherbesprechungen und Bücheranzeigen. Lanbaherg Vriesen Kreug gilechne . i ird hiermit an Stelle einer Zustellung amtli ͤ 34 Delanntmachung über Gebietsänzerungen Teil Vl. Bekanntmachungen über Tarifver b Hochzeit Dies wird hiermit 3uf g ch silchen Bexufsgenossenschaften. beshißʒ zur Durchführung träge und über 2 2 gend nne e g li be

Ki⸗Stammholz und Stammware .. 2,90 3,40 4, 10 0, 60 0, 85

Bes. Bretter nach Einzelmaß, Kantholz, Weichholz, Schnitt⸗

. Hear en hc, w 2,50 . 2,90 3,55 0, 60 0, 8ᷣ Unbes. Seitenbretter 2, 10 533 15 33 . Unbes. Kistenbretterr ..... 2, 70 20 363 2 = 3 Bes. Bretter nach Flächenmaß ö 2,30 2, 70 ) . 3 Hartholzschnittmaterial ee, ; 9. . ö . 3 393 7 65 , ö 1.65 1355: 236 6535 656 Auf Grund des 8 1 des Gel es iber, 3 g hn dartbrennholz Spaltkloben und Rundtnüppel 1,70 2, 2, 45 0, 40 0, 55 kommunistischen Vermögens vom 8. Mai ; 9 SBl. Hartholzrunblloben . 1, 85 2, 18 2,55 0, 45 0,50 S. 295) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung deen schnitt material nach Blockmaß 2,20 860 919 ; o, 50 O0, 70 vom 31, Mai 1933 (Pr. Gesetzsamml. S. 207) und des Ge⸗ Stakschalen 0,4. 1, 65 236 9.352 C69 setzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Ver⸗ 2158 25685 1 O48 GC,60 mögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) wird das ge⸗

tände 6. des Preußischen Staates, vertreten durch und Bescheide des Reichsschiedsamts für Zahnärzte und Zahn— RM 4,50 per t

1 . Sortiment: bekanntgemacht. Köln, den 23. April 1934. Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. Dietz von Bayer.

es 5 20a Abs. 3 Satz 1 der Verordnung über die Unfallversiche? rung beim freiwilligen Arbeitsdienst vom 28. Februar 1931. Zulassungen des Deutschen Schleifscheibenausschusses für Trenn-, Topf- und Schleifscheiben. (Fortsetzung Entscheidungen der Spruchsenate 757–- 4758. D. Invalidenversicherung. Verord- nung über die Gewährung von Renten der Invalidendersicherung nach polnischen Grenzgebleten. Vom 29. März 1934. Rund? schreiben an die Vorstände sämtlicher Träger der JV, betr. Ver— buchung der Reichszuschüsse und Zinsvergütungen für Instand— setzungs und Ergänzungsarbeiten an Gebäuden und Umbauten. Nachtrag zu den Bestimmungen des RBA. über die Ver— nichtung von Akten der der Aufsicht des RBA. unterstellten Landesversicherungsanstalten und der Seekasse vom 15. Sttober 1331. Vom 13. März 1934. Entscheidungen der Spruchsenate 4759 4760). E. Angestelltenversicherung. Entscheidungen der

Fachausschüsse für Hausarbeit.

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21 9 9 9 9 e 969

Kunst und Wissenschaft.

Aus den Staatlichen Museen.

Am Tienstag, dem I. Mai d. J., dem Tage der nationalen Arbeit, sind die Staatlichen Museen geschlossen.

Bekannt machung.

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21

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Spielplan der Berliner Staatstheater.

Sonnabend, den 28. April.

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Glogau 5 „Oppeln. „,

. ö Casei ß. Kleinwasserzuschläge für Roh⸗ und Weißzucker. Tauchtiefe unterhalb Breslau.

Ab 1,39 m bis 1,K,30 m 1,29 . 20 m 1,19 5 7m 1,09 ö, m 0,99 90 m

1

m m.

„„O, 79 m hört die Abnahmeverpflichtung auf. Die Abfertigungsgebühr beträgt durchweg 40 Pfg. je t. Lade⸗ und Löschzeiten gesetzlich, evtl. Ueberliegegeld wird mit For Aufschlag zu den gesetzlichen Beträgen erhoben. Die Frachtraten gelten ab sofort bis 31. Dezember 1934. Für Berechnung des Kleinwasserzuschlags ist die unterhalb Breslau festgesetzte Tauchtiefe maßgebend. . ; Frachtgeschäfte über den 31. Dezember 1934 hinaus dürfen nicht etätigt werden. . ? Sämtliche Uebernahmen sind auf Grund der Sätze und Bedin⸗ gungen des Frachtenausschusses Breslau zu tätigen. Vorstehender Beschluß wird mit Wirkung vom 6. April 1934 bestätigt. Breslau, den 17. April 1934. Der Oberpräsident der Provinz Niederschlesien. Chef der Oderstrombauverwaltung.

J. V.: Hohberg i. V.

Beschluß des Frachtenausschusses Breslau.

Der Frachtenausschuß Breslau, Unterabteilung C „Güterverkehr auf der Oder“, Fachgruppe Ton, Steine, Kies und Erden, hat auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsverkehrsministers zur Errichtung von Frachten⸗ ausschüssen vom 23. März 1932 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 74 S. 2) am 5. April 1934 folgendes beschlossen:

Frachten für Blauton und Kapselscher ben in ganzen Kahnladungen bei vollschiffigem Wasserstand. Uebernahme⸗ Schiffer⸗ fracht anteilfracht

10 4 10 * RM J as

. Malt? —*—— ab, hn Mag ö

frei Rahn Stettin.... ö. „Boitzenburg und Ham⸗ burg (ausschließlich Hamburger Bugsierkosten, die dem Schiffer vom Empfänger gesondert zu ver⸗ gien, 69 5, 50

Die Kleinwasserzuschläge werden wie folgt gestaffelt:

ab 1,A39 m bis 1,30 m

1

. 19 m

dow,

Bei einer Tauchtiefe unter 1 m hören die Abnahmeverpflich⸗ tungen auf.

1

* n 3 1 .

Frachten für gebrannten Schieferton in ganzen Kahnladungen bei vollschiffigem Wasserstand. Uebernahme⸗ Schiffer⸗ fracht anteilfracht je t je t RM 3,35 RM 3,10

ab Kahn Maltsch⸗Hafen bis frei Kahn Stettin Lübeck bzw. Siems . ben,, 614 ö n ö. Hamburg . 689 „5 Die Bugsierkosten in Hamburg sind dem Schiffer vom Empfänger ge⸗ sondert zu vergüten.

Die Kleinwasserzuschläge werden wie folgt gestaffelt:

5 *. 5

ab 14,39 m bis 1,30 m. 1099, , K.. 1,19 m *. 1,10 m 2 3099 „Il,0o m , 1. 4095 Bei einer Tauchtiefe unter 1 m hören die Abnahmeverpflich⸗ tungen auf. Vorstehender Beschluß wird mit Wirkung von heute bestätigt. Breslau, den 17. April 1934. Der Oberpräsident der Provinz Niederschlesien. Chef der Oderstrombauverwaltung. 8. Re o herg i d

5

5 k

Beschluß des Frachtenausschusses Breslau, Abt. Güterverkehr, Unterabteilung „Warthe und Netze“.

Der Frachtenausschuß Breslau, Abt. Güterverkehr, Unterabteilung „Warthe und Netze“, hat auf Grund der Ver⸗ ordnung des Herrn Reichsverkehrsministers zur Errichtung von Frachtenausschüssen vom 23. März 1932 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 74 S. 2) am 14. Februar 1934 folgendes beschlossen:

Die am 12. Oktober 1933 für Warthe und Netze festgesetzten und gemäß dem Schreiben des Herrn Oberpräsidenten der Provinz Schlesien vom 2. November 1933 O. P. UI IIIa 7617 T 11 und 21. Februar 1934 0. P. II IIIa 402/1331 T 11 bestätigten Frachten bleiben mit Ausnahme derjenigen für Getreide ab Station . J. für Holz ab allen Stationen unverändert bis 30. Juni 1934 in Kraft.

Für Getreide ab Station Usch werden die im Frachttarif vom 12. Oktober 1933 vorgesehenen Frachtsätze mit Gültigkeit bis 30. Juni 1934 um d erhöht.

Die im Frachttarif vom 12. Oktober 1933 unter e) vorgesehenen Frachtsätze für Holz werden mit Gültigkeit bis 30. Juni 18934 durch folgende ersetzt bzw. ergänzt.

Gespaltene Bůchenkloben, Essigholz unter 14 em Spaltfläche 1,85 ; Die Frachtsätze für Schnittmaterial gelten einschließlich Einladen und Verstauen durch den Schiffer. Bei der Entladung muß den Brennholz ist, wie üblich, durch den Schiffer einzuladen und zu verstauen und am Entladeort

Schiffer mit seinem Bootsmann behilflich sein. frei Ufer zu stellen. Im übrigen ge gütung von Liegegeld un . Vorstehender Beschluß wird hiermit bestätigt.

Breslau, den 17. April 1934.

lten hinsichtlich der Tauchtiefe die gleichen Bedingungen wie bei der Fachabteilung Getreide; hinsichtlich der Ver= d Winterzuschläge die im Holzhandel üblichen Bedingungen.

Der Oberpräsident der Provinz Niederschlesien. Chef der Oderstrombauverwaltung. J. V: Hohberg 4. V.

Beschluß des Frachtenausschusses Breslau.

Der Frachtenausschuß Breslau, Unterabteilung . „Güterverkehr auf der Oder“, Fachgruppe Ton, Steine, Kies und Erden, hat auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsverkehrsministers zur Errichtung von Frachten⸗ ausschüssen vom 23. März 1932 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 74 S. 2 am 2. Februar 1934 folgendes beschlossen:

ten für Schüttsteine, Schotter, Splitt, Pflaster⸗ und 33 t ö Werksteine ab Kahn Malt'h-Hafen nach folgenden Kilometerstrecken

der Warthe⸗Einteilung Schifferfracht Abfertigungsgebühr Gesamtfracht

km je t je b je t 12, - 343, 289 312,5 263 89 229, 2— 263

ab Kahn Maltsch-Hafen bis frei Kahn

Stettin.... 2, Sᷣ 0, 20 Berlin⸗Oberspree 3,10 0, 20 Hamburg... 4,70 0, 20 .

Die in Hamburg entstehenden Bugsierkosten sind den Schiffern besonders zu vergüten.

Für Pflaster⸗ und Werksteine, die im Fahrzeug sorgsam behandelt und gesetzt werden müssen, erhöhen sich vorgenannte Uebernahme⸗ sagße nn,, RM O0, 30 je t zugunsten des Schiffers.

= Dee, = f= = faces == eder, vir ligt, lestgesetzt:

bei Auslastung des Kahnes von 1,B,39 m bis 1,B30 m ö RM O, 20 je t 1,20 m 9 o 0 8 0, 40 . 6 1, 10 m ; 636565 1,00 m . ? 9560 0, 90 m = 120 t

Für Ladungen nach unterhalb Fuürstenberg a. B. O. in Richtung Stettin und Warthe⸗Stationen 9 bei Nichtvollauslastung der Fahrzeuge der nächsthöhere Kleinwasserzuschlag.

Der Beschluß tritt mit dem Tage ber Veröffentlichung in Kraft.

Vorstehender Beschluß wird hiermit bestätigt.

Breslau, den 19. April 1934.

Der Oberpräsident der Provinz Niederschlesien. Chef der Oderstrombauverwaltung. J. V. Hohberg i. V.

2 m,, . 2 HO090 m 1

1 0, 99 . m 1

Beschluß des Frachtenausschusses Breslau.

Die Güterabteilung des Irachtenausschusses Breslau, Unterabteilung C „Güterverkehr auf der Oder“, Fachgruppe Getreide⸗ und Mühlenfabrikate, hat auf Grund der Ver⸗ ordnung des Herrn Reichsverkehrsministers zur Errichtung von Frachtenausschüssen vom 23. März 1932 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 74 S. 2) am 13. April 1934 folgendes beschlossen:

Getreide⸗ und Mühlenfabrikate in Kahnladungen. Grundfracht Breslau —= Stettin.... . 4,50 RM unterhalb (von Züllchow bis Odermünde , Fürstenberg, unterhalb 420

ö. oberhalb 4,40 Fran, y Fürstenwalde .. Berlin, oberhalb .

„unterhalb Tele, Spandau, Potsdam 8, Brandenburg v. d. Schl. d. d. Schl.

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Rathenow Hamburg . Magdeburg Schönebeck Bghh ,,, Wallwitz⸗Haf Wittenberg Torgau. Riesa ? Meißen . Dresden Schöna .

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Ohlau . RM 1, Maltsch ? Brieg. 6 nan Oppeln „2. Glogna.. Cosel . „2,650 Neu salz . Krappitz ö , L, T schich e eig. Für Malz und Hafer bei Beladung ohne Kleinwasserzuschläge plus 30 Pfg. je t. Kleie wie Schwergetreide, jedoch nicht über 50 vH der Ladung. Abfertigungsgebühr 0,40 RM je t.

Kleinwasserzuschläge. Tauchtiefe unterhalb Breslau: bis 1,30 ,,

1 1 * 1 3. 1 8 1 .

1 0, 80 1 1 1 2 8 0 m hört die Abnahmeverpflichtung auf.

Zur Berechnung der Kleinwasserzuschläge ist die unterhalb Breslau festgesetzte Tauchtiefe maßgebend, wobei der Tag des Fracht- abschlusses zu gelten hat. Der nächstfolgende Werktag ist erster Ladetag.

Ladezeit und Löschzeit gesetzlich; Ueberliegegeld gesetzlich plus 5099 Zuschlag.

Ladet der Schiffer an mehreren Stationen ein, so erhält er für das gesamte Quantum die Fracht der Anfangsstation, abzüglich der eingesparten Schleusenzölle. Desgleichen umgekehrt bei Entladung die Fracht der Endstation für das gesamte Quantum.

Es dürfen der Kundschaft nur nach Frachtenausschußbedingungen Frachtsätze offeriert werden, und zwar entweder

ab Waggon Einladestelle oder frei Kahn.

Die Frachtraten gelten ab 14. April 1934 bis 30. September 1934.

Frachtgeschäfte über den 30. September 1934 hinaus dürfen nicht getätigt werden. J

Für Eilgut, das in Eilfahrzeugen verfrachtet wird, ist auf obige Sätze ein Zuschlag von mindestens RM 0,50 je t zu erheben.

Vorstehende Beschlüsse treten am Tage der Bestätigung in Kraft.

Vorstehender Beschluß wird hiermit bestätigt. Breslau, den 20. April 1934. Der Oberpräsident der Provinz Niederschlesien. Chef der Oderstrombauverwaltung. J. V: Hohberg i. V.

Bekanntmachung.

Die am 26. April 1934 ausgegebene Nummer 45 des Reichsgesetzblatts, Teil l, enthält:

das Gesetz über die Ermäßigung von Patentjahresgebühre vom 24. April 1934 ö a nee, ü n,

das Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit und andere Rechtsangelegenheiten in der Wehrmacht, vom 24. April 1934;

das Gesetz über die Lohnzahlung am nationalen Feiertag des deutschen Volkes, vom 26. April 1934

den Erlaß über die Ausübung des Niederschlagungsrechts in Preußen, vom 16. April 1934, die Vierte Verordnung über die von den Trägern der In⸗ validen⸗ und der Unfallversicherung an die Deutsche Reichspost zu zahlenden Vergütungen, vom 23. April 1934.

Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0, 15 RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0, 3 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 27. April 1934.

Reichsverlagsamt. J. V.: Alloeckn a.

Preußen.

Sechster Nachtrag zur Bekanntmachung der im Oberbergantsbezirk Clausthal⸗

Zellerfeld zum Gebrauch zugelassenen Sprengstoffe vom 26. Juli 1929.

Auf Grund des 10. Nachtrages zur Liste der Bergbau sprengstoffe (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsan⸗ zeiger Nr. J3 vom 27. März 1934) wird die Zulassung des unter der lf. Nr. B 12 unserer Bekanntmachung vom 26. Juli 1929 (Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 178 vom 2. August 1929) aufgeführten Sprengstoffes Wetter⸗ Monachit A widerrufen.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.

Clausthal⸗Zellerfeld, den 22. April 1934.

Preußisches Oberbergamt.

Boehm.

Bekanntmachung.

Auf Grund des §51 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die i , volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 193 (RGBl. 1 S. 479) und der preußischen k nung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207) werden die bei dem Wanderverein . e. V.“, Ortsgruppe Wuppertal⸗Ronsdorf in Ronsdorf, beschlagnahmten Gegen⸗

samte Vermögen der Roten Hilfe in Wiesbaden, der RGO. in Wiesbaden, des Arbeiter⸗Musikvereins in Wiesbaden, des Stemm⸗ und Ringvereins in Wiesbaden-Biebrich,

des Arbeiter⸗Radfahrervereins „Wanderlust“ in Wall⸗

rabenstein, Untertaunuskreis, der Sportgemeinde „Rot⸗Weiß““ in Wetzlar, der KPD. -⸗Musikkapelle des Oberwesterwaldkreises, ferner 1 Schreibmaschine Remington-Standart Nr. 7 des Anton Lindner, unbekannten Aufenthalts, ein bei dem Heinrich Weingärtner in . a. M. beschlagnahmter Barbetrag von 59,8: RM KPD. Vermögen —, das Guthaben des Josef Lang in Berlin auf dem Postscheckkonto Frankfurt a. M. Nr. 48 801 in Höhe von 68,98 RM Vermögen der Sozialistischen Arbeiterpartei hiermit zugunsten des Preußischen Staates eingezogen. Gemäß § 3 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 erlöschen die an dem Eigentum bestehenden Rechte. Die Verfügung wird mit der machung wirksam. Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Ueber die beschlagnahmten und eingezogenen Gegenstände wird bei dem für den Beschlagnahmeort zuständigen Landrat bzw. Polizeipräsidenten eine spezifizierte Liste ausgelegt. Wiesbaden, den 20. April 1934. Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. Misch ke.

öffentlichen Bekannt⸗

Zeitungs verbot.

Auf Grund des 5 9 Absatz 1 Ziffer 7 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 (RGBl. 1 S. 35) sowie auf Grund des 81 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. 1 S. 83) verbiete ich die in Hagen erscheinende „Westdeutsche Volkszeitung“ auf die Dauer von 1 Woche. Das Verbot beginnt mit Donners⸗ tag, dem 26. April, und endigt am Mittwoch, dem 2. Mai 1934. Das Verbot umfaßt auch die in demselben Verlage er⸗ scheinenden Kopfblätter der Zeitung sowie jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt oder als ihr Ersatz anzusehen ist.

Münster, den 25. April 1934.

Der Qberpräsident der Provinz Westfalen. Freiherr von Lüninck.

Nichtamtliches.

Nummer 12 des Reichsarbeitsblatts vom 25. April 1934 hat folgenden Inhalt:

Teil J. Amtlicher Teil.. II. Arbeitsvermittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdienst, Arbeitslosenhilfe. Gefetze, Ver— ordnungen, Erlasse: Verordnung zur Aufhebung der Verordnun über die Vergütung der Krankenkassen, der Reichsknappschaft un der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenver⸗ sicherung für ihre Mitwirkung bei der Verwaltung der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe. Vom 14. April 1934. II. Sozialver⸗ sasfung. Arbeitsrecht, Lohnpolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Vierte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit (Prozeßvertretung im anhängigen arbeits⸗ gerichtlichen Verfahren). Vom 9. April 1934. Fünfte Verord⸗ nung zur Durchführung des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit. Vom 13. April 1934. Erste Verordnung zur Durch⸗ führung des Gesetzes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Ver⸗ waltungen und Betrieben. Vom 19. April 1934. V. Wohnungs⸗ und Bauwesen, Landesplanung und Kleinsiedlung. Gesetze, Ver⸗ ordnungen, Erlasse: Reichswohnungsfürsorgefonds für Kriegs⸗ beschädigte und Kriegshinterbliebene; Uebertragung der Verwal⸗ tung von den Regierungen der außerpreußischen Länder auf die Landesfinanzämter. Entscheidungen Nummern 1764 4765 des Spruchsenats für die Arbeitslosenversicherung siehe Teil 1V Seite 149 ff. dieses Heftes.

Teil I. Nichtamtlicher Teil. Das Reichsarbeits⸗ ministerium auf der Ausstellung „Deutsches Volk Deutsche Arbeit“. Bon Dr. Georg Hartrodt, Ministerialrat im Reichs⸗ arbeitsministerium. Das Gesetz zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben. Vom 23. März 1934. Von Dr. Reuß, Regierungsrat im Reichsarbeitsministerium. Die Lage in den hauswirtschaftlichen Berufen. Von Ober⸗ regierungsrat Dr. Käthe Gaebel, Berlin. Der neue Einheits⸗ mietvertrag. Von Dr. Ebel, Ministerialrat im Reichsarbeits⸗ ministerium. Statistik. Die Arbeitslosigkeit im März 1934: J. Stand und Veränderung der Arbeitslosigkeit. II. Die In⸗ anspruchnahme der Unterstützungseinrichtungen im März 1934. III. Die wertschaffende Arbeits kosenfürsorge. Abrechnung der Reichsanstalt für den Monat Januar 1934. Sozialpolitische Zeitschriftenschau. Bücherbesprechungen und Bücheranzeigen.

Teil lv. Amtliche Nachrichten für RKeichsver⸗ sicherung. I. Amtlicher Teil. A. Allgemeines. Betr.: Ein⸗ stellung von Versorgungsanwärtern. Betr.: Nachversicherung nach s 18 des ABG. und § 1242 a der RVO. Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Vergütung der Kranken⸗ kassen, der Reichsknappschaft und der Reichsanstalt für Arbeits⸗ vermittlung und Arbeitslosenversicherung für ihre Mitwirkung bei der Verwaltung der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe. Vom 14. April 1934. Zweite Bekanntmachung über die Ergänzung und Aenderung des deutsch⸗polnischen Vertrags über Sozialver⸗ sicherung. Vom 16. April 1934. Entscheidungen der Spruch⸗ senate. B. Krankenversicherung. Zulassung von Ersatzkassen. 1. Entscheidungen des Reichsversicherungsamts: Entscheidungen der Spruchsenate 4749 4754. Entscheidungen der Beschluß⸗ senate 4755. Andere Entscheidungen 47665. J. Entscheidungen

Beschlußsenate 761-456. F. Knappschaftliche Versicherung. Entscheidungen der Spruchsengte 4753. G. Arbeitslosenver⸗ sicherung. Entscheidungen der Spruchsenate 4764 4765. Ent⸗ scheidungen der Beschlußsenate Rö6. H. Verfahren. Entschei⸗

Staatsoper: Die Frau ohne Schatten. Leitung: Blech. Beginn: 19 Uhr. Schauspielhaus: Der König. Schauspiel von Boetticher. Beginn: 20 Uhr.

Musikalische

Hermann von

Hauptversammlung der Deutschen Gesellschaft für Mineralölsorschung.

In der Hauptsitzung aus Anlaß der Hauptversammlung der Deutschen Gesellschaft für Mineralölforschung nahm, nachdem der Vorsitzende Prof. Dr. Ubbelohde die zahlreich erschienenen Ver⸗ treter der Reichs- und Staatsregierungen, der Partei und der interessierten Verbände begrüßt hatte, Staatssekretär Feder das Wort zu Ausführungen über „Nationalsozialistische Wirtschafts⸗ gestaltung auch beim Erdöl“.

Die Ordnung der Mineralölwirtschaft ist ein zwingendes Ge⸗ bot der gewaltigen verkehrstechnischen Aufgabe. Der Ausgangs⸗ rf einer Verbreiterung der Rohstoffbasis ist eine gründliche Er⸗ orschung der deutschen Rohstoffe. Durch Bohrbeihilfen wird die Erschließung deutscher Oellagerstätten gefördert. An die Seite der natürlichen Quellen tritt die synthetische Herstellung von Treibstoff. Die Lagerhaltung ausländischer Rohstoffe muß plan⸗ mäßig gesteigert werden. Die Nutzbarmachung anderer Treibstoff—⸗ quellen wie Schwelteer, Generatorgas, asserstoff, Holzgas⸗ ö Kohlenstaub usw. kommt ergänzend hinzu. Planmäßige

erteilung der Treibstoffe und Senkung der Gestehungskosten werden eine weitere erhebliche Steigerung des Kraftverkehrs zur Folge haben. In diesem Zusammenhang ist die Bedeutung und der Nutzen einer planmäßigen Wirtschaftsführung durch den Staat klar zu erkennen.

Ueber das Thema: Geologie im Dienst der Erdölwirtschaft sprach der Präsident der Geologischen Landesanstalt Berlin, Prof. Dr. W von Seidlitz. Er begründete die Notwendigkeit, die Erkenntnisse der Geologie praktisch für die deutsche Wirtschaft nutzbar zu machen. In Verbindung mit der Geophysik ist die Geologie imstande, der deutschen gon rte heft besonders nütz⸗ liche Dienste zu leisten.

Reichsarbeitsminister Seldte begrüßte die Interesse der Arbeitsbeschaffung.

Es folgten die , Generalinspektor Dr. Todt sprach zunächst über „Straßenbau im neuen Deutsch⸗ land“. Er führte aus: Seit der Machtergreifung durch den Natio⸗ nalsozialismus ist eine weitgehende organisatorische Wandlung im deutschen Straßenwesen vollzogen worden. Mit dem Gesetz über die Reichsautobahnen vom 277. Juni 1933 wurde der Grundstein für eine bisher ungekannte, ganz neue Aussichten ergebende Straßenschaffung gelegt. Weitere Gesetze, Verordnungen und Er⸗ lasse regelten die Aufgaben und Zuständigkeiten des General⸗ inspektors für das deutsche Ele ge r. Diese Gesetze haben große Wirkung auf die Arbeitsbeschaffung und auf den künftigen Verkehr. Die Beschaffung der Baustoffe berührt das Arbeitsgebiet der Deutschen Gesellschaft für Mineralölforschung, sofern es die bituminösen Straßenbaustoffe angeht. Die an die Qualität dieser Stoffe zu stellenden Ansorberungen sind in Vorschriften nieder⸗ gelegt, an deren Entwicklung die Forscher umfangreiche Arbeit vorfinden.

Ministerialdirektor Dr.-Ing. e. h. Brandenbuxg behandelte das Thema „Treibstoffe und Motorisierung“. Die Treibstoffrage ist geradezu eine Schicksalsfrage für den erfolgreichen Fortgang der von der Reichsregierung betriebenen Motorisierung des Ver kehrs in Deutschland. Der Treibstoffbedarf für Kraftfahrzeuge beträgt in Deutschland zur Zeit 14 Millionen Tonnen. Davon wird ein Drittel in Deutschland hergestellt. Beim heutigen Stand der Motorisierung sind wir also mit zwei Dritteln des Bedarfs vom Ausland abhängig. Im Jahre 1933 ist der Verbrauch nicht größer gewesen als im vorhergehenden Jahre, obgleich etwa 150 060 gegenüber 9g5 000 Kraftfahrzeuge im Vorjahr neu zuge⸗ lassen wurden. Das liegt am Bau kleinmotoriger Fahrzeuge mit geringerem Treibstoffverbrauch, die heute nicht nur billiger im Betrieb sind, sondern auch dasfelbe leisten wie früher mittelstarke

Tagung im

und starke Wagen. Ein zweiter Grund ist der, daß der g

Teil der neu zugelassenen Wagen kein eigentlicher Neubedarf ist, sondern nur Ersatz für ältere Wagen. Ein dritter, und wohl der Hauptgrund, liegt wahrscheinlich darin, daß die Fahrzeuge nicht voll ausgenutzt werden, weil der Treibstoff zu teuer ist. Welchen belebenden Einfluß ein niedriger Treibstoffpreis auszuüben ver⸗ mag, zeigen die außerordentlichen Fortschritte in der Entwicklung des Fahrzeugdiesels. Auf diesem Gebiet ist Deutschland führend.

Für die Zukunft handelt es sich darum, der Ueberalterung des Wagenparks zu begegnen, um den gegenwärtigen Stand zu behaupten. Soll aber die Motorisierung vorwärts gebracht werden, so müssen neue Bevölkerungsschichten für das Kraftfahr— eus gewonnen werden, und zwar durch Einführung eines wirk⸗ ich billigen Volkswagens. Die Motorisierungspläne der Reichs- bahn werden ebenfalls zu einer erheblichen Steigerung im Treib⸗ stoffverbrauch führen. Auf der Basis der angeführten Motori⸗ sierungsaussichten kann man mit einem stetigen Anwachsen des Treibstoffbedarfs in Deutschland rechnen, der in den nächsten 4 bis 5 Jahren eine Verdoppelung des heutigen Verbrauchs her⸗ beiführen wird. Vom Standpunkt der Motorisierung sind fol⸗ gende Wünsche an die Treibstoffwirtschaft vorzubringen: Da ist zunächst die Typisierung der Treibstoffe; es soll nur wenige Arten von Treibstoffen mit ganz bestimmten Güteeigenschaften am Markt geben. Weiter soll die Verwendbarkeit heimischer Stein⸗ kohlen und Braunkohlenteeröle im Fahrzeugdiesel untersucht werden.

Das große Ziel, Deutschland in der Treibstoffversorgung unabhängig zu machen, kann nur erreicht werden, wenn an allen Stellen, wo sich eine Möglichkeit zeigt, gearbeitet wird. Ein Leit⸗ stern aber muß über diesem ganzen Vorhaben stehen: Die Ver⸗ wendung heimischer Treibstoffe darf nicht zu einer Verteuerung der in Deutschland heute unerträglich hohen Antriebskosten führen.

Im Anschluß daran sprach Prof. Dr. L. Ubbelohde über „Mineralöle aus der Schwelung von Stein- und Braunkohle“. Deutschland ist nicht in der Lage, seinen Bedarf an Treibstoffen, Schmierölen und Wegebaustoffen aus eigenem Vorkommen zu decken. Die Bedarfsdeckung aus eigener Erzeugung stützt sich auf: Deutsches Erdöl, Produkte aus Stein- und Braunkohle und schließlich auf den aus der Landwirtschaft stammenden Spiritus. Um die Erzeugung zu steigern, kann man nicht die Kapazität der jetzt arbeitenden Anlagen erhöhen, weil dann auch die Erzeugnisse anfallen würden, die nicht gebraucht werden. Praktisch zu lösen wäre die Frage, wie der zukünftige hohe Treibstoffbedarf gedeckt werden kann u. a. dadurch, daß z. B. in großen Braunkohle ver⸗ feuernden Elektrizitätswerken die Schwelanlagen der eigentlichen Feuerung in der Weise vorgeschaltet wird, daß der heiße Koks unmittelbar unter die Kessel geleitet wird. Auf diesem Wege ließen sich etwa 600 9090 t Treibstoff gewinnen und an Teer arme Kohle verwenden. Schließlich läßt sich, wie bekannt, durch Hy— drieren von Kohle Treibstoff gewinnen und ebenso durch Synthese von Kohlengasen; dabei handelt es sich nicht allein um leichte, sondern um schwere Treibstoffe. Die letzteren werden voraussicht⸗ lich an Bedeutung gewinnen durch die mehr und mehr sich durch⸗ setzende Verwendung von Dieselmotoren. Die Erzeugung des in Deutschland für den großen Straßenbauplan benötigten Bau⸗ materials macht keinerlei Schwierigkeiten. Dazu ist nur eine eringe Erweiterung der heutigen Mineralölindustrie erforderlich. . vollkommene Deckung des deutschen Bedarfs aus eigener Er⸗ zeugung ist technisch durchaus möglich.

Abschließend folgte ein Vortrag von Prof. Dr. Nägel über Zusammenhänge zwischen Motor und Treibstoff.

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Neues Land neues Leben! S000 neue Bauernhöfe 1934.

Ueber die Aussichten des großen Bauernsiedlungswerkes fur das Jahr 1934 und die Vorarbeiten dafür teilt der Abteilungs⸗ leiter im Reichsernährungsministerium, Dr. Kummer, mit, daß sich bisher rund 123 500 ha Land in der Hand der Siedlungs Unternehmen befinden. Das bedeutet eine hundertprozentige Ueberschreitung des in den Jahren 1919 bis 1932 jahrlich durch— schnittlich für die bäuerliche Siedlung bereitgestellten Landum fanges. Auf Preußen entfallen davon rund 92 000 ha, auf Bayern z B. 2 100, Württemberg 700, Baden 950. Sehr groß ist der Land umfang mit 18 000 ha in Mecklenburg, 3 260 ha in Oldenburg und 3 800 ha in Lippe⸗Detmold. Aus der Gesamtfläche von rund 123 500 ha werden neben der Vergrößerung nicht lebensfahiger Kleinbetriebe voraussichtlich 8 000 Bauernhöfe geschaffen werden. Der Reichsernährungsminister sieht auch darin eine dringliche Aufgabe, die Besitzbefestigung bereits mit der Scholle verbundener, aber in der bisherigen Größe der Betriebe nicht lebensfähiger Bauern durch Erweiterung auf Erbhofgröße zu ermöglichen. Unter Mitwirkung des Ministers ist eine Reichsstelle für Raumordnung gegründet worden, die die bäuerliche Siedlung und ihre Folge⸗ einrichtungen sowie Ergänzungen, z. B. Schaffung von Klein⸗, Adcer⸗ und Landstädten oder die Ergänzung bestehender Ackerstadte usw. planvoll vorbereitet und kontrolliert. Voraussetzung ist

natürlich die Heranziehung rassisch und erbbiologisch gesunder Familien für die Siedlung. Der Reichsnährstand ist zur Förde⸗ rung des Bauernsiedlungswerkes eingeschaltet worden. Die Mit⸗ wirkung der Landesbauernführer bietet die Gewähr dafür, daß die Interessen der Neubauern durch die eigene ständische Berufs⸗ vertretung mitbestimmt werden.

Verkehrsanleihe und kommunale Umschuldung.

Im Handelsteil einer Berliner Tageszeitung vom 25. d. M. wird in einer unter vorstehender Ueberschrift gebrachten Notiz die Umschuldung der 6 (früher 7 proz. Berliner Stadtanleihe von 1928 (Verkehrsanleihe) auf Grund des Gemeindeumschuldungs⸗ gesetzes vom 21. 9. 14. 11. 1933 zum 1 Oktober d. . Aussicht gestellt. Es wird auch mitgeteilt, die Berliner Finanzverwaltung sei grundsätzlich bereit, bei kleineren Posten den Gläubigern das Aufgeld von 2 vH in bar auszuzahlen. Diese Nachrichten sind, wie der Städtische Nachrichtendienst meldet, unzutreffend. Ueber die Frage der Umschuldung der sogenannten Verkehrsanleihe ist bisher noch nicht endgültig entschieden worden und auch die Bar⸗ auszahlung des Aufgeldes von 2 vH an Gläubiger kleiner Posten ist nicht in Erwägung gestellt worden. Im übrigen steht jedoch fest, daß eine Kündigung zum 1. Oktober 1934 überhaupt nicht möglich ist, vielmehr das Verlangen auf Rückzahlung nach den Bestimmungen der sogenannten Zinssenkungsverordnung vom 8. Dezember 1931, in Verbindung mit den Bestimmungen des Reichsgesetzes vom 20. Dezember 1933 über einige Maßnahmen auf dem Gebiete des Kapitalverkehrs von den Glaubigern frühestens zum 1. April 1936 gestellt werden kann.