Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 147 vom 27. Juni 1934. S. 2
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Bekanntmachung Über die Weitergeltung kaliwirtschaftlicher Belt inmungen. Auf Grund des 5 64 Absatz 2 des ,, vom 18. Dezember 1933 (RG6Bl. II S. 1027) wird folgendes
bestimmt: 1. Die Bekanntmachung über Frachtenausgleich für inländische Empf Frachtenausgleich für inlä— m 6 60 (Nr. 274 des Deutschen — 2 . zanzeigers vom 21. November 1936. Staatsanzeigers vom 24. Nove 4 . 2. die Bekanntmachung, betreffend , preise für das Inland vom 33. Dezember 1931 (Nr.? 2 des Den ichn Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 29 Dezember 1931), bleiben bis auf weiteres in Kraft. II. 2 P
Frachtenberechnung und änger vom 24. November und Preußischen
Berlin, den 26. Juni 1934. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Sarno w.
Bestimmungen der Kaliprüfungsftelle zur Sicherung gegen Untergehalt.
5 32 D z 3* ö 5 3
Auf Grund des 5 30 Abs. 1 des Kaliwirtschaftsgesetze
vom 16 Dezember 1933 (RG6Bl. II S. 1027) wird hierdurch
bestimmt:
1. Vorschriften sür die Probenahme und Gehaltslontrolle. .
1. Die nachstehenden Vorschriften gelten für w zur unmittelbaren Verwendung als Kalidüngemittel in der schen Landwirtschaft bestimmt sind. .
2. Das Kalisyndikat hat dem Empfänger den Gehalt ö
reinem Kali zu gewährleisten. Dieser Gehalt ist der Abrechnung zu Grunde zu legen. ; . ; 9 . eee n, und Kalidüngesalzmarken 2 Ke erfolgt die Berechnung des Kaligehalts in ganzen . en, Der gewährleistete Gehalt ist dem Empfänger spätestens am Tage nach dem Abgang jeder Lieferung mitzuteilen. ö ;
Bei den höherprozentigen oder schwefelsauren dandels marken wird der Kaligehalt in ganzen und zehntel Prozenten berechnet. Er ist dem Empfänger spätestens am zweiten Tage nach Abgang jeder Lieferung mitzuteilen. . . 3. Der gewährleistete Kaligehalt wird auf Grund von Pro⸗ ben ermittelt, die von der Kaliprüfungsstelle verpflichtete Probe⸗ nehmer gezogen haben. . .
4. Bei der Probenahme auf dem Werk hat der verpflichtete Probenehmer aus jedem versandfertigen Eisenbahnwagen mit einem Probestecher an so viel verschiedenen Stellen Probemengen zu entnehmen, daß auf je 5 dæ mindestens eine Stichprobe entfällt. Erfolgt die Lieferung in Säcken, so ist bei 100 kg- und 75. kg⸗ Säcken aus der Mitte jedes fünften Sackes, bei 50 kg = Säcen aus der Mitte jedes zehnten Sackes eine Stichprobe zu entnehmen (Werksprobe). . . ‚ .
Die Probestecher müssen bei loser Ware eine Schlitzlänge von mindestens 1 m und eine Schlitzbreite von mindestens 15 mm, bei gesackter Ware eine Schlitzlänge von mindestens Gäa5 mm und eine Schlitzbreite von mindeftens 7 mm haben. Das Probegut ist auf trockener und reiner Unterlage sorgfältig zu mischen und in einer Probemühle so fein zu vermahlen, daß das Mahlgut durch ein Sieb von 0,5 mm Maschenweite hindurchgeht. ö. .
Zwecks Feststellung der Beschaffenheit der Mare in ihrem
Urankgz d ais Ser Rreoheinühle stammende Mahlgut ist nochmals zu mischen. Darauf sind mindestens drei etwa 200 g fassende, rein und trocken gehaltene Gläser zu füllen.
In alle vier Probegläser ist ein Zettel zu legen, auf welchem der Name des Empfängers, die Handelsmarke fowie dle Bezeichnung und Nummer des Eisenbahnwagens angegeben sind. Ein gleicher Zettel ist auf die Gläser aufzukleben. Der für das Glas unter Abs. 3 bestimmte Einlege⸗ und Aufklebezettel ist außerdem mit der deutlich sichtbaren Aufschrift „Urzustand“ zu verfehen. Sämt— liche Gläser sind zu versiegeln.
Für die Ermittlung des Kaligehalts einer Lieferung ist nur der Inhalt der unter Abs. 4 genannten drei Gläser zu verwenden. Eins dieser Gläser dient zur Analyse auf dem Werk, die anderen sind von dem verpflichteten Probenehmer mindestens sechs Wochen lang und, sofern eine Beschwerde einläuft, bis zur Erledigung der Beschwerde unter Verschluß aufzubewahren.
5. Wünscht der Empfänger die Nachprüfung des Kaligehalts einer Lieferung, von der auf. dem Werke durch den verpflichteten Probenehmer Probe gezogen worden ist, so hat er das Kali⸗ syndikat unter Bezeichnung des Eisenbahnwagens, des Verlade—⸗ tages und des Lieferwerkes um Uebersendung eines Probeglases zur Kontrollanalyse an eine deutsche amtliche oder unter öffent⸗ licher Aufsicht stehende Versuchsanstalt oder an einen deutschen ffeutlichen Handelschemiker zu ersuchen, die von der Kali—
igsstelle für die Anfertigung von Kalisalzanalysen zuge⸗ sen sind.
6. Dem Empfänger steht es frei, bei Lieferung in ordnungs— näßig verschlossenem Eisenbahnwagen auch seinerseits Probe zu ziehen und sie an Stelle der unter 5 vorgefehenen Werksprobe durch die dort genannten Versuchsanstalten oder Handelschemiker untersuchen zu lassen (Empfängerprobe)h. Für die Empfänger⸗ probenahnie sind die Vorschriften unter 7 maßgebend.
7. Die Mindestmenge der Handelsmarke, von der die Emp⸗ fängerprobe genommen werden soll, muß 100 dz betragen. Werden in einem Eisenbahnwagen mehrere Handelsmarken be— zogen, so ist eine Empfängerprobenahme nur aus einer Handels— marke zulässig und auch nur dann, wenn die Menge dieser Handels⸗ marke mindestens 50 dz beträgt und abgesehen von ihr alle anderen beigeladenen Handelsmarken gesackt sind.
Die Empfängerprobe ist im Eisenbahnwagen unmittelbar nach seiner Ankunft auf der Empfangsstation zu ziehen. Als Probenehmer sind Beamte einer deutschen amtlichen oder unter öffentlicher Aufsicht stehenden Verfuchsanstalt oder öffentliche Handelschemiker oder von der Kaliprüfungsstelle verpflichtete Probenehmer zugelassen. Ist ein solcher Sachverständiger nicht erreichbar, so kann die Probe auch durch eine mit den Probenahme⸗ vorschriften vertraute volljährige Person unter Hinzuziehung eines unheteiligten, einwandfreien Zeugen genommen werden, der mit den Probenahmevorschriften vor der Probenahme bekannt⸗ zumachen ist.
Feuchte oder beschädigte Säcke bzw. nasse Stellen im Salz⸗ haufen sind von der Bemusterung auszuschließen. Der Probe⸗ nehmer hat mit einem Probestecher an so viel verschiedenen Stellen Probemengen zu entnehmen, daß uu je 5 dz mindestens eine Stichprobe entfällt. Erfolgt die Lieferung in Säcken, so ist bei 100 kg- und 75 kg-Säcken aus der Mitte jedes fünften Sackes, bei 50 kg-Säcken aus der Mitte jedes zehnten Sackes eine Stichprobe zu entnehmen. Die Probestecher müssen bei loser Ware eine Schlitzlänge von mindestens 1 m und eine Schlitzbreite von min⸗ destens 15 mm, bei gesackter Ware eine Schlitzlänge von mindestens T5 m und eine Schlitzbreite von mindestens 7 imm haben. Das Probegut ist auf trockener und reiner Unterlage sorgfältig zu mischen und auszubreiten. Aus der ausgebreiteten Salzschicht sind mit der Spitze eines Löffels gleichmäßig aus allen Teilen der Fläche Salzmengen zu entnehmen. Das auf diese Weise ge⸗ wonnene Probegut ist erneut gut durchzumischen. Eine Zer— kleinerung des Salzes darf nicht vorgenommen werden. Von dem
gehaltene Gläser zu
auf zukleben. ordnungsmäßig ge
zur tersuchungsstellen der zweiten Ausfe Wochen 264 Erledigung
übersenden.
drucken.
trollanalyse
über die Wah
Analyse
endgültige
12 3 nur bis 11,6 vor, so fällt bei de spielraum fort.
berechnet. Ergibt
zu erfolgen.
vergüten.
Werden
zur Probenahme
trolliert.
suchen zu lassen s
15. Beschwerd Kaliprüfungsstelle
schriften für die P
den. Im letztere
verzüglich an die
weiter aus. Die
urkunde von der
verpflichtet hat.
18. Erfordern den vorstehenden hierfür von der lassen.
gehenden Jahres
dem Emp daß sie
werfen. Ferner
Versuchsanstalten 20. Die Nan geführt werden kö
anzeiger bekanntg 21. Bei den
Handelschemikern
ausführen . länd J. Parteien erzielt, so entscheidet die Kaliprüfungsstelle. erechnung des Kaligehalts einer solchen Lieferung ist das Mittel aus Kontroll- und Schiedsanalyse ö ö
9. Der Spielraum, innerhalb dessen das Ergebnis der Kon⸗ trollanalyse ,, dem berechneten Kaligehalt schwanken darf, beträgt G5 86 Ke0. Wird jedoch die niedrigste Grenze des Kali⸗ gehalts einaͤr Handelsmarke unterschritten, so vermindert sich der Spielraum auf 04 4, Ke0. Zum Beispiel ist bei Rohsalzen mit einem berechneten Kaligehalt von 1435 ein Analysenspielraum bis 13,5 45, bei Rohsalzen mit einem berechneten Kaligehalt von
Mittel aus Kontrol
mehr als 0,4 27 Ke0, so sind
12. Beanstandungen
Die Kaliprüfungs trollen von den Kalifa
ihm ausgehändigte Be
entsprechende Anwendung. Fällen wird die von dem Probenehmer eingesandte Bestallungs⸗
delskammer zurückgegeben,
zu ,, daß
Analysen ausführen.
füllen.
zogen worden
an eine zu senden. rtigung der
Ur kein
J der soll,
26 zulässig.
m
ö B. bei e 21
ge
sind zu
wegen Mindergehalts sind inn einer Ausschlußfrist von fünf Wochen nach Abgang der Lieferung vom Werke unter Beifügung der vorgeschriebenen Probenghme⸗ papiere und sonstigen Nachweise ,,,, über das Ergeb⸗ nis der Kontrollanalyse usw.) dem Kalisyndikat einzusenden.
13. Auf den Kalibergwerken und Kaliwerken sind den ver⸗ forderlichen Beleuchtung und? Deizu if me. Hgeergibf Tĩrich⸗ tungen zum Mahlen und Mischen der Proben in möglichster Nähe der Verladeftelle für die nutzung unentgeltlich zur Verfü
Die Kalibergwerke und Ka Probenehmern die für die Ausübun lichen Hilfskräfte zur Verfügung zu 1 . Einrichtungen Probenehmer die Ausübung s und vereinfachen sollen, so is prüfungsstelle erforderlich.
14. Die verpflichteten Probenehmer und die Einrichtungen
einer t hierzu die Genehmigung der Kali⸗
Probegut sind sodann zwei etwa 200 g fassende, rein und trocken
In jedes Glas ist ein vom Probenehmer ,,, Zettel
nach Muster A zu legen, ein gleicher Die Gläser
Zettel ist auf die Gläser z Daß die Probe
versiegeln. èist, wird von dem Probe⸗
nehmer sowie dem Zeugen unter Verwendung von Vordrucken nach Muster B in doppelter Ausfertigung hescheinigt⸗ P glas ist mit einer Ausfertigung der vorstehenden Bescheinigung .; Kontrollanalyse
Ein Probe⸗
der unter 5 genannten Un⸗ Das zweite Glas ist mit Bescheinigung mindestens fünf
und, sofern eine Beschwerde erhoben wird, bis zur er Beschwerde unter Verschluß aufzubewahren.
Dem Empfänger ist auf sein Verlangen vom Kalisyndikat eine hinreichende Anzahl von Formularen der Muster A und B zu Auf der Rückseite der Formulare nach Muster B sind die Bestimmungen unter 7 Abs. 1 bis 4 unter der Ueberschrift „Vorschriften für die Entnahme von Empfängerproben“ abzu⸗
8. Beide Parteien sind befugt, die Kontrollanglyse zu bean⸗ standen und . Schiedsanglyse vornehmen zu lassen. Wird die KLontrollanglyse einer Empfängerprobe beanstandet, so ist für die Ea , n, eine ordnungsmäßig gezogene Verlshrobe, im um⸗ gekehrten Falle eine ordnungsmäßig gezogene Empfängerprobe zu verwenden, der eine Ausfertigung der Probenahmebescheinigung beizufügen ist. Ist eine ordnungsmäßig nicht vorhanden, so ist auch im Falle de g der. einer Werksprobe eine andere n ,, ⸗ zogene Werksprobe für die Schiedsanalyse zu verwenden. ird
gezogene Empfängerprobe r . der Kon⸗
itersuchungsstelle, welche die e. Verständigung zwischen den Für die
10. Liegt sowohl eine Kontroll⸗ als auch eine Schiedsanalyse se,. sich daraus ergebenden Mittel der Analysen⸗
Der Kaligehalt der unter 2 Abs. 2 genannten Handelsmarken wird dann nicht nur in ganzen, sondern auch in zehntel Prozenten
iner Berechnung von 14 das
ind Schiedsanalyse 13,8 , so hat die end⸗ en, Abrechnung über eine Lieferung nach diesem Kaligehalt
14. Unterschreitet der für die endgültige Berechnung maß⸗ gebende Kaligehalt die niedrigste Grenze einer Handelsmarke um ür jedes Zehntelprozent unter der Mindestgrenze 150 „5 der zur Zeit geltenden Höchstpreise der be⸗ treffenden Handelsmarken (6 18 des Kaliwirtschaftsgesetzes) zu
innerhalb
Kalisalze zur ausschließlichen Be⸗ ung zu J
iwerke haben den verpflichteten ihrer Tätigkeit erforder—⸗ llen.
troffen, die dem verpflichteten ätigkeit (3iffer h) erleichtern
auf den Werken werden fortlaufend durch Be⸗
en über verp zu richten.
Verstößt ein verpflichteter Probenehmer
robenahme sor
stelle erteilten befonderen Anwe oder auf Widerruf der Bestallu Kaliprüfungsstelle geführten Liste der alle hat der betreffende Probenehmer die stallungsurkunde und das Dienstsiegel un⸗
3
Kaliprüfungs
ist
Vorschriften In
auftragte der Kaliprüfungsftelle und des Kalisyndikats kon⸗
telle behält sich vor, bei derartigen Kon— zlieferungen
owie das Ergebnis dem Empfänger mitzuteilen.
roben entnehmen und unter⸗ dem liefernden Werke und
flichtete Probenehmer sind an die
gegen die Vor⸗ vie die ihm von der Kaliprüfungs⸗ isungen, so kann auf Verwarnung ng und Streichung in der bei der Probenehmer erkannt wer—
stelle zurückzugeben.
18. Stirbt ein verpflichteter Probenehmer oder legt er sein Amt freiwillig nieder, so Dienstsiegel ebenfalls der Kaliprüfungsstelle einzusenden.
17. Die bis zum Erlaß des Kaliwirtschaftsgesetzes von den Industrie⸗ und Handelskammer ihre Tätigkeit auf Grund des
die Bestallungsurkunde und das
n angestellten Probenehmer üben von ihnen geleisteten Diensteides unter 14, 15, 16 finden auf sie den unter 15 und 16 genannten
Kaliprüfungsstelle an die Industrie⸗ und Han⸗
die
in einzelnen Vorschriften Kaliprüfungs
den Probenehmer angestellt und
Fällen die Verhältnisse eine von abweichende Regelung, so werden stelle besondere Anweisungen er⸗
2. Vorschriften für die zugelassenen Versuchsanstalten und
öffentlichen Handelschemiler.
npfänger der Salze gewähren. sich den übrigen Bedin sind die Personen
Die Ka
oder
ien der Versu
delschemiker, durch die Analys
nnen, werden egeben.
von den Bersuchsanstalten
nach diesen
Handelschemiker Analysen zugelassen werden.
19. Deutsche amtliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende Versuchsanstalten und deutsche öffentliche Handelschemiker, die sich mit der Ausführung von . Vorschriften im Laufe eines Kalenderjahres be hiervon der Kaliprüfungsstelle ufig zu machen und dabei die Verpflichtung
ie keine Rabatte oder sonstige Zuwendungen
nach Maßgabe dieser assen wollen, haben ktober des vorher⸗
Analysen
bis zum 31.
Es ist ferner anzugeben,
gungen dieser Bestimmungen unter—
sonen zu bezeichnen, welche die liprüfungsstelle entscheidet, welche zur Ausführung der
chsanstalten und öffentlichen Han— en nach diesen Vorschriften aus— alljährlich im Dezember im Reichs⸗
und öffentlichen Bestimmungen auszuführenden
der Gehalt an reinem Kali
Analysen von Kalisalzen ist fror ich t wecke hinreichenden Genauig-
(Kao) mit einer für die praktischen keit rie ö. .
Die e n . kann für die Analysen bestimmte Methoden vorschreiben. 22. Die Versuchsanstalten und öffentlichen Handelschemiker haben über die auf Grund dieser Bestimmungen ausgeführten Kalisalzuntersuchungen ein besonderes Verzeichnis zu führen, in dem unter fortlaufender Nummer die folgenden Angaben zu machen sind:
Datum des Auftrages,
Name und Wohnort des Auftraggebers,
Lieferwerk,
Verladetag,
Bezeichnung und Nummer des Eisenbahnwagens,
Name und Wohnort des kostenpflichtigen Enipfängers,
Handelsmarke, .
Art der Probe (WM — Werksprobe, E — Empfängerprobe),
Menge in dz eff.,
Ergebnis der Analyse, .
Name des analysierenden Sachverständigen,
Vermerk über die Zahlung. . ee. . Ein Auszug aus diesem Verzeichnis ist der Kaliprüfungsstelle vierteljährlich zusammen mit der unter 23 genannten Bescheini— gung einzusenden. 23. Bis zum 1. Mai, 1. August, 1. Novemher und 1. Februar jedes Jahres haben die Versuchsanstalten und öffentlichen Handels⸗ chemiker der Kaliprüfungsstelle eine Bescheinigung über die im vorangegangenen Kalendervierteljahr ausgeführten Analysen, für die gemäß den Vorschriften unter 25 ein Kostenbeitrag von der Kaliprüfungsstelle in Anspruch genommen wird, nach dem bei⸗ liegenden Muster C vorzulegen. In der Bescheinigung sind die Personen, die die Analysen ausgeführt haben, mit Namen und Amtsbezeichnung aufzuführen. Sie ist von dem Leiter der Ver⸗ suchsanstalt bzw. seinem Stellvertreter oder von dem öffentlichen
Ausführung der
Handelschemiker unter Beifügung der Amtsbezeichnung zu voll⸗
ziehen. ö . 3. Kosten der Probeuntersuchungen und Beiträge
der Kaliprüfungsstelle zu diesen Kosten. ;
24. Die von der Kaliprüfungsstelle zugelassenen Versuchsanstalten und öffentlichen Handelschemiker, die für inländische Empfänger Analysen der von ihnen zu landwirtschaftlichen Zwecken bezogenen Kalisalze nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen aus⸗ führen, erhalten mit Wirkung vom 1. Juli 1934 bis auf weiteres für jede Analyse eine Vergütung von 6,60 RM.
25. Die Kosten der Kontrollanalyse trägt, wenn der berech- nete Kaligehalt nach den Vorschriften unter g bestätigt und 63 Analysenergebnis nicht beanstandet wird, der Empfänger. Da—⸗ gegen hat das Kalisyndikat die Kosten zu ö wenn durch die Kontrollanalyse ein Mindergehalt festgestellt und auf eine Schiedsanalyse verzichtet wird. Bei dem unter 8 geregelten Schieds⸗ verfahren trägt die Kosten der Kontroll- und Schiedsanalyse die Partei, zu deren Ungunsten die Analyse , , ist.
Hat der Empfänger die Kosten der Kontrollanalyse zu tragen, so gewährt die Kaliprüfungsstelle einen Beitrag in Höhe von zwei Dritteln dieser Kosten, ohne Rücksicht darauf, ob der Kontroll⸗ analyse eine Werks- oder Empfängerprobe zu Grunde gelegen hat. Die Kaliprüfungsstelle übernimmt jedoch diesen Kostenanteil nur für eine Anglyse. Ein Beitrag zu den Kosten jeder weiteren Analyse, insbesondere . kann von der Kaliprü⸗ ungsstelle nicht beansprucht werden. ; ; fu . die . einer Empfängerprobe, bei der die Vorschriften unter 6 und 7 nicht beachtet worden sind, wird ein Beitrag aus Mitteln der Kaliprüfungsstelle nicht gewährt.
. CcMGiußvestimmungen. 25. Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. Juli 1934 in Kraft. Muster A. Empfangermuster.
Eisenbahnwagen: ö Handelsmarke: Menge: Verladen am.
2
8
. 2 8
0
qs lofe oder ö 19... von (Lieferwerk
Empfänger:; ; w Station:
Datum der Probenahme: Unterschristen:
3) bes ProbenehmernJ;Jĩ;, , gentle,
Muster B.
Probenahme⸗Bescheinigung für Kalisalze. Wir bescheinigen, daß die Probenahme aus , ,,, k Handelsmarke: .
R
qa lose oder . ö .
19... von (Lieferwerh)
nach den umfeilig abgedtucẽtten, fur die Probenahmẽ auf Empfangs⸗ stationen geltenden Vorschriften am heutigen Tage erfolgt ist.
,
Unterschriften: a) des Probenehmers: kh ben nnn,
1 0 * — 1 14 . 224 Säcken, J
Mu ster C.
Es wird hierdurch bescheinigt, daß im .. . . . . Kalender- vierteljahr 9. von d.. unterzeichneten . Kalisaʒ proben auf' ihren Raligehali untersucht Bestimmungen der . auf⸗
,,, worden sind, daß die Proben den in den prüfungsstelle zur Sicherung gegen Unterhalt vom .. 7 ... gestellten Bedingungen entsprochen haben, die Empfänger der Salze kostenpflichtig waren und ihnen in keinem Falle mehr als . RM für eine Analyse in Rechnung gestellt worden sind. Die Untersuchungen wurden von den nachstehend bezeichneten Personen*) ausgeführt:
e 6 2 0 2 0 8 1 5 den 2 0 2 262 9 2 8 1 19 * 9
8 0 9 3 1 9
unterschrif). *) Hinter den Namen sind die Nummern der Analysen nach dem Analysenregister anzugeben.
Berlin, den 25. Juni 1934. Kaliprüfungsstelle. Maenicke. .
1 ///
Preußen. Betanntmachung. Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung staats⸗ und volksfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1533 (RG Bl.
S. 479) in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über die Einzie⸗ kommunistischen ker nl dens vom 26. Mai 1933 (RGGBl. 1
ur 3 gon) wird hiermit die entschädigungslose Einziehung der
.
j 6 * ö 3 J ö 1 ; 5 1 . , 7 — —— — — — —— — ö 8 8 —
Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 147 vom 27. Juni 1934. . 3
.
nachfolgenden bei der Konsum⸗ und Spargenossenschaft in Calbe a. Saale geführten Konten zugunsten des Landes Preußen angeordnet.
Sparbuch Nr. 833 929 935 891 235 322 321
Betrag RM S0, 84
119,50
8, 15 69,46 39,37
202/06
Kontoinhaber:
Reichsbund der Kriegsbeschädigten, Förderstedt Zentralverband der Arbeitsinvaliden, Brumby Arbeiter⸗Samgriter, Calbe a. Saale“. J Arbeiter⸗Gesangverein, Calbe a. Saale . Arbeiter⸗Sportkartell, Calbe a. Saale , Freie Turnerschaft, Förderstedt ... . , und Ziegenzuchtverein, Förder⸗
J Arbeiter⸗Sportkartell, Förderstedt J Schwimmabteilung „Nixe“, Calbe a. Saale Arbeiter⸗Gesangverein „Vorwärts“, Atzendor Turnerbund, Förderstedt .. Klein⸗ und S
110,80 46,01 11,18
218,569 34, 12 23, 12 77, 69 13,73 26,52
8 8 6 64, 80 1 8 1 60 12
340 381 408 414 421 452 493 515 516 158 876 848 843 807 763 750 744 738 617 928 623
f 6 Brumbh ; ; r l J Cickendor ;
rein, Calbe HJ
f 221,58 . 73, 8 110,88 43,75 54,97 140, 64
Arbeiter Sportkartesf, ö S. B. D., Bier; Jö . Freie Volksbühne, Förderstedt ö. Arbeiter Wohlfahrt, Eickendorf ‚. Musikverein, Förderstedt ö Freie Turnerschaft, Barby ö S. P. D., Förderstebt ... K = Zentralverband der Arbeitsinvaliden, Atzendorf Reichsbund der Kriegsbeschädigten, Atzendorf Frauengruppe der S. P. D., Brumby.
Neichsbanner, Glöthe ..... ö 66z Siedlungsverein, . 934 Calbenser Canuklub enn, . A7 /s12 Reichsbanner (Mielke), Förderstedt .. 257 Arbeiter Wohlfahrt, Calbe w
6 2 1 1 1 1 2 1 . 2
167 Schrebergarten verein, Atzendorf ses Fußballklub „Wacker“, Förderstedt .. 916 Reichsbanner, ö — Sozialdemokratische Arbeiterjugend, Förderstedt Otto Pohl, Reichsbanner, ,, Die Einziehung wird mit dem Tage der Veröffentlichung dieser Verfügung im Reichs- und Staatsanzeiger wirksam. Magdeburg, den 21. Juni 1934. Der Regierungspräsident. J. V.: von Klinckow ström.
. Michtamtliches.
Verkehrswesen. Kolonialgedentmarken der Deutschen Reichspost.
Die Deutsche Reichspost gibt zur Kolonialgedenkfeier vier Freimarken heraus mit Bildnissen von Männern, die sich um die früheren deutschen Kolonien besonders verdient gemacht haben. Die Marke zu 3 Rpf zeigt Lüderitz, die zu 6 Rpf Nachtigal, die zu 12 Rpf Peters und die zu 25 Rpf Wißmann. Die Post⸗= anstalten beginnen mit dem Verkauf am 30. Juni. Die Auflage der Gedenkmarken ist beschränkt.
k
Aus der Preußischen Verwaltung.
Die Beratungen der Preußischen Oberlandesgerichts⸗ präsidenten und Generalstaatsanwälte Auf der Arbeitstagung der preußischen Oberlandesgerichts⸗ präsidenten und Generalstaatsanwälte, die am Monkag im Preußischen Justizministerium stattfand, und über deren Eri! nung durch Reichsjustizminister Dr. Gürtner bereits berichtet worden ist, wurden zunächst die in Preußen getroffenen Maß⸗ nahmen zur Verbesserung und Beschleunigung der Zivilprozeß⸗ berfahren besprochen. Der Feichsjustizminister gab der Erwar⸗ tung Ausdruck, daß Gericht und Anwaltschaft den mit Erfolg eingeschlagenen Weg mit Energie fortsetzten, um für den recht— , Volksgenossen eine schnelle und gute Rechtspflege zu ichern. ̃ Auch die Anordnungen über die Aufrechterhaltung des Heschäftsgangs während der Gerichtsferien fanden volle Zu⸗ tiimmung. Es herrschte Einmütigkeit darüber, daß die Tätigkeit
Ausführungen über die Notwendigkeit engster Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Organisationen der Bewegung. Er betonte, daß das dynamische Element, das in den einzelnen Organisationen verkörpert sei, voll gewürdigt und in die gemein⸗ same Arbeit einbezogen werden müsse. Andererseits sei es selbst⸗ verständlich, daß die Amtsträger der Bewegung sich bewußt bleiben müßten, daß ohne die in den Behörden verkörperte Statik eine sichere und gefestigte Staatsführung nicht möglich sei.
Es wurden weiter die in der Ausbildung des juristischen Nachwuchses einzuschlagenden Wege und Methoden behandelt und ferner die Notwendigkeit verständnisvoller Zusammenarbeit zwischen der Justiz und der gesamten Presse betont.
Mit der Erörterung von Fragen der ftrafrichterlichen Praxis und des Strafvollzuges fand die Arbeitstagung am späten Nach⸗ mittag ihren Abschluß.
Reichs justizminister Dr. Gürtner dankte den Leitern der Provinzialsustizbehörden für ihre vielfachen Anregungen und er— klärte, daß zur Pflege des regen unmittelbaren persoͤnlichen Ge— dankenaustauschs diese Zusammenkünfte auch weiterhin fort⸗ gesetzt würden.
Von nun an: Genaue Berufs angabe auf der Polizeianmeldung.
Der preußische Minister des Innern stellt in einem Rund— erlaß an alle Polizeibehörden fest, daß die Eintragungen in den Meldescheinen über den Beruf der Meldepflichtigen häufig nicht ausreichend seien. Die Meldescheine sind künftig, so erklärt der Minister, „von den Meldebehörden (Meldestellen) nur dann ent— gegenzunehmen, wenn sie die genaue Art der Berufstätigkeit der Meldepflichtigen wiedergeben. Allgemeine Ausdrücke und Sammel bezeichnungen wie Kaufmann, Angestell ter oder Arbeiter genügen allein nicht. Es ist vielmehr die besondere Art der Berufstätigkeit anzugeben, also z. B. Möbelhändler, Gemüsehändler, Zigarren⸗ reisender usw., Verkäufer, Maschinenbuchhalter, Stenotypift usw.,
Stahlgießer, Metalldrücker, Melker, Gärtner usw.“.
Polizei soll Autosport mitmachen.
„Die Teilnahme von Angehörigen der Landes- und Revier— polizei an öffentlichen kraftfahrsportlichen Wettbewerben ist, so erklärt der preußische Ministerpräsident im Einvernehmen mit dem Innenminister durch Run erlag, grundsätzlich erwünscht, so⸗ weit es Ziel des öffentlichen Kraftfahrsports ist, durch Geschick⸗ lichkeits, Dauer⸗ und Zuwverlässigkeitsfahrten Ausdauer, Mut und Geschicklichkeit der Kraftfahrer zu fördern. Es wird hinzugefügt, daß das Bestreben nach Vervollkommnung der Fahrtechnik der Polizei⸗Kraftfahrer hierbei ebenso bestimmend ser wie das Er⸗ fordernis, die Polizei am öffentlichen Kraftfahrsport im Verein mit anderen Reichsbehörden, dem NSKKuund den! DDA weiter⸗ hin lebendig zu beteiligen.
Im einzelnen wird angeordnet, Teilnahme auf Dienstkraftfahrzeugen an öffentlichen Wett⸗ bewerben für örtliche Wettbewerbe durch die Landespolizei⸗ Inspektion, für . a, , ,n durch den Chef der preußischen Landespolizei zu befehlen oder zu genehmigen ist. Bei der Revierpolizei ist für örtliche Wettbewerbe der örtliche Polizei⸗ verwalter für größere Veranstaltungen der Innenminister zu⸗ ständig. Die Teilnahme auf firmeneigenen Kraftfahrzeugen bedarf in jedem Falle der Genehmigung des Chefs der Preußischen Landespolizei oder des preußischen Innenministers. Außer der Bestellung des Fahrzeugs ist jede Inanspruchnahme der Firma, sei es materieller oder ö Art, verboten. Eine Teilnahme mit Kraftfahrzeugen ausländischer Erzeugung ist unstatthaft, die Teilnahme an reinen Geschwindigkeits-Wettbewerben verboten.
daß bei der Landespolizei die
Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater.
Donnerstag, den 28. Juni.
La Traviata. Mustkalische Leitung: 20 Uhr. Rebell in England. 20 Uhr. *
Am Donnerstag, dem 28. Juni, geht im Staatlichen Schau⸗ spielhaus zum letzen Male in dieser Spielzeit das Framü von Hans Schwarz „Kebell in England“ unter der Regie von Gustaf Gründgens in Szene mit . Körner (Königin Eli— sabeth), Paul Hartmann (Graf Essex), Friedrich Kayßler (Lord Cecil, Elaus Clausen, Paul Bilds. Aribert Wäscher, Maria Koppenhöfer, Elsa Wagner, Ernst Keppler, Just Scheu, Wolf Trutz sowie den Herren Bergmann, Bluhm, Büttner, Dunskus, Haubenreißer, Hannemann, Hasse, Mannstaedt, Menzel, Nicklisch, Tarrasch, Urtel, Werner und den Damen: Margarete Schön, Helene Wagenbreth. Bühnenbilder: Rochus Gliese,
Staatsoper: Beginn:
Schauspielhaus: Schwarz. Beginn:
Preuß.
Drama von Hans
der Rechtspflege während dieser Zeit keinen Augenblick ruhen dürfe. Staatssekretär Dr. Freisler machte alsbann grundlegende
Hanbelsteil. Steigende wirtschaftliche Rentabilität.
Ein Beweis für den induftriellen Wiederaufftieg.
Wiederholt hat der Führer darauf hingewiesen, daß das Er⸗ zebnis der nationalsozialistischen Wiederaufbauarbeit nicht eine einseitige Steigerung der Unternehmergewinne durch erhöhte industrielle Ertragsrente sein kann, sondern der Gesamtheit des schaffenden Volkes durch eine allmähliche Steigerung des Ein⸗ lommens auch der breiten Massen zugute kommen soll. Das setzt selbstverständlich die Erreichung eines gesunden wirtschaftlichen Ertrages voraus, der die Grundlage jeder auf Erfolg gerichteten wirtschaftlichen Tätigkeit ist.
Daß die deutsche Wirtschaft sich auf dem besten Wege zur krreichung dieses Ziels befindet, beweist das Ergebnis der amt⸗ ichen Aktiengesellschaftsstatistit über die Entwicklung der indu— hriellen Ertragsbildung im Jahre 1933, welches soeben im letzten bierteljahrsbericht des Statistischen Reichsamts bekanntgegeben wird und einen Ueberblick über die Abschlüsse von 560 Aktien⸗ besellschaften mit einem Nominalkapital von 5361 Millionen keichsmark gibt. Entspricht auch dieses Kapital nur etwa einem biertel des Gesamt⸗Nominallapitals der deutschen Aktienunter⸗ ehmungen, so können die aus der amtlichen Statistik sich erge⸗ benden Ziffern erfahrungsgemäß doch als allgemeingültige Durch⸗ hnittsziffern gewertet werden, die ein zuverlässiges Bild der Hesamtentwicklung geben: Ertragssteigerung — ver⸗ ninderte Verlu ste. Dabei zeigt sich deutlich die eingetre⸗ kene Zunahme der industriellen Rentabilität aus der Zunahme Ler ausgewiesenen Gewinne ebenso wie aus dem Rückgang der
Musik: Mark Lothar. Anfang: 29 (68) Uhr.
eingetretenen Verluste der erfaßten Aktiengesellschaften. Die in der Zeit vom 1. Januar bis 30. September von den untersuchten Gesellschaften erzielten Gewinne betrugen 187,8 Millionen Reichs⸗ mark gegenüber 170, Millionen Reichsmark in der gleichen Zeit des Vorjahres, erhöhten sich also um 16,5 Millionen Reichsmark gleich rund 10 Prozent. Dagegen verminderten sich die in der gleichen Zeit eingetretenen Verluste von 326,8 Millionen Reichsmark im Vorjahre auf 65,1 Millionen Reichsmark, mithin um 261,B Millionen Reichsmark gleich rund 80 v5. Die von den Gewinngesellschaften ausgeschüttete Durchschnittsdividende betrug 3, tz vh (ER,96 vß im Vorjahre) des nominellen Aktienkapitals, der ausgewiesene Verlust des Aktienkapitals bei den mit Verlust arbeitenden Gesellschaften dagegen 1,4 vH (im Vorjahr 6,4 v9.
Die Bilanz aus den ausgewiesenen Gewinn- und Ver⸗ lustzahlen zeigt einen Gewinnsaldo der untersuchten Aktiengesell⸗ schaften in Höhe von 122,2 Millionen Reichsmark gegenüber einem Verlustsaldo in Höhe von 156,1 Millionen Reichsmark im gleichen Zeitraum des Vorjahrs. Damit ist erstmalig seit den verfloffenen Krisenjahren die verhängnisvolle Verlustwirtschaft in der deut— schen Industrie wieder überwunden und eine klare Wendung zu neuer zunehmender Ertragswirtschaft eingetreten. Kann auch noch nicht von einer „Gewinnwirtschaft“ im Sinne hochkonjunktureller Erträgnisse gesprochen werden, so zeigt dieses Ergebnis doch, daß die deutsche Wirtschaft auch in ihrer Ertragsentwicklung in einem
Verliner Vörsenbericht vom 27. Juni.
Steuerreform wirkt günstig.
Die nunmehr bekanntgegebene Steuerreform hat in Börsen⸗ lreisen einen denkbar guten Eindruck gemacht. Zusammen mit den Meldungen über neue Russenaufträge für die dentsche Maschinen⸗ industrie und den Mitteilungen über günstigen Geschäftsgang bei Mannesmann führte sie zu einer neuen Aufwärtsbewegung an der Börse, Das Geschäft war zeitweise ziemlich lebhaft jedoch konnten sich die eingegangenen Kauforders kursmäßig nicht voll auswirken da die Kulisse in verschiedenen Werten die vorhandene Nachfrage zu Glattstellungen ausnutzte. Immerhin lagen Spezialwerte bis zu 1 vH höher. Bei ruhigem Geschäft war der Börsenschluß freundlich
In Montanwerten waren keine wesentlichen K tsverän- derungen festzustellen. Harpener hörte . e gm rr, auf die Mitteilungen in der G. V. 657, Stahl verein 1 Unter Praunkohlenaktien waren Ilse wieder stãrker begehrt (plus 4 p85) Rhein. Braun gingen um 1 vH nach oben. Unter Kaliwerten waren die Nehenpapiere des Salzdetfurth Konzerns bis um 2 vH höher. J. G. Farben lagen gehalten; Kokswerke und Che⸗ mische Heyden je 1 v5 höher. Am Elektromarkt waren die A. E. G auf 23 3 erholt, sonst bestand im Verlauf Interesse für Gesfürei plus 11 vp) und Chade splus 31 v§H). Fest lagen Maschinen⸗ werte auf die neuen Russenaufträge. Dabei waren Berliner Ma—⸗ schinen plus 1* vH) bevorzugt. Sonst lagen noch fest Engelhardt plus m vH). Daimler splus 141 vH), Aschaffenburger elistoff splus 3 vH). Von Banken fielen DD-Bank durch fefte Saltung auf splus 1 vS). Kunstseidenwerte lagen bis 1 vp höher. 6
Am Kassamarkt war die Tendenz bei ruhigem Geschäft eben— falls sester, während Renten im allgemeinen behauptet waren und nur per ingfügige Kursveränderungen aufwiesen — Tagesgeld blieb . 41 bis 6. wh für erste Adressen mit 4 vH unverändert. Das . . hat weiter zugenommen. — Am De—⸗
arkt wur er f 2.519 (36 51. s Pfund a e rn, J,, ollar auf 2 512 (3514) und das Pfund auf
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Die deutsche Antwort auf die britische Transfernote vom 20. Juni 1934.
Berlin, 25. Juni. Auf die britische Transfernote vom 21. Juni 1934 hat die Deutsche Regierung durch den deutschen Botschafter in London am 25. d. M. folgende Antwort erteilt: „Die Deutsche Regierung beehrt sich, den Empfang der Antwor der Königlich Britischen Regierung auf die deutsche Note vom 20. d. M. zu bestätigen. Sie bedauert, den darin enthaltenen Argumenten nicht folgen zu können, die zum Teil auf mißver⸗ ständlicher oder unvollständiger Beurteilung des Verlaufs der Berliner Transferkonferenz zu beruhen scheinen, und behält sich weitere Darlegungen hierzu vor. Sie bedauert ferner daß die Königlich Britische Regierung glaubt ihren Standpunkt durch Androhung von Zwangsmaßnahmen durchsetzen zu müssen, und dadurch ihrerseits genötigt zu sein, entsprechende Maßnahmen zur Abwehr der schlimmsten Schäden, die sich daraus für die deutsche Wirtschaft ergeben würden, zu ergreifen. In der Annahme daß es trotzdem der Königlich Britischen Regierung ernstlich an einer für beide Länder fairen Regelung einer Frage liegt, deren Lösung anerkanntermaßen nicht von Deutschlands Bemühungen allein abhängt, nimmt die Deutsche Regierung die Einladung der Königlich Britischen Regierung zu Besprechungen deutscher Ver⸗ treter mit Vertretern der Königlich Britischen Regierung in London an. Die deutschen Vertreter werden heute nach London abreisen.
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15 Millionen neue Meliorationskredite der Deutschen Rentenbank⸗Kreditanftalt.
Wie der Zeitungsdienst des Reichsnährstandes mitteilt, hat die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt (Landw. Zentralbank) aus eigenen Mitteln erneut einen Betrag von 15 Mill. RM für die Finanzierung landwirtschaftlicher Bodenverbesserungen zur Ver⸗ fügung gestellt. Die Mittel, die, ebenso wie die früheren Kre⸗ dite, aus eigenen Mitteln der RA. über die mit ihr arbeitenden Meliorations Kreditinstitute vergeben werden, sind mit 45 v5 jährlich zu verzinsen. Daneben ist ein Verwaltungskostenbeitrag von O5 vH jährlich zu entrichten, von dem 0, 1 v5 der RKA zufließt. Bis zunächst zum 31. März 1937 hat der Reichsminister für Ernãhrung und Landwirtschaft eine Zinsverbilligung auf 3,5 vH jährlich zugesagt. Gegenüber den Bedingungen der früheren Meliorationszwischenkredite verdient die wesentliche Her⸗ absetzung des Zinssatzes besondere Hervorhebung. Die Mittel sollen nach einem Beschluß des Verwaltungsrates der RK. nur zur Finanzierung von Bodenverbesserungsmaßnahmen kleineren Umfanges mit besonderem volkswirtschaftlichen Nutzeffekt (Drä⸗ nage, Ent⸗ und Bewässerung, Grünlandkultivierung usw.) ver⸗ wendet werden. Mit dieser Abgrenzung des Verwendungszweckes beabsichtigt man, in erster Linie die Meliorationen zu fördern bei denen sich die Investierung der Mittel am raschesten in einer Ertragssteigerung auswirkt und sowohl für den Bauern durch Hebung der Wirtschaftlichkeit des Betriebes als auch für die Ge⸗ samtheit gesehen, in der Verbreiterung der Ernährungsgrundlage von besonderer Bedeutung ist. Die Auswirkung der Bereit— stellung dieser Mittel kann erst dann richtig beurteilt werden, wenn man berücksichtigt, daß die Kreditmittel im wesentlichen zur Deckung zusätzlicher Kosten, wie Materialbeschaffung usw., Ver⸗ wendung finden sollen, während der aus Arbeitslöhnen bestehende Hauptteil der Gesamtkosten zum großen Teil auf andere Weise finanziert wird, und zwar soweit Notstandsarbeiter beschäftigt werden, durch die von der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiche rung zu vergütende Grundförderung und bei einer Durchführung der Maßnahmen im Freiwilligen Arbeits- dienst durch die hierbei erzielte Arbeitsdienstförderuna
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Kein Verkauf der Deutschen Universal Film A. G.
Berlin, 26. Juni. Gegenüber umlaufenden Gerüchten teilt die Deutsche Universal Film A.-G. mit, sie hätte 2 beab⸗ sichtigt, noch beabsichtige fie in Zukunft ihr deutsches Geschäft auf⸗ ö. Die seit längerer Zei? schwebenden Verhandlungen über Erweiternng und Ausgestaltung ber deutschen Produktion würden in den nächsten Tagen zum Ab chluß kommen.
erfreulichen Aufstieg begriffen ist.
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