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Erste Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 155 vom 6. Juli 1934. S. 2
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Die Neufaffung des Generalabkommens in der Kohlenwirtschast.
Präfident Paul Freudemann an den deutschen Kohlenhandel.
Ende Juni 1934 fand in den Räumen des Reichskohlen⸗ verbandes zu Berlin eine Sitzung der Ständigen Kommision zur K des Generalabkommens statt, nachdem in vier voraufgegangenen Sitzungen das Problem einer organisatorischen Verbreiterung und wirtschaftspolitischen Vertiefung des General⸗ abkommens durchberaten worden war. Die Verhandlungen führten zu einer Verständigung in allen Punkten, so daß nun⸗ mehr in Kürze der Centralverband der Kohlenhändler Deutsch⸗ lands E. V. in der Lage sein wird, seinen Mitgliedern das Generalabkommen in neuer Fassung, die Ausführungsbestim⸗ mungen und eine gemeinsame Erklärung der im Reichskohlen⸗ verband vereinigten deutschen Stein- und Braunkohlensyndikate und des Centralverbandes der Kohlenhändler Deutschlands E. V. vorzulegen.
Präsident Freude mann machte in diesem Zusammen⸗ hange in den verbandsamtlichen Mitteilungen des Tentralver⸗ bandes Ausführungen über das Zustandekommen und die Be⸗ deutung des Generalabkommens und die Aufgaben, die sich für die Zukunft ergeben. Das seinerzeit verkündete Sofortprogramm und die darin niedergelegte gie setzung haben im deutschen sohlenhandel begeisterten Widerhall gefunden. In allen Teilen des Reiches strömten die Angehörigen des Kohlenhandels wieder den Organisationen zu. Dieser Zeitpunkt wurde benutzt, um dem deutschen Kohlenhandel auf viele Jahre hinaus eine Grundlage zu verschaffen, auf der er organisatorisch und wirtschaftspolitisch aufbauen konnte. Es galt, die den verschiedentlich gebildeten Arbeitsgemeinschaften innewohnende Idee auf das ganze Reich zu übertragen und den Versuch zu machen, innerhalb der Kohlen⸗ wirtschaft zwischen den Kohlenproduzenten und ihren Syndikaten und zwischen allen Kategorien des Kohlenhandels einen Aus⸗ schließlichkeitsverkehr zu errichten, der die Gewähr dafür bot, daß der Verbraucher zu möglichst niedrigen Preisen Brennstoffe zu⸗ geführt erhielt. Am 15. Juni 1933 wurde mit sämtlichen Syn⸗ dikaten dieser Ausschließlichkeitsvertrag geschlossen, der späterhin und für die Zukunft als das Generalabkommen bezeichnet wurde. Dieses Generalabkommen bedeutet für die gesamte Kohlen⸗ wirtschaft, soweit sie absatzorganisatorisch orientiert ist, eine reundschaftsstellung zwischen Produktion, Großhandel und
inzelhandel.
Die Ausführungsbestimmungen zum Generalabkommen sehen vor, daß im Hinblick auf entsprechende Bestimmungen des Generalabkommens und der Ausführungsbestimmungen jeder registrierte Händler zum Eintritt in die für ihn zuständige Organisation des deutschen Kohlenhandels verpflichtet ist. Durch diefe Bestimmung werden auch die wenigen bisher noch außen— tehenden Unternehmungen des Kohlengroßhandels verpflichtet, en Organisationen des deutschen Kohlenhandels beizutreten. Mehr als 52 000 deutsche Kohlenhändler, darunter 1700 Kohlen⸗ großhandlungen, sind in den Unterorganisationen des Centralver⸗ bandes der Kohlenhändler Deutschlands E. V. organisiert. Das Generalabkommen mit der deutschen Produktion verpflichtet die Organisationen des Kohlenhandels, dafür Sorge zu tragen, daß die wenigen syndikatsfreien Zechen an das Generalabkommen bzw. das ganze Vertragswerk genau so gebunden werden, wie die gesamte übrige Produktion durch ihre Syndikate. Während ein Teil der wenigen ausstehenden syndikatsfreien Zechen schon dem ersten Generalabkommen beigetreten waren, bedarf es für das nunmehr vorliegende Gesamtwerk der Aufforderung an alle sydikatsfreien Zechen, die in Kürze durch den Centralverband, an die einzelnen Zechen gerichtet, er⸗ olgen wird und deren Beachtung der deutsche Kohlen⸗ andel als eine von ihm als selbstverständlich angesehene reundliche Haltung dieser Zechen betrachten wird. Eine Selbstverständlichkeit bedeutet ferner die Heranbringung der gesamten Importeure an das Vertragswerk. Die neuen Aus⸗ ührungsbestimmungen können ohne weiteres auch von den Importeurorganisationen angenommen werden, da sie nichts enthalten, was deren berechtigten Interessen zuwiderlaufen würde.
Sind die diesbezüglichen Verhandlungen beendet, so steht die deutsche Kohlenwirtschaft, vom Produzenten herunter bis zum kleinsten Einzelhändler, geschlossen innerhalb der deutschen Wirt⸗ schaft, und dieser Block wird sich denjenigen Fragen zuwenden können, die zur Regelung innerdeutscher Kohlenabsatzfragen gelöst werden müssen, wie insbesondere auch denjenigen internationalen Problemen, die für das Schicksal Deutschlands entscheidende Be⸗ deutung haben werden. Die Rückgliederung der Saar wird wirtschaftlich erhebliche Probleme aufwerfen. Die Absatzrichtung der Saarkohle kann sich verändern, und es muß rechtzeitig dafür Vorsorge getroffen werden, die auf den deutschen Kohlenmarkt kommenden Mengen durch eine zweckentsprechende Organisation
aufzufangen und sie organisch in den deutschen Brennstoffmarkt
einzufügen. ö Das neue Vertragswerk wird die Organisation des deut⸗ schen Kohlenhandels vor neue Aufgaben stellen. Der Centralver⸗ band wird den Landesverbänden jedwede Hilfe leisten und zu⸗ nächst durch eine übersichtliche Veröffentlichung des Vertrags⸗ werkes und durch zusätzliche Mitteilungen den Landesverbänden Erklärungen in dem Umfange zukommen lassen, die notwendig sind, um das mit dem Vertragswerk Gewollte zu erreichen. Der Centralverband bereitet ferner eine Schrift vor, in welcher das Recht des deutschen Kohllenhandels enzyklopädisch behandelt wer⸗ den soll. Das neue Vertragswerk ist in erster Linie auch dazu berufen, bereits bestehende territoriale Abmachungen zwischen Kohlengroß⸗ und Kohleneinzelhandel zu revidieren. Diejenigen Landesverbände, welche derartige vertragliche Abmachungen ab geschlossen haben, sind gehalten, unverzüglich nach Kenntnis des neuen Vertragswerkes sämtliche Bestimmungen der Arbeits⸗ gemeinschafts⸗, Schutz⸗ und ö Verträge durchzusehen und sie mit dem neuen Vertragswerk in Uebereinstimmung zu bringen. Die Verträge sind alsdann dem Centralverband der Kohlenhändler Deutschlands zur Genehmigung vorzulegen, der von sich aus bestimmt, wann die neuen Verträge in Kraft treten. Landesverbände, die deraytige territoriale Abmachungen zwischen Kohlengroß⸗ und Einzelhandel bisher nicht abgeschlossen haben, sind nunmehr berechtigt, begonnene Verhandlungen sortzusetzen, wobei als selbstverständlich zu beachten ist, daß auch diese neuen Abmachungen sich in vollem Umfange anzulehnen haben an das neue Vertragswerk und darüber hinausgehende Bestimmungen nur dann enthalten dürfen, wenn hierzu die , Genehmi⸗ ung des Centralverbandes der Kohlenhändler zeutschlands vor⸗ iegt, der seinerseits verpflichtet ist, in deravtigen Fällen sich der sämtlicher beteiligter Syndikate vorher zu ver—⸗
Zustimmung gewissern. .
Eine Frage, deren vordringliche Behandlung außer Zweifel
teht, ist das sogenannte Vertret lem. Die Regelung dieser rage kann und darf für den Kohlenhandel ,, den Gesichtspunkten der Arbeitsbeschaffung und der S g und Erhaltung von Ordnung und Sauberkeit im Kohlenhande eregelt werden. Besonderes Augenmerk wird in Zukunft dem
. zugewendet werden. Durch Abkommen über den andabsatz wird in den in Frage kommenden Gebieten für Ord⸗ nung und Sauberkeit innerhalb dieser Sphäre des Kohlenabsatzes gesorgt werden; darüber hinaus sollen Sicherheiten geschaffen werden, um den ortsansässigen Kohlenhandel nach jeder Richtung hin zu schützen.
Eine schwere Sorge des Kohleneinzelhandels bedeuten die Auslieferungsläger, deren Vermehrung eine schwere Gefahr für den lagerhaltenden Platzhandel bedeutet; sie sollen daher zu⸗ nächst auf den vorhandenen Kreis beschränkt werden. Zur Ge⸗ sundung des Kohlengroßhandels gehört bei den geringen Ver⸗ dienstspannen eine sorgfältige Ueberwachung der geldlichen Ein⸗ gänge. Im Kohlengroßhandel sind bereiks bei verschiedenen Landesverbänden Kreditschutz⸗Abteilungen eingerichtet; es besteht ohne weiteres die Möglichkeit, bei jedem Verband eine derartige Kreditschutzstelle einzurichten. Eine der vornehmsten Pflichten des Kohlenhandels ist die Sorge für den Schutz des Verbrauchers hin⸗ sichtlich der Belieferung nach Sorte und Gewicht. Auf diesem Gebiete müssen die Arbeiten ö weitergetrieben werden und gegebenenfalls mit stagtlicher Unterstützung eine allgemeine Ver⸗ pflichtung zur Schaffung derartiger Einrichtungen auferlegt werden. Die absolute Gewähr für die Richtigkeit des a Gewichts und die klare Herkunftsbezeichnung der 36 erten Brennstoffe ist die Unterlage für die Berechtigung der Forderung eines von den örtlichen Vereinigungen festzusetzenden, von den Landesverbänden und den Syndikaten genehmigten und nach den entsprechenden Vorschriften der Gesetzgebung , gerechten Preises für den Kleinverkauf, im deutschen Kohlenhandel. Die ukünftigen Arbeiten auf diesem Gebiet werden zu einer Verein⸗ hirn h des Kalkulationsschemas kommen.
Nach wie vor wird der deutsche Kohlenhandel sowohl in seinen Organisationen als auch durch jeden einzelnen Kohlen⸗ händler diejenigen Aufgaben erfüllen, die ihm im Rahmen der deutschen Wirtschaft zugefallen sind. Der Kohlenhandel ist und wird niemals Selbstzweck sein; der Kohlenhandel erfüllt eine nationalwirtschaftliche Aufgabe, indem er ein Erzeugnis des Bodens zur Wahrung berechtigter Interessen der Erzeuger und der Verbraucher so billig wie möglich vermittelt und somit ein treuer Helfer im Dienste des Wiederaufbaus der Wirtschaft ist.
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Die Lage der rheinisch⸗westfälijchen Eisenindustrie im Juni 1934.
Nach dem in der Zeitschrift „Stahl und Eisen“ veröffentlichten Bericht hat sich die Lage auf dem Eisenmarkt im Juni nur wenig verändert. Beim Inlandsgeschäft machten sich die schon im Vor—= monat bei einzelnen Erzeugnissen einsetzenden jahreszeitlichen Abschwächungen stärker bemerkbar, konnten sich jedoch infolge des konjunkturellen Auftriebstrebens nicht in dem Maße wie in früheven Jahren auswirken. Auf Abschlüsse wurde auch weiter⸗
in prompt abgerufen. Die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Reichsregierung trugen unmittelbar und mittelbar wiederum zu einer Festigung der Verhältnisse auf dem Eisenmarkt bei. An Roheisen wurden arbeitstäglich 23 vp mehr erblasen als im April 1934. Von 148 (April 148) vorhandenen Hochöfen waren 65 (68) in Betrieb und 20 (22) gedämpft. Die arbeitstägliche Rohstahlgewinnung stieg gegenüber dem Vormonat um 5,6 v́hH und die Herstellung von Walzzeug um 4,5 vH. Diese weitere Zu— nahme der Erzeugung hat dazu geführt, daß bei Rohstahl Ünd Walzerzeugnissen nunmehr auch die Zählen des Jahres 1930 überschritten worden sind. Auf dem Auslandsmarkt war das Geschäft weiterhin ruhig. Auf Abschlüsse wurde auch hier gut abgerufen. Im Ruhrbergbau hat die günstige Entwicklung an⸗ gehalten. Der Absatz an Steinkohle lag etwas unter dem Vor— monat, nicht unwesentlich auch der arbeitstägliche Absatz, da der Funigwei Arbeitstage mehr hatte als der Mai. Vor allen Dingen hat der niedrige Wasserstand einen ungünstigen Einfluß auf den Absatz ausgeübt. Auf dem Erzmarkt war in den letzten Wochen eine etwas ruhigere Haltung zu verzeichnen. Es scheint, daß auch außerdeutsche Erzverbraucher für diesjährige Lieferung iemlich versorgt sind. Die Belebung auf dem Mang nerzmarkt, ie Ende vorigen Jahres einsetzte, ist in den letzten Wochen eben⸗ falls zum Stillstand gekommen. Die Lage auf dem Schrottmarkt hat sich gegenüber dem Vormonat nicht geändert. Die Nachfrage nach Gußbruch läeß eimwas nach, jedoch kann von einem Rückgang der Hreise nicht gesprochen werden. Auf dem Roheisen⸗Inlands⸗ markt war eine leichte Belebung festzustellen. Im Auslands- geschäft macht sich eine etwas lebhaftere Nachfrage bemerkbar bei weiter unbefriedigenden Preisen. Der Inlandsabfatz in Dalbʒeug, Form- und Stabeisen war im allgemeinen nach wie vor, gut, wenn auch das Formeisengeschäft aus jahreszeitlichen Gründen eine Kleinigkeit nachgelassen hat. Im Auslandsgeschäft nahm gegen Ende des Monats der Auftragseingang leicht zu In Grohhlechen war das Inlandsgeschäft zufriedenftellend Ter deutsche Schiffbau erteilte größere Aufträge. Auch der sonftige
Inlandsabsatz war gut. Die Nachfrage aus dem Auslande war nicht einheitlich. In Mittelblechen trat sowohl 9 dem Inlands- als auch auf dem Auslandsmarkt eine kleine Belebung ein. In der Beschäftigung der Feinblechwerke hat sich im Juni nichts ge⸗ ändert. Das Auslandsgeschäft blieb unbedeutend. Der Markt in. Stahlröhren hat sich gegenüber dem Vormonat kaum geändert. Die Abrufe des Fun gn . in Gas⸗ und Siederohren gingen etwas zurück, nahmen dann gegen Ende des Monats aber wieder leicht zu. Abschlußtätigkeit und Abrufe auf dem Inlandsmarkt für Draht und Drahterzeugnisse sind unter Berücksichtigung der vorgeschrittenen Jahreszeit als normal zu bezeichnen. Die Ver⸗ käufe nach dem Auslande sind mengenmäßig etwas gestiegen.
Erste Sitzung des Reichsweinbeirates.
In der 1. Sitzung des Reichsweinbeirates in Frankfurt a. M. legte der Leiter der ,,,. „Wein“ im Reichsnähr⸗ ständ, Diplomlandwirt Dünges, die Arbeitsziele der Weinbau— abteilung dar und erläuterte den Zweck des Reichsweinbeirates, der in engstem Gedankenaustausch mit dem bereits bestehenden „Fachbeirat des deutschen Weinbaues“ alle Fragen, die den deutschen Weinbau berühren und deren Erörterung die Grundlage für ihn fördernde , bilden könne, behandeln und einer , Lösung entgegenführen soll. Er äußerte sich ferner über die in der Schlußentwicklung befindlichen Arbeiten zur Gründung einer GmbH für Weinwerbung und über die Be⸗ mühungen zur Förderung der Ausfuhr deutscher Weine. In der Aussprache wurden u. a. die Frage der Herkunftsbezeich⸗ nungen, der Schutz der Weinlagennamen, die Reichsweinkon⸗ trolle und die Durchführung der Kellerkontrolle, erörtert. Im Verlaufe der Sitzung wurden die Maßnahmen zur reibungslosen Unterbringung der diesjährigen Weinernte, soweit es sich um die Verkäufe von der Kelter weg handelt, sowie die Frage der Weinpreisgestaltung und der Marktregelung behandelt. Es herrschte Uebereinstimmung darüber, daß, in Fragen der Weinwerhung mit anderen Stellen, z. B. mit den Organen der Deutschen Arbeitsfront, zusammenzuarbeiten sei.
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevdier: Am 5. Juli 1934: Gestellt 17577 Wagen.
ö Elettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolyt lupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des, D. N. B.“ am 6. Juli auf 4450 M (am 5. Juli auf 44,25 M½) für 100 kg.
Berliner Vörsenbericht vom 6. Juli.
Freundliche Stimmung hält an. g
Das Transfer⸗Abkommen Deutschland England hat wieder eine freundlichere Grundstimmung an der Berliner Börse auf⸗ kommen lassen. Auch am Freitag zeigten sich erneut auf den meisten Gebieten unter Bevorzugung von Spezialwerten Kurs⸗ besserungen. Die Anteilnahme des Publikums am Geschäft blieb allerdings ziemlich gering und das Geschäft war daher eher stiller als am Vortag. Hauptträger des Geschäfts war die Kulisse, die zu ö schritt. Auch sonst gaben verschiedene günstige Berichte aus der w gl dem Verkehr eine weitere Stütze, so daß sich die freundliche Grundstimmung bis zum Schluß erhalten konnte.
Die anfangs ruhigen Montanwerte zogen im Verlauf bis zu 1H an, ohne daß aber größere Umsätze zustande kamen. Braun⸗ kohlenaktien tendierten bis auf Rhein. Braun (plus 115 vH) ruhig, stärkere Kurssteigerungen zeigten sich dagegen im Zusammenhang mit den Ausführungen uu der Salzdetfurth⸗Generalversammlung in Aschersleben (plus 3 vH), in r , (plus 235 vH). J. G. n,, stiegen auf 149i, Chemische Heyden auf 80½. Am Elektromarkt waren fast durchweg Steigerungen über 1 vH zu ver⸗ zeichnen; , 116 vc, Chade 2 RM und Licht und Kraft 285, A. E. G. M vH. Bei Rückkäufen zogen Liefe⸗ rungen um 3½ vH an. Sonst profitierten Julius Berger von Käufen der Privatkundschaft (plus 2M vH), fest lagen wieder Maschinenwerte, und 6. neben Berlin⸗Karlsruher (plus 3 v5) besonders Orenftein (plus 2 vH), da in der Generalversammlung Liinstige Mitteilungen über den Geschäftsverlauf gemacht wurden.
anken lagen zumeist Bruchteile eines Prozentes höher.
Am Kassamarkt war die Tendenz freundlich. — Auch Renten freundlicher, allerdings war das Geschäft recht still. Kommunal- obligationen und Pfandbriefe sowie Stadtanleihen lagen über⸗ wiegend bis . vH höher. — Das Geschäft am Geldmarkt war still, der Satz blieb mit 4 bis 4rV vH unverändert. — Am inter⸗ nationalen Devisenmarkt erfuhr das Pfund eine weitere kleine Abschwächung auf 12,67 (128,685), während der Dollar in Berlin 2,515 (2,512) festgesetzt wurde.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßsregeln. Tierseuchenstand am 1. Juli 1934. (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs- usw. Bezirke und Kreise (Amts⸗ 1 Bezirke) verzeichnet, in denen nber Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Rotz, Beschälseuche der Pferde, Schweinepest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügel- cholera nach den eingegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Ge⸗ höfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.
Die Zahlen der in der Berichtszeit neu verseuchten Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten Gemeinden und Gehöfte mitenthalten.
Betroffene Kreise usw. ).
Maul⸗ und Klauenseuche (Aphthae epizooticae).
6: Teltow 1 Gemeinde, 2 Gehöfte. 11: Neumarkt 1, 1 ah 14: Calbe 1, 1 (1, 1), Oschersleben 1, 1, Wanzleben 1, 1 (1, H. 15: Bitterfeid 1, 1 (i, 1), Eisleben Stadt 1, 1 (1, 1), Querfurt 1, 2, Weißenfels 1, 4 (1, 4. 24: Gladbeck Stadt 1, 1. 30: Clevęe 1, 1 G, 15. 40: Markt Oberdorf 2, 17 , 6), Memmingen 4, 16 (i, 13). 58: Rostock 1, 1. 64: Dessau⸗Köthen 1, 1.
Schweinepest (Pestis suum).
1: Königsberg i. Pr. 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu), . rungen 1, 1, Wehlau 3, 3 (1, 1). 2: Niederung 1, 1 (1, 1 3: Fohannisburg 1, 1 (1, 1, Neidenburg 1, 1. 4: Rosenberg i. Westpr. 6, 6 (3. 2. 5: 6. Kreistierarzthezirk 1, 1. G: Anger—= münde 1, 1, Niederbarnim 2, 2 (1, IM). T: Königsberg i. Nm. 1, 1 (1, 1), Lebus 1, 1 (1, I). S: Anklam 2. 2, Greifenhagen 1, 1 Greifswald 1, 1, Randow 1, 1, a 8, z (l, 17, Ueckermün 1, 1 d, . il: Militsch 2, 2 ([, I), Namslau 1 1 (1, 1, Oels 2, 2 (6, 37). 12. Bunzlau 2, O, Rothenburg i. O. L. 1, 1 (i, 4). T8. Renfiadt, D. S. , 2. Ratibor 1, 1. 15: Saalkreis i, i, Torgau 2, 2 (8s, 2). 24: Steinfurt 1, 1 (1, I), 2 1 , . So? Altenkirchen 3. 4 E, Y, Mahen j. J. ä; Nachen 1, 1, Erkelenz 1, 1. 52: Mannheim 1, 1 (, 1. 55: Friedberg 1, 1 (1, 1). 58: Stargard 1, 1.
Milzbrand (Anthrax).
4: Marienwerder i. Westpr. 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 6: Oberbarnim 1, 1 (1, 1), Westhavelland 1, 1 (1, I). 7: Lebus 1. 1 . , . 2 15: Mansfelder Seekreis 1, 1 (1, Ye Weißenfels 1, 1 1, 1). 17: Süderdithmarschen 1, 1 (1, 15. 18: Grafsch. ,,. . (1, IM), Hameln 1, 1 G4, 1). 29: Mayen 1, 1 l, 1). : Mörs 1, 1 G4, I). 31: Rheinisch⸗Bergischer Kreis 1, 1. 32: Daun 1,1. 3: Iachen Stadt 1, 1 G6 1. 36: Nabburg 1, 2 (1, 2). 3g; Kitzingen 1, 1 (6, I. 47: Künzelsau 1, 1 6. IS. A8: Ra- vensburg J, 1 (4, 15. 53: Gera 1, 1 (6, I. 59: Friesland 1
Tollwut (Rabies).
2: Angerburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft fneu), Goldap 6, 5. 3: Johannisburg i, 1 (, I, Lötzen 1, 1, Lyck 6, 8 (, I, Ortels⸗ burg 7, 7 G6, 3). 11: Namslau 2, 2. 13: Guttentag 1, 1.
Tollwutverdacht (Rabies).
1: Gerdauen 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 2: Goldap 3, 3, Treu burg 1, 1 (neu). 3: , n, nl 2. 2, — 8, X. 9: Köslin 1,1. 10: Bomst 1, 1. 12: Hirschberg 1, 1, Hoyers⸗ werda 1, 1 (1, 1). 13: Hindenburg, O. S. 1, 1 ö 3, 3 9. H, Leobschütz 1, 1. Tost-Gleiwitz , J. EZ; Lingen 1, 1 1, H. zo: Viersen 1, 1. 38: Hof i. Bay. 1, 1. 39: Reuftadt 4. d. Saale 1, 1 (1, 9.
Geflügelcholera (Cholera avium).
3: Johannisburg 2 Gemeinden, 3 Gehöfte, Ortelsburg 1,ů 2. 5: JT. Kreistierarztbezirk , J. 28: Frankfurt a. M. Stadt 1, . . a Stadt 1, j. 38: Höchstadt a. d. Aisch 1, 1, Dinkels⸗ ühl 1, 1.
Saargebiet am 1. Juli 1934. Schweinepest (Pestis suum): Saarbrücken Stadt 1 Gemeinde, 1 Gehöft; Saarbrücken Land 3, 18 (davon neu 2, 9.
) An Stelle der Namen der Regierungs- usw. Bezirke ist die m J. laufende Nummer aus der nachstehenden Tabelle aufgeführt.
Erste Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 155 vom 6. Juli 1934. 8g. 3
race
Tabeltarische üversicht
über den Stand der Rindervest, Maul und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Rotz, Beschälseuche der Pferde, Schweine ypest, Milzbrand, Tollwut und Geflügelcholera am 1. Juli 1934.
Taufende Nummer
.
Länder
und
Regierungs⸗ usw.
Bezirke
Rinderpest
Maul⸗ und Klauenseuche Aphthae epizooticae
Lungenseuche des Rindviehs Pleuropneun- monia bovum contagiosa
,, der Schafe
Rotz Malleus
Beschãlseuche der Pferde Exanthema
coitale paralyticum
Schweinepest
Pestis suum
Milzbrand
Tollwut Rabies
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Geflũgelcholera
Cholera avium
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insgesamt
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