Erste Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 154 vom 5. Juli 1934. S. 4
b) Bestand an Hypotheten, Kommunaldarlehen und sonstigen Darlehen.
—
r i iuua“as;v r
Bezeichnung
Hypotheken Aktienbanken
Oeffentlich rechtliche Kredit⸗ anstalten!)
Sonstige Anstalten?ꝰ)
Ins⸗ gesamt
Gesamtbetrag
am 30. April 1934
am 31. Mai 1933
Zahl der berichtenden Anstalten. ..
a) Landwirtschaftliche Hypotheken):
Aufwertungshypotheken. .. ..
Aus Mitteln der Deutschen Rentenbank⸗Kredit⸗ anstalt
Deckungshypotheken für Osthilfe⸗Entschuldungs⸗ briefe —
Roggenhypotheken ......
Alle übrigen Hypotheken
* 1 d 9
Zusammen
b) Sonstige (städtische) Hypotheken?): Aufwertungshypotheken Hypotheken auf gewerbliche stücken) s) Hypotheken auf Wohnungsneubauten?) Alle übrigen Hypotheken
2 . 2 1 1. 2 8. 1 1
Zusammen
o) Kommunaldarlehen:
Aufwertungs⸗ und Ab ösungsdarlehens) ...
Wohnungsneubauhypotheken mit zusätzlicher tommunaler Bnrgschaft ?!?! .
Roggendarlehen
Kohlenwertdarlehen
Deckungsdarlehen gemäß 52 Abs. 2 des Gemeinde⸗ umschuldungsgesetzess⸗⸗⸗.— . .
Alle übrigen Kommunaldarlehen.. ....
Zusammen
d) Sonstige Darlehen: Aufwertungsdarlehen .. Siedlungsdarlehen und zwischenkredite der
Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt .... Arbeitsbeschaffungsdarlehen Meliorationsdarlehen und zwischenkredite) . Schiffshypotheken Alle übrigen sonstigen Darlehen
8
Zusammen
e) Außerdem befinden sich in der Teilungsmasse 9: Hypotheken 1 1 1 e 9 1 1 1 9 2 2 1 6 Kommunaldarlehen 9 9 9 9 26 Gone Aus Bareingängen neugewährte Hypotheken
Zusamnien
Gesamtsumme . davon Hyj/poifheken.. „ Kommunaldarlehen
„ Sonstige Darlehen
h Gin forde ungen 22;
31
67 719,9 104 098, 3
23 395,6ů0 507 261,
70
z19 173, 279 gog, g
52 419,6 1298 002.
14
ol 686, 35 349, 177 727,
11967 233 878, 0
115
1438 50,0 419 357,3 177 727,
77 011.3 2 039 141,6
115
139 386,5 425 529, 167 190,8
77 0/9. 8; 2041 445.3
115
446 226,4 497 508, 28 275,6
79 309.3 2 063 150,4
702 N4,3
1966749, 8
1949 505,R0
125 996,
9s 490, S66 436,3
199 837,0
3 049,3
13 246,6 S0 0d q 10 4124
3 151 816,3
1404400
630 söõt,/ 2 370 563 4 2 325 0633,
3 150 631,8
1406 339,8
631 516,6 2 36 zõ2, 8 3 322 435.3
3 II4 97052
1443 196,5
u) 862 013,65 uz 403 980,9 u)? 392 543,9
5 184 847,9
33 576, 6 S5 649,2 1 622,3
767 493,3
347 871,5 1438 793,5
z93 97,4 79620
8 6038, 17.5
1881 143,3
107 2127 83,9
1 851 932,8 1935
6 730 Sõg,]
4228 367, 8
93 oll, 9 661,0 617.
1 851 932, 2 648 830,
6 736 64d,
428 tot,
6 834, 9g 8066, g oᷣi7, 5
1 642008,B3 2 661 321,0
6 90l 734,
467 141,6 lol 886,8
160 642, 8 1 140,3
2 s89 494,
ss ʒ41,3
127,3 1
225,9
— —
2291 758,9
13 160,3 117,90
137 033, 18 022,4
22 650,5
1852 9102
611956
58 7344 113 939,3 26 283, 13 663,3 111 384.6
5 O33 Olo
19 279,9
58 gs, / 2656 972 5 74 531, 13 63,3 134 06365,
1 539 195,0
19 276,
bl 268, 233 gb I3 Sad, 8 13 68, 134 os3,)]
3 463 306,
20 63356
bo 442,2 24 Jo8,9 u 75 796,
13 564,3 u) 135 2889
1353,ů
19 881, 124956
987,4
220 983,
3 891,5
— —
328 524,6
50 S6 l
238 772,6 1245.6 21,1 9874
535 099,9
23 So 4
339 433,9
22 118,
6 799 134,8 5 gos 190, S9 590,9) 1353,
28 8970, 8
3 891,5
5 go4 932, 3 3 392 190, ) 2 291 758,9
220 953,4
63 oz.,
2788 50s, oy ag, 1552 9102 328 545,
3 311,4
26 30,
15 492 572, 9 90/ 450,4 5 O6 26, ⸗
5Sõh 82, z
9e 69d,
26 165,
18 287 736,4 9 912 I66,6ᷓ 4 54160 444,6
35 135,
9e 878,3
31 027,6
13 8a 1 471,9 I0 at 442,4 3 464 558, 3350 471,4
92 838,8
) Einschl. Girozentralen. — ) Ab April 1933 einschl. der Siedlungs- und Umschuldungskredite der, Deutschen Rentenbank⸗Kredit⸗ anstalt“, die nicht über die in der Statistik zusammengefaßten Boden- und Kommunalkreditinstitute gegeben worden sind. — ) Einsthl. Grund rentendarlehen. — ) Als gewerbliche Betriebsgrundstücke sind solche Grundstücke anzusehen, die ganz oder überwiegend gewerblich genutzt werden, z. B. Fabrikgrundstücke, Büro⸗ und Geschäftshäuser, Hotels. — 3) Soweit gesondert nachgewiesen; sonst in übrigen Hypotheken bzw. Kommunaldarlehen enthalten. — „) Zum Einlösungswert eingesetzt. — ) Aus der Emission der „Zentrale für Bodenkulturkredit / und aus Mitteln der „Deutschen Rentenbank⸗Kreditanstalt“, — 3) Von einigen Anstalten wird in den monatlichen Nachweisungen der jeweilige Stand der Teilungsmassen nicht berichtet. Es sind daher für die Ende April und Mai 1934 fehlenden Angaben diejenigen Bestände der Teilungs⸗ massen an Aufwertungs⸗Hypotheken und -⸗Darlehen eingesetzt, die in der Bekanntmachung über den Stand der Teilungsmassen am 31. Dezember bzw. 30. Juni 1933 geinäß 569 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz im Deutschen Reichsanzeiger nachgewiesen worden sind.
1
— “) Berechnet für die ganze Zeit der Zinsherabsetzung (1. Oktober 1932 bis 365. September 1934). — 16 Unvollständige Zahlen. — 11) Be⸗
richtigte Zahlen. Berlin, den 2. Juli 1934.
Der Präsident des Statistischen Reichsamts. Dr. Reichardt, Ministerialdirektor.
Konjunkturbelebung und Verkehrswirtschaft.
Nach Überwindung der Wirtschaftskrise gegen Ende des Jahres 1932 hat auch die Beförderungsleistung' der wichtigsten in, Seeschiffahrt zugenom Der Güterverkehr der Reichsbahn ist, wie das Institut für Konjunkturforschung feststellt, seit Anfang 1932 ; ĩ Der Binnenschiffahrtsverkehr lag im Durchschnitt der ersten vier Monate des Jahres um etwa I6 vo n h Die Güterbeförde⸗ rung auf der Bahn war jedoch von Januar bis April 1934 noch um rd. ein Drittel, die Transportleistung der Binnenschiffahrt — Die gewerbliche Güter⸗ erzeugung blieb dagegen im Durchschnitt der ersten vier Monate des Jahres 1934 nur noch um ein Fünftel hinter dem Stand von ĩ Der Güterumschlag in den deutschen Seehäfen ist in den Monaten Januar bis April im ganzen zwar nur um 1928 gewesen, doch kann hieraus nicht auf den geschlossen werden. ⸗ reren der bestehen⸗ den Verkehrseinrichtungen war in erster Linie eine Folge der ᷓ . i Daneben sind aber auch besondere Entwicklungstendenzen wirksam, die zu einer strukturellen Ver⸗ kehrsschrumpfung führten, z. B. die Umstellungen in der Energie⸗ wirtschaft oder die Beeinträchtigung „alter“ Verkehrsmittel durch Mit Rücksicht auf derartige Umgestal= letzten t der Verkehrswirtschaft darr sen. Gegen eine grundsätzliche Ablehnung von Kapitalanlagen ist jedoch anzuführen, daß mit dem Fortschreiten — Aufwärtsentwicklung auch das im ganzen einen neuen Auftrieb erfahren wird. Dadurch können . , , wieder aufgeholt ö lem. die sich anbahnende Umsiedlung der Bevöl⸗ kerung aus den Großstädten auf das Land machen . strukturelle
Verkehrsmittel —
e Eisenbahn, wieder zugenommen.
Binnen⸗ und
um rd. 28 vH gestiegen.
über dem Stand im gleichen Zeitraum 1932.
um etwa 30 vH niedriger als 1928.
1928 zurück. 6 vH geringer als
Beschäftigungsgrad der deutschen Seeflotte
Der seit mehreren Jahren zu beobachtende Leerlauf
allgemeinen Wirtschaftskrise.
den Wettbewerb neuer. tungen in der deutschen Wirtschaft hatte Jahren geglaubt, vor Investitionen in warnen zu müssen.
man
der wirtschaftlichen
sogar die Verluste der werden. Vor allem die
Zunahme des Verkehrs wahrscheinlich.
Die volkswirtschaftlich notwendige und nicht aufzuhaltende mitteln, von der Bahn auf den ö, k wesen kann selbst zum Träger einer strukturellen ß bau der Verkehrsanlagen , ,,,, 244 aller Investitionen des Reiches, , n n, .
Verkehrsumlagerung von alten
den erfordert ganz beträchtliche neue Kapitalanlagen. Wirtschaftstätigkeit werden.
öffentlichen Wirtschaft. Von 19235
in den
Verkehrswesen
und
geben.
worden.
Reichspost. Anlagen etwa 850 Mill. RM, für Erneuerung der I29 Mill. RM auf. Verwaltungen im Verkehrswesen eine so große Rolle spielen, so hat dies im gegenwärtigen Kampf gegen die Ärbeitslosigkeit ganz Den hier vermag der Staat Wirtschaft zu fördern, ohne über den Bereich seiner bisherigen Aufgaben hinaus in die private Wirtschaft einzugreifen.
Die Gesamtsumme, die in den Jahren 1932 bis einschließlich 1934 für Arbeitsbeschaffung zur Verfügung gestellt wurde, kann auf etwa 5,4 Mrd. RM veranschlagt werden. ; oder rd. 40 v5 für den Verkehr bestimmt, rd. 100 Mill. RM, i
ür
etwa 2180 Mill. R für Wasserstraßenbauten Straßen- und ländlichen Wegebau 240, für Brückenbauten 50, sonstige Tiefbauarbeiten 60, für Arbe r sbe ha fh ng der Reichs⸗ bahn 1068, der Reichspost 111 und für
öö0 Mill. RM. Die Mittel der Arbeitsbeschaffungsprogramme stellen aber keineswegs die Gesamtausgaben dar, die für Unter⸗ haltung, Erneuerung und Ausbau des Verkehrswesens 363 Neben diesen laufen erhebliche „regelmäßige“ Ausgaben, z. B. wird die Reichsbahn im laufenden Jahre im ganzen etwa 1660 Mill. RM für die Verkehrseinrichtungen aus⸗ Davon entfallen 631 Mill. RM auf Arbeitsbeschaffungs⸗ mittel und 1024 Mill. RM auf das sogenannte Grundprogramm. Als Investierungen sind von den vorerwähnten Beträgen der Arbeitsbeschaffung die geworfenen Mittel anzusprechen. sollen im Autostraßenbau etwa 3½ Mrd. RM angelegt werden. Auch die Posten Wasserstraßenbauten, Brückenbauten und sonstige Tiefbauarbeiten sind zu einem erheblichen Teil Neuinvestitionen. Besonders durch das erste Reinhardt-Programm sind im Bereich der Wasserstraßen größere Bauvorhaben in Angriff genommen Im Gegensatz hierzu werden die bei der Reichsbahn zu Arbeitsbeschaffungszwecken ausgeworfenen Mittel vorwiegend zur Erneuerung der bestehenden Anlagen verwendet. — Neubaurechnung sind im laufenden Jahre nur 264 Mill. RM ausgeworfen worden bei einem Gesamtaͤusgabenvoranschlag von 1658 Mill. RM.
zwar
gemacht werden.
besondere Bedeutung.
den Bau von Verkehrswegen, Wasse wurden von der öffentlichen Hand me r kehrswesen angelegt. Hinzu kommen die Kapitalanlagen der großen reichseigenen Verkehrsunternehmen, der Reichsbahn und Die Reichsbahn wandte 1927 zur ,, der
rstraße
n, Brücken usw. 1927 r als 5 Mrö. RM im Ver⸗
elben etwa
Wenn die Investitionen der öffentlichen
für den Bau von
Autobahnen Im Laufe von sechs Jahren
Hiervon waren
ie Reichsautobahnen
union hat das in Ankara vor
ur Zeit lei
aus⸗
Für die
Wirtschaft des Auslandes.
Der BIZ⸗Ausweis für den Monat Juni 1934.
6. 4. Juli. Der Ausweis der BIZ. vom 30. Juni weist eine Bilanzsumme von 643,99 Mill. ö. aus, die gegenüber dem Vormonat (68032 Mill. sfr.) eine Abnahme um 36,83 Mill sfr. erfahren hat. Die Einlagen der Zentralbanken für eigene Rech⸗ nung haben um 26,02 Mill. ffr. auf 138,32 (löc34) Mill. ffr— abgenommen. Die Einlagen für Rechnung Dritter sind auf 6, (9, 16) Mill. ffr. zurückgegangen. Die Gelder auf Sicht haben eine Verringerung auf 1022 (il, 98s) Mill. ffr. erfahren. Die rediskontierbaren Wechsel und Aktzepte zeigen eine Verminderung um 23,53 Mill. sfr. auf 335,7 35936) Mill, ssr. Die Gelder auf Zeit sind um 377 auf 3766 (41,43) Mill. sfr. zurückgegangen, Andere Wechsel und Anlagen verzeichnen eine Zunahme um 6,70 auf 2238, 9 C22, 09) Mill. ffr.
Vorläufig keine Rückkehr Englands zur Goldwährung.
London, 4. Juli. Schatzkanzler Neville Chamberlain stellte heute im Laufe einer Debatte über die Finanzpolitit Groß⸗ britanniens im Unterhause fest, daß einstweilen Großbritannien noch nicht zur Goldwährung zurückzukehren gedenke Die Bedin⸗ gungen, die als Voraussetzung für eine solche Rückkehr zu gelten hätten, seien noch immer nicht erfüllt. Noch immer seien die Preise der Waren auf dem Weltmarkt nicht hinreichend gestiegen, um eine ausreichende Verdienstspanne zwischen den Gestehungs⸗ kosten und dem Verkaufspreis zu gewährleisten. Noch immer seien die Hindernisse, die dem internationalen Handelsverkehr im Wege stehen, nicht verschwunden, ja sie seien noch nicht ein⸗ mal verringert. Eine Regelung der Kriegsschuldenfrage sei noch nicht erzielt. Schließlich sei es auch erforderlich, erst noch ein Verfahren zu finden, um die großen Schwankungen des Gold⸗ preises in Zukunft auszuschalten.
Brüfseler Eisenbörse. ö Brüssel, 4. Juli. Die Brüsseler Eisenbörse vom Mittwo
stand n. un fen dem Eindruck der bevorstehenden Ferienzeit. Obwohl der Besuch nicht gerade schwach zu nennen war, über, wogen jedoch bei den Besuchern die Verkäufer bei weitem. Die allgemeine Stimmung kann mit flau bezeichnet. werden. Ins⸗ besondere klagt man darüber, daß aus den get igten lbsch inen nur geringe Abrufe erteilt werden. Verhältnismäßig gut be⸗ auptet war das Geschäft noch in Stabeisen, Bleche dagegen e, vernachlässigt. Bei den nicht kartellierten Feinblechen werden die wenigen auf den Markt kommenden Aufträge ha umstritten. Gewisses Interesse zeigte sich neuerdings für Stahl= absatz in Südafrika und Argentinien und für Halbzeuge in y. land. Im Preisstand sind Bewegungen nicht eingetreten; ie belgischen Konstruktionswerkstätten erwarten von. bevorstehenden Ausschreibungen günstigere Ergebnisse. Diese dürften zu einer gewissen Belebung des Eisenmarktes beitragen können. Im Augenblick bleibt auch hier das Geschäft noch still. Wie . lautet, soll die Schiffsblechkonvention der interngtionglen er⸗ kaufsverbände mit der Englandgruppe, die am 30. Juni zum Ablauf gekommen ist, nicht erneuert werden.
Die Entwicklung der tschechoslowakischen Textilausfuhr
im laufenden Jahre. 6 Prag, 4. Juli. Die Ausfuhr tschechoslowgkischer Fextil⸗ ertigwaren weist im bisherigen Verlau . er e zum Vorjahre folgende Veränderungen a. Bei Baumwollwaren ist ein Sinken um 15,5 vH festzustel en, bei Leinen, Woll⸗, ganz- und halbseidenen Konfekttionswaren ist dagegen eine Steigerung um 8,7 vH, bei Jutewagren sogar um 153 v und bei a en und Handschuhen eine solche um 59 vH
u verzeichnen. Rückläufig war die Garnausfuhr. Ferner ist die
Ausfuhr bon Teppichen üm 41 vH zurückgegangen.
Abschtuß der litauisch⸗englischen Handels⸗
vertragsver handlungen.
Kowno, 4. Juli. Die litauisch⸗englischen Handelsvertragsver⸗ handlungen sind jetzt endgültig abgeschlossen worden. Die Unter⸗ eichnung des Vertrages ist noch in dieser Woche zu erwarten. e, 3 gilt i drei Jahre. Es . vorgesehen, daß die Vorzugsliste für den Ankauf englischer Waren jährlich . unterzogen werden kann. Das neue Abkommen ist als eine Ergänzung zum litauisch-englischen Handelsabkommen vom Jahre 1929 .
Das russisch⸗türkische Handelsabkommen in Kraft. Moskau, 4. Juli. Der Rat der Volkskommissare der Sowsjet⸗ kurzem unterzeichnete i türkische Handelsabkommen bis zum 1. Januar 1936 bestätigt. Das Abkommen ist bereits in Kraft getreten.
Um die Bedienung der brasilianischen Anleihen.
Berlin, 4. Juli. Die Ständige en fn zur Wahrung der Interessen deutscher 6 ausländischer Wertpapiere, Berlin, teilt zu der Nachricht, betreffend das Dekret der brasi⸗ lianischen Regierung über die Bedienung der hrasilianischen Anleihen folgendes . mit: Die brasilianische Regierung at im Verlauf von erhandlungen mit Vertretern von lnleihegläubigern zugesagt, schon Ende des Jahres (statt pätestens Ende September 19377 unter Berücksichtigung der als⸗ , obwaltenden Verhältnisse die Frage des äußeren Schulden⸗ dienstes einer erneuten Prüfung zu unterziehen, um nach Mög⸗ lichkeit eine Erhöhung der Leistungen eintreten zu lassen. Im einzelnen soll sie bereits jetzt folgende Zugeständnisse gemacht haben: 1. Die Anleihen des Staates Bahig, die zu der Kate⸗ gorie VIII Göllige Einstellung des An eihedien tes) , .. werden in Kategorie VII eingereiht. 2. Für die 5 v5 Anleihen der Stadt Bahia von 1912 und 1916 soll ein Transfer erfolgen;
in welcher Höhe, ist bisher nicht mitgeteilt. 3. Die 5 vH An⸗
leihe des Bundesdistriktes Bahia von 1904 soll als innere An⸗
9. betrachtet werden und demzufolge der , . in Landeswährung uneingeschränkt . Für Besitzer, die auf Zahlung in Pfunden bestehen, erfolgt Bedienung gemäß Kate⸗ gorie VII. :
des Jahres 19534 im
einer
Fortsetzung des Handelsteils in der zweiten Beilage.
* — *
Werdet Mitglied der N. S- Vollswohlfahrt!
Nr. 154
3 weite Beilage
Verlin, Donnerstag, den 5. Juli
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1934
Das Transserabkommen
zwischen der deutschen Regierung und der englischen Regierung.
bis 78,00 SS, Sultaninen Kiup Caraburnu Auslese z Kisten
Zwischen der . Regierung und der englischen Regie⸗ rung ist folgendes Abkommen i fen worden:
Beide Regierungen erstreben eine Zusammenarbeit, um prak⸗ tische Mittel zur Beseitigung aller fg beiden Ländern etwa entstehenden fer n f, und an tlichen Schwierigkeiten zu finden, mit besonderer Rücksicht auf die gegenwärtigen Transfer⸗ schwierigkeiten Deutschlands.
Die Regierung des Vereinigten Königreiches erkennt an, daß eine vorübergehende Erleichterung der äußeren Schuldenlast ö dazu helfen soll, den Devisenbestand Deutschlands zu tärken.
Die Berliner Transferkonferenz hat am 29. Mai 1934 eine Verlautbarung veröffentlicht, in der das von der Reichsbank den lang- und mittelfristigen Gläubigern Deutschlands gemachte An— gebot wiedergegeben ist. V 2
Die Vertreter des Vereinigten Königreiches auf dieser Kon⸗ ferenz haben sich bereiterklärt, die Annahme des vorstehend er— wähnten Angebots unter gewissen Bedingungen zu empfehlen.
Beide Regierungen erkennen den allgemeinen Grundsatz an, daß ein Schuldnerland seine äußeren Verbindlichkeiten nur mittels einer aktiven Bilanz von Wären und Diensten gegenüber anderen Ländern erfüllen kann.
Da in dem Vereinigten Königreich für die hauptsächlichen
deutschen Ausfuhrwaren keine Einführbeschränkungen bestehen, ist der Wert der deutschen Ausfuhr nach dem Vereinigten Königreich während des am 31. , 1934 abgeschlossenen Jahres gestiegen, während der Gesamtwert der deutschen Ausfuhr nach der übrigen Welt gefallen ist.
Die . Handelsbilanz zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich ist ir Deutschland ständig günstig gewesen. Es ist der ernste Wunsch beider Regierungen, die Handels- und Finanz⸗ beziehungen zwischen beiden Ländern freundschaftlichst und auf der Grundlage der Gleichbehandlung fortzusetzen und den Umfang des beiderseitigen Handels aufrechtzuerhalten und sobald wie mög⸗ lich zu steigern.
Infolgedessen haben die hierzu von der deutschen Regierung und der Regierung des Vereinigten Königreiches gebührend bevoll— mächtigten Unterzeichneten nachstehendes dereinbart:
Artikel 1.
Diese Vereinbarung läßt das deutsche Kreditabkommen 1934 und das deutsche Kreditabkommen für öffentliche Schuldner 1954
unberührt. Artikel 2.
Die deutsche Regierung wird der Bank von England die PFfund⸗Sterling⸗Beträge zur Verfügung stellen, aus denen für Rechnung der deutschen Regierung alle zwischen dem 1. Juli 1934 Und dem 31. Dezeniber 1934 fällig werdenden Zinsscheine der Iprozentigen deutschen äußeren Anleihe von i534 und der ä prozentigen Anleihe des Deutschen Reiches 1930 an ihrem Fälligkeitstage oder unmittelbar danach bei der Einreichung ge⸗ kauft werden sollen. Dies gilt nur für die Zinsscheine von Stücken, für die der Bank von England der Nachweis erbracht porden ist, daß sie am 15. Juni igs4 britischen Inhabern zu Eigentum oder Nutznießung gehörten. Der Kaufpreis soll 100 vH des Nennwertes jedes Zinsscheines betragen. Die Be⸗ Hing des Kaufpreises oder, falls der Zinsschein in fremder
zährung zahlbar ist, des Gegenwertes in Pfund⸗Sterling soll bei der Bank von England erfolgen. Für die Zwecke dieser Ankäufe sollen die Zinsscheine der Hö prozentigen Anleihe des Deutschen Reiches 19350, zahlbar im Nennwert der Währung, auf die sie lautet, und nicht als ahlbar in Gold angesehen werden, unbe⸗ schadet der Rechte der Stückinhaber, die ihre Zinsscheine nicht zum Ankauf einreichen.
Artikel 3.
Was die übrigen mittel⸗ und langfristigen Schulden, die nicht in Artikel 2. dieser Vereinbarung näher bezeichnet sind, angeht, so sollen die Bestimmungen und Bedingungen des An⸗ . der Reichsbank, wie es in der Verlautbarung der Berliner
ransferkonferenz vom 29. Magi 1934 niedergelegt wurde, gi alle
ins⸗, Devidenden⸗ und sonstigen regelmäßig wiederkehrenden
ahlungen ähnlicher Natur, unabhängig davon, ob sie auf Grund von Zinsscheinen geleistet werden, gelten, soweit es sich dabei um Anlagen handelt, für die der Bank von England der Nachweis erbracht worden ist, daß sie am 15. Juni 1934 britischen Inhabern, zu Eigentum oder a,, gehörten. Wenn jedoch die deutsche . mit irgendeinem anderen Gläubigerland eine Vereinbarung treffen sollte, durch die den in diesem Lande an— ilfe Gläubigern in bezug auf die Nichtreichsanleihen eine gin tigere Regelung gewährt wird, soll es den britischen Gläu⸗ igern freistehen, einen Anspruch auf eine entsprechende Behand⸗ lung der ihnen am 15. Juni 1934 gehörenden Anlagen geltend zu machen. Sollte ein solcher Anspruch erhoben werden, o soll die, Anwendung dieser Bestimmung durch eine Vereinbarung zwischen der deutschen Regierung und der Regierung des Ver⸗
einschließli
teilen, die Deutschland von dem Vereinigten Königreich erhält.
Artikel 4. „Britische Inhaber“ im Sinne dieses Abkommens sind ) bezüglich aller Pfund⸗Sterling⸗Ausgaben oder Schulden: 1. Personen, die sich gewöhnlich im Vereinigten Königreich aufhalten oder Geschäfle betreiben; 2. britische Staatsangehörige Rücksicht
auf den Aufenthalt; f
ohne
reiches oder irgendeines anderen Gebietes eingetragen sind, das unter der Herrschaft Seiner Majestät des Königs von Groß⸗ hritannien, Irland und der britischen überseeischen Dominien, Kaisers von Indien oder unter der Suzeränität, dem Protektorat oder dem Mandat Seiner Majestät 3
4. Personen, die unter dem Schutz Seiner Majestät stehen und sich gewöhnlich im Vereiningten Königreich oder in irgendeinem anderen der vorstehend aufgezählten Gebiete aufhalten oder Ge⸗ schäfte betreiben.
b) Bezüglich anderer Ausgaben oder Schulden alle Personen ohne Ruch icht auf ihre Staatsangehörigkeit, die sich gewöhnlich im Vereinigten Königreich aufhalten oder Geschäfte betreiben, und alle Gesellschaften, die nach dem Recht des Vereinigten König⸗
reiches eingetragen sind. ; Artikel 5.
Offices and Import Restrietions Act“ gegebenen Deutschland gegenüber keinen Gebrauch machen.
Artikel 6.
Vollmachten
Kraft und gilt für die Dauer von 6 Monaten.
Geschehen in London am 4. Juli 1934 in doppelter Aus⸗ fertigung in deutscher und englischer Sprache.
Für die deutsche Regierung: Hoesch. Berger. Für die Regierung des Vereinigten König—
reiches von Großbritannien und Nordirland: . F. W. Leith⸗Roß. S. D. Waley.
—
du dem deutsch⸗englischen Transferabkommen wird von maßgebender deutscher Seite solgendes ausgeführt:
In dem wichtigen Artikel Z wird der Modus aufgestellt, nach welchem die Devisenzahlungen des Deutschen Reiches an die Bank von England in Leistung und Zinsendienst auf die Dawes- und Doung-⸗AUnleihen, soweit sie sich in britischem Besitz befinden, für die Zeit vom 1. 7. bis 31. 12. 1934 erfolgen werden. Der Tat⸗ sache, daß die Zahlungen halbmonatlich vorgenommen werden, lommt insofern besondere Bedeutung zu, als dieses Verfahren eine Abweichung von den monatlichen Zinsenratenzahlungen an die BIZ. als Treuhänderin darstellt. Dies bedeutet für die deutsche Regierung eine, Atempause, die im Falle beider Anleihen mehrere Monate ausmacht. Vom deutschen Standpunkt ist die Schließung der Vereinbarung insofern besonders begrüßenswert, als sie im Zuge der vom Deutschen Reich seit der für Deutsch— land erfolglos verlaufenen Weltwirtschaftskonferenz verfolgten Politik liegt. Seit der Weltwirtschaftskonferenz ist es das Bestre⸗ ben der deutschen Regierung, zunächst einmal im Inneren die wirtschaftliche Ordnung zu festigen und dann erst den Versuch zu unternehmen, allmählich auf dem Weg zweiseitiger Abtommen mit anderen Staaten die bestehenden internationalen Wirtschafts⸗ hindernisse zu beseitigen. Die Regelung des Transfers des Dienstes auf die beiden Reichsanleihen, soweit England in Frage kommt, stellt einen ersten Schritt auf dem Wege dar. Für die deutschen Unterhändler war es überaus wichtig, eine Einigung darüber zu erzielen, wie vermieden werden könne, daß nicht— englische Personen oder Gesellschaften aus den in dem Vertrag sestgelegten Vorteil Nutzen ziehen. Im Artikel ist die begriff⸗ liche Bestimmung anderer, die aus dem Vertrag Nutzen zu ziehen berechtigt sind, scharf umrissen. Man ist sich deutscherseits durch— aus darüben im klaren, daß die Ueberwachung der Durchführung dieser Vertragsbestimmungen mit großen Schwierigkeiten ver⸗ bunden sein wird. So wird z. B. eine Bestandsaufnahme aller Stücke unumgänglich sein. Der Artikel 3 enthält eine Regelung über die sogenannten Nicht-Reichsforderungen — eine Frage, die bei den Berliner Verhandlungen offen blieb. Jetzt ist festge⸗ legt worden, daß die Berliner Regelung auch auf die britischen Gläubiger Anwendung findet. Wenn aber die britischen Gläu⸗ biger meinen, daß etwaige Sonderabkommen mit den Gläubigern
dann steht es den britischen Eignern offen, eine entsprechende Behandlung zu verlangen. Die Entscheidung darüber, ob einem solchen Anspruch stattgegeben werden soll oder nicht, muß in Uebereinstimmung zwischen der deutschen und der englischen Re⸗ gierung getroffen werden. Diese Klausel verhindert es also, daß die britischen Gläubiger automatisch irgendwelche Sondervorteile in Anspruch⸗ nehmen können. Vielmehr muß vor der Entschei⸗ dung die Gesamtlage mitberücksichtigt werden. Die Schwierig— keiten, in einem solchen Falle zu einer Einigung zu gelangen, liegen auf der Hand und dürften von den deutschen Vertretern im Verlaufe der Verhandlungen genügend betont worden sein. Schließlich hat man sich jedoch zur Aufnahme dieser Klausel ent— schlossen, da die Engländer darauf anscheinend aus politischen Gründen großen Wert legten. Im Artikel 5 verpflichtet sich die englische Regierung, während der Dauer des Abkommens das Schulden-Clearinggesetz auf Deutschland nicht in Anwendung zu bringen. Da Deutschland das Abkommen selbst nur auf 6 Mo—⸗ nate abzuschließen bereit war, konnte ein weitergehendes Zuge⸗ ständnis kaum verlangt werden.
Berlin, 4. Juli. Preisnotierungen für Nahrungs⸗— mittel. Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 28,90 bis 29, 00 , Langbohnen, ausl. 37.00 bis 40,00 , Linsen, kleine, letzter Ernte 35,690 bis 38,00 4, Linsen, mittel, letzter Ernte 38,00 bis 42,90 M, Linsen, große, letzter Ernte 42,00 bis 54,00 Sς, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 68,90 bis 7900 M6, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 78,096 bis I9, 00 ½Æ½6, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch reis 21,00 bis 22,00 , Rangoon-⸗-Reis, unglasiert 23,50 bis 24,50 M, Siam Patna⸗Reis, glasiert 29,09 bis 37,50 4M, Italiener⸗Reis 24,50 bis 25,50 A6, Deutscher Volksreis, glasiert 22,569 bis 23,50 S , Gerstengraupen, grob 35,00 bis 36,00 „, Gerstengraupen, mittel 36,00 bis 41, 00 M, Gerstengrütze 29,06 bis 31, 900 „, Haferflocken 39,9 bis 46,00 A6, Hafergrütze, ge⸗ sottene 43,99 bis 46,00 S, Roggenmehl, Type 815 27,090 bis 28, 99 S6, Weizengrieß, Type 405 37,00 bis 38,00 M, Hartgrieß 44,90 bis 45,60 AM, Weizenmehl, Type 790 31,50 bis 33,06 M Weizenmehl, Type 4065 38.00 bis 40,50 S, Kartoffelmehl, superior 33,5090 bis 34,50 Sd, Zucker, Melis 70,i0 bis I0,60 M, Zucker, Raffinade 71,60 bis 72,60 M½ς, Zucker, Würfel IGl9 bis Sl6ß0 , Röstroggen, glasiert, in Säcken 32,00 bis 3300 , Röstgerste, glasiert, in Säcken 32,00 bis 34,00 (, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 42,00 bis 44,00 S6, Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 316, 00 bis 336, 00 S6, Roh⸗
anderer Länder den Kreditoren bessere Bedingungen einräumen,
kaffee, Zentralamerikaner aller Art 326, 00 bis 460,00 , Röst-
einigten Königreichs auf der Grundlage der Gleichbehandlung geregelt werden, und zwar unter Berücksichtigung aller Umstände irgendwelcher Vorteile, die Deütschland von einem anderen Gläubigerland erhält, verglichen mit irgendwelchen Vor⸗
38 Gefellschaften, die nach dem Recht des Vereinigten König⸗
Island (Reykjavik).
Die Regierung des Vereinigten Königreiches wird während der Dauer des Abkommens von den ihr duich die „Debts Clearing
Dieses Abkommen tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1934 in
kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 376,00 bis 430,00; 4A, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 419,09 bis 600,00 , Kakao, stark entölt 140,900 bis 164,00 „S, Kakao, leicht entöli 176,00 bis 206,990 S, Tee, chines. 792, 00 bis 830,90 „M, Tee, indisch 820,00 bis 1300,00 SP, Ringäpfel amerikan. extra choice 108,00 bis 112,09 S, Amerik. Pflaumen 40/50 in Kisten 77,090
60, 00 bis 65,00 M, Korinthen choice Amalias 68,00 bis 70, 00 s, Mandeln, süße, handgew., J Kist. 182,00 bis 184,900 „, Mandeln, bittere, handgew.,, R Kist. 197,90 bis 200,90 „M, Kunsthonig in F kg-Packungen 71,090 bis 73,00 SHL, Bratenschmalz in Tiereces 198,00 bis 206,00 M, Bratenschmalz in Kübeln 203,00 bis 206,00 , Purelard in Tierces, nordamerikt. 180,00 bis 182,00 M, Purelard in Kisten 176,00 bis 180,00 S, Berliner Rohschmalz — — bis — — „S, Speck, inl., ger,, 180,00 bis 190,00 S, Deutsche Marken⸗ butter in Tonnen 270, 00 bis 274,00 A, Deutsche Markenbutter ,. 278.00 bis 282,00 A, Deutsche feine Molkereibutter in
onnen 266,00 bis 270,00 „S, Deutsche feine Molkereibutter gepackt 274,00 bis 278,00 u, Deutsche Molkereibutter in Tonnen 258, 00 bis 262,00 ½, Deutsche Molkereibutter gepackt 266,00 bis 270,00 A, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 272,00 bis 274,00 S6, Aus- landsbutter, dänische, gepackt 289, 99 bis 282.00 M, Allgäuer Stangen 20 6, 6460 bis 76, 00 A, Tilsiter Käse, vollfett 136,00 bis 156,00 M, echter Gouda 40 ,ά 144,00 bis 164,00 M, echter Edamer 40 0ͤ0 144,90 bis 164,00 MM, echter Emmentaler ollfetthͥ 200, 00 bis 230,00 M, Allgäuer Romatour 20 0½ 96, 00 bis 110, 00 . (Preise in Reichsmark.)
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten.
Telegraphische Auszahlung.
b. Juli Geld Brief
13,05 13, 08 0,598 O0, 02 58,58 58, 70
O, 184 O0, 186
3 047 3, 0593
2.529 2.535 hö, 79. 56. 71 Sl, 2 81,88 1267 12,70
69,53 69, 57 5.599 5,611
16,509 16,54 2, 497 2,503
169,73 170 0? 57 34 Hr 16
21.55 21,59 o, 7149 0751
5. 664 5,676 77,435 77,58
4211 42 19 oö5, 566. 6573 1815 A458, 55 47,30 47,40 ri 55 1135 2458 2 492 ö. 28 68, 42 S1. 52 51, 6s 34.30 34. 36 lo- 160 is 1.991 I. 96 o. g99 1, 00
2,509 2,515
— 4. Juli Geld Brief
13,065 13,095 Oo, 598 O0, 502 58, 56 58,68
O. 184 O0, 186
3,0947 3, 053
2529 2. 535 56 64 56,76 Sl, 57 81,83 12,685 12,715
69,43 69, 57 5,504 5,3516
16,0 16,54 2.497 2,503
169,3 179,07 57,39 57,51
21.55. 21.59 är5 1. 753
5.664 5,676 77, 42 77,58
12,11 42,19 35 74 6585 18 45 4555 17,30 a0 Ii 55 1157 2438 2152 66,8 66,52 si. 52 81,68 34. 30 34. 36 16.44 10416 1591 15995 o 999 Io
2.509 2,515
Agypten (Alexandrien und Kairo). . ... Argentinien (Buenos ire s]] Belgien (Brüssel u. Antwerpen) .... Brasilien (Rio de Janeiro) Bulgarien (Sofia) . Canada (Montreal). Dänemark (Kopenhg.) Danzig (Danzig) .. England London) .. Estland
l ägypt. Pfd 1 Pap. Pes. 100 Belga
1Milreis 100 Leva
L kanad. Doll. 100 Kronen 100 Gulden 1Pfund
(Reval / Talinn) .. 100 estn. Kr. ir, (Helsingf.) 100 finnl. M. Frankreich (Paris) . 100 Fres. Griechenland (Athen) 100 Drachm. Holland (Amsterdam
und Rotterdam). . 100 Gulden
100 isl. Kr.
100 Lire 19Jen
100 Dinar 100 Latts
100 Litas lI00 Kronen 100 Schilling
100 Zloty 100 Escudo 100 Lei
00 Kronen 100 Franken l00 Peseten 100 Kronen
U türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
1 Dollar
Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Jugosllavien ( Bel⸗ grad und Zagreb). Lettland (Riga) ... Litauen (Kowno / Kau⸗ nas) Norwegen (Oslo) Oesterreich (Wien) . Polen (Warschau, Kattowitz, Posen) Portugal Eissabon). Rumänien Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) r.. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Barcelona) .... Tschechoslow. (Prag) Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New Jork)
nknoten. — —
5. Juli Geld Brief 20, 38 20 46 16,16 16,22
4,185 4,205
2469 2482 2167 74182 557 555 5. 7 58. 8 G. 5s. 60 185
2, 77 2.492 56,54 56, 6 S154 81, 86 12,625 12. 685 12,625 12,685
b. b35 5,575 16,465 16,52 169.31 169, 99 21,43 21,51 21,43 21,51
4. Juli Geld Brief 20,35 20, 16 16,18 16,22
4,1885 4,205
2462 2482 2462 2.482 0,57 C, 59 58 40 58, 64 o, 155 O0, 185
2472 2, 497 ob, 59 56,81 Sl, 49 81,81 12,64 12,70 1264 1270
5.54 8.658 1646 1652 169. 31 166 35 21.43 21.51 21343 315
55. Ib, g
1 97 1213 sz 55 63 53
Sovereigns ..... 20 Francs⸗ Stücke. ü Gold⸗Dollars .... 1 Stück Amerikanische:
1000-5 Dollar.. 1 Dollar
2 und 1 Dollar. . 1 Dollar Argentinische . .... 1 Pap. Peso Belgische .. ..... 100 Belga Brasilianische .. 1 Milreis Bulgarische ...... 100 Leva Canadische .... l kanad. Doll.
. 100 Kronen
Dänische ... Danziger ... 100 Gulden l engl. Pfund
Englische: große . .. 14 u. darunter U engl. Pfund 100 estn. Kr.
ihnen,, , Finnische . . . . . . . 100 finnl. M. 100 Frs.
n kö olländische ..... 100 Gulden Italienische: große . 100 Lire 100 Lire u. darunt. 100 Lire Jugoslavische. . ... 100 Dinar 5, 65 5,69 100 Latts
Lettländische 8 * a . . Litauische . . ..... 100 Litas 41.97 42, 13 Norwegische ..... 100 Kronen 63,49 63,75 Oesterreich.: große. . 100 Schilling — — 100 Schill. u. dar. Polnische Rumãänische: 1000 Lei und neue 50 Lei unter 500 Lei. .. Schwedische Schwei jer: große .. 100 Frs. u. darunt. Spanische Tschechoslowakische: 000 u. 1000 Kr. 500 Kr. u. darunt. k Ungar l che.
6
100 Schilling — — l00 Iloty 47,285 47, 44
100 Lei — 26
100 Lei — — 100 Kronen 65,12 65.38 l00 Frs. Sl, z 81,66 100 Frs. 81,34 81,66 100 Peseten 3416 34,30 100 Kronen 100 Kronen türk. Pfund 100 Pengo
e6 Is