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Reichs- nnd Staatsanzeiger Nr. 169 vom 12. Jui 1
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va4. S. 2
Uebersicht der Prägungen von Reichsmark⸗
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und Reichspfennigmünzen bei den deutschen Müũünzstãtten bis Ende Juni 1934.
— 1. In den Monaten April, Mai und Juni 1934 Reichsmark⸗ sind geprägt worden stücke in: R
Silbermünzen (alt) Drei⸗ Zwei⸗ Reichsmark⸗ stücke RM
Fünf⸗
stücke RM
Ein⸗ Reichsmark⸗ Reichs mart⸗ stücke
RM
— Nickelmünzen Ein⸗ Füntzig⸗ Reichsmark⸗ Reichspfennig⸗ stücke stücke RM RM
— — — 8
Silbermünzen (neu) Fünf⸗ Zwei⸗ Reich hnark⸗ Reichs mark⸗ stücke stücke RM RM
Aluminium bronzemünzen Zehn
Reicht pfennig⸗ Reichs pfennig⸗ stücke stücke
Kupfermünzen Vier⸗ Zwei⸗ Reichspfennig⸗Reichspfennig⸗ stücke stücke RM
Ein⸗ Reichspsennig⸗ stücke
RM
Fünf⸗
RM
Balm. München ... Muldenhütten . Stuttgart.. Karlsruhe
5419000 1406 000 745 000 1003000 80 0090 817000
19525157 12 556 577 5 7000090 S 000000 3100000 9000000
6 347 525 2544009 1415000 1911000 1160000 1594000
37 202, 92 13 547,31 4590, — 14 000 — 1000— 3 400
Hamburg.
Summe 1
2. Vorher waren
761 950 00002 213 743 000
26 C00 οο0:
57 881 734 66 CG 0000
9470 000 2000000
14971 525
2458000 74 025 137, —
bb 195 93430
73 hö 0,23
28 063 866, 2ᷣ Coo 380 οs 621236017
prägt 7 ö 3. Gesamtprägung . 4. Hiervon sind wieder
eingezogen
7161 950 000 74 184 213 743 000
246 S60 152970126 211144
295 000 1 17 129 525 hh ohh go? 475 18 650
11 470 000 123 951 734 74 025 137, —
2 30. —
6 Igy 34 30 29 d, 90
28 (O53 866, 25 2017.35
5 00 So 427320
6 286 010,40 2181.16
200070535, 1770 982,76
Bleiben 76 703 110 119 204068 213 h31 856
239 434 093
17 429 0501
II 469 482 ] 123 951 084 73 992 307, —
) Vgl. den Reichsanzeiger vom 9. April 1934 — Nr. 82 —.
Berlin, den 10. Juli 1934.
Preußen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. S. 298) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks- und staatsseindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RR6Bl. 1 S. 179) werden folgende Gegenstände aus dem früheren Eigentum der Arbeiterwohlfahrt der SPD. Koblenz zu⸗ gunsten des Preußischen Staates eingezogen:
8 Tische, 18 Stühle, 23 Bänke, 1 Topf, 125 Eßlöffel, 40 Gabeln, 2 Kellen, 1 Schaumlöffel, 87 Schüsseln, 1 Kaffee⸗ mühle, 1 Kochkessel, 43 Trinkbecher, 1 Kaffeekanne, 1 Wasser⸗ kessel, 1 Emaillesieb, 1 Küchenherd, 1 Bratpfanne.
Koblenz, den 6. Juli 1934.
Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Koblenz.
J. V.: (Unterschrift.)
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 30 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 14151. Gesetz über die kommunale Eingliederung einiger auf Grund zwischenstaatlicher Verträge an Preußen fallender Ge⸗ biete. Vom 6. Juli 1934.
Nr. 14152. Verordnung über Aufhebung der Verordnung über Bestätigung von Angestellten der Gemeinden und Gemeinde⸗ verbände. Vom 13. Juni i934.
Nr. 16153. Verfügung über die Vereinigung der Amts⸗ gerichtsbezirke Fulda, Großenlüder, Hilders, Neuhof und Gersfeld zu einem gemeinschaftlichen Pachteinigungsamte bei dem Anits⸗ gericht in Fulda. Vom 4. Juli 1934.
Umfang: 3 Bogen. Verkaufspreis: einer Versandgebühr von 4 Rpf.
Zu beziehen durch: R. von Decker's Verlag (G. Schench, Berlin W, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel.
Berlin, den 14. Juli 1934.
Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.
0,20 RM, zuzüglich
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Königlich Jugoslawische Gesandte Zivojin Balugdzie hat Berlin verlassen. Während seiner Ab⸗— wesenheit führt Legationsrat Rasi die Geschäfte der Ge— sandtschast.
D
Preußen.
Ministerial⸗Blatt für die Preußische innere Verwaltung, herausgegeben im Preußischen Ministerium des Innern, Num mer 28 vom 11 Juli 1931 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 18. 6. 34, Sonderurlaub f. d. 23. bis 77. J. 1934. RdErl. 27.44. 6. 3, Sammellisten in Dienst⸗ gebäuden. Staatshaushalt. Kassen⸗ u. Rech⸗ unngswesen. RdErl. 30. 6. 34, Kassenanschlag d. Verwaltung d. Innern. Kom munalverbände. — VO. 30. 6. 34, Verfass. d. Hauptstadt Berlin. — RdErl. 3. 7. 34, VO. z. Ausf. des §z 6t Abs. 2 GemFiG. — RdErl. 3. 7. 34, Anwend. d. 8 11 Angest. Versich. Ges. auf Versorg.- Anw. RdErl. 9g. 7. 34, Steuerverteilungen f. 1938. RdErl. 4. 7. 34, Entsch. d. Um⸗ schuld. Schiedsst. RdErl. 5. 7. 34, Unterbring. entbehrl. Be⸗ amter in den Kreisen. Gemeindebestand u. Ortsnamen Aende rungen Polizei verwaltun g. RdErl. 28. / 80. 6. 84, Nat. soz. Schulung d. Pol. Beamten. — RdErl. 3. 7. 34, Mecha nische Spieleinrichtungen. RdErl. 29. 6. 34, Geschäftsmäßige Behandl. d. Krim. Pol. Sachen. — RdErl. 30. 6. 34, Geldbedarf . Kap. 91 Tit. 87 Nr. 3. RdErl. 6. 7. 34, Gend. Hauptw.“ Anwärterliste RdErl. 30. 6. 34, Hilfskräfte im Unterbring.“ Wesen RdErl. 30. 6. 34. Pelzmäntel f. d. Pol. — RdErl. 4 7. 34, Landespol. Lehrschmiede. RdErl. 5. 7. 34, Pol.⸗ Oberm. Anw. Lehrg. — Wohl‚lf fa hrtspflege u. Jugend⸗— wohläachrt. RdErl. 2. 7. zt, Familienzuschlaͤge nach Einberuf. L Laudjahr. — RdErl. 3. J. 34, Fürsorgepflichtef. Deutsche aus dem Ausland Oeffentl. Sammlungen 1. bis 30. 6. 34. —
Ewtebrsweseęn.. RdErl. 2. 7. 34, Fahrradständer. — l. J. 34. Anhänger im Güterfernverkehr mit Kraftfahr⸗ — Medizinalangelegenheiten. RdErl. 3. *. 34, immer — RdErl. 2. J. 34, Abänd. d. ärztl. Gebühren⸗ . — RdErl. AN. 6. 34, Wertlose Heilmittel usw. — RdErl. 24. Einzieh. v. Rubrserum — Uebertragbare Krankheiten Woche ö. — Berschiedene s. Handschriftl. Berichti⸗
Reugricheinungen. — Stellenaus⸗ , n. Ju beziehen durch alle Postanstalten. Carl 22 * 6 2 X68. Mauerstr. 44. Viertel ährlich 8 * für Ausgabe A Jweiseitig bedruckt) und 2.30 RM für
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Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Prause.
Au s der Verwaltung.
Weitere Mittel für Notstandsarbeiten. Aber strengste Prüfung der Wirtschaftlichkeit.
In einem Rundschreiben an die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter teilt der Präsident der Reichsanstalt mit, daß die beteiligten Reichsministerien einer Erhöhung der Mittel für Not⸗ standsarbeiten zugestimmt haben. Mit der sich daraus ergebenden Erhöhung der Kontingente ist jedoch eine Erhöhung des Förde⸗ rungssatzes je Tagewerk chöchstens 2,90 RM) nicht verbunden. Eine Ausnahme, die dabei gemacht wird, soll in der Hauptsache der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in den Großstädten dienen. Zwecks Unterbringung städtischer Arbeitsloser aus Städten über 6009 Einwohner bei auswärtigen Notstandsarbeiten kann eine Grundförderung von 3 RM gewährt werden, wenn mindestens zwei Drittel der Tagewerke von den städtischen Arbeitslosen ab— geleistet werden. .
Gleichzeitig hat der Präsident der Reichsanstalt Grundsätze bekanntgegeben, die eine strenge Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zusätzlichkeit der vorgeschlagenen Notstandsmaßnahmen sichern sollen. In Zukunft dürfen Arbeiten nicht mehr anerkannt werden, zu deren Vornahme die öffentlichen Körperschaften ver⸗ pflichtet sind oder deren Durchführung aus eigener Kraft von ihnen verlangt werden kann. Eine Grundförderung darf daher nicht mehr anerkannt werden für alle Maßnahmen, bei welchen das Reich, ein Land oder die Reichsbahn als Träger der Arbeit auftritt, ferner für die Veichsautobahnen, für Luftschutzmaß⸗ nahmen und Maßnahmen öffentlicher Körperschaften, die der laufenden Unterhaltung und Ergänzung werbender Anlagen dienen. Maßnahmen, welche überwiegend privaten Zwecken dienen, sind ebenfalls von der Förderung auszuschließen. Nicht mehr an— zuerkennen sind weiter Maßnahmen in Forsten. Sie dürfen aus— nahmsweise nur dann anerkannt werden, wenn es sich um Frauenarbeiten handelt und die Durchführung der Arbeiten zur Prüfung des Arbeitswillens arbeitsloser Frauen in Städten erforderlich scheint. Volkswirtschaftlich nicht wertvolle Arbeiten dürfen gleichfalls nicht gefördert werden. Hierzu gehören Sport⸗ plätze, Spielplätze, Badeeinrichtungen, Grünanlagen usw. Ebenso ist bei den Reichsstraßen eine Grundförderung nicht mehr zu ge⸗ währen und, sobald sie in die Verwaltung der Länder übergegan⸗ gen sind, auch bei den Landstraßen erster Ordnung. Im übrigen bleibt eine Förderung des Straßen- und Wegebaues auch weiter⸗ hin erwünscht.
Dreimark⸗Stücke nur noch bis zum 1. Oktober.
Durch das neue Münzgesetz ist der Reichsfinanzminister ermächtigt worden, die Einlösungsfristen abzukürzen. Der Minister hat jetzt von dieser Ermächtigung erstmalig für die Dreimark— stücke Gebrauch gemacht, um die Schwierigkeiten, die sich im Zah— lungsverkehr aus dem Nebeneinander von neuen Fünfmarkstücken und alten Dreimgrkstücken ergeben, auf einen möglichst kleinen Zeitraum zu beschränken. Die Verordnung des Reichsfinanz⸗ ministers besagt, wie das Ndz. meldet, daß die Reichssilbermünzen im Nenubetrag von Drei Mark und Drei Reichsmark ab 1. Ok⸗ tober 1934 nicht mehr als gesetzliche Zahlungsmittel gelten, und einzuziehen sind. Von diesem Zeitpunkt ab ist außer den mit der Einziehung beauftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Mün⸗ zen in Zahlung zu nehmen. Bis zum 31. Dezember werden sie noch bei den Reichs- und Landeskassen sowohl in Zahlung als auch zur Umwechslung angenommen.
Gleichzeitig hat der Reichsfinanzminister zu den neuen Be— stimmungen über die Schaffung einer Reichsmünzstätte eine Durchführungsverordnung erlassen, wonach die Münzen bis auf weiteres für Rechnung des Ra in den Münzstätten derjenigen Länder ausgeprägt werden, welche sich dazu bereit erklären. Das Verfahren bei der Ausprägung unterliegt der Aufsicht des Reiches.
Zum Erlaß der Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenregelung.
In der nächsten Nummer des Reichsgesetzblattes erscheint die 6. Verordnung zur Durchführung der landwirtschaftlichen Schul⸗ denregelung, die vor allem aus zwei Gründen von erheblicher Be⸗ deutung ist. Sie verlängert einmal die Frist, innerhalb der die Eröffnung des Entschuldungsverfahrens beim zuständigen Ent⸗ schuldungsgericht beantragt werden kann und paßt ferner die durch das Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhält— nisse vom 1. Juni 1933 und das Reichserbhofgesetz vom 29. Sep⸗ tember 1933 entstandenen Rechtsverhältnisse einander so an, daß nunmehr auch bei Erbhöfen die Schuldenregelung nach dem Gesetz vom 1. Juni 1933 erfolgen kann. Darüber hinaus enthält die Verordnung eine große Zahl von Bestimmungen, die eine be— schleunigte Durchführung der landwirtschaftlichen Schuldenrege⸗ lung ermöglichen werden.
Die Frist, innerhalb der die Eröffnung des Entschuldungs⸗ verfahrens beim zuständigen Euntschuldungsgericht beantragt wer den kann, war am 30. Juni 19834 abgelaufen. Sie wird nunmehr
durch die neue Verordnung bis zum Ablauf des 30. September 1934 verlängert. Mit einer weiteren Fristverlängerung kann nicht erechnet werden. Die Verordnung bestimmt ferner, daß die Ab⸗ ehnung eines Antrages auf Eröffnung des Entschuldungsverfah— rens der Stellung eines erneuten Antrages bis zum Ablauf des 20. September 1934 nicht entgegensteht. Das gleiche gilt in den Fällen, in denen das Schuldenregelungsverfahren ohne Bestäti⸗ ung des Entschuldungsplanes oder Vergleichsvorschlages rechts⸗ räftig aufgehoben oder eingestellt ist. Ist ein landwirtschaftlicher Betrieb Erbhof, so ist die Ablehnung der Eröffnung des Entschul— dungsverfahrens oder der Erklärung des Betriebes zum Entschul⸗ dungsbetriebe (Selbstentschuldung) aus den Gründen des 5 3 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes Sanierungswürdigkeit) nicht zuläffig, wenn der Kreisbauernführer erklärt, daß er keinen Anlaß hat, eine Entscheidung des Anerbengerichts über die Bauernfähigkeit des Betriebsinhabers herbeizuführen. Ein für einen Bauern an⸗— hängiges Schuldenregelungsberfahren kann nicht wegen Entschul⸗ dungsunfähigkeit aufgehoben werden. Wird in einem für einen Bauern eröffneten Schuldenregelungsverfahren der Vergleichs⸗ vorschlag abgelehnt, so kann ihn das Entschuldungsgericht, wenn es ihn nicht für unbillig hält, auf Antrag der Enkschuldungsstelle bestätigen. Zu der im Gesetz vorgesehenen Eintragung der Aende⸗ rung mündelsicherer Rechte ist nach der neuen Verordnung, soweit es sich um einen Erbhof handelt, die Genehmigung des ÄAnerben⸗ gerichts nicht erforderlich. i
Bemerkenswert ist ferner aus der Verordnung noch die Be⸗ stimmung, daß das Entschuldungsverfahren, auch wenn die Per⸗ sönlichkeit oder die Wirtschaftsweise des Betriebsinhabers nicht die Gewähr für eine erfolgreiche Durchführung des Verfahrens bietet, eröffnet werden muß, wenn der Betriebsinhaber sich gegenüber der Entschuldungsstelle schriftlich verpflichtet, den gefamten Betrieb nach Durchführung des Schuldenregelungsverfahrens zu einem die verbleibenden Schulden nicht übersteigenden Preis der Sied⸗ lung zur Verfügung zu stellen. Die neue Verordnung, die fünfzig Artikel enthält, von denen hier nur die wichtigsten erwähnt wurden, tritt mit Wirkung vom 1. Juli in Kraft.
Handelsteil.
Generaldirektor Philipp Keßler als Führer der Wirtschast abberufen.
Der Reichswirtschaftsminister hat den bisherigen Führer der Wirtschaft, Generaldirektor Philipp Keßler, von seinem Posten als Führer der Wirtschaft mit sofortiger Wir⸗ kung abberufen. Bis zur endgültigen Regelung ist der stell⸗ vertretende Führer der Wirtschaft, Graf von der Goltz, mit der alleinigen Wahrnehmung der Führung der Geschäfte beauftragt worden.
Verliner Börsenbericht vom 12. Juli.
Glattstellungen der Kulisse. — Grundstimmung bleibt zuversichtlich.
In Erwartung der Regierungserklärung vor dem Reichstag ist der Geschäftsumfang an der Berliner Börse etwas geringer ge⸗ worden, ohne daß jedoch in der zuversichtlichen Grundstimmung eine wesentliche Aenderung eingetreten ist. Man erwartet in Börsenkreisen von den bevorstehenden Ausführungen des Führers neue Anregung. Da indessen das Publikum nur in geringem Umfange am Markt war, zog es die Kulisse vor, die in den letzten Tagen erzielten Gewinne zu realisieren, so daß die Kurse bereits zum Teil niedriger einsetzten. Bei ruhigem Geschäst war die Tendenz im Verlauf weiter etwas leichter und gegen Schluß des Verkehrs recht still, während allerdings die innere Position der Börse unverändert freundlich geblieben ist.
Die Kurse der Montanpapfere wichen von denen des Vortages kaum ab. Dagegen waren Braunkohlenwerte uneinheitlich; dabei lagen besonders schwach Ilse (minus 4 v6), während anderer⸗ seits Rhein. Braun 3 vn gewannen. In größeren Beträgen wurden auch Kali Chemie (plus 27 vs) und Wintershall (plus 3 v5) aus dem Markt genommen, Unter chemischen Werten blieben nur die Favoriten gefragt (Chemische Heyden plus 1 v5, Goldschmidt plus Lü vo), J. G. Farben lagen mit 1493 behauptet, desgleichen am Elektromarkt Siemens mit 1521. Chade dagegen zogen erneut um 21 vH an. In Daimler ging die Kulisse mit Glattstellungen vor sminus 136 vn), sonst lagen unter Banken Reichsbant und B. E. W. bis zu 1 vꝓY niedriger, während unter Maschine nwerten Berliner Maschinen 1 vH gewannen und sonst noch Aschaf senburger Zell⸗ stoff plus 1 vi) von einigen Käufen der K isse profitierte.
Am Kassamarkt war die Tendenz uneinheitlich. — Für Renten zeigte 1 vereinzelt etwas mehr Interesse, z B. für Reichsschuldbuchforderungen und umgestellte Dollarobligationen (bis plus n vy), sonst zeigten sich auch hier kaum Veränderungen. Von Auslandsrenten waren Türken weiter fest. — Geld war im Hinblick auf die morgigen Lohnzahlungen nicht mehr unter 4 bis ü vo zu haben. — Devisen zeigten kaum Veränderungen, der Dollar war mit 2,515 behauptet, das Pfund mit 12,655 (12,66) knapp gehalten.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 160 vom 12. Juli 1934. S. 3
Sozialpolitit im nationalsozialiftischen Staat.
Auf einer soziglpolitischen Sonderveranstaltung der Verwal⸗ tungsakademie Düsseldorf machte der Reichsleiter' der ASB O., Staatsrat Schuhmann, über die geistigen Grundlagen, Ziele und Aufgaben nationalsozialistischer Sozialpolitik u. a? folgende grundsätzlichen Ausführungen:
Ziel nationalsozialistischer Sozialpolitik ist die sozialistische Nengestaltung des gesanten Lebens der Nation. Dabei geht der Nationalsozialismus von einem neuen Arbeitsethos aus. Arbeit ist ihm nicht Last, Mühsal und Schande, sondern sittliche Pflicht, größtes Geschenk des Lebens und Segen. Das bedeutet“ den Abschluß eines vergangenen Zeitalters, in dem Arbeit nur Mittel zum Reichwerden war,. Das Ziel, nicht arbeiten zu müssen, ist undentsch, weil ohne Arbeit der Mensch verkommt und seiner Ehrenpflicht gegenüber der Nation nicht genügen kann. Es ist eine el stol e fen r he Pflicht des Staates, den⸗ jenigen, der unverschuldet arbeitslos ist, durchzuhalten. Aber
das ist nicht die Hauptsache. Nötig ist, Arbeit zu geben — nicht
Unterstützung. Darum war die Arbeitsbeschaffung die erste und vordringlichste Aufgabe, die sich der Nationalsozialismus stellte.
Indem der Nationalsozialismus die Nation von der eißel der Arbeitslosigkeit befreit, leitet er gleichzeitig mit seiner neuen Auffassung vom Sinn der Arbeit eine neue Epoche ein, in der Arbeit wieder zum Segen werden wird. Er stellt den Arbeiter in den Mittelpunkt des Lebens und wirtschaftlichen Handelns, das dem Gemeinwohl des ganzen Volkes dienen muß. Das be⸗ deutet eine völlige
Wandlung des sozialen Denkens
und die Abwendung unseres Volkes vom Mammonismus der ver— flossenen Epoche, die unter dem Kennzeichen eines jüdischen Volkszerstörungswillens stand. Das erfordert zugleich ein Um⸗ lernen auf allen Gebieten des Lebens.
Nationglsozialistische Sozialpolitik ist ein Teil der allgemeinen Staatspolitik und muß in ihrem Dienst stehen. Das Gesamtwohl des Volkes, nicht das Wohl einzelner ober einer kleinen Sber— schicht ist dabei ausschlaggebend. Dabei ist nationalsozialistische Sozialpolitik immer ausgerichtet auf das nationale Wollen, der deutschen Politik dienstbar zu sein. Das Streben nach rassischer Reinheit, nach Sicherung eines gesunden Nachwuchses, Gesund⸗ heit, Wehrfähigkeit und, die Erziehung zur Volksgemeinschaft sind, fundamentale nationalsozialistische Aufgaben der neuen Sozialpolitik.
Ngtionalsozialistische Sozialpolitik ist keine nebensächliche politische ig,, sondern vollwertige Politik und organi⸗ sches Glied der Staatspolitik, in der alle Organe zusammen⸗ arbeiten und aufeinander abgestimmt sein , Dabei muß der Nationalsozialismus, wenn er organische Sozialpolitik trei⸗ ben will, notwendigerweise an das Erreichbare und Gegebene anknüpfen und in zielbewußter Neubauarbeit einen Stein auf den anderen fügen. Er kann dabei nicht einseitigen Interessen⸗ hestrebungen dienen, sondern muß die Leistung gegenüber der Gesamtheit zum politischen Ziel haben.
Erfolgreiche Sozialpolitik in diesem Sinne setzt freie Bahn nach außen voraus. In einem Staat, der politisch unfrei und durch Ausbeutun sverträge geschwächt ist, kann man keine Sozial⸗ politik treiben. Darum muß das Volk stets das große Ziel der nationalen Freiheit vor Augen haben.
Die übertriebene Fürsorge der Vergangenheit für Krankes und Ungesundes entsprang einer jalsch ?! ef i j und einem übertriebenen Pazifismus. Nur ein gesundes Ei wird ein freies, starkes Herrenvolk; ein schwaches Volt geht unter. Ohne die unverschuldet Kranken und Siechen zu vergessen, wird darum der Nationalsozialismus zum Inhalt der neuen Sozial⸗ politik die
Bewahrung des Gesunden
und die vorbeugende Hilfe gegen Kraukheit und Siechtum machen und geeignete Maßnahmen treffen.
Das gilt für die Krankenversicherung als wirkliche Hilfe für Kranke ebenso wie für den Arbeiterschütz, der im wesentlichen beim Arbeiter selbst liegt. Das gilt insbesondere für den Mutter— n dem nichts zu gut sein darf, um den werdenden deutschen
üttern zu helfen und sie von wirtschaftlicher Ausbeutung einer gesundheitsschädigenden Frauenarbeit zu befreien. Das bedingt vor allem auch einen erhöhten Gesundheitsschutz für die Jugend gegenüber den nachteiligen Folgen der Arbeitsbedingungen in vielen Wirtschaftszweigen. . Das Verhältnis von Mensch und Maschine
hat durch den Nationalsozialismus eine Neu estaltung erfahren indem der Mensch wieder zu der ihm i n ie,. stellung im Produktionsprozeß der Wirtschaft gebracht worden ist. Die Sorge für die alten Arbeitskameraden ist eine Ehrenpflicht, die, der Nationalsozialismus erfüllen wird, indem er ihnen einen gesicherten Lebensabend schafft.
Die Sorge für die Familie endlich ist die letzte große Auf⸗ gabe, die der Nationalsozialismus sich als Ziel seiner Sozial⸗ politik gestellt hat. Sie umschließt zugleich die Aufgabe, dem Ar— beiter und seinen Angehörigen eine . menschenwürdige Wohnung zu gehen, in der er sich wohl fühlen und gesund leben kann. Die Mietkaserne der Vorkriegszeit muß verschwinden und eine großzügige Wohnungs⸗ und Siedlungspolitik der Ar— beiterschaft insbesondere hygienisch einwandfreie und wohnlich schöne Behausungen schaffen.
. Voraussetzung für die Verwirklichung dieser sozialpolitischen Zielsetzung des Nationalsozialismus aber i v in, . deutsche Volk sich in einiger, gemeinsamer Arbeit zufammenfindet im Kampf gegen die Not und für den Wiederaufstieg der Nation. Wenn alle sich dabei die Hand reichen und ans Werk gehen, dann wird es geschafft werden., Dann wird das deutsche Volk nicht nur sich selbst neu formen, sondern der ganzen Welt ein neues Ge⸗ sicht geben.
Wirtschaft des Auslandes.
Auflegung einer 3. Milliarden⸗Frankenanleihe in Frankreich. Paris, 11. Juli. Um dem Schatzamt ige Mittel zuzu⸗ führen und gleichzeitig die im Oktober fä lig werdenden soge⸗ nanten Clementel Bonds von 1924 einzulösen, hat der Finanz⸗ minister nach Rücksprache mit den zuständigen Regierungsstellen und der Bank von Frankreich beschlossen, am Donnerstag eine 3⸗Milliarden Anleihe aufzulegen. TDiese Anleihe wird zu einem Kurse von 950 Franken pro 1000 Franken Anleihe⸗Stück auf⸗ gelegt, trägt 4 . Zinsen und ist in 50 Jahren mit einem Auf⸗ geld von 400 Franken pro 1000 Franken Anleihe⸗Stück rückzahlbar.
Brüsseler Eisenbörse.
Brüssel, 11. Juli. Das . an der heutigen Brüsseler Eisenbörse war außerordentlich ruhig; man rechnet kaum mit einer neuen Belebung. Der Auftragseingang in Stabeisen und Grobblechen ist schlecht zu nennen, auch in Feinblechen ließen die Umsätze zu wünschen übrig. Die durch das Gentlemen Agree⸗ ment vereinbarten Preise fr Feinblech werden immerhin keicht gehalten. Die Verhandlungen zur endgültigen Gründung des Feinblechkontors werden fortgesetzt. Man hält die Aufnahme der Tätigkeit des Kontors vom 1. 9. ab für wahrscheinlich. In Form— eisen blieb das Geschäft in engen Grenzen. Gewisses Kaufinter⸗ esse bestand von Argentinien, Äfrika und Ehina, ohne daß jedoch das Geschäft einen beträchtlichen Umfang annahm. f
Hollands Kunftseidenausfuhr im ersten Halbjahr 1934.
Amsterdam, 11. Juli. Die holländische Kunstseidenausfuhr weist für das erste Halbjahr 1934 eine befriedigende Entwicklung auf. Sie stellte sich auf 4260 t im Werte von 8,7 Mill. hfl. gegen 1057 t im Werte von 8, 4 Mill. hfl. im ersten Halbjahr 1933. Im Monat Juni blieb der pro Kilogramm erzielte Durchschnitts⸗ preis mit 2.117 hfl., gegenüber dem Vormonat unverändert, so daß auf diesem erhöhten Preisniveau eine Stabilisierung einge⸗ treten zu sein scheint.
Hande lsabkomnien zwischen Großbritannien und Estland. London, 11. Juli. Zwischen Großbritannien und Estland
wurde ein Handelsabkommen unterzeichnet, dessen Wortlaut in Kürze veröffentlicht werden wird. ⸗
Internationale Dieselmotorenpriifung in Rußland. Moskau, 11. Juli. Dieser Tage findet ein großer Diesel⸗ motorenwettbewerb auf der Strecke Moskau Tiflis — Moskau statt. Es sind, wie die Telegraphenagentur der Sowsetunion mit— teilt, daran etwa 40 auler Firmen beteiligt, die Diesel⸗
motoren herstellen. Zu berück n ist jedoch bei dem ganzen Wettbewerb, daß lediglich die Motbren g. ausländischer Her⸗ kunft sind, während die Chassis in rufsischen Fabriken fertig⸗ gestellt sein müssen. Von . Firmen beteiligen sich nach der gleichen Quelle Büssing, Male, Deutz, Mercedes Benz und MWM. die insgesamt mit 19 Dieselmotoren vertreten sind. Im ührigen nehmen ungarische, italienische, französische und englische Firmen teil. Rußland sucht seine Holzausfuhr zu erweitern.
Moskau, 11. Juli. Wie verlautet, hat die Sowjetregierung Verhandlungen eingeleitet über die Erweiterung der ruͤssischen dolzaus fuhr auf dem Weltmarkt. Nach russischen amtlichen An⸗ gaben sind in den legen 6 Monaten 450 Dampfer mit rufsischem Holz nach England, Holland und Belgien entfandt worden!! Die Russen führen jetzt Verhandlungen über den Absatz von Holz nach Spanien und Portugal.
Sorgen um die japanische Reisernte.
Tokio, 11. Juli. Das japanische Landwirtschaftsministerium hat im Zusammenhang mit der starken Dürre in Japan erklärt, daß ein Eintreten von Reismangel nicht zu erwarten ist, sollte sich jedoch ein Reismangel bemerkbar machen, so werde die Regie⸗ rung Reis auf dem Weltmarkt kaufen; zur Zeit seien solche . jedoch nicht nötig.
Mandschurische Waggon⸗ und Lokomotivaufträge für die
japanische Industrie.
Tokio, 10. Juli. Nach Meldungen aus Mukden hat die mandschurische Regierung beschlossen, neue Waggon und Loko⸗ mativaufträge für die mandschurischen Eisenbahnen an die japa⸗ nische Industrie zu vergeben. Die Bestellungen sollen sich auf 1,5 Mill. Yen belaufen.
Um die Förderung der deutschen Ausfuhr nach Salvador. — Korp.
Mexiko. 9. Juli. Der deutsche Geschäftsträger in Mittel⸗ amerika, Mackeben, der zur Förderung der deutschen Ausfuhr Salvador besuchte, betonte in einer Unterredung mit der „Diario Nuevo“, daß Deutschland der beste Kunde Saldadors sei und er auf Grund des guten Willens, den er in Regierungs- und Han— delskreisen vorgefunden gaby gesteigerte Käufe Salvadors in Deutschland und dadurch einen Ausgleich der Handelsbilanz erwarte.
r ä Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
London, 11. Juli. (D. N. B. Bei Fortsetzung der vierten diesjährigen Londoner Kolonialwollauktionẽserie 2 8033 Ballen zum Angebot, darunter 1774 Ballen füdamerikansscher Her⸗ kunft, die nur spärlich Absatz fanden und überwiegend zurückgezogen wurden. Insgesamt wurden innerhalb der Auktion 5474 Ballen ab— gesetzt. Die Auswahl war gemischt, die Konkurrenz ziemlich lebhaft. Für australische Wollen wurden etwas höhere Preise erzielt.
Wertpapiere.
Frankfurt a. M., 11. Juli. (D. N. B.) F o«ͤñ Mex. äußere Gold 8, 80, 43 0½ Irregation 5,20, 400 Tamaul. S.! abg. —— 5 0Iso Tehuantepec abg. 4,85, Aschaffenburger Buntpapier 40,99, Cement . 168,50, Dtsch. Gold u. Silber 208 75, Dtsch. Linoleum 61,50, Eßlinger Masch. 4M 00, Felten u. Guill. 66, 00, Ph. Holzmann — — Gebr. Junghans — — Lahmeyer — — Helin bn n he 72,00. Schnellpr. Frankent. ——, Voigt u. , — — Zellstoff Waldhof 485/ s, Buderus 76, 00, Kali Westeregeln 124.00.
Hamburg, 11. Juli. (D. N. B.) SSchlußkurse) Dresdner Bank 65 50, Cerciins bin S3, 50, Lübeck⸗Büchen 55, 50, Hamburg⸗ Amerika Paketf. (3: 1 zusammengelegte neue Stücke) 38, 50, Hani— hurg⸗Südamerika 2406, Nordd. Lloyd 32,90, Harburg. Gummi Phönix 27.00, Alsen Zement 127.50, Anglo⸗Guano 62, 50, Dynamit Nobel J4, 25, Holstenbrauerei 93, 6, Neu Guinea — —„ Otavi
Minen 14.00. ; Wien, 11. Juli. D. N. B) Amtlich. (In Schillingen.) Völkerbundsanleihe 109 Dollar⸗Stücke — —, do. 506 Dollar⸗ Stücke 511,00, 4 ½ Galiz. Ludwigsbahn ——, 4 . Vorarl- berger Bahn —, 3 o Staatsbahn 64,00, Türkenlose 10,05, Viener Bankverein — —, Oesterr. Kreditanstalt ——, Ungar. Kreditbank — —, Staatsbahnaktien 12, 5, Dynamit A.-G. —— A. E. G. Union 266, Brown Boveri ——, Siemens - Schuckeri 9rß), Brüxer Kohlen — —, Alpine Montan 9,18, Felten u. Guilleaume (19 zu 3 zusammengelegt) 40,50, Krupp A. 46. — —, Prager Eisen 119,659. Rimamurany 21, 00, Steyr. Werke (Waffen) szusammengelegte Stücke) —— ., Skodawerke 144.75, Steyrer Papierf. ——, Scheidemandel — — Leykam Josefsthal — —. Am sterdam, 11. Juli: Geschlossen. (D. N. B.)
(Fortsetzung auf der folgenden Seite.)
Gegen unberechtigte Preissteigerungen.
Obwohl der Reichswirtschaftsminister bereits in mehreren Verlautbarungen vor ungerechtfertigten Preiserhöhungen nach⸗ drücklich gewarnt hat, sind in der letzten Zeit noch erneut Klagen über Preiserhöhungen in einigen Wirtschaftszweigen laut gewor— den. Diese Fälle werden zur Zeit nachgeprüft. Sollte sich erweisen, daß unberechtigte Preissteigerungen vorgekommen sind, so wird mit aller Strenge eingegriffen werden.
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Keine Gutachten der Induftrie⸗ und Handels⸗ kammern für Private.
w Industrie⸗ und Handelskammern werden häufig, nament⸗ lich in Verfahren zur Anmeldung von Warenzeichen, von den Beteiligten oder deren Anwälten? um gutachtliche Aeußerungen zur Verwendung vor dem Reichspatentamt angegangen. Hierzu weist der Deutsche Industrie⸗- und Handelstag darauf hin, daß die Industrie⸗ und Handelskammern wegen ihrer besonderen Stellung als Gutachter der Behörden nicht befugt seien, Gutachten an Private zu erstatten. Mit Rücksicht hierauf hole auch das Reichs Patentamt die etwa erforderlichen Gutachten stets unmittel⸗ bar von den Industrie- und Handelskammern ein.
Die Neuordnung der Binnenschiffahrt.
ö. Durch die Presse gehen Ngchrichten von einer beabsichtigten zFarganisierung der Binnenschiffahrt in 2 Abschnitten Sst⸗ und Westdeutschland. Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, daß die Drganisation der Binnenschiffahrt bereits feststeht. Die Binnen⸗ schiffahrt ist im Reichsausschuß der Deutschen Binnenschiffahrt nach Fachsäulen und Stromgebieten organisiert. Eine Aenderung im Aufbauplan, die nur im Einvernehmen mit dem Reichverkehrs⸗ minister erfolgen könnte, kommt nicht in Frage.
Gtatistik des Weltbestandes an Vaumwollwebstühlen.
Auf, Grund einer Umfrage der Internationalen Vereinigung der Verbände der Baumwollspinnereien und Webereien ist fest' gestellt worden, daß am 31. Dezember 1933 3129 969 Webstühle in der Welt vorhanden waren gegen 3 1535 773 Webstühle Ende 1930 der Zeit der letzten Umfrage. Hiervon lagen, soweit fest— gestellt werden konnte, 395 625 (03 055) Webstühle' still. Zum erstenmal wurde auch der Versuch gemacht, die Zahl der Web— stühle, auf denen ein Gemisch von Kunstseide und Baumwolle und die Zahl der Webstühle, auf denen nur Kunstseide hergestellt wird, festzustellen. An ersteren sollen 101 776 und an letzteren 48 690 vorhanden sein, die aber in den obigen Gesamtziffern enthalten sind. Daß diese Ziffer unvollständig ist, geht schon daraus her— vor, daß Kunstseidenländer wie Deutschland und Italien nicht aufgeführt werden. Die Gesamtziffer zeigt einen Rückgang von 28 800 Webstühlen. Der Rückgang in Europa ist jedoch erheblich höher; er beträgt hier 67 646 und in England allein 16 955 Web stühle. Auch in den Vereinigten Staaten ist die Zahl der Web⸗ stühle stark zurückgegangen, und zwar um 85 322. Tiese Rückgänge werden nahezu ausgeglichen durch eine Steigerung in Rußland, Japan, China, Indien usw. Die stärkste Steigerung weist Ruß⸗ land auf, doch beruht die russische Ziffer von 250 006 Webstühlen lediglich auf Schätzungen. Wie zu der Statistik bemerkt wird, hat sich die Zahl der Antworten auf die Umfrage gegenüber 19390 er⸗ heblich erhöht; sie ging in einzelnen Ländern bis 169 vH. Ant⸗ worten wurden nicht erteilt aus Rußland und einigen kleineren Ländern sowie aus Korea, Indo⸗China, und Bolivien. Die größte Anzahl von Webstühlen haben wieder, wie vor drei Jahren, die Vereinigten Staaten. An zweiter Stelle kommt 56 britannien an dritter Stelle Japan, an vierter Stelle Rußland. Deutschland, das eine Minderung der Webstühle um 1577 ver⸗ eichnet, ist von der dritten Stelle Ende 1930 auf die fünfte Stelle erabgesunken. Auffallend ist bei Deutschland ein stärkerer Rück⸗= ang der automatischen Webstühle im Gegensatz zu allen anderen ändern, mit Ausnahme der Vereinigten Staaten, wo allerdings die automatischen Webstühle eine i größere Rolle spielen als die gewöhnlichen.
GSeneralversammlungskalender für die Woche vom 16. bis 21. Juli 1934.
Montag, 16. Juli.
Dresden: Chemische Fabrik Helfenberg A.⸗G. Dieterich, Helfenberg, 9 Uhr.
Dresden:; E. Wunderlich Comp. A. G., Waldenburg⸗Altwasser Schles.), 12 Uhr.
Essen: Vereinigte Flanschenfabriken und Stanzwerke A.-G., Hat⸗ tingen, 5 Uhr.
Eutin: Eutin-Lübecker Eisenbahn-Gesellschaft, Lübeck, 1115 Uhr.
Leipzig: Wezel C Naumann A. G., Leipzig, 127 Uhr.
Oppeln: Portland Cement⸗Fabrik „Stadt Sppein“ A. ⸗G., Oppeln, 4 Uhr.
vorm. Eugen
Dienstag, 17. Juli.
2 aer Bergwerks-Verein König Wilhelm, Essen⸗Borbeck, . w Bodenkredit⸗Anstalt, Greiz und r.
Berlin: Varziner Papierfabrik, Hammermühle, 11 Uhr.
Dessau; Dessauer Waggonfabrik A. G., Dessau, 2 Uhr.
Durlach: Gritzner⸗Kayser A.-G., Durlach, 11 Uhr.
Frankfurt / M. Höchst: Hessen⸗ Nafsauische Gas⸗A.⸗G., Frankfurt / M.⸗ Höchst, 12 Uhr.
Frankfurt / M.: Dr. C. Schleußner A.⸗G. Frankfurt/M., 5 Uhr.
Hamburg: Neue Norddeutsche und Vereinigte Elbeschiffahrt A. G., Hamburg, 3 Uhr.
Ludwigshafen: Deutscher Atlas A-G., Ludwigshafen, 12 Uhr.
München: Süddeutsche Bodencreditbank, München, 12 Uhr.
Mittwoch, 18. Juli.
Berlin: A.⸗G. für Lithoponefabrikation, Triebes / Thür, 10 Uhr. Berlin: Deutsche Ansiedlungsbank, Berlin, 1 Uhr. Berlin: Eisenbahn⸗ Verkehrsmittel A.-G., Berlin, 12 Uhr. Aachen: Aachener Lederfabrik A.-G. Aachen, 11 Uhr. Bremen: Norddeutsche Steingutfabrik, Grohn, 12 Uhr. Dortmund: A⸗G. für Eisenindustrie und Brückenbau vormals
9 Caspar Harkort, Duisburg, 12 Uhr. Jena: Porzellanfabrik Kahla, Kahla, 12 Uhr. München; A⸗G. für Licht- und Kraftversorgung, München,
11 Uhr. Donnerstag, 19. Juli.
Berlin: PfeilringWerke A⸗G., Berlin, 12 Uhr.
Berlin: Schering⸗Kahlbaum A.-G., Berlin, 11 Uhr.
k erk Elektricitäts A.-G., Berlin- Waidmannslust, r.
Düsseldorf: Malmedie & Co. Maschinenfabrik A.⸗G., Düsseldorf,
12 Uhr. Freitag, 20. Juli.
Berlin: Motoren Werke Mannheim A.-G., vormals Benz, Abt. stationärer Motorenbau, Mannheim, 11 Uhr. n , Aelteste Voltstedter Porzellanfabrik A.-G., Volkstedt, r. Hamburg: Hugo Stinnes Reederei A⸗G., Hamburg, 121 Uhr.
Sonnabend, 21. Juli.
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Berlin,
Allgemeine Versicherungsbank