1934 / 146 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Jun 1934 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs und Staatsanzeiger Nr. 146 vom 26. Juni 1934. S. 2

Reichsmarkschuldverschreibungen soll durch Abstempelung er— folgen. Die Inhaber werden gemäß Artikel 10 der genannten Durchführungsverordnung aufgefordert, hald möglichst, spä⸗ testens bis zum 27. September 1934, die Mäntel ihrer Schuld verschreibungen unter Beifügung eines doppelten, nach r Zahlenfolge geordneten Nummernverzeichn isses zur Abstempe⸗ lung an die Mecklenburgische Hauptstaatskasse in Schwerin cini he hee grrtitel 15 Ziffer 3 der Durchführungsverordnung werden die vom 1. Oktober 1934 ab laufenden Zinsen auf die Anleihestücke über , 1,2 Zentner Roggen Demnächst 3,75 Reichsmark, 750 RM und 15, RM mit gZinseszinsen zu 4 vH erst bei Fälligkeit des Kapitals gezahlt.

Den Inhabern der Schuldverschreibungen der J. und III. Roggenwertanleihe mit Ausnahme der im vorhergehenden Absatz genannten Anleihestücke der J. Roggenwertanleihe über *, 1 und 2 Zentner Roggen, denen Zinfen einstweilen nur bis zum 30. September 1934 gezahlt werden, werden bei der Einlösung des am 1. Juli 1934 fälligen Zinsscheines für die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1954 4 v statt 5 Zinsen gezahlt werden. .

3 Aid Jlbstempelung ist kostenfrei, wenn die Mäntel der Schuldverschreibungen bis zum 27. September 1934 einge⸗ reicht werden.

ö Die Aushändigung der Reichsmarkschuldverschreibungen wird durch die Mecklenburgische Hauptstaatskasse in Schwerin bis spätestens zum 1. Oktober 1934 erfolgen. .

Reicht ein Inhaber wertbeständiger Schuldverschreibun⸗ gen diese zwar ein, nimmt er aber die Reichsmarkschuldver— schreibungen nicht bis zum 1. Oktober 1934 in Empfang, so kann sie der Aussteller auf Kosten des Inhabers bei der für den Sitz des Ausstellers zuständigen amtlichen Hinterlegungs⸗ stelle hinterlegen. Mit der Hinterlegung gilt die Verpflichtung des Ausstellers zur Aushändigung der Reichsmarkschuldver⸗ schreibungen als erfüllt.

Drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Roggenschulden⸗ gesetzes erlischt der Anspruch auf Abstempelung wertbeständiger Schuldverschreibungen oder auf Aushändigung neu ausge⸗ stellter Reichsmarkschuldverschreibungen; die wertbeständige Schuldverschreibung wird mit diesem Zeitpunkt kraftlos.

Zinszahlung.

Auf die am 1. Juli 1934 fälligen Zinsscheine sind nach Vor— stehendem zu zahlen: . .

. Roggenwertanleihe für 1 Ja hr c . O84 RM; für nw Jahr: Lit. B 0, ig RM, Lit. C 0.09 RM, Lit. D 0, 05 RM.

. 3 1 O 6 * 9

III. Roggenwertanleihe für R Jahxz; Lit. A 844 RM., Lit. B 3,38 RM, Lit. C 1,69 RM, Lit. D 0, Sa RM.

Auf die am 1. Oktober 1934 und später fälligen Zinsscheine der II. Roggenwertanleihe sowie auf die am 2. Januar 1935 und später fälligen Zinsscheine der J. und III. Roggenwertanleihe sind zu zahlen: J . e.

J I. und IE Roggenwertanleihe: Lit. A. 05 RM (die Zinsscheine Lit. B, C, . ee n m, Zinseszinsen erst bei Fälligkeit des Kapitals eingelöst; .

III. Rogg enwertanl gihe z. Lit. A L509. RM, Lit. B 3 RM, Lit. C 1B50 RM, Lit. D 0,5 RM.

Schwerin, den 23. Juni 1934.

Mecklenburgisches Finanzministerium. J. A.: Schwaar.

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Preußen.

Bekanntmachung.

Auf Grund des 511 Abs. 2 der Satzung der Landschaft der Provinz Sachsen werden auf den Vorschlag des Land⸗ schaftsausschusses die nachfolgend aufgeführten Personen zu Mitgliedern der Generallandschaftsdirektion ernannt:

1. Der bisherige Landschaftsdirektor Dr. Georg Dickhaut in Halle zum Generallandschaftsdirektor, und zwar hauptamtlich auf die Amtsdauer von zwölf Jahren,

2. der bisherige Landschaftsdirektor Dr. Erich Petersilie in Halle a. S. zum Generallandschaftssyndikus, und zwar hauptamtlich auf Lebenszeit

; ,, Staals rat Joachim Albrecht

Eggeling, Domäne Frose (Anhalt), der Hauptabteilungsleiter II' der Landesbauernschaft

Sachsen⸗Anhalt, Albert Wipper, in Ummendorf, Kreis

Neuhaldensleben, ;

5. der Kreisbauernführer Wilhelm Berghaus in Spören, Kreis Bitterfeld, ! ö

zu 3, 4 und 5 zu Generallandschaftsräten ehrenamtlich auf die Amtsdauer von sechs Jahren.

Mit der vorstehenden Ernennung der Mitglieder der Generallandschaftsdirektion endigen gemäß 5 101 Abs. 1 Satz 2 der Satzung die Aemter der bisherigen Mitglieder der General⸗ landschaftsdirektion.

Berlin, den 19. Juni 1934.

Das Preußische Stagtsministerium. Zugleich im Namen des Ministers für Wirtschaft und Arbeit. Der Landwirtschaftsminister. J. V: Willikens.

Bekanntmachung . Die Neulose zur 4. Klasse der 43. Preußisch⸗Süddeutschen (269. Preußischen) Klassenlotterie sind nach den 88 6 und 13 des Lotterieplanes unter Vorlegung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsatzbetrages spätestens bis Mittwoch, den 4. Juli 1934, 18 Uhr, bei Vermeidung des Verlustes des An⸗ spruchs bei dem zuständigen Lotterie⸗-Einnehmer zu entnehmen. Die Ziehung der 4. Klasse 43.269. Lotterie beginnt Mitt—⸗ woch, den 11. Juli 1934, 8 Uhr, im Ziehungssaal des Lotterie⸗ gebäudes, Viktoriastr. 29. Berlin, den 25. Juni 1934. r General⸗Direktion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie. Dr. Schlange.

Michtamtliches.

Deutsches Reich. Der Lettische Gesandte Edgar Kreewinsch hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Lega⸗ tionssekretär Vigrabs die Geschäfte der Gesandtschaft.

Aus der Verwaltung. „Der Volksgerichtshof ist kein Revolutionstribunal.“

Eine Stellungnahme aus dem Reichs juftizministerium.

Ministerialrat Hans Richter im Reichs justizministerium erläutert im Reichsverwaltungsblatt den Sinn und' die Bedeun— tung der Schaffung des „Volksgerichtshofs“, jenes neuen hohen Gerichtes des Reiches, das die Hoch⸗ und Landesverräter abzuur⸗ teilen haben wird. Das neue Gesetz sei alles andere als ein Aus⸗ nahmerecht. Der Volksgerichtshof sei kein Revolutionstribunal, zu dem man ihn teilweise im Ausland aus durchsichtigen Beweg⸗ gründen machen wolle. Als Ergebnis einer sachlichen Arbeits⸗ teilung sei er ein neues Organ der gesonderten Rechtspflege ge⸗ worden. Unabhängig wie jedes deutsche Gericht werde er nach denselben Grundsätzen wie diese seine Uberzeugung von Schuld oder Unschuld gewinnen, und sein Wirken werde hald allgemein in dem hohen Ansehen ftehen, das dem Deutschen für die Recht⸗ sprechung seiner hohen Gerichte zur Selbstverständlichkeit gewor⸗ den ist.

i Erörterung der einzelnen Bestimmungen erklärt Mini⸗ sterialrat Richter u. a., der Obersatz, unter dem alle Abschnitte es neuen Gesetzes stehen, laute, daß von nun an Hochverrat und Landesverrat die schwersten Verbrechen sind, die der Staat in seiner Strafrechtsordnung kennt. Mit dieser Wertung kehre der neue Staat zu überlieferter Volksauffassung zurück, die schon in den Bezeichnungen der Verbrechen als „Verrat“ von altersher zum Ausdruck komme. Nicht nur die Mitteilung von Staats— geheimnissen an das Ausland, auch Re gewaltsame Auflehnung gegen die Staatsordnung sei als Bruch der Treuepflicht , dem Volke ein Verrat. Die neue Staatsaufffassung stelle diese Treuepflicht so unbedingt über alle anderen Beziehungen des Ein⸗ zelnen, daß ihr Bruch schwerer als alle anderen Störungen der Rechtsordnung geahndet wird. Der Strafrahmen erstrecke lich hier überall bis zur Todesstrafe. Darüber hinaus sei jetzt für die schwersten Verratsfälle die Todesstrafe als einzige Strafe zwin⸗ gend vorgeschrieben. Das gelte und damit gehe der jetzt für die Voltsgemeinschaft geschaffene Stra h e i weit über die strafrechtliche Sicherung des bisher höchsten Rechtsgutes, des Menschenlebens, hinaus schon für den bloßen Versuch. Ministerialrat Richter betont dann u. a, daß wie der Angriff gegen Gebiet und Verfassung so auch der auf die Führung des Volkes Hochverrat sein könne. Das besage die dem bisherigen Recht unbekannte Strafvorschrift gegen hochverräterische Nötigung. Der Täter, auch wenn er nicht Ife fre r geh ändern wolle, begehe Hochverrat, wenn er verfuche, den Reichspräsidenten, Reichskanzler oder einen Reichsminister seiner verfassungsmäßigen Gewalt ganz zu berauben oder ihn in der Freiheit der Ausübung zu behindern. Für den Hochverrat sei auch eine Ausnahme von der Regel gemacht, daß bloße Vorbereitungshandlungen straflos sind. Schlicßlich sei neu die Einziehung des Vermögens der Täter, um ihnen die Wirtschaftsquellen zu verstopfen. Beim Landes“ verrat sei hervorzuheben die Übernahme der Greuellügen als Lan— desverrat in das Dauerrecht. Zu diesen Darlegungen hört das Ndz. noch, daß der Volksgerichtshof eine größere Anzahl von Rich⸗ tern umfassen werde. Das gehe schon daraus hervor daß beim Reichsgericht bereits jetzt zwei Senate mit je sieben Mitgkiedern und Stellvertretern mit diesen Aufgaben befaßt feien.

Rechtsanspruch in der neuen Sozialversicherung. Arbeitslosenversicherung nur vorübergehender Natur. Der Leiter des Sozialamts der Deutschen Arbeitsfront, Carl

Peppler, beschäftigt sich in seiner „NS⸗Sozialpolitik“ mit der Re⸗

form der Sozialversicherung. Dabei erklärt er u— a, daß die Miß— stimmung durch die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Rentenkürzungen berechtigterwesse erheblich sei und auch die Ver— mutung zulasse, daß die derzeitige Gestaltung der Sozialversiche⸗ rung ein befriedigendes Arbeiten nicht gewährleistet. Zugleich setze sich die Erkenntnis durch, daß in vergangenen Jahren die Initiative fehlte, das Problem anzupacken. Eine der wichtigsten

ragen, die bei der Reform aufgeworfen worden sei, war die ge. Versicherungsprinzip oder Versorgungsprinzip. Ein nationalsozialistischer Staat könne sich nicht damit begnügen, lediglich auf dem Wege der wirke, zu helfen, sondern der Stolz, den die nationalsozialistische ehre einem jeden arbeitenden Menschen anerziehe, gebiete, daß ein Rechtsanspruch besteht. Dieser Rechtsanspruch sei bei allen Versicherten an den Versicherungs—⸗ träger gerichtet. Damit sei die Frage Versicherungsprinzip oder Versorgungsprinzip entschieden.

Betriebsführer und Betriebsgefolgschaft müßten beide zu⸗ sammen die Mittel aufbringen, aus denen die Leistungen zu ge— währen sind. In allererster Linie müsse der nationalsozialistische Staat verlangen, daß jeder mit allen Kräften für sich und seine Familie sorgt. Erst wenn seine Kräfte nicht mehr ausreichen, müßten die Lasten auf mehrere Schultern verteilt werden. Der Staat habe als Führer lediglich die Einrichtungen zu stellen und dafür zu sorgen, daß sie reibungslos und denkbar billig arbeiten. Die gesamte deutsche Sozialversicherung zerfalle in fün Versiche⸗ rungszweige: Invaliden⸗, Angestellten, Knappschafts⸗, Kranken— und Unfallversicherung. Die Arbeitlosenversicherung bedürfe keiner besonderen Berücksichti ung, da sie als Krisenerscheinung nur vorübergehender Natur 6 Der Verfasser bezeichnet dann eine Vertiefung der Beziehungen der verschiedenen Versicherungs— träger zueinander als notwendig, ferner einen Neubau der Sr— ganisation, wobei allerdings eine gewisse Trennung der Waganisse beibehalten werden müsse— Notwendig sei jedoch, daß die Ver⸗ sicherungsträger untereinander guf dem Wege des Ausgleichs sich gegenseitig helfen und daß die Versicherten möglichst nahe an den Versicherungsträgern sind, so daß sie an der Verwaltung und Verantwortung sich mitbeteiligt fühlen.

Zum Schluß erklärt Peppler, daß es Aufgabe sein müsse, in noch weit stärkerem Maße als bisher in der Sozialversicherung Vorbeugungsmaßnghmen zu treffen. Als besonders wichtig erscheinen da die Gebiete der Krebs- und Tuberkulosebekämpfung. Jeder Einsichtige werde darüber klar sein, daß nur eine langsame und organisatorisch gesunde Entwicklung dem erstrebten Ziel am nächsten kommt. Als ein für später zu erstrebendes Ziel bezeichnet er die Senkung der Beiträge und Erhöhung der Leistungen.

Kunsft und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staatstheater. Mittwoch, den 27. Juni.

Staatsoper: Der fliegende Holländer. Musikalische Heger. Beginn: 20 Uhr.

Shen ,, Struensee. Drama von Otto Erler. Beginn: 2 hr. 5

Leitung:

Handelsterii.

Die Durchführungsbestimmungen der Devisenrepartierung.

Die angespannte Devisenlage macht es notwendig, die täg⸗ lichen Devisenabgaben der Reichsbank bis auf weiteres soweit einzuschränken, daß sie nicht ö sind als die Eingänge an dem⸗ selben Tage. Die Reichsbank wird daher von Montag, den 25. Juni

19384 ab, die Zuteilung der angeforderten Devisenbeträge nach Maßgabe der Deviseneingänge vornehmen. Sofern die Devisen—⸗ eingänge zur vollen Zuteilung nicht ausreichen, wird eine Repar⸗ tierung der angeforderten Beträge erfolgen. Die Zuteilung wird dann nicht für alle Anforderungen und Währungen gleich sein.

Alleit Personen und Firmen ist bei der Erteilung von Ge— nehmigungen, die zum Erwerb von effektiven ausländischen Zah⸗ lungsmitteln berechtigten, zu eröffnen, daß sie mit einer Iunei ung der Devisen nicht ahn rechnen können.

Zur technischen Durchführung der Repartierung wird fol⸗ gendes angeordnet: .

Die bisherigen Grundsätze über die Erteilung von Devisen⸗ genehmigungen bleiben im allgemeinen bestehen. Es muß jedoch verhindest werden, daß an Stelle nicht zugeteilter Devisen Reichs⸗ mark⸗Zahlungen auf freie Ausländerkonken (II/ 35 Ri) oder an solche Inländer geleistet werden, die ihrerseits . aus dem Ausland zu erwarten haben, da hierdurch die beabsichtigte Wirkung aufgehoben und der Deviseneingang weiterhin vermin⸗ dert würde. Es ist deshalb erforderlich, daß die von den Devisen⸗ tellen zur Bezahlung der Wareneinfuhr erteilten Genehmigungen ahin geändert werden, daß sie nur noch zu Zahlungen in 6m tiven außländischen Zahlungsmitteln berechtigen.

1. Allgemeine Genehmigungen nach III/3 Ri. sind vom 1.7. 1934 ab in der Weise zu erteilen, daß sie nur noch zu un⸗ mittelbaren Zahlungen in ausländischer Währung nach dem Aus⸗ land oder zwecks Weiterleitung nach dem Auslande an inländische Inkassobevollmächtigte oder Vertreter eines Ausländers, dagegen nicht mehr zu Reichsmark⸗-Zahlungen im Inland berechtigen. Auch , gn , durch die Post sind unzulässig.

2. Einzelgenehmigungen nach II/4 Ri sind in der Form zu erteilen, daß ö. nur noch zum Erwerb von ausländischen Zah⸗ lungsmitteln berechtigen.

3. Allgemeine Genehmigungen nach 1165 —3 Ri. sind vom 1. 7. 1934 ab in der Weise zu erteilen, daß Zahlungen zu Lasten des Kontos (Il /s Ri.) nur noch in ausländischer Währung ge⸗ leistet werden dürfen, es sei denn, daß es sich um Zahlungen an Inländer für die mit den deutschen Geschäften des Kontoinhabers in unmittelbarem Zusammenhang . Nebenkosten (Frachten, Zölle, Versicherungsgebühren, rovisionen, Reisespesen u, dergl.) handelt. Soweit die Genehmigungen ausschließlich zur Einzahlung der empfangenen Beträge auf eines der bei der Reichs. e, ge. Konten für Länder, mit denen Verrechnungs⸗ abkommen bestehen, berechtigen, können . Einzahlungen weiter geleistet werden. Die kontoführenden Bankanstalten sind entspre⸗ chend zu unterrichten.

Ausgenommen von n e zuvor unter Ziff. 1— ange⸗ ordneten Einschränkungen 1 eichsmark⸗Zahlungen, welche auf die bei der Reichsbank geführten Konten derjenigen Länder er⸗ folgen, mit denen die Reichsbank n in dritter Wäh⸗ rung ausschließendes Verrechnungsabkommen abgeschlossen hat.

Es können demnach Zahlungen in inländischer Währung auf die

Konten folgender Länder geleistet werden: Bul grien, Dänemark, Estland, Griechenland, Jugoslawien, Lettland, Rumänien, Tsche⸗ choslowakei, Türkei, Ungarn.

Ausgenommen von den Einschränkungen . ferner Zah⸗ lungen in inländischer Währung auf die auf Grund von staat— liche Zahlungsabkommen bei der Reichsbank eingerichteten Sonder⸗ konten der Länder Belgien-Luxemburg, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechoslowakei. .

Die Vorschriften der R. E. 46 und 49 3/54 bleiben also in Wirksamkeit.

4 Für Zahlungen auf die Konten der Handelsvertretung ö gelten weiterhin die Bestimmungen der E. E. 85 33 3 / 34.

5. Ausländer⸗Sonderkonten für Inlandszahlungen bleiben in dem bisherigen Umfange bestehen.

6. Für Tausch⸗ und Verrechnungsgeschäfte gelten weiterhin die grundsätzlichen Bestimmungen des R. E. 148/37 II. Im Einzel⸗ fall können demnach auch den Inhabern von allgemeinen Geneh⸗ migungen nach 1113 oder IIl /s 8 Ri. Zahlungen an einen In⸗

länder in inländischer ö im Verrechnungswege genehmigt

werden. In diesem Fall ist je och, auch wenn die Zahlung im Rahmen der gekürzten Höchstbeträge der allgemeinen . gung geleistet werden soll, in Zukunft jeweils für jede Zahlung eine besondere Genehmigung auszustellen. . 7. Für Genehmigungen nach III/9 und Ul / io Abs. 1 Ri; tritt eine Aenderung nicht ein. Genehmigungen nach 11110 Abs. 2 Ri. sind nicht mehr zu erteilen. Der Erwerb von ausländischen Zahlungsmitteln in Vorlage für erwartete Transitdeviseneingänge ist nur noch im Wege der Einzelgenehmigung und nur dann zu gestatten, wenn ein besonderes Bedürfnis dafür nachgewiesen ist, wor der Ablehnung einer allgemeinen Genehmigung nach III / ig Abs. 2 Ri. ernste volkswirtschaftliche Bedenken entgegenstehen, ist mir zu berichten. . 8. Genehmigungen nach II/ 11 Ri. für Importagenten sind vom 1. Juli 19854 ab in der Weise zu erteilen, daß sie nur noch ur Weiterleitung von Zahlungen berechtigen, die in ausländischer ährung geleistet werden. ,, ist daher die Weiterleitung von Reichsmark⸗Zahlungen, die Verwendung der empfangenen Beträge zur Aufrechnung und die Leistung von Zahlungen aus den , e. Beträgen an Inländer. Die Befügnisse nach III 11 Abs. J zu b) und c) bleiben unberührt. Auch die Genehmi⸗ gungen für den Nachnahmeverkehr nach 111611 Abs. 2— 4 Ri. ist vom 1. 7. 1934 ab entsprechend zu beschränken. Für die . leitung des Transport-, Zoll⸗ und Versicherungsinkassos lll Abs. - zu b) tritt eine Aenderung nicht ein; dagegen dürfen Warennachnahmen nur noch in ausländi cher Währung erfolgen. Die Weiterleitung oder Verrechnung von in Reichsmark na ge⸗ nommenen Rechnungsbeträgen ist ab 1. 7. 1934 nicht mehr zu⸗ lässig. 9. Bei Genehmigungen nach ILE Ri. tritt eine Aenderun nicht ein. Do gn auf den Runderlaß 56 / 4 Abschnitt über die Devisenzuteilung im zweiten Halbjahr 1934.

Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 146 vom 26. Juni 1934. S. 3

Um die 1 . as

licher Seite zusammenzu Sorge zu tragen, wurde

kleinem Stabe die Stelle Diese Stelle ist in der Zwischen gabenbereich zu einem Amt erw in München, Leopoldstraße 17.

Verfasser ernannt. Als

Partei oder

nichtbäuerlichen

bäuerliche Siedlung im

sämtlicher

eines

Aufgabenkreis

wurde in der Verfügung angegeben:

„Alle Fragen der Siedlung, die von den angeschlossener werden oder bearbeitet werden sollen, nehmen mit dem Beauftragten für alle Stabe des Stellvertreters des Führers beh Mit Rücksicht darauf, Siedlung arbeiteten, wurde weiterhin bon dem Verfügung erlassen, daß „von parteiamtlich im Interesse sation nur noch das Heimstättenamt, straße 28, mit seinen Unterorganisatior von den verschiedenen großen Parte geschlossenen Verbänden für dieses Stellen eingerichtet worde Bezeichnung, der persönlichen Besetzung des des Ernennungsdatums an das beim Stabe des Stellvertreters des

straße 17, gemeldet werden.

behalten, die gemeldeten Stellen

oder aufzulösen. Stellen,

werden.“

Es war selbstverständlich,

Klärung und

eitert worden und

Stellen

einer klaren

Amt des Siedlun Führers, Mür

zu bestätigen, welche bis zum 15. meldet sind, gelten als aufgelöst. Einvernehmen mit dem Beauftra

Verbände

daß auch auf behördlicher Seite eine

Zusammenfassung der Sie dlungs politik

erfolgen mußte. Deshalb wurde durch Erlaß des

ein Reichskommissar für das nichtbäuerl gesetzt, während für das bäuerliche Sie Granzor

der Ministerpräsident a. D r Erlaß über den Reichs kommissar lautet:

„Für die Förderung des Siedl kommissar für das Siedlungswesen bestellt, ernannt wird. Sein Geschäftsbereich umfa

Ab grenzung zwischen Handwerk und Handel.

In den letzten Tagen ging durch die richt über ein Schreiben des handwerksführer und an— Nachricht betraf die Organisierung solcher Hand in erheblichem Umfange Handel mit nicht selbst hergestellten Er— Durch die Pressenotiz, die vom entstand der n sei.

zeugnissen treiben.

des Einzelhandels stammt,

diese Frage schon entschiede

ordnung des Führers der W

ergangen. Vielmehr wer

lassen.

Zur Frage des deutschen Bezuges von Wolle im Falle

Führers der W

v eingesetzt

ungswerkes

Tages presse eine Nach⸗ s der Wirtschaft an den Reichs— den Reichsführer des Handels.

eines Clearing⸗Systems.

. Sydney, 25. Juni. Zu der Möglichkeit, r t die Einrichtung eines deutsch-englischen Clearing⸗Systems durch die britische Regierung mit einer Einschränkung der Einfuhr aus

daß Deutschland auf

Führung Führers in geschaffen. ihrem wachsenden Auf— hat ihren Sitz Zum Beauftragten wurde der

Dienststellen der N. bearbeitet dürfen nur im Einver— Siedlungsfragen beim andelt werden.“

daß insbesondere auf dem Gebiet der durcheinander Stabsleiter Bormann die er Seite für die nicht⸗ Arbeitsorgani⸗ Berlin W 35, Tiergarten— ien zuständig ist. iorganisationen und den an— Gebiet bereits Referate oder n sind, müssen diese unter

Soweit

Angabe der Arbeitsgebietes und gsbeauftragten ichen, Leopold⸗ die dem Beauftragten vor— umzugestalten Mai 1934 nicht ge⸗ Neue Stellen dürfen nur im gten eingerichtet oder besetzt

Reichspräsidenten iche Siedlungswesen ein— dlungswesen bereits früher worden war.

wird ein Reichs— der vom Reichskanzler ßt alle Aufgaben der

. Pressedienst falsche Eindruck, als ob In Wirklichkeit ist eine An— irtschaft über diesen Punkt noch nicht den nach einer eingehenden Aussprache mit dem Führer der Wirtschaft der Reichshandwerksführer und

der Reichsführer des Handels eine gemeinsame Anordnung er⸗

S 4 Staats s

Siedlung. mit Ausnahme der für Ernährung und L des deutschen Bauernt

nister.“

Auf Grund dieses Erlasses wurde vom ssekretär Gottfried Feder im Reichs zum Reichskommissar ernannt. Ftaatsseékretär im Reichswirtsch Weise in der Lage, die gerade gegebenen wichtit gewährleisten.

Dem Reichskommissariat werden alle be gegliedert, welche sich bisher mit dem W nichtbäuerlichen Siedlungswesen befaßt

sprechenden parteiamtlichen Organisation,

ist durch eine begrüßen worden, daß der Siedk rers, welcher gleichzeit laß des Reichspräsidente ernannt wurde. und mit Be

und

Das deutsche Siedlungswerkt.

Von Dr. W. Ludowie i, Leiter des Heimstättenamtes der DAF.

aller Siedlungsfragen von parteiamt⸗ sen und für eine einheitliche von dem Stellvertreter des Siedlungsbeauftragten

Heim stättenamt,

ung von Volk t auch in b

auf einem un h ) und Wirtschaft ester Form die

bei dem Heimstättenamt vorliegenden Richtlinien für die nationalsozialistische Siedlung

und die hier bereits g missariat zu übertragen. daß hier nicht unnöt lichen Organisation stehen, welche von worden sind. und behördlichen die richtige Verteilung der persönliche geben,

dem britischen Rei Sachverständigen

australischer Merino⸗W Die behr werkszweige, die ĩ

Die Förderung der inländi zuschüsse hat in letzter Zeit

erklärt,

Organisation ergibt Aufgaben. Interessen könnten welche das

1h anderen Seite zuschla Ter amtlichen Organisation handelt

schiedene Instrumente mit besond Es kann sich also im Interess werkes nur darum handeln, beide . in richtiger Form einzusetzen,

gen. So ist die be ig Doppelarbeit ie wertvollen seiten der Bewegung Aus der besonderen

t worden,

ch antworten könnte, wird Deutschland

olle schwerlich ver lich für die deutsche Textilindustrie sei. dige dagegen glauben, von Kreuzzuchten obl geliefert werden. durchaus der M zichtet werden kann.

mit

könne

. Vie

Aufgaben, die dem Reichsminister andwirtschaft hinsichtlich der Nenbildun ums zustehen. Der Reichs kommissar für das Siedlungswe Reichswirtsch sammenarbeit mi Neichskanzler der wirtschaftsministerium Er verbleibt an seiner Stelle al aftsministerium und ist auf diese für die nichtbäuerliche Sied en Beziehungen zu wirtschaftlichen

hördlichen Stellen ein⸗ ohnungswesen und dem haben. Mit der ent⸗ dem

swerte personelle Verbindung geschaffen ungsbeauftragte beim Ssellvertreter des ig Leiter des He

ist ein Ehrenamt Auf diese Weise wird die Ein— geheuer wichtigen Ge— gewährleistet. Möglichkeit sichergestellt,

esammelten Erfahrungen auf das Kom— ste Gewähr dafür geboten, eleistet wird und der staat— nterlagen zur Verfügung bereits zusammengetragen Eigenart der parteiamtlichen sich ohne Schwierigkeiten Nur Unerfahrenheit oder zu Bestrebungen Veranl gesamte Aufgabengebiet gen wollen.

von manchen hiesigen auf den Ankauf zichten, weil diese unent— Andere Sachverstän⸗ daß die deutsche Regierung den Gebrauch igatorisch machen könne, die von In deutschen sachverständigen Kreifen ist man teinung, daß auf die australischen Merinos ver—

Zunahme der Erdölbohrungen in Thüringen.

schen Oelgewinnung durch Reichs—

u einer erheblichen Verstärkun Erdöl ⸗Aufschlußarbeiten in . geführt. Es sind eine Reil von Tiefbohrungen angesetz dem Kreise Langensalza⸗Mühlhausen. beteiligt die Wintershall A.⸗G., die Gewer PVreußag und die Burbach Kaliwerke A.-G geführten Tiefbohrungen haben noch keinen prakt

s kommi ( Siedl sen untersteht dem haftsminister. Er trifft seine Maßnahmen in

s , Zu⸗ im Einvernehmen

dem Reichsarbeits⸗

lung Fragen zu

Füh⸗ imstättenamtes ist, durch Er⸗ n zum Stellvertreter des Reichs kommissars Das ihm übertragene Amt zügen nicht verbunden. heit von Partei und Staat biet der Erneuer Hierdurch is

assung der einen oder der In der behördlichen und partei— es sich vielmehr um eren Eigenarten und e des

wei ver⸗ Vorzügen. roßen deutschen Siedlungs—⸗ nstrumente gleichzeitig und um die Aufgabe löfen zu konnen.

Amerika

der he und zwar hauptsächlich in An den Bohrungen sind kschaft Elwerath, die bisher durch⸗

ischen Erfolg

gehabt. In großer Tiefe traten zwar Erdgase auf, jedoch konnten keine ausbeutefüähigen Erdölvorkmmen festgestellt werben. Die Hoffnungen auf eine Erschließung größerer Erdöllager in Thü⸗ ringen sind aber dadurch neuerdings wieder verstärkt worden, daß die Burbach Kaliwerke auf der Schachtsole ihres Kaliwerks in Volkenroda erneut fündig geworden sinb— Bekanntlich war die Erdölgewinnung, die hier vor einigen Jahren aufgenommen wurde, durch einen Sondenbrand erheblich gestört worden. Nun⸗ mehr ist es zum erstenmal wieder gelungen, eine starke Oelader n, . die eine Tagesprodukfion von 12 bis 15 t Rohöl ergibt.

——

llneinheitliche Entwicklung der Nebenprodukten⸗ gewinnung im Ruhrbergbau.

Starke Steigerung der Gasabgabe. Rückgang der synthe⸗

tischen Stickstofferzeugung.

Die Nebenproduktengewinnung des Ruhrbergbaus, die im wesentlichen abhängig ist von der Entwicklung der Kokserzeugung, hat sich im Jahre 1933 durchaus nicht einheitlich entwickelt, wenn auch auf einzelnen Gebieten ganz namhafte Steigerungen der Produktion festzustellen sind. Nach den Ermittlungen des Ver— eins für die bergbaulichen Interessen ist im niederrheinisch-west—⸗ sälischen Bergbau (also im Dberhergamtsbezirk Dortmund, ohne die außerhalb des Industriebezirts liegenden Zechen, einschließ⸗ lich jedoch der linksrheinischen Zechen des Ruhrbezirks), während die Kokserzeugung gegenüber dem Vorjahre von 15.37 auf 16,77 Mill t gestiegen ist, beispielsweise die Erzeugung der syn⸗ thetischen Stickstoffwerke auf 54 567 gegen 62 583 t im Vorjahre zurückgegangen. Demgegenüber weisen die Erzeugungsziffern für Ammoniak EStickstoffinhalt) eine Steigerung von 16 318 t im Vorjahre auf 48 078 auf, und ebenso erhöhte sich der Anfall von Rohteer auf 641 536 (oHs5 Sij) t und von Leichtöl auf 177211 (l57 507) t.

Ueber die Ergebnisse der Teerdestillation und Benzolreini⸗ gungsanlagen gibt nachstehende Uebersicht Aufschluß, wobei in den Zahlen auch diejenigen Mengen enthalten sind, die von anderen Werken als Zechen im Ruhrbezirk hergestellt wurden (Gesellschaft für Teerverwertung und Rütgerswerke):

1933 1932 t t

21 217 24 068 56 682 71 570 23 645 28 134

Wachssl ... . ; 16 599 12156

, . Imprãägnieröl ö Anthrazenöl . . . 11379 8100

w 11015 9951

. 322 817 301 839

17962 12195

Rohnaphthalin Reinnaphthalin . Pechkols. . J Straßenteer und sonstig

präparierter Teer 50 134 Benzol J 38 656 32 516 Gereinigtes Oel .. 65 496 Motorenbenzol ... 104 394 Cumaronharze ..

Tie Gesamtgerzeinaun an —16 e ger zeugung ü111

Koksofengas im Jahre 1933 5,878 (i. V. 5,331) Mrd. ebm. Davon Mrd. ehm für Unterfeuerung verwei det, Mrd. cbm als Ueberschußgas abgegeben dem Ueberschußgas wurden 0 968 7091 Mrd rbrauch verwendet, 6175 (0, 179) Mrd Stickstoffwerke abgegeben und 1,980 (1,678) Mrd wurden. An elektrischer Energie wurden 1,872 (1,837) Mrd. erzeugt. Der Verbrauch stellte sich auf 1,524 (1,501) Mrd Abgegeben wurden 0447 (0,416) Med. KWh und bezogen , 180) Mrd. KkRWh. Hierbei ist allerdings zu berücksich Bezug und Abgabe der Ruhrzechen unte nicht eingeschlossen sind. An Steinsalz wurden 480 413 gewonnen. An Ziegelsteinen wurden 78.793 (39, 595) V hergestellt, während die Ziffer hierfür im Jahre 250 559 Mill. Stück beträgt.

Kohlenproduktion des Deutschen Reichs im M

Erhebungsbezirke

Mai

onat Mai 1934.

Mai

Steinkohlen

Braunkohlen

Koks

t

Preßkohlen

aus

Steinkohlen

t

Preßkohlen aus Braunkohlen (auch Naßpreß⸗ steine t

Steinkohlen

. * Broß fob]

1 Preßkohlen , e

Braunkohlen aus unkohle ste ine)

t t

Oberbergamtsbezirt: Breslau, Nie derschlesien

. Oberschlesien. K ,

Bonn ohne Saargebiet

359 266

1196769 4680

) 109892 6995295 566 242

712 310 9 4327725 172 64

3463517

69 857 76 095

27198 1695286 1099 564

5 437 18 296 4909 20 722 203 323 15 764

138 158

9

1857651 6777 357

36 165 966

3 068 336

8. 6 Steinkohlen auch Naßpreß⸗

355 464 385 250 22 566 843 S54 991 123 905 8 036 666

3772044 28 848 746 132 105 438 25 5851 5 474 565 123 599 106 038 1348 675 517 556 119130 3347 099

24 440

571763

17 234 128

Preußen ohne Saargebiet

Vorjahr

Berginspeltionsbezimk: München Bavreut h ö Zweibrũücken.

9 232 144 9 151 257

3* 9

8676193 257 59? 91 6785 28 9846

1978009 1 635 25

268 451 50 I 15

458 465 573

127 49410127

44 728 006

21419 341 172127 173 334 11 227 505

S 050 529 . 5 115700

530 134

301 161

Bayern ohne Saargebiet Verant- Bergan tsbez irt: Zwickau... Stollberg i. E. , Leivzig.

3 90 9 164

51

124 256 126 379 16813

120 524 I1I7 209

. 142 758 764 917

221 790

Sachsen

Vorjahr.

Barcen⸗ Thüringen. . Braunschweig . öl Uebriges Deatschland

267 448 250 757

11078

907 675

S51 227

419963 87 212

175 183 91 161

233 050 225 595

168 980 48 420 2 965

138 908 29 891

J 13 200 7as ö. er

Deutsches Reich obne Saargebiet Deutsches Reich (obne Saargebiet):

Teutsches Reich (jetziger Gebietgzum fang obne Saargebiet): 1913 Deutsches Reich (alier Gebietẽeum ang): Igj3 7.7 .....

Einschließlich 1. der Förderung des Obernkinchener Werkes.

Davon aus Gruben mts der Elbe: 2577332 t.

) Berichtigte Zahl.

9511513

5716 0990 II IIS S659 141 265 671

10 468 91

ö 9 90 92s 5665 435 6 665 14355

2 0638 487

1666 369 9 2160 317 2 65 16

5419 7265

Ho 557

451 087

l

2 499 158

151 6654 1710005 1710 005

Das restliche Drittel ist unter Uebriges Deutschland⸗ nachgewiesen.

19 987 815

15 47017 55 64360 77 645 129

12 15 9 59? 1I1 5535 271

54 226 i 15 906 768

720 o 1862 668

S 2, 1995 * I7M611 59 011 459 17 213 115 22665 574 556 04 I 169 12 335 115 2388 39

Berlin, den 2B. Juni 1934

Statistisches Reichs amt. Dr. Reichardt, Ministerialdirektor.

* *

2 K , 2 . ; 2 k 2

K