Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 205 vom 3. September 1934. S. 4
Tiegenhalvs. J 35564 In das Handelsregister A Ur. 188 wurde die Firma Alfons Jockisch in Borkendorf und als deren Inhaber der Kaufmann Alfons Jockisch daselbst ein⸗ getragen, . f lmtsgericht Ziegenhals, 24. Aug. 1934.
zwickan, Sachsen. 35565
In das Handelsregister ist am 14 Juli 1934 auf Blatt 3142 die Firma Karl Große in Zwickau (Brunnen⸗ straße 10) und als ihr Inhaber der Kaufmann Karl Große in Zwickau ein⸗ etragen worden. (Angegebener Ge⸗ erf ein kaufmännische Vertretun⸗ gen und Großhandel)
Amtsgericht Zwickau.
3. Vereinsregister
Meppen. 35579] Eintrag zur Firma Kaufmanns⸗ und Gewerbegilde Emsland, Meppen, V. R. 20: Der Verein ist durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 8. Fe⸗ bruar 1934 aufgelöst. Zu Ligquidatoren sind bestellt die Kaufleute Reinhard Lö⸗ ning und Wilhelm Oster, Mitinhaber der Firma Oster & Gräfenstein, beide in Meppen, und der Syndikus Hermann Amtrup in Osnabrück. Amtsgericht Meppen, 24. August 1934.
4. Genossen chafts⸗ registet. 4
Gn. R. 75, Elektrizitätsgenossenschaft Uthwerdum, e. G. m. b. H., in Georgs⸗
ik: Die Genossenschaft ist durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 7. 10. 1933 aufgelöst. Liguidatoren sind: Henrikus Klugkist, Georgsheil, und W. Uphoff, Uthwerdum.
Amtsgericht Aurich, 29. Juni 1934.
35581 Rad Homburg v. d. Höhe. Gen. ⸗R. 55. In unser Genossenschafts⸗ register ist heute unter Nr. 55 die Ge⸗ nossenschaft unter der Firma „Milch⸗ abfatzgenossenschaft, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“, mit dem Sitz in Köppern i. Ts. eingetragen worden. Das Statut ist am 20. Februar 1934 festgestellt. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist die gemein⸗ schaftliche Verwertung der Milch. Ein⸗ getragen am 15. August 1934. ; Gen.⸗R. 56. Bezugs ⸗ K Absatz⸗ genossenschaft, Oberursel ((Taunus), eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Oberursel i. Ts. Gegenstand des Unternehmens: 1. ge⸗ meinschaftlicher Einkauf von Ver⸗ brauchsstoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebes; 2. ge⸗ meinschaftlicher Verkauf landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse. Statut vom 9. August 1934. Eingetragen am 15. 8. 1934. Bad Homburg v. d. Höhe, 17. 8. 1934. Amtsgericht. Abteilung IV.
Frankfurt, Main. 35587] Veröffentlichung aus dem Genossenschaftsregister. 41 Gn.⸗R. 219, Genoffenschaft Frankfurter Uhrmacher eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränk⸗ zer Haftpflicht, Frankfurt a. M.: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 2. Juli 1934 aufgelöst. Frankfurt am Main, 25. August 1934. Amtsgericht. Abteilung 41.
Gadebusch. 35588
In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 31 eingetragen:
Spar⸗ und Wirtschaftsgenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, zu Klein Welzin. Die Satzung ist am 23. Mai 1934 er⸗ richtet.
Gegenstand des Unternehmens ist: 1. der gemeinschaftliche Einkauf land⸗ wirtschaftlicher Bedarfsstoffe und Ver⸗ kauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, 2. die gemeinschaftliche . und der Betrieb landwirtschaftlicher Be⸗ triebseinrichtungen, 3. die Regelung des Geldverkehrs.
Gadebusch, den A. August 1934.
Meckl. Amtsgericht.
Lieberose. 35388 Genossenschafts registereintrag bei Nr. 3, Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. Lieberose, neues Statut vom 18. 6. 1931. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt die Pflege des Geld⸗ und Kreditvvmerkehrs. er, des Sparsinns, Pflege des arenverkehrs und Förderung der Maschinenbenutzung. Lieberose, den 22. August 1934. Amtsgericht.
Neclearbischofsheim. 135390 Genossenschaftsregistereintrag bei Milch⸗ genossenschaft Ehrstädt, Amt Sinsheim, e. G. m. b. H.: Neues Statut vom 17. Juni 1934. Gegenstand des Unter⸗ nehmens weiter: die Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behandlung und Beförderung der Milch erforderlichen Bedarfsgegenständen. Neckarbischofsheim, den 27. Juli 1934. Bad. Amtsgericht.
Næust ett in. 3568901
In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 30, Ländliche Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Thurow, e. G. m. b. H., in Thurow, folgendes eingetragen: Die Genossenschaft ist durch Generalver⸗ sammlungsbeschlüsse vom 13. und 25. Juli i934 aufgelöst. Neustettin, den 20. August 1931. Das Amtsgericht.
Pi̊ssnechk.. 5d gꝛl
In dem hiesigen Genossenschafts⸗ register ist heute unter Nr. 8 bei der Firma „Edeka Großhandel Pößneck, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 30. 7. 1934 ist: a jeder bisherige Ge⸗ schäftsanteil und jede bisherige Haft⸗ umme von je 1000 RM ein 10 Geschäfts⸗ anteile und 10 Haftsummen von je 100 Reichsmark gemäß § 1332 Gn.⸗Ges. zer⸗ legt, b) dadurch unter entsprechender Aenderung der S5 9, 11 des Statuts der Geschäftsanteil und die Haftsumme auf je 100 RM festgesetzt, h das Statut selbst neu gefaßt worden.
Pößneck, den 23. August 1934.
Thüringisches Amtsgericht. I.
Radolfzell. 35393
Landwirtschaftliche Ein- u. Verkaufs⸗ genossenschaft Semmenhofen, Amt Kon⸗ tanz, e. G. m. b. H., in Hemmenhofen, Amt Konstanz. Statut vom 28. Juli 1934. Gegenstand des Unternehmens ist 1. gemeinschaftlicher Einkauf von Verbrauchsstoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebes; 2. ge⸗ meinschaftlicher Verkauf landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse; 3. die Milchverwer⸗ tung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr.
Radolfzell, den 24. August 1934.
Amtsgericht.
mit. 35394 Fü das Genossenschaftsregister Nr. 28 ist heute bei der olkereigenossenschaft Kraupischken e. G. m. u. H. in Krau⸗ pischken folgendes eingetragen:
Die Genoͤssenschaft ist durch Beschluß der ,, in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewan⸗ delt. Die Haftsumme ist auf 150 RM bestimmt. Es ist eine neue Satzung vom 16. Juni 1934 angenommen worden, die die bisherige Satzung hinsichtlich der Bestimmungen über die Haftpflicht ab⸗ ändert; die Firma lautet jetzt Molkerei⸗ genossenschaft Kraupischken eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“ in Krau ischken. Die Willens⸗ erklärung und Zeichnung für die Ge⸗ nossenschaft muß jetzt durch zwei Vor⸗ standsmitglieder erfolgen, darunter den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter. Amtsgericht Ragnit, den 25. Juli 1934.
Hèagnit. . 35395 In das Genossenschaftsregister ist eute bei der unter Nr. A eingetragenen tolkereigenossenschaft Rautenberg e. G. m. u. H. in Rautenberg folgendes ein⸗ getragen:
Gegenstand des Unternehmens ist die Milchverwertung auf gemeinsame Rech⸗ nung und Gefahr sowie der Einkauf won milchwirtschaftlichen Bedarfsartikeln. Amtsgericht Ragnit, den 31. Juli 1934.
Ratibor. 35396
Am 10. August 1934 ist in unser Ge⸗ nossenschaftsregister bei Nr. 15, Krano⸗ witzer Spar⸗ und Darlehnskassenverein eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Kranowitz ein⸗ getragen: ;
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung ist ein neues Statut vom 22. Juli 1934 angenommen: Die Firma lautet jetzt: Spar⸗ und Darlehnskasse, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und TDarlehnskasse zur Pflege des Geld⸗ und Kreditwerkehrs und zur Förderung des Sparsinns.
Amtsgericht Ratibor.
agi
L iesa. 35397 Auf Blatt 6 des hiesigen Genossen⸗ schaftsregisters, betr. die Verbraucher⸗ genossenschaft (6EG) Riesa, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter em pflicht in Riesa, ist am 15. August 19834 eingetragen worden: Die Firma lautet künftig: „Verbrauchergenossenschaft Riefa, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“. Amtsgericht Riesa, den 28. August 1934.
Sĩ aringen. 35398
n das Gen.⸗Reg. ist heute unter Nr. 90 die Milchgenossenschaft Frohn⸗ stetten, e. Gen. m. b. H., in Frohnstetten eingetragen worden. Gegenstand des aer em ist die gemeinschaftliche Verwertung der von den Mitgliedern k Milch in deren Namen und für deren Rechnung. Statut vom 18. Mai 1934. Sigmaringen, den 22. August 1934. Amtsgericht.
7. Konkurse und Vergleichssachen.
Ber lin- Gharlottenburg. 35824 Ueber den Nachlaß des am 21. 1. 1931 in Berlin⸗Charlottenburg, Wilmersdorser
Straße 93, verstorbenen Kaufmanns Gu⸗ staL Mankiewitz ist am 30. 8. 1934,
13,45 Uhr, von dem Amtsgericht Char⸗ lottenburg das Konkursverfahren er⸗ öffnet. (252. N. 114. 34.) Verwalter: Dr. Haupt, Berlin Nw 40, Hindersin⸗ straße 1. Frist zur Anmeldung der Kon⸗ kursforderungen bis 14. 10. 1934. Erste Gläubigerversammlung 28. 9. 1934, 19,30 Uhr. Prüfungstermin am 26. 10. 1934, 11 Uhr, im Gerichtsgebäude, Charlotten⸗ burg, Tegeler Weg 17/20, Zimmer 31, Erdgeschoß. Offener Arrest mit Anzeige⸗ frist bis 26. 9. 1934.
Birkenfeld, Nahe. 358251 Ueber den Nachlaß des verstorbenen Auktionators und Prozeßagenten Friedrich Brenner in Birkenfeld, Nahe, ist heute am 28. August 1934 um 17 Uhr das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Keßler in Birkenfeld, Nahe. Anmeldefrist bis zum 15. Oktober 1934. Termin zur Wahl eines eventuell anderen Verwalters und Bestellung eines Gläubigerausschusses am 25. September 1934, mittags 12 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 1. Oktober 1934. Birkenfeld, Nahe, 28. August 1934. Amtsgericht.
Hanau. 35826] Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen der Firma Ludwig Neresheimer und Co., alleiniger Inhaber Kaufmann Erwin Bauer in Hanau, wird heute, am 25. August 1934, 13 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursver⸗ walter Rechtsanwalt Mies in Hanau. Erste Gläubigerversammlung am 21. Sep⸗ tember 1934, 11 Uhr, allgemeiner Prü⸗ fungstermin am 12. Oktober 1934, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Nuß⸗ allee 17, Zimmer Nr. 44. Anmeldefrist und offener Arrest mit Anzeigepflicht am 5. Oktober 1934.
Hanau, den 25. August 1934.
Das Amtsgericht. Abt. IV.
Herrenberg. 35827] Ueber den Nachlaß des Friedrich Brenner, Arbeiters in Kuppingen, wurde am 28. August 1934, vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Bezirksnotar Pieper, Herren⸗ berg. Offener Arrest mit Anzeigefrist und Ablauf der Anmeldefrist: 1. Oktober 1934. Wahl⸗ und Prüfungstermin: Dienstag, 16. Oktober 1934, nachmittags 3 Uhr. Amtsgericht Herrenberg.
Kaukehmen. 35828
Ueber das Nachlaßvermögen des Kauf⸗ manns Paul Falke in Kaukehmen, der am 20. August 1934 verstorben ist, wird heute, am 30. August 1934, 11.40 Uhr vormittags, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Kaufmann Albert Groß in Kaukehmen. Erste Gläubigerversammlung am 26. September 1934, 10 Uhr vor⸗ mittags, allgemeiner Prüfungstermin am 17. Oktober 1934, 10 Uhr vormittags, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10. Anmeldefrist bis zum 3. Oktober 1934, offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 29. September 1934.
Kaukehmen, den 30. August 1934.
Amtsgericht. — NZ / 34.
Magdeburg. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Walter Kolbe in Magdeburg, Lüneburger Straße 6, Inhaber der Firma E. Rosen⸗ berger, Biergroßhandlung in Magdeburg, Berliner Straße 30/31, ist heute, am 30. August 1934, 9 Uhr 390 Minuten, Konkurs eröffnet und der offene Arrest erlassen worden. Konkursverwalter: Kauf⸗ mann Ernst Pescheck, Magdeburg, Gustav⸗ Adolf⸗Straße 19 J. Konkursforderungen sind bis zum 28. September 1934 beim Gericht anzumelden. Gläubigerversamm⸗ lung am 28. September 19534, 10 Uhr, Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen am 19. 8ktober 1934, 10 Uhr, an Gerichtsstelle, Halberstädter Str. 131, Zimmer 111. ö
Magdeburg, den 30. August 1934. Amtsgericht a.
München. Bekanntmachung. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ludwig Haas, Munchen, Ohlmüller⸗ straße 16 11, Süßwarengroßhandlung dort, wurde am 28. August 1934, nach⸗ mittags 3 Uhr, der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ist Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Franz Grosser, München, Maximilian⸗ straße 1 JJ. Offener Arrest nach Konkurs⸗ ordnung 5 118 mit Anzeigefrist bis 11. September 1934 ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen im Zimmer 741 IV, Prinz⸗Ludwig⸗Str. 9, bis 17. September 1934. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters, eines Gläu⸗ bigerausschusses und wegen der in Kon⸗ kursordnung z§5 132, 134 und 137 be⸗ zeichneten Angelegenheiten und allge⸗ meiner Prüfungstermin: Donnerstag, 27. September 1934, vormittags 8 Uhr, Zimmer 742 LTV, Prinz⸗Ludwig⸗Str. 9.
Amtsgericht München. Geschäftsstelle des Konkursgerichts.
München. 358311 Bekanntmachung.
Am 28. August 1934, nachm. 4 Uhr, wurde über das Vermögen des Kauf⸗ manns Thomas Rappel, Inhabers einer Kolonialwarengroßhandlung in München, Wohnung Gebsattelstr. 14/11, Geschäfts⸗ räume Kolumbusstr. 3/0, der Konkurs er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Otto Schefbeck, München, Amiraplatz 1.1, eröffnet. Offener Arrest nach Konk.⸗ Ordg. z 118 mit Anzeigefrist bis 15, Sep⸗
BZz6829]
ZöõSz0]
tember 1934 ist erlassen. Frist zur An⸗ meldung der Konkursforderungen im Zimmer 741 IV, Prinz⸗Ludwig⸗Str. 9, bis 13. September 1934. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters, eines Gläubigerausschusses und wegen der in Konk.⸗Ordg, S5 132, 134 und 137 be⸗ zeichneten Angelegenheiten und allge⸗ meiner Prüfungstermin: Dienstag, den 25. September 1934, vorm. 9 Uhr, Zimmer 72411, Prinz⸗Ludwig⸗Straße 9. Amtsgericht München, Geschäftsstelle des Konkursgerichts.
Miünchen. I35832 Bekanntmachung.
Ueber das Vermögen des Vereins Bund der Lichtfreunde e. V. i. L., Mün⸗ chen, zuletzt Rheinstr. 22/3 r., zur Zeit ohne Geschäftslokal, wurde am 29. August 1934, vorm. 10 Uhr, der Konkurs er⸗ öffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Richard Thorsen, München, Elvirastraße 7. Offener Arrest nach Konk.⸗Ordg. mit An⸗ zeigefrist bis 20. September 1934 ist er⸗ lassen. Frist zur Anmeldung der Konkurs⸗ forderungen im Zimmer 741IV, Prinz- Ludwig⸗Straße 9, bis 17. September 1934. Termin zur Wahl eines anderen Ver⸗ walters, eines Gläubigerausschusses und wegen der in Konk.⸗Ordg. 8§5 132, 134 und 137 bezeichneten Angelegenheiten und allgemeiner Prüfungstermin: Donners⸗ tag, 27. September 1934, vorm. Sy Uhr, Zimmer 722/1II, Prinz⸗Ludwig⸗Straße 9g.
Amtsgericht München,
Geschäftsstelle des Konkursgerichts.
Schwerin, Warthe. 35833 Ueber das Vermögen der Kaufmanns⸗ frau Antonie Sternberg in Schwerin a. W. ist am 29. August 1934, 10 Uhr, das Kon⸗ kursverfahren eröffnet worden. Konkurs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Eichstaedt in Schwerin a. W. Allgemeiner Prüfungs⸗ termin: den 29. September 1934, 10 Uhr. Anmeldefrist und offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht bis 25. September 1934. Amtsgericht Schwerin a. W.
Bad öl. 35834] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Maurersfrau Mathilde Brand⸗ huber in Wegscheid wird nach Abhaltung des Schlußtermins und Durchführung der Schlußverteilung aufgehoben. Bad Tölz, den 29. August 1934. Amtsgericht Tölz.
Bex lin- Charlottenburg. . I35835
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Uhrengroßhändlers Oscar Alban in Berlin W 15, antener Str. 24, ist infolge Schlußverteilung nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben worden.
Berlin⸗Charlottenburg, 30. August 1934.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Berlin- Charlottenburg. .I35836] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Standard⸗Edition Musik-Ver⸗ lag G. m. b. H. in Berlin W, Rankestraße Nr. 31.32, bei Roehr A.⸗G., ist nach Schlußtermin aufgehoben. Berlin⸗Charlottenburg, 27. August 1934. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 255.
Görlitz. Bekanntmachung.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Wagner Thormählen, offene Handelsgesellschaft, in Görlitz, Adolf⸗Hitler⸗Straße Nr. 26, ist nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben worden.
Görlitz, den 30. August 1934.
Das Amtsgericht.
z6s37]
Havelberg. 365838 Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des Lehrers i. R. Paul Hildebrandt wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Havelberg, den 26. August 1934. Das Amtsgericht.
Meissen. ; 35839 Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Gutspächters Karl Schwenke
in Rottewitz bei Meißen wird nach Ab⸗
haltung des Schlußtermins hierdurch
aufgehoben. .
Amtsgericht Meißen, den 30. August 1934.
Merseburg. 35840] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Robert Schulze in Merseburg, Hälterstr. 24, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch , Amtsgericht Merse⸗ burg, den 29. August 1934. Norden. 365841] In Sachen betr. Konkursverfahren über das Vermögen des Antoni Fleßner, Landgebräucher in Rechtsupweg, ist Ter⸗ min zur Anhörung der Gläubigerversamm⸗ lung über Einstellung des Verfahrens mangels Masse auf den 26. 9. 1934, 11 ühr, Amtsgericht Norden, Martens⸗ dorf 2, Sitzungssaal, bestimmt. Amtsgericht Norden, den 28. August 1934.
OsnahriückF. 35842] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Allgemeine Kredit⸗ und Beschaffungs⸗Gesellschaft m. b. H., Osna⸗ brück, wird infolge rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleichs aufgehoben. Amtsgericht Osnabrück.
Pegau. as3s43] Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des Schneidermeisters Emil Oswald
genommene Zwangsverglei
Seligenstadt, Hessen.
Heinold in Pegau wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Pegau, den 22. August 1934.
Remscheid-Lennep. 36844] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Robert Voß in Rd.⸗Lüttringhausen wird ein Termin zur Anhörung der Gläubigerversammlung über Einstellung des Konkursverfahrens wegen Mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Konkursmasse und letzter Prüfungstermin bestimmt auf Sonnabend, den 13. Oktober 1934, vorm. 11 Uhr, Zimmer 13. Remscheid⸗Lennep, den 28. August 1934. Das Amtsgericht.
Sayda, Erzgeb. 358451
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Hilma Bellmann geb. Straßberger in Zethau i. Erzgeb. ist zur Prüfung einer nachträglich angemeldeten Forderung Termin auf den 24. Sep⸗ tember 1934, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Sayda bestimmt worden. KS / 34
Das Amtsgericht zu Sayda.
35846 Schwarzenberg, Sachsen.
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Wilhelm Friedrich Bretschneider in Lauter, alleiniger In⸗ haber der handelsgerichtlich nicht ein⸗ getragenen Firma Friedrich Bretschneider, Feinkost, Kolonialwaren und Fische in Lauter, Adolf⸗Hitler⸗Straße 1, wird gemäß 5 204 K.⸗O. eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist.
Schwarzenberg, den 29. August 1934.
Das Amtsgericht. Schwerte, Euhr. 358471
Durch Beschluß ist das Konkursver⸗ fahren über den Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns Friedrich Heinrich Jacobs, Holzen b. Schwerte, nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins aufgehoben.
Schwerte, 22. 8. 1934. Amtsgericht.
Stettin. 35848 Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Handelsvertreters und Kauf- manns Gerhard Casper, z. Zt. unbekann⸗ ten Aufenthalts, Inhabers einer Mehl⸗ handlung in Stettin, Preußische Str. 44, ist nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗
termins aufgehoben. Stettin, den 22. August 1934. Das Amtsgericht. Abt. 6.
Stolzenau.
3636670
Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Händlers Fr. Rüter, Ste ger⸗ H
berg, wird, nachdem der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 17. August 1933 an⸗ lurch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 17. August 1933 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Stolzenau (Weser), 27. Juli 1934.
Weiden. 35849 Das Amtsgericht Weiden i. d. Opf. hat das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Eisenwarenhändlers Ludwig Rindsberg in Weiden mit Beschluß vom 29. August 1934 nach Abhaltung des Schlußtermins und vollzogener Schluß— verteilung als beendet aufgehoben. Weiden, den 30. August 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Carlsruhe, Scłhles. 365850] Vergleichs verfahren.
Ueber das Vermögen der Geschäfts⸗ inhaberin Hedwig Günther in Carlsruhe, OS., ist am 28. August 1934, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurfes eröffnet worden. Der Rerhtsanwalt Dr. Kurt Jeder in Namslau ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ borschlag ist auf Montag, den 17. Sep⸗ tember 1934, 17 Uhr, vor dem Amts- gericht in Carlsruhe, Q- S., Zimmer Rr. 3, anberaumt. Der Antrag auf Er⸗ öffnung des Verfahrens nebst seinen An⸗ lagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Carlsruhe, S.⸗S., 30. 8. 1934.
Herrenberg. 368511 Das Vergleichsverfahren über das Ver⸗ mögen der Mech. Schuh⸗ und Sport⸗ artitel⸗Fabrik K. E. Walz in Pfäffingen bei Tübingen, Inh. Karl Emil Walz in Pfäffingen, wurde nach Bestätigung des Vergleichs am 24. August 1934 auf⸗ gehoben. Das Verůäußerungsverbot an den Schuldner ist hinfällig. Amtsgericht Herrenberg.
zssdᷣ2] Beschlusß.
Das Vergleichs verfahren über das Ver⸗
mögen des Portefeuillers Heinrich Klein Il
zu Dudenhofen (Kreis Offenbach), ist . aufgehoben, da der Vergleich der im Termin vom 17. August 1934 angenommen
wurde, bestätigt worden ist. Seligenstadt, den 265. August 1934. Hessisches Amtsgericht.
Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Dr. Da zur in Berlin⸗Wilmersdorf.
Druck der Preußischen Druckerei⸗
und Verlags⸗Aktiengesellschaft, Berlin, .
Wilhelmstraße 32.
. *
1
Baron von
, 4
Deutscher Reichs anzeiger Freußischer Staatsanzeiger.
9
für Selbstabholer die Anzeigenstelle
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2, 30 ML einschließlich 0, 48 CM Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 Cb monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin SW 48, Wilhelmstraße 32.
Einzelne Nummern kosten 360 Mm, einzelne Beilagen 10 Gnl. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließllich des Portos abgegeben. Fernsprecher: Eo Bergmann 7bJ58. h
5 Mr. 206 Reichsbankgirotonto r —— ; —
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Richtpreisanordnung V für unedle Metalle. Vom 3. September
1934. Erläuterungen zur Neufassung der Arbeitszeitordnung. Vom
26. Juli 1934. Bekanntmachung der ; ruf der Zulassung eines Bildstreifens.
Bekanntmachung, betreffend das Verbot einer periodischen Druckschrift. ;
Der Londoner Goldpreis beträgt am 4. September 1934
Berlin, den 4. September 19363.
Richtpreis anordnung V für unedle Metalle.
Auf Grund des 5 4 Abs. 1 der Verordnung des Herrn Reichswirtschaftsministers über Preise vom 31. Juli 1934 (RGBl. 1 S. 766) wird folgende An⸗ ordnung erlassen:
An Stelle der in der Richtpreisanordnung II vom 11. August 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 187 — 13. 8. 1934) festgesetzten Richtpreise für Messing und der in der Richtpreisanordnung IV vom 29. August 1934 Deutscher Reichsanzeiger Nr. 301 — 29. 8. 1934) festgesetzten Richtpreise für Kupfer und Blei gelten mit Wirkung vom 5. September 1934 folgende:
Drahthar ren Kathoden und gleichwertiges Kupfer Raff.⸗Kupfer (mind. 99, 7599 ... Raff. ⸗Kupfer (mind. 99,599) ....
Raff.⸗Kupfer (mind. 9999) 5...
Altes Feuerbuchskupfer (tiegelrecht!. Altes Feuerbuchskupfer (nicht tiegelrecht) Alter Kupferdraht 5 * Altes Schwerkupfer Altes Leichtkupfer
p Blechabfälle ..
Orig.⸗Hüttenweichblei
Raff.⸗Weichblei (mind.
Raff.⸗Weichblei (mind.
Altes Weichblei 8 ö *
Aktumulatorenblei aus transportablen Batterien 7 Akkumulatorenblei aus stationären Batterien
Hartbleitit .
Blockmessing .. Altes Schwermessing .. Altes Leichtmessing... Messingblechabfälle, weich Messingblechabfälle, hart. Stangenspäne Stangenenden.. ...
Berlin, den 3. September 1934. der
w
Inhalt des autlichen Teiles. Deutsches Reich.
ilmoberprüfstelle, betreffend den Wider⸗
Preußen.
Amtliches.
eingold (Goldmark)
nsprüchen, die auf 569.
lauten (RGBlI. 1
für eine Unze Feingold... 140 sh 104 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel⸗
kurs für ein englisches Pfund vom 4. Sep⸗
für ein Gramm Feingold demnach... — Pence bos, in deutsche Währung umgerechnet.... — RM 2,8082.
Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.
Vom 3. September 1934.
für unedle Metalle
gupfer: . RM 44,50 bis 46,50 43,65 „ 45,5 „4526
n 46, —
æ4 6
„A3, 50
* 42.
„40,75
40,75
„36,25
2 38,
.
d 2 2 * d 2 2
Messing z
fehlt.
Ueberwachungsstelle für unedle Metalle. Der Reichsbeauftragte: Lütt ke.
.
beits anzu
ehen ist. . engste mit den Arbeitszeitbeschränkungen zusammen, tember 1954 mit FRöcht 17460 umgerechnet — RM S7M„3425. sie bielfach auch in einer und derselben Gesetzesvorschrift ent⸗ halten sind (z. B. 5 135 G6O.). Hingegen kann es kaum einem daß die Vorschriften über ununter⸗ brochene Ruhezeiten und Pausen ,, . der Arbeits⸗ zeitregelung sind. Daher sind auch so Arbeitszeitordnung enthalten. Auch die Vorschri als „Vorschriften über die Arbeitszeit“ doch eine Art von Beschränkung der Dennoch ist davon abgesehen worden, die Arbeitszeitordnung aufzunehmen, selbständig geordnetes 53. und Rechtsgebiet darstellt. Seine eitszeitordnung hätte deren Er⸗ ständigen Arbeitsschutzgesetze iele des 5 68 Abs. 3
textes zu beseitigen. dem Reichsarbeitsminister bereits dur über die Arbeitszeit vom 21. Dezember 1923 (Reichs⸗ arbeitsbl. 1 S. 1249) gegeben worden, ohne daß er — trotz eingehender Vorarbeiten — von ihr Gebrauch gemacht hätte.
In der Tat stellen sich der Ausführung einer solchen it unerhebliche Schwierigkeiten entgegen. . e tächst in der Abgrenzung des Stoffgebietes. „Vor⸗ Deutiches Neich. ,. ten über die Arbeitszeit“ sind nicht nur diejenigen,
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis mäß 8 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur . der Wertberechnung von Hypotheken und onstigen
Aufgabe ni liegen zunä
e.
Arbeitszeit ger gungsverbote. Wissenschaft die ,, , obwohl man zweifeln
Zweifel unterliegen,
Einbeziehung in die Ar weiterung zu einem nahezu vollstä zur Folge gehabt, was sicherlich die 9 IAIOG. weit überschritten hätte. Freilich bedingte die A e nn dieses Gebiets, daß eine in der Verordnung über
ellten enthaltene Vorschrift G 8), dieser Verordnung darstellt, nun⸗ eschieden
ie Arbeitszeit der Angest die einen Fremdkörper in mehr aus der neußefaßten Arbeitszeitordnung au und in die Gewerbeordnung verwiesen werden mußte. Frage, ob die Ermächtig ausreicht, wird unbedenkl neue Grenzziehung zwische werbeordnung gerade im Sinne weifelhaft konnte auch über den Ladenschluß zu den sind. Die Frage ist für die Vor Werktagen zu bejahen. Denn sie führung der Arbeitszeitvorschrifte zu erleichtern. Sie gehören daher Vorschriften über den Ladenschluß an Sonntagen G 41a der Art. 3 der Verordnung vom 5. Februar II. Zweck hinsichtlich der Sonntags⸗ aher erst bei einer Neuordnung chtigt werden. Ebenso am vierund⸗ enden Sonder⸗ dies Gesetz in die
Gewerbeordnung, 1919) haben den gleichen ruhevorschriften und können daher erst der Sonntagsruhevorschriften mitberücksi müssen die Vorschriften über den Ladenschl zwanzigsten Dezember zunächst in dem entsp verbleiben, weil eine Ermächtigung, dnung mitaufzunehmen,
Neufassung der Arbeitszeitor . ch in Zusammenhang mit dem
gegeben ist, der Gegenstand au Ladenschluß an Sonn⸗ und Festtagen steht.
Nicht möglich war es, in den Zweiten Abschnitt der Arbeitszeitordnung auch noch die Vorschriften des Gesetzes über
die Kinderarbeit aufzunehnien, da hierzu die Ermächtigung
die Arbeitszeit der
M nnn,
Berlin, Dienstag, den 4. September, abends
Sr iãuterungen
zur MNeufaffung der Arbeitszeitordnung.
Vom 26. Juli 1934.
9
Im allgemeinen.
Der 5 68 Abs. 3 AOG. ermächtigt den Reichsarbeits⸗ minister, im Einvernehmen mit dem die Verordnung über die Arbeitszeit unter Vornahme der sich aus dem AdG. ergebenden Aenderungen und unter Ein⸗ beziehung der Vorschriften der Gewerbeordnung über die Arbeitszeit in neuer Fassung im Reichsgesetzblatt bekannt⸗ zumachen und dabei eiwaige Unstimmigkeiten des Gesetzes⸗ gleichartige Ermächtigung war 8 15 der Verordnung
Eine
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eichswirtschaftsminister
die erwachsenen männlichen Be⸗ schäftigten regeln, sondern auch die Sonderschutzvorschriften für Kinder, Jugendliche und Frauen. Zu diesen Vor⸗
schriften aber können nicht nnr die Einschränkungen der
echnet werden, sondern auck
önnte, ob die
Eine weitere Schwierigkeit für die Gestaltung der neuen Fassung der Arbeitszeitordnung liegt darin, daß die Ermächti⸗ gung des 8 68 AOG. nicht so weit geht, daß an dem Inhalt r Vorschriften etwas sachlich geändert werden dürfte. Damit aber waren die äußerst verwickelten und verschächtelten Vor⸗ chriften der Gewerbeordnung, die vielfach in Ausna
usnahmen bestehen und zum Teil nur noch höchst gewandt werden, inhaltlich unverändert zu übernehmen, und
h volle Beschäfti⸗ Tatsächlich rechnet auch die arbeitsrechtliche um Arbeitszeitschutz, nordnung einer Ar⸗ eit von * 0 noch als „Vorschrift über die Arbeitszeit“ Sachlich gehören aber diese Verbote . a o
che Vorschriften in der
ten über Sonntagsruhe könnte man betrachten. Stellen sie Wochenarbeits diesen Gegen weil er ein völlig
eit dar. and in
ung des 5 68 Abs. 3 AOG. hierzu ich bejaht werden können, da eine chen Arbeitszeitord ung und Ge⸗ dieser Vorschrift liegt. erscheinen, ob die Vorschriften Arbeitszeitvorschriften zu rechnen schriften über Ladenschluß an haben den Zweck, die Durch⸗ n in offenen Verkaufsstellen zur Arbeitszeitregelung. Die
Te
men von elten an⸗
vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
O Postichecktkonto: Berlin 41821 1 934 — *
einer gewissen Mindestgröße, beizubehalten waren. Frauen praktisch nur noch
schränkungen eingeführt hatte.
ordnung über die Arbeitszeit weglassen können.
textes“ fallen.
eitordnung). . z nung)
Die
können. Die Bekanntmachun
Rechts gute Dienste leisten können.
Im besonderen. ö
nicht treffen.
durch eine vom Treuhänder der Arbeit erla
beseitigen.
es konnte nur versucht werden, sie systematisch neu zu ordnen und sprachlich etwas zu vereinfachen, während eine sprachliche Neugestaltung die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung wohl überschritten hätte. So läßt sich nichts daran ändern, daß die auseinanderfallenden Geltungsbereiche von Arbeitszeitverord⸗ nung und Gewerbeordnung, besonders auch die Beschränkung der meisten Gewerbeordnungsvorschriften auf Betriebe von Ferner muß in Kauf genommen werden, daß ein Teil der Schutz⸗ vorschriften der Gewerbeordnung für Kinder, Jugendliche und en geringe Bedeutung hat, weil die Arbeitszeitverordnung inzwischen für alle Arbeiter oder An—⸗ gestellten ebenso weitgehende oder sogar weitergehende Be⸗ e Da aber die Arbeitszeit- verordnung von ihren Regelvorschriften weitgehende Aus⸗ nahmen zuläßt, haben die Vorschriften der Gewerbeordnung dennoch eine gewisse Geltung als äußerste Grenzen der Be⸗ schäftigungsmöglichkeit behalten und sind daher nicht als völlig außer Kraft gesetzt oder entbehrlich zu betrachten. Man wird n daher Vorschriften wie die 85 17, 2 der neuen Fassung nicht Sie etwa wegen „Unstimmigkeit“ gegenüber dem Text der Ver⸗
Aber auch wenn die Vorschrift des 3 68 Abs. 3 AOG. eine Aenderung des Sinnes der Vorschriften der Arbeitszeit⸗ verordnung und der Gewerbeordnung nicht erlaubte, so er⸗ wiesen sich doch gewisse Aenderungen als notwendig, bei denen man zweifelhaft sein kann, ob sie unter die im 5 68 aaO. zugelassene e ung von „Unstimmigkeiten des Gesetzes⸗ 86 fa eispielsweise mußten die Strafvorschriften der Arbeitszeitverordnung mit denen der Gewerbeordnung ver⸗ bunden werden, wobei der Strafrahmen für gleichartige Tat⸗ bestände und der Strafverschärfungsgrund der Wiederholung vereinheitlicht werden mußten. Um solche Aenderungen, die vielleicht über die Beseitigung von „Textunstimmigkeiten“ hinausgehen, ohne doch mit dem Sinne des 3 68 Abs. 3 AGG. in Widerspruch zu stehen, jedem rechtlichen Zweifel gegenüber zu sichern, ist die Bekanntmachung der neuen Fassung der Arbeitszeitordnung zugleich als Ausführungsverordnung zum Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit auf den 5 64 Abs. 2 dieses Gesetzes gestützt worden, der auch Abweichungen von bestehenden gesetzlichen Vorschriften zuläßt. Zugleich ist auch der 5 25 Abs. ? des Gesetzes zur Ordnung der Arbeit in öffent⸗ lichen Verwaltungen und Betrieben angezogen worden, um eine in diesem Gesetze nicht erfolgte, aber auf dem Gebiete der Arbeitszeitregelung zweckmäßige Gleichstellung der von einem Reichsminister erlassenen gemeinsamen Dienstordnung mit der Tarifordnung für das Gebiet der Arbeitszeitordnung vor— nehmen zu koͤnnen G 8 Abs. 2 der neuen Fassung der Arbeits⸗
Die Möglichkeit einer Aenderung der alten Gesetzestexte war hiernach eine eng begrenzte. Zweck der Neufassung konnte auch naturgemäß nicht eine Verbesserung der zweifellos ver- besserungsbedürftigen Gesetze sein, die unter sehr anderen Ver⸗ hältnissen als den heutigen entstanden sind. Die Beseitigung veralteter Vorschriften und die Erfüllung des Arbeits zeitrechts mit den neuen Rechtsgedanken des Nationalsozialismus wird nur Gegenstand eines von Grund auf neuen Gesetzes sein der Neufassung der Arbeitszeit- ordnung verfolgt demgegenüber den bescheidenen Zweck, das geltende Arbeitszeitrecht, das heute nur noch von wenigen Kennern zu übersehen ist, in einer übersichtlichen Form zu sammenzustellen und damit seine Handhabung durch die Be⸗ teiligten und die Gewerbeaufsicht zu erleichtern. Gleichzeitig wird diese Neufassung für den Aufbau eines neuen besseren
Zu S 8 Abs. 1: Der neue Wortlaut ist bereits durch 68 Abf. 1 Nr. 3 ASG. festgelegt. Der bisherige 8 5 Abs. 2 AsB. hat nur bei Tarifverträgen, nicht bei behördlich erlassenen Tarifordnungen Sinn. Der 85 Abs. 3 und 4 ist ebenfalls überflüssig, da, wenn der Treuhänder in der Tarifordnung die Entscheidung einer dritten Stelle vorsieht und diese versagt, er ohne weiteres in der Lage ist, Ersatzbestimmungen zu
5 89 Abs. 2: Man könnte zweifelhaft sein, ob auch eine vom Reichsarbeitsminister erteilte Genehmigung ohne weiteres
36 Tarifordnung ersetzt werden kann. Aher abgesehen davon, daß die Vorschrift bereits im 8 68 Abs. 1 Nr. 3 AOG. festgelegt ist, wird die Bindung des Treuhänders an Weisungen des Reichsarbeits. ministers G 18 Abs. 2 AdG.) Widersprüche verhindern oder
.Zu 5 10 Ap. 1 Das „Unternehmen Reichsautoba nen“ ist eingefügt, weil es durch Gesetz vom 27. Juni 1933 (RGBl. II „co) als Zweigunternehmen der Deutschen Reichs bahn⸗