1934 / 183 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Aug 1934 18:00:01 GMT) scan diff

RNeichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 183 vom 8. August 1934. S. 2

amm.

C. Zu Anordnung Nr. 10 vom 1. Mai 1934 und zu m Reichs mühlenschlußschein. V. Die Ziffer 1x des Reichsmühlenschlußscheins erhält fol⸗ gende Fassung: 1. Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich nach Empfang der Ware, nicht rt e,, Mängel innerhalb 10 Werktagen legraphisch und schriftlich anzuzeigen. ö . 4 8. b f, der festgestellte 1 den Aschegehalt des Mehles, o wird der Minderwert nach der von Prof. Mohs par ren zinderwertstabelle durch das zuftändige Schiedsgericht festgestellt. 3 Ueberfteigt der festgeftellte Aschegehalt die folgenden Grenzen: Weizenmehl: Type 790 Höchstminderwertsgrenze 939 Latitude bis Type 650 Höchstminderwertsgrenze 759 Latitüde bis Type 563 Höchstminderwertsgrenze 530 Latitüde bis Thbe 562 Höchstminderwertsgrenze 569 (gatitüde bis 3463 Type 405 Höchstminderwertsgrenze 509 Latitüde bis 120 Type 1600 Höchsftminderwertsgrenze 1759 Latitüde bis 1700) Type 2000 Weizenhrotmehl) 2359 (Latitüde bis 2150) Type 1700 (Weizenbackschro) 1909 (atitüde bis 1g Type 105 grob (Weichweizengrieß). 590 Latitüde bis 429 Type 4605 mittel (Weichweizengrieß) 590 KLatitüde bis 420) Thpe 465 fein (Weichweizengrieß) 500 (Latitüde bis 420)

860) 700) 600)

2. Roggenmehl:

Type 997 Höchstminderwertsgrenze 1152 Catitüde his 1050,

Type 1370 (Roggenbackschrot) 1559 Latitüde bis 1420),

Type 1800 Roggenbackschroth 2000 (Latitüde bis 16009), . so ist der Verkäufer berechtigt, innerhalb einer Frist von drei Werktagen nach Empfang der Mitteilung über den Minderwert u erklären, ob er unverzüglich einmalige Ersatzlieferung leistet. Macht er von diesem Recht innerhalb der Frist keinen Gebrauch, „kann der Käufer ö s⸗ a) Die . mit dem erkannten Minderwert übernehmen,

b) Wandlung, .

c) Schadenerfatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Preisdifferenz. =

4. Kommt der Verkäufer trotz der Erklärung zur unverzüg⸗ lichen Ersatzlieferung dieser Verpflichtung , ,, nach, so stehen dem Käufer die unter b und e bezeichneten Rechte zu, ohne daß es einer Inverzugsetzung bedarf. Der Verkäufer hat vom Beginn der unverzüglichen Ersatzlieferung den Käufer sofort drahtlich zu benachrichtigen. .

ö) gion der gi, ene innerhalb der Latitude siiehe Tabelle unter 3), so ist die Ware kontraktlich; liegt der Minderwert über dieser Grenze, jedoch unter der unter 3 angegebenen Höchst— minderwertsgrenze, so ist die Ware vom Käufer mit Minderwert abzunehmen. .

4. ent der Minderwert auf anderen Ursachen und ist er nicht höher als 5 vH bei Mehl, und nicht mehr als 8 vH bei Nach⸗ mehl, Futtermehl, Kleie und sonstigen Abfällen, so ist die Ware mit dem festgestellten Minderwert vom Käufer zu übernehmen.

7. Ist der Minderwert höher als 5 vH bzw. 8 vH, so treten für Verkäufer und Käufer die Rechte und Pflichten aus 3. und 4. in Kraft.

Bemerkung. Die obige Ziffer Venthält folgende, den Bedürfnissen

des Verkehrs entsprechende Aenderungen:

Unter 3, 1 Weizenmehl:

Die neue Type 2000 (das dunkle Weizenbrotmehl) ist hin⸗ zugefügt. Bei den Typen 502, 563, 630 und 790 ist die Latitude erhöht worden. k .

Bei den Typen 630 und 790 ist die Höchstminderwerts⸗ grenze erhöht worden.

Unter 2, Roggenmehl:

Die sortgefallenen Typen 610, 790 und 815 sind fort⸗ gelassen. Tie neue Type 9M ist dafür eingesetzt worden. Der besseren Uebersicht wegen ist die gesamte Ziffer 1X des Reichsmühlenschlußscheins in der veränderten Fassung übernommen.

VI. Mitglieder der Wirtschaftlichen Vereinigung der Roggen—

und Weizenmühlen, die gegen diese Anordnung verstoßen, können gemäß § 22 der Satzungen vom Verwaltungsrat in eine Ord⸗ nungsstrafe bis zu 10 000 RM für jeden einzelnen Fall genommen werden. . Außerdem kann auf Grund der 1. Verordnung über den Zu⸗ sammenfchluß der Roggen- und Weizenmühlen vom 5. 11. 1933 gemäß § 16 in Verbindung mit der. Verordnung über Auskunfts pflicht vom 13. 7. 123 § 6 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft werden, wer gegen die Auskunftspflicht verstößt. . Vf. Diese Anorbnung tritt mit dem 9. August 1934 in Kraft. Sie schließt eine andere endgültige Regelung durch zie Haupt⸗ vereinigung der Deutschen Getreide⸗-Wirtsche auf Grund der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft vom 14. Juli 1934 nicht aus.

Berlin, den 7. August 1934. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Wirtschaftlichen Vereinigung der Roggen- und Weizenmühlen. Helm, Staatsrat.

Der Beauftragte des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft bei der Wirtschaftlichen Vereinigung der Roggen- und Weizenmühlen.

Herbert Daßler.

Anordnung Nr. 14 der Wirtschaftlichen Vereinigung der Roggen⸗ und Weizen⸗ mühlen.

Auf Grund des 85 der Satzungen wird nachfolgende An⸗ ordnung erlassen: A. Betr.! „Regelung für Bestände und für alte Verkäufe von Roggenmehl der Typen 610, 796 und s15, das bis zum 15. Juli

1934 einschließlich hergestellt worden ist.

J. Roggenmehl, das den durch Anordnung Nr. 13 vorgeschrie⸗ Roggenmehltypen nicht entspricht und nicht zur Erfüllung zum Inkrafttreten dieser Anordnung bereits eingegange⸗ Lieferverbindlichkeiten benötigt wird, ist so zu vermischen, daß Typenvorschriften der Anordnung Nr. 13 entspricht. Vorschrift des Absatzes 1 gilt nicht für Roggenmehl der Type 10, 700 und 815, das bei Inkrafttreten dieser Anordnung bereits nach außerhalb rollt oder schwimmt, oder sich auf aus⸗— wärtigen Lägern befindet. II. Soweit Verträge über Roggenmehl der Typen 610, 700 und SIi5 vor Inkrafttreten dieser Anordnung abgeschlossen sind und nicht aus eigenen Mehlbeständen erfüllt werden können, gelten diese Verträge als abgeschlossen über Roggenmehl Type 997 und sind entsprechend zu wandeln. III. Die Wandlung der Verträge in Roggenmehl der Type 997 hat mit folgenden Preisabschlägen zu erfolgen: bei Abschlüssen über Type 610 in Type 997 1,50 RM per rwe kg 1

Vie * n 6

bei Abschlüssen über Type 700 in Type 997 1 RM per S5 kg bei Abschlüssen über Type 815 in Type 997 0,50 RM per . kg

IV. Roggenmehl, das in der Zeit ab 16. Juli 1934 in einer von der Anordnung Nr. 13 abweichenden Type hergestellt worden ist, darf gemäß § 76 Absatz 1 der Verordnung zur Ordnung der

Getreidewirtschaft vom 14. Juli 1934 weder verkauft noch sonst in

Verkehr gebracht oder verwandt werden. Dieses Mehl muß durch 2. gemäß Ziffer 1 Abs. 1 dieser Anordnung den Typen⸗ vorschriften der Anordnung Nr. 13 ine n werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Roggenmehl aus dieser Herstellungs eit auch nicht zur Erfüllung bereits eingegan⸗ gener Lieferverbindlichkeiten verwandt werden darf.

V. Die Mühlen haben der für sie zuständigen Geschäftsstelle der WV. bis zum 15. August 1934 zu melden:

a) den Bestand an Roggenmehl der Typen 610, 700 und 815 am

9. August 1934

b) die Menge der vor dem 9. August 1934 abgeschlossenen und an diesem Tage noch nicht erfüllten 2 über Roggen⸗

mehl der Typen 610, 700 und 815.

Bemerkung:

Gemäß Anordnung Nr. 13 dürfen Roggenmehle der Type 618, 7090 und Si nicht mehr hergestellt werden. Auf auswärtigen Lägern befindliche Roggenmehle der bisherigen Typen 6106, 700 und 815 können in der alten Beschaffenheit verkauft und auf alte Verträge abgeliefert werden. In der Mühle befindliche Mehlvorräte der alten Typen dürfen, so⸗ weit sie bereits verkauft sind, abgeliefert werden. Unver⸗ kaufte Roggenmehlbestände der Typen 610, 700 und 8156, die noch in der Mühle lagern, sind zu vermischen. Verträge über Roggenmehle alter Typen, die nicht mehr aus alten Mehlbeständen abgewickelt werden können, sind zu wandeln. Die notwendige Meldung der Bestände und Verträge ist den Mühlen vorgeschrieben worden.

B. Betr.: „Regelung für Bestände und für alte Verkäufe von Weizenmehl mit Auslandsweizenbeimischung“.

VI. Unverkaufte, mit einer Auslandsweizenbeimischung von 15 v5 oder 30 vH hergestellte Weizenmehlbestände können auch nach Inkrafttreten der Anordnung Nr. 13 verkauft werden. Es sind folgende Aufschläge auf den Preis für Mehl aus Inlands⸗ weizen zu berechnen: 30

a) für Weizenmehl mit RM 3, per 8. kg,

b) für Weizenmehl mit 15 vH Auslandsweizenbeimischung RM 1,50 per 83, kg.

VII. Abschlüsse über Weizenmehl mit 30 * iger oder 15 3 iger Auslandsweizenbeimischung, die nicht mehr aus vor dem 9. August 1934 hergestellten Beständen abgewickelt werden können, sind wie folgt zu wandeln:

a) Abschlüsse mit 30 iger Auslandsweizenbeimischung in solche mit 20 R iger Auslandsweizenbeimischung mit einem Preisabschlag von RM 1, per 3 kg, ;

b) Abschlüsse mit 15 * iger Auslandsweizenbeimischung in solche mit 10 9, iger Auslandsweizenbeimischung mit einem Preisabschlag von RM 0,50 per 25 kg.

Bemerkung:

Bestände an Weizenmehlen, die noch mit 15 * iger und 30 25 iger Auslandsweizenbeimischung hergestellt sind, dürfen weiter verkauft werden, jedoch sind die Aufschläge neu fest— gesetzt. Reichen alte Bestände an Weizenmehl mit Aus— landsweizenbeimischung in dem bisherigen Mischungsver⸗— hältnis zur Abwicklung alter Kontrakte nicht aus, so müssen diese Kontrakte auf Weizenmehl mit dem in Anordnung Nr. 13 vorgeschriebenen Auslandsweizenbeimischungs⸗Ver⸗ hältnis gewandelt werden. (Gemäß Anordnung Nr. 13 dürfen ab 9. August 1934 nur noch Weizenmehle mit 1025 iger und 20 33 iger Auslandsweizenbeimischung her⸗ gestellt werden.)

VIII. Mitglieder der Wirtschaftlichen Vereinigung der Rog⸗ gen- und Weizenmühlen, die gegen diese Anordnung verstoßen, können gemäß 5 2X der Satzung vom Verwaltungsrat in eine Ordnungsstrafe bis zu 10 000 RM für jeden einzelnen Fall ge⸗ nommen werden. ö

Außerdem kann auf Grund der J. Verordnung üher den Zu⸗ sammenschluß der Roggen⸗ und Weizenmühlen vom 5. 11. 1933 gemäß § 16 in Verbindung mit der Verordnung über Auskunfts⸗ pflicht vom 13. J. 1923 5 6 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft werden, wer gegen die Auskunftspflicht verstößt. 1x. Diese Anordnung tritt mit dem 9. August 1934 in Kraft. Sie schließt eine andere endgültige Regelung durch die Hauptver⸗ einigung der Deutschen Getreide⸗-Wirtschaft auf Grund der Ver⸗ ordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft vom 14. Juli 1934 nicht aus.

Berlin, den 7. August 1934.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates der Wirtschaftlichen

Vereinigung der Roggen⸗ und Weizenmühlen.

Helm, Staatsrat.

Der Beauftragte des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft bei der Wirtschaftlichen Vereinigung der Roggen⸗ und Weizenmühlen.

Herbert Daßler.

Auslandsweizenbeimischung

Filmverbot. Die öffentliche Vorführung des Films: „The Mystery of Mr. X' 9 Akte 2345 m, Antragsteller: Metro⸗Goldwyn⸗Mayer Film A.⸗G., Berlin, Hersteller: Metro⸗Goldwyn⸗Mayer, Amerika, ist am 20. Juli 1934 unter Nummer 36 788 verboten worden. Berlin, den 7. August 1934. Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann.

Preußen.

Bekanntmachung. Verbot einer periodischen Druckschrift.

Auf Grund des §1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. J S. 83) in Verbindung mit 5 14 PVG. vom 1. Juni 1931 verbiete ich hiermit die in Düsseldorf erscheinende Wochen⸗ schrif

„Junge Front“ auf die Dauer von vier Wochen, bis 31. August 1934 ein⸗ schließlich.

Düsseldorf, den 8. August 1934.

Der Regierungspräsident. Bachmann.

8

Bekanntmachung. Die heute ausgegebene Nummer 34 der Preußischen Ge⸗ setzsammlung enthält unter Nr. 14162. Pierte Verordnung über die Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung landschaftlicher (ritterschaftlicher) Kreditinstitute. Vom 16. Juli 1934.

Umfang Bogen. Verkaufspreis 020 RM, zuzüglich ei . u beziehen dur von er's Verlag (G. Schench, Berli Wg, Linkstr. 365, und durch den Buchhandel. . Berlin

Berlin, den 9. August 1934. Schriftleitung der Preußischen Gesetzlammlung.

x , e e e e e e e u e e,, Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nummer 22 des Reichsarbeitsblatts vom 5. August 1934 hat folgenden Inhalt:

Teil J. Amtlicher Teil. J. Allgemeines. nungen, Erlasse: Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs. Vom 1. August 1834. Erste Verordnung zur Vereinheit, lichung und Verbilligung der Verwaltung. Vom 19. Juli 183 Preußisches Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Ip. Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Faferstoffverord—

nung. Vom 19. Juli 1934. Betrifft: Faferstoffverordn ung. = . Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Maßnahmen der Reichsregierung zur Verbilligung der Speifefelt,;

VI.. Versorgung und Fürsorge.

für die minderbemittelte Bevölkerung.

Teil Nichtamtlicher Teil. Die Zahl der versorgungs— berechtigten Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen und die Zahl der versorgungsberechtigten ehemaligen Angehörigen der

neuen Wehrmacht und ihrer Hinterbliebenen im Mai 1934. Von . Reichsarbeitsministerium.

Foerster, Oberregierungsrat im Arbeitsstreckung in der Textilindustrie. Von Neitzel, Ministerial— rat im Reichsarbeitsministerum. Altnordisches Seerecht, Handelsgesetzbuch und Seemannsordnung. Von Dr. Paul Grabesn. Ministerialrat im Reichsarbeitsministerium. Zur Tätigkeit de Spruchsenats für Arbeitslosenversicherung in den Monaten April bis Juni 1934. Sozialpolitisches aus dem Auslande: Von der englischen Arbeitslosigkeit und ihrer Behandlung. Von Dr. Her— mann Lufft, Berlin. Sozialpolitische Zeitschriftenschau. Bücherbesprechungen und Bücheranzeigen.

Te il VI. Bekanntmachung von Tarifordnungen und von Richtlinien für den Inhalt von Betriebsordnungen und Einzel— arbeitsverträgen. Streckentarifordnung für Reichsautobahn— strecke Dresden —Meerane. Tarifordnung für das Holzgewerbe in Bayern r. d. Rh. Tarifordnung und Richtlinien für gewerb— liche Gefolgschaftsmitglieder in den Lichtspieltheatern Groß Berlins. Tarifordnung für das Baugewerbe, Urlaubs vegelun im Deutschen Reich. Tarifordnung für die Bleistift⸗ Pinsel

und Bürstenindustrie und für die Borsten⸗ und Haarzurichte rei

in Nordbayern (Ober-, Mittel- Unterfranken und Oberpfalz). Tarifordnung für die Kamm-, Knopf⸗, Haarschmuck- Horn- und Kunsthornindustrie in Nordbahern (Ober-, Mittel-, Unterfranken und Oberpfalz). Ergänzung zur Tarifordnung zur Ferien— regelung für alle Zweige der Holzindustrie und des Holzgewerbes im Wirtschaftsgebiet Hessen. Tarifordnung für die Besatzungen

der deutschen Hochseefischereifahrzeuge, Reich. Tarifordnung

für die in handwerksmäßigen Fleischereibetrieben im Wirtschafts—= gebiet Sachsen beschäftigten Fleischergesellen, Verkäuferinnen, Filialleiterinnen und Aushilfen. Berichtigung der Tariford— nung für das Bauvorhaben der Reichsautobahn Neuhaldens— leben —Wolmirstedt. Tarifordnung für das Entrostungs⸗ und Eisenanstrichgewerbe im Wirtschaftsgebiet Westfalen. Tar. ordnung für Autogaragen und Brennstofftankstellen Groß⸗Hom= burg. Tarifordnung für das Malergewerbe, Urlaubsregebhnz im Deutschen Reich. Tarifordnung für gewerbliche Arben nehmer in der Filmindustrie Stadtgemeinde Berlin und Reg— Bez. Potsdam. Tarifordnung C(Tiefbauarbeiterlöhne) füt Kraftfahrbahn München —andesgrenze. Tarifordnung (Fach— arbeiterlöhne) für Kraftfahrbahn München Landesgrenze. Richtlinien für den Urlaub der Lehrlinge im sächsischen Hand— werk. Tarifordnung zur Urlaubsregelung im Brauereigewerbe im Wirtschaftsgebiet Hessen. Tarifordnung für das 5 gewerbe im westl. Allgäu und in Kempten. Tarifordnung für Wegebauarbeiten in Pommern. Tarifordnung für das Stuck⸗ gewerbe in der Pfalz. Tarifordnung für die Elsterberichtigungs— arbeiten bei Gera. Tarifordnung nebst Lohntafel für das Adressenverlagsgewerbe Gr.⸗Berlin und die Prov. Brandenburg, Grenzmark Posen⸗Westpreußen einschl. Kr. Hoyerswerda (ausschl. Fraustadt). Tarifordnung für das Glasreinigungsgewerbe in Stadt- und Landkreis Breslau. Tarifordnung für Lichts theater in Cuxhaven. Tarifordnung für die in den technischen Betrieben der chemigraphischen Anstalten, Kupfer- und Tiefdrucke= reien beschäftigten Hilfsarbeiter und -arbeiterinnen. Tariford— nung für die Wanderarbeiter im Wirtschaftsgebiet Pommern. Tarifordnung (Deputatregelung) für die land⸗ und forstwirtschaft⸗ lichen Betriebe im Wirtschaftsgebiet Pommern. Tarifordnung (Arbeitsverpflichtung der Deputatenfrauen) für die land- und ,,,, Betriebe im Wirtschaftsgebiet Pommern. arifordnung (Hofgängerregelung) für die land⸗ und forstwitrt⸗ schaftlichen Betriebe im Wittschaftsgebiet Ps⸗aG mern. Taxi ford nung (Arbeitszeitregelung) für die land⸗ und forstwirtschaftlichen Betriebe im Wirtschaftsgebiet Pommern. Tarifordnung für de Metallindustrie in den Kreisen Liebenwerda, Schweinitz, Torgau

rechts der Elbe sowie Stadt Torgau. Tarifordnung für de; Bäckergewerbe in Württemberg und Hohenzollern. Tarifor⸗- nung für die Ruhrsandsteinindustrie im Ruhrsandsteingebiet. Tarifordnung für Oderwasserstraßen bei Breslau. Tarifor

nung für Stein⸗, Kies⸗ und Sandgewinnung Baden. Tar ordnung für Lichtspieltheater in Dresden. Tarifordnung die Landarbeiter in Sachsen. Tarifordnung für die Hartste industrie in der Rheinpfalz und für die bei Grumbach, Pfeffel bach und Thallichtenberg gelegenen Steinbruchbetriebe. Tarif ordnung für die Schuhindustrie im bayer. Reg.Bez. Pfalz m Ausnahme der Stadt Pirmasens. Tarifordnung für Lichtspiel theater in Rostock und Warnemünde. Tarifordnung für die

landwirtschaftlichen Betrieben Thüringens beschäftigten Melt Tarifordnung für die deutsche Zigarrenherstellung. Tar

ordnung für die kaufmännischen Angestellten in den Betrieben d Münchener Großmarkthalle.

Kunst und Wissenschaft. Aus den Staatlichen Museen.

Außer den amtlichen Rundgängen finden in der folgende Woche in den Staatlichen Museen die nachstehenden Führungen und Vorträge statt:

Donnerstag, den 16. August.

11 Uhr: Die großen deutschen Meister der Dürer⸗Zeit, Treffpun

eutsches Museum, Schlütersaal.

Sonnabend, den 18. August. 14 Uhr: Italienische Bildwerke, Treffpunkt Friedrich Museum. 12 Uhr: Aegyptische Treffpunkt Museum.

Eingang

Neue

Abteilung, Eingang

Gesetze, Verord.

Kaiser⸗⸗

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 183 vom 8. August 1934. S. 3

Verkehrswesen.

Die Grenzen des Unterhaltungsrundfunkts.

Der Reichspostminister hat die Bedingungen für die Erxrich⸗ tung und den Betrieb von Rundfunkempfangsanlagen mit so— orliger Wirkung geändert. Danach berechtigt die Genehmigung nur zur Aufnahme der Darbietungen des Rundfunks, der „Nach⸗ richten an alle, und der Wellen der Versuchssender. Sollte un— beabsichtigt sonstiger Verkehr empfangen werden, so darf er weder aufgezeichnet, noch anderen mitgeteilt, noch für irgendwelche Zwecke verwertet werden; es darf nicht einmal das Vorhandensein solchen Verkehrs irgendwie zur Kenntnis anderer gebracht werden. Sonstiger Verkehr im Sinne dieser Bestimmung sind auch die Nachrichten der besonderen Funknachrichtendienste des In- und Auslandes, z. B. des Hochsee⸗, des Presse⸗, des Sport- und des Wirtschaftsfunks, zu deren Aufnahme nur die Teilnehmer an diesen Diensten berechtigt sind.

Die gewerbsmäßige Verbreitung der Darbietungen des Rund— funks ist nur mit Zustimmung der Reichsrundfunk-Gesellschaft m. b. H., Berlin, zulässig. Urheberrechtliche Bestimmungen werden hierdurch nicht bevührt.

Wasserstraßenbau als Seehafen⸗Politik.

Unter der Führung des Reichsverkehrsministers ist die Orga⸗ nisation der deutschen Binnenschiffahrt straff und klar geordnet worden. An Stelle des einstmals zersplitterten Verbandswefens mit seinen gegeneinander und nebeneinander arbeitenden Organi— sationen verfügt die Binnenschiffahrt heute über einen übersichtlich geordneten Bau, der die Arbeit im Dienste dieses Wirtschafts— zweiges wesentlich vereinfacht und ihre Stoßkraft beträchtlich stärken wird. Die am 28. August in Magdeburg stattfindende große Ver— anstaltung des Vereins zur Wahrung der Elbeschiffahrts-Inter— essen und die am 21. September folgende Gesamttagung der Deut— schen Binnenschiffahrt, die Versammlung des Zentralvereins für deutsche Binnenschiffahrt in Breslau, werden, wie Dr. Robert Platow in der Deutschen Volkswirtschaft erklärt, im Zeichen dieser alle Glieder der Binnenschiffahrt erfassenden Neuordnung der Or— ganisationen stehen. Ein Thema werde vor allem im Mittelpunkte stehen, nämlich die Erörterung der Grundsätze, nach denen die deutsche Wasserstraßen⸗Baupolitik in den kommenden Jahren und Jahrzehnten ausgerichtet werden solle. Auch hier habe die natio⸗ nalsozialistische k grundlegende Klarheit geschaffen. In dem gegenwärtigen Zeitpunkte, da wir nur noch wenige Jahre vor der Vollendung des Mittelland⸗Kanals und damit vor der engen Verbindung der großen natürlichen deutschen Ströme unter⸗ einander ständen, sei es wichtig, sich mit diesen Grundsätzen ein⸗ gehender zu befassen. Als die wichtigste Aufgabe sehe die Reichs⸗ regierung den Ausbau der deutschen Seehafenströme an.

Aus der Verwaltung.

Teilnahme an der Volks abftimmung soll erleichtert werden.

Preuszische Durchführungsbestimmungen für den 19. Auguft.

Für die Durchführung der Volksabstimmung über das Stagtsoberhaupt des Deutschen Reiches am Sonntag, den 19. August 1934 finden die gleichen Vorschriften Anwendung, die schon bei der Volksabstimmung am 12. November 1935 galten, und zwar. nicht nur die Vorschriften des Reiches, sondern, wie der preußische Innenminister in einem Runderlaß mitteilt, auch die damaligen preußischen Bestimmungen, z. B. über Stimm— bezirke, für entlegene Ortsteile, für Kranken- und Pflege⸗ anstalten, über aktive Mithilfe von Beamten, Arbeitern und An⸗ gestellten des öffentlichen Dienstes bei der Volksabstimmung, über die Zulässigkeit von Parteiuniformen und Abzeichen und' über den Polizeischutz für die Wahllokale und die Abstimmenden. Darüber hinaus ordnet aber wie Ndz. meldet, der preußische Innenminister neu an, daß jedem deutschen Volksgenossen die Teilnahme an der bevorstehenden Abstimmung erleichtert werden soll. Das gilt besonders für Stimmbevechtigte, die sich am Ab— stimmungstage auf Reisen befinden. Die Gemeindebehörden haben Anträge dieser Personen auf Ausstellung von Stimm— scheinen sofort zu erledigen. Dabei ist von der Forderung eines Nachweises, daß der Antyagsteller aus begründetem Anlaß reisen muß, mit Rücksicht darauf abzusehen, daß der Abstimmungstag noch in die Hauptreise⸗ und Ferienzeit fällt. ö

Grundsätzlich erfolgt die Stimmabgabe durch Eintragung eines Kreuzes in den Kreis. Wenn jedoch ein Abstimmender' auf irgend eine andere Weise seinen Willen kundtut, sei es, daß er das Wort „ja“ oder „nein“ einträgt oder daß er eines der beiden Vierecke bzw. den Kreis durchstreicht oder ankreuzt oder daß er eines der vorgedruckten Worte „ja“ oder „nein“ ausstreicht oder eines dieser beiden Worte anhakt, so ist der Stimmzettel, wie der preußische s betont, gültig. Die Abstimmungs—

Innen minister vorstände sollen hierauf ganz besonders aufmerksam gemacht werden.

; Weiter enthält der Runderlaß die üblichen Anweisungen an die Behörden über die Feststellung des Abstimmungsergebnisses und seine Weitermeldung. Dabei wird insbesondere angeordnet, daß die Gemeindebehörden und die Abstimmungsleiter die Melde⸗ termine streng innehalten, damit der Reichswahlleiter so schnell wie irgend möglich das vorläufige und endgültige Ergebnis fest⸗ stellen kann. . .

Handels te in.

Die Leipziger Herbstmesse 1934 im Schnittpunkt von Inlandskonjunklur und Ausfuhrsteigerung.

Von Dr. Raimund Köhler, Präsident des Leipziger Messeamts.

Die Frage nach den Aufgaben und den geschäftlichen Möglich— keiten der Leipziger Herbstmesse 1934, die am 26. August beginnt, ist eine Frage nach ihrem Standort im Kampfe für die Wieder— gesundung der deutschen Volkswirtschaft, die in den vergangenen 18 Monaten durch stärkste Antriebe des Staates einen gewaltigen ersten Schritt auf dem Wege des Wiederemporschwungs getan hat. Durch ihn sind im gegenwärtigen Augenblick alle wirtschaftlichen Kräfte wieder in Bewegung, und die Losung heißt daher heute nicht mehr „Ankurbelung“,E, sondern „Vereinheitlichung“ der Konjunktur.

Fraglos haftet der Belebung noch eine Uneinheitlichkeit an, deren Beseitigung für die Sicherung des gewonnenen Terrains on größter Wichtigkeit ist. So stehen beispielsweise neben noch mer stark notleidenden Exportindustrien, wie sie besonders auf der Leipziger Messe ausstellen, Fabrikationszweige, die mit Doppel chichten arbeiten, und ähnliches. Die erste Besserung der Lage urch die öffentliche Arbeitsbeschaffung kam vorwiegend den Pro—

tionsgüterindustrien zugute, während die Verbrauchsgüter— branchen erst in letzter Zeit und indirekt stärkeren Anteil erhielten. Ter Produktionsindex für die Produktionsgüterindustrien stieg von 54, im April 19533 auf 800 im April 1834, während sich der gleiche Index für die Verbrauchsgüterindustrien in derselben Zeit von 82, auf gö5,5 hob. Die Produktionsgüterindustrien hatten den Hauptanteil an den Zuwendungen für Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden und Wohnungen, und auch der öffentliche Tiefbau half wie besonders deutlich die erfolgreiche Leipziger Frühjahrs⸗ in zeigte vor allem diesem Teil der deutschen Industrie—

Mit der späteren, indirekten Einschaltung der Verbrauchs— guterindustrien in den Aufschwung und mit dem damit einsetzen— den verstärkten Massenbedarf an solchen Artikeln, die viel Mate— rial verschlingen, wurden die Schwierigkeiten der Beschaffung

n ausländischen Rohstoffen in ein höchst akutes Stadium ge=

Die Wirtschaftsführung sah sich genötigt, im Interesse der

Terhütung eines Auseinanderfallens der Belebung das Tempo w Konjunkturbesserung durch Anordnung von Produktionsein— Hrankungen teilweise selbst zu zügeln. Es ergab sich zwangs— äusig das Erfordernis, die Belebung planmäßig zu lenken, üm m dadurch diejenige Ausgeglichenheit zu verleihen, die den ge—

Antwirtschaftlichen Notwendigkeiten am besten Rechnung trägt. Wee Lage findet die Leipziger Herbstmesse vor, und die Frage, „Geschäft sie hringen wird, ist daher in ganz entscheiden—

Maße davon abhängig, wie weit sich Handel und Industrie

dieser Messe in den Dienst einer solchen Konjunkturlenkung

stellen vermögen.

Wie die Frühjahrsmesse 19534 mit ihrer Großen Technischen Fefe und Baumesse ihre Aufgabe als Förderin der Konjunktur n den Produktionsmittelindustrien in jeder Weise erfüllt hat, Pn Id auch die Herbstmesse, deren Hauptgewicht ja gerade auf Branchen der Mustermesse liegt, das ihre beitragen zur Aus— mung, des Absatzes. Erfahrungsgemäß heben sich erst in einem rächtlichen Zeitabstand nach Beginn der konjunkturellen Er— Whung des Produktionsvolumens auch die Einzelhandelsumsätze. in. Zeit stehen wir in dieser zweiten Phase. Die Umsätze steigen, . wir haben keine Veranlassung zu der Annahme, daß diese ö t wicklung vorzeitig zu Ende gehen wird. Dies dürfte zumin— in, all den Artikeln nicht in Frage kommen, in denen gesetz⸗ Froduktionsbeschräntungen nicht vorliegen und eine reich— bihe gagerhaltung nach der Natur per Dinge am Plgtze ist. Die borstehende Herabsetzung der Umsatzsteuer im Großhandel von Died sauf , vH wird eine wesentliche Beeinträchtigung der Ke n itionsmöglichtejten beseitigen. Man wird wieder größere in auf Lager nehmen und auf der Messe mit langfriftigeren Sm sitionen herauskommen können, Hier liegt aber auch die

de zu einem ausgeglicheneren Geschäft in denjenigen Zweigen

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der Fertigwarenindustrie, die voraussichtlich unter einer gewissen Rohstoffknappheit leiden werden. Die langfristige Disposition auf. der Leipziger Messe wird dazu beitragen, das Bild des Be— darfs auf mehrere Monate hinaus festzulegen, wodurch der ein— zelne Hersteller zuverlässige Stützen seines Produktionspro⸗ gramms gewinnt. Eine solche Stabilität des Erzeugungspro⸗ gramms ist aber für eine sinnvolle und reibungslose Bewirtschaf⸗ tung ausländischer Rohstoffe notwendig. Die Leipziger Herbst— messe wird dadurch noch stärker als bisher das Clearing House der innerdeutschen Wirtschaft. ö

. Der Verstärkung der Nachfrage entspricht normaler Weise ein Anziehen der Preise. Es ist hier nicht nötig, die sehr gewich—⸗ tigen Gründe aufzuführen, die die Wirtschaftöführung veran— lassen, Preissteigerungen nicht zuzulassen, es sei denn, es liegt eine Verteuerung eines Rohstoffes vor. Damit aber wird die Initiative des Händlers von vornherein stärker auf die Siche⸗ rung eines möglichst großen Anteils an der Menge des zu befrie— digenden größeren Bedarfs gerichtet, weil nicht die Preise, sondern der Umfang der getätigten Geschäfte die Höhe der Er— trägnisse bestimmen werden. Auch der Industrie liegt nach Aus— schaltung der Möglichkeiten einer Preishausse alles daran, durch mengenmäßige Vermehrung des Absatzes, durch die sich die fixen Kosten auf ein höheres Produktionsbolumen vertellen und so relativ pro Produkteinheit verkleinern, einen Mehrertrag zu er— zielen. Diese Hinlenkung der Belebung auf eine ausgesprochene Mengenkonjunktur bedeutet auf der Herbstmesse ein Zuruͤcktreten der Preisfrage hinter der Frage der Erweiterung des Massen⸗ absatzes von Qualitätsartikeln, der allein einen Nutzen lassen wird. Dahin wird das Inlandsgeschäft auf der Messe auch durch den Umstand gedrängt werden, daß die Kaufkraft der Massen nach wie vor auf billige Waren angewiesen bleibt, denn der Ein⸗ kommensunterschied zwischen der Unterstützung und dem Lohn ist bei einem großen Teil der wieder k vormaligen Arbeitslosen, die meist in die niedrigen Lohnstufen des Tiefbaues usw. eintraten, leider nicht allzugroß.

Aus den geschilderten Zusammenhängen ergibt sich, daß der Termin der Leipziger Herbstmesse ziemlich genau mit dem Zeit⸗ punkt zusammenfallen dürfte, an welchem die erfolgreiche Weiter— führung der Inlandskonjunktur akut abhängig werden wird von einer Steigerung der deutschen Ausfuhr. Ueber die in höch⸗ stem Umfange notwendige Ausweitung unserer Ausfuhr brauchen hier keine Worte mehr verloren zu werden. Es ist bereits der Abschluß von Geschäften wünschenswert geworden, die keinen Nutzen lassen, wohl aber einen gewissen Devisenanfall bringen. Angesichts eines solchen Notstandes erlangt die Leipziger Herbst⸗ messe, zu der doch immerhin mindestens 4000 –— 5000 Einkäufer aus dem Auslande erscheinen werden, eine schlechthin entscheidende Bedeutung. In Leipzig müssen unbedingt Exportaufträge her⸗ eingeholt werden. Der abstrakte Begriff des Devisenproblems gewinnt heute ein ganz konkretes Gesicht: hinter ihm ssteht die Realität der Rohstoffverknappung, die überwunden werden muß.

Daß die Exportarbeit in Leipzig schwer sein wird, wissen wir alle. Zu den sattsam bekannten, seit Jahren wirkfamen Hem— mungen ist in letzter Zeit auch noch eine ausgesprochene Deflations⸗ politik der Goldblocklander getreten, nämlich Hollands, Frankreichs, Belgiens und der Schweiz, die zu unseren ältesten und besten Kunden zählen, und diese Deflationspolitik wird die Ausfuhr dorthin weiter erschweren. Es ist auch kein Trost, daß sich der gesamte Welthandel noch nicht gebessert hat. Er ist wertmäßig 1933 gegenüber dem Vorjahre nochmals um 10 zurückgegangen, und das erste Vierteljahr 1934 brachte ebenfalls noch keine nennens— werte Bewegung. Trotzdem haben aber einzelne Länder, so vor allem England und Japan, für sich Erfolge buchen können, mit Mitteln allerdings, deren Anwendung uns verschlossen ift. Wir

wollen weder mit einer Abwertung der Mark noch mit einer Herabsetzung des Preisniveaus fei es nun durch eine die Ar— beitslosigkeit erneut vermehrende Deflation, sei es durch den von Itglien beschrittenen Weg der Senkung der Lähne eine kurz— fristige Steigerung unserer Konkurrenzfähigkeit herausholen. So bleibt uns neben dem Ausbau und der Entbürokratisierung des Zusatzausfuhrverfahrens, neben der Außenhandelspolitik, die be— stimmte Märkte durch Gegenseitigleitsabkommen zu sichern sucht, und neben der praktischen Epporthilfe, wie sie vor allem die Reichs— stelle für Außenhandel und das Leipziger Meßamt leisten, nur die tägliche Kleinarbeit übrig. „Es gibt keine Patentlösung und keine Wunder, sondern nur tägliche Mühe“, so formulierte der Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Außenhandelsstellen auf der Bremer Tagung für Außenhandel recht anschaulich die Aufgabe. Und diese Aufgabe ist den deutschen Exportfirmen auch am Messestande in Leipzig gestellt.

Berliner Börsenbericht vom 8. August.

Stärkere Aufwärtsbewegung.

Nach 6 tägiger Unterbrechung eröffnete die Berliner Börse in fester Tendenz. Bei den Banken hatten sich in den Tagen der Börsenruhe größere Publikumsorders angesammelt, und auch die Kulisse trat wieder als Käufer auf. Die Kurse konnten daher bereits anfangs um mehrere Prozente anziehen. An einigen Märkten und in Werten, die in der letzten Woche stärker gelitten hatten, gingen die Kurssteigerungen bis über 5 vH. Die Be⸗ trauung Dr. Schachts mit dem Wirtschaftsministerium wurde freundlich kommentiert und diente ebenso wie befriedigende Nach— richten aus der Wirtschaft als Anregung. Trotzdem im Verlauf teilweise Gewinnmitnahmen erfolgten, konnte sich die feste Tendenz bis zum Schluß behaupten.

Am Montanmarkt stand Mannesmann (plus 314 v5) im Vordergrund des Interesses Gelsenkirchen plus 3 v5; Stol⸗ berger Zink erschienen mit Plus⸗Plus-Zeichen. Stärker favori— siert waren Braunkohlenwerte, für die größtenteils am letzten Börsentag keine Notierung zustande kam. Rhein. Braun ge— wannen vH, Eintracht 4 vH und Ilse 314 vH. Kaliwerte lagen sehr fest; Aschersleben plus 6 vH, Salzdetfurth und Westeregeln je plus 4 vH. Die Farben⸗-Aktie konnte 37 und Chemische Heyden sogar 5 vH gewinnen. Für Elektrowerte war das Interesse etwas geringer, stärker gefragt Siemens (plus 3M vH). Versorgungspapiere waren durchschnittlich um 3 vH befestigt. Infolge einer Mitteilung über günstige Absatzentwick— lung gewannen Schultheiß 4 vH. Reges Interesse beanspruchten Maschinenwerte, unter denen Berlin-Karlsruher 8 v5 gewinnen konnten. Berliner Maschinen stiegen um 1 vH an. Auch Bankaktien waren etwas befestigt, Reichsbankanteile plus 12 v§. Kunstseideaktien hatten Nachfrage; Aku plus 3 v5. Aschaffen⸗ burger Zellstoff erschienen mit Plus⸗Plus-⸗Zeichen.

Die feste Stimmung der Einheitsmärkte übertrug sich auch auf dem Kassamarkt. Hervorzuheben ist Kali Chemie (Flus⸗Plusj. Renten lagen fester; Altbesitz plus 1 vH, Schuldbücher durch— schnittlich um z vH erhöht. Tagesgeld für erste Adressen wurde mit 4 vH genannt. Am internationalen Devisenmarkt war das Pfund gegen Kabel etwas fester. Die Berliner Devisennotierung laute für den Dollar auf 2,505 und für das Pfund auf 12,655

Vörsenrichtzahlen für die Woche vom 30. Juli bis 4. August. Die vom Statistischen Reichs amt errechneten Börsenrichtzahlen stellen sich in der letzten Woche (30.7. bis 4. 8) im Vergleich ur

Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt vom , . bis 4. 8. bis 28.7.

Monats⸗ durchschnitt . . Juli Attienturse (Inder 1924 bis 1926 1506) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie .. Handel und Verkehr.. 1 Kursniveau der 6 95 igen festverzinslichen Wert⸗ papiere Pfandbriefe der Hyp.⸗Akt. w Pfandbriefe der öffentlich⸗ rechtlichen Kredit⸗Anstalten Kommunalobligationen .. Sonstige öffentl. Anleihen. Industrieobligationen ... n, .

I) Ohne Reichsanleihen.

87,21 86,33 72,45 S0, 18 78,24

89, 22

87,33 8h, 02 S4, 261) 87,49

Anordnung über die Abwicklung des Zahlungs⸗

verkehrs mit Bulgarien, Estland, Jugoslawien,

Lettland, Rumänien und der Türkei. MNeu⸗ einreichung repartierter Devisenanträge.

Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit:

L. Einzahlungen auf die Girokonten der Länder, mit denen ein Zahlungen in dritter Währung ausschließendes Verrechnungs⸗ abkommen besteht.

Zur ordnungsmäßigen Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit den Ländern Bulgarien, Estland, Jugoslavien, Lettland, Ru⸗ mänien und der Türkei ist eine Auffüllung der für die Noten⸗ banken dieser Länder bei der Reichsbank geführten Verrechnungs konten erforderlich. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat deshalb im Runderlaß Nr. 86/34 angeordnet, daß bis u weiteres Einzahlungen auf diese Konten in voller Höhe des Grundbetrages der allgemeinen Devisengenehmigungen vor genommen werden können. Zu Einzahlungen auf das Konto der Türkischen Zentralbank können außerdem sämtliche Firmen, die türkische Waren bezogen haben, ohne Rücksicht darauf, ob sie die allgemeinen Voraussetzungen zu einer Devisengenehmigung er füllen, in unbegrenzter Höhe Genehmigungen erteilt werden. Es wird noch besonders darauf hingewiesen, daß Einzahlungen auf das Verrechnungskonto nur zur Bezahlung solcher Waren zulässig sind, die aus dem Lande stammen, für deren Notenbanken das Konto errichtet ist.

II. Neueinreichung repartierter Devisenanträge.

Für die Wiederholung von Devisenanträgen, die im Monat Juli gestellt worden sind, und auf die infolge der Repartierung die angeforderten Devisen nicht voll zugeteilt werden konnten, gilt dieselbe Regelung, wie sie für den Monat Juli getroffen war. Bei einer Wiederholung nach dem 1. August 1931 müssen diese Anträge auf den gekürzten Höchstbetrag der allgemeinen Genehmd? gungen für diesen Monat angerechnet werden.