1934 / 180 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Aug 1934 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 180 vom 4. August 1934. S. 2

Funkspruch, ob an Bord seines Schiffes eine Bordabstimmung statt⸗ findet. § 21.

Das Abstimmungsergebnis wird nach den allgemeinen Vor—

schriften festgestellt und vom Abstimmungsvorsteher dem Ab⸗

timmungsleiter des Heimathafens unverzüglich, erforderlichenfalls

urch Funkspruch, übermittelt. Die Abstimmungsniederschrift mit

ihren Anlagen und die gültigen Stimmzettel (5 126 Reichsstimm⸗

ordnung) werden mit der nächsten Post dem Abstimmungsleiter übermittelt.

§ 22.

Im übrigen gelten die allgemeinen Abstimmungsvorschriften auch für die Bordabstimmung.

§ 23.

Die durch die Abstimmung auf Seefahrzeugen erwachsenden Barauslagen werden voll vom Reiche getragen.

VI. Beteiligung der Insassen von Arbeitsdienstlagern

an der Volksabstimmung. § 24.

(1) Insassen von Arbeitsdienstlagern, die sich bei der Ge⸗ meindebehörde ihres letzten Aufenthaltsortes abgemeldet haben und die in der Gemeinde des Arbeitsdienstlagers nur als Fremde mit vorübergehendem Aufenthalt geführt werden, sind

nicht geführt wird.

Orte dort nicht wählen kann. VII. Abstimmungszeit. § 25.

muß ununterbrochen mindestens fechs nicht vor 2 Uhr nachmittags schließen.

Berlin, den 3. August 1934.

Der Reichsminister des Innern Fri ck.

auf Antrag in die Stimmliste (Stimmkarteih der Gemeinde des Arbeitsdienstlagers aufzunehmen, wenn die Gemeindebehörde des letzten Aufenthaltsortes bestätigt, daß der Stimmberechtigte dort polizeilich abgemeldet ist und in der Stimmliste (Stimmkartei)

( Für Insassen von Arbeitsdienstlagern, die in der Stimm— lifte (Stimmkartei) ihres letzten Aufenthaltsortes geführt werden, stellt die Gemeindebehörde dieses Srtes einen Stimm

t schein aus, falls der Stimmberechtigte wegen der Entfernung von diesem

In ländlichen Stimmbezirken mit weniger als 1000 Ein— wohnern kann die zur Abgrenzung der Stimmbezirke zuständige Behörde, abweichend von 5 112 Satz 2 Reichsstimmordnung, den Beginn der Abstimmungszeit auch früher, jedoch nicht früher als auf 6 Uhr vormittags, oder auch später, jedoch nicht später als auf. 11 Uhr vormittags festsetzen; die gekürzte Abstimmungszeit

ö dauern und darf

Verordnung

zur Durchführung der Vollsabstimmung über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs. Vom 3. August 1934.

Auf Grund des § 4 des Gesetzes über Volksabstimmung vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. J S. 479 wird zur Durch⸗ führung der Volksabstimmung über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs folgendes verordnet:

85

Zur Durchführung der Abstimmung finden, soweit im fol⸗

genden nichts anderes bestimmt ist, sinngemäß Anwendung die

den Volksentscheid vom 27. Juni 1921 (Reichs in der Fassung des Artikels 1 des Zweit Aenderung des Reichswahlgesetzes (Reichsgesetzbl. 1924 1 S. 1) und die den V

Durchführung der Volksabstimmung in Betracht 8 2. Die Abstimmung findet am 19. August 1934

83. Der Stimmzettel erhält folgenden Aufdruck:

Erlaß des Reichskanzlers

2

Die infolge des nationalen Unglückes, das gegeben. Er ist nach unser Aller Empfinden bunden mit dem Namen des großen Toten.

kanzler angesprochen werde.

abstimmung vorlegen zu lassen. Berlin, den 2. August 1934.

am Sonntag, dem 19. August 1934, eine „Das Amt des Reichspräsidenten und Reichskanzler Adolf Hitler über.

Berlin, den 2. August 1934.

Die Reich

Ja

8

über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs vom 1. August 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 747). Vom 2. August 1931.

Herr Reichsinnenminister!

gesetzliche Regelung der Frage des Staatsoberhauptes veranlaßt mich zu folgender Anordnung: J. Die Größe des Dahingeschie denen hat dem Titel Reichspräsident eine einmalige Bedeutung

daß ich im amtlichen und außeramtlichen Verkehr wie bisher nur als Führer und Reichs⸗ Diese Regelung soll für alle Zukunft gelten.

2. Ich will, daß die vom Kabinett beschlos meiner Person und damit des Reichskanzleramtes an sich mit den Funktionen des früheren Reichspräsidenten die ausdrückliche Sanktion des deutschen Volkes erhält. Fest durchdrungen von der Ueberzeugung, daß jede Staatsgewalt vom Volke ausgehen und von ihm in freier und geheimer Wahl bestätigt sein muß, bitte ich Sie, den Beschluß des Kabinetts mit den etwa noch notwendigen Ergänzungen unverzüglich dem deutschen Volke zur freien Volks⸗

Der Reichskanzler Adolf

II.

Beschluß der Reichsregierung zur Herbeiführung einer Volksabstimmung. Vom 2. August 1931.

Entsprechend dem Wunsche des Führers und Reichskanzlers beschließt die Reichsregierung, 1. August 1934 (Reichsgesetzbl. 1 S. 747) herbeizuführen Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer

und beauftragt den Reichsminister des Inne

] Stimmst Du, deutscher Mann, und Du, deutsche Frau, J der in diesem Gesetz getroffenen Regelung zu?

1

zum Vollzug des Gesetzes

unser Volk getroffen hat, notwendig gewordene

in dem, was er uns sagte, unzertrennlich ver⸗ Ich bitte daher, Vorsorge treffen zu wollen,

sene und verfassungsrechtlich gültige Betrauung

N

Hitler

Volksabstimmung über das Reichsgesetz vom wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt.

Er bestimmt seinen Stellvertreter.“ rn mit der Durchführung dieses Beschlusses.

sregierung

Nein

8

5 4.

Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, daß der Stimm berechtigte, der die zur Abstimmung gestellte Frage bejahen will, unter dem vorgedruckten Worte „Ja“, der Stimmberechtigte, der sie verneinen will, unter dem vorgedruckten Wort „Nein“ in den dafür vorgesehenen Kreis ein Kreuz setzt.

85. Für die Verpflichtung zur Tätigkeit gelten die Vorschriften des sprechend. Berlin, den 3. August 1934. Der Reichsminister des Innern.

treffenden Bestimmungen der n n, die o

Uebernahme

s8 4 bis 16, 18 bis 20, 21 Satz 1, 22 bis 25 des Met über

S. 790)

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vom 31. Dezember 1923

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statt.

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Frick.

ehrenamtlicher Reichswahlgesetzes ent⸗

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Sypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold ( Goldmarh lauten (RGBl. i S. 565). Der Londoner Goldpreis beträgt am 4. August 1934 für eine Unze FJeingond 138 eh ot d. Eine Umrechnung des Londoner Goldpreises in Reichsmark konnte nicht vorgenommen werden, da ein Kurs für das eng⸗ lische Pfund in Berlin nicht festgesetzt worden ist. Berlin, den 4. August 1934. Statistische Abteilung der Reichsbank.

Dr. Döring.

Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und ⸗Gepäckverkehr beigefügten Liste.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiff⸗ fahrtslinien, . die das Internationale ÜUebereinkommen über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und ⸗Gepäckverkehr Anwen⸗ dung findet (Deutscher Reichs- und Preußischer Staats⸗ . Nr. 4 vom 19. Februar 1934), wird wie folgt eündert:

; J. Im Abschnitt „Frankreich“ wird 1. unter A nach den Angaben der Ziffer 10 das Fuß⸗

. I) angebracht und dazu als Fußnote

esetzt:

; „I). Die elektrische Stromlieferung sowie der Unterhalt des Rollmaterials werden von der Eisenbahn Nyon St. Cergue— Morez besorgt.“

2. unter BIV nach den Angaben der Ziffer 22 das

Fußnotenzeichen ) und nach den Angaben der

Ziffer 24 das Fußnotenzeichen 5) angebracht. Als

Fußnoten werden beigefügt:

„I) Die Schweizerischen Bundesbahnen besorgen nur den Zugdienst (3Zugförderung und Zugbe⸗ gleitung) zwischen Les Verriéres— Suisse und Pontarlier.“

„5) Die Martigny Le Chatelard-Bahn besorgt nur den Zugdienst (Zugförderung und Zugbe⸗ gleitung) zwischen der französischen Grenze bei Le Chätelard und Valloreine.“

II. Im Abschnitt „Italien“ wird unter A die Ziffer 14 (14. Die von der „Soeietà Romana per le Ferrovie

del Nord“ Roma (Rom)) betriebene elektrische Eisenbahn Roma Civitacastellang Viterbo.) gestrichen. Die gegenwärtigen Ziffern 15 bis 36 werden in 14 bis 35 geändert.

III. Im Abschnitt „Türkei“ wird in der Ueberschrift das Wort „auswärtigen“ ersetzt durch „türkischen“.

Berlin, den 31. Juli 1934.

Der Reichsverkehrsminister. J At nnch.

Verordnung

über die weitere Aenderung der Bekanntmachung, betreffend das Verbot der Ausfuhr von Waren. Vom 3. August 1934.

64 Grund des 5 1 der Verordnung über die Außen⸗ handelskontrolle vom 20. Dezember 1919 (RGBl. S. 2128) wird bestimmt:

§1.

In der Anlage der Bekanntmachung, betreffend das Ver⸗ bot der Ausfuhr von Waren, vom 17. September 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 220 vom 22. September 1923) in der Fassung der Verordnungen vom 12. Dezember 1925 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 295 vom 17. Dezember 1925), vom 21. September 1929 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 224 vom 23. September 1929), vom 24. Dezember 1932 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 303 vom 27. Dezember 1932), vom 14. Februar 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 48 vom '6. Februar 1934), vom 7. Juni 1934 Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 133 vom 11. Juni 1934) und vom 22. Juni 6 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 145 vom 25. Juni 1934, Aufzählung der Waren, deren Ausfuhr ohne Bewilligung verboten ist wird hinzugefügt:

Kautschuk⸗, Guttapercha⸗ und Balataabfälle; abgenutzte Stücke und Abfälle von Waren aus Kautschuk, Gutta⸗ e;

Abfälle von Oelkautschuk (Faktis) und anderen Kautschuk— ersatzstoffen; abgenutzte Stücke und Abfälle von Waren aus Oelkautschuk (Faktis) und anderen Kaut⸗ d aus 98 e

§ 2.

Diese Verordnung tritt am 8. August 1934 in Kraft. Berlin, den 3. August 1934. Der Reichswirtschaftsminister. J. Aà; Sarnow.

Filmverbot. Die öffentliche Vorführung des Films: „Manhattan Melodrama“,

9 Akte 2602 m, Antragsteller: Metro⸗Goldwyn-Mayer⸗ Film A. G., Berlin, Hersteller: Metro⸗Goldwyn⸗Mayer, Amerika, ist am 26. Juli 1934 unter Nummer 36 822 ver⸗ boten worden.

Berlin, den 3. August 1934.

Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann.

Bekanntmachung. Die am 3. August 1934 ausgegebene Nummer 93 des Reichsgesetzblatts Teil J enthält: ; Verordnung zur Durchführung der Volksabstimmung über das Gare ahr des Deutschen Reichs. Vom 3. . 1934. Erste Verordnung zur Volksabstimmung über das Staats⸗ oberhaupt des Deutschen Reichs (Abstimmungsverordnung). Vom 3. August 1934. . Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: (, RM. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,4 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 4. August 1934. Reichsverlagsamt. J. V. Fabrieius.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 180 vom 4. August 1934. S. 3

Preußen. Der Preußische Minister des Innern.

Der Gauleiter Schwede ist zum Oberpräsidenten der Provinz Pommern ernannt worden.

Zu Landräten sind endgültig ernannt worden:

der bisher kommisssarische Landrat Beck in Heide;

der bisher kommissarische Landrat Dr. Flott mann in Lippstadt;

der bisher kommissarische Landrat Hartmann in

Herford;

der bisher Landrat Mayen;

der bisher kommissarische Landrat Heidt mann in Gleiwitz;

der bisher kommissarische Landrat Kremmer in

Rüdesheim der Regierungsrat, bisher kommissarische Landrat Landrat

kommissarische Heiliger in

von Kruse in Rotenburg a. F.;

der Amtsgerichtsrat, bisher Dr. Thiele in Ohlau;

der bisher kommissarische Landrat Graf von Wedel in Kyritz und

der bisher kommissarische Landrat Wege in Mansfeld.

kommissarische

Bekanntmachung.

Durch Verfügung des Geheimen Staatspolizeiamts sind auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Ver⸗ bindung mit dem Gesetz über die Einziehung staats⸗ und volks⸗ feindlichen Vermögens vom 14. Juli 15933 (RGBl. 18. 479) und der Preußischen Ausführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (63S. S. 207) zugunsten des Preußischen Staates ein— gezogen worden:

1. 469,49 RM, sichergestellt am 26. Juli 1933 in der Geschäftsstelle der Freireligiösen Gemeinde zu Berlin, Berlin, Pappelallee 15/17. (II A 210/1015.)

2. 2020, RM, der „Roten Hilfe“ gehörig, sichergestellt am 14. Mai 1934 bei dem Dreher Äündreas Nielfen. (B. Nr. 13472 1 1 B.)

3. 111,32 RM, 100,862 RM, 145,65 RM, 25,06 RM, sichergestellt am 12. April 1934 bei Irmgard Gräfin Harden⸗ berg, Fritz Fomferra, Fritz Brilla und Heinz Langbecker. Ferner eine Schreibmaschine Underwood Noiseles Nr. 514950, si ,, bei Irmgard Gräfin Hardenberg. (11 A 2634.)

l., Guthaben des ehem. Arbeitersportkegelklubs „Vor— wärts?, Berlin 80 16, Melchiorstr. 12, auf dem Sparkonto Nr. 15657 bei der Bank der Deutschen Arbeit A. G. (B. Nr. 16584 11 B)

5. Guthaben des Karl Graul, Berlin⸗Tempelhof, Rode⸗ straße 18, wohnhaft, jetzt im Auslande, bei der Depositen⸗ kasse 63 der Dresdner Bank. (II A 210 / 12/24)

6. Guthaben des George Grosz, jetzt im Auslande, bei der Tepositenkasse D 2, Hohenzollerndamm 198, der Deut⸗ schen Bank und Disconto⸗Gesellschaft, Berlin, und Guthaben und Wertpapierdepot der Frau Eva Grosz, jetzt im Auslande, bei der genannten Depositenkasse. (II A G 4 / 34.)

„Guthaben des Dr. Mehmed Schefik Hüsnü (oder Frau okadia Hüsnü) bei der Dresdner Bank, Depositenkasse 9ö, in 1B H 71 / 83.)

8. Guthaben verschiedener kommunistischer und marxisti—

57 zerlin.

scher. Organisationen bei der Bank der Deuischen Arbeit A. G. Derlin,. Auf die im Polizeipräsidium Bertin zugleich mit dieser Bekanntmachung zum Aushang gebrachte Einziehungs— verfügung wird Bezug genommen. (B. Nr. 16586 * 11 B.)

z Inhalt des Stahlfaches des Dr. Otto Friedländer, zu⸗ hetzt Berlin⸗Charlottenburg, Salzburger Straße 8, jetzt im Ausland, bei der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesellschaft, Depositenkasse Berlin W 30, . 2101128.) . 410. Guthaben des Fritz Domning, Berlin N hö, Triftstr. 1 2 . dem Postscheckkonto Berlin Nr. 96997. (I A . 6 / 34.)

11. Guthaben des Aron Jugow auf dem Postsche 9. be 8 2 eckkonto Berlin Nr. 136 829. B. Nr. V5) 5 ö D 4 ö. 12. Guthaben des Felix Leder, Berlin NlIäs, Varnhagen⸗ 23 g if dem Postscheckkonto Berlin Nr. a, . ö 6116 58.

153, Guthaben des Ernst Reinke, Berlin 0 27, Blumen⸗ kr, auf dem Postscheckkonto Nr. 25016. (II A 1 256 sᷣ 3 14. Anspruch der Johanna Sauer, Berlin, Koppenstr. 71, gigen die Ja. Remington Büromaschinen G. m. b. H., Berlin NW], Friedrichstr. 154, auf Rückgewähr der bereits geleiste⸗ ten Zahlungen in Höhe von 50 RM. (IIA 8 S1 33) . Grundstück des Edmund Jasmin Alexander Suchy n . e ge, eingetragen im Grundbuch es Amtsgerichts Berlin-Lichterfelde . 37 r n, hterfelde, Bd. 211, Bl. 6374. ö 16. Einrichtungsgegenstände und sonstige Sachen, sicher— ,, 9. . 1933 in der Sporthalle des ehem. Arbei⸗ kersportvereins „Fichte“, Berlin-Charlottenburg, Spréestr 25 6 JJ . ö

17. Gegenstände des ehem Arbeitersportvereins „Fichte“ 3 17 s ehem. ns „Fichte schergestellt am 22. April 1933 bei Hans Hehn, Kern, Bohnsdorf, Schulzendorfer Straße 73. ( 1B A 18,54) ö 15. Einrichtungsgegenstände der Sporthalle des ehem. li beitersportvereins „Fichte“ in Berlin, Kastanienallee 79, sichergestellt am 10. rr lol G 1B = 16/34.)

1 * ö . 19. Einrichtungsgegenstände der Turnhalle des ehem. rbeitersportvereins „Fichte“ in Berlin, Pappelallee 3/4 sichergestellt am 1 är 1gg8. g 1B 15/34.) ö. 2h. Einrichtungsgegenstände der Sporthalle des ehem. AUrbeitersportvereins „Fichte“ in Berlin, Wrangelstr. 106 sichergeste lt am 10. April 19383. . 1 B A 13534) . ö 21 Bewegliche Sachen (Wohnungsausstattungsstücke) der Frau Luise Cohn, früher Berlin Charlottenburg Kaiserin⸗ Augusta⸗Allee 9. 1 A 615633 ö.

22. Vermögen einschlieslich des Inventars:

a) der Deutschen Friedensgesellschaft,

b) des Nebelhorn⸗Verlages,

c) des Verlages „Das Andere Deutschland“,

ö Berlin, Bülowstr 105. J A P 4 / 33.) Dees , Bewegliche Sachen in den Geschäftsräumen der . bis⸗-Funkverlag G. m. b. H., Berlin, Hedemannstr. 21 (Aus

(IIA O / 83.)

tattungsstücke).

früher

24. Wohnungseinrichtung und die Einrichtung der ärzt⸗

med. Lothar Ruben Wolff, früher (II C -

chen Praxis des Dr. Un Miederschöneweide, Berliner Straße 129.

Q 2

25. Eine Anzahl Bücher marxistischen Inhalts des Bruno Adler, beschlagnahnit am 7. Februar 1934. d 1B A T0 / 83.) 26. Musikinstrumente des ehem. Reichsbanners, sicher⸗ 6 bei Melcher, Berlin⸗Zehlendorf, Reiherbeize 53, und zwar: 2 Trommeln, 2 Trommelstöcke, 1 Fanfare ohne Mundstück, mit Segeltuchhülle, 1 Flöte. J A M 27/54.)

27.9 Kisten mit Druckmaschinenteilen sichergestellt am 11. Mai 1934 bei der Firma Brasch & JFlothenstem, Berlin NW 49, Lüneburger Straße 22. (B. Nr. 11182 11 B.)

28. 1 J Regina Nr. 21711,

1 Schreibmaschine Oliver Nr. 12331,

1 Druckmaschine mit Typenschrank,

1 Vervielfältigungsapparat,

39 Sporthemden, . 1Tornister, sichergestellt bei Heinz Reckin, Berlin⸗Lichtenberg, Möllen⸗ dorffstr. S4 / 85. (IJ A R 55 / 83.)

29. 1 Schreibmaschine Marke „Erika“ Nr. 129614, Be⸗ sitzer unbekannt. (11 A Sch 59 33.)

30. 1. Schreibmaschine Mercedes Nr. 180183 und eine Schreibmaschine Continental Nr. 176590 des Erich Stein⸗ . 91. A 1 6. 23/33.)

Vervielfältigungsapparat und Schreibmaschine, sicher⸗ gestellt bei dem Verein „Wola“. (III r h sch

32. Rechenmaschine Goerz Mod. A Nr. 1112, bekannt. ( 1 B R 3534)

33. Fahrrad Marke „Valeda“ des Erich Blum, Berlin, Breslauer Straße 11. (III B I K. 66 & 6734. (Fahr. ])

34. Fahrrad des Ernst Kuhli, Berlin, Emdener Sit. 49. (III B1 K. 33.33 Fahr. )

35. Fahrrad des Paul Katzorke, zuletzt Berlin-Wilmers— dorf, Berliner Straße 123. (B. Rr. 16295 11 B.)

36. Fahrrad des Willi Lachnauer. (II A L 28/84.)

37. Fahrrad Nr. 52389 des Oskar Schaefer, Berlin, Lehrter Straße 40 a. (III B 1 Sch. 8 / 3d Fahr.)

Dies wird hiermit gemäß 6 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 öffentlich bekanntgemacht.

Berlin, den 3. August 1934.

Geheimes Staatspolizeiamt. J V: Dr. Bode.

esitzer un⸗

Abkürzung des Verbots einer periodischen Druckschrift. Das von mir ausgesprochene Verbot der in Münster er⸗ scheinenden Druckschrift Matholische Korrespondenz“ habe ich abgekürzt, nachdem das Unternehmen auf eine andere Grundlage gestellt ist. Die Druckschrift darf am 6. August 1934 wieder erscheinen. Münster i. W., den 3. August 1934. Der Oberpräsident der Provinz Westfalen. Freiherr von Lüninck.

Bekanntmachung. Die Einschüttung der Gewinnröllchen für die 5. Klasse 43. Preußisch⸗Süddeutschen (269. Preußischen) Klassen⸗ lotterie erfolgt wegen der Beisetzungsfeierlichkeiton für den verstorbenen Reichspräsidenten am Dienstag, dem 7. August 1934,ü statt um 12 Uhr erst um 15 Uhr im Hiehungssaale des Lotteriegebäudes, Viktoriastr. 29. Berlin, den 3. August 1934. General-Direktien der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie. Dr. Schlange.

Der Aufbau der Organisation der deutschen Wirischaft

im wesentlichen vollendet.

Der Aufbau der Organisation der deutschen Wirtschaft ist, wie nach den vor etwa 3 Wochen abgegebenen Erklärungen des Stellvertreters des Führers der Wirtschaft, Staatsrat Graf von der Goltz, zu erwarten war, im wesentlichen vollendet. In zehn Treuhänderbezirken sind die Bezirksführer der Gesamt⸗ wirtschaft und die Bezirkshauptgruppenführer mit geingen Aus⸗ nahmen gestern ernannt worden. Die Ernennungen auch für die übrigen Treuhänderbezirke stehen bevor. Ebenso sind jetzt auch die 51 fachlichen Handwerksführer ernannt. Für nahezu sämt⸗— liche Wirtschaftsgruppen liegen dem Reichswirschaftsministerium die Anträge auf Anerkennung ausschließlicher Vertretung ihres Wirtschaftszweiges und auf Zwangsmitgliedschaft vor, die für eine Reihe von Wirtschaftsgruppen auch bereits ausgesprochen worden ist. Sämtliche fachlichen und Bezirksführer der Wirt⸗ schaftsorganisation sind auf den 10. August 1934 zu einer Arbeits⸗ tagung nach Berlin geladen worden, um auf den Führer Adolf Hitler verpflichtet und in ihre Aufgabengebiete eingeführt zu werden. Um den Willen zu engster Verbundenheit mit der Be— wegung bei der Durchführung eines nationalsozialistischen Auf⸗ baus der deutschen Wirtschaft besonders zum Ausdruck zu bringen, sind auch die Gauleiter der NSDAP. und maßgebende Führer der Deutschen Arbeitsfront als Gäste geladen.

Vereinheitlichung des Verbändewesens auch im Handel.

Berlin, 3. August 1934. Die Oberste Leitung der Po., NS. Hago, teilt folgendes mit: Im Zuge der Neuorganisation der deutschen Wirtschaft wird eine Vereinheitlichung des Verbände— wesens auch im Handel durchgeführt. Um eine einheitliche Wirt— schaftslenkung zu ermöglichen, ist es notwendig, alle Betriebe organisatorisch zu erfassen. Es ist daher in verschiedenen Sparten die Zwangsmitgliedschaft zu Wirtschaftsverbänden angeordnet worden. Durch die pflichtmäßige Zugehörigkeit und die damit verbundene Beitragspflicht ergeben sich naturgemäß Härten, die von der Partei seit langem beobachtet werden. Die Partei will auf jeden Fall verhindern, daß den Volksgenossen im Einzel handel, die auch heute noch schwer um ihre Exiftenz zu ringen haben, eine untragbare Belastung zugemutet wird. Die NS. Hägo als die Parteiorganisation auf dem Abschnitt Handel und Hand werk ist bereits mit den in Frage kommenden Wirtschaftsver bänden des Handels in Verhandlungen getreten, um hier eine

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nr. 30 des Reichsministerialblatts vom 3. August 1934 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin MWw ea, Scharnhorststr. 4, zu beziehen.

Junhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen: Ungültig⸗ leitserklärung eines Prüfzeugnisses für Lichtspielvorführer. 2. Konsulatwesen: Ernennungen. , e einer Exequatur⸗ erteilung. 3. Finanzwesen: Uebersicht über die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. April bis 50. Juni 1934. 4. Justizwesen: Aenderung der Bekannt⸗ machung der Behörden und Stellen, denen Auskunft aus dem Strafregister zu erteilen ist 5. Neuerscheinungen: Jahrbuch für Kommunalwissenschaft. 6. Polizeiwesen: Ausweisung von Aus⸗ ländern aus dem Reichsgebiete. J. Steuer- und Zollwesen: Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zoll⸗ tarif und des Teils III der Anleitung für die Zollabfertigung. Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zoll- tarif und des Teils II der Anleitung für die Zollabfertigung. 8. , . Bekanntmachung über Aenderungen der . sonalordnung der Deutschen Reichsbahn -Gesellschaft.

Verkehrswesen.

Neuer Präsident der Reichspostdirektion Bamberg.

Zum Präsidenten der Reichspostdirektion Bamberg ist der Oberpostrat Grüneklee aus Oldenburg ernannt worden. Ge⸗ boren im Jahre 1878 in Nörten, Bezirk Hannover, trat er 1897 in Braunschweig in die höhere Postlaufbahn ein. Nach einer mehrjährigen Hes haf lun) bei verschiedenen Aemtern seines Heimatbezirks war er beim Telegraphenamt und Fernsprechamt in Köln, später in Frankfurt (Oder) tätig. 1906 kehrte er nach Braunschweig zurück, wo er bis 1914 der Oberpostdirektion an⸗ gehörte. Während des Krieges war Grüneklee zunächst in Brüssel beim Deutschen Telegraphenamt, 1915 wurde er als Leutnant der Landwehr Nachrichtenoffizier beim Landwehr-Infanterieregi— ment 74, 191t Kommandeur einer Divisions-Fernsprechabteilung. Nach dem Kriege war er als Telegraphendirektor bis 1926 beim Tlegraphenamt in Braunschweig tätig, leitete bis Anfang d. J. das Telegraphenbauamt in Oldenburg (Oldb.) und wurde dann zum Oberpostrat bei der dortigen Reichspostdirektion ernannt.

Zweigpostamt Berlin sw 110 wird geschlossen.

Am 11. August werden die Brief⸗ und Geldannahmestellen sowie die Rohrpoststelle des Postamts Berlin 8sW 11 von Bahn— hofstraße 2a nach dem Postneubau Möckernstr. 139/141 verlegt werden. Gleichzeitig wird das in der Nähe des neuen Post— gebäudes gelegene Zweigpostamt Berlin 8sW 110 (Stresemann— straße 78), das sich im Hause des Hotels Excelsior befindet, dauernd geschlossen werden.

Zollpflichtige Briefsendungen nach Salvador. Im Postverkehr mit Salvador sind Briefe mit zollpflichtigem Inhalt fortan nicht mehr zugelassen. Da Salvador am Päckchen—

dienst nicht teilnimmt und Warenproben mit Handelswert nicht

zuläßt, dürfen zollpflichtige Gegenstände und Waren mit Handels wert ausgenommen zollpflichtige Drucksachen nur noch in Postpaketen dahin verschickt werden.

Einschränkung des Nachnahmeverkehrs aus Deutschland nach Italien.

Die italienische Postverwaltung hat Nachnahmen auf eingeschriebenen Briefs und Kästchen mit Wertangabe aus dem Ausland also auch aus Deutschland nach Italien auf 300 Lire etwa 60 RM fest— gesetzt. Die Versendung mehrerer Nachnahmesendungen von einem und demselben Absender an einen und denselben Empfänger ist unzulässig.

den Höchstbetrag für endungen, Wertbriefen

tragbare Lösung zu finden. Es soll unbedingt vermieden werden, daß eine Ueberschneidung der Beitragsleistungen eintritt, die eine Ueberbelastung bedeutet und damit auf die Wirtschaftsbelebung hemmend einwirkt. In Kürze kann mit einer endgültigen Lösung dieser Frage gerechnet werden.

Die Stahlwarenaussuhr im ersten Halbjahr 1934. Die Ausfuhr von Stahlwaren (Solinger Messerschmiede— waren) im Juni belief sich nach den Verbffentlichungen des Statistischen Reichsamts auf 3644 dz im Werte von 2280 000 RM gegenüber 3338 dz im Werte von 2135000 RM im Vormonat. Die Ausfuhr ist somit der Menge nach um 306 dz und dem Werte nech um 145 900 RM gestiegen. Gegenüber dem Juni des Vorjahres mit einer Ausfuhr von 3495 dz im Werte von 2357 000 RM ist die diesjährige Juniausfuhr der Menge nach um 149 dz gestiegen, dem Werte nach aber um 77 000 RM ge— sunken. Im ersten Halbjahr 1934 belief sich die Stahlwaren⸗ ausfuhr insgesamt auf 16673 dz im Werte von 12441 000 RM gegenüber 20 870 dz im Werte von 14410 000 RM im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Ausfuhr ist mithin der Menge nach um 1197 4⸗ und dem Werte nach um 1969 000 RM ge sunken. Nachstehend die Vergleichszahlen für die vorhergehenden Jahre: 1. Halbjahr in d RM

1934 /,, 19673

1 ö . 20 870

1932

1931

,, s

1929 J 6 36 094

Der Durchschnittserlös für den Doppelzentner beträgt i

Juni rund 625 RM gegen 639 RM im Mai und 651 im April.

* 2 * Die Großeiseninduftrie im Juli. Gestiegene Erzeugung.

In seinem Bericht über die wirtschaftliche L eisenindustrie im Juli 1934 stellt der Zweckverband der Industri und Handelskammern zu Bochum, Dortmund, Essen und Münster zusammenfassend folgendes fest: Roheisen ) erzeugung ist insgesamt arbeitstäglickh vorgeschrittener Jahreszeit ist im schwächung des Inlandsgeschäfts fes die Maßnahmen der Reichsregierung zu

Stütze des Inlandsmarktes die Belebung aber zunehmend nicht unmittelbar an den beschaffungsplan beteiligt verändert ruhig. Ueber blechen kamen zwischenstaatliche

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