Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 193 vom 20. August 1934. S. 4
Handelste il. Vorschau auf Leipzig.
Am 26. August beginnt die Leipziger Herbstmesse 1934. Es sind ihr diesmal keine Sonderschauen angegliedert, wie etwa die „Braune Großmesse“ und die „Sachsenschau“ vor einem Jahr oder der Mitteldeutsche Landwirtschafts markt 1932, sondern es ind erstmals wieder seit 1931 nur die reine Messe statt, d. die Mustermesse in den diesmal 29 Meßhallen der inneren Stadt und die Messe für Bau⸗, Haus⸗ und k. auf dem Aus⸗ tellungsgelände. Die Herbstmessen der letzten Jahre waren wie . beschickt und besucht:
Geschäftliche Besucher aus Deutschland Ausland
70113 8194 5302 59 774 5083 5665 91 h26 3697
In der Ausstellerziffer von 1933, der ersten Messe im national⸗ sozialistischen Staat, befinden sich die 397 Firmen der Braunen Großmefse und 288 Firmen der Sachsenschau. Rechnet man diese ab, fo dürfte man mit den verbleibenden rund 4380 Ausstellern zu einer Zahl gelangen, die diesmal sogar noch etwas überschritten werden wird. .
Auf der Textilmesse wird die aus der Devisenlage ent⸗ standene Notwendigkeit, die einheimische Rohstoffbasis zu erweitern und die vorhandenen ausländischen Rohstoffe durch stärkere Er⸗ zeugung von mit Kunstseide gemischten Garnen zu strecken, in den gezeigten Mustern sichtbaren Ausdruck finden. Unter besonderen Hinweis auf diese notwendige teilweise Umstellung hat der Reichs⸗ bund des deutschen Textileinzelhandels kürzlich seinen Mitgliedern dringend ans Herz gelegt, die Leipziger Herbstmesse zu Orientierung und Einkauf zu benutzen. Im Export erhofft man ein einiger⸗ maßen gutes Geschäft mit den umliegenden europäischen Staaten.
In Spielwaren erwarten die Aussteller ein gutes Mittel⸗ geschaͤft, wobei sie versuchen werden, einen Teil der schwer ver⸗ käuflichen Exportware auf den Inlandsmarkt (Weihnachtsgeschäfth) unterzubringen. Exportaufträge erhofft man vor allem mit Hilfe des Zufatzausfuhrverfahrens von Abnehmern aus solchen Ländern zu erlangen, mit denen neue Handelsabkommen geschlossen wurden. Einzelne Firmen weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, daß neuerdings gigypten vertraglich mit Deutschland übereingekommen ist, im Tausch gegen Rohstoffabnahmen die deutsche Spielwaren⸗ einfuhr zu begünstigen. .
Auf der Sportartikelmesse wird das Hauptgeschäft auf dem inneren Markt zustande kommen. Das JInteresse des Handels hat besonders in Wintersportartikeln, vor allem infolge diesbezüglicher Pläne der Organisation Kraft durch Freude“ viel früher als fonst eingesetzt. Auch im Auslandsabsatz werden Winter⸗ sportgeräte eine große Rolle spielen, so im Geschäft mit Frankreich, wo seit etwa einem Jahre eine Welle der Begeisterung für alle Formen des Wintersportes eingesetzt hat.
Die Messe für Lederwaren und Reiseartikel steht zum Teil unter den Schwierigkeiten der Abhängigkeit von aus⸗ ländischen Rohstoffen. So dürfte vor allem die Entwicklung des Geschäfts in Saffian⸗Lederwaren, die bekanntlich aus ,,, Fellen hergestellt werden, interessant sein. Ein beträcht icher Teil der Erzeugnisse, die zur Meffe kommen, besteht indessn aus Leder⸗ waren heimischer Herkunft, die einen großen Lohn- und einen relativ geringen Materialanteil haben. Das Inlandsgeschäft hat sich seit mehreren Monaten durch stetige Zunahme der Umsätze (Uniformbedarf) gehoben, so daß die meisten. Offenbacher Firmen gut beschäftigt sinb. Man rechnet auf dem Binnenmarkt mit groß⸗ zügigen Eindeckungen für das Weihnachtsgeschäft. Das Export⸗ geschäft ist bisher immer noch unbefriedigend gewesen, doch erscheint der stärkere Zug nach Qualitätsware in erholten Welthandels⸗ ländern die Aussichten erfolgreichen Konkurrierens mit über⸗ seeischen Ländern (Japan, Marokko!) zu erhöhen.
Die deutsche Glaswaren⸗ und Porzellan⸗, Steingut⸗ und Tonwarenindustrie ist eine derjenigen Branchen, die die Leipziger Messe praktisch vollkommen lückenlos beschicken und für die eine Rohstofffrage nicht existiert. Im In⸗ laͤndsgeschäft wurde durch scharfe Kartellierungsmaßnahmen die Rentabilität nicht nur in der Industrie, sondern auch im Handel sichergestellt, und in Porzellan ist beispielsweise auch die Ausfuhr 1934 mindestens mengenmäßig wieder gestiegen.
Die Eisen- und Stahlwarenfirmen kommen nach Leipzig mit der Hauptaufgabe der Wiederheranziehung der aus⸗ ländischen Abnehmer. Auf der jüngst beendeten „Solinger Stahl⸗ warenwoche“ ist erneut diese Notwendigkeit für eine Industrie,
Jahr Aussteller
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1933
die bis zu 80 v5 auf den Auslandsabsatz angewiesen ist, unter⸗ strichen worden. Ünter den Ausstellern von Haus- und Küchengeräten, unter denen sich auch leistungsfähige Firmen für Gummiwaren befinden, herrscht große Zuversicht in bezug auf das Inlandsgeschäft. Als typische Verbrauchsgüterindustrie hat diese Branche in den letzten Monaten ihre Umsätze kräftig erhöhen können. Exportaufträge werden aus den Ländern mit Gegen⸗ seitigkeitsabkommen befonders in Stapelware und arbeitsparenden Neuheiten erwartet. ö ö
Die fast lückenlos an der Leipziger Messe beteiligte deutsche Edelmetall-, Uhren ⸗ und Schmuckin du st rie ist in dem Meßhaus „Specks Hof“ konzentriert. Zwei Drittel des Um⸗ satzes sind früher regelmäßig ins Ausland gegangen, wovon das meiste jetzt ausfällt. Andererseits ist die Teilnahme an der Binnenmarktsbelebung bisher noch nicht so stark gewesen, daß sich die Lage in dieser thpischen Exportindustrie wesentlich gebessert hätte. Ihre fast restlofe Beteiligung in Leipzig läßt erkennen. mit welchem Ernst gerade in diesen Kreisen um die Ausfuhrsteigerung gerungen wird. Auch die kunst gewerblichen Aussteller haben noch nicht in zufriedenstellendem Maße an dem Wieder⸗ auffchwung der Wirtschaft teilgehabt. Um so lebhafter sind ihre besonderen' Anstrengungen auf der Messe zu begrüßen. Im Meß⸗ haus Petershof findet diesmal eine Schau der besten Stücke jedes Ausstellers statt, und an jedem einzelnen Stück befindet sich ein Hinweis, an welchem Stand die betreffende Herstellerfirma anzu⸗ freffen ist. Auch die Kollektivverkaufsschau von Erzeugnissen des Thüringer Kunsthandwerks und Kunstgewerbes dient dem gleichen Zweck der Bedarfsweckung. 3 .
Die Nahrungs- und Genußmittelmesse erfährt diesmal eine Ünterstreichung ihrer Bedeutung durch die Initiative des Reichsnährstands. Ein Werbeaufbau in Form eines deutschen Bauernhauses auf dem Marktplatz wird auf die im Rahmen dieser Fachmesse stattfindende JJ hinweisen.
In der Messe für Bücher, Bilder und Post karten, die in Leipzig in Verbindung mit der Papier⸗ und Schreibwaren⸗ messe abgehalten wird, herrschen die messefähigen Sparten des Buch⸗ handelsgeschäfts vor, d. h. das meist im Serienabsatz zu liefernde Jugendschrifttum, Bilderbücher, Sportliterxatur te. Die durch den weltanschaulichen Wandel erforderliche. Ersetzung dieses Schrifttums wird der Messe bei sehr sorgfältiger Auswahl und Disposition (Kitsch) ein lebhaftes Geschäft bringen, Im Export rechnet man mit gutem Abfatz in Kunstdrucken, Heiligenbildern und Musikalien.
Den Mittelpunkt der Messe für Bau-, Haus- und Betriebsbedarf auf dem Ausstellungsgelände wird die Bau⸗ messe bilden, deren Ausstellerzahl größer sein wird als zur Herbst⸗ mefse 1933 und zur Frühjahrsmesse 1834. Die Ausstellerzahlen ent⸗ wickelten sich seit dem Herbst 1931 für die Baumesse wie folgt: Herbst 1931 273; Frühjahr 1932 211; Herbst 1932 241; Frühjahr 1933 208; Herbst 1555 2583; Frühjahr 1934. 269; Voranmeldungen Herbst 934 rund 300. Seit 1950 ist die Baumesse im Herkst immer besser beschickt worden als im Frühjahr. Auf der Herbstbau— messe stehen die Baustoffe im Vordergrund, zu deren Aus⸗ . und Prüfung die Bauunternehmer 5 das Winter⸗ halbjahr benutzen, um über die in der Sommersaison zu ver⸗ wendenden Materialien im klaren zu sein. Ganz folgerichtig ist aus diesem Grunde auch zur diesjährigen Herbstmesse ein
uwachs an Ausstelern in den Gruppen Baustoffe festzustellen. ö allgemein wird sich der Bedarf der Siedlungsbauten ziem⸗ lich deutlich auf dieser Messe ausprägen. Die Messeausstellungen in' Betriebs- und Hausbedarf in Halle 21 werden im wesent— lichen auf den Bedarf mittlerer und kleinerer gewerblicher Be⸗ triebe zugeschnitten fein. Neben Werkzeugen und Werkzeug⸗ maschinen sind die Transporteinxichtungen gut vertreten. Die Nahrungs- und Genußmittelindustrie wird gleichfalls gute An⸗ regungen aus der Messe entnehmen können. Auch die Luftfahrt industrie hat ihren Platz in dieser Halle gefunden. Auf dem Ausstellungsgelände befindet sich außerdem noch die Reichs⸗ erfindermesse, die diesmal unter Kontrolle und. Nachprüfung durch den deutschen Reichserfinderbund eine wirklich ernsthafte Auswahl vön industriell vörwertbaren Neuerungen und Erfin— dungen heräusstellen wird.
Aus' dieser Uebersicht über nur die in der heutigen Kon⸗ junktur am meisten interessierenden Zweige der Messe — es sind außerdem noch rund 890 Aussteller an den Gruppen Kurz- und Gaklanteriewaren, Musikinstrumente, chemische, pharmazeutische und kosmetische Artikel, Verpackung und Reklame und Klein⸗ möbel beteiligt — ist zu erkennen, daß die Messe vorgussichtlich ein recht gutes Inlandsgeschäft und eine wesentliche Entlastung unserer Exportlage bringen wird.
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Wer darf die Frankfurter Möbelmesse besuchen?
Die im Rahmen der Frankfurter Messe vom 16. bis 19. Sep⸗ tember stattfindende Frankfurter Möbelmesse, die einzige Herbst⸗ möbelmesse Deutschlands, ist nur für Wiederverkäufer zugängig. Der Besucher muß sich ausweisen durch polizeiliche Ausweis⸗ papiere oder Bescheinigungen von Handelskammern, Handwerks⸗ kammern und Gewerbesteuerämtern, aus welchen einwandfrei hervorgeht, daß er ein einschlägiges Gewerbe der Möbelwirtschaft betreibt. Es genügt auch der Nachweis von Lieferfirmen, mit denen er schon gearbeitet hat. , können zugelassen werden Verwandte, die sich einwandfrei als Mitinhaber oder Mitarbeiter ausweisen können, sowie Angestellte des besuchenden Firmen⸗ inhabers, soweit sie als solche bekannt sind oder sich auszuweisen vermögen, jedoch sollen auf Grund eines solchen Ausweises nie⸗ mals mehr als drei Personen zusammen die Halle betreten. Die Aussteller sind verpflichtet, sich vor Tätigung von Abschlüssen die Ausweise vorlegen zu lassen. Die Kontrolle wird durch den Möhel⸗ fachverband Gau XII und das Meßamt gemeinsam durchgeführt.
Die Frage der Zugehörigkeit des Lebensmittel einzelhandels.
Amtlich wird mitgeteilt: Durch ein zwischen dem kom⸗ missarischen Führer der Wirtschaft, Graf v. d. Goltz, und dem Leiter der Reichshauptabteilung 1x des Reichs nährstandes, Carl Vetter, getroffenes Uebereinkommen ist für die Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels die Frage der Zugehörigkeit zum Reichs nährstand und zum Reichsverband Deutscher Kauflente des
Kolonialwaren⸗, Feinkost⸗ und Lebensmittelhandels e. V. (Re⸗
kofen) sowie die Anmeldepflicht geregelt worden. Danach ehören die Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels, die ausschließlich Landhandel im Sinne der öffentlichen Aufforderung des Reichs⸗ bauernführers vom 25. Juni 1934 betreiben oder bei denen der Handel mit reichsnährstandfremden Waren 29 vH des. Jahres⸗ umsatzes nicht übersteigt, ausschließlich zum Reichsnährstand, die Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe, deren Handel mit reichsnähr⸗ tandsangehöriger Ware 2 vH des Jahresumsatzes nicht über⸗ teigt, ausschließlich zum Rekofei, während für die dazwischen⸗ tehende Gruppe, „die gemischten Betriebe“, D e g chorig e, Platz greift. Jeder Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb genügt
seiner Meldepflicht wenn er sich bis zum 15. September 1934 entweder bei der örtlich zuständigen Kreisbauernschaft öder bei der örtlich zuständigen Bezirksorganisation des Rekofei an⸗ meldet; beide Organisationen werden dann die Anmeldungen austauschen und sich die einschlägigen Betriebe gegenseitig zu⸗ weisen. Der Reichsnährstand erklärt sich damit einverstanden, daß auch die gemischten Betriebe mit Doppelzugehörigkeit aus— schließlich im Rekofei organisatorisch zusammengeschlossen werden, wogegen det Rekofei die Perflichtung übernimmt, alle Anord⸗ nungen des Reichsnährstandes allen Betrieben des Lebensmittel⸗ einzelhandels zu übermittekn. Die auf dem Gebiet der Markt⸗ und Preispoölitit Hegenden Betreuungsaufgaben werden für den Lebensmitteleinzelhandel ausschließlich vom Reichsnährstand, die übrigen e, d, d, . mit Zustimmung des Reichsnähr⸗ standes von dem Rekofei wahrgenommen. Das Abkommen ent⸗ 6 weitere Bestimmungen über Zusammenarbeit beider Organi⸗ ationen sowie über die Beitragsvegelung, wodurch eine Mehr⸗ in nf der gemischten Betriebe durch gleichzeitige Zugehörig⸗ keit zu beiden Organisationen vermieden wird. Das Abkommen hat die Zustimmung der beteiligten Ministerien gefunden. — Unter Beziehung auf die vorstehende amtliche Meldung wird von den beteiligten Organisationen (Reichs nährstand und Rekofei) auf folgendes hingewiesen: Durch alle bereits getätigten Anmeldun⸗ gen, gleichviel ob sie bei den Dienststellen des Reichs nährstandes oder bei den Bezirksorganisationen des Rekofei erfolgt sind, ist der Anmeldepflicht genügt. Eine Doppelanmeldung 1 nicht er⸗ forderlich. Ist eine Doppelanmeldung e, ung die Zurück⸗ ziehung einer der Meldungen nicht erforderlich und unzulässig.
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Berliner Börsenbericht vom 20. August. Zuversichtliche Grundstimmung.
Die auf Grund des günstigen Wahlergebnisses zu Beginn der neuen Woche an der Berliner Börse vorhandene zuversichtliche Grundstimmung kam allerdings in den Kursen nicht ganz zum Ausdruck, da verschiedentlich das Wahlergebnis bereits an den Vortagen von der Börse kursmäßig eskomptiert worden war und von der Seite der Vorkäufer bereits Glattstellungen erfolgten, Die Kursgestaltung war daher anfangs uneinheitlich, später über⸗ wiegend sogar eine Kleinigkeit schwächer. Ausgehend von Montan⸗ werten, wo besonders die anfangs stärker gedrückten Hoesch erholt lagen, wurde die Tendenz im Verlauf wieder freundlicher; Spezial⸗ werte lagen fest. Der freundliche Grundton blieb dann bis gegen Schluß des Verkehrs bestehen.
Gerüchte über einen wieder dividendenlosen Abschluß bei Hoesch führten anfangs zu einem Rückgang in diesem Papier von rund 3 v5. Auch andere Montanpapiere blieben hiervon nicht un⸗ beeinflußt, konnten sich jedoch, als der Hoesch⸗Kurs wieder um eg. 1 vH anzog, ebenfalls erholen. Von . an fest lagen Maxhütte (plus 2 v5) und Metallgesellschaft (plus 2. v5). Braunkohlen⸗ und Kaliwerte bei kleinsten Umsätzen gut gehalten, nur Salzdetfurth gewannen 2 vH. Am Markt der chemischen Aktien bröckelten J. G. Farben um „ vH ab, sonst zeigten sich . kaum Veränderungen, dagegen war das in Elektrowerten erauskommende Material etwas umfangreicher. Siemens⸗ Schuckert und Gesfürel verloren je 15 vo, Chade 2 RM, Accu minus 2 v5. Die am Freitag festen Schiffahrtswerte litten unter Glattstellungen; Hapag und Nordd. Llohd verloren je 1 v. Fest lagen dagegen wiederum Aschaffenburger Zellstoff splus zy vH) und Vogel Draht (splus 2 vHj, während Bremer Wolle auf Grund einer Zufallsorder 5 vH einbüßten. Banken waren etwas freundlicher. Von den Kunstseidenaktien wiesen Bemberg eine einprozentige Befestigung auf.
Am Kassamarkt überwogen bei kleinen Umsätzen die Kurs⸗ besserungen. — Renten tendierten uneinheitlich; während Kom⸗ münalobligationen bis » vH gewannen, gingen Pfandbriefe ver⸗ einzelt bis zu 6 vH zurück, auch Schuldbücher, Stadtanleihen und Dollarumtauschobligationen lagen eher etwas schwächer. — Tages⸗ er blieb mit 4 bis 4M vH unverändert. — Der Dollar stellte ich auf 2,489 (2, 435), das Pfund auf 16,64 (12.655). Die Reichs⸗ mark lag international sehr fest.
Aufgaben der deutschen Landwirtschaft für die nächsten Jahre.
Das Verhältnis der Anbauflächen einzelner Früchte zuein⸗ ander, überhaupt das Mengenverhältnis der Produkte der deut⸗ schen Landwirtschaft, hat seine natürlich und wirtschaftlich bestimm⸗ ten Grenzen in Bodenart, Klima und Marktlage. Aber die Grenzen sind doch ziemlich weit gesteckt, und so blieb dem einzelnen Bauern immer genug Spielraum, innerhalb dieser Grenzen den einen oder anderen Zweig der Landwirtschaft auszudehnen oder auch für seinen Betrieb ganz fallen zu lassen. Früher richtete er sich dabei mehr oder weniger nach der Konjunktur. Die von der Reichsregierung jetzt in Angriff genommene Marktregulierung ermöglicht und erfordert nun zunächst eine größere Stetigkeit in der Betriebsführung; durch sie fällt zugleich das große Risiko fort, das doch immer mit der Um- und Einstellung der Wirtschaft auf erwartete Konjunkturpreise verbunden war.
Die Selbstversorgung Deutschlands mit Nahrungsmitteln und — soweit dies darüber hinaus möglich ist — mit Bekleidung, das ist heute die Aufgabe der deutschen Landwirtschaft. Durch diese Richtung unserer Agrarpolitik wird dem Bauern auch der Weg für seine künftige Wirtschaftseinteilung vorgezeichnet. Selbst⸗ versorgung ist aber nicht nur die vordringlichste Aufgabe der deutschen Gesamtwirtschaft, sondern sie steht auch als Motto über jeder zweckmäßigen Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes. Demgemäß ist sowohl eine möglichst weitgehende Ausnutzung wirtschaftseigener Düngemittel als auch eine möglichst große Unabhängigkeit des Betriebs von käuflichen, vielleicht gar aus⸗ ländischen Kraftfutterstoffen zu fordern.
Wie sich nun der einzelne Landwirt in den Rahmen der heutigen Agrarwirtschaft zu seines Volkes und zu seinem eigenen Nutzen am besten eingliedert, dafür gibt Dr. E. Schneider im Reichsnährstand in Heft 33 der „Mitteilungen der Landwirtschaft“ überaus anregende und wertvolle Richtlinien heraus. In einem Aufsatz über „Neue Wege der landwirtschaftlichen Erzeugung“ kennzeichnet er die wichtigsten Aufgaben für die nächsten Jahre im einzelnen wie folgt:
1. Verstärkung der Schafhaltung,
2. Verbesserung der Humuswirtschaft,
3. größere Stetigkeit in der Betriebsführung,
4. verstärkter Anbau von Raps, Rübsen und Flachs,
5. planvolle Futterwirtschaft.
Die Durchführung dieser Aufgaben wird uns der Unabhängig⸗ keit der deutschen Wirtschaft ein ganzes Stück näherbringen und schafft durch die erhöhte Sicherheit unserer Lage dem deutschen Staat auch eine größere Bewegungsfreiheit im wirtschaftlichen Verkehr mit dem Ausland. Für die Wirtschaftlichkeit der Be⸗ triebsführung besteht aber unter dem nationalsozialistischen Regi⸗ ment der Satz zu Recht, daß der größte volkswirtschaftliche Gewinn zuletzt auch den größten Nutzen des einzelnen in sich schließt.
Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage.
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Verantwortlich: für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teih, Anzeigenteil und für den Verlag:
Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin⸗Wilmersdorf für den übrigen redaktionellen Teil, den Handelsteil und für parlamentarische Nachrichten:
Rudolf 8antz sch in Bexrlin⸗Lichtenberg. — Druck der Preußischen Druͤckexei⸗ und Verlags-⸗Attiengesellschaft. Berlin, Wilhelmstraße 32.
Vier Beilagen (einschließlich zwei Zentralhandelsregisterbeilagen).
verfahren beantragen.
Erste Beilage
2 . MNeichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger r.
Berlin, Montag, den 20. August
1834
Devisenbewirtschaftung.
Kontrolle der Vondsgeschäfte.
Die Deutsche Golddiskontbank führt in einem Schreiben vom g August 19884 — Nr. 40 117 — folgendes aus:
„Durch eine neu ergangene Verfügung des Reichsbank⸗ Direktoriums ist die Ausnutzung der vor dem 30. Juni erteilten *,, durch Aufnahme von Vorfinanzie⸗ rungskrediten untersagt. Da andererseits die Reichsbank seit dem 1 Juli Devisen zum Erwerb von Auslandsbonds nicht mehr zur Verfügung stellt, ist eine Ausnutzung der vor dem 1. Juli er⸗ teilten Genehmigungen nicht mehr möglich. Die Ausfuhrfirmen müfsen zur Sicherung des Verlustausgleiches bei dem zuständigen Lanbesfinanzamt (Devisenstelle) die Ümstellung auf das Skrip⸗ Die im Runderlaß 67554 der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung vorgesehene Kontrolle durch die Deutsche Golddiskontbank kommt somit nur noch für die nach dem I Juli auf Grund Ziffer 1411 des oben genannten Erlasses er⸗ teilten Genehmigungen in Betracht. Zur Durchführung der Kon⸗ trolle sind uns von den Ausfuhrfirmen bzw. den von diesen mit der Durchführung des Bondskaufs beauftragte Devisenbanken die Briginalabrechnungen über den im Auslande getätigten Ankauf von Bonds unverzüglich vorzulegen. Nach Prüfung und Ent⸗ wertung werden die Belege an die Einreicher zurückgegeben. Um die für den Bondserwerb freigegebenen bzw. wieder zur Ver—⸗ fügung gestellten Devisen dem genannten Zwecke umgehend zu⸗ zuführen, ist es notwendig, daß die seitens der Ausfuhrfirmen
mit dem Erwerb von Auslandsbonds beauftragten Devisenbanken
den Auftrag nur dann annehmen, wenn sie in der Lage sind, den auf der Bonds im Ausland selbst vorzunehmen; andernfalls müßte mit der Durchführung des Bondskaufes von der Ausfuhr⸗ irma eine andere Bank unter gleichzeitiger Anzeige an die Deutsche Golddiskontbank beauftragt werden.“
x
Rückzahlung von Rohstosfkrediten mit Hilfe von Exportdevisen. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung hat unter dem 3. August 19834 — Dev. A 281734 — an die Devisenbewirt⸗ schaftungsstelle den nachstehenden Allgemeinen Erlaß gerichtet. Die darin erwähnten Erlasse vom 29. Juni 1934 und 14. Juli 1931 — 11 10459 34 und Dev. B 17291131 — sind bisher nicht veröffent⸗ licht worden. Wir geben nachstehend aus diesem Erlaß wieder: Im Einvernehmen mit dem Reichsbankdirektorium er⸗ mächtige ich Sie in teilweiser Abänderung meines Allgemeinen
Erlasses U 10 459/34 vom 29. Juni 1934, die dort vorgesehenen
Genehmigungen schon dann verbindlich in Aussicht zu stellen, wenn von den aus den eingeführten Rohstoffen hergestellten Waren oviel ausgeführt wird, daß über die zur Rückzahlung des Roh⸗ tofffredites und zur Durchführung eines etwaigen Ausfuhrförde⸗ rungsverfahrens erforderlichen Devisen hinaus wenigstens 2905. des Gesamtausfuherlöses zur Ablieferung an die Reichsbank übrig bleiben und abgeliefert werden.
In Ergänzung meines Allgemeinen Erlasses vom 14. Juli 19634 — Dev. B 17 2915134 — ordne ich an, daß mir die Abschrift Ihrer Entscheidung in zweifacher Ausfertigung zu übersenden ist. Aus der Entscheidung müssen sich alle wesentlichen Punkte des Antrags, besonders die Höhe, der Zinssatz und die Fälligkeit des aufgenommenen Kredites ergeben.
Die Rohstoffeinfuhr nach Deutschland ist durch die mengen⸗ mãß ige Kontingentierung (Rohstoffbewirtschaftung und durch die Devisenkontingentierung und Repartierung sehr stark ein⸗ geschränkt worden. Es sind deshalb wiederholt Anregungen an mich gelangt, die Rohstoffeinfuhr über den Rahmen der bestehen⸗ den Kontingente hinaus durch Inanspruchnahme von Auslands⸗ krediten (Waren- oder Finanzkrediten) zu ermöglichen. Derartige Kredite werden jedoch in der Regel nur zur 2 gestellt, wenn ihre Verzinsung und Abdeckun gewährleistet ist. Die laufenden Deviseneingänge der betreffenden Firmen können für die Rückzahlung dieser Rohstoffkredite nicht freigegeben werden. Tagegen bin ich im Einvernehmen mit dem Reichsbank⸗ Direktorium grundsätzlich damit einverstanden, daß in Fällen, in denen die mit Hilfe der Kredite eingeführten Rohstoffe zu Halb⸗ oder Fertigfabrikaten verarbeitet und diese restlos wieder ausgeführt werden, von dem Exporterlös der auf den Rohstoff⸗ anteil der ausgeführten Waxen entfallende Betrag zuzüglich der entsprechenden Zinsen zur Abdeckunn des Rohstoffkredites ver⸗ i. wird. Dabei müssen folgende Voraussetzungen er⸗ uUllt sein:
1. daß die eingeführten Rohstoffe in Form von Halb⸗ oder Fertigfabrikaten wieder ausgeführt werden und daß diese Zweck⸗
bestimmung der kreditierten Rohstoffe durch geeignete Maß⸗ nahmen aher tell it; . . ; . 2. daß für die Ausfuhr das Ausfuhrförderungsverfahren nicht oder nur in einem Maße in Anspruch genommen wird, daß bon dem Exporterlös über die zur Rückzahlung des Rohstoff⸗ lredites und zur Durchführung des Ausfuhrförderungsver⸗ een, erforderlichen Devisen hinaus noch ein Betrag zur Ab⸗ ieferung an die Reichsbank übrig bleibt;
3. daß das ganze Geschäft sich im Rahmen der devisenwirt⸗ schaftlichen Kontrollborschriften abwickelt, daß also insbesondere die etwa erforderlichen Einfuhrgenehmigungen eingeholt, die Exportvaluta⸗Erklärungen für die Ausfuhrgeschäfte abgegeben, die Exporteingänge der Reichsbank angeboten und die für die Rückzahlung der Rohstoffkredite oder ein etwaiges Ausfuhr— förderungsverfahren nicht erforderlichen Devisen an die Reichs⸗ bank abgeliefert werden.
In Fällen, in denen die Erfüllung dieser Boraussetzungen gesichert ist, bin ich bereit, die erforderlichen Genehmigungen verbindlich in Aussicht stellen zu lassen, und ist die Reichsbank dann bereit, die Freigabe der für die Abdeckung der Rohstoff⸗ redite notwendigen Exportdevisen verbindlich zuzusagen. Bei Ihnen eingehende Anfragen wegen der Aufnahme von Rohstoff— einfuhrkrediten ersuche ich im Sinne der vorstehenden Ausfüh⸗ rungen zu beantworten. Anträge, die sich auf bestimmte Kredit— geschäfte beziehen und den Richtlinien dieses Erlasses entsprechen, ind mir vorläufig zur Entscheidung vorzulegen.
In Abänderung meines Allgemeinen Erlasses 11 10 45934 vom 29. Juni 1934 ermächtige ich Sie, über die in diesem näher bezeichneten Antrage bei Erfüllung der geforderten Voraus⸗ setzungen in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Ueber die Anträge ist mir jedoch nachträglich unter Uebersendung einer Abschrift Ihrer Entscheidung zu berichten. Ferner ist ven er⸗ teilten Genehmigungen, falls sie Rohstoffe oder Halbfabrikate betreffen, die der Bewirtichaftung unterliegen, der zuständigen Ueberwachungsstelle Mitteilung zu machen. —
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Reichsmarknoten im Auslandsverkehr.
In einem Rundschreiben Nr. 60/1934 Ziff. 4 hatte der Cen⸗
tralverband des Deutschen Bank⸗ und Bankiergewerbes erwähnt, daß zur Rücksendung von Reichsmarknoten ins Ausland die Ge⸗ nehmigung der Devisenstelle erteilt werden kann. Da dies im Hinblick auf Richtl. Il, 48e dazu führen kann, daß die Mark— noten auf freiem Konto gutgeschrieben werden, ist durch den nach⸗ stehenden Allgemeinen Erlaß vom 26. April 1934 — 1 14 067/34 — bestimmt worden, daß der Genehmigungsbescheid den Hinweis ent⸗ halten muß, daß die Genehmigung nicht im Sinne der Richtl. Il, Be zu werten ist. Der erwähnte Erlaß ist dem Cen⸗ tralverband erst jetzt auf Anfrage bekanntgegeben worden: . Durch Runderlaß 9634 (vgl. Rundschr. 18/1934) ist bereits be⸗ stimmt worden, daß Reichsmarknoten, die aus dem Ausland zur Bezahlung von deutschen Warenlieferungen eingehen, nicht als freie Reichsmark im Sinne des Zufatzausfuhrverfahrens ange- sehen werden können. Deutsche Firmen werden daher, um das Zusatzausfuhrverfahren in Anspruch nehmen zu können, im eigenen Interesse die Zahlung in aus dem Ausland eingejandten Reichsmarknoten vertraglich ausgeschlossen haben. Wenn trotz dieser vertraglichen Abmachungen dennoch Reichzmarknoten ein⸗ gesandt werden, erkläre ich mich damit einverstanden, daß ent⸗ gegen der Bestimmung der Richtlinien 1II24 die Rücksendung der der Ausfuhrfirma aus dem Ausland eingesandten Reichsmark⸗ noten genehmigt wird. Sofern die Ausfuhrfirma nicht nachweisen kann, daß sie die Zahlung in Reichsmarknoten vertraglich ausge⸗ schlossen hatte, ist die Genehmigung zur Rücksendung der Noten zu versagen. Die erteilte Genehmigung im Zusatzaus fuhrverfahren kann in Höhe des in Reichsmarknoten eingegangenen Ausfuhr⸗ erlöses insoweit nicht in Anspruch genommen werden. Damit die Reichsmarknoten bei der Rücksendung durch die mit der De⸗ visennachschau beauftragten Zollbeamten nicht angehalten werden, haben die Devisenstellen eine Bescheinigung darüber auszustellen, daß es sich nicht um eine Versendung von Reichsbanknoten im Sinne von II, 24 der Richtlinien in der Fassung der Vierten Ver⸗ ordnung zur Devisenbewirtschaftung vom 17. April 1634, sondern um eine Rücksendung aus dem Ausland eingegangener Noten handelt, deren Annahme der inländische Empfänger vertraglich ausgeschlossen hatte und daher verweigere. Diese Bescheinigung ist der Sendung bei der Postauflieferung beizufügen. Der Ge⸗ nehmigungsbescheid und die Bescheinigung müssen einen Hinweis enthalten, daß die Genehmigung nicht im Sinne der Richtlinien IId S e zu werten ist.
Wirtschaft des Auslandes.
8! / 09 Ungarische Staatsrente von 1897 und 456 Temes Bega⸗Thal⸗Wafferregulier ungs⸗ Sefellschaft Anleihe von 1897.
Die Ständige Kommission zur Wahrung der Interessen deut⸗
scher Besitzer ausländischer Wertpapiere, Berlin, teilt im Einver⸗ mit dem Ab⸗
nehmen mit den — mit: Gleichzeiti
kommen über die rumänischen Renten des Pariser Abkommens
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die ie
besitzer zu erreichen. Offenbar mit Rücksicht auf diese ungeklärte Lage hat der Börsenvorftand die Notiz vorläufig ausgesetzt.
Unifizierte rumãnijche Renten des Abkommens von 1928
Die Ständige Kommission zur Wahrung der Interessen deut⸗ scher Besitzer au ländischer Wertpapiere, Berlin, teilt im Einver⸗ nehmen mit den Emisstonsbäusern mit:
Wie bereits durch die Presse bekanntgegeben, hat die ru⸗ mänische Regierung im Juni 1934 mit den Gläubigerverbänden Belgiens, Englands, Frankreichs, Hollands, Italiens und der Schweiz ein Abkommen geschlossen, wonach für die gleichartigen Renten des Pariser Ablommens von 1928 während der Zeit vom 1 4. 1934 bis 31. 3. 1935 25 vH, vom 1. 4. 1935 bis 31. 3. 1936 35 v5, vom 1. 4 1936 bis 31 3. 198357 47 v5 der vertraglichen Zinsen gezahlt werden sollen. Auf den Rest der Zinsen wird ver⸗ zichtet, und die am 1. April 1934 fällig gewesenen Coupons sollen am 15. Oktober 19834 bezahlt werden. Eine Tilgung findet während der drei Jahre nicht statt. Deutschland hat es abgelehnt, sich diesem Abkommen anzuschlietzen, da im Berliner Abkommen von 1925 für die unter dieses Abkommen fallenden Stücke bereits Bedienungssätze vorgesehen sind, die weniger als die Hälfte der Bedienungssätze des Pariser Abkommens von 1923 betragen und die Besitzer der Renten des Berliner Abkommens von 1925 somit bereits weit größere Opfer gebracht haben als die anderen Be⸗ sitzer. Die rumänische Regierung ist aber mit der . des Berliner Abkommens nach wie vor im Verzuge, weshalb die deutsche Regierung in Bukarest vorstellig geworden ist. Jedenfalls wird hiernach vor dem 15. Oktober 1934 mit einer Zahlung nicht gerechnet werden können.
Die chinefijche Einftellung zur Silberfrage.
Schanghai, 20. August. Der chinesische Finanzminister er⸗ klärte, seine Regierung erwäge keine Maßnahmen zur Einschrän⸗ e, der Silberausfuhr. Sie are g. aber ernstlich alle Fragen, die den Silbermarkt betreffen und sei zum Schutze des ee ms g, Silberhandels bereit. Dabei erwarte sie die Mitarbeit der Kauf⸗ leute und Bankiers zur Verhinderung von Mißbräuchen und Spekulationen.
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Ernennungen von zwei neuen Mitgliedern des Reichshankdirektoriums.
Wie von der Reichsbank mitgeteilt wird, hat der Führer und Reichskanzler zu Mitgliedern des Reichsbankdirektoriums das Vorstandsmitglied der Deutschen Golddiskontbant Carl Ehr⸗— hardt und den Vortragenden Direktor im Reichsbankdirek⸗ torium Emil Puhl ernannt. Ueber die Persönlichkeit dieser Herren, die aus dem Beamtenstab der Reichsbank hervorgegangen sind, erfahren wir folgendes: Bankdirektor Ehrhardt ist 15765 in Nordhausen geboren und im Alter von 22 Jahren bei der Reichs⸗ bank in Hamburg eingetreten. Seine Laufbahn führte ihn über Altona an verschiedene Bankanstalten Mitteldeutschlands. 191 kam er als zweiter Vorstandsbeamter nach Tilsit. In den Jahren 1923 bis 1930 war er als Referent beim Reichsbank⸗ direktorium tätig und übernahm anschließend die Leitung der Deutschen Golddiskontbank. In dieser Stellung hat er bei der Erfüllung der wechselnden Aufgaben, die von seinem Institut zu bewältigen waren, Hervorragendes geleistet. Reichsbankdjrektor Puhl ist 1889 in Berlin geboren und 1913 bei der Reichsbank in Elberfeld eingetreten. Er machte den Krieg an der franzõ⸗ sischen Front mit und geriet kurz vor Abschluß des Waffenstill⸗ standes in französische Kriegsgefangenschaft, aus der er erst 1920 zurückkehrte. Er war dann zunächst an kleineren Bankanstalten Mittel⸗ und Norddeutschlands, von 1924 ab als stellvertretender Vorstandsbeamter an der Reichsbankhauptstelle Leipzig tätig 1929 wurde er, nachdem er kurze Zeit die Leitung der Reichs⸗ banknebenstelle Worms innegehabt hatte, nach Berlin berufen und als Referent des Reichsbankdirektoriums mit der Be⸗ arbeitung von Devisenfragen betraut. Seit Herbst 1933 ist Herr Puhl Leiter des Dezernatz für den ausländischen Zahlungs⸗ und Kreditverkehr und hat sich in dieser gerade heute besonders schwierigen und verantwortungsreichen Stellung, die er auch als Mitglies des Reichsbankdirektoriums beibehält, den Ruf eines ausgezeichneten Devisenfachmannes erworben.
Einheitliche Umtauschstelle für Kraftfahrzeugreifen.
Das bestehende Zwangskartell für Kraftfahrzeugreifen sieht vor, daß die Reifenreklamationen für sämtliche dem Kartell an= (e , ee, Fabrikate bei einer einheitlichen Umtauschstelle er⸗ edigt werden müssen. Diese Umtauschzentrale wird nunmehr in Waltershausen, Thür, eingerichtet. Sie wird ihre Tätigkeit am 1. September 1934 aufnehmen. Sämtliche Sendungen von Re⸗ klamgtionsreifen und alle auf die Reklamation, bezüglichen Schriftstücke dürfen demzufolge vom 1. September 1934 ab nur noch an die Wirtschaftsstelle für Kraftfahrzeugreifen Wikrafa⸗ GmbH., Zweigstelle Valtershausen, Thür, gerichtet werden. Die einzelnen Reifenfabriken dürfen Reifenreklamationen nicht länger entgegennehmen. Sie müssen die Annahme etwa bei ihnen vor⸗ kommender Reklamationsreifen vom 1. September 1933 ab ver⸗ weigern.
Druckfehlerberichtigung.
In dem in Nr. 192 vom 18. August 1934 veröffentlichten „Kurs der Reichsbank für die Abrechnung von — Schecks und Auszahlungen“ auf Persien ist ein Druckfehle unterlaufen. Der Umrechnungskurs von 100 Rials muß statt 16,23 richtig 16, 25 Reichsmark lauten.
Speisefette. Bericht der Firma Gust. Schultze K Sohn, Berlin, 18. August 1934 Butter: Während das Geschäft in den ersten Tagen der Woche noch ruhig lag, hat sich im letzten Wochenabschnitt eine wesentlich bessere Nachfrage gezeigt, so daß die kleinen An⸗ lieferungen deutscher Butter nicht zur Deckung des Bedarfes aus- reichten. Eine Knappheit zeigte sich jedoch nirgends, da auch in dieser Woche die Reichsstelle zur Erleichterung des Marktes, Butter in genügenden Mengen zur Verfügung stellte.
Wagengestellung für Kohle, Kots und Briketts im Ruhrredier: Am 18. August 1934. Gestellt 18 352 Wagen. — Am 19. August 1934: Gestellt 1673 Wagen.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des, D. N. B.“ am 20 August auf 47 50 Æ (am 18. August auf 47,50 S6) für 100 Kg.
Berichte von auswãrtigen Devisen⸗ und Wertpapiermãrtłten. Dev isen.
Danzig, 18 August; Geschlossen. (D. N. B.)
Wien, 18. August. D. N. B. Amsterdam 284.55, Berlin 164439, Budapest 124.296, Kopenhagen 94 20, London 21104, New York 418,99, Paris 27,681, Prag 17.43, Zürich 137,035, Marknoten 149,70, Lirenoten 35,95, Jugoslgwische Noten 9, 15, Tschecho⸗ slowakische Noten 17.30, Polnische Noten 79, 12, Dollarnoten 409, 79, Ungarische Noten —— *),. Schwedische Noten 10744, Belgrad —— Berlin Clearingkurs 186 62. — * Noten und Devisen für 100 Peng.
Prag, 15. August: Geschlossen. D. N. B.)
Budape st, 18. August: Geschiessen. (D. N. B.) London, 20. August. (D. N. B. New York 508 lis, Paris 6,28. Amsterdam 742,25. Brüssel 2141. Jialien 558, 65. Berlin 125581, Schweiz 15,414 Spanien 26.51, Lissabon 1101/3, Kopen- hagen 223309, Wien 2,09. Istanbul 620 00 Warschau 2662, Buenos Aires 36, 37. Rio de Janeiro 412.09.
Zürich, 20. August. (D. N. B.) (11,40 Uhr.) Paris 20 21, London 15, 42, New York 303,00. Brüssel 72,024, Mailand 26, 30, Madrid 41.90, Berlin 120,309, Wien loffiz) 72.75. Istanbul 247. 50.
Kopenhagen, 18. August. (D. N. B.) London 22. 40, New York 440, 15, Berlin 175.00. Paris 29, 55, Antwerpen 104.80, ig 145,60, Rom 38,40, Amsterdam 302,30, Stockholm 115.65, . 112,70, Helsingfors 9,95, Prag 1855, Rien —— Warschau
70.
Stockholm, 18. August. (D. N. B.) London 19.40. Berlin 151,75. Paris 25,50. Brüssel 9100. Schweiz. Plätze 12650, Amsterdam 262.00, Kopenhagen S6 85. Oslo 97, 60, Washington 282,00, Helsingfors 860, Rom 33,50, Prag 16,50, Wien — — Warschau 73 56. J
O sI0O, 18. August. D. N. B.) London 18.99, Berlin 185 50, Paris 26,25, New YHork 392,50, Amsterdam 269 00, Zürich 130 09, Hel singfors 8, Oo, Antwerpen 95. 75, Stockholm 102,85. Kovenbagen
do, 25, Rem 34. 20, Prag 1660, Wien —— Warschau 75.00.