1934 / 157 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Jul 1934 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 157 vom H. Juli 1934. S. 2

Bekanntmachung über einen weiteren Beitritt zum Vertrag über die Aechtung des Krieges. Vom 29. Juni 1934.

Bekanntmachung über den Schutz von rfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Aus tellung. Vom 30. Juni 1934.

Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Bom 30. Juni 166. .

Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 30. Juni 1934.

Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 2. Juli 19334.

Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Bom 4. Juli 1934.

Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 5. Juli 1934.

Umfang: , Bogen. Verkaufspreis: O, 15 RM. . ; l

Postverfendungsgebühren: 6,03 RM für ein Stück bei Vor⸗ einsendung.

Berlin NW 40, den 9. Juli 1934.

Reichsverlagsamt. Fabricius.

Preußen.

Bekanntmachung.

1. Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung staats- und volksfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. I S. 79) und der Preußischen Ausführungs⸗Verord⸗ nung vom 31. Mai 1933 (Gesetzsamml. S. 207) werden für den Preußischen Staat, vertreten durch den Regierungspräsi⸗ denten in Kassel, die folgenden Sachen und Rechte einge⸗ zogen:

1. die sämtlichen Vermögenswerte und die daran bestehen⸗ den Rechte, insbesondere auch die Geschäftsanteile und Aktien, folgender Firmen: .

a) Viktor Wolf, Seifenfabrik in Steinau, Kreis Schlüch⸗ tern, Alleininhaber Max Wolf, . Pb) Dreiturm-Seifengesellschaft m. b. H. in Steinau, Kreis Schlüchtern (früher Viktor Wolf G. m. b. H), c) Acis⸗- A.-G. in Schlüchtern, . h Dreiturm Seifenindustrie G. m. b. H. in Steinau, Kreis Schlüchtern,

II. die im Eigentum der Firma unter La befindlichen Geschäftsanteile der Stadtorgonisation der Dreiturm⸗-Seifen⸗ fabrik G. m. b. H. zu Frankfurt a. M.,

III. die Rechte des Max Wolf, Frankfurt a. M. Schwalbenschwanz 60, aus allen Verträgen mit den unter J und IJ genannten Firmen und deren Gesellschaftern, Aktio⸗ nären und Organen,

IV. folgende Grundstücke samt Gebäuden und allem In⸗ ventar, eingetragen im Grundbuch von:

a) Steinau, Kreis Schlüchtern, Bl. 2603, b) Schlüchtern, Bd. 44 Bl. 1379,

cy Schlüchtern, Bd. 42 BJ. 1326,

ch Hanau, Bd. 43 Bl. 2701.

2. Es erlöschen:

J. Mietrechte Dritter an den Grundstücken der unter 1. 1 und Il genannten Firmen; .

II. folgende Hypothek: 70 000, RM, eingetragen im Grundbuch von Schlüchtern, Bd. 44 Bl. 1379 Abt. III Nr. 1.

3. Zur Wahrnehmung aller Rechte und Ansprüche

a) des Inhabers, .

p5 der Organe (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Generalversammlungen, Aufsichtsräte),

c) der Geschäftsanteile und Aktien der eingezogenen Firmen wird als Verwalter amtlich bestellt der bis⸗ herige Wirtschaftskommissar Kaufmann Walter Ren⸗ trop aus Kassel, Mönchebergstraße 27.

4. Zur Verfügung über die eingezogenen Grundstücke, grundstuͤcksgleichen Rechte und Rechte an Grundstücken wird als Vertreter des Preußischen Staates bestellt der Regierungs⸗ rat Hermann Dernen, Kassel, Hohenzollernstraße 227 1.

Kassel, den 6. Juli 1934.

Der Regierungspräsident. von Monbart.

Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf 35 der Preußischen Markscheider⸗

ordnung vom 23. März 1923 bringen wir zur öffentlichen Kenntnis, daß dem Franz Brand in Neunkirchen (Saar) die Konzession zum Betriebe des Gewerbes der Markscheider von uns erteilt worden ist. Franz Brand wird seinen Wohnsitz in Sulzbach (Saar) nehmen. Bonn, den 3. Juli 1934. Preuß. Oberbergamt. (gez. Unterschrift.)

Michtamtliches.

Deutsches Reich.

Nummer 19 des Reichsversorgungsblatts vom 5. Juli 1934, herausgegeben vom Reichsarbeitsministerium, Berlin Ws, Unter den Linden 33/35, Verlag der Reimar Hobbing G. m. b. H. in Berlin SW öl, hat folgenden Inhalt: Teil 1. Amtlicher Teil. II. Arbeitsvermittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdienst, Arbeits⸗ losenhilfe. Gesetze, Veroxdnungen, Erlasse: Betrifft: Arbeitszeit in den an den . der Reichsregierung beteiligten Unternehmungen. Ueberweisung von Unterstützungsempfängern gemäß 5 168 AVAVG. an Arbeits⸗ amter im Bezirk der Stadtgemeinde Berlin. Gewährung von Darlehn aus den Reichsmitteln für erwerbslose Angestellte (hier: Abänderung der Richtlinien). Betrifft: Durchführung der Bau⸗ arbeiten an den Reichsautobahnen. III. Soziawwerfassung, Arbeitsrecht, Lohnpolitik. Gesetze, Verordnungen Er⸗ lasse: Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben. Vom 13. Juni 1934. V. Wohnungs- und Bauwesen, Landes⸗ planung und Kleinsiedling. Gesetze, Verordnun gen, Erlasse: Betrifft: Vollzug des Gesetzes über die Aufschließung von Wohnsiedlungsgebieten vom 22. September 1933. Teil 17. Nichtamtlicher Teil. Die neueste Entwicklung der Nebenerwerbs⸗

siedlung in den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Der zunehmende wirtschaftliche Druck Japans auf Europa. Fest⸗ stellung. Sozialpolitische Zeitschriftenschau. Bücherbesprechun⸗ gen und Bücheranzeigen. Teil V. Versorgungsrecht. Gesetz über Aenderungen auf dem Gebiete der Reichsversorgung. Vom 3. Juli 1934 Mit Begründung. Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Aenderungen auf dem Gebiete der Reichs⸗ versorgung vom 3. Juli 1954 (RGBl. 1 S. 541). Mit Zusatz⸗ rentenordnung und Bestimmungen über die Abrechnung der Aus⸗ gaben an Zusatzrenten für Beschädigte. Fünftes Gesetz zur IAenderung des Gesetzes über das Verfahren in Versorgungssachen. Vom 3. Juli 1934. Mit Begründung. 2 zur Durch⸗ führung des Fünften Gesetzes zur Aenderung des Gesetzes über das Verfahren in Versorgungssachen. Vom 3. Juli 1934. Aus⸗ führungsbestimmungen zum Fünften Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über das Verfahren in Versorgungssachen vom 3. Juli 1954 (RGBl. 1 S. 544). Vierter Erlaß über Mehrleistungen in der Reichsversorgung. Gesetz über die Versorgung der Kämpfer für die nationale Erhebung. Berichtigung. Soziale Fürsorge. Bescheide, Urteile. Der in § 16 des Schwer⸗ beschädigtengesetzes vorgesehene Zeitraum von 3 Mongten, für den einem gekündigten Schwerbeschädigten Gehalt oder Lohn weiter⸗ zuzahlen ist, schließt eine auf sonstigen gesetzlichen Vorschriften oder einem Vertrage beruhende weiterreichende Gehalts- oder

Lohnzahlungspflicht nicht aus. Versorgungsbehörden. Auf⸗

bau und Dienstbetrieb der Versorgungsbehör⸗ den. Verlegung der Geschäftsräume des Reichsarbeits⸗ ministeriums. Teil VI. Bekanntmachung von Tarifordnungen und von Richtlinien für den Inhalt von, Be⸗ triebsordnungen und Einzelarbeitsverträgen.

Die Einzelhandelsumsätze lagen nach den Ermittlungen der Forschungsstelle für den Handel beim RKW im Mai 1934 um II 956 höher als im gleichen Monat 1933. Dieses Ergebnis er— fordert grundsätzlich aͤhnliche Einschränkungen wie in jedem der Monate Januar bis April. Nach der Vergleichsstörung durch die Verschiebung der Inventurverkäufe und des Ostergeschäftes ist es im Mai der frühere Pfingsttermin, der die Vergleichbarkeit

groß. Auch 1933 fiel ein Teil des Pfingstgeschäftes noch in den Mai; nur die letzten drei Verkaufstage bor Pfingsten lagen im Käufer zusätzliche Anschaffungen. Dennoch ist durch das Pfingst⸗ geschäftes 1534 nicht überschätzen dürfen; der Termin in der zweiten Monatshälfte (20. Mai) erschwerte der Mehrzahl der Käufer zusätzliche Anschafungen. Dennoch ist durch das Pfingst⸗ geschäft das Umsatzergebnis im Mai zweifellos etwas günstiger ausgefallen, so daß nicht die n n Steigerung von 41 * aus konjunkturellen Ursachen zu erklären ist. Mit dieser Einschrän⸗ kung entspricht aber das Tempo der Umsatzsteigerung inmer noch dem der Monate Januar bis April, obwohl schon 1933 in diesen Monaten eine fortgesetzte Besserung eingetreten war, Der Umsatzstand von 1932 ist auch im Mai wieder um eine Kleinig⸗ keit überschritten worden. .

Dabei hat die Preisentwicklung an dieser Umsatzsteigerung nicht mehr den gleichen Anteil wie zu Beginn des Jahres. Der Abstand des Preisnibeaus zwischen Mai 1534 und Mai 1933 ist nicht mehr so groß wie in den Monaten Januar bis April beider Jahre, denn der tiefste Stand der Lebenshaltungskosten in der Krife war im April 1933 erreicht, und im Mai 1933 trat be⸗ reits eine fast 2 »bige Steigerung ein. Von der 12 igen Stei⸗ gerung der Einzelhandelsumsätz' im März / April 1934 entfiel daher reichlich ein Drittel auf Preissteigerungen, von der 114 Aigen im Mai rar etwa ein Fünftel. Nur im Lebensmittelhandel scheint die Umsatzentwicklung fast r en . durch die Preisbewegung beeinflußt zu sein. ie Umsatzsteigerungen der Lebenzmittel⸗ fachgeschäfte um 5 bis 775 im Januar bis April entsprachen fast genau der Preissteigerung; im Mai 1934 lagen die Preise um 3M * höher als ein Jahr früher, und die Umsätze stiegen um 433. Eine Mengensteigerung scheint also trotz des Pfingst⸗ geschäftes auch im Mai kaum erfolgt zu sein.

Berliner Börsenbericht vom 9. Juli.

Interesse für Spezialpapiere.

Das allgemeine Bild an der Berliner Börse hat gegenüber den letzten Tagen eine Veränderung nicht erfahren. Die Grund- stimmung bleibt freundlich, und die Kurse ziehen zum über⸗ wiegenden Teil weiter etwas an, wobei Spezialwerte wieder bevorzugt sind. Das Publikum hielt zu Beginn der neuen Woche mit der Erteilung neuer Orders wieder zurück, jedoch läßt sich wenigstens vereinzelt, namentlich für Spezialpapiere, in dieser Hinsicht eine gewisse Besserung feststellen. Neben befriedi enden Meldungen aus der Wirtschaft war es namentlich die Rede des Stellvertreters des Führers über den starken Friedenswillen Deutschlands, die die Kulisse zu Rückkäufen und auch Neuengage⸗ ments veranlaßte. Nach ruhigem Verlauf schloß die Börse in wenig veränderter Haltung.

Montanwerte wiesen nur geringfügige Veränderungen nach oben und unten auf, dagegen waren verschiedene Braunkohlen⸗ papiere, wie Bubiag (plus 1 vH) und Eintracht (plus vH), etwas stärker begehrt, während sich andererseits in Rhein. Braun (minus 1 vH) sowie unter Kaliaktien in Westeregeln (minus 1 vHY) Glattstellungen der Kulisse 6 J. G. Farben waren mit 149M gehalten, dagegen bestand für Chemische Heyden (plus 2 vH) im Verlauf steigende ,. auch Erdöl⸗Aktien (plus 2 vH) waren gefragt. Am Elektromarkt konnten Lieferungen ihre Erholung forksetzen (plus 2 vH), sonst waren noch Versorgungs⸗ werte beachtet, und zwar neben B. K. L. . 1M b) und Ham⸗ burger Elektrizität (plus 1 v5) auch Charlottenburger Wasser plus 1 vH). Julius Berger büßten 66 Vortagsgewinn von 2M vH wieder vollkommen ein. Im Verlauf wurden noch in größeren Beträgen Schultheiß aus dem Markt genommen (plus 1M v,), sonst stiegen Berlin⸗Karlsruher um 215 vH, Berliner Maschinen um 1 vn und B. E. W. um 114 vH.

Am Kassamarkt waren die Kursveränderungen nur unwesent⸗ lich. Renten lagen recht still und mit Ausnahme von Schuld⸗ buchforderungen plus * vH) wenig verändert. Nur für variable Industrieobligationen zeigte sich steigende Nachfrage. Tagesgeld blieb mit 4— 4M vH unverändert, wesentliche Anlagekäufe waren nicht zu bemerken. Am internationalen Devisenmarkt lag das

der Dollar notierte 2,513 (2,515).

beeinträchtigt. Allerdings ist diesmal die Störung wohl nicht so

Pfund etwas leichter, in Berlin stellte es sich auf 12,655 (12,67,

Verkehrswesen.

Luftpostsendungen nach Portugiesisch⸗Ostafrika (Mosambih und Madagaskar.

Luftpostsendungen nach dem nördlichen und mittleren Teil von e, , ,, Mosambihh sowie nach Madagaskar werden künftig mit der Luftpost London Kapstadt bis Broken Hill und von da mit der neueingerichteten Luftpostlinie Broken Hill— Tete QuelimaneMosamlik = Majunga - Tananarive befördert. Die Versendungsdauer beträgt ab Broken Hill bis Mosambik 1 Tag, bis Tananarive 2 Tage. Gegenüber der Beförderung auf . Wege wird durch die Benutzung der Luftpost ein Zeitgewinn von etwa 2 Wochen erzielt,

Die außer den gewöhnlichen Gebühren zu erhebenden Luft⸗ postzuschläge betragen künftig für Lufpostsendungen nach Portu⸗ giesisch⸗Ostafrika (Mosambit) für je 5 g 49 Rpfg. nach Madagaskar sowie nach R6éunion und Mauritius für je 5g 60 Rpfg.

Weiterverkauf von Gedenkblättern mit Wohlfahrtsmarken.

Die Marken der Gedenkblätter der Deutschen Nothilfe (Aus- gabe 1924) mit Bildern der Barmherzigkeit und. Ueberdruck 1923-1935 bleiben noch bis Ende 1934 gültig. Ein Umtausch findet später nicht statt. Die Gedenkblätter können bis auf wei⸗ beres von der Reichsgeschäftsstelle der Deutschen Nothilfe in Berlin We 8, Wilhelmstraße 62, und von den Versandstellen für Sammlermarken in Berlin W 30, Geisbergstraße 1— 9, und in München 2 bezogen werden.

Hand elsi eil.

Die Einzelhandelsumsätze im Mai 1934.

Die günstige Geschäftsentwicklung im Bekleidungseinzelhandel hielt auch im Mai an, obwohl die Umsatztätigkeit nicht mehr in dem ungewöhnlichen Maße wie im April durch die Witterung begünstigt wurde. Die Textilwarenfachgeschäfte hatten im Ge⸗ santdurchschnitt Umsatzsteigerungen von 13 v5, davon anscheinend etwa 4 vH durch Preissteigerung. Erheblich größere Zunahmen traten im Handel mit Herrrenkleidung und. Herrenartikeln auf (22 bzw. 27 vH), geringe Rückgänge von 1 bis 2 vH im Handel mit Damenkleidung und Kleiderstoffen. Die Schuhwarenfach⸗ geschäfte konnten nach vorliegenden Teilergebnissen die Vorjahrs⸗ umsätze um 15 vH überschreiten. Im Hausrateinzelhandel sind nach den Berichten der Eisenwaren⸗ und Porzellangeschäfte die Umfatzsteigerungen geringer als in den Vormongten. Tas be⸗ deutet keinen Rückschlag in der Umsatzentwicklung. Der Umsatz⸗ vergleich mit dem Vorjahre stößt jetzt bei diesen Warengruppen als Ausgangspunkt auf Mongte, bei denen im Vorjahre die rück⸗ läufige Ümfatzbewegung in ziemlich erhebliche Umsatzsteigerungen umschlug. Die gleiche Feststellung gilt für die Kraftfahrzeughand⸗ lungen, die gegenüber 60 bis 70 prozentigen Umsatzsteigerungen in den vorangegangenen Monaten im Mai durchschnittlich Um⸗ satzsteigerungen von 32 vH hatten.

Die Zahlen der Großunternehmungen zeigen erst seit März bzw. Mai, also M bis M. Jahre später als die des übrigen Einzel- handels, eine Umsatzbesserung an. Die Warenhãuser überschritten im Mai den Vorjahrsumsatz um knapp 4 vv, die Kaufhäuser um reichlich J vH und ein Einheitspreiskonzern um 9 vH. Damit kann aber nur ein Teil der ,,, von 1933 ausgeglichen werden, während der Fachhandel im ganzen den Umsatzstand von 1932 erreicht hat. Die Steigerung der Waren- und Kaufhaus⸗ umsätze beträgt bei Bekleidung etwa 7 vH, bei Hausrat 5 bis 6 v5 gegenüber Mai 1933; die Lebensmittelabteilungen der Warenhäufer hatten einen erneuten Umsatzrückgang um 86 vH. Stärker als dieser Rückgang scheint die , n, ganzer Abtei⸗ fungen auf das Gesamkergebnis einzuwirken. ahlen darüber liegen allerdings nur aus den Kaufhäusern vor, in denen die Um⸗ sätze, die nicht Bekleidung und Hausrat umfgssen, im Mai an⸗ scheinend vorwiegend wegen Abteilungsauflöfung um 21 vH

zurückgingen.

Der Nuhrkohlenabfatz im Suni.

Nach Mitteilung des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlen⸗Syndi⸗ kats 36 sich der Gesamtabfatz für Rechnung des Syndikats von den Ruhrzechen nach den vorläufigen Ermittlungen im Juni auf arbeitstäglich 188 06091 gegen 198 0001 im Vormonat; die Ge⸗ samtabsatzmenge des Berichtsmonats war etwas ö. als die des Vormonats, in dem die Zahl der Arbeitstage niedriger warn. Die Verminderung ist bedingt durch den jahreszeitlichen in des Absatzes im unbestrittenen Gebiet, der von arbeitstägli i65 600 't im Mai auf g4 000 im Juni sank. Der Absatz in das bestrittene Gebiet konnte sich gut behaupten; gegen arbeĩtstäglich 93 000 t im Mai stellte er sich auf 94 009 t im Juni. Einschließ⸗ lich der Aachener Zechen belief sich der Gesamtabsatz für Rechnung des Syndikats im Juni auf arbeitstäglich 205 009 t gegen 215 005 t im Vormonat. Die Lagerbestände auf den Zechen des Ruhrreviers . sich im ganzen kaum verändert, die Bestände an Kohle haben im Juni etwas zugenommen, während sich die Koksbestände etwas verringert haben.

Eine Hilfsaktion für das Beckumer Zement⸗ Notftandsgebiet.

Wie der DH D erfährt, tritt mit sofortiger Wirkung auf Grund von Vereinbarungen des Reichswirtschaftsministeriums und der deutschen Zementindustrie eine Stützungsaktion für das Beckumer K in dem der Hauptblock der Werke des Westdeutschen Verbandes liegt, in Kraft. Dem west⸗ lichen Gebiet wird die Lieferung von 96060 Wagen von den vier Zementverbänden (Nord, Süd⸗, West⸗ und Hüttenzement) r von den westlichen Außenseitern abgetreten werden. Die hier urch ermöglichte Erzeugungssteigerung wird den bekanntlich nur mit geringer Leistungsgusnutzung arbeitenden Werken dieses Bezirkes, nicht aber den stilliegenden Betrieben zugewiesen. Die entspre⸗ chende Zuteilung geschieht durch den khr der Zementindustrie, Direktor, Heuer, Heidelberg. Durch diese Maßnahme sind verschie⸗ dene Stillegungsanträge aus der jüngsten Zeit gegenstandslos geworden, notwendige Belegschaftskürzungen vermieden und teil- weise sogar neue Arbeitsplätze geschaffen worden. Der. Do hört noch, daß die Dyckerhoff und Wichng das seither ftilliegende Werk Mark in Neubeckum wieder in Betrieb setzen wird.

Färsen:

Kälber:

Schafe: )

Schweine: Y) al

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 157 vom 9. Juli 1934. . 3

n

Bericht über die Wirtschaftslage des Handwerks in den Monaten April, Mai und Juni 1934.

Nach Mitteilung des Deutschen Handwerks- und Gewerbe⸗ kammertags hat die im ersten Vierteljahr eingetretene Besserung der wirtschaftlichen Lage des Handwerks auch im zweiten Quar— tal angehalten. Die Gesamtlage des Handwerks zeigt das Bild einer langsamen, konjunkturmäßig bedingten Aufwärtsentwick⸗ lung. Nach wie vor tritt die Belebung zwar hauptsächlich in den durch die Maßnahmen direkt geförderten Berufsgruppen in erster Linie im Bauhandwerk auf. Das Aufhören der Reichs⸗ zuschüsse für Instandsetzungsarbeiten hat in letzter Zeit aller⸗ dings ein Nachlassen von Reparaturaufträgen zur Folge gehabt. Der erwartete Rückschlag wurde jedoch zum Teil dadurch auf⸗ gefangen, daß die Frist zur Fertigstellung der Arbeiten ver⸗ längert worden ist, und daß inzwischen die erweiterten Möglich⸗ keiten zur Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer bei Vornahme von Instandsetzungsarbeiten bekanntgegeben wurden. Die Neubautätigkeit hat sich zufriedenstellend, wenn auch noch nicht genügend, entwickelt. Darüber hinaus hat nunmehr auch die Belebung auf die verbrauchsnahen Handwerkszweige über⸗ gegriffen, die noch bisher von der allgemeinen Geschäftsbelebung wenig Nutzen ziehen konnten. Die Belebung des Handwerks bleibt jedoch noch hinter der Beschäftigungszunahme der Ge⸗ samtwirtschaft verhältnismäßig zurück, weil die Kaufkraft weiter Schichten der Bevölkerung noch nicht genügend gestiegen ist.

Die Zunahme der Beschäftigung im Handwerk hat zu einem

weiteren Rückgang der „unsichtbaren Arbeitslosigkeit“ geführt. Betriebe, die bisher ganz oder fast völlig still lagen, haben die Beschäftigung wieder aufgenommen. Die Zahl der in den Handwerksbetrieben beschäftigten Gesellen und Arbeiter ist, im ganzen gesehen, in der Berichtszeit unverändert geblieben. Vor⸗ übergehend trat in einigen Gegenden ein Mangel an Fachkräften in den Bauhandwerken ein. Der gegenwärtigen Abnahme der beschäftigten Personen im Malerhandwerk stehen zum Teil sehr starke Erhöhungen gegenüber in anderen Handwerken, und zwar

solchen, die von der Zuschußaktion des Reiches zum Teil nur mittelbar, zum Teil überhaupt nicht betroffen wurden. Das mag

als ein Beweis dafür anzusehen sein, daß die allenthalben beob⸗ achtete Besserung der Wirtschaft im Handwerk als eine von innen herauskommende echte Belebung zu betrachten ist.

Das Lohnniveau ist im Handwerk unverändert geblieben. Praktisch sind allerdings die Löhne insofern gestiegen, als die untertarifliche Bezahlung mehr und mehr zurückgeht. Die Fertigpreise haben in der Berichtszeit keine Aenderung erfahren können, obwohl eine Preissteigerung verschiedener Rohstoffe (Baumaterialien, Holz, Textilien) eingetreten ist. In der Roh— stoffversorgung ist keine wesentliche Aenderung eingetreten. Auf dem Baustoffmarkt trat in einzelnen Bezirken vorübergehend ein Mangel an Bausteinen auf. Das ländliche Handwerk hat immer noch sehr unter den Auswirkungen des landwirtschaftlichen Ent— schuldungsverfahrens zu leiden. Hierdurch wird es dem Hand— werk unmöglich gemacht, seine so unbedingt notwendigen Be— triebsmittel aufzufüllen bzw. seinen Verpflichtungen seinen eigenen Gläubigern gegenüber nachzukommen.

3

Anschlag, aber keine Wirtschaftswerbung.

Die 9. Bekanntmachung des Werberates der deutschen Wirtschaft regelt den Außengnschlag zum Zwecke der Wirtschafts⸗ werbung in umfassender Weise. Es wird darin u. a genau bestimmt, an welchen Stellen Anschlag angebracht werden? darf und welche Stellen hierzu nicht benutzt werden dürfen. Schon vor Erlaß dieser Bekanntmachung wären für das Gebiet des Anschlages in der 2. Bekanntmachung einige Bestimmungen ge⸗ troffen worden, die sich vor allem gegen den sogengnnten wilden Plalatanschlag richten, das heißt gegen den Anschlag, der nicht an der Stätte der eigenen Leistung oder an eigens dafür bestimmten Stellen angebracht wird. Diese Anordnungen sind vielfach miß⸗ verstanden worden. So sind insbesondere untere Verwaltungs⸗ behörden gegen jeden Wildanschlag eingeschritten, ohne dabei zu beachten, daß die Bestimmungen des Werberates der deutschen Wirtschaft nur den Anschlag betreffen, der zu Zwecken der Wirt⸗ schafts werbung veranstaltet wird. Der Begriff Wirtschafts⸗ werbung ist hier bereits mehrfach erörtert worden. Man versteht darunter eine Werbung, die in irgendeiner Weise der Förderung eines Erwerbsgeschäftes dienen soll, wie z. B. die Werbung des Kaufmannes für seine Ware, des Herstellers für seine Erzeug⸗ nisse u. ä. Hat die Werbung dagegen nicht den Zweck, ein Erwerbsunternehmen zu fördern, soll sie also nicht wirtschaftlichen Zielen dienen, so kann auch nicht von Wirtschaftswerbung die Rede sein. Daher ist z. B. Werbung für die NSTAP. oder für das Winterhilfswerk nicht als Wirtschaftswerbung anzusehen, denn sie dient nicht der Förderung eines Erwerbsgeschäftes. Dem— zufolge unterliegt diese Werbung auch nicht der Aufsicht des Werberates. Seine Bekanntmachungen und sonstigen Anord— nungen finden darauf keine Anwendung. Der Anschlag für der⸗ artige Werbezwecke kann also nicht unter Berufung auf die J des Werberates verhindert oder eingeschränkt erden.

Einheitliche Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln. Vorschläge der Internationalen Handelskammer.

Der Ausschuß der Internationalen Handelskammer für Handels- und Vertragsformeln ist am 2. Juli in Paris unter Vorsitz von Dr. A. Nolte (i. Fa. Carlowitz C Eo, Hamburg) zusammengetreten. Der Ausschuß hat bestimmte Grundsätze für die einheitliche Auslegung einer Reihe von Vertragsformeln auf⸗ gestellt, die im internationalen Geschäftsverkehr laufend ge⸗ braucht werden, u. a. der Ausdrücke „ab Werk“, „franko Waggon (F. CO. R.)“ „frei oder franko Verschiffungshafen“,. F. X. S. F. O. B., C. & F., C. J. F., „frachtfrei“, „franko Bestimmungs⸗ ort“, „ex chip (ab Schiff)“ und „ex quai (ab Kai)“. Die Inter⸗ nationale Handelskammer hat bereits vor einiger Zeit ein Hand— buch „Handelsübliche Vertragsformeln“ (Drucksache Nr. 68) ver⸗ öffentlicht, in dem die Auslegung der wichtigsten dieser Formeln für 35 Länder angegeben ist. Die jetzige Arbeit bezwerkt eine Ergänzung dieser Veröffentlichung und soll dem praktischen Kaufmann eine Handhabe dafür geben, welche Verpflichtungen er, sei es als Käufer oder als Verkäufer, im Hinblick auf Ver— sand und Lieferung, Verpackung und Verpackungskosten, auszu⸗ stellende Urkunden, Lieferungsanzeige usw, eingeht, wenn der Kaufvertrag eine der vorerwähnten Bezeichnungen enthält, so⸗ weit deren Auslegung in dem betreffenden Lande nicht bereits durch Brauch oder durch Musterverträge eindeutig geklärt ist. Das nächste Ziel der Arbeiten der Internationalen Handels— kammer auf diesem Gebiet ist also nicht eine Vereinheitlichung der in den einzelnen Ländern gebräuchlichen Formeln, sondern die freiwillige Vereinbarung bestimmter Regeln für ihre Aus— legung, die bei der Schlichtung von Streitigkeiten zugrunde gelegt werden können!

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Schlachtwviehpreise an deutschen Märkten in der Woche vom 2. bis 7. Juli 1934. Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewicht in RM.

Marktorte:

Dortmund Frankfurt a. M

Hannover

Magdeburg Nürnberg Stuttgart Wuppertal

Ochsen:

a2 b

g1

2 83 8

11

8 * 8

C * S1 O

Zahl

Neichẽdurchschnittspreise der Märkte

Juni 18.—23.

1I.—16. 25. -= 30.

Ochsen, vollfleischige (o) . .. Kühe, vollfleischige (o) ...

Kälber, mittlere (o) ... Schweine, 106 - 120 Kg ()

16 15 15 15

306 29, 300 25 3335 2355 350 363 354 38. 388 383

Bezeichnung der Schlachtwertklassen siehe Monatsübersicht in Nr. 133 vom 11. Juni 1934. ) DPI Stallmast, b? Weide

Berlin, den 9. Juli 1934.

mast. g 1 Fette Specksauen. *) Auch beste jüngere Masthammel. ) Weidemast.

Statistisches Reichsamt. J. A.: Dr. Platzer.

Außenhandels fragen vor der Außenhandelsstelle für Südbayern.

Die Außenhandelsstelle für Südbayern hielt am Sonnabend in München ihre konstituierende Beiratssitzung und erste Jahres⸗ vollversammlung ab. Die Beteiligung aus den Reihen des Außenhandels und der Binnenwirtschaft war sehr stark. Der Vorsitzende des Vorstandes der Außenhandelsstelle, Kommerzien⸗ rat Julius Geyer, gab seiner Befriedigung darüber Ausdruck, daß die Bedentung der Außenhandelswirtschafi heute von der Gefamt— heit des deutschen Volkes erkannt ist. Die unmittelbaren Aus⸗ wirkungen in der Exportindustrie sehen wir auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung, der Rohstoffverforgung und der Währung. Unter den vielfachen Ursachen der Entwicklung steht an erster Stelle der Weltkrieg und seine Fortsetzung im Versailler Vertrag. Die vielfachen autarkischen Bestrebungen in der Welt kann Deutschland schon wegen seiner Lage mitten in Europa nicht mitmachen. Die Lösung der Exportfrage bildet den Kernpunkt der gesamten künftigen Wirtschaftspolitik. Wirtschafts⸗ minister Hermann Esser sah die Möglichkeit der Be⸗ seitigung der Weltwirtschaftskrise nur in einere Befriedung der Menschheit durch politische Maßnahmen. Nach dieser Richtung ist unser Führer nachdrücklichst am Werke. Die Ermächtigung des Reichswirtschaftsministers zu besonderen Maßnahmen war ' not⸗ wendig gegenüber dem Ausland, das nicht bereit sei, einen ent⸗ sprechenden Austauschverkehr herbeizuführen. Was Adolf Hitler in den letzten acht Tagen durch sein mutiges Auftreten bei der Niederschlagung der geplanten Revolte für die deutsche Wirtschaft geleistet habe, das werde man erst in den nächsten Monaten über— sehen können. Wir sind in unserem Kampf um den wirtschaft— lichen Wiederaufbau nicht in den Stellungskampf gekommen, sondern wir sind noch mitten im Vormarsch. Es ist kein Grund zum Pessimismus.

. Das Hauxtreferat hielt der Leiter der Außenhandelsstelle für Südbayern, Dr Eiswaldt, über das Thema „Ausfuhrför⸗ derung, das Gebot der Stunde“. Er erörterte eingehend die viel fachen Möglichkeiten, die Ausfuhr zu beleben auf dem Wege der Handelspolitik, durch Abschluß von Zahlungs⸗ und Verrechnungs⸗ abkommen, durch Umlagerung unserer Einfuhr auf diejenigen Länder, die die aufnahmefähigsten und aufnahmewilligsten Ab⸗ nehmer unserer Waren sind, durch Bildung von Großraumwirt— schaften, durch Zusatzausfuhrverfahren, durch steuerliche Erleich—⸗ terungen usw Die private Initiative des einzelnen Exzporteurs bleibt auf alle Fälle ein ganz wesentliches Mittel. Der Außen⸗ handel ist berufen, so schloß der Vortragende, an entscheidender Stelle mitzuarbeiten am großen Werk der deutschen Zukunft.

Wirtschaft des Auslandes.

Keine neue Kurssenkung der dänischen Krone.

Kopenhagen, J. Juli. In der letzten Zeit wurden in Däne⸗ mark wieder Forderungen nach einer neuerlichen Senkung des Kronenkurses laut. Gleichzeitig verlautete, daß eine solche Sen kung des Kronenkurses von der Parlamentsopposition als Vor⸗ aussetzung für die Annahme des kürzlich von der Regierung ein⸗ gebrachten Schuldensanierungsentwurfes für die Landwirtschaft gefordert werden würde. Im Zusammenhang mit diesen Gerüchten erklärt der Ministerpräsident Stauning, gegen das sozialdemo⸗ kratische Hauptorgan, daß die Regierung auf eine solche Bedin⸗ gung nicht eingehen werde und daß sie in Uebereinstimmung mit dem Präsidium der Nationalbank entschlossen sei, an dem Beschluß vom Januar 1933 festzuhalten, der bekanntlich einen Sterling⸗ kurs von 22,50 Kronen vorsah.

Arbeits friede in der dänischen ESisenindustrie

bis 1937 gesichert.

Kopenhagen, J. Juli. Zur Vermeidung von Tarxifstreitig⸗ keiten und zur Sicherung des Arbeitsfriedens für eine längere Zeit haben zwischen den Arbeitgebern der dänischen Eisenindustrie und dem Zentralverband der Metallarbeiter Verhandlungen über die Verlängerung der geltenden Tarifverträge bis zum Jahr 1937 stattgefunden. Nachdem zwischen den beiden Parteien Uebereinstimmung erzielt worden war, ist die Verlängerung der Tarifverträge nunmehr auch in einer Urabstimmung der Arbeit⸗ nehmer gutgeheißen worden.

Zertifizierung der englischen Stücke der Dawes⸗ und Boung⸗Anleihe.

London, J. Juli. Die Bank von England teilt jetzt mit, daß alle in gutgläubigem Besitz britischer Inhaber im Sinne des Art. 4 des deutsch⸗englischen Transferabkommens befindlichen Anleihestücke der Dawes⸗ und JYJoung⸗Anleihe bei der Bant von England zwecks Zertifikation eingerichtet werden können, die Unterlagen, die das Eigentum nachweisen, sind mit einzureichen.

Polen schützt fich gegen Währungsverlufte.

Im amtlichen Gesetzblatt vom 7. Juli d. J. ist die neue Ver⸗ ordnung des Staatspräsidenten erschienen, der zufolge die Gold⸗ klausel bei allen Verpflichtungen zugunsten der Zlotywährung aufgegeben wird. Der polnische Schuldner ist fortan berechtigt, seine Verpflichtungen in polnischer Zlotywährung abzulösen, selbst wenn die Verpflichtung auf Gold⸗ oder andere Valuten lautet. Eine Ausnahme bilden lediglich solche Verträge, die auf Feingoldbasis abgeschlossen wurden, natürlich, insofern es sich um Länder handelt, in denen die Feingoldbasis Gültigkeit hat. Diese Maßnahme bezweckt vor allen Dingen eine Stärkung der wäh⸗ rungspolitischen Stellung des Zloty. Dieser Verordnung der Re⸗ gierung sind bereits seit längerer Zeit entsprechende Entschei⸗ dungen des höchsten polnischen Gerichtshofes vorausgegangen. Die Verordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.

Ungarische Verordnung über die Einlösung von Abschnitten der noch in ausländischem Besitz besindlichen Pfandscheine.

Budapest, . Juli. Die Ungarische Nationalbank teilt in Ver⸗ tretung des „Fonds der Ausländischen Gläubiger“ im Einver⸗ nehmen mit dem Berater mit, daß der Fonds ab 16. Juli 1934 bis zur Höhe der durch die Emissionshäuser hinterlegten Be⸗ träge die am 1. Juli 1934 fällig gewordenen Zinsenabschnitte folgender Pfandbriefe und Obligationen auszahlt: Hauptstadt Budapest: 4prozentige Obligationen aus 1910, 4prozentige Obli⸗ gationen aus 1911, 41 prozentige Obligationen aus 1914. Buda⸗ pester Hauptstädtische Gemeindesparkassa Ar 7uprozentige auf Schw. Frank lautende Pfandbriefe, prozentige auf Engl. Pfund lautende Pfandbriefe, Ungarische Bodenkreditanstalt: 7öM prozentige auf Engl. Pfund lautende Pfandbriefe, Landes⸗ verein der Ung. Bodenkreditanstalten: 715 prozentige auf Dollar lautende Pfandbriefe. Ungarische Hypotheken- und Wechselbank: Tprozentige auf Dollar lautende Gemeindeobligationen. Landes⸗ Zentral-Creditverein: 7prozentige auf Dollar lautende Obli⸗ gationen. Stephaneum. Druckerei und Buchverlag A. G.: 8 prozentige auf Engl. Pfund lautende Obligationen. Zur Aus⸗ zahlung kommen jährlich 5 65. Mit der Auszahlung der durch die

Geldinstitute ausgegebenen Pfandbriefe und Obligationen hat der Fonds die herausgebenden Geldinstitute betraut.