Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 176 vom 231. Juli 1934. S. 2
gr ·
6
Einfuhr⸗ höchstmenge f. d. Monate Au gust / Sept.
1934
Einfuhr⸗Nr. des Stat. Waren ver⸗ zeichnisses
Bezeichnung der Waren
K,,
Brillen u. and. gefaßte Augen⸗, Brenn⸗ gläser, Lupen
Ferngläser, terrestrische; Operngläser
Sonst. optisches Glas, geschliffen und gefaßt ö (Fernrohrobjektive);
Mikroskope ...
Photographische Linse fen gefaßt; photographische Obejektive u. Apparate .
Röhrenverbindungsstücke; Hähne, Ben⸗ tile, Schieber u. ähnl. Ausrüstungs⸗ stücke aus schmiedbarem Eisen für Dampfkessel, Dampffässer, Behälter und ähnl. Geräte, für Bohrleitungen:
o. and. unedle Metalle...
Spinn⸗ und Zwirnringe, Breithalter für Webstühle, Lamellen für Ketten⸗ fadenwächter, Webschäfte, Weber⸗ litzen, ditzenringe, blätterzähne, Spulen u. ähnl. Ausrüstungsgegen⸗ stände für Spinn⸗, Zwirn⸗, Web⸗ maschmnen''—
Maschinen für Vorbereitung der Ver⸗ arbeitung und für Spinnerei: von Seide und Wolle
Maschinen für Vorbereitung der Ver⸗ arbeitung von Baumwolle....
Baumwollspinn⸗ (Feinspinn) Ma⸗ schinen
Maschinen für Vorbereitung der Ver⸗ arbeitung und für Spinnerei von Flachs, Hanf, Werg, Jute, Ramie u. and. Vorst. n. g. Spinnstoffen
Maschinen zum Zwirnen, Haspeln, Spulen, Wickeln der Garne und Zwirne .
Maschinen zur Vorbereitung der Ge⸗ spinste für Weberei
Zurichte⸗ (Appretur⸗) Maschinen ö
Maschinen für Wäscherei und chemische Reinigung... KE. Für die Einfuhr aus dem
französischen Zollgebiet, einer
französischen Kolonie, einer fran⸗ zösischen Besitzung oder einem französischen Schutzgebiet.
Laubholz, weich
Anordnung
über Beschränkung der Herstellung von Bleiweiß, Blei⸗ mennige und Bleiglätte, Zinkweiß, Lithopone, Bunt⸗ und Erdfarben.
Vom 30. Juli 1934.
S909 a /
899 4 899 6 899
899g
899 h
902 a 902 b
.
258017
Auf Grund des Gesetzes über . von Zwangs⸗
kartellen vom 15. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 4 § 1.
( M Bis zum * Irreergsr ist R verboten,
a) neue Unternehmungen zu errichten, in denen die in
Abs.? und 3 bezeichneten Erzeugnisse hergestellt oder die in
Abs. 3 bezeichneten Erzeugnisse verschnitten werden sollen;
b) den Geschäftsbetrieb bestehender Unternehmungen auf die Herstellung der in Abs. 2 und 3 bezeichneten i e f oder das Verschneiden der in Abs. 3 bezeichneten Erzeugnisse zu erweitern; /
e) die Leistungsfähigkeit bestehender Unternehmungen zu erweitern, in denen die in Abs. 2 und 3 bezeichneten Erzeug⸗ nisse hergestellt oder die in Abs. 3 bezeichneten ö verschnitten werden;
d) Betriebsstätten zur Herstellung der in Abs. 2 und 8 bezeichneten Erzeugnisse oder zum Verschneiden der in Abs. 3 bejeichneten Erzeugnisse wieder in Betrieb zu nehmen, so⸗ fern sie am Tage des Inkrafttretens . Anordnung länger als 6 Monate stillgelegen haben.
(2) Erzeugnisse im Sinne dieser Anordnung sind:
1. Bleiweiß, Bleisulfat und aus Blei hergestellte graue
Bleifarben;
2. Bleiglätte, Bleimennige und andere Bleioxyde;
3. Zinkweiß;
4. Lithopone.
(3) Erzeugnisse im Sinne dieser Anordnung sind ferner: Chemische Buntfarben, Mineralfarben und Erdfarben.
§ 2. Ich behalte mir vor, Ausnahmen von den Vorschriften 5 1 zuzulassen. 8 3.
Wer einer Vorschrift des 51 zuwiderhandelt, kann durch polizeilichen Zwangs- nach Maßgabe der Landesgesetze zur Beachtung der Vorschrift angehalten werden. Er wird vom Kartellgericht mit einer Ordnungsstrafe bestraft, wenn ich es beantrage. Die Ordnungsstrafe wird in Geld festgesetzt; ihre Höhe ist unbegrenzt.
ordne ich an:
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des
. Tiese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.
—ͤ Ich behalte mir vor, sie jederzeit ganz oder teilweise auf⸗ zuheben.
Berlin, den 30. Juli 1934. Der Reichswirtschaftsminister und Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit. J. V.: Posse.
Verordnung über die Regelung des Absatzes von Kartoffeln. Vom 31. Juli 1934. Auf Grund der S5 2, 10 Ab. 1 des Reichs nährstand⸗
gesetzes vom 13. September 1933 (RöBl. 1 S. 628) wird fol⸗ gendes angeordnet: §1.
Del Reichs nährstand wird ermächtigt: 1. Vorschriften über Sortierung, Verladung, Kennzeichnung
und Verkaufsbedingungen von Kartoffeln zu erlaffen,
2. Vorschriften über die Verwendung und den Verkauf von Kartoffeln zu erlassen und Kontrolleinrichtungen hierfür zu treffen, .
Feine Beschränkung der Zuführen und des Versandes anzu⸗ ordnen sowie Einrichtungen zur Regelung der Erfassung und der Verteilung zu schaffen, ö
den Abschluß vom Kommissionsgeschäften über Kartoffeln
und den waggonweisen Versand unverkaufter Kartoffeln zu verbieten oder nur unter besonderen Bedingungen zu⸗ ulassen, —⸗
. 3 und Preisspannen für Kartoffeln festzusetzen,
vorzuschreiben, daß bei Zuwiderhandlungen gegen die Vor⸗ schriften in Abs. 1 Ziff. 1 bis 5 Ordnungsstrafen bis zu 100 RM je Zentner vorschriftswidrig verkaufter, versandter oder verarbeiteter Kartoffeln festgesetzt werden. Wird von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht, so ist die Anrufung eines Schiedsgerichts vorzusehen.
8§ 3.
() Jede Festsetzung von Preisen und Pxeisspannen ist dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft oder der von ihm bestimmten Stelle unverzüglich mitzuteilen.
E) Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft
oder die von ihm bestimmte Stelle können die Festsetzung be⸗
anstanden; die Beanstandung macht die Festsetzung nichtig.
83.
Vorschriften gemäß § 1 sind dem Reichsminister für Er⸗ nährung und Iun chot mitzuteilen und, sofern sie für das Reichsgebiet Geltung haben, im „Deutschen Reichsangzeiger“, andernfalls in einem für das betroffene Anbaugebiet örtlich maß⸗ gebenden amtlichen Verkündungsblatt zu veröffentlichen. Sie treten, soweit nichts anderes bestimmt wird, mit dem dritten Tage nach dem Tage in Kraft, an dem die betreffende Nummer des Verkündungsblattes ,,, worden ist. Der Reichs⸗ minister für Ernährung und Landwirtschaft kann die Vorschriften. beanstanden und hierbei verlangen, daß entsprechend seinen An⸗ weisungen verfahren wird. Die Beanstandung macht die Vor⸗ . nichtig. Kommt der Reichsnährstand dem Verlangen des eichsministers für Ernährung und Landwirtschaft innerhalb der von ihm bestimmten Frist nicht nach, so kann der Reichsminister ür Ernährung und De dn ichen solche Vorschriften selbst er⸗ lassen. 3.
§ 4.
Die Verordnung über den Absatz von Frühkartoffeln vom; 17. Februar 1934 (RGBl. 1 S. 111) bleibt von den Bestimmungen dieser Verordnung unberührt.
Berlin, den 31. Juli 1934.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. In Vertretung des Staatssekretärs: Moritz.
Anordnung der Ueberwachungsstelle für Felle und Häute — E H4 -. Vom 28. Juli 1934.
Auf Grund der Verordnung über Felle und Häute vom 9g. April 19884 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 8s vom 10. April 1934 wird fol⸗ gendgs angeordnet: Einziger Paragraph. Der § 10 der Anordnung — F HI — vom 28. Mai 1934 erhält folgende Fassung:
Einkäufe im Ausland, zu deren Bezahlung effektive
3 Devisen oder Rembourskredite benötigt werden.
LDR keberwechungselle tert venje nigen Verarbertern, die für eine Devisenzuteilung in Frage kommen, zu Be⸗ in eines jeden Monats mit, bis zu welchem Betrage die Ausstellung von Bescheinigungen an sie vorgesehen ist, dahingehend, daß sie zur Bezahlung von ausländischen . und Häuten Devisengenehmigungen beantragen önnen.
Die Ausstellung . Bescheinigungen muß für jede einzelne Zahlung bei der Ueberwachungsstelle besonders beantragt werden. Soweit der Verarbeiter unmittelbar im Auslande kauft, hat er selbst den Antrag zu stellen und erhält auch die Bescheinigung, gegen deren Vorlage ihm die ,, die Devisengenehmigung erteilt. Wenn die Ware durch eine inländischen Einfuhrhändler bezogen wird, muß dieser die Ausstellung der Be⸗ scheinigung beantragen und eine Bestätigung des Ver⸗ arbeiters, daß dieser mit der Anrechnung des Betrages der ihm vom Einfuhrhändler erteilten bzw. zu erteilenden Rechnung auf den für ihn für den betreffenden Monat vorgesehenen Devisenbetrag einverstanden ist, beibringen. Die Bescheinigung wird alsdann unmittelbar für den Einfuhrhändler ausgestellt. Falls der Einfuhrhandel nicht an einen Verarbeiter, sondern an einen anderen Händler verkauft, so muß der letztere der Ueberwachungs⸗ stelle den Verarbeiter, an den er die Ware weiter⸗ verkauft hat, bezeichnen, damit die Anrechnung auf den für den Verarbeiter vorgesehenen Devisenbetrag erfolgen kann. Dem ersten Einfuhrhändler wird der Verarbeiter nicht genannt.
Der Einkauf von Fellen und Häuten aus anderen als den im 5 9 genannten Ländern ist nur zulässig,
soweit der Verarbeiter eine Mitteilung gemäß Absatz 1 erhalten hat.
Der unmittelbare Einkauf von Fellen und Häuten im Auslande, zu deren Bezahlung auf Grund der Devisen— genehmigung effektive Devisen oder Rembourskredite in Anspruch genonimen werden sollen, ist nur denjenigen Verarbeitern gestattet, die bisher im Besitz einer all⸗ gemeinen Devisengenehmigung waren und auch nur sür denjenigen Teil der Abschlüsse, der dem Verhältnis der unmittelbaren Einkäufe von Fellen und Häuten im Auslande im ersten Vierteljahr 1934 zu den durch Ver⸗ mittlung eines inländischen Einfuhrhändlers getätigten Käufen in Fellen und Häuten ausländischen Ursprungs entspricht. In allen anderen Fällen muß der Kauf
ausländischer Felle und Häute in der Weise bewirkt werden, daß die Ware durch einen inländischen Ein⸗ fuhrhändler bezogen und von diesem die Devisen⸗ bescheinigung mit Einverständnis des Verarbeiters be⸗ antragt wird.
Einfuhrhändler im Sinne des Abfatz 4 ist derjenige, der im Besitz einer Einfuhrhandelsbescheinigung der Ueberwachungsstelle für Felle und Häute gemäß Fund— erlaß Nr. 3/34 der Reichsstelle für Devisenbewirtschaf⸗ tung ist, Eine solche Bescheinigung kann auch für ein— zelne Abschlüsse erteilt werden.
Ueberwachungsstelle für Felle und Häute.
Der Reichsbeauftragte: Steinbeck.
——
Anordnung Ar. 11.
Auf Grund des Gesetzes über den Verkehr mit ind steie len Riehlteffen und, Saltfabritgten vont . P, n, öl J. S zig Bom 35. lark 1d n gebn n l der Verordnung über Kautschuk vom 9. Mai 1934 (Deutch ; Reichsanzeiger Nr. 108 vom 11. Mai 1934) wird angeothnn
§1. ö Der Termin, bis zu dem der Verkauf und die sonst Weitergabe von Kraftfahrzeugbereifungen, * nach . ordnung Nr. 9 meldepflichtig sind, den Reifenfabriken unter lagt ist ze, dez Anordnung Nr. g der lie berwachteng: ; für Kautschuk. Reichsanzeiger Nr. 164/1934), wird hi ju I5. August 1534 verlan gert 1 5 *
Diese Anordnung tritt mit dem Tage d ff lichung in Kraft. ge der Veröffem— 83.
Zu widerhandlungen gegen diese Anordnung fallen
die Strasvorschriften der . un 3 des er Klaüenhe Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 RGGBl. 1 S. 213) in Verbindung mit §55 der Siebenten Durchführungsverordnung zu diesem Gesen vom 18. Mai 1934 (RGBl. J S. 396.
Hamburg, den 31. Juli 1934. Ueberwachungsstelle für Kautschuk.
Der Reichsbeauftragte: Erich Hammes fahr.
Verordnung über die Zulassung eines Lösch⸗ und Ladeplatzes an der Aa.
Auf Grund der Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 6. Oktober 1928 (Reichsministerialblatt S. 518 wird gemäß 8 89 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1865 GBundesgesetzblatt S. 317) hiermit verordnet:
. Das. Ostfriesische Gatt an dem unteren Lauf der An bei Landschaftspolder wird als zollamtlich allgemein erlaubter Lösch⸗ und Ladeplatz zugelassen für Schiffe, die Torf löschen, und Schiffe, die landwirtschaftliche Erzeugnisse laden. Das Löschen und Laden ist erst nach Voranmeldung bei dem Zoll amt Bunderneuland oder hilfsweise bei der Zollaufsichts⸗ stelle Landschaftspolder erlaubt.
Hannover, den 28. Juli 1934. Der Präsident des Landesfinanzamts. J. A.: Fromme.
mira e x e 2 2 O O Q Q Q , m- Nichtamtliches.
Der Königlich dänische Gesandte Herlu a hle hat Berlin verlassen. Während seiner go e hai . ö. tionsrat Hoffmeyer die Geschäfte der Gesandtschaft.
Der Königlich niederländische Gesandte Graf Lim⸗ burg Stirum ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 176 vom 31. Juli 1934. S. 3
Handel ster.
Die voraussichtliche Weizenernte.
Das Internationale Landwirtschaftsinstitut berichtet, daß auf Grund der ihm vorliegenden Informationen und Schätzun—
n n nicht anzunehmen sei, daß die diesjährige europäische Beizenernte die Höhe von 400 Mill. dz überschreiten werde, während sich die außerordentlich reiche Ernte des Jahres 1933 auf 410 Mill. dz belief. Ueber die Ernteaussichten Sowjetruß⸗ lands liegen genaue Angaben nicht vor; die Berichte lauten züm Teil widersprechend. Während die amtlichen Berichte ziemlich optimistisch gehalten sind, verlautet von privater Seite, daß durch die Trockenheit und die außerordentliche Hitze schwere Schäden hervorgerufen wurden. Tatsache ist, daß im Juni reich—⸗ liche Niederschläge gefallen sind; mangelnde Feuchtigkeit und hohe Temperaturen dürften nur lokale Schäden verursacht haben. Die diesjährige russische Getreideernte wird wahrscheinlich eine gute Mittelernte sein und einen kleinen Ueberschuß für die Aus⸗ fuhr ergeben. Die in den Vereinigten Staaten im Juni nieder⸗ gegangenen Regenfälle kamen zu spät, um den Weizenfeldern nach der langen Trockenheit im Frühjahr eine Erholung bringen zu können. In Kanada sind die Niederschläge jedoch sehr wohl⸗ tuend gewesen. Der Stand am 1. Juli läßt für die Vereinigten Staaten eine außerordentlich knappe Ernte erwarten, die noch hinter den sehr geringen Vorjahrsergebnissen zurückbleiben wird und nicht zur Deckung des normalen Inlandsverbrauchs aus— reichen dürfte. Für Kanada erwartet man eine höhere Ernte ls in dem mittelmäßigen Vorjahr, die aber trotzdem den Fünf— jahresdurchschnitt nicht erreichen wird. Für beide nordamerika— nischen Staaten ist eine Ernte von 220 Mill. dz zu erwarten,
was ungefähr dem Vorjahresertrag gleichkommt, aber rund ein Drittel hinter dem Fünfjahresdurchschnitt 1928/32 zurück⸗ bleibt. Die Witterungsverhältnisse während der drei ersten Juliwochen sind für die Frühjahrsaussaaten weder in den Ver— einigten Staaten noch in Kanada sehr günstig gewesen; ver⸗ schiedentlich werden Heuschreckenschäden gemeldet. Wenn nicht sofort reichliche Regen in Nordamerika niedergehen, so muß mit einer sehr starken Verringerung der Weizenernteschätzung ge⸗ rechnet werden. Die Weizenerzeugung im größten Teil der asiatischen Weizenländer ist reichlicher ausgefallen als im Vor— jahr. Britisch⸗Indien, Japan, Palästina, Syrien und die Türkei melden zum Teil beträchtliche Produktionssteigerungen. Auch die Lage in China läßt ein gutes Ergebnis erwarten. Die Weizenernte in den drei französischen Ländern, vor allem in Algerien, wird voraussichtlich ein sehr günstiges Ergebnis bringen. In Aegypten wird der Stand der Felder dagegen als mittelmäßig bezeichnet. Die Entwicklung der Saaten auf der südlichen Erdhälfte verläuft nicht so zufriedenstellend wie in der gleichen Zeit des Vorjahres, da sowohl in Australien als auch in Argentinien in den Hauptanbaugebieten die Nieder— schläge ziemlich gering geblieben find. Im ganzen genommen wird die Weltweizenerzeugung im laufenden Jahre beträchtlich hinter der des Vorjahres zurückbleiben. Zur Deckung des Welt⸗ verbrauchs wird sich daher eine verhältnismäßig starke In— anspruchnahme der alten Weizenbestände nicht vermeiden lassen, die vor allem in den großen Weizenausfuhrländern während der letzten Jahre angesammelt worden sind.
ex 2 .
Volks wirtschaft und Statistit.
Die Mitgliederzahlen der wichtigften Handwerterverbände.
Das amtliche Organ des Reichsstandes des Deutschen Hand— werks veröffentlicht jetzt die wichtigsten Zahlen aus dem Ergebnis der Umfrage des Reichsstandes bei den Fachverbänden über ihre Mitgliederzahlen, ohne indessen zu diesem Ergebnis bereits irgendwie Stellung zu nehmen. Wir heben nur die wichtigsten Handwerkerverbände hervor. Der Reichsbund des Deutschen Bau— gewerbes, der 181 nur 15035 Mitglieder hatte, zählt heute ö ßlè, der Reichsverband des Deutschen Malerhandwerks meldet rund 35 000, während es 1931 nur 15222 waren. Der neu⸗ . Reichsinnungsverband für das Tapezier⸗ Sattler⸗ olsterer⸗ und Dekoratenr⸗Handwerk hat gegenwärtig 17 166 Mit⸗
glieder. Das Schmiedehandwerk meldet rund 42000 Mitglieder, das Schlosserhandwerk rund S606, das Elekttro-Installateur— er, 15 757, das Installateur⸗ und Klempnergewerbe 15 6006, as Mechanikergewerbe 28 000. Das Tischlergewerbe zählt heute rund 32 000 Mitglieder gegen 19518 im Jahre 1931. Der Zen⸗ tralverband Deutscher Bäcker Innungen „Germania“ hat 96 229 Mitglieder, der Konditoren Bund 7090, der Deutsche Fleischer⸗ verbgud 63 856. Im Nahrungsmittelhandwerk haben sich danach die Mitgliederzahlen nicht . vermehrt. Dagegen meldet der Reichsverband des Deutschen Schneidergewerbes rund 1600 009 egen 19831 nur 59 070 Mitglieder. Bei den Innungen für das amenschneidergewerbe ist es jedoch bei 40 060 geblieben. Im Schuh macherhandwerk wurden 64 294 Mitglieder gezählt, bei ben Friseuren rund 60 000. Der Deutsche Buchdrucker⸗Verein hat rund 6099 Mitglieder, der Bund Deutscher Buchbinder⸗Innungen rund 5500. ,
— wa OG = w 9 — — 2 — =·· .
Aus der Verwaltung.
Niederschlagung von Strafverfahren nur in besonderen Ausnahmefällen.
Durch das Gesetz zur Ueberleitung der Rechtspflege auf das Reich ist das Recht zur Niederschlagung von ö ern auf den Reichspräsidenten übergegangen, und zwar übt der Reichs präsident dieses Recht seit dem 21. Mãarz dieses Jahres aus. Für die vor dem 21. März begangenen Straftaten war in Preußen das Niederschlagungsrecht weiterhin dem Preußischen Minister⸗= präsidenten übertragen worden. Ministerpräsident Göring hat nunmehr in einem Erlaß festgestellt, daß er von diesem Recht, wenn überhaupt, nur in ganz besonderen Ausnahmefällen Ge⸗ brauch machen werde, da es dem Ansehen der Strafrechts pflege des autoritären Staates und dem Gebot der Gerechtigkeit wider preche, denjenigen, der sich gegen das Strafgesetz vergangen und ich damit außerhalb der n , ,. gestellt hat, der ver= ienten Strafe f entziehen. Der Ministerpräfident hat gleich= ten den Justizminister ermächtigt, unbegründete Nieder⸗ chlagungsgesuche in seinem Namen abzulehnen und diese Er—= mächtigung weiter zu übertragen. Der Preußische Justizminister hat daraufhin das . Niederschlagungsgefuche abzulehnen in Sachen, in denen das berlandesgericht im ersten Rechtszuge zu= ständig ist, den Generalstaatsanwälten bei! den Oberlandes— gerichten, im übrigen den Oberstaatsanwälten bei den Land- erichten übertragen. Wenn ausnahmsweise aus ganz besonderen
ründen eine Niederschlagung für angezeigt gehalten wird, so 8 dem Minister berichtet werden. Durch die Prüfung eines iederschlagungsgesuchs darf der Fortgang eines Strafverfahrens
grundsätzlich nicht aufgehalten werden
Nur noch das Reich bestent Strasverfolgung⸗
beamte der Finanzverwaltung.
ö Reichsfinanzminister und der Reichsjustizminister haben in einer gemeinsamen Verfügung eine reichsrechkliche Regelung über die Rechtsstellun— von Strgfverfolgungsbeamten der Reichs— ingnzverwaltung erlassen. Danach werden die Rechte und flichten, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz und der Straf⸗ . den Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft zu— tehen, übertragen einmal auf die zu Steuerfahndungsbeamten oder Zollfahndungsbeamten bestellten Amtsträger der Reichs finanzberwaltung, ferner auf die im Grenzdiensf tätigen Amts— . der Reichsfinanzverwaltung und auf die Bezirkszollkom⸗ missare des , , Die genannten Beamten gruppen erhalten Dienstausweise, die für das ganze Reich gelten. Soweit Amtsträger der Reichs finanzverwalt ung bisher durch die Länderregierungen zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft und Hilfspolizeibeaniten bestellt waren, verlieren diese Bestell ungen mit der Neuregelung ihre Bedeutung. Sofern Über diesen Rahmen hingus durch die Länderregierungen weitere Gruppen von Amtsträgern der Reichsfinanzverwaltung zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bestelft wurden, sind die Länderregierungen ersucht worden, ihre diesbezüglichen Verord—= hungen außer Kraft zĩui setzen. Im übrigen wird sestge tell, daß die Strafverfolgungsbeamten der Reichsfinanzverwa lun von ihren Befugnissen nür im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben Gebrauch machen dürfen, also insbesondere bei der ,, von Schmuggel, Steuerflucht, Steuerzuwiderhg!“ lungen, onopolzuwiderhandlungen, evienzuwiderhandlun : und Paßvergeheng.
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w G .
Getreidepreise an deutschen Groß mãrkten in der Woche vom 23. bis 28. Juli 1934 für 1000 Kg in Reichsmark.
—
F utter⸗ gerste Handels⸗
36 9
a Station
Brotgetreide frei Marktort
Weizen
Marktorte Fracht⸗
Roggen?)
übliche Notierung
Andere Gerste und Hafer y Sommergerste Wintergerste
als ohne nähere Braugerste Bezeichnung 4 zeilig 2 zeilig
notiert notiert
Industrie⸗
gerste Haft
;
Herlin gieslau
161,) 159. 150 1595 1595 1575 16550 165. 1485 1575 169 16850
207,9 199 1545 199 1956
1640 1579 1495 15956 1595 1595 1676 1625 1476 15956 16156 1595 15956 1616 1940 15256 1555 15956 162.565 155 14556 15155 1599 154. 1576 15456
208,0 194. 201,8 2113 15709 1975 1576 9. 165.9 6. 153,9 . 1990
1576 15739 . 165,5 20790 168, 9. 2125 305 265,0
nl t a. M. leiwitz ..
lle a. S. uamburg .. alẽruhe.
G Finigeberg i. Pr. elbzig .
Nannheim lünchen . ürnberg. lauen ö . Etettin gtuttgart Vir jhurg
—
163,0 163,0 —15770 155,0 165,0 165,0
1) 20276 1 0e
—
1925 125
155 od
9 203,8 183 165. 19575 1555 218 3
1800 1335
1913 1593 135,3
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8 ? 1545
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— — 11511131 8 — — 3 882
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Ausführliche Handelsbedingungen und Angaben über die Hektolitergewichte in Nr. 163 vom 16. Juli 1934. Erläuterung der Abkürzungen:
h St.
ab Station des Erzeugers; fr. — frachtfrei Station des Marktorts.
Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. — ) , Erzeugerpreise dss Preisgebiets, in e
dem der Marktort liegt, zuzüglich des Ausgleichsbetrags von 4 RM je t. — ) Gesetzliche Erzeugerprei
des Preisgebiets, in dem der Marktort
leg, hiüglich des Ausgleichsbetrags von 3 RM je t; gültig ab 15. Juli. — 5 Gute; feinste 197,2. — 9 Mittlere. — 9) Gesetzlicher Mühlen⸗
ir breis ausschließlich der an die R. f. G. zu zahlenden Ausgleichsabgabe von 2 RM je tj. — 1 Für Industriezwecke. — 9) 8 Ernte. — U Semmer⸗ und Industriegerste neuer Ernte. — 19) Niederbayerische und oberpfälzische. — 19) Gute; feinste
ute. — 10) Neuer
Pommerscher. —
Mo. = 1 Für Brauzwecke. — 9 Wintergerste für Industriejwecke 169,5. — 1 Ab Station.
ch Preise für ausländisches Getreide, eif Hamburg: Roggen: a 11 9e, s. Rosafs 66, , Barusso 67; Gerste: La Plata 67, 6, Donau-⸗Rüff. 69.6.
Berlin, den 30. Juli 1934. —
La Plata 58,ꝛ; Weizen: Manitoba 1 94,8, Mani
Statistisches Reichsamt.
Kartoffelpreise an deutschen Großmãrkten in der Woche vom 23. bis 28. Juli 1934 für 50 ke in Reichsmark.
Breslau, Frühkartoffeln ), Erzeugerpreise ab Erzeugerstation, gelbe,
4,590 RM. weiße und rote, 4,30
Kiel, Frühkartoffeln ), Erzeugerpreise ab holstein. Station bei waggonw. Bezug, lange, 4. 80 RM.
) Nos. v. X Juli. — ) Not. v. 28. Jul. Berlin, den 30. Juli 1934.
runde, 430
Statistisches Reichsamt.
Berliner Vörsenbericht vom 31. Juli.
; Im Verlauf stärker abgeschwächt.
Die Berliner Börse eröffnete heu te * schleppend. Die Anfangsnotierungen lagen etwa 1 v8 unter denen des Vortages; dabei war aber keineswegs sowohl seitens des Publikums als auch der Kullisse besonders großes Angebot vorhanden, sondern eher eringere Aufnahmeneigung in ; des Ultimos. Vereinzelte
ärkte konnten sich berhältnismäßig besser behaupten, und einige Spezialmerte lagen auf Grund von ö über befriedigen⸗ den Geschäftsgang fester. Die Mitteilungen über die Verschlechte⸗ rung im Befinden des Herrn Reichspräsidenten war für die weitere Entwicklung der Tendenz richtunggebend. Die Abgabeneigung nahm zu, und gegen Ende der erften 2 betrugen die Rück⸗ gange gegenüber den Vortagsschlußkurfen teilweise bis zu 3 vH. luch im Verlaufe konnte sich die Tendenz nicht wieder festigen, so daß die Börse überwiegend zu den tiefsten Tageskursen schloß.
Die Abschwächung nahm ihren Ausgang vom Montanmarkt, der zwar anfangs noch verhältnismäßig widerstandsfähig war, da die Mitteilung über die Beschäftigung in der Siegerländer Indu⸗ strie als Anregung diente. Im weiteren Verlauf gingen die Kurse aber hier überwiegend zurück. So hörte man Mannesmann minus 2 vH, Phöniz und Hoesch je minus 19 vH und die übrigen Werte etwa 1 vh schwächer. Braunkohlenwerte konnten sich gut behaupten und wurden durchweg zu Vortagstursen genannt. Rhein. Braun konnten anfangs sogar 2 vH gewinnen, gingen dann jedoch um 3 vch zurück. Am Kafimarkt ergaben sich bei geringem Umsatz nur wenig Veränderungen. Die Farben⸗Aktie büßte 215 vH ein. Rütgers verloren 1 vH. Unter Elektrowerten gaben Licht und Kraft 3 vs her, A. E. G. minus . bh, Siemens minus 1 v6. Chade konnten heute ihre Aufwärtsbewegung nicht fortsetzen. Ver— sorgungswerte lagen gut behauptet. Unter Maschinenwerten waren besonders Berlin -Karlsruher schwach (minus 37 v5), Ber— liner Maschinen und Orenstein je minus 195 v5. Auch Schiff— fahrtspapiere, die noch am Vortage gut behauptet waren, gingen zurück, Nordd. Lloyd minus 2 vH. Deutsche Telefon u. Kabel lagen weiter fest plus 193 v5) und Deutscher Eisenhandel (plus 1 vS.
Auch der Kassamarkt lag schwächer, jedoch war hier die Tendenz nicht ganz einheitlich. — Die Stimmung der Aktien⸗ märkte übertrug sich auch auf den Rentenmarkt, so daß auch hier allgemein eine Abschwächung eintrat. Altbesitz wurde mit 8334 v5 genannt. Schuldbuchforderungen verloren im Verlauf w vo — Der Geldmarkt bot im wesentlichen das gleiche Bild wie am Vor— tage; Tagesgeld für erste Adressen wurde mit wieder 4 bis 4 vH genannt. — Die Devisennotierung blieb für den Dollar unverändert 2515 und für das Pfund wieder 12,56. Am inter⸗ nationalen Devisenmarkt wurde Kabel New York mit 503i, gegen 5, Gi / is am Vortage gehandelt.
Der deutsch⸗franzöfijche Handels vertrag.
. Der Wortlaut des am 28. Juli unterzeichneten Handels- Viederlassungs⸗ und Schiffahrtsvertrags zwischen Deutschland uns Frankreich sowie der am gleichen Tage unterzeichneten Ver⸗ einbarung über den y' dee er, ee, Warenverkehr wird in der am 31. Juli erscheinenden Nummer des Reichsgesetzbkatts (Teil II) geschlossen veröffentlicht werden.
Der „Journal offieiel“ veröffentlicht in seiner Nummer vom 31. Juli eine Verordnung, die die am 28. Juli dieses Jahres unterzeichneten deutsch⸗französischen Handelsabmachungen provpi⸗ sorisch in Kraft setzt. Außerdem veröffentlicht das „Journal officiel“ eine Verordnung, die die deutschen Waren wieder von den Einfuhrzuschlagszöllen befreit, die durch das Gesetz vom 31. März 1934 vorgesehen worden waren.
Aenherungen ed deu hr ungar ichen Handels vertrag; .
Zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich Ungarn sind durch Notenwechsel vom 23 Juli Aenderungen des Handels vertrags vereinbart worden. Die Vereinbarung soll nach Mit⸗ teilung des Reichsgesetzblattes mit Wirkung vom 1. August 1934 ab vorläufig angewendet werden. Der erste Absatz der An⸗ merkung zu Tarifnr. 190 in der Anlage A des erwähnten Han⸗ delsvertrags erhält folgende Fassung: „Zollermäßigungen, die Deutschland für e, , von reinem Kaltblut gewährt, werden unter entsprechenden Voraussetzungen auch auf die Pferde des ungarischen Ardenner Schlages sowie die Generationspferde des ungarischen Ardenner Schlages (reines Kaltblut) angewendet, sofern die Pferde in Ungarn in einem der Komitate Baranya, Sopron, Moson, Somogy, Vas, Tolna. Zala und Györ gezüchtet sind.“ In dem letzten Satz der Anmerkung zu Tarif- nummer 190 des erwähnten Handelsvertrags wird festgelegt daß der Vertragssatz von 1 RM für 1 42 Anwendung findet auf das Bitterwasser einschließlich der Flaschen und Krüge, bei Bitter⸗ wasser in Gefäßen, die nach dem allgemeinen Tarif einem Zoll⸗ satz von mehr als 8 RM für 1 dz unterliegen, jedoch nur dann, wenn diese Gefäße wegen der besonderen Beschaffenheit des Wassers handelsüblich sind.
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Immobilienbörsen an allen wichtigen Plätzen.
Nachdem die nötigen Erfahrungen gesammelt worden sind, 5 der Reichsverband Deutscher Makler jetzt organisatorische aßnahmen eingeleitet, um an allen wichtigen Plätzen des Reichs Immobilienbörsen zu errichten. Art und Form der Börsen⸗ usammenkünfte sollen sich der Eigenart der einzelnen Gebiete und dlätze anpassen. Als Vorbild wird in dem Rundschreiben des Reichsverbandes die in Köln geschaffene Börse bezeichnet.
Die Eisenkonjunktur im Spiegel der Erzeinfuhr.
Die Eisenproduktion verzeichnet im 1. Halbjahr 1934 gegen⸗ über der 2. 3 des Jahres 1932 eine etwa 100 ige Steige⸗ rung. So erhöhte sich beispielsweise die Roheisenerzeugung auf 3.890 Mill. t von 1,900 Mill. t, die Rohstahlerzeugung auf 5.546 Mill.! t von 2,810 Mill't und die Walzwerksproduktion auf 3947 1490 t von 1986100 t. Im gleichen Verhaltnis hat auch die Eisenerzeinfuhr zugenommen. Unter den Lieferländern steht nach wie vor Schweden an vorderster Stelle. Neben Frankreich und Spanien ist Norwegen zu erwähnen, das besonders im letzten . im größeren Umfange an den Eisenerzlieferungen nach Deutschland beteiligt war. Ebenso hat die Einfuhr aus Luxem⸗ burg eine sehr ansehnliche Erhöhung aufzuweisen. nach⸗ stehende Uebersicht veranschaulicht die genaue Eisenerzeinfuhr während der letzten vier Halbjahre unter Aufzählung der ein⸗ zelnen Lieferstaaten und deren Abgabemengen: . r
2. Halbi. 2 1. Halb. 3 X. Halbi. 33 1. Halbi. 34 1818000 2113000 3 622
1005000 526 000 201 0900 57 000 127 0090 77000 47000 160090 (alles in Tonnen). Die wertmäßige Einfuhr betrug in den vorstehend aufgeführten Halbjahren 28 Mill. RM, 28,3 Mill. RM, 30,4 Mill. RM und 39,3 Millionen Reichsmark.
Die
Insgesamt .... davon aus: Schweden ... Frankreich... Spanien....
Brit. Amerika.
1801000 780 09090 419000 117000 286 000 103 0900
37 000 34000
Norwegen .. Algerien... Griechenland. Luxemburg.