Zentralhandels registerbeilage zum Reichs⸗ und St
aatsanzeiger Nr. 158 vom 10. Juli 1934. S. 6
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Wa, d
7. Konkurse und Vergleichssachen.
Hu chsal. 24662 Ueber das Vermögen der Firma L. Wolf, Zigarrenfabrik in Oestringen, und des Zigarrenfabrikanten Ludwig Wolf in Oestringen wurde heute, vor— mittags 11 Uhr, Konkurs eröffnet. Ver⸗ walter: Rechtsanwalt Wannenmacher, Bruchsal. Offener Arrest mit Anzeige⸗ frist sowie Anmeldefrist bis 16. Juli 1934. Erste Gläubigerverlammlung und Prüfungstermin am 20. Juli 1934, vor⸗ mittags 993 Uhr, vor dem Amtsgericht, Il. Stock, Zimmer 11. Bruchsal, den 6. Juli 1934 Bad. Amtsgericht. III. Lriesoythe. 24663 Konkursverfahren.
Ueber den Nachlaß des verstorbenen Stellmachers Heinrich Memering in Ramsloh wird heute, am 28. Juni 1934, 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Auktionator Eilers in Strücklingen wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 10. August 1934 bei dem Amtsgericht anzumelden. Erste Gläubigerverfamm⸗ lung und Prüfungstermin am 17. August 1934, vorm. 11 Uhr. Offener Arrest mit nn , bis zum 19. August 1934. — WN 2 / 34.
Amtsgericht Friesoythe, 28. Juni 1934.
Fürth, Bayern. 24664
Das Amtsgericht Fürth i. B. hat mit Beschluß vom 5. Juli 1934, vor—⸗ mittags 10,5 Uhr, über das Vermögen des Kaufmanns Erwin Eurow, Allein— inhabers der Firma Erwin Curow, Herrenkonfektion u. Handel mit Herren artikeln in Fürth i. B.,, Schwabacher Straße 11, das Konkursverfahren eröff⸗ net. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Escher in Fürth i. B., Hindenburg— straße 8. Offener Arrest ist erlassen mit Anzeigefrist bis 1. August 1934 ein— schließlich, Frist zur Änmeldung der Konkursforderungen bis 6. August 1934 einschließlich. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters und Bestellung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den 85 132, 134, 137 der K.-O. bezeichneten Angelegenheiten: Mittwoch, den 1. August 1934, vormittags y Uhr, allgemeiner Prüfungstermin: Mittwoch, den 29. August 1934, vormittags 9M, Uhr, beidemal Zimmer Nr. 42111.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts. IH oOlberg. 24665
Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen des Kauf⸗ manns Hermann Aug. Schulz in Kol⸗ berg ist am 5. Juli 1934, 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechts⸗ anwalt Nitz, Kolberg, ist zum Konkurs⸗ verwalter ernannt. Zu Mitgliedern des Gläubigerausschusses werden bestellt: Bankdirektor Wotha, Fabrikdirektor Stutz, Bücherrevisor Stockfisch in Kol⸗ berg, Kaufmann Behnke in Stettin. Lonkursforderungen sind bis zum 25. Juli 1934 bei dem Gericht anzu— melden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwal⸗ ters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden— falls über die im 5 132 der Konkursord— nung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 3. August 1934, 915 Uhr, dor dem unterzeichneten Gerichte Termin anbergumt. Allen Personen, welche eine ur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu ver— abfolgen oder zu leisten, auch die Ver— pflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgeson— derte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 25. Juli 1934 Anzeige zu machen.
Amtsgericht Kolberg, 5. Juli 1934. Mülheim, He uhr.
Ueber das Vermögen der Firma Bielefelder Dampfwäscherei, Brescher, Vogel & Co., G. m. b. H.“ in Mülheim Ruhr⸗-Speldorf, Liebigstr. 1, wird am 4 Juli 1934, 12 Uhr 30 Minuten, das Konkursverfahren eröffnet. Zum Kon— kursverwalter ist der Kaufmann Arthur Grütze in Mülheim -Ruhr Speldorf, Duisburger Str. s, bestellt. Anmel“ dungen sind bis zum 25. Juli 1931 zu bewirken. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfüngstermin am 2. August 1934, vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle, Zimmer 24. Offener Ar— rest und Anzeigepflicht bis zum 25. Juli 19834. — 1a N 17 / 3.
Amtsgericht Mülheim⸗Ruhr,
den 4. Juli 1934.
246 6ztzt
Neuhans, Oste. Konkursverfahren. Ueber den Nachlaß des am 18. De— zember 1933 verstorbenen Uhrmachers Johann Heinrich Tiedemann in Obern— dorf (te) wird heute, am 30. Juni 19834, 953 Uhr, das Konkursverfahren erossnet, da Zahlungsunfähigkeit vor⸗ liegt. Ter Prozeßagent Klencke in Oberndorf (Oste) wird zum Konkurs verwalter ernannt. Konkursforderun— . sind bis zum 19. Juli 1934 bei dem Fericht anzumelden. Es wird zur Be⸗
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schlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein⸗ tretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegen⸗ stände und zur Prüfung der angemel⸗ deten Forderungen auf den 26. Juni 1934, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Per⸗ sonen, welche eine zur Konkursmasse ge⸗ för Sache in Vests haben oder zur konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein⸗ schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den For⸗ derungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 19. Juli 1934 Anzeige zu machen.
Neuhaus (Oste), den 36. Juni 1934. Das Amtsgericht in Neuhaus (Oste).
Wolclegks, Meck Ib. 2668
Ueber das Vermögen des Molkerei besitzers Fritz Krüger in Bredenfelde ist am 6. Juli 1934, vormittags 83s Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Ver⸗ walter: Referendar Dr. Schüßler in Woldegk. Offener Arrest mit Anzeige⸗ sowie Anmeldefrist bis zum 28. Juli 1934. Erste Gläubigerversammlung und Prüfungstermin am 6. August 1934, vormittags 101 Uhr.
Amtsgericht in Woldegk.
Worms. Konkursverfahren. 24669]
Ueber das Vermögen der Firma Balentin Dähler Nachf., Spezialhaus für feine Herren- und Knabenbeklei⸗ dung, Inhaberin Martha Dähler, Worms, Kämmererstraße 17, wird heute, am 3. Juli 1934, nachmittags 13 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Rothermel in Worms wird zum Konkursverwalter er— nannt. Konkursforderungen sind bis zum 20. August 1934 bei dem Gerichte anzumelden. Erste Gläubigerversamm⸗ lung am Samstag, den 28. Juli 1934, vorm. 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungs⸗ termin am Samstag, den 22. Septem⸗ ber 1934, vorm. 8 Uhr, Zimmer 19. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. August 1934.
Worms, den 3. Juli 1934. Hessisches Amtsgericht zu Worms a. Rh.
Adelsheim. 24670
Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Viehhändlers Emanuel Käl— bermann in Großeicholzheim wurde nach Abhaltung des Schlußtermins aufge— hoben. Adelsheim, den 6. Juli 1934.
Bad. Amtsgericht.
Arnstadt. 24671 Konkursverfahren (Aufhebung). Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Kaufmanns Paul Stief in
Arnstadt, alleinigen Inhabers der Fa.
Paul Stief daselbst, wird nach Abhal⸗
tung des Schlußtermins aufgehoben.
Arnstadt, den 7. Juli 1934.
Thüringisches Amtsgericht Arnstadt.
Herlin-Charlottenburx. 24672
Das Konkursverfahren über das Ver—
mögen des Kaufmanns Paul Bestel in
Schöneiche, Post Fichtenau b. Berlin
Alleininhaber der Fa. Bab K Co. in
Berlin Sw ig, Scharrenstraße 19), ist
nach Schlußtermin aufgehoben.
Berlin⸗-Charlottenburg. 29. 6. 1934.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 255.
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Hęerlin-Charlottenburꝶ. 24673 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Kaufmanns Willy Binder, Inhabers der Fa. Hermann Binder, Verlin, Zentralmarkthalle La, ist nach Schlußtermin aufgehoben. Berlin⸗-Charlottenburg. 29. 6. 1934. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 255. Hicke ehnuræ. 24674 Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Viehhändlers Otto Hart— mann in Bückeburg ist nach Abhaltung des Schlußtermins und erfolgter Schluß— verteilung am 6. Juli 1934 aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bückeburg.
PDuishurg-ITRuhnrort. 24675 Tas Konkursverfahren über den Nachlaß des am 28. November 1933 in Duisburg-⸗-Laar verstorbenen Fuhrnnter— nehmers Gerhard Lacum ist nach er— solgter Abhaltung des Schlußtermins am 4. Juli 1934 aufgehoben worden. Duisburg⸗Ruhrort, den 7. Juli 1934. Amtsgericht.
Hssenm. Nuhr. 24676 Das Konkursverfahren über das Ver“ mögen des Schneidermeisters Florus Köhler in Essen West. Altendorfer Straße 305. wird nac Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Essen, den 4. uli 1934. Das Amtsgericht.
C mn nd. Hire. Beschluß. 24677 Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Peter Ferber, Inhaber eines em ischtwarengeschäfts in Heimbach, Eifel. mird nach Schlußtermin hierdurch aufgehoben. Gemünd. Eifel. den 3. Juli 1934. Das Amtsgericht. Abt. 2.
¶ im üin d, Sch mä bisch. 124678
In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des am 2. Oltober 1932 verst. Alfred Kolb, led. Maurers in Heubach, ist Nachtragsprüfungstermin auf Mon⸗ tag, 30. Juli 1934, 19 Uhr, vor dem Amtsgericht Gmünd, Saal 2, an⸗ beraumt.
Amtsgericht Gmünd.
24679 Hachenburg, Westerwald. Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Domänenpächters und Brennereibesitzers Ludwig Hanen, Kleebergerhof b. Hachenburg, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver— walters, zur Erhebung von Einwendun⸗ gen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwert⸗ baren Vermögensstücke sowie zur An⸗ hörung der Gläubiger über die Erstat⸗ tung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 9. August 1934, vormittags 190 Uhr, vor dem Amtsgericht in Hachenburg, Zimmer Nr. 1, rechts, be⸗ 6 Der Termin ist auch zur Prü⸗ ung der nachträglich angemeldeten For⸗ derungen bestimmt. Auf einfache Kon⸗ kursforderungen entfällt keine Quote.
Hachenburg, 25. Juni 1934. — N3 / 28.
22747 Hachenburg, Westerwald. Im Konkurs über das Vermögen des Domänenpächters Ludwig Haney, s. Zt. auf Hof Kleeberg / Hachenburg. soll die Schlußverteilung erfolgen. Bau sind 14700 RM verfügbar. Zu berücksich⸗ tigen sind nur Forderungen nach § 61 Ziffer 1 und 2 der Konkursordnung, und zwar zu Ziffer 1 insgesamt 3757,72 Reichsmark und zu Ziffer 2 insgesamt 80 184,966 RM. Das Schlußverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des Amts—⸗ gerichts Hachenburg zur Einsicht aus. Altenkirchen, den 30. Juni 1934. Der Konkursverwalter: Sayn, Rechtsanwalt.
Heinsberg, Rheinl. 24680
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Ferdinand Gotzen in Wassenberg ist nach 8 204 KO. eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist.
Heinsberg, den 23. Juni 1934.
Amtsgericht. Abt. 2.
Hirschberg. Riesengeb. [24681] Beschluß
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Frau Martha Knuhr, geb. Schubert. Inhaberin der Firma „Hirsch= berger Möbelhaus, M. Knuhr“, wird nach . des Schlußtermins hiermit aufgehoben. ;
Hirschberg im Riesengebirge, 2. Juli 1934. Amtsgericht.
HR önigshberg, Er. . 24682
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Odeon-Musik⸗Haus, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Königsberg, Pr., Französische Str. 5, ist nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben.
Amtsgericht Königsberg, Pr., den 2. Juli 1934.
Leipzig. 24683 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma „Ihage“ Brauerei⸗ Armaturen⸗Handelsgesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Leipzig C 1, Kurze Straße 13 (Geschäftsführer: Kaufmann Heinz Steindorff in Leip⸗ zig), wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Leipzig, den 4. Juli 1934.
Lei pziꝶ. 24684 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma „Kölbel & Levy“, Bankgeschäft, offene Handelsgesellschaft in Leipzig, Nicolaistraße 39/45 (persön⸗ lich haftende Gesellschafter die Kaufleute Julius Levy und Arno Kölbel in Leip⸗ zig), wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. . Amtsgericht Leipzig, den 4. Juli 1934.
LCinzig. 24685 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Handelsfrau Ellen verehel. Storbeck geb. 1 in Leipzig C1, Lampestraße 9, bisherigen Inhaberin zweier Herren- und Damenschneidereige⸗ schäfte unter der im Handelsregister eingetragenen Firma „Storbeck-Mode⸗ salon, Ella Storbeck“ in Leipzig C 1, Markt 16, und der im Handelsregister nicht eingetragenen Firma „Der mo⸗ derne Adam“ in Leipzig. Hainstraße 4. wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Leipzig, den 7. Juli 1934.
Lörrach. 21686 (Amtliche Bekanntmachung.) Das Konkursverfahren über dus Ver⸗ mögen des August Hott, Buchbinderei in Grenzach wurde nach Abhaltung des
Schlußtermins aufgehoben.
Lörrach, den 4. Juli 1934. Amtsgericht. II. Messkireh. 246871 Das Konkursverfahren über das Ver—
mögen des Landwirts und Schweine⸗
händlers Josef Amann in Schnerkingen wurde nach Abhaltung des termins aufgehoben. Meßkirch, 4. Juli 1934. Amtsgericht.
den
Miinchen. 24688 Am 5. Juli 1934 um 1515 Uhr wurde im Konkurs über das Vermögen der Firma Madruck-Brikett A.⸗G., Mün⸗ chen, Akademiestr. 5/ III. an Stelle des bisherigen Konkursverwalters Rechtsan— walt Dr. Hans Christ in München, Neuhauser Str. 9, zum Konkursver—⸗ walter ernannt. — KR. 185 / 34. Amtsgericht München. Geschäftsstelle des Konkursgerichts.
Neheim. Bekanntmachung. [24689 Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Kolonialwarenhändlers Hans Jürgens in Neheim wird aufgehoben, nachdem die Masse verwertet ist. Neheim, den 4. Juli 1934. Das Amtsgericht.
Veustadt. Haardt. 24690 Bekanntmachung.
Das Konkursverfahren über das Ver—⸗ mögen von Auagust Klingel, Gastwirt, früher in Nenstadt an der Haardt, jetzt in Mannheim, wurde nach Abhaltung des Schlußtermins und Durchführung der Schlußverteilung mit Beschluß vom 2. Juli 1934 aufgehoben.
Neustadt a. d. Haardt, 5. Juli 1934.
Amtsgericht (Konkursgericht).
Schweinfurt. 24691 Das Amtsgericht Schweinfurt hat mit Beschluß vom 3. Juli 1934 das Konkursverfahren über das aus den Unternehmungen Fränkische Eisenkon— struktions⸗ C Maschinenbau⸗-Werkstätte Andreas Sigel in Schweinfurt, Alte Bahnhofstraße 5, und Tonau-Eisenwerk Andreas Sigel in Regensburg, Wörth— straße 95, bestebende Vermögen von Maria Sigel, Fabrikantenwitwe in Schweinfurt, Eleonore Sigel, Andreas Sigel, Ingenieur, und Irma Meixel⸗ verger, geb. Sigel, in Schweinfurt und Frau Anna Ammersbacher, geb. Sigel, in Ludwigshafen a. Rh., sämtliche in Erbengemeinschaft als durch Schlußver⸗ teilung beendet aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Schwerin, Meckel. 24692 Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Ver— mögen der offenen Handelsgesellschaft Schaffstedter C Prestin, Inhaber Kauf— mann Georg Schaffstedter und Kauf— mann Franz Prestin in Schwerin, Merklb., Wismarsche Str. 14, wird nach
erfolgter Abhaltung des Schlußtermins
aufgehoben.
Schwerin, den 4. Juli 1934.
Mecklb. Amtsgericht.
Si gen. Beschluß. 24693
In der Konkurssache über das Ver— mögen des Kaufmanns Otto Reuter in Trupbach, Kreis Siegen, Haus Nr. 8/1, wird das Verfahren nach Abhaltung des Schlußtermins und nach Ausschüttung der Masse aufgehoben.
Siegen, den 27. Juni 1934.
Das Amtsgericht.
Siegen. Beschluß. 24694
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Peter Seep, G. m. b. H. Obst⸗ u. Südfrüchtegroßhandlung in Siegen, Friedrichstraße 6, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Siegen, den 29. Juni 1934.
Das Amtsgericht.
Sq̊ el. 246395
Das Konkursverfahren über das Ver— mögen des Kaufmanns Christian Hane⸗ kamp in Werlte wird auf dessen An⸗ trag eingestellt, nachdem die Gläubiger ihre Zustimmung zu der Aufhebung er— teilt haben. 8 26 K.⸗O.
Amtsgericht Sögel. 3. 7. 1934.
Stade. 246961
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Regierungsamtmannes Wilhelm Rauch in Stade wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Stade, 29. 6. 1534.
Tilsit. 24697
In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des zu Tilsit verstorbenen Vostassistenten Johann Podszus wird Schlußtermin zur Abnahme der Schluß⸗ vechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke auf den 24. Juli 1934, vorm. 9 Uhr, Zimmer 28b, anberaumt.
Tilsit, den 30. Juni 19314. Amtsgericht. Ufrenheim. 246991 Das Amtsgericht Uffenheim hat mit Beschluß vom 6. Juli 1934 das Kon⸗ kursversahven über das Vermögen des Dandelsmannes Heinrich Holzer in Ermetzhofen eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende
Konkursmasse nicht vorhanden ist. Geschäftsstelle des A.-G. Uffenheim. W aldmiünchem. 23761 Mit Beschluß des Amtsgerichts — Konkursgerichts — Waldmünchen vom 2. Juli 1934 wurde das Konkursver⸗
fahren über das Vermögen des Kauf⸗
Schluß⸗
manns Michael Alt in Rötz mangel Masse eingestellt. Waldmünchen, den 3. Juli 1934. Beschäftsstelle des Amtsgerichts Wald- münchen.
VWalkenri ed. 24700 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Otto Sandvoß, Braunlage, ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufge⸗ hoben. Walkenried, 25. Juni 1934. Amtsgericht.
Wesel. 24701 In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Karl Bo- land in Wesel als alleinigen Inhabers der Firma Jul. Hädrich in Wesel. Feld⸗ straße 6, ist zur Abnahme der Schluß. rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen . zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Ge— währung einer Vergütung an die Mit. glieder des Gläubigerausschusses und zur Festsetzung der Vergütung und der Auslagen des Konkursverwalters der Schlußtermin auf den 30. Juli 1934, vormittags 19 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht hierselbst, Zimmer Nr. 17, be— stimmt. — 6 N 12 —–- 1933. Wesel, den 4. Juli 1931. Amtsgericht.
Wiesbaden. 124702 Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Kaufmanns Moses Sandel in Wiesbaden, gest. 15. 10. 1932. wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Wiesbaden, den 13. Juni 1934. Amtsgericht. Abt. 6b.
Worms. Konkursverfahren. 24703 Das Konkursverfahren über das Ver mögen des Johann Schottenhaml in Worms wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Worms, den 30. Juni 1934. Hessisches Amtsgericht. Wuppertal-Barmen. 124704 Das Konkursverfahren über das Ver⸗= mögen der Firmg Otto Muns K Co. G. m. b. H. in Wuppertal⸗Barmen ist nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins am 30. Juni 1934 aufgehoben worden. Amtsgericht, Abt. 2, W⸗Barmen.
PDPJTelmenhorst. 247051
Ueber das Vermögen der 3 Carl Rowedder jr. in Delmenhorst wird heute, am 4. Juli 1934, 17 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der beeidigte Bücherrevisor H. Abel, Delmenhorst, wird zur Vertrauensperson ernannt. Ein Gläubige rausschuß wird nicht be⸗ stellt. Vergleichstermin am 3. August 1934, 9 Uhr vorm.
Delmenhorst, den 4. Juli 1934.
Amtsgericht.
Hannover. 24706 Ueber das Vermögen des Strumpf— warenhändlers Fritz Schubert in Han⸗ nover-Linden, Limmerstraße 10, wird heute, am J. Juli 195, 1573 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Wirt⸗— schaftsberater Wedekind in Hannover, Georgstraße 31132, wird zum Ver⸗— trauensmann bestellt. Termin zur Ver⸗ handlung über den Vergleichs vorschlag am 3. August 1934, 109 Uhr, hierfelbst, Am Justizgebäude 1, Zimmer 32. Erd⸗ geschoß. Der Antrag auf Eröffnung nebst Anlagen liegt auf der Geschäfts⸗ stelle des Amtsgerichts der Abteilung 62 zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Hannover.
Torgau. 24707
Ueber das Vermögen der Consum⸗ und Spargenossenschaft für Belgern und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, ist am 6. Juli 1934, 11 Uhr, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Kon— kurses eröffnet. Vertrauensperson: Bücherrevisor Adolf Schultze, Torgau, Rudolf⸗Jordan⸗Str. 1. Vergleichster⸗ min: 4. August 1934, 9 Uhr, Zimmer Nr. 26— 28. Der Antrag auf Eröff⸗ nung des Verfahrens nebst Anlagen und dem Exmittlungsergebnis liegen in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer 24 25, zur Einsichtnahme aus. Gegen die Schuldnerin ist ein allg. Ver— äußerungsverbot erlassen.
Amtsgericht Torgau.
Königswinter. 1247086 Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Franz Riscop, Kauf— mann in Königswinter, ist, nachdem der Vergleich bestätigt worden ist, auf— gehoben. Königswinter, den 30. Juni 1934. Amtsgericht.
Ulm, Dona. 1247091 Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Ver— mögen des Erwin Ulmer, Inhabers der Fa. Erwin Ulmer, Lebensmittelgroß⸗ handlung in Ulm, ist am 5. Juli 1934 nach Bestätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben worden. Amtsgericht Ulm.
Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.
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6. Nr. 159 Reichs bankgirokonto
Berlin, Mittwoch, den 11. Juli, abends
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Inhalt des amtlichen Teiles.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Begründung zum Gesetz gegen Mißbrauch des bargeldlosen Zahlungsverkehrs vom 3. Juli 1934.
2 zum Gesetz über Kleinrentnerhilfe vom 5. Juli
Begründung zum Gesetz zur Aenderung einiger Verbrauch— steuergesetze vom 5. Juli 1934.
Begründung zum Gesetz über die Ermächtigung zu vorüber— gehenden Zolländerungen vom 5. Juli 1934.
Filmverbot.
Dritte Verordnung zur Aenderung der Verordnung über den Absatz von Frühkartoffeln. Vom 10. Juli 1934.
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 77 des Reichsgesetzblatts, Teil J.
Druckfehler⸗Berichtigung zu Nr. 157.
Preußen.
Bekanntmachung, betreffend Gebühren für die Benutzung der Preußischen Staatsarchive. Betanntmachung des Regierungspräsidenten in Königsberg, be⸗ treffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des
Landes Preußen. J
Im Nichtamtlichen Teil ist der Monatsausweis über die Einnghmen und Ausgaben des Reichs in den Monaten April und Mai 1934 des Rechnungsjahres 1934 veröffentlicht.
ö
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis
gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Ottober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark lauten (RGBl. 1 S. 569. Der Londoner Goldpreis beträgt am 11. Juli 1934
für eine Unze Feingold — 137 sh 11 4,
in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel
kurs für ein englisches Pfund vom 11. Juli 1934 mit RM 12, 66 umgerechnet .. — RM 87,3013, für ein Gramm Feingold demnach ... — pence 53 2055, in deutsche Währung umgerechnet.... — RM 2, 80680.
Berlin, den 11. Juli 1934.
Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
Begründung
zum Gesetz gegen Mißbrauch des bargeldlosen Zahlungsverkehrs vom 3. Juli 1934 (RGBl. 1 S. 595).
Die Besonderheit der von dem Gesetz betroffenen Unter⸗ nehmungen besteht darin, daß sie zu Baufinanzierungen und ähnlichen Zwecken Kredite gewähren, für deren Auszahlung ihnen die erforderlichen Barmittel nicht zur Verfügung stehen. Hur Vermeidung von Zahlungsschwierigkeiten ist daher der Betrieb der Unternehmungen so eingerichtet, daß der Kredit⸗ nehmer und jeder spätere Uberweisüngsempfänger über das Guthaben nicht durch Barabhebung, sondern nur durch Uber⸗ weisung verfügen darf. Auf diese Weise müssen die Guthaben von Hand zu Hand weitergegeben werden, bis der gewährte Kredit getilgt . So entsteht ein bargeldloser Zahlungs- und Kreditverkehr, der sich außerhalb des allgemeinen unter der Kontrolle der Reichsbank stehenden Zahlungsverkehrs voll⸗ zieht, und für den demzufolge die für die geordnete Abwicklung des Zahlungsverkehrs vorgesehenen Einrichtungen auch nicht wirksam werden können. Wie bei jeder anderen unorgani⸗ schen Schöpfung von Krediten tritt auch hier die Tendenz zu einer unverantwortlichen Ausdehnung mit den unvermeid⸗ lichen preissteigernden Wirkungen herdor. Je größer die in dem in sich geschlossenen ÜUberweisungsverkehr der Unter⸗ nehmungen festgelegten Summen sind, um h größer werden diese Gefahren für die Gesamtwirtschaft. ? azu kommt, daß sich die Guthaben bei Personen, für die eine Möglichkeit für die Weiterleitung fehlt, um so eher stauen, je kleiner die Zahl der der Unternehmung angeschlossenen Personen ist. In die Verlegenheit, die Guthaben nicht mehr verwerten zu können, gerät nach den gemachten Erfahrungen besonders frühzeitig der Einzelhandel, der dadurch seine Liquidität verliert. Die beschränkte Verwertbarkeit der Guthaben führt naturgemäß weiter zu einer Unterbewertung der Guthaben und zu Ver⸗ lusten für die Beteiligten.
Aus diesen Erwägungen sind bereits im S 1 Kapitel XV der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen auf dem Gebiete der Finanzen, der Wirtschaft und der Rechts⸗ pflege vom 18. März 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 109, 122)
Satzungsbestimmungen und Vereinbarungen, wonach über Guthaben bei solchen Unternehmungen durch Scheck usw. nicht aber durch Barabhebung verfügt werden darf, für nichtig erklärt worden. Diese Maßnahme hat jedoch die an sie ge— knüpften Erwartungen nicht erfüllt und die Ausgleichskassen— bewegung nicht zum Stillstand gebracht. Auch die Warnun— gen der Behörden und des Beauftragten für Wirtschaftsfragen in der Reichskanzlei vor den fraglichen Unternehmungen haben keinen nachhaltigen Erfolg gezeitigt.
In Anbetracht der geschilderten Gefahren sieht daher das Gesetz vor, daß Unternehmungen der in 51 näher bezeichneten Art den Betrieb zu schließen haben, und daß neue Unterneh⸗ mungen dieser Art nicht mehr eröffnet werden dürfen (5 9Y. . werden mit Strafen bedroht (5 5. Bei
weifeln bezüglich der Anwendbarkeit dieses Gesetzes auf einzelne Unternehmungen soll der Reichswirtschaftsminister mit, bindender Wirkung für die Gerichte und Verwaltungs⸗ behörden entscheiden können (6 1 Abfatz 2. Um zu ver— hindern, daß Unternehmungen, die Kredite auf der Grundlage eines Notgiralgeldverkehrs gewähren, nach einem neuen System sich einrichten ünd so sich den Folgen des Gesetzes entziehen, ist in 8 1 Absatz 3 vorgesehen, daß solche Unter⸗ nehmungen gleichfalls den Vorschriften des Gesetzes unter— stellt werden können. Die Landesbehörden erhalten die Be— fugnis, erforderlichenfalls die Unternehmungen aufzulösen, um eine spätere Wiederaufnahme der Tätigkeit der Unter— nehmung unmöglich zu machen (85 39.
(Veröfsentlicht vom Reichswirtschaftsministerium und Preußischen Ministerium für Wirtschaft und Arbeit.)
Degründu ng j
56 zu dem Gesetz über Kleinrentnerhilfe vom 5. Juli 1934
(RGBl. 1 S. 580).
Allgemeines.
Die von der öffentlichen Fürsorge betreuten ehemaligen Kapitalrentner, deren Vorsorge für den Fall des Alters oder der Erwerbsunfähigkeit die Geldentwertung vernichtet hat, be⸗ finden sich seit Jahren in großer Not. Unter der wachsenden finanziellen Belastung der Gemeinden und Gemeindeverbände hat sich ihre Lage seit Erlaß der Fürsorgegesetzgebung von 1924 dauernd verschlechtert. Die Rentner haben deshalb seit langer Zeit ein Rentnerversorgungsgesetz angestrebt, das ihnen unter Herausnahme aus der öffentlichen Fürsorge einen Rechtsanspruch auf eine nach, dem früheren Vermögen ge⸗ ö Rente sichern sollte. Ein solches Gesetz hätte jedoch außerordentlich hohe Mehraufwendungen erfordert. Da gegen= wärtig neue Mittel für die Kleinrenknerhilfe nicht zur Ver⸗ fügung gestellt werden können, bleibt nur die Möglichkeit, den berechtigten Klagen der Kleinrentner durch Erleichterungen innerhalb der Fürsorge abzuhelfen, die für die Fürsorgever⸗ bände tragbar erscheinen. Der Entwurf beschränkt deshalb die verbesserten Fürsorgeleistungen auf einen bestimmten Kreis von Berechtigten und begnügt sich mit Verbesserungen, die bisher schon von zahlreichen , welche sich der Kleinrentner besonders angenommen haben, in gleichem oder ähnlichem Umfange durchgeführt worden sind.
Zu S1: 51 grenzt den Kreis der Personen ab, denen die Kleinrenknerhilfe zu gewähren ist. Für den Bezug der Klein— rentnerhilfe muß der hilfsbedürftige Rentner außer den son⸗ stigen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der öffent— lichen Fürsorge den Nachweis eines bestimmten früheren Kapitalbermögens und eines Mindestalters oder der Erwerbs— unfähigkeit erbringen; die Beweislast für die Voraussetzungen obliegt dem Kleinrentner.
ür die Festsetzung der Mindestvermögensgrenze von 12000 Mark am 1. Januar 1918 waren folgende Er⸗ wägungen maßgebend:
Den Kleinrentnern, die ein Vermögen von weniger als 10 000 Vorkriegsmark hatten, gewährt die Kleinrentner⸗ fürsorge schon seither in den meisten Fällen Leistungen in Höhe ihrer früheren Einnahmen aus dem Kapitalvermögen. Es besteht also keine Notwendigkeit, für sie weitere Vergünsti⸗ gungen einzuführen. Dazu kommt, daß der Ertrag eines Kapitalvermögens von weniger als 16000 Vorkriegsmark auch im Frieden kaum ausreichte, um den Lebensbedarf zu befriedigen. Da aber ein Vermögen von 10 000 Vorkriegs⸗ mark vor allem in ländlichen und . Verhält⸗ nissen noch als ausreichende Grundlage für eine Altersver⸗ sorgung galt, geht der Entwurf von einer Mindestvermögens⸗ grenze von 10 000 Vorkriegsmark aus. Nach der Umrech⸗ nungstabelle zum Aufwertungsgesetz (RGBl. 1925 1 S. 135) betrug am Stichtag der Wert von 19 000 Papiermark 8006 Goldmark. Die Vermögensgrenze ist deshalb auf 12 000 Mark festgesetzt worden. Der Stichtag ist gewählt, um alle Klein⸗ rentner, die das Mindestvermögen vor Beginn der Geldent⸗
wertung erworben hatten, zum Bezug der Kleinrentnerhilfe
zuzulassen.
Die Kleinrentnerhilfe wird nur gewährt für Kapital⸗ vermögen, das der Geldentwertung zum Opfer gefallen ist, also z. B. nicht für Grundvermögen.
J
Der Entwurf verlangt grundsätzlich, daß der Empfänger der Kleinrentnerhilfe am Stichtag selbst Eigentümer des Kapitalvermögens war. Nur wenn ein Rentner nach dem 1. Januar 1918 von seinem Ehegatten Vermögen geerbt hat, genügt zum Bezug der Kleinrentnerhilfe der Nachweis, daß das Vermögen am 1. Januar 1918 dem verstorbenen Ehe⸗ gatten gehörte. . .
Um auch den Personen, die zwar kein Kapitalvermögen besaßen, denen aber ein Rechtsanspruch auf eine lebensläng— liche Rente zustand, die Kleinrentnerhilfe zukommen zu lassen, stellt der Entwurf den Rechtsanspruch auf eine lebensläng— liche Rente von 500 Mark dem Kapitalbesitz gleich.
Das in Absatz 2 festgesetzte Mindestalter entspricht der bisherigen Praxis der Kleinrentnerfürsorge.
Zu § 2: Die Durchführung der Kleinrentnerhilfe obliegt den Fürsorgeverbänden im Rahmen der öffentlichen Fürsorge. Es gelten deshalb für die Kleinrentnerhilfe die gesaa m ten Vorschriften der Fürsorgepflichtverordnung und der Reichs⸗ grundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge, soweit sich nicht aus den Bestimmungen des Ent⸗ wurfs etwas anderes ergibt. Es bleibt also weiterhin bei der Teilung in allgemeine und gehobene Fürsorge mit der Maß⸗ gabe, . der gehobenen Fürsorge einem festabge⸗ grenzten Personenkreis die besonderen Vergünstigungen der S§ 3 ff. des Entwurfs zustehen. .
Zu § 3: Den Ersatzanspruch des Fürsorgeverbandes gegen den Ünterstützten haben die Kleinrentner stets als besonders drückend empfunden. Es ist auch nicht zu verkennen, daß die Durchsetzung dieses Anspruchs in vielen Fällen zu erheblichen Härten und zu einer dauernden Beunruhigung der Rentuer⸗ kreise geführt hat. Der Entwurf beseitigt deshalb die Ersatz⸗
licht des Unterstützten für die Leistungen der Kleinrentner⸗ he Damit entfällt gleichzeitig die Möglichkeit, künftig den Ersatz der Kosten durch Eintragung von Shpotheken. durch Verpfändungen oder in anderer Weise sicherzustellen, Die m. sprechenden Bestimmungen der Reichsgrundsätze über Vor⸗ aussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge sind auf die Kleinrentnerhilfe nicht anwendbar. .
Der Entwurf läßt die Unterhaltspflicht nach bürger— lichem Recht völlig unberührt. Er sichert deshalb in 5 3 Abs. 2 dem Fürsorgeverband die Möglichkeit, Rechts⸗ ansprüche des Unterstützten auf Leistungen zur Deckung des Lebensbedarfs — also auch Unterhaltsansprüche 9. auf sich übergehen zu lassen. Dagegen beseitigt er für das Gebiet der Kleinrentnerhilfe die über die bürgerlich⸗-rechtliche Unter⸗ haltspflicht hinausgehenden Ersatzansprüche des Fürsorge⸗ verbandes gegen Ehegatten und Eltern des Unterstützten nach z 25a der Fürsorgepflichtverordnung.
u 84: Nach 5 25 Abs. 3 der Fürsorgepflichtverordnung ist der Erbe des Unterstützten verpflichtet, dem Fürsorgever⸗ band die aufgewendeten Kosten aus dem Nachlaß zu ersetzen. An diesem Grundsatz ist mit Rücksicht auf die Subsidiarität der öffentlichen Fürsorge im allgemeinen auch für die Klein⸗ rentnerhilfen festzuhalten. Es ist nicht vertretbar, daß der Fürsorgeverband für seine Kosten ohne Ersatz bleibt, während einem Erben, der dem Unterstützten nicht besonders nahe⸗ stand, der Nachlaß zukommt. Dagegen erscheint es gerecht⸗ fertigt, die nächsten Verwandten des Unterstützten, wie den Ehegatten, Eltern und Abkömmlinge von der Ersatzpflicht freizustellen. Der Entwurf stellt deshalb die Ersatzpflicht der Erben des Empfängers der Kleinrentnerhilfe grundsãätzlich fest und erklärt die entsprechenden Porschriften des 8 25 Abs. 3 der Fürsorgepflichtverordnung für anwendbar; er be⸗ reit aber den Ehegatten und die Verwandten auf⸗ und ab⸗ . Linie als Erben von der Pflicht zum Ersatz der Kosten. Die Verjährungsfrist von vier Jahren ist die gleiche wie in 8 256 der Fürsorgepflichtverordnung. Da der in § 4 Abs. 1 festgesetzte Ersatzanspruch gegen den Erben erst im Zeitpunkt des Erbfalls entsteht, läßt 8 4 Abs. 2 die er. jährung nicht wie in 5 25b mit der Entstehung des An⸗ spruchs, sondern bereits mit Ablauf des Jahres beginnen, in dem die Unterstützung gewährt worden ist.
Zu § 5: Bei Erlaß der Vorschriften der Fürsorgepflicht⸗
verordnung über Arbeitspflicht und Arbeitszwang war nicht an ihre Anwendung bei alten oder erwerbsunfähigen Per- sonen gedacht. Das Verlangen auf Leistung von Pflicht⸗ arbeit und die Durchführung des Arbeitszwanges gegenüber Kleinrentnern stellt deshalb in allen Fällen eine offensicht: liche oder außergewöhnliche Härte im Sinne der s§ 19, 20 Abs. 3 der Fürsorgepflichtwerordnung dar. Da trotzdem immer noch Fälle vorkommen, in denen Fürsorgeverbände Kleinrentner zur Pflichtarbeit heranziehen, befreit der Ent⸗ wurf die Empfänger der Kleinrentnerhilfe von beiden Vor⸗ chriften. 1. Nach 5 23 der Fürsorgepflichtverordnung können Unter⸗ haltspflichtige im Verwaltungsweg zur Erfüllung ihrer Un⸗— terhaltspflicht angehalten werden. Das Verwaltungsver⸗ fahren hat in zahlreichen Fällen zu Härten geführt. Der Ent⸗ wurf verweist daher die Fürsorgeverbände für die Durchfüh- rung von Unterhaltsansprüchen in der Kleinrentnerhilfe auf das Verfahren vor den ordentlichen Gerichten.