und Staatsanzeiger Nr. 177 vom 1. August 1934. S. 2
e) Für Handelssaatgut im Sinne dieser Ausführungs— . gelten folgende Lieferungs⸗ und Ver⸗ kaufsbedingungen:
1. Die Lieferung von Handelssaatgut erfolgt bei In⸗ landsyverkäufen in deutscher Währung, netto Kasse, gegen Duplikatfrachtbrief, frei Bahnhof des Ver⸗ käufers, einschl. Sack. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. ⸗
Jeder Auftrag und jede Vereinbarung gilt erst durch die schriftliche Bestätigung des Verkäufers als angenommen.
Die Lieferung erfolgt in Käufers Säcken verplombt nach den Vorschriften des Absatzes 4b dieser Aus⸗ führungsverordnung. .
„Die Lieferzeit erstreckt sich bis 15. November. Etwaige Wünsche hinsichtlich der Lieferzeit werden selbstverständlich nach Möglichkeit berücksichtigt. Ist die Lieferzeit durch den Käufer auf weniger als eine Woche — vom Tage des Eingangs der Bestellung ab gerechnet — befristet, erfolgt die Lieferung durch Eilgut, auf Käufers Kosten.
. Für Reinheit und Keimfähigkeit wird nach Ab⸗ satz 4a dieser Ausführungsbestimmung Gewähr geleistet. Die Gewähr erstreckt sich jedoch nicht auf Schäden, insbesondere nicht auf Pflanzenkrank⸗ heiten, auf die der Verkäufer ohne Einfluß ist. Bei Mängelrügen wegen der äußeren Beschaffenheit des Saatgutes ist die Untersuchung gemäß den an⸗ liegenden Probenahmevorschriften gezogenen Probe maßgebend. Diese ist binnen 3 Tagen nach Erhalt der bahnamtlichen Eingangsanzeige an die für den Käufer zuständige Landesbauernschaft ein⸗ zureichen. Eine 2. Probe ist gleichzeitig an den Verkäufer zu senden. Eine 3. ist aufzubewahren. In gleicher Weise ist bei vermuteten Mängeln (Keimfähigkeit) zu verfahren; die Rügefrist ver⸗ längert sich hierfür auf 18 Tage. Mit etwaigem Verbrauch des Saatgutes vor Abschluß der Unter⸗ suchung erlischt jeder Rechtsanspruch auf Schaden⸗ ersatz. Verstoß gegen vorstehende Bestimm ungen entbindet den Verkäufer von der Haftung. Falls nach dem Untersuchungsergebnis das Staatgut den Anforderungen des Absatz 4a nicht genügt, hat der Käufer das Recht der Minderung. Die Hafipflicht des Verkäufers beschränkt sich auf die Höhe des Rechnungsbetrages. Darüber hinaus kann der Käufer keine Ansprüche stellen.
Erfüllungsort für die Lieferung ist die Abgangs⸗ station des gelieferten Saatgutes, für die Zahlung der Sitz des Verkäufers oder der von ihm be— stimmte Srt.
. Das gelieferte Handelssaatgut darf nur innerhalb des deutschen Zollgebietes Verwendung finden.
In allen Streitfällen, in denen ein Vergleich zwischen Käufer und Verkäufer nicht erreicht wird, ist das Schiedsgericht des Reichsnährstandes zu— ständig, soweit die gesetzlichen Bestimmungen nicht die ordentliche Gerichte vorschreiben.
9. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt jeder Besteller vorstehende Verkaufs- und Lieferungs⸗ bedingungen an und verpflichtet sich gleichzeitig, sie seinem nächsten Abnehmer auch für alle Weiter⸗ verkäufe rechtsverbindlich aufzuerlegen.
q) Handelssaatgetreide darf Sorten und . nung nicht führen. Auch alle Zusätze, wie etwa „Nicht anerkannte Hochzucht“ usw. sind unzulässig. ;
e) Diese Anordnung tritt mit dem 1. August 1934 in Kraft; vorherige Abschlüsse behalten ihre Gültigkeit.
Probenahmevorschrift. 1. Probeentnahme.
a) Das Durchschnittsmuster muß tunlichst sofort, nachdem der Käufer das Saatgut empfangen hat, in Anwesen⸗ * eines e,, Zeugen genommen werden.
ngehörige, Untergebene Oder am Kauf interessierte , sind als Zeugen ausgeschlossen.
b) Die Proben dürfen nur aus Säcken gezogen werden, die mit der Plombe der zuständigen Landesbauernschaft verschlossen sind. Mit dem Kornprobenstecher sind aus jedem Sacke oben, in der Mitte und unten kleine Men⸗ gen zu entnehmen, und zwar bei 1— 0 Säcken aus jedem 2. Sack, bei 21 —50 Säcken aus mindestens zehn Säcken; die einzelnen Teile sind zusammenzumischen (Durchschnittsmuster)) Bei Posten von mehr als 50 Säcken sind mehrere Durchschnittsmuster zu ziehen und untersuchen zu lassen. Jedes dieser Muster soll aus nicht mehr als 50 Säcken stammen.
Von jeder Art Saatgut müssen die Proben insgesamt mindestens 800 Gramm wiegen. Die „urch Mischung ge— wonnene Durchschnittsprobe ist in drei gleiche Teile zu teilen. Jeder Teil ist in einem trockenen, fauberen, festen Behälter (Leinwandbeutel oder feste Papiertüte) zu ver⸗ acken; luftdichter Einschluß ist zu vermeiden. Die Muster ind von dem Zeugen mit seinem Siegel oder mit einer
lombe zu verschließen.
Bei Sämereien, bei denen sowohl Wassergehalt als Keimfähigkeit bestimmt werden sollen, sind zuͤr ÜUnter— suchung zwei Proben, eine luftdicht verschlossene, eine ge⸗ wöhnlich verpackt, einzusenden.
Probebescheinigung.
Der Zeuge muß , . bescheinigen, daß ihm vor Beginn der Probeentnahme diese Bestimmungen zur eigenen Einsicht vorgelegt, und daß sie bei der Probe— entnahme in jedem Punkte befolgt worden sind.
Probeeinsendung.
Von den Durchschnittsmustern ist je eines an die . den Käufer zuständige ,, und an den
erkäufer zu senden. Die anderen Durchfchnittsmuster sind
in einem trockenen, ungeheizten Raume für etwaige Kon⸗ trolluntersuchungen aufzuheben.
Dem an die zuständige Landesbauernschaft eingesandten Durchschnittsmuster ist die Bescheinigung des Zeugen sowie eine von dem Zeugen mitzuunterschreibende Erklärung bei⸗ zufügen, welche enthalten muß:
Den Tag der Probeentnahme,
die Nummer und sonstige Zeichen der Sendung, aus welcher die Proben entnommen sind,
die Art, in welcher das Durchschnittsmuster ge⸗ zogen ist,
die Angabe der Versandstation, bei Wagenladungen auch die Nummer des Wagens, .
Beschreibung der Plomben, mit welchen vie geprüften Säcke verschlossen sind,
Angabe, ob das Saatgut während des Trans wort., während der Entladung oder Einlagerung vor Nässe und sonstiger äußerer Einwirkung geschüͤtzt ge⸗ wesen und wie und wo es beim Empfänger gelagert worden ist.
Die Preiszuschläge für Saatroggen betragen bei
isgebi och Im Preisgebiet dach gn cht ö
ga 1,95 4650 485 480 415 116 465 465
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anerkannte Saatware O 9 16 O2.
3,55 3 50 8.45 340 335 336 3.25 3326 3160
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1 . 965 96 6 70
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1
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Bekanntmachung. 9
Die am 31. Juli 1934 ausgegebene Nummer Reichsgesetzblatts Teil II enthält:
Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Handels Niederlassungs⸗ und Schiffahrtsvertrages zwischen Deutschland und Frankreich. Vom 30. Juli 1934
Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Verein. . über den deutsch⸗französischen Warenverkehr. Vom 36. Juli Umfang: 37 Bogen. Verkaufspreis: 4,44 RM. Postversendungsgebühren: (40 RM für ein Stück bei Vor— einsendung. Berlin NW 40, den 1. August 1934. Reichsverlagsamt. Fabrieius.
38 dez
Bekanntmachung.
Die am 31. Juli 1h34 ausgegebene Nummer 39 dez
Reichsgesetzblatts- Teil ĩ̃ , Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Abkom— mens über den deutsch⸗schweizerischen Verrechnungsverkehr. Von 26. Juli 1934.
Bekanntmachung über die Ratifikation der Fünften Zusatz vereinbarung zu dem deutsch-schweizerischen Abkommen über den gegenseitigen Warenverkehr. Vom 28. Juli 1934.
Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkom— men über den hn ahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 30. Juli 1934. n.
Umfang: „z Bogen. Verkaufspreis: 9,15 RM. .
,,, o, 93 RM für ein Stück bei Vor— einsendung.
Berlin NW 40, den 1. August 1934.
Reichsverlagsamt. Fabrieius.
Michtamtliches.
Monats ausweis
über die Cinnahmen und Ausgaben des Reichs im Monat Juni 1934 des Rechnungsjahres 1394. (Beträge in Millionen Reichsmark.)
A. Ordentlicher Haushalt.
1. Am Schlusse des Rechnungsjahres 1933 war rechnungs⸗ mäßig ein Fehlbetrag vorhanden von ; Hierin waren noch nicht ausgegeben, sondern in der Form von Ausgaberesten bei übertragbaren Haushalte— titeln zur Verwendung im Rechnungsjahre 1934 zu rück⸗ 3 gestellt ,
Der Istfehlbetrag betrug Ende 1933 — 17967 „S§2 des Gesetzes über Schuldentilgung und Kredit⸗ k vom 12. Mai 1932 (Reichsgesetzbl. 1 S. 191 findet im Rechnungsjahr 1934 keine Anwendung.
21100
Ist⸗Einnahme oder Ausgabe
. im zu⸗ Juni
Jahressoll
6
(Rechnungt bis einschl. Mai 1934 —
am⸗ 1934 men
seit Beginn des
soll) der Vorjahrsreste Rechnungs jahres
Darunter Soll
l. Einnahmen.
1. Steuern, Zölle u. Abgaben ; Davon ab: Länderanteil .
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 177 vom 1. August 1934. S. 3
E. Außerordentlicher Haushalt.
Ueberträge aus den Vorjahren. Bestand am Schlusse des Rechnungsjahres 1933 ... — 142
Schuldtapital am 31. März 30. Juni 1934 1934
Bezeichnung der Anleihen
—
Jahressoll Ist. Einnahme
oder Ist · Ausgabe
gs jahres
bis einschl. Mai 1934
2
seit Beginn des n
Rechnu
Darunter Soll (Rechnungs soll) der Vorjahrsreste
9
. L Einnahmen. Insgesamt
II. Ausgaben. —Insgesamt
Mithin Mehrausgabe .. Mehreinnahme
Abschluß für das Rechnungsjahr 1934.
A. Ordentlicher Saushalt.
Die Einnahmen betragen in den Monaten April bis Juni 1934 * 1 — * * 2 2 1 1 1 * 21 1 1 2
Die Ausgaben betragen in den Monaten April bis Juni 1934 Ergibt Bestand am Ende des Berichts monats k
K. Außerordentlicher Saushalt.
Die Einnahmen betragen in den Monaten April bis Juni 1934. 2 . 1 2 . 1 1 2. 1 1 1 1 1 Die Ausgaben betragen in den Monaten April bis Juni 1934 Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats k — 2,55
In diesen Zahlen sind die aus dem Vorjahr übernommenen Fehlbeträge usw. nicht enthalten.
.
Stand 30. Juni 1934 in Mill. RM 360
1559 26
1. Die Kassenlage des Reichs.
Der Kassensollbestand betrug am 30. Juni 1934: l. aus der Begebung von Reichswechseln . ... aus der Begebung unverzinsl. Schatzanweisungen aus der Aufnahme tkurzfristiger Darlehen ... aus der Inanspruchnahme des Betriebskredits bei der Reichsbank 23 aus dem Bestand des außerordentlichen Haushalts 14
zusammen .. 1926
Davon ab: Schatzanweisungen, für die ein Gegenwert der Reichshauptkasse nicht zugeflossen ist·
Ergibt einen Kassensollbestand von Dieser Betrag ist wie folgt verwendet worden:
1. Zur vorläufigen Deckung des aus dem Vorjahr übernommenen Ist⸗Fehlbetrages im ordentlichen Haushalt in Höhe von ..... 1796,
Davon ab die Mehreinnahme gegenüber den Ausgaben des ordent⸗ lichen Haushalts für April bis Inne
„Zur Deckung der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts für April bis Juni 1934 rd. .
Für sonstige, noch nicht rechnungs⸗ mäßig gebuchte Auszahlungen (Ge⸗ halts⸗ und Rentenzahlungen für Juli 1934. Vorschüsse. Ultimo⸗ bedarf) unter Gegenrechnung der Hinterlegungen
1926
16538 rd. 1641
II. Auf dremde Währungen Beträge lautende Schuld—⸗ in Millionen RM Beträge in Millionen 20. 6 0oige Aeußere Anleihe des Deutschen Reichs von 1930: 25, 0 314,1 3)
Kö w 21. Internationale hon ige Anleihe des Deutschen Reichs 1ö35: RM 33,6
. 566 322 23367 w
314,3 *)
66, 6 1025 101,0 Kd 84,6 22. Deutsche Aeußere Anleihe von 1924: S (Nennbetragęꝛ ... 59.7 (Einlösungsbetrag zu 105 vh men 53) 1 1 1 1 1 Schw. Fr.. Schwed. Kr.. 20 4 V e ö 11,5
Summe II: 1810, 9
Gesamtsumme JI und II:] 10 22665 3. Der Stand der schwebenden Schuld am 30. Juni 1934 ist besonders veröffentlicht.
Bemerkungen:
997 Der angegehene Betrag stellt den Einlösungsbetrag der Aus⸗ lesm e n . ohne Berücksichtigung der Zinsen dar.
) Bei der Umrechnung der fremden Währungen sind, soweit sie stabil geblieben sind, die Münzparitäten, soweit die Währungen ent⸗ wertet sind, die Mittelkurse des Stichtages zugrunde gelegt.
9 Der Reichsmarkgegenwert ist berechnet unter Berücksichtigung des inlösungswertes der amerikanischen Ausgabe von 105 v.
26 , Unstimmigkeit in der Aufrechnung ergibt sich durch die rundung.
10875 107239 — — K—5ö5
16,6 7736
418,123)
17945 9 99379
Verkehrswesen. Umbau des Rundfr fi d dn
Mit den Arbeiten für die Leistungserhöhung des Reichssenders Breslau auf S0 kw wird voraussichtlich am 10. August begonnen werden. Für die Zeit der etwa sechs Wochen dauernden Umbau— arbeiten muß der Sender außer Betrieb gesetzt werden. Als Ersatz wird an seiner Stelle ein Hilfssender mit einer Trägerwellen⸗ leistung von 17 Wk in Betrieb genommen werden.
Odertalsperre vor der Vollendung.
In dreieinhalbjähriger Bauzeit ist oberhalb von Bad Lauter⸗ berg im Odertal von den Harzwasserwerken die zweite große Tal⸗ , des Oberharzes ihrer Vollendung näher eführt worden, so
aß zum 1. Oktober die Einweihung dieses ö an dem
rund 300 090 Tagewerke geleistet wurden, zu erwarten ist. Ein 58s Meter hoher Sperrdamm mit einer Kronenlänge von über 300 Metern schließt ein 135 Hektar großes und 3 Millionen Kubikmeter Wasser fassendes Becken ab. Am Fuße des gewaltigen Sperrdammes erhebt sich das Kraftwerk mit einer Leistungsfähig— keit von J500 KA. Während die Sösetalsperre hauptsächlich zur Sicherung der Trinkwasferversorgung gebaut wurde, dien die Odertalsperre neben ihrer Bedeutung für die Landeskultur haupt⸗ sächlich der Kraftgewinnung.
40802 3—
Aus der Verwaltung. 14 Die Neuordnung ber juristijchen Ausbildung.
Vorbedingung u. a. Arbeitspaß; und arische Abstammung. Aus dem Wortlaut der neuen Justizausbildungsordnung, die
jetzt vom Reichs justizminister amtlich veröffentlicht wird, it zu entnehmen daß eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung, also zum Referendarexamen, der Nachweis der Gemeinschaftserziehung' ist. Von diesem Nach⸗ weis der Ableistung des Arbeitsdienstes 896 nur abgesehen wer⸗ den, wenn der Bewerber ein amtsärztliches Zeugnis vorlegt, wo⸗ nach aus Gesundheitsgründen der BDienft unmöglich gewesen ist. i. . ein Universitätsstudium von mindestens sechs und öchstens zehn Halbjahren nachgewiefen werden. Im Mittelpunkt dieses Studiums soll eine gründliche gewissenhafte Fachausbildung . ihre Krönung soll der klare Ueberblick über das ganze echt, der praktische Blick für die Erscheinungen des Lebens, das eschulte Gefühl für Gerechtigkeit und Billigkeit und damit die Fähigkeit richtiger Rechtsanwendung sein. Während der Universi— tätsferien soll sich der Student sechs bis acht Wochen bei einem Amtsgericht — in erster Linie auf des Hachisns ste lan gewissen⸗ haft beschäftigt haben, er soll dabei auch Gerichtsverhandlungen beigewohnt haben. . .
Der Meldung zur ersten juristischen Stagtsprüfung sind u. K. auch der Arbeitspaß und eine Erklärung über die arische Ab⸗ stammung beizufügen. Die ö beginnt mit einer häuslichen Arbeit. Daran schließen sich fünf andere schriftliche Arbeiten unter Aufsicht, die sogenannten Klausuren, für ie ig, i Stunden zur Verfügung stehẽñ. In der mündlichen Prüfung schlichzlich sollen nicht mehr als vier Prüflinge vor einem fünfgliedrigen Aus⸗ schuß des Prüfungsamts erscheinen. Diese Prüfung dauert vier Stunden. Alle Entscheidungen über Prüfungsleistungen, insbeson⸗ dere auch über das Gesamtergebnis, fällt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, das Führerprinzip ist also auch hier durch⸗ eführt. Wer durchfällt, darf die Prüfung aur einmal wieder⸗ ö und zwar frühestens nach sechs Monaten, während deren das Rechtsstudium fortgesetzt werden muß. . : ;
Als Ziel des Vorbereitungsdienstes, der Dann folgt, gibt die FJustizausbildungsordnung an, daß dieser Dienst den Nechts kundigen befähigen soll, „ermöge gründlicher Kenntnis des Rechts treffend und volksverständlich Recht zu sprechen, Volksschädlinge zu bekämpfen, die Recht suchende Bevölkerung zu beraten und durch jede solche Tätigkeit dem Arbeitsfrieden zu dienen“. Das Ziel er Ausbildung und nicht die Nutzbarmachung der Arbeitskraft soll Maß und Art der dem Gerichtsreferendar zu übertragenden Arbeiten bestimmen. Der Vorbereitungsdienst dauert mindestens drei Jahre. Neben der praktischen Einzelausbildung soll in festen Arbeitsgemeinschaften unter Führung eines geeigneten Richters oder Staatsanwalts auch eine Erziehung der Referendare im Geiste nationalsozialistischer Staatsauffassung erfolgen. — Die große Staatsprüfung, das Assessoreʒamen, wird vor einem Reichsjustizprüfungsamt abgelegt, über dessen Einrichtung, ins⸗ besondere etwaige Zweigstellen, eine besondere Anordnung. ergehen wird. Die Prüfung erfolgt durch vier Prüfer, einschließlich des Vorsitzenden. Sie ist ähnlich geregelt wie das Referendarexramen. Zwischen schriftlicher und. mündlicher Prüfung soll der Referendar nicht „ochsen“, sondern sich geistig und körperlich frisch erhalten. Die Landesjustizverwaltungen dürfen deshalb die Prüflinge zu Lagergemeinschaften zusammenziehen. Die Neuordnung tritt ant 1. Oktober in Kraft.
Kunst und Wissenschaft.
Preisausschreiben der Akademie der Künste, Abteilung für Musik.
Die Preußische Akademie der Künste, Abteilung für Musik, hat zur Förderung und Belebung der Hausmusik ein Preisausschreiben erlassen durch das Komponisten deutscher Staatsangehörigkeit und arischer Abstammung aufgefordert werden, Kammermusikwerke für Streichinstrumente oder Blasinstrumente mit und ohne Klavier bis zum 1. März 1935 an die Akademie der Künste einzureichen,. Es sind zwei Preise ausgesetzt, ein erster in Höhe von 1250 RM und ein zweiter in Höhe von 750 RM. . .
Die Bestimmungen für das Ausschreiben können durch die Komponisten vom Büro der Akademie, Berlin W 8, Pariser Platz 4, frei bezogen werden
Handel stet.
Vörsenrichtzahlen für die Woche vom 23. bis 28. Juli.
Die vom Statistischen Reichs amt errechneten Börsenrichtzahlen stellen sich in der letzten Woche (23. 7. bis 28. 7) im Vergleich zur
Vorwoche wie folgt: . Wochendurchschnitt Monats vom 23.7. vom 16.7. durchschnitt
bis 28.7. bis 21.7. Juni
Attienkurse (Indey 1924
bis 1926 — 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie .. Handel und Verkehr ... k Kursniveau der 6 99 igen
fest verzinslichen Wert⸗
papiere Pfandbriefe der Hyp.⸗Akt.
ö Pfandbriefe der öffentlich⸗
rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen .. Sonstige öffentl. Anleihen. Industrieobligationen ... Durchschnitt
I) Ohne Reichsanleihen.
Qa AB DSO 8
377 . ö ö
286,0 Der Kassenbestand bei der Reichs—⸗ 276,0 hauptkasse und den Außenkaffen bet; 12
4,10 4, 05 3,95 2
/ J . 56 ĩ ĩ j Je Zeuner auf die in der Vexordnung der Getreidewirtf ft festgesehten Preise. el bt, er hani
1B. Anrechnung von Steuer⸗ , J ; 2 6 either, 3. Aũs Vermögensbeständen des Reichs (Verzinsung und Verkauf von Vorzugsaktien der Deutschen Reichsbahn⸗ Gesellschaft, Auflösung von Sondervermögen u 5 . Neberschüsse der Post und , 1 ö. . nteil des Reichs am Rein⸗ . gewinn der Reichsbant .. Auf Reichsmart lautende Beitrag der Deutschen Sch u!d: Reichs bahn⸗Gesellschaft zu 1. 440/ ige Schatzanweisungen d. Reicht den Reparationszahlungen von J oo ige Schatzanweisungen des Reichs penn, 6 ige Schatzanweisungen des Reichs von 470i ige Schatzanweisungen d. Reichs von 1933. 1 *oige Schatzanweisungen u. Arbeits schatzanweisungen des Reichs von 19533 Y 0b ige Schatzanweisungen des Reichs von 1932 . 6 990 ige
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Berliner Vörsenbericht vom 1. August. 2. Stand der fundierten Reichsschuld.
. Wieder schwächer. — Im Verlauf etwas freundlicher. Schuldkapital am Auch die heutige Berliner Börse stand wieder gang unn dem 31. März 30. Juni Eindruck der Krankheit des Herrn Reichspräsidenten. Im Anfang 1934 1934 (öffnete sie unter großer Zurückhaltung bei schwächerer Tendenz. Bet rat? Die ersten Notierungen lagen im Durchschnitt um 1 bis 2 v in Hüllen RM unter den , Schlußkursen. Die Umsatztätigkeit hielt si dabei in engen Grenzen, da infolge des Ultimos sowohl die Be⸗ teiligung des Publikums als auch der Kulisfe geringer war. Im — 76, Verlauf konnte fich an einigen Märkten eine Erholung durchsetzen, jedoch wurden auch hierdurch noch nicht die Vortagskurse wieder ,h 7.8 erreicht. Die festere Grundstimmung konnte sich, wenn auch unter Schwankungen, bis zum ,, behaupten, so daß größere 16,2 16,2 Kurseinbrüche nur in einigen Spezialwerken auftraten. 122,4 140,8 862,5 862,5 168,ů 168,7 156,8 156,8 Braun zustande; diese verloren 2 vH, konnten aber päter wieder 1 vH einholen. eutsche Erdöl minus 231 vH. Stärker ab⸗ 3,2 43 , waren Kaliwerte; Westeregeln minus 43 vH, Salz— etfurth minus 3 v5. Die Farbaktie verlor 2 v5, Kokswerke 110,0
und Chemische 3 nach anfänglicher Abschwächung später behauptet. Am besten konnte sich der Elektromarkt . 167,9 166,7
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Bezeichnung der Anleihen
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8 7 ⸗ 6 4365 425 2,6 2665 Je Zentner auf die in der Verordnung der Getreide wirtschaft festgesetzten Preise.
Saatweizen. anerkannte Saatware 3 31. 10.
1, 8) 1570
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Sonstige Verwaltungs⸗ einnahmen..
Einnahmen insgesavnt .
1 1 14 2
Hochzucht 36. 9. 5,365 5,30 h. 25 5,26 5, 15 5, 10 5. 05 3
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andelssaatgut 30. 11. 8. * 9. 1 9 3,45 3,40 3, 85
3,30
31. 8. 5,40 5.365 5.30 5.25 5,26 5, 15 5,10 5. 0s 4, 96 14,90
81. 19. 30. 11. 5, 15 5, 10 6. 0s 9 4, 96s 4, 96 4,85
Im rei geben 30. 11.
Il. Ausgaben. Steuerüberweisungen an die Länder, soweit sie nicht bei der Einnahme abgesetzt ,,, Bezüge der Beamten und Angestellten (ausschl. Ruhe⸗ k 131,5 Kriegsbeschädigtenrenten,
Versorgung u. Ruhegelder 201,2 Innere Kriegslasten ... 62,2 Aeußere Kriegslasten ... 24,0 Erwerb von Vorzugsaktien der Dresdner Bank ... . Sozialversicherung .. .. 88, Kleinrentnerfürsorge ... 450 Fettverbilligung .... 217 „Arbeitsbeschaffung ... 2006 Reichsschuld: 1
Verzin ung und Tilgung 3 . a hne . 34 Unie hbegblösungsschuid, des Neichs: Freiwilliger Arbeitedienst ö ö 14 Auslosungsrechten.... — 1 46,3 ͤ ohne Auslglungsrechte.. Sächliche Ausgaben der ge⸗ t nr osbare Schatz anweisungen des samten Reichsverwaltung. 156,3 1495 ln Weiche wen ,,,
Rentenbankdarlehen —⸗ J Ausgahen insgesamt 313, 31 064,7 l I. Scha han hangen! deg Reichs von Mithin Mehrausgabe
. 923, fällig am 2. September 1935 Mehreinnahme
Der Montanmarkt eröffnete anfangs unter verhältnismäßig behaupteter Tendenz, die Kursrückgänge waren hier geringer als im Durchschnitt, und im Verlauf nahm die Erholung von hier aus ihren Ausgang. Man hörte Gelsen und Harpener je minus 1é vH, Hoesch minus 17 vH und Stahlverein minus 33 vH. Unter Braunkohlenwerten kam anfangs nur eine Notierung bei Rhein.
89,59
87,83 S5, 75 S5, 46 57, 66 87, 9
90, 57
S8, 71 87,18 S6, 34 86, 99 88, 90
S9, 52
87,6 S5 5 Sh, zy S7 46 Sr 79)
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atzanweisun en d. Rei 6 von 1931 e, 2 ; ö 6(Y) ige Schatzanweifun
gend. Reichs von 1929 und i930 .
((' o ige Anleihe des Reichs von 1929 Neichsschuldbuchforderungen, einge⸗ tragen auf Grund: a) des Kriegsschädenschlußgesetzes .. der Polenschädenverordnung ... Schuldscheindarlehen von 19388... (G6) voige Anleihe des Reichs von 1927
11040
1679 183,
—
Der Kurssftand der Aktien Ende Juli. Das Börsengeschäft im Juli war, wie im neusten Wirtschafts- bericht der Commerz⸗- und Privat⸗Bank ausgeführt wird, verhält⸗ nismäßig lebhaft, obwohl die verschiedenen politischen Vorgänge eher zur Zurückhaltung 2 konnten. Aber es zeigte sich, daß sich das Publikum hierdurch nicht beirren ließ, und daß es seine Käufe am Aktienmarkte fortsetzie. Diese Kaufe der Kundschaft haben eine scharf kurssteigernde Wirkung gehabt, ist doch der An⸗ teil der zwischen 75 und 100 vp notierenden Werte von 19.8 auf 2444 vH gestiegen, während der Prozentsatz der Werte von über 50 bis 75 vH in entsprechender Weise abgenommen hat. Die Nachfrage richtete sich vor allem auf die sogenannten Rohstoff⸗ werte, neben denen die wenigen Auslandspapiere im Mittelpunkte des Interesses standen. Im letzten Drittel des Monats stellten sich im Anschluß an die Wiener Ereignisse ein Rückschlag ein, der indessen bald wieder überwunden wurde. Die Rentenmärkte traten gegenüber den Dividendenwerten deutlich in den Hinter⸗ r,, Knrsstand war indessen etwa dehauptet. .
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stärker abgeschwächt waren nur Accu (minus 4 vF) und Ehade sminus 4 RM). Dessauer Gas verloren 5 vH. Maschinenaktien lagen auch heute wieder sehr schwach; Berliner Maschinen minus 3M vH und Berlin-Karlsruher minus 2 vH. Die Reichsbank—
anteile gingen um 15 zurück, auch die anderen Bankaktien waren aul r.
Am Kassamarkt hielten sich die Umsätze in engen Grenzen, da das Publikum die Limite vielfach nicht erneuert hatte. — Auch am Rentenmarkt war die Tendenz schwächer; umgestellte Dollar= bonds und Reichsschuldbuchforderungen gingen durchschnittlich um 1 vH zurück. — Am Geldmarkt wurde nach Ultimo Tagesgeld für erste Adressen mit = 4M vH genannt. — Die Berliner Devisen⸗ notierung für den Dollar wurde auf unverändert 2515 festgesetzt, die für das Pfund lautete 12, 855 (12,66). Kabel New York lag mit 5,037 / i (5, 031 /i) heute etwas schwächer.
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ö. . 109102 Je Zentner auf die in der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft sestgesehten Preise.
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3 640,9 9 3 4073 h 6143 oli. 3
0,3 0,3 408,9 408, 9
109 *9 1099 1775 1775
S Mb I 5 14345
101254 2171 467 506 6
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ö Bekanntmachung.
Die am 30. Juli 1934 ausgegebene Nummer 37 des Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:
Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Note wechsels zu dem deutsch-ungarif een. 3. . . ö. sch⸗ungarischen Handelsvertrag. Vom
Rrordnung üher die Vereinheitlichung der Aufsicht üb Lotswesen auf der Unterelbe. Vom 5 Jen 1934. , ö
Bekanntmachung zur Internationalen Uebereinkunft zur Unterdrückung des Frauen⸗ und Kinderhandels (Beitritt des Irischen Freistaats). Vom 25. Juli 1934.
Umfang; * Bogen. Verkaufspreis: o, 15 RM. Postver⸗ endungsgebühren: (, 63 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 31. Juli 1934. Reichsverlagsgmt. Fabrieius. chsverlag mut,. Fab rä
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chuld des Reichs bei der Reichsbank Summe 1:
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1862