Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 1
51 vom 2. Juli 1934. S. 2
„Frachten für Ziegelsteine nach Bin dow⸗ Cablow a. d. Dahme⸗Wasserstraße:
von Streganz und von Loepten auf . 4 — RM je Tausend 5 Zehdenick , 8,20 . 1 . Ketzin⸗Schmergow JJ 6,0 ö . 1 . 5.569 , 6. . e . é
Die vorstehenden Frachtsätze sind Mindest⸗ und Höchst⸗
frachten und gelten vom Tage der Veröffentlichung an bis
zum 31. Dezember 1934.“ Der Beschluß ist von mir bestätigt. Potsdam, den 29. Juni 1934.
Schutze der
Auf Grund de Wirtschaft vom
änderungen
v
er der Ueberschrift „Anmerkungen“ die Bezeichnung „1“ Anmerkung 2 ist anzufügen: 2. Die mehr als s, — RM für 1 2Dtzd. betra⸗
genden Zollsätze ermäßigen sich auf
s, — RM für 1 da, wenn die Einfuhr
durch eine vom Reichsminister für Ernäh⸗
rung und Landwirtschaft zu best immende
Stelle erfolgt.
erordnet:
tt
2. In der
2.
Der Regierungspräsident. J. A.: Siebenhüner.
Verordnung über Zolländerungen. Vom 28. Juni 1934.
und vorläufige Anwendung
§5 1. arif wird wie folgt geändert:
Tarifnr. 11 (Speisebohnen usw.) erhält die Anmerkung
Tarifnr. 12
unter der Ueberschrift „Anmerkungen“ die Bezeichnung merkung 2 ist anzufügen:
9 8 2
m
sti . anzufügen: 6
— —
die Einfuhr durch eine vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft zu be⸗
der Tarifnr. 27 (Grünfutter usw.) ist als
getrockneter Klee, und anderweit nicht ge⸗ nannte getrocknete Futtergewächse, in der Zeit vom 6. Juli 1934 bis 31. März 1935
4. In der Tarifnr. 212 Abs. 1 (Pektin) ist der Zollsatz „600 zu
ie Zollsätze von 10 — RM für 142 er⸗ äßigen sich auf 5 RM für 1 dz, wenn
mmende Stelle erfolgt.
rünfutter, Stroh und Spreu (Kaff), auch chäben, Häckerling (Häcksel), Heu, auch
andern in „1800“ und folgende Anmerkung anzufügen:
(den
Bei der
dabei angegebene Ausfuhrzoll e
Anmerkung. Pektin zu gewerblichen
Zwecken wird, amtlich ungenießbar gemacht
aturiert) oder unter Üeberwachung der
Verwendung, zollfrei abgelassen.
X —
Im Sinne dieser Bestimmung ist die Her⸗
stellung von Nahrungsmit licher Zweck anzusehen.
Ausfuhr der nachs
( 91
o, 20
Verordnung des Reichspräsidenten zum 9g. März 1932 Vierter Teil (Zoll⸗ zweiseitiger Wirt⸗ schafts abkommen) S 1 (RGBl. 1 S. 121, 1236) wird folgendes
(Futter⸗ usw. Bohnen) erhält die Anmerkung ; als An⸗
Anmerkung 3
als
Bekanntmachung. Die umsatzsteuerumrechnungs sätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat Juni 1934 werden auf
Grund 1932 (RGBl. I . führungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 25. Juni 1926 (RGBl. 1 S.
* 83. Diese Verordnung tritt am 6. Juli 1934 in Kraft. Berlin, 28. Juni 1934. Der Reichsminister der Finanzen. Graf Schwerin von Krosigk. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. J. A.: Dr. Koehler.
von 58 Abs. 8 des Umsatzsteuergesetzes vom 30. Januar S. 39) in Verbindung mit 8 45 der Durch⸗
323 wie folgt festgesetzt:
Nummer des Zoll
tarifs
Benennung der Waren
aus 11
12 Futter⸗(Pferde
aus 27
37 161
aus aus
195
196 197
2 Anmerkung. Futtererbsen, für die als an⸗ erkanntes Saatgut Ausfuhrscheine erteilt
werden .
Feldrüben: ri n;,
Küchengewächse dienenden Grünfutter; Stroh und Spreu Schäben; Häckerling (Häcksel) ....
genannte getrocknete Futtergewächse: gemahlen. andere Kartoffelflocken .... 2. Abfälle von Fischen, auch von gesal
1 9 9 1
kleinert oder gemahlen.
oder eingetrocknet; Tierflechsen,
siederei abfallenden, lediglich zur verwendbaren Rückstände von
sowie derartige
schmelzen des Talges aus
ähnliche tierische Abgänge Melasse . Kleie,
verwendbar .
auch gemahlen oder in der (Oelkuchen); auch Mandelkleie. Rückstände von der Stärkeerzeugung, n weinspülicht (Schlempe), auch Melasseschlempe Ausgelaugte Schnitzel gepreßt: re,, getrocknet (gedarrt) . wenne, . Andere Treber: frisch. getrocknet .
. .
28
Malzkeime ..
Dorsch⸗ Robbenlebern oder dergleichen (Trangrugge), Rückstände von Fischspeck und Robbenspeck; Grieben (Rückstände beim Aus⸗ Tierfett) Griebenkuchen; tote Tiere, zweifellos zum Ge⸗ nuß nicht verwendbar, auch getrocknet, und
usw.) Bohnen, Lupinen, Wicken Anmerkung. Futter⸗(Pferde⸗ usw.) Bohnen, Lupinen, Wicken, für die als anerkanntes Saatgut Ausfuhrscheine erteilt werden. Futterrüben, Möhren, Wasserrüben und sonstige
getrocknet (gedarrt), mit Ausnahme der als (Kaff), auch Heu, auch getrockneter Klee, und anderweit nicht e 9 6 5 9 1 . zenen Fischen; Fische, auch gesalzen, zweifellos zum Genuß
nicht verwendbar; Garnelen, zweifellos zum Genuß nicht verwendbar, getrocknet, auch zer⸗
Fischmehl; Blut von geschlachtetem Vieh, flüssig
auch trocknet; Dünger, tierischer (Abtritt⸗- und Stall⸗ dünger), auch getrocknet; die bei der Tran⸗ Düngung und
icht zur menschlichen Ernährung verwendbar; Brannt⸗ getrocknet;
2 a o 9
ge⸗
und
auch gepreßte Maiskleie (Maiskuchen), nicht zur menschlichen Ernährung verwendbar Reisabfälle (Abfälle beim Schälen und Polieren von Reis), nicht zur menschlichen Ernährung
Rückstände, feste, von der Herstellung fetter Oele, Form von Kuchen
von Zuckerrüben, auch
10
10
10
10
—
Lfd. Nr. Staat Einheit RM 1 (Aegypten 1 Pfund 13, 0h 2 Argentinien 100 Papierpesos 61,16 3 Belgien 100 Belga 58,6 4 Brasilien 100 Milreis 16,92 5 Bulgarien 100 Lewa 3,03 6 Canada 1 Dollar 2,53 7 Dãänemark 100 Kronen h6, 57 8 Danzig 100 Gulden 81.72 9 Estland 100 Kronen 68, 69 19 Finnland 100 Mark 9,369 11 . 100 Francs 16,52 12 riechenland 100 Drachmen . 13 IHroßbritannien 1 Pfund Sterling 12567 14 olland 100 Gulden 169,85 16 land 100 Kronen 57,33 16 talien 100 Lire 21,64 17 apan 100 Ven 76, 27 18 Jugoflawien 100 Dinar 557 15 Tettland 106 Tat 7756 20 Litauen 100 Litas 42,16 21 Luxemburg 500 Franes b8, 61 22 Norwegen 100 Kronen 63,66 23 Desterreich 100 Schilling 48,94 24 Polen 100 Zloty 47,32 25 Portugal 1690 Es kudos 1155 26 Numänien 100 Lei 2,49 27 Schweden 100 Kronen 66,31 28 . 100 Franken 81,61 29 Spanien 100 Peseten 34,34 30 Tschechoslowakei 100 Kronen 1945 3 1ẽPfund 202 32 Ungarn 100 Pengö 73,42 33 Uruguay 1 9 0 1,00 34 Vereinigte Staaten 1 Dollar 251
von Amerika
Die Festsetzung der Umrechnungssätze für die nicht in ö len ausländischen Zahlungsmittel erfolgt etwa am
Berlin, den 2. Juli 1934.
Der Reichsminister der Finanzen.
J gl. Gęhhöina )* A.: Pe Do 189
Bekanntmachung
Die am 80. Juni 1934 ausgegebene Nummer 70 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:
Gesetz zur Ordnung der Getreidewirtschaft. Vom 27. Juni
1934 Neunte Durchführungsverordnung zu dem Gesetz über den
Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten. Vom 29. Juni 1934. t Umfang: z Bogen. Verkaufspreis: O, 15 Ra. Postversen⸗ dung! ah 'in? d RM für ein Ein bei 1, Berlin NM 40, den 2. Juli 1934. Reichsverlagsamt. (Unterschrift.) Bekanntmachung.
Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:
Vom 29. Juni 1934.
Bekanntmachung über die Abkommens über den gegenseitigen Warenverkehr. Vom 26.
1934. Umfang: 1 Bogen, Verkaufspreis:
dungsgebühren: (4 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 2. Juli 1934. Reichsverlagsamt. (Unterschrift.)
Preußen.
Preußisches Justizministerium.
gerichtsrat Dr. Lang aus gerichtsdirektor Hagen aus Oberstaatsanwalt Dr. Hahne Osnabrück versetzt. Zu Oberstaatsanwälten sind ernannt:
schaftsrat La tegahn aus Staatsanwalt Harraeus von der Staatsanwalts
dem Sberlandesgericht Kiel daselbst.
Der Preußische Ministerpräsident. Landesforstverwaltung. — Die Forstmeisterstelle Ge bezirk Königsberg, Pr., ist zum 1. zu besetzen. Bewerhungen müssen eingehen.
Naumburg a. S. in Torgau.
— —
Die am 30. Juni 1934 ausgegebene Nummer 31 des
Verordnung zur Durchführung des Kaliwirtschaftsgesetzes.
die Ratifikation des deutsch⸗dänischen uni
o, 5 RM. Postversen⸗
o —Qäuoůͥiͥ m 0 ᷣᷣᷣᷣQKuieiiu¶,o „„
Zu Landgerichtspräsidenten sind ernannt: Oberlandes⸗ Frankfurt a. M. in Hanau, Land⸗
in Halberstadt ist nach
Staatsanwalt⸗ Berlin in Frankfurt a. O., Erster chaft bei
rtlauken im Forstverwaltungs⸗ Oktober 1934 oder später bis zum 22. Juli 1934
Bekanntmachung. Nach Vorschrift des Gesetzes v. 10. April 1872 (Gesetzsamml.
S. 357) sind bekanntgemacht:
1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 4. April 1934 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichswehrfiskus) zum Erwerb von Grund⸗ eigentum in den Kreisen Johannisburg und Lyck für Reichs⸗ wecke durch das Amtsblatt der Regierung in Allenstein Nr. 18 S. 36, ausgegeben am 5. Mai 1934;
2. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 8. 1934 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Angerburg für Städtebauzwecke durch das Amtsblatt der Regierung in Gumbinnen Nr. 20 S. 56, aus⸗ gegeben am 19. Mai 1934
3. der Erlaß des Preußischen Stagtsministeriums vom 19. Mai 1934 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Ge⸗ meinde Stüdnitz zum Ausbau eines öffentlichen Landwegs als Pflasterstraße durch das Amtsblatt der Regierung in Köslin Nr. 22 S. 93, ausgegeben am 2. Juni 1934;
4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 19. Mai 1934 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Erfurt zum Bau einer Kaserne durch das Amtsblatt der Regierung in Erfurt Nr. 22 S. 61, ausgegeben am 2. Juni 1934;
5. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 25. Mai 15934 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Ge⸗ meinde Goldbeck zum Bau einer Wasserversorgungsgnlage durch das Amtsblatt der Regierung in Hannover Nr. 23 S. 95, ausgegeben am 9. Juni 1934;
6. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 28. Mai 1934 über die Ausdehnung des der Gemeinde Rheinhausen durch den Erlaß vom 26. März 1934, verliehenen Ent⸗ eignungsrechts zum Bau einer Gasfernleitung auf das in den Gemarkungen Hochemmerich und Friemersheim gelegene Grundeigentum durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Nr. 28 S. 225, ausgegeben am 9. Juni 1934;
7. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 28. Mai 19534 über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Lübbecke zum Ausbau der Kreisstraße Hedem⸗Offelten durch das Amtsblatt der Regierung in Minden Nr. 23 S. 69, ausgegeben am 9. Juni 1934;
8. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 5. Juni 1954 über die Verleihung des Enteignungsrechts an das Deutsche Reich (Reichswehrfiskus) zum Erwerb von im Kreise Fischhausen belegenem Grundeigentum in Größe von ungefähr 200 ha, für Reichszwecke durch das Amtsblatt der Regierung in Königsberg i. Pr. Nr. 23 S. 112, ausgegeben am 9. Juni 1934.
a Qui—ie, „„,
Nichtamtliches. Kunst und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater. Spielplan der Berliner Staats⸗Theater. Dienstag, den 3. Juli.
Mai
atsoper: Rienzi. Musikalische Leitung: Blech. Beginn:
199½ Uhr. Beginn: 20 Uhr.
*
Verkehr swesen.
Postzahlungsverkehr mit dem Ausland. Es sind
Zahlungen durch Postanweisungen ins Ausland zulässig sind. Der Reichspostminister gibt unter Zustimmung der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung und der Reichsbank eg bekannt, daß non, an Postanweisungen und Postüberweisungen ins Ausland oder ins Saargebiet nur noch zuläsig sind, soweit sie auf Grund der dem Abfender zustehenden Freigrenze von 50, — Reichsmark je Kalendermonat eleistet werden und der eingezahlte Betrag — wie bisher bei Postanweisungen — im Reisepaß des Absenders eingetragen wird. Bei Aufträgen im Postscheckverkehr muß der Auftraggeber seinen Reisepaß mit dem Auftrag ent⸗ weder an das Postscheckamt einsenden oder einer Postanstalt vor⸗ legen, bei der die Eintragung besorgt wird.
Bei Beträgen bis zu 10, — RM monatlich ist wie bisher die Eintragung im Reisepäß nicht erforderlich. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß die Freigrenze nur für Zahlungen aus eigenen Mitteln des Absenders in Anspruch genommen darf. Die mißbräuchliche Ausnutzung der Freigrenze, dere die Inanspruchnahme ; Ausland oder dem Saargebiet, wird strafrechtlich verfolgt.
Grund von Genehmigungen der Devisenstellen können bis au weiteres nur durch Banken ausgeführt werden. oder Verbringung von Reichsmarknoten und die
unzulässig und strafbar.
Nachnahmen und Postaufträge aus Saargebiet nach Deutschland und ferner Postaufträge aus Deutschland nach
an nicht mehr zulässig.
Luft⸗ und Seepostbeförderung nach und von Amerika.
Zur Beschleunigung J York) finden in der nächsten Zeit folgende Flüge statt: po st fẽ üg e von Köln nach Cherbourg, die den „Bremen“ am 11. 7., 18. 7. und derflüge) von den beiden 15.16. 7⁊., 22.23. 7. und 1.8.8. am 12. 7., 22. 7., 29. 7. und 6. 8.
Dampfern nach New York
ungen und kleinere Pakete befördert, Zeitgewinn bis zu 4 Tagen erzielt. die Postanstalten. . postsendungen erhalten einen Sonderstempel.
Schauspielhaus: Komödie der Irrungen von Shakespeare.
werden ing insbeson⸗ fremder Pässe bei Zahlungen nach dem
Alle übrigen Zahlungen an Ausländer oder Saarländer ö
Die Versendung Versendung von in und ausländischen Geldsorten in gewöhnlichen Postsendungen aller Art ist nach wie vor nach den geltenden Devisenbestimmungen
dem Ausland und dem solche Nachnahmen und dem Ausland und Saargebiet, deren eingezogene Beträge einem Postscheckkonto im Bestimmungs⸗ land der Sendungen überwiesen werden sollen, sind vom 1. Juli
—
(
weifel darüber aufgekommen, ob nach den letzten Erlassen der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung auch jetzt noch
des Postverkehrs mit Amerika New Reichs⸗ Dampfern und „Europa“ Spätlingspost für Amerika nachbringen, 28. J., ferner n , . Schleu⸗ e am
in Richtung nach Southampton
Mit den Nachbringe⸗ und Vorausflügen, die bisher alle gut 6 wn sind, werden gewöhnliche und eingeschriebene Briefsen⸗
ö —
Bei Benutzung der Flüge
wird gegenüber der gewöhnlichen Beförderung nach Amerika ein Nähere Auskunft erteilen
Alle mit den Vorausflügen beförderten Luft⸗
— — —
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 151 vom 2. Juli 1934. S. 3
Handelsteil.
Das Getreidegrundgesetz.
Die Reichsregierung foeben ein Gesetz zur Ord r Getreidewirtschaft beschlosss Es ist am 3 * 1934 an g etreten. Es handelt sich ei nicht um ein Gesetz, das lediglich zie geordnete Abwicklunses neuen etre rtf aft er. sichern soll, sondern um Getreidegrundgesetz, das auf Jahre hinaus die Voraussetzungschafft, um den Bauern den AÄbsatz der Ernte zu gerechten 4 und dem deutschen Volk die Ver⸗ sorgung mit Brot für diauer zu gewährleisten. k . und Landwirtschaft wird — I n 8 j . le, 4 zuschreiben, in welcher Weise und
1. Erzeuger von nndischem Roggen und inländi Weizen solches Getreide Zwecke der , Hin den zu festgesetzten Preisen fern dürfen oder müssen;
2. Genossenschaften, ndler und sonstige Verteiler Roggen und Weizen für Zwecher menschlichen Ernährung erwerben oder weiter veräußern den oder müssen; .
3. Mühlen und son Verarbeiter Roggen und Weizen für . , ,, erwerben oder in ver⸗
etem oder unvergtete i ä ür 1 wergtetem Zustand weiterveräußern dürfen
Die Gesamtmenge Brotgetreide, deren Ablieferung zur Deckung des Bedarfs die menschliche Ten in el f ,, tines bestimmten Zeitmes notwendig ist, wird getrennt für Roggen und Weizen festellt. Dieser Feststellung entsprechend soll die Liefermenge ühLiefergebiete, die der Reichsminister für Ernährung und Landtschaft bestimmt, auf die Erzeuger ver—= teilt werden. Dabei sn bei der Festsetzung der Liefermengen für die Liefergebiete 5 die Erzeuger die eigenen berechtigten Hedi rsnisse der Erzeu und die bisherigen Ablieferungen der Liefergebiete und der zeuger angemessen berüchichtigt werden. Der Reichsminister füsrnährung und lende rf wird unter anderem serner ermägt, dieselbe oder eine ähnliche Regelung auch für die übrigenetreidearten, d. h. insbesondere auch für Futtergetreide, zu trén. Er kann ferner Vorschriften über die Ausmahlung von Gide und die Herstellung von Backwaren orlassen. Von besoner Bedeutung ist schließlich die für den Reichs min ister für kährung und Landwirtschaft vorgesehene Ermächtigung, vorziweiben, daß Getreide und Getreideerzeug— nisse nur durch einen ihm bestimmte Reichsstelle in den Ver⸗ kehr gebracht werdebürfen. Da die Durchführung dieses Ge⸗ setzes für das Gefansohl des Volkes von ausschlaggebender Be— deutung ist und untz besonderen Umständen für die Nation ge— . , serden kann, war es notwendig, die Inmne⸗ , . n n, durch die Androhung schwerer Strafen
Ein abschließens Bild über die Durchführung dieses grund⸗
legenden Gesetzes neuen k . 3 nicht gegeben werdeda noch kein sicheres Urteil über das Ernte— ergebnis möglich istßie erste Erntevorschätzung wird vom Sta— tistischen Reichsamtist Anfang Juli vorgenommen. Als sicher kann natürlich heutchon gelten, daß die neue Ernte die Rekord⸗ erträge der letzten den Jahre nicht erreichen wird. Anderer— seits herrscht bei di verantwortlichen Stellen Klarheit darüber,
auch in Mitteldeutschland hat der S stani
l h . Saatensta ; Mange] an Winterfeuchtigkeit. und dur . men an Niederschlägen vom März des Jahres ab Eis
heute zweifellos gelitten. Im Westen und Süden des Reiches ist er Saatenstand für Brotgetreide dagegen heute noch gut und es fällt dort auch so viel Regen, daß mit einer Verschlechterun . gerechnet zu, werden braucht. Aber auch im Ssten . en , n mn, , Jö etwa überall gleich groß In Ob h. Lstpreußen, aber auch in Brandenburg r d r, lil, . Hrandenburg un , n es Bezirke, die mit dem Saatenstand immer noch Die Getreidereserven, die sich in der Hand des Rei 2 8 ö , ) er P es Reiches
e , , , bei den uchs eib n md überdies so groß, daß schon allein aus diesem Gr de mit . glatten Brotgetreideversorgung der ed enn gn. ᷓ . ö. kann. Es ist vorgesehen, den Ausmahlungssatz ö getreide erhöhen, wodurch wiederum mehrere hundert⸗ 6 ; nnn, Mehl zusätzlich gewonnen werden können. Es '. aher aller Voraussicht noch sogar möglich sein, auch am
nde des Wirtschaftsjahres 1934,35 eine Brotgetreidereserve zu halten. die zwar nicht die diesjährige Höhe erreichen, aber doch nennenswert sein wird. Weniger günstig sieht im Augenblick der Stand des Futtergeteides aus. Das wird um so mehr fühlbar sein, . infolge der Trockenheit auch der erste Rauhfutterschnitt nicht efriedigend war. Ein endgültiges Urteil über die Futter⸗ versorgung im Wirtschaftsjahr 1934135 wird aber erst am Ende des Herbstes möglich sein, wenn die Herbstfutterernte mit ihren Ausgleichsmöglichkeiten geborgen sein wird. Die Reichsregierung * 6 schon heute alle Schritte eingeleitet, um nicht nur auf em Wege des Getreides vom Bauern zum Markt Ordnung zu schaffen, sondern diese Ordnung auch auf dem Wege vom Markt zum Bauern zu Jichern. Es werden also im kommenden Wirt—⸗ schaftsjahr auch Festpreise für Gerste und Hafer geschaffen wer— den. Sie Festpreise werden durchweg Festpreise in vollstem Sinne des Wortes sein, d. h. sie werden eine Begrenzung der Preis— gestaltung nach oben und unten bringen. Festpreise dürfen dem⸗ nach in Zukunft weder unter⸗ noch überschritten werden Dem entspricht es, daß die Reichsregierung vor wenigen Tagen zu⸗ gunsten der Landwirtschaft feste Preise für Oelkuͤchen gẽschaffen hat und gegebenenfalls auch für die übrigen bedeutsamen Kraft⸗ ö Preissicherungen zugunsten des Bauern schaffen Ihm ZInteresse einer geregelten Futterversorgung wird über— dies in Kürze die Ausfuhr von Futter k 9 , macht werden, während andeyerseits schon jetzt die Beschaffung beträchtlicher Futtergetreidevorräte aus dem Ausland ene In anspruchnahme von Devisen eingeleitet ist. Es wird sih dabel überdies nicht einmal um eine zusätzliche Einfuhr von Futter⸗ getreide handeln, vielmehr werden dabei die in der Hand des Reiches befindlichen, aus dem ablaufenden Getreidewirtschaftsjahr stammenden Ausfuhrscheine für Futtergetreide zur Einfuhr be⸗ nutzt werden. Diese Getreidemengen werden im Bedarfsfalle den auf den Futterzukauf angewiesenen Wirtschaften zugeflihrt
Berliner Börsenbericht vom 2. Juli. Ruhiges Geschäft. — Abbröckelnde Kurse.
. 1 letzten Tage sind auch für die . ehe, , e,, , ,, mn, und haben dementsprechend zr e 3 1 y . Tie Uimsãtze waren ziemlich klein, da das e, n, ers zurüdhielt und sich anscheinend erst mit nnerpolitischen Geschehnissen abfinden muß Die Stin , , , n,, n war indessen ziemlich fest und * . ,, 1 e. und Ordnung wiederhergestellt seien die k li 4 3 6 daß .. Kulisse im ben Geh, , en der 3 orders von Publikumsseite etwas enttäuscht, zu Glattste ö schritt. Die Kurse bröckelten bis gegen Sag den ge fe e ngen
. . = . j . überwiegend schwächer; Karpener ver⸗ a. 1½ v. elsenkirchen knap 5. Dagegen fe Mannesmann etwas 5 tess ö
innes vas Interesse (plus i4ÿ. vH). Auch Br aktien waren ziemlich widers ,,,, . viderstandsfähig, vereinzelt sogar bis ? zöhen enen fem 1 s sahig, vereinzelt sogar bis 1 vH
. agen Kalipapiere, und zwar besonders Wes
2 ö . , zwar besonders Wester⸗ ö vo), Ilschersleben (plus 1 vH). In chemischen 26 1 ü ,,, Abschwächungen, dabei gingen J. G. Farben
f 148 und Kokswerke auf Q zurück. Elektrowerte tendierten
— 72
uneinheitlich; während sich in A. E. G. (minus 3 vo) und 0 2 8 118 8 5 . 3 — Siemens (minus 1½ vH) Angebot bemerkbar machte, lagen
Gesfürel und Lich taf s 8 2 t ind Kre— 2 2r 5 zor Rbhejnisch 5 e nenn, n. . id. traf, besonders aber Rheinische Elek⸗ . . 31 . höher. Einiges Angebot zeigte sich auch in De ninus vH), Julius Berger (minus i v sowie i - . '! ; 9), s Verger (minus 1 v5) sowie in k (minus 2 vH) und Orstenstein miu . it , Schultheiß (plus 1 vH) auf die g über beabsichtigte Bierpreissenk Schiffe und Bank.
z ö 1 119 ü Ssenkung. Schi = B ö waren wenig verändert. ? J
5 . . 3 . ö ö . Kassamarkt überwog das Angebot. — Auch Renten, mit . me van Pfandbriefe. und Kommunalobligationen, eher kö — Am Geldmarkt hörte man Geld auf einige Tage über . mit unverändert 4: bis 4M vH, vereinzelt allerdings ö. h schon darunter. Am Devisenmarkt lag das Pfund inter⸗ , etwas schwächer und stellte sich in Berlin auf 12.665 (12,70), auch der Dollar war mit 2,513 (2,l4) knapp gehalten.
Das Verbot von Tohnzuschüffen aus öffentlichen Mitteln.
. Im Anschluß an das Verbot des Reichsarbeitsministers irgendwelche Lohnzuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu zahlen hai jetzt auch der Präsident der Reichsanstalt für Ache nt gvermittiu ng die Arbeitsämter angewiesen, keine Unterstützung mehr zu zahlen, wenn ein bisheriger Unterstützungsempfänger irgendwelche versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Die Arbeits⸗ ämter sollen auch auf die Wohlfahrtsämter dahin wirken, daß sie unzulässige Lohnbeihilfen unterlassen. Die Arbeits ãmter bargen Wohlfahrtserwerbslose, die ein Beschãftigungs verhältnis ö genommen haben, für die Gewährung der Reichs zuschüsse keines⸗ falls mehr als anerkannte Wohlfahrtserwerbslose zählen, auch wenn das Wohlfahrtsamt unzulässigerweise Lohnbeihilfen ge⸗ währen sollte.
9 Berlin, den 29. Juni 1934.
Ohne Saargebiet. — 7 Umgerechnet auf das jetzige Reichsgebiet (ohne Saargebiet).
daß die Brotgetrbversorgung für das Getreidewirtschafts j . . ⸗ ; ; 1 hafts⸗ werden. Alle Maßnahmen ichs regie n, ,, jahr 1934135 ge ert ist. Im Osten des Reichs, aber dem Grundsatz . . ö . werden sich nach R Ergebnisse der Schweinezwischenzählung vom 4. Juni 1934. andl S Jung⸗ Schweine ĩ j * ö ö K — * Länd Schweine⸗ Ferkel, 6 h 1 bis noch nicht 1 Jahr alt 1 Jahr alte und ältere Schweine . besitzende unter 8 Wochen dabon aan Schweine Haus⸗ 8 Wochen bis ĩ 66 . nsgesamt ; a e,. , haltungen alt noch nicht 9 Zuchteber . . ins gesamt Zuchtsauen alle überhaupt z Jahr alt im dapon Ener! SZuchteber mn anon anderen ganzen trächtig weine ganzen trächtig Schweine n,, . ⸗ 39 ⸗ 2 ö J abo 80 3 bos 6s? 696 z? 3417 4 Ls 932 z65 457 230262 8 S556 1264 8.9 4 0 1οu!6ο6. 663 080 Kö. ,, . , 62h 4735 26 194 2 gz . . 35 73 24 159 13539 62 w . , 1361 2631 Grenzmark Posr⸗ Westpreußen 5. 9. ö. 6 3. ö. ö ö. 3 6 37 585 25 57 354 235 1 . ö 3 5 ö . 2 5 ö. 175 265 ĩ je ; 3 4875 28 2 * 319 43 51 406 83 50 265 Hrarin e ,,,: , , , g. 26 , t,, 2. ö 33 26 6 ien, 4099 102 266 830 14 6353 9694 567938 ö sh 288 5667 36 959 12 365 1126247 ,, 155 s 3 753 7 1514 246 335 6. 1 1 , , 203 . FS bitt: , , n, , , , . H, g, 3, , , n, * , e = annokr ?.. 551 492 247199 477 088 4403 75 h16 57433 216 2 573 176 009 9717 7392 899 074 Westften 338 153 359 701 557 9 6 2246 45742 397169 287 066 7955 256 837 156: 9 55 ; ö ö ö 1 * 499 39 ; 911 266751 2964 37 829 215 555 35 ; f er. 226 33 156 311 2771 2849070 sezenntror een stasthut:.·.. , i . 16423 , , , t e gf J 16 13 181413 w , , Ih 159 dds d 20 V 15 655 151197 Bayern h ö . . . 5 34 932 109 29 647 S — 2 . 887 1134931 377059 4479 65 796 327 y . ö w . J.,, JJ Baden. ö 337 1653 - 22 113 256 16069 16076 10212 96111 3 295 , , 5597 13 027 S886 487 ö 327 103406 Ib? 15] gl Ih 1432 . 32409 18567 1464850 29 683 141562 63 J20 Thüringen ö 131 558 1531 474 590 , . 989 14 320 7381 76 655 38 209 1312 29711 3352 ö 60M 32 Heffen w 166 254 9 ; 282 794 143 564 919 14 712 9746 127 933 45 571 3065 * . ö 16 323 7186 500 703 d , 21 9 642 197 366 765 46 9 22 59 . . 9 9 1 1696 85 293 24 006 . 85 63 4 Hamburg 5318 15 6366 5469 482 7384 4283 67 603 2309 286 . 8582 603 463 . 5 930 11 207 1736 2 124 7 ö 37 19 54 12292 2668 365 574 1 u , 23 on, ng, e, ß 3g 9, a 3 133 272 . , 453. 7 06 46 869 53 912 796 12 869 72 517 6 r ‚ 3268 13 619 736 015 e ,,,: , , , , , , , , , , ,, , . w , 23333 [g. 854 1114 J 233 112 177 335 363 886 7124 2295 237595 . J 4 . ö . k— 20 214 1652 z ö. 4. 5 — 26 2386 14 890 ö GJ 1716 83368 323 2620 12 466 23115 16 1 2 3339 121317 gl nbi , 3 3369 14198 2419 31 25 164 1 6 1 6. 999 5 540 2573 171 600 ö. ro- Lippe., , 93653 12 853 26 5d Il S8 16 rh 8 16 80 — 16 1 6 80 11 514 . * * D O uo 82 897 9 5 9E eutsches Reich). . . . . 4011 116 3 28 530 10 435 213 4156 130 444000 31068 3385 255 41606522 166165 ,,, . Dagegen 3. Nän . 1036. 2425 66 3 f 6s me ge e,, tos, g ssl sel 0, z, sie i, . 1 8e n, R, ⸗ 5333 3 ; 32 40 202 88 561 30 326 316 38. ⸗ 32 52 3035 29 841 — 2 ; y ö. 4 ö. 66833 ; . i. 1 . . 31 36 49 146 549 316 35 56 53565 99 h . 6 ö. . . . 316 2 . 333 645 22009613 . , . 532 56631 635 9: 1 377 1165 8409 923 986 obs 87 33 890 397 6 FY, s; 36 il 3 edge, 3 s liz iÿß. 45 s5ßtl sz zz zi zöz L 3 Bt zs 15833 335 Ki Iii is; Sz zh 56 556 ii? I. Dezember 155 J , . 3e 9iß 2117373 ; 3 3 4151 5 811 753 418 754 S5 447 25932 337755 e , . 8 343 1380 794 331719 294 334 20 238 369 . an,, n gz a 15 15 6 , , , 56 836 51 ö, 83, d d dz , 6 , i i , ins sz ,,,, Fits ,n, ssl, , ki, s, ,, , . , , 239 674 21 2585 88 1. Seplember isl. 4141 079 ö . 1 565 8 333 83 9 93 493 794 265066 33 5 243 sss ess 16 ö 38 = ö 66 3 Fi. , . 89 ohe 5 391152 51 221 5669 032 275 554 770 9066 513233 , . 282 S69 5906 S9 839 23 807 945 J, 1. Dezember 15956. 46h 6rd 16 öh off 8 4836 57 Cs Joh Si 124 656 3 175 71 1856 18 433 365 1p 833 1 3. zit 65ß 2232933 ; . 3. S3 591 60737 673 713 368 732 74 31617 sn 2 516 726 927 400 291 259 21789 934 1. September 1930 . 3 980 7658 6 hal 6oßsß 69 808 67! 5 1256. 57 4 , 6 4749141 2 454 772 59 92 150277 76 . k ; 23 . ; 28803 a9 5125033 27 4506 811558 766 256 8595 9 997 1502770 941876 S922 010 23 442 460 . 155 . zi Sihl zößt zis 5 üs ißt z ii sj 6 shi sn zi . 9 686 * 1 . si ęlt 14656 339 860 59! äs oss, R , o ö ö . 2505 886 . 9 . t — h 2 3 393
Statistisches Reichsamt. Dr. Reichardt, Ministerialdirektor.
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