1934 / 213 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Sep 1934 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs und Staatsanzeiger Nr. 13 vom 12. September 1934. S. 4

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1934

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Ware in verarbeitetem Zustande wieder ausgeführt wird, vor allen anderen Anträgen berücksichtigt.

Günstige Entwicklung der Großhandelsumsätze auch im 1. Halbjahr 1934.

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Die deutschen Großhandelsumsätze haben sich nach den soeben von der Forschungsstelle für den Handel beim RKW. veröffent⸗ lichten Zahlen aus einer Reihe von Großhandelszweigen im 1. Halbjahr 1934 weiterhin günstig entwickelt. Verschiedene Ur⸗ 63 erklären die relativ starke Geschäftsbelebung in dieser Stufe er Warenverteilung: Soweit die Großhandelsumsätze durch Käufe des Einzelhandels bestimmt werden, mußten sie deshalb steigen, weil die Steigerung der Einzelhandelsumsätze entsprechend verstärkte Ersatzbeschaffungen erforderte und damit Umsatzsteige⸗ rungen auch beim Großhandel auslöste. Sie bot darüber hinaus zusammen mit anziehenden Preisen dem Einzelhandel An⸗ regung zur Erweiterung seiner Lager. Zum Lageranbau trat mehrfach die e er neil des Lagerumbaus mit Rücksicht auf den teilweise sichtbaren Uebergang der Käufer zur Beschaffung etwas besserer Qualitäten. Der Umsatz wichtiger Zweige des Produktionsmittelhandels erfuhr durch die gesteigerte Beschäfti⸗ gung der als Abnehmer in Betracht kommenden Industrie- und Handwerkszweige eine besonders starke Anregung. Daneben scheinen sich mindestens teilweise die Anteile der einzelnen Groß⸗ verteilungsformen an der Belieferung der Abnehmer zugunsten des selbständigen Großhandels verschoben zu haben. Zum Bei— spiel ist im Lebensmittelhandel ein Teil der früheren Konsum⸗ vereinsumsätze offenbar auf andere Geschäfte übergegangen, viel⸗ fach sicherlich auf solche, die stärker als die Konsumvereine beim selbständigen Großhandel kaufen. Da die Umsätze des Nahrungsmittelgroßhandels schneller als die Wareneingänge des Lebensmitteleinzelhandels gestiegen sind, muß der Großhandel daneben entweder seinen Anteil an der Belieferung des Einzel⸗ handels oder seine Umsätze an Nichteinzelhändler vermehrt haben; neuer Absatz außerhalb des Einzelhandels ist zum Beispiel durch Belieferung von Arbeitsdienstlagern usw. möglich. Von den verschiedenen Lieferanten des Lebensmitteleinzelhandels, deren Umsatzentwicklung zahlenmäßig verfolgt werden kann, ist der kelbständige Nahrungsmittelgroßhandel weitaus der wichtigste Faktor. Er beliefert insbesondere etwa „. Million Lebensmittel⸗ einzelhändler mehr oder weniger pollständig mit fast allen Waren, die ein Lebensmittelgeschäft führt (neben Lebens und Genuß mitteln auch Wasch⸗ und Reinigungsmitteh. Seine Gesamt— umsätze, die daneben die Belieferung von Bäckereien, Hotels, Gastwirtschaften, z. T. auch industrieller Verbraucher einschließen, betrugen im ersten Halbjahr 1934 fast ein Siebentel mehr als ein Jahr zuvor. Ueberdurchschnittliche Voreindeckungen der Lebensmitteleinzelhändler haben offenbar im Juni stattgefunden, in dem die Nahrungsmittelgroßhandlungen fast um ein Drittel höhere Umsätze als im Juni igss erreichten. Saisonverschie⸗

bungen im besonders wichtigen Zuckergeschäft infolge der dies⸗ jährigen frühen Obst- und Beerenernte haben zu den relativ 3. Juniumsätzen ebenfalls beigetragen. Im Juli 1934 ist nach den vorläufigen Ergebnissen wieder eine gewisse Beruhigung der Umsatztätigkeit eingetreten (Umsatzsteigerung . Juli 1933 rund 20 v5). Die Edeka-Einkaufsgenossenschaften der Ko⸗ lonialwareneinzelhändler, die an reichlich 25 000 Lebensmittel⸗ e cha von meist überdurchschnittlicher . ein Viertel bis ein Fünftel des Warenbedarfs liefern, hatten im ersten Halbjahr 1934 Umsatzsteigerungen um 8,2 vꝓ, also etwa ent⸗ sprechend der Zunahme der Wareneingänge im Lebensmittel- einzelhandel . vS). Die Einkaufszentrale der Verbraucher genossenschaften (G6EG.), die den knapp 1100 ,, ,, chaften mit ihren reichlich 10 000 Verteilungsstellen über zwei Fünftel ihres Bedarfs liefert, hatte entsprechend den rückläufigen Ümsätzen bei den einzelnen Verkaufsstellen noch Umsatzverluste von 13, vH im ersten Halbjahr 1934. Der Süßwarengroßhandel, der neben kleinen und mittleren k auch Lebensmittelgeschäfte und Gastwirtschaften beliefert, konnte im ersten Halbjahr 1934 seine Umsätze um ein Fünftel erhöhen. Im Bekleidungsgroßhandel erreichten die Tuchgroßhandlungen, die in früheren Jahren sehr starke Umsatzverluste erlitten hatten, die größten Umsatzsteigerungen 0 vH im ersten Halbjahr 1934. Zu diesem Ergebnis mag das Geschäft in Uniformtuchen bei einer großen Zahl von Betrieben beigetragen haben; im Durchschnitt entfiel im ersten Halbjahr 1954 ein Viertel der Umsätze auf Uniformtuche. Die Großhändler mit Kurz-, Galanterie⸗ und Spielwaren setzten in der ersten Jahreshälfte 1934 ein Sechstel mehr um als im ersten Halbjahr 1933. Die Einkaufsgenossen⸗ schaften der Hausratgeschäfte, neben den Industriefirmen die Hauptlieferanten der größeren Porzellan- und Glaswarengeschäfte, hatten im ersten Halbjahr 1934 um ein Viertel höhere Umsätze als 1933. Bei den Einzelhandelsfachgeschäften, die vorwiegend Glas- und Porzellanwaren führen, war im gleichen Zeitraum die Umsatzsteigerung nur halb so groß (12.33 vH). In der Gruppe des Produktionsmittelhandels konnte der Baustoffhandel im ersten Halbjahr 1934 sehr günstige nr, n nrg, erzielen. Bereits im ersten Halbjahr 1933 war eine kräftige Geschäftsbelebung (28 v5 in r he g f eingetreten; im ersten Halbjahr 1934 stiegen die Umsätze nochmals um 75 bis 80 v5. Obwohl im Baustoffhandel die Preissteigerungen im ersten Halbjahr 1934 am stärksten von allen Großhandelsgruppen waren (95 vH), entfällt auch hier der weitaus größte Teil der Umsatzzunahme auf eine Steigerung des Mengenabsatzes.

Umsatzentwicklung in einigen Großhandelszweigen bis Mitte 1934.

Handelszweig u. Betriebsform

1934 Jan. Febr. März April Mai Juni 1. Halbj. in 99 der entsprechenden Vorjahrsumsätze

Gesamt⸗ jahr 1933

Mährungs mitt aroßhanderer̃r - Einkaufsvereinigungen d. Kolonialwareneinzelhändleri) (Edek R

Zentraleinkaufsges. d. Edeka⸗Genossenschaften (Edeka⸗Zentrale) Zentraleinkaufsgesellschaft d. Verbrauchergenossenschaften?) n ,,,, Tuchgroßhandel J Großhandel m. Kurz⸗, Galanterie⸗ u. Spielwaren , J /// inkaufsgenossenschaften d. Hausratgeschäften .. Baustoffhandel .... ö . * J ö .

) Veröffentlicht vom Institut f. K.

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Statistik d. Reichsbundes der deutschen Verbrauchergenos

*) Vorläufige Zahl.

102, 117 113 114 131 114

1002 1149 104,4 110,1 ga, ; 120,1) 108,2 10255 110,3 106,0 109.8 82,6 824 86,5 87,9 rd. 130 123 125 120 160 165 150 170,3 115,0 118,5 114, 116 109 116 110 ? 106 108,1 117,8 145, 125,65 rund 250 . 175-180

senschaften.

Die künftige Regelung der deutschen Außenwirtschaft.

Eine Rede von Ministerialdirektor Sarnow.

. Sur künftigen Regelung der deutschen Außenwirtschaft machte in Vertretung des mit der Führung der Geschäfte des Reichs⸗ wirtschaftsmin isteriums beauftragten Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht Ministerialdirektor Sarnow vor Vertretern der deutschen Presse folgende Ausführungen:

In seiner Leipziger Rede vom 5. August d. J. hat der mit

der Führung der Geschäfte des Reichswirtschaftsministeriums be— guftragte Reichsbankpräsident Dr. Schacht die Notwendigkeit einer Neuregelung der deutschen Außenwirtschaft dargetan und die Grundzüge einer solchen Neuregelung entwickelt. Er hat gleich⸗ zeitig angekündigt, daß die . Stellen damit beschäftigt seien, die Methoden auszuarbeiten, um unsere Einfuhr in Ueber⸗ einstimmung mit unseren Zahlungsmöglichkeiten zu bringen. Diese Arbeiten sind nunmehr abgeschlossen. .Die Neuregelung, die ein einheitliches Ganzes darstellt ist in folgenden fünf Verordnungen und Erlassen niedergelegt: ; . In der bereits veröffentlichten Verordnung über den Warenverkehr vom 4. September 1934 ; 2. in der bereits veröffentlichten Verordnung über dic Er— richtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 19534; 3. in einer Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung, die alsbald veröffentlicht' wird, 4. in einem Runderlaß der Reichsstelle für Devisenbewirt— schaftung an die Ueberwachungsstellen, der noch heute den Ueberwachungsstellen zugeht und demnaͤchst veröffentlicht werden wird; 5. in einem Erlaß des Reichsministers der Finanzen, der dem— ü nächst im Reichszollblatt veröffentlicht werden wird. Außerdem sind in dem bereits veröffentlichten Runderla Nr. 104134 der Reichsstelle für Der n , mn, ö. 1. September d. J. die maßgebenden Gesichtspunkte über Wayen⸗ austausch⸗ und Verrechnungsgeschäfte niedergelegt. Die Neuregelung sieht folgendes vor: Zu den bereits bestehenden 11 Ueberwachungsstellen treten 10 neue Ueberwachungsstellen hinzu. Ferner werden 4 Reichs⸗ stellen für landwirtschaftliche Erzeugnisse unter Beibehaltung ihrer bisherigen Aufgaben als Ueberwachungsstellen bestimmt, . daß die Zahl der Ueberwachungsstellen sich nunmehr auf 25 eläuft. Der seit März d. J. beschrittene Weg, einen immer gi ren Kreis von Einfuhrwaren in die Ueberwachung einzu⸗ eziehen, hat mit dieser Regelung seinen Abschluß gefunden, indem nunmehr Elle Einfuhrwaren zu „überwachten“ Waren werden. her . rund der Verordnung zur Aenderung der Verordnung ö. We ls edi senbem ir tichaftung werden die Ueberwachungsstellen ö. e fuhr ö w, , d. 8 9 , . Bezahlung t n, snsuh mn ger s dem Ausland in Frage steht, an 6 Dewvisenstellen Organe der W se re lte, Sie er hen dieser Hinsicht der Reichsstelle für Devisenbewirt⸗ haftung, Die Rieberwachn nge stellen erteilen vom 24. September golfen 96 , n Devisenbescheinigungen, bie den nd n , . R n . , nn Hes hen; w t u der Zollstelle auszustellende mn zur Leistung von Zahlungen für die i e en fi h e, ur wer im Besitz einer solchen Devisenbescheinigung kann damit rechnen, daß er die Möglichkeit zur Bezahlung

der Einfuhr erhält. Die bisher von den Devisenstellen für die Bezahlung der Einfuhr erteilten Devisengenehmigungen und das nur als Uebergangsregelung gedacht gewesene bisherige Repar⸗ tierungsverfahren fallen weg. Die Einfuhr von Waren, für die eine Devisenbescheinigung nicht erteilt ist, ist nicht verboten; jedoch kann der Einführer unter den gegenwärtigen Verhält⸗ nissen keinesfalls damit rechnen, daß er die Möglichkeit zur Be⸗ zahlung in absehbarer Zeit erhält. Um zu k daß Zahlungen unter Verstoß gegen die Devisenbestimmungen er⸗ folgen, sind die Zollstellen angewiesen, Einfuhren ohne Devisen⸗ bescheinigungen der zuständigen Ueberwachungsstelle zu melden.

Um nach Möglichkeit die gesamte Einfuhr durch die Ueber⸗ wachungsstellen zu erfassen, wird die Freigrenze von 50 RM, so⸗ weit die Bezahlung der Wareneinfuhr in Frage steht, auf 19 RM herabgesetzt. Auf der anderen Seite ist für gewisse Einfuhren von minderer Bedeutung eine Sonderregelung getroffen worden. Soweit in diesen Fällen eine Zahlung über die Freigrenze von 10 RM hinaus geleistet werden muß, bleiben die Devisenstellen auch weiterhin für die Erteilung von Genehmigungen zuständig.

Neben Devisenbescheinigungen, die zur sofortigen Bezahlung der eingeführten Waren berechtigen, werden auch Devisenbescheini⸗ en, bei denen die Bezahlung der eingeführten Waren erst päter erfolgt, in Form von verbindlichen Zusagen erteilt werden. In welchem Umfang Devisenbescheinigungen von den Ueber⸗ wachungsstellen ausgegeben werden können, wird laufend von dem Reichswirtschaftsministerium und dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft von jedem für seinen Ge⸗ schäftsbereich im Einvernehmen mit dem Reichsbankdirektorium festgestellt werden. Devisenbescheinigungen sind auch dann er⸗ forderlich, wenn die Einfuhr in Reichsmark über Zahlungs⸗ und Verrechnungsabkommen bezahlt wird. Es ist Vorsorge getroffen, daß bei der Ausstellung von Devisenbescheinigungen den vertrag⸗ lichen Bindungen, die Deutschland gegenüber dem Ausland ein⸗ gegangen ist, Rechnung getragen wird. Anträge auf Erteilung von Devisenbescheinigungen sind an die für die einzuführende Ware zuständige Ueberwachungsstelle zu richten. Benötigt eine Firma zur Herstellung einer Ware mehrere Einfuhrwaren, die unter die Zuständigkeit verschiedener Ueber⸗ wachungsstellen fallen, so kann der Antrag an die für die her⸗ zustellende Fertigware . Ueberwachungsstelle gerichtet werden. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem ein⸗ gangs erwähnten Runderlaß an die Ueberwachungsstellen. Bei Waren, die handelsüblich durch den Einfuhrhandel eingeführt werden, werden die Devisenbescheinigungen, soweit die Einfuhr nicht zentral erfolgt, grundsätzlich nur an den Einfuhrhandel ab⸗ gegeben. Darüber hinaus ist auch bei anderen Waren vorgesehen, daß die Devisenbescheinigung auf einen Einfuhrhändler ausgestellt werden kann.

Bei der Erteilung der Devisenbescheinigungen für Rohstoffe und Halbfabrikate wird

oberster Grundsatz sein, daß die Versorgung des Exportes mit den erforderlichen Rohstoffen und Halbfabrikaten unter allen . Umständen sichergestellt wird. Zu diesem Zweck werden Anträge, bei denen die einzuführende

Alle diese Maßnahmen sollen dazu dienen, daß das größt— möglichste Maß an Sicherheit für die Bezahlung der Einfuhr geschaffen wird.

Außerdem bezweckt die Neuregelung, die kaufmännische Ini— tiative auf dem Gebiet der Kompensationsgeschäfte in größerem Umfang zur Entfaltung zu bringen. Um die Durchführung der— artiger Geschäfte durch eine beschleunigte Erteilung der erforder— lichen Genehmigungen zu fördern, ist durch Runderlaß der Reichs—

stelle für Devisenbewirtschaftung Nr. 104534 vom 1. September

d. J. ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren in Kraft gesetz worden. Mit der Erteilung der Genehmigung werden am 24. September d. J. ab die Ueberwachungsstellen beauftragt werden.

Die Bereinigung des Zwecksparwesens.

Der Bericht des Reichsbeauftragten.

Der Reichsbeauftragte für Zwecksparunternehmungen legt den Bericht für das erste Geschäftsjahr vom 1. Juni 1933 bis zum 31. März 1934 vor, in welchem ein Bild von den Arbeiten gegeben wird, die die Aufsichtsbehörde seit Beginn ihrer Wirksamkeit zur Durchführung des Gesetzes über Zwecksparunternehmungen vom I. Mai 1935 zu bewältigen hatte. Für die Etatgufstellung und den als erforderlich erscheinenden Umfang der Aufsichtsbehörde lagen bei Erlaß des Gesetzes keinerlei zuverlässige statistische Unterlagen über die Zwecksparunternehmungen vor. Nachdem der Reichsbeauftragte am 1. Juni 1933 mit seiner Aufsichtstätig= keit begonnen hatte, . er eine vordringliche Aufgabe zu nächst darin, den Umfang feines Aufgabengebietes festzustellen. Die Gesamtzahl aller die Tätigkeit des Reichsbeauftragten in Anspruch nehmenden Unternehmungen belief sich zu Beginn des. Berichts⸗ jahres auf 422 und erhöhte sich bis zum Jahresschluß 21 187 Unternehmungen. Hiervon nahmen am 31. März 1934 no 279 Unternehmungen die Tätigkeit des Reichsbeauftragten in Anspruch, und zwar 244 aufsichtspflichtige und 35, bei denen noch Ermittlungen schwebten, ob sie als Zwecksparunternehmungen zu gelten haben. Von ausländischen Zwecksparunternehmungen ist nur eine in Erscheinung getreten, deren Gründung in Vaduz (iechtenstein) erfolgte, die indessen ihre Tätigkeit lediglich, im Deutschen Reichsgebiet ausübte. Ihr ist auf. Grund erheblicher Mißstände in der Geschäftsführung der Geschäftsbetrieb für das Deutsche Reichsgebiet untersagt worden. In der Bexichtszeit wurden insgesamt 216 Prüfungen von Zweck ,,, . durch Angehörige der Aufsichtsbehörde an Ort und Stelle vorge— nommen. Bei einer Anzahl von Unternehmungen wurde auch eine Wiederholung der Nachprüfung erforderlich, meist dann, wenn die erste Nachprüfung abstellbare Mißstände ergeben hatte und die Fortführung des Geschäftsbetriebes von der nachweis⸗ baren Abstellung dieser Mißstände abhängig gemacht werden mußte. Der Reichsbeguftragte hat innerhalb der Berichtszeit ine— esamt 184 formelle Entscheidungen gefällt, von denen 124 Zweck enten n mn, betroffen wurden. Im einzelnen sind 63 Untersagungen des Geschäftsbetriebes, 95 Zahlungsverbote, von denen 8 wieder aufgehoben wurden, 57 Befreiungen von Terminzusagen, 12 Uebertragungen von Sparerbeständen auf andere Zweckssparunternehmungen, 1 vereinfachte Abwicklung und 30 Entscheidungen sonstiger Art erfolgt. Das Hauptgewicht der Tätigkeit war darauf gerichtet, die unbedingt erforderliche Be⸗ reinigung des Zwecksparwesens möglichst schnell durchzuführen.

Von den 289 aufsichtspflichtigen Zwecksparunternehmungen konnten am 31. März 1934 nur noch 144 Unternehmungen ihre Tätigkeit fortsetzen. Insgesamt ist mit dem Fortbhestande von etwa 105 ,,,, zu rechnen, der sich noch um eine erhebliche Anzahl vermindern dürfte. Die notwendigen Unterlcgen für eine zuverlässige Uebersicht über das deutsche Zweckspaͤrwesen wurden durch Zustellung eines Fragebogens an alle Unternehmungen geschaffen, von denen anzunehmen war, daß sie Zweckspargeschäfte betrieben. Als erste Sammelmaßnahme mußte gegen diejenigen Zwecksparunternehmungen, die nicht in einer der gesetzlich zugelaffenen Rechtsformen betrieben wurden, die Unterfagung des weiteren Geschäftsbetriebes angeordnet werden, falls sie nicht bis zum 30. Juni 1933 eine Umbildung vornahmen oder in Liquidation traten. Dringend notwendig war eine einheitliche Regelung der Bilanzierung bei den einzelnen Unternehmungen, da ohne eine solche ein zuverlässiges Bild über die Vermögenslage der Unternehmungen nicht zu erhalten war. 239 Zwecksparunternehmungen hatten einen Vesta nd von zu⸗ sammen 199180 Sparern gemeldet. ; .

Die eingegangenen Angaben über die Vertragssumme, die Sparguthaben und die seitherige Erfüllung der abgeschlossenen Verträge ließen erkennen, daß die Sparguthaben in zahlreichen Fällen angegriffen waren, die Verträge vielfach nur auf dem Papier standen und die angegebenen Vertragssummen auch die Beträge vorfinanzierter Darlehensverträge enthielten, daß mithin alle vorliegenden Angaben kein hinreichend zuverlässiges Bild boten. So ergab sich die gemeldete Anzahl der Sparer als ge⸗ eignetste Grundlage für die Aufteilung der von den Zweckspar⸗ unternehmungen zu erstattenden Kosten des Reichsbeauftragten und des Beirates auf die einzelnen Unternehmungen. Zahlreiche Unternehmungen arbeiteten mit i n n ne ger. Mitteln. In vielen Fällen waren die Gesells after nicht in der Lage, ihrer Nachschußpflicht durch weitere Kapitaleinzahlungen nachzukommen. Die Erkenntnis, daß in allen diesen Fällen die Belange der Sparer zum mindesten erheblich bedroht, erschienen und dielfach das Sparerguthaben schon Verluste aufwies, veranlaßte die Auf⸗ sichtsbehörde schon früh zu einem schnellen Eingreifen mit dem Ziele, nicht lebensfähige Unternehmungen die Fortführung des Deschäfts betriebes zu untersagen oder dort, wo es möglich schien, durch geeignete Maßnahmen eine Sanierung durchzuführen. Weitere Maßnahmen des Reichsbeauftragten waren kürzer oder länger befristete Zahlungsverbote und die Befreiung einzelner Unternehmungen don der vertraglichen Zusa— e, Darlehen zu be⸗ stimmten Zeitpunkten zu gewähren. Hinsichtlich der Werbung und der Forderung nach unbedingter Lauterkeit derselben wurden in Anlehnung an die gesetzliche Regelung bei den Bausparkassen besondere Maßnahmen getroffen.

Ueber den Stand der einzelnen Zwecksparunternehmungen wird in dem Bericht keine Uebersicht gegeben, da die hierfür er⸗ forderlichen Unterlagen noch nicht in Üübereinstimmender Form aufgestellt und durchgearbeitet werden konnten. An Hand der von' den beaufsichtigten Zwecksparunternehmungen für das Ge⸗ schäftssahr 1933 vorzulegenden Bilanzen soll im Bericht für das laufende Jahr erstmalig eine statistische Uebersicht über den finan⸗ ziellen Stand der Unternehmungen erscheinen. .

9

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage.

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Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin⸗Wilmersdorf.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags⸗A1ttiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32. Fünf Beilagen ö leinschl. Börsenbeilage und zwei Zenttalhandels registerbeilagen

a) Umlauf an Schuldverschreidungen 5.

u n do L oOmmunalkfkreditinftitute.

Stati fti k der Boden⸗

Stand am 31. Juli 1934 (in 10900 RM).

die auf Dollar lautenden Schuldverschreibungen und Darlehen mit der neuen Dollar-Parität (1 8 2,48 RM) auf Reichsmark umgerechnet.

Gesamtabgang

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Art der Schuldverschreibungen

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3 99 4 9 K

Zahl der berichtenden Anstalten .... mit einem Zinsfuß von O 0 ....

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5

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insgesamt .. ttlicher Zinsfuß . ..

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2. Nach dem Auslande be

gebene Goldptandbriefe )

mit einem Zinsfuß von 6 Oo.

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Durchschnittlicher Zinsfuß ...

3. Liguidationspfandbriese mit einem Zinsfuß von 5ro / /....

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4. Roggenpfandbriese (in 1000 Roggenzentnern)

*

. insgesamt..

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mit einem Zinsfuß von 4 o9 ....

davon deckungspflichtige Pfandbriefe.

Anleihen.

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Osthilfe- Entschuldungshriefe .

Landes ßeulturrentensch. u. Goldh II. Umlauf an Kommunalobligationen?)

Schiffspfandbrie fe mit einem Zinsfuß von 4 OC.

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w

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Durchschnittlicher Zinsfuß . ..

2. Auslandanleihen (Kommunalobligationen)

insgesant. ..

insgesamt ... 1000 Roggenzentnern) .

Durchschnittlicher Zinsfuß . ..

8 ,,, 3. Aufwertungsschuldverschreibungen

ö ,

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Auslosungsrechte (Einlösungswert)

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mit einem Zinsfuß von 45010 ....

mit einem Zinsfuß von 6 (.. .. 5. 50/9 Kohlenwertanleihe (in 1000 t)

4. Roggenanleihen (

6. Gesamtsumme der Kommunalobligationen 5)

davon dechungspfl. Rommunalobligat.

sonstige Anleinen--.-..

ni. Gesamtumlauf ?) d /-

r Ro Umschuldungs⸗

lufw-⸗Psfandbriese. w.. Schuldverschreibungen.

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andbriese und von RM 134 den. 19) Das Ritterschaftl. Kreditinstitut de

18) Ausschl. Zugang von RM 0,3

M oö, Aufw.⸗Schuldverschreibungen.

R? cher Gemeinden.

briefe. 15) Ausschl. Zugang von J von

M 34879 Reichs mark⸗Pfandbriefe umgetauscht. 2) Au

RM 26,5 Aufw.⸗Pf chl. Zugang sverbandes deutscher Gemein

schuldungsverbandes deuts

16 Auss verbandes deutscher Gemeinden u.

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des Umschuldung pfandbriefe in R

dbriesemissionen gesicherter

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cheine, Schiffspfandbriefe und Osthilfe⸗ 6) Einschl. Schuldverschreibungen gemäß § 7 des Pfandbrief⸗

Y Einschließlich Girozentralen. 3) Einschl. Anleihen, deren Erlös zur

andesrentenbriese, Landeskulturrentens

ird, Grundrentenbriese, L Anleihen, deren Erlös zur Gewährung von Darlehen an öffentlich⸗rechtliche Körper⸗

Auslande begebener und durch Hinterlegung besonderer inländischer P

. 5) Einschl. Sachwertanleihen.

befindlichen Wertpapiere.

dverschreibungen, se und Schuldverschreibungen des Umschuldungsverbandes deutscher Gemeinden. 7) Meliorations⸗

von nach dem Schul ie

en verwendet w uische Landesbank

schl. 1927, ähnlicher

Bodenkulturkreditbr chuldversch

E Aufw. Pfandbriesen. = Un) Ausschl.

cher Darleh in B. Nassau

i) Nach Abzug der im eigenen Bestand

Gewährung hypothekarij

Entschuldungsbriese. esetzes vom 21. Dezember

Schuldscheinanleihen (z chaften verwendet wird,

9 I

verbandes deutscher Gemeinden. ) Gekfündigt. 10) Ausschl. Zugang von RM 1,6 Pfandbriese. 1 Ausschl Zugang von RM 30 Aufw.⸗Pfandbriese und RM 10 286,2

Umschuldungs Zugang von RM l, 9 Ausw.

5 S reibungen des

Auslandanleihe.