Reich · und Etaatsanzeiger Nr. 214 vom 13. September 1934. S. 3 .
Reichs · und Staatsanzeiger Ne. 214 vom 13. September 1934. S. 2
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Baden: Die Reben stehen sehr gut, Schädlinge und Krank⸗ Aussu . 8 ve eig T rkontin Srantkreich werden „Sondermark“ genannt. Für die britischen Firmen besteht j . r,. ante jedoch keinerlei ,. sich bei der ren en, ihrer Ab⸗
6 9 4 9 J. * 2 2 t . eiten sind kaum aufgetreten. rch Hagelschläge haben eini Die Neuregelung der Devisenzuteilung für die Wareneinfuhr. 4 . J ; ⸗ ; Hessen: Der Rebstand wärd durchweg sehr gut beurteilt. Die französische Regierung hat sich in dem Zeichnungsprotokoll bedienen, und es hat den Anschein, als ob in vielen Fallen hiervon werbotenen, einer Einkaufsgenehmigung oder Es kann mit einer guten Weinernte gerechnet werden, 6 Artikel 8 der Vereinbarung Über den deutsch⸗französischen kein Gebrauch gemacht worden ist. Die englischen ren haben a9 . sich die benötigten Reichsmarkbeträge entweder auf andere Weise
ie Zahlungsbedingungen ersichtlich sind, die in der Devisen⸗ einem Uebernahmescheinverfahren unterliegenden Waren ist wie Sach sen: Der Stand der Reben wird ungünstiger beur⸗ renverfehr vom z. res g Ferrit? erklänt, mit! Wirt e, als in den übrigen deutschen Weinbaugebieten. Die infolge 1. 10. 1934 die Bewirtschaftung einer Reihe 3 er beschafft oder aber die von Deutschland bezogenen Waren wurden
neberwachungsstellen nachstehenden Runderlaß Nr. 1/34 u. St. ͤ l d ur Neuregelung der Devifenzuteilung für die Wareneinfuhr bescheinigung angegeben werden müssen. Das Geschäft wird von folgt zu verfahren: teilt ĩ te . ; dem Importeur erst dann abgeschloffen werden können, wenn er a) Einfuhrverbote: Eine Einfuhrbewilligung kann beim der Riederschläge zu Anfang August, günstige Entwicklung der Ein suhrionti g gen deutschen Stellen zu übertragen. M Der Ver- in Pfund, Sterling fakturiert. Die, Bezahlung englischer Schulden urde später durch Trockenheit erheblich beeinträchtigt. band der Deutschen Phonographischen Industrien e. V. j an Peutsche Firmen auf andere Weise als der im deutsch⸗englischen
Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung 6 an sämtliche ebot seines ausländischen Lieferanten zugegangen ist, aus dem 4. Bei ein
übersandt: em In er
Mit dem 24 September 1934 tritt K der die Devisenbescheinigung erhalten hat.! Reichskommissar für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung erst be— Trauben w ;
Devifenbewirtschaftung für die Wareneinfuhr in Kraft. Danach antragt werden, wenn dem Antragsteller eine Devisen— Schädlinge wurden nicht beobachtet. bolduffn pere ehifsenund eh siengeäni icht e, e, en nr schrnnen? Mäetherne nn dent ee ne, natürlich nicht zugute gekommen. Die Bank von England wird
werden die Ueberwachungsstellen für den Regelfall an Stelle der II. Antragsberechtigung. bescheinigung erteilt worden ist. Ich behalte mir vor, in ; 4. tung der Ausfuhrkontingent b 4 ; Devisensteren . der Devisenbewirtschaftung soweit die Ve— Berlin, den 12 September 19 betraut . 4. , , 3g, . weiter „Sonderlnark“ abgeben. Sobald der Betrag des Sonder⸗
. 1. Vorbehaltlich der besonderen Bestimmungen in hi 2 bestimmten Fällen, insbesondere, soweit Einfuhrkontingente . : : ; geg ug der Einfuhr von Waren aus dem Ausland in Frage steht. dieses Abschnitts soll eine Devisenbescheinigung grundsätzlich nur mit ausländischen Staaten vertraglich vereinbart worden Statistisches Reichsamt. dungen in Phonographen, Grammophonen und dergleichen sowie kontos bei der Reichsbank unter die 5⸗Mill. Rt M- Grenze . Auf Grund der Verordnung zur Aenderung der Verordnung äber erteilt werden, wenn der erste Verarbeiter bzw. Verbraucher der sind, ein besonderes Verfahren anzuordnen. Werken, Zubehör- oder Einzelteilen zugelassen neee, bie von wird, die Reichsbank wiederum Zahlungen auf dieses e de, n mn die Devisenbewirtschaftung vom 11. September 1934 (Dentscher eingeführten Ware feststeht. Dieser en ist erforderlich, b) Verfahren mit Nebernahmescheinen oder Kontraktgenehmi⸗ a , Kontingentsbescheinigungen bene en sind, die ausschließlich der entgegennehmen. Reichsanzeiger Nr. 212) erteilt die Ueberwwachungsstelle künftighin weil nur beim Verarbeiter oder Verbraucher festgestellt werden gung: Soweit ein solches Verfahren besteht, was zur Zeit Verband der Deutschen Phonographischen Industrien e. V., Berlin⸗ Devisenbescheinigungen, die bei der 4 von Einfuhrwaren kann, ob ein Bedarf für die einzuführende Ware besteht, und weil bei 6 Reichsstellen auf dem Gebiet der Ernährungswirt⸗ . GSeneralversammlungskłkalender Grunewald, Hohen zbllern dannn Sh hb, augzustellen derte Eeefklin⸗ j nach befondere? Anordnung des Herrn? eichsministers der sonst unvermeidlich wäre, daß für den gleichen Bedarf Anträge schaft der Fall ist, ist der Uebernahmeschein oder die Kon— für die Woche vom 17. bis 22. September. Alle Fabrikanten . Erzen nisse, die an der n fuhr KRraftwagenbau mit 91,3 vH der Rapazitãt iin den Zolsstellen vorzulegen sind und zur Leistung von solboh! vom, Verarbeiter al auch von Linen. Einfuhrhändler traktgenehmigung zusammen mit der Devisenbescheinigung nach dem französischen Zollgebiet eins i Saargebiet und beschãftigt. ahlungen für die Einfuhr berechtigen. Soweit die Ueber⸗ estellt werden. Da aber die Einschaltung des Einfuhrhan els in zu erteilen. ; ; Montag, den 17. September. Algier interessiert sind, werden daher auf efordert, sich wegen der ö 9 wachungsstellen als Organe der Devisenbewirtschaftung tätig . Fällen durchaus im volkswirtschaftlichen Intexesse liegt, c) Einkaufsverbote; Soweit bei gewissen bewirtschafteten Chemnitz Georg Liebermann Nachf. A.-G., Falkenau i. Sa. Einzelheiten der 3 umgehend ee a. bis zum 17. 9. Im Huli ist gegenüber dem Vormonat laut; s Traftnertehrs, werden, bestimme ich unter Hinweis auf 8 35 Abs. 3 Deb Vo. in ; die Devisenbescheinigung grundsätzlich dem Einfuhrhändler = Waren der Einkauf von einer Genehmigung abhängig ge⸗ 15 Uhr. 1934 an den genannten Verband zu wenden. Bei Außerachtlassung Wir ff im Kräftwagenbau die Zahl der beschäftigten Arbeiter der Faßsung der erwähnten Verordnung vom 11. 8. 1934 und im sür 3. bestimmten Verarbeiter oder Verbraucher — erteilt macht ist, wie dies zur Zeit für Wolle, Tabak und Ruß Dienstag, den 18. September. dieses Termins besteht die Gefahr, daß über das Einfuhrkontingent in Prozenten der Arbeitsplatzkapazität von, ä, vH auf 91, vh nt e . ö. . , n E. . . , . e . ö. * ae gr n gd n. Lit ist die Einkaufsgenehmigung zusammen mit der Berlin: R. Dolberg A.⸗G., Berlin, 17 Uhr. be fit ; 36 ang Firmen, die sich bis zum 17. 9. 1934 gestiegen. Die , . utetg e g g .. — isen . ö ö . Bisenbescheini dun zrtellen ö 91 zt. G, Berlin, I . gemeldet haben sollten, die Ausfuhr nach dem französischen dom Juli 1933 sogar nur 32,3 vh. Somit liegt die Zahl der — ⸗ h senbescheinigung zu Berlin: Zuckerkreditbank⸗A. G., Be * ub Zollgebiet unmöglich wird. ö franz chen chi fer, den Doßhelten re, Jahres ighs.
,, 55 Ernährung und Landwirtschaft hat sich für die visenbescheinigungen entwickelt, ist in diesem Falle zu verlangen, 6 ; ö
in Si Abf. 1. Zisf. I und. 2 ünd Abf. der Verordnung ber die daß in dem Antrag der n,, bereits genannt wird, V. Allgemeine Grundsätze bei der Behandlung von Anträgen Mittwoch, den 19. September. k Bei den Krafträdern, die besonders saisonempfindlich sind, lag der
Erruͤchtung, von Ueberwachungsstellen vom 4. 95. 1654 (Deutscher damit dessen Firma in die Deyisenbescheinigung eingesetet werden ; auf Erteilung von Devisenbescheinigungen. Breslau: Eisen⸗ und Emaillierwerke A.-G. i. S., Sprottau⸗Wil⸗ . Hipfelpunkt bereits im Juni. Die Zahl der beschäftigten Arbeiter
Feichzanzeiger Nr. 266) genannten Reichsstellen hiermit einver⸗ lann, Dis Notwendigkeit hierfür ergibt sich auch daraus, daß der J. Die Notwendigkeit, die gegen Kasse zu bezahlende Einfuhr 2 11 Uhr. Vorläufig keine weiteren Einzahlungen auf das englische Sonder⸗ ift von 57A v5 auf 6t, bh im Jul zuürücgegangen, Sie hat sich
tanden erlfaͤrt. Die Jeberwachungsftellen sind infolgedessen an Antragsteller. der Waren über, einen Einfuhrhändler bezlehen nach Möglichkeit einzuschränken, ergibt sich 35 daraus, daß den München: Rhein⸗Main⸗Donau A.-G., München, 11 Uhr. konto bel der Reichsbank zulässig, da z⸗Mill.Rwꝛ-chrenze Crreicht. damit aber immer nöch gegenüber dem Juli Jos? mit 2265 5
je von der Reichsstelle für Devisenbewirtschaftung erlassenen will, regelmäßig nicht in der Lage sein wird, die Angaben in Ueberwachungsstellen Kassadevisen zunächst nur in äußerst be⸗ . . b Di j ; ; ; verdreifacht.
Richtlinien und Anweisungen gebunden. dem Antragsformular über die ahlungsweise und den ht. schränktem Umfange zur Verfügung gestellt werden können. In Donnerstag den gn. . . das b n,, e n, ea ir . Zweck der Neuregelung sst, unter Aufgabe des bisherigen Punkt der Zahlung auszufüllen, bear er mit einem Ein 9 jedem Fall ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die für die Einfuhr Hannover: Bergwerksgeselllchaft Einigkeit mbH., Hannover, 12 Uhr. ö ö , Sonderkonto für die Bank von England ent⸗
Systẽms der allgemeinen Devisengenehmigungen für die Einfuhr ändler über die Einzelheiten des Geschäfts verhandelt hat. Die zur Verfügung stehenden Kredit möglichkeiten voll ausgenutzt U Hannover: Siegfried⸗Vogelbeck Bergwerksgesellschaft mb8., Han⸗ i a die auf dem Konto , , Beträge die vor⸗ Aufruf der Alt⸗Kraftfahr zeuge bevorstehend.
und des nur als Uebergangsregelung gedachten Repartierungs= usgabe von e, nn gn an den Verarbeiter oder werden. Ich ersuche deshalb, Devisenbescheinigungen unter Be— nover, 12 Uhr. ,, von 5 Mill. R ie t gehn, Das Sonder⸗ 2
verfahrens die Wareneinfu rw in Uebereinstimmung mit dem Ver raucher selbst wird nur da in Frage kommen, wo dieser achtung der Grundsãtze in Abschn III Ziff. 1— dieses Rund⸗ it d 21 September . nl . Grund des deutsch-englischen , Der Aufruf der vor dem I. Mai erstmalig ue ene, Kraft⸗
e, , ,, , der . tn e n e, 7 bringen und zu , cg e,. . 36 . aus dem Aus- erlasses im allgemeinen nur dann zu erteilen, wenn die in den Bergb ,, Bochum io Uhr Leut . K , 3 ö. . 1 6 . ie. . .
erreichen, da s größtmögli i it für di ö and bezogen und unmittelbar bezahlt hat. betreffend ꝛ n übli , , . : Bergbau⸗A.⸗G. ; 2 ö ; 1 . l ie „Kraftherkehrs⸗Wirtschaft“ zu melden weiß, werden zun ch 5 da Hoöttn gliche Maß an Sicherheit für die Be 30g j hlt ha betreffenden Branchen üblichen Zahlungsziele gewährt werden. 2 Ei Nie und Hüttenwerke A. G. Bochum, 1295 Uhr. . ur Bezahlung von aus England . Waren die ö und ,, sowie g , Jahr⸗
ahlung der Ei ird. di 2. Bei Waren, die hand ; . ) ; r ne 6. ,,, f aflesleren zeln i e , e, ; ; ; igte Schuhfabriken Bernels-Wessels A.-G., Nürn- nicht genügen, die noch geschuldeten Beträge in Reichsmark für gänge der Krafträder über 200 Cem ö Die Personen⸗ r
züb lich durch den Einfuhr⸗ Soweit die Ueberwachungsstelle nicht aus eigener Sachkenntnis , ü g: ö rer britischen Gläubiger auf das Sonderkonto einzahlen. 9 dürften bald nachfolgen. Entsprechende , an die r
evifenbescheinigungen 'für die einzelnen Ein fuhrgeschäfte ausge= handel auf eigenes Risiko eingeführt werden (ohne daß not- beurteile . i ᷣ ewäl hl 3. stellt. Die Einfüihr von Waren, für die eine Devisenbescheinigung wendig eine Beziehung zu einem, bestimmten Abnehmer besteht, de fen . . 23 e n en, , nh . . berg, 10r. Uhr. ; And its in ben Fruit J waf , , nicht erteilt ist, ist nicht verboten; jedoch kann der Einfüͤhrer sind Tir en e hf ig ngen, soweit nicht die Einfuhr zentral er⸗ Kann bei einer Mehr ahl von AÄnträgen über die gleiche Ware Selb: Porzellanfabrik Ph. Rosenthal & Co. A.-G., Berlin, 10 Uhr. ö , 3 . n ö! ischen 3 Ge . . eben, zum Zulassungsstellen ist bereits ergangen. Der Kraftfahrzeug ief für feinesfalls damit rechnen, daß er die erforderliche Genehmigung folgt, einem Einfuhrhändler zu erteilen, ohne daß ein bestimmter nur eine beschränkte 5 erfolgen, so wird . der Regel Sonnabend, den 22. September. * 93 n n n unn. . ,, n. n 3 zilt- Fahrzeuge, der auf seiner Vorderseite ein sternartiges Kenn- 1 ihrer Bezahlung erhält. Um zu verhindern, daß Zahlungen Verarbeiter oder Verbraucher in der Devisenbescheinigung ge⸗ den Flnträgen der Vorzug zu geben fein, bei denen der . ⸗ jmat? Gemeinnützige Bau. und Siedlungs-A1⸗-G , ern ha Eher d 9 er de g, ö. ö 66 trägt enthält im wesentlichen die gleichen Anggben wie der ür . . Devifenbescheinigungen eingeführte Waren auf nannt wird. . landische Weserent besßberg ginsttse Zahlungsbedt . Berlin; Heimat , . 6 K 5 ,. 29 ,, n, mn, n,, gland zu, aufen. seit dem J. Mai für Neuwagen bereits ausgestellte Brief. ungesetzliche Weise geleistet werden, ist in einem Runderlaß des 3. Grundsätzlich wird in den Fällen zu Ziff. 1— dieses Ab⸗ wahr het, ode l ich . ö 3 94 * 6 . ge⸗ Berlin⸗Zehlendorf⸗Mitte, Uhr. iese von der Bank von England freigegebenen Reichsmarkbeträge Herrn Reichsministers der Finanzen, der den übers en, hen chnitts eine Devisenbescheinigung nur solchen . zu erteilen getroffenen , t,, w, Le r. ö *. . 3th! ieses Absch demnächst zugeht, unter Ziffer Il ein besonderes Meldeverfahren Fein, die bisher im Besitz einer allgemeinen Genehmigung nach 2 Vberster 3m gf, ben d 233 rn Devisenbescheini n , über die. Abwertung der bei den üeberwachungs. lis 3. Fi, gewesen sind oder regelmäßig Einfuhrgenehmigungen gungen fu 3 , n ; 66 1 ng der Devisenhescheini⸗ 69 ö. . . der Zollstellen werden noch . , , ech ern n, e, be, en , une ile n re g, ge . . z esondere Weisungen ergehen. etzung vorliegt, ist bei allgemeinen Genehmigungen durch Vorlage 9 ; — w * ; z z z waz Im einzelnen gilt ö. folgende Regelung: . bl auff, ö r a a , e. . nn ,,,, Nachrichten über den Gtand der Hackfrüchte, Futterpflanzen und Wiesen im Deutschen Reich Anfang Geptember 1934. . 2 . escheide rschrift oder beglaubi i i Ei i⸗ Da.. ö. ; —; ; r, m n ewenrigheil elner, Penn enbescheinigung. . , gj . . e m n, ö e) Bei der Ausstellung von Devisenbescheinigungen sind An— Zusammengestellt im Statistischen Reichsamt. 8 vil 3 r ,, en e tn entweder die nach den ,, . ö. werden ,, auch . ,, . n , . — devifenbestimmungen erforderliche Genehmigung zu Zahlungen, solchen Personen erteilt werden können, die dur orlage ei ͤ 86. ö ; ö ö ] z ; . die für die Einfuhr von Waren geleistet irn ie . Bescheinigung der kontoführenden Bank kö daß 6 . p i , ,,,. ; Anfang September war der Stand der Saaten; Anfang September war der Stand der Saaten; verbindliche Zusage, daß eine solche Genehmigung erteilt werden mäßig Zählungen genehmigungsfrei auf ein Konto nach iI 5 ) Rohstoffkredit 1 die den. Voraussetzungen meiner Nr. J sehr gut, Nr. 2 gut, Nr. 3 mittel Fdurchschnittlich,, Nr. I sehr gut. Nr. 2 gut, Nr. 3 mittel (durchschnittlich) wird; sie ist danach etwas grundsätzlich Anderes als die Bescheini⸗ geleistet haben. . Allgemeinen Erlasse vom 29 Juni 1934 — Bev. II/ I0 45g / 84 Länder Nr. 4 gering, Nr. 5. sehr gering Länder Nr. 4 gerlng, Nr. 5h sehr gering ung, die bisher von einzelnen Ueberwachungsstellen bzw. Reichs- Ob und in welchem Umfange Devisenbescheinigungen in den sin und vom 3. August 1984 — Dev. A Wi 7/84 — entsprechen, ; . ; tellen an Importeure als Unterlage für durch die Devisenstellen unter Ziff. 1—3 genannten Fällen ausgegeben werden können sind stetz zu genehmigen, z und Spãat Runkel Be⸗ und Spät Runkel Klee Be⸗ 3 ele lend nchen enignn gen nnen, g hn gon den erer, erbt fehl aus den ff fife gef fee Tine gdennen, 3. Ueber Tausch⸗ und Verrechnungsgeschäfte ergeht noch be⸗ pät⸗ Zuder. unkel⸗ Lu. wase · Andere pãt⸗ zuder. Rm , . wãsse . Andere aren ausgegeben worden sind. Die Debisenbescheinigung ist III. Ausgabe ; sondere Weisung. J Landesteile kar⸗ ̃ (Futter ⸗ Bei Landesteile kar⸗ i Futter Bel 3 . ö. . i n ee se. ö. durch die J 16 9n an. u fe. ⸗ er e, ,, ,. a . . . ö 1 tamen rüben a rungẽ⸗ toffein rüben b. misans rungs⸗ über die Devisenbewirtschaftung vom 23. Mai 1932 (DevVo) un 164 m Umfange für Kassa⸗Einfuhrgeschäfte Devisen⸗ ö ü ; ü ĩ , , ,, ff mn g , . Stand der Reben und Güte der Trauben . n, k lee i ungen , ,,. . i. Rechtsgrund der , , ien . ben deinen nge ellen fit Sie an er Anfang September 1934. . ö ng ein Einfuhrgeschäft ist. Die Devisenbescheinigun ü Lihr digkeit fallenden Waren ausgegeben werd 6 n, , S auf 861 e r ö. aumburg⸗Lippe ... 56 an Stelle der hisher von den , , , wird laufend mitgeteilt werden. Bei . i , r Note] ,,,, n, we en,, 5 1 sehr gering. pen 3 Königsberg. ö. ö . Abschn. III Nr. 3, 5 —8 der Richtlinien füt die . ö. für Ernährung und Land irtfschgst un crstellten Reicbsßs. enn n mm, n n n n nn, 8. Ves Gen nnen;
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Hhäftg(Ri) erteilten allgemeinen und der gemäß Abschn, jll Nr. 4 stellen wird die Verteilng durch dieses Ministerium erfolgen, BVe⸗ ö , , ? ö erleillen Ee e e fen, zu den Einzelgenehmigungen stimmungen darüber, in welcher Weise die 36 für ki gie de Länder Stand der Güte der . nach Jil. Ri. gehören uch die Genehmigungen, die guf Chründ kereitgeftellt werden und wie diefe über die Devisen verfügen und Landesteitbe Reben Trauben eines Zahlungs oder Perrechnungsabkommens' erteilt wurden. können, werden noch ergehen. ! Die Erteilung aller dieser Genehmigungen durch die Devisen⸗ 2. Darüber hinaus sollen die Ueberwachungsstellen in die Lage Rheingau; .. .. ... stellen, kommt. künftighin für den Regelfall nicht mehr in Frage; versetzt werden, Devisenbescheinigungen (regelmäßig in der Form . (ohne Rheingau) ... bon diefem Grundfatz gelten jedoch folgende Ausnahmen: verbindlicher Zusagen) für , ,, . zu erteilen, bei Nahegebier.— a) Rußland. Hierfist verbleibt es bei den auf früheren BVer— denen die Zahlung erst in späteren Monaken erfolgt, also für Ge. Mosel,, Saar und Ruwergebiet . einbarungen mit Sowjet⸗Rußland beruhenden. Bestim— schäfte, bei denen entweder erst geraume Zeit nach Abschluß ge⸗ A rgeble K mungen, die in meinen Ftunderlassen 153/51, 28 / 34. gasz4 liefert wird (z. B. für Abladegeschäfte aus Uebersee) oder der . anderen Gebiete . Reichssteuerblatt 33, S. 189, 416 und 1600 getroffen Kaufpreis , und erst in späteren Monaten abgedeckt wird. . , , Waren (d. h. Waren, die entweder in der von besonderer Bedeutung ind, wird alles getan werden, um den alz.. ; dSSR. erzeugt worden sind oder dort eine urn Ueberwachungsstellen hierbei eine i ewegungsfreiheit zu Ii fernen Bearbeitung oder Verarbeitung erfahren haben) ohne verschaffen. In welchem Umfang die eberwachungsstellen die Unterfranken Devisengenehmigung auf bestimmte inländische Bankkonten dem Oktober folgenden Monate mit Devisenbescheinigungen im Schwaben der Handelsvertretüng der UdSSR. und der Staatsbank voraus belasten können, wird noch mitgeteilt werden. Ebenfo ] der UdSSR. bezahlt werden. Da es insoweit einer Ge— behalte ich mir Anordnungen darüber vor, in welcher Weise über ; nehmigung zur Bezahlung der Waren nicht bedarf, entfällt solche Vorausbelastungen ein besonderer Terminkalender geführt Neckarkreis auch das Erfordernis einer Devisenbescheinigung. Soweit und der Reichsbank Nachricht gegeben werden muß. Schwarz waldtreiz nach den Grundsätzen des Runderlasses 4/84 ein Importeur 3. Die einzelne ee e h ger, ung lautet auf einen be⸗ agstkreis , von Zahlungen an die Handelsvertretung der stimmten Betrag, der durch den Kauspreis für die Ware bestimmt onautreis 3 , , Waren einer Genehmigung be wird. Für die Nebenkosten (J. s. Transporttoften, Zahlungsver—= ö . Ursprungs), entscheidet über den Antrag die betreffende welche in Verbindung mit dem Einkaufsgeschä n, si ö t . t en Ueberwachungsstelle. ͤ besondere Devisenbescheinigungen zu , e r ir en, 6 Auch bei einer Einfuhr russischer Waren werden von . mitenthalten oder in Reichsmark an inländische Stellen ö. e? s
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Breslau.. diegnitz — 89 irn ö agdeburg Merseburg
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den Zollstellen die in dem eingangs erwähnten Runderla zu zahlen sind. Besondere Anordnungen we . ᷣ i. 1 29 ; rde ch ö
des Ferrn Reichsministers der ns vorgesehenen gie igll solcher . für Nebenkosten, die zar ne . Din m
a en, bei Abfertigung von Waren, für die eine Devisen. Spediteure zu leisten sind, von diesen aber an' ihre aus ländischen Baden
bescheinigung nicht vorgelegt werden kann, erstattet. . Korrespondenten weitergeleitet werden müssen. Starkenburg Rl * g e 9 9
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Württemberg. Ehem. Neckarkreis. Schwarz waldkreis Jagstkreis Donaukreis
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werde weiter veranlassen, daß die für di iste⸗ 31 ; alben, 5 , ,,. 66 . 1. Die Bord 4. IV. Verfahren. heinhessen.. ...... eitabständen der zuftändigen Ueb Die Vordrucke für di i ini werden. - ö er ig nf en nn,, Ueberwachun ostellen . e, . lf en, Ter — b) in , , fein i , Saargebiets verbleibt es im vrch r r e rn ĩ . Sachsen .. inblick auf die Vereinbarungen zwischen Deutschland und Dis Baren, für deren Bewirtschaftung die ei — . über den Warenaustausch zwischen 9 Zan, wachlingsstellen zustndig sind, und ö. an, ien ren fr, 66 ,,, ee und dem deutschen Zollgebilt bei der bisherigen , Der e re l n fn erteilen können, sowie die 6. dagegen Anfang tn, . ung. er Ueberwachungsstellen werd ; ! ö ö e, , . Sr ger , , e den,, , , d l. l ; es Runderlasses des Her ichsmini Tie Anträge au tei i i inigung sin 1 ember . , . an, 9 a n . mn lr rn, . ö t ,, . . Bemerkungen — ü on minderer Bedeutung bestimme ich, daß für die nzuführende Ware zuständig ist. nötigt ei irn ; ; Di t . d e ,, . . ellen ai Erteilung der e n igen en zuständig kan gte verschiedener Ueberwachungsstellen fallen, so kann sie warmen Au n n n ni . shi gemeinen trockenen und Sten burg? . it In der Regel werden in diesen Fällen Zahlungs= . . nträge auf Erteilung. der Debisenbescheinigung für fämtliche fördert . Stand 3 geh' Entwöchiung der Heben sehr ge. Landestell Sidenburg , bee ,,, , ,,, , , d,, ,, . ꝛ . ustän ungsstelle einreichen. Hierbei di ' di — i. gut beurtei g . n,, . r ele, . ö , . J i, n , d , d,, dnn, ,, ,,, , e m m, m,, — H 7 . D . . . J 5st . * 3 ** * ö 2 v = 1 5 2 rn Reichs mint 8 ber an zen wor beet ss . e , 3 3 nt; ö. Schädlingen und *. onospora wurde . . In der vorstehenden Uebersicht bedeutet ein Strich 3 . ,, . h,, a,, . ir ein Punkt (.), daß Angaben fehlen oder nicht vollständig gemacht sind y Kö, auch keine Meldungen erstattet. Exteilung der Devisenbescheinigung zuständig ist, die Anträge an a,. ö . Die Saaten slandsnoten sind bei jeder Fruchtart unter Berü sichtigung der Anbauflä g ‚ ra) bis ce genanttten k etusnähmen die, andeten Stellen mil ihr Her. 9 ite äg ayern: Infolge der feuchtwarmen Witterung gehen die nahme zur, Entscheidung Trauben in den Weinhbergen der. Pfalz und Ünterfrankens rasch Bemerkungen. ich der Stand der Feldfrüchte in Mecklenburg und Thüringen ver
bleiben die Devisenstellen auch für gewisse Uebergangs⸗ weiter; sie sammelt dann die von diefen Stellen erteilten Devisen⸗ der Reife entgegen. Vorhugsweise Lehmböde di f —; ehmböden und in tiefen . ; r di dwi ll⸗ Die Witterung im n war für die Landwirtschaft im a essert. ,. das Auftreten von Pflanzenkrankheiten wurde nur ver⸗
n nnn, , [. Jr, . , . y, a e . . ö stellende Firma aus. Lagen haben die Rebftöcke Jute Fortschritte gemacht!« Jen. h . esondere vermieden werden daß hang läßt in älteren Weinber J * e , . er e⸗ h ö ö ck W tter . ö ᷣ bergen, zu w friedi lich günstig. Das warme und trockene We 4 . rl m n g n rng. sw fab gf nn fn J 6 Von den Hackfrüchten faben fig Stäthrto teln and ö. einzelt berichtet. Die in manchen Gebieten noch herrschende
nicht unmittelbar die Wareneinfuhr betreffen ständi ine Fi r ren n
Nähere Anweisungen hierüber bleiben po r hie nr 6. alt In, z. B. für einen Rohstoff eine Devisenbescheinigung er⸗ aber in den ju Wi ; i: . f j Beendi⸗ 3 ;
: i ini ̃ h d d ür di ; n jungen Wingerten. Mit d d nas ermöglichte eine schnelle Beendi ö t
her 5 26 , n, , n. 1 en er i . . 1 urin ,, 5 ,, ö pere gh , , . . . ö * 5 ehe, d e, . . . ger ar dee , e, r . j unge der zu meist reichlichen Niederschläge wesent⸗
darin, daß Jie nicht ü , zi. auch tt, ein intrag nicht ousteichend begründet, so empfi ich in f Feit, in lzichterem Maße auftrat, sind die ichlich gesallenen Nederschläge der swęeiten Mongtshslste ger kon! gihßter Bedeutung, daß gerade in den Hauptanbaugebieten lich gemildert worden.
r rh , . leren, , . e n n, der zuständigen In ,, n . ,,. ue frei von tierischen Schädlingen und von Krank⸗ Entwicklung der Hackfrüchte und des rn fandes sehr förderlich Ye nds . greg ig? gefallen sind. . .
, w . Württemberg: Die Weinberge zeigen ei ö warchze Beurteilungen des Standes der Feldfrüchte zu Anfang Mehr noch als den Hacklrüächten kanten die Niederschlige den Berlin, den 12. September 1984. em Zeitpunkt zu stellen sein, in dem dem Importeu? ein An.» gange ö ., ö . elle auf. Grund der vorhandenen Vor. und gesunden Behang. Es kann nach ö. . . S . lauten . = vor allem in den preußischen Provinzen Futterpflanzen, Wiesen und Weiden zustatten Der zweite Heu⸗ . Auskunft erteilen kann, so ist bei ihr nachzufragen. guten Herbst gerechnet werden, 6 nn, nn n fin mn dir 1 Brandenburg und m ien — er ⸗ ] schnitt dürfte daher befriedigende Erträge bringen; Klee und Statistisches Reichs amt. = rñ 5 . e ., 1 96 ; .
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ich günsti ls i rmonat. Verhältnismäßig wenig hat x ; ö. 1 ; 9 gg Die Grummeternte war zu Anfang September überall schon im