Reichs und Staatsanzeiger Nr. 194 vom 21. August 1934. S. 2
Preußen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 5 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit der Preußischen Durchführungs⸗ verordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetzlamml. Nr. 39) wird die bei Heinrich Schmidt in Mühlhausen beschlag⸗ nahmte, der ehemaligen Ortsgruppe der KPD. Mühl⸗
hausen gehörige Papierschneidemaschine, . in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung olks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933
(RGBl. 1 S. 479)
a) das gesamte Eigentum der ehemaligen Freien Turner⸗ schaft in Suhl, .
b) das gesamte Eigentum des ehemaligen Arbeiter⸗Sport⸗ Kartells in Nordhausen —
e) das gesamte Eigentum bes ehemaligen Radfahrbundes Solidarität in Horsmar,
ch 1 Schreibmaschine „Mignon“, 1 Geldkassette, 1 Bar⸗ geldbetrag von 22,40 RM der ehemaligen Ortsgruppe Langen salza des Arbeitersamariterbundes,
e) das gesamte Barvermögen und die Guthaben der ehe⸗ maligen Ortsgruppe Mühlhausen des Arbeitersama⸗ riterbundes, .
h das gesamte Barvermögen und Sparguthaben, J Sani⸗ tätskraftwagen mit 2 Einschiebbahnen und Zubehör, Marke Fahrzeugfabrik Eisenach Nr. 86 319. Motor⸗ nummer 87 Il9 der ehemaligen Ortsgruppe Sömmerda des Arbeitersamariterbundes,
unter ö der polizeilichen Beschlagnahme zugunsten des Preußischen Staates eingezogen. ;
1 —ͤ 3 des angezogenen Gesetzes vom 26. Mai 1933
erlöschen sämtliche an den eingezogenen Gegenständen be⸗ stehenden Rechte. .
Die Verfügung wird mit der öffentlichen Bekannt—
machung wirksam.
Erfurt, den 17. August 1934.
Der Regierungspräsident. J. M.: G öpter.
Nichtamtliches. Aus der Verwaltung. Einstellung in den Forftdienft.
Der Reichsforstmeister weist aus Anlaß der zahllosen bei ihm einlaufenden Einstellungsgesuche darauf hin, daß durch die Grün⸗ dung des Reichsforstamtes zunächst nicht beabsichtigt ist, neue Be⸗ amtenstellen zu schaffen. . ;
Gesuche um Einstellung in den Forstdienst sind nicht an den Reichsforstmeister, sondern an die Forstverwaltungen der Länder und in Preußen an die Landforstmeister der Bezirksregierungen zu richten. Anträge auf Einstellung in die Waldarbeit sind bei den örtlichen k oder bei den Arbeitsämtern zu stellen. Alle anderen Wege erschweren den Dienstbetrieb und verzögern die Entscheidung.
Welche Gedenkmünzen gibt es in Deutschland?
Bei der Ausprägung von Silbermünzen, die als in. mittel in den Verkehr gebracht wurden, sind im letzten Jahrzehnt in Deutschland bei zahlreichen Anlässen Gedenkmünzen geschaffen worden. Insgesamt gibt es bisher in Deutschland 71 solcher Gedenkmünzen. Es handelt sich im einzelnen um folgende: Jahr⸗ tausendfeier der Rheinlande 1925, Feier der 700 jährigen Reichs⸗ freiheit in Lübeck, Zur Erinnerung an die vor 160 Jahren er⸗ . Gründung des neuen bremischen Hafens und der Stadt
remerhaven (3H. 4. 1927), Feier des tausendjährigen Bestehens von Nordhausen (27. 5. 1927s, Feier des 450 jährigen Bestehens der Landesuniversität Tübingen (24. 7. 1927), Feier des 400 jäh⸗ rigen Bestehens der Universität Marburg G0. 7. 1927), Aus An⸗ laß des 400 jährigen Todestages von Albrecht Dürer (6. 4. 1928), Aus Anlaß der Feier des 906 jährigen Bestehens von Naumburg,
Saale (22. —–= 24. 6. 1928), Aus Anlaß der Feier des tausendjährigen Bestehens von Dinkesbühl (18. — 0. 8. 1928), Aus Anlaß des
Handel steil.
Berliner Börsenbericht vom 21. August.
Lustlos und eher schwächer.
Gegenüber dem Vortage ist an der Berliner Börse noch eine weitere Einengung des Geschäfts festzustellen. Das Publikum hielt sich mit Orders vom Markt fast völlig fern und auch die Kulisse übte in Ermangelung besonders anregender Nachrichten aus der Wirtschaft Zurückhaltung im Börsengeschäft. In ver⸗ schiedenen Papieren kamen deshalb Kurse überhaupt nicht zu⸗ stande, andererseits zeigte sich bei der Kulisse auf Grund des Kurs— abschlages in Aschaffenburger Zellstoff etwas Abgabeneigung, so daß die Kurse in der Mehrzahl leicht nach unten gingen. Nur einzelne Spezialwerte lagen weiterhin fest. Immerhin war die Stimmung an und für sich nicht unfreundlich, kam aber auch im Verlauf infolge der Enge des Marktes nicht stärker zum Ausdruck. Die Börse schloß bei wenig veränderten Kursen in lustloser Haltung. ;
Unter Montanwerten waren Harpener und Hoesch bis zu 1 vH gedrückt, sonst gaben die Kurse nur um Bruchteile eines Prozentes nach. Metallgesellschaft lagen sogar sum 11 vH) weiter fest. Braunkohle und Kaliaktien tendierten meist unverändert, nur Rhein. Braun (minus 355 vH) litten unter Glattstellungen. Von den chemischen Werten lagen J. G. Farben gut gehalten (plus H, oc), dagegen Kolswerke und Ehemische Heyden etwas nie⸗ driger Am Elektromqekt fanden A. E. G. (plus y½ÿ vH) etwas Be⸗ achtung; stärker 26 waren Chade (plus 5 RM), während sonst die Kurse nur wenig verändert waren. Engelhardt büßten 15 vH, Schultheiß 1 vH ein. Bei Rückkäufen erholten fich Schiffahrtswerte biꝛs um 1 vH. Bankaktien waren weiterhin freundlich. Die Ver⸗ waltungsmitteilung der Aschaffenburger Zellstoff, daß die gegen⸗ wärtige Kurshöhe der Aktien dieser Gesellschaft als übertrieben angesehen werden müsse, führte zu einem kräftigen Abschlag um nicht weniger als 6 vH. Bei Zellstoff Waldhof hatte die ange⸗ kündigte Sanierung noch einiges Angebot herausgebracht (minus 1 v5), dagegen fanden Feldmühle steigendes Interesse (plus 3M vH).
Am Kassamarkt war die Kursgestaltung uneinheitlich. Das Geschäft in Renten lag ziemlich ruhig. Pfandbriefe tendierten
200 jährigen Geburtstages von Gotthold Ephraim Lessing 916 166, Aus . der Vereinigung Waldecks mit Preußen J. 4. 1929), Aus Anlaß der Jahrtausendfeier der Burg und der Stadt Meißen (Juni 1929), Aus Anlaß des 10 jährigen Bestehens der Weimarer Verfassung (11. 8. 1929), Aus Anlaß des ersten Weltfluges des Luftschiffes „Graf Zeppelin“, Zur Erinnerung an Walther von der Vogelweide (geft. 1330), Aus Anlaß der Rhein⸗ landräumung (30. . 1930), Aus Anlaß des 300. Gedenktages der Zerstörung von Magdeburg (10. 5. 1931), Zur ,, an Freiherrn' vom und zum Stein, Zur Erinnerung an Johann Wolfgang von Goethe gest. 22. 5. 832). Die beiden letzten Ge⸗ denkmünzen sind die Luthergedenkmünze und die Gedenkmünze zum Jahrestag des Tages von Potsdam, beide aus dem Jahre 1933.
Carnegie · Stiftung für Lebensretter.
Der Preußische Minister des Innern weist in einem Rund⸗ erlaß vom 14. 8. 1934 an die Ober⸗ und Regierungspräsidenten erneut darauf hin, daß von der Carnegie⸗Stiftung für Lebens⸗ retter unter den im Runderlaß vom 10 5. 1936 bezeichneten Vor⸗ aussetzungen in den dort angegebenen Fällen einmalige Beihilfen gewährt werden. .
In diesem Runderlaß vom 10. 5. 1930 heißt es; „In Fällen, in denen nach dem 31. 3. 1930 bei dem Versuche der heldenmütigen Anstrengung zur Rettung von Menschenleben im Gebiete des Deutschen Reiches und seiner Gewässer der Retter selbst den Tod findet und bedürftige Angehörige hinterläßt, für deren Unterhalt er zu sorgen hatte, können einmalige Beihilfen bis zu 300. RM gegeben werden.“ . . . .
Derartige Gesuche sind schriftlich an die Carnegie⸗Stiftung für Lebensretter in Berlin⸗Lichterfelde⸗Ost, Devrientweg 20, zu richten.
Kunst und Wissenschaft.
Schulungslager des Zentralinstituts für Erziehung und Unterricht.
In den Herbstferien werden im Einvernehmen mit dem Herrn Preußischen Minister für Wissenschaft, Kunst und Volks⸗ bildung vom Zentralinstitut u. a. ö Schulungslager zur Fortbildung von jungen Lehrern und Lehrerinnen aller Schul⸗ arten durchgeführt:
1. Volkskundliches Schulungslager auf der
Cyriaksburg in Erfurt vom 8. bis 13. Oktober. Protektorat Min. ⸗Rat nn. Dr. , Leitung Prof. Dr. Wähler. Mitarbeiter: Dr. Astel, imar, Dr. Kaiser, Dr. Kürsten, Dr. Strobel, Stabsamt Reichsbauernführer, Berlin. Ver⸗ ö und Unterkunft einschl. Teilnehmergebühr: 15, — .
BVoltkskundliches Schulungslager in Kloster— ee, Krs. Marienwerder, vom 29. September bis 6. Oktober. . ,, für Lehrerinnen in der Schule Schwarzerden (Rhön) vom 29. September bis 10. Oktober. ,, a) Erhaltung und Förderun der Volksgesundheit (Rassenpflege und Bevölkerungspolitik, natürliches Frauenturnen, Gesundheits- und Ernährungs⸗ lehre), h) Volkskunde und Volkserziehung, ) Pflege volks⸗ tümlicher Handfertigkeit. Für die Arbeitsgemeinschaften aben Min.⸗Rat Prof. Ir. Bargheer un Prof. Dr. fannenstiel, Marburg, ihre Mitarbeit zugesagt. Per⸗ pflegun und Unterkunft einschl. Teilnehmergebühr: 30, RM
National ozialistisches Schulungslager für Lehrer und Lehrerinnen auf der Jugendburg Ludwigstein bei inn, (Werra) vom 29. September bis 11. Ok⸗ tober. Führung; Käthe Schmidt und Ludwig Heinz, Zen⸗ tralinstitut für Erziehung und Unterricht. Arbeitsgebiete: Lager und Fahrt als nationalsozialistische Erziehungs⸗ formen, nationalsozialistische Weltanschauung, Rassenkunde und , Volkstumspflege und Festgestal⸗ tung, raumkundliche Fragen. Fragen der ar , nung, Praltische Arbeit mit Jungbauern, mit B. D. . M. und Jungvolk. f nn und Unterkunft einschl. Teilnehmer⸗
ebühr: 25, — RM. ;
; Hen rt ist ferner ein Sport- und Fahrtenlager für junge Lehrerinnen im Herhert-Norkus⸗Heim am Uedersee bei Finowfurt (Mark) vom 29. September bis 19. Oktober (nur bei ausreichender Teilnehmerzahl). Unter⸗ kunft und , ,,,. einschl. Teilnehmergebühr: 20, — RM.
Alle Rückfragen und Anmeldungen sind 6 richten an das
Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht, Berlin W 35, Pots⸗ damer Straße 120.
etwas höher. — Tagesgeld blieb mit 4 bis 4M vH unverändert. Nach Reichsschatzwechseln zeigte sich sehr starke Nachfrage. — Am interngtionglen Devisenmarkt war die Peichsmark wejter außer— ordentlich fest. Der Dollar wurde in Berlin auf 2, 438 (2, 489) und das Pfund auf unverändert 1264 festgesetzt.
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Vorläufige Anwendung einer Vereinbarung zur Ab⸗ änderung des deutsch⸗finnijchen Handelsvertrages. Zollfreiheit für istãndisches Moos.
Ein am 15. August 1934 in Berlin unterzeichnetes Abkommen zur Abänderung des Handelsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Finnland vom 24. März 1934 wird mit Wirkung vom 24. August 1934 ab vorläufig angewendet. In dem die Vereinbarung enthaltenden Notenwechsel ist festgelegt worden, daß nach der Anmerkung zu aus Tarifnummer 279 im Tarif? des deutsch⸗finnischen aundelßpertrages vom 24. März 1934 die Zollfreiheit für isländisches Moos (Renntierflechte) roh, nicht ge= mahlen, nur für eine Menge in einem Kalenderjahr, die 1060 vy des Durchschnitts derjenigen Mengen entspricht, die nach der amt⸗ lichen deutschen Einfuhrstatistik in den Jahren 1931, 19323 und 1933 aus Finnland in das deutsche Zollgebiet eingeführt worden sind, gilt. Es besteht Einverständnis, daß die durchschnittlich in den vor⸗ genannten Jahren eingeführte Menge 54 000 Normalki ten be⸗ kragen hat, und daß dies das zollfreie, der zollamtlichen Ab⸗ fertigung und Anschreibung zugrunde zu legende Jahres-Zoll⸗ kontingent ist. Es besteht ferner Einverständnis, daß die für die Verpackung des inländischen Mooses zu verwendenden Kisten die Ausmaße von 72 mal 50 mal 45 em nicht überschreiten dürfe. Diese Vereinbarung soll ratifiziert werden; sie tritt am zehnten Tage nach dem Tage des Austausches der Unterzeichnungs⸗ urkunden, der in Berlin erfolgen Pl, in Kraft. Die beiden Re—⸗ gierungen sind sich darüber einig, daß sie schon vom 24. August ab vorläufig angewendet werden soll.
Steigender Fleischverbrauch.
Nach Mitteilung des Statistischen Reichsamts betrug der Fleischverbrauch im Deutschen Reich im zweiten Vierteljahr 193 insgesamt 891 Mill. dz oder 12,26 kg je Kopf der Bevölkerung gegen 7,45 Mill. dz oder 11,44 6 opf der Bevölkerung im zweiten Vierteljahr 1933. Der Fleischverbrauch ist somit gegen— über der . Vorjahrszeit um 9,5tz Mill. da oder 0, 82 kg se Kopf der Bevölkerung gestiegen. Die im Zusammenhang mit der Wirtschaftsbelebung bereits im ersten Vierteljahr 1934 festgestellte Zunahme des Fleischverbrauchs hat . weiter angehalten. Die durchschnittlichen Schlachtgewichte der Schweine haben sich haupt— sächlich infolge der Züchtung von , gegenüber dem weiten Vierteljahr 1933 um 4 auf 93 kg erhöht, sind dagegen 6 bei allen anderen Tierarten zurückgegangen. Jufolge Er— höhung der Schweinegewichte und gleichzeitiger Zunahme der Zahl 4 Schweineschlachtungen um rund. 217009 Stück ist der Verbrauch an Schweinefleisch von 463 Mill. d — 1 kg r Kopf der Bevölkerung im zweiten Vierteljahr 1933 auf 496 Mill. da — 7,59 kg je Kopf der Bevölkerung im zweiten Vierteljahr 1934 gestiegen. ; ᷓ
Die Förderung des Flachs⸗ und Hanfanbaues.
Die zur Förderung des Flachsanbaues ergriffenen Maß⸗ nahmen, insbesondere die seitens der Reichsregierung gewährten Anbauhilfen sowie die Wiederinstandsetzung von Flachsrösten sind infofern von einem Erfolg begleitet gewesen, als die Flachsanbau—⸗ fläche sich in diesem Jahre , n hat. Diese Anbaufläche ist aber noch nicht ausreichend, um den Faserstoffbedarf der deut= chen Industrie auch nur annähernd zu decken. An tsichte der ohstofflage ist es notwendig, den Flachsanbau im nächsten Jahre weiter ftark auszudehnen, was bei richtiger und rechtzeitiger Vor⸗ bereitung durchaus erreichbar ist, ohne daß die Anbauflächen anderer Feldfrüchte eine ins Gewicht fallende Verminderung er⸗ fahren müßten. Der Reichsminister für Ernährung und Land⸗ wirtschaft weist in einem Schreiben an den Reichsnährstand bereits jetzt darauf hin, duß die bisherigen Flachsanbauhilfen, die einen 4 Flachsanbau sichern, auch im nächsten Anbaujahre 1935 ewährt werden. Im Zusammenhang damit werden auch die . Maßnghmen zur Förderung des Flachsanbaues mit achdruck fortgesetzt werden. Auch der Hanfanbau muß . ver⸗ mehrt werden. Hierfür sind ebenfalls besondere im einzelnen noch zu bestimmende Förderungsmaßnahmen in Aussicht genommen. Dieser Hinweis wird bereits jetzt gegeben, damit die Bauern und Jandwirte in ihren Anbauplänen darauf Rücksicht nehmen können und dem Flachs- und Hanfanbau der durch die Rohstofflage ge⸗ botene und im Gesamtinteresse der deutschen Wirtschaft liegende Umfang gegeben werden kann.
Reich suntersuchung in der Betteidungsinduftrie.
Das Statistische Reichsamt hat, laut „Konfektionär“, eine statistische Erhebung über die dentsche Bekleidungsindustrie im Jahre 1933 vorbereitet. Dabei sollen neben Zahl und Gliederung der Beschäftigten insbesondere auch der Erzeugungswert der Be⸗ kleidungsindustrie, die zur Verarbeitung gekommenen Rohstoffe und Halbfabrikate und das Warenlager erfaßt werden. Die be⸗ teiligten Firmen sind zur Ausfüllung des umfangreichen Frage⸗ bogens bis 5. September aufgefordert worden.
die Lage des deutschen Vergbaus in Juli 193(.
den hauptsächlichsten deutschen Steinkohlengewinnungs— . . gie lich lte en r en Niederschlesien und
i betrug im JJ Juli 1934 Juni 1934 Juli 193 die Zahl der Arbeitstage 26 26 26
5 i 8⸗ ,, 9 723 sz t 8 984 103
gesant! .. ... .. 10 939 93g gli ,, 38 Heß Ss iet aß Saz i , 18857156 17223356
ie Kokserzeugung .. 1952 133t
. ee ng 290 161 t 277 6. 3 . ie deutsche Steinkohlenförderung zeigt gegenüber dem Vor— ae, ,, ele, Anstieg err n 2,5 vH), der auf die sich langsam aufwärts entwickelnden Industrieabrufe nn,, ö. Gegenüber dem Juli des Vorjahre? war sie arbeitstäglich 12, vH höher. Trotz zunehmender Belegschast konnten die Feierschichten etwas abgebaut werden, die Halden⸗
bestände blieben fast unverändert. . In Mitteldeutschland und im Rheinland wurden gewonnen im Juli 1934 . 3 1933
t
braunkohlen insgesamt . 10776279 11242 g45 9 70h 6 , , ei , dn, n, unkohlenbriketts insgesamt ? n n . . 100 904 110 363 .
Die jahreszeitlich ungünstige Lage ließ im Braunkohlenbergbau sowohl zieht e en, als auch i , , . Der Rückgang belief sich arbeitstäglich bei der ohkohle auf JI vH, bei der Briketterzeugung auf 8,6 v. Die geistungsziffern des Vorjahres lagen jedoch niedriger als im Berichtsmonat. Ein Bild unverändert günstiger Entwicklung zeigt der Eisenerzbergbau, während dem Metallerzbergbau der Berichtsmonat keine Besserung
brachte.
mn
Wirtschaft des Auslandes. Dänemarks Ausfuhr gestiegen.
Die Nationalbank in Kopenhagen und das Statistische Departement des dänischen Staates teilen mit; Die Ausfuhr 1. dänischen Landwirtschaftserzeugnissen lag im Juni 1934 für ;
Waren, mit Ausnghme von Speck, höher als im entsprechenden Vorjahrsmonat. Die Preise zogen für Speck und Fleisch . waren dagegen für Butter und Eier niedriger. Die Gesamteinfuh betrug im ö 115,7 Mill. Kr., die Ausfuhr 1040 Mill. Kr. In den Monaten Januar Mai zusammen betrug der Einfuhrühzt schuß in diesem Jahre 388,1 Mill. Kr. gegen 18, Mill. Kr. in 1935.
Deutschland auf der Utrechter Messe vom 11. bis 20. September.
, 20. Au 9 In Zusammenarbeit mit dem Werbe⸗
j der rat der deutschen Wirtschaft, dem Ausstellungs- und Messeamt . Fe rer he. Industrie⸗ und , nn, e , Ruhrort sowie dem ehrenamtlichen Vertreter der Utrechter Mes für Deutschland ist es gelungen, eine repräsentative Beschickin der Üütrechter Messe durch Deutschland zu veranlassen. Es in u diesem Zweck eiwa 400 4m zusammenhängende Austellung fig gemietet, wovon 160 am rein Repräsentations⸗ und . 240 qm Verkaufszwecken dienen werden. Die Leitung der deutlich Abteilung auf der Utrechter . liegt in den Händen der Deu
chen Handelskammer für die Niederlande, die in den Ausstellungs⸗ en eine dauernd besetzte Auskunftsstelle unterhalten wird.
Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 194 vom 21. August 1934. S. 3
Devisenbewirtschaftung.
Neue Vestimmungen über die Auftauung festliegender Guthaben. .
Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung teilt mit: Unter Aufhebung des Abschnittes 1 des Runderlasses 185/32, der Rund⸗ erlasse 161/32, 25 335 und des allgemeinen Erlasses vom 10. 3. 19335 — Dev. 1 33 998/833 — werden für die Auftauung festlie— gender Guthaben folgende Bestimmungen getroffen.
1. Die Neuregelung gilt für Forderungen aus dem Waren— und Kapitalverkehr gegen ausländische Schuldner in solchen Län⸗ dern, in denen infolge devisenrechtlicher Bestimmungen die Trans⸗ ferierung des Schuldhetrages nicht möglich ist. Dabei ist zu be—⸗ achten, daß auch in Ländern mit strenger Devisenbewirtschaftun von den zuständigen Behörden für lebenswichtige Rohstoffe 1 Halbfabrikate zum Teil Ueberweisungen in der Landeswährung oder in einer anderen Währung gestattet werden. Soweit diese Möglichkeit besteht, kommt die Erteilung von Genehmigungen ge⸗ mäß Abschnitt V dieses Runderlasses nicht in Frage.
II. Zur Auflösung solcher Guthaben können Genehmigungen erteilt werden: 1. Zur Verfügung über das , . , zwecks Umwandlung in die Währung eines Landes mit hochwertiger Valuta. 2. Zu Entgegennahme von inländischen, guf Reichsmark, Goldmark oder auf einen Sachwert lautenden Papieren, jedoch mit der Auflage, daß die Wertpapiere in einem Lande ohne Devisenbewirtschaftüung zu verkaufen sind. Wird von dem ausländischen Schuldner Zahlung aus einem im Inlande be— 6 Wertpapiersperrguthäben angeboten, so ist zu verlangen, aß zu Lasten des Wertpapiersperrguthabens deutsche Wert⸗ papiere gekauft und im Auslande verkauft werden. Die nach den . 1 und 2 anfallenden Devisen sind an die Reichsbank ab⸗ zuliefern.
III. Soweit durch die Auflösung des Guthabens ein gerin— . Betrag als der der ursprünglichen Forderung erzielt wird, ann nach den unter 1 getroffenen Bestimmungen ein Verlust⸗ ausgleich gewährt werden. Hierbei ist zu beachken, ob die fest⸗ liegende Forderung ursprünglich auf Reichsmark oder auf eine i lautet. 1. Lautete die festliegende Forderung ur⸗ prünglich auf Reichsmark, so kann ein Verlustausgleich nur in Höhe des Unterschieds zwischen dem Reichsmarkverkaufserlös der an fallenden hochwertigen Devisen und dem Reichsmarkbetrag der eingefrorenen Forderung erfolgen. 2. Lautet die festliegende For⸗ derung ursprünglich guf eine Fremdwährung, so kann ein Ver— lustausgleich nur in Höhe des Unterschiebes zwischen dem Reichs⸗ markverkaufserlös der anfallenden hochwertigen evisen und der ursprünglichen Valutaforderung, umgerechnet in Reichsmark zu dem am Tage der , , tenden Berliner Mittelkurs für die betreffende ausländische Währung, erfolgen. Es kommt also ausschließlich darguf an, auf welche Währung die Forderung Ursprünglich lautet. Hat zum Beispiel der ausländifche Schuldner für eine in Reichsmark fakturierte Warenlieferung den Kaufpreis in der Währung seines Landes auf ein Sperrkonto eingezahlt und wird dieses Sperrguthaben in hochwertige Devisen umgewandelt, so ist für die Berechnung der Höhe des Verlustausgleichs der Reichsmarkbetrag der ursprünglichen Forderung bestimmend. Für , 26 in 3 K Guthaben gelten auch
iterhin die Bestimmungen des Allgemeinen Erlasses vom 2. Ok⸗ tober 1933 — 1 45 010/33 —. . kJ
1V. Der nach Abschnitt III bei der Auflösung von festliegen⸗ den Guthaben entstehende Verlust kann künftig nur im Skrips⸗ verfahren, nicht mehr durch eine Genehmigung zum Erwerb von deutschen Auslandsbonds ausgeglichen werden. Bei der Ertei⸗
lung der Genehmigung zur Auftauung von Forderun en aus dem Warenverkehr ist ein besonderes Mufter zu in n Da jedoch im Zeitpunkt der Antragstellung regelmäßig noch nicht feststehen wird, ob und in welchem Umfange ein Verlust⸗— ausgleich zu gewähren ist, bin ich damit einverstanden, daß bereits vor Durchführung des Geschäftes die Erteilung einer Genehmi— , n , , der Konversionskasse für x lden ö — . . oder von Guthaben bei ihr zu— Genehmigungen und Zusagen im Skripsverfahren dürfen nur dann erteilt werden, wenn folgende e n een ,, . a) Bei Guthaben aus dem Warenverkehr muß die Forderung mindestens 12 Monate fällig sein. Der Abschluß des Geschäftes und die Lieferung der Ware nach dem Lande, aus welchem die Zahlung geleistet werden soll, ist durch geeignete Unterlagen (Ver⸗ Hg, Rechnungen, Versanddokumente usw.) nachzuweisen und die ö ärung abzugeben, daß der Gegenwert noch aussteht. b) Bei ahitalforderungen, die ebenfalls seit mindestens 17 Monaten fällig sein müssen, ist der Rechtsgrund der Entstehung der Forde⸗ rung anzugeben und durch Unterlagen (Urkunden usw.) zu be⸗ legen und die Erklärung abzugeben, daß der Gegenwert noch aus⸗ teht. c) Sofern nicht nach den allgemeinen Erfahrungen bereits eststeht, daß für die in Frage stehende Forderung in dem be— treffenden Lande eine Zahlung in freier Inlandswährung oder 4 fremder Währung nicht zu erwarten ist, kann die Vorlage von blehnungsbescheiden der zuständigen Devisenbehörde des Schuldnerlandes verlangt werden. d) Besteht mit dem Lande, . dem die Forderung festliegt, eine Vereinbarung über die Auf⸗ lösung eingefrorener Guthaben (Notenbankabkommen für Waren- ahlungen, Reiseablommen), so ist ferner, jedoch nur bei Waren⸗ nderungen, der Nachweis zu verlangen, daß der deutsche Aus⸗ ührer vergeblich versucht hat, die Außenstände im Wege des Ver— rechnungsabkommens einzuziehen. Von dem Nachweis kann ab— gesehen werden, wenn der Devisenstelle bekannt ist, daß die Auf⸗ lösung dez festliegenden Guthabens im Verrechnungswege infolge des gegenüber dem betreffenden Lanze bestehenden deutschen Nlus= fuhr ütberschusses oder aus anderen Gründen Schwierigkeiten be— reitet. Bei der Auflösung von in Oesterreich festliegenden Gut⸗— 8 aus Warenlieferungen ist, falls ein Ablehnungsbescheid der O stexrreichischen Nationalbank nicht vorgelegt werden kann, nach⸗ 6 daß ein Versuch der Reichsbank, die Genehmigung zur Einzahlung des festliegenden Guthabens auf ihr Konto bei der Oesterreichischen Nationalbank herbeizuführen, keinen Erfolg ge⸗ habt hat oder daß die Reichsbank auf diesen Verfuch verzichte hat. e) Der dem Jühaber des Guthabens zu gewährende Verlustaus⸗ gleich muß so bemessen werden, daß der von der Deutschen Gold⸗ diskontbank aufzuwendende Devisenhetrag nicht mehr als 665 vü der anfallenden hochwertigen Debisen ausmacht. Bei Waren“ forderungen ist, wenn der A landskoste apteil der seinerzeit ge⸗ lieferten Ware offensichtlich belonders 66 ist, der der Reichsbank derbleißzende Anteil von 40 vn . u erhöhen. h) Bei Varen forderungen schließt i . tand, da 9 Ausführer eine gen fm gung im Zusaßzausfuhrberfahren erteilt worden ist, die Erteilung einer nehmigung tach den Bestimmungen dieses Runderlasses nicht aus. Dem uh bg n kann in diesem Falle ein Verlustausgleich auf . der Zusgtzausfuhrgenehmigung und auf Grund der Auftaunngsgenehmigung gewährt werden, wobei der von der Deutschön Go , insgesamt aufzu⸗ wendende Devisenbetrag aber o vR der anfallenden Devisen nicht übersteigen darf. Auch in diesem Falle ist bei Waren mit offen⸗
verbleibende . von 40 vs chtsptechend zu erhöhen.
XI. Anträge, zultsende Forderung höher als
sichtlich besonders hohem Auska ! tenanteil der der Reichsbank äge, hei denen die au 100 000 RM ist, sind 3 zur 66 idung vorzulegen.“
Grundlagen der industriellen Nachwuchsschulung.
Die in den verschiedenen Industriezweigen gegenwärtig si bemerkbar machenden Anzeichen eines V mangels sind eine ernste Mahnung für alle an verantwortlicher Stelle in der Wirtschaft Stehenden, der Ergänzung des Fach⸗ arbeiterbestandes in der Industrie ihre größte ue gt feeds, zu schenken. Der in den letzten Monaten wiederholt von berufener Seite erhobene Ruf „Facharbeitermangel in Sicht!“ kündigt eine Gefahr an, deren Nichtbeachtung für die deutsche Industrie ver— hängnisboll werden müßte. Facharbeit als Grundlage unserer Industrie setzt eine ausreichende, gründlich n e, Fach⸗ arbeiterschaft voraus, und jede Lücke, die sich im Facharbeiter⸗ nachwuchs bemerkbar macht, bedeutet eine Schwächung der indu— striellen Leistungsfähigkeit und des wirtschaftlichen Erfolges. Wollte die deutsche Industrie dabei warten, bis der Wiederaufstieg der Wirtschaft den drohenden Facharbeitermangel zur akuten Tat? sache macht, dann wäre es in Wirklichkeit schon zu spät. — Die Folgen eines solchen Zuwartens würden verhängnisvoll sein, und es ist sehr zu bezweifeln, ob die deutsche Wirtschaft einen dadurch verlorengehenden Vorsprung vor den Industrien der übrigen Welt jemals wieder einholen würde.
. Vorschauende Facharbeiter nachwuchspflege
ist darum unerläßlich. Das betriebliche Interesse muß dabei dem Gesamtinteresse der Industrie und Virtschaft untergeordnet werden, d. h. nicht die Frage, ob ein ausreichender betrieblicher Facharbeiternachwuchs gesichert erscheint, ist ausschlaggebend,
sondern das Bedürfnis der Industrie bzw. des Industriezweiges, von dessen Gesamtbedingungen ausgehend das Erfordernis des Facharbeiternachwuchses geprüft und festgestellt werden ., Den wirtschaftlichen Organisationen innerhalb des Reichsstanbes der deutschen Industrie it ohne Zwei el die Möglichkeit einer solchen vorausschauenden Ge amtplanung in der notwendigen Nachwuchs⸗ sicherung gegeben und damit eine ganz besonders bedeutsame Auf⸗ abe gestellt. Erforderlich ist dabei, daß die Betriebe aus den eitens ihrer Industriegruppen erfolgenden Hinweisen auf not— wendige Nachwuchsergänzungen durch , , erwerbs⸗ loser ö und Ausbildung neuer Arbeitskräfte die prakti⸗ schen Konsequenzen ziehen und nicht der eine Betrieb dem anderen die Mühe und Sorge der Facharbeiter⸗ und Nachwuchserziehung überläßt, um ihm womöglich dann die herangebildeten Fachkräfte wegzunehmen, wie dies in den früheren ö nicht selten geschah und zum Schaden der Industrie selbst ausschlug.
Die Möglichkeiten der Facharbeiter nachwuchs erziehung liegen auf doppeltem Gebiete. Das Nächstliegende ist naturgemäß die vermehrte Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen, von der erfreulicherweise besonders in diesem Fahr stärker als früher Gebrauch gemacht worden ist. Die eingetretene und weiter zu er⸗ wartende Belebung der Wirtschaft und Vektstärkung der indu⸗ striellen Tätigkeit rechtfertigt nicht nur eine solche vermehrte Lehr— lingseinstellung, sondern macht sie unumgänglich ah enn, um den künftigen erhöhten Ansprüchen hinsichtlich der ieder⸗
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Wirtschaft des Auslandes.
(Fortsetzung von der zweiten Seite.)
Errichtung eines staatlichen Herings amtes in England.
London, 20. August. In dem soeben veröffentlichten Bericht der amtlichen ö wird eine weitgehende Neu⸗ ordnung der ig . Heringsindustrie empfohlen: Unter Hinweis auf den be eutenden Rückgang des englischen Herings⸗ absatzes wird in erster Linie die Schaffung eines staatlichen Heringsgmtes in Edinburg zur Oberaufficht über sämtliche Heringsfischereiflotten des Vereinigten Königreiches vorgeschlagen, das alle Vollmachten bezüglich des Umfanges der Fischereiflotten, des Heringsverkaufs, der Ausfuhr usw. besitzen soll. Von der Regierung wird eine Summe von 175 009 2 für die Einrichtung des Heringsamtes, für den Aufkauf und die Abwrackung alter Schiffe zwecks Verkleinerung der Flotte und für Verkaufs⸗ ,,, a angefordert. Weiter soll die Regierung Anleihen des lmtes bis zu 800 000 garantieren.
Vor einer Sinigung in der nordfranzöfischen Baumwollweberei.
Varis, 20. August. Die nordfranzösischen Baumwollwebereien, die in Verhandlungen stehen, um die Herstellung nach den Absatz⸗ möglichkeiten zu regeln, hoffen bis Ende dieses Monats zu einer Einigung zu gelangen. an nimmt an, daß die wöchentliche Arbeitszeit . ein Mindestmaß von 16 bis 18 Stunden fest⸗
gelegt wird.
Erhöhte Schrottpreife in Frankreich.
Paris, 20. August. — Die Maßnahmen der dem französischen Stahlwerksverband (Comptoir ,, . angeschlossenen ge⸗ mischten Walzwerke, zur ,, . des Wettbewerbs der reinen Walzwerke die besseren Schrottqualitäten aufzukaufen und selbst weiterzuverarbeiten, hatten, wie aus Paris verlautet, zur Folge, daß die Schrottpreise von 16 auf 18 rs. je 190 kg für Schrott erster Güte, wie alte Schienen, Abfälle der Konstruktionswerk⸗ . usw', anzogen. Diese erstklassigen Sorten sind durch die
, n, n. er gemischten Walzwerke nunmehr fast ung vom Markt verschwunden. Weil sich die Schrottprodukte zweiter Quali⸗ tät für die Ausfuhr nur in geringem Umfang eignen, ist die französische Schrottausfuhr nicht unbeträchtlich zurückgegangen.
Stalien als Außenseiter auf dem internationalen Weiß blechmarkt.
Paris, 20. August. Bekanntlich ist Mitte Juli d. J. das internationale Weißblechkartell zustande gekommen. Italien hatte . wie auch Norwegen den . Vereinbarungen grund⸗ ätzlich ö. doch waren feste Vertragsregelungen mit diesen beiden Ländern noch nicht getroffen worden. In letzter Zeit macht sich nun auf dem internationalen Weißblechmarkt die Konkurrenz der italienischen Werke störend bemerkbar. Wie der DHD erfährt, ist das Vorgehen der Italiener maßgeblich darauf zurückzuführen, daß die Verhandlungen über einen Beitritt der italienischen Gruppe n internationalen Weißblechkartell noch nicht endgültig zum A h gebracht worden sind. Es kann aber mit einem baldigen Abschluß der Besprechungen gerechnet werden.
eingliederung der industriellen Facharbeiterschaft zu entsprechen. Es ist selbstverständlich, daß dabei ausreichende Garantien für eine gründliche, fach⸗ und sachgemäße Lehrlingsausbildung gegeben sein müssen. Aufgabe der örtlichen und betrieblichen Vertretungen der NSBO. und DAß. bzw. deren Berufsgruppen ist es, kann Sorge zu tragen, daß diese Voraussetzungen erfüllt werden und unter dem Deckmantel ausreichender Nachwuchsheranbildung keine üble „Lehrlingszüchterei“ betrieben wird. — Die andere? öglich⸗ keit verstärkter Facharbeiternachwuchserziehung ist gegeben burch eine geeignete systematische Aus- und Fortbildung der bereits im Berufe stehenden (insbesondere jüngeren) Arbeitskräfte durch eine Arbeits⸗ und ,, die mit entsprechenden Mitteln . 6 fördert und zu einer vollen Arbeitsbeherrschung ührt. Die Dringlichkeit der Facharbeiterausbildung,
die sich aus der unmittelbaren Nähe des drohenden Facharbeiter⸗ mangels ergibt, rückt die Arbeits und Leistungsschulung als er⸗ änzendes ittel der industriellen Nachwuchsschulung in den ordergrund des Interesses. Die reguläre Facharbesterausbil⸗ dung, wie sie durch die Lehrlingsausbildung erfolgt, erfordert bis zur Erreichung des Ausbildungszieles eine immerhin mehrsahrige Zeitdauer, ehe das Ergebnis sich in der Wirtschaft selbst aus⸗ wirken kann. Sie wird dadurch in ihrer Bedeutung keineswegs vermindert — stellt doch gerade die lehrlings- bzw handwerks⸗ mäßig ausgebildete Facharbeiterschaft den Kern der Facharbeiter⸗ schaft überhaupt dar; weil aber — vor allem im Hinblick auf die , . Bedingungen eines baldigen Facharbeitereinsatzes — iese reguläre Facharbeiterausbildung nicht ausreichend ist, um rechtzeitig genug die zu erwartenden Lücken in der Facharbeiter⸗ schaft der Industrie zu schließen, muß sie ergänzt werden durch die auf die besonderen Erfordernisse eines baldigen Facharbeiter⸗ einsatzes eingestellte Arbeits und Leistungsschulung, wie sie in den verflossenen Monaten erfreulicherweise in verstärktem Maße in der Industrie zur Ein- und Durchführung gelangt ist. Ausbildungsmethode und Schulungsmittel ergeben sich nach der technisch⸗fachlichen Seite naturgemäß aus den Arbeitsbedingungen des betreffenden Industriezweiges und dem gestellten Ausbildungsziel. Kann die lehrlingsi mäßige Aus— bildung dabei einen verhältnismäßig weiten Ausbildungsraum umfassen, so wird die Arbeits- und Leistungsschulung ebenso wie die unter gleichen Bedingungen erfolgende An- und Umlernung von Arbeitern sich unter grundlegender Vermittlung eines Arbeitsgesamtbildes stärker auf das spezielle Ausbildungsziel richten müssen. Die selbstverständliche ÜUeberlegenheit der lehr⸗ lingsmäßigen Ausbildung zu einer fachlichen Gesamtbeherrschung vermindert die Bedeutung der arbeitsschulungsmäßigen Ausbil⸗ dung zu einem fachlichen Spezialkönnen keineswegs.
Beide Ausbildungsmöglichkeiten verfolgen letzten Endes auf verschiedenem Wege das gleiche Ziel: der Industrie einen aus⸗ reichenden, gut geschulten Facharbeiternachwuchs zu bieten und damit die wichtigste Voraussetzung für den weiteren Aufstieg der Wirtschaft zu sichern:
Eine hochwertige, voll leistungsfähige Fach⸗ arbeiterschaft.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Tierseuchenstand am 15. August 1934.
(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt.)
Nachstehend find die Namen derjenigen Länder, Regierungs⸗ usw. Bezirke und Kreise (Amts⸗ 24 Bezirke) verzeichnet, in denen Rinderpest, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Rotz, Beschälseuche der Pferde, Schweinepest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügel- cholera nach den eingegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Ge⸗ höfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.
Die Zahlen der in der Berichtszeit neu verseuchten Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten Gemeinden und Gehöfte mitenthalten.
Betroffene Kreise u sw. ).
Maul⸗ und Klauenseuche (Aphthae epizooticae).
6: Niederbarnim 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 14: Quedlinburg 1,ů 1. 17: Oldenburg 1, 1. 23: Aurich 3, 7 (davon neu 1 Gemeinde, 5 Ge⸗ höfte). 30: Cleve 2, 19 (, 9). 40: Kempten 1, 4 (—, 2), Mem⸗ mingen 1, 2 (—, 1). 62: Wolfenbüttel 1, 1.
Schweine pest (Pestis suum).
1: Königsberg i. Pr. 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Mohrungen 1, 1 (neu), Wehlau 1, 1. 2: Insterburg Stadt 1, 1 (1, 1), Insterburg 3, 3 (3, 8). 3: Allenstein 1, 1 (1, , Neidenburg 1, 1, Sensburg 1, 1. 4: Rosenberg i. Westpr. 2, 2. 6: Angermünde 1, 1, Niederbarnim 2, 2 (1, ), DOberbarnim 1, 1, Zauch⸗Belzig 2, 2 (2, 2). 7: Arns⸗ walde 2, 2, Lebus 4, 4 (1, 1). S: Anklam 2, 2, Demmin 1, 2 (1, 2), Greifenhagen 1, 1, Saatzig 5, 5 (3, 3). 9: Dramburg 1, 1, Rum⸗ melsburg 1, 1. 11: Militsch 1, 1 (1, 1), Trebnitz 1, L (1, ). 12: Bunzlau 2, 2, Görlitz 2, 2 (1, I), Rothenburg i. O.⸗L. 1, 1. 13: Neustadt, O.⸗S., 1, 1 (1, I), Ratibor 1, 1, Tost⸗Gleiwitz 1, 1. 14: Oschersleben 1, 1, 15: Schweinitz 2, 2 (, I). 25: Minden 1, 1 (1, I. 26: Unna 1, 1 (1, 1). 27: Rotenburg i. Hessen⸗Nassau 1, 1 (1, 6. 28: Oberlahnkreis 1, 1, 33: Aachen 1, 1. 35: München Stadt 1, 2. 38: Bamberg 1,ů 1. 52: Mannheim 3, 3 (3, 3). 55: Gießen 1, 1 (1, .
Milzbrand (Anthrax).
1: Braunsberg 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu), Bartenstein 1, 1. 6ꝛz Oberbarnim 1, 1 (1, I. 8: Rügen 1, 1. 14: Wolmirstedt 1, 2. 15: Merseburg 2, 2 (2, 2). 16: Tangensalza 1, 1. 17: Rends⸗ burg 3, 4 (2, 3), Schleswig 1, 1 (1, ), Steinburg 1, 1. 18: Hameln 1. 1 (1, D. 19: Marienburg in Hann. 1, 1 (1, J. 21: Verden 1,ů 1 (l, I. 36: Vilsbiburg 1, 1 (1, 1). 39: Lohr 1, 1. 40: Neu Ulm Stadt 1, 1 (1, D. 53: Saalfeld 1, 1 (1, I). 65: Detmold 1, 1 (1, h.
Tollwut (Rabhies).
2: Angerburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Goldap 1,ů 1, Treuburg 4, 4 (davon neu 2, 2). 3: Johannisburg 2, 2, Lötzen 2, 2 (1, I), Lyck 5, i2, Neidenburg 1, 1, Ortelsburg 11, 13 (3, . 12: Hoyerswerda i, 1. 13: Guttentag 1, .
Tollwutverdacht (Rabies). 2: Goldap 2 Gemeinden, 2 Gehöfte (davon neu 1, 1), Treu⸗ burg 4, 4 (2, 2). 3: Johannisburg 4, 4, Ortelsburg 3, 3. 5: 9. Kreis⸗ tierarztbezirk l“, 1. O9: Köslin 1, 1. 11: Trebnitz 1, 1 (, I. 12: Hirschberg 1, L. 13: Hindenburg, O.S. , 1, 1, Kreuzburg, 8.⸗S. , 2, 2, Leobschütz l, 1, Oppeln 1, 1 (1, , Tost⸗Gleiwitz l, 1. 19: Duder⸗ stadt 11, 1 (1, I). 38: Weißenburg 1, 1.
Geflügelcholera (Cholera avium). 6: Zauch⸗Belzig 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 11: Wohlau 1, 1 (neu). 13: Kreuzburg, O.⸗S., 2, 4 (2, . 15: Schweinitz 1, 1 (1, D. 31: Bonn Stadt 1, 1. 38: Dinkelsbühl 1ů, 1, Höchstadt a. d. Aisch 15ů 1. 43: Grimma 1, 1, Leipzig 1, 1 (neu). 45: Waiblingen 1, 1 (1, I. Saargebiet am 15. August 1934. Schwei nepest (Pestis suumj. Saarbrücken⸗Land 6 Gemeinden, 11 Gehöfte (davon neu?2 Gemeinden,
10 Gehöfte), Saarlouis 1, 1, Ottweiler 2, 3 (1, .
) An Stelle der Namen der Regierungs⸗ usw. Bezirke ist die
8 laufende Nummer aus der nachstehenden Tabelle aufgeführt.