K
ö * V 666
Mettmann.
Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 155 vom 6. Juli 1934. S. 8
1527, 1525, 1529 - 1531, 1533, 1534,
1536, 62265, 6227 - 6229, 6235, Flächen⸗
erzeugnisse, Schutzfrist 2 Jahre, ange⸗
meldet am 30. Juni 1934, nachmittags
12M Uhr.
Amtsgericht Meerane, den 2. Juli 1934. 23554
M. R. 278. H. E. Schniewind in Haan, ein versiegeltes Paket mit 7 Mustern für Krawattenstoffe, Dessin⸗ nummern S4000, 84001, 84002, 84004, SlI606, 84007, 84098, 84009, S40io, sI0it, 84 Si053, Sig54, S404, Si0s7, Sio9gs, S4iidz, 841065, S414, S411 19. 841265, 84124, 84128, S432, 84133, 84134, 84135, 84136, 84137, SaL4606, Sttid2z, S4igt, 841g, S4igs, Siigg, 84195, S496, S4i98, Seo, SI205. SI206, 84207. 84208. 84299, SIT 10, 84214, S4231, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 1 Jahr, angemeldet am 10. Juni 1934, g,20 Uhr, eingetragen am 11. Juni 1934.
M. R. 279. H. E. Schniewind in Haan, ein versiegeltes Paket mit 35 Stoffmustern (Jacquard), Dessin⸗ nummern S3537, 83538, 83645, 83646, 83647, 83972, 83539, & 540, S3 652. S3 955. 83936, Sg 7, S3941, S403g9, Sihl h, S3 648, 836 49, Sy 50 S39g44, 83965, 83973, 84038, 84307, 84041. 84942, Ss4043, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 12. Juni 1934, 10,5 Uhr, eingetragen am 14. Juni 1934. Amtsgericht Mettmann.
8143065, 8354
83651, 83942,
NCustadt, Sachsen. 235551
In das hiesige Musterregister ist im Monat Juni 1934 eingetragen worden unter Nr. 83, die Firma Gebrüder Clauß in Neuftadt, Sachsen, betreffend, ein versiegeltes Paket, enthaltend Krassula Kranzblumengebinde, Fabrik⸗ nummer 140, plastisches Erzeugnis, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 6. Funi 1934, nachmittags 12 Uhr 12 Minuten.
Amtsgericht Neustadt, Sachsen, den 30. Juni 1934.
solingen. 235561 Eintragungen in das Musterregister. Nr. 4714. Firma Carl Prinz, Aktien⸗
gesellschaft für Metallwaren in So⸗
lingen Wald, in einem offenen Um⸗ schlag die Abbildung eines Musters für
Löffel, Gabel und Messer mit be⸗
sonderer Form und Verzierung in ver⸗
zinnter, vernickelter und verchromter
Ausführung sowie aus rostfreiem
Stahl, Muster für plastische Erzeug⸗
nisse, Fabriknummer 42, Schutzfrist drei
Jahre, angemeldet am 1. Juni 1934,
10 Uhr.
Nr. 4715. Karl August Franzen in Solingen-Wald, in einem verschlossenen Umschlag das Muster eines Metall⸗ koffergriffes mit gerollten Enden und besonders gestalteter Linienführung, Muster für plastische Erzeugnisse, Ge⸗ schäftsnummer 1426,13, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 8. Juni 1934, II, 30 Uhr.
Nr. 4716. Hermann Stahlwarenfabrikant in Solingen, Neustr. 39: In einem verschlossenen Umschlag das Muster einer dünnen, zweischneidigen Rasierklinge mit zwi⸗ schen den blank geschliffenen Schneiden grün in Erscheinung tretenden Flächen, Muster für plastische Erzeugnisse, Ge⸗ schäftsnummer 136, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 11. Juni 1934, 1,50 Uhr.
Nr. 4717. Firma Anton Wingen jr. in Solingen: In einem verschlossenen Umschlag das Muster eines Wander⸗ messers in Leder⸗ oder Metallscheide, Klinge, aus Stahl oder sonstigen Me⸗ tallen jeder Art, in besonderer Form mit abgerundeter Spitze, Klinge und Griff in jeder Größe, Griff aus Hirsch⸗ horn oder sonstigen Materialien, auch massiv aus Kunststoffen, wie Zelluloid, Galalith, Trolit. Trolon usw. in allen Formen und Maserungen, Beschläge des Messers sowie der Scheide in Schwarz, Oxyd, Neusilber oder sonstigen Metallen, Scheide mit Lederschlaufe versehen, letztere mit Knopfloch zum Befestigen am Tragriemen oder sonsti⸗ gen Stellen des Wanderanzugs, gegen Herausfallen aus der Scheide ist das Messer durch ein Mießelhalteriemchen geschützt, Muster für plastische Erzeug⸗ nisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 14. Juni 1934, 11,45 Uhr.
Nr. 4718. Firma Heinr. Böker & Co., Baumwerk in Solingen: In einem ver⸗ schnürten Paket das Muster eines Holz⸗ griffes für Schlachtmesser mit Hand⸗ schutzeinbuchtung in seitlich nach oben verlängerter Form zum Zwecke des Daumendrucks, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummer 50, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet am 28. Juni 1934, 9,40 Uhr.
Nr. 4719. Firma Carl Prinz Al gesellschaft für Metallwaren in Soli gen⸗Wald: In einem offenen Umschlag die Abbildung eines Musters für email⸗ lierte Kochgeschirre „mit vernickeltem
Kronenberg,
Muster für plaftische Erzeugnisse . 9 ; zeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, Fabriknummer 18.
25363 s,
9 Freiberg, Sachsen. Nand“ für Kochtöpfe, Pfannen usw.,
angemeldet am 29. Juni 1934, 9, 15 Uhr.
Solingen, den 30. Juni 19354 Amtsgericht.
Steinach, Thür. L23557 Im hiesigen Musterregister ist ein—
getragen worden: Nr. 431. Firma Georg Christoph
Vogel in Steinach, Thür.
ald, 1 ver⸗
schlossene Kiste (verschnürt und zuge⸗
nagelt), enthaltend 42 Muster in Holz⸗ spielwaren, und zwar: a) 10 Fahrtiere, sitzend, Fabriknummern 521 /4, 525 / s, 536/3,ů P) 8 Fahrtiere, klein, Fabrik⸗ nummern 535. 4, 536 /4, e) 12 Fahrtiere, mittelgroß, Fabriknummern 5606, 561 6, d) 4 Stück kleine Gespanne, Fa⸗ briknummern 570, 570 1, 571, 5711, e) 2 Stück kleine Gespanne, Fabrik⸗ nummern 580, 581, f 2 Eisenbahnen, Fabriknummern 1790114, 1786/4 / s g) 4 Fahrtiere, groß, Fabriknummern 1010/8, 1010/9, 1011186, 1011/9, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, ange⸗ meldet am 25. Mai 1934, 11 Uhr 5 Min.
Steinach, Th. Wald, 30. Juni 1934.
Thür. Amtsgericht. JI. Steinach, hir.
Im hiesigen Musterregister getragen worden:
Nr. 132. Fabrikant Edwin Bauer in Steinach, Thür. Wald, kurz⸗ und lang⸗ stielige Glastulpen in Form geblasen oder aus freier Hand gerarbeitet, ge⸗ schlossen oder offen, dergestalt, daß im Stiel Glasblätter, hergestellt aus Spinnglas oder aus Massivglas, am Glasstiel der Tulpe befestigt sind, so daß Tulpe und Blätter eine geschlossene Ein⸗ heit bilden, plastische Erzeugnisse, Schutz⸗ frist 5 Jahre, angemeldet am 21. Juni 1934, 8 Uhr 15 Min.
Steinach, Thür. Wald, 30. Juni 1934.
Thür. Amtsgericht. JI.
eit. 23559
In unser Musterregister ist folgen⸗ des eingetragen worden:
Nr. 761. Firma W. Otto Wolf in Zeitz, versiegelter Umschlag, enthaltend 18 Stück Abbildungen von Stores für Puppen Wagen, Nrn. 26249, 25245 8, 25244, 25245, 25215, 25249 8, 25250 8, 25254 8, 25255, 25256,
25559 8, 252650 8,
25264 8, 25265 8, 25266 8, 25267, 25268 8, 25269 8, 25270, 8, 53 72 8, 25273, 235374, 35275 8, 35376, 253778, 25279, 25286, 25281, 25383, s5384, 25253 8, 25296, 2529], 25292, 25293, 25294, 25295, Flächen⸗ erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, ange⸗ meldet am 2. Juni 1934, vormittags 11,20 Uhr.
Nr. 762. Multalgen Metallwaren⸗ fabrik Weiße & Kühne in Zeitz, eine Abbildung eines Modells für einen Dekorationsständer aus Metall in ver⸗ schiedener Größe je nach Bestellung, Fabriknummer 90, plastische Erzeug⸗ nisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 21. Juni 1933, nachmittags 12 Uhr 35 Minuten.
Nr. 763. Tabakwarengroßhändler Christian Schreyer, Zeitz, zwei Abbil⸗ dungen für Etikette bzw. Einbrand in Zigarrenkisten, Geschäftsnummern 1 und 2, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 29. Juni 193t, vormittags 10 Uhr 52 Minuten. Amtsgericht Zeitz, am 2. Juli 1934.
rwönit n. 23560
In das Musterregister ist eingetragen worden:
Unter Nr. 326: Firma A. Robert Wieland in Auerbach i. Erzgeb. ein versiegeltes Paket, enthaltend 45 Muster für alle Artikel der Strumpfbranche, Geschäftsnummern 13600 bis 13644, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 9. Juni 1934, vormit⸗ tags 8 Uhr 30 Minuten.
Unter Nr. 327: Firma A. Robert Wieland in Auerbach i. Erzgeb, ein versiegeltes Paket, enthaltend 49 Muster für alle Artikel der Strumpfbranche, Geschäftsnummern 13645 bis 13693, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 9. Juni 1934, vormit⸗ tags 8 Uhr 30 Minuten.
Unter Nr. 328: Firma C. A. Uhl⸗ mann in Gornsdorf i. Erzgeb., 1 ver⸗ siegeltes Paket, enthaltend 22 Petinet⸗ Muster für alle Artikel der Strumpf⸗ warenbranche, Fabriknummern 435 bis 444, 8504 bis S508, 9001, 9002, 9212, 303, 304, 9306, 9350, Flächenerzeug⸗ nisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 12. Juni 1934, vormittags 8 Uhr 30 Minuten.
Unter Nr. 329: Bauunternehmer Rudolf Korn in Thalheim i. Erzgeb. 1è Modell für Blumentöpfe aus Kunst— stein, Geschäftsnummer 1, offen, plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 28. Juni 1934, mittags 12 Uhr 10 Minuten. Amtsgericht Zwönitz, am 30. Juni 1934.
1
J. Konkurse und Vergleichssachen.
237341 Ueber das Vermögen der Frau Martha Gertrud verw. Harlinghausen geb. Haul in Freiberg, Hindenburg⸗ straße 5, wird heute, am 2. Juli 1934, nachmittags 14,55 Uhr, das Konkursver⸗ Uhren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Rechtsanwalt Dr. Förster, hier. Anmeldefrist bis zum 15. August 1934. Wahltermin am 16. August 1934, vor⸗ mittags s Uhr,. Prüfungstermin am . . J , . 8 Uhr. O Arrest mit Anzei i i zum 15. August 1934. ern, . Amtsgericht ö 2. Juli 1934.
Hannover. 237351
Ueber das Vermögen des Joseph Otto, Herstellers von Steppdeckenfüll⸗ material in Hannsver⸗Linden, Stärke⸗ straße 14 und Am Taubenfelde 8, ist heute, am 4. Juli 1934, 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter ist Rechtsanwalt Schütte in Hannover, Runde Straße 10. Anmelde⸗ frist bis zum 1. August 1934, erste Gläu⸗ bigerversammlung mit der Tagesord⸗ nung der 5§ 110, 131, 132 der K. O. am 27. Juli 1934, 10 Uhr. Prüfungstermin am 10. Auguft 1934, 10 Uhr, hierselbst, Am Justizgebäude 1, Zimmer 32, Erd⸗ geschoß. Sffener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis zum 27. Juli 1934.
Amtsgericht Hannover.
Lötzen. Konkursverfahren. 23736 Ueber das Vermögen der Frau Kauf⸗ mann Hildegard Schwarz, geb. 9 mann, Inhaberin der Firma Artur Schwarz, Herrenartikel, in Widminnen wird heute, am 29. Juni 1934, 18 Uhr, das Konkursverfahren 6 Der Kaufmann Adolf Beyna in Widminnen wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 20. Juli 1934 bei dem Gericht anzu⸗ melden. Erste Gläubigerversammlung und Prüfungstermin am Freitag, den 27. Juli 1934, 11430 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 12. Offener Arrest und Anzeigepflicht bis zum 13. Juli 1934.
Lötzen, den 29. Juni 1934.
Das Amtsgericht.
Lx Cb. 23737 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Bruno Rattay in Lyck, Hindenburg⸗ straße 14, wird heute, am Montag, den 2. Juli 1934, 9 Uhr vormittags, Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Bücherrevisor Max Ender in Lyck, Luisenplatz Nr. 13. Konkursforde⸗ rungen sind bis zum 4. August 1934 beim Gericht anzumelden. Erste Gläu⸗ bigerversammlung am 27. Juli 1934, 5 Uhr vorm., Termin zur Prüfung der angemeldeten Forde⸗ rungen am Freitag, den 10. August 1931, 9 Uhr vorm., an Gerichtsstelle, Ziviigerichtsgebäude, Luisenplatz 16, Zimmer 518, II. Stock, anberaumt.
Lyck, den 2. Juli 1934.
Das Amtsgericht. — 7 N 12/34. Montabzur. 23738 Bekanntmachung.
Ueber den Nachlaß der am 19. Fe⸗ bruar 1934 zu Dernbach gestorbenen Käthe Kirchem aus Montabaur ist heute unter 5 N 3/34 das Konkursver⸗ fahren eröffnet worden. Zum Konkurs⸗ verwalter wird der Diplomkaufmann Robert Kraulich, Montabaur, ernannt. Montabaur, den 28. Juni 1934. Amtsgericht.
Wiesbaden. 23740
Ueber das Vermögen des am 2. 11. 1933 in Wiesbaden, seinem letzten Wohnsitz, verstorbenen Koches Moritz Petri ist am 28. Juni 1934, mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Rechts⸗ anwalt und Notar Dr. Mugele, Wies⸗ baden. Konkursforderungen sind in doppelter Ausfertigung unter der An⸗ schrift: Amtsgericht, Konkursabteilung, bis zum 28. Juli 1934 anzumelden. Erste Gläubigerversammlung. am 25. Juli 1934, 10½ Uhr. Prüfungs⸗ termin: 8. August 1934, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Wiesbaden, Wilhelm⸗ straße 14, Zimmer Nr. 1. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 28. Juli 1934.
Amtsgericht, Abt. 6b, Wiesbaden,
am 28. Juni 1934.
Adorf. Vogt. 237411
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Hans Brünger in Hannover, Hainhölzer Straße 86 II, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Amtsgericht Adorf i. Vogtl., den 2. Juli 1934.
Had Liebenwerda. 237421 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Edmund Görmar in Uebigau wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Bad Liebenwerda, den A. Juni 1934. Amtsgericht.
Herlin- Charlottenburg. 23743
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Hermann Wickert in Berlin-Schöneberg, Akazienstr. 4, ist infolge Schlußverteilung nach Abhal⸗ tung des Schlußtermins aufgehoben worden.
Charlottenburg, den 29. Juni 1934. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 250.
Berlin- Charlottenburg. 23744 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Bauhilfe e. G. m. b. H., Berlin sW 61, Belle⸗Alliance⸗Platz 12, ist infolge Schlußverteilung nach Ab— haltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Charlottenburg, den 2. Juli 1934. Amtsgericht Charlottenburz; Tegeler Weg 17120. Abt. 251.
Freitag, den
ker iin- Gn ar Lνtemhur g. 2 a6]
Das Konkurswerfahren über das Ver⸗ mögen des Gastwirts Paul Otto Krause, Berlin N. Müllerstr. 176, ist infolge Schlußverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins am 27. 6. 1934 auf⸗ gehoben worden.
Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 252. Kerlin-Ohurlottenburęg. 123746
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft Georg Leisegang, Berlin Wg, Pots⸗ damer Straße 138 (Photohaus), und Filialen in Berlin W 50, Tauentzien⸗ straße 12, Berlin W 8, Friedrichstr. 175, Berlin C 2, Schloßplatz 4, ist infolge Schl ußverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden.
Charlottenburg, den 28. Juni 1934. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 252. Rerlin- Charlottenburg. I23747
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Karl Hilde⸗ brandt, alleinigen Inhabers der Firma Charlottenburger Asphalt und Dach⸗ pappenfabrik Fischer K Hildebrandt, Berlin-Charlottenburg, Sophie ⸗Char⸗ lotte⸗Str. 11, ist nach Schlußtermin aufgehoben worden.
Berlin⸗Charlottenburg, 2. Juli 1934.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Hretten. 237481
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Karl Schäufele, Dreher in Flehingen, wurde nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Bretten, 2. Juli 1934. Amtsgericht.
Dorsten. 23749 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Paul Becker in Hervest⸗Dorsten wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hier⸗ durch aufgehoben. Dorsten, den 2. Juli 1934. Das Amtsgericht.
cd enkeoben. 23750 Das Amtsgericht Edenkoben hat mit Beschluß vom 3. Juli 1934 das Konkursverfahren über das Vermögen des Josef Siener, Gastwirt, früher in Weyher, jetzt in Böchingen, nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins als durch Schlußverteilung beendet aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. EIbing. 23751 Die Konkursverfahren über die Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft E. und Horst Boehmer, priv. Rats⸗ apotheke, in Elbing sowie der Apo⸗ theker Edmund Boehmer, jetzt in De⸗ litzsch, und Horst Boehmer, jetzt in Königsberg, werden nach erfolgter Ab⸗ haltung der Schlußtermine hierdurch
aufgehoben.
Amtsgericht Elbing, den 28. Juni 1934.
Friesoythe. 23752 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Franz Stunte⸗ beck in Ramsloh ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Amtsgericht Friesoythe, den 23. Juni 1954. — NS / 31.
Hamburg. 237531
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Marcus Lissauer, I‚⸗ und Export, früher Hamburg, Kirchenallee Rr. 43 19. jetzt: Grindelallee 116111. mit einer Leimfabrik in Buxtehude, Ziegelkamp, ist nach Abhaltung des Schlußtermins am 29. Juni 1934 auf—⸗ gehoben worden.
Das Amtsgericht in Hamburg. Landsberg, Warthe. 23754 Bekanntmachung.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Fritz Reisch in Landsberg (Warthe), Richist raßẽ 22, wird nach erfolgter Abhaltung des
Schlußtermins hiermit aufgehoben.
Landsberg (Warthe), 29. Juni 1934.
Pa Amtsgericht.
Magdeburg. L23755
Konkursaufhebung.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Nathan Oppen⸗ heim in Firma Nathan Oppenheim in Magdeburg, Jakobstr. 40, und in Fa. Schön Elegant Preiswert Nathan Sppenheim in Magdeburg, Breite⸗ weg 68, Schuhwaren, wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Amtsgericht A Magdeburg, den 29. Juni 1934.
München. Bekanntmachung. 23756
Am 29. Juni 1934 wurde das unterm 10. Mai 1928 über das Vermögen des Hotelbesitzers Philipp Kircher in Mün⸗ chen eröffnete Konkursverfahren als durch Schlußverteilung beendet aufge⸗ hoben. — K. R. 17528.
Amtsgericht München. Geschäftsstelle des Konkursgerichts.
München. Bekanntmachung. 23757 Am 30. Juni 1934 wurde das unterm 20. Juli 1933 über das Vermögen des Kaufmanns Hugo Kränzle in München, Inhaber der Firma M. Aug. Reiß⸗ . . . . erfahren a urch Zwangsverglei beendet aufgehoben. — K. 5 Amtsgericht München. Geschäftsstelle des Konkursgerichts.
Neustadt, Orla. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Technikers Walter Hermann Steinhäuser in Neustadt an der Orla wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Neustadt an der Orla, 2. Juli 1934. Thüringisches Amtsgericht.
237568
Osterode, Ostpr. l2 0711] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Landmwirtschaftlichen Kreisgenossenschaft e. G. m. b. H. in Osterode Ostpr. soll die Schlußvertei⸗ lung erfolgen. Dazu sind rd. 14000 Reichsmark verfügbar. Zu berücksich—⸗ tigen sind 332103 RM bevorrechtigte und 147 435,97 RM nicht bevorrechtigte Forderungen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Osterode Ostpr., 22. Juni 1934. Der Konkursverwalter:
v. Weitzel.
Soldin. 237591 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Karl Jesuiter in Soldin — N 4133 — ist Termin zur Neuwahl eines Gläubigerausschußmit⸗ . . 26. Juli 1934, 9 uhr
Zimmer vor dem unterzeichnet Gericht anberaumt, J Soldin, den 29. Juni 1934. Das Amtsgericht.
Uetersen. 237601 Das Konkursverfahren über den Vachlaß der Eheleute August Heinrich Fiedler und Brigitte, geb. Thordsen, weiland in Uetersen, ist eingestellt, weil eine den Kosten des Konkursverfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist. Uetersen, den 3. Juli 1934. Das Amtsgericht.
Wi eshaden. 23762
In dem Konkursverfahren über den Nachlaß der ledigen Aüguste Merkel von Wiesbaden⸗Rambach wird das Ver⸗ fahren mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse ein⸗
gestellt (6 204 K.⸗O.).
Wiesbaden, am 27. Juni 1934. Amtsgericht. Abt. 6b.
Wipperfürth. Bekanntmachung. Das Konkursverfahren über das Ver mögen der Firma Carl Meurer Nachf., offene Handelsgesellschaft in Wipper⸗ fürth, wird, nachdem der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 29. Mai 1934 an—⸗ genommene Zwangsyvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 5. Juni 1934 bestätigt worden ist, aufgehoben. Wipperfürth, den 30. Juni 1934. Amtsgericht.
23763
Opladen. Beschluß. 23764 Ueber das Vermögen des Opladener Tapetenhaus Alfred. Stöcker in Op⸗ laden wird in Gemäßheit des Gesetzes über den Vergleich zur Abwendung des Konkurses vom 5. Juli 1927 auf Antrag des Inhabers Alfred Stöcker in Op⸗ laden am 19. Juni 1934, 10,45 Uhr, das Vergleichsverfahren eröffnet. Als en , wird der Treuhän⸗ der und vereidigte Bücherrevisor Wil⸗ helm Stuckmann in Opladen, Düssel⸗ dorfer Straße 76, Telephon Nr. 592 Amt Opladen, bestellt. Derselbe hat die Ge⸗ schäftsführung des Antragstellers sowie die Ausgaben für die Lebensführung desselben und seiner Familie zu über⸗ wachen. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird . auf den 19. Juli 1934, 10 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 17. (3 VV 2/634) Opladen, den 19. Juni 1934. Amtsgericht.
Bremen. 237665
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesell— schaft Heinrich Jachens in Bremen ist am 19. Juni 1934 nach rechtskräftiger Bestätigung eines Vergleichs aufge⸗ hoben worden.
Bremen, 19. Juni 1934.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
M. - GIadbach. In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Anton Berresheim in M.⸗Gladbach, Regenten⸗ straße 110, Inhabers der Firma Theo⸗ dor Benker, M.-Gladbach, Mechanische Kleiderfabrik, Sittardstr. 49, wird der im Vergleichstermin vom 8. Juni 193 angenommene Vergleich bestätigt und das Verfahren aufgehoben. Amtsgericht M.⸗Gladbach.
Wolrenhbüttel. 123 6
Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Mitteistandsbank, e. G m. b. H. in Wolfenbüttel, ist nach An, nahme und Bestätigung des Vergleicht durch Beschluß bom 36. Juni 1931 auf⸗ gehoben. Geschäftsstelle 3 des Amt⸗ gerichts Wolfenbüttel.
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Dentscher Reichsanzeiger Freußischer Staatsanzeiger.
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Bestellgeld; für Selbstabholer die Anzeigenstelle
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2, 30 MMZ einschließlich 0,48 RM Zeitungsgebühr, aber ohne für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,0 GM monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin SVW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 bh, einzelne Beilagen 10 Gl. werden nur gegen Bariahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F5 Bergmann 7573.
8
5 9
O Nr. 156 Reichs bankgirotonto —
Anzeigenyreis für den Raum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und 55 mm hreiten Zeile 1,10 Qt, einer dreige 2 mm breiten Zeile 1,685 Mt. . Berlin 8M. 48, Wilhelmstraße 32. ** seitig beschriebenem Papier völlig druckteif einzufenden, insbesondere ist Sn — darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal . unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Alle Druckaufträge sind auf ein⸗
Berlin, Sonnabend, den J⁊. Juli, abends
O Postscheckkonto: Berlin 41821 1 934
Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Anordnung 5 der Ueherwachungsstelle für unedle Metalle vom; 3. Juli 1934, betreffend Verkehr mit unedlen Metallen.
Anordnung 6 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 3. Juli 1934, betreffend Verbrauchs⸗ und Einkaufsregelung für Kupfer, Blei, Nickel, Zink und Zinn für das dritte Vierteljahr 1934.
Anordnung 7 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom
3. Juli 1934, betreffend Einkaufsregelung für Verarbeiter
der zweiten Verarbeitungsstufe.
Begründung zu dem Gesetz über den Verkauf von Waren aus Automaten vom 6. Juli 1934.
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 75 des Reichsgesetzblatts, Teil J.
Preußen. Bekanntmachungen des Geheimen Staatspolizeiamts und des
Negierungspräsidenten in Schleswig, betreffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung uver den 2onooner oipprris
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur
Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und
sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark lauten (RGBl. 1 S. 569).
Der Londoner Goldpreis beträgt am 7. Juli 1934
für eine Unze Feingold . 187 n los 6.
Eine Umrechnung des Londoner Goldpreises in Reichsmark
konnte nicht vorgenommen werden, da ein Kurs für das eng— lische Pfund in Berlin nicht festgesetzt worden ist.
Berlin, den 7. Juli 1934.
Statistische Abteilung der Reichsbank. . Dr. Döring.
Anordnung 5 vom 3. Juli 1934 betr. Verkehr mit unedlen Metallen.
Auf Grund der Verordnung über unedle Metalle vom 26. März 1934 und der Zweiten Verordnung über unedle Metalle vom 28. April 1954 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. J3 und 100) wird folgendes angeordnet: § 1.
Wer vor dem 27. März 1934 nicht gewerbsmäßig am Ver⸗ kehr mit unedlen Metallen beteiligt war, darf ohne Genehmigung der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle, Berlin-Wilmers⸗ dorf 1, Badensche Str. 24, unedle Metalle weder kaufen noch über unedle Metalle verfügen. . AUnedle Metalle im Sinne dieser Anordnung sind die in 831, Abs. 3 der Verordnung über unedle Metalle vom 26. Märs 1934 und die in 1 der-Zweiten Verordnung über unedle Metalle vom 28. April (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 73 und 100) genannten Waren.
§ 2. Den Beschränkungen des 5 1 unterliegen auch Ansprüche auf Lieferung von unedlen Metallen und Lagerscheine.
§ 3. . Zuwiderhandlungen werden gemäß S§F 4 und 5 des Gesetzes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März (RGBl. 1 S. 212) in Verbindung mit 5 5 der Siebenten Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz vom 18. Mai 1934 (RGBl. 1 S. 396) bestraft. :
§ 4. Diese Anordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und n g schen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 3. Juli 1934. Ueberwachungsstelle für unedle Metalle.
Der Reichsbeauftragte: Lütt ke.
Anordnung 6 vom 3. Juli 1934. ö Verbrauchs- und Einkanfsregelung für Kupfer, Blei, Nickel, Zink und Zinn für das dritte Vierteljahr 1934.
Auf Grund der Verordnung über unedle Metalle vom 36. März 1934 (Deutscher Reichsanzeiger, Nr. I3 vom 27. März 193 § 1, Abf. 2 in Verbindung mit Anordnung 1, Abschn. B, wird folgendes angeordnet:
51
Die Verarbeiter von Kupfer, Blei, Nickel, Zink und Zinn G3)
Mengen an diesen Metallen zu verarbeiten, di
enger Neta die sie im ersten
Vierteljahr 1934 verarbeitet haben. Für das zweite n, , n nn, nn, von der Verbrauchsregelung für upfer, oder Zinn icht für das dri ender⸗ reg ; Zinn gelten nicht für das dritte Kalender
Eine Ueberschreitung des für die Verarbeitun i . un ; d g freigegebenen . von 190 vH ist nur in besonders gelagerten Ausnahme⸗ i en mit meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung zulässig.
nträge sind an die Ueberwachungsstelle für uncdle Metalle, JJ 1, Badensche Str. 24, zu richten.
Die Verarbeiter von Nickel, deren Verbrauch im zweiten Kalendervierteljahr keiner Regelung unterworfen war, ah, — eee, sie eine höhere Verbrauchsmenge als die im 5 1, Abf. 1, estgesetzte in Anspuch nehmen wollen — bis zum 14. Juli ein⸗ gehend begründete Anträge zu stellen.
* 5 2. Denjenigen Firmen, die der Verbrauchsregelung nach § 1 unterliegen, ist es verboten. Kupfer⸗, Blei⸗, Nickel- Zink- und Zinninhalt in irgendeiner Form zu kaufen, wenn ihr Rohstoff⸗
bedarf durch Lagerbestände, Lieferverträge und im eigenen Betrieb
oder bei Umarbeitungsgeschäften zu erwartende Abfälle ent⸗ sprechend, dem Umfange der vorgeschriebenen Verbrauchsregelung bereits für die nächsten drei Kalendermonate gedeckt ist,
8 3. Verarbeiter von Kupfer, Blei, Nickel, Zink und Zinn im Sinne dieser Anordnung sind Betriebe der ersten Verarbeitungs⸗ uuf d. h. diejenigen Betriebe, die Rohmetall, raffiniertes Metall, emelted Metall, Altmetall, Bruch, Abfälle, nicht legiert oder legiert, oder Metall in Form von Verbindungen zu Halbfabri⸗ katen oder Fertigwaren verarbeiten.
; *
Zuwiderhandlungen werden gemäß den S5 4 und 5 des Gesetzes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halb⸗ fabrikaten vom XW. März 1934 (RGBl. J. S. 212) in Verbindung mit 5 5 der Siebenten Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz vom 18. Mai 1934 (RGBl. 1 S. 396) bestraft.
8 5. Diese Anordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 3. Juli 1934. Der Reichsbeauftragter Lüttke.
Anordnung 7 vom 3. Juli 1934, betr. Einkaufsregelung für Verarbeiter der zweiten Ver⸗ arbeitungsstufe.
§ 1.
Es ist verboten, Halbfabrikate und vorgeagrbeitete Waren (Erzeugnisse erster Verarbeitungsstufe) aus Kupfer, Blei, Nickel Zink, Zinn und ihren Legierungen einzukaufen, wenn der Bedarf des Bestellers für die nächsten drei Kalendermonate bereits
gedeckt ist. ö Der Berechnung der Bedarfsdeckung ist der jeweilige Auf⸗ tragsbestand des Bestellers zugrunde zu legen.
8 8. Eine urbar n gs der für den Einkauf freigegebenen Mengen (5 1, Abs. I) ist nur in besonders gelagerten. Ausnahme⸗ fällen mit meiner ausdrücklichen Genehmigung zulässig.
8 3.
Meine Anordnungen, betr. Verbrauchs- und Einkaufs⸗ regelung für Verarbeiter erster Verachbeitungsstufe, bleiben auch ö. solche Firmen bestehen, die Verarbeiter der genannten Metalle owohl in der ersten als auch in der zweiten Verarbeitungs⸗ stufe sind.
8 4.
Zuwiderhandlungen werden gemäß den z§ 4 und 5 des Gesetzes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und. Halb⸗ fabrikaten vom 22. März 1934 (RGBl. 1 S. 212) in Verbindung mit 5 5 der Siebenten Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz vom 18. Mai 1934 (NGBl. 1 S. 396) bestraft.
§ 5. Diese Anordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 3. Juli 1934. Der Reichsbeauftragte: Lüttke.
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Begründung
zu dem Gesetz über den Verkauf von Waren aus Automaten vom 6. Juli 1934 (RGBl. 1 S. 585).
Die selbsttätigen Verkaufseinrichtungen (Automaten), mit
denen Zigarren, Zigaretten, Streichhölzer, Konfitüren und ahnliche Waren abgesetzt werden, gelten nach Rechtsprechung und Verwaltungspraxis als offene Verkaufsstellen im Sinne der gesetzlichen Vorschriften.' Infolgedessen darf während der Zeit, in der offene Verkaufsstellen nach 8 9 der Verordnung über die Regelung der Arbeitszeit der Angestellten vom 18. März 1919 an Werktagen und nach § 41a der Gewerbe⸗ ordnung an Sonn⸗ und Festtagen allgemein oder in dem in
sind berechtigt, im dritten Vierteljahr 1951 100 vn derjenigen Frage kommenden Geschäftszweig geschlossen sein müssen, d. h.
in der Regel werktags zwischen 7Uhr abends und 7 Uhr morgens und Sonntags, von bestimmten Ausnahmefällen abgefehen, wãäh⸗ rend des ganzen Tages, ein Verkauf aus solchen Automaten nicht stattfinden. Die Ausnahmen von der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe erstrecken sich in der Hauptsache auf ge⸗ wisse Ausnahmesonntage, insbesondere vor Weihnachten, und auf den Verkauf in Bedürfnisgewerben. Die Besitzer der Automaten sind verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Benutzung der Automaten während der werk⸗ täglichen und sonntäglichen Ladenschlußzeiten unmöglich zu machen. Diese Beschränkungen gelten nicht für solche Auto⸗ maten, die in Gast- und Schankwirtschaften aufgestellt sind, sofern ihre Benutzung nur den in Gast⸗ und Schankwirt— schaften sich aufhaltenden Gästen möglich ist und sofern es sich um Gegenstände, die nach Gewohnheit und nach den An⸗— schauungen des Verkehrs zur Befriedigung der Bedürfnisse der Gäste dienen, und um geringe Mengen handelt, die zum Verbrauch an Ort und Stelle bestimmt sind. Weiter ist die Benutzung von Warenautomaten nach der geltenden Rechts⸗ auffassung insoweit nicht beschränkt, als fie als Zubehör von Eisenbahnunternehmungen auf Eisenbahngelände auf⸗ gestellt sind, da für diese gemäß s 6 der Gewerbeordnung in Verbindung mit 5 19 der Verordnung über die Arbeitszeit der Angestellten die Ladenschlußvorschriften nicht gelten.
Die Anwendung der gesetzlichen Ladenschlußvorschriften auf Warenautomaten ist der Entwicklung der deutschen Auto⸗ natenindustrie naturgemäß hinderlich gewesen. Diese Indu⸗ strie erstrebt daher schon seit langem Unter Hinweis auf die große Entwicklung, die das Automgtenwesen im Abena, hat, eine gesteigerte Entwütlungsmogrichreit auch sur Wc ur fty⸗ land durch Aufhebung der bestehenden Beschränkungen. Die deutsche Automatenindustrie ist bisher sehr stark am Export beteiligt gewesen, insbesondere nach solchen Ländern, die noch über keine eigene Automatenindustrie verfügen. Die Leistungs⸗ fähigkeit für den Export setzt aber eine gewisse Mindest⸗ leistung für den heimischen Markt voraus, der die gesetzlichen Beschränkungen hinderlich waren. Mit dem in letzter Zeit eingetretenen Rückgang des Exports ist die Bedeutung des Inlandsmarktes für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit und der Arbeitsplätze in der Automatenindustrie noch gestiegen.
Die Freistellung der Warenautomaten von den Laden⸗ schlußvorschriften hat eine sozialpolitische und eine wirtschafts⸗ politische Bedeutung. In sozialpolitischer Hinsicht wird durch die gewährte Erleichterung die Beschäftigungsmöglichkeit, so⸗ weit die Herstellung der Automaten in Betracht kommt, nicht nur erhalten, sondern erhöht, da als sicher anzunehmen ist, daß das neue Gesetz den Absatz und damit auch die Herstellung von Warenautomaten wesentlich steigern wird. Zur Zeit werden in der deutschen Automatenindustrie etwa 5600 Arbeiter beschäftigt, wobei zu berücksichtigen ist, daß der An⸗ teil des Lohnes an den Herstellungskosten in der Automaten⸗ industrie besonders hoch ist. Ferner ist eine erhebliche Zahl von Arbeitern, die nach Angabe der Automatenindustrie die Zahl der mit der eigentlichen Herstellung der Automaten be⸗ tit Arbeiter wesentlich übersteigt, schon jetzt in den ogen. Zubringer⸗ und Füllindustrien mit der Herstellung der für Warengutomaten hestimmten besonderen Konstruktions⸗ teile und Waren beschäftigt; auch diese Zahl wird sich zweifellos erhöhen. Die Wartung und Instandhaltung der Automaten wird bei einer vermehrten Aufstellung gleichfalls mehr Arbeitskräfte erfordern, ganz abgesehen von weiteren Auswirkungen, die je nach der Art der Waren ebenfalls im Sinne gesteigerter Beschäftigungsmöglichkeiten eintreten können. Was die Angestellten des Handelsgewerbes angeht, so wird ihre Beschäftigungsdauer durch die Freistellung der Automaten nicht beeinflußt, da die Wartung der Automaten innerhalb der für den Verkauf aus offenen Verkaufsstellen allgemein zulässigen Zeit erfolgen kann und auch am Sonn⸗ tag nicht erforderlich ist; das Gesetz stellt dies durch eine aus⸗ drückliche Vorschrift sicher. Die Zahl der Angestellten der Einzelhandelsgeschäfte wird aller Voraussicht nach durch die vermehrte Aufstellung von Automaten zum mindesten nicht ungünstig beeinflußt.
Die erwähnte günstige Entwicklung der Automaten⸗ industrie und der sogen. Zubringer⸗ und Füllindustrien hat zugleich erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Ferner ist in wirtschaftlicher Hinsicht die Frage bedeutsam, ob die Ver⸗ mehrung der Warenautomaten eine Steigerung des Absatzes oder nur eine Verschiebung mit sich bringen wird. Die Be⸗ sorgnis des Einzelhandels, daß es sich bei einem gesteigerten Verkauf aus Automaten nur um eine Bedarfsverschiebung handeln und damit der durch Automaten herbeigeführte Warenumsatz dem Einzelhandel entzogen werden kann, wenn auch nicht alle Auswirkungen des neuen Gesetzes von vorn⸗
herein zu übersehen sind, doch nicht als berechtigt anerkannt
werden. Denn die Erleichterung des Verkaufs aus Auto⸗ maten dürfte zum mindesten bei bestimmten Waren, ins⸗ besondere bei dem zur Zeit nach Lage der gesetzlichen Vor⸗ schriften für die Automatenindustrie besonders wichtigen Verkauf von Zigaretten, eine Steigerung der Bedarfsdeckung