1934 / 137 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Jun 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 137 vom 15. Juni 19234. S. 2

Berlin, zum Erwerb des zu den Anlagen für die Leitung und Verteilung des elektrischen Stromes erforderlichen Grundeigentunis im Stadtkreis Landsberg (Warthe) durch das Amtsblatt der Regierung in Frankfurt (Oder) Nr. 22 S. 144, ausgegeben am 2. Juni 1931.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. L. Stand der schwebenden Schuld des Reichs.

Am Am 30. April 31. Mai 1934 1934

in Millionen RM

a2. Zahlungeverpflichtungen aus der Begebung unverzinslicher Schatzanweisungen mit Gegen⸗ z 1b. Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung unverzinslicher Schatzanweisungen ohne Gegenwert . 46,8 47,9 Umlauf an Reichswechseln 400,0 400,0 3. Kurzfristige Darlehen 26,0 26.0 Betriebskredit bei der Reichsbank .. 41, 1000

Summe der Zahlungsverpflichtungen. . 1975,23 1 989,0 . 6

„Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicher—⸗ heitsleistungen uw. .. Summe der schwebenden Schuld .. Die Umrechnung der amerikanischen, englischen, und schwedischen Veipflichtungen aus dem Lee, Higginson-Kredit ist zum Mittelkins

am Stichtage erfolgt.

14612 1415,

369.6 369,6 2 3448 2 368,6

ö

Die dem Tilgungsfonds zur Rückzahlung des Ueberbrückungskredits aus dem Jahre 1930, der bereits in voller Höhe der noch zu tilgenden Summe in dem Betrage der Schatzanweisungen unter Ifd. Nr. 12 ent⸗ halten ist, zugeführten unverzinslichen Schatz⸗ anweisungen belaufen sich auf.. . 341,6 236,3

II. Betrag der ausgegebenen Stener⸗

gutscheine. l. Im Umlauf befindlich. 2. Für Zwecke der öffentlichen Arbeits⸗ beschaffung der Reichsbank als Sicher⸗ ben nn, 600,0 600,0

Handels teil. Keine Gefahr für die Währung.

Eine Rede des Reichsfinanzministers in Leipzig.

Vor dem Deutschen Klub Nordwestsachsen 1924 in Leipzig sprach am Mittwochabend der Reichsfsinanzminister, Graf von Schwerin⸗Krosigk, über aktuelle Fragen unserer Finanz⸗ und Wirtschaftspolitik. Nach einem Bericht der Leinziger Tages zeiung“ fuhrte er u. a. aus:

12633 1214,98

Die Pflichtprüfung der Attiengesellschaften.

Eine neue Verordnung des Reichsjuftizminifteriums.

Im Reichsgesetzblatt (Teil 1 Nr. 64) wird heute die „7. Verordnung zur Durchführung der aktienrechtlichen Vor⸗ schriften der Verordnung des Reichspräsidenten über Aktien⸗ recht, Bankenpflicht und über eine Steueramnestie. Vom 8. Juni 1934.“ veröffentlicht, die wichtige Ergänzungen der bisherigen Vorschriften über die Pflichtprüfung der Aktien⸗ gesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien enthält. Die Verordnung hat folgenden Wortlaut:

Auf Grund des Artikels XIV Abs. 1 Satz 1 des Ersten Teils der Verordnung des Reichspräsidenten über Aktienrecht, Bankenaufsicht und über eine Steueramnestie vom 19. September 1931 (RGBl. 1 S. 493) wird verordnet:

.

(16) Hat die Generalversammlung bis zum Ablauf des Geschäftsjahres Bilanzprüfer nicht gewählt (8 252 . Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs), so hat der Vorstand bei dem Ge— richt des Sitzes der Gesellschaft die Bestellung von Bilanz⸗ prüfern zu beantragen. Das gleiche gilt für den Fall, daß ein gewählter Bilanzprüfer die Annahme des Prüfungs— auftrages ablehnt, wegfällt oder an dem rechtzeitigen Abschluß der Prüfung verhindert ist und nicht die General⸗ versammlung binnen zwei Monaten einen anderen Prüfer wählt.

(2) Hat in den Fällen des 5 2626 Abs. 4 das Gericht Bilanzprüfer bestellt, so hat es auf Antrag der Bilanz⸗ prüfer ihre Vergütung festzusetzen. Der Beschluß unter⸗ liegt der sofortigen Beschwerde; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen. Aus dem rechtskräftigen Festsetzungs— beschluß kann die Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung betrieben werden.

58 7

(I) Das im §1 bezeichnete Gericht hat die Mitglieder des Vorstandes zur Befolgung der Vorschriften des § 1 Abs. 1 dieser Verordnung sowie des § 262 4 des Handels— gesetzbuchs (Recht der Bilanzprüfer auf Einsicht der Ge— schäftsbücher und auf Auskunft) durch Ordnungsstrafen anzuhalten. Das gilt nicht im Falle des § 1 Abs. 1 Satz 1, wenn es sich um die Bilanzprüfung für ein Geschäftsjahr handelt, das vor dem 1. Juli 1933 begonnen hat.

(2) Auf die Verhängung der Ordnungsstrafen finden die Vorschriften der 85 132 bis 139 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Anwendung.

Der Erlaß der Verordnung ist sehr zu begrüßen, da durch sie der öffentlich⸗rechtliche Charakter der Pflichtprüfung ein⸗ deutig festgelegt wird. Zugleich wird damit andersartigen Auslegungen der gesetzlichen VBorschriften über die Pflicht⸗ prüfung, denen man bisher in der Fachliteratur mehrfach

lage angewandt werden, spiele das Vertrauen des Volkes in die politische Stabilität die größte Rolle. In den Jahren 1929 = 1932 seien die Aufträge der öffentlichen Hand um drei Milliarden ge⸗ sunken. Daher sei ein zusätzliches Arbeitsbeschaffungsprogramm notwendig gewesen. Hierbei habe die Ehestandshilfe eine große Rolle gespielt. Sie sei richtunggebend für die Politik der gegen⸗ wärtigen Regierung überhaupt. Wenn man die teilweise Senkung der Arbeitslosenhilfe in den Kreis der bisherigen Stenersenkungen einbeziehe, so komme man schon für 1933 zu einer Stenersenkung in einem Ausmaß, wie es seit 1925 nicht verzeichnet werden könne. Das Ziel der zusätzlichen Arbeitsbeschaffung sei, Anstoß und Uebergang zu bilden, bis die Wirtschaft selbst in der Lage sei, die Arbeitskräfte im normalen Fortgang zu übernehmen.

Eine Gefahr für die Währung liege in keiner Weise vor. Weil wir unter allen Umständen unsere Währung intakt halten werden und müssen, müsse die Arbeitsbeschaffung den Erfolg haben, daß die Rückzahlung der vorfinanzierten Kredite in der vorgesehenen Zeit möglich ist. Es bestehe auch weiterhin zu Be⸗ fürchtungen kein Anlaß, wenn man entschlossen sei, die Ausgaben beim Steigen der Einnahmen nicht mit ansteigen zu lassen. Der Führer habe wiederholt erklärt, er stütze ihn, den Minister, bei jedem Widerstand gegen noch so notwendige oder noch so an⸗ genehme Mehrausgaben, solange nicht das eine Ziel absolut sicher⸗ gestellt sei, die Wirtschaft in Gang zu bringen und die Währung intakt zu halten.

Das Programm für die Zukunft könne nur darin bestehen, diesen klaren Weg mit seinen Notwendigkeiten und Einschrän⸗ kungen weiterzugehen. Das bedeute, daß wir in Zukunft nicht mehr in der Form des vorigen Jahres zusätzliche Arbeits⸗ beschaffungsmaßnahmen einleiten. Bestimmte öffentliche Auf⸗ gaben, wie der Bau der Reichsautobahnen und die Frage der Siedlung, müßten aber weiter erledigt werden. Das sei nur bei geeigneter Pflege des Kapitalmarktes möglich. Dazu gehöre u. a. die Negelung der Zinsfrage. Die augenblicklichen Zinssätze seien für eine Wirtschaftsbelebung zu hoch. Andererseits müsse dabei überlegt werden, daß eine Herabsetzung der Zinsen viele Millionen Einzelsparer treffe. Entscheidend sei aber, daß die Wirtschaft neuen Kredit zu tragbaren Zinssätzen bekomme. Der erste Schritt auf diesem Wege sei die jetzt aufgelegte 4prozentige Reichsanleihe. Ihm werden weitere Schritte folgen.

Die Frage der Steuerreform sei nach ihrer materiellen Seite hin gleichfalls an das gebunden, was die nächsten Jahre an Vor⸗ belastungen tragen können. Der Minister erklärte, er glaube an eine verstärkte Steuerehrlichkeit, die der Anlaß zu einer mate⸗ riell nicht unerheblichen Senkung bei der Einkommensteuer wer⸗ den könne, wobei einmal die Familienverhältnisse bessere Berück⸗ sichtigung finden und zum anderen die jetzt überhöhten Tarife mehr auseinandergezogen werden sollen. Bei Besprechung der Exportlage teilte der Minister mit, daß der Führer im Rahmen von Erörterungen über die Möglichkeiten der Exportförderung vor einigen Tagen in eindeutiger Form die Frage der Deval⸗ vation abgelehnt habe. Die Schwierigkeiten der Exportlage könnten nicht durch irgendein System behoben werden, sondern ur 8Surch die Sailiuttve des einzernen Exporteurs, die von der

begegnete, der Boden entzogen.

Regierung gestützt werden müsse.

Die Einführung der Pflichtprüfung bei den Aktiengesell⸗ schaften in Deutschland erfolgte durch die im Wege der Not⸗ verordnung erlassene Aktiennovelle vom 19. September 1931. Weitergehende auf eine umfassende Aktienrechtsreform hin⸗ zielende Pläne, für die Entwürfe vorlagen, ließen sich wegen parlamentarischer Schwierigkeiten damals nicht verwirklichen. Immerhin war die Novelle ein wesentlicher Fortschritt in der Ausbildung unseres Aktienrechts. Durch die Pflichtprüfung, die sich auch im Auslande gut bewährt hat, sollte eine gestei⸗ gerte Publizität der Unternehmungen erzielt und der Ver⸗ trauenskrise in der Wirtschaft entgegengewirkt werden. Durch mehrere Durchführungsverordnungen wurden die Aktiengesell⸗ schaften je nach ihrer Kapitalstärke den Vorschriften über die Pflichtprüfung unterworfen, zuletzt auch die Gesell⸗ schaften mit einem Grundkapital von weniger als 500000 Reichsmark für die nach dem 30. September 1933 beginnenden Geschäftsjahre.

Man hoffte, daß der moralische Zwang durch das Vor⸗ handensein der Prüfungsvorschriften auch ohne ausdrückliche Strafbestimmungen genügen würde, ihre Durchführung zu erreichen. Das war ein Irrtum. Eine wachsende Zahl von Gesellschaften war bemüht, sich der Pflichtprüfung zu ent— ziehen; sie stützten sich dabei auf die Auffassung einiger Kom⸗ mentatoren, von der Pflichtprüfung könne abgesehen werden, wenn alle Organe der Gesellschaft damit einverstanden seien.

Eine solche Auslegung findet nach unserer Ueberzeugung keine Stütze im Wortlaut des 5 262 a HGB.; sie widerspricht auch dem Grundgedanken der gesetzlichen Vorschriften, daß die Pflichtprüfung nicht nur zum Schutze der Aktionäre, sondern ebenso sehr zum Schutze der Gläubiger und darüber hinaus der Allgemeinheit dienen soll.

Eine nationalsozialistische Staatsführung kann aber nicht dulden, daß von der Linie des unbedingten Vorrangs des All⸗ gemeininteresses vor dem Interesse Einzelner abgewichen wird. Die neue Verordnung räumt daher mit der manchester⸗ lichen Auslegung der Pflichtprüfungsvorschriften auf. Der Vorstand muß nach der neuen Verordnung von sich aus beim Gerichte die Bestellung von Bilanzprüsern beantragen, wenn die Generalversammlung bis zum Ablauf des Geschãfts jahres Bilanzprüsfer nicht gewählt hat. Um dieser Vorschrift den

Bei allen Maßnahmen, die zur Besserung der Wirtschafts⸗

sicherzustellen, erhält der Registerrichter durch die Gewãähru

eines Sanktionsrechts die Möglichkeit, die Vorstände der ö. sellschaften zur Befolgung der Vorschriften anzuhalten 8. die neue Berordnung Ordnungsstrafen erst für die ga a läßt, in denen das Geschäftsjahr nach dem 30. Juni 1933 ö . 4 nichts an dem grundsätzlichen Standpun. die Pflichtprüfung auch für di range ene Zei 6. . fung h für die vorangegangene Zeit

Pflichtmitgliedschaft aller Wirtschaftsprüfer im Inftitut für Wirtschaftsprüfung.

Vom Institut der Wirtschaftsprüfer wird uns geschrieben:

Durch Erlaß des , . Juni d. Is., der im ö,, dem Herrn Reichsminifter der ut und dem Herrn eichsjustizkommissar, Reichsjuristenführer Dr. ĩ rank ergangen ist, ist für die öffentlich bestellten Wirt- schaftsprüfer die Pflichtmitgliedschaft in der bereits bisher öffent- lich anerkaunten Berufsorganisation, dem Institut der Virt⸗ schafts drüfer, angeordnet wörden. Die öffentliche Bestellung zum Virtschaftsprüfer. darf künftig nur unter der Auflage bes Erivorhh . Mitgliedschaft im Institut der Wirschaftsprüfer erfolgen nt sprechend wird für alle bereits bestellten Wirtschaftsprüfer der Erwerb der Mitgliedschat im Institut gefordert; bei Nichtbefol— gung dieser Forderung wird ein Widerruf der öffentlichen Be⸗ stelling vorbehalten. Dem Institut gehören bereits jetzt rund 80 3 eg r i ger e freiwillig an. . . SBugleich ist durch den Erlaß des Reichswirtschaftsminister im. Hinblick . die große e n. der n m ren Wirtschaftsprüfers für die gesamte Wirtschaft und bei der sich daraus ergebenden engen Verflechtung des Wirtschaftsprüfers mit der Wirtschaft und dem Staat, der der Tätigkeit des öffentlich bestellten Wirtschastzpritfers einen öffentlichen Glauben verleiht das Institut der Dienstaufsicht des Reichswirtschaftsministerinmz unterstellt worden. Hierdurch ist der öffentlich⸗rechtliche Charakter des Instituts erneut bestätigt worden. Ferner ist zur Gewähr heistung einer, möglichst, engen Zusammengrbeit zwischen dem Bund National ⸗Sozialistischer Deutscher Juristen und dem Reichs— wirtschaftsministerium bis auf weiteres die Führung des Insti⸗ tuts dem Leiter der Reichsfachgruppe Wirtscha tsrechtler“ im ö , Infolgedessen ist ö teichsfach⸗ gruppenleiter Sr. Mönckmeier zum kommissarischen Vorsitzen⸗ den . ß worden. f ö

Durch diese Regelung werden die Voraussetzungen geschaffe um den Beruf zum Wohle von Staat und eng . ö. ar vollen Wirksamkeit auszugestalten.

Aus Anlaß dieser für den . erberuf grundlegen⸗ den Neuordnung findet am 23.34. Funi d. Is. der! „J. Deu ssche Wirtschaftsprüfertag“ in Bad Harzburg statt. In Anwesenheit von Vertretern der Behörden und der Wirtschaft wird der Wirt⸗ schaftsprüferberuf sich hier geschlossen zusammenfinden, um seinen Willen zur Mitarbeit an dem Neuaufbau der deutschen Rechts— und Wirtschaftsordnung kundzutun.

Brandschadenstatistil der privaten Gesellschaften für Mai 1934. . Die bei den Gesellschaften der „Arbeitsgemeinschaft privater Feuerversicherungs-Gesellschaften in Deutschland“ im Deutschen

insgesamt 5 155 8366 RM. Nachdem sich die Schäden in den ersten 4 Monaten dieses Jahres mit ö Minn März, der ein auffallend niedriges Schadensergebnis aufwies, auf ungefähr der gleichen Höhe gehalten hatten, beginnt die Schaden kurve im Mai ganz plötzlich nach oben an usteigen. Gegenüber dem. Monat April, der 4265 355 RM Schäben gebracht hatte, beträgt die Steigerung nicht weniger als 43,65 vH. Auch gegen⸗ über der Schadensumme vom Mai des Vorjahres ist eine Zu— ne,, . . 289 verzeichnen, was um so beachtlicher ist, Sjähri i jähri do, . g mieneinnahme kaum die vorjährige er⸗ Die Gesamtsumme der Schäden in den Monaten 8 bis Mai d. J. beläuft sich auf 1insgesanmt 5s 6st anuar

lam n eee

Aus der Preuß schen Verwaltung.

Neuordnung des Berufs⸗ und Fachschulwesens in Preußen. . Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit: Das Preußische Staatsministerium hat unter Vorsitz des Ministerpräsidenten Göring in seiner Sitzung vom Dienstag ein ür die weitere Vereinfachung der Verwaltung bedeutsames Ge⸗ etz vezabschiedet, das für Preußen auf dem Gebiete des beruf⸗ lichen Ausbildungswesens die gleiche Regelung bringt, wie sie für das ,, . . . ö vom 11. Mal 1931 über ufgaben des Reichsministeriums für Wisser i n und Cee ibeeeng 5 . Fille gh; haben die Berufs⸗ und Fachschulen dem Ministerium für Wirt⸗ a. und Arbeit und dem Landwirtschaftsministerium unter— tanden. Durch das neue preußische Gesetz wird die Bergakademie Clausthal und, das gesamte Berufs- und Fachschulwesen dem Preußischen Ministeriünm, für Wissenschaft, Kunst und Volksbil dung zugeteilt, das damit in Zukunft für die Verwaltung und Beaufsichtigung des Schulwesens auch auf gewerblichem, indu⸗ n und bäuerlichem Gebiete zuständig ist. Nachdem im Reiche durch den erwähnten Erlaß . neugeschaffenen Reichs⸗ ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung das gesamte Schulwesen zugeteilt worden f, werden nunmehr also auch im Preußischen Kultusministerium Abteilungen für das be⸗ rufliche und bäuerliche Ausbildungswesen errichtet werden. Da— mit ist die Möglichkeit geschaffen worden, daß in Zukunft die beiden im Reich und in Preußen uständigen Fachministerien die Fragen des Berufs⸗ und Fachschulwesens einheitlich und in engster Fühlung miteinander bearbeiten. zehn der Kabinettssitzung wurde ferner u. a. die Verordnung über. Bestätigung von Angestellten der Gemeinden und Ge! meindeverbände vom 17. Juli 1933 aufgehoben. In ihr war der Abschluß von Verträgen der Gemeinden mit Jeitenden oder sonstigen künstlerischen Persönlichkeiten an Theatern und Orchestern an die Zustimmung des Ministers des Innern ge— knüpft. Nachdem das Reichsthegtergesetz die staatliche Beein— Ha ung des Theaters reichsrechtlich geregelt hat, konnte auf die eibehaltung der von vornherein als Uebergangslösung gedach⸗ ten preußischen Verordnung verzichtet werden. .

36 Ausführung des Gemeindeverfassungsgesetzes wurde der Preu ische Minister des Innern ermächtigt, in 6 namens des Staatsministeriums die Entscheidung über die Erklärung von Gemeinden zu Bauerndörfern, über die Verleihung der Bezeich⸗ nung „Stadt“ die Verleihung von Wappen und Siegeln an Ge⸗ meinden, die Berleihung besonderer Bezeichnungen an Gemeinden . Aenderung von Eigennamen und ihrer Schreibweise zu

keffen.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater. Sonnabend, den 16. Juni.

Staatsoper: Wilhelm Tel! Qeufassung). Musikalische Leitung: den Beginn: 20 Uhr. Schauspielhaus: ebell in England. Drama von Hans

notwendigen Nachdruck zu geben und ihre Durchführung

Schwarz. Beginn: 20 Uhr.

Reich angefallenen Schäden betragen für den Monat Mai 1934 *

Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 137 vom 15. Juni 1934. Sg. 3

ö

Erklärung der Reichsbank zur Transferlage.

Reichsbankpräsident Dr. Schacht gab in der gestrigen itzung es Zentralausschusses zur Transferlage nachstehende Er— särung ab: . . . Nach J 3 des Gesetzes über die Zahlungsverbindlichkeiten egenüber dem Auslande vom 9. Juni 1933 hat die Reichsbank 9. Verpflichtung zu bestimmen, zu welchem Zeitpunkt Zahlungen auf die bei der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden jn Reichsmark 2 Guthaben an das Ausland geleistet werden dürfen. Diese Verpflichtung ist der Reichsbank auferlegt worden, weil unter der heutigen Devisenkontxrollgesetzgebung in Deutschland die Reichsbank die einzige Stelle ist, bei der eine ge⸗ nane Uebersicht über die ein- und ausgehenden Devisen vorhanden is. Mit der Devisenbewirtschaftung selbst, also mit der Wirt⸗ schaftspolitit, die die Devisengewinnung und Verwendung zum Hegenftand hat, hat die Reichsbank nichts zu tun, Die Reichsbank ist lediglich Buchungsstelle und hat darum die Aufgabe, rein ob⸗ sektip sestzustellen, welche Devisenbeträge für Zahlungen an das Rusland in nächster Zeit verfügbar sind. .

Seit den enormen Kreditrückforderungen des Auslandes, die mit der Krisis vom Sommer 1931 einsetzten, war es klar, daß der Devisenvorrat und der Devisenanfall Deutschlands sehr rasch ab⸗ sinken würde, wenn nicht eine völlige Aenderung in den Wirt⸗ schafts- und Kreditbeziehungen des Auslandes zu Deutschland einsetzen würde. Wir haben auf die Notwendigkeit dieser Aende⸗ rung immer wieder hingewiesen, ohne irgendeinen Erfolg zu er⸗ selen. Der Welthandel ist im Vergleich zum Jahre 1929 auf etwa . zurückgegangen. Innerhalb dieses Rückganges hat Deutschland trotz der ungeheuren Schwierigkeiten, denen es überall begegnet, seinen Anteil, insbesondere auch im Export, prozentual einiger⸗ maßen gehalten. .

Obwohl auf den Bezug ausländischer Rohstoffe angewiesen, hat Deutschland als Veredlungs⸗ und Industrieland es fertig ge⸗ hracht, bis vor einem Jahre einen solchen Ausfuhrüberschuß zu erzielen, daß nicht nur die Rückzahlung etwa der Hälfte seiner ge samten Auslandsverpflichtungen erfolgen konnte, sondern auch die ginsen für die andere Hälfte regelmäßig entrichtet wurden. Dies sst eine für ein Industrieland in der Geschichte bisher überhaupt nicht dagewesene Leistung. Die großen Auslandsschuldner waren jmmer die Roststoffländer, niemals die Industrieländer. Nachdem aber eine verhängnisvolle Politik Deutschland seine sämtlichen Auslandsanlagen weggenommen hat, aus deren Erträgnissen es früher seinen Einfuhrüberschuß bezahlte; nachdem ihm seine Ko⸗ lonien, die als Rohstofflieferanten vor dem Kriege eine wachsende Bedeutung für Deutschland gewannen, in einer Form wegge⸗ nommen worden sind, die Deutschland auch als Lieferanten für diese Kolonien so gut wie ausschließt; nachdem die hauptsäch⸗ lichsten Konkurrenzländer durch willkürliche Entwertung ihrer Währungen nicht nur auf dem eigenen, sondern auch auf dem Weltmarkt die deutschen Waren zu verdrängen suchen, und nach⸗ dem durch ständige Zollerhöhungen und Einfuhrkontingente der deutsche Absatz immer mehr geschmälert wurde, ist nunmehr der Zeitpunkt gekommen, wo der Valutatransfer auf die noch be⸗ stehende Auslandsverschuldung für Deutschland zur völligen Un⸗ möglichkeit geworden ist.

Als Deutschland vor einem Jahre durch das eingangs er⸗ wähnte Gesetz die ersten Einschränkungen im Transfer des Schuldendienstes eintreten lassen mußte, konnte man sich noch der Hoffnung hingeben, daß die Londoner Weltwirtschafts konferenz eine Lösung des Transferproblems, welches ja nicht auf. Deutsch⸗ land allein beschränkt ist, in Angriff nehmen würde. Nichts der⸗ gleichen ist geschehen. Auch die seitdem wiederholten Besprechungen mit den Vertretern der privaten deutschen Auslandsgläubiger, zuletzt im abgelaufenen Monat, haben keinerlei grundsätzliche oder praktische Wege gewiesen, wie das Transferproblem zu lösen sei.

Es ist deshalb notwendig, noch einmal darauf hinzuweisen, daß die Auslandsverschuldung in dem Umfang, in welchem sie heute noch besteht, einzig und allein darauf zurückzuführen ist, daß Deutschland zu Reparationszahlungen gezwungen wurde, die es aus eigener Kraft niemals leisten lonnte, sondern die es mit dem Erlös von privaten Auslandsanleihen

bezahlt hat.

Der sogenannte Layton⸗-Bericht der interngtionglen Basler Konferenz vom August 1931 stellt eindeutig fest, daß aus den Erlösen auswärtiger Anleihen mehr als die Hälfte, nämlich 105 Milliarden Reichsmark, direkt zur Bezahlung von Repg— rationen verwandt worden sind. Dieser angeliehene Betrag ist also bereits einmal transferiert worden und soll nun zuzüglich aller darauf liegenden Zinsen noch einmal transferiert werden. Das deutsche Transferproblem von heute ist also wirtschaftlich nichts anderes als das Reparationsproblem von gestern.

Dieser politische Ursprung des Transferproblems hat Deutsch⸗ land niemals gehindert, eine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Inhabern der deutschen Anleihen voll anzu⸗ erkennen. Es ist böswillig, von einer Repudiierung der Aus⸗ landsschulden durch Deutschland zu sprechen. Deutschland hat sich niemals geweigert, diese Schulden anzuerkennen, und es hat ämtliche Schuldner verpflichtet, ihre vollen Zinsen und Amorti⸗ ationen bei der hierfür gebildeten Konversionskasse in Reichs⸗ mark einzuzahlen. Es ist mir kein nennenswerter Schuldbetrag bekannt, der etwa aus Zahlungsunfähigkeit nicht in die Kon⸗ versionskasse eingezahlt worden wäre. Die erwähnten privaten Gläubigerkonferenzen n deshalb auch immer ö anerkannt, daß keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, sondern da es sich lediglich um ein Transferproblem handelt. An der n dieses Problems mit allen Kräften mitzuarbeiten ist Deutschlan in aber es steht nicht in seiner Macht allein, dieses Problem zu lösen.

Niemals zuvor hat sich ein Staat bewußt 63 Opfer auf⸗ erlegt wie Deutschland, um seine ausländischen Verpflich⸗ tungen zu erfüllen. Die Gold⸗ und Devisenreserve der Reichsbank ist auf einen geradezu lächerlich niedrigen Pro⸗ zentsatz zurückgegangen, obwohl noch vor einem Jahre die Gläubigervertreter schon in den damals noch weit höheren Reserven einen solchen Tiefstand h daß bei weiterem Rückgang die vollen Funktionen der teichsbank als zentrales Notenbankinstitut beeinträchtigt werden müßten, und es als wünschenswert bezeichneten, die Reserven schrittweise zu erhöhen, um dadurch die Reichsbank in ihren erfolg⸗ reichen . um die Stabilität der deutschen Währung zu unterstützen. In seinem , , . Ausmaß hat der Gold⸗ und Devisenbestand der ck ank praktisch überhaupt nicht mehr den Charakter einer Notenbankreserve, sondern er dient nur noch als Grundlage für die , . Abwicklung des Zahlungsver⸗ lehrs mit dem Auslande und ist bei dem weitverzweigten Chargh⸗ ter dieses Zahlungsverkehrs bereits hierfür unzureichend. Es haben sich im Auslande immer wieder Stimmen erhohen, die als Heilmittel anraten, Deutschland möge entweder eine Deflations⸗ politik betreiben oder aber die Währung absinken lassen, und sie erwarten hiervon eine Steigerung des deutschen Exportes und da⸗

ich darauf, daß Deutschland in den Jahren 1931 und 1932 eine Deflationspolitik getrieben hat, die schon der Bericht des inter— nationalen Basler beratenden Sonderausschusses vom 23. De⸗ zember 1931 als beispiellos bezeichnet hat, ohne daß dadurch der deutsche Export vor einer weiteren Schrunipfung bewahrt ge— blieben wäre, das letztere einfach deswegen, weil das Ausland die . unserer Exportpreise mit einer verstärkten Ab— sperrungspolitik durch Kontingentierungen, Schutzzölle, Wäh⸗ rungsverschlechterungen usw. beantwortet hat. Auch hinsichtlich der Steuern hat der Basler Bericht wörtlich bescheinigt, daß die Steuerlast Deutschlands so groß geworden sei, daß für eine weitere Erhöhung kein Spielraum bleibe. Dagegen hat uns das Ueber— maß von Deflationspolitik und die Absperrung gegen den deut—⸗ schen Export eine Arbeitslosigkeit von 6 Millionen Menschen und damit die Gefahr der Auflösung der sozialen Ordnung gebracht.

Bei aller Achtung vor internationalen Verträgen und bei allem guten Willen, das Aeußerste zu ihrer Erfüllung zu leisten, ist das deutsche Volk nicht bereit, noch einmal die Gefahr auf sich zu nehmen daß jeder dritte deutsche Arbeiter beschäftigungslos auf der Straße liegt.

Es ist aber gar nicht wahr, daß Deutschland auch heute noch nicht alles täte, um seinen Export durch entsprechende Preisgestal⸗ tung aufrechtzuerhalten. Wenn das Ausland von einer inflatio— nistischen Arbeitsbeschaffungspolitik in Deutschland spricht, so ver⸗ weise ich darauf, daß der gesamte Zahlungsmittelumlauf Deutsch⸗ lands im Mai dieses Jahres ungefähr genau so hoch wie in den letzten Monaten des Jahres 1933 und niedriger war als im De⸗ flationsjahr 1932. Diese Ziffer ist der schlagendste Beweis dafür, daß jede inflationistische Politik in Deutschland abgelehnt wird. Wir lehnen aber genau so die Politik einer Entwertung unserer Währung ab, die uns als sogenannte Devalvation empfohlen wird. Weder besteht der geringste Grund zur Annahme, daß das Ausland eine durch Währungsentwertung forcierte Ezportpolitik ruhig hinnehmen würde, noch können wir von einem solchen for— eierten Export eine Steigerung unserer Devisenerlöse erwarten, da wir gleichzeitig für die von uns benötigten Rohstoffe in einer entwerteten Währung sehr viel mehr aufwenden müßten, als heute der Fall ist. Die immer wieder in der ausländischen Presse auftauchenden Nachrichten über Inflation oder Währungsentwer⸗ tung in Deutschland sind verantwortungsloses Geschwätz.

Wir werden die deutsche Reichsmark stabil halten und haben die Macht dazu.

Regierung und Reichsbank werden dabei mit derselben Energie und demselben Erfolg verfahren, wie aus dem Jahre 1924 be—⸗ kannt. Kein Transfer wird möglich sein ohne eine inter— nationale Geschäftsbelebung, und hierfür gibt es keinen anderen Weg, als daß die Industrieländer mehr Rohstoffe kaufen, um dadurch die Rohstoff produzierenden Länder in die Lage zu ver⸗ setzen, mehr industrielle Waren zu kaufen. Wenn es Deutschland in der Zukunft erschwert wird, als Rohstoffkäufer auf den Welt⸗ märkten aufzutreten, so liegt die Schuld hierfür nicht an Deutsch⸗ land. Es ist möglich, daß aus dieser Lage sich für die deutsche Volkswirtschaft neue Schwierigkeiten ergeben werden. Das deutsche Volk wird diese Schwierigkeiten überwinden. Geradezu lächerlich aber ist es, wenn man uns vom Auslande auf der einen Seite vorwirft, wir trieben übermäßigen Binnenverbrauch durch zu großen Rohstoffimport, und auf der anderen Seite, daß wir durch eine Autarkiepolitik uns vom Weltmarkt absonderten.

Der Beschluß, den das Reichsbankdirektorium gemäß § 3 des Gesetzes vom g. Juni v. J. gefaßt hat, lautet folgendermaßen:

„Für alle innerhalb der Zeit vom 1. Juli 1934 bis 30. Juni 1935 eintretenden Fälligkeiten aus mittel⸗ und langfristigen deut— schen Auslandsverpflichtungen irgendwelcher Art, wie sie im Gesetz über die Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933 behandelt sind, tritt an Stelle der bisherigen Transferregelung folgendes Verfahren:

1. Für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1934 findet ein Bartransfer nicht statt.

2. Dagegen ist jeder Zinsscheininhaber berechtigt, auf der Basis der vom deutschen Schuldner bei der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden eingezahlten Reichsmarkbeträge nach Maßgabe der zu erlassenden Durchführungsbestim⸗ mungen gegen Uebergabe seines Zinsscheines nach Fälligkeit Fundierungsschuldverschreibungen der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden in Höhe des Nominalbetrages des Zinsscheines und in der Währung, auf die der Zins— schein lautet, zu erhalten. Diese Fundierungsschuldverschrei⸗ bungen werden am 1. Januar 1945 fällig und werden mit 3 vH jährlich vom Fälligkeitstag des gin hein ab gerechnet n . sowie unter Aufwendung von 3 vH ihres 1 . ö 2 2 2 seweils umlaufenden Betrages jährlich durch Rückkauf oder Auslosung getilgt. Kapital, Zinsen und Tilgungs⸗ beträge dieser Schuldverschreibungen sind mit der Garantie der Reichsregierung ausgestattet. Auf diese Garantie finden die Beschränkungn und Verbote der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 23. Mai 1932 und die Vorschriften des Gesetzes über Zahlungsverbindlich⸗ keiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933 keine Anwendung.

Um den Wünschen derjenigen Zinsscheininhaber zu ent⸗ sprechen, die eine Barzahlung einer Fundierungsschuld⸗ verschreibung vorziehen, übernimmt die Reichsbank die Verpflichtung worbehaltlich nachstehenden Widerrufs) auf der Basis der bei der Konversionskasse eingezahlten Reichs⸗ markbeträge die Zinsscheine oder die gegen die frühere Hingabe von Zinsscheinen erlangten Fundierungsschuld⸗ verschreibungen zu 40 vH ihres Nominalbetrages zu kaufen. Der Zinsscheininhaber hat das Recht, die Zahlung des Kaufpreises gegen Uebergabe des Zinsscheines oder gegen Uebergabe der gegen den Zinsschein früher erlangten Fun⸗ dierungsschuldverschreibung jederzeit, jedoch frühestens 6 Monate nach dem Fälligkeitstag des betreffenden Zins⸗ scheins resp. der ursprünglichen Zinsforderung zu erhalten. Die Reichsbank behält sich das Recht vor, dieses Bar⸗ zahlungsangebot mit 30tägiger Voranzeige zurückzuziehen; sie wird die vorstehend genannten 40 vS erhöhen, wenn sie sich in der Lage sieht, dies zu tun.

„Das vorstehende Alterngtivangebot kann von den Zins⸗ scheininhabern für die Zinsen des ersten Halbjahres oder für die des zweiten Halbjahres oder für beide durch Ueber⸗ gabe der entsprechenden Zinsscheine angenommen werden. „Vorstehende Regelung bezieht sich nicht nur auf Zinsscheine, sondern auf alle Zins-, Dividenden- und sonstigen regel⸗ mäßig wiederkehrenden Leistungen ähnlicher Natur, die gemäß dem Gesetz über die Zahlungsverbindlichkeiten gegen⸗ über dem Ausland vom 9. Juni 1933 bei der Konversions⸗ kasse für deutsche Auslandsschulden einzuzahlen sind, un⸗ abhängig davon, ob sie auf Grund von Zinsscheinen ge⸗ leistet werden oder nicht.

Eine , , von Tilgungsbeträgen und Kapital⸗ sälligkeiten findet nicht statt. Die Behandlung der Til⸗ gungs- und Kapitalrückzahlungen bleibt späterer Bestim⸗

mit der deutschen Transserfähigteit. Demgegenüber verweise

mung vorbehalten.

J. Die Reichsbank wird alle zur Durchführung der obigen Regelung im einzelnen notwendigen Maßnahmen alsbald bekanntgeben. Der laufende Zahlungsverkehr gegenüber dem Ausland wird durch die vorstehende Regelung, die sich nur auf die in die Konversionskasse einzuzahlenden Verpflichtungen bezieht, nicht berührt.“

Soweit dieser Beschluß eine Verpflichtung der Reichsregie⸗ rung vorsieht, hat fee r. Hustimmung erteilt. Sie hat dadurch auss neue gezeigt, daß Deutschland nicht beabsichtigt, bestehende Verträge einseitig abzuändern. Ich möchte die Hoffnung aus- sprechen, daß gegenüber dieser Haltung der deutschen Regierung auch die Gläubigerländer das nötige Verständnis und den Ent? schluß aufbringen werden, der Deutschlands Lage Rechnung trägt. Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiete der internationalen Wirt— schaft werden das Problem weder für den Einzelnen, noch für die Gesamtheit lösen. Entgegenkommen, Geduld und guter Wille sind erforderlich, wenn die Welt nicht neue wirtschaftliche Rückschläge rlejden will. Möge dem guten Willen Deutfchlands der gute Wille bei den verantwortlichen Stellen des Auslandes nicht fehlen. . Anschluß an diese Mitteilung der Reichsbank hat der Reichsfinanzminister der B. J. Z. in Basel mitgeteilt, daß auch für den Dienst der Dawes⸗ und Young⸗Anleihe vorübergehend bis auf weiteres Devisen nicht mehr verfügbar find. Tieser Mit⸗ teilung sind noch Angaben über die unveränderte Weite rzahlung des Anleihedienstes in Reichsmark und die Erklärung zugefügt, daß Rechte und Sonderstellungen dieser Anleihen nicht präju⸗ diziert werden sollen. .

; In einer Note, die morgen in den Hauptstädten der Länder, in denen die Auslandsanleihen des Reiches aufgelegt worden sind, überreicht werden wird, wird ferner die Zwangslage, die zu diesem Schritt führte, eingehend erläutert. Darin wird das deutsche Transferproblem dargelegt und erklärt, daß besondere Anstrengungen erforderlich sind, den Schuldentransfer wieder zu ermöglichen. Dazu sei vor allem die Mithilfe der Gläubigerländer durch vermehrte Warenabnahme nötig.

Es werden dann die Gründe angeführt, weshalb auch der Dienst der im Ausland aufgenommenen Reichsanleihen von dem Transferaufschub nicht ausgenommen werden kann. Endlich wird die Bereitschaft zu näheren Erläuterungen, gegebenenfalls auch zu Erörterungen über praktische Abhilfemaßnahmen ausgesprochen-

Die Verwendung der Vistra⸗Faser.

Gelegentlich einer Besichtigung der Kammgarnspinnerei Stöhr C Co. A. G., Leipzig, durch den sächsischen Ministerpräsi⸗ denten von Killinger, die am Donnerstag stattfand, haben die Vorstandsmitglieder Stöhr und Cramer dem Ministerpräsi⸗ denten die Ergebnisse der Versuche vorgeführt, die mit der zu⸗

sätzlichen Verwendung von „Vistra“ zu reiner Wolle erzielt

worden sind. Es handelt sich bei dieser Vistra um sogenannte deutsche Buchenwolle, die mit Kammgarn zu je 50 vH verarbeitet, sowohl ausgezeichnete dauerhafte Kleiderstoffe als auch Arbeits- wolle ergibt. Es ist die Möglichkeit gegeben, jährlich bis zu 30 Mill. kg Kunststoff⸗Faser in Deutschland zu erzeugen. Damit ist für den Fall, daß die Verhältnisse auf dem Wollmarkt so ge⸗ spannt bleiben wie bisher, die deutsche Textilerzeugung grund- sätzlich von der Wolleinfuhr in erhöhtem Maße unabhängig geworden, und sie ist das nicht nur für die Erzeugung zum Ver⸗ brauch in Deutschland selbst, denn die Vistra-Erzeugnisse sind auch exportfähig. Da die deutsche Textilwirtschaft auf dem Ge⸗ biete der Ersatzstoffverwertung eine reiche Erfahrung besitzt, wird die zusätzliche Verwendung von Vistra auf dieser Erfahrung technisch und wirtschaftlich aufgebaut werden können. Die Er⸗ zeugnisse dieses Vistra⸗Verfahrens werden durch das Vorstands⸗ mitglied des Unternehmens, Georg Stöhr, in den nächsten Tagen auf einer Weltkonferenz der Woll und Textilinteressenten in Rom vorgeführt werden.

Verliner Börsenbericht vom 15. Juni.

Ueberwiegend fester. Lahmeyer bevorzugt.

Wenn auch die Kurssteigerungen an der Berliner Börse nicht mehr so stark waren wie am Vortage, so ist die Tendenz doch fest geblieben. Die erneute scharfe Erklärung der Reichsbank, daß von einer Devalvation keine Rede sein könne, die Steigerung der Roh⸗ eisenerzeugung im Mai und nicht zuletzt die günstigen Erwar— tungen, die man an die Begegnung zwischen Hitler und Musso— lini knüpft, wirkte sich maßgeblich auf die Kursgestaltung aus. Trotz vorübergehend etwas nachgebender Kurse war die Tendenz bei Käufen der Privatkundschaft und der Kulisse auch im Ver— lauf weiter fest. Die durchschnittlichen Besserungen stellten sich auf etwa 1 bis 2 vH.

Montanwerke lagen, mit Ausnahme von Harpener (plus vH) nicht so fest wie an den Vortagen, immerhin stieg Gelsen⸗ kirchen auf 645, Stahlverein auf 4335, Mannesmann auf 8. Glattstellungen nach der starken Aufwärtsbewegung zeigten sich in Rhein. Braun (minus 2 vH). intracht und Niederlausitzer Kohlen zogen dagegen bis um 1 vH an. In Erwartung un⸗ veränderter Dividendenvorschläge waren Salzdetfurth gefragt (plus 2 vH), andererseits Westeregeln leicht angeboten (minus 2 v5). Chemische Papiere zeigten gut gehaltene Tendenz. In Elektrowerten war das Geschäft lebhafter, besonders Lahmeyer waren auf günstige Meldungen über den Geschäftsgang nicht weniger als 7 vH höher. Auch Licht und Kraft sowie Acen . plus 2 Punkte, dagegen Chade erneut um 2 RM gedrückt. Ab⸗ gesehen von einigen Maschinenwerten, wie Orenstein & Koppel splus 1 vH) und unter Stromversorgungspapieren B. . (plus IM vSF) waren die Kursveränderungen bei den übrigen Werten nur unbedeutend. Man hörte u. a. Reichsbank 155*, Schultheiß 110, Schles. Gas 138“ und Daimler 493.

Am Kassamarkt überwogen wiederum die Kursbesserungen bei etwas lebhafterem Geschäft als am Vortag. 2 Auch Renten lagen zumeist . besonders Reichsbahn⸗Vorzugsaktien und Alt⸗ é e plus 1 vp), sowie einzelne Industrieobligationen eben falls bis plus 1 v6). Sonst lagen fest umgestellte Doll arobliga⸗ tionen, während Kommunalobligationen eher schwächer waren. Geld ist in sich wegen des Zahltages zwar etwas steifer, Tagesgeld blieb jedoch mit 46 bis 5“ bezw. 318 unverändert. Dollar und Pfund lagen am internationalen Devisenmarkt gut gehalten; in Berlin wurde der Dollar mit unverändert 2,51 und das Pfund

mit 12,67 (12,66) festgesetzt.

Ausfall der Sonnabend⸗Börsen im Juni und Juli. Laut Be⸗ Hin des Berliner Börsenvorstandes fällt, der Boͤrsenverkehr an en Sonnabenden im Juni und Juli volltömmen aus, ein Handel

findet nicht siatt.

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