1934 / 208 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Sep 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 208 vom 6. September 1934. S. 4

Artikel 16.

Dieses Abkommen tritt am 10. September 1934 in Kraft.

Die vertragschließenden Teile haben die Absicht, dieses Ab⸗ kommen bis zum 31. Dezember 1935 aufrechtzuerhalten. Sie behalten sich jederzeitige Kündigung vor. Diese Kündigung wird mit vierzehntägiger Frist wirksam. ö. .

Geschehen zu Berlin, in doppelter Ausfertigung in deut⸗ scher und in französischer Sprache, den 5. September 1934.

Für die Deutsche Regierung: H. Flach. Für die Belgische Regierung: E. Graeffe.

Anordnung,

betr. Erhebung einer Ausgleichsabgabe und der Verwaltungs⸗ beiträge im Bezirk des Milchversorgungsverbandes Berlin.

Auf Grund des § Z8 des Reichsmilchgesetzes in der Fassung des 2. Gesetzes vom 20. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 527) und der Verordnung des Reichsministers für Ernährung und Land⸗ wirtschaft vom 27. März 1934 (RGBl. 1 S. 259) wird nach

Anhörung des Verwaltungsrates folgendes angeordnet: 354 Innerhalb des Verbandsgebietes des Milchversorgungsver— bandes Berlin gelten bezüglich der Erhebung der Ausgleichsabgabe und des Verwaltungsbeitrages die in folgenden Anordnungen ge⸗ troffenen Bestimmungen: a) in der allgemeinen Anordnung, betr. den Milchabsatz sowie die Preise, Handelsspannen und Ausgleichsabgabe im Ge⸗ biet des Milchversorgungsverbandes Berlin vom 24. August 1934, veröffentlicht in „Der Kurmärkische Bauer“ Folge 36 1934, b) in der Anordnung, betr. Preise, Handelsspannen und Aus⸗ gleichsabgabe für Milch im Stadtgebiet Frankfurt / O. vom 1. Februar 1934, veröffentlicht in „Der Kurmärkische Bauer“ Nr. 6, c) in der Anordnung, betr. Preise, Handelsspannen und Aus⸗ gleichsabgabe für Milch im Stadtgebiet Küstrin vom 1, Februar 1934; veröffentlicht in „Der Kurmärkische Bauer“ Nr. , d) in der Anordnung, betr. Preise und Handelsspannen für Milch, Magermilch, Buttermilch und Sahne sowie Er⸗ hebung einer Ausgleichsabgabe und von Verwaltungsbei⸗ trägen für das Gebrauchsgebiet Potsdam vom 20. August 1934, veröffentlicht in „Der Kurmärkische Bauer“ Nr. 36. Für jedes nach Berlin von außerhalb eingeführte Liter Trink⸗ milch ist ein Verwaltungsbeitrag von 5/10 Pfg. an den MVB. ab⸗ zuführen. Dieser Verwaltungsbeitrag ist von der Lieferstelle zu tragen. Die Einziehung erfolgt durch die IMM., ab 11. Sep⸗ tember 1934 durch die KMG., bei der Verrechnung des Milch⸗ geldes. 8 2

Außerdem hat jede Milchlieferungsgenossenschaft und jede Molkerei im Verbandsgebiet für jedes an sie gelieferte Liter Milch gleichgültig ob Trinkmilch oder Werkmilch einen Verwal⸗ tungsbeitrag von / ioo Pfg. abzuführen.

6 §8 3.

Jeder im gesamten Gebiet des Milchversorgungsverbandes Berlin tätige Milchhändler (Verteiler) hat einen Verwaltungs⸗ beitrag in Höhe von 50 Pfg. je Monat abzuführen.

§ 4.

a) Bezüglich der Entrichtung der in 51 genannten Aus⸗ gleichsabgabe und Verwaltungsbeiträge gelten die Be⸗ stimmungen gemäß den in 5 la —4d genannten Anordnungen.

b) Die in 81, letzter Absatz, genannten Verwaltungsbeiträge sind von der Kurmärkischen Milcheinfuhr⸗Gesellschaft (bis 11. September 1934 Interessengemeinschaft Märkischer Milchproduzenten) am Schlusse jeder Dekade an den MVB. abzuführen.

Der in § 2 bezeichnete Verwaltungsbeitrag ist monatlich am Schluß jeden Monats an den Milchversorgungsverband Berlin unaufgefordert abzuführen. Gleichzeitig ist ein Nachweis über die an den einzelnen Tagen des Monats angelieferten Milchmengen mit zu übersenden.

Der Verwaltungsbeitrag gemäß § 3 ist halbjährlich abzu⸗ führen dergestalt, daß für die Zeit vom 1. September bis 31. Dezember 1934 RM 2, spätestens bis zum 1. Oktober 1934 an den Milchversorgungsverband Berlin unaufge⸗ fordert abzuführen sind. Von da ab ist der Verwaltungs⸗ beitrag halbjährlich im voraus, jeweils spätestens bis zum 15. Januar bzw. 15. Juli an den Milchversorgungsverband abzuführen.

Die Ueberweisung der Gelder hat zu erfolgen auf das Konto

des Milchversorgungsverbandes Berlin 1. Postscheckkonto Berlin Nr. 21 702, oder 2. Konto bei der Landesgenossenschaftsbank Kurmark, Berlin N4, Chausseestraße 106.

Bei der Ueberweisung des Geldes ist jeweils genau anzu⸗ geben, daß es sich um Ausgleichsabgabe (vgl. 5 4a) bzw. Verwal⸗ tungsbeitrag vgl. S 4b —4) handelt und für welchen Zeitabschnitt die Ueberweisung erfolgt.

§ 5.

Die durch diese Anordnung festgesetzten Beiträge können auf Ersuchen des Milchversorgungsverbandes gemäß 5 16 der Ver⸗ ordnung über den Zusammenschluß der deutschen Milchwirtschaft vom 27. März 19834 (RGBl. 1 S. 259) nach den Vorschriften der Reichsabgabenordnung durch das Finanzamt beigetrieben werden.

86. Diese Verordnung tritt am 1. September 1934 in Kraft. Berlin, den 31. August 1934. Milchversorgungsverband Berlin. Der Vorsitzende: Röders.

Anordnung

des Reichsbeauftragten für die Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugnissen über ein Verkaufsverbot für Winter⸗ apfel.

Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft über die Regelung des Marktes für Erzeugnisse des Gartenbaues vom 22. Juni 1934 (RGBl. 1934, Teil J, S. is) und der Anordnung des Reichs⸗ nährstandes vom 29. Juni 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 153) wird folgendes angeordnet:

5 1.

1) Auf Wochenmärkten, in Ladengeschäften Straßenhandel. ist der Kleinverkauf, das Feilbieten halte Winteräpfeln bis auf weiteres verboten.

(Ausgenommen von diesem Verbot ist das Fallobst, das als „Fallobst“ deutlich zu kennzeichnen ist und . uer⸗ durchmesser von 50 mm nicht unterschreiten darf.

§ 2.

Die Gebietsbeguftragten für die Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugnissen geben unverzüglich die für ihr Gebiet als Winteräpfel in Betracht kommenden Apfelsorten bekannt.

und im und Feil⸗

C8 9

8 . Die Gebietsbeauftragten werden hiermit durch mich er⸗ mächtigt, innerhalb ihres Gebietes Termine festzusetzen, vor denen Winteräpfel bestimmter wichtiger Sorten nicht geerntet werden dürfen. Berlin, den 5. September 1934. Boettner.

Anordnung

des Reichsbeauftragten für die Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugnissen über die Verladeprüfung von Kernobst.

Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft über die Regelung des Marktes für Erzeugnisse des Gartenbaues vom 22. Juni 1934 (RGBl. 1934, Teil 1, S. 518) und der Anordnung des Reichs⸗ nährstandes vom 29. Juni 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 153) wird folgendes angeordnet:

§1. In besonderen Qbstanbaubezirken ist für den Versand ge— schlossener Ladungen (Waggons und Lastkraftwagen) von Kernobst die „Deutsche Verladeprüfung für Obst und Gemüse“ durchzu— führen. § 2.

den zuständigen Gebietsbeauftragten für die Regelung des Ab⸗ satzes von Gartenbauerzeugnissen näher bezeichnet und örtlich begrenzt.

356 Die von mir genehmigten Vorschriften über die „Deutsche Verladeprüfung für Obst und Gemüse“ sind allgemein verbindlich. Sie sind beim Reichsbeauftragten für die Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugnissen, Berlin NW 40,

Schlieffenufer 21,

zu beziehen.

§8 4. Den Zeitpunkt des Inkrafttretens diesern Anordnung für die einzelnen Bezirke bestimmen im Eiwernehmen mit mir die zuständigen Gebietsbeauftragten. Berlin, den 5. September 1934.

Boettner.

Bekanntmachung.

Das mit Bekanntmachung vom 23. August 1933 (Deut⸗ scher Reichsanzeiger Nr. 198 vom 25. August 1933) beschlag—⸗ nahmte Vermögen des Dr. Friedrich Wilhelm Foerster wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Ein⸗ bürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt.

Berlin, den 5. September 1934. Der Reichsminister des Innern. J. A: Seel.

Anordnung Nr. 3

des Beauftragten des Reichsnährstandes für die Hopfenmarkt⸗ regelung.

Vom 3. September 1934.

1

Die Ausweiskarte (Abschn. Il Ziff. 2 meiner Anordnung Nr. 1 vom 20. 8. 1934 Reichsanz. Nr. I95) kann auch in der aus Anlage JU zu ersehenden Fassung ausgestellt werden.

2

Im Vordruck des Schlußscheines für deutschen Hopfen (Anlage 8 zu meiner Anordnung Nr. I kann unter Sonstiges“ in Satz 2 (Die Gebühren für die Verbringung des Hopfens zur Siegelhalle und die Waggebühren trägt der Käufer.“ nach Vereinbarung statt „Käufer“ „Verkäufer“ gesetzt werden.

3.

Für den Verkauf von deutschem Hopfen durch Inhaber von Berechtigungsscheinen H an Brauereien gelten folgende Bedin⸗ gungen: Preise je 50 Kilo, frei Station Brauerei, zahlbar zwei Monate nach Bestellungsdatum in bar oder durch Akzept, Spesen zu Käufers Lasten; Ballensack 650 RM, Ballotsadk 3.50 RM unter Zugrundelegung eines Jutepreises von 08ß RM je Kilo. Bei Konservierung mindestens 2 vH Zuschlag, durch Feuchtigkeit im Hopfen veranlaßter höherer Zuschlag ist im voraus zu vereinbaren.

vlinder leihweise unter Voraussetzung der Frankorücksendung innerhalb von zwei Jahren. 4.

Die nach Abschn. Il Ziff. 5 meiner Anordnung Nr. 1 von den Inhabern der Berechtigungsscheine H zu führenden Ein- und Verkaufsbücher für deutschen Hopfen sind samt den dazu⸗

ehörigen Belegen mir oder den von mir Beauftragten auf Ver⸗ angen zur Einsicht vor zulegen.

5. Wer es

missionär), bedarf eines Als Berechtigungsscheinformular

in der Weise verwendet, daß . . . a) der Kopf den Aufdruck „Kommissionär“ erhält,

eigenen Namen zu verkaufen“ gesetzt werden. 6.

deutschen Hopfens einen K ommissionär, so ist der S missionär als Verkäufer zu unterzeichnen. wie folgt abzuändern: „Hopfenbauer“ das Wort „Kommissionär“. „Haus⸗Nr Gemeinde Siegelbezirk sind zu streichen. streichen.

Nr. 46 1g. der Gewährun

den Kommissionär durch den Erzeuger nicht entgegen.

Die Anbaubezirke, für die diese Anordnung gilt, werden von

Verkäufer:

ewerbsmäßig übernimmt, deutschen a auf Rechnung des Erzeugers im eigenen Namen zu verkaufen (K om⸗ Berechtigungsscheines. wird der Vordruck des Be⸗ rechtigungsscheines E (Anlage 1 zu meiner Anordnung Nr. I)

b) im ersten Absatz an Stelle der Worte „vom Erzeuger zu kaufen“ die Worte „auf Rechnung des Erzeugers im

Betraut der Erzeuger mit dem Verkauf des von ihm er . U che in (Abschn. II Ziff. Z meiner Anordnung Nr. I) vom Kom⸗

Der Schlußscheinvor⸗

druck (Anlage 3 zu meiner Anordnung Nr. Y ist in diesen Fällen

ah Im Abschnitt „Verkäufer“ tritt an Stelle des Wortes Die Worte b) Im Abschnitt „Sonstiges“ sind die Sätze 1 und 2 zu

ziff. J meiner Anordnung Nr. 2B vom 24. 8. 1934 (Reichsanz. einer angemessenen Vergütung an

7

Beim Verkauf deutschen Hopfens durch einen Komm 6 när ist die nach Ziff. 9H meiner Anordnung Nr. 1 zu entrichtende Ausgleichsabgabe von 10 RM durch den Kommissionär an die Deutsche Hopfenverkehrsgesellschaft Nürnberg (Postscheckkonto Nürnberg Nr. 43816) abzuführen. ;

8

Ueber jeden Ankauf von Ausschußhopfen Giff. 2 meiner Anordnung Nr. 2) beim Erzeuger 1 ein Schlu hic ein (Anlage 2) in dreifacher Fertigung auszustellen, wenn die ange⸗ kaufte Menge einen Zentner oder mehr beträgt. Die Schlußscheine sind nur von mir zu beziehen, andere Schlußscheine dürfen nicht verwendet werden. Der Vordruck der Schlußscheine darf nur inso⸗ weit abgeändert werden, als dies im Vordruck ausdrücklich freige⸗ stellt ist Für den Verkauf durch einen Kommissionär gilt Ziffer 6 entsprechend. ;

Der Käufer hat die Urschrift des Schlußscheins dem Ver⸗ käufer auszuhändigen. Die erste Durchschrift behält er selbst, die zweite Durchschrift hat er mir zu übermitteln.

9

Die Bestimmungen in Abschn. IAl Ziff. 3, 6 und 9 meiner Anordnung Nr. 1 gelten nicht für den Ankauf von deutschem Hopfen, der außerhalb der Anbaugebiete im Sinne des Hopfen⸗ herkunftsgesetzes erzeugt ist (Außersiegelho p fen). Für diesen Hopfen ist ein Schlußschein nach Anlage 2 auszustellen. Ziff. 8 gilt entsprechend. 10.

Für Zuwiderhandlungen gegen diese Abschi II Ziff. 11 meiner Anordnung Nr. 1.

11. Diese Anordnung tritt mit dem im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

München, den 3. September 1934.

Anordnungen gilt

Tage der Veröffentlichung

Der Beauftragte des Reichsnährstandes für die Hopfenmarkt⸗

regelung. Deininger. Anlage 1.

ee, ,,, , ‚.

Lichtbild

München, den .

Der Beauftragte des Reichsnährstandes für die Hopfenmarktregelung

Eigenhändige

Unterschrift des Inhabers:

2 2 88 2 2 2 22 22 * 14

(Unterschrift)

Anlage 2.

Schlußschein Nr. für Ausschußhopfen oder Außersiegelhopfen.

err. Hopfenbauer in .... ..... au 3 Nr. .. ..... ..... Gemeinde.

Hopfenhandlung Brauerei

Ausschußhopfen der Ernte 1934. Siegelbezirk‘) ... . der Ernte 1934. Gemeinde der

Erzeugung)

Käufer: Gegenstand:

... Pfd. Netto. Bereinbarter Preis per Ztr. RM in Worten ....

ö

Gesamtpreis:

*) Nichtzutreffendes zu streichen.

Bekanntmachung.

Reichsgesetzblatts, Teil Il, enthält:

6 n tschechoslowaki Bekanntmachun 0 und Aufri om 29. Juli 1934;

en Vereinbarung. Vom 30. August 1934

und Warenzeichen auf einer Ausst- lung. Vom 17. Aug ] Bekanntmachung über kehr durch Rumänien und die Türkei. Vom 18. August 1934; Bekanntmachung Kraftfahrzeugverkehr. Bekanntmachun tern den Freibord der Kauffahrteischiffe Vom 25. August 1934;

om 24. August 1934;

ang: „z Bogen. Verkaufspreis: 9, 15 RM. ,,, öl 0 im für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 6. September 1934.

Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckhna.

aum Deutschen Reichsa Nr. 208

Erste Beilage nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Donnerstag, den 6. September

In der Zeit vom 1. bis 31. Auguft 1934 von dem Preuß. Staats Wohlfatßrtspftege genehmigte öffentliche , . atstommiffar für die Re

Preußen.

Wohlfahrtsz wecken. (Vgl. RdErl. v. 3. 3. 1933 17 w Soda / . 3, MBliB. 1 S. 269.

und Vertriebe von Gegen

1334

gelung der ständen zu

Name und Wohnort des Unternehmers

Efde. Nr. l

Zu fördernder Wohlfahrtszweck

Geltungs⸗

dauer bereich

Genehmigte Werbeformen

2

3 4 5

—— 1—

Reichsdeutscher Blindenver⸗ band E. V., Berlin 8Wöl, Belle⸗Alliance⸗Straße 331)

Deutsche Nothilfe, Reichs⸗ geschäftsstelle, Berlin Ws, Wilhelmstr. 62

Zugunsten der

ü bis zum Blindenfürsorge

reußen 31. 3. 1935 ien

Zugunsten ihres

bis zum Ausgleichfonds

re uße 31. 12 1934 rn en

Vertrieb des Deutschen Blindenfreund⸗Kalenders für 1935 (Verkaufspreis 0, 86 RM) durch dem Verbande angeschlossene Blindenvereine und deren Mitglieder sowie durch höchstens zehn sonstige Verkäufer.

Vertrieb des blattes „10 Postversand.

Wohlfahrtsbriefmarkengedenk⸗ Jahre Deutsche Nothilfe“ durch

. t. Vermerk: Die dem Reichsdeutschen Blindenverband E. V. in Berlin sSWöl i ĩ tri 4 „Der Blinde ruft!“ (Ziff. 2 der Liste der im Monat Juni 1934 erteilten e n, . ep .

a Q—.u—ůäi—Ki—vo

lichen Geldern unterhalten werden.

Jahre zur Förderung des Absatzes der deuts

J Ermäßigung beträgt durchschnittlich 30 9.

ordnet. Wenn auch nicht zuletzt im Interesse der

ꝗ84 Eisenwgrenhändler und 66 Drogenhandlungen, insgesamt also

schaffungsamt treng . gehalten, dem Einzelhandel ein

Rene,, in Worten ... xescheidener, aber angemessener Nutzen RM

ö. hat die Oberste SA.⸗Führung sich bereit e Uurchführung des . n ü

Die am 5. September 1934 ausgegebene Nummer 43 des ö e'

über die vorläufige Anwendung einer deutsch⸗

über nah zur Sicherstellung der tigkeit der Volksabstimmung im Saargebiet.

Bekanntmachung über den Schutz von Erfindun . . die Ratifikätion der Zusatzakte zum . Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtver⸗ -

um Internationalen Abkommen über

zum Internattonalen Uebereinkommen über ständigkeit berührt würde.

(Ratifikation durch Mexiko).

Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und ,, 2 einer Ausstellung. Vom 265. August 1934. Postversen⸗

keiseschecks

Fäasses beantragen müßten. Um ihnen diest Vefäsügun

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin⸗Wilniersdorf.

Berlin, Wilhelmstraße 32. Fünf Beilagen

iN QuKeQKi—.... Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗Akttiengesellschaft.

(einschl. Börsenbeilage und zwei gentralhandelsregisterbeilagew

Nichtamtliches.

Verkehrswesen.

Srachterleichterungen der Reichsbahn für frisches Obst.

Die Deutsche Reichsbahn⸗Gesellschaft an gn. auch in diesem en Obsternte und um die Versorgung mit Winterobst zu erleichtern, einen Fracht⸗ nachlaß für den Stückgutversand von frischen Aepfeln, Birnen und Pflaumen in der Zeit vom 6. 9. bis 31. 12. dieses Jahres. Die

Aus der Verwaltung.

Berliner Beschaffungsamt sorgt für den gewerblichen Mittelstand.

Bei der exneuten Prüfung des städtischen Lieferantenverzeich⸗ nisses hat Bürgermeister Sr. Maretzky im Berliner Be— schaffungs amt eine noch stärkere Berücksichtigung des gewerb— lichen Mittelstandes im Sinne des Regierungsproͤgramms ange⸗ ; Finanzlage der Stadt Berlin Industrie und Großhandel für größere Liefe⸗ rungen zugelgssen werden, soll künftig der Kleinbedarf der Dienststellen in stärkerem Maße in Einzelhandelsgeschäften gedeckt werden. Es sind neuerdings 63 Ladenschlächter, 146 Bäckereien, 566 Kolonialwarengeschäfte, 45 Obst⸗ und Gemüsekleinhändler,

454 Kleinhandelsgeschäfte für städtische Lieferungen zugelassen worden, während bis zur nationalsozialistischen Erhebung auch KLleinstmengen ausschließlich beim Großhandel gedeckt wurden. Für die Belieferung der Wohlfahrtserwerbslosen mit Bekleidungs⸗ egenständen aller Art wurden 2000 Einzelhandelsgeschäfte zuge⸗ asen und mit den Schuhreparaturen für Hilfsbedürftige bh Schuhmacher beauftragt. Bei den Verhandlungen mit den Innungen und Verbänden über die Preise hat das Berliner Be⸗

l leibt, und es darf be⸗ sonders betont werden, daß hierbei die mittelständischen Betriebe der finanziellen Lage der Stadt weitgehendst Rechnung getragen und . angemessene Abschläge von den Ladenpreifen ein⸗ geräumt häben. Auch hier ist in durchaus anzuerkennender Weise Gemeinnutz vor Eigennutz gestellt worden.

Mitarbeit der S2t., des Fronttãmpferbundes nd Kyffhäuser bei Verteitzung der Ehrenkreuze.

Wie der Reichsinnenminister den J mitteilt, lärt, sich an der

r 1 in n nne. beim Ehrenkreuz des ki f, zu beteiligen, und die Personalreferenten angewiesen,

affung der ztammrollenguszüge und Kriegsranglisten⸗

uszüge sowie bei Prüfung der Papiere mitzuarbeiten. ir habe der NS. Deutsche . (Stahlhelm) seine Orts⸗ gruppenführer beauftragt, den Mitgliedern der Ortsgruppen bei der sach⸗ und. enn n gm g n Ausfüllung der Antraägsvordrucke owie der R der Beweisstücke chnfch zu sein und zu diesem Zweck die nforderung und Ablieferung der Antragsvor⸗ ö., bei den Ortspolizeistẽllen für sie zu übernehmen. Die eiche, Anordnung habe der Deutsche Reichskriegerbund „Khyff— n, für die ihm angeschlossenen Vereine getroffen. Der d in nenmin ister bittet, die in Betracht kommenden Dienst⸗ 9 en hiervon zu verständigen und ihnen aufzugeben, sich dieser itwirkung. in weitgehendem Maße zu bedienen, ohne daß da— urch, die in den Durchführungsbestimmungen geregelte Zu⸗

Postvermerte dürfen nicht den Reisepa „überfluten. 8

. 23 Reichspostministerium macht Mitteilung von Klagen . em Ausland. darüber, daß durch zu ae nnn fin geschriebene merke in Reisepässen, insbesondere bei Auszahlungen auf aus Registerguthaben, die Pässe schon nach kurzer Zeit

merken ausgefüllt seien, daß die Reisenden die sehr und mit Kosten verbundene Ausfertigung eines neuen Eh antrage zu er⸗ ain, sei peinlichst darauf zu achten, daß die Vermerke wenig ö m einnehmen. Die S ij dürfe möglichst nicht größer sein gewöhnlicher n . inendruck. Die Vermerke seien so

mnmittelbar untere ĩ ĩ ĩ unten age ereinanderzu etzen, daß zwischen ihnen kein freier

o mit Ver mständliche

Kunft und Wißssenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater.

3 Freitag, den 7. September. atsoper: Die Perlenfischer. Musikalische

Leitung: Beginn: 20 Uhr, ? Tragödie von Eugen

Handbelsteil.

Berliner Börsenbericht vom 6. September.

Im Verlauf freundlich.

Nachdem die Börse in ziemlich ruhiger Haltung eröffnet hatte und infolge der anhaltend geringen Kauflust des Publikums die Kulisse wieder zu einigen Abgaben geschritten war, erfuhr die zu Beginn des Verkehrs eher etwas schwächere Tendenz im Ver— lauf eine gewisse Befestigung. Einmal regten verspätet einge⸗ ef f Kauforders von Publikumsseite für Spezialpapiere das Geschäft an, zum anderen fand die günstige Bilanz der Leipziger Herbstmesse steigende Beachtung. Zum Teil konnten die Anfangs— verluste daher wieder eingeholt werden. In Spezialwerten er— gaben sich gegenüber dem Vortage erneut Besserungen. Gegen Schluß des Verkehrs lagen die Kurse gut gehalten.

Abgesehen von Mansfeld minus 1 vH) wiesen Montanwerte, ebenso wie Braunkohlen- und Kaliaktien kaum Veränderungen auf. Mannesmann plus vH) lagen etwas höher, desgleichen Ilse mit 17015. Am chemischen Markt waren wieder Goldschmidt splus 1 vH) bevorzugt, auch Chemische Heyden und Kokswerke lagen etwas höher, während allerdings J. G. Farben ihren Vor— tagskurs nicht ganz halten konnten. Unter Elektrowerten bestand

leine wesentlichen Veränderungen. Die anfangs

einholen. Eine sehr gute Meinung hat die Börse augenblicklich für Bayerische Motoren plus bH) und Daimler (plus 1 vn) im Zusammenhang mit Meldungen über gute Absatzlage in der deutschen Autoindustrie. Julius Berger und Holzmann gewannen je 1 vH. Gegen Schluß des Verkehrs zeigte sich wachsende Nach—⸗ frage für Bemberg (plus 3 vH). Sonst verdienen noch Erwäh— nung Deutscher Eisenhandel splus 13 v5) und im Zusammenhang mit der Beilegung des Prozesses Westdeutsche Kaufhof (plus * v5).

Der Kaffamarkt tendierte uneinheitlich. In Großbankaktien zeigten sich neue Kursbesserungen (bis zu 1 v5). Renten, besonders Pfandbriefe, Kommunalobligationen und Stadtanleihen waren teilweise etwas höher, dagegen Dollarbonds bis zu 5 vH niedriger. Der Satz für Tagesgeld ermäßigte sich auf 4 bis 4 vo. = Am intexnationalen Devisenmarkt lag die Reichsmark weiter fest. In Berlin ging das Pfund auf 12,415 (12,435) zurück, während der Dollar auf 2, 184 (2,477) anzog.

In den ersten sieben Monaten 1934 Kraftwagen⸗ produktion des Gesamtjahres 1933 erreicht.

Im Juli hat sich die Produktion der Kraftfahrzeuge trotz des Fortschreitens der Jahreszeit gut gehalten. Es wurden laut Kraftverkehrswirtschaft“ hergestellt 18 716 Personenwagen; diese Zahl liegt eine Kleinigkeit über dem Juniergebnis von 18571 Stück. Die Julivergleichsziffer 1933 beträgt 10 398 Personen— wagen. In den ersten sieben Monaten wurden damit 89 124 Per⸗ sonenwagen hergestellt gegen 52 691 in der gleichen Zeit 1933 und 26 671 in der Zeit Januar Juli 1932. Die Nutzwagenproduktion war im Juli mit 2479 Stück nur eine Kleinigkeit niedriger als die Juniproduktion von 2565 Stück. Im Juli 1933 waren 1122 Nutzwagen erzeugt worden. Die Nutzwagenproduktionsziffer der ersten sieben Mongte ist für 1934: 14 309, 1933: 6681, 1932: 4677. Weiter rückläufig ist die Omnibusproduktion mit 81 im Juli gegen 121 im Juni und 54 im Juli 1933. In den ersten sieben Monaten 1934 wurden hergestellt 1044, 1933: 410, 1932: 103 Omnibusse. Die Kraftradherstellung zeigte sich sehr widerstands⸗ fähig. Es wurden im Juli göss Krafträder hergestellt gegen 10861 Räder im Juni und 3515 Stück im Juli 1933. In der Zeit vom Januar bis Juli 1934 wurden insgesamt 51 632 Motor⸗ räder produziert gegen 25 911 Räder im gleichen Zeitabschnitt 1933. Außerdem wurden im Juli 1287 Dreiradfahrzeuge hergestellt gegen 1463 im Juni und 6539 Stück in der Zeit vom Januar bis Juli 1934. Die Kraftwagenproduktion der ersten sieben Monate 1934 erreicht die des Gesamtjahres 1933.

Erfindungen gehören dem ganzen Volke.

Eine grundlegende Reform unseres Patentrechtes empfiehlt Dr. Bruno Kiesewetter⸗Berlin in der „Deutschen Volks⸗ wirtschaft“. Nach den bisherigen Betriebsordnungen gehören alle Erfindungen, die in den Laboratorien der Unternehmungen von ihren angestellten Forschern und Gelehrten gemacht werden, dem Unternehmen. Zur Begründung dieses Standpunktes wird meist angeführt, daß das Unternehmen die kostbaren Laboratoriums⸗ einrichtungen zur Verfügung stellt und unter Aufwendung erheb⸗ licher Mittel ausbaut und auf dem neuesten Stand erhält. Wenn aber allein die Tatsache des Besitzes derartiger Einrichtungen zur Rechtfertigung für den Anspruch auf alle daraus hervorgehenden eistigen Güter genügen soll, so nennt Dr. Kiesewetter das krassen aterialismus. Er erklärt es für unberechtigt, wenn das Unter⸗ nehmen den alleinigen Anspruch auf das Resultat wissenschaftlicher Laboratoriumstätigkeit erhebt, und macht darauf aufmerksam, daß

chausf ig ielhaus: eier Helmb ö Ortner. Beginn: 5 Uhr. ö.

der Forscher abgesehen von der natürlichen Begabung . Ausbildung in statlichen Anstalten genossen habe, die von öffent⸗

leichte Nachfrage nach Gesfürel (plus vH), sonst zeigten sich hier ; ] 1 5 schwächer liegenden Maschinenaktien konnten später einen Teil ihrer Verluste wieder

ch . Im Ausmaß dieser Vor⸗ leistungen hätte auch die Oeffentlichkeit einen Anspruch auf das Ergebnis der Arbeit. Dr. Kiesewetter gibt zu erwägen, ob nicht das Patent mit der Person des Erfinders verbunden und auf seinen Namen eingetragen werden soll, um es dadurch der Ano—⸗ nymität der „Firmenpatente“ zu entziehen, ferner ob und in welcher Form oder unter welchen Vorzugsbedingungen der Mutter— firma, in deren Laboratorien das Patent entwickelt wurde, ein allgemeines Benutzungsrecht oder Vorkaufsrecht einzuräumen fei.

Die neue Gestaltung des Patentschutzes muß aber nach seiner Meinung bei aller Berücksichtigung menschlicher und nationaler Gesichtspunkte auch unsere Aktionsfähigkeit gegenüber dem Aus—⸗

land unter unbedingter Währung der vollen Gegenseitigkeit im

volkswirtschaftlichen Interesse gewährleisten. Deshalb empfiehlt er die Schaffung einer Zentralstelle, in der ein Patentausschuß der NSDAP. mit dem Patentamt unter jeweiliger Hinzuziehung von Vertretern der betreffenden Wirtschaftsgruppe zusammen⸗ arbeitet. Diese Stelle würde die Aufgabe haben, das Abwandern deutscher Patente, für die im Inlande kein „privatwirtschaftliches“ Interesse vorhanden ist, an das Ausland zu verhindern, Gut— achten über den volkswirtschaftlichen Wert bon Patenten abzu— geben und mit Hilfe der Regierung die Auswertung solcher Pa⸗ tente im Volks- und Staatsinteresse gegebenenfalls zu erzwingen. Dr. Kiesewetter hält eine solche Einrichtung für notwendig, weil es immer noch deutsche Firmen gebe, die lieber den bequemen Verdienstweg der Lizenzvergebung an das Ausland beschreiten, als sich um den Export der von ihnen selbst hergestellten Ware mit allen Kräften zu bemühen. Er schließt seine Betrachtungen: Wer im eigensüchtigen Interesse die in der Wirtschaftssphäre dor— handenen Geistesgüter der Nation mißbraucht, begeht ebenso Volksverrat wie der Politiker, der die seelischen Kräfte des Volkes ö. ehrgeizige, persönliche Zwecke im Gegenfatz zu den Interessen er Gesamtheit fehlleitet.

Günftiger Beschäftigungsgrad der papier⸗ verarbeitenden Industrie.

Die Beschäftigung der papierverarbeitenden Industrie (ohne Vervielfältigungsgewerbe) lag, gemessen an der Zahl der ge⸗ leisteten Arbeiterstunden, im ersten Halbjahr um 65 hoher als in der entsprechenden Zeit des Vorjahres. Dieses günstige Ergebnis ist laut Institut für Konjunkturforschung zum Teil darauf zurückzuführen, daß sich im laufenden Jahre wieder die im Sommer gewöhnlich eintretende saisonmäßige Besserung, die im Vorjahr kaum zu bemerken war, kräftig ausprägte: 19341 war der Beschäftigungsgrad im Mai um 164 vH höher als im Januar, 1933 betrug die entsprechende Steigerung nur 2,5 vH. Besonders günstig hat sich die Beschäftigung in der Papier⸗ veredelung entwickelt; sie war im Mai um 17,6 vH besser als im Mai 1933, um 15, vH höher als im Januar 1934. Ümsatz und Beschäftigung der Tapetenindustrie gingen, nach dem starken und bis in den Januar hinein anhaltenden Aufschwung des Winters, saisonmäßig zurück; der Beschäftigungsgrad lag aber im Juni immer noch um rund 12 vH höher als im Vorjahre. Karton⸗— nagenindustrie, Buchbindereien und Geschäftsbücherindustrie er⸗ fuhren eine auch stark saisonmäßig unterstützte Belebung; in der Industrie der Briefumschläge wirkte sich die allgemeine Besserung der Wirtschaftslage in einer anhaltenden ,. der Beschäfti⸗ ung aus. Seit Juni sind die papierverarbeitenden Industrien in die Zeit der saisonmäßigen Stagnation eingetreten. Im Ver⸗ vielfältigungsgewerbe und bei den Druckereien war die Beschäfti⸗ ung ö. erften Halbjahr um rund g vH günstiger als im

orjahre.

Die Ausfuhr an Papierfertigwaren sowie von Büchern und Musiknoten zeigte noch keine Belebung. Im Durchschnitt der ersten sieben Monate war sie mengenmäßig um 19 võH, wert⸗ mäßig um 15 vH geringer als im Vorjahre bei Papierfertig⸗ ß 36 Büchern und Musiknoten beträgt der Rückgang 18 v5 zw. 19 vH.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Tierseuchenstand am JI. September 1934. (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs⸗ usw. Bezirke und Kreise (Amts⸗ usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinderpest, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Rotz, Beschälseuche der Pferde, Schweine⸗ pest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nach den eingegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen er⸗— klärt werden konnte.

Die Zahlen der in der Berichtszeit neu verseuchten Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten Ge⸗ meinden und Gehöfte mitenthalten.

Betroffene Kreise usw. ).

Maul⸗ und Klauensenche (Aphthae epizooticae). 6: Teltow 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). S: Saatzig 6, 6. 11: Namslau 1, 1 (1, 1). 14: Quedlinburg 1, 1. 23: Aurich 2, 2, Leer 1, 1 (1, 1). 30: Cleve 2, 18 -, 16). 40: Kempten 1,8, Memmingen

Schweinepest (Pestis suum). ö

1: Mohrungen 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 2: Insterburg Stadt 1, 1. Insterburg 1, 1 (1, 1). Niederung 1, 1 (1, 1). 3: Allen⸗ stein l, 1, Sensburg 1, 1. 4: Rosenberg i. Westpr. 2, 2. 6: Anger⸗ münde 1, 1, Osthavelland 1, 1 (1, 1), Zauch⸗Belzig 2, 2.7: Lebus 2, 2. 8: Anklam 1, 1, Demmin 3, 3 (3, 3), Grimmen 1, 1 (1, D. 9: Rummelsburg 1, 1. 10: Netzekreis 1, 1 (1, D. 11: Oels 1, 1 (1, ), Trebnitz 1, 1 (1, I). 12: Bunzlau 1, 1 (1, ), Freystadt 1, 1 (1,, 1), Görlitz 3, 3 (2, 2), Landeshut 1, 1 (1, 1), Rothenburg i. O.⸗L. 1, 1. 13: Grottkau 1, 1 (1, 1), Neustadt O.⸗S. 1, 1, Oppeln 1, 1 (1, I), Ratibor 1, 1. 15: Schweinitz 2, 2. 25: Minden 2, 2 (1, D. 27: Rotenburg i. Hessen⸗Nassau 1, 1. 29: Koblenz 1, 1 (1, D. 33: Aachen 1, 1. 36: Passau 1, 1 (1, ID. 52: Mannheim 3, 3. 55: Gießen 1, 1. 58: Waren 1, 1 (1, I).

Milzbrand (Anthrax).

1: Bartenstein 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Heilsberg 1, 1 (neu). 7: Königsberg i. Nm. 1, 1 (1, 1). 8S: Rügen 1, 1. 14: Quedlinburg Stadt 1, 1 (1, 1), Quedlinburg 1, 1 (1, 1), Wolmirstedt 1, 2. 15: Saalkreis 1, 1 (1, 1). 16: Weißensee 1, 1 (1, . 17: Rendsburg 1, 1, Segeberg 1, 1 11, 1), Steinburg 2, 2 (2, 2). 18: Nienburg

1, 1 (1, 15. 18: Peine 1, 1 (1, I). 26: Harburg 1, 1 (1, D. 21:

Verden 1,ů 1 (1, I). 24: Beckum 2, 2 (2, 2). 33: Erkelenz 1, 1 (1, I.

) An Stelle der Namen der Regierungs⸗ usw. Bezirke ist die entsprechende laufende Nummer aus der nachstehenden Tabelle auf⸗

geführt.