Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 179 vom 3. August 1934. S. 2
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Hersteller
Herstellungsort
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Entscheidende Behörde
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Zigarrenmarke Freiheitswille, versehen mit einer roten Papierbinde, auf der sich ein vorschriftsmäßiges Hakenkreuz befindet . Puppen als Kinderspielzeuge, die die Uniform eines Angehörigen der NSDAP. mit den parteiamtlich zugelassenen Abzeichen tragen. Im Innern der Puppen befindet sich ein Musikwerk, das durch Aufziehen in Bewegung gesetzt wird und andauernd das Horst⸗ Wessel⸗Lied spielt
Broschen mit Hakenkreuz Fabr.⸗Nr. 667
Weckeruhr, die das Horst⸗Wessel⸗Lied als Wechzeichen spielt Etikette für Taschenlampenbatterie mit dem Eisernen Kreuz
Postkarte mit dem Liede: „Wer will ein SA. ⸗Mann werden“ und am oberen Rande die Hakenkreuzfahne aufgedruckt
Reklameblatt mit dem Bildnis Friedrichs des Großen und einem im Anekdotenstil gehaltenen Text für die Solinger Dreilochklinge Rote Reklametafel, betr. Originalfahrtenmesser mit Hitlerjugend⸗ abzeichen
Bilderbogen mit Darstellungen von SA., SS., HJ., BDM. oder nationalsozialistischen Führerpersönlichkeiten und mit Aufdruck von Geschäftsreklame auf der Rückseite
Pappfiguren, darstellend SA., SS., HJ., BDM. oder nationalsozia⸗ listische Führerpersönlichkeiten auf Holzsockel mit Firmenreklame⸗ aufdruck
Tischstandarten mit bronzeüberzogenem Holzsockel, schwarzpolierten Längsstäben und Querstab aus Metall mit Hakenkreuz in Metall⸗ ring sowie mit Hakenkreuzflagge und der Aufschrift „Stammtisch“ wegen der bezeichneten Aufschrift (ohne die Aufschrift zugelassen)
Kriegs- und Friedensehrenzeichen und Orden früherer deutscher Fürstenhäuser aus Pappe und mit Originalordensbändern als Scherzartikel
In Alabastergips hergestellte Hitlerplaketten
Abziehbilder, darstellend das Schlageterdenkmal in Düsseldorf, flan⸗ kiert von einer Hakenkreuz⸗ und einer schwarzweißroten Fahne. Aufschrift: Schlageter⸗Düsseldorf — gef. gesch.“
Registriersparkassen aus Blech: „Das braune Haus“ mit Hakenkreuz⸗ flaggen und dem Hoheitszeichen
Broschen in Bronzeguß, patiniert, mit dem Kopfbild des Herrn Reichskanzlers und der Umschriftung: „Unser Führer“
Taschenmesser, Klingenzeichen E. P. Solingen, einseitig mit einem schwarzen Hakenkreuz in einem schwarzen Doppelrand auf weißer Schale versehen
Taschenmesser, einseitig mit einer schwarzweißroten Fahne und einem schwarzen Hakenkreuz in roter Umrandung auf weißer Schale versehen
Feuerzeug, einseitig mit einem schwarzen Hakenkreuz in roter Um⸗ randung auf Perlmutterschale versehen
Rote Reklametafel, betr. Dreizackfahrtenmesser für die Hitlerjugend, mit schwarzem Hakenkreuz auf weißem Feld versehen
Preisliste mit einem schwarzen Hakenkreuz an der linken oberen Ecke
Berlin, den 30. Juli 1934.
Unzulässig.
Hans Schwabe, Zigarrenfabrik Fa. Wagner C Eisenkolb, Puppenfabrit
Fa. J. E. Hammer C Söhne
Fa. Friedrich Mauthe A. Himmelsbach
Druckerei Karl Linne, straße 35
Rasierklingen Industrieverband e. V.
Solingen
Fa. Schreiber K Fey, Solingen⸗Foche Matthäus Oechsner, Zugabewaren
Fritz Hilpert
Fa. Albert Hoyer E Sohn
Georg Richter Huber, Jordan K Körner
Georg Zimmermann, Splelwarenabrit Kunstprägeanstalt und Vereinsabzeichen⸗
fabrik
örgum und Tresz unbekannt
Fa. Wester & Butz
Fa. Theodor Beckmann Fa. Heinrich Meyer C Co. Fa. Rahm C Kampmann
Dresden, Zöllner⸗
hofstr. 16
Geringswalde Schwenningen
Dresden
Solingen Solingen⸗Foche Nürnberg
Dresden
Nürnberg
Zirndorf Frankfurt a. M.
unbekannt Solingen⸗Ohligꝭ
Solingen⸗Wald Solingen⸗Ohligs
Der Relchsminister für Volksaufklärung und Propaganda. J. A. Haegert.
Schneeberg i. Sa.
Schöneck (Vogtland), Bahn⸗
Thansau, Gde. Rohrdorf
Wuppertal ⸗ Elberfeld
Kreishauptmannschaft Zwickau
Kreishauptmannschaft Leipzig Landesgewerbeamt Stuttgart
2
Kreishauptmannschaft Dresden⸗ Bautzen
Polizeipräsident Wuppertal
*r.
Bayer. Staatsministerium für Wirt⸗ schaft
Regierung von Oberfranken und Mittelfranken, Kammer des In⸗ nern, Ansbach
Kreishauptmannschaft Dresden⸗ Bautzen
Regierung von Oberbayern, Kammer des Innern, München
Regierung von Oberfranken und Mittelfranken, Kammer des In⸗ nern, Ansbach
2
Polizeipräsident Frankfurt a. M. Polizeipräsident Wuppertal
Polizeipräsident Wuppertal
1
23. Juni 1934 1LN. 171 a / 34
23. Juni 1934 1 N. 385 b / 31
24. Mai 1934 P: H 45/34
22. Juni 1934 Nr. 2476
15. Juni 1934 Nr. 2402
22. Juni 1934 VM: EL Allg. 242/34
4. Juni 1934 IV 22 0123
5. Juni 1934 IV 22 091/17
19. Juni 1934 Nr. Z 14935
*
25. Mai 1934 Nr. 2275 b 433
27. Juni 1934 WM: U Allg. 268 / 34
22. Juni 1934 Nr. 13643 a 44 16. Juni 1934 Nr. 2275 b 454
16. April 1934 Nr. 2275 6 349 12. Juni 1934
1L 22/02
31. Mai 1934
ITV 22/01/20
31. Mai 1934 IV 22/01 / 21
31. Mai 1934 ITI 22/01/22 5. Mai 1934 IV 220116 6. Juni 1934
IV 22/01/24
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Bekanntmachung.
Der am 2. August 1934 ausgegebene Nummer 90 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:
Gesetz über das Staatsbegräbnis für den dahingeschiedenen Neichspräsidenten Generalfeldmarschall von Hindenburg. Vom 2. August 1934.
Trauererlaß zum Ableben des Reichspräsidenten von Hinden⸗ burg. Vom 2. August 1934.
Umfang: 21 Bogen. Verkaufspreis: 0, 15 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: 05 RM für ein Stück bei Voreinsendung.
Berlin NW 40, den 3. August 1934.
Reichsverlagsamt. Fabricius.
Bekanntmachung. Die am 2. August 1934 ausgegebene Nummer 91 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: Erlaß des Reichskanzlers zum Vollzug des Gesetzes über das Staatsoberhaupt des TDeutschen Reichs vom 1. August 1934 (RGBl. 1 S. 747). Vom 2. August 1934. Beschluß der Reichsregierung zur Herbeiführung einer Volks⸗ abstimmung. Vom 2. August 1831. Umfang: M:. Bogen. Verkaufspreis: G15 RM. Postver⸗ sendungsgebühren: C05 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin MW 40, den 3. August 1934. Reichs verlagsamt. Fabricius.
Bekanntmachung. Die am 2. August 1934 ausgegebene Nummer 92 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält: Kundgebung der Reichsregierung an 2. August 1934. Erlaß an die Wehrmacht. Vom 2. August 1934. Umfang:; „5 Bogen. Verkaufspreis: o, l5 RM. Vostver⸗ sendungsgebühren: 03 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 3. August 1934. Reichsverlagsamt. Fabricius.
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17. Preußen.
Die Domänenoberrentmeisterstelle in Kassel ist zum 1. November d. J. neu zu besetzen. Bewerbungen von Be— amten, welche in Domänenverwaltungssachen erfahren sind, sind bis zum 15. August d. J. zu richten an den Regierungs—⸗ präsidenten, Landwirtschaftliche Abteilung, in Kassel.
Bekanntmachung über die Zulassungsstellen bei den Viehgroßmärkten. Vom 1. August 1934.
Auf Grund der Verordnung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft über die Zulassungsstellen bei den Viehgroßmärkten. vom 28. Juli 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 175) beauftrage ich hiermit die Ober
Regelur
an die Koblenzer eingezahlte
gekommenen dreißig Reichs
des L
dErl. 17. 7. — Staatshaushalt.
Haushalts d. meindebeamten. — RdErl.
en. — Bek. 1114 8 usw. ö rückständen. — RdErl. beamten. — RdErl. 17.7. RdErl. 18. 7. 1934 15. . bestand⸗ u. tung. Staats pol. Amts. — RdErl. RdErl. 17. 1934, Verwendung) d. 20. J. 1934, Besold. d. 19. 7. 1934, Beurteil. d. RdErl. 18. 7. 1934, Vor Verkehrswesen. Kraftfahrzeugen i— Stzafpolizeil. Verfügungen bei 18. 7. 27. 6
keit.
präsidenten und in Berlin den Staatskommi stadt Berlin mit der Be Stellvertreters bei den Zula n gelt ülen an den Schlacht⸗ viehmärkten im Sinne des 5 ö
des Verkehrs mit Schl
RG Bl. I. S. 431 — (Viehgto müssen im Einvernehmen mit zustaͤndigen Landesbauernführer
Berlin, den 1. August 1934.
stellung des
rsten Verordnung
36
Der Preußische Landwirtschaftsminister. J. V.: Niermann.
—— — *
Bekanntmachung.
Auf Grund des Gesetzes über die Ein ech n lommunisti⸗ schen Vermögens vom 26. Mai 1933 — wird der von der eingegangenen Tageszeitung
„Volksstimme“
Sicherheitsbetrag,
Zinsen auf 3153 RM, mark“ und 03 Rpf.“ angewachsen i andes Preußen eingezogen. Koblenz, den 28. Juli 1934.
Straßenbahngesellschaft für Stromrückstãnde einschließlich der auf⸗ in Worten: „Einund⸗ st, zugunsten
der
Der Regierungspräsident.
F. BS.: (u
nterschrift.)
— —
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Nummer 30 des Ministerial⸗Blatts Verwaltung vom 25. Juli 1931 hat folgenden Inhalt: Alf gemeine Verwaltung. v. Akten. — RdErl. 8. 6. 13. 413. 7.
soz. Kämpfer. — RdErl. 15. 1934, Hoheitszeich
RdErl. 16. 7.
RdErl. 186 7.
tsgerichten. —
— RdErl. 17. .
RdErl. 16. 7. 1934, Prüf⸗ 16. . 7. 1934, Siatistit d.
RdErl. d. Tschechos
RdErl. allgem. Verw. f.
1834, Vergnügungssteuer f.
Zeugnisse f. 1934, Meldeschreiber b. d.
1934, Aufstell. v. Kraf
RdErl.
ö 138;
16. 7.
12 staatl. Krim.⸗Beamten. —
dr.
lowakei.
Verkehrsübertretungen. — RdErl. tfahrzeugen auf d. Straßen. —
ssar der Haupt⸗ Obmannes und seines
ur
ie vom 9. Juni 1834
ite). Die Bestellungen
3 den Viehgroßmarkt n.
GBl. 1 S. 298 —
für die Preußische innere
22. 6. 1934, Vernichtung 1934, Unterbring. d. alten J. 19834, Reisekostenvergütung. — en usw. der Dienstkraftfahrzeuge. 1934, Vorbereit. des Kommunalver⸗ 334, Ausschreib. d. Stellen v. leit. Ge⸗ 16. 7. 1934, Ortschaftsverzeichniffe bei . 1934, Aend. v. Gemeinde⸗ 1934, Notstandsgemeinden. — RdErl. Zirkusunternehmungen Lies. 6. 1634, Flüssigmachung von Steuer⸗ 1934, Tienstzeiten z.
1934, Gemeindliches Theaterwesen. — Finanzgebarung d. Gemeinden usw. — RdErl. 1934, Gemeinnützige Wohnungsunternehmen. — Gemeinde⸗ Ortsnamenänderungen. —
Feuerwehr⸗
Polizeiperwal⸗ Ausweife f. d. Beamten d. Geh. Lichtspielvorführer. — Pol. Verw. — RdErl. 17. 7. Gemeindepol.⸗ Vollzugsbeamten. — RdErl. Gemeindepol. Vollzugsbeamten. — Rdri. Gend.⸗Offz. — Staatsangehörig⸗ f. Einbürg Urkunden usw. — 13. 7. 1934, Hakenkreuzwimpel an — RdErl. 165. 7. 1934,
Medizinalangelegenheiten.
RdErl.
n J, ess
Amtsunkosten d. Kreisärzte. — RdErl. 16. 7 1934, Gebühren f.
erichtl. usw. Untersuch. dErl. 18. 7.
ausschreib ungen. — Zu beziehen dur Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8,
— RdErl. 17. 7. 1934. Impfwefen. — 1934, Genickstarre. — Uebertragbare Krankheiten i. d. 25. Woche 1934. — ,
en. — Stellen⸗ alle Postanstalten.
Mauerstr. 44. Vierteljähr⸗
lich 1,5 RM für Ausgabe A zwei eitig bedruckt) und 2,0 RM
1 ñ für Ausgabe B (einseitig bedruckt.
Nummer 31 des Ministerial⸗Blatts für die Preußische innere
Verwaltung vom 1.
August 1934 hat folgenden Fnhalt: Alld-
gemeine Verwaltung. RdErl. 15.1.7. 1934, Bek. an die
Beamtenschaft. — Kassens- u. 20. 7. 1954, Haushalt d. verbände. RdErl. 23. 7. 1934, Wiederherstell.Ges. — VO. Gemeindeprüf.Aemter. — änderungen. — Polizei verwaltung.
Wandergewerbesteuervergehen. — RdErl. 74. d. Gemeindevollzugspol. — RdErl. Gemeindevollzugspol. —
Oberm. usw. Anwärter i.
26. 7. 1934, Beförd⸗ Stellen i. d.
Wohlfahrtspflege.
„Mutter u. Kind“.
fette — Staatsangehörigkeit. dErl. 23. 7. 1934, 6
2
RdErl. 25. J. / 28. 5. ; — RdErl. 27. J. 1934, Verbillig. d. Speise⸗ Paß⸗ u. Fremdenpolizei. eibehaltung der Staatsangehörigkeit. —
Rechnungswesen. RdErl. Verwalt. d. Inn. — Kommunal RdErl. 21. 7. 1934, Steuerverteilungen f. 1934. — Steuervereinbarungen. — RdErl. 25.7. 1934 u. RdErl. 27. 7. 1934, Gebühren d; Gemeindebestand⸗ u. RdErl. 25. 7.
Ortsnamen⸗ 1934,
7. 1934, Pol.
1934, Hilfswerk
RdErl. 24. 7. 1934, Gefangenenbeförderung durch Polen usw. —
Bau- u. Verkehrswesen. Kleinsiedlungen. —
RdErl. 18. Medizinalangelegenheiten.
7. 1934, Vorstädt.
RdErl. 23. 7. 1934, Arbeitsdienst usw. d. Studierenden. = RdErl.
26. . 1934, Nitritgesetz. 26. Woche. — Neuerscheinungen. schreibungen. — Zu Heymanns
beziehen durch alle Postanstalten. Verlag, Berlin WM 8, Mauerstr. 44.
— NUebertragbare Krankheiten i. d. — Stellenaus⸗
Carl Vierteljährlich
Lö RM für Ausgabe A Gweiseitig bedruckt) und 2,30 RM für
Ausgabe B (einseitig bedruckt).
Kunst und Wissenschaft. Aus den Staattichen Museen.
Das China der Arbeit.
Sonderschau im Staatlichen Museum für Völkerkunde, Berlin.
Die Sonderschau, die
Lhinesen, die bekanntlich die Lehrmeister O
Mittelpunkte steht natürlich die Landwirtschaft, ; : Ein in verkleinerten
Fünftel der Gesamtbevölkerung beschäftigt.
ᷣ bis zum 30. September geöffnet ist, eigt in Stichproben die nie gn Gebiete der Arbeitskultur der stasiens waren.
Im
die etwa vier
Maßen errichtetes, vollständig möbliertes Bauernhaus gibt besser
als aus
dem Zusammenhang gerissene Gegenstände oder Bilber
und Beschreibungen einen lebendigen Eindruck von der Lebeng—
weise vieler Bauern. e und Her des Kulturaustgusches
Gegenpol gegen die Behelfsmäßigkeit des Le
Farbenfreudigkeit und der Formenreichtum
gestellten großen Tempelmodells mit seinem ; sind die beiden meistbekannten Ausfuhrerzeug⸗ einem nachträglich
6 und Seide
nisse Chinas. Jenes ist in
Ackergeräte legen Zeugnis ab von dem Hin wischen 2. und West.
Den mhauses bildet die auf⸗
Por⸗
eines soeben Schnitzwerk.
eingerichteten
Schrank durch einige Musterstücke vertreten, die Seidengewinnung vom Kokon bis zum Kleid wird in einem chinesischen Album ver—
anschaulicht, ebenso der Reisbau.
Die Technik des Bogenmachens,
des, Pellenschmelzes, der. Lack und der getrießenen Krupferarbesten läßt sich an Stücken, die die einzelnen AÄrbeitsstadien zeigen, be⸗
quem verfolgen. werkzeuge so
Altchinesische und vom Westen beeinflußte Hand—⸗ en dem Fachmann Anregung geben.
Anziehen der dausbrandkänfe.
ie eh erzen, daß vön den Gruben ein?
Reichs ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 179 vom 3. August 1934. S8. 3
Handelsteil. Der deutsch⸗französische Handelsvertrag.
Die Vereinbarungen über den Warenverkehr.
Der zwischen Deutschland und Frankreich abgeschlossene Han⸗ dels, Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag wird in seinem Wortlaut im Reichsgesetzblatt Teil 11 Nr. 38 veröffentlicht. Von besonderer Bedeutung sind die in diesem Zusammenhang getrof⸗ fenen Vereinbarungen über den deutsch⸗ franzsischen Warenver⸗ kehr, die auf Grund einer Verordnung in der gleichen Ausgabe des Reichsgesetzblattes mit Wirkung vom 1. August 1934 ab vor⸗ läufig angewendet werden. Die Vereinbarung wird durch eine Liste der Erzeugnisse des deutschen Zollgebietes ergänzt, die bei ihrer Einfuhr nach Frankreich den Minimaltarif und die Meist⸗ begünstigung genießen. Eine zweite Liste enthält diejenigen Posi⸗ tionen des deutschen Zolltarifs, bei denen Frankreich die Meist⸗ begünstigung gewährt wird. In zwei weiteren Listen werden diejenigen Erzeugnisse deutscher und französischer Herkunft auf⸗ gezählt, die unter die dort verzeichneten Zollsätze fallen. Die Boden- und Gewerbeerzeugnisse, die aus Deutschland stammen und herkommen, genießen bei ihrer Einfuhr in die sogenannten gleichgestellten französischen Kolonien, d. h. in die Kolonien, in denen grundsätzlich das gleiche Zollsystem wie im Mutterlande gilt, den Minimaltarif, wenn sie in der ersten Liste aufgeführt sind und, wenn sie in Liste 3 erscheinen, die darin angegebenen Zollsätze und Vergünstigungen. Ein besonderer Artikel verpflichtet beide Staaten, den Warenaustausch durch keinerlei Einfuhr⸗ oder Ausfuhrverbote oder Lbeschränkungen zu behindern, falls nicht aus besonders aufgezählten Gründen von diesem Grundsatz Aus⸗ nahmen gemacht werden, soweit diese Verbote und Beschränkungen gleichzeitig auf alle Länder angewendet werden, bei denen gleiche Voraussetzungen vorliegen. Jeder der vertragschließenden Teile hat das Recht, die Wirkungen der Zollbindungen oder Zoll⸗ ermäßigungen durch eine Sonderkündigung mit 14tägiger Kün— digungsfrist zu beseitigen.
Die französische Regierung garantiert der deutschen Regie⸗ rung die vollständige Zuweisung des ihr mathematisch zustehenden Anteils an den zur Zeit bestehenden Kontingenten sowie an den— jenigen, die später eingeführt werden gemäß dem Verhältnis der Einfuhr deutscher Erzeugnisse zur Gesamteinfuhr von Erzeug— nissen derselben Art während des Grundzeitraums. Die fran— zösische Regierung behält sich das Recht vor, mit der deutschen Regierung oder mit anderen Ländern über den Rest des Gesamt⸗ kontingents zu verhandeln, der nach Zuweisung des Deutschland orantierten Anteils bleibt.
Die deutschen Industrieerzeugnisse, deren Einfuhr nach Frank⸗
vor dem 1. Januar 1934 kontingentiert worden ist, und
; die im Jahre 1931 weniger als 10 vH der französischen Einfuhr
dieser Waren betragen haben, werden ohne Kürzung im Rahmen der deutschen Einfuhr im Jahre 1931 zugelassen. In der Frage der Bewirtschaftung der Kontingente wird zugesichert, daß die deutsche Regierung auf Antrag unter denselben Bedingungen und Vorbehalten für dasselbe Erzeugnis die günstigste Behand⸗ lung zugebilligt erhält, die einem anderen Lande gewährt worden ist. Falls die französische Zollstatistik ergibt, daß ein Deutschland betreffendes Kontingent erschöpft ist, werden die französischen Behörden vor Sperrung der betreffenden Einfuhr dem Handels— attachs der deutschen Botschaft in Paris davon Mitteilung machen.
Frankreich wird, sofern es irgend möglich ist, allen vor— gelegten Anträgen auf Ueberschreitung eines nicht ausgenutzten Teils von Industriekontingenten des voraufgegangenen Viertel⸗ jahrs auf das nächste Vierteljahr entsprechen. Die deutsche Re— gierung wird für Kolonialerzeugnisse und Rohstoffe, die im deutschen Zollgebiet bewirtschaftet sind oder in Zukunft bewirt⸗ schaftet werden, keine Maßnahmen treffen, die geeignet sind, das Verhältnis der Einfuhr französischer Erzeugnisse zu der Gesamteinfuhr von Erzeugnissen derselben Art zu verändern. Falls infolge Herabsetzung der zur Zeit bestehenden Gesamt⸗
Die Lage der rheinisch⸗westsälischen Gisenindustrie im ö Juli 164.
.
Mach dem in der Zeitschrift „Stahl und Eisen“ veröffent⸗ lichten Bericht war die Lage auf dem Eisenmarkt im Juli genüber dem Vormonat 6st unverändert. Trotz der vor⸗ eschrittenen Jahreszeit war im allgemeinen keine ins Gewicht lende Abschwächung des Inlandsgeschäfts festzustellen. Händler Vd Verbraucher riefen weiberhin prompt ab. Der in den neuen nat mit hineingenommene luftragsbestand stellt auch für den Agust die Beschäftigung der Werke im allgemeinen sicher. Das é glandsgeschaft war im Berichtsmonat unverändert ruhig. Nur Anfang des Monats war eine teilweise Belebung festzustellen. Der Absatz für Steinkohlen hat sich in Anbetracht der Jahres⸗ keit befriedigend entwickelt. Hierzu haben beigetragen eine gleich⸗ Neibend güuͤnstige Nachfrage der Industrie ' und' ein geringes
Auf. dem Auslandsmarkt gingen die Aufträge Belgiens und Rankreichs nahezu unverändert ein, jedoch schließt sich Frank⸗ ich allmählich immer mehr ab; die Lieferungen nach Italien ren mit Ausnahme don Gasförderkohlen, recht günstig. Die guftätigteit auf dem Erzmarkt hat, da bekanntlich der Bedarf ien kleineren Umfange frei gedeckt zu werden braucht, nach“ assen. Die Preise für' die verschiedenen He ande ge haben NLVTæ2easn idr dem Vormonat kaum geändert. Inlandserze . dez. ren gelung entsprechend bezogen. ; uf dem auganerzmarkt konnte in den , n , h wi z ewisse Belebun 9 len a th her ige hr h wird. Der cht n nil blieb se n en h. ma . lich micht. Die Einfuhr ausländischen Roh' f 3 ging n . Die Nachfrage aus dem Auslande war leb— , 64blatz in Halbzeug und Formeisen lag etwas c a, es Vormonats, während in Stabeisen die Kauf keicht ee assen hat. Schweres Oberbauheug wurde von der sbahn wieder im Rahmen, des Arbeitsbe l erer ab
zerufen. Der Auftragseingang aus 2 3 s dem Inland in schwarzem ar nigewalztem Ban deisen rn g wie vor in Aug J
lus J ; dem slande kamen wiederum nur kleinere HBeste ungen herein.
Güßmostnigrkt weiter begünstigt.
kontingente die Deutschland zugebilligten Kontingente herabgesetz werden, behält sich die deutsche Regierung das Recht vor, das sich aus der gegenwärtigen Vereinbarung ergebende Gleichgewicht durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen.
Die Vereinbarung über den Warenverkehr wird 15 Tage nach dem in Paris erfolgenden Austausch der Ratifikations— urkunden in Kraft treten, jedoch wird sie ab 1. August 1934 vorläufig angewendet. Die Vereinbarung bleibt bis zum 31. De⸗ zember 1934 in Kraft. Falls sie nicht vor dem 1. Dezember 1934 gekündigt wird, wird sie stillschweigend von drei zu drei Monaten verlängert. — In dem Zeichnungsprotokoll wird eine Reihe von Sonderfragen behandelt. So ist u. a. Einverständnis darüber erzielt worden, daß die französische Regierung die Erhöhung der Einfuhrumsatzsteuer auf Halb⸗ und Fertigerzeugnisse für deutsche Waren beseitigen wird.
Durchfũhrungsberorbnungen zum Verrechnungs⸗ abkommen mit Frankreich.
Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit:
Nach dem neuen Verrechnungsabkommen haben die Zahlungen im deutsch⸗französischen Warenverkehr künftig in Deutschland aus— . durch Vermittlung der Reichsbank, in Frankreich aus⸗ chließlich durch Vermittlung des „Sffice franco⸗allemand des paiements commercigaux bei der Handelskammer Paris“ zu er⸗ . Zur Durchführung dieses Abkommens hat die Reichs⸗ telle für Devisenbewirtschaftung im Runderlaß Sa / 6 folgendes angeordnet: Mit Wirkung vom 1. August 1934 ab sind die Zahlungen deutscher Firmen für die Einfuhr französischer Waren ausschließlich in Reichsmark zu leisten. Sie haben an die Reichs⸗ bank zugunsten des französischen Gläubigers zu erfolgen. Ist Zahlung in einer anderen Währung als Fir ens vereinbart, so sollen sich die Vertragsparteien zunächst über eine Umrechnung in Reichsmark einigen. Die Versendung von Wechselakzepten oder Schecks nach Frankreich sowie Zahlungen durch Vermittlung der Post sind nicht zulässig. Die Zahlungen an die Reichsbank unter— liegen nicht der Repartierung. Die Anordnungen des Rund⸗ erlasses 84/34 beziehen sich nur auf die . französischer Waren. Die Begleichung von Nebenkosten im Farenverkehr und die Begleichung aller anderen Verbindlichkeiten gegenüber fran⸗ ken richten den bisherigen Be⸗ t im Sinne des
ungen sind und die bis zum 1. A e ger Trrims, Waren aus Frank dem in unbe die Re infuhr allgemeine ö erbotene oder be⸗—
wirtschaft
daß Vor⸗ trafen, Gefängnis Zuchthaus bestraft
— — — ———
Die Gesamtmenge ließ zu in fn übrig. Das Geschäft in verzinktem Bandeisen war zeitweife sehr lebhaft.
Der Auftragseingang in Grobblechen aus dem Inland blieb ufriedenstellend. Aus dem Auslande konnten ebenfalls größere estellungen gebucht werden. Mittelbleche lagen im allgemeinen
unverändert, Der Feinblechmarkt hat sich befriedigend weiter entwickelt. Die Abschlüsse und Abrufe in Stahlröhren hielten sich in etwa auf der Höhe des Vormonats. Der Auftragseingang gus dem Inlande in Walzdraht ging etwas zurück, während sich das . gering bessern konnte. Insgesamt ist jedoch eine kleine Verschlechterung gegenüber dem . eie ted In Drahterzeugnissen bewegte sich das Inlands⸗ geschäft im Rahmen des Vormonats. Die Verkäufe nach dem Ausland waren unbefriedigend.
—
Die Konservenindustrie im Monat Juli 1934.
Der Reichsverband der deutschen Obst⸗ und Gemüse⸗Verwer— tungsindustrie e. V. berichtet: Infolge der recht ungünstigen Wetterverhältnisse hat nicht nur die Erbsenernte ein völlig unzu⸗ reichendes Ergebnis gehabt, sondern auch die Bohnenernte ist stark im Erträge gefährdet. Unter diesen Umständen hat sich bei Gemüsekonserven die Kauflust der Abnehmer verstärkt. Wenn bei Erbsenauslieferungen die Bestände des vorigen Jahres noch eine Verbesserung in der Zuteilung möglich machten, so wird das bei Bohnen nicht möglich fein, weil die Firmen darin vor Beginn der Kampagne schon ziemlich restlos ausverkauft waren. Infolge er— höhter Gestehungskosten, die namentlich aus den hohen Rohwaren
reisen herrühren, wird allgemein eine starke Befestigung der Preise beobachtet. In der Marmeladen und Pflaumenindustrie ind die Fabriken allgemein mit der Hereinnahme der Rohware beschäftigt. Der Absatz ist rege geblieben, wenn auch die Preise durchweg noch als unzulänglich zu bezeichnen sind. Bei Erdbeer lonfitüre und Erdbeermarmelade haben die meisten Fabriken eine Erhöhung der Preise vornehmen müssen entsprechend der höheren Einstandskosten für die diesjährige Rohware! Das außerordent lich warme Wetter der letzten Wochen hat den Absatz auf dem
Nachweisung der Einnahme an Kapitalvertehrsteuer. )
April 1933 bis Juni 1933 RM 1
April 1934 bis Juni 1934
RM A*
Juni 1934
RM
Gegenstand
der Besteuerung 4
L Gesellscha ft steu er. a) Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften ö ,, mit be⸗ ränkter ,,, 14847461: ) Bergrechtliche Hewerl⸗ . schaft 44 820 51 362 67 Kapitalgesell⸗ ö 1 15 581 8. 10 533 46 ) Andere Erwerbsgesell⸗ schaften und die übrigen 234 569 167 09430
juristischen Personen f Zinsen zu a- .. 86 569 . .
II. Wertpapiersteuer. a) Verzinsliche inländische chuld⸗ und Rentenver⸗ schreibungen, Zwischen« scheine und Schuldver⸗ schreibungen über zingbare Darlehns oder Renten⸗ chulden
11 902 gor 7a 12 75s 50 1 69g 6h
3 053 815 34 2 847 642
392 074 30 427 61080 15 6637
13 162 10 68 303 50 765
und Zwischenscheine .. 21 631 c Zinsen zu — ... —
III. Bérsenum satz- teuer. Anschaffungsgeschäfte über ktien und andere Anteile sowie verzinsliche Werte 1178 734721 3758 27680
Zusammen.. . Ib 266 7465 2b u s os ,
ü) Seit 1. April 1934 werden bei der Gesellschaftsteuer und der Wertpapiersteuer die Zinsen getrennt nachgewiesen.
Berlin, den 1. August 1934. Statistisches Reichs amt.
169 465 99 141 2735 4 181 47 ;
3632 976 48
Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden. Ausweis per 31. Juli 1934. k Forderungen gegen die Reichsb enk in Reichsmark
J Postscheckgut haben
RM 190 zb 278 o 1
190312 160, 0
Schuldscheine ..... . . Sonstige Verpflichtungen ..
23 155 990, — 167 156170, 07
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Veaustragung Dr. Schachts mit der Führung der Geschasfte des Reichs wirtschastsministers und des preußischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit.
Die ernstliche Erkrankung, die kürzlich den Reichswirtschafts minister Dr. Schmitt befallen hat, macht einen längeren Urlauk für ihn notwendig. Da die Hoffnung besteht, daß Dr. Schmitt sein Kraft nach Ablauf seines Urlaubs seinem Amt wieder zur Ver fügung stellen kann, es aber angesichts der drängenden wirtschaft lichen Probleme nicht möglich ist, die Leitung des Reichswirtschafts⸗ ministeriums auf längere Zeit unbesetzt zu lassen, hatte der Reichs- kangler dem Herrn Reichspräsidenten bereits in der vorigen Woche vorgeschlagen, den Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht zu nächst für sechs Monate mit der Führung der Geschäfte des Reichswirtschafts⸗ ministeriums zu betrauen. Der Herr Reichspräsident hat die sich hierauf beziehenden Urkunden am 380. Juli 1934 vollzogen. Die Betrauung des Reichsbankpräsidenten mit der Führung des Reichs⸗ wirtschaftsministeriums ist um so zweckmäßiger, als nunmeh vordringlichsten wirtschaftlichen Probleme der Devisen— und R stoffversorgung, die schon seither das Arbeitsgebiet der Reichs ban berührten, in wirtschaftspolitischer Hinsicht zusammengefaßt sin Da der Reichsbankpräsident schon bisher an itz Reichs kabinetts teilnimmt, ergibt sich aus seiner der Leitung des Reichswirtschaftsministeriums, daß die arundfät— liche wirtschaftspolitische Linie der Reichsregierung keine Verände—⸗ rung erfährt. Da der Reichswirtschaftsminister gl schäfte des preußischen Ministeriums für führt, hat der Reichskanzler auf Vorschlag
leich er Meir, gleider We
Reichssparkassengesetz erft nach Schaffung der neuen Gemeindeverfaffung.
Die Erwägungen des Ausschusses für die NVeuordm Sparkasseurechts bei der Akademie für Deutsches Vorbereitung eines Reichssparkassengesetzes daden meindetag mitteilt, ebenso wie die pratüschen Uebderlegu Deutschen. Gemeindetages und des Deu ichen S Giroverbandes zu der Feststellung geführt. das
eines Reichssparkassengesetzes im gegenwartigen dringendes Bedürfnis destehe. Vor dem Erlaß
deutschen Gemeindeverfassungsgesetzes kan Gemeindetages, wie NdJ meldet, die gut vorweg xreichsrechtlich geregelt werden, organe zugleich Sparkassenorgane sind un Gemeindeanstalten funktionelt in den r der Gemeinde als Selbstwerwaltungstrage werden müssen. Liege einmal ein ein Gemeindeverfassungsrecht
Monaten zu rechnen sei
sinnvolle Anpassung des Spark. ven anderte Gemeindeverfassung gekentme
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