Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 154 vom 5. Juli 1934. S. 4
Bekanntmachung Über eine deutsch⸗polnische Vereinbarung über Zollstraßen und sonstige Grenzübergänge.
Am 17. Mai 1934 ist in Krakau von Vertretern der Reichsregierung und der Polnischen Regierung eine neue Ver⸗ einbarung über Zollstraßen und sonstige Grenzübergänge nebst einem Schlußprotokoll unterzeichnet worden. Von der in Ar⸗ tikel 4 Absatz 1 der Vereinbarung vorgesehenen Genehmigung haben sich beide Regierungen durch Notenwechsel in Berlin vom 17. Juni 1934 Kenntnis gegeben.
Die Vereinbarung tritt am 1. Juli 1934 in Kraft.
Nachstehend wird der deutsche Wortlaut der Verein⸗ barung, der Anlagen und des Schlußprotokolls veröffentlicht.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Be— kanntmachung vom 6. Januar 1928 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 9 vom 11. Januar 1928).
Berlin, den 3. Juli 1934.
Der Reichsminister des Auswärtigen. In Vertretung: von Bülow.
Deutsch⸗polnische Vereinbarung über Zollstraßen und sonstige Grenzübergänge.
Mit Rücksicht darauf, daß das Protokoll vom 2. Dezember 925 betreffend die Zulassung von Zollstraßen und sonstigen Uebergängen über die deutsch⸗polnische Grenze, dessen Gültig⸗ keitsduer am 15. Dezember 1933 in Breslau verlängert worden ist, am 1. Juli 1934 außer Kraft tritt, haben die Deutsche und die Polnische Regierung beschlossen, das vorerwähnte Protokoll durch eine neue vertragliche Regelung zu ersetzen. Dement⸗ sprechend haben sich die beiderseitigen Bevollmächtigten, nämlich
auf deutscher Seite
der Gesandte Herr Dr. Paul Eckardt, auf polnischer Seite . . ; der Kommissar der Polnischen Regierung für die Regelung der polnisch-deutschen Grenzverhältnisse, Herr Ing. Bernard Zakrzewski, nach Prüfung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten unter Vorbehalt der Genehmigung ihrer Regie⸗ rungen über die folgenden Bestimmungen geeinigt: Artikel 1.
Die in dem anliegenden Verzeichnis A aufgeführten Wege Gollstraßen) werden als Uebergänge über die deutsch⸗polnische Grenze mit Paßnachschau und Zollabfertigung anerkannt.
Artikel 2.
(1) Die in dem anliegenden Verzeichnis B aufgeführten Wege (sonstige Grenzübergänge) sind . wie die Zollstraßen des Verzeichnisses A Grenzübergangsstellen im Sinne. des Artikel 8 Absatz 1 des Abkommens über Erleichterungen im kleinen Grenzverkehr vom 22. Dezember 1931. J
(2) Soweit die Benutzung der sonstigen Grenzübergänge auf besondere Zwecke beschränkt ist, bestimmen die zuständigen ört⸗ lichen Verwaltungsbehörden (Verwaltungsbehörden J. Instanz) im beiderseitigen Eindernehmen die Bedingungen und die Zeit der Benutzung.
Artikel 3.
Eine Ergänzung oder Veränderung der Verzeichnisse A und B bleibt dem Einvernehmen der beiderseitigen zuständigen öheren Verwaltungsbehörden (Verwaltungsbehörden II. In⸗ tanz) vorbehalten.
Artikel 4.
(1) Die Vereinbarung tritt am 14. Tag nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sich die beiden Regierungen auf diplo⸗ matischem Wege von der beiderseitigen Erteilung der Geneh⸗ migung Kenntnis gegeben haben.
(2) Die Vereinbarung wird auf die Dauer von 6 Jahren vom Zeitpunkt ihres Inkrafttretens an abgeschlossen. Sie bleibt auch nach Ablauf des sechsjährigen Zeitraums weiter in Kraft, kann jedoch mit halbjähriger Frist jeweils auf den 1. April des auf die Kündigung folgenden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung kann auch auf einzelne Zollstraßen oder sonstige Grenzübergänge mit Wirkung der Kündigung für diese Zoll⸗ straßen oder sonstige Grenzübergänge beschränkt werden.
Ausgefertigt in doppelter Urschrift in deutscher und in pol⸗ nischer Sprache, wobei beide Wortlaute gleiche Geltung haben.
Zu Urkund dessen haben die beiden Bevollmächtigten die Vereinbarung unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.
Krakau, den siebzehnten Mai neunzehnhundertvierunddreißig.
(8. S.) gez. P. Eckardt. (. S.) gez. B. Zakrzewski.
Anlage A
Zu der deutsch⸗polnischnn Vereinbarung vom 17. Mai 1534 über Zollstraßen und sonstige Grenzübergänge.
Zollstraßen.
. — 6. Bemerkungen
Rr, von Deutschland nach Polen
Filipowo Bakalarzewo Lipéwka Raczki Tworki
Mierunsken Gr. Borawsken Reuß Ost, Süd Sawadden Der Zeitpunkt der Er⸗ öffnung bleibt dem Einvernehmen der beiderseitigen Ver⸗ waltungsbehörden II. Instanz ü ö Prostten Instanz überlassen Schwiddern Dlottowen Friedrichshof Flammberg Kamerau Napierken Kl. Koslau Bergling Land
Bogusze
Czarnoswek
Wincenta
Dabrowy
Chorzele
Janowo
Peplowek
Krasnolaka
Uzdowo Eröffnung der Zoll⸗ straße Gildenburg — Wadzym.
Sobald die Unterbrin⸗ gung des polnischen Zollamts Wadzyn ge⸗ sichert ist.
Gildenburg Wadzyn
Dtsch. Rodzonne Bischofswerder Bischdorf Garnseedorf Gr. Nebrau
Kl. Grabau
Rodzone Fitowo Zawda Gardeja Nowe Opalenie Künftig wegfallend, so⸗ bald nach Herstellung einer Anle gestelle nebst Zugangstraße am linken Weichsel⸗ ufer gegenüber Kurze⸗ brack die bestehende , or i Kurzebrack Koörzeniowo . Fadownia
Künftig wegfallend bei
Tsd. Nr.
von Deutschland
nach Polen
Bemerkungen
Bemerkungen
Id. von Deutschland nach Polen
Nr.
S 0 = — 58 NRdñb
— de —
Gr. Weide Wierschutzin Kniewenbruch Großboschpol
Großrakitt Großpomeiske Polschen Reckow Reinwasser Sampohl Niesewanz Firchau Ziskau Kujan Ruden Preußenfeld Schneidemühl Plöttke Dtsch. Usch Dtsch. Czarnikau Dtsch. Filehne Kreuz Dtsch. Neuteich Wierzebaum Betsche Tirschtiegel Groͤßdorf Schwenten Pfalzdorf Röhrsdorf Geyersdorf Heinzendorf Saborwitz Königsdorf Grenzvorwerk Paradawe Freyhan Domaslawitz Neumittelwalde Kl. Kosel Haugendorf Costau Golkowitz Zawisna Cziasnau Gwosdzian Koschwitz Potempa Hanussek Miedar Broslawitz Friedrichs wille Beuthen⸗Tarno⸗ witzer Chaussee Beuthen⸗Radzion⸗ kauer Straße Beuthen⸗Schar⸗ leyer Straße Beuthen⸗Siemiano⸗ witzer Chaussee Beuthen⸗Königs⸗ hütter Chaussee Beuthen⸗Hohen⸗ linder Chaussee Schomberg Bobrek Biskupitz Ruda Hindenburg⸗Kron⸗ prinzenstraße Hindenburg⸗ Plesser Straße Hindenburg⸗Süd
Hindenburg⸗Del⸗ brückschächte Gleiwitz⸗Plesser Str. Schönwald Nieborowitz Nieborowitzen⸗ hammer Nieborowitz Stodoll Gurek Markowitz Ratibor⸗Likasine Kreuzen ort
Janowo Zarnowiec Zamostne Strze bielino Rogatka Gowidlino Jamno Wygoda Wojsk Brze no Konarzyny Wladystawek Zamarte Henrykowo Dorotowo Hobzonka Bade cz Jeziorki
Ujseie Czarnköw Wielen Drawsko Chelst Gorzycko Silna Trzeciel Kopanica Obra Kaszezor gbarzewo Dlugie Nowe Ksiazeey Las Golaszyn Maslowo Debno Polskia Bonowo Zduny Rogatka Dobrzec Pawlow Slupia Skorosz ow Siemianice Gola
Praszka Glinica Pawonköow Pawonköw Pusta Ku⸗nleg Boruszowiee Rybna
Tarnowice Starg
Repty Nowe
Radzionköw Wiktor
Szarlej Zachsbh
Szarlej Wschod Brzeziny
FEagiewniki Wschch Fagiewniki Zach
Godula
Ruda Wsche Ruda Zach h Ruda Pokubnh Pawlow
Konezyce (kok Lisowska) Makoszowy
Przyszowies Knursw Krywald Knurösw
Wileza Dolna Chwaleeice Sumina Vaszezyce Debicz
Bukow
Rulage B
Zu der deutsch⸗polnischen Vereinbarung vom 17. Mal 1934 über Zollstraßen und sonstige Grenzübergänge.
Sonstige Grenzübergänge.
Pabl indszen
Borszymmen Napierken Wolla Bergling Land
Gilgenburg
Leip Neukrug Russe nau Kl. Grabau
Schadewinkel Rauschendorf
Ossek Labuhn Bukowin Jellentsch Sommin
Zemmen
Neuguth
Grunau Dtsch. Eulenberg
Nakoöwek
Reszki Vialuty Purgalki Uzdowo
Wadz n
Pomierki Radomno Maly Welez Opalenie
Male Polko Czymanowo
Tluczewo Zakrzewo Niepoezlowice Golcewo Dywan
Glis no
Nowa Karezma
Witkowo Sowia Göra
Wöchentlich Uebergang
Nur für religiöse Zwecke.
Nach Wegfall der Zoll⸗
gn ch Erbff n der r graf .
Nach Wegfall der Zoll⸗ straße.
Wöchentlich einmal Zollstraße Abferti⸗ gung, zweimal Uebergang.
Nur für religiöse Zwecke.
Nur für religiöse Zwecke.
Nur für religiöse Zwecke.
Nur für religiöse Zwecke.
Für religiöse und be⸗ sondere Zwecke.
Wöchentlich einmal Zollabfertigung, zweimal Uebergang.
Wöchentlich zweimal Uebergang, außer⸗ dem vom 165. Juni bis 15. Oktober täg⸗ lich für Beeren⸗ und Pilztransporte.
Nur für religiöse Zwecke.
zweimal
Nach Ausbau der un⸗ mittelbaren Straßen⸗ verbindung Poznan⸗ Zbaszymnm soll der Grenzübergang in eine Zollstraße um⸗ gewandelt werden.
22 Schrompe Zbaszyn Rogatka
Wijewo Kaczkowo Sulmierzyce Rychtal
Ignacswka
Ilgen
Tschirnau Niederwisenthal Glausche
Reinersdorf
Wöchentlich einmal Uebergang.
Wöchentlich Uebergang.
Wöchentlich Uebergang.
Brusiek Mit Möglichkeit der Zollabfertigung für Holz aus Polen nach Deutschland.
Nur für religiöse Zwecke.
einmal
Tworog
Stare Repty
Konezyce
Wileza Dolna Die Benutzung des
Grenzübergangs ist den Verkehrskarten⸗ inhabern der Ort⸗ schaften Pilchowitz, Niederdorf und Wil⸗ cza sowie ferner allen Inhabern von Grenz⸗ ausweisen gestattet.
32 Tworkau Ligota Tworkowska
33 Zabelkau Olza
Schlußprotokoll zu der am 17. Mai 1934 unterzeichneten deutsch⸗ polnischen Vereinbarung über Zollstraßen und sonstige Grenz⸗ übergänge.
Bei der Unterzeichnung der deutsch⸗polnischen Vereinbarung über Zollstraßen und n slihe Grenzübergänge haben sich die beiderfeitigen Bevollmächtigten noch über folgende Punkte ge⸗ einigt: .
Hinsichtlich der in der Anlage A der Vereinbarung unter
Ptakowitz Delbrückschächte Niederdorf
Nr. 17, 27, 34, 36, 42, 45, 49, 50, 52, 54, 56ß und ö aufgeführten
Zollstraßen werden die beiden Regierungen auf Antrag einer von ihnen nach Ablauf eines Jahres vom Inkrafttreten der Vexein— barung an innerhalb von drei Monaten in eine gemeinsame Prü⸗ fung der Frage eintreten, ob die Verhältnisse, insbesondere eine Steigerung des Waren- oder Kraftfahrzeugverkehrs, die Beibe⸗ altung der Zollstraßen rechtfertigen oder ob die Umwandlung in . e Grenzübergänge angezeigt erscheint. Kommt es inner⸗ halb dreier Monate von dem Beginn der Verhandlungen an nicht u einer Einigung über die einzelnen Zollstraßen, so wird die in Herrn kommende Zollstraße auf Verlangen einer der beiden Regierungen am 1. April des auf die Verhandlungen folgenden ehre. in einen Grenzübergang umgewandelt.
II. Die Vereinbarung findet auf. Uebergänge im Eisenbahn⸗ verkehr sowie auf ,, keine Anwendung.
Dieses Schlußprotokoll soll als wesentlicher Bestandteil der
Vereinbarung angesehen werden und gleichzeitig mit ihr in Kraft treten. Krakau, den 17. Mai 1934. P. Eckardt. B. Zakrzewski. Bekanntmachung.
Die Auslosung der am 1. Februar 1936 einzulösenden Schuldverschreibungen der 5 „igen Anleihe des Deutschen
Fielchs voll! 192 findet Montag! den 206. August ö, von vormittags 9 Uhr an öffentlich in unserm Dienstgebäude,
Oranienstraße 106/109, statt. Berlin, den 3. Juli 1934. Reichsschuldenverwaltung.
Anordnung Nr. 8.
Auf Grund des Gesetzes über den Verkehr mit indu⸗ striellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 19834 3 Seite 212) und der Verordnung über Kautschuk vom
Mai 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 198 vom 11. Mai 1934) in Verbindung mit der Verordnung über Auskunfts⸗ pflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. 1 Seite 723) wird folgendes
verordnet: §1.
Folgende Erhebungen werden bei Importeuren und Händ⸗
lern von Altgummi durchgeführt:
a) Geschäftsanmeldung, b) . c) Feststellung der Abnahmeverpflichtungen aus dem Aus— ande, d) Feststellung der Ablieferungsverpflichtungen 1. nach dem Inland, 2. nach dem Auslande,
e) Feststellung der Zahlungsverpflichtungen gegenüber aus-
ländischen Lieferanten. K 5
Alle inländischen oder im Inlande ansässigen Firmen oder Privatpersonen, welche Altgummi handeln und in den Monaten
Januar bis Juni 1934 insgesamt mehr als RM 3000, — um⸗— gesetzt haben, sind verpflichtet, ihr
unverzüglich anzumelden.
S3.
Sämtliche inländischen oder im Inlande ansässigen Firmen
oder Personen, die am 30. Juni 1934 Altgummi im Besitz hatten und gemäß 5 2 dieser Anordnung meldepfliehtig sind, haben die
an diesem Tage vorhandenen Vorräte an Altgummi der Ueber wachungsstelle für Kautschuk bis zum 15. Juli 1934 zu , . rage⸗
und zwar getrennt nach Sorten, auf vorgedrucktem
Verantwortlich:
für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil (
und für den Verlag:
Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin⸗Wilmersdorf für den übrigen redaktionellen Teil, den Handelsteil und füt parlamentarische Nachrichten:
Rudolf Lantzsch in Berlin-Lichtenberg.
Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Aktiengesellschaft, ö.
Berlin. Wilhelmstraße 32.
Sieben Beilagen (einschl. Vörsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagemn)
einmal
Geschäft bei der Ueber⸗ wachungsstelle für Kautschuk, Hamburg 36, Esplanade Nr. 6, .
Er ste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 154
Verlin, Donnerstag, den 5. Juli
1934
bogen AL. Einer Bestandsmeldung bedarf es nicht, wenn die Bestände insgesamt 2000 kg nicht übersteigen.
§ 4.
Sämtliche nach 5 2 meldepflichtigen Firmen oder Personen haben ihre Abnahmeverpflichtungen aus Altgummikäufen gegenüber ausländischen Lieferanten, soweit sie am 30. Juni 1954 bestanden, der Kautschuküberwachungsstelle auf Frage⸗ bogen Az bis zum 15. Juli 1934 zu melden.
§ 5.
Sämtliche nach 5 2 meldepflichtigen Firmen oder Personen haben ihre Ablieferungsverpflichtungen an Altgummi gegen⸗ über inländischen Kunden auf Fragebogen A3 und gegenüber ausländischen Abnehmern auf Fragebogen Ascd der Ueber— wachungsstelle für Kautschuk bis zum 15. Juli 1934 zu melden.
§ 6. Zahlungsverpflichtungen für Altgummi gegenüber aus— ländischen Gläubigern sind der Ueberwachungsstelle für Kaut⸗ schuk nach dem Stande vom 30. Juni 1934 auf vorgedrucktem Fragebogen As bis zum 15. Juli aufzugeben.
89 Die Fragebogen sind von der Ueberwachungsstelle für Kaut⸗ schuk anzufordern. Dieselben werden in dreifacher Ausfertigung ausgegeben; 2 Exemplare sind der Ueberwachungsstelle spätestens bis zu dem genannten Zeitpunkt zurückzugeben. Die Richtig⸗ keit der Angaben muß durch Bücher oder sonstige Unterlagen nachweisbar sein. 88.
Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung fällt unter die Strafvorschriften der s5 14 und 5 des Gesetzes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 — Reichsgesetzblatt 1, Seite 12 — sowie der Verordnung über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1923 (Reichsgesetzbl. J,
Seite 723). Ueberwachungsstelle für Kautschuk. Der Reichsbeauftragte: Erich Hammesfahr.
Bekanntmachung. Die von der Filmprüfstelle Berlin ausgesprochene Zu⸗ lassung des . pri oSgesprochene 3 M“
der Nero⸗Film A.⸗G. Berlin tritt außer Kraft. Die unter dem 27. April 1931 erteilten Zulassungskarten Nr. 28 8643 sind ungültig.
Berlin, den 4. Juli 1934. Der Leiter der Filmoberprüsstelle. Dr. Seeger.
Bekanntmachung.
Die am 3. Juli 1934 ausgegebene Nummer 71 des Ieichsgesetzblatts, Teil I, enthält: ; indie über Maßnahmen der Staatsnotwehr. Vom 3. Juli
Aenderungsgese zum Gesetz zur Sicherung der Einhei
Partei und Stadt, Vom . 25 G Gesetz über die Rechtmäßigkeit von Verordnungen und Ver—
waltungsakten. Vom 3. Juli 1934.
1 etz zur Aenderung des Reichswahlgesetzes. Vom 3. Juli
Gesetz über das Verbot von öffentlichen S ;
ö 3 6. ffentlichen Sammlungen. Vom esetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitsw ⸗ 6 . h chung sundheitswesens. Vom
Gesetz zur Bekämpfung der Papageienkrankheit (Psittacosis) und k Vom 3. Juli 1934. Fesetz über die Neuordnung des Verm sens. ö. 3 . g des essungswesens. Vom Gesetz zur Ueberleitung des Forst- und Jagdwesens auf das Reich. Vom 3. Juli ng . . . De n 1 K. ö. 28. Juni 1934. Durchführungsverordnung zu der Aufbri 5 ; vonn, 9 g z fbringungsumlage 1934 Erste Verordnung über die Umlagen nach dem Wirtschafts⸗ garantiegesetz. Vom 2. Juli 1934. f Umfang: 159 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. . Postversendungsgebühren: 0,94 RM für ein Stück bei Vor— einsendung. Berlin NW 40, den 5. Juli 1934.
Reichs verlagsamt. Fabricius.
Belanntmachung.
Die am 4. Juli 1934 ausgegebene Nummer 72 des Reichs— gesetzblatts Teil J enthält: 39 ö
Gesetz über Aenderungen auf dem Gebiete der Reichs— versorgung. Vom 3. Juli genzn h ; )
Fünftes Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über das Ver— fahren in e n e , Vom 3. Juli 1ig9z34. . Verordnung . urchführung des Fünften Gesetzes zur lenderung des Gesetzes über das Verfahren in Versorgungs⸗ achen. Vom 3. Juli 1934.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: O, i5 RM. „ Postversendungsgebühren: G04 RM ü für ein Stück bei Vor— einsendung.
Berlin NW 40, den 5. Juli 1934.
Reichsverlagsamt. Fabrieius.
Bekanntmachung.
ö uli 1934 ausgegebene Nummer 73 des dleichsgesetzblatts, Teil j, enthält: Reichsjagdgesetz. Vom 8. Juli 1934. ee. Bogen., Verkaufspreis: 30 RM. cher,, endungsgebühren: 0, 94 RM für ein Stück bei Vor⸗ g.
Berlin MMW 40, den 5. Juli 1934.
Reichs verlagsamt. Fabrieius.
. Bekanntmachung. „ SDie am 4. Juli 1934 ausgegebene Nummer 74 des fer een ate, . I, enthält: desetz über wirtschaftliche Maßnahmen. Vom 3. Juli 1934. 8 über die Anwendung wirtschaftlicher Vergeliungs⸗ maßnahmen gegenüber dem Ausland. om 3. Juli 1934.
Die am 4.
3 zur Aenderung der Gewerbeordnung. Vom 3. Juli
1934.
Gesetz über einstweilige Maßnahmen zur Ordnung des deutschen Siedlungswesens. Vom 3. Juli 1934.
Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0, 15 RM. Postversendungsgebühren: 0,3 RM für ein Stück bei Vor⸗ einsendung.
Berlin NW 40, den 5. Juli 1934.
Reichsverlagsamt,. Fabricius.
Seser zur Aenderung des Gaststättengesetzes. Vom 3. Juli
pobstdienst nach Südamerika nicht mehr 14tägig, sondern wöchentlic ausgeführt, und zwar im Wechsel zwischen dem Luftschiff „Gr
Preußen.
Die. Oberregierungsräte Braneaglio, Seipp, Oberregierungs⸗ und Landeskulturrat Rose und Regierungs⸗ und Baurat Körner sind zu Ministerialräten im Preußi— schen Landwirtschaftsministerium ernannt.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Mexikanische Gesandte Dr. Leopoldo Ortiz ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen. w
Der Türkische Botschafter Sam di Bey ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder über⸗ nommen. J
Preußen.
Das Ministerial⸗Blatt für die Preußische innere Verwaltung, herausgegeben im Preußischen Ministerium des Innern, Num— mer 27 vom 4. Juli 1934, hat folgenden Inhalt: Allge⸗ meine Verwaltung. RdErl. 5. 6/31. 5. 34, Sonderurlaub J. bis 9. J. 1934 — RdErl. 22.11. 6. 34, Bezeichnung „Führer“ usw. — RdErl. 22. 6. 34, Kriegergräberfürsorge. — RdErl. 25. 6. 31. 5. 34, 20 jährige . des Kriegsbeginns. — RdErl. 25.18. 6. 34, Urkunden zum Nachweis arischer Abstammung. — RdErl. 25. 6. 34, Aend. v. Familiennamen usw. — RdErl. 26. 6. 1934, Bek, über Konkurseröffnungen. — Kommunalver⸗ bände. RdErl. 20. 6. 34, Zahlüng von Zins- usw. Beträgen an den Umschuldungsverband. — RdErl. 21. 6. 34, Steuervertei⸗ lungen 1934. — RdErl. 22. 6. 34, Aufwandsentschädig. d. Ober⸗ k usw. — RdErl. 23. 6. 34, Aend. d. I. Ausf-⸗Anw. z. Ges. z. Aend. des allgem. Beamten usw. Rechts: — RdErl. 25. 6. 34, Arheitsvertragsrechtl. Zustand gegenüber Angestellten u. Ar— beitern d. Gemeinden. — RdErl. 27. 6. 34. 2. Ausf.⸗Anw. z. GemFinG. — RdErl. 27. 6. 34, Leiter v. Gemeinden usw. als Verbändsvorsteher in Gesamtschulverbänden, — RdErl. 27. 6 34, Kommissare gem. S 66 GemVG. — RdErl. 27. 6. 34, Verleihung v, Stadt- u. Gemeindehriefen. — RdErl. 29. 6. 34, Ausf. d. GemVG. — Gemeindebestand⸗ u. Ortsnamen⸗Aenderungen. — Polizeiverwaltung. RdErl. 25. 6. 34, Filmaufnahmen staatspolit., usm. Veranstaltungen. — RdErl. 27. 6. 34, Auskunft aus den polizeil. Melderegistern. — RdErl. 28. 5. 34, Hilfsmord⸗ kommissionen. — Prüf-Zeugnisse f. Lichtspielvorführer. — RdErl. 28. 6. 34, Gemeindepol-Stärkenachweisungen. — Einheitl. Vor⸗ drucke Po!l. — RdErl. 29. 6. 34, Jahresübersicht d. Unterstütz.⸗ Kasse d. Gend. — RdErl. 22. 6. 34, Beförd. in d. Gemeindepol. — RdErl. 28. 6. 34, Satzung d. Hilfskasse der Gend. — RdErl. 19.6. 1934, Dienstflaggen d. Fahrzeuge d. Wasserschutzvol. — RdErl. Il. 6. 34, Munition d. Revierpol. u. d. Gend. — RdErl. 23. s. 3c, Bücherwerbung in d. Landespol.⸗Fachschulen. — RdErl. 27. 6. 34, Ausbild. d. Pol. Oberwachtm. usw. d. Gemeindepol. — Wohl⸗ fahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 18. 5. 34 Nutzbarmachung d. Einricht. f. , ,, — Paß⸗ u. Fremdenpolizei. RdErl. 22. 6. 34, zich tãnertennu ng v. Familienpässen bei Einzelreisen seitens d. portugiesischen Be⸗ hörden usn. — Verkehrswesen. RdErl. 27. 6. 34, Dauer⸗ Prüf.⸗Fahrt durch Deutschland. — Medizinalangelegen⸗ heiten. RdErl. 23. 6. 34, Verhüt. erbkranken Nachwuchses. — RdErl. 27. 6. 34, Pharmazeutische Bevollmächtigte. — RdErl. 24. t. 34, Beanstandungen von Sago u. Tapioka. — RdErl. 28. 6. 1934, Tetanus⸗ Diphtherie⸗ Meningokokkenserum. — Uebertrag⸗ bare Krankheiten d. 2. Woche. — e n g hr Krankheiten. — Verschiedene s. Reichsindexziffer. — Neuerscheinun⸗ gen. — Stellenausschreib ungen. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin WS, Mauer⸗ straße 44. Vierteljährlich 175 RM für Ausgabe A Gweiseitig bedruckt) und 2,0 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt).
Verkehrs wesen.
Verwaltungsratsfitzung der Reichsbahn.
Am 3.4. Juli 1934 trat der Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn in Breslau zusammen. Hierdurch bot sich dem Ver⸗ waltungsrat Gelegenheit, sich durch unmittelbare Unterrichtung ein Bild von den besonderen Verkehrsverhältnissen Schlesiens zu verschaffen. Zunächst wurde die Finanzlage der Deutschen Reichsbahn erörtert. Die Einnahmeentwicklung zeigte für die ersten sechs Monate des laufenden Jahres einen Zuwachs von rund 15 vH gegenüber 1933. Davon entfällt auf den Personen⸗ verkehr eine Mehreinnahme von 7 vH, auf den Güterverkehr eine solche von 19 v5. Auch die Ausgaben haben eine wesentliche Erhöhung erfahren, die sich aus den Aufwendungen für Mehr⸗ einstellung von Personal und für erhöhte Aufträge an Handel und Industrie im Dienste der Arbeitsbeschaffung erklärt,
Der Verwaltungsrat beschäftigte sich mit einem Abkommen, das die Hauptverwaltung Ende Juni d. J. vorbehaltlich der Zu⸗ stimmung des Verwaltungsrats und der Genehmigung des Reichsverkehrsministers mit den Spitzenvertretungen der Spedi⸗ tions-, Fuhr⸗— und Kraftverkehrsgewerbe geschlossen hat. Das Abkommen soll feste Abmachungen mit der Gesamtheit der vor⸗ bezeichneten Gruppen bringen, wobei die Vorteile, die die bisher bestehende Regelung im Bahnspeditionsvertrage allen Ver⸗ i er gebracht hat, aufrechterhalten werden sollen. Gleichzeitig oll an die Stelle der bisherigen volkswirtschaftlich unbefriedi—⸗ genden Verhältnisse im Güterfernverkehr eine geordnete Gemein⸗ schaftsarbeit zwischen Schiene und Kraftwagen treten, die die Weiterentwicklung beider Verkehrsarten fördert und dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs dient. Der Verwaltungsrat billigte das
Abkommen und den Plan der Reichsbahn. Am 4. Juli besuchte der Verwaltungsrat das Waldenburger Gebiet und besichtigte dabei die elektrischen Strecken und die Aufschlitzarbeiten des Schönhuter Tunnels.
Deutscher Luftpostdienst nach Südamerika.
Der nächste deutsche Postflug nach Südamerika, der für Luft⸗ postsendungen nach Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Para⸗ guah und Uruguay besonders günstige Beförderungsgelegenheiter bietet, beginnt am kommenden Sonnabend, dem 7. Juli. Postschluf für diesen Flug ist am gleichen Tage in Berlin bei dem Postamt C2 um 11,B30 und in Stuttgart bei dem Postamt 9 um 1330. Gegenüber dem gewöhnlichen Beförderungsweg werden Zeit⸗ gewinne bis zu 14 Tagen erzielt. Vom 21. Juli ab wird der Luft⸗
Zeppelin“ und dem Flugdienst der Deutschen Lufthansa. Auskunft über Abflug⸗ und Abfahrttage, Gebühren usw teilen die Postanstalten, Einzelheiten über Anschlußverbindunger usw. enthält ferner die „Luftpostliste“ Ausgabe Juli / August 1934, die bei den Postanstalten zum Preise von 20 Rpf. erhältlich ist.
Kunft und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.
Neuer Geist im deutschen Theater.
In einer grundsätzlichen Betrachtung über die Pflege von Kunst und Kultur wendet sich die Deutsche Bühnenkorrespondenz gegen die plumpe Direktheit, unter der fast die gesamte Theater⸗ produktion des letzten Jahres gelitten habe. Oft sei Politik mit Theater verwechselt worden, und es wurden einfach von den Schriftstellern die nationalsozialistischen Volksversammlungen der Kampfzeit abgeschrieben. Zumeist wurden nur die erfolgreichen Reden der politischen Führer übertragen. Der Dramatiter soll dagegen die Ideen des Nationalsozialismus in sich tragen und von innen heraus die Probleme neu gestalten. Neu sei etwas nicht dann, wenn es aus dem Tag gepflückt ist, es könne aus vergangenen Jahrhunderten stammen, Geist und Einstellung , nur neu sein. Das gelte auch für das Theater. Grund⸗ elemente des neuen Theaters müßten Charakter, Herz und Seele und ein schöpferischer Geist sein.
Staatliche Kunstbibliothek geschlossen. Die Staatliche Kunstbibliothek ist wegen Umzugs bis auf weiteres geschlossen.
— —
Monatsaus weis
über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen
in den Monaten April V des Rechnungsjahres 1934.
(Beträge in Millionen RM.)
A. Ordentlicher Saushalt. 1. Zu Beginn deg Rechnungsjahres 1934 waren die zur Deckung restlicher Veipflichtungen aus dem Vorjahr lIg9s33 zurückgestellten Restbestände verfügbaz. ... 242,6 2. Die Fehlbeträge am Schlusse des Rechnungsjahrs 1932 von zus. 420,7 sind inzwischen gedeckt worden.
Ist⸗Einnahme
C Jahressoll oder Ist⸗ Ausgabe
gssoll orjahrsreste
zu⸗
Darunter
Rechnun der
sammen
I. Einnahmen.
1. Steuern Davon ab: Ueberweisungen an Gemeinden ¶ Ge⸗ meindeverbände) usw.
verbleiben..
2. Ueberschüsse der Be⸗ triebe
Davon ab: Zuschüsse an Betriebe
verbleiben..
3. Sonstige Einnahmen: a) Justiz
b) Soz. Maßnahmen
u. Gesundbeitswesen
ce) Verkehrswesen .
d) Wissen sichast, Kunst.
und Volksbildung
(einschl. Theater) .
e) Uebrige Landes ver⸗
waltung...
Einnahmen insgesamt
(abzüglich der Steuerüber⸗ weisungen an Gemeinden usw. und der Zuschüsse an Vetriebe
EI. Ausgaben.
Justizverwaltung .. Verwaltung d. Innern (ohne Ziffer 3) ; Sozial. Maßnahmen u. Gesundheitswesen Wissenschast, Kunst u. Volksbildungleinschl. Theater) Verkehiswesen . Wohnungswesen .. Schuldendienst ... Versorgungsgebühr⸗ nisse (Ruhegehälter w Sonstige Ausgaben
3 2627
Ausgaben insgesamt 98,
Mithin: Mehrausgabe Mehreinnahme
10,
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