1934 / 115 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 May 1934 18:00:01 GMT) scan diff

j / /

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 115 vom 19. Mai 1934. S. 2

Reichs und Staatsanzeiger NR 115 vom v. Mai 19:24.

al vuo q;

Verkehrswesen. Rundfunkgeräte regelmäßig nicht pfändbar.

Die Oeffentlichkeit beschäftigt sich z. Zt. lebhaft mit der Frage nach der Pfändbarkeit des Rundfunkgerätes. Presse notizen über gerichtliche Entscheidungen, Aufsätze in den Fachzeitschriften und zahlreiche bei den Justizverwaltungsbehörden eingehende Eingaben ind Gesuche beweisen die Anteilnahme, die der Beantwortung in

36

n weitesten Kreisen entgegengebracht wird. Das ist bei der Be

zl⸗ 535

35

dem Fleisch⸗ markt des Markt⸗ ortes (Sp. I) ge⸗

Vam⸗

schlachtet

Waisen

Renten einzelne

219 v8

Durchschnittliche Bezugsdauer der weggefallenen Renten

zerlin

)).

ar

dem ortes (Sp. I) UIn⸗ mittelb 8996 15 38 7 2 (68

Schlacht

avuo r;

ugeführt geführt?)

hof des Markt⸗

5

(

2

Witwen. (Witwer renten

M.

angv8

16 1

] 611

eutung, die das Rundfuünkwesen im öffentlichen und privaten (ben gewonnen hat, nicht verwunderlich. Um so mehr ist es zu dauern, daß Rechtsprechung und Rechtslehre bisher zu einer inheitlichen, der tatsächlichen Bedeutung der Verhältnisse gerecht verdenden Entscheidung nicht haben gelangen können. Statt dessen vird hier in einem durchaus lebenswichtigen und oft bedeutsam denden Punkt den rechtsuchenden Kreisen das traurige Bild theoretischen Meinungsstreites über die Auslegung von chtsfragen geboten, für dessen widersprechende Ergebnisse der Laie kein Verständnis aufbringen kann und in denen jeder Ein⸗ sichtige einen Mangel unserer Rechtspflege erblicken muß.

Darüber, daß sich in zahlreichen Fällen die Zwangsvoll⸗ streckung in ein Funkgerät gemäß 5 18 der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung vom 236. 5. 1933 auf Antrag des Schuldners vermeiden läßt, besteht allerdings kaum Streit und sollte bei sachgemäßer Anwendung des Gesetzes eigentlich auch keine Meinungsverschiedenheit aufkommen können. Allerdings scheint der Eindruck nicht unbegründet zu sein, daß diese Möglichkeit bisher nicht selten übersehen worden und deshalb unberücksichtigt geblieben ist. Ebenso unterliegt es andererseits keinem Zweifel, daß der Geltendmachung des Eigen⸗ tumsanspruchs am Funkgerät nicht entgegengehalten werden kann, der herausverlangte Radioapparat sei für den Schuldner unent⸗ behrlich. Namentlich die Durchsetzung des bei der Anschaffung des Gerätes für die Lieferfirmen vereinbarten Eigentumsvorbehaltes unterliegt daher keinerlei Einschränkungen.

Im Brennpunkt des Interesses steht lediglich das Pxoblem, Funkgerät unter die nach 5 811 Ziff. 1 der Zivilprozeß- ng unpfändbaren Sachen fällt.

Bei der Prüfung dieser Frage darf weder der einseitige Standpunkt des Gläubigers noch derjenige des Schuldners aus⸗— schlaggebend sein; entscheidend für die Frage der Unentbehrlichkeit

Gegenstandes, dessen Zweck es ist, eine lebendige Raum

Verbindung von Volksgenossen zu ermöglichen, ist

ie Frage, ob heute im Zeitalter der Technik ein isbares Bedürfnis des Volksganzen besteht, die jederzeitige it der Raum überspannenden lebendigen Verbindung

Volksgenossen zu ermöglichen.

ind dieses Bedürfnis muß rücksichtslos bejaht werden.

Der Führer und der Reichspropagandaminister haben auf die

Bedeutung des Funkwesens wiederholt, so auf

vorjährigen Funkausstellung, hingewiesen, haben durch die Iopagierung des Volksempfängers deutlich zu erkennen gegeben, sie es für notwendig halten, daß jeder Volksgenosse die Mög⸗

t hat, in seinem Heim dem Pulsschlag des völkischen Lebens schen und dadurch an ihm teilzunehmen. Der Volksstaat eine unmittelbare, nicht an Raumeinheit gebundene hme der Volks- und Staatsführung mit dem schaffen⸗ Das technische Mittel, diesem Bedürfnis, das aus An⸗ roßen Entscheidung des Volkes oder seiner Führung,

Volksfeier unabweisbar auftritt, zu befriedigen,

in Funkgerät in jedem deutschen Haushalt. Ein

——

. dem

Schlacht hof des ugeführt

51 06

2a jvuo G

3

avon lebend nach

ldirektor

renten D

Witwen⸗ kranken⸗ Lebend

nach

2a qv8

Orten 7

einem

ere sind in ganze Tiere umgerechnet.“

inisteria

6

i

aivuo );

ausgeführt ĩ

nach

8 ——

.

renten

Alters⸗

zagvg8

ben

auj⸗ tri

le 66 460 58 580

J

ajvuo G;

Reichardt, M

renten )

albe und viertel T r.

Kranken⸗ hrt?) 9

aq vs

zll⸗ ü 3 H 8

tücken aus dem Inland.

aivuo C;

9)

S

O). ) Davon lebend nach Berlin 298 (geschlachtet —, Frankfurt a.

Frauen

mittelbar zugeführt gef

za vgs

fleisch in

zjvuo G;

dem

chlacht

hof des Markt⸗

ortes ugeführt igt worden ist. 442 F

Ep. ) 3

2agv 8s

Invalidenrenten Männer Schweine

etein

Statistisches Reichsamt.

nach an⸗ deren Orten eld v erdem

6 Au

ajvuo G;

1 7

Markt.

f

t=

ö

f

ausgeführt nach

ö

2 59

überhaupt 4), Lübeck 1909 (—,, München 40 (—, Oldenburg E

einem der

aaqv8

S

orte der Sp. 1

9

Ine

Waisen Y)

h⸗ markt auf⸗

5 h.

fleisc

dem zie

V

einze 349 285 4659 432186 465 941 z386 084

getrieben

)

3) 1 7

hri geführt? 13 129 499299

* *

arkt⸗

des * 0660

14 468 1104

20 436 14020

markt

ehmarkt Wuppertal⸗Elber

Y

ĩ

9e

schlachtet zu⸗

442 Frisch

mittelbar

Witwen⸗ Renten 583 117

2 8

ö M arkt

m 9

.

dem chlacht⸗ ugefü

hof de

1853

5

kranken (Witwer⸗)

renten

S

Witwen⸗

2 8 6

chlacht 5 de p. I)

ho 3

ortes 21

dem Markt

ugeführt

.

Er

ĩ

ten nicht durchgeführt.

3

an⸗ deren

Alters⸗ renten 29 690 ig

eegrenzschlachthöfen 1

J (*

it in jedem Haus Zivilprozeßordnung hat in weiser Erkenntnis, daß die fnisse des Lebens steigen und daß der Begriff der Unent⸗ lichkeit sich mit dent Stande des gesamtvölkischen Lebens⸗ ändert, keine abschließende Aufzählung der unpfändbaren vorgenommen. Der Wortlaut des Gesetzes widerstreitet

2. zarmen mit dem Schlachtv

nach

Orten

B * 8

679

111125

5 317

ausgeführt

nach einem

zuschuß⸗ rechtigten Kinder

Sp. 1

ppertal⸗ lIHowie au

126 675 057 ö

J

16 483 zieh⸗ markt auf⸗ 8087 3213 4325 90

Kran kenrenten 8

etrieben orte der 141 964 lh 32

auf dem

über⸗

Daß die bisherige Rechtsprechung das Funkgerät nicht für unpfändbar erklärte, ist gleichgültig. Das Leben bleibt nicht stehen, sondern schreitet fort. Da muß auch die Rechtsprechung fortschreiten. Daß die Zivilprozeßordnung nur Sachen zur Be⸗ friedigung leiblicher Bedürfnisse als unentbehrlich und damit un— pfändbar in S 811 Ziff. 1 hätte bezeichnen wollen, ergibt sich aus ihr, wie sie vorliegt, nicht. Ob ihre Schöpfer diese Begrenzung wollten, kann nicht entscheidend sein; denn wir schreiben heute 1934 und nicht mehr 1877. Für nationalsozialistische Betrachtungs⸗ veise kann jedenfalls ein physisches Einzelbedürfnis nicht als wichtiger angesehen werden, als ein seelisches Gesamtbedürfnis.

Und wenn heute noch nicht jeder Haushalt sein Funkgerät hat, so ist das nur die Feststellung eines Mangels, aber kein Argument gegen die Unentbehrlichkeit eines Funkgerätes. Man kommt auch nicht auf den Gedanken, eine Taschenuhr für pfänd⸗ bar zu erklären, weil es Personen gibt, die keine besitzen.

Das Gesetz ist kein totes und starres Gebilde, keine Kette, die die Gegenwart an Ansichten und Auffassungen einer überlebten Vergangenheit fesselt, sondern es lebt und entwickelt sich mit der Zeit. Aufgabe von Rechtsprechung und Rechtslehre ist es seinen Wortlaut mit dem Sinn und Inhalt zu erfüllen, den die Gegen⸗ wart erfordert. Nur dann vermag es der jeweiligen Zeit gerecht zu werden und ihren Aufgaben zu dienen, statt sie in ihrer freien Entfaltung zu hemmen. Das heißt nicht, daß der Richter sich neben oder über das Gesetz stellen soll, sondern, daß er aus ihm heraus die jeweils richtigen Möglichkeiten schöpft und die not— wendigen Folgerungen zieht. Aus dieser Erkenntnis heraus wird er auch in dem hier erörterten Einzelfall keine Bedenken zu tragen brauchen, das aus einer vergangenen Zeit stammende Gesetz, bei dessen Erlaß niemand die Notwendigkeiten der Gegenwart auch ö ahnen konnte, so anzuwenden, wie die Jetztzeit es von ihm verlangt.

ĩ

(.

98

n Davon aus dem Ausland

410 1109 71513 131428 8381 67 6 883 5999

O), Köln (

dem

des Markt ortes

ge⸗

7

Frauen 32 644 s markt schlachtet zu⸗ geführt?) 6 1481

291

lei .

5

10

gfallsursachen der Renten der Berecht

813 534 5

n. ins⸗ 10 894 14 64 4827 88 dæz frisch und gekühlt burg (

9

(Im Anschluß an Reichsarbeitsblatt A. N] 1934 S. JV.

Rinder Sp. I)

D te 8 63

gesamt ) 40

39 verringert, da der Schlachtviehmarkt Wu

16

. 283 Ham

g nach We gewiele

90

33),

Zahl der zugehörigen zuschußberechtigten Kinder

(uauuigj p)

ualipg

344 436 311792

3530 2718 1415

es Marktortes (Sp. I)

ũberhaupt Männer

567

5904 6 947 1761 9

ad n

die Trennun

i unmittelbar zugeführt

S0l 416 st 2191 6947 ag 250 387 368 879 599

Frauen 2200

3457

uanng

8

leisch aus dem Ausland, davon:

776 160

Rentenbewegung in der Invalidenversicherung im 1. Vierteljahr 1934.

Invalidenrenten

103 82 14

5

dem Schlachthof d 9), Essen (206), Frantfurt a. M. —!

1592221 1592221 1597 632 nach hof des 4z )

22

Marktverkehr mit Vieh) auf den 39) bedeutendsten Schlachtviehmärkten Deutschlands im Monat April 1934. 70 775 2207

Invalidenrenten überhaupt Männer

Markt⸗ (Sy. I)

2200 1361 2047

126

an⸗ land und 31

Sernsprechanschlußleitungen in Neubauten.

Es- wird in der Regel übersehen, in neuen Wohn- oder Ge⸗

schäßftshäusern schon beim Rohbau die entsprechenden Kanäle und Mauerschlitze für den Fernsprecher vorzusehen. Gerade hier ist aber die verdeckte Führung der Leitungen nicht nur aus Schön— heits, sondern auch aus Zweckmäßigkeitsgründen am Platze. Sie erhöht neben der Betriebssicherheit die Sicherheit von Personen und Eigentum, weil z. B. bei Ueberfällen oder beim Ausbruch von Feuer der Fernsprecher nicht so leicht betriebsunfähig gemacht erden kann. Außerdem werden spätere Beschädigungen der Wände durch Anbringen der Leitungen über dem Verputz ver— mieden. Die Deutsche Reichspost weist daraufhin, daß durch die Herstellung der Unterputzanlage für die Heranführung der Fern— sprechleitungen zu den Wohnungen und Geschäftsräumen keine Kosten entstehen, wenn Manerschlitze dafür ausgespart werden. Es empfiehlt sich, diese schon in den Bauzeichnungen vorsehen zu lassen und sich dabei von dem zuständigen Telegraphenbauamt lostenlos bergten zu lassen. Eine kurze Mitteilung an dieses oder das nächste Postamt genügt.

3

1507 2037 ahl der Marktorte hat sich von 40 auf

überhaupt 2393 977 2393977 2 399 048 In

34 63 1758 496 1408 164 27

2

Rinder (einschl. Jungrinder)

1027 8 540

orte der Sp. 1 Orten zugeführt

Markt⸗

ͤ gelamt

8. 7

2 3555 201 3929

M

310 3

ö

S7 13

1 3706

ch aus dem

977 423 117 692

tzungen s

i

1747 20 910 1796

da Fle 5 (— , Düsseldorf

der 89 680 1

. *

41717 170451!

5

tznieh ) Die 3

1e 2

3 90 3

85 65 84

schl. der k O8

Landesversicherungsanstalten West.

.

N d

Bremen 821 , Dresden 77

8 ö

303 1846 104 385

sow 494

uauuq l ,.

2 obi 1213 46569 17115 50

ager ein 3

1 17 16039113821 91 660

z

3764 5

ingen 582 706 440 223 5 75

V aus anderen Gründen) ......

B. wegen gänzlichen Ruhens abgesetzt......

Abgänge insgesamt..... . 1877 1074

184

1124

1442 1227 3 86

. *

1

ad n

44 795 17239 1522 107 686

37 114 5 2

8 4

7

416 80 525 148

23665 2

17717 19559

Januar 1934. . 20 809 22 430

991 555

in.

uanng

auf dem Viehmarkt aufgetrieben

33

deren Ordnungsnummern noch 734

Renten laufen 30 1550

llen

36

36

1628 368 219

97 212 1

1

1

;

161191 21 006

1018

ua sqhG

19

J 655634

men N nachgeborene Kinder. 1 Erwerbsfãhigkeit

Jug hnge mnie

IV wegen Vollendung des 15. Lebensjahres.

III aus anderen Gründen (ohne V)

JJ

II wegen Fortfalls der Ruhensvorausse

Umfang des Postscheckverkehrs im April.

Die Zahl der Postscheckkonten ist im April um 6844 Konten auf 1 C42 634 gestiegen. Auf diesen Konten wurden bei 60,7 (März 63,9) Millionen Buchungen 9397 (9373) Mill. RM umgesetzt; da⸗ von sind 6g (637 Pill. RM oder sI, (G81, vH bargeldlos 6 n,, Guthaben auf den Postschecktonten betrug am Monatsende 509 (534,4) Mill. RM, im ? i 538,9) (498,9) Mill. RM. . r n n m n,,

) Hier werden auch die Zuschüsse fur verstorbene Kinder und die Renten für verstorbene Waisen

I) Bei den Kinderzuschüssen zu den gänzlich weggefallenen Renten (I, H und HI)

chlachtvieh, gegebenenfalls auch Nu

unter

Posen und Elsaß-⸗Lothr ehemaligen Pensionskasse der Reichseisenbahnen,

) Nach Berl

S

usseldorr ..

Essen r

ö ö

ankfurt a. ö

l

r. 9. Berlin, den 17. Mai 1934.

Fleisch aus dem Inland.

ch wegge

preußen i

l

Ursachen

Königsberg i.

Krefeld.

Anmerkungen

Gesamtheit der Versicherungstr

ehemaligen

soweit

Ursachen:

gãͤnz

i

ortmund anuar 1934 ..

bruar 1934 ..

Dagegen Summe gn lan; Dagegen: März 1934...

M

Summe April 1934 .. . 120 339 23 791 rz

A

e

)

usum . Karlsruhe

ldenburg i. Old. . Februar 1934.

April 1933... April 19833...

annover. Plauen i. V.

Marktorte nn,,

——

gelle r

Abgänge im 1. Vierteljahr 1934

Geänderter Bestand am 1. Januar 1934...

Bestand am 1. Januar 1934 (A. N. 1934 S. IV) ...... Zugänge im 1. Vierteljahr 1934

Durch Berichtigung der Rentenlisten kommen h

Wuppertal ⸗Elberfeld

Würzburg

Zwickau burg 27).

Magdeburg... Mannheim.... Memmingen ... München.... Min nrg O Regensburg.. Stettin

Stuttgart Wiesbaden

9 862 d2 (geschlachtet —)

Mainz

Nh Augsburg

m Chemn

D

Dresden

me 2 Koblenz

Köln

w Lübeck